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DE102009029646A1 - Plakettenidentifizierung - Google Patents

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DE102009029646A1 DE200910029646 DE102009029646A DE102009029646A1 DE 102009029646 A1 DE102009029646 A1 DE 102009029646A1 DE 200910029646 DE200910029646 DE 200910029646 DE 102009029646 A DE102009029646 A DE 102009029646A DE 102009029646 A1 DE102009029646 A1 DE 102009029646A1
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft einen elektronischen Informationsträger, der ein Speichermedium (10) für elektronische Daten, einen Mikroprozessor (12) zur Datenverarbeitung und wenigstens eine lösbare Steckverbindung (7) aufweist, die den eletkronischen Informationsträger mit wenigstens einem zentralen elektronischen Informationsträger (8) elektronisch verbindet, wobei der elektronische Informationsträger eine Sende- und Empfangseinheit (11) für das Senden und Empfangen von in elektromagnetischen Wellen codierten Daten aufweist. Um einen elektronischen Informationsträger bereitzustellen, der einerseits eine zuverlässige, kostengünstige automatische Kraftfahrzeugkennzeichenerfassung ermöglicht und dessen technische Ausgestaltung andererseits eine Informationsübertragung erlaubt, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass der elektronische Informationsträger als Plakette zur Bestückung von amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen ausgestaltet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen elektronischen Informationsträger der ein Speichermedium für elektronische Daten, einen Mikroprozessor zur Datenverarbeitung und wenigstens eine lösbare Steckbindung aufweist, die den elektronischen Informationsträger mit wenigstens einem zentralen elektronischen Informationsträger elektronisch verbindet, wobei der elektronische Informationsträger eine Sende- und Empfangseinheit für das Senden und Empfangen von, in elektromagnetischen Wellen codierten, Daten aufweist.
  • Derartige elektronische Informationsträger sind kostengünstig und einfach herstellbar. Insbesondere als aktive und/oder passive Transponder werden elektronische Informationsträger zur einfachen berührungslosen Informationsübertragung verwendet. Der Begriff „zentraler elektronischer Informationsträger” dient nur der Unterscheidung gegenüber dem zuerst erwähnten elektronischen Informationsträger und bezeichnet ansonsten keine besondere Eigenschaft des zentralen Informationsträgers.
  • Während passive Transponder, d. h. Transponder ohne eine externe Energieversorgung, auf ein vorbestimmtes Eingangssignal mit einem vorbestimmten Ausgangssignal reagieren, gestaltet sich die Signalantwort bei aktiven elektronischen Informationsträgern, d. h. Informationsträgern mit wenigstens einer Stromversorgung, vielfältiger. Zum einen ist die Reichweite wegen der möglichen größeren Sendeleistung oft erheblich größer, aber zum anderen kann auch auf unterschiedliche Eingangssignale variabel mit unterschiedlichen Ausgangssignalen reagiert werden.
  • In der Luftfahrt werden beispielsweise Transponder zur Überwachung des Luftverkehrs eingesetzt. Die elektronischen Informationsträger übertragen hierbei unter anderem Merkmale zur Identifizierung der Luftfahrzeuge sowie deren Bewegungskoordinaten, wie beispielsweise deren Flughöhe.
  • Die Überwachung des Straßenverkehrs hingegen stützt sich bisher – jedenfalls was den Bereich der PKWs angeht – ausschließlich auf eine visuelle Kontrolle. Hierzu werden Kraftfahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen ausgestattet. Das amtliche europäische Kraftfahrzeugkennzeichen in Deutschland ist in ein Unterscheidungs- und ein Erkennungszeichen unterteilt, wobei das Unterscheidungszeichen aus wenigstens einem und maximal drei Buchstaben besteht. Das Erkennungszeichen besteht aus wenigstens einem und maximal zwei Buchstaben sowie wenigstens aus einer bis zu vierstelligen Zahl. Mittig zwischen dem Unterscheidungszeichen und dem Erkennungszeichen befinden sich eine Plakette und das Dienstsiegel der Stadt in der das Kraftfahrzeug zugelassen wurde, bzw. das entsprechende Landeswappen. Die Plakette für das Kraftfahrzeugkennzeichen für die Kraftfahrzeugvorderseite ist sechseckig ausgestaltet und zeigt den Termin der nächsten Abgassonderuntersuchung. Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung zeigt die sogenannte TÜV-Plakette, die kreisförmig ausgestaltet und an dem Kennzeichen für das Kraftfahrzeugheck angeordnet ist.
