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DE102016114843B4 - Anordnung mit einer Sichtnaht und einer Beleuchtungsvorrichtung, deren Verwendung und Verfahren zur Herstellung der Anordnung - Google Patents

Anordnung mit einer Sichtnaht und einer Beleuchtungsvorrichtung, deren Verwendung und Verfahren zur Herstellung der Anordnung Download PDF

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DE102016114843B4
DE102016114843B4 DE102016114843.1A DE102016114843A DE102016114843B4 DE 102016114843 B4 DE102016114843 B4 DE 102016114843B4 DE 102016114843 A DE102016114843 A DE 102016114843A DE 102016114843 B4 DE102016114843 B4 DE 102016114843B4
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Holger Wagner
Frank Blockhaus
Christoph Riethmüller
Julia Schmidt
Benjamin Pohl
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Inteva Products Europe GmbH
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Abstract

Anordnung (10) aufweisend eine Sichtnaht (12) und eine Beleuchtungsvorrichtung (13),wobei die Sichtnaht (12) einen Oberfaden (17) und einen Unterfaden (18) aufweist, wobei der Oberfaden (17) sich entlang einer Oberseite (11a) eines Flächenmaterialteils (11) erstreckende erste Fadenabschnitte (17a) und Einstichlöcher (19) durch das Flächenmaterialteil (11) durchsetzende zweite Fadenabschnitte (17b) aufweist, die jeweils an einer Unterseite (11b) des Flächenmaterialteils (11) unterhalb jedes Einstichloches (19) mit dem Unterfaden (18) verschlungen sind,der Oberfaden (17) als Multifilamentgarn oder als Zwirn (20) ausgeführt ist und die Verdrehung des als Multifilamentgarn oder als Zwirn (20) ausgeführten Oberfadens (17) in einem Bereich von 20 bis 400 Drehungen pro Meter liegt,wobei die Beleuchtungsvorrichtung (13) eine oder mehrere Lichtquellen (23) aufweist und dazu eingerichtet ist, Licht an mehreren Lichtaustrittsstellen (24) unterhalb der Unterseite (11b) des Flächenmaterialteils (11) abzustrahlen,wobei die Beleuchtungsvorrichtung (13) dazu eingerichtet ist, das an den Lichtaustrittsstellen (24) abgestrahlte Licht unterhalb der Einstichlöcher (19) in die zweiten Fadenabschnitte (17b) des Oberfadens (17) einzukoppeln und sich entlang der zweiten Fadenabschnitte (17b) des Oberfadens (17) ausbreitet und sich ausgehend von den zweiten Fadenabschnitten (17b) teilweise entlang der sich anschließenden ersten Fadenabschnitte (17a) des Oberfadens (17) ausbreitet und teilweise von den ersten Fadenabschnitten (17a) diffus abgestrahlt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung mit einer Sichtnaht und einer Beleuchtungsvorrichtung zur Beleuchtung der Sichtnaht. Die Erfindung betrifft außerdem die Verwendung dieser Anordnung sowie ein Verfahren zur deren Herstellung.
  • Sichtnähte werden heute in vielfältiger Weise bei der Verarbeitung von Flächenmaterialteilen wie Textilmaterialteilen, Ledermaterialteilen, Kunstledermaterialteilen, Kunststoffmaterialteilen, usw. verwendet.
  • DE 10 2013 202 222 A1 beschreibt eine funktionale Überbrückung einer Dekoröffnung zwischen Dekorelementen. Entlang der Dekoröffnung ist ein Lichtleiter angeordnet. Über dem Lichtleiter ist eine Naht angeordnet, die die Dekorelemente verbindet.
  • Aus DE 197 24 486 A1 ist ein Lichtwellenleiter zur Konturbeleuchtung bekannt, der entlang seiner gesamten Erstreckung von einem Streifenteil umfasst wird, das einen Hohlraum für den Lichtwellenleiter bildet und an einer Umfangsstelle des Lichtwellenleiters sich überlappende Längsränder aufweist, die miteinander verschweißt sind.
  • Es ist die Aufgabe der Erfindung, das Erscheinungsbild solcher Sichtnähte zu verbessern und deren Einsatzmöglichkeiten zu erweitern.
  • Diese Aufgabe wird mit einer Anordnung gemäß Patentanspruch 1, einer Verwendung der Anordnung gemäß Patentanspruch 16 und einem Verfahren zur Herstellung der Anordnung gemäß Patentanspruch 17 gelöst.
  • Unter einer Sichtnaht ist in der vorliegenden Anmeldung eine Naht zu verstehen, die am Endprodukt zumindest teilweise sichtbar ist. Bei der Sichtnaht kann es sich um eine reine Ziernaht handeln oder um eine Kombination aus einer Ziernaht und einer Funktions- oder Verbindungsnaht. Die Sichtnaht kann somit nicht nur als Zierelement, sondern auch zum Verbinden von mehreren Flächenmaterialteilen verwendet werden.
  • Die erfindungsgemäße Anordnung umfasst eine Sichtnaht sowie eine Beleuchtungsvorrichtung. Die Sichtnaht ist in ein Flächenmaterial eingebracht und hat einen Oberfaden auf der Oberseite des Flächenmaterialteils und einen Unterfaden auf der Unterseite des Flächenmaterialteils. Als Flächenmaterialteil kann jedes zweidimensionale oder dreidimensional geformte Flächenmaterial verwendet werden, das durch Nähen verarbeitet bzw. bearbeitet werden kann. Solche Flächenmaterialteile können beispielsweise ein Bezug einer Verkleidung in einem Fahrzeuginnenraum (Tür, Armaturen, Dachhimmel, usw.) oder ein Sitzbezug eines Fahrzeugsitzes sein. Das Flächenmaterialteil kann beispielsweise ein Textilmaterial (wie etwa ein Gewebe), Leder, Kunstleder, eine Kunststofffolie usw. sein.
  • Der Oberfaden hat entlang der Oberseite des Flächenmaterialteils verlaufende erste Fadenabschnitte. An die ersten Fadenabschnitte schließen sich zweite Fadenabschnitte des Oberfadens an, die durch Einstichlöcher im Flächenmaterialteil von der Oberseite zur Unterseite oder umgekehrt verlaufen. Durch jedes Einstichloch erstrecken sich zwei zweite Fadenabschnitte des Oberfadens. Unterhalb des Einstichloches sind die beiden zweiten Fadenabschnitte mit dem Unterfaden der Sichtnaht verbunden bzw. verschlungen.
  • Die unmittelbar benachbarten Einstichlöcher der Sichtnaht haben einen Abstand, der vorzugsweise im Bereich von 2 bis 10 mm und insbesondere im Bereich von 4 bis 6 mm liegt. Die Länge des ersten Fadenabschnitts des Oberfadens entspricht dem Abstand unmittelbar benachbarter Einstichlöcher.
  • Zu der Anordnung gehört außerdem eine Beleuchtungsvorrichtung, die eine oder mehrere Lichtquellen aufweist. Die Beleuchtungsvorrichtung ist dazu eingerichtet, Licht an mehreren Lichtaustrittsstellen unterhalb der Unterseite des Flächenmaterialteils abzustrahlen. Die Lichtaustrittsstellen sind in Verlaufsrichtung der Sichtnaht an der Unterseite in wenigstens einer Reihe angeordnet. Die Lichtaustrittsstellen müssen nicht in einer Ebene angeordnet sein, die rechtwinklig zum Flächenmaterialteil entlang der Sichtnaht verläuft. Die Lichtaustrittsstellen können auch versetzt zu dieser Ebene unterhalb der Unterseite des Flächenmaterials in einer oder mehreren Reihen angeordnet sein. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist jede Lichtaustrittsstelle durch eine separate Lichtquelle der Beleuchtungsvorrichtung gebildet, beispielsweise eine Halbleiterlichtquelle, wie etwa eine Leuchtdiode.
