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DE102009008028A1 - Verfahren zur Herstellung eines Taschenstapels von zur Aufbewahrung und Bereitstellung von Arzneimittelwafern dienenden Arzneimitteltaschen - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines Taschenstapels von zur Aufbewahrung und Bereitstellung von Arzneimittelwafern dienenden Arzneimitteltaschen Download PDF

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DE102009008028A1
DE102009008028A1 DE200910008028 DE102009008028A DE102009008028A1 DE 102009008028 A1 DE102009008028 A1 DE 102009008028A1 DE 200910008028 DE200910008028 DE 200910008028 DE 102009008028 A DE102009008028 A DE 102009008028A DE 102009008028 A1 DE102009008028 A1 DE 102009008028A1
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DE200910008028
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Bayer Schering Pharma AG
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Abstract

Zur sicheren Herstellung von Arzneimittelwafer 120 enthaltenden Taschenstapeln 100 von Arzneimitteltaschen T, 110, die an einem Markierungsrand 130 eine Markierung 141 in einem von mehreren nebeneinander angeordneten Markierungsabschnitten 140 aufweist, wird folgendes Verfahren durchgeführt: Aufeinanderstapeln der Arzneimitteltaschen T, 110 unter Bildung mindestens eines Taschenstapels 100, so dass in dem mindestens einen Taschenstapel Arzneimitteltaschen T, 110 aufeinanderfolgen, deren Markierungen 141 sich in aufeinanderfolgenden Markierungsabschnitten 140 befinden, und gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche T, 110 mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes 130 befindenden Markierung 141 auf eine Arzneimitteltasche T, 110 mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes 130 befindenden Markierung 141 folgt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Stapels von zur Aufbewahrung und Bereitstellung von Arzneimittelwafern dienenden Arzneimitteltaschen. Arzneimittelwafer enthalten die Arzneimittel in Schichtform. Die Arzneimittelwafer können insbesondere hormonale Arzneimittel, vor allem Arzneimittel für die Kontrazeption oder Hormonersatztherapie, enthalten.
  • Stand der Technik:
  • Arzneimittelwafer sind folienförmige Einrichtungen, die pharmazeutische Wirkstoffe enthalten, die in einem Wirkstoffträger enthalten sind. Die Wirkstoffe in den Wafern können beispielsweise transmucosal verabreicht werden, d. h. über die Mundschleimhaut, indem die Wafer auf die oder unter die Zunge gelegt werden, wobei sich der Wirkstoffträger auflöst und dabei die Wirkstoffe freigibt. Die Wafer werden in Folientaschen eingeschlossen bereitgestellt, um diese gegen mechanische und andere Umwelteinflüsse, beispielsweise Feuchtigkeit, zu schützen. Gemäß DE 101 59 746 B4 können diese Taschen aus mindestens einer Trägerfolie und mindestens einer Deckfolie bestehen, wobei mindestens die flächenmäßig größere Folie zwei parallele Seitenkanten aufweist und wobei zwischen der Trägerfolie und der Deckfolie das folien- oder blattartige Material (Wafer) gas- und feuchtigkeitsdicht eingeschlossen ist. Vorrichtungen zum Aufbewahren und Bereitstellen der Arzneimittelwafer können darin gestapelte Folientaschen enthalten. Selbstverständlich können die Arzneimittelwafer auch davon abgewandelt aufgebaut sein, nämlich indem sie nicht notwendigerweise aus einer flächenmäßig größeren Folie und einer flächenmäßig kleineren Folie bestehen, sondern beispielsweise aus gleich großen Folien.
  • Zur Einnahme von hormonalen Arzneimitteln, aber auch von anderen Arzneimitteln ist es wichtig, dass die Arzneimittel in einem vorgegebenen Schema eingenommen werden, beispielsweise dreimal an einem Tag oder auch einmal am Tag, wobei der behandelnde Arzt das Einnahmeregime vorgibt. Die meisten Arzneimittel werden jedoch lediglich während eines begrenzten Zeitraumes genommen, etwa solange bis eine zu behandelnde Krankheit vollständig geheilt ist. Es gibt jedoch auch Arzneimittel, die während eines sehr langen Zeitraumes kontinuierlich ein genommen werden müssen. In diesen Fällen kann es vorkommen, dass die Arzneimittel nicht oder nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt genommen werden. Häufig ist dann der Erfolg einer Therapie gefährdet. Daher hat es nicht an Versuchen gefehlt, die Einnahme der Arzneimittel zu kontrollieren, wobei insbesondere auf die Selbstkontrolle durch den Patienten selbst Wert gelegt wird.
  • Um die vorgenannten Probleme zu beheben, ist vorgeschlagen worden, dem Patienten Hilfsmittel an die Hand zu geben, mit deren Hilfe trotz Ablenkung des Patienten im Alltag eine geregelte Einnahme der Arzneimittel gesichert ist. Hierzu werden beispielsweise Vorrichtungen zur Aufnahme der Arzneimittelpackungen beschrieben, in denen die Entnahme einzelner Tabletten automatisch registriert wird. Hierzu sind verschiedene Vorschläge in DE 198 50 890 A1 (Ausgabevorrichtung für Medikamente, d. h. für Tabletten o. ä.), DE 197 39 438 A1 und DE 195 16 076 A1 (Verpackung für formfeste Medikamentenproben, d. h. für Tabletten o. ä.), DE 198 52 602 A1 (Vorrichtung und Verfahren zur Erinnerung an eine zeitgerechte Einnahme von Medikamenten, d. h. von Tabletten o. ä.), DE 102 13 547 C1 (Blisterpackungsanordnung), DE 41 34 237 C1 (Einrichtung zur Erfassung der Entnahme einer Pille aus einer Blisterpackung), EP 0 191 168 A2 (Vorrichtung zur Aufbewahrung und zeitlich veranlassten Einnahme von Arzneimitteln, d. h. von Tabletten o. ä.), DE 198 36 100 A1 (Vorrichtung zur Aufbewahrung eines Arzneimittelbehälters, d. h. für Tabletten o. ä.), DE 102 17 929 A1 (Vorrichtung zur Ausgabe von Tabletten), US 2004/0050746 A1 (Pillenhalter und Erinnerungseinrichtung), WO 01/54646 A2 (Pillenspender mit Alarmfunktion), EP 0 166 763 B1 (Tablettenspender mit Tageskennzeichen), EP 0 511 726 B1 (Vorrichtung zum Halten von Tabletten in Blisterverpackungen), DE 10 2005 032 015 A1 (Etui zur Aufnahme einer Arzneimittelpackung, d. h. einer Packung für Tabletten o. ä., sowie deren Verwendung) sowie DE 10 2005 048 515 A1 (Spender für feste Arzneimittelportionen, d. h. Tabletten o. ä., und dessen Verwendung) gemacht worden.
  • Allerdings gibt es keine Vorschläge zur kontrollierten Einnahme von Arzneimittelwafern, um deren sichere Verabreichung zu gewährleisten. Zwar ist ein Spender für Süßigkeiten oder Medikamente in Waferform bekannt, beispielsweise aus DE 101 59746 B4 . Jedoch hat diese Vorrichtung den Nachteil, dass ein(e) Anwender(in) keine Kontrollmöglichkeit darüber erhält, ob eine für einen bestimmten Zeitraum vorgegebene Einnahme bereits befolgt wurde oder noch nicht. Daher kann es leicht zu einer doppelten Einnahme kommen, oder der/die Anwender(in) vergisst überhaupt, den Wafer einzunehmen. Insbesondere für die Einnahme von Kontrazeptiva ist es besonders bedeutsam, dass die Arzneimittel während eines sehr langen Zeitraumes ohne Unterbrechung und ohne Unregelmäßigkeiten genommen werden. In diesem Falle muss die Anwenderin sehr sorgfältig darauf bedacht sein, ausnahmslos an jedem Tag eine Portion des Arzneimittels zu sich zu nehmen. Eine Portion auszulassen würde ebenso zu erheblichen Risiken führen wie die doppelte Einnahme einer Arzneimittelportion an demselben Tag. Da es insbesondere in belastenden Situationen ohne weiteres vorkommen kann, dass die Anwenderin vergisst, die Arzneimittelportion im vorgeschriebenen Zeitraum zu sich zu nehmen, besteht besonders für diese Indikation das Problem, dass es für Arzneimittelwafer keine Mittel gibt, die eine sichere Einnahme gewährleisten. Darüber hinaus ist es natürlich auch erforderlich, derartige Mittel mittels eines fehlerlos arbeitenden und kostengünstigen Herstellungsverfahrens bereitzustellen.
  • Von daher besteht eine erste Aufgabe darin, Mittel zu finden, mit denen die die Arzneimittelwafer enthaltenden Arzneimitteltaschen für eine(n) Anwender(in) so präpariert werden, dass diese(r) die Wafer in der gebotenen Reihenfolge und in dem vorgeschriebenen Rhythmus einnimmt. Die Vorrichtung zur Aufbewahrung und Bereitstellung der Arzneimittelwafer soll darüber hinaus alltagstauglich sein und die erforderliche mechanische Stabilität aufweisen. Die Arzneimittelwafer sollen auch sicher aufbewahrt werden.
  • Eine zweite Aufgabe besteht darin, derartige Darreichungsformen mit einem praktisch fehlerlosen Produktionsverfahren leicht und einfach und damit kostengünstig herstellen zu können, so dass die Darreichungsform dem/der Anwender(in) die sichere und fehlerlose Einnahme der Wafer gewährleistet. Eine kostengünstige Herstellung der Darreichungsform erfordert zudem, dass eine Vielzahl derartiger Darreichungsformen in kurzer Zeit herstellbar ist.
  • Zusammenfassung der Erfindung:
  • Diese und andere Aufgaben werden durch das beanspruchte Herstellungsverfahren für Taschenstapel von zur Aufbewahrung und Bereitstellung von Arzneimittelwafern dienenden Arzneimitteltaschen gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Typischerweise besteht eine Arzneimitteltasche für die Arzneimittelwafer aus einer Basisfolie und einer Deckfolie. Die Deckfolie kann über eine entlang der Seitenränder der Deckfolie verlaufende vorzugsweise streifenförmige Verbindung mit der Basisfolie verbunden, beispielsweise verklebt oder verschweißt, sein, oder umgekehrt. Ferner können die Basisfolie und die Deckfolie in einer besonders bevorzugten Ausführungsform an jeweils mindestens einem Seitenrand jeweils überstehende Laschen aufweisen, die nicht miteinander verbunden sind. Damit wird ein Auseinanderziehen und damit Öffnen der Arzneimitteltasche zur Entnahme des darin enthaltenen Wafers wesentlich vereinfacht, weil die beiden Folien leicht gegriffen werden können. Ein Arzneimittelwafer ist zwischen der Basisfolie und der Deckfolie innerhalb eines durch die Verbindung gebildeten Bereichs vorzugsweise luft- und feuchtigkeitsdicht eingeschlossen.
