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Die Erfindung betrifft eine Fahrzeug-Beleuchtungsvorrichtung, aufweisend mindestens eine OLED, deren Emitterfläche von einem lichtdurchlässigen Lichtdurchtrittskörper überdeckt ist. Die Erfindung betrifft auch ein Fahrzeug mit mindestens einer Heck- oder Rückleuchte in Form der Fahrzeug-Beleuchtungsvorrichtung. Die Erfindung ist insbesondere vorteilhaft anwendbar auf Rückleuchten oder Heckleuchten von Kraftfahrzeugen.
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Fahrzeug-Heckleuchten, die flächige OLEDs als Lichtquellen aufweisen, besitzen den Vorteil, dass sie ein sehr homogenes Lichtabstrahlmuster auf besonders einfache Weise erzeugen können. Dabei können die OLEDs an einer rückseitigen Flachseite eines als Abdeckscheibe dienenden lichtdurchlässigen Glaskörpers angeordnet sein und ihr Licht durch den Glaskörper nach außen abstrahlen. Der Glaskörper kann ein integraler Bestandteil der OLED sein, z.B. ein Träger für lichtabstrahlende Schichten. Hierbei ist es nachteilig, dass OLEDs eine ggf. noch nicht ausreichende Helligkeit oder Lichtstärke aufweisen.
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US 7,753,577 B2 offenbart Vorrichtungen, Systeme und Verfahren zum Installieren von LEDs an Glasplatten und Glasblöcken. Dabei werden die LEDs in Zwischenräume der Glasplatten und Glasblöcke gebracht und dort mit lichtdurchlässiger Vergussmasse, z.B. Silikon, vergossen.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Nachteile des Standes der Technik zumindest teilweise zu überwinden und insbesondere eine verbesserte Sichtbarkeit von Fahrzeug-Beleuchtungsvorrichtungen, insbesondere Rückleuchten, bereitzustellen, die mindestens eine OLED als Lichtquelle aufweisen.
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Diese Aufgabe wird gemäß den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind insbesondere den abhängigen Ansprüchen entnehmbar.
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Die Aufgabe wird gelöst durch eine Fahrzeug-Beleuchtungsvorrichtung, aufweisend mindestens eine OLED, deren Emitterfläche von einem lichtdurchlässigen Lichtdurchtrittskörper überdeckt ist, und mindestens eine anorganische Halbleiterlichtquelle, die an dem Lichtdurchtrittskörper angeordnet ist.
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Diese Fahrzeug-Beleuchtungsvorrichtung weist den Vorteil auf, dass das von der mindestens einen OLED emittierte Licht mittels der mindestens einen LED verstärkbar ist und so die Fahrzeug-Beleuchtungsvorrichtung heller leuchtet bzw. heller wahrgenommen wird. Auch werden so durch das optische Zusammenspiel der flächig leuchtenden Emitterfläche der OLED(s) und der lokalisierten Emitterfläche(n) der LED(s) zusätzliche gestalterische Möglichkeiten eröffnet.
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Unter einer OLED wird hier eine LED mit einer großflächigen Lichtabstrahlfläche oder Emitterfläche verstanden, insbesondere eine organische LED.
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Die mindestens eine anorganische Halbleiterlichtquelle kann eine LED und/oder eine ein halbleiter-basierter Laser, beispielsweise eine Laserdiode, sein. Die LED kann insbesondere eine im Vergleich zu der OLED kleinflächige, insbesondere praktisch punktförmige, Lichtabstrahlfläche oder Emitterfläche aufweisen. Insbesondere kann die Emitterfläche der mindestens einen OLED mindestens zehnmal, speziell mindestens hundertmal, größer sein als die Emitterfläche der LED. Die Größe der Emitterfläche der LED kann insbesondere im Bereich weniger Quadratmillimeter liegen, die Größe der Emitterfläche der mindestens einen OLED kann insbesondere im Bereich mehrerer Quadratzentimeter liegen, insbesondere zwischen 10 und 100 Quadratzentimetern. Es ist eine Weiterbildung, dass mindestens eine LED ein ungehauster LED-Chip ist. Die LED kann Nano-LED sein, z.B. aus Basis von Nanoröhrchen wie Halbleiter- oder Kohlenstoff-Nanoröhrchen. Die OLED kann starr oder flexibel sein.