  • Das an den Lichtaustrittsstellen abgestrahlte Licht wird unmittelbar - oder mittelbar nach einer oder mehreren Reflexionen - auf die zweiten Fadenabschnitte unterhalb jedes Einstichloches gerichtet und dort in die zweiten Fadenabschnitte des Oberfadens eingekoppelt. Das Licht breitet sich entlang der Fasern oder Filamente der zweiten Fadenabschnitte durch das Einstichloch zur Oberseite des Flächenmaterials hin aus. An der Oberseite wird das Licht teilweise von dem sich jeweils anschließenden ersten Fadenabschnitt des Oberfadens abgegeben und teilweise durch Reflexionen an den Fasern oder Filamenten des Oberfadens entlang des ersten Fadenabschnitts geleitet. Entlang der ersten Fadenabschnitte tritt an jeder Stelle ein Teil des Lichts aus. Dadurch nimmt die Lichtmenge des sich entlang eines ersten Fadenabschnitts ausbreitenden Lichts mit zunehmendem Abstand von einem Einstichloch ab. Da ein erster Fadenabschnitt jeweils zwei Einstichlöcher verbindet, wird dennoch eine im Wesentlichen gleichmäßige Helligkeit des abgestrahlten Lichts entlang eines ersten Fadenabschnitts erreicht. Denn in der Mitte zwischen zwei Einstichlöchern ist jeweils noch ein Teil der Lichtmenge vorhanden, die durch die zweiten Fadenabschnitte benachbarter Einstichlöcher entlang des Oberfadens gelenkt wird. Somit kann ein für einen Betrachter relativ gleichmäßiger Lichtaustritt entlang der ersten Fadenabschnitte erreicht werden.
  • Es ist bevorzugt, wenn der Abstand zwischen zwei unmittelbar benachbarten Lichtaustrittsstellen in Verlaufsrichtung der Sichtnaht verschieden ist von dem Abstand unmittelbar benachbarter Einstichlöcher der Sichtnaht. Dadurch ist es möglich, eine geringere Anzahl von Leuchtmitteln bzw. Leuchtdioden oder Lichtaustrittsstellen zur gleichmäßigen Ausleuchtung der Sichtnaht zu verwenden.
  • Die zweiten Fadenabschnitte liegen dicht am Flächenmaterial innerhalb der jeweiligen Einstichlöcher an. Eine unmittelbare, gerade Lichtabstrahlung durch Spalte zwischen den beiden zweiten Fadenabschnitten und der ein Einstichloch begrenzenden Umfangswand des Flächenmaterialteils ist im Wesentlichen vollständig vermieden. Dadurch entsteht die Wirkung, dass lediglich der Oberfaden der Sichtnaht leuchtet. Licht gelangt nicht an dem Oberfaden vorbei durch die Einstichlöcher nach oben.
  • Das direkte Abstrahlen von Licht durch die Einstichlöcher wird auch durch den Unterfaden gemindert oder vermieden, der sich unterhalb der Einstichlöcher erstreckt. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der Querschnitt bzw. die Stärke des Unterfadens größer als die des Oberfadens. Der Unterfaden kann daher das Einstichloch an der Unterseite des Flächenmaterials wenigstens überwiegend abdecken.
  • Der Unterfaden ist derart aufgebaut, dass sich die Fasern oder Filamente des Unterfadens hauptsächlich rechtwinklig zur Ausrichtung der Einstichlöcher erstrecken. Die Hauptorientierungsrichtung der Fasern oder Filamente ist daher in Erstreckungsrichtung des Unterfadens und nicht quer dazu. Licht, das von den Lichtabstrahlstellen auf den Unterfaden auftrifft, wird dort reflektiert. Auch dadurch wird eine größere Lichtabstrahlintensität im Bereich der Einstichlöcher an der Oberseite des Flächenmaterials vermieden.
  • Der Oberfaden ist als Multifilamentgarn oder Zwirn ausgeführt. Die Verdrehung des als Multifilamentgarn oder als Zwirn ausgeführten Oberfadens liegt in einem Bereich von 20 bis 400 Drehungen pro Meter.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Unterfaden als Multifilamentgarn ausgeführt. Dabei kann die Verdrehung des als Multifilamentgarn ausgeführten Oberfadens geringer sein als die Verdrehung des als Multifilamentgarn ausgeführten Unterfadens.
  • Um für den Betrachter eine möglichst gleichmäßige Lichtwahrnehmung zu erreichen ist es vorteilhaft, wenn die Verdrehung des als Multifilamentgarn ausgeführten Oberfadens möglichst gering ist. Für ein geeignetes Nähverhalten und ein gleichmäßiges Nahtbild wird eine Mindestdrehung benötigt, damit die Filamente ausreichend miteinander verbunden sind.
  • Für den Unterfaden gelten die gleichen Prinzipien wie für den Oberfaden. Jedoch kann beim Unterfaden ein größeres Augenmerk auf das Nähverhalten gelegt werden, da der Unterfaden kein Licht entlang seiner Erstreckung leiten muss. Die Verdrehung des als Multifilamentgarn ausgeführten Unterfadens kann bevorzugt im Bereich von 20-400 Drehungen pro Meter und auch bis zu 1000 Drehungen pro Meter.
  • Der Unterfaden kann als Zwirn ausgeführt sein. Der als Zwirn ausgeführte Oberfaden bzw. Unterfaden kann mehrere verdrehte Multifilamentgarne enthalten. Die Anzahl der Stufen, in denen jeweils mehrere Filamente bzw. verdrehte Multifilamentgarne miteinander verdreht werden, kann dabei geeignet gewählt werden. Zumindest sind zwei solcher Stufen zur Bildung des Zwirns vorhanden. Bei einem Ausführungsbeispiel werden in der ersten Stufe mehrere Filamente zu jeweils einem Multifilamentgarn gedreht. In einer zweiten Stufe werden diese Multifilamentgarne wiederum miteinander verdreht. Die Drehung in der ersten Stufe kann beispielsweise als S-Drehung und die Drehung in der zweiten Stufe als Z-Drehung oder umgekehrt ausgeführt sein. Es ist auch möglich den Drehsinn in beiden Drehstufen in die gleiche Richtung zu wählen.
  • Bei dem Zwirn kann in jeder Stufe eine Drehung von 20-400 Drehungen pro Meter gewählt werden. Es ist vorteilhaft, wenn bei gleichsinnigen Drehungen in beiden Stufen die Summe der Drehungen in den beiden Stufen mindestens 20 Drehungen pro Meter beträgt und für den Oberfaden 400 Drehungen pro Meter und für den Unterfaden 400 oder bis zu 1000 Drehungen pro Meter nicht übersteigt. Bei gegensinnigen Drehrichtungen in der ersten Stufe und in der zweiten Stufe ist es bevorzugt, wenn die Differenz aus der Verdrehung der ersten Stufe minus der Drehung der zweiten Stufe im Bereich von 20-400 Drehungen pro Meter für den Oberfaden und im Bereich von 20-400 Drehungen pro Meter und maximal bis zu 1000 Drehungen pro Meter für den Unterfaden liegt.
  • Dem Oberfaden und/oder dem Unterfaden kann ein Hilfsstoff, wie etwa Wachs, Öl, usw. zugegeben werden, um das Nähverhalten zu verbessern. Es ist auch möglich, diesen Hilfsstoff lediglich einem oder mehreren Garnen eines Zwirns zuzugeben.