  • Die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren herzustellende Vorrichtung zum Aufbewahren und Bereitstellen der Arzneimittelwafer enthält die Arzneimitteltaschen mit den Arzneimittelwafern in Form eines Taschenstapels. Um einer/m Anwender(in) die Kontrolle zu ermöglichen, ob in einem bestimmten Zeitraum bereits ein Arzneimittelwafer genommen wurde oder noch eingenommen werden muss, können insbesondere parallel zu einem Rand der Arzneimitteltaschen in der Vorrichtung Zeitangaben angeordnet sein. Ferner ist auf jeder der Arzneimitteltaschen eine Markierung so angebracht, dass auf im Taschenstapel aufeinander folgenden Arzneimitteltaschen angebrachte Markierungen jeweils mit aufeinander folgenden Zeitangaben fluchten und dass gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung auf eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung folgt. Dieser letztgenannte Fall trifft dann zu, wenn sich eine Anzahl von Arzneimitteltaschen in dem Taschenstapel befindet, die größer ist als die Anzahl der Markierungsabschnitte auf jeder Arzneimitteltasche, so dass sich die Abfolge von in den Markierungsabschnitten aufeinander folgenden Markierungen in dem Taschenstapel wiederholt. Die Markierungen folgen also auf im Taschenstapel aufeinander folgenden Arzneimitteltaschen aufeinander, wobei allerdings dann, wenn eine Arzneimitteltasche eine Markierung in dem letzten Markierungsabschnitt aufweist, die nachfolgende Arzneimitteltasche eine Markierung wieder in dem ersten Markierungsabschnitt aufweist. Nachfolgende Arzneimitteltaschen im Taschenstapel weisen dann wieder Markierungen in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten auf.
  • Zur sicheren Selbstkontrolle durch die/den Anwender(in) fluchten die an dem Markierungsrand angeordneten Markierungen nach Aufnahme des Taschenstapels in die Vorrichtung zur Aufbewahrung und Bereitstellung der Wafer erfindungsgemäß mit Zeitangaben. Dadurch wird es der/m Anwender(in) ermöglicht festzustellen, ob in einem bestimmten Zeitraum bereits ein Wafer genommen wurde oder nicht.
  • Allerdings muss dieser Taschenstapel fehlerlos produziert werden. Nämlich dann, wenn in dem Stapel eine einzelne Arzneimitteltasche fehlt oder auch eine Arzneimitteltasche doppelt vorhanden ist, so dass folglich eine Markierung in einem bestimmten Markierungsabschnitt in der Abfolge der Arzneimitteltaschen in dem Taschenstapel fehlt bzw. doppelt vorkommt, wird die/der Anwender(in) in die Irre geleitet, und es kann zu einer Fehleinnahme kommen, d. h. die/der Anwender(in) vergisst, einen Wafer einzunehmen, oder nimmt einen Wafer innerhalb eines Einnahmezeitraumes doppelt ein. Daher muss das Herstellungsverfahren für den Taschenstapel fehlerlos ablaufen, so dass Taschenstapel produziert werden, in denen die Arzneimitteltaschen mit den Markierungen so aufeinander gestapelt sind, dass sich die Markierungen von aufeinander folgenden Arzneimitteltaschen in dem Stapel in ebenfalls aufeinander folgenden Markierungsabschnitten befinden oder dass gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung auf eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung folgt.
  • Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass die Taschenstapel mit hoher Produktionseffizienz, d. h. u. a. mit einer hohen Taktrate, hergestellt werden können.
  • Von daher ist zur Lösung der genannten Aufgabe folgendes erfindungsgemäßes Produktionsverfahren für die Taschenstapel vorgesehen:
    Aufeinander-Stapeln der Arzneimitteltaschen unter Bildung mindestens eines Taschenstapels, so dass in dem mindestens einen Taschenstapel Arzneimitteltaschen aufeinander folgen, deren Markierungen sich in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten befinden, und gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung auf eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung folgt.
  • Soweit in diesem Falle sowie auch sonst in der vorliegenden Anmeldung das Aufeinander-Stapeln bzw. Aufstapeln von Arzneimitteltaschen erwähnt wird, ist darunter das Aufeinanderlegen der Arzneimitteltaschen gemeint, d. h. beispielsweise eine auf einen Stapel aufgestapelte Arzneimitteltasche wird auf den Stapel aufgelegt.
  • Mit der Bereitstellung von Markierungen an jeweils einem Markierungsrand auf den Arzneimitteltaschen wird gewährleistet, dass die/der Anwender(in) jeweils kontrollieren kann, ob ein Wafer in einem bestimmten Einnahmezeitraum bereits genommen wurde oder nicht. Dies geschieht durch Überprüfen, ob die Markierung der oben liegenden Arzneimitteltasche mit einem Zeitangabenfeld fluchtet, die dem aktuellen Zeitraum entspricht.
  • In einer bevorzugten ersten Ausführungsvariante der Erfindung umfasst das Herstellungsverfahren folgende Verfahrensschritte:
    • a) Aufeinander-Stapeln der Arzneimitteltaschen unter Bildung mindestens eines ersten Teilstapels in einer ersten Herstellungsvorrichtung, so dass in jedem ersten Teilstapel Arzneimitteltaschen aufeinander folgen, deren Markierungen sich in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten befinden, und gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung auf eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung folgt;
    • b) Aufstapeln weiterer Arzneimitteltaschen auf den mindestens einen ersten Teilstapel in einer zweiten Herstellungsvorrichtung, so dass in jedem so gebildeten Teilstapel Arzneimitteltaschen aufeinander folgen, deren Markierungen sich in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten befinden, und gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung auf eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung folgt;
    • c) gegebenenfalls mindestens einmaliges Wiederholen von Verfahrensschritt b) durch jeweiliges Aufstapeln weiterer Arzneimitteltaschen auf den in der zweiten oder in einer weiteren Herstellungsvorrichtung erzeugten mindestens einen Teilstapel in weiteren Herstellungsvorrichtungen unter Bildung schließlich mindestens eines Taschenstapels.
  • Indem in dieser Verfahrensvariante zunächst in einer ersten Herstellungsvorrichtung mindestens ein erster Teilstapel erzeugt wird und auf den mindestens einen ersten Teilstapel in weiteren Herstellungsvorrichtungen weitere Arzneimitteltaschen aufgestapelt werden, wird eine sehr effiziente Herstellungsweise erreicht, nämlich dadurch, dass bei dem Aufstapeln von weiteren Arzneimitteltaschen in den weiteren Herstellungsvorrichtungen auf den mindestens einen ersten Teilstapel vorzugsweise gleichzeitig wiederum mindestens ein nächster erster Teilstapel in der ersten Herstellungsvorrichtung erzeugt werden kann. Dadurch können die Teilstapel gleichzeitig erzeugt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass mit dem Aufstapeln von Arzneimitteltaschen auf den mindestens einen ersten Teilstapel in der zweiten Herstellungsvorrichtung noch nicht der mindestens eine vollständige Taschenstapel produziert ist, sondern zunächst erst mindestens ein zweiter Teilstapel erzeugt wird und noch weitere Arzneimitteltaschen auf diesen mindestens einen zweiten Teilstapel aufgestapelt werden müssen. Dann werden nämlich Arzneimitteltaschen in einer dritten Herstellungsvorrichtung auf den mindestens einen zweiten Teilstapel aufgestapelt. Der dabei entstehende mindestens eine dritte Teilstapel oder der dabei entstehende mindestens eine vollständige Taschenstapel werden ebenfalls vorzugsweise gleichzeitig mit dem mindestens einen ersten und dem mindestens einen zweiten Teilstapel erzeugt usw.
  • Vorteilhaft ist auch, dass nach Erzeugung jedes Teilstapels separat geprüft werden kann, ob der Teilstapel fehlerlos hergestellt worden ist. Dadurch ist es möglich, einen fehlerhaften Teilstapel vor Fertigstellung eines vollständigen Taschenstapels aus dem Produktionsprozess auszuschleusen. Damit wird erreicht, dass zusätzliche Arzneimitteltaschen auf einen bereits fehlerhaften Teilstapel nicht mehr aufgestapelt werden. Dies erhöht zum einen die Produktionskapazität und vermindert zum anderen Ausschuss.
  • Insbesondere können jeweils ein erster Teilstapel in einer ersten Herstellungsvorrichtung durch Aufeinander-Stapeln von Arzneimitteltaschen, jeweils mindestens ein zweiter und dritter Teilstapel in einer zweiten und dritten Herstellungsvorrichtung durch Aufstapeln von weiteren Arzneimitteltaschen auf jeden zuvor gebildeten Teilstapel und mindestens ein Taschenstapel in einer vierten Herstellungsvorrichtung durch Aufstapeln weiterer Arzneimitteltaschen auf jeden dritten Teilstapel erzeugt werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden der mindestens eine in der ersten Herstellungsvorrichtung erzeugte erste Teilstapel und die weiteren in weiteren Herstellungsvorrichtungen erzeugten durch Aufstapeln von weiteren Arzneimitteltaschen erzeugten Teilstapel gleichzeitig erzeugt, d. h. das weitere Aufstapeln der Arzneimitteltaschen auf den mindestens einen ersten Teilstapel in den weiteren Herstellungsvorrichtungen geschieht gleichzeitig mit dem Erzeugen des mindestens einen ersten Teilstapels in der ersten Herstellungsvorrichtung, wobei natürlich der mindestens eine erste Teilstapel in der ersten Herstellungsvorrichtung zunächst erzeugt werden muss, bevor er in die zweite Herstellungsvorrichtung befördert wird, so dass dort weitere Arzneimitteltaschen unter Bildung mindestens einen zweiten Teilstapels oder mindestens einen vollständigen Taschenstapels aufgestapelt werden können. Gleiches gilt natürlich auch für den Fall, dass in einer dritten Herstellungsvorrichtung weitere Arzneimitteltaschen auf den mindestens einen zweiten Teilstapel aufgestapelt werden, so dass mindestens ein dritter Teilstapel gleichzeitig mit dem mindestens einen ersten und zweiten Teilstapel erzeugt werden kann. Diese Sequenz kann beliebig fortgesetzt werden, nämlich durch Erzeugung mindestens einen vierten Teilstapels oder durch Erzeugung mindestens einen vollständigen Taschenstapels, Erzeugung mindestens einen fünften Teilstapels oder Erzeugung mindestens einen vollständigen Taschenstapels usw.