  • Im Zuge der konventionellen Verkehrsüberwachung werden Kraftfahrzeugkennzeichen visuell erfasst und anschließend ausgewertet. Erfolgt die Auswertung manuell, so ist das Kraftfahrzeugkennzeichen nach der visuellen Inaugenscheinnahme per Hand in ein Computersystem einzugeben, anschließend gleicht der Computer die Eingabe mit Daten aus einem Zentralspeicher ab und gibt die unter dem Kraftfahrzeugkennzeichen gespeicherten Informationen z. B. auf dem Bildschirm aus. Eine vollautomatische Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen basiert hingegen auf Algorithmen aus der Bildverarbeitung. Über ein Kamerasystem wird zunächst wenigstens eine Aufnahme des zu identifizierenden Kraftfahrzeuges aufgezeichnet. Anschließend werden mit Hilfe eines Bildverarbeitungssystems die Konturen des Kraftfahrzeugkennzeichen ermittelt, um danach mit einer Software zur Texterkennung die Schriftzeichen, d. h. das Erkennungs- und Unterscheidungszeichen, zu extrahieren. Der Abgleich der so ermittelten Daten erfolgt im weiteren Verlauf mit einem Computersystem bzw. dem Zentralspeicher. Mit der automatischen Nummernschilderkennung können Fahrzeuge bis zu einer Geschwindigkeit von 160 km/h identifiziert werden. Die Erkennungsrate beträgt dabei ca. 1 Fahrzeug pro Sekunde. Nachteilig sind dabei die hohen Anschaffungskosten für die Kamerasysteme und die Auswertesoftware. Auch kommt es zu Fehlidentifikationen bei schlechter Sicht, verdreckten Kraftfahrzeugkennzeichen und Softwarefehlern. Die Schwierigkeit besteht darin, dass eine fehlerhafte Identifikation, das ist eine Identifikation bei der das Auswertesystem ein zum tatsächliche vorliegenden Kraftfahrzeugkennzeichen abweichendes Kraftfahrzeugkennzeichen ermittelt, nicht immer als solche erkannt wird.
  • Die für die automatische Kennzeichenerfassung erforderlichen Kamerasysteme müssen so positioniert sein, dass die Kennzeichen aller vorbeifahrender Kraftfahrzeuge für die Kamera sichtbar sind. Dies schränkt den Einsatz der Kamerasysteme und damit die vollautomatische Kennzeichenerfassung ein. Aufgrund des hohen Aufwandes, der für die automatische Kennzeichenerfassung erforderlich ist, ist es unwirtschaftlich, die automatische Kennzeichenerfassung auf andere Bereiche des Straßenverkehrs sowie daran angrenzende Gebiete auszudehnen.
  • Vor diesem Hintergrund liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen elektronischen Informationsträger bereitzustellen, der einerseits eine zuverlässige, kostengünstige automatische Kraftfahrzeugkennzeichenerfassung ermöglicht und dessen technische Ausgestaltung andererseits eine Informationsübertragung erlaubt.
  • Die vorliegende Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen elektronischen Informationsträger mit den eingangs genannten Merkmalen gelöst, der als Plakette zur Bestückung von amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen ausgestaltet ist.