  • Die Verdrehung des als Multifilamentgarn ausgeführten Oberfadens und/oder Unterfadens ist geringer als die, die für ein übliches Nähgarn zur Erzielung eines guten Fadenschlusses und einer guten Vernähbarkeit verwendet werden würde. Durch die geringer Verdrehung kann die gewünschte Ausbreitung eines Teils des eingekoppelten Lichts entlang des Oberfadens verbessert werden.
  • Es ist vorteilhaft, wenn der Oberfaden und/oder Unterfaden farbig ist. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der Oberfaden bzw. der Unterfaden weiß bzw. erscheint weiß, da im wesentlichen sämtliche Lichtwellenlängen des sichtbaren Lichts reflektiert werden. Auch andere Farben wie blau, rot, usw. können verwendet werden. Der Oberfaden und/oder Unterfaden können durch Zugabe von Pigmenten gefärbt sein.
  • Der Oberfaden hat vorzugsweise eine kleinere Masse pro Meter (tex) als der Unterfaden.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform bilden die ersten Fadenabschnitte des Oberfadens eine erste Fadenlage. Auf diese erste Fadenlage kann mittels wenigstens eines Zusatzfadens eine zweite Fadenlage aufgebracht sein, vorzugsweise durch Sticken. Die Ausrichtung der Fadenabschnitte des wenigstens einen Zusatzfadens in der zweiten Fadenlage kann rechtwinklig und/oder schräg und/oder parallel zu den ersten Fadenabschnitten des Oberfadens sein. Vorzugsweise sind die Fadenabschnitte des wenigstens einen Zusatzfadens in der zweiten Fadenlage parallel zueinander angeordnet. Die Fäden der zweiten Fadenlage können beispielsweise einen Buchstaben, eine Zahl, ein Zeichen, ein Logo oder irgendein anderes zu beleuchtendes Symbol bilden. Dadurch können in dem Flächenmaterialteil hinterleuchtete Elemente geschaffen werden.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das Flächenmaterialteil benachbart zu der Sichtnaht mit einem weiteren Flächenmaterialteil mittels einer Verbindungsnaht zusammengenäht. Dabei können beide Flächenmaterialteile benachbart zu der Verbindungsnaht jeweils eine Sichtnaht aufweisen. Das Zusammenhalten der Flächenmaterialteile wird durch die Verbindungsnaht bewirkt. Die wenigstens eine Sichtnaht hat keine Fixierungsfunktion zum Zusammenhalten der beiden Flächenmaterialteile.
  • Es ist vorteilhaft, wenn das wenigstens eine Abschirmmittel an oder benachbart zu der Verbindungsnaht vorhanden ist. Mittels des wenigstens einen Abschirmmittels kann der Lichtdurchtritt durch die Verbindungsnaht bzw. durch den Kontaktbereich zwischen den beiden Flächenmaterialteilen von der Unterseite zur Oberseite zumindest gemindert und im Idealfall vollständig verhindert werden. Das wenigstens eine Abschirmmittel ist dabei zumindest teilweise für die abgestrahlte Lichtwellenlänge undurchlässig. Das Abschirmmittel kann durch eine nicht transparente Fläche, durch eine nicht transparente engmaschige Textil- oder Gitterstruktur oder dergleichen gebildet sein.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel ist das Abschirmmittel durch ein Nahtband gebildet oder weist ein Nahtband auf. Die Verbindungsnaht kann beispielsweise zwei Nahtbänder an jeweils einem der beiden Flächenmaterialteile aufweisen.
  • Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist wenigstens ein Stützkörper vorhanden. Bei einem Ausführungsbeispiel ist im Bereich jeder Sichtnaht jeweils ein Stützkörper vorhanden. Der Stützkörper ist dazu eingerichtet, jeweils ein zugeordnetes Flächenmaterialteil an die Unterseite abzustützen. Der Stützkörper kann beispielsweise aus einem elastischen Material gebildet sein. Vorzugsweise ist der Stützkörper aus einem für die abgestrahlte Lichtwellenlänge transparenten Material hergestellt.
  • Es ist vorteilhaft, wenn an dem Stützkörper das Abschirmmittel angeordnet oder ausgebildet ist. Beispielsweise können an dem Stützkörper benachbart zur Verbindungsnaht für das Licht nicht oder weniger durchlässige Strukturen oder Flächen vorhanden oder gebildet werden. In dem Stützkörper können entsprechende Mikrostrukturen oder Reflexionsflächen vorhanden sein, an denen das auftreffende Licht reflektiert und von der Verbindungsnaht weg gerichtet wird.
  • Die Beleuchtungsvorrichtung kann zur Anordnung der Lichtaustrittsstellen wenigstens eine Begrenzungsfläche aufweisen. Es ist beispielsweise vorteilhaft, wenn drei aneinander anschließende Begrenzungsflächen einen dreiseitig begrenzten, beispielsweise U-förmigen oder nutförmigen Kanal bilden, der beispielsweise unterhalb der zugeordneten Sichtnaht angeordnet kann. Die Querschnittsform des Kanals ist beliebig wählbar und kann entlang der Erstreckung des Kanals auch variieren. Die wenigstens eine Begrenzungsfläche ist bevorzugt diffus reflektierend und kann beispielsweise aus einer Fläche mit entsprechender Rauheit, vorzugsweise einer weißen Fläche gebildet sein.
  • Da sich die Beleuchtungsvorrichtung unterhalb der Unterseite des Flächenmaterialteils befindet, ist sie in Gebrauchs- oder Einbaulage durch das Flächenmaterialteil abgedeckt und für den Betrachter nicht sichtbar.
  • Wie erläutert, kann die vorstehend beschriebene Anordnung vorteilhaft in einem Innenraum eines Fahrzeugs, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, Luftfahrzeugs, Schienanfahrzeugs oder Wasserfahrzeugs verwendet werden. Das Flächenmaterialteil kann daher zum Beispiel zur Verkleidung am Dachhimmel, in einer Tür oder am Armaturenbrett verwendet wird. Das Flächenmaterialteil kann auch Bestandteil eines Sitzbezugs sein.
  • Bei der Herstellung der Anordnung wird eine Sichtnaht im Flächenmaterialteil mit Hilfe einer Nähnadel hergestellt. Der Oberfaden wird mittels der Nähnadel durch ein Einstichloch gezogen. Das Einstichloch wird durch die Nähnadel im Flächenmaterial erzeugt. Der Nadelquerschnitt wird derart gewählt, dass durch die vorhandenen Elastizitäten des Oberfadens und des Flächenmaterials ein enges, im Wesentlichen spaltfreies Anliegen der beiden zweiten Fadenabschnitte innerhalb des Einstichloches mit dem Flächenmaterialteil gegeben ist. Der Nadelquerschnitt wird insbesondere so klein wie möglich ausgewählt. Unterhalb der Unterseite des Flächenmaterials wird die Beleuchtungsvorrichtung mit den Lichtaustrittsstellen angeordnet. Die Lichtaustrittsstellen sind vorzugsweise mit Abstand zueinander entlang der Sichtnaht angeordnet.
  • Der Abstand zwischen den Lichtaustrittsstellen bzw. den Lichtquellen und dem Unterfaden beträgt zwischen 0 mm und 50 mm. Bei der Verwendung von Leuchtdioden, die an den Lichtaustrittsstellen angeordnet sind, beträgt der Abstand vorzugsweise 5-15 mm.