  • In einer zweiten Erfindungsvariante umfasst das Verfahren folgende Verfahrensschritte:
    • a) Aufeinander-Stapeln der Arzneimitteltaschen unter Bildung mindestens eines ersten Teilstapels in einer ersten Herstellungsvorrichtung sowie jeweils mindestens eines weiteren Teilstapels in weiteren Herstellungsvorrichtungen, so dass in jedem ersten und weiteren Teilstapel Arzneimitteltaschen aufeinander folgen, deren Markierungen sich in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten befinden, und gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung auf eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung folgt;
    • b) Aufeinander-Stapeln des in Verfahrensschritt a) gebildeten mindestens einen ersten Teilstapels sowie der weiteren Teilstapel unter Bildung mindestens einen Taschenstapels, so dass in jedem Taschenstapel Arzneimitteltaschen aufeinander folgen, deren Markierungen sich in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten befinden, und gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung auf eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung folgt.
  • In dieser zweiten Erfindungsvariante werden also der in Verfahrensschritt a) in der ersten Herstellungsvorrichtung gebildete mindestens eine erste Teilstapel sowie weitere in weiteren Herstellungsvorrichtungen gebildete Teilstapel (zweite, dritte, vierte Teilstapel usw.) unter Bildung des Taschenstapels aufeinander gestapelt, so dass in dem Taschenstapel Arzneimitteltaschen aufeinander folgen, deren Markierungen sich in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten befinden, und gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung auf eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung folgt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform dieser zweiten Ausführungsvariante der Erfindung werden zunächst jeweils vier Teilstapel erzeugt und diese jeweils vier Teilstapel unter Bildung jeweils eines Taschenstapels dann aufeinander gestapelt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform dieser zweiten Erfindungsvariante werden der mindestens eine in der ersten Herstellungsvorrichtung erzeugte erste Teilstapel und die weiteren in den weiteren Herstellungsvorrichtungen erzeugten Teilstapel gleichzeitig erzeugt, d. h. das jeweilige Aufeinander-Stapeln der Arzneimitteltaschen unter Bildung des mindestens einen ersten Teilstapels, des mindestens einen zweiten Teilstapels, des mindestens einen dritten Teilstapels, des mindestens einen vierten Teilstapels usw. geschieht gleichzeitig.
  • Indem in dieser Ausführungsvariante zunächst jeweils mindestens ein Teilstapel hergestellt wird, der dann durch Aufeinander-Stapeln der jeweiligen Teilstapel zu dem mindestens einen Taschenstapel zusammengefasst wird, können auch in diesem Falle gegebenenfalls fehlerhafte Teilstapel aus dem Herstellungsprozess ausgeschleust werden, bevor der gesamte Taschenstapel gebildet wird. Damit wird zum einen eine kostengünstige Herstellung ermöglicht, weil die Menge des Ausschusses minimiert wird. Zum anderen wird das Herstellungsverfahren damit auch beschleunigt, denn die Arzneimitteltaschen, die andernfalls in den fehlerhaften Taschenstapel aufgenommen worden wären, können somit verwendet werden, um fehlerlose Taschenstapel herzustellen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform beider vorstehenden Erfindungsvarianten werden mindestens zwei erste Teilstapel durch Aufeinander-Stapeln der Arzneimitteltaschen jeweils gleichzeitig erzeugt, mindestens zwei zweite Teilstapel gleichzeitig erzeugt, mindestens zwei dritte Teilstapel gleichzeitig erzeugt usw. (in der ersten Ausführungsvariante der Erfindung mit Ausnahme der ersten Teilstapel durch Aufstapeln von Arzneimitteltaschen jeweils auf bereits gebildete Teilstapel und in der zweiten Ausführungsvariante der Erfindung durch jeweils separates Aufeinander-Stapeln der Arzneimitteltaschen, wobei die ersten, zweiten, dritten Teilstapel usw. anschließend durch Aufeinander-Stapeln vereinigt werden). Beispielsweise werden jeweils sechs oder zwölf erste Teilstapel durch Aufeinander-Stapeln der Arzneimitteltaschen gleichzeitig erzeugt. Dies kann in einer geeigneten ersten Herstellungsvorrichtung durch Parallelförderung der Arzneimitteltaschen geschehen. Diese gleichzeitig erzeugten sechs oder zwölf ersten Teilstapel werden dann in eine zweite Herstellungsvorrichtung überführt, wo ebenfalls gleichzeitig sechs bzw. zwölf zweite Teilstapel oder bereits sechs bzw. zwölf Taschenstapel erzeugt werden. Oder die sechs bzw. zwölf ersten Teilstapel werden gemäß der zweiten Ausführungsvariante in der zweiten Herstellungsvorrichtung mit sechs bzw. zwölf zweiten Teilstapeln vereinigt. Diese Sequenzen können beliebig fortgesetzt werden, etwa indem die sechs bzw. zwölf zweiten Teilstapel in der ersten Erfindungsvariante in eine dritte Herstellungsvorrichtung überführt und indem dort durch gleichzeitiges Aufstapeln weiterer Arzneimitteltaschen auf die sechs bzw. zwölf zweiten Teilstapel sechs bzw. zwölf dritte Teilstapel oder bereits sechs bzw. zwölf Taschenstapel erzeugt werden oder indem die sechs bzw. zwölf zweiten Teilstapel in der zweiten Erfindungsvariante dann in der dritten Herstellungsvorrichtung mit den dritten Teilstapeln vereinigt werden.
  • Durch diese Vorgehensweise wird eine sehr effiziente und schnelle Produktionsweise geschaffen, da in jeder der Herstellungsvorrichtungen mehrere Teilstapel gleichzeitig erzeugt werden. Unter einer gleichzeitigen Stapelung ist für die beiden Verfahrensvarianten allerdings nicht nur zu verstehen, dass die Arzneimitteltaschen unter Bildung der jeweiligen Teilstapel im Gleichlauf, d. h. gleichsam „im gleichen Taktc oder „synchron”, aufeinander gestapelt werden. Unter dem gleichzeitigen Stapeln ist vielmehr auch zu verstehen, dass die jeweiligen Teilstapel etwa zur gleichen Zeit erzeugt werden. Die Taschenstapel können auf diese Art und Weise sehr schnell produziert werden. Ein synchrones Aufeinander-Stapeln ist in diesem Falle allerdings bevorzugt. Der jeweiligen Herstellungsvorrichtung werden hierzu mehrere Arzneimitteltaschen gleichzeitig zugeführt, und diese gleichzeitig zugeführten Arzneimitteltaschen werden dann synchron zu den Teilstapeln aufeinander gestapelt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung betreffend beide Erfindungsvarianten werden die Arzneimitteltaschen zur Erzeugung der Teilstapel in jeweils einer Kassette aufeinander gestapelt. Hierzu wird vorzugsweise mindestens eine Kassette vorgesehen, in die die Arzneimitteltaschen eingelegt und dann aufeinander gestapelt werden. Beispielsweise können sechs oder zwölf Kassetten vorgesehen sein, die beispielsweise in einer Reihe oder auch in einem Karussell angeordnet sind.
  • Die Kassetten können weiterhin beispielsweise verfahrbar sein, um die in den Kassetten erzeugten Teilstapel zu einer weiteren Herstellungsvorrichtung zu befördern, in der jeder Teilstapel gemäß der zweiten Ausführungsvariante der Erfindung mit einem anderen Teilstapel vereinigt wird, indem der weitere Teilstapel auf den ersten Teilstapel in der Kassette aufgelegt wird.
  • Alternativ können die Kassetten auch verfahrbar sein, um diese zu einer zweiten Herstellungsvorrichtung zu befördern, in der weitere Arzneimitteltaschen gemäß der ersten Ausführungsvariante der Erfindung auf den ersten Teilstapel aufgestapelt werden. Beispielsweise kann der erste Teilstapel durch sieben Arzneimitteltaschen gebildet sein. In der zweiten Herstellungsvorrichtung können dann ebenfalls sieben Arzneimitteltaschen auf den ersten Teilstapel aufgestapelt werden. Danach kann der derart mittlerweile 14 Arzneimitteltaschen enthaltende zweite Teilstapel in eine dritte Herstellungsvorrichtung befördert werden, in der beispielsweise weitere sieben Arzneimitteltaschen auf den zweiten Teilstapel aufgestapelt werden. Danach kann der derart mittlerweile 21 Arzneimitteltaschen enthaltende dritte Teilstapel in eine vierte Herstellungsvorrichtung befördert werden, in der beispielsweise weitere sieben Arzneimitteltaschen auf den dritten Teilstapel aufgestapelt werden. Dieses Verfahren kann prinzipiell mit einer jeweils beliebigen Anzahl an Arzneimitteltaschen in jeder der Herstellungsvorrichtungen und mit einer beliebigen Anzahl an Herstellungsvorrichtungen durchgeführt werden. Beispielsweise können damit Taschenstapel mit 28 Arzneimitteltaschen produziert werden.
  • Falls die in den Arzneimitteltaschen enthaltenen Wafer zur Hormonersatztherapie dienen, enthalten die Taschenstapel typischerweise 28 Arzneimitteltaschen. Die 28 Arzneimitteltaschen können entweder – bei einem einphasigen Präparat – 28 gleiche Arzneimittelwafer oder – für die Kontrazeption bei einem zweiphasigen Präparat – auch 24 gleiche Arzneimittelwafer und vier weitere Arzneimittelwafer mit einem Placebo oder einem anderen Arzneimittel oder auch – ebenfalls bei einem zweiphasigen Präparat – 21 gleiche Arzneimittelwafer und sieben weitere Arzneimittelwafer mit einem Placebo oder einem anderen Arzneimittel enthalten. Im Falle der zweiphasigen Präparate müssen die Arzneimitteltaschen, die die das Placebo oder anderen Arzneimittel enthaltenden Wafer enthalten, zu Beginn oder am Schluss des Taschenstapels eingefügt werden. Hierzu werden vorzugsweise entweder zu Beginn in einer separaten Herstellungsvorrichtung die Arzneimitteltaschen zu einem Stapel zusammengefügt, die die das Placebo oder das andere Arzneimittel enthaltenden Wafer enthalten, oder am Schluss des Stapelvorganges in einer separaten Herstellungsvorrichtung auf den bereits erzeugten Teilstapel aufgestapelt.
