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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Anzeigeeinrichtung eines Kraftwagens und ein Anzeigesystem für einen Kraftwagen der in den Oberbegriffen der Patentansprüche 1 und 7 angegebenen Art. Des Weiteren betrifft die Erfindung einen Kraftwagen mit einem derartigen Anzeigesystem.
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In Kraftwagen sind Anzeigeeinrichtungen üblicherweise starr verbaut beziehungsweise ausklappbar ausgebildet. Die Ausrichtung derartiger Anzeigeeinrichtungen ist somit häufig kompromissbehaftet, sodass sowohl ein Fahrer als auch ein Beifahrer die Anzeigeeinrichtung gleichermaßen gut einsehen können. Nachteilig hierbei ist, dass weder der Fahrer noch der Beifahrer einen optimalen Blickwinkel auf eine derartige Anzeigeeinrichtung haben.
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Die
DE 10 2005 001 963 A1 zeigt einen Bildschirm für einen Kraftwagen, wobei der Bildschirm drehbar um seine Hochachse ausgebildet ist, sodass dieser sowohl in Richtung eines Fahrers als auch in Richtung eines Beifahrers orientiert werden kann.
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Die
EP 1 352 784 A2 zeigt ebenfalls eine Anzeigeeinrichtung, welche um ihre Hochachse verschwenkbar ist. Dies dient dazu, bei einer Videowiedergabe mittels der Anzeigeeinrichtung die Anzeigeeinrichtung von einem Fahrer des Kraftwagens weg und hin zu einem Beifahrer zu orientieren, sodass der Fahrer von den angezeigten Videoinhalten nicht abgelenkt wird. Die Verstellung der Anzeigeeinrichtung kann dabei in Abhängigkeit davon, ob ein Video abgespielt wird, automatisch erfolgen.
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Die
DE 199 42 521 A1 zeigt eine motorisch um ihre Hochachse verschwenkbare Anzeigeeinrichtung für einen Kraftwagen, wobei eine automatische Verschwenkung der Anzeigeeinrichtung erfolgt, wenn ein Starten oder Abschalten eines Fahrzeugmotors des Kraftwagens erfasst wird.
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Die
DE 42 13 129 A1 zeigt ein Verfahren zum Betreiben eines in einem Kraftfahrzeug angeordneten Bildschirms. Der Bildschirm kann zwischen einer auf einen Fahrer und einer auf einen Beifahrer ausgerichteten Position verschwenkt werden. Falls mittels eines Endschalters erfasst wird, dass der Bildschirm in die auf den Fahrer ausgerichtete Position verschwenkt ist, wird der Bildschirm derart angesteuert, dass mittels diesem ausschließlich Verkehrsinformationen angezeigt werden. In der auf den Beifahrer ausgerichteten Position wird der Bildschirm derart angesteuert, dass ein Video wiedergegeben werden kann.
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Die
US 2009/0160732 A1 zeigt einen berührungssensitiven Dual-View-Bildschirm, mittels welchem für eine Fahrerseite und für eine Beifahrerseite gleichzeitig aufgrund der unterschiedlichen Betrachtungswinkel des Bildschirms zwei verschiedene Bildschirminhalte angezeigt werden können. Sowohl für die Fahrerseite als auch für die Beifahrerseite wird eine graphische Benutzeroberfläche mit den gleichen Bedienelementen angezeigt. Für die Fahrerseite werden allerdings einige der Bedienelemente gesperrt, so dass bei einer Berührung dieser gesperrten Bedienelemente durch den Fahrer keine Funktionsauslösung erfolgt. Für die Beifahrerseite hingegen wird keines der Bedienelemente gesperrt, so dass der Beifahrer durch Berührung der Bedienelemente alle den jeweiligen Bedienelementen zugeordnete Funktionen auslösen kann.