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Die mindestens eine OLED hinterleuchtet oder durchleuchtet insbesondere den Lichtdurchtrittskörper. Das von der Emitterfläche der mindestens einen OLED emittierte Licht tritt also durch den Lichtdurchtrittskörper hindurch, bevor es von einem Betrachter empfangen werden kann.
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Die mindestens eine OLED kann eine oder mehrere OLEDs aufweisen. Mehrere OLEDs können an einem gemeinsamen Lichtdurchtrittskörper angebracht, insbesondere einen gemeinsamen Glasträger aufweisen. Die OLEDs können gemeinsam und/oder unabhängig voneinander angesteuert werden.
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Der Lichtdurchtrittskörper kann zumindest bereichsweise, insbesondere einer anorganischen Halbleiterlichtquelle nachgeschaltet, als ein optisches Brechungselement, z.B. als Linse, ausgebildet sein.
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Es ist eine Ausgestaltung, dass die mindestens eine OLED und die mindestens eine anorganische Halbleiterlichtquelle zumindest ähnliche Hauptabstrahlrichtungen aufweisen. Unter einer Hauptabstrahlrichtung kann insbesondere eine Richtung einer Lichtabstrahlung von der Emitterfläche mit der höchsten Lichtstärke verstanden werden. Eine Hauptabstrahlrichtung einer anorganischen Halbleiterlichtquelle bzw. einer OLED liegt typischerweise senkrecht zu ihrer Emitterfläche bzw. entspricht ihrem Normalenvektor. Diese Ausgestaltung ergibt den Vorteil, dass derjenige Raumbereich, der durch die mindestens eine OLED beleuchtbar ist und in dem die mindestens eine OLED sichtbar ist, ("OLED-Lichtabstrahlbereich") und ein entsprechender Lichtabstrahlbereich der anorganischen Halbleiterlichtquelle ("LED-Lichtabstrahlbereich") zumindest teilweise zusammenfallen, und zwar so, dass ein in dem gemeinsamen Lichtabstrahlbereich befindlicher Betrachter eine durch die Emitterfläche der mindestens einen OLED erzeugt flächige Leuchtfläche sieht, in der mindestens eine durch die zugehörige anorganische Halbleiterlichtquelle erzeugte lokalisierte, insbesondere praktisch punktförmige, Leuchtfläche mit höherer Helligkeit positioniert ist. Unter zumindest "ähnlichen" Hauptabstrahlrichtungen können insbesondere Hauptabstrahlrichtungen verstanden werden, die um nicht mehr als 45°, insbesondere um nicht mehr als 22,5° insbesondere um nicht mehr als 10°, insbesondere um nicht mehr als 5°, voneinander abweichen. Unter zumindest "ähnlichen" Hauptabstrahlrichtungen können auch praktisch gleiche Hauptabstrahlrichtungen mit Abweichungen von weniger als 1° zueinander verstanden werden.
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Es ist noch eine Ausgestaltung, dass die mindestens eine anorganische Halbleiterlichtquelle in den Lichtdurchtrittskörper eingebettet ist. Dazu kann die mindestens eine anorganische Halbleiterlichtquelle durch lichtdurchlässiges Material abgedeckt sein.
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Es ist eine Weiterbildung, dass die mindestens eine anorganische Halbleiterlichtquelle in einem Rücksprung des Lichtdurchtrittskörpers aufgenommen und dort mittels eines lichtdurchlässigen Materials fixiert ist. Die mindestens eine anorganische Halbleiterlichtquelle kann z.B. mittels einer lichtdurchlässigen Vergussmasse in dem Rücksprung vergossen sein. Mehrere anorganische Halbleiterlichtquellen können in jeweiligen oder gemeinsamen Rücksprüngen untergebracht sein. So kann eine besonders kompakte Anordnung mit einer besonders vielseitigen Anordnung der anorganischen Halbleiterlichtquellen erreicht werden.
