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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bildüberwachung eines insbesondere minimalinvasiven Eingriffs an einem Patienten mit einer Magnetresonanzeinrichtung, wobei während des Eingriffs wenigstens zwei aktuelle Magnetresonanz-Überwachungsbilder des Eingriffsgebiets mit unterschiedlichen Bildaufnahmeparametern wiederholt aufgenommen und wenigstens teilweise an einem an oder als Teil der Magnetresonanzeinrichtung angeordneten Monitor dargestellt werden. Daneben betrifft die Erfindung eine Magnetresonanzeinrichtung und ein Computerprogramm.
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Magnetresonanzeinrichtungen sind im Stand der Technik weitgehend bekannt und haben im Bereich der medizinischen Bildgebung weiträumig Eingang gefunden. Entsprechend wurde auch vorgeschlagen, unter Bildüberwachung durch Magnetresonanzbildgebung Eingriffe (Interventionen) an einem Patienten durchzuführen, insbesondere minimalinvasive Interventionen mit einem Katheter und/oder einer Nadel. Beispielsweise können perkutane Eingriffsnadeln unter Echtzeit-Mehrschicht-Magnetresonanzüberwachung gesetzt werden. Um dem Zweck der Bildüberwachung zu genügen, müssen die aufgenommenen Magnetresonanz-Überwachungsbilder, im Folgenden kurz Überwachungsbilder, innerhalb des meist geschirmten Raumes dargestellt werden, in dem auch die Magnetresonanzeinrichtung eingeordnet ist.
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Dabei müssen die Überwachungsbilder auf einem Monitor dargestellt werden, der groß genug ist, um empfindliche Strukturen, das Zielgebiet sowie gegebenenfalls die Trajektorie des verwendeten Instruments zu überwachen. Zudem muss in vielen Fällen die den Eingriff durchführende Person die Platzierung des Instruments und/oder den Behandlungsfortschritt in Echtbildern unterschiedlicher Orientierung überwachen.
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Viele innerhalb des Raumes mit der Magnetresonanzeinrichtung verwendbare Monitore sind jedoch aus Kostengründen in ihrer Größe eingeschränkt. Die Kosten der magnetischen Abschirmung steigen dabei wesentlich mit der Größe des Displays. Beispielsweise wurde bereits eine Magnetresonanzeinrichtung vorgeschlagen, bei der ein kleiner Monitor in der Verkleidung der Hauptmagneteinheit oberhalb der Patientenaufnahme angeordnet ist.
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Aufgrund der geringen Größe der Monitore ist es meist zweckmäßig, nur eines der Überwachungsbilder innerhalb des Raumes, in dem die Magnetresonanzeinrichtung angeordnet ist, anzuzeigen. Der Wechsel zwischen den einzelnen Überwachungsbildern wird dabei heutzutage durch einen Techniker im Überwachungsraum der Magnetresonanzanlage durchgeführt. Die den Eingriff durchführende Person gibt dabei, meist mittels ihrer Stimme, Kommandos, die vom Techniker genutzt werden, um das korrekte Überwachungsbild, welches innerhalb des Raumes mit der Magnetresonanzeinrichtung dargestellt werden soll, anzupassen. Dabei können auch Aufnahmeparameter angepasst werden.
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Um eine Überwachung in Echtzeit zu erlauben, werden die Überwachungsbilder meist mit einer schnellen Magnetresonanzsequenz aufgenommen, insbesondere mit geringerer Auflösung und/oder geringerem Kontrast. So sind beispielsweise schnelle Fluoroskopie-Sequenzen für die Magnetresonanzbildgebung bekannt.
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Aufgrund der kleinen, zur Verfügung stehenden Monitore, insbesondere der kleinen in der Magnetresonanzeinrichtung selbst integrierten Monitore, sowie den während des Eingriffs häufig wechselnden Wünschen der den Eingriff durchführenden Person hinsichtlich des darzustellenden Überwachungsbildes entsteht ein enormer Kommunikationsaufwand, der umständlich und fehlerträchtig ist sowie die Eingriffszeit erhöhen kann.
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DE 10 2011 080 333 A1 offenbart ein Verfahren zur Ansteuerung einer medizintechnischen Anlage, bei dem mittels eines Projektionsbild-Aufnahmegeräts während des Betriebs der medizintechnischen Anlage in zeitlichen Abständen aktuelle Projektionsbilder eines Untersuchungsobjekts erfasst und auf einer Anzeigeeinrichtung angezeigt werden.