  • Dadurch, dass der elektronische Informationsträger als Plakette ausgestaltet ist, kann er an amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen leicht und platzsparend angebracht werden und bietet den Vorteil, dass Fahrzeuge kostengünstig aus- bzw. nachgerüstet werden können. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der elektronische Informationsträger von außen leicht zugänglich ist und insbesondere elektromagnetische Signale, die zwischen dem Informationsträger und einem externen Abfragesystem ausgetauscht werden, nicht durch die Karosserie abgeschirmt werden, wie dies bei einem innerhalb des Fahrzeugs angebrachten Informationsträger leicht geschehen könnte. Dies ist z. B. zweckmäßig bei der Zugangskontrolle zu Parkplätzen, Garagen oder anderen Bereichen mit Zugangskontrolle.
  • Die elektronische Identifikation des Fahrzeugs ermöglicht außerdem eine vereinfachte Abrechnung von Gebühren für das Parken. Beispielsweise könnte der Inhaber eines privaten Parkplatzes Gebühren für die Inanspruchnahme durch regelmäßige Erfassung und Speicherung der Parkzeiten zeitgenau für einen jeweils vorgegebenen Zeitraum, z. B. monatlich, abrechnen.
  • Weiterhin hat die Anbringung auf dem Kennzeichen den Vorteil, dass ein Diebstahl und/oder Austausch des Kraftfahrzeugkennzeichens sehr leicht bemerkt werden kann, wenn die Plakette Informationen über die Identität des zugehörigen Fahrzeuges enthält, so dass ein Kraftfahrzeugkennzeichendiebstahl bzw. Fehlen des Kraftfahrzeugkennzeichens auf dem Armaturenbrett angezeigt werden kann. Dies kann schon dadurch ausgelöst werden, dass die vorgesehene lösbare Steckverbindung bei einem Kennzeichendiebstahl notwendigerweise getrennt wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform hat die Plakette die Form der amtlichen TÜV-Plakette und ist auf dieser rückseitig zwischen der TÜV-Plakette und dem amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen angeordnet. Insbesondere kann die TÜV-Plakette selbst den elektronischen Informationsträger aufweisen. Hierdurch könnten insbesondere auch Fälschungen von TÜV-Plaketten leichter bemerkt und verhindert werden.
  • Je nach dem Inhalt der gespeicherten Daten kann es zweckmäßig sein, wenn die Sende- und Empfangseinheit Daten verschlüsselt oder unverschlüsselt sendet und empfangene verschlüsselte Daten entschlüsselt. Ein Missbrauch der gespeicherten Daten kann dadurch reduziert werden und der Datenschutz im Hinblick auf persönliche Daten erhöht werden.
  • Eine erfindungsgemäße Ausführungsform sieht vor, dass über die lösbare Steckverbindung auch eine Datenschnittstelle gebildet wird, an die ein Eingabegerät, vorzugsweise der Bordcomputer, angeschlossen ist und so der Austausch von Fahrzeugdaten mit dem Speichermedium des Informationsträgers möglich ist. Dies ist insofern vorteilhaft, als Veränderungen am Fahrzeug, die z. B. einer Eintragung im Fahrzeugschein bedürfen, zusammen mit den anderen Fahrzeugdaten auf dem elektronischen Informationsträger gespeichert werden können, und ein Abgleich der Fahrzeugdaten, beispielsweise während einer Polizeikontrolle, über das Auslesen des elektronischen Informationsträgers erleichtert wird. Weiterhin ist es denkbar, dass auch andere Einrichtungen, wie beispielweise Werkstätten, so auf die elektronisch gespeicherten Fahrzeugdaten leicht zugreifen können.
