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Die
Erfindung betrifft eine Rotationsdruckmaschine mit wenigstens einem
Druckwerk gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Durch
die
WO 2008/077730
A2 sind Vorrichtungen mit mehreren jeweils in einem Abstand
zueinander angeordneten Speicherfächern bekannt, wobei
in dem jeweiligen Speicherfach mindestens eine von einem Formzylinder
der Rotationsdruckmaschine abzuplattende Druckform oder eine auf
diesen aufzuplattende Druckform gespeichert oder zumindest speicherbar
ist, und wobei mindestens ein Stellmittel vorgesehen ist, durch
das der Mündungsbereich der Speicherfächer in
ihrem jeweiligen an den Formzylinder angestellten Betriebszustand
zu verschiedenen Zeitpunkten auf dieselbe Raumposition relativ zum
Formzylinder einstellbar ist. Die aus der
WO 2008/077730 A2 bekannte
Vorrichtung weist eine verfahrbare Fördervorrichtung zum
Abplatten einer Druckform von dem Formzylinder und zum Einziehen
der Druckform in das Speicherfach, eine verfahrbare Vorschubeinrichtung
zum Aufplatten einer Druckform aus dem Speicherfach auf den Formzylinder
sowie wenigstens ein relativ zu dem Formzylinder anhebbares und
absenkbares Speicherfach auf. Die aus der
WO 2008/077730 A2 bekannte
Vorrichtung arbeitet vollautomatisch dahingehend, dass durch eine
Steuervorrichtung ein automatischer Bewegungsablauf der genannten
Komponenten, das heißt der Fördervorrichtung zum
Abplatten einer Druckform, der Vorschubeinrichtung zum Aufplatten
einer Druckform sowie des Speicherfaches erfolgt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Rotationsdruckmaschine
mit wenigstens einem Druckwerk zu schaffen.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale
des Anspruchs 1 gelöst.
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Die
mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass auch bei einer Fehlfunktion der Plattenzufuhr oder Plattenentnahme bzw.
bei einer Ablaufstörung der Plattenwechselvorrichtung durch
einen Notbetrieb eine Plattenzufuhr und -entnahme sowie gegebenenfalls
das Beheben einer Ablaufstörung möglich ist und
somit der Druckbetrieb umgehend fortgeführt werden kann.
Dabei ist vorgesehen, dass in der zweiten Betriebsweise, das heißt
in dem Notbetrieb der durch die Steuervorrichtung bewirkte automatische
Bewegungsablauf deaktiviert ist und eine schrittweise Freigabe einzelner
Arbeitsschritte erfolgt.
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen
dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben.
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Es
zeigen
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1 eine
schematische Seitenansicht eines Druckwerks einer Rotationsdruckmaschine
mit automatischer Plattenwechselvorrichtung;
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2 eine
schematische Seitenansicht des Formzylinders sowie der Andrückrolle
mit Nothandbetätigung;
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3 schematische
Ansichten einer Einrichtung zum Positionieren eines Registersteins
mit Nothandbetätigung;
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4 eine
schematische Ansicht eines Doppeldruckwerks in einer ersten Stellung;
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5 eine
schematische Ansicht eines Doppeldruckwerks in einer zweiten Stellung.
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In 1 ist
in schematischer Darstellung ausschnittsweise das Druckwerk einer Rotationsdruckmaschine
gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt.
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Das
Druckwerk umfasst den Zylinder 01, z. B. Druckwerkszylinder 01,
insbesondere Formzylinder 01, den in 1 nicht
dargestellten Zylinder 07, z. B. Druckwerkszylinder 07,
insbesondere Übertragungszylinder 05 sowie das
aus den Walzen 02; 03; 04; 06 bestehende
Farbwerk 07.
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Der
Formzylinder 01 weist an seinem Außenumfang ein
oder mehrere sich in dessen axialer Richtung erstreckende Kanäle 13 mit
einer Öffnung 14 zur Aufnahme der Einhängeschenkel 09; 11 einer
Druckform 08, insbesondere Druckplatte 08 auf.
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Mit
dem Bezugszeichen 16 ist eine Andrückrolle 16 oder
auch ein beliebiges anderes geeignetes Andrückelement 16 gekennzeichnet,
das auf die Druckbildseite 12 der Druckplatte 08 beim
Aufplattvorgang eine zu dem Formzylinder 01 gerichtete Kraft
ausübt und somit die Druckplatte 08 an die Mantelfläche
des Formzylinders 01 andrückt.
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Mit
dem Bezugszeichen 17 ist ein Stellmittel 17 zur
Betätigung der Andrückrolle 16 gekennzeichnet.