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Die mindestens eine anorganische Halbleiterlichtquelle kann auch auf dem Lichtdurchtrittskörper aufliegen und von einer Schicht aus lichtdurchlässigem Material bedeckt sein. Die lichtdurchlässige Schicht ist insbesondere eine Hartschicht.
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Das lichtdurchlässige Material kann dem Material des Lichtdurchtrittskörpers entsprechen oder davon verschieden. Das lichtdurchlässige Material kann als Teil des Lichtdurchtrittskörpers angesehen werden, wobei der ursprüngliche Lichtdurchtrittskörper, an dem die anorganischen Halbleiterlichtquellen vor dem Einbetten angeordnet worden sind, als ein Grundbereich oder Grundkörper des Lichtdurchtrittskörpers angesehen werden kann.
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Das Einbetten kann ein vollständiges Einbetten der mindestens einen LED oder ein teilweises Einbetten der mindestens einen LED umfassen. Das teilweise Einbetten einer LED kann ein Einbetten bis auf die zugehörige Emitterfläche umfassen.
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Jedoch kann mindestens eine anorganische Halbleiterlichtquelle z.B. auch einfach an dem Lichtdurchtrittskörper fixiert werden, z.B. daran angeklebt werden, ohne eingebettet zu werden. Insbesondere das Ankleben mindestens einer anorganischen Halbleiterlichtquelle kann – mit oder ohne folgendes Einbetten – an beliebiger Stelle an dem Lichtdurchtrittskörper geschehen. Alternativ kann die LED auch mittels klebefreier Adhäsion, Verguss, Klemmung, Bonden usw. befestigt werden.
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Es ist auch noch eine Ausgestaltung, dass der Lichtdurchtrittskörper bzw. dessen Grundbereich aus Glas besteht. Glas ist besonders widerstandsfähig und alterungsbeständig und kann mit einer im Vergleich zu Kunststoff hohen Wärmeleitfähigkeit ausgebildet sein. Die hohe Wärmeleitfähigkeit erleichtert insbesondere eine Wärmeabfuhr von der mindestens einen anorganischen Halbleiterlichtquelle. Diese Ausgestaltung weist den weiteren Vorteil auf, dass als der Lichtdurchtrittskörper ein Glasträger des OLEDs selbst verwendet werden kann. Dadurch kann auf einen eigenständigen Lichtdurchtrittskörper verzichtet werden. In anderen Worten kann dann ein Glasträger der OLED oder OLEDs für deren lichtemittierende Struktur als der Lichtdurchtrittskörper verwendet werden.
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Soll eine anorganische Halbleiterlichtquelle in den Lichtdurchtrittskörper aus Glas eingebettet werden, kann diese LED dort mit einem lichtdurchlässigen Material fixiert werden, das nicht aus Glas besteht, z.B. aus Kunststoff oder Silikon.
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Es ist eine alternative Weiterbildung, dass der Lichtdurchtrittskörper aus Kunststoff besteht. Dies erleichtert eine komplexe Formgebung, ist besonders preiswert und erleichtert eine Einbettung der mindestens einen anorganischen Halbleiterlichtquelle in dem Lichtdurchtrittskörper. Die anorganische Halbleiterlichtquelle kann beispielweise bei Herstellung des Lichtdurchtrittskörpers mit vergossen oder umspritzt werden.
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Der Lichtdurchtrittskörper kann auch aus Glas und Kunststoff bestehen, z.B. mit einer Glaslage und einer Kunststofflage.
