-
Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines
Stapels von zur Aufbewahrung und Bereitstellung von Arzneimittelwafern
dienenden Arzneimitteltaschen. Arzneimittelwafer enthalten die Arzneimittel
in Schichtform. Die Arzneimittelwafer können insbesondere
hormonale Arzneimittel, vor allem Arzneimittel für die
Kontrazeption oder Hormonersatztherapie, enthalten.
-
Stand der Technik:
-
Arzneimittelwafer
sind folienförmige Einrichtungen, die pharmazeutische Wirkstoffe
enthalten, die in einem Wirkstoffträger enthalten sind.
Die Wirkstoffe in den Wafern können beispielsweise transmucosal
verabreicht werden, d. h. über die Mundschleimhaut, indem
die Wafer auf die oder unter die Zunge gelegt werden, wobei sich
der Wirkstoffträger auflöst und dabei die Wirkstoffe
freigibt. Die Wafer werden in Folientaschen eingeschlossen bereitgestellt,
um diese gegen mechanische und andere Umwelteinflüsse,
beispielsweise Feuchtigkeit, zu schützen. Gemäß
DE 101 59 746 B4 können
diese Taschen aus mindestens einer Trägerfolie und mindestens
einer Deckfolie bestehen, wobei mindestens die flächenmäßig
größere Folie zwei parallele Seitenkanten aufweist
und wobei zwischen der Trägerfolie und der Deckfolie das
folien- oder blattartige Material (Wafer) gas- und feuchtigkeitsdicht
eingeschlossen ist. Vorrichtungen zum Aufbewahren und Bereitstellen
der Arzneimittelwafer können darin gestapelte Folientaschen
enthalten. Selbstverständlich können die Arzneimittelwafer
auch davon abgewandelt aufgebaut sein, nämlich indem sie
nicht notwendigerweise aus einer flächenmäßig
größeren Folie und einer flächenmäßig
kleineren Folie bestehen, sondern beispielsweise aus gleich großen
Folien.
-
Zur
Einnahme von hormonalen Arzneimitteln, aber auch von anderen Arzneimitteln
ist es wichtig, dass die Arzneimittel in einem vorgegebenen Schema
eingenommen werden, beispielsweise dreimal an einem Tag oder auch
einmal am Tag, wobei der behandelnde Arzt das Einnahmeregime vorgibt. Die
meisten Arzneimittel werden jedoch lediglich während eines
begrenzten Zeitraumes genommen, etwa solange bis eine zu behandelnde
Krankheit vollständig geheilt ist. Es gibt jedoch auch
Arzneimittel, die während eines sehr langen Zeitraumes
kontinuierlich ein genommen werden müssen. In diesen Fällen
kann es vorkommen, dass die Arzneimittel nicht oder nicht zum vorgeschriebenen
Zeitpunkt genommen werden. Häufig ist dann der Erfolg einer
Therapie gefährdet. Daher hat es nicht an Versuchen gefehlt,
die Einnahme der Arzneimittel zu kontrollieren, wobei insbesondere
auf die Selbstkontrolle durch den Patienten selbst Wert gelegt wird.
-
Um
die vorgenannten Probleme zu beheben, ist vorgeschlagen worden,
dem Patienten Hilfsmittel an die Hand zu geben, mit deren Hilfe
trotz Ablenkung des Patienten im Alltag eine geregelte Einnahme
der Arzneimittel gesichert ist. Hierzu werden beispielsweise Vorrichtungen
zur Aufnahme der Arzneimittelpackungen beschrieben, in denen die
Entnahme einzelner Tabletten automatisch registriert wird. Hierzu
sind verschiedene Vorschläge in
DE 198 50 890 A1 (Ausgabevorrichtung
für Medikamente, d. h. für Tabletten o. ä.),
DE 197 39 438 A1 und
DE 195 16 076 A1 (Verpackung
für formfeste Medikamentenproben, d. h. für Tabletten
o. ä.),
DE
198 52 602 A1 (Vorrichtung und Verfahren zur Erinnerung
an eine zeitgerechte Einnahme von Medikamenten, d. h. von Tabletten
o. ä.),
DE
102 13 547 C1 (Blisterpackungsanordnung),
DE 41 34 237 C1 (Einrichtung
zur Erfassung der Entnahme einer Pille aus einer Blisterpackung),
EP 0 191 168 A2 (Vorrichtung
zur Aufbewahrung und zeitlich veranlassten Einnahme von Arzneimitteln,
d. h. von Tabletten o. ä.),
DE 198 36 100 A1 (Vorrichtung zur Aufbewahrung
eines Arzneimittelbehälters, d. h. für Tabletten
o. ä.),
DE
102 17 929 A1 (Vorrichtung zur Ausgabe von Tabletten),
US 2004/0050746 A1 (Pillenhalter
und Erinnerungseinrichtung),
WO 01/54646 A2 (Pillenspender mit Alarmfunktion),
EP 0 166 763 B1 (Tablettenspender
mit Tageskennzeichen),
EP
0 511 726 B1 (Vorrichtung zum Halten von Tabletten in Blisterverpackungen),
DE 10 2005 032 015
A1 (Etui zur Aufnahme einer Arzneimittelpackung, d. h.
einer Packung für Tabletten o. ä., sowie deren
Verwendung) sowie
DE
10 2005 048 515 A1 (Spender für feste Arzneimittelportionen,
d. h. Tabletten o. ä., und dessen Verwendung) gemacht worden.
-
Allerdings
gibt es keine Vorschläge zur kontrollierten Einnahme von
Arzneimittelwafern, um deren sichere Verabreichung zu gewährleisten.
Zwar ist ein Spender für Süßigkeiten
oder Medikamente in Waferform bekannt, beispielsweise aus
DE 101 59746 B4 .
Jedoch hat diese Vorrichtung den Nachteil, dass ein(e) Anwender(in)
keine Kontrollmöglichkeit darüber erhält,
ob eine für einen bestimmten Zeitraum vorgegebene Einnahme
bereits befolgt wurde oder noch nicht. Daher kann es leicht zu einer
doppelten Einnahme kommen, oder der/die Anwender(in) vergisst überhaupt,
den Wafer einzunehmen. Insbesondere für die Einnahme von
Kontrazeptiva ist es besonders bedeutsam, dass die Arzneimittel
während eines sehr langen Zeitraumes ohne Unterbrechung
und ohne Unregelmäßigkeiten genommen werden. In
diesem Falle muss die Anwenderin sehr sorgfältig darauf
bedacht sein, ausnahmslos an jedem Tag eine Portion des Arzneimittels
zu sich zu nehmen. Eine Portion auszulassen würde ebenso
zu erheblichen Risiken führen wie die doppelte Einnahme
einer Arzneimittelportion an demselben Tag. Da es insbesondere in
belastenden Situationen ohne weiteres vorkommen kann, dass die Anwenderin
vergisst, die Arzneimittelportion im vorgeschriebenen Zeitraum zu
sich zu nehmen, besteht besonders für diese Indikation
das Problem, dass es für Arzneimittelwafer keine Mittel
gibt, die eine sichere Einnahme gewährleisten. Darüber
hinaus ist es natürlich auch erforderlich, derartige Mittel
mittels eines fehlerlos arbeitenden und kostengünstigen
Herstellungsverfahrens bereitzustellen.
-
Von
daher besteht eine erste Aufgabe darin, Mittel zu finden, mit denen
die die Arzneimittelwafer enthaltenden Arzneimitteltaschen für
eine(n) Anwender(in) so präpariert werden, dass diese(r)
die Wafer in der gebotenen Reihenfolge und in dem vorgeschriebenen
Rhythmus einnimmt. Die Vorrichtung zur Aufbewahrung und Bereitstellung
der Arzneimittelwafer soll darüber hinaus alltagstauglich
sein und die erforderliche mechanische Stabilität aufweisen. Die
Arzneimittelwafer sollen auch sicher aufbewahrt werden.
-
Eine
zweite Aufgabe besteht darin, derartige Darreichungsformen mit einem
praktisch fehlerlosen Produktionsverfahren leicht und einfach und
damit kostengünstig herstellen zu können, so dass
die Darreichungsform dem/der Anwender(in) die sichere und fehlerlose
Einnahme der Wafer gewährleistet. Eine kostengünstige
Herstellung der Darreichungsform erfordert zudem, dass eine Vielzahl
derartiger Darreichungsformen in kurzer Zeit herstellbar ist.
-
Zusammenfassung der Erfindung:
-
Diese
und andere Aufgaben werden durch das beanspruchte Herstellungsverfahren
für Taschenstapel von zur Aufbewahrung und Bereitstellung
von Arzneimittelwafern dienenden Arzneimitteltaschen gelöst.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen angegeben.
-
Typischerweise
besteht eine Arzneimitteltasche für die Arzneimittelwafer
aus einer Basisfolie und einer Deckfolie. Die Deckfolie kann über
eine entlang der Seitenränder der Deckfolie verlaufende vorzugsweise
streifenförmige Verbindung mit der Basisfolie verbunden,
beispielsweise verklebt oder verschweißt, sein, oder umgekehrt.
Ferner können die Basisfolie und die Deckfolie in einer
besonders bevorzugten Ausführungsform an jeweils mindestens einem
Seitenrand jeweils überstehende Laschen aufweisen, die
nicht miteinander verbunden sind. Damit wird ein Auseinanderziehen
und damit Öffnen der Arzneimitteltasche zur Entnahme des
darin enthaltenen Wafers wesentlich vereinfacht, weil die beiden Folien
leicht gegriffen werden können. Ein Arzneimittelwafer ist
zwischen der Basisfolie und der Deckfolie innerhalb eines durch
die Verbindung gebildeten Bereichs vorzugsweise luft- und feuchtigkeitsdicht
eingeschlossen.