  • Der Querschnitt der Nähnadel kann bei dem Verfahren umso kleiner gewählt werden, je geringer die Elastizität des Flächenmaterialteils ist.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung. Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen im Einzelnen erläutert. Es zeigen:
    • 1 eine schematische, blockschaltbildähnliche Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer Anordnung aufweisend eine Sichtnaht in einem Flächenmaterialteil und eine Beleuchtungsvorrichtung,
    • 2 eine schematische Prinzipskizze der Ausbreitung des Lichts durch einen Teil eines Oberfadens der Sichtnaht aus 1,
    • 3 eine stark schematisierte Prinzipdarstellung eines Ausführungsbeispiels der Anordnung in Verlaufsrichtung der Sichtnaht,
    • 4-6 jeweils ein Ausführungsbeispiel einer Anordnung in Prinzipdarstellung mit zwei an einer Verbindungsstelle mittels einer Verbindungsnaht miteinander verbundenen Flächenmaterialteilen,
    • 7 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Anordnung in einer schematischen Prinzipdarstellung mit zwei übereinander angeordneten Fadenlagen an der Oberseite des Flächenmaterialteils,
    • 8 eine beispielhafte schematische Darstellung eines durch eine zweite, obere Fadenlage gebildeten Symbols,
    • 9 ein Ausführungsbeispiel einer Anordnung in Prinzipdarstellung mit zwei an einer Verbindungsstelle mittels einer Verbindungsnaht miteinander verbundenen Flächenmaterialteilen.
    • 10 eine schematische Darstellung zur Herstellung eines Zwirns für einen Oberfaden und/oder Unterfaden in zwei Stufen.
  • In 1 ist schematisch ein Ausführungsbeispiel einer Anordnung 10 aufweisend ein Flächenmaterialteil 11 mit einer Sichtnaht 12 sowie einer Beleuchtungsvorrichtung 13 veranschaulicht. Das Flächenmaterialteil kann ein flexibles zweidimensionales Gebilde sein, das durch Nähen mit einer Sichtnaht 12 versehen und mit anderen Flächenmaterialteilen 11, insbesondere durch Nähen, verbunden werden kann. Das Flächenmaterialteil kann beispielsweise ein Textilmaterialteil sein oder aus Leder, Kunstleder oder Kunststoff bestehen. Das Flächenmaterialteil 11 kann auch eine dreidimensional geformte Gestalt aufweisen. Es kann zum Beispiel durch eine Folie gebildet sein, die mittels eines Konturwerkzeugs in eine gewünschte dreidimensionale Form gebracht und in dieser Form ausgehärtet wird. Ein solches dreidimensional geformtes Flächenmaterial kann als Formhaut bezeichnet werden. Die Formhaut kann auch eine oder mehrere Sichtnähte aufweisen. Eine solche Formhaut kann alternativ auch mittels eines Sprühverfahrens mit PU-Werkstoffen oder in einem Rotations-Sinterverfahren („Slushen“) hergestellt werden. Solche dreidimensional geformten Flächenmaterialteile können in der bereits hergestellten dreidimensionalen Form mit der Sichtnaht versehen werden.
  • Das Flächenmaterialteil 11 hat eine Oberseite 11a und eine Unterseite 11b. In der Anwendung ist die Oberseite 11a einem Benutzer oder Betrachter zugewandt. Die Unterseite 11b ist im Gebrauchszustand nicht sichtbar. Ein Flächenmaterialteil 11 mit einer Sichtnaht 12 wird beispielsweise in Fahrzeuginnenräumen von Fahrzeugen verwendet, beispielsweise bei Kraftfahrzeugen. So können z.B. Türinnenverkleidungen, Armaturen oder Sitze mit einer Anordnung 10 ausgestattet sein, bei denen das Flächenmaterialteil sozusagen die sichtbare Decklage bildet.
  • Die Sichtnaht 12 weist einen Oberfaden 17 und einen Unterfaden 18 auf. Der Unterfaden 18 erstreckt sich angrenzend an die Unterseite 11b des Flächenmaterialteils 11. Der Oberfaden 17 wird mit Hilfe einer Nähnadel durch das Flächenmaterialteil 11 gestochen bzw. gezogen. Die Nähnadel erzeugt dabei ein Einstichloch 19 im Flächenmaterialteil 11. Der Oberfaden 12 wird von der Oberseite 11a durch das Einstichloch 19 zur Unterseite 11b gezogen und dort mit dem Unterfaden 18 verbunden bzw. verschlungen. Dabei bildet der Oberfaden 17 eine Schlaufe, durch die der Unterfaden 18 hindurchläuft.
  • Der Oberfaden 17 weist erste Fadenabschnitte 17a auf, die sich jeweils zwischen zwei unmittelbar benachbarten Einstichlöchern 19 entlang der Oberseite 11a des Flächenmaterialteils 11 erstrecken. An jedem Einstichloch 19 bildet der Oberfaden 17 zwei zweite Fadenabschnitte 17b, wobei die beiden zweiten Fadenabschnitte 17b das Einstichloch 19 durchsetzen und an der Unterseite 11b mit dem Unterfaden 18 verschlungen sind. An der Oberseite 11a gehen die zweiten Fadenabschnitte 17b jeweils in einen ersten Fadenabschnitt 17a über.
  • Die Sichtnaht 12 erstreckt sich in einer Verlaufsrichtung R entlang des Flächenmaterialteils 11. Als Verlaufsrichtung R der Sichtnaht 12 ist dabei an jeder Stelle die Richtung anzusehen, in der sich die ersten Fadenabschnitte 17a zwischen zwei Einstichlöchern 19 bzw. der Unterfaden 18 erstreckt. Über eine Vielzahl von Einstichlöchern 19 betrachtet, kann die Verlaufsrichtung R - abweichend von der schematischen Darstellung in den Zeichnungen - einen beliebigen Verlauf aufweisen und insgesamt gerade Abschnitte und/oder gekrümmte Abschnitte bilden.
  • Der Querschnitt der Nähnadel für den Oberfaden 17 ist so gewählt, dass dieser kleiner ist als oder maximal so groß wie der Gesamtquerschnitt der beiden durch das Einstichloch 19 geführten zweiten Fadenabschnitte 17b. Durch die Elastizität des Flächenmaterialteils 11 und des Oberfadens 17 wird erreicht, dass die beiden zweiten Fadenabschnitte 17b nach dem Herausziehen der Nähnadel aus dem Einstichloch 19 eng aneinander liegen und keinen geradlinig durch das Einstichloch hindurchgehenden Lichtspalt freilassen.
  • Beispielsgemäß ist die Querschnittsfläche des Oberfadens 17 kleiner als die Querschnittsfläche des Unterfadens 18. Der Oberfaden 17 hat eine größere Feinheit. Anders ausgedrückt ist das Gewicht pro Meter des Oberfadens 17 kleiner als das Gewicht pro Meter des Unterfadens 18. In 2 ist dies beispielhaft dadurch veranschaulicht, dass die als beispielhaft kreisrund angenommenen Querschnittskonturen unterschiedlich groß sind und der Durchmesser d1 des Oberfadens 17 kleiner ist als der Durchmesser d2 des Unterfadens 18.
  • Wie es in 2 schematisch veranschaulicht ist, sind beispielsgemäß sowohl der Oberfaden 17, als auch der Unterfaden 18 jeweils als Multifilamentgarn ausgeführt. Die einzelnen Filamente sind dabei miteinander verdreht. Die Anzahl der Drehungen pro Meter kann beim Oberfaden 17 kleiner sein als beim Unterfaden 18. Wie es in 2 auch schematisch veranschaulicht ist, verlaufen die verdrehten Filamente des Unterfadens 18 hauptsächlich in einer Verlaufsrichtung R, in der sich die Sichtnaht 12 erstreckt.