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DE 10 2013 109 941 A1 beschreibt eine Einrichtung zum Anzeigen von medizinischen Abbildungen und zum Weiterleiten der Übertragung von für die angezeigte Abbildung repräsentativen Daten.
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DE 10 2010 062 051 A1 offenbart eine Röntgeneinrichtung umfassend eine patientennahe, insbesondere seitlich benachbart einer Patientenliege vorgesehene Bedienanordnung und einen Sichtmonitor zur Anzeige eines aufgenommenen Röntgenbildes.
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DE 10 2011 080 755 A1 offenbart ein medizinisches Gerät mit wenigstens einer äußeren Verkleidung, welche wenigstens eine flächenhafte, berührungsempfindliche Aus- und Eingabevorrichtung aufweist.
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DE 10 2012 217 445 A1 offenbart ein medizintechnisches Gerät mit einem Gehäuse, einem Bildschirm und zwei Bedien- und/oder Anzeigeelementen, wobei der Bildschirm und die Bedien- und/oder Anzeigeelemente in das Gehäuse integriert sind.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit zum einfachen Wechsel zwischen unterschiedlichen Überwachungsbildern während eines insbesondere minimalinvasiven Eingriffs an einer Magnetresonanzeinrichtung anzugeben.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einem Verfahren der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, dass als Monitor ein Touchscreen verwendet wird, an dem ein Ausschnitt einer aller aktuellen Überwachungsbilder umfassenden Gesamtdarstellung angezeigt wird, wobei bei einer eine Berührung des Touchscreens mit wenigstens einem Finger und Bewegung des Fingers in eine Bewegungsrichtung umfassenden Bedienaktion der Ausschnitt in einer der Bewegungsrichtung am nächsten liegenden erlaubten Verschiebungsrichtung entgegengesetzt verschoben wird.
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Die Erfindung schlägt mithin vor, einen Touchscreen zu verwenden, wie er im Stand der Technik bereits grundsätzlich bekannt ist. Touchscreens weisen eine berührungssensitive Oberfläche auf, die auf dem Monitor selbst durchgeführte Bediengesten detektieren kann. Die vorliegende Erfindung schlägt nun ein äußerst einfaches Bedienkonzept unter Verwendung eines solchen Touchscreens vor, bei dem der Benutzer in einer Gesamtdarstellung navigiert, in dem er diese letztlich durch einfache Bedienaktionen so schiebt, dass der tatsächlich auf dem Monitor zu sehende Ausschnitt das Überwachungsbild zeigt, welches er gerade benötigt. Hierzu muss lediglich ein Finger auf den Touchscreen aufgesetzt werden und eine Bewegung in die Richtung vorgenommen werden, in die auch die gedachte Verschiebung der Gesamtdarstellung erfolgen soll, was durch die Detektionsvorrichtung des Touchscreens detektiert wird. Dabei können die Scrollrichtungen (Verschiebungsrichtungen) selbstverständlich eingeschränkt sein, was im Folgenden noch näher dargelegt werden wird. Die Verschiebung des dargestellten Ausschnitts ist dabei selbstverständlich der gedachten Bewegung der Gesamtdarstellung mit dem Finger entgegengesetzt, so dass auch die Verschiebungsrichtung (Scrollrichtung), die sich auf den Ausschnitt bezieht, der Bewegungsrichtung entgegengesetzt ist. Mithin ist beim Auffinden der am nächsten liegenden erlaubten Verschiebungsrichtung für den Ausschnitt die der Bewegungsrichtung entgegengesetzte Richtung zu betrachten.
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Dabei ist es selbstverständlich, dass der Ausschnitt nicht über den Rand der Gesamtdarstellung hinaus verschoben wird, wie dies im Stand der Technik auch grundsätzlich bekannt ist. Befindet sich beispielsweise der Ausschnitt schon am rechten Rand der Gesamtdarstellung und es erfolgt eine Bedienaktion mit der Bewegungsrichtung links, kann keine Verschiebung des Ausschnittes nach rechts mehr erfolgen und die Verschiebung wird unterdrückt.
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Dabei ist es besonders zweckmäßig, wenn der Ausschnitt um die Ausdehnung genau eines Überwachungsbildes verschoben wird. Dann werden auf dem Monitor zumindest im hier beschriebenen Normalbetriebsmodus immer nur vollständige Überwachungsbilder angezeigt, bevorzugt genau ein Überwachungsbild. Durch die Bedienaktion kann ein Benutzer leicht und intuitiv zwischen den einzelnen Überwachungsbildern wechseln, ohne dass eine aufwendige Kommunikation zu einem Techniker im Überwachungsraum der Magnetresonanzanlage stattfinden muss.