  • Damit nicht nur statische Fahrzeugdaten auf dem elektronischen Informationsträger abgespeichert werden können, ist es zweckmäßig, wenn gemäß einer Ausführungsform ein Austausch von Informationen zwischen dem elektronisch lösbar verbundenen elektronischen Informationsträger, z. B. einem Bordcomputer, und dem elektronischen Informationsträger möglich ist.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist der zentrale elektronische Informationsträger ein Bordcomputer für Kraftfahrzeuge, dessen mit dem Fahrzeug in Bezug stehende Informationen in das Speichermedium des elektronischen Informationsträgers übertragen werden, wobei der Mikroprozessor die ankommenden Informationen mit bereits vorhandenen Informationen vergleicht und aktualisiert. Je mehr Informationen, wie beispielsweise Geschwindigkeit, Reifendruck, Ölstand etc., gesammelt werden, desto vorteilhafter kann sich dies bei einem Defekt am Fahrzeug auf die Erstellung der Diagnose in der Werkstatt auswirken.
  • Als Service für den Fahrzeughalter ist es in einer Ausführungsform vorteilhaft, dass Informationen über die amtliche Hauptuntersuchung und die Abgassonderuntersuchung des Kraftfahrzeuges, an dem die Plakette mit elektronischem Informationsträger angeordnet ist, in dem Speichermedium gespeichert sind. Werden diese Daten an den Bordcomputer weitergeleitet, kann der Fahrzeughalter über den Bordcomputer auf diese Daten zugreifen und hat so einen besseren Überblick über die z. B. Prüfungsintervalle. Weiter ist es dadurch möglich, dass auch im Zuge einer Verkehrskontrolle die Gültigkeit der Hauptuntersuchung und der Abgassonderuntersuchung berührungslos abgefragt werden kann, und etwaige Mängel schnell festgestellt werden können. Dies ist insbesondere gegenüber dem Stand der Technik von Vorteil, da bisherige System zur automatischen Kennzeichenerfassung diese Möglichkeit nicht bereitstellen.
  • Um den Schutz vor Missbrauch zu erhöhen, ist in einer weiteren Ausführungsform vorgesehen, dass die Plakette mit dem elektronischem Informationsträger, vorzugsweise mit Hilfe einer verschlüsselten Buchstaben- und Zahlenkombination, einem Kraftfahrzeug eindeutig zuordenbar ist, wobei die Buchstaben- und Zahlenkombination in dem Speichermedium gespeichert und abrufbar ist. Eine vom amtlichen Autokennzeichen unabhängige Buchstaben- und Zahlenkombination beschränkt die öffentliche Zugänglichkeit der Identifikationskombination, so dass auch elektronische Zahlvorgänge mit der übertragenen Information durchführbar sind.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann ein Fehlen der Plakette mit elektronischem Informationsträger an dem Kraftfahrzeugkennzeichen durch die Unterbrechung einer elektrischen oder elektronischen Verbindung erkannt werden und das Kraftfahrzeug infolgedessen nicht gestartet werden oder mindestens auf dem Armaturenbrett das Fehlen der Plakette angezeigt wird. Dieser Sicherheitsmechanismus kann helfen, nicht angemeldete, beispielsweise nicht verkehrstaugliche, Fahrzeuge vom Straßenverkehr auszuschließen.
  • In diesem Zusammenhang ist in einer weiteren Ausführungsform vorgesehen, dass die amtliche An- und Abmeldung des Kraftfahrzeugs berührungslos mittels Übertragung eines Datensignals erfolgt. Die aufwendige Produktion von amtlichen Zulassungsplaketten entfällt somit und Kosten können eingespart werden. Auch ist eine flexiblere An- und Abmeldung möglich.
  • Kann, wie in einer Ausführungsform vorgesehen, ein elektronischer Parkschein durch die Übertragung eines Datensignals bei dafür ausgelegten Parkplätzen käuflich erworben werden, so ist dies ein Beitrag zum bargeldlosen Zahlungsverkehr. Vorteilhaft ist dabei auch, dass bei einer Überschreitung der Parkzeitdauer ein Parkschein unkompliziert, da vollautomatisch, nachgelöst wird.