  • In 10 ist beispielsweise ein Ausführungsbeispiel zur Herstellung eines Oberfadens 17 und/oder eines Unterfadens 18 veranschaulicht. Der Faden 17, 18 ist hierbei als Zwirn 20 ausgeführt. Beispielsgemäß werden in einer ersten Stufe S1 mehrere Multifilamentgarne mit einer ersten Anzahl von Drehungen pro Meter hergestellt. Anschließend werden in einer zweiten Stufe S2 die in der ersten Stufe hergestellten Multifilamentgarne durch Verdrehen miteinander zu dem Zwirn 20 verbunden. Die Anzahl der Drehungen pro Meter kann dabei in der ersten Stufe S1 verschieden sein von der Anzahl der Drehungen in der zweiten Stufe S2. Außerdem kann der Drehsinn in den beiden Stufen S1, S2 gleich oder unterschiedlich sein. Die Multifilamentgarne in der ersten Stufe S1 können jeweils denselben oder auch unterschiedliche Drehsinne (S- und/oder Z-Drehung) aufweisen. Beispielsgemäß werden die Multifilamentgarne in der ersten Stufe S1 durch eine S-Drehung gebildet und die hergestellten Multifilamentgarne durch eine Z-Drehung in der zweiten Stufe S2 zu dem Zwirn verbunden. Die Anzahl der Drehungen pro Meter kann in jeder Stufe S1, S2 beispielsweise im Bereich von 20-400 Drehungen pro Meter liegen. Vorzugsweise ist bei gleichsinniger Drehung in den beiden Stufen S1, S2 die Summe der Drehungen pro Meter für den Oberfaden im Bereich von 20-400 Drehungen pro Meter und für den Unterfaden 18 auch bis zu 1000 Drehungen pro Meter. Bei gegensinniger Drehung in den beiden Stufen S1, S2 ist die Differenz der Drehungen in der ersten Stufe minus der Drehungen in der zweiten Stufe für den Oberfaden im Bereich von 20-400 Drehungen pro Meter und für den Unterfaden 20-400 oder bis 1000 Drehungen pro Meter.
  • Die Beleuchtungsvorrichtung 13 hat wenigstens eine und beim Ausführungsbeispiel mehrere Lichtquellen 23. Der elektrische Anschluss der Lichtquellen 23 an eine Steuereinheit zur Steuerung oder Vorgabe der Leuchtleistung ist in die Zeichnungen nicht veranschaulicht. Hier kann auf handelsübliche Steuereinrichtungen zurückgegriffen werden. Die wenigstens eine Lichtquelle 23 ist vorzugsweise eine Halbleiterlichtquelle und beim Ausführungsbeispiel eine Leuchtdiode.
  • In Verlaufsrichtung R der Sichtnaht 12 bildet die Beleuchtungsvorrichtung 13 mehrere mit Abstand zueinander angeordnete Lichtaustrittsstellen 24. An jeder Lichtaustrittsstelle 24 wird Licht in Richtung zu Unterseite 11b des Flächenmaterialteils 11 abgegeben. Bei dem hier beschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiel ist an jeder Lichtaustrittsstelle 24 jeweils eine separate Lichtquelle 23 und beispielsgemäß eine Leuchtdiode angeordnet. Der Abstand in Verlaufsrichtung R zwischen zwei unmittelbar benachbarten Lichtaustrittsstellen 24 ist beim Ausführungsbeispiel verschieden von dem Abstand zwischen zwei unmittelbar benachbarten Einstichlöchern 19. Der Abstand der Lichtaustrittsstellen 24 kann dabei größer sein als der der Einstichlöcher 19 in Verlaufsrichtung R betrachtet.
  • Die Lichtquellen 23 sind auch mit Abstand zur Unterseite 11b des Flächenmaterialteils 11 angeordnet. Der Abstand zwischen den Lichtquellen 23 in Verlaufsrichtung R hängt dabei vom Lichtabstrahlwinkel der einzelnen Lichtquellen 23 und dem Abstand von der Unterseite 11b ab. Er wird vorzugsweise so gewählt, dass insbesondere an jedem Einstichloch 19 an der Unterseite 11b entlang der Sichtnaht 12 im Wesentlichen dieselbe Strahlungsintensität vorliegt.
  • In Abwandlung zu den veranschaulichten Ausführungsbeispielen ist es auch möglich, den Abstand zwischen den Lichtquellen 23 und den Einstichlöchern 19 in Verlaufsrichtung R gleich groß zu wählen. Vorzugsweise werden dabei die Lichtquellen 23 nicht unmittelbar in Verlängerung eines Einstichloches 19, sondern versetzt zwischen zwei Einstichlöchern 19 und beispielsgemäß mittig dazwischen angeordnet. Auch durch diese Maßnahme kann eine direkte geradlinige Lichtabstrahlung durch einen Spalt in einem Einstichloch 19 von der Unterseite 11b zur Oberseite 11a vermieden werden.
  • Mittels der Beleuchtungsvorrichtung 13 wird der Oberfaden 17 sozusagen beleuchtet. Die ersten Fadenabschnitte 17a geben im Idealfall über ihren gesamten Verlauf Licht mit derselben Strahlungsintensität ab. Die in 2 eingezeichneten Pfeile stellen dabei das von einer Lichtquelle 23 abgegebene Licht schematisch dar. Das an einer Lichtaustrittsstelle 24 abgegebene Licht kann entweder unmittelbar auf einen zweiten Fadenabschnitt 17b auftreffen oder - wie in 1 schematisch dargestellt - ein oder mehrmals reflektiert werden, bevor es auf einen zweiten Fadenabschnitt 17b auftrifft und dort eingekoppelt wird. An den Filamenten des Oberfadens 17 wird das unterhalb eines Einstichloches 19 in die zweiten Fadenabschnitte 17b eingekoppelte Licht reflektiert. Durch die hauptsächlich in Erstreckungsrichtung des Oberfadens 17 bzw. des jeweiligen Fadenabschnitts 17a, 17b verlaufenden Filamente breitet sich ein Teil der Lichtmenge dabei in Verlaufsrichtung des Oberfadens 17 aus. Ein anderer Teil der Lichtmenge tritt an der Oberseite 11b in den ersten Fadenabschnitten 17a aus dem Oberfaden 17 aus. Der Oberfaden 17 gibt Licht ab und leuchtet. Ausgehend von einem Einstichloch 19 nimmt die sich entlang eines ersten Fadenabschnitts 17a des Oberfadens 17 ausbreitende Lichtmenge ab. Da Licht in einen ersten Fadenabschnitt 17a durch zwei benachbarte Einstichlöcher 19 und den dort jeweils vorhandenen zweiten Fadenabschnitt 17b eingekoppelt wird, addiert sich die Lichtmenge in einem mittleren Bereich des ersten Fadenabschnitts 17a zwischen zwei Einstichlöchern 19. Dadurch kann eine insgesamt gleichförmige Strahlungsintensität des abgegebenen Lichts von einem ersten Fadenabschnitt 17a erreicht werden. Beim Ausführungsbeispiel wird der Abstand zwischen zwei benachbarten Einstichlöchern 19 beispielsgemäß kleiner als 10 mm und vorzugsweise kleiner als 6 mm gewählt. Der Abstand in Verlaufsrichtung R zwischen zwei Einstichlöchern 19 beträgt vorzugsweise mindestens 2 mm und vorzugsweise mindestens 4 oder 5 mm.
  • Unterhalb jedes Einstichloches 19 befindet sich der Unterfaden 18. Durch einen größeren Durchmesser bzw. Querschnitt als der des Oberfadens 17, deckt der Unterfaden 18 das Einstichloch 19 vollständig bzw. größtenteils ab. Durch diese Maßnahme wird weiter vermieden, dass Licht unmittelbar gerade durch einen Spalt im Einstichloch 19 hindurchtritt. Würde Licht durch einen Lichtspalt eines Einstichloches 19 zur Oberseite hin gelangen, würde dann das Einstichloch 19 selbst als beleuchtet erscheinen und nicht nur der Oberfaden 17. Ein solcher optischer Eindruck soll vermieden werden.