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Insgesamt ist also eine neuartige Benutzerinteraktion für Magnetresonanz-geführte Eingriffe beschrieben, die den Finger als eine Eingabevorrichtung nutzt. Dies ist im Übrigen auch in einem sterilen Umfeld problemlos möglich, wenn beispielsweise der Touchscreen beziehungsweise Monitor von einer entsprechend sterilisierbaren Folie oder sonstigen Beschichtung überzogen ist. Das beschriebene Interaktions-Darstellungskonzept erlaubt die Verwendung eines relativ kleinen Monitors, was die Kosten bezüglich der Abschirmung gering hält. Dabei erlaubt es das dargestellte Konzept dennoch, schnell und einfach zwischen unterschiedlichen Überwachungsbildern, die dargestellt werden, zu wechseln. Es ist keine weitere Kommunikation zwischen der den Eingriff durchführenden Person und einem Techniker außerhalb des Raumes mit der Magnetresonanzeinrichtung notwendig, um zwischen Überwachungsbildern, insbesondere Schichtbildern verschiedener Orientierungen/Ebenen, zu wechseln. Dabei ist das Verfahren hoch intuitiv und es ist kein einziger Knopfdruck erforderlich.
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In einer besonders zweckmäßigen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann die Gesamtdarstellung eine Anordnung der Überwachungsbilder in einer Matrix umfassen, wobei als Verschiebungsrichtungen Richtungen entlang der Reihen und/oder Spalten der Matrix und/oder Diagonalrichtungen verwendet werden. Zweckmäßig werden die Überwachungsbilder innerhalb der Gesamtdarstellung mithin als eine Art zweidimensionales Gitter realisiert, mithin in Reihen und Spalten einer Matrix angeordnet. Über entsprechende Bedienaktionen rechts/links beziehungsweise bei einer mehrere Reihen umfassenden Matrix auch hoch/runter kann das entsprechend benachbarte Überwachungsbild durch eine einzige, intuitive Bediengeste aufgerufen werden. Grundsätzlich können dabei selbstverständlich auch Diagonalverschiebungen erlaubt werden.
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In diesem Kontext ist es auch besonders sinnvoll, wenn in den angezeigten Ausschnitt eine schematische Übersicht der matrixartig organisierten Gesamtdarstellung eingeblendet wird, beispielsweise die verschiedenen Überwachungsbilder in ihrer Anordnung durch Rechtecke markiert werden, wobei das wenigstens eine zur Zeit angezeigte Überwachungsbild, also der Ausschnitt, durch eine Hervorhebung, beispielsweise eine weiße Hervorhebung, innerhalb der Übersicht wiedergegeben werden kann. Dies erleichtert die Navigation weiter.
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Insbesondere im Zusammenhang der Anordnung der Überwachungsbilder in einer Matrix, aber auch allgemein, kann es zweckmäßig sein, wenn die Überwachungsbilder in einer einzigen Datei im DICOM-Format gespeichert sind. Eine derartige Datei kann „Mosaik-Datei“ genannt werden, und enthält die Matrix der einzelnen Überwachungsbilder, welche selbst DICOM-Bilder darstellen können. Dabei ist es selbstverständlich, dass die Datei beziehungsweise allgemein die Gesamtdarstellung nach jeder Aufnahme neuer Überwachungsbilder aktualisiert wird. Beispielsweise kann immer dann, wenn das Instrument bewegt wird, und/oder zyklisch und/oder nach einer EKG- und/oder Atemtriggerung eine neue Aufnahme von Überwachungsbildern erfolgen, so dass mithin auch die Gesamtdarstellung, insbesondere die Datei, aktualisiert wird und mithin als eine Echtzeit-Gesamtdarstellung aufgefasst werden kann.
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Wie bereits erwähnt, sieht die bevorzugte Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung vor, dass der Ausschnitt immer genau ein Überwachungsbild enthält. Auf diese Weise wird der vorhandene, beschränkte Darstellungsraum auf dem Monitor möglichst optimal ausgenutzt. Grundsätzlich sind selbstverständlich auch Ausführungsbeispiele denkbar, in denen wenigstens zwei vollständige Überwachungsbilder angezeigt werden, was jedoch bei kleinen Monitoren weniger bevorzugt ist.