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EP 1 323 571 A2 zeigt ein in einem Kraftfahrzeug angeordneten Bildschirm, der zwischen einer auf einen Fahrer und einer auf einen Beifahrer ausgerichteten Position verschwenkt werden kann. Sobald während der Fahrt mit dem Kraftfahrzeug und bei auf den Fahrer ausgerichtetem Bildschirm ein Video angezeigt wird, wird der Bildschirm auf die auf den Beifahrer ausgerichtete Position verschwenkt, damit der Fahrer das Video nicht sehen kann.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein verbessertes Anzeigekonzept beim Betreiben einer Anzeigeeinrichtung eines Kraftwagens für unterschiedliche Fahrzeuginsassen zu ermöglichen.
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Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren zum Betreiben einer Anzeigeeinrichtung, durch ein Anzeigesystem für einen Kraftwagen und durch einen Kraftwagen mit einem Anzeigesystem mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Betreiben einer Anzeigeeinrichtung eines Kraftwagens wird eine Ausrichtung der Anzeigeeinrichtung erfasst. Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich dabei dadurch aus, dass mittels der Anzeigeeinrichtung eine graphische Benutzeroberfläche in einem fahrerorientierten Betriebsmodus angezeigt wird, falls erfasst worden ist, dass die Anzeigeeinrichtung auf einen Fahrerplatz ausgerichtet ist. Ferner ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass die graphische Benutzeroberfläche in einem beifahrerorientierten Betriebsmodus angezeigt wird, falls erfasst worden ist, dass die Anzeigeeinrichtung auf einen Beifahrerplatz ausgerichtet ist.
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Es werden im fahrerorientierten Betriebsmodus vorgegebene, fahrerrelevante Inhalte der graphischen Benutzeroberfläche und im beifahrerorientierten Betriebsmodus vorgegebene, beifahrerrelevante Inhalte der graphischen Benutzeroberfläche angezeigt, die sich also voneinander unterscheiden. Beispielsweise werden Menüflächen also entweder fahrer- oder beifahreroptimiert angezeigt, sodass sowohl das Anzeige- als auch das damit korrespondierende Bedienkonzept auf den Fahrer beziehungsweise auf den Beifahrer angepasst werden. Es erfolgt also eine Anpassung der Anzeigeeinrichtung aufgrund einer erfassten Lageveränderung derselben, wobei beispielsweise Menüflächen einer graphischen Benutzeroberfläche aufgeteilt und mit reduzierten anwendungsorientierten Inhalten wiedergegeben werden. Zum Beispiel werden beim Anzeigen einer Navigationsanwendung im fahrerorientierten Betriebsmodus weniger Inhalte angezeigt als beim Anzeigen der Navigationsanwendung im beifahrerorientierten Betriebsmodus. Ferner ist es auch zum Beispiel möglich, dass fahrerrelevante Funktionen beziehungsweise Bedienelemente, welche beispielsweise Einstellungen am Kombiinstrument oder dergleichen betreffen können, der graphischen Benutzeroberfläche im beifahrerorientierten Betriebsmodus gar nicht angezeigt werden. Ferner ist es auch möglich, dass eine Art demokratische Positionierung der Anzeigeeinrichtung möglich ist, bei welcher sowohl der Fahrer als auch der Beifahrer die Anzeigeeinrichtung gleichermaßen gut einsehen können. Für diese Ausrichtung der Anzeigeeinrichtung kann es vorgesehen sein, dass ein entsprechend dritter Betriebsmodus vorgesehen ist, welcher sich vom fahrerorientierten und vom beifahrerorientierten Betriebsmodus unterscheidet.
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Beispielsweise können jeweilige Winkelbereiche vorgegeben werden, wobei, sobald erfasst wird, dass sich die Anzeigeeinrichtung in entsprechenden Winkelbereichen befindet, die entsprechende Einstellung der unterschiedlichen Betriebsmodi erfolgt.