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Es ist eine weitere Ausgestaltung, dass der Lichtdurchtrittskörper plattenförmig mit zwei zueinander abgewandten Flachseiten ausgebildet ist. Der Lichtdurchtrittskörper kann dann vorteilhafterweise als eine Schutzabdeckung dienen. Der Lichtdurchtrittskörper kann eben und/oder gekrümmt sein. Der Lichtdurchtrittskörper kann eine zumindest annähernd gleiche Dicke oder Wandstärke aufweisen, braucht es aber nicht. Der Lichtdurchtrittskörper kann oberseitig zumindest bereichsweise strukturiert sein, z.B. Rippen, Rillen, Noppen, Kissen usw. aufweisen.
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Es ist noch eine weitere Ausgestaltung, dass die mindestens eine OLED an einer ersten Flachseite des plattenförmigen Lichtdurchtrittskörper angeordnet ist und die mindestens eine anorganische Halbleiterlichtquelle an einer zweiten (d.h., der anderen) Flachseite des plattenförmigen Lichtdurchtrittskörper angeordnet ist. Dadurch wird eine gute thermische Entkopplung der mindestens einen OLED und der mindestens einen anorganischen Halbleiterlichtquelle erreicht. Auch wird so eine nahe Anbringung der Emitterfläche(n) der mindestens einen OLED an die erste Flachseite, insbesondere deren Auflage auf die erste Flachseite in einfacher Weise, ermöglicht.
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Es ist eine Weiterbildung, dass die mindestens eine anorganische Halbleiterlichtquelle so ausgerichtet ist, dass sie aus dem Lichtdurchtrittskörper herausstrahlt. Dies entspricht einer Auskopplung, bei der eine Lichteinkopplung in den Lichtdurchtrittskörper besonders gering gehalten oder sogar ganz vermieden werden kann. Insbesondere kann die Hauptabstrahlrichtung der anorganischen Halbleiterlichtquelle senkrecht zu der zweiten Flachseite stehen. Ist der Lichtdurchtrittskörper ein plattenförmiger Lichtdurchtrittskörper, kann die Hauptabstrahlrichtung parallel zu deren Oberflächennormalen stehen.
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Es ist eine Weiterbildung, dass die mindestens eine anorganische Halbleiterlichtquelle mehrere in einem regelmäßigen Muster, z.B. Matrixmuster, an der zweiten Flachseite angeordnete anorganische Halbleiterlichtquellen aufweist. So lässt sich eine optisch eher unauffällige Helligkeitserhöhung erzielen.
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Es ist noch eine Weiterbildung, dass die mindestens eine anorganische Halbleiterlichtquelle mehrere in zu einem Symbol, z.B. einem Pfeil, an der zweiten Flachseite angeordnete anorganische Halbleiterlichtquellen aufweist. So lässt sich eine optisch eher auffällige Helligkeitserhöhung mit zusätzlicher Symbolinformation für einen Betrachter erzielen.
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Jedoch ist die Anordnung mehrerer anorganischer Halbleiterlichtquellen grundsätzlich nicht eingeschränkt und kann z.B. in Form einer oder mehrerer Ringe, Kreise, Balken, Rechtecke, freiförmig usw. vorliegen.
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Es ist ferner eine Ausgestaltung, dass die mindestens eine OLED und die mindestens eine anorganische Halbleiterlichtquelle unabhängig voneinander ansteuerbar sind. Dies ergibt den Vorteil, dass die mindestens eine anorganische Halbleiterlichtquelle für vorgegebene Anlässe, z.B. bei einer Betätigung eines Bremspedals, eine Zuschaltung eines Nebel-Rücklichts usw., zuschaltbar ist. So lässt sich eine funktional besonders vielfältig einsetzbare Fahrzeug-Beleuchtungsvorrichtung bereitstellen.
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Es ist auch eine Ausgestaltung, dass die mindestens eine anorganische Halbleiterlichtquelle mehrere gruppenweise unabhängig voneinander ansteuerbare anorganische Halbleiterlichtquellen umfasst. Dadurch lässt sich die optische Designvielfalt und damit auch die funktionelle Vielfalt noch weiter steigern. Beispielsweise können Gruppen von anorganischen Halbleiterlichtquellen in Abhängigkeit von einem Druck auf ein Bremspedal unterschiedlich aktiviert werden. Eine Gruppe von anorganischen Halbleiterlichtquellen kann auch nur eine anorganische Halbleiterlichtquelle aufweisen.