-
Die
mit dem erfindungsgemäßen Verfahren herzustellende
Vorrichtung zum Aufbewahren und Bereitstellen der Arzneimittelwafer
enthält die Arzneimitteltaschen mit den Arzneimittelwafern
in Form eines Taschenstapels. Um einer/m Anwender(in) die Kontrolle
zu ermöglichen, ob in einem bestimmten Zeitraum bereits
ein Arzneimittelwafer genommen wurde oder noch eingenommen werden
muss, können insbesondere parallel zu einem Rand der Arzneimitteltaschen
in der Vorrichtung Zeitangaben angeordnet sein. Ferner ist auf jeder
der Arzneimitteltaschen eine Markierung so angebracht, dass auf
im Taschenstapel aufeinander folgenden Arzneimitteltaschen angebrachte
Markierungen jeweils mit aufeinander folgenden Zeitangaben fluchten
und dass gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich an
einem ersten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung auf
eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende des
Markierungsrandes befindenden Markierung folgt. Dieser letztgenannte
Fall trifft dann zu, wenn sich eine Anzahl von Arzneimitteltaschen
in dem Taschenstapel befindet, die größer ist
als die Anzahl der Markierungsabschnitte auf jeder Arzneimitteltasche,
so dass sich die Abfolge von in den Markierungsabschnitten aufeinander
folgenden Markierungen in dem Taschenstapel wiederholt. Die Markierungen
folgen also auf im Taschenstapel aufeinander folgenden Arzneimitteltaschen
aufeinander, wobei allerdings dann, wenn eine Arzneimitteltasche
eine Markierung in dem letzten Markierungsabschnitt aufweist, die
nachfolgende Arzneimitteltasche eine Markierung wieder in dem ersten
Markierungsabschnitt aufweist. Nachfolgende Arzneimitteltaschen
im Taschenstapel weisen dann wieder Markierungen in aufeinander
folgenden Markierungsabschnitten auf.
-
Zur
sicheren Selbstkontrolle durch die/den Anwender(in) fluchten die
an dem Markierungsrand angeordneten Markierungen nach Aufnahme des
Taschenstapels in die Vorrichtung zur Aufbewahrung und Bereitstellung
der Wafer erfindungsgemäß mit Zeitangaben. Dadurch
wird es der/m Anwender(in) ermöglicht festzustellen, ob
in einem bestimmten Zeitraum bereits ein Wafer genommen wurde oder nicht.
-
Allerdings
muss dieser Taschenstapel fehlerlos produziert werden. Nämlich
dann, wenn in dem Stapel eine einzelne Arzneimitteltasche fehlt
oder auch eine Arzneimitteltasche doppelt vorhanden ist, so dass
folglich eine Markierung in einem bestimmten Markierungsabschnitt
in der Abfolge der Arzneimitteltaschen in dem Taschenstapel fehlt
bzw. doppelt vorkommt, wird die/der Anwender(in) in die Irre geleitet,
und es kann zu einer Fehleinnahme kommen, d. h. die/der Anwender(in)
vergisst, einen Wafer einzunehmen, oder nimmt einen Wafer innerhalb
eines Einnahmezeitraumes doppelt ein. Daher muss das Herstellungsverfahren
für den Taschenstapel fehlerlos ablaufen, so dass Taschenstapel
produziert werden, in denen die Arzneimitteltaschen mit den Markierungen
so aufeinander gestapelt sind, dass sich die Markierungen von aufeinander
folgenden Arzneimitteltaschen in dem Stapel in ebenfalls aufeinander
folgenden Markierungsabschnitten befinden oder dass gegebenenfalls
eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten Ende des
Markierungsrandes befindenden Markierung auf eine Arzneimitteltasche
mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes befindenden
Markierung folgt.
-
Darüber
hinaus muss gewährleistet sein, dass die Taschenstapel
mit hoher Produktionseffizienz, d. h. u. a. mit einer hohen Taktrate,
hergestellt werden können.
-
Von
daher ist zur Lösung der genannten Aufgabe folgendes erfindungsgemäßes
Produktionsverfahren für die Taschenstapel vorgesehen:
Aufeinander-Stapeln
der Arzneimitteltaschen unter Bildung mindestens eines Taschenstapels,
so dass in dem mindestens einen Taschenstapel Arzneimitteltaschen
aufeinander folgen, deren Markierungen sich in aufeinander folgenden
Markierungsabschnitten befinden, und gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche
mit einer sich an einem ersten Ende des Markierungsrandes befindenden
Markierung auf eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten
Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung folgt.
-
Soweit
in diesem Falle sowie auch sonst in der vorliegenden Anmeldung das
Aufeinander-Stapeln bzw. Aufstapeln von Arzneimitteltaschen erwähnt
wird, ist darunter das Aufeinanderlegen der Arzneimitteltaschen
gemeint, d. h. beispielsweise eine auf einen Stapel aufgestapelte
Arzneimitteltasche wird auf den Stapel aufgelegt.
-
Mit
der Bereitstellung von Markierungen an jeweils einem Markierungsrand
auf den Arzneimitteltaschen wird gewährleistet, dass die/der
Anwender(in) jeweils kontrollieren kann, ob ein Wafer in einem bestimmten
Einnahmezeitraum bereits genommen wurde oder nicht. Dies geschieht
durch Überprüfen, ob die Markierung der oben liegenden
Arzneimitteltasche mit einem Zeitangabenfeld fluchtet, die dem aktuellen
Zeitraum entspricht.
-
In
einer bevorzugten ersten Ausführungsvariante der Erfindung
umfasst das Herstellungsverfahren folgende Verfahrensschritte:
- a) Aufeinander-Stapeln der Arzneimitteltaschen unter
Bildung mindestens eines ersten Teilstapels in einer ersten Herstellungsvorrichtung,
so dass in jedem ersten Teilstapel Arzneimitteltaschen aufeinander
folgen, deren Markierungen sich in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten
befinden, und gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich
an einem ersten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung
auf eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende
des Markierungsrandes befindenden Markierung folgt;
- b) Aufstapeln weiterer Arzneimitteltaschen auf den mindestens
einen ersten Teilstapel in einer zweiten Herstellungsvorrichtung,
so dass in jedem so gebildeten Teilstapel Arzneimitteltaschen aufeinander
folgen, deren Markierungen sich in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten befinden,
und gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem
ersten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung auf eine
Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes
befindenden Markierung folgt;
- c) gegebenenfalls mindestens einmaliges Wiederholen von Verfahrensschritt
b) durch jeweiliges Aufstapeln weiterer Arzneimitteltaschen auf
den in der zweiten oder in einer weiteren Herstellungsvorrichtung
erzeugten mindestens einen Teilstapel in weiteren Herstellungsvorrichtungen
unter Bildung schließlich mindestens eines Taschenstapels.
-
Indem
in dieser Verfahrensvariante zunächst in einer ersten Herstellungsvorrichtung
mindestens ein erster Teilstapel erzeugt wird und auf den mindestens
einen ersten Teilstapel in weiteren Herstellungsvorrichtungen weitere
Arzneimitteltaschen aufgestapelt werden, wird eine sehr effiziente
Herstellungsweise erreicht, nämlich dadurch, dass bei dem
Aufstapeln von weiteren Arzneimitteltaschen in den weiteren Herstellungsvorrichtungen
auf den mindestens einen ersten Teilstapel vorzugsweise gleichzeitig wiederum
mindestens ein nächster erster Teilstapel in der ersten
Herstellungsvorrichtung erzeugt werden kann. Dadurch können
die Teilstapel gleichzeitig erzeugt werden. Gleiches gilt für
den Fall, dass mit dem Aufstapeln von Arzneimitteltaschen auf den
mindestens einen ersten Teilstapel in der zweiten Herstellungsvorrichtung
noch nicht der mindestens eine vollständige Taschenstapel
produziert ist, sondern zunächst erst mindestens ein zweiter
Teilstapel erzeugt wird und noch weitere Arzneimitteltaschen auf
diesen mindestens einen zweiten Teilstapel aufgestapelt werden müssen.
Dann werden nämlich Arzneimitteltaschen in einer dritten
Herstellungsvorrichtung auf den mindestens einen zweiten Teilstapel
aufgestapelt. Der dabei entstehende mindestens eine dritte Teilstapel
oder der dabei entstehende mindestens eine vollständige
Taschenstapel werden ebenfalls vorzugsweise gleichzeitig mit dem
mindestens einen ersten und dem mindestens einen zweiten Teilstapel erzeugt
usw.
-
Vorteilhaft
ist auch, dass nach Erzeugung jedes Teilstapels separat geprüft
werden kann, ob der Teilstapel fehlerlos hergestellt worden ist.
Dadurch ist es möglich, einen fehlerhaften Teilstapel vor
Fertigstellung eines vollständigen Taschenstapels aus dem Produktionsprozess
auszuschleusen. Damit wird erreicht, dass zusätzliche Arzneimitteltaschen
auf einen bereits fehlerhaften Teilstapel nicht mehr aufgestapelt
werden. Dies erhöht zum einen die Produktionskapazität
und vermindert zum anderen Ausschuss.