  • In weiteren Ausführungsformen der Erfindung können die Taschenstapel beispielsweise auch für die Verwendung zur Kontrazeption auch eine andere Anzahl von Arzneimitteltaschen enthalten als 28, nämlich beispielsweise 30 Arzneimitteltaschen. In diesem Falle können in jeder Herstellungsvorrichtung jeweils zehn Arzneimitteltaschen zu den bereits bestehenden Teilstapeln hinzugefügt werden (bzw. aufeinander gestapelt werden, um den ersten Teilstapel zu erzeugen), oder auch jeweils sieben Arzneimitteltaschen und zum Schluss noch zwei Arzneimitteltaschen in einer weiteren Herstellungsvorrichtung.
  • In noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung können die Wafer im Falle der Verwendung für die Kontrazeption auch für ein so genanntes flexibles Einnahmeregime verwendet werden, bei dem die Wafer während einer ersten flexiblen Einnahmephase genommen werden, die mindestens 24 Tage und höchstens 120 Tage andauert und bei dem sich an die erste flexible Einnahmephase eine beispielsweise vier Tage andauernde Unterbrechungsphase anschließt. In diesem Falle kann der Taschenstapel auch beispielsweise 28 oder auch 56 oder auch 84 oder auch 112 oder auch 120 Arzneimitteltaschen oder auch eine beliebige andere Anzahl umfassen. Das Muster zum Aufeinander-Stapeln der Arzneimitteltaschen gemäß der vorliegenden Erfindung richtet sich in diesem Falle in entsprechender Art und Weise jeweils nach der Anzahl der sich in dem Taschenstapel befindenden Arzneimitteltaschen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung können sich an dem Markierungsrand jeder Arzneimitteltasche sieben Markierungsabschnitte befinden. Diese Markierungsabschnitte mit jeweils einer Markierung in einem der Markierungsabschnitte können beispielsweise den Wochentagen entsprechen. In der zusammen gefügten Vorrichtung zur Aufbewahrung und Bereitstellung der Arzneimittelwafer können die Markierungsabschnitte mit entsprechenden Zeitangaben fluchten, etwa mit Wochentagangaben, so dass eine Markierung in einem Markierungsabschnitt auf einer Arzneimitteltasche, die in dem Taschenstapel oben aufliegt, mit einer bestimmten Wochentagangabe fluchtet, beispielsweise mit „Mo” für Montag, und damit der/m Anwender(in) angibt, an welchem Tag der Wafer in dieser Arzneimitteltasche genommen werden muss, d. h. im vorliegenden Fall am Montag.
  • Alternativ können auch beispielsweise drei Markierungsabschnitte, entsprechend drei Tageszeiten (morgens, mittags, abends), oder auch eine andere Anzahl von Markierungsabschnitten vorgesehen sein, die den jeweiligen Erfordernissen an die Einnahmehäufigkeit entspricht.
  • Weiterhin können beispielsweise jeweils sieben Arzneimitteltaschen unter Bildung mindestens einen ersten Teilstapels aufeinander gestapelt werden. In der ersten Ausführungsvariante der Erfindung werden dann jeweils weitere sieben Arzneimitteltaschen auf den mindestens einen ersten Teilstapel, jeweils weitere sieben Arzneimitteltaschen auf den mindestens einen zweiten Teilstapel usw. aufgestapelt. In der zweiten Ausführungsvariante der Erfindung werden zusätzlich zu den ersten Teilstapeln zweite, dritte Teilstapel usw. erzeugt, die jeweils sieben Arzneimitteltaschen enthalten. Die jeweiligen Teilstapel werden dann aufeinander gestapelt.
  • Diese Vorgehensweise kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn die Arzneimitteltaschen sieben Markierungsabschnitte, entsprechend den sieben Wochentagen, aufweisen. In diesem Falle können die Arzneimitteltaschen in dem Teilstapel bevorzugt zur Einnahme der Wafer während einer Woche dienen, wenn jeweils ein Wafer pro Tag genommen wird.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der ersten Erfindungsvariante wird der Taschenstapel in vier Herstellungsvorrichtungen produziert, in denen für jeden Taschenstapel jeweils sieben Arzneimitteltaschen aufgestapelt werden. In der zweiten Erfindungsvariante werden durch jeweiliges Aufeinander-Stapeln von Arzneimitteltaschen unter Bildung eines Taschenstapels vier Teilstapel erzeugt und diese dann vereinigt. Falls die Wafer jeweils einmal am Tag genommen werden und sich jeweils sieben Arzneimitteltaschen in einem Teilstapel befinden, sind in dem Taschenstapel 28 Wafer zusammengefasst, die in 28 Tagen genommen werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die Arzneimitteltaschen durch Vereinzeln aus einem Bogen erzeugt. Als Bogen ist im vorliegenden Sinne ein vorzugsweise rechteckiges folienartiges Gebilde zu verstehen. Der Bogen ist vorzugsweise aus verschiedenen Materialien schichtförmig zusammengefügt und umfasst beispielsweise Kunststofffolien, Aluminiumfolien, Papier o. ä. Unter einem Bogen ist auch ein Band zu verstehen, d. h. ein lang gestreckter Bogen, der beispielsweise auf eine Rolle (Coil) aufwickelbar ist.
  • Ein Bogen wird zum Vereinzeln vorzugsweise an die einzelnen Herstellungsvorrichtungen herangeführt und unter eine Vereinzelungseinrichtung platziert. Dort werden die einzelnen Arzneimitteltaschen aus dem Bogen vorzugweise gleichzeitig vereinzelt. Vorzugsweise wird das Vereinzelungsgut (Arzneimitteltaschen und Vereinzelungsreste) dann zu einem Entnahmeplatz befördert. Von dort werden die Arzneimitteltaschen nacheinander beispielsweise mittels Roboterarmen entnommen. Die Roboterarme können mit einer speziellen Sensorik ausgestattet sein, um zu verifizieren, dass jede Arzneimitteltasche gegriffen, transportiert und in die Kassetten abgelegt worden ist.
  • Vorzugsweise werden die Arzneimitteltaschen aus dem Bogen durch Stanzen vereinzelt. Dies ist eine kostengünstige und präzise Vereinzelungstechnik. Andere Vereinzelungstechniken sind ebenfalls denkbar, beispielsweise Schneiden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthält der Bogen den Arzneimitteltaschen entsprechende Felder mit jeweils einem Arzneimittelwafer und mit jeweils einer Markierung in den jeweiligen Markierungsabschnitten an jeweiligen Feldrändern in einer matrixartigen Anordnung. In dem Bogen sind die Arzneimittelwafer durch Einschweißen hermetisch abgeschlossen. Außerdem können sich auf dem Bogen außer den Markierungen Aufdrucke befinden, die beispielsweise eine Identifizierung des Arzneimittels erlauben. Der Bogen enthält vorzugsweise mindestens vier und höchstens zwölf Reihen von Feldern. Beispielsweise können vier, acht, zehn oder zwölf Reihen von Feldern vorgesehen sein. Jede der Reihen enthält beispielsweise sieben oder vierzehn Felder.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung folgen Felder, deren Markierungen sich in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten befinden, in einer jeweiligen Reihe auf dem Bogen aufeinander. Dadurch können die Arzneimitteltaschen in der logischen Reihenfolge von dem Bogen entnommen werden, in der sie auch in den Teilstapel aufeinander gestapelt werden. Mehrere nebeneinander liegende Reihen weisen bevorzugt Felder auf, die zu den benachbarten Feldern der anderen Reihen jeweils identisch sind. Felder mehrerer Reihen werden zu Arzneimitteltaschen vereinzelt, die dann jeweils unterschiedlichen Teilstapeln zugeführt werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die Arzneimitteltaschen zur Erzeugung eines jeweiligen ersten Teilstapels auf jeweils einem Träger aufeinander gestapelt. Dies ermöglicht eine besonders sichere Produktionsweise: Die Arzneimitteltaschen werden für die Benutzung durch die/den Anwender(in) vorzugsweise in einem Träger gehalten. Dadurch wird zum einen die erforderliche Stabilität erreicht, um auch die Arzneimittelwafer gegen mechanische Beeinträchtigung zu schützen, und zum anderen, dass die Zeitangaben, die zur Kon trolle der regelmäßigen Einnahme durch die/den Anwender(in) dienen, auf dem Träger angebracht werden können. Mittels des Trägers können die Arzneimitteltaschen zudem in dem Taschenstapel zusammengefasst und gehalten werden. Indem die Arzneimitteltaschen des ersten Teilstapels bereits auf den Träger aufgestapelt werden, können diese leichter zusammengefasst und gehalten werden. Es entfällt ein ansonsten erforderlicher Transportvorgang des fertig gestellten Taschenstapels zu dem Träger, um den Stapel zusammen mit dem Träger fixieren zu können.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Träger mindestens ein die Arzneimitteltaschen auf dem Träger haltendes Verbindungselement auf. Betreffend die erste Ausführungsvariante der Erfindung können weitere Arzneimitteltaschen auf den ersten Teilstapel aufgestapelt werden, so dass die weiteren Arzneimitteltaschen ebenfalls von dem Verbindungselement gehalten werden. Betreffend die zweite Ausführungsvariante der Erfindung kann weiterhin jeder weitere Teilstapel, d. h. der zweite, dritte, vierte Teilstapel usw., auf den ersten Teilstapel derart gestapelt werden, dass die in den weiteren Teilstapeln enthaltenen Arzneimitteltaschen ebenfalls von dem Verbindungselement gehalten werden. Durch diese Vorgehensweise wird eine sofortige Fixierung der einzelnen Arzneimitteltaschen erreicht, so dass ein Auseinanderfallen eines Teilstapels oder des fertigen Taschenstapels beispielsweise bei einem Transportvorgang nicht mehr stattfinden kann.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist der Träger ferner ein Führungselement zur Führung der Arzneimitteltaschen auf dem Träger auf. Dadurch wird erreicht, dass die Arzneimitteltaschen auf dem Träger im Wesentlichen kantengenau aufeinander gestapelt werden und auch im Folgenden bleiben können.