Diese kann in ihrem aktiven Zustand, der in 1 durch
eine gestrichelte Linie dargestellt ist, ein Anlegen der Druckplatte 08 auf
der Mantelfläche des Formzylinders 01 bewirken
und im abgestellten Zustand, der in 1 durch
eine durchgezogene Linie gekennzeichnet ist, von der Mantelfläche
des Formzylinders 01 abgestellt sein.
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Mit
dem Bezugszeichen 19 ist ein Führungselement 19 gekennzeichnet,
das zum Führen der Druckplatte 08 beim Aufplattvorgang
und/oder beim Abplattvorgang dient. Das Bezugszeichen 21 kennzeichnet
ein Stellmittel 21 zur Bewegung des Führungselementes 19.
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Die
Druckplatten 08 sind in Speicherfächern 22; 23; 24 aufgenommen
und liegen in diesen Speicherfächern 22; 23; 24 auf
Auflagen 26; 27; 28 auf. Die Speicherfächer 22; 23; 24 sind
in Höhenrichtung um die Abstände a und b voneinander
beabstandet. Diese Auflagen 26; 27; 28 können
durch Führungsschienen gebildet werden, die in Breitenrichtung
der Druckplatten 08 voneinander beabstandet sind und die
an einer Traverse 29 angeordnet sind, die ihrerseits höhenverstellbar
ausgeführt ist.
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Mit
dem Bezugszeichen 32 ist eine Fördervorrichtung 32 dargestellt,
die mit einem Mitnehmer 33 in Verbindung steht. Der Mitnehmer 33 ist
derart ausgeführt, dass er mit dem Einhängeschenkel 11 der
Druckplatte 08 zusammenwirkt und die Druckplatte 08 beim
Abplatten in das entsprechende Speicherfach 22; 23; 24 hineinzieht.
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Mit
dem Bezugszeichen 37 ist schließlich eine Vorschubeinrichtung 37 gekennzeichnet,
die einen Schieber 38 aufweist, der die Aufgabe hat, eine in
dem Speicherfach 22; 23; 24 befindliche
Druckplatte 08 in Richtung auf den Formzylinder 01 zu
bewegen, so dass die Druckplatte 08 mit ihrem Einhängeschenkel 09 in
den Bereich der Öffnung 14 des Kanals 13 gelangt.
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Wie
dies weiter aus 1 hervorgeht, kann im Mündungsbereich,
das heißt in dem dem Formzylinder 01 zugewandten
Bereich des unten angeordneten Speicherfaches 22 eine Rampe 34 vorgesehen sein,
auf der das vordere Ende einer in 1 nicht dargestellten
Druckform 08 aufliegt, während diese Druckform 08 in
dem ersten Speicherfach 22 gespeichert ist.
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Der
Abplattvorgang der Anordnung gemäß 1 vollzieht
sich dergestalt, dass in dem klinkenförmig ausgebildeten
Mitnehmer 33 der Fördervorrichtung 32 der
Einhängeschenkel 11 der Druckplatte 08 eingehängt
wird und die Fördervorrichtung 32 sodann während
einer in 1 durch den Pfeil dargestellten
Drehbewegung des Formzylinders 01 von einer dem Formzylinder 01 nahen
Position in eine von dem Formzylinder 01 entferntere Position,
das heißt gemäß 1 nach links
bewegt wird.
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Dadurch
wird die abzuplattende Druckplatte 08 ihrer Länge
nach vollständig vom Formzylinder 01 entfernt
und in das entsprechende Speicherfach 22; 23; 24 gezogen.
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Nachdem
die abzuplattende Druckplatte 08 ihrer Länge nach
vorzugsweise vollständig in das Speicherfach 22 eingezogen
wurde, wird zumindest dieses Speicherfach 22; 23; 24 auf
ein anderes Niveau bewegt, so dass der Einhängeschenkel 11 am hinteren
Ende der abzuplattenden Druckplatte 08 aus dem Mitnehmer 33 der
Fördervorrichtung 32 ausklinkt. Dieses Anheben
des Speicherfaches 22; 23; 24 kann durch
eine Hubbewegung der Traverse 29 erfolgen, an der das Speicherfach 22; 23; 24 angeordnet
ist.
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Anschließend
kann der Mitnehmer 33 der Fördereinrichtung 32 wieder
in eine dem Formzylinder 01 nahe Position verfahren werden.
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Soll
eine weitere Druckplatte 08 vom Formzylinder 01 gelöst
werden, vollzieht sich der beschriebene Vorgang erneut.