-
Insbesondere
können jeweils ein erster Teilstapel in einer ersten Herstellungsvorrichtung
durch Aufeinander-Stapeln von Arzneimitteltaschen, jeweils mindestens
ein zweiter und dritter Teilstapel in einer zweiten und dritten
Herstellungsvorrichtung durch Aufstapeln von weiteren Arzneimitteltaschen auf
jeden zuvor gebildeten Teilstapel und mindestens ein Taschenstapel
in einer vierten Herstellungsvorrichtung durch Aufstapeln weiterer
Arzneimitteltaschen auf jeden dritten Teilstapel erzeugt werden.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden
der mindestens eine in der ersten Herstellungsvorrichtung erzeugte
erste Teilstapel und die weiteren in weiteren Herstellungsvorrichtungen
erzeugten durch Aufstapeln von weiteren Arzneimitteltaschen erzeugten
Teilstapel gleichzeitig erzeugt, d. h. das weitere Aufstapeln der
Arzneimitteltaschen auf den mindestens einen ersten Teilstapel in
den weiteren Herstellungsvorrichtungen geschieht gleichzeitig mit
dem Erzeugen des mindestens einen ersten Teilstapels in der ersten
Herstellungsvorrichtung, wobei natürlich der mindestens
eine erste Teilstapel in der ersten Herstellungsvorrichtung zunächst erzeugt
werden muss, bevor er in die zweite Herstellungsvorrichtung befördert
wird, so dass dort weitere Arzneimitteltaschen unter Bildung mindestens
einen zweiten Teilstapels oder mindestens einen vollständigen
Taschenstapels aufgestapelt werden können. Gleiches gilt
natürlich auch für den Fall, dass in einer dritten
Herstellungsvorrichtung weitere Arzneimitteltaschen auf den mindestens
einen zweiten Teilstapel aufgestapelt werden, so dass mindestens
ein dritter Teilstapel gleichzeitig mit dem mindestens einen ersten
und zweiten Teilstapel erzeugt werden kann. Diese Sequenz kann beliebig
fortgesetzt werden, nämlich durch Erzeugung mindestens
einen vierten Teilstapels oder durch Erzeugung mindestens einen
vollständigen Taschenstapels, Erzeugung mindestens einen
fünften Teilstapels oder Erzeugung mindestens einen vollständigen
Taschenstapels usw.
-
In
einer zweiten Erfindungsvariante umfasst das Verfahren folgende
Verfahrensschritte:
- a) Aufeinander-Stapeln
der Arzneimitteltaschen unter Bildung mindestens eines ersten Teilstapels in
einer ersten Herstellungsvorrichtung sowie jeweils mindestens eines
weiteren Teilstapels in weiteren Herstellungsvorrichtungen, so dass
in jedem ersten und weiteren Teilstapel Arzneimitteltaschen aufeinander
folgen, deren Markierungen sich in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten
befinden, und gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich
an einem ersten Ende des Markierungsrandes befindenden Markierung
auf eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem zweiten Ende
des Markierungsrandes befindenden Markierung folgt;
- b) Aufeinander-Stapeln des in Verfahrensschritt a) gebildeten
mindestens einen ersten Teilstapels sowie der weiteren Teilstapel
unter Bildung mindestens einen Taschenstapels, so dass in jedem Taschenstapel
Arzneimitteltaschen aufeinander folgen, deren Markierungen sich
in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten befinden, und gegebenenfalls
eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten Ende des
Markierungsrandes befindenden Markierung auf eine Arzneimitteltasche
mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes befindenden
Markierung folgt.
-
In
dieser zweiten Erfindungsvariante werden also der in Verfahrensschritt
a) in der ersten Herstellungsvorrichtung gebildete mindestens eine
erste Teilstapel sowie weitere in weiteren Herstellungsvorrichtungen
gebildete Teilstapel (zweite, dritte, vierte Teilstapel usw.) unter
Bildung des Taschenstapels aufeinander gestapelt, so dass in dem
Taschenstapel Arzneimitteltaschen aufeinander folgen, deren Markierungen
sich in aufeinander folgenden Markierungsabschnitten befinden, und
gegebenenfalls eine Arzneimitteltasche mit einer sich an einem ersten Ende
des Markierungsrandes befindenden Markierung auf eine Arzneimitteltasche
mit einer sich an einem zweiten Ende des Markierungsrandes befindenden
Markierung folgt.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform dieser zweiten Ausführungsvariante
der Erfindung werden zunächst jeweils vier Teilstapel erzeugt
und diese jeweils vier Teilstapel unter Bildung jeweils eines Taschenstapels
dann aufeinander gestapelt.
-
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform dieser zweiten
Erfindungsvariante werden der mindestens eine in der ersten Herstellungsvorrichtung
erzeugte erste Teilstapel und die weiteren in den weiteren Herstellungsvorrichtungen
erzeugten Teilstapel gleichzeitig erzeugt, d. h. das jeweilige Aufeinander-Stapeln
der Arzneimitteltaschen unter Bildung des mindestens einen ersten
Teilstapels, des mindestens einen zweiten Teilstapels, des mindestens einen
dritten Teilstapels, des mindestens einen vierten Teilstapels usw.
geschieht gleichzeitig.
-
Indem
in dieser Ausführungsvariante zunächst jeweils
mindestens ein Teilstapel hergestellt wird, der dann durch Aufeinander-Stapeln
der jeweiligen Teilstapel zu dem mindestens einen Taschenstapel
zusammengefasst wird, können auch in diesem Falle gegebenenfalls
fehlerhafte Teilstapel aus dem Herstellungsprozess ausgeschleust
werden, bevor der gesamte Taschenstapel gebildet wird. Damit wird
zum einen eine kostengünstige Herstellung ermöglicht,
weil die Menge des Ausschusses minimiert wird. Zum anderen wird
das Herstellungsverfahren damit auch beschleunigt, denn die Arzneimitteltaschen,
die andernfalls in den fehlerhaften Taschenstapel aufgenommen worden
wären, können somit verwendet werden, um fehlerlose
Taschenstapel herzustellen.
-
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform beider vorstehenden
Erfindungsvarianten werden mindestens zwei erste Teilstapel durch
Aufeinander-Stapeln der Arzneimitteltaschen jeweils gleichzeitig
erzeugt, mindestens zwei zweite Teilstapel gleichzeitig erzeugt,
mindestens zwei dritte Teilstapel gleichzeitig erzeugt usw. (in
der ersten Ausführungsvariante der Erfindung mit Ausnahme
der ersten Teilstapel durch Aufstapeln von Arzneimitteltaschen jeweils
auf bereits gebildete Teilstapel und in der zweiten Ausführungsvariante
der Erfindung durch jeweils separates Aufeinander-Stapeln der Arzneimitteltaschen,
wobei die ersten, zweiten, dritten Teilstapel usw. anschließend
durch Aufeinander-Stapeln vereinigt werden). Beispielsweise werden
jeweils sechs oder zwölf erste Teilstapel durch Aufeinander-Stapeln
der Arzneimitteltaschen gleichzeitig erzeugt. Dies kann in einer
geeigneten ersten Herstellungsvorrichtung durch Parallelförderung
der Arzneimitteltaschen geschehen. Diese gleichzeitig erzeugten sechs
oder zwölf ersten Teilstapel werden dann in eine zweite
Herstellungsvorrichtung überführt, wo ebenfalls
gleichzeitig sechs bzw. zwölf zweite Teilstapel oder bereits
sechs bzw. zwölf Taschenstapel erzeugt werden. Oder die
sechs bzw. zwölf ersten Teilstapel werden gemäß der
zweiten Ausführungsvariante in der zweiten Herstellungsvorrichtung
mit sechs bzw. zwölf zweiten Teilstapeln vereinigt. Diese Sequenzen
können beliebig fortgesetzt werden, etwa indem die sechs
bzw. zwölf zweiten Teilstapel in der ersten Erfindungsvariante
in eine dritte Herstellungsvorrichtung überführt
und indem dort durch gleichzeitiges Aufstapeln weiterer Arzneimitteltaschen
auf die sechs bzw. zwölf zweiten Teilstapel sechs bzw.
zwölf dritte Teilstapel oder bereits sechs bzw. zwölf
Taschenstapel erzeugt werden oder indem die sechs bzw. zwölf
zweiten Teilstapel in der zweiten Erfindungsvariante dann in der
dritten Herstellungsvorrichtung mit den dritten Teilstapeln vereinigt
werden.
-
Durch
diese Vorgehensweise wird eine sehr effiziente und schnelle Produktionsweise
geschaffen, da in jeder der Herstellungsvorrichtungen mehrere Teilstapel
gleichzeitig erzeugt werden. Unter einer gleichzeitigen Stapelung
ist für die beiden Verfahrensvarianten allerdings nicht
nur zu verstehen, dass die Arzneimitteltaschen unter Bildung der
jeweiligen Teilstapel im Gleichlauf, d. h. gleichsam „im
gleichen Taktc oder „synchron”, aufeinander gestapelt
werden. Unter dem gleichzeitigen Stapeln ist vielmehr auch zu verstehen,
dass die jeweiligen Teilstapel etwa zur gleichen Zeit erzeugt werden.
Die Taschenstapel können auf diese Art und Weise sehr schnell produziert
werden. Ein synchrones Aufeinander-Stapeln ist in diesem Falle allerdings
bevorzugt. Der jeweiligen Herstellungsvorrichtung werden hierzu
mehrere Arzneimitteltaschen gleichzeitig zugeführt, und diese
gleichzeitig zugeführten Arzneimitteltaschen werden dann
synchron zu den Teilstapeln aufeinander gestapelt.
-
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
betreffend beide Erfindungsvarianten werden die Arzneimitteltaschen
zur Erzeugung der Teilstapel in jeweils einer Kassette aufeinander gestapelt.
Hierzu wird vorzugsweise mindestens eine Kassette vorgesehen, in
die die Arzneimitteltaschen eingelegt und dann aufeinander gestapelt
werden. Beispielsweise können sechs oder zwölf
Kassetten vorgesehen sein, die beispielsweise in einer Reihe oder
auch in einem Karussell angeordnet sind.
-
Die
Kassetten können weiterhin beispielsweise verfahrbar sein,
um die in den Kassetten erzeugten Teilstapel zu einer weiteren Herstellungsvorrichtung
zu befördern, in der jeder Teilstapel gemäß der
zweiten Ausführungsvariante der Erfindung mit einem anderen
Teilstapel vereinigt wird, indem der weitere Teilstapel auf den
ersten Teilstapel in der Kassette aufgelegt wird.