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Dadurch, dass in Abhängigkeit der Ausrichtung der Anzeigeeinrichtung die jeweils angezeigte graphische Benutzeroberfläche entweder fahrerorientiert oder beifahrerorientiert dargestellt wird, werden gerade die nutzerspezifisch sinnvollen Inhalte der graphischen Benutzeroberfläche angezeigt. Ein Fahrer wird dadurch insbesondere nicht unnötig von seiner eigentlichen Fahraufgabe abgelenkt, wobei bei einer Ausrichtung auf den Beifahrer beispielsweise vielfältigere Informationen angezeigt werden können, da dieser den Kraftwagen ja nicht lenken muss.
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Zudem ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass, sobald erfasst wird, dass ein Fahrer seine Aufmerksamkeit auf die Anzeigeeinrichtung richtet, diese automatisch auf den Fahrerplatz ausgerichtet wird, und, sobald erfasst wird, dass ein Beifahrer seine Aufmerksamkeit auf die Anzeigeeinrichtung richtet, diese automatisch auf den Beifahrerplatz ausgerichtet wird. Beispielsweise können dafür Zeigegesten und/oder Blickrichtungen von jeweiligen Fahrzeuginsassen erfasst werden. Alternativ oder zusätzlich ist es auch möglich, dass die Anzeigeeinrichtung derart ausgebildet ist, dass diese von den Fahrzeuginsassen manuell verschwenkt werden kann. Zudem ist es auch möglich, dass, falls sowohl der Fahrer als auch der Beifahrer ihre Aufmerksamkeit auf die Anzeigeeinrichtung richten, entweder der Fahrer oder der Beifahrer bevorzugt behandelt wird, indem die Anzeigeeinrichtung entsprechend automatisch entweder auf den Fahrer oder den Beifahrer ausgerichtet wird.
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In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass, sobald eine vorgegebene Aktivierungshandlung erfasst worden ist, ein Individualmodus aktiviert wird, bei welchem der fahrerorientierte Betriebsmodus und/oder der beifahrerorientierte Betriebsmodus individuell anpassbar sind. Bei der vorgegebenen Aktivierungshandlung kann es sich beispielsweise um einen vorgegebenen Sprachbefehl, eine vorgegebene Geste oder eine Betätigung eines vorgegebenen Bedienelements handeln. Im Individualmodus können dabei sowohl der Fahrer als auch der Beifahrer Veränderungen an der graphischen Benutzeroberfläche vornehmen, um diese an ihre Bedürfnisse anzupassen. Somit können sowohl der fahrerorientierte Betriebsmodus als auch der beifahrerorientierte Betriebsmodus benutzerspezifisch angepasst werden und sind somit nicht starr vorgegeben.
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Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass der fahrerorientierte Betriebsmodus und/oder der beifahrerorientierte Betriebsmodus automatisch in Abhängigkeit von erfassten vorgenommenen Änderungen an der graphischen Benutzeroberfläche angepasst werden. Mit anderen Worten liegt also ein lernfähiges System vor, das sich an die jeweiligen Benutzer, also die jeweiligen Fahrzeuginsassen, anpasst. Das System ist also intelligent ausgebildet, sodass es mehrfache Anwendungen mit in eine Art Liste der reduzierten Inhalte aufnimmt und weniger beliebte Anwendungen entfernt. Dies trifft sowohl auf den fahrerorientierten als auch auf den beifahrerorientierten Betriebsmodus zu. Mit anderen Worten werden vorgenommene Veränderungen an der graphischen Benutzeroberfläche sowohl im fahrerorientierten als auch im beifahrerorientierten Betriebsmodus erfasst, sodass besonders häufig verwendete Elemente der graphischen Benutzeroberfläche automatisch den jeweiligen Modi hinzugefügt und umgekehrt besonders selten verwendete Bedienelemente der graphischen Benutzeroberfläche nicht mehr angezeigt werden.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass der fahrerorientierte Betriebsmodus und/oder der beifahrerorientierte Betriebsmodus auf eine Werkseinstellung zurückgesetzt werden, sobald eine vorgegebene Benutzereingabe erfasst worden ist. Mit anderen Worten ist eine nutzerseitig vorgenommene reversible Veränderung beim fahrerorientierten und auch am beifahrerorientierten Betriebsmodus möglich, indem diese wieder auf eine Werkseinstellung zurückgesetzt werden können. Zudem ist es auch möglich, dass einzelne, manuell vorgenommene Änderungen beziehungsweise Anpassungen an die Betriebsmodi schrittweise, beispielsweise. nur um einen Schritt, wieder rückgängig gemacht werden können. Wurde beispielsweise ein Menüeintrag bei einem der beiden Betriebsmodi aus der graphischen Benutzeroberfläche entfernt, so kann ein Fahrzeuginsasse das betreffende Menüelement auf einfache Weise wieder herstellen, ohne die Betriebsmodi wieder komplett auf die Werkseinstellung zurücksetzen zu müssen.