  • Durch die Filamente des Unterfadens 18 ist dieser außerdem diffus reflektierend. Auch die Orientierung Filamente des Unterfadens 18 mindert oder blockiert das direkte Abstrahlen von Licht durch ein Einstichloch 19.
  • Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass abweichend zum vorliegenden bevorzugten Ausführungsbeispiel der Oberfaden 17 und/oder Unterfaden 18 zusätzlich oder anstelle von Filamenten auch Fasern aufweisen kann.
  • In den 3 und 4 ist schematisch eine Ausführung veranschaulicht, bei der die Lichtaustrittsstellen 24 bzw. die Lichtquellen 23 in einem nutähnlichen Kanal 25 angeordnet sind. Der Kanal 25 ist zur Unterseite 11b des Flächenmaterialteils 11 offen. Er weist drei Begrenzungsflächen 26 auf. Die der Unterseite 11b gegenüberliegende Bodenfläche 27 stellt eine Begrenzungsfläche 26 dar, die gleichzeitig als Anbringungsfläche für die Lichtquellen 23 eingerichtet ist. An die Bodenfläche 27 schließt sich auf entgegengesetzten Seiten jeweils eine Seitenfläche 28 an, die jeweils eine weitere Begrenzungsfläche 26 bilden. Die beiden Seitenflächen 28 sind aneinander zugewandt und in einer Querrichtung Q, rechtwinklig zur Verlaufsrichtung R mit Abstand zueinander auf gegenüberliegenden Seiten der Sichtnaht 12 bzw. des Unterfadens 18 angeordnet.
  • Die Gestalt des Kanals 25 ist abweichend von der Darstellung im Prinzip beliebig wählbar. Der Kanal 25 kann einen beliebigen zur Unterseite 11b des Flächenmaterialteils 11 offenen Querschnitt aufweisen, der entlang des Kanals 25 auch variieren kann.
  • Wenigstens eine der vorhandenen Begrenzungsflächen 26 ist diffus reflektierend ausgeführt. Sie kann eine entsprechende Rauheit aufweisen. Vorzugsweise ist die wenigstens eine Begrenzungsfläche 26 hell, beispielsweise weiß oder metallisch grau.
  • Bei den in den 4-6 veranschaulichten Ausführungsbeispielen sind zwei Flächenmaterialteile 11 an einer Verbindungsstelle 32 miteinander verbunden. Hierfür ist jeweils ein randseitiger Abschnitt jedes Flächenmaterialteils 11 von der jeweiligen Oberseite 11a weg nach unten eingeklappt und die beiden Flächenmaterialteile 11 sind mit diesen randseitigen Abschnitten aneinander angelegt und dort verbunden. Beim Ausführungsbeispiel ist in diesen randseitigen Abschnitten eine Verbindungsnaht 33 vorhanden. Zusätzlich oder alternativ könnten die beiden Flächenmaterialteile 11 an der Verbindungsstelle 32 auch verklebt oder anderweitig miteinander verbunden sein. Beispielsgemäß ist ausschließlich eine Verbindung durch eine Verbindungsnaht 33 vorhanden.
  • Bei einem Flächenmaterialteil 11 kann eine Sichtnaht auch außerhalb einer Verbindungsstelle 32 als Verzierung angebracht werden, beispielsweise in einer dreidimensional ausgebildeten Formhaut.
  • Bei den veranschaulichten Ausführungsbeispielen ist benachbart zur Verbindungsnaht 33 in Querrichtung Q in jedem Flächenmaterialteil 11 jeweils eine Sichtnaht 12 vorhanden. Die Verbindungsnaht 33 bzw. die Verbindungsstelle 32 und die Sichtnähte 12 erstrecken sich jeweils im Wesentlichen parallel zueinander in Verlaufsrichtung R.
  • Bei den Ausführungsbeispielen gemäß den 4 und 5 ist beiden Sichtnähten 12 eine gemeinsame Beleuchtungsvorrichtung 13 zugeordnet. Hierbei kann in Verlaufsrichtung R eine einzige Reihe von Lichtaustrittsstellen 24 bzw. Lichtquellen 23 vorgesehen sein. Deren Licht strahlt in Richtung beider Sichtnähte 12 ab. Alternativ hierzu ist es auch möglich, jeder Sichtnaht 12 eine separate Beleuchtungsvorrichtung 23 mit jeweils eigenen Lichtaustrittsstellen 24 bzw. Lichtquellen 23 zuzuordnen. Eine solche Ausführung ist beispielhaft in 6 veranschaulicht.
  • Um einen Lichtdurchtritt an der Verbindungsstelle 32 und beispielsgemäß an der Verbindungsnaht 33 zu vermeiden, kann dort wenigstens ein Abschirmmittel 34 vorgesehen sein. Das Abschirmmittel 34 dient zum Verhindern oder zumindest zum Mindern des Lichtdurchtritts zur Verbindungsnaht 33 bzw. zur Kontaktfläche der beiden Flächenmaterialteile 11 an der Verbindungsstelle 32. In 4 ist das wenigstens eine Abschirmmittel 34 lediglich stark schematisiert gepunktet veranschaulicht. Mittels des wenigstens einen Abschirmmittels 34 kann der Lichteinfall in die Nahtlöcher der Verbindungsnaht 33 gemindert oder blockiert werden. Außerdem kann der Lichteinfall in den Bereich der Kontaktfläche zwischen den beiden Flächenmaterialteilen 11 an der Verbindungsstelle 32 blockiert oder gemindert werden.
  • Ein Abschirmmittel 34 kann beispielsweise durch ein Nahtband 35 gebildet sein oder ein solches Nahtband 35 aufweisen. Beim schematisch in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel ist entlang der Verbindungsnaht 33 an beiden Flächenmaterialteilen 11 jeweils ein Nahtband 35 vorhanden, das den Lichteintritt in die Nahtlöcher der Verbindungsnaht mindert oder blockiert.
  • Bei einer weiteren Ausgestaltung der Anordnung 10, wie sie in 5 veranschaulicht ist, ist wenigstens ein Stützkörper 40 vorhanden. Der Stützkörper 40 ist bei dem in 5 veranschaulichten Ausführungsbeispiel aus einem Material hergestellt, das durchlässig ist für das von der Beleuchtungsvorrichtung 13 abgestrahlte Licht. Der wenigstens eine Stützkörper 40 stützt das jeweils zugeordnete Flächenmaterialteil 11 an dessen Unterseite 11b ab. Im Bereich der Verbindungsstelle 32 kann den beiden Flächenmaterialteilen 11 ein gemeinsamer Stützkörper 40 oder alternativ jeweils ein Stützkörper 40 zugeordnet sein.
  • Im Zwischenraum zwischen der Verbindungsstelle 32 bzw. der Verbindungsnaht 33 und den Lichtaustrittsstellen 24 bzw. den Lichtquellen 23 ist ein Abschirmmittel 34 vorhanden, das beispielsgemäß an dem Stützkörper 40 angeordnet oder am Stützkörper 40 ausgebildet ist. Beispielsweise kann der Bereich des Stützkörpers 40 unterhalb der Verbindungsstelle 32 bzw. der Verbindungsnaht 33 durch eine Mikrostruktur und/oder durch eine Färbung und/oder durch Anbringen eines den Lichtdurchtritt behindernden oder verhindernden Materials als Abschirmmittel 34 ausgestaltet sein. Eine solche Ausgestaltung ist in 5 stark schematisiert durch den gepunkteten Bereich des Stützkörpers 40 veranschaulicht. Dieser Bereich ist so dimensioniert und positioniert, dass durch die Lichtaustrittsstellen 24 abgegebenes Licht nicht auf die Verbindungsstelle 32 zwischen den Flächentextilteilen 11 auftrifft, aber die Lichtabstrahlung in Richtung der Sichtnähte 12 ungehindert ermöglicht.