  • Sind in einer weiteren Ausführungsform auf dem elektronischen Informationsträger behördenrelevante Daten gespeichert, so hat dies den Vorteil, dass der Informationsträger durch die berührungslose Übertragung von Informationen zur Verkehrsüberwachung, vorzugsweise der behördlichen Verkehrsüberwachung, geeignet ist. Eine Fahrzeugkontrolle kann somit im fließenden Verkehr, ohne Verkehrsbehinderungen wie beispielsweise Staus, erfolgen. Zur Erhöhung der Reichweite der Kommunikation zwischen einem externen System (Überwachungssystem einer Verkehrskontrolle, Polizeifahrzeug etc.) und dem elektronischen Informationsträger, dann dieser mit einer Stromversorgung, beispielsweise über die Steckverbindung mit dem zentralen Informationsträger, verbunden sein. Der Informationsträger kann dann auf ein Abfragesignal hin mit wesentlich größerer Sendeleistung entsprechende Informationen übertragen, so dass entsprechende Fahrzeugerfassungen dann auch im fließenden Verkehr auf der Autobahn möglich sind.
  • In einer erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist es zweckmäßig, dass bei Unterschreitung eines vorbestimmten Abstandes zu einem Objekt, vorzugsweise einem touristisch interessanten Objekt, elektronische Informationen bezüglich des Objektes von einem Sender, angebracht in dessen Umgebung, an die Plakette mit elektronischem Informationsträger berührungslos übertragen werden und so die Objektinformationen über ein mit dem elektronischen Informationsträger verbundenen Ausgabegerät, vorzugsweise dem Bordcomputer, abrufbar sind. Dies eröffnet beispielsweise neue Möglichkeiten bei der touristischen Erschließung von Städten.
  • In einer Ausführungsform ist die Plakette mit elektronischem Informationsträger für eine elektronische Zugangskontrolle ausgestaltet, beispielsweise durch die Speicherung eines Zugangscodes.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der folgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen und den dazugehörigen Figuren. Es zeigen:
  • 1 eine Explosionsansicht einer erfindungsgemäßen Ausführungsform mit einem elektronischen Informationsträger als Plakette in Verbindung mit einem amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen,
  • 2 die schematische Ansicht eines elektronischen Informationsträgers gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • 3a–c eine schematische Anordnung einer Sende- und Empfangseinheit zur U-berwachung von Plaketten mit elektronischem Informationsträger im fließenden Verkehrsbetrieb.
  • 1 zeigt eine schematische Anordnung des elektronischen Informationsträgers 2 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in Verbindung mit einem amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen, bestehend aus einem Unterscheidungszeichen 3 und einem Erkennungszeichen 5 sowie einer amtlichen Plakette 4. Der elektronische Informationsträger 2 hat dabei die Form der amtlichen TÜV-Plakette 1 und ist rückseitig auf dieser angeordnet. Die elektronischen Kontakte für einen zentralen elektronischen Informationsträger 8 und die in diesem Fall separate elektrische Energieversorgung 9 sind rückseitig durch das amtliche Kraftfahrzeugkennzeichen hindurchgeführt und münden als Steckverbindung 7 an dem Bestimmungsort 6 für die TÜV-Plakette 1.
  • In 2 ist der schematische Aufbau eines elektronischen Informationsträgers 2 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt. Der elektronische Informationsträger 2 weist dabei ein Speichermedium 10, eine Sende- und Empfangseinheit 11 und einen Mikroprozessor 12 auf. Weiterhin ist das Speichermedium 10 über den Mikroprozessor 12 mit der Sende- und Empfangseinheit 11 elektronisch verbunden. Zusätzlich ist der Mikroprozessor 12 mit einer elektronischen Steckverbindung 7 versehen, über die ein weiterer elektronischer Informationsträger 8 lösbar angeschlossen ist. Mit einer elektrischen Energieversorgung 9 ist der elektronische Informationsträger 2 über eine lösbare elektrische Verbindung 7 verbunden, wobei im einzelnen sowohl der Mikroprozessor 12 als auch die Sende- und Empfangseinheit 11 und das Speichermedium 10 mit der elektrischen Energieversorgung 9 verbunden ist. Optional ist eine weitere Steckverbindung 13 als Zugang für einen weiteren elektronischen Informationsträger 8 vorgesehen.