-
Alternativ
können die Kassetten auch verfahrbar sein, um diese zu
einer zweiten Herstellungsvorrichtung zu befördern, in
der weitere Arzneimitteltaschen gemäß der ersten
Ausführungsvariante der Erfindung auf den ersten Teilstapel
aufgestapelt werden. Beispielsweise kann der erste Teilstapel durch sieben
Arzneimitteltaschen gebildet sein. In der zweiten Herstellungsvorrichtung
können dann ebenfalls sieben Arzneimitteltaschen auf den
ersten Teilstapel aufgestapelt werden. Danach kann der derart mittlerweile
14 Arzneimitteltaschen enthaltende zweite Teilstapel in eine dritte
Herstellungsvorrichtung befördert werden, in der beispielsweise
weitere sieben Arzneimitteltaschen auf den zweiten Teilstapel aufgestapelt werden.
Danach kann der derart mittlerweile 21 Arzneimitteltaschen enthaltende
dritte Teilstapel in eine vierte Herstellungsvorrichtung befördert
werden, in der beispielsweise weitere sieben Arzneimitteltaschen
auf den dritten Teilstapel aufgestapelt werden. Dieses Verfahren
kann prinzipiell mit einer jeweils beliebigen Anzahl an Arzneimitteltaschen
in jeder der Herstellungsvorrichtungen und mit einer beliebigen Anzahl
an Herstellungsvorrichtungen durchgeführt werden. Beispielsweise
können damit Taschenstapel mit 28 Arzneimitteltaschen produziert
werden.
-
Falls
die in den Arzneimitteltaschen enthaltenen Wafer zur Hormonersatztherapie
dienen, enthalten die Taschenstapel typischerweise 28 Arzneimitteltaschen.
Die 28 Arzneimitteltaschen können entweder – bei
einem einphasigen Präparat – 28 gleiche Arzneimittelwafer
oder – für die Kontrazeption bei einem zweiphasigen
Präparat – auch 24 gleiche Arzneimittelwafer und
vier weitere Arzneimittelwafer mit einem Placebo oder einem anderen
Arzneimittel oder auch – ebenfalls bei einem zweiphasigen
Präparat – 21 gleiche Arzneimittelwafer und sieben
weitere Arzneimittelwafer mit einem Placebo oder einem anderen Arzneimittel
enthalten. Im Falle der zweiphasigen Präparate müssen
die Arzneimitteltaschen, die die das Placebo oder anderen Arzneimittel
enthaltenden Wafer enthalten, zu Beginn oder am Schluss des Taschenstapels
eingefügt werden. Hierzu werden vorzugsweise entweder zu
Beginn in einer separaten Herstellungsvorrichtung die Arzneimitteltaschen
zu einem Stapel zusammengefügt, die die das Placebo oder
das andere Arzneimittel enthaltenden Wafer enthalten, oder am Schluss
des Stapelvorganges in einer separaten Herstellungsvorrichtung auf
den bereits erzeugten Teilstapel aufgestapelt.
-
In
weiteren Ausführungsformen der Erfindung können
die Taschenstapel beispielsweise auch für die Verwendung
zur Kontrazeption auch eine andere Anzahl von Arzneimitteltaschen
enthalten als 28, nämlich beispielsweise 30 Arzneimitteltaschen. In
diesem Falle können in jeder Herstellungsvorrichtung jeweils
zehn Arzneimitteltaschen zu den bereits bestehenden Teilstapeln
hinzugefügt werden (bzw. aufeinander gestapelt werden,
um den ersten Teilstapel zu erzeugen), oder auch jeweils sieben
Arzneimitteltaschen und zum Schluss noch zwei Arzneimitteltaschen
in einer weiteren Herstellungsvorrichtung.
-
In
noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung können
die Wafer im Falle der Verwendung für die Kontrazeption
auch für ein so genanntes flexibles Einnahmeregime verwendet
werden, bei dem die Wafer während einer ersten flexiblen
Einnahmephase genommen werden, die mindestens 24 Tage und höchstens
120 Tage andauert und bei dem sich an die erste flexible Einnahmephase
eine beispielsweise vier Tage andauernde Unterbrechungsphase anschließt.
In diesem Falle kann der Taschenstapel auch beispielsweise 28 oder
auch 56 oder auch 84 oder auch 112 oder auch 120 Arzneimitteltaschen oder
auch eine beliebige andere Anzahl umfassen. Das Muster zum Aufeinander-Stapeln
der Arzneimitteltaschen gemäß der vorliegenden
Erfindung richtet sich in diesem Falle in entsprechender Art und
Weise jeweils nach der Anzahl der sich in dem Taschenstapel befindenden
Arzneimitteltaschen.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung können
sich an dem Markierungsrand jeder Arzneimitteltasche sieben Markierungsabschnitte befinden.
Diese Markierungsabschnitte mit jeweils einer Markierung in einem
der Markierungsabschnitte können beispielsweise den Wochentagen
entsprechen. In der zusammen gefügten Vorrichtung zur Aufbewahrung
und Bereitstellung der Arzneimittelwafer können die Markierungsabschnitte
mit entsprechenden Zeitangaben fluchten, etwa mit Wochentagangaben,
so dass eine Markierung in einem Markierungsabschnitt auf einer
Arzneimitteltasche, die in dem Taschenstapel oben aufliegt, mit
einer bestimmten Wochentagangabe fluchtet, beispielsweise mit „Mo” für Montag,
und damit der/m Anwender(in) angibt, an welchem Tag der Wafer in
dieser Arzneimitteltasche genommen werden muss, d. h. im vorliegenden
Fall am Montag.
-
Alternativ
können auch beispielsweise drei Markierungsabschnitte,
entsprechend drei Tageszeiten (morgens, mittags, abends), oder auch
eine andere Anzahl von Markierungsabschnitten vorgesehen sein, die
den jeweiligen Erfordernissen an die Einnahmehäufigkeit
entspricht.
-
Weiterhin
können beispielsweise jeweils sieben Arzneimitteltaschen
unter Bildung mindestens einen ersten Teilstapels aufeinander gestapelt
werden. In der ersten Ausführungsvariante der Erfindung werden
dann jeweils weitere sieben Arzneimitteltaschen auf den mindestens
einen ersten Teilstapel, jeweils weitere sieben Arzneimitteltaschen
auf den mindestens einen zweiten Teilstapel usw. aufgestapelt. In
der zweiten Ausführungsvariante der Erfindung werden zusätzlich
zu den ersten Teilstapeln zweite, dritte Teilstapel usw. erzeugt,
die jeweils sieben Arzneimitteltaschen enthalten. Die jeweiligen Teilstapel
werden dann aufeinander gestapelt.
-
Diese
Vorgehensweise kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn die
Arzneimitteltaschen sieben Markierungsabschnitte, entsprechend den sieben
Wochentagen, aufweisen. In diesem Falle können die Arzneimitteltaschen
in dem Teilstapel bevorzugt zur Einnahme der Wafer während
einer Woche dienen, wenn jeweils ein Wafer pro Tag genommen wird.
-
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der ersten Erfindungsvariante
wird der Taschenstapel in vier Herstellungsvorrichtungen produziert,
in denen für jeden Taschenstapel jeweils sieben Arzneimitteltaschen
aufgestapelt werden. In der zweiten Erfindungsvariante werden durch
jeweiliges Aufeinander-Stapeln von Arzneimitteltaschen unter Bildung eines
Taschenstapels vier Teilstapel erzeugt und diese dann vereinigt.
Falls die Wafer jeweils einmal am Tag genommen werden und sich jeweils
sieben Arzneimitteltaschen in einem Teilstapel befinden, sind in dem
Taschenstapel 28 Wafer zusammengefasst, die in 28 Tagen genommen
werden.
-
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
werden die Arzneimitteltaschen durch Vereinzeln aus einem Bogen
erzeugt. Als Bogen ist im vorliegenden Sinne ein vorzugsweise rechteckiges
folienartiges Gebilde zu verstehen. Der Bogen ist vorzugsweise aus
verschiedenen Materialien schichtförmig zusammengefügt
und umfasst beispielsweise Kunststofffolien, Aluminiumfolien, Papier o. ä.
Unter einem Bogen ist auch ein Band zu verstehen, d. h. ein lang
gestreckter Bogen, der beispielsweise auf eine Rolle (Coil) aufwickelbar
ist.
-
Ein
Bogen wird zum Vereinzeln vorzugsweise an die einzelnen Herstellungsvorrichtungen
herangeführt und unter eine Vereinzelungseinrichtung platziert.
Dort werden die einzelnen Arzneimitteltaschen aus dem Bogen vorzugweise
gleichzeitig vereinzelt. Vorzugsweise wird das Vereinzelungsgut (Arzneimitteltaschen
und Vereinzelungsreste) dann zu einem Entnahmeplatz befördert.
Von dort werden die Arzneimitteltaschen nacheinander beispielsweise mittels
Roboterarmen entnommen. Die Roboterarme können mit einer
speziellen Sensorik ausgestattet sein, um zu verifizieren, dass
jede Arzneimitteltasche gegriffen, transportiert und in die Kassetten
abgelegt worden ist.
-
Vorzugsweise
werden die Arzneimitteltaschen aus dem Bogen durch Stanzen vereinzelt. Dies
ist eine kostengünstige und präzise Vereinzelungstechnik.
Andere Vereinzelungstechniken sind ebenfalls denkbar, beispielsweise
Schneiden.
-
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
enthält der Bogen den Arzneimitteltaschen entsprechende
Felder mit jeweils einem Arzneimittelwafer und mit jeweils einer
Markierung in den jeweiligen Markierungsabschnitten an jeweiligen Feldrändern
in einer matrixartigen Anordnung. In dem Bogen sind die Arzneimittelwafer
durch Einschweißen hermetisch abgeschlossen. Außerdem können
sich auf dem Bogen außer den Markierungen Aufdrucke befinden,
die beispielsweise eine Identifizierung des Arzneimittels erlauben.
Der Bogen enthält vorzugsweise mindestens vier und höchstens zwölf
Reihen von Feldern. Beispielsweise können vier, acht, zehn
oder zwölf Reihen von Feldern vorgesehen sein. Jede der
Reihen enthält beispielsweise sieben oder vierzehn Felder.