  • Für die Produktion des Taschenstapels ist es vorteilhaft, wenn die Arzneimitteltaschen in Kassetten gelegt und darin jeweils aufeinander gestapelt werden. Bei Verwendung eines Trägers wird dieser zuerst in der jeweiligen Kassette platziert, so dass die Arzneimitteltaschen darauf abgelegt werden können.
  • Die Zeitangaben sind vorzugsweise derart auf dem Träger angebracht, dass sie mit den Markierungsabschnitten auf den Arzneimitteltaschen fluchten, wenn die Arzneimitteltaschen mit dem Träger zusammengefasst sind.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann der Taschenstapel auch ausschließlich mittels eines Verbindungselementes zusammengefasst werden, ohne dass ein Träger verwendet wird. In diesem Falle können die Arzneimitteltaschen mit dem Verbindungselement anstatt mit dem Träger verbunden werden, wenn sie in der ersten Herstellungsvorrichtung aufeinander gestapelt werden. Zusätzlich kann auch in diesem Falle ein Führungselement verwendet werden, um die Arzneimitteltaschen kantengenau aufeinander stapeln und zusammenhalten zu können. Der mittels des Verbindungselements zusammengehaltene Taschenstapel kann dann austauschbar an einem Träger befestigt werden. Beispielsweise kann der Träger so ausgebildet sein, dass ein Taschenstapel an ihm leicht befestigt werden kann. Dadurch wird es möglich, den Taschenstapel in dem Träger austauschbar und den Träger mit dem Taschenstapel damit nachfüllbar zu gestalten. Dies ermöglicht eine aufwändige Gestaltung des Trägers, da dieser nach dem Verbrauch der Wafer nicht weggeworfen sondern wiederverwendet wird.
  • Das Verbindungselement kann beispielsweise ein Niet oder ein anderes Verbindungselement sein, das den Taschenstapel manipulationssicher zusammenhält. Das Verbindungselement verbindet die Arzneimitteltaschen miteinander, so dass sie bevorzugt beweglich zueinander angeordnet sind. Im Falle eines Niets kann das Verbindungselement aus jeweils zwei beispielsweise stabförmigen Verbindungselementteilen, welche ineinander gesteckt oder geschraubt oder miteinander verklebt werden können, bestehen. Das Verbindungselement kann ferner stabförmig sein. In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann das Verbindungselement auch in einer kompakten Bauweise ausgebildet sein, in der es aus zwei Teilen besteht, wobei es dann, wenn es zusammengesetzt ist, die Öffnungen in den Arzneimitteltaschen nahezu vollständig ausfüllen kann. Das Verbindungselement kann insbesondere ein kastenförmiges Unterteil mit einem darin angeordneten Steg zum Durchgriff durch die Öffnungen sowie ein das kastenförmige Unterteil abschließendes Oberteil umfassen. Ferner kann das kastenförmige Unterteil des kastenförmigen Verbindungselements eine Grundplatte, eine auf der Grundplatte aufsitzende und die Arzneimitteltaschen teilweise umschließende und somit führende Wand sowie den Steg umfassen. Als Verbindungselement ist jedenfalls ein Bauteil zu verstehen, das durch die Öffnungen in den Arzneimitteltaschen hindurch geführt wird und die Arzneimitteltaschen verbindet. Somit können ein Niet und auch der Steg des in der kompakten Bauweise ausgebildeten Verbindungselements als Verbindungselemente verstanden werden. Im Falle des Steges bedarf es zum Zusammenhalten des Stapels selbstverständlich zusätzlicher geeigneter Haltevorrichtungen am Fuß und am Kopf des Steges. Diese zusätzlichen Haltevorrichtungen können beispielsweise durch die Kastenkonstruktion, bestehend aus dem kas tenförmigen Unterteil und dem Oberteil, realisiert sein. Alternativ können am Fuß und am Kopf des Steges auch anders gestaltete Fuß- und Kopfteile vorgesehen sein, die den Stapel zusammenhalten. Der Steg kann auch als Niet mit zwei stegförmigen Nietköpfen ausgebildet sein. Beim Zusammensetzen von das mindestens eine Verbindungselement bildenden Verbindungselementteilen können diese miteinander verrasten und sind vorzugsweise nicht wieder zerstörungsfrei voneinander lösbar, oder sie können miteinander verklebt, verschweißt oder auch mit einer anderen Fügetechnik miteinander verbunden werden. In allen diesen Fällen handelt es sich um einen so genannten Originalitätsverschluss, d. h. einen manipulationssicheren Verschluss. Besonders bevorzugt ist es, wenn die Verbindung der mindestens zwei Teile, die das Verbindungselement bilden, durch Formschluss erreicht wird. Unter einem Niet ist ein Verbindungselement zu verstehen, das aus mindestens zwei Teilen besteht, die ineinander greifen und dabei formschlüssig miteinander verbunden werden, und das ferner durch entsprechende Kopfausbildungen in der Lage ist, den dazwischen angeordneten Stapel aus Arzneimitteltaschen zusammenzuheften.
  • Der Träger ist vorzugsweise aus Pappe, Kunststoff oder Metall hergestellt. Vorzugsweise umschließt der Träger den Taschenstapel, um die einzelnen Arzneimitteltaschen zu schützen. Hierzu kann der Träger als lang gestreckter Streifen ausgebildet sein, der um den Taschenstapel herum gefalzt ist. Beispielsweise kann eine an einer Seite des Streifens hervorstehende vordere Lasche als Deckel ausgebildet sein. Ferner kann beispielsweise eine an der anderen Seite des Streifens hervorstehende Lasche als Abdeckung ausgebildet sein. Die Abdeckung und der Deckel können beispielsweise mit geeigneten Verschlussmitteln ausgestattet sein, um den Träger um den Taschenstapel herum abzuschließen, etwa als Klett-, Druck-, Magnet-, Einsteck-, Gummibandverschluss.
  • Die Zeitangaben können auf dem Träger oder auf dem Verbindungselement angebracht sein.
  • Die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Vorrichtung ist vorzugsweise fälschungssicher ausgeführt. Hierzu sind ein oder mehrere Sicherheitsmerkmale an der Vorrichtung vorgesehen, die eine Überprüfung der Echtheit der Vorrichtung erlauben, beispielsweise Aufdrucke in Mikroschrift, Hologramme, Kippbilder oder andere Sicherheitsmerkmale.
  • Die nachfolgend beschriebenen Figuren dienen zum allgemeinen Verständnis der Erfindung. Sie sind jedoch nicht einschränkend zu verstehen, sondern sollen lediglich bestimmte Ausfüh rungsformen erläutern, die bevorzugt sind, ohne andere bevorzugte Ausführungsformen auszuschließen.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung des Verfahrensablaufes des erfindungsgemäßen Verfahrens;
  • 2 zeigt das Layout eines Bogens, aus dem Arzneimitteltaschen durch Ausstanzen gewonnen werden; 2a: Variante des Bogens von 2;
  • 3 zeigt eine erste Ausführungsform eines einen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Taschenstapel enthaltenden Wafertaschenheftes in verschiedenen Assemblierungsstadien in perspektivischer Darstellung; 3a: Taschenstapel und Verbindungselement; 3b: Wafertaschenheft geöffnet; 3c: Wafertaschenheft geschlossen; 3d: Wafertaschenheft in der Seitenansicht; 3e: alternative Ausführungsform mit Gummiband zum Verschließen des Wafertaschenheftes; 3f: alternative Ausführungsform mit Lasche zum Verschließen des Wafertaschenheftes; 3g: alternative Ausführungsform mit Magnetverschluss;
  • 4 zeigt eine zweite Ausführungsform eines einen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Taschenstapel enthaltenden Wafertaschenheftes in verschiedenen Assemblierungsstadien in perspektivischer Darstellung; 4a: Träger; 4b-1: Taschenstapel und Verbindungselement mit Führung jeweils einzeln; 4b-2: wie 4b-1 zusammengebaut; 4c: Wafertaschenheft geöffnet; 4d: Wafertaschenheft geschlossen;
  • 5 zeigt eine dritte Ausführungsform eines einen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Taschenstapel enthaltenden Wafertaschenheftes in verschiedenen Assemblierungsstadien in perspektivischer Darstellung; 5a: Träger mit Verbindungselement und Führung; 5b, 5c: Wafertaschenheft vollständig bzw. teilweise geöffnet; 5d: Wafertaschenheft geschlossen; 5e: wie 5a, mit anderer Anordnung des Wochentagstreifens;
  • 6 zeigt eine vierte Ausführungsform eines einen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Taschenstapel enthaltenden Wafertaschenheftes in der Seitenansicht.
  • Gleiche Bezugsziffern in den Figuren bezeichnen gleiche Elemente.
  • In 1 ist der erfindungsgemäße Verfahrensablauf schematisch wiedergegeben. Die gezeigten Elemente können für Vorrichtungen stehen, die für die Durchführung des Verfahrens ver wendet werden können. Allerdings können auch andere Gestaltungen der verwendeten Vorrichtungen eingesetzt werden, sofern diese die erfindungsgemäßen Zwecke erfüllen.
  • Die die Arzneimitteltaschen in Form von Feldern enthaltenden Bögen 1 werden Stanzvorrichtungen 20, 20' in Modulen 10, 10', 10'' zugeführt. Die Anzahl der Module richtet sich nach der Gesamtanzahl der in einem Taschenstapel aufzunehmenden Arzneimitteltaschen T sowie der Anzahl der auf einem Bogen enthaltenen Felder für Arzneimitteltaschen in einer Reihe, d. h. der Anzahl an Arzneimitteltaschen, die jedem Modul zugeführt werden. Falls beispielsweise insgesamt 28 Arzneimitteltaschen in einem Taschenstapel zusammengefasst werden sollen und sich sieben Arzneimitteltaschen in einer Reihe auf einem Bogen befinden, müssen vier Module vorgesehen sein.
  • In 2 ist ein Beispiel für ein Layout eines Bogens 1 mit insgesamt 6 × 7 = 42 Arzneimitteltaschen auf ebenso vielen Feldern 2 dargestellt. Die Felder sind in Reihen R und Spalten S angeordnet. Im vorliegenden Fall sind sechs Reihen und sieben Spalten vorgesehen. Die Reihen und Spalten sind in 2 exemplarisch durch Pfeile angezeigt. Die sich in einer Reihe befindenden Felder auf einem Bogen sind einem Stapel zuzuordnen. Felder verschiedener Reihen sind verschiedenen Stapeln zuzuordnen.