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Alternativ
zu einer Hub- oder Senkbewegung der Traverse 29 und somit
der Speicherfächer 22; 23; 24 kann
auch vorgesehen sein, dass das Lösen des Einhängeschenkels 11 vom
Mitnehmer 33 durch eine Hub- oder Senkbewegung des Mitnehmers 33 bzw. der
Fördereinrichtung 32 erfolgt.
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Zum
Aufplattvorgang sind Druckplatten 08 in den Speicherfächern 22; 23; 24 vorgesehen,
die durch eine Vorschubeinrichtung 37 mit einem daran angeordneten
Schieber 38 von ihrer in dem Speicherfach 22; 23; 24 gespeicherten
Position auf den Formzylinder 01 zu bewegt werden können.
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In
dem in 1 dargestellten Beispiel greift der Schieber 38 an
dem hinteren Ende der in dem Speicherfach 24 gespeicherten
Druckplatte 08 an und schiebt diese Druckplatte 08 durch
eine, Bewegung der Vorschubeinrichtung 37 bzw. des Schiebers 38 von
einer vom Formzylinder 01 entfernten Position in eine dem
Formzylinder 01 nahe Position.
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Dabei
wird die Druckplatte 08 dem Formzylinder 01 solange
zugeführt, bis der abgekantete Einhängeschenkel 09 am
vorderen Ende dieser aufzuplattenden Druckform 08in eine
der Öffnung 14 der Kanäle 13 des
Formzylinders 01 eingreift.
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Nach
dem Einhaken des Einhängeschenkels 09 am vorderen
Ende der aufzuplattenden Druckplatte 08 dreht sich der
Formzylinder 01 im Uhrzeigersinn und zieht dadurch die
aufzuplattende Druckplatte 08 auf die Mantelfläche
des Formzylinders 01 auf, wobei der Aufplattvorgang von
dem mindestens einer an die Mantelfläche des Formzylinders 01 bzw.
an die Druckbildseite 12 der Druckplatte 08 angestellten
Andrückrolle 16 unterstützt sein kann.
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Nachdem
die aufzuplattende Druckplatte 08 dem Formzylinder 01 zugeführt
worden ist, verändert der Schieber 38 sein Niveau
relativ zu dem Speicherfach 23, um auch die darin befindliche
Druckplatte 08 aufzuplatten. Dabei vollzieht sich der oben
beschriebene Aufplattvorgang, das heißt die Verschiebebewegung
der Vorschubeinrichtung 37 entsprechend.
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Nachdem
die Druckplatten 08 dem Formzylinder 01 zugeführt
und dort montiert worden sind, wird der mit der Vorschubeinrichtung 37 verbundene Schieber 38 wieder
in seine vom Formzylinder 01 fernere Position bewegt und
beispielsweise abgeschwenkt.
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Der
beschriebene Plattenwechsel vollzieht sich automatisch, das heißtsowohl
der Aufplattvorgang von Druckplatten 08 auf den Formzylinder 01 als
auch der Abplattvorgang vollziehen sich nach einem durch eine Steuereinrichtung
vorgegebenen Bewegungsablauf der Fördervorrichtung 32,
der Vorschubeinrichtung 37 sowie der Speicherfächer 22; 23; 24.
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Kommt
es zu einer Fehlfunktion der Plattenzufuhr oder -entnahme kann nutzerseitig
die zweite Betriebsweise, das heißt der Notbetrieb aktiviert
werden. Dies ist beispielsweise dadurch möglich, dass die
Rotationsdruckmaschinen einen Taster oder ein sonstiges Betätigungselement
aufweist, das durch einen Nutzer betätigt werden kann.
Nach dessen Betätigung wird die automatisierte Bewegung
der Fördervorrichtung 32, der Vorschubeinrichtung 37 sowie der
Speicherfächer 22; 23; 24 deaktiviert. Über
ein in 1 nichtdargestelltes Display besteht nun für
den Nutzer die Möglichkeit, die einzelnen Arbeitsschritte, die
zum Aufplatten bzw. Abplatten von Druckplatten 08 erforderlich
sind, schrittweise freizugeben. Es erfolgt somit eine schrittweise
Freigabe von Arbeitsschritten, wobei weder eine Demontage der Fördereinrichtung 32 mit
Mitnehmer 33 noch eine Demontage der Vorschubeinrichtung 37 mit
Schieber 38 noch eine Demontage der Speicherfächer 22; 23; 24 erforderlich
ist. Ist eine Funktionalität der Andrückrolle 16 sowie
der Einrichtung 18 zum registerhaltigen Zuführen
von Druckplatten 08 zum Formzylinder 01 gegeben,
kann auf diese Weise ohne weiteres ein Aufplatten und Abplatten
der Druckplatten 08 erfolgen.