-
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
folgen Felder, deren Markierungen sich in aufeinander folgenden
Markierungsabschnitten befinden, in einer jeweiligen Reihe auf dem Bogen
aufeinander. Dadurch können die Arzneimitteltaschen in
der logischen Reihenfolge von dem Bogen entnommen werden, in der
sie auch in den Teilstapel aufeinander gestapelt werden. Mehrere
nebeneinander liegende Reihen weisen bevorzugt Felder auf, die zu
den benachbarten Feldern der anderen Reihen jeweils identisch sind.
Felder mehrerer Reihen werden zu Arzneimitteltaschen vereinzelt,
die dann jeweils unterschiedlichen Teilstapeln zugeführt werden.
-
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
werden die Arzneimitteltaschen zur Erzeugung eines jeweiligen ersten
Teilstapels auf jeweils einem Träger aufeinander gestapelt.
Dies ermöglicht eine besonders sichere Produktionsweise: Die
Arzneimitteltaschen werden für die Benutzung durch die/den
Anwender(in) vorzugsweise in einem Träger gehalten. Dadurch
wird zum einen die erforderliche Stabilität erreicht, um
auch die Arzneimittelwafer gegen mechanische Beeinträchtigung
zu schützen, und zum anderen, dass die Zeitangaben, die
zur Kon trolle der regelmäßigen Einnahme durch die/den
Anwender(in) dienen, auf dem Träger angebracht werden können.
Mittels des Trägers können die Arzneimitteltaschen
zudem in dem Taschenstapel zusammengefasst und gehalten werden.
Indem die Arzneimitteltaschen des ersten Teilstapels bereits auf den
Träger aufgestapelt werden, können diese leichter
zusammengefasst und gehalten werden. Es entfällt ein ansonsten
erforderlicher Transportvorgang des fertig gestellten Taschenstapels
zu dem Träger, um den Stapel zusammen mit dem Träger
fixieren zu können.
-
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
weist der Träger mindestens ein die Arzneimitteltaschen
auf dem Träger haltendes Verbindungselement auf. Betreffend
die erste Ausführungsvariante der Erfindung können
weitere Arzneimitteltaschen auf den ersten Teilstapel aufgestapelt
werden, so dass die weiteren Arzneimitteltaschen ebenfalls von dem
Verbindungselement gehalten werden. Betreffend die zweite Ausführungsvariante
der Erfindung kann weiterhin jeder weitere Teilstapel, d. h. der
zweite, dritte, vierte Teilstapel usw., auf den ersten Teilstapel
derart gestapelt werden, dass die in den weiteren Teilstapeln enthaltenen
Arzneimitteltaschen ebenfalls von dem Verbindungselement gehalten
werden. Durch diese Vorgehensweise wird eine sofortige Fixierung
der einzelnen Arzneimitteltaschen erreicht, so dass ein Auseinanderfallen
eines Teilstapels oder des fertigen Taschenstapels beispielsweise
bei einem Transportvorgang nicht mehr stattfinden kann.
-
In
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist der
Träger ferner ein Führungselement zur Führung
der Arzneimitteltaschen auf dem Träger auf. Dadurch wird
erreicht, dass die Arzneimitteltaschen auf dem Träger im
Wesentlichen kantengenau aufeinander gestapelt werden und auch im
Folgenden bleiben können.
-
Für
die Produktion des Taschenstapels ist es vorteilhaft, wenn die Arzneimitteltaschen
in Kassetten gelegt und darin jeweils aufeinander gestapelt werden.
Bei Verwendung eines Trägers wird dieser zuerst in der
jeweiligen Kassette platziert, so dass die Arzneimitteltaschen darauf
abgelegt werden können.
-
Die
Zeitangaben sind vorzugsweise derart auf dem Träger angebracht,
dass sie mit den Markierungsabschnitten auf den Arzneimitteltaschen
fluchten, wenn die Arzneimitteltaschen mit dem Träger zusammengefasst
sind.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann der
Taschenstapel auch ausschließlich mittels eines Verbindungselementes
zusammengefasst werden, ohne dass ein Träger verwendet wird.
In diesem Falle können die Arzneimitteltaschen mit dem
Verbindungselement anstatt mit dem Träger verbunden werden,
wenn sie in der ersten Herstellungsvorrichtung aufeinander gestapelt
werden. Zusätzlich kann auch in diesem Falle ein Führungselement
verwendet werden, um die Arzneimitteltaschen kantengenau aufeinander
stapeln und zusammenhalten zu können. Der mittels des Verbindungselements
zusammengehaltene Taschenstapel kann dann austauschbar an einem
Träger befestigt werden. Beispielsweise kann der Träger
so ausgebildet sein, dass ein Taschenstapel an ihm leicht befestigt werden
kann. Dadurch wird es möglich, den Taschenstapel in dem
Träger austauschbar und den Träger mit dem Taschenstapel
damit nachfüllbar zu gestalten. Dies ermöglicht
eine aufwändige Gestaltung des Trägers, da dieser
nach dem Verbrauch der Wafer nicht weggeworfen sondern wiederverwendet wird.
-
Das
Verbindungselement kann beispielsweise ein Niet oder ein anderes
Verbindungselement sein, das den Taschenstapel manipulationssicher
zusammenhält. Das Verbindungselement verbindet die Arzneimitteltaschen
miteinander, so dass sie bevorzugt beweglich zueinander angeordnet
sind. Im Falle eines Niets kann das Verbindungselement aus jeweils
zwei beispielsweise stabförmigen Verbindungselementteilen,
welche ineinander gesteckt oder geschraubt oder miteinander verklebt
werden können, bestehen. Das Verbindungselement kann ferner stabförmig
sein. In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann
das Verbindungselement auch in einer kompakten Bauweise ausgebildet
sein, in der es aus zwei Teilen besteht, wobei es dann, wenn es zusammengesetzt
ist, die Öffnungen in den Arzneimitteltaschen nahezu vollständig
ausfüllen kann. Das Verbindungselement kann insbesondere
ein kastenförmiges Unterteil mit einem darin angeordneten Steg
zum Durchgriff durch die Öffnungen sowie ein das kastenförmige
Unterteil abschließendes Oberteil umfassen. Ferner kann
das kastenförmige Unterteil des kastenförmigen
Verbindungselements eine Grundplatte, eine auf der Grundplatte aufsitzende und
die Arzneimitteltaschen teilweise umschließende und somit
führende Wand sowie den Steg umfassen. Als Verbindungselement
ist jedenfalls ein Bauteil zu verstehen, das durch die Öffnungen
in den Arzneimitteltaschen hindurch geführt wird und die
Arzneimitteltaschen verbindet. Somit können ein Niet und
auch der Steg des in der kompakten Bauweise ausgebildeten Verbindungselements
als Verbindungselemente verstanden werden. Im Falle des Steges bedarf
es zum Zusammenhalten des Stapels selbstverständlich zusätzlicher
geeigneter Haltevorrichtungen am Fuß und am Kopf des Steges.
Diese zusätzlichen Haltevorrichtungen können beispielsweise
durch die Kastenkonstruktion, bestehend aus dem kas tenförmigen
Unterteil und dem Oberteil, realisiert sein. Alternativ können
am Fuß und am Kopf des Steges auch anders gestaltete Fuß-
und Kopfteile vorgesehen sein, die den Stapel zusammenhalten. Der
Steg kann auch als Niet mit zwei stegförmigen Nietköpfen ausgebildet
sein. Beim Zusammensetzen von das mindestens eine Verbindungselement
bildenden Verbindungselementteilen können diese miteinander verrasten
und sind vorzugsweise nicht wieder zerstörungsfrei voneinander
lösbar, oder sie können miteinander verklebt,
verschweißt oder auch mit einer anderen Fügetechnik
miteinander verbunden werden. In allen diesen Fällen handelt
es sich um einen so genannten Originalitätsverschluss,
d. h. einen manipulationssicheren Verschluss. Besonders bevorzugt
ist es, wenn die Verbindung der mindestens zwei Teile, die das Verbindungselement
bilden, durch Formschluss erreicht wird. Unter einem Niet ist ein
Verbindungselement zu verstehen, das aus mindestens zwei Teilen
besteht, die ineinander greifen und dabei formschlüssig
miteinander verbunden werden, und das ferner durch entsprechende
Kopfausbildungen in der Lage ist, den dazwischen angeordneten Stapel aus
Arzneimitteltaschen zusammenzuheften.
-
Der
Träger ist vorzugsweise aus Pappe, Kunststoff oder Metall
hergestellt. Vorzugsweise umschließt der Träger
den Taschenstapel, um die einzelnen Arzneimitteltaschen zu schützen.
Hierzu kann der Träger als lang gestreckter Streifen ausgebildet sein,
der um den Taschenstapel herum gefalzt ist. Beispielsweise kann
eine an einer Seite des Streifens hervorstehende vordere Lasche
als Deckel ausgebildet sein. Ferner kann beispielsweise eine an
der anderen Seite des Streifens hervorstehende Lasche als Abdeckung
ausgebildet sein. Die Abdeckung und der Deckel können beispielsweise
mit geeigneten Verschlussmitteln ausgestattet sein, um den Träger
um den Taschenstapel herum abzuschließen, etwa als Klett-,
Druck-, Magnet-, Einsteck-, Gummibandverschluss.
-
Die
Zeitangaben können auf dem Träger oder auf dem
Verbindungselement angebracht sein.
-
Die
mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte
Vorrichtung ist vorzugsweise fälschungssicher ausgeführt.
Hierzu sind ein oder mehrere Sicherheitsmerkmale an der Vorrichtung
vorgesehen, die eine Überprüfung der Echtheit
der Vorrichtung erlauben, beispielsweise Aufdrucke in Mikroschrift,
Hologramme, Kippbilder oder andere Sicherheitsmerkmale.
-
Die
nachfolgend beschriebenen Figuren dienen zum allgemeinen Verständnis
der Erfindung. Sie sind jedoch nicht einschränkend zu verstehen,
sondern sollen lediglich bestimmte Ausfüh rungsformen erläutern,
die bevorzugt sind, ohne andere bevorzugte Ausführungsformen
auszuschließen.