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Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass in Abhängigkeit von einer erfassten Sitzeinstellung eines Fahrersitzes oder eines Beifahrersitzes und/oder in Abhängigkeit von einer erfassten Blickrichtung eines Fahrers oder eines Beifahrers die Anzeigeeinrichtung ausgerichtet wird. Dadurch wird eine besonders akkurate und bedarfsgerechte Ausrichtung der Anzeigeeinrichtung ermöglicht, insbesondere, ohne dass die betreffenden Fahrzeuginsassen aktiv eine Verschwenkung der Anzeigeeinrichtung bewirken müssen.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass, falls erfasst wird, dass der Fahrerplatz von einem Fahrzeuginsassen besetzt und der Beifahrerplatz von keinem Fahrzeuginsassen besetzt ist, die Anzeigeeinrichtung automatisch auf den Fahrerplatz ausgerichtet wird. Dies kann beispielsweise durch entsprechende Sitzbelegungssensoren und/oder Kameras im Fahrzeuginnenraum erfasst werden. Insbesondere, wenn ein Fahrer häufig den betreffenden Kraftwagen alleine nutzt, ist dies von Vorteil, da die Anzeigeeinrichtung aufgrund der automatischen Ausrichtung auf den Fahrerplatz von dem Fahrer besonders gut einsehbar ist und die graphische Benutzeroberfläche im fahrerorientierten Betriebsmodus betrieben wird, bei welchem die fahrerrelevanten Inhalte angezeigt werden.
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Das erfindungsgemäße Anzeigesystem für einen Kraftwagen umfasst eine Anzeigeeinrichtung und eine Erfassungseinrichtung, welche dazu ausgebildet ist, zu erfassen, ob die Anzeigeeinrichtung auf einen Fahrerplatz oder auf einen Beifahrerplatz ausgerichtet ist. Das Anzeigesystem weist dabei eine Steuereinrichtung auf, welche dazu ausgebildet ist, die Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen einer graphischen Benutzeroberfläche in einem fahrerorientierten Betriebsmodus anzusteuern, falls erfasst worden ist, dass die Anzeigeeinrichtung auf den Fahrerplatz ausgerichtet ist. Zudem ist die Steuereinrichtung dazu ausgebildet, die Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen einer graphischen Benutzeroberfläche in einem beifahrerorientierten Betriebsmodus anzusteuern, falls erfasst worden ist, dass die Anzeigeeinrichtung auf den Beifahrerplatz ausgerichtet ist. Ferner ist die Steuereinrichtung dazu ausgebildet, sobald erfasst wird, dass ein Fahrer seine Aufmerksamkeit auf die Anzeigeeinrichtung richtet, diese automatisch auf den Fahrerplatz auszurichten, und sobald erfasst wird, dass ein Beifahrer seine Aufmerksamkeit auf die Anzeigeeinrichtung richtet, diese automatisch auf den Beifahrerplatz auszurichten. Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind als vorteilhafte Ausgestaltungen des Anzeigesystems anzusehen, wobei das Anzeigesystem insbesondere Mittel zur Durchführung der Verfahrensschritte aufweist.