  • Der Kanal 25 zum Anordnen der Lichtaustrittsstellen 24 bzw. der Lichtquellen 23 kann auch in dem Stützkörper 40 ausgebildet sein. Beispielhaft veranschaulicht ist eine solche Ausführung in 6. Dort ist unterhalb jeder Sichtnaht 12 jeweils ein Kanal 25 vorhanden. Die Ausbildung des Kanals 25 im Stützkörper 40 ist auch möglich, wenn beiden Sichtnähten 12 eine gemeinsame Beleuchtungsvorrichtung 13 zugeordnet ist, wie es beispielsweise bei den Ausführungsbeispielen gemäß 4 und 5 dargestellt ist. Der Kanal ist dann vorzugsweise in Querrichtung Q zwischen den beiden Sichtnähten 12 positioniert.
  • Bei dem in 6 veranschaulichten Ausführungsbeispiel kann der Stützkörper 40 aus einem beliebigen Material hergestellt sein. Dieses muss nicht zwingend für die abgestrahlte Lichtwellenlänge transparent sein. Die den jeweiligen Kanal 25 an drei Seiten begrenzenden Begrenzungsflächen 26, die beispielsgemäß durch den Stützkörper 40 selbst gebildet sind, sind vorzugsweise diffus reflektierend, wie es anhand von dem Kanal 25 gemäß der 3 und 4 erläutert wurde. Das Licht kann dabei den Kanal 25 lediglich zur Unterseite 11b des jeweiligen Flächenmaterialteils 11 und mithin in Richtung der Sichtnaht 12 verlassen. Zusätzliche Abschirmmittel im Bereich der Verbindungsstelle 32 sind daher nicht erforderlich. Nahtbänder 35 können aus nähtechnischen Gründen dennoch vorhanden sein.
  • In 9 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Anordnung 10 veranschaulicht. Unterhalb der beiden Sichtnähte 12 sind jeweils mehrere Lichtaustrittsstellen 24 bzw. Lichtquellen 23 angeordnet. Zwischen diesen beiden Anordnungen von Lichtaustrittsstellen 24 bzw. Lichtquellen 23 ist der Stützkörper 40 innerhalb des Kanals 25 angeordnet und unterteilt den Kanal 25 in zwei Kanalabschnitte, die in Querrichtung Q durch den Stützkörper 40 getrennt beabstandet angeordnet sind. Der Stützkörper 40 ist an oder auf der Bodenfläche 27 befestigt. Die Befestigung kann beispielsgemäß kraftschlüssig und/oder formschlüssig und/oder stoffschlüssig erfolgen. Beim Ausführungsbeispiel hat der Stützkörper 40 mehrere in Verlaufsrichtung des Kanals 25 mit Abstand zueinander angeordnete Zapfen 36, die durch ein jeweils zugeordnetes Loch im Boden des den Kanal 25 bildenden Körpers hindurchragen. Auf der Außenseite kann der Zapfen 36 zu einem erweiterten Kopf umgeformt werden, wodurch eine formschlüssige und optional zusätzlich stoffschlüssige Verbindung zwischen dem Stützkörper 40 und dem Boden geschaffen werden kann.
  • Auf der dem Boden bzw. der Bodenfläche 27 entgegengesetzten Seite, die der Unterseite 11b der Flächenmaterialteile 11 zugewandt ist, hat der Stützkörper 40 eine Abstützfläche 37. Auf der Abstützfläche 37 liegt jeweils ein Bereich des Flächenmaterialteils 11 auf. Zwischen der jeweiligen Seitenfläche 28 und dem Stützkörper 40 verbleibt ein Spalt mit einer ausreichend kleinen Abmessung in Querrichtung Q, so dass bei Belastung des Flächenmaterialteils 11 eine ausreichend gute Abstützung erfolgt und das Flächenmaterialteil 11 nicht oder nur geringfügig durch den Spalt in den Kanal 25 eingedrückt wird.
  • Zur Aufnahme der beiden Endabschnitte der Flächenmaterialteile 11 im Bereich der Verbindungsstelle 32 ist eine Aufnahmeaussparung 38 vorhanden, die sich rechtwinklig zur Querrichtung Q entlang der Erstreckung des Kanals 25 durch den Stützkörper 40 erstreckt. Dort werden die Endabschnitte mit der Verbindungsnaht 33 aufgenommen. Die Aufnahmeaussparung 38 kann einen daran angepassten beliebigen Querschnitt aufweisen. Die Aufnahmeaussparung 38 unterteilt die Abstützfläche 37 in zwei Flächenbereiche. Jeweils zwischen einer Seitenfläche 28 und dem Stützkörper 40 ist im Bereich des verbleibenden Spalts die jeweilige Sichtnaht 12 im zugeordneten Flächenmaterialteil 11 vorhanden.
  • Abhängig von dem Verlauf der Verbindungsstelle 32 bzw. den Sichtnähten 12 können mehrere getrennte Stützkörper 40 aneinander gereiht werden. Die Stützkörper 40 können sich entlang des Kanals 25 geradlinig und/oder gekrümmt und mithin angepasst an den Verlauf der Verbindungsstelle 32 und der Sichtnähte 12 erstrecken.
  • In den 7 und 8 ist eine weitere Variante bzw. Einsatzmöglichkeit der Anordnung 10 veranschaulicht. Die ersten Fadenabschnitte 17a des Oberfadens 17 einer Sichtnaht 12 bilden dabei eine erste Fadenlage 41, die unmittelbar an die Oberseite 11a des Flächenmaterialteils 11 anschließt bzw. auf dieser aufliegt. Auf der ersten Fadenlage 41 kann eine zweite Fadenlage 42 angeordnet werden. Die zweite Fadenlage 42 besteht aus Abschnitten von einem oder mehreren Zusatzfäden 43, die beispielsweise durch Sticken oberhalb der ersten Fadenlage 41 die zweite Fadenlage 42 bilden. Der wenigstens eine Zusatzfaden 43 ist vorzugsweise am Rand benachbart zu der ersten Fadenlage 41 mit dem Flächenmaterialteil 11 verbunden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, das Licht über die ersten Fadenabschnitte 17a und die zweite Fadenlage 42 mittelbar abzugeben. Die erste Fadenlage 41 mit den ersten Fadenabschnitten 17a kann zur Optimierung einer gleichmäßigen Lichtabstrahlung angeordnet und beispielsweise die Länge, Anzahl, Ausrichtung und Verteilung der ersten Fadenabschnitte 17a entsprechend gewählt werden. Durch die zusätzliche zweite Fadenlage 42 kann eine - auch im nicht beleuchteten Zustand - einen guten optischen Eindruck vermittelnde zweite Lage 42 mit Zusatzfäden 43 gestickt werden. Es lassen sich beispielsweise Schriftzüge, Logos, Symbole, Ziffern, Buchstaben oder eine beliebige Kombination davon bilden. Lediglich beispielhaft ist in 8 ein Pfeilsymbol durch die Zusatzfäden 43 gestickt. Unterhalb dieser Zusatzfäden 43 befindet sich die erste Fadenlage 41. Das Pfeilsymbol kann mithin beleuchtet werden. Die beschriebenen Ausführungsbeispiele der Anordnung 10 eignen sich daher auch zur Darstellung von beleuchteten Symbolen, Zeichen, Buchstaben, Ziffern, Logos usw.