-
1 zeigt
eine schematische Darstellung des Verfahrensablaufes des erfindungsgemäßen Verfahrens;
-
2 zeigt
das Layout eines Bogens, aus dem Arzneimitteltaschen durch Ausstanzen
gewonnen werden; 2a: Variante des Bogens von 2;
-
3 zeigt eine erste Ausführungsform
eines einen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten
Taschenstapel enthaltenden Wafertaschenheftes in verschiedenen Assemblierungsstadien
in perspektivischer Darstellung; 3a: Taschenstapel
und Verbindungselement; 3b: Wafertaschenheft
geöffnet; 3c: Wafertaschenheft geschlossen; 3d:
Wafertaschenheft in der Seitenansicht; 3e: alternative
Ausführungsform mit Gummiband zum Verschließen
des Wafertaschenheftes; 3f: alternative
Ausführungsform mit Lasche zum Verschließen des
Wafertaschenheftes; 3g: alternative Ausführungsform
mit Magnetverschluss;
-
4 zeigt eine zweite Ausführungsform
eines einen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten
Taschenstapel enthaltenden Wafertaschenheftes in verschiedenen Assemblierungsstadien
in perspektivischer Darstellung; 4a: Träger; 4b-1: Taschenstapel und Verbindungselement mit
Führung jeweils einzeln; 4b-2:
wie 4b-1 zusammengebaut; 4c:
Wafertaschenheft geöffnet; 4d: Wafertaschenheft
geschlossen;
-
5 zeigt eine dritte Ausführungsform
eines einen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten
Taschenstapel enthaltenden Wafertaschenheftes in verschiedenen Assemblierungsstadien
in perspektivischer Darstellung; 5a: Träger mit
Verbindungselement und Führung; 5b, 5c:
Wafertaschenheft vollständig bzw. teilweise geöffnet; 5d:
Wafertaschenheft geschlossen; 5e: wie 5a,
mit anderer Anordnung des Wochentagstreifens;
-
6 zeigt
eine vierte Ausführungsform eines einen nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren hergestellten Taschenstapel enthaltenden Wafertaschenheftes
in der Seitenansicht.
-
Gleiche Bezugsziffern in den Figuren bezeichnen gleiche
Elemente.
-
In 1 ist
der erfindungsgemäße Verfahrensablauf schematisch
wiedergegeben. Die gezeigten Elemente können für
Vorrichtungen stehen, die für die Durchführung
des Verfahrens ver wendet werden können. Allerdings können
auch andere Gestaltungen der verwendeten Vorrichtungen eingesetzt werden,
sofern diese die erfindungsgemäßen Zwecke erfüllen.
-
Die
die Arzneimitteltaschen in Form von Feldern enthaltenden Bögen 1 werden
Stanzvorrichtungen 20, 20' in Modulen 10, 10', 10'' zugeführt.
Die Anzahl der Module richtet sich nach der Gesamtanzahl der in
einem Taschenstapel aufzunehmenden Arzneimitteltaschen T sowie der
Anzahl der auf einem Bogen enthaltenen Felder für Arzneimitteltaschen
in einer Reihe, d. h. der Anzahl an Arzneimitteltaschen, die jedem
Modul zugeführt werden. Falls beispielsweise insgesamt
28 Arzneimitteltaschen in einem Taschenstapel zusammengefasst werden
sollen und sich sieben Arzneimitteltaschen in einer Reihe auf einem
Bogen befinden, müssen vier Module vorgesehen sein.
-
In 2 ist
ein Beispiel für ein Layout eines Bogens 1 mit
insgesamt 6 × 7 = 42 Arzneimitteltaschen auf ebenso vielen
Feldern 2 dargestellt. Die Felder sind in Reihen R und
Spalten S angeordnet. Im vorliegenden Fall sind sechs Reihen und
sieben Spalten vorgesehen. Die Reihen und Spalten sind in 2 exemplarisch
durch Pfeile angezeigt. Die sich in einer Reihe befindenden Felder
auf einem Bogen sind einem Stapel zuzuordnen. Felder verschiedener Reihen
sind verschiedenen Stapeln zuzuordnen.
-
In
den Feldern 2 sind jeweils Feldbereiche 3 für
Durchbrechungen sowie Markierungsabschnitte 4 an einem
Markierungsrand des jeweiligen Feldes erkennbar. Innerhalb der Markierungsabschnitte
sind Markierungen 5 aufgebracht, beispielsweise mit einem
Druckverfahren, um der/dem Anwender(in) die Kontrolle der regelmäßigen
Einnahme zu erleichtern. Es ist erkennbar, dass die Position der
Markierungen am Markierungsrand in unterschiedlichen Reihen, aber
gleichen Spalten jeweils gleich ist, während die Position
der Markierungen in aufeinander folgenden Feldern in einer Reihe
aufeinander folgt: Von unten gesehen sind die Markierungen im untersten,
zweituntersten, drittuntersten Markierungsabschnitt usw. platziert.
-
Eine
Variante der Arzneimitteltaschenvorlage von 2 ist in 2a dargestellt.
Diese Vorlage 1 unterscheidet sich von der vorstehend beschriebenen
dadurch, dass acht Reihen von jeweils sieben Feldern für
die Herstellung von Arzneimitteltaschen vorgesehen sein. Des Weiteren
weist jedes Feld eine ovale Öffnung 3 sowie eine
Perforation 153 sowie Einkerbungen 152 auf. Außerdem
befinden sich an beiden Längsseiten der Vorlage 1 überstehende Ränder 6,
in de nen sich fortlaufende Perforationen 7 befinden. Diese
Perforationen 7 dienen zum Transport der Vorlage 1,
etwa wie bei einem Filmtransport.
-
Jedem
der Module 10, 10', 10'' werden zwei derartiger
Bögen 1 zugeführt (siehe Pfeile in 1). Die
den einzelnen Reihen R und Spalten S entsprechenden Bereiche auf
den Bögen sind in 1 ebenfalls
schematisch gezeigt.
-
Die
Bögen 1 werden gleichzeitig auf die Stanztische 21, 21' der
Stanzeinrichtungen 20, 20' platziert. Dort werden
die Arzneimitteltaschen T entsprechend der Feldumrandung in 2 ausgestanzt. Gleichzeitig
werden auch die Durchbrechungen 3 durch Ausstanzen gebildet.
Die Stanztische sind entsprechend den Pfeilen parallel verschiebbar.
Dadurch kann ein Bogen vor dem Stanzen unter der Stanzvorrichtung
angeordnet und nach dem Ausstanzen der Arzneimitteltaschen aus dem
Stanzbereich (in 1 nach oben) verschoben werden.
Somit ist es möglich, dass ein weiterer Bogen bereits auf
dem Stanztisch platziert wird, während noch die bereits
ausgestanzten Arzneimitteltaschen und schließlich auch
der Stanzrest von dem Stanztisch nacheinander abgenommen werden.
Der Stanzvorgang findet hierzu im vorderen Bereich des Standtisches
(in 1 im unteren Bereich) statt, auf dem auch der
Bogen zum Stanzen zunächst abgelegt und fixiert wird, beispielsweise
durch Vakuumanlegen. Nach dem Stanzen werden die Stanztische nach
hinten (von der Bogenzufuhr weg) verschoben, so dass die ausgestanzten
Arzneimitteltaschen vom Stanztisch entnommen werden können.
-
Zur
Entnahme der einzelnen Arzneimitteltaschen T dienen spezielle Roboterarme
(nicht dargestellt), die mit einer Sensorik ausgestattet sind, um
sicherzustellen, dass die einzeln aufgenommenen Arzneimitteltaschen
sicher aufgenommen, sicher transportiert und sicher wieder abgelegt
werden. Mit den Roboterarmen werden die Arzneimitteltaschen in Kassetten 25, 25', 25'', 25''',
... abgelegt. In den Kassetten befinden sich vor dem Einlegen einer
ersten Arzneimitteltasche Träger für den Taschenstapel,
die Niete oder andere Verbindungsmittel enthalten. Die Arzneimitteltaschen
werden auf den Träger so aufgelegt, dass die Niete durch
die Durchbrechung 3 hindurchgeführt werden. Dadurch
werden die Arzneimitteltaschen gehalten und zusätzlich
geführt. Selbst bei unsachgemäßer Behandlung
der gebildeten Taschenstapel können diese dann nicht mehr
ohne weiteres auseinander fallen.
-
In
den Modulen 10, 10', 10'' befinden sich
jeweils zwölf Kassetten. Daher können einem Modul
jeweils zwei Bögen 1 gleichzeitig zugeführt
werden, denn jeder Bogen enthält sechs Arzneimit teltaschen-Reihen
R. Die den einzelnen Modulen zugeführten Bögen 1 werden
gleichzeitig gestanzt. Außerdem werden die ausgestanzten
Arzneimitteltaschen T einer bestimmten Spalte S in jedem Modul gleichzeitig
in die Kassetten verbracht.
-
Nachdem
alle Arzneimitteltaschen T der Bögen 1 in den
Modulen 10, 10', 10'' in die entsprechenden
Kassetten 25, 25', 25'', 25''',
... befördert worden sind, sind dort Teilstapel entstanden.
Im vorliegenden Falle enthält jeder erste Teilstapel im
ersten Modul 10 sieben Arzneimitteltaschen. Im zweiten
Modul 10' sind bereits zweite Teilstapel durch Aufstapeln
von sieben Arzneimitteltaschen auf den ersten Teilstapel entstanden.
Somit enthalten die zweiten Teilstapel bereits 14 Arzneimitteltaschen
usw.
-
Nach
jeweiliger Fertigstellung der Teilstapel werden alle Kassetten 25, 25', 25'', 25''',
... der Module 10, 10', 10'' gleichzeitig
nach rechts verschoben. Somit gelangen dann die Kassetten des ersten
Moduls 10 zum zweiten Modul 10', die Kassetten
des zweiten Moduls 10' zum dritten Modul usw.
-
Nach
dem Verschieben der Kassetten 25, 25', 25'', 25'',
... von einem Modul 10, 10', 10'' zum rechts
daneben angeordneten Modul werden wiederum aus Bögen 1 ausgestanzte
Arzneimitteltaschen T in die Kassetten 25, 25', 25'', 25''',
... der Module 10, 10', 10'' platziert.
Somit werden im ersten Modul 10 wiederum erste Teilstapel
aus Arzneimitteltaschen gebildet. In den weiteren Modulen 10', 10'' werden
zu den bereits vorhandenen Teilstapeln weitere Arzneimitteltaschen
zugefügt, so dass im vorliegenden Fall im zweiten Modul 10' Teilstapel
mit 14, im dritten Modul Teilstapel mit 21 und
im vierten Modul 10'' ein Taschenstapel mit 28 Arzneimitteltaschen
gebildet werden.
-
Nach
Fertigstellung der Taschenstapel im vierten Modul 10'' werden
diese entnommen, die Nietverbindung an den Taschenstapeln werden
geschlossen, und die Trägerstreifen werden umgefalzt, um
die Taschenstapel zu schützen.
-
In 3 ist eine erste Ausführungsform
eines einen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten
Taschenstapel 100 enthaltenden Wafertaschenheftes in perspektivischer
Darstellung gezeigt.
-
Der
Taschenstapel 100 umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteltaschen,
beispielsweise 28 Taschen, von denen lediglich die oberste Arzneimitteltasche 110 sichtbar
ist. Die Arzneimitteltasche enthält einen eingeschweißten
Wafer 120. Am unteren Rand 130, der ein Markierungsrand
ist, befinden sich Markierungsabschnitte 140. Auf einem
der Markierungsabschnitte befindet sich eine Markierung 141.
In der unter der oberen sichtbaren Arzneimitteltasche liegenden
(nicht sichtbaren) zweiten Arzneimitteltasche ist diese Markierung
auf dem Markierungsabschnitt angebracht, der neben dem ersten Markierungsabschnitt
liegt, in dem sich die Markierung auf der obersten Arzneimitteltasche
befindet.
-
Die
Arzneimitteltaschen 110 sind im oberen Bereich bei 151, 152 zweiseitig
eingekerbt und weisen eine Perforation 153 auf. Die Einkerbung
dient zur Unterstützung beim Abreißen des den
Wafer 120 enthaltenden unteren Teils der oben liegenden
Arzneimitteltasche. Außerdem weisen die Arzneimitteltaschen
Langlöcher 160 auf, durch die im zusammengebauten
Zustand des Heftes der Niet 200 hindurch greift.
-
Oberhalb
des Taschenstapels 100 ist der zweiteilige Niet 200 gezeigt:
Der Niet weist ein Unterteil 210 und ein Oberteil 220 auf.
Das Unterteil greift von unten durch die Langlöcher 160 hindurch.
Die säulenartigen Niethalterungen 211, 212 sind
auf einer Basisplatte 213 so zueinander beabstandet befestigt,
dass die Außenflanken der Niethalterungen an den gerundeten
Langlochenden lose anliegen. Diese Außenflanken sind nach
oben hin leicht eingekippt, so dass die nacheinander auf das Nietunterteil aufgelegten
Arzneimitteltaschen mit deren jeweiligem Langloch leicht auf den
Niet aufgleiten (vergrößerte Darstellung der Niethalterung 212).
Nachdem der gesamte Taschenstapel gebildet ist, wird der Niet verschlossen,
indem das Nietoberteil zwischen die säulenartigen Niethalterungen
eingepresst wird. Zur formschlüssigen Verbindung des Nietoberteils
mit dem Nietunterteil weisen beide Nietteile zahnförmige Seitenflächen
auf, die sich miteinander verkrallen. Nachdem der Niet verschlossen
ist, kann der Taschenstapel problemlos gehandhabt werden, ohne dass
befürchtet werden muss, dass die Integrität des Stapels
bei der Handhabung beeinträchtigt werden könnte.
Außerdem kann der vernietete Taschenstapel auch zum Nachfüllen
eines Trägers verwendet werden. In 3d ist
gezeigt, dass der Niet so lang ausgeführt ist, dass die
Arzneimitteltaschen darauf senkrechtes Spiel haben. Dadurch kann
der Dickenunterschied der Wafertaschenbereiche auf den Taschen gegenüber
den übrigen Bereichen berücksichtigt werden. Die
Arzneimitteltaschen gleiten auf dem Niet außerdem reibfrei.
-
Das
Nietunterteil 210 ist vorzugsweise auf einem Trägerstreifen 300 befestigt.
Bei der Erzeugung des ersten Teilstapels aus Arzneimitteltaschen 110 werden
die Trägerstreifen mit dem Nietunterteil vorzugsweise zuerst
in die Kassetten 25, 25', 25'', 25''', ...
(1) eingelegt. Die Arzneimitteltaschen werden dann
auf diesen Streifen aufgelegt, wobei das auf dem Trägerstreifen
befestigte Nietunterteil jeweils in das Langloch 160 der
Taschen hinein gleitet und die Taschen zum einen führt,
d. h. deren Position bestimmt und diese zum anderen auch hält.
-
Nach
dem Aufeinander-Stapeln aller Arzneimitteltaschen eines Wafertaschenheftes
wird der Trägerstreifen mit einem Wochentagstreifen 310 versehen.
Der Wochentagstreifen ist so angebracht, dass er mit den Markierungsabschnitten 140 auf
den Arzneimitteltaschen 110 fluchtet. Dadurch kann die/der Anwender(in)
erkennen, an welchem Wochentag der Wafer 120 der oben liegenden
Arzneimitteltasche 110 genommen werden muss.
-
Der
Trägerstreifen 300 wird dann sowohl am oberen
Ende als auch am unteren Ende so umgefalzt, dass das obere Ende
eine Abdeckung 320 für das Wafertaschenheft bildet.
Auf der Abdeckung können beispielsweise Angaben über
den Hersteller und den Namen des Arzneimittels angebracht sein.
Die Abdeckung erstreckt sich im Wesentlichen über die gesamte
Fläche der Arzneimitteltaschen 110. Sie wird nach
dem Umfalzen durch Eindrücken des Nietoberteils 220 zwischen
die säulenartigen Niethalterungen 211, 212 des
Nietunterteils 210 fixiert.
-
Das
untere Ende des Trägerstreifens 300 wird ebenfalls
umgefalzt, so dass es einen Deckel 330 für die
Arzneimitteltaschen 110 bildet. Der geschlossene Zustand
des Wafertaschenheftes ist in 3c erkennbar.
Der Deckel 330 greift über die Abdeckung 320.
Beide Teile sind über einen lösbaren Verschluss
miteinander verbunden. Beispielsweise können an der Innenseite
des Deckels und an der Außenseite der Abdeckung Klettverschlüsse 410, 420 angebracht
sein. Die Klettverschlüsse sind in 3d gezeigt.
Ein Magnetverschluss ist in 3g gezeigt.
Hierzu ist im Rand des Deckels 330 beispielsweise ein Metallstreifen
vorzugsweise über die gesamte Breite des Deckels aufgebracht,
und auf dem Randbereich der Abdeckung 320 ist beispielsweise
ein magnetisierter Metallstreifen ebenfalls vorzugsweise über
die gesamte Breite der Abdeckung aufgebracht.
-
Eine
alternative Ausführungsform des Wafertaschenheftes ist
in 3e gezeigt: Anstelle des Klettverschlusses oder
des Magnetverschlusses ist ein Gummiband 430 vorgesehen,
das am Unterteil des Trägers 300 befestigt ist
und zum Verschließen des Heftes über die Abdeckung 320 gezogen
wird.
-
Eine
weitere Ausführungsform des Wafertaschenheftes ist in 3f gezeigt.
In diesem Falle ist an der Abdeckung 320 eine durch Stanzen
gebildete und nach unten ausgebogene Lasche 440 vorgesehen,
die in ein Langloch 450 im Deckel 330 eingreifen kann,
wenn das Wafertaschenheft verschlossen wird.
-
In 4 ist eine zweite Ausführungsform
eines einen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten
Taschenstapel 100 enthaltenden Wafertaschenheftes in verschiedenen
Assemblierungsstadien in perspektivischer Darstellung gezeigt.
-
Der
Taschenstapel 100 umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteltaschen 110,
beispielsweise 28 Taschen, von denen lediglich die oberste Arzneimitteltasche
sichtbar ist. Die Arzneimitteltasche enthält einen eingeschweißten
Wafer 120. Am unteren Rand 130, der ein Markierungsrand
ist, befinden sich Markierungsabschnitte 140. Auf einem
der Markierungsabschnitte befindet sich eine Markierung 141.
In der unter der oberen sichtbaren Arzneimitteltasche liegenden
(nicht sichtbaren) zweiten Arzneimitteltasche ist diese Markierung
auf dem Markierungsabschnitt angebracht, der neben dem ersten Markierungsabschnitt
liegt, in dem sich die Markierung auf der obersten Arzneimitteltasche
befindet.
-
Die
Arzneimitteltaschen 110 sind im oberen Bereich bei 151, 152 zweiseitig
eingekerbt und weisen eine Perforation 153 auf. Außerdem
weisen die Arzneimitteltaschen Langlöcher 160 auf,
durch die im zusammengebauten Zustand des Heftes ein Steg 214 hindurch
greift.
-
In 4b-1 ist oberhalb des Taschenstapels 100 die
Befestigungsvorrichtung 200 gezeigt, die zweiteilig aufgebaut
ist: Die Befestigungsvorrichtung weist ein Unterteil 210 und
ein Oberteil 220 auf. Das Unterteil umfasst einen Steg 214 sowie
einen Rahmen 215, die beide auf einer Grundplatte 213 angebracht
sind. Der Steg greift von unten durch die Langlöcher 160 hindurch.
Der Rahmen 215 begrenzt die Grundplatte an drei Seiten
sowie an der vierten Seite teilweise. Dort wo sich dieser Rahmen
nicht befindet, können die Arzneimitteltaschen über
den die Perforation aufweisenden Verbindungsteil hindurch reichen. Im Übrigen
umgreift dieser Rahmen den oberen Teil der Arzneimitteltaschen bündig
und stellt somit eine Außenführung für
die Arzneimitteltaschen dar, so dass diese im Wafertaschenheft ohne
Spiel fest sitzen. Das Oberteil der Befestigungsvorrichtung ist durch
eine Platte 220 gebildet, die auf dem Unterteil form- oder
stoffschlüssig befestigt werden kann. Bei stoffschlüssiger
Verbindung kann die Platte beispielsweise mittels Ultraschallschweißung
mit dem Unterteil verbunden werden. Für eine formschlüssige
Verbindung sind beispielsweise Hinterschneidungen an einem der beiden
Teile und vorspringende Teile an dem anderen der beiden Teile vorgesehen.
-
Nachdem
die Befestigungsvorrichtung 200 verschlossen ist, kann
der Taschenstapel 100 problemlos gehandhabt werden, ohne
befürchten zu müssen, dass die Integrität
des Stapels bei der Handhabung beeinträchtigt werden könnte.
-
Das
Unterteil 210 der Befestigungsvorrichtung 200 ist
vorzugsweise auf einem Trägerstreifen 300, beispielsweise
durch Kleben, befestigt. Bei der Erzeugung des ersten Teilstapels
aus Arzneimitteltaschen 110 werden die Trägerstreifen
mit dem Unterteil vorzugsweise zuerst in die Kassetten 25, 25', 25'', 25''',
... (1) eingelegt. Die Arzneimitteltaschen werden dann
auf diesen Streifen aufgelegt, wobei der Steg 214 des auf
dem Trägerstreifen befestigten Unterteils jeweils in das
Langloch 160 der Taschen hinein gleitet. Durch diesen Steg
sowie den Rahmen 215 werden die Arzneimitteltaschen auf
dem Trägerstreifen gehalten. Außerdem wird deren
Position genau bestimmt.
-
Nach
dem Aufeinander-Stapeln aller Arzneimitteltaschen eines Wafertaschenheftes
wird der Trägerstreifen 300 mit einem Wochentagstreifen 310 versehen.
Der Wochentagstreifen ist so angebracht, dass er mit den Markierungsabschnitten 140 auf
den Arzneimitteltaschen 110 fluchtet. Dadurch kann die/der
Anwender(in) erkennen, an welchem Wochentag der Wafer der oben liegenden
Arzneimitteltasche genommen werden muss.
-
Der
Trägerstreifen 300 wird dann sowohl am unteren
Ende so umgefalzt, dass dieses Ende einen Deckel 330 für
das Waferheft bildet. Auf dem Deckel können beispielsweise
Angaben über den Hersteller und den Namen des Arzneimittels
angebracht sein. Der Deckel erstreckt sich im Wesentlichen über
die gesamte Fläche der Arzneimitteltaschen.
-
Das
obere Ende des Trägerstreifens 300 wird nicht
umgefalzt. An dieser Stelle bildet die Befestigungsvorrichtung 200 einen
Kasten, der das Wafertaschenheft am oberen Rand abschließt.
Der geschlossene Zustand des Wafertaschenheftes ist in 4d erkennbar.
Der Deckel 330 erstreckt sich über die Befestigungsvorrichtung.
Beide Teile sind über einen lösbaren Ver schluss
miteinander verbunden. Beispielsweise können an der Innenseite
des Deckels und an der Außenseite der Befestigungsvorrichtung
Magnetverschlüsse angebracht sein. Die Teilelemente des
Magnetverschlusses können versteckt in den jeweiligen Bauteilen
enthalten sein.
-
In 5 ist eine dritte Ausführungsform
eines einen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten
Taschenstapel 100 enthaltenden Wafertaschenheftes in verschiedenen
Assemblierungsstadien in perspektivischer Darstellung gezeigt.
-
Der
Taschenstapel 100 umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteltaschen,
beispielsweise 28 Taschen, von denen lediglich die oberste Arzneimitteltasche 110 sichtbar
ist. Die Arzneimitteltasche enthält einen eingeschweißten
Wafer 120. Am unteren Rand 130, der ein Markierungsrand
ist, befinden sich Markierungsabschnitte 140. Auf einem
der Markierungsabschnitte befindet sich eine Markierung 141.
In der unter der oberen sichtbaren Arzneimitteltasche liegenden
(nicht sichtbaren) zweiten Arzneimitteltasche ist diese Markierung
auf dem Markierungsabschnitt angebracht, der neben dem ersten Markierungsabschnitt
liegt, in dem sich die Markierung auf der obersten Arzneimitteltasche
befindet.
-
Die
Arzneimitteltaschen 110 sind im oberen Bereich bei 151, 152 zweiseitig
eingekerbt und weisen eine Perforation 153 auf. Außerdem
weisen die Arzneimitteltaschen Langlöcher 160 auf,
durch die im zusammengebauten Zustand des Heftes ein Steg 214 hindurchgreift.
-
In 5a ist
die Befestigungsvorrichtung 200 auf dem Trägerstreifen 300 gezeigt.
Die Befestigungsvorrichtung ist zweiteilig aufgebaut: Sie weist ein
Unterteil 210 und ein Oberteil 220 auf. Das Unterteil
umfasst einen Steg 214, einen Rahmen 215 sowie
eine Grundplatte 213. Der Steg greift von unten durch die
Langlöcher 160 hindurch. Der Rahmen 215 sitzt
auf dem Rand der Grundplatte 213 auf. Er begrenzt die Grundplatte
an drei Seiten sowie an der vierten Seite teilweise. Dort wo sich
dieser Rahmen nicht befindet, können die Arzneimitteltaschen 110 über
den die Perforation aufweisenden Verbindungsteil hindurch reichen.
Im Übrigen umgreift dieser Rahmen den oberen Teil der Arzneimitteltaschen
bündig und führt diese daher, so dass sie im Wafertaschenheft
ohne Spiel fest sitzen. Das Oberteil der Befestigung ist durch die
Platte 220 gebildet, die auf dem Unterteil form- oder stoffschlüssig
befestigt werden kann.
-
Das
Unterteil 210 der Befestigungsvorrichtung 200 ist
auf dem Trägerstreifen 300 beispielsweise durch
Kleben befestigt. Bei der Erzeugung des ersten Teilstapels aus Arzneimitteltaschen 110 werden
die Trägerstreifen mit dem Unterteil 210 vorzugsweise
zuerst in die Kassetten 25, 25', 25'', 25''',
... (1) eingelegt. Die Arzneimitteltaschen werden dann
auf diesen Streifen aufgelegt, wobei der Steg 214 des auf
dem Trägerstreifen befestigten Unterteils der Befestigungsvorrichtung
jeweils in das Langloch 160 der Taschen hinein gleitet.
Durch diesen Steg sowie den Rahmen 215 werden die Arzneimitteltaschen auf
dem Trägerstreifen gehalten. Außerdem wird deren
Position genau bestimmt.
-
Nach
dem Aufeinander-Stapeln aller Arzneimitteltaschen 110 eines
Wafertaschenheftes wird der Trägerstreifen 300 mit
einem Wochentagstreifen 310 versehen. Der Wochentagstreifen
kann sowohl an der in 5a als auch an der in 5e gezeigten Position
angebracht sein. Der Wochentagstreifen ist so angebracht, dass er
mit den Markierungsabschnitten 140 auf den Arzneimitteltaschen 110 fluchtet.
Dadurch kann die/der Anwender(in) erkennen, an welchem Wochentag
der Wafer der oben liegenden Arzneimitteltasche genommen werden
muss.
-
Der
Trägerstreifen 300 wird dann am oberen Ende so
umgefalzt, dass das Ende eine Abdeckung 320 für
das Wafertaschenheft bildet. Auf der Abdeckung können beispielsweise
Angaben über den Hersteller und den Namen des Arzneimittels
angebracht sein. Die Abdeckung erstreckt sich über die gesamte
Fläche der Arzneimitteltaschen 110 sowie über
den Überstand des Trägers am unteren Ende des
Heftes.
-
Das
untere Ende des Trägerstreifens 300 wird so umgefalzt,
dass sich der Block 340 ergibt. Die Abdeckung 320 greift über
den Block. Beide Teile sind über einen lösbaren
Verschluss miteinander verbunden. Beispielsweise können
an der Innenseite der Abdeckung und an der Außenseite des
Blocks Magnetverschlüsse angebracht sein.
-
In 6 ist
eine vierte Ausführungsform des Wafertaschenheftes dargestellt.
Wie im Falle des Heftes von 4 ist
der Deckel 330 des Trägers 300 von unten über
den Taschenstapel 100 gezogen und deckt diesen in geschlossenem
Zustand ab. Im Gegensatz zu der Ausführungsform von 4 ist ein Niet als Verbindungselement 200 verwendet
worden. Dieser Diet dient gleichzeitig zusammen mit einer entsprechenden Öffnung
im Deckel als Verschluss für das Wafertaschenheft, indem
ein überstehender Teil des Niets in ein Loch im Deckel
gesteckt wird.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10159746
B4 [0002, 0005]
- - DE 19850890 A1 [0004]
- - DE 19739438 A1 [0004]
- - DE 19516076 A1 [0004]
- - DE 19852602 A1 [0004]
- - DE 10213547 C1 [0004]
- - DE 4134237 C1 [0004]
- - EP 0191168 A2 [0004]
- - DE 19836100 A1 [0004]
- - DE 10217929 A1 [0004]
- - US 2004/0050746 A1 [0004]
- - WO 01/54646 A2 [0004]
- - EP 0166763 B1 [0004]
- - EP 0511726 B1 [0004]
- - DE 102005032015 A1 [0004]
- - DE 102005048515 A1 [0004]