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In vorteilhafter Ausgestaltung des Anzeigesystems ist es vorgesehen, dass die Anzeigeeinrichtung ein Kugelgelenk aufweist, mittels welchem die Anzeigeeinrichtung kraftwagenseitig um die drei Raumachsen verschwenkbar lagerbar ist. Dadurch kann eine besonders akkurate Ausrichtung der Anzeigeeinrichtung erfolgen, da aufgrund der Verschwenkbarkeit um alle drei Raumachsen die Anzeigeeinrichtung besonders exakt auf den Fahrer oder den Beifahrer ausgerichtet werden kann.
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Der erfindungsgemäße Kraftwagen umfasst das erfindungsgemäße Anzeigesystem oder eine vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Anzeigesystems.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung.
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Die Zeichnung zeigt in:
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1 eine schematische Darstellung eines Kraftwagens mit einem Anzeigesystem, welches eine Anzeigeeinrichtung und eine Erfassungseinrichtung aufweist, die dazu ausgebildet ist, zu erfassen, ob die Anzeigeeinrichtung auf einen Fahrerplatz oder auf einen Beifahrerplatz ausgerichtet ist;
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2 eine Perspektivansicht auf ein teilweise dargestelltes Cockpit des Kraftwagens, wobei die Anzeigeeinrichtung in Form eines Zentraldisplays oberhalb einer Mittelkonsole des Kraftwagens angeordnet ist;
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3 eine schematische Draufsicht auf eine erste Ausführungsform der Anzeigeeinrichtung, wobei diese entlang einer Bahnkurve verfahrbar beziehungsweise verschwenkbar ausgebildet ist;
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4 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der Anzeigeeinrichtung, wobei diese um ihre Hochachse verschwenkbar ausgebildet ist; und in
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5 eine perspektivische Rückansicht auf eine weitere Ausführungsform der Anzeigeeinrichtung, wobei diese an einem Kugelgelenk gelagert ist, sodass die Anzeigeeinrichtung um alle drei Raumachsen verschwenkbar ist.
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In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Ein Kraftwagen 10 ist in einer schematischen Darstellung in 1 gezeigt. Der Kraftwagen 10 umfasst ein Anzeigesystem 12, welches eine Anzeigeeinrichtung 14, eine Steuereinrichtung 16 und eine Erfassungseinrichtung 18 umfasst. Die Erfassungseinrichtung 18 ist dabei dazu ausgebildet, zu erfassen, ob die Anzeigeeinrichtung 14 auf einen Fahrerplatz 20 oder auf einen Beifahrerplatz 22 ausgerichtet ist. Die Steuereinrichtung 16 ist dazu ausgebildet, die Anzeigeeinrichtung 14 zum Anzeigen einer graphischen Benutzeroberfläche in einem fahrerorientierten Betriebsmodus anzusteuern, falls erfasst worden ist, dass die Anzeigeeinrichtung 14 auf den Fahrerplatz 20 ausgerichtet ist. Des Weiteren ist die Steuereinrichtung 16 dazu ausgebildet, die Anzeigeeinrichtung 14 zum Anzeigen einer graphischen Benutzeroberfläche in einem beifahrerorientierten Betriebsmodus anzusteuern, falls erfasst worden ist, dass die Anzeigeeinrichtung 14 auf den Beifahrerplatz 22 ausgerichtet ist.
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Am Fahrerplatz 20 und am Beifahrerplatz 22 sind jeweilige Sitzbelegungssensoren 24 angeordnet, mittels welchen erfassbar ist, ob der Fahrerplatz 20 beziehungsweise ob der Beifahrerplatz 22 gerade von einem Fahrzeuginsassen besetzt sind oder nicht.