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Die
auf diese Weise halbautomatisch aufgelegten Druckplatten 08 können
sodann zum Nachweis der Registerhaltigkeit angedrückt werden.
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Die 2 und 3 betreffen
weitere Maßnahmen, durch die im Fehlerfall, beispielsweise
bei fehlerhafter Plattenzufuhr oder -entnahme und/oder einer Ablaufstörung
einen Notbetrieb aufrechterhalten werden kann.
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In 2 ist
in schematischer Seitenansicht ein durch eine Kolben-Zylindereinheit 17,
z. B. Pneumatikzylinder 17, gebildetes Stellmittel 17 gekennzeichnet,
das über einen Schwenkmechanismus ein Andrücken
oder ein Abstellen der Andrückrolle 16 von der
Mantelfläche des Formzylinders 01 bewirkt. Kommt
es zu einer Fehlfunktion dieses Stellmittels 17 kann über
eine Nothandbetätigung 17' eine manuelle Betätigung
erfolgen, das heißt die Andrückrolle 16 kann
manuell angestellt und manuell auch wieder abgestellt werden.
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Kommt
es zu einem Fehlerfall beim Betätigen der Registersteine 15,
kann ebenfalls eine Nothandbetätigung vorgesehen sein,
wie dies aus 3 hervorgeht.
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Mit
dem Bezugszeichen 18 ist eine Einrichtung 18 zur
registerhaltigen Zufuhr von Druckplatten 08 zum Formzylinder 01 gekennzeichnet.
Die Einrichtung 18 weist ein Stellmittel 30, z.
B. eine Kolben-Zylindereinheit 30, z. B. Pneumatikzylinder 30 auf,
die über einen Schwenkhebel, an dem sich der Registerstein 15 befindet,
diesen aus- und einfahren kann. Der Registerstein 15 weist
eine federnde Seite 20 sowie eine Anschlagseite 25 auf.
Kommt es zu einer Fehlfunktion der Kolben-Zylindereinheit 30,
kann durch die Nothandbetätigung 10 dieser Bewegungsablauf,
das heißt das Ausfahren und Einfahren des Registersteins 15 im
Bedarfsfall per Hand durchgeführt werden.
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Ein
weiterer Fehlerfall kann beispielsweise darin bestehen, dass Auf-
und Abplattwagen bzw. Auszugwagen und Einschubwagen einer Fördervorrichtung 32 bzw.
einer Vorschubeinrichtung 37 nicht nutzbar sind. Auszugwagen
und Einschubwagen können bereits demontiert sein. Das Plattenmagazin ist
dabei noch eingebaut und die Registerleiste sowie die Andrückrollenleiste
sind intakt. Diese Fehlfunktion wird auch „Fehlfunktion
Plattezufuhr/-entnahme” genannt. Die Plattenzufuhr und
-entnahme kann sodann durch einen Drucker bzw. Nutzer bewerkstelligt werden,
wobei die Bedienung über ein Display am Druckwerk erfolgt.
Dieser Vorgang bzw. diese Funktion entspricht somit in etwa der
Funktionalität eines Plattenhalbautomates.
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Ebenfalls
ein weiterer Fehlerfall kann darin bestehen, dass Auszugwagen und
Einschubwagen bereits demontiert sind, wobei Plattenmagazin noch eingebaut
und die Registerleiste intakt ist, jedoch die Andrückrollenleiste
defekt ist. Diese Fehlfunktion wird auch „Fehlfunktion
Plattenzufuhr/-entnahme und Ablaufstörung” genannt.
in diesem Fall kann durch zwei Drucker bzw. Nutzer die Plattenzufuhr
und -entnahme bewerkstelligt werden, wobei die Bedienung über
eine Eingabevorrichtung am Druckwerk, auch MOT oder Kommandotafel
genannt, erfolgt. Dieser Vorgang bzw. dieser Fall entspricht dem
Notbetrieb bzw. „Worst Case”.
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Als
mögliche Maßnahmen zur Erhöhung der Produktionssicherheit
kann weiter vorgesehen sein, dass der Ablauf des Auf- und Abplattens
angepasst wird.
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Der
derzeitige Ablauf ist insbesondere zeitoptimiert, wobei zuerst der
2. Nutzen bzw. zweite Druckplatte 08 abgeplattet, der weitere/folgende
2. Nutzen bzw. zweite Druckplatte 08 aufgeplattet, sodann
der 1. Nutzen bzw. erste Druckplatte 08 abgeplattet und
danach der weitere/folgende 1. Nutzen bzw. erste Druckplatte 08 aufgeplattet
wird.