  • In den Feldern 2 sind jeweils Feldbereiche 3 für Durchbrechungen sowie Markierungsabschnitte 4 an einem Markierungsrand des jeweiligen Feldes erkennbar. Innerhalb der Markierungsabschnitte sind Markierungen 5 aufgebracht, beispielsweise mit einem Druckverfahren, um der/dem Anwender(in) die Kontrolle der regelmäßigen Einnahme zu erleichtern. Es ist erkennbar, dass die Position der Markierungen am Markierungsrand in unterschiedlichen Reihen, aber gleichen Spalten jeweils gleich ist, während die Position der Markierungen in aufeinander folgenden Feldern in einer Reihe aufeinander folgt: Von unten gesehen sind die Markierungen im untersten, zweituntersten, drittuntersten Markierungsabschnitt usw. platziert.
  • Eine Variante der Arzneimitteltaschenvorlage von 2 ist in 2a dargestellt. Diese Vorlage 1 unterscheidet sich von der vorstehend beschriebenen dadurch, dass acht Reihen von jeweils sieben Feldern für die Herstellung von Arzneimitteltaschen vorgesehen sein. Des Weiteren weist jedes Feld eine ovale Öffnung 3 sowie eine Perforation 153 sowie Einkerbungen 152 auf. Außerdem befinden sich an beiden Längsseiten der Vorlage 1 überstehende Ränder 6, in de nen sich fortlaufende Perforationen 7 befinden. Diese Perforationen 7 dienen zum Transport der Vorlage 1, etwa wie bei einem Filmtransport.
  • Jedem der Module 10, 10', 10'' werden zwei derartiger Bögen 1 zugeführt (siehe Pfeile in 1). Die den einzelnen Reihen R und Spalten S entsprechenden Bereiche auf den Bögen sind in 1 ebenfalls schematisch gezeigt.
  • Die Bögen 1 werden gleichzeitig auf die Stanztische 21, 21' der Stanzeinrichtungen 20, 20' platziert. Dort werden die Arzneimitteltaschen T entsprechend der Feldumrandung in 2 ausgestanzt. Gleichzeitig werden auch die Durchbrechungen 3 durch Ausstanzen gebildet. Die Stanztische sind entsprechend den Pfeilen parallel verschiebbar. Dadurch kann ein Bogen vor dem Stanzen unter der Stanzvorrichtung angeordnet und nach dem Ausstanzen der Arzneimitteltaschen aus dem Stanzbereich (in 1 nach oben) verschoben werden. Somit ist es möglich, dass ein weiterer Bogen bereits auf dem Stanztisch platziert wird, während noch die bereits ausgestanzten Arzneimitteltaschen und schließlich auch der Stanzrest von dem Stanztisch nacheinander abgenommen werden. Der Stanzvorgang findet hierzu im vorderen Bereich des Standtisches (in 1 im unteren Bereich) statt, auf dem auch der Bogen zum Stanzen zunächst abgelegt und fixiert wird, beispielsweise durch Vakuumanlegen. Nach dem Stanzen werden die Stanztische nach hinten (von der Bogenzufuhr weg) verschoben, so dass die ausgestanzten Arzneimitteltaschen vom Stanztisch entnommen werden können.
  • Zur Entnahme der einzelnen Arzneimitteltaschen T dienen spezielle Roboterarme (nicht dargestellt), die mit einer Sensorik ausgestattet sind, um sicherzustellen, dass die einzeln aufgenommenen Arzneimitteltaschen sicher aufgenommen, sicher transportiert und sicher wieder abgelegt werden. Mit den Roboterarmen werden die Arzneimitteltaschen in Kassetten 25, 25', 25'', 25''', ... abgelegt. In den Kassetten befinden sich vor dem Einlegen einer ersten Arzneimitteltasche Träger für den Taschenstapel, die Niete oder andere Verbindungsmittel enthalten. Die Arzneimitteltaschen werden auf den Träger so aufgelegt, dass die Niete durch die Durchbrechung 3 hindurchgeführt werden. Dadurch werden die Arzneimitteltaschen gehalten und zusätzlich geführt. Selbst bei unsachgemäßer Behandlung der gebildeten Taschenstapel können diese dann nicht mehr ohne weiteres auseinander fallen.
  • In den Modulen 10, 10', 10'' befinden sich jeweils zwölf Kassetten. Daher können einem Modul jeweils zwei Bögen 1 gleichzeitig zugeführt werden, denn jeder Bogen enthält sechs Arzneimit teltaschen-Reihen R. Die den einzelnen Modulen zugeführten Bögen 1 werden gleichzeitig gestanzt. Außerdem werden die ausgestanzten Arzneimitteltaschen T einer bestimmten Spalte S in jedem Modul gleichzeitig in die Kassetten verbracht.
  • Nachdem alle Arzneimitteltaschen T der Bögen 1 in den Modulen 10, 10', 10'' in die entsprechenden Kassetten 25, 25', 25'', 25''', ... befördert worden sind, sind dort Teilstapel entstanden. Im vorliegenden Falle enthält jeder erste Teilstapel im ersten Modul 10 sieben Arzneimitteltaschen. Im zweiten Modul 10' sind bereits zweite Teilstapel durch Aufstapeln von sieben Arzneimitteltaschen auf den ersten Teilstapel entstanden. Somit enthalten die zweiten Teilstapel bereits 14 Arzneimitteltaschen usw.
  • Nach jeweiliger Fertigstellung der Teilstapel werden alle Kassetten 25, 25', 25'', 25''', ... der Module 10, 10', 10'' gleichzeitig nach rechts verschoben. Somit gelangen dann die Kassetten des ersten Moduls 10 zum zweiten Modul 10', die Kassetten des zweiten Moduls 10' zum dritten Modul usw.
  • Nach dem Verschieben der Kassetten 25, 25', 25'', 25'', ... von einem Modul 10, 10', 10'' zum rechts daneben angeordneten Modul werden wiederum aus Bögen 1 ausgestanzte Arzneimitteltaschen T in die Kassetten 25, 25', 25'', 25''', ... der Module 10, 10', 10'' platziert. Somit werden im ersten Modul 10 wiederum erste Teilstapel aus Arzneimitteltaschen gebildet. In den weiteren Modulen 10', 10'' werden zu den bereits vorhandenen Teilstapeln weitere Arzneimitteltaschen zugefügt, so dass im vorliegenden Fall im zweiten Modul 10' Teilstapel mit 14, im dritten Modul Teilstapel mit 21 und im vierten Modul 10'' ein Taschenstapel mit 28 Arzneimitteltaschen gebildet werden.
  • Nach Fertigstellung der Taschenstapel im vierten Modul 10'' werden diese entnommen, die Nietverbindung an den Taschenstapeln werden geschlossen, und die Trägerstreifen werden umgefalzt, um die Taschenstapel zu schützen.
  • In 3 ist eine erste Ausführungsform eines einen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Taschenstapel 100 enthaltenden Wafertaschenheftes in perspektivischer Darstellung gezeigt.
  • Der Taschenstapel 100 umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteltaschen, beispielsweise 28 Taschen, von denen lediglich die oberste Arzneimitteltasche 110 sichtbar ist. Die Arzneimitteltasche enthält einen eingeschweißten Wafer 120. Am unteren Rand 130, der ein Markierungsrand ist, befinden sich Markierungsabschnitte 140. Auf einem der Markierungsabschnitte befindet sich eine Markierung 141. In der unter der oberen sichtbaren Arzneimitteltasche liegenden (nicht sichtbaren) zweiten Arzneimitteltasche ist diese Markierung auf dem Markierungsabschnitt angebracht, der neben dem ersten Markierungsabschnitt liegt, in dem sich die Markierung auf der obersten Arzneimitteltasche befindet.
  • Die Arzneimitteltaschen 110 sind im oberen Bereich bei 151, 152 zweiseitig eingekerbt und weisen eine Perforation 153 auf. Die Einkerbung dient zur Unterstützung beim Abreißen des den Wafer 120 enthaltenden unteren Teils der oben liegenden Arzneimitteltasche. Außerdem weisen die Arzneimitteltaschen Langlöcher 160 auf, durch die im zusammengebauten Zustand des Heftes der Niet 200 hindurch greift.
  • Oberhalb des Taschenstapels 100 ist der zweiteilige Niet 200 gezeigt: Der Niet weist ein Unterteil 210 und ein Oberteil 220 auf. Das Unterteil greift von unten durch die Langlöcher 160 hindurch. Die säulenartigen Niethalterungen 211, 212 sind auf einer Basisplatte 213 so zueinander beabstandet befestigt, dass die Außenflanken der Niethalterungen an den gerundeten Langlochenden lose anliegen. Diese Außenflanken sind nach oben hin leicht eingekippt, so dass die nacheinander auf das Nietunterteil aufgelegten Arzneimitteltaschen mit deren jeweiligem Langloch leicht auf den Niet aufgleiten (vergrößerte Darstellung der Niethalterung 212). Nachdem der gesamte Taschenstapel gebildet ist, wird der Niet verschlossen, indem das Nietoberteil zwischen die säulenartigen Niethalterungen eingepresst wird. Zur formschlüssigen Verbindung des Nietoberteils mit dem Nietunterteil weisen beide Nietteile zahnförmige Seitenflächen auf, die sich miteinander verkrallen. Nachdem der Niet verschlossen ist, kann der Taschenstapel problemlos gehandhabt werden, ohne dass befürchtet werden muss, dass die Integrität des Stapels bei der Handhabung beeinträchtigt werden könnte. Außerdem kann der vernietete Taschenstapel auch zum Nachfüllen eines Trägers verwendet werden. In 3d ist gezeigt, dass der Niet so lang ausgeführt ist, dass die Arzneimitteltaschen darauf senkrechtes Spiel haben. Dadurch kann der Dickenunterschied der Wafertaschenbereiche auf den Taschen gegenüber den übrigen Bereichen berücksichtigt werden. Die Arzneimitteltaschen gleiten auf dem Niet außerdem reibfrei.
  • Das Nietunterteil 210 ist vorzugsweise auf einem Trägerstreifen 300 befestigt. Bei der Erzeugung des ersten Teilstapels aus Arzneimitteltaschen 110 werden die Trägerstreifen mit dem Nietunterteil vorzugsweise zuerst in die Kassetten 25, 25', 25'', 25''', ... (1) eingelegt. Die Arzneimitteltaschen werden dann auf diesen Streifen aufgelegt, wobei das auf dem Trägerstreifen befestigte Nietunterteil jeweils in das Langloch 160 der Taschen hinein gleitet und die Taschen zum einen führt, d. h. deren Position bestimmt und diese zum anderen auch hält.
  • Nach dem Aufeinander-Stapeln aller Arzneimitteltaschen eines Wafertaschenheftes wird der Trägerstreifen mit einem Wochentagstreifen 310 versehen. Der Wochentagstreifen ist so angebracht, dass er mit den Markierungsabschnitten 140 auf den Arzneimitteltaschen 110 fluchtet. Dadurch kann die/der Anwender(in) erkennen, an welchem Wochentag der Wafer 120 der oben liegenden Arzneimitteltasche 110 genommen werden muss.
  • Der Trägerstreifen 300 wird dann sowohl am oberen Ende als auch am unteren Ende so umgefalzt, dass das obere Ende eine Abdeckung 320 für das Wafertaschenheft bildet. Auf der Abdeckung können beispielsweise Angaben über den Hersteller und den Namen des Arzneimittels angebracht sein. Die Abdeckung erstreckt sich im Wesentlichen über die gesamte Fläche der Arzneimitteltaschen 110. Sie wird nach dem Umfalzen durch Eindrücken des Nietoberteils 220 zwischen die säulenartigen Niethalterungen 211, 212 des Nietunterteils 210 fixiert.
  • Das untere Ende des Trägerstreifens 300 wird ebenfalls umgefalzt, so dass es einen Deckel 330 für die Arzneimitteltaschen 110 bildet. Der geschlossene Zustand des Wafertaschenheftes ist in 3c erkennbar. Der Deckel 330 greift über die Abdeckung 320. Beide Teile sind über einen lösbaren Verschluss miteinander verbunden. Beispielsweise können an der Innenseite des Deckels und an der Außenseite der Abdeckung Klettverschlüsse 410, 420 angebracht sein. Die Klettverschlüsse sind in 3d gezeigt. Ein Magnetverschluss ist in 3g gezeigt. Hierzu ist im Rand des Deckels 330 beispielsweise ein Metallstreifen vorzugsweise über die gesamte Breite des Deckels aufgebracht, und auf dem Randbereich der Abdeckung 320 ist beispielsweise ein magnetisierter Metallstreifen ebenfalls vorzugsweise über die gesamte Breite der Abdeckung aufgebracht.
  • Eine alternative Ausführungsform des Wafertaschenheftes ist in 3e gezeigt: Anstelle des Klettverschlusses oder des Magnetverschlusses ist ein Gummiband 430 vorgesehen, das am Unterteil des Trägers 300 befestigt ist und zum Verschließen des Heftes über die Abdeckung 320 gezogen wird.
  • Eine weitere Ausführungsform des Wafertaschenheftes ist in 3f gezeigt. In diesem Falle ist an der Abdeckung 320 eine durch Stanzen gebildete und nach unten ausgebogene Lasche 440 vorgesehen, die in ein Langloch 450 im Deckel 330 eingreifen kann, wenn das Wafertaschenheft verschlossen wird.
  • In 4 ist eine zweite Ausführungsform eines einen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Taschenstapel 100 enthaltenden Wafertaschenheftes in verschiedenen Assemblierungsstadien in perspektivischer Darstellung gezeigt.
  • Der Taschenstapel 100 umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteltaschen 110, beispielsweise 28 Taschen, von denen lediglich die oberste Arzneimitteltasche sichtbar ist. Die Arzneimitteltasche enthält einen eingeschweißten Wafer 120. Am unteren Rand 130, der ein Markierungsrand ist, befinden sich Markierungsabschnitte 140. Auf einem der Markierungsabschnitte befindet sich eine Markierung 141. In der unter der oberen sichtbaren Arzneimitteltasche liegenden (nicht sichtbaren) zweiten Arzneimitteltasche ist diese Markierung auf dem Markierungsabschnitt angebracht, der neben dem ersten Markierungsabschnitt liegt, in dem sich die Markierung auf der obersten Arzneimitteltasche befindet.
  • Die Arzneimitteltaschen 110 sind im oberen Bereich bei 151, 152 zweiseitig eingekerbt und weisen eine Perforation 153 auf. Außerdem weisen die Arzneimitteltaschen Langlöcher 160 auf, durch die im zusammengebauten Zustand des Heftes ein Steg 214 hindurch greift.
  • In 4b-1 ist oberhalb des Taschenstapels 100 die Befestigungsvorrichtung 200 gezeigt, die zweiteilig aufgebaut ist: Die Befestigungsvorrichtung weist ein Unterteil 210 und ein Oberteil 220 auf. Das Unterteil umfasst einen Steg 214 sowie einen Rahmen 215, die beide auf einer Grundplatte 213 angebracht sind. Der Steg greift von unten durch die Langlöcher 160 hindurch. Der Rahmen 215 begrenzt die Grundplatte an drei Seiten sowie an der vierten Seite teilweise. Dort wo sich dieser Rahmen nicht befindet, können die Arzneimitteltaschen über den die Perforation aufweisenden Verbindungsteil hindurch reichen. Im Übrigen umgreift dieser Rahmen den oberen Teil der Arzneimitteltaschen bündig und stellt somit eine Außenführung für die Arzneimitteltaschen dar, so dass diese im Wafertaschenheft ohne Spiel fest sitzen. Das Oberteil der Befestigungsvorrichtung ist durch eine Platte 220 gebildet, die auf dem Unterteil form- oder stoffschlüssig befestigt werden kann. Bei stoffschlüssiger Verbindung kann die Platte beispielsweise mittels Ultraschallschweißung mit dem Unterteil verbunden werden. Für eine formschlüssige Verbindung sind beispielsweise Hinterschneidungen an einem der beiden Teile und vorspringende Teile an dem anderen der beiden Teile vorgesehen.
  • Nachdem die Befestigungsvorrichtung 200 verschlossen ist, kann der Taschenstapel 100 problemlos gehandhabt werden, ohne befürchten zu müssen, dass die Integrität des Stapels bei der Handhabung beeinträchtigt werden könnte.
  • Das Unterteil 210 der Befestigungsvorrichtung 200 ist vorzugsweise auf einem Trägerstreifen 300, beispielsweise durch Kleben, befestigt. Bei der Erzeugung des ersten Teilstapels aus Arzneimitteltaschen 110 werden die Trägerstreifen mit dem Unterteil vorzugsweise zuerst in die Kassetten 25, 25', 25'', 25''', ... (1) eingelegt. Die Arzneimitteltaschen werden dann auf diesen Streifen aufgelegt, wobei der Steg 214 des auf dem Trägerstreifen befestigten Unterteils jeweils in das Langloch 160 der Taschen hinein gleitet. Durch diesen Steg sowie den Rahmen 215 werden die Arzneimitteltaschen auf dem Trägerstreifen gehalten. Außerdem wird deren Position genau bestimmt.
  • Nach dem Aufeinander-Stapeln aller Arzneimitteltaschen eines Wafertaschenheftes wird der Trägerstreifen 300 mit einem Wochentagstreifen 310 versehen. Der Wochentagstreifen ist so angebracht, dass er mit den Markierungsabschnitten 140 auf den Arzneimitteltaschen 110 fluchtet. Dadurch kann die/der Anwender(in) erkennen, an welchem Wochentag der Wafer der oben liegenden Arzneimitteltasche genommen werden muss.
  • Der Trägerstreifen 300 wird dann sowohl am unteren Ende so umgefalzt, dass dieses Ende einen Deckel 330 für das Waferheft bildet. Auf dem Deckel können beispielsweise Angaben über den Hersteller und den Namen des Arzneimittels angebracht sein. Der Deckel erstreckt sich im Wesentlichen über die gesamte Fläche der Arzneimitteltaschen.
  • Das obere Ende des Trägerstreifens 300 wird nicht umgefalzt. An dieser Stelle bildet die Befestigungsvorrichtung 200 einen Kasten, der das Wafertaschenheft am oberen Rand abschließt. Der geschlossene Zustand des Wafertaschenheftes ist in 4d erkennbar. Der Deckel 330 erstreckt sich über die Befestigungsvorrichtung. Beide Teile sind über einen lösbaren Ver schluss miteinander verbunden. Beispielsweise können an der Innenseite des Deckels und an der Außenseite der Befestigungsvorrichtung Magnetverschlüsse angebracht sein. Die Teilelemente des Magnetverschlusses können versteckt in den jeweiligen Bauteilen enthalten sein.
  • In 5 ist eine dritte Ausführungsform eines einen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Taschenstapel 100 enthaltenden Wafertaschenheftes in verschiedenen Assemblierungsstadien in perspektivischer Darstellung gezeigt.
  • Der Taschenstapel 100 umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteltaschen, beispielsweise 28 Taschen, von denen lediglich die oberste Arzneimitteltasche 110 sichtbar ist. Die Arzneimitteltasche enthält einen eingeschweißten Wafer 120. Am unteren Rand 130, der ein Markierungsrand ist, befinden sich Markierungsabschnitte 140. Auf einem der Markierungsabschnitte befindet sich eine Markierung 141. In der unter der oberen sichtbaren Arzneimitteltasche liegenden (nicht sichtbaren) zweiten Arzneimitteltasche ist diese Markierung auf dem Markierungsabschnitt angebracht, der neben dem ersten Markierungsabschnitt liegt, in dem sich die Markierung auf der obersten Arzneimitteltasche befindet.
  • Die Arzneimitteltaschen 110 sind im oberen Bereich bei 151, 152 zweiseitig eingekerbt und weisen eine Perforation 153 auf. Außerdem weisen die Arzneimitteltaschen Langlöcher 160 auf, durch die im zusammengebauten Zustand des Heftes ein Steg 214 hindurchgreift.
  • In 5a ist die Befestigungsvorrichtung 200 auf dem Trägerstreifen 300 gezeigt. Die Befestigungsvorrichtung ist zweiteilig aufgebaut: Sie weist ein Unterteil 210 und ein Oberteil 220 auf. Das Unterteil umfasst einen Steg 214, einen Rahmen 215 sowie eine Grundplatte 213. Der Steg greift von unten durch die Langlöcher 160 hindurch. Der Rahmen 215 sitzt auf dem Rand der Grundplatte 213 auf. Er begrenzt die Grundplatte an drei Seiten sowie an der vierten Seite teilweise. Dort wo sich dieser Rahmen nicht befindet, können die Arzneimitteltaschen 110 über den die Perforation aufweisenden Verbindungsteil hindurch reichen. Im Übrigen umgreift dieser Rahmen den oberen Teil der Arzneimitteltaschen bündig und führt diese daher, so dass sie im Wafertaschenheft ohne Spiel fest sitzen. Das Oberteil der Befestigung ist durch die Platte 220 gebildet, die auf dem Unterteil form- oder stoffschlüssig befestigt werden kann.
  • Das Unterteil 210 der Befestigungsvorrichtung 200 ist auf dem Trägerstreifen 300 beispielsweise durch Kleben befestigt. Bei der Erzeugung des ersten Teilstapels aus Arzneimitteltaschen 110 werden die Trägerstreifen mit dem Unterteil 210 vorzugsweise zuerst in die Kassetten 25, 25', 25'', 25''', ... (1) eingelegt. Die Arzneimitteltaschen werden dann auf diesen Streifen aufgelegt, wobei der Steg 214 des auf dem Trägerstreifen befestigten Unterteils der Befestigungsvorrichtung jeweils in das Langloch 160 der Taschen hinein gleitet. Durch diesen Steg sowie den Rahmen 215 werden die Arzneimitteltaschen auf dem Trägerstreifen gehalten. Außerdem wird deren Position genau bestimmt.
  • Nach dem Aufeinander-Stapeln aller Arzneimitteltaschen 110 eines Wafertaschenheftes wird der Trägerstreifen 300 mit einem Wochentagstreifen 310 versehen. Der Wochentagstreifen kann sowohl an der in 5a als auch an der in 5e gezeigten Position angebracht sein. Der Wochentagstreifen ist so angebracht, dass er mit den Markierungsabschnitten 140 auf den Arzneimitteltaschen 110 fluchtet. Dadurch kann die/der Anwender(in) erkennen, an welchem Wochentag der Wafer der oben liegenden Arzneimitteltasche genommen werden muss.
  • Der Trägerstreifen 300 wird dann am oberen Ende so umgefalzt, dass das Ende eine Abdeckung 320 für das Wafertaschenheft bildet. Auf der Abdeckung können beispielsweise Angaben über den Hersteller und den Namen des Arzneimittels angebracht sein. Die Abdeckung erstreckt sich über die gesamte Fläche der Arzneimitteltaschen 110 sowie über den Überstand des Trägers am unteren Ende des Heftes.
  • Das untere Ende des Trägerstreifens 300 wird so umgefalzt, dass sich der Block 340 ergibt. Die Abdeckung 320 greift über den Block. Beide Teile sind über einen lösbaren Verschluss miteinander verbunden. Beispielsweise können an der Innenseite der Abdeckung und an der Außenseite des Blocks Magnetverschlüsse angebracht sein.
  • In 6 ist eine vierte Ausführungsform des Wafertaschenheftes dargestellt. Wie im Falle des Heftes von 4 ist der Deckel 330 des Trägers 300 von unten über den Taschenstapel 100 gezogen und deckt diesen in geschlossenem Zustand ab. Im Gegensatz zu der Ausführungsform von 4 ist ein Niet als Verbindungselement 200 verwendet worden. Dieser Diet dient gleichzeitig zusammen mit einer entsprechenden Öffnung im Deckel als Verschluss für das Wafertaschenheft, indem ein überstehender Teil des Niets in ein Loch im Deckel gesteckt wird.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (18)

  1. Verfahren zur Herstellung von Taschenstapeln (100) von zur Aufbewahrung und Bereitstellung von Arzneimittelwafern (120) dienenden Arzneimitteltaschen (T, 110), wobei jede Arzneimitteltasche (T, 110) an einem Markierungsrand (130) eine Markierung (141) in einem von mehreren nebeneinander angeordneten Markierungsabschnitten (140) aufweist, wobei das Verfahren folgenden Verfahrensschritt enthält: Aufeinander-Stapeln der Arzneimitteltaschen (T, 110) unter Bildung mindestens eines Taschenstapels (100), so dass in dem mindestens einen Taschenstapel (100) Arzneimitteltaschen (T, 110) aufeinander folgen, deren Markierungen (141) sich in aufeinanderfolgenden Markierungsabschnitten (140) befinden, und gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche (T, 110) mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes (130) befindenden Markierung (141) auf eine Arzneimitteltasche (T, 110) mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes (130) befindenden Markierung (141) folgt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren folgende Verfahrensschritte umfasst: a) Aufeinander-Stapeln der Arzneimitteltaschen (T, 110) unter Bildung mindestens eines ersten Teilstapels in einer ersten Herstellungsvorrichtung (10), so dass in jedem ersten Teilstapel Arzneimitteltaschen (T, 110) aufeinander folgen, deren Markierungen (141) sich in aufeinanderfolgenden Markierungsabschnitten (140) befinden, und gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche (T, 110) mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes (130) befindenden Markierung (141) auf eine Arzneimitteltasche (T, 110) mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes (130) befindenden Markierung (141) folgt; b) Aufstapeln weiterer Arzneimitteltaschen (T, 110) auf den mindestens einen ersten Teilstapel in einer zweiten Herstellungsvorrichtung (10'), so dass in jedem so gebildeten Teilstapel Arzneimitteltaschen (T, 110) aufeinander folgen, deren Markierungen (141) sich in aufeinanderfolgenden Markierungsabschnitten (140) befinden, und gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche (T, 110) mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes (130) befindenden Markierung (141) auf eine Arzneimitteltasche (T, 110) mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes (130) befindenden Markierung (141) folgt; c) gegebenenfalls mindestens einmaliges Wiederholen von Verfahrensschritt b) durch jeweiliges Aufstapeln weiterer Arzneimitteltaschen (T, 110) auf den in der zweiten oder in einer weiteren Herstellungsvorrichtung (10') erzeugten mindestens einen Teilstapel in weiteren Herstellungsvorrichtungen (10'') unter Bildung schließlich mindestens eines Taschenstapels (100).
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils ein erster Teilstapel in einer ersten Herstellungsvorrichtung (10) durch Aufeinander-Stapeln von Arzneimitteltaschen (T, 110), jeweils mindestens ein zweiter und dritter Teilstapel in einer zweiten und dritten Herstellungsvorrichtung (10') durch Aufstapeln von weiteren Arzneimitteltaschen (T, 110) auf jeden zuvor gebildeten Teilstapel und mindestens ein Taschenstapel (100) in einer vierten Herstellungsvorrichtung (10'') durch Aufstapeln weiterer Arzneimitteltaschen (T, 110) auf jeden dritten Teilstapel erzeugt werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren folgende Verfahrensschritte umfasst: a) Aufeinander-Stapeln der Arzneimitteltaschen (T, 110) unter Bildung mindestens eines ersten Teilstapels in einer ersten Herstellungsvorrichtung (10) sowie jeweils mindestens eines weiteren Teilstapels in weiteren Herstellungsvorrichtungen (10', 10''), so dass in jedem ersten und weiteren Teilstapel Arzneimitteltaschen (T, 110) aufeinanderfolgen, deren Markierungen (141) sich in aufeinanderfolgenden Markierungsabschnitten (140) befinden, und gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche (T, 110) mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes (130) befindenden Markierung (141) auf eine Arzneimitteltasche (T, 110) mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes (130) befindenden Markierung (141) folgt; b) Aufeinander-Stapeln des in Verfahrensschritt a) gebildeten mindestens einen ersten Teilstapels sowie der weiteren Teilstapel unter Bildung mindestens eines Taschenstapels (100), so dass in jedem Taschenstapel (100) Arzneimitteltaschen (T, 110) aufeinanderfolgen, deren Markierungen (141) sich in aufeinanderfolgenden Markierungsabschnitten (140) befinden, und gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche (T, 110) mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes (130) befindenden Markierung (141) auf eine Arzneimitteltasche (T, 110) mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes (130) befindenden Markierung (141) folgt.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils vier Teilstapel unter Bildung jeweils eines Taschenstapels (100) aufeinander gestapelt werden.
  6. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich an dem Markierungsrand (130) jeder Arzneimitteltasche (T, 110) sieben Markierungsabschnitte (140) befinden.
  7. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils sieben Arzneimitteltaschen (T, 110) zu einem ersten Teilstapel aufeinander gestapelt werden.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 2–7, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils mindestens zwei Teilstapel durch Aufeinander-Stapeln der Arzneimitteltaschen (T, 110) gleichzeitig erzeugt werden.
  9. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arzneimitteltaschen (T, 110) zur Erzeugung der Teilstapel jeweils in einer Kassette (25, 25', 25'', 25''') aufeinander gestapelt werden.
  10. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arzneimitteltaschen (T, 110) durch Vereinzeln aus einem Bogen (1) erzeugt werden.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Arzneimitteltaschen (T, 110) durch Stanzen aus dem Bogen (1) erzeugt werden.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Bogen (1) den Arzneimitteltaschen (T, 110) entsprechende Felder (2) mit jeweils einem Arzneimittelwafer (120) und mit jeweils einer Markierung (141) in den jeweiligen Markierungsabschnitten (140) an jeweiligen Feldrändern (130) in einer matrixartigen Anordnung enthält.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass Felder (2), deren Markierungen (141) sich in aufeinanderfolgenden Markierungsabschnitten (140) befinden, in einer jeweiligen Reihe (R) aufeinander folgen.
  14. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arzneimitteltaschen (T, 110) zur Erzeugung eines jeweiligen ersten Teilstapels auf jeweils einem Träger (300) aufeinander gestapelt werden.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (300) mindestens ein die Arzneimitteltaschen (T, 110) auf dem Träger (300) haltendes Verbindungselement (200) aufweist und dass weitere Arzneimitteltaschen (T, 110) oder weitere Teilstapel aus Arzneimitteltaschen (T, 110) auf den ersten Teilstapel aufgestapelt werden, so dass die weiteren Arzneimitteltaschen (T, 110) oder die in den weiteren Teilstapeln enthaltenen Arzneimitteltaschen (T, 110) ebenfalls von dem Verbindungselement (200) gehalten werden.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (300) ferner ein Führungselement (215) zur Führung der Arzneimitteltaschen (T, 110) auf dem Träger (300) aufweist.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 14–16, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Träger (300) Zeitangaben (310) angebracht sind, so dass die Zeitangaben (310) mit den Markierungsabschnitten (140) fluchten.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Zeitangaben (310) Wochentagangaben sind.
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