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In 2 ist ein nicht näher bezeichnetes Cockpit des Kraftwagens 10 teilweise dargestellt. Bei der Anzeigeeinrichtung 14 handelt es sich im vorliegenden Fall um eine Art Zentraldisplay, welches oberhalb einer Mittelkonsole des Kraftwagens 10 angeordnet ist. Mittels der Erfassungseinrichtung 18 wird die Ausrichtung der Anzeigeeinrichtung 14 permanent erfasst. Falls erfasst worden ist, dass die Anzeigeeinrichtung 14 auf den Fahrerplatz 20 ausgerichtet ist, wird mittels der Anzeigeeinrichtung 14 eine graphische Benutzeroberfläche in einem fahrerorientierten Betriebsmodus angezeigt. Falls hingegen erfasst worden ist, dass die Anzeigeeinrichtung 14 auf den Beifahrerplatz 22 ausgerichtet ist, wird die graphische Benutzeroberfläche in einem beifahrerorientierten Betriebsmodus mittels der Anzeigeeinrichtung 14 angezeigt.
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Im fahrerorientierten Betriebsmodus werden insbesondere als fahrerrelevant eingestufte Inhalte der graphischen Benutzeroberfläche und im beifahrerorientierten Betriebsmodus als beifahrerrelevant vorgegebene Inhalte der graphischen Benutzeroberfläche angezeigt, die sich voneinander unterscheiden. Die graphische Benutzeroberfläche kann beispielsweise eine Vielzahl von unterschiedlichen Menüflächen aufweisen, welche im fahrerorientierten Betriebsmodus angezeigt und im beifahrerorientierten Betriebsmodus nicht angezeigt werden und umgekehrt. Sowohl das Anzeige- als auch das damit korrespondierende Bedienkonzept werden also jeweils auf den Fahrer oder auf den Beifahrer angepasst, je nachdem, wie die Anzeigeeinrichtung 14 ausgerichtet ist. Es erfolgt also eine Anpassung der Anzeigeeinrichtung 14 aufgrund einer erfassten Lageveränderung der Anzeigeeinrichtung 14, wobei jeweilige Menüflächen der graphischen Benutzeroberfläche entweder mit reduzierten oder auch mit erweiterten anwendungsorientierten Inhalten dargestellt werden.
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Wird beispielsweise eine Navigationsanwendung mittels der Anzeigeeinrichtung 14 angezeigt, so werden im fahrerorientierten Betriebsmodus weitaus weniger Inhalte angezeigt als beim Anzeigen der Navigationsanwendung im beifahrerorientierten Betriebsmodus. Dadurch wird erreicht, dass ein Fahrer 26 nur mit den wichtigsten Informationen versorgt wird, sodass er nicht unnötig vom Fahrgeschehen abgelenkt wird. Wird die Navigationsanwendung hingegen im beifahrerorientierten Betriebsmodus angezeigt, so werden weitaus mehr Informationen als im fahrerorientierten Betriebsmodus angezeigt, beispielsweise wesentlich mehr Inhalte bezüglich der Routenführung, bezüglich Points of Interests und dergleichen, sodass ein Beifahrer 28 mit besonders vielen, für ihn interessanten Informationen bezüglich der Navigationsanwendung versorgt wird.