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Es ist außerdem eine Ausgestaltung, dass mindestens eine anorganische Halbleiterlichtquelle mit einer Kommunikationseinrichtung gekoppelt ist und als ein optischer Sender betreibbar ist. Dadurch kann die Fahrzeug-Beleuchtungsvorrichtung auch als ein optisches Kommunikationsmittel eingesetzt werden, z.B. bei einem hochautomatisierten Fahren.
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Die mindestens eine als optischer Sender betreibbare anorganische Halbleiterlichtquelle kann eine anorganische Halbleiterlichtquelle oder mehrere gemeinsam betätigbare anorganische Halbleiterlichtquellen umfassen. Die mindestens eine als optischer Sender betreibbare anorganische Halbleiterlichtquelle kann auch für optische Signalanwendungen verwendet werden. Eine solche anorganische Halbleiterlichtquelle kann also sowohl für Signalzwecke als auch für Kommunikationszwecke verwendet werden. Strahlt eine solche anorganische Halbleiterlichtquelle für einen Menschen sichtbares Licht aus, wird eine Datenübertragungsfrequenz oberhalb einer Trägheit des menschlichen Auges bevorzugt, z.B. von mehr als 25 Hz.
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Die mindestens eine als optischer Sender betreibbare anorganische Halbleiterlichtquelle kann in einer anderen Weiterbildung für Menschen nicht sichtbares Licht abstrahlen, z.B. Infrarotlicht, z.B. NIR-Licht, insbesondere nur nicht-sichtbares Licht. Eine solche IR-Halbleiterlichtquelle wird nicht für Signalzwecke verwendet, aber ggf. zur IR-Beleuchtung einer Umgebung, insbesondere rückwärtigen Umgebung, eines Fahrzeugs. Diese Weiterbildung weist den Vorteil auf, dass sie einen sehr kompakten Aufbau ermöglicht. Auch kann so ein großes Abstrahlfeld zur Positionierung der anorganischen Halbleiterlichtquelle(n) verwendet werden.
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Es ist zudem eine Ausgestaltung, dass die mindestens eine anorganische Halbleiterlichtquelle mittels an dem Lichtdurchtrittskörper verlegten lichtdurchlässigen Leitungsspuren elektrisch speisbar ist. Dies verringert eine Abschattung durch die Leitungsspuren. Die Leitungsspuren können Leiterbahnen sein. Die Leitungsspuren können z.B. aus einem transparenten, elektrisch leitfähigen Oxid (engl. transparent conducting oxides, TCO) bestehen, z.B. aus Indiumzinnoxid (engl. indium tin oxide, ITO), Fluor-Zinn-Oxid (engl. fluorine tin oxide, FTO), Aluminium-Zink-Oxid (engl. aluminium doped zinc oxide AZO), Antimon-Zinn-Oxid (engl. antimony tin oxide ATO) oder Graphen.
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Es ist eine alternative Ausgestaltung, dass die mindestens eine anorganische Halbleiterlichtquelle mittels Leiterbahnen oder dünnen Drähten aus Metall elektrisch speisbar ist.
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Die Aufgabe wird auch gelöst durch ein Fahrzeug, das mindestens eine Fahrzeug-Beleuchtungsvorrichtung wie oben beschrieben aufweist. Das Fahrzeug kann analog zu der Fahrzeug-Beleuchtungsvorrichtung ausgebildet sein und weist die gleichen Vorteile auf.
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Die Beleuchtungsvorrichtung kann insbesondere in Form einer Heck- oder Rückleuchte vorliegen, aber z.B. auch in Form einer Seitenleuchte. Die Beleuchtungsvorrichtung kann z.B. eine Bremsleuchte, ein Fahrtrichtungsanzeiger