  • Drei mögliche schematische Anordnungen von Sende- und Empfangseinheiten (14) zur Überwachung des fließenden Verkehrsbetrieb sind in den 3a bis 3c gezeigt. In 3a ist eine Ausführungsform mit drei separaten Erfassungseinheiten (für drei Fahrspuren) gezeigt, in der die drei Sende- und Empfangseinheiten (14) zur Kommunikation mit erfindungsgemäßen Plaketten mit elektronischem Informationsträger in eine Signalleiste von behördlichen Einsatzfahrzeugen integriert sind. Je eine Sende- und Empfangseinheit (14) kann mit je einer Plakette mit elektronischem Informationsträger simultan kommunizieren, so dass in einer dreistückigen Ausführungsform bei einem Verkehrsweg mit drei Fahrbahnen alle Fahrspuren zeitgleich überwacht werden können. Die drei Sende- und Empfangseinheiten (14) sind dabei kreisförmig ausgestaltet und zwischen den Signalleuchten (15) des behördlichen Einsatzfahrzeuges angebracht. Besonders zweckmäßig ist es, wenn die Sende- und Empfangseinheit (14) zusammen mit den Signalleuchten auf dem Dach des Behördenfahrzeuges angeordnet sind. In 3b ist die Sende- und Empfangseinheit (14) mit zwei Sende- Empfangseinheiten ausgeführt, so dass zwei Fahrspuren simultan überwacht werden können. Eine einfache rechteckige Ausführungsform ist in 3c gezeigt. Hierbei ist die Sende- und Empfangseinheit (14) länglich zwischen den Signalleuchten (15) der Signalleiste ausgestaltet. Auch eine solche Einheit kann jedoch, wenn die Erfassung schnell genug erfolgt, mehrere Fahrspuren bzw. darauf fahrende Fahrzeuge mit einem entsprechenden elektronischen Informationsträger gleichzeitig erfassen.
  • Für Zwecke der ursprünglichen Offenbarung wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Merkmale, wie sie sich aus der vorliegenden Beschreibung, den Zeichnungen und den abhängigen Ansprüchen für einen Fachmann erschließen, auch wenn sie konkret nur im Zusammenhang mit bestimmten weiteren Merkmalen beschrieben wurden, sowohl einzeln als auch in beliebigen Zusammenstellungen mit anderen der hier offenbarten Merkmale oder Merkmalsgruppen kombinierbar sind, soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde oder technische Gegebenheiten derartige Kombinationen unmöglich oder sinnlos machen. Auf die umfassende, explizite Darstellung sämtlicher denkbarer Merkmalskombinationen und die Betonung der Unabhängigkeit der einzelnen Merkmale voneinander wird hier nur der Kürze und der Lesbarkeit der Beschreibung wegen verzichtet.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    amtliche Plakette
    2
    Plakette mit elektronischem Informationsträger
    3
    Unterscheidungszeichen
    4
    Dienstsiegel bzw. Landeswappen
    5
    Erkennungszeichen
    6
    Bestimmungsort für die Plakette mit elektronischem Informationsträger
    7
    Steckverbindungen
    8
    elektronischer Informationsträger
    9
    elektrische Energieversorgung
    10
    Speichermedium
    11
    Sende- und Empfangseinheit
    12
    Mikroprozessor
    13
    Steckverbindung für optionalen elektronischen Informationsträger
    14
    Sende- und Empfangseinheit
    15
    Signalleuchten

Claims (16)

  1. Elektronischer Informationsträger, der ein Speichermedium (10) für elektronische Daten, einen Mikroprozessor (12) zur Datenverarbeitung und wenigstens eine lösbare Steckverbindung (7) aufweist, die den elektronischen Informationsträger mit wenigstens einem zentralen elektronischen Informationsträger (8) elektronisch verbindet, wobei der elektronische Informationsträger eine Sende- und Empfangseinheit (11) für das Senden und Empfangen von in elektromagnetischen Wellen codierten Daten aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der elektronische Informationsträger als Plakette zur Bestückung von amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen ausgestaltet ist.
  2. Elektronischer Informationsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Plakette die Form der amtlichen TÜV-Plakette (1) hat und rückseitig zwischen der TÜV-Plakette (1) und dem amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen angeordnet ist.
  3. Elektronischer Informationsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der elektronische Informationsträger in die TÜV-Plakette integriert ist.
  4. Elektronischer Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Sende- und Empfangseinheit (11) Daten verschlüsselt oder unverschlüsselt sendet und empfangene verschlüsselte Daten entschlüsselt.
  5. Elektronischer Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass über die lösbare Datenschnittstelle ein Eingabegerät, vorzugsweise der Bordcomputer, angeschlossen ist und so der Austausch von Fahrzeugdaten mit dem Speichermedium möglich ist.
  6. Elektronischer Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite elektronische Informationsträger (8) ein Bordcomputer für Kraftfahrzeuge ist und dessen mit dem Fahrzeug in Bezug stehenden Informationen in das Speichermedium (10) des elektronischen Informationsträger übertragen werden, wobei der Mikroprozessor (12) die ankommenden Informationen mit bereits vorhandenen Informationen vergleicht und aktualisiert.
  7. Elektronischer Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass Informationen über die amtliche Hauptuntersuchung und die Abgassonderuntersuchung des Kraftfahrzeuges, an dem die Plakette mit elektronischem Informationsträger angeordnet ist, in dem Speichermedium (10) gespeichert sind.
  8. Elektronischer Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Plakette mit elektronischem Informationsträger, vorzugweise mit Hilfe einer verschlüsselten Buchstaben- und Zahlenkombination, einem Kraftfahrzeug eindeutig zuordenbar ist, wobei die Buchstaben- und Zahlenkombination in dem Speichermedium (10) gespeichert und somit abrufbar ist.
  9. Elektronischer Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Fehlen der Plakette mit elektronischem Informationsträger an dem Kraftfahrzeugkennzeichen durch die Unterbrechung einer elektrischen oder elektronischen Verbindung erkannt wird und das Kraftfahrzeug nicht gestartet werden kann.
  10. Elektronischer Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die amtliche An- und Abmeldung des Kraftfahrzeuges berührungslos mittels Übertragung eines Datensignals erfolgt.
  11. Elektronischer Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein elektronischer Parkschein durch die Übertragung eines Datensignals bei dafür ausgelegten Parkplätzen käuflich erworben wird.
  12. Elektronischer Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die berührungslose Übertragung von Informationen zur Verkehrsüberwachung, vorzugsweise der behördlichen Verkehrsüberwachung, geeignet ist.
  13. Elektronischer Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb eines vorbestimmten Abstandes zu einem Objekt, vorzugweise einem touristisch interessanten Objekt, elektronische Informationen bezüglich des Objektes von einem Sender in dessen Umgebung an die Plakette mit elektronischem Informationsträger berührungslos übertragen werden und so die Objektinformationen über ein mit dem elektronischem Informationsträger verbundenen Ausgabegeräte, vorzugsweise dem Bordcomputer (8), abrufbar sind.
  14. Elektronischer Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Plakette für eine elektronische Zugangskontrolle ausgestaltet ist.
  15. Kraftfahrzeug mit einem elektronischem Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 14.
  16. Verfahren zur Erfassung von Fahrzeugdaten mit einer elektronischen Erfassungseinrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass ein elektronischer Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 15 verwendet wird, wobei die Erfassungseinrichtung für eine Kommunikation mit einem solchen Informationsträger ausgelegt ist.
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