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Die Erfindung betrifft ein Kartoffel-Überladefahrzeug, das (a) eine Kartoffel-Aufnehmvorrichtung, die in eine Betriebsstellung, in der Kartoffeln vom Boden aufnehmbar sind, bringbar ist, und (b) einen Ausleger zum Aufnehmen der Kartoffeln und (c) zumindest eine Fördervorrichtung zum Fördern der Kartoffel von der Kartoffel-Aufnehmvorrichtung zum Ausleger aufweist. Gemäß einem zweiten Aspekt betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Verladen von Kartoffeln, mit den Schritten (i) Aufnehmen von Kartoffeln, die auf dem Boden liegen, und (ii) Fördern der Kartoffeln auf ein Transportmittel, insbesondere auf einen Lastkraftwagen.
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Die Erfindung bezieht sich auf das Verladen von Kartoffeln. Nach dem Roden der Kartoffeln werden diese beispielsweise in Mieten auf dem Kartoffelacker gelagert und von dort zu einem späteren Zeitpunkt zur Weiterverarbeitung abtransportiert. Es ist dazu bekannt, ein Vorsatzgerät für einen Trecker zu verwenden, das die Kartoffeln mittels einer Schnecke quer zur Arbeitsrichtung zu einer Förderkette fördert, die die Kartoffeln dann auch einen bereitstehenden Anhänger bringt. Nachteilig daran ist, dass die Kartoffeln oft beschädigt werden, was die Weiterverarbeitung erschwert. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Verladeleistung relativ gering ist und die Vorrichtung relativ lange Rüstzeiten erfordert.
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Eine weitere Möglichkeit zum Verladen von Kartoffeln ist die Nutzung eines mit einer Schaufel ausgestatteten Traktors. Dieses Vorgehen hat jedoch den Nachteil, dass der Traktor viele Überladevorgänge durchführen muss, was einerseits zeit-, treibstoffund damit kostenaufwändig ist sowie andererseits zu einem Verdichten des Bodens im Umgebungsbereich der Miete führt, was ein schlechteres Ernteergebnis mit der nächsten Aussaat in diesem Bereich bedingt.
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Darüber hinaus sehen die weiterverarbeitenden Fabriken, wie beispielsweise zur Herstellung von Stärke, eine auf ihre Herstellungsprozesse präzise zeitlich abgestimmte Anlieferung der Kartoffeln vor, sodass diese eine gewisse Zeit als Miete auf dem Acker gelagert werden, bis die üblicherweise dringlich auszuführenden Bestellungen bei dem Landwirt eingehen. Dann ist es erforderlich, in möglichst kurzer Zeit mit einem entsprechend ausgebildeten Überladefahrzeug am Acker zu sein und möglichst schnell die Kartoffeln auf die wartenden Transportmittel, wie beispielsweise LKW der weiterverarbeitenden Betriebe, zu verladen.
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Die Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Nachteile im Stand der Technik zu vermindern.
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Die Erfindung löst das Problem durch ein gattungsgemäßes Kartoffeln-Überladefahrzeug, das selbstfahrend zum Bewegen in eine Arbeitsrichtung ausgebildet ist und bei dem die Kartoffel-Aufnehmvorrichtung in eine Transportstellung bingbar ist und zumindest eine Längs-Fördervorrichtung zum Fördern der Kartoffeln entgegen der Arbeitsrichtung und in Materialflussrichtung hinter der Längs-Fördervorrichtung eine Quer-Fördervorrichtung zum Fördern der Kartoffeln quer zu einer Förderrichtung der Längsfördervorrichtung aufweist. Gemäß einem zweiten Aspekt löst die Erfindung das Problem durch ein gattungsgemäßes Verfahren, das mittels eines erfindungsgemäßen Überladefahrzeugs durchgeführt wird.
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Die Erfindung löst das Problem zudem durch ein gattungsgemäßes Kartoffeln-Überladefahrzeug, dessen Kartoffel-Aufnehmvorrichtung eine Schar aufweist, wobei die Schar mit einem Schar-Antrieb zum oszillierenden Bewegen der Schar verbunden ist. Die Schar ist vorzugsweise an einer in Arbeitsrichtung vorderen Kante der Kartoffel-Aufnehmvorrichtung angeordnet.
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Vorteilhaft an der Erfindung ist, dass die Kartoffeln schonend aus einer Miete entnommen werden können. Sowohl das Aufnehmen der Kartoffel zunächst mit der Längs-Fördervorrichtung und danach mittels der Quer-Fördervorrichtung als auch das Vorsehen einer oszillierend bewegbaren Schar führt dazu, dass auch bei hoher Förderleistung nur geringe Kräfte auf die Kartoffeln aufgebracht werden. Das ist insbesondere bei Speisekartoffeln wichtig, da diese druckempfindlich sind und eine große Anzahl an beschädigten Kartoffeln dazu führt, dass ein Ladung an Kartoffeln entweder nachsortiert werden muss oder für den Verkauf an den Endverbraucher ungeeignet ist.
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Vorteilhaft ist weiterhin, dass das Kartoffel-Überladefahrzeug auf Abruf verfügbar ist und ohne Zeitverlust zu der betreffenden Miete hingefahren werden kann. Für einen Verladeauftrag kritische Situationen, wie beispielsweise die Nicht-Verfügbarkeit einer Zugmaschine zum Ankoppeln an eine nicht selbstfahrende Kartoffel-Überladevorrichtung sowie die An-/Abkoppelvorgänge also solche werden dadurch vermieden.
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Ein weiterer Vorteil ist, dass das Verladen der Kartoffeln schnell möglich ist. Kartoffeln werden so lange in der Miete auf dem Acker gelagert, bis sie zur Verarbeitung abgeholt werden. Um die Zahl der benötigten Fahrzeuge für das Verladen der Kartoffeln möglichst klein zu halten, ist eine hohe Förderleistung des Kartoffel-Überladefahrzeugs vorteilhaft. Mit einem erfindungsgemäßen Kartoffel-Überladefahrzeug sind Förderleistungen von mehr als 150 t Kartoffeln pro Stunde möglich. Diese Förderleistung ist insbesondere dann möglich, wenn – wie gemäß einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen – eine Breite der Längs-Fördervorrichtung einer Länge der Quer-Fördervorrichtung entspricht. So wird sichergestellt, dass sich kein Förderstau bildet.
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Vorzugsweise verläuft eine Förderrichtung der jeweiligen Fördervorrichtung in Richtung des mechanischen Vorschubes der Fördervorrichtung, in anderen Worten wird die Bewegung der Fördervorrichtung ohne größere Abweichungen auf die Kartoffeln übertragen. So können Scherbeanspruchungen der Kartoffeln nahezu ausgeschlossen werden. Weiterhin ist es dadurch möglich, dass die Längs-Fördervorrichtung eine Aufnahmebreite für die Kartoffeln aufweisen kann, die breiter als eine Breite der Miete ist. Folglich kann mit der Erfindung eine große Fördermenge an Kartoffeln verladen werden, ohne dass die Kartoffeln verletzt werden.
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Vorteilhaft an der Erfindung ist zudem, dass die das Verladen der der Kartoffeln mit einem vergleichsweise geringen Energieaufwand ermöglicht. Der Ausleger zum Auslegen der Kartoffeln kann nämlich so dimensioniert werden, dass die Kartoffeln vom Acker über einen etwaig vorhandenen Graben in einen Lastkraftwagen gefördert werden können. Lastkraftwagen haben im Vergleich zu Treckern mit Anhängern einen deutlich geringeren Treibstoffverbrauch und erreichen zudem deutlich höhere Reisegeschwindigkeiten.
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Im Rahmen der vorliegenden Beschreibung wird unter der Kartoffel-Aufnehmvorrichtung eine Vorrichtung verstanden, mittels der auf dem Boden, insbesondere einer Miete, liegende Kartoffeln aufgenommen werden können. Die Kartoffel-Aufnehmvorrichtung ist vorzugsweise dazu ausgebildet, die aufgenommenen Kartoffeln an die Fördervorrichtung zu übergeben. Die Kartoffel-Aufnehmvorrichtung ist so ausgebildet, dass höchstens 5 %, insbesondere höchstens 1 %, der Kartoffeln beschädigt werden. Insbesondere ist das Kartoffel-Überladefahrzeug so ausgebildet, dass höchstens 5 %, insbesondere höchstens 1 %, der Kartoffeln beim Überladen beschädigt werden.
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Unter einem Ausleger wird insbesondere eine Vorrichtung verstanden, mittels der die Kartoffeln an einer vorbestimmten Position innerhalb eines Aktionsfeldes abgebbar sind. Vorzugsweise ist der Ausleger motorisch bewegbar ausgebildet, das heißt es existieren mindestens ein Motor mittels dem der Ausleger so positionierbar ist, dass die Kartoffeln an der vorbestimmten Position abgegeben werden.
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Vorzugsweise ist der Ausleger so ausgebildet, dass er zumindest 10 m zwischen der Kartoffel-Aufnehmvorrichtung und eine Ausgabestelle am Ende des Auslegers überbrücken kann. Das setzt in der Regel implizit voraus, dass das Kartoffel-Überladefahrzeug eine hinreichend große Masse hat, sodass es nicht umkippt, wenn der Ausleger voll ausgefahren ist. Alternativ oder zusätzlich besitzt das Kartoffel-Überladefahrzeug eine Abstützvorrichtung, beispielsweise ausfahrbare Stützen, um ein Umkippen zu verhindern.
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Unter der Fördervorrichtung zum Fördern der Kartoffeln von der Kartoffel-Aufnehmvorrichtung zum Ausleger wird beispielsweise ein Kettenförderer verstanden. Es ist günstig, wenn der Kettenförderer zumindest an den den Kartoffeln zugewandten Stellen aus einem entropieelastischen Material, beispielsweise einem Polymer oder Gummi, besteht. Beispielsweise wird ein Förderer mit gummiummantelten Metallstangen verwendet. Dadurch werden Druckstellen auf den Kartoffeln vermieden.
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Unter dem Merkmal, dass das Kartoffel-Überladefahrzeug selbstfahrend ausgebildet ist, wird insbesondere verstanden, dass es einen Motor und eine Lenkvorrichtung umfasst, sodass es auf öffentlichen Straßen ohne Mitwirkung eines weiteren Fahrzeugs bewegbar ist.
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Unter der Arbeitsrichtung wird insbesondere die Vorwärts-Fahrrichtung des Kartoffel- Überladefahrzeug verstanden. Selbstverständlich ist es möglich, dass die Kartoffel- Aufnehmvorrichtung auch dann funktioniert, wenn das Kartoffel-Überladefahrzeug sich nicht in Arbeitsrichtung bewegt, sondern beispielsweise unter einem Winkel von ± 5° dazu. Es ist zudem möglich, dass die Fahrtrichtung, in die das Kartoffel-Überladefahrzeug bewegbar ausgebildet ist, unter einem Winkel, beisielsweise quer, zur Arbeitsrichtung steht. In der Regel ist eine derartige Lösung aber technisch aufwändig und daher weniger vorteilhaft.
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Es ist möglich, nicht aber notwendig, dass das Kartoffel-Überladefahrzeug autonom bewegbar ausgebildet ist. In diesem Fall ist ein Fahrer stets oder in bestimmten Arbeitssituationen entbehrlich.
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Vorzugsweise hat das Kartoffel-Überladefahrzeug in Transportstellung eine Breite von höchstens 3,5 Meter, insbesondere höchstens 3 Meter. Günstig ist, wenn die Kartoffel-Aufnehmvorrichtung in Betriebsstellung eine Breite von zumindest 7 Meter, insbesondere zumindest 8 Meter, besitzt. In diesem Fall können Mieten mit einer Basisbreite von 7 Meter, bzw. 8 Meter aufgenommen werden.
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Günstig ist es, wenn eine Ausgabestelle des Auslegers, also die Stelle, an der die Kartoffeln aus dem Ausleger austreten, um von einem Fahrzeug aufgenommen zu werden, auf eine Position von zumindest 3,5 Meter oberhalb des Bodens positionierbar ist. An der Ausgabe stellt ist vorzugsweise ein Fallsegel angebracht.
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Unter dem Merkmal, dass die Quer-Fördervorrichtung die Kartoffeln quer zu einer Förderrichtung der Längs-Fördervorrichtung fördert, wird insbesondere verstanden, dass die Förderrichtung der Quer-Fördervorrichtung um 90°± 30°, vorzugsweise relativ zu der Förderrichtung der Längs-Fördervorrichtung und der Arbeitsrichtung verläuft. Dadurch kann eine gleichmäßige Übergabe der Kartoffeln von der Längs-Fördervorrichtung auf die Quer-Fördervorrichtung erfolgen, wobei die Fördervorrichtungen dazu in einfacher Weise hintereinander angeordnet werden können. Eine Förderrichtung von weniger oder mehr als 90°, beispielsweise 60° oder weniger, relativ zu der Förderrichtung der Längs-Fördervorrichtung ist zwar ebenso möglich, der konstruktive Aufwand und der Raumbedarf sind aber höher.
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Unter der Schar wird insbesondere eine Struktur verstanden, die so flach ausgebildet ist, dass sie wie ein Spaten in den Boden unter den Kartoffeln eingeschoben werden kann. Dass die Schar zum oszillierenden Bewegen ausgebildet ist, ist bevorzugt, nicht aber notwendig. Ist die Schar zum oszillierenden Bewegen ausgebildet, so erfolgt die oszillierende Bewegung vorzugsweise quer zu der Arbeitsrichtung. Die Arbeitsrichtung ist beim Betrieb des Kartoffel-Überladefahrzeug vorzugsweise die Erstreckungsrichtung einer Miete, aus der die Kartoffeln aufgenommen werden.
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Der Schar-Antrieb umfasst vorzugsweise einen Hydraulikmotor, das ist aber nicht notwendig. Es ist beispielsweise auch möglich, dass der Schar-Antrieb einen Elektromotor aufweist oder per Kraftübertragungsmittel von einem Verbrennungsmotor, insbesondere dem Fahrmotor des Kartoffel-Überladefahrzeug, angetrieben wird. Wenn die Schar zum oszillierenden Bewegen ausgebildet ist, kann sie auch als Schwingschar bezeichnet werden.
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Der Vorteil der Schwingschar ist, dass die Kartoffeln so besonders schonend aufgenommen werden können. Die Schwingschar greift nämlich vorzugsweise beim Betrieb des Kartoffel-Überladefahrzeugs in das Erdreich unter den Kartoffeln, sodass die Kartoffeln mit der Erdschicht, auf der sie liegen, zum Längs-Förderer gelangen und daher auf diesem Weg eine Beschädigung weitgehend ausgeschlossen ist. Die Längs-Fördervorrichtung ist vorzugsweise unmittelbar hinter der Schar angeordnet, das heißt, dass zwischen der Schar und der Längs-Fördervorrichtung keine weitere Fördervorrichtung vorhanden ist, die die Kartoffeln in eine andere Richtung fördert als die Längs-Fördervorrichtung. Selbstverständlich ist es möglich, dass zwischen der Längs-Fördervorrichtung und der Schar beispielsweise eine Bürstvorrichtung angeordnet ist, die die Bewegungen der Kartoffeln beeinflusst, dass sie nicht mehr im streng mathematischen Sinne in die Förderrichtung der Längs-Fördervorrichtung gefördert werden. Das aber ist unbeachtlich. Eine Abweichung von der Förderrichtung der Längs-Fördervorrichtung von weniger als 10°, insbesondere weniger als 5°, ist möglich.
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Vorzugsweise verläuft die Schwingschar über eine volle Breite der Kartoffel-Aufnehmvorrichtung und weist eine Vielzahl von Scharspaten auf, die entlang der Breite angeordnet sind. Auf diese Weise ist es möglich, über die vollständige Breite in den Boden einzudringen und dadurch gleichmäßige Aufnahmebedingungen für die Kartoffeln zu schaffen. Vorteilhafterweise sind die Scharspaten so ausgebildet, dass sie unter die aufzunehmenden Kartoffeln geschoben werden können, sodass eine Verletzung der Kartoffeln nahezu ausgeschlossen ist. Beim Unterschieben der Scharspaten unter die Kartoffeln kann von einer Bodenbearbeitung gesprochen werden, wobei ein Bodenbearbeitungswiderstand überwunden werden muss, um die Kartoffeln kontinuierlich in Arbeitsrichtung aufnehmen zu können.
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Dadurch, dass der Boden über die Scharspaten aufgelockert werden kann, verringert sich der Bodenbearbeitungswiderstand. Es ist dadurch möglich, eine sehr breite Kartoffel-Aufnehmvorrichtung mit einer Breite von beispielsweise 8 m oder mehr mit einer sehr geringen Arbeitsgeschwindigkeit in Arbeitsrichtung zum Verladen der Kartoffeln auf die Miete zu zubewegen. Dadurch kann ein kontinuierlicher Überladevorgang erfolgen, ohne dass die Kartoffeln-Aufnehmvorichtung, insbesondere die Schar im Boden stecken bleibt, was ein Zurücksetzen und erneutes Anfahren des Kartoffel-Überladefahrzeuges erfordern würde.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weisen die Scharspaten einen Abstand von weniger als 10 cm, insbesondere weniger als 5 cm, bevorzugt weniger als 2 cm, besonders bevorzugt genau 1,5 cm, voneinander auf. Dadurch wird einerseits ein gleichmäßiges Unterschieben der Scharspaten unter die Kartoffeln ermöglicht sowie eine gleichmäßige Lockerung des Bodens über die Breite der Kartoffel-Aufnehmvorrichtung erreicht. Andererseits kann durch die vorhandenen Abstände zwischen den Scharspaten der Bodenbearbeitungswiderstand der Schar insgesamt verringert werden. Insbesondere kann die aufgelockerte Erde zwischen den Scharspaten durchgeführt werden, sodass kein stetig wachsender Erdhaufen beim Aufnehmen der Kartoffeln entsteht und so das Aufnehmen der Kartoffeln behindern könnte.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Quer-Fördervorrichtung in und entgegen ihrer Förderrichtung relativ zu der Längs-Fördervorrichtung verschiebbar gelagert. Bevorzugt ist der Quer-Fördervorrichtung ein Antrieb, insbesondere ein Hydraulikzylinder, zugeordnet, der das Verschieben ermöglicht. Es ist möglich und bei einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass die Kartoffel-Aufnehmvorrichtung von der Betriebsstellung in eine Transportstellung bringbar ist. Insbesondere ist die Kartoffel-Aufnehmvorrichtung dabei von einer horizontalen Ausrichtung in eine vertikale Ausrichtung bringbar.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind entlang der Quer-Fördervorrichtung Seitenbleche angeordnet, sodass ein Herunterfallen der Kartoffeln in Längs-Förderrichtung vermieden wird.
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Vorzugsweise umfasst die Längs-Fördervorrichtung einen Siebband-Förderer. Diese haben den Vorteil, dass mitgeförderte Erde hindurchfallen kann. Der Siebband-Förderer hat vorzugsweise eine Breite, die zumindest dem 0,8-fachen der Breite der Kartoffel-Aufnehmvorrichtung in der Betriebsstellung entspricht.
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Günstig ist, wenn die Quer-Fördervorrichtung einen Bandförderer aufweist oder dadurch gebildet ist. Vorzugsweise besitzt der Bandförderer ein Förderband aus entropieelatischem Material, zum Beispiel Gummi. Derartige Förderbänder schonen die Kartoffeln auch bei hoher Fördergeschwindigkeit. Vorzugsweise ist die Fördergeschwindigkeit der Quer-Fördervorrichtung größer, insbesondere zumindest doppelt so groß, wie die Fördergeschwindigkeit der Längs-Fördervorrichtung.
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Vorzugsweise besitzt das Kartoffel-Überladefahrzeug einen Bauchgurt, der in Materialflussrichtung hinter der Quer-Fördervorrichtung angeordnet ist und die Kartoffeln zum Ausleger fördert. Vorzugsweise besitzt das Kartoffel-Überladefahrzeug eine Fahrerkabine für einen Fahrer. In diesem Fall ist es günstig, wenn der Bauchgurt unterhalb der Fahrerkabine hindurch verläuft.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform besitzt das Kartoffel-Überladefahrzeug eine Reinigungsvorrichtung, die zumindest eine, vorzugsweise zwei, rotierend angeordnete Bürsten aufweist. Deren Durchmesser liegt vorzugsweise zwischen 10 mm und 30 mm, vorzugsweise zwischen 15 und 25 mm, beispielsweise 20 mm. Sind zwei Bürsten vorhanden, sind sie vorzugsweise in Materialflussrichtung hintereinander angeordnet. Die zumindest eine Bürste ist, insbesondere motorisch, höhenverstellbar und/oder hydraulisch drehangetrieben. Die zumindest eine Bürste ist vorzugsweise oberhalb eines Förderers, insbesondere hinter dem Bauchgurt, angeordnet. Die Fördervorrichtung umfasst gemäß einer bevorzugten Ausführungsform in Materialflussrichtung hinter dem Bauchgurt einen Siebförderer, insbesondere in Form eines Siebbands. Günstig ist es, wenn die Reinigungsvorrichtung oberhalb des Siebförderers montiert ist, sodass die Kartoffeln, die auf dem Siebförderer transportiert werden, gereinigt werden.
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Ein erfindungsgemäßes Verfahren wird vorzugsweise so durchgeführt, dass eine Förderleistung von zumindest 150 t Kartoffeln pro Stunde für zumindest 15 Minuten, vorzugsweise für zumindest für eine Stunde, erreicht wird. Besonders bevorzugt beträgt die Förderleistung für zumindest eine halbe Stunde zumindest 180 t pro Stunde.
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Günstig ist es, wenn die Kartoffeln, die auf dem Boden liegen, in Form einer Miete auf dem Acker gelagert sind. Vorzugsweise werden die Kartoffeln über einen Graben zwischen dem Acker und einem Fahrweg, auf dem das Transortmittel steht, gefördert. In diesem Fall hat das Kartoffel-Überladefahrzeug den zusätzlichen Vorteil, dass das Fahrzeug, mit dem die Kartoffeln abtransportiert werden, nicht ackergängig sein muss. Zudem wird eine Verschmutzung des Fahrwegs, insbesondere der Straße, vermieden, da das Transportmittel, insbesondere der Lastkraftwagen, nicht vom Acker auf den Fahrweg fahren muss.
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Vorzugsweise werden die Kartoffeln aus einer Miete entnommen und die Miete erstreckt sich in eine Mieten-Erstreckungsrichtung, wobei sich das Kartoffel-Überladefahrzeug beim Aufnehmen der Kartoffeln entlang der Mieten-Erstreckungsrichtung bewegt. Vorzugsweise wird beim Aufnehmen die Schar unter die Miete gebracht.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigt
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1 eine schematische perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Kartoffel-Überladefahrzeugs,
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2 eine Detailansicht der Kartoffel-Aufnehmvorrichtung des Kartoffel-Überladefahrzeugs gemäß 1, wobei in der linken Hälfte die Längs-Fördervorrichtung und die Quer-Fördervorrichtung nicht eingezeichnet sind, und
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3 die Kartoffel-Aufnehmvorrichtung gemäß 2.
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4 zeigt eine perspektivische, längenrichtige Ansicht eines erfindungsgemäßen Kartoffel-Überladefahrzeugs.
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1 zeigt ein erfindungsgemäßes Kartoffel-Überladefahrzeug 10, das eine Kartoffel-Aufnehmvorrichtung 12, einen Ausleger 14 und eine Fördervorrichtung 16 aufweist. Das Kartoffel-Überladefahrzeug 10 ist selbstfahrend ausgebildet und besitzt dazu einen Motor 18, insbesondere einen Dieselmotor, und Vortriebsorgane 20, die im vorliegenden Fall durch vier Räder gebildet sind, von denen in 1 die Räder 20.1 und 20.2 zu sehen sind. Der Motor 18 ist zum Antreiben mit zumindest einem Teil der Räder 20.1, 20.2 verbunden. Selbstverständlich können statt der Räder auch andere Vortriebsorgane vorgesehen sein, beispielweise Ketten.
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Das Kartoffel-Überladefahrzeug 10 ist lenkbar ausgebildet. Beispielsweise ist das Rad 20.1 lenkbar. Zum Lenken kann beispielsweise ein nicht eingezeichnetes Lenkrad in einer Fahrerkabine 20 angeordnet sein.
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1 zeigt das Kartoffel-Überladefahrzeug 10 in seiner Betriebsstellung, in der schematisch eingezeichnete Kartoffeln 22.1, 22.2, ... von der Kartoffel-Aufnehmvorrichtung 12 von einem Boden 24 aufgenommen werden können. Dazu besitzt die Kartoffel-Aufnehmvorrichtung 12 eine Längs-Fördervorrichtung 26, die ausgebildet ist zum Fördern der Kartoffeln 22.i (i = 1, 2, ...) in eine Förderrichtung F. Unter der Längs-Förderrichtung wird die auf die horizontale Ebene projizierte tatsächliche Förderrichtung verstanden. In anderen Worten wird vernachlässigt, dass die tatsächliche Förderrichtung F nach oben verlaufen kann und damit einen Winkel mit der Arbeitsrichtung R bildet. Trotzdem verläuft die Förderrichtung F entgegen der Arbeitsrichtung R und die im Idealfall nicht nur im technischen sondern auch im mathematischen Sinne genau entgegengesetzt.
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Im vorliegenden Fall umfasst die Längs-Fördervorrichtung 28 einen ersten Siebband- Förderer 28.1 und einen zweiten Siebband-Förderer 28.2 (vgl. 3). In 1 ist der zweite Siebband-Förderer 28.2 der Übersichtlichkeit halber nicht eingezeichnet.
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In Materialflussrichtung hinter der Längs-Förderrichtung 26 verläuft eine Quer-Fördervorrichtung 30, die im vorliegenden Fall einen ersten Quer-Bandförderer 32.1 und einen zweiten Quer-Bandförderer 32.2 (vgl. 3), der in 1 ebenfalls nicht eingezeichnet ist. Die Quer-Bandförderer besitzen jeweils ein Förderband 34 aus Gummi und fördern in jeweilige Quer-Förderrichtungen Q1, Q2, die quer zur Förderrichtung F der Längs-Fördervorrichtung 26 verlaufen.
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Von den Quer-Bandförderern 32.1, 32.2 werden die Kartoffeln auf einen Bauchgurt 34 gefördert, der die Kartoffeln zum Ausleger 14 bringt. Dort werden sie an einer vorgegebenen Position in einer Ausgabestelle 36 abgegeben. An der Ausgabestelle 36 besitzt der Ausleger 14 ein Fallsegel 38.
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2 zeigt die Kartoffel-Aufnehmvorrichtung 12 in einer Detailansicht. Es ist zu erkennen, dass sie eine Schar 40 aufweist. Die Schar 40.1 weist eine Mehrzahl an Scharelementen 42.1, 42.2, ... auf, die jeweils um eine Schwenkachse schwenkbar an einem Grundkörper der Kartoffel-Aufnehmvorrichtung 12 befestigt sind. Die Drehachsen D verlaufen im vorliegenden Fall parallel zueinander nach oben und schließen beispielsweise mit der Vertikalen V einen Winkel ein, der kleiner ist als 25°.
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Die Scharelemente 42.i sind um die jeweilige Drehachse Di mittels eines Schar-Antriebs 44.2 oszillierend bewegbar. Der Schar-Antrieb 44 ist im vorliegenden Fall durch einen Hydraulikmotor gebildet. Die Drehbewegung einer Welle des Schar-Antriebs wird über einen Exzenter 46 in eine Hin- und Herbewegung übersetzt, die in die Schwenkbewegung der Scharelemente 42.i umgesetzt wird. Im vorliegenden Fall besitzt das Kartoffel-Überladefahrzeug eine zweite Schar 40.2 mit Scharelementen 42.i‘, die von einem zweiten Schar-Antrieb 44.2 oszillierend angetrieben sind.
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2 zeigt, dass der Siebband-Förderer 28.1 eine Vielzahl an parallel zueinander angeordneten Stangen aufweist, die untereinander verbunden sind und von einem Antrieb, im vorliegenden Fall von einem Hydraulikmotor, in Bewegung versetzt werden. Die Längs-Fördervorrichtung 26, von der der Siebband-Förderer 28.1 ein Teil ist, ist unmittelbar hinter den Scharen 40.1, 40.2 angeordnet und fördert die Kartoffeln auf die Quer-Fördervorrichtung 30.
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Die Kartoffel-Aufnehmvorrichtung 12 ist klappbar ausgebildet. So können der erste Siebband-Förderer 28.1 und der erste Quer-Bandförderer 32.1 um eine Klappachse K1, die mit der Horizontalen einen Winkel von vorzugsweise weniger als 20° einschließt, nach oben geklappt werden. Auf die gleiche Weise können in einer gegenläufigen Klappbewegung der zweite Siebband-Förderer 28.2 (vgl. 3) und der zweite Quer-Bandförderer 32.2 um eine zweite Klappachse K2 (2) nach oben geklappt werden. Im geklappten Zustand wird der gesetzlich vorgeschriebene Sichtwinkel von 120° ausgehend von der Fahrerkabine 20 eingehalten, so dass der Fahrzeugführer die notwendige Übersicht beim Fahren insbesondere auf einer öffentlichen Straße behält.
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1 zeigt, dass das Kartoffel-Überladefahrzeug 10 in der in 1 gezeigten Betriebsstellung eine Breite BB hat, die zumindest 7 Meter beträgt. Im hochgeklappten Zustand der Kartoffel-Aufnehmvorrichtung 12 ist das Kartoffel-Überladefahrzeug 10 in seiner Transportstellung und hat dann eine Breite von höchstens 3,5 Meter, vorzugsweise höchstens 3 Meter.
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Zum Durchführen eines erfindungsgemäßen Verfahrens wird das Kartoffel-Überladefahrzeug 10 in Arbeitsrichtung R auf eine Miete mit den Kartoffeln 22.i zu bewegt. Dabei wird die Kartoffel-Aufnehmvorrichtung 12 so bewegt, dass sie mit der zumindest einen Schar 40.1, 40.2 knapp unterhalb der Erdoberfläche in den Boden eingreift.
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Die Kartoffeln und eine dünne Schicht an Erdboden werden dann von der Längs-Fördervorrichtung 26 entgegen der Arbeitsrichtung R zur Quer-Fördervorrichtung 30 gefördert. Diese fördert die Kartoffeln zum Bauchgurt 34, der sie zum Ausleger 14 bringt. An der Ausgabestelle 36 werden die Kartoffeln in ein schematisch eingezeichnetes Transportmittel 48 in Form eines Lastkraftwagens gefüllt. Der Lastkraftwegen 48 steht vorzugsweise auf einem Fahrweg, insbesondere einer Straße, wobei zwischen dem Acker, auf dem das Kartoffel-Überladefahrzeug 10 steht, und dem Fahrweg ein Graben angeordnet ist. Dieser Graben wird vom Ausleger 14 überbrückt.
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4 zeigt eine perspektivische, längenrichtige Ansicht eines erfindungsgemäßen Kartoffel-Überladefahrzeugs, in der die Kartoffel-Aufnehmvorrichtung in der Betriebsstellung ist. Es ist zu erkennen, dass der Bauchgurt 34 durch ein Siebband gebildet sein kann.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Kartoffel-Überladefahrzeug
- 12
- Kartoffel-Aufnehmvorrichtung
- 14
- Ausleger
- 16
- Fördervorrichtung
- 18
- Motor
- 20
- Fahrerkabine
- 22
- Kartoffel
- 24
- Boden
- 26
- Längs-Fördervorrichtung
- 28
- Siebband-Förderer
- 30
- Quer-Fördervorrichtung
- 32
- Quer-Bandförderer
- 34
- Bauchgurt
- 36
- Ausgabestelle
- 38
- Fallsegel
- 40
- Schar
- 42
- Scharelement
- 44
- Schar-Antrieb
- 46
- Exzenter
- 48
- Transportmittel, Lastkraftwagen
- R
- Arbeitsrichtung
- F
- Förderrichtung
- Q
- Quer-Förderrichtung
- D
- Drehachse
- V
- Vertikale
- K
- Klappachse
- BB
- Breite