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Der
neue angepasste und sicherheitsorientierte Ablauf ist demgegenüber
derart gestaltet, dass der 2. Nutzen bzw. zweite Druckplatte 08 abgeplattet, der
1. Nutzen bzw. erste Druckplatte 08 abgeplattet, sodann
derweitere/folgende 2. Nutzen bzw. zweite Druckplatte 08 aufgeplattet
und danach der weitere/folgende 1. Nutzen bzw. erste Druckplatte 08 aufgeplattet
wird.
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In
diesem Zusammenhang kann vorgesehen sein, dass der Mittensteg im
Plattenmagazin werkzeuglos demontierbar ist.
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4 und 5 zeigen
jeweils eine schematische Ansicht zweier Druckwerke die ein Doppeldruckwerk
bilden, in einer ersten und zweiten Stellung, wobei im Doppeldruckwerk
Maßnahmen zur Erhöhung der Produktionssicherheit
vorgenommen bzw. realisiert wurden. Dies wird insbesondere dadurch
erreicht, dass die Zylinderspalte A; B der Druckwerkszylinder 01; 05 für
den Gummi-gegen-Gummi-Betrieb selektiv, d. h. je Zylinderspalt A; B
jeweils eingestellt werden können.
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In 4 ist
die „Druck-Ab”-Stellung gezeigt, wobei der Zylinderspalt
A bzw.
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Zylinderabstand
A auf 1 mm eingestellt ist. Der Zylinderspalt B bzw. Zylinderabstand
B wird derart eingestellt, dass die insbesondere die Formzylinder 01 und
die Übertragungszylinder 05, insbesondere Gummituchzylinder 05 nicht
aufeinander abrollen. Sämtliche Zylinder 01; 05 sind
somit derart positioniert, dass diese nicht jeweils gegeneinander
angestellt sondern abgestellt sind („Druck-Ab”-Stellung).
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In 5 ist
die „Druck-An”-Stellung „einseitig” gezeigt,
wobei der Zylinderspalt A bzw. Zylinderabstand A auf 2 mm eingestellt
ist. Hierdurch wird der in 4 und 5 dargestellte
linke Gummituchzylinder 05 gegen den rechten Gummituchzylinder 05 angestellt,
so dass eine einseitige Bedruckung der zwischen den beiden Gummituchzylindern 05 verlaufenden
und nicht dargestellten Papierbahn durch das rechts in 4 und 5 dargestellte
Druckwerk möglich ist. Der Zylinderabstand B der Gummituchzylinder 05 entspricht
dem Zylinderabstand B für den Druckbetrieb. Da in dieser
Stellung einerseits durch das rechte Druckwerk eine Bedruckung möglich
ist und im linken Druckwerk der Formzylinder 01 zugänglich,
weil nicht betrieben ist, kann die Produktionssicherheit erhöht
werden.
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- 01
- Zylinder,
Druckwerkszylinder, Formzylinder
- 02
- Walze
- 03
- Walze
- 04
- Walze
- 05
- Zylinder,
Druckwerkszylinder, Übertragungszylinder, Gummituchzylinder
- 06
- Walze
- 07
- Farbwerk
- 08
- Druckform,
Druckplatte
- 09
- Einhängeschenkel
- 10
- Nothandbetätigung
- 11
- Einhängeschenkel
- 12
- Druckbildseite
- 13
- Kanal
- 14
- Öffnung
- 15
- Registerstein
- 16
- Andruckelement,
Andrückrolle
- 17
- Stellmittel,
Kolben-Zylindereinheit, Pneumatikzylinder
- 18
- Einrichtung
- 19
- Führungselement
- 20
- Seite,
federnd
- 21
- Stellmittel
- 22
- Speicherfach
- 23
- Speicherfach
- 24
- Speicherfach
- 25
- Anschlagseite
- 26
- Auflage
- 27
- Auflage
- 28
- Auflage
- 29
- Traverse
- 30
- Stellmittel,
Kolben-Zylindereinheit, Pneumatikzylinder
- 31
-
- 32
- Fördervorrichtung
- 33
- Mitnehmer
- 34
- Rampe
- 35
-
- 36
-
- 37
- Vorschubeinrichtung
- 38
- Schieber
- 17'
- Nothandbetätigung
- A
- Zylinderspalt,
Zylinderabstand
- B
- Zylinderspalt,
Zylinderabstand
- a
- Abstand
- b
- Abstand
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2008/077730
A2 [0002, 0002, 0002]