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Sobald eine vorgegebene Aktivierungshandlung, beispielsweise in Form eines vorgegebenen Sprachbefehls, einer vorgegebenen Geste oder einer Betätigung eines vorgegebenen Bedienelements, erfasst worden ist, wird mittels der Steuereinrichtung 16 ein Individualmodus aktiviert, bei welchem der fahrerorientierte Betriebsmodus oder der beifahrerorientierte Betriebsmodus individuell anpassbar sind. Sollte beispielsweise die Anzeigeeinrichtung 14 gerade auf den Fahrerplatz 20 ausgerichtet sein und die Anzeigeeinrichtung 14 entsprechend im fahrerorientierten Betriebsmodus betrieben werden und der Fahrer 26 mit der angezeigten graphischen Benutzeroberfläche nicht zufrieden sein, so kann er den Individualmodus starten und entsprechende Veränderungen an der graphischen Benutzeroberfläche vornehmen. Diese Veränderungen werden sodann gespeichert, sodass bei einem erneuten Aufrufen des fahrerorientierten Betriebsmodus der Fahrer die von ihm vorgenommenen Änderungen vorfindet. Gleiches gilt für den beifahrerorientierten Betriebsmodus, bei welchem der Beifahrer 28 nach Starten des Individualmodus entsprechende Anpassungen an der angezeigten graphischen Benutzeroberfläche vornehmen kann, welche ebenfalls abgespeichert und beim Wiederaufrufen des beifahrerorientierten Betriebsmodus unter Berücksichtigung der entsprechenden Anpassungen angezeigt werden. Der fahrerorientierte Betriebsmodus und der beifahrerorientierte Betriebsmodus werden also automatisch in Abhängigkeit von erfassten vorgenommenen Änderungen an der graphischen Benutzeroberfläche angepasst. Es handelt sich somit also um ein lernfähiges System, das sich an die jeweiligen Fahrzeuginsassen 26, 28 anpasst. Darüber hinaus können insbesondere auch Mehrfachanwendungen vom Fahrer 26 und vom Beifahrer 28 erfasst werden, sodass derartige Anwendungen in den verschiedenen Betriebsmodi angezeigt und besonders selten verwendete Anwendungen aus den entsprechenden Betriebsmodi gestrichen und nicht mehr angezeigt werden.
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Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass sowohl der fahrerorientierte Betriebsmodus als auch der beifahrerorientierte Betriebsmodus auf eine Werkseinstellung zurückgesetzt werden können, sobald eine vorgegebene Benutzereingabe diesbezüglich erfasst worden ist. Sowohl die automatisch vom System vorgenommenen Anpassungen an den Betriebsmodi als auch die manuell vorgenommenen Anpassungen an die Betriebsmodi sind somit reversibel und können auf einfache Weise auf die Werkseinstellung zurückgesetzt werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, einzeln vorgenommene Änderungen an den Betriebsmodi nur schrittweise rückgängig zu machen, sodass keine vollständige Zurücksetzung auf die Werkseinstellung zwingend erforderlich ist.
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Darüber hinaus ist vorgesehen, dass, sobald erfasst wird, dass der Fahrer 26 seine Aufmerksamkeit auf die Anzeigeeinrichtung 14 richtet, diese automatisch auf den Fahrerplatz 20 ausgerichtet wird, und, sobald erfasst wird, dass der Beifahrer 28 seine Aufmerksamkeit auf die Anzeigeeinrichtung 14 richtet, diese automatisch auf den Beifahrerplatz 22 ausgerichtet wird. Dafür kann die Anzeigeeinrichtung 14 mit einer entsprechenden Aktuatorik versehen sein, mittels welcher die automatische Verstellung der Anzeigeeinrichtung 14 auf den Fahrerplatz 20 und den Beifahrerplatz 22 durchgeführt werden kann. Beispielsweise kann innerhalb des Kraftwagens 10 ein Kamerasystem angeordnet sein, welches dazu ausgebildet ist, Zeigegesten oder auch beispielsweise Blickrichtungen der Fahrzeuginsassen 26, 28 zu erfassen und auszuwerten. Dadurch ist es auf zuverlässige Weise möglich, zu erfassen, ob die Anzeigeeinrichtung 14 gerade besser auf den Fahrerplatz 20 oder auf den Beifahrerplatz 22 ausgerichtet werden sollte.
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Darüber hinaus ist es vorgesehen, dass in Abhängigkeit von einer erfassten Sitzeinstellung eines Fahrersitzes oder eines Beifahrersitzes und/oder in Abhängigkeit von einer erfassten Blickrichtung des Fahrers 26 oder des Beifahrers 28 die Anzeigeeinrichtung 14 ausgerichtet wird. Dadurch kann eine besonders akkurate und bedarfsgerechte Ausrichtung der Anzeigeeinrichtung 14 gewährleistet werden.
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Falls anhand der Sitzbelegungssensoren 24 ermittelt wird, dass der Fahrerplatz 20 von dem Fahrer 26 besetzt und der Beifahrerplatz 22 von keinem Fahrzeuginsassen besetzt ist, wird die Anzeigeeinrichtung 14 automatisch auf den Fahrerplatz 20 ausgerichtet. Zusätzlich zu den Sitzbelegungssensoren 24 kann zur Erfassung der Belegungssituation der Sitzplätze auch ein Kamerasystem hinzugezogen werden.
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In 3 ist eine erste mögliche Ausführungsform der Anzeigeeinrichtung 14 in einer schematischen Darstellung gezeigt. Die Anzeigeeinrichtung 14 ist derart am Kraftwagen 10 gelagert, dass diese gemäß der mit dem Richtungspfeil 30 gekennzeichneten Richtung verschwenkbar beziehungsweise verstellbar ist. Beispielsweise kann die Anzeigeeinrichtung 14 an einem Schienensystem beweglich angeordnet sein, sodass diese entsprechend dem Richtungspfeil 30 verschwenkt beziehungsweise verfahren werden kann, wodurch die Anzeigeeinrichtung 14 bedarfsgerecht auf den Fahrer 26 oder den Beifahrer 28 ausgerichtet werden kann. Dabei ist die Anzeigeeinrichtung 14 in dem in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel innerhalb der in Längsrichtung x der Anzeigeeinrichtung 14 und in Querrichtung y der Anzeigeeinrichtung 14 aufgespannten Ebene verschwenkbar beziehungsweise verfahrbar ausgebildet, sodass eine möglichst optimale Ausrichtung der Anzeigeeinrichtung 14 in Richtung des Fahrers 26 und in Richtung des Beifahrers 28 erfolgen kann.
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In 4 ist eine weitere mögliche Ausführungsform der Anzeigeeinrichtung 14 in einer schematischen Darstellung gezeigt. Die Anzeigeeinrichtung 14 ist vorliegend um eine in Hochrichtung z der Anzeigeeinrichtung 14 verlaufende Achse 32 verdrehbar beziehungsweise verschwenkbar gemäß der mit dem Doppelpfeil 34 gekennzeichneten Richtung gelagert. Die Anzeigeeinrichtung 14 kann somit um ihre Hochachse z verschwenkt werden, sodass eine möglichst optimale Ausrichtung der Anzeigeeinrichtung 14 in Richtung des Fahrers 26 oder in Richtung des Beifahrers 28 ermöglicht wird.
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In 5 ist eine weitere mögliche Ausführungsform der Anzeigeeinrichtung 14 in einer perspektivischen Rückansicht gezeigt. Vorliegend ist die Anzeigeeinrichtung 14 an ihrer Rückseite 36 mittels eines Kugelgelenks 38 fahrzeugseitig gelagert. Die Anzeigeeinrichtung 14 kann somit um ihre Längsachse x, um ihre Querachse y und um ihre Hochachse z verdreht beziehungsweise verschwenkt werden. Dadurch kann eine besonders exakte Ausrichtung der Anzeigeeinrichtung 14 in Richtung des Fahrers 26 und in Richtung des Beifahrers 28 erfolgen. Dadurch, dass die Anzeigeeinrichtung 14 um alle drei Raumachsen x, y, z verschwenkbar ausgebildet ist, kann die Anzeigeeinrichtung 14 derart eingestellt werden, dass der Blick des Fahrers 26 und auch der Blick des Beifahrers 28 im Wesentlichen senkrecht auf die Anzeigefläche der Anzeigeeinrichtung 14 trifft.
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Durch das erläuterte Verfahren und Anzeigesystem 12 ist es also möglich, die mittels einer Anzeigeeinrichtung 14 angezeigten Inhalte in Form einer graphischen Benutzeroberfläche je nach Ausrichtung der Anzeigeeinrichtung 14 entweder fahrerorientiert oder beifahrerorientiert auszugestalten, sodass, je nachdem, ob der Fahrer 26 oder der Beifahrer 28 gerade ihre Aufmerksamkeit auf die Anzeigeeinrichtung 14 gerichtet haben, die passenden Inhalte angezeigt werden.