  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung 10 mit einer Sichtnaht 12, die in einem Flächenmaterialteil 11 angeordnet ist. Zu der Anordnung 10 gehört auch eine Beleuchtungsvorrichtung 13, die unterhalb einer Unterseite 11b des Flächenmaterialteils 11 angeordnet ist. Die Sichtnaht 12 hat einen Oberfaden 17 und einen Unterfaden 18. Der Unterfaden 18 erstreckt sich in einer Verlaufsrichtung R entlang der Unterseite 11b des Flächenmaterialteils 11. Der Oberfaden 17 hat entlang der Oberseite 11a des Flächenmaterialteils 11 erste Fadenabschnitte 17a und wird an beim Nähen gebildeten Einstichlöchern 19 mit zweiten Fadenabschnitten 17b durch die Einstichlöcher 19 geführt. Durch die Beleuchtungsvorrichtung 13 abgestrahltes Licht gelangt in die zweiten Fadenabschnitte 17b in den Einstichlöchern 19 und von dort in die ersten Fadenabschnitte 17a. Ein Teil des Lichts breitet sich entlang der ersten Fadenabschnitte 17a ausgehend von einem angrenzenden zweiten Fadenabschnitt 17b aus, während ein anderer Teil des Lichts aus dem ersten Fadenabschnitt 17a austritt. Auf diese Weise wird der Oberfaden 17 der Sichtnaht 12 beleuchtet.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Anordnung
    11
    Flächenmaterialteil
    11a
    Oberseite des Flächenmaterialteils
    11b
    Unterseite des Flächenmaterialteils
    12
    Sichtnaht
    13
    Beleuchtungsvorrichtung
    17
    Oberfaden
    17a
    erster Fadenabschnitt
    17b
    zweiter Fadenabschnitt
    18
    Unterfaden
    19
    Einstichloch
    20
    Zwirn
    23
    Lichtquelle
    24
    Lichtaustrittsstelle
    25
    Kanal
    26
    Begrenzungsfläche
    27
    Bodenfläche
    28
    Seitenfläche
    32
    Verbindungsstelle
    33
    Verbindungsnaht
    34
    Abschirmmittel
    35
    Nahtband
    36
    Zapfen
    37
    Abstützfläche
    38
    Aufnahmeaussparung
    40
    Stützkörper
    41
    erste Fadenlage
    42
    zweite Fadenlage
    43
    Zusatzfaden
    d1
    Durchmesser des Oberfadens
    d2
    Durchmesser des Unterfadens
    R
    Verlaufsrichtung der Sichtnaht
    S1
    erste Stufe
    S2
    zweite Stufe
    Q
    Querrichtung

Claims (18)

  1. Anordnung (10) aufweisend eine Sichtnaht (12) und eine Beleuchtungsvorrichtung (13), wobei die Sichtnaht (12) einen Oberfaden (17) und einen Unterfaden (18) aufweist, wobei der Oberfaden (17) sich entlang einer Oberseite (11a) eines Flächenmaterialteils (11) erstreckende erste Fadenabschnitte (17a) und Einstichlöcher (19) durch das Flächenmaterialteil (11) durchsetzende zweite Fadenabschnitte (17b) aufweist, die jeweils an einer Unterseite (11b) des Flächenmaterialteils (11) unterhalb jedes Einstichloches (19) mit dem Unterfaden (18) verschlungen sind, der Oberfaden (17) als Multifilamentgarn oder als Zwirn (20) ausgeführt ist und die Verdrehung des als Multifilamentgarn oder als Zwirn (20) ausgeführten Oberfadens (17) in einem Bereich von 20 bis 400 Drehungen pro Meter liegt, wobei die Beleuchtungsvorrichtung (13) eine oder mehrere Lichtquellen (23) aufweist und dazu eingerichtet ist, Licht an mehreren Lichtaustrittsstellen (24) unterhalb der Unterseite (11b) des Flächenmaterialteils (11) abzustrahlen, wobei die Beleuchtungsvorrichtung (13) dazu eingerichtet ist, das an den Lichtaustrittsstellen (24) abgestrahlte Licht unterhalb der Einstichlöcher (19) in die zweiten Fadenabschnitte (17b) des Oberfadens (17) einzukoppeln und sich entlang der zweiten Fadenabschnitte (17b) des Oberfadens (17) ausbreitet und sich ausgehend von den zweiten Fadenabschnitten (17b) teilweise entlang der sich anschließenden ersten Fadenabschnitte (17a) des Oberfadens (17) ausbreitet und teilweise von den ersten Fadenabschnitten (17a) diffus abgestrahlt wird.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterfaden (18) als Multifilamentgarn oder als Zwirn (20) ausgeführt ist.
  3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verdrehung des als Multifilamentgarn ausgeführten Oberfadens (17) geringer ist als die Verdrehung des als Multifilamentgarn oder als Zwirn (20) ausgeführten Unterfadens (18).
  4. Anordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verdrehung des als Multifilamentgarn oder als Zwirn (20) ausgeführten Unterfadens (18) in einem Bereich von 20 bis 400 oder bis 1000 Drehungen pro Meter liegt.
  5. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einer ersten Stufe (S1) mehrere Multifilamentgarne durch Verdrehen von Filamenten miteinander hergestellt werden und dass die Multifilamentgarne in wenigstens einer weiteren Stufe (S2) zur Bildung des Zwirns (20) miteinander verdreht werden.
  6. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Oberfaden (17) eine geringeren Querschnitt aufweist als der Unterfaden (18) .
  7. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Fadenabschnitte (17a) des Oberfadens (17) eine erste Fadenlage (41) bilden und dass auf der ersten Fadenlage (41) eine zweite Fadenlage (42) vorhanden ist.
  8. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächenmaterialteil (11) benachbart zur Sichtnaht (12) mit einem weiteren Flächenmaterialteil (11) an einer Verbindungsnaht (33) zusammengenäht ist.
  9. Anordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass beide Flächenmaterialteile (11) benachbart zu der Verbindungsnaht (33) jeweils eine Sichtnaht (12) aufweisen.
  10. Anordnung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Abschirmmittel (34) an oder benachbart zu der Verbindungsnaht (33) vorhanden ist, das den Lichtdurchtritt an der Verbindungsstelle der Flächenmaterialteile (11) mindert oder verhindert.
  11. Anordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmmittel (34) ein Nahtband (35) aufweist oder durch ein Nahtband (35) gebildet ist.
  12. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Stützkörper (40) vorhanden ist, der ein zugeordnetes Flächenmaterialteil (11) an der Unterseite (11b) abstützt.
  13. Anordnung nach Anspruch 10 oder 11 und nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmmittel (34) an dem wenigstens einen Stützkörper (40) angeordnet oder ausgebildet ist.
  14. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtaustrittsstellen (24) jeweils durch eine separate Lichtquelle (23) gebildet sind.
  15. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungsvorrichtung (13) entlang der Anordnung der Lichtaustrittsstellen (24) wenigstens eine diffus reflektierende Begrenzungsfläche (26) aufweist.
  16. Verwendung der Anordnung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche in einem Innenraum eines Fahrzeugs.
  17. Verfahren zur Herstellung einer Anordnung (10) nach einem der Ansprüche 1-15, mit folgenden Schritten: - Herstellen einer Sichtnaht (12), wobei der Oberfaden (17) von der Oberseite (11a) des Flächenmaterialteils (11) durch ein mit einer Nähnadel gebildetes Einstichloch (19) gezogen wird und wobei die Querschnittsfläche der Nähnadel kleiner ist als die doppelte Querschnittsfläche des Oberfadens (17), - Bereitstellen einer Beleuchtungsvorrichtung (13) mit Lichtaustrittsstellen (24) unterhalb der Unterseite (11b) des Flächenmaterialteils (11).
  18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt der Nähnadel umso kleiner gewählt wird, je geringer die Elastizität des Flächenmaterialteils (11) ist.
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