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Wenigstens ein Teil der Überwachungsbilder können ein bei dem Eingriff verwendetes Instrument und/oder das Zielgebiet zeigen. Beispielsweise ist es bei Eingriffen mit einer Nadel bekannt, zwei Schichtbilder auszuwählen, auf denen die Eindringtiefe der Nadel gut erkannt werden kann. Mithin ist es allgemein zweckmäßig, dass bei einer Nadel als Instrument wenigstens ein Teil der Überwachungsbilder eine Eindringtiefe des Instruments zeigen.
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Wenigstens ein weiteres Überwachungsbild kann sich auf das Zielgebiet beziehen, so dass beispielsweise schnell erkannt werden kann, wann das Instrument, insbesondere die Nadel, das Zielgebiet tatsächlich erreicht.
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Wie bereits angedeutet wurde, können wenigstens ein Teil der Überwachungsbilder zweidimensionale Schichtbilder sein, insbesondere wenigstens teilweise in unterschiedlichen Orientierungen stehende Schichtbilder. Somit kann beispielsweise das Zielgebiet und/oder das Instrument aus verschiedenen Orientierungen überwacht werden.
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Nachdem im erfindungsgemäßen Verfahren ohnehin ein Touchscreen verwendet wird, ist es zweckmäßig, weitere Bedienaktionen zu erlauben, die weitere Funktionen zur Verfügung stellen. Beispielsweise ist es denkbar, dass nach Detektion einer Zoomgeste eine Vergrößerungsstufe des Ausschnitts angepasst wird. Eine derartige Zoomgeste kann beispielsweise ein zweimaliges Antippen des Touchscreens umfassen, denkbar ist es aber auch, wenn der Touchscreen die Berührungen mehrerer Finger unabhängig erfassen kann (also multitouchfähig ist), das Auseinanderschieben und/oder Zusammenziehen zweier Finger auf dem Touchscreen als Zoomgeste zu interpretieren. Derartige Zoomgesten sind im Stand der Technik bereits grundsätzlich bekannt. Insbesondere dann, wenn der Ausschnitt normalerweise genau ein Überwachungsbild umfasst, kann von einem Normalbetriebsmodus bei Detektieren einer Zoomgeste in einen Zoombetriebsmodus gewechselt werden, in dem die Navigation auf das aktuell im Ausschnitt ausgewählte Überwachungsbild reduziert wird. Denn eine Anhebung der Vergrößerungsstufe führt dazu, dass ein Unterausschnitt des Ausschnitts, also eines bestimmten Überwachungsbildes, angezeigt wird, wobei der Unterausschnitt innerhalb des Ausschnitts letztlich genauso verschoben werden kann wie der Ausschnitt selbst innerhalb der Gesamtdarstellung, so dass das Bedienkonzept bezüglich der Gesamtdarstellung, hier jedoch bevorzugt als kontinuierliche Verschiebungsmöglichkeit, auf ein Überwachungsbild im Zoombetriebsmodus übertragen werden kann.
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Dabei muss nicht in allen Ausführungsbeispielen des erfindungsgemäßen Verfahrens die Gesamtdarstellung nur ständig aktualisierte Überwachungsbilder umfassen, sondern es kann auch vorgesehen sein, dass in die Gesamtdarstellung wenigstens ein vor dem Eingriff aufgenommenes und/oder erstelltes Planungsbild integriert wird. Es kommt häufig vor, dass präinterventionelle Bildaufnahmen getätigt werden, wobei in den entsprechend erhaltenen Planungsbildern eine Planung des Eingriffs stattfindet. Es kann nun zweckmäßig sein, auch während des Eingriffs selbst Rückgriff auf diese Planungsbilder zu nehmen, welche entsprechend in die Gesamtdarstellung aufgenommen werden können, beispielsweise in einer entsprechenden Matrix integriert werden können.
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Neben dem Verfahren betrifft die Erfindung auch eine Magnetresonanzeinrichtung, aufweisend einen in die Magnetresonanzeinrichtung integrierten, insbesondere an der Stirnseite der Magnetresonanzeinrichtung oberhalb einer Öffnung einer Patientenaufnahme angeordneten, als Touchscreen ausgebildeten Monitor und eine zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ausgebildete Steuereinrichtung. Sämtliche Ausführungen bezüglich des erfindungsgemäßen Verfahrens lassen sich analog auf die erfindungsgemäße Magnetresonanzeinrichtung übertragen, mit welcher mithin ebenso die bereits beschriebenen Vorteile erhalten werden können. Die Steuereinrichtung steuert dann die Aufnahme der Überwachungsbilder und aktualisiert entsprechend die Gesamtdarstellung. Sie detektiert über die berührungssensitive Oberfläche des Touchscreens die Bedienaktion und passt entsprechend den Ausschnitt an. Wie beschrieben können auch weitere Funktionen realisiert werden.
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Schließlich betrifft die Erfindung auch ein Computerprogramm, welches die Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens durchführt, wenn es auf einer Recheneinrichtung ausgeführt wird. Auch bezüglich des Computerprogramms gelten die Ausführungen bezüglich des Verfahrens fort. Das Computerprogramm kann beispielsweise auf einem nicht transienten Datenträger, beispielsweise einer CD-ROM, gespeichert sein.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen sowie anhand der Zeichnung. Dabei zeigen:
- 1 eine erfindungsgemäße Magnetresonanzeinrichtung,
- 2 eine Gesamtdarstellung mit einem anzuzeigenden Ausschnitt in einem ersten Ausführungsbeispiel,
- 3 die Gesamtdarstellung der 2 mit verschobenem Ausschnitt,
- 4 eine Gesamtdarstellung mit anzuzeigendem Ausschnitt in einem zweiten Ausführungsbeispiel, und
- 5 eine mögliche Anzeige auf einem Monitor.
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1 zeigt eine Prinzipskizze einer erfindungsgemäßen Magnetresonanzeinrichtung 1. Wie grundsätzlich bekannt, weist die Magnetresonanzeinrichtung 1 eine Hauptmagneteinheit 2 auf, die eine Patientenaufnahme 3 definiert, in die ein Patient zur Magnetresonanz-Bildgebung mittels einer hier nicht näher gezeigten Patientenliege eingefahren werden kann. Oberhalb der Patientenaufnahme ist in die Verkleidung 4 der Hauptmagneteinheit 2 ein kleiner Monitor 5 integriert, der vorliegend als Touchscreen 6 realisiert ist, mithin eine berührungssensitive Oberfläche aufweist. Der Monitor 5 ist recht klein gestaltet und kann während eines minimalinvasiven Eingriffs unter Bildüberwachung durch die Magnetresonanzeinrichtung 1 genutzt werden, um dabei aufgenommene Überwachungsbilder anzuzeigen. Dabei wird immer ein einziges Überwachungsbild, beispielsweise ein schneller Fluoroskopie-Scan in einer bestimmten Orientierung, als Ausschnitt einer Gesamtdarstellung aller jeweils aktuell aufzunehmender Überwachungsbilder angezeigt, wobei die Navigation innerhalb der Gesamtdarstellung durch einfache Bedienaktionen erfolgen kann, in denen wenigstens ein Finger auf den Touchscreen 6 aufgesetzt und in eine Bewegungsrichtung bewegt wird, um den Ausschnitt in der Gesamtdarstellung in einer Verschiebungsrichtung entgegen dieser Bewegungsrichtung, wenn möglich, um genau ein Überwachungsbild zu verschieben, so dass das in der entgegengesetzten Richtung benachbarte Überwachungsbild zur Anzeige kommt. Es wird mithin der Eindruck erweckt, der Benutzer ziehe mit seinem Finger die hinter dem Monitor 5 liegende Gesamtdarstellung.
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Der Betrieb der Magnetresonanzeinrichtung 1 und mithin auch des Monitors 5 wird durch eine Steuereinrichtung 7 der Magnetresonanzeinrichtung 1 gesteuert, welche zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ausgebildet ist. Das bedeutet, dass die Steuereinrichtung 7 die anderen Komponenten der Magnetresonanzeinrichtung 1 zur Aufnahme aktueller Überwachungsbilder ansteuern und die jeweils aktuelle Gesamtdarstellung ermitteln kann. Ferner können Bedienaktionen/Gesten auf dem Touchscreen 6 detektiert und ausgewertet werden, um die Anzeige auf dem Monitor 5 zu aktualisieren, indem ein entsprechend anderer/veränderter Ausschnitt angezeigt wird.
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Dabei wird vorliegend die Gesamtdarstellung als eine eigene, einzige DICOM-Datei 8 in einer Speichereinrichtung der Steuereinrichtung 7 abgelegt. Es liegen also immer die aktuellsten Überwachungsbilder innerhalb einer einzigen Datei 8 vor, wobei über den Touchscreen 6 innerhalb der in der Datei 8 gespeicherten Gesamtdarstellung navigiert werden kann.
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Die Überwachungsbilder, die mit verschiedenen Aufnahmeparametern aufgenommen wurden, stellen das Eingriffsgebiet in verschiedenen Aspekten dar, sind insbesondere also Schichtbilder unterschiedlicher Orientierung. In die Gesamtdarstellung können bei Bedarf, was durch einen Benutzer auswählbar sein kann, auch präinterventionelle Bilder, insbesondere Planungsbilder, integriert werden, bei denen es sinnvoll ist, sie auch während des minimalinvasiven Eingriffs zur Verfügung zu haben.
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Vorliegend kann über die Steuereinrichtung 7 auch eine Zoomfunktion realisiert werden, wobei bei Detektion einer Zoomgeste, beispielsweise dem doppelten Antippen des Touchscreens 6, in einen Zoombetriebsmodus gewechselt wird, in dem möglichst stufenlos innerhalb des gerade im Ausschnitt enthaltenen Überwachungsbildes navigiert werden kann; konkret wird also ein Unterausschnitt des Ausschnitts dargestellt, wobei der Unterausschnitt über dieselben Bedienaktionen, jedoch ohne eingeschränkte Verschiebungsrichtungen (Scrollrichtungen), bewegt werden darf.
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Die 2 und 3 erläutern das Bedienkonzept nochmals genauer an einem ersten Ausführungsbeispiel, in dem eine schematisch dargestellte Gesamtdarstellung 9 drei Überwachungsbilder 10a, 10b und 10c enthalten sind. Der Ausschnitt 11, dargestellt durch einen dicken Kasten, liegt ersichtlich über dem mittleren Überwachungsbild 10b. Bei einer minimalinvasiven Intervention mit einer Nadel können beispielsweise die Überwachungsbilder 10a und 10b Schichtbilder sein, in denen die Eindringtiefe der Nadel ersichtlich ist, während das Überwachungsbild 10c ein Schichtbild des Zielgebiets ist. Ersichtlich sind die Überwachungsbilder 10a, 10b, 10c in einer hier eindimensionalen Matrix in einer Reihe angeordnet, so dass die zulässigen Verschiebungsrichtungen innerhalb der Gesamtdarstellung 9 rechts oder links sind. Berührt mithin ein Nutzer mit seiner Hand 12 den Touchscreen 6, beispielsweise mit dem Zeigefinger, und bewegt den Zeigefinger dann in der Bewegungsrichtung 13, hier nach rechts, wird diese Bedienaktion seitens der Steuereinrichtung 7 detektiert und der Ausschnitt 11 wird in der entgegengesetzten Scroll-Richtung 14, also nach links, um ein Überwachungsbild 10a, 10b, 10c, bewegt. Dann wird der Zustand der 3 erhalten, in der der Ausschnitt ersichtlich über dem Überwachungsbild 10a liegt.
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4 zeigt eine weitere Gesamtdarstellung 15 eines zweiten Ausführungsbeispiels, die in diesem Fall in einer zweidimensionalen Matrix angeordnet sieben Überwachungsbilder 16 und ein Planungsbild 17 umfasst. Die einzelnen Bilder sind dabei in zwei Reihen und vier Spalten angeordnet. Es ergeben sich als weitere sinnvolle Verschiebungsrichtungen „hoch“ und „runter“, welche entsprechend umgesetzt sind. Auch die Realisierung von Diagonalrichtungen als erlaubte Verschiebungsrichtungen ist denkbar.
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5 zeigt schließlich eine mögliche Anzeige 18 auf dem Monitor 5, die nicht nur die Bilddaten des Überwachungsbildes 16 im Ausschnitt 11 umfasst, sondern auch eine schematische Übersicht 19, die die aktuelle Position in der Matrix der Gesamtdarstellung 15 näher erläutert. Deutlich zu erkennen im Überwachungsbild 16 der Anzeige 18 ist im Übrigen die Nadel 20 als Instrument in Relation zur Anatomie.
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Obwohl die Erfindung im Detail durch das bevorzugte Ausführungsbeispiel näher illustriert und beschrieben wurde, so ist die Erfindung nicht durch die offenbarten Beispiele eingeschränkt und andere Variationen können vom Fachmann hieraus abgeleitet werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen.