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Die
Erfindung betrifft ein Lupenträgersystem mit einem an einem
Kopf eines Nutzers anbringbaren Rahmen, an dem eine Halterungseinrichtung
mit einem Ende angebracht ist, und einem länglichen Trägerelement,
das in seinem mittleren Bereich an der Halterungseinrichtung um
seine Längsachse drehbar gelagert ist, wobei an dem Trägerelement
beidseitig der Halterungseinrichtung jeweils ein Lupenokular angebracht
ist, und an der Halterungseinrichtung ein Leuchtenhalterelement
drehbar gelagert ist, an dem eine Leuchte angebracht werden kann.
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Ein
solches Lupenträgersystem ist aus der
WO 03/007048 A2 bekannt.
Bei diesem Lupenträgersystem ist eine Leiste vorgesehen,
die an einem Brillenarm um eine Schwenkachse verschwenkbar angebracht
werden kann. Auf der Leiste ist ein Sattel verschiebbar angeordnet,
an dessen Unterseite ein längliches Trägerelement
angeordnet ist, wobei beidseitig der Leiste jeweils ein Lupenokular
an dem Trägerelement befestigt ist. Mittels des verschiebbaren Sattels
kann der Abstand der Lupenokulare zu den Brillengläsern
eingestellt werden. Die Lupenokulare sind darüber hinaus
um eine Längsachse des Trägerelements verschwenkbar.
Auf der Oberseite des Sattels ist ein Leuchtenhalterelement verschwenkbar angebracht,
an dem eine Leuchte angebracht ist.
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Bei
dem bekannten Lupenträgersystem ist es nicht möglich,
die Leuchte und die Lupenokulare auf einer deckungsgleichen Leuchtachse
anzubringen. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, lange und
kleine Bohrungen schattenfrei auszuleuchten, wie z. B. Wurzelkanalbohrungen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Lupenträgersystem
zu schaffen, das eine einfache und dauerhafte Verstellung von Lupenokularen und
Leuchte sowie eine schattenfreie Ausleuchtung ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Lupenträgersystem mit den Merkmalen
des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
des erfindungsgemäßen Lupenträgersystems
sind Gegenstand der Patentansprüche 2 bis 9.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Lupenträgersystem
ist das Leuchtenhalterelement um eine zur Drehachse des Trägerelements
koaxiale Drehachse drehbar gelagert. Hierdurch wird es ermöglicht,
die Lupenokulare und eine Leuchte so anzuordnen, dass ihre optischen
Achsen in einer Ebene liegen, wodurch eine schattenfreie Ausleuchtung
auch kleiner Bohrungen ermöglicht wird. Leuchte und Lupenokular
können gemeinsam oder auch getrennt voneinander verschwenkt
werden.
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Um
ein Verbleiben der Lupenokulare und der Leuchte in ihrer jeweiligen
Drehstellung sicherzustellen, ist es zweckmäßig,
eine Klemmvorrichtung vorzusehen.
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Die
Klemmvorrichtung wird bei einer bevorzugten Ausführungsform
dadurch gebildet, dass an dem anderen Ende der Halterungseinrichtung
ein Hülsenabschnitt vorgesehen ist, in dem auf beiden Seiten
ein zur Längsmittelachse des Trägerelements koaxialer
Zylinderraum ausgebildet ist, der in die jeweilige Stirnseite des
Hülsenabschnittes mündet und der innerhalb des
Hülsenabschnittes durch einen Zylinderboden begrenzt wird,
wobei die Zylinderböden im Abstand zueinander angeordnet
sind, wodurch ein Zwischenraum in dem Hülsenabschnitt gebildet
wird. Über einen Teilbereich des Außenumfangs
des Hülsenabschnitts ist ein Umfangsschlitz ausgebildet,
der in den Zwischenraum mündet. In dem Zwischenraum ist
ein Scheibenelement drehbar gelagert, an dessen Außenumfang
ein Vorsprung ausgebildet ist, der sich durch den Umfangsschlitz
nach außen erstreckt, wobei an dem Vorsprung außerhalb
des Hülsenabschnittes eine Befestigungseinrichtung zur
Befestigung einer Leuchte vorgesehen ist. In den Zylinderböden
und dem Scheibenelement sind koaxiale Durchgangsöffnungen
ausgebildet, durch die eine Achse hindurchgeht. Die beiden Enden
der Achse sind jeweils mit einem Ende eines Trägerabschnitts des
Träger elements drehfest verbunden. In den Zylinderräumen
ist angrenzend an den entsprechenden Zylinderboden jeweils eine
die Achse umgebende Druckscheibe vorgesehen, an der wenigstens ein sich
in Axialrichtung durch eine entsprechende Durchgangsöffnung
in dem Zylinderboden erstreckender Druckvorsprung vorgesehen ist,
der an dem Scheibenelement angreift. In dem Zylinderraum ist eine
elastische Einrichtung vorgesehen, die mit ihrem einen Ende an der
zugewandten Stirnseite des entsprechenden Trägerabschnitts
und mit dem anderen Ende an der Druckscheibe angreift. Die auf diese Weise
ausgebildete Klemmeinrichtung hat einen sehr geringen Platzbedarf.
Außerdem wird durch die konstruktive Ausgestaltung gewährleistet,
dass die Klemmkraft auch nach einer Vielzahl von Verstellungen von
Lupenokular und Leuchte stets konstant bleibt.
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Die
elastische Einrichtung wird bevorzugt von einem Tellerfederpaket
gebildet, durch das die Achse hindurchgeht.
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Für
eine gute Abdichtung zwischen Hülsenabschnitt und den Trägerabschnitten
wird das sich in den Zylinderraum erstreckende Ende jedes Trägerabschnitts
bevorzugt von einem zylindrischen Abschnitt gebildet, an den ein
zylindrischer Bund angrenzt, dessen Außendurchmesser größer
ist als der Außendurchmesser des zylindrischen Abschnitts
und dem Innendurchmesser des Zylinderraums entspricht. Auf dem zylindrischen
Abschnitt ist eine Ringdichtung angeordnet, die an dem zylindrischen Abschnitt
und an der Innenwand des Zylinderraums angreift.
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Zur
Einstellung des Abstandes der Lupenokulare sind diese zweckmäßigerweise
in Längsrichtung des Trägerelements verschiebbar
angebracht.
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Für
eine optimale Ausleuchtung ist eine Leuchte so an dem Leuchtenhalterungselement
anbringbar, dass die optische Achse der Leuchte in der Ebene der
optischen Achsen der Lupenokulare liegt. Die Konvergenz der Lupenokulare
ist vorzugsweise so eingestellt, dass sich die drei optischen Achsen
in einem optimalen Abstand vor dem Auge des Nutzers schneiden, der
ca. 200 bis 600 mm beträgt. Hierdurch lässt sich
das Übersichtsfeld optimal beleuchten, damit eine schattenfreie
Ausleuchtung auch langer schmaler Bohrungen möglich wird.
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Die
Halterungseinrichtung weist bevorzugt einen Schwenkbügel
auf, der mit einem Ende an dem Rahmen angelenkt ist, und umfasst
einen Verbindungsarm, der mit einem Ende an dem anderen Ende des
Schwenkbügels angelenkt ist.
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Der
Rahmen ist bevorzugt ein Brillenrahmen, an dessen Steg die Halterungseinrichtung
angebracht ist.
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand
von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
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1 eine
perspektivische Darstellung eines Lupenträgersystems,
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2 das
Detail II von 1,
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3 eine
Klemmeinrichtung des Lupenträgersystems von 1,
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4 eine
Druckscheibe der Klemmeinrichtung von 3,
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5 ein
Scheibenelement der Klemmeinrichtung von 3,
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6 eine
Seitenansicht des Lupenträgersystems von 1 mit
hochgeklappten Lupenokularen,
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7 die
Seitenansicht von 6 mit heruntergeklappten Lupenokularen
in einer ersten Schwenkstellung,
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8 die
Seitenansicht von 6 mit heruntergeklappten Lupenokularen
in einer zweiten Schwenkstellung.
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Das
in 1 gezeigte Lupenträgersystem 10 umfasst
ein Brillengestell 12 mit zwei Brillenbügeln 13a, 13b und
zwei Brillengläsern 14a, 14b, die durch
einen Steg 16 miteinander verbunden sind. An dem Steg 16 ist
eine Halterungseinrichtung 18 angebracht, die einen Schwenkbügel 50 aufweist,
der mit einem Ende an dem Steg 16 um eine horizontale Achse
verschwenkbar angelenkt ist. An dem anderen Ende des Schwenkbügels 50 ist
ein Verbindungsarm 52 ebenfalls um eine parallele horizontale
Achse drehbar angelenkt. An dem dem Gelenkpunkt entgegengesetzten
Ende ist an dem Verbindungsarm 52 ein Hülsenabschnitt 54 angebracht,
dessen Längsmittellinie parallel zu den beiden Schwenkachsen verläuft.
In dem Hülsenabschnitt 54 ist ein Trägerelement
um die Längsmittelachse des Hülsenabschnitts 54 drehbar
gelagert, das aus einem linken Trägerabschnitt 51 und
einem rechten Trägerabschnitt 30 sowie einer diese
beiden Trägerabschnitte 30, 31 drehfest
verbindenden Achse 68 besteht, die durch den Hülsenabschnitt 54 zentral
hindurchgeht. Die Trägerabschnitte 30, 31 haben
in ihrem mittleren Bereich einen rechteckigen Querschnitt, in dem
jeweils eine in Längsrichtung verlaufende Längsaussparung 32 ausgebildet
ist, die von oben nach unten durch die Trägerabschnitte 30, 31 hindurchgeht.
In den Längsaussparungen 32 ist eine Befestigungseinrichtung 36 in
Längsrichtung verschieblich geführt, an deren
unterem Ende jeweils ein Lupenokular 34a bzw. 34b befestigt
ist. Die Stellung der Lupenokulare 34a, 34b kann
durch eine Rändelschraube 38 festgelegt werden,
die in die Befestigungseinrichtung 36 eingreift und oben
auf den Trägerabschnitten 30, 31 drückt. An
den Enden der Trägerabschnitte 30, 31 sind
Vorsprünge 37 vorgesehen, die in Aussparungen 40 von Drehgriffen 42 eingreifen,
die an den Enden der Trägerabschnitte 30, 31 lösbar
befestigt sind und durch die die Trägerabschnitte 30, 31 gemeinsam
mit der Achse 68 für eine Drehverstellung der
Lupenokulare 34a, 34b verstellt werden können.
Die Drehgriffe 42 sind abnehmbar, damit sie sterilisiert
werden können.
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In
dem Hülsenabschnitt 54 ist mittig ein Scheibenelement 60 um
die Achse 68 drehbar gelagert, die einen Vorsprung 62 aufweist,
der durch einen Umfangsschlitz 65 in dem Hülsenabschnitt 54 hindurchgeht
und an dem außerhalb des Hülsenabschnitts 54 eine
Halterung 74 vorgesehen ist, an der ein Verbindungsarm 24 befestigt
werden kann, an dem eine Leuchte 26 montiert ist.
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Die
Drehlagerung der Trägerabschnitte 30, 31 und
des Scheibenelements 60 mittels einer Klemmeinrichtung
ist in den 2 und 3 im Detail
gezeigt. Da die Lagerung der Trägerabschnitte 30 und 31 gleich
ist, wird die Lagerung im Folgenden hauptsächlich anhand
der Lagerung des Trägerabschnitts 31 erläutert.
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Der
Hülsenabschnitt 54 weist an seinen beiden Stirnseiten
jeweils einen Zylinderraum 56 auf, der in die entsprechende
Stirnseite mündet. Beide Zylinderräume 56 werden
im Inneren des Hülsenabschnitts 54 durch einen
Zylinderboden 58 begrenzt. Die beiden Zylinderböden 58 sind
im Abstand zueinander angeordnet, wodurch ein Zwischenraum 67 zwischen
den Zylinderböden 58 gebildet wird. In dem Zwischen raum 67 ist
das Scheibenelement 60 angeordnet, dessen Breite der Breite
des Zwischenraums 67 entspricht. Außerdem ist
in dem Scheibenelement 60 eine zentrale Durchgangsöffnung 66 vorgesehen, durch
die die Achse 38 hindurchgeht. Der Durchmesser des Scheibenelements 60 entspricht
insgesamt dem Innendurchmesser des Hülsenelements 64.
Von dem Außenumfang des Scheibenelements 60 erstreckt
sich ein Anschlagabschnitt 64 in einem Winkel von annähernd
170° um den Umfang des Scheibenelements 60, durch
den die Drehbewegung des Scheibenelements 60 durch einen
Anschlag an den Enden des Schlitzes 65 so begrenzt wird,
dass eine Drehung des Scheibenelements von ca. 90° möglich ist.
Von dem Anschlagabschnitt 64 erstreckt sich der Vorsprung 62 nach
außen, an dem die Halterung 74 vorgesehen ist,
an der der Befestigungsarm 24 für die Leuchte 26 befestigt
werden kann.
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Außen
angrenzend an die Zylinderböden 58 ist jeweils
eine Druckscheibe 70 angeordnet, deren Außendurchmesser
im Wesentlichen dem Innendurchmesser des Hülsenabschnitts 54 entspricht, und
die eine zentrale Durchgangsöffnung 72 aufweist,
durch die die Achse 68 hindurchgeht. Wie es in 4 zu
erkennen ist, erstrecken sich von der dem entsprechenden Zylinderboden 58 zugewandten
Seite der Druckscheibe 70 drei in gleichmäßigem
Winkelabstand von 120° angeordnete Stifte 82a, 82b, 82c in
Richtung des Scheibenelements 60. Die Stifte 82a, 82b, 82c erstrecken
sich jeweils durch eine Durchgangsöffnung 71 in
dem Zylinderboden 58 und liegen mit ihrem freien Ende an
der jeweiligen Seite des Scheibenelements 60 an. Durch
die Stifte 82a, 82b, 82c wird ein Formschluss
zwischen Zylinderboden 58 und Druckscheibe 70 geschaffen,
der eine Drehung der Druckscheibe 70 verhindert. Aufgrund der
Schnittdarstellung ist in 3 nur ein
Druckvorsprung 82 zu erkennen.
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An
der Außenseite jeder Druckscheibe 70 liegt jeweils
ein Tellerfederpaket 84 an, durch das die Achse 68 ebenfalls
hindurchgeht. Das Tellerfederpaket 84 drückt auf
der der Druckscheibe 70 entgegengesetzten Seite gegen die
Stirnseite eines zylindrischen Abschnitts 86 des Trägerabschnitts 31 bzw. 30,
wobei der Außendurchmesser des zylindrischen Abschnitts 86 geringer
ist als der Innendurchmesser des Hülsenabschnitts 54.
An den zylindrischen Abschnitt 86 schließt ein
Bund 88 an, dessen Außendurchmesser dem Innendurchmesser
des Hülsenabschnitts 54 entspricht, wo durch der
Trägerabschnitt 30, 31 in dem Hülsenabschnitt 54 drehbar
gelagert ist. In den Trägerabschnitten 30, 31 ist
eine zentrale Mittelöffnung 81 ausgebildet, in
die die Achse 68 mit dem jeweiligen Ende eingesteckt ist.
Durch einen quer durch die Achse 68 und den Trägerabschnitt 31 hindurchgehenden
Bolzen 90 sind die Achse 68 und die Trägerabschnitte 30, 31 drehfest
miteinander verbunden. In der Stufe des Übergangs zwischen
dem zylindrischen Abschnitt 86 und dem Bund 88 ist
eine Ringdichtung 87 angeordnet, die gegen den zylindrischen
Abschnitt 86 und die Innenwand des Hülsenabschnitts 54 drückt,
um den Innenraum des Hülsenabschnitts 54 abzudichten.
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Durch
das Tellerfederpaket 84 wird ein Druck gegen die Trägerabschnitte 30, 31 sowie
gegen die Druckscheibe 70 ausgeübt, die ihrerseits über
die Druckvorsprünge 82a, 82b, 82c einen
Druck auf das Scheibenelement 60 ausübt. Hierdurch
wird gewährleistet, dass bei einer gemeinsamen Verdrehung
der Trägerabschnitte 30, 31 zur Einstellung
der Lupenokulare 34a, 34b die Trägerabschnitte 30, 31 jeweils
in ihrer Drehstellung verbleiben. Da auch ein Druck auf das Scheibenelement 60 ausgeübt
wird, an dem die Leuchte 26 befestigt wird, verbleibt auch
die Leuchte 26 in ihrer jeweiligen Drehstellung.
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Verschiedene
Drehstellungen von Leuchte 26 und Lupenokularen 34 sind
in den 6 bis 8 gezeigt. In 6 sind
die Lupenokulare 34 hochgeklappt. In dieser Stellung kann
der Nutzer ein durch die Leuchte 26 beleuchtetes Objekt
nur durch die Brillengläser 14a, 14b betrachten.
Wenn ein Objekt durch die Lupenokulare 34 betrachtet werden
soll, werden die Lupenokulare 34 unabhängig von
der Leuchte 26 nach unten geklappt. Wie es in 7 zu erkennen
ist, liegen die optischen Achsen der Lupenokulare 34 und
der Leuchte 26 in einer Ebene. Die Konvergenz der Lupenokulare 34 kann
darüber hinaus so eingestellt werden, dass sich die optischen Achsen
kreuzen, so dass ein Objekt voll ausgeleuchtet betrachtet werden
kann, wobei der Kreuzpunkt der optischen Achsen vorzugsweise in
einem Abstand von 200 bis 600 m vor dem Auge des Nutzers liegt.
Schließlich ist es möglich, die Lupenokulare 34 und
die Leuchte 26 um die Mittelachse des Hülsenabschnitts 54 gemeinsam
zu verschwenken, wie z. B. nach unten aus der in 7 gezeigten
Stellung in die in 8 gezeigte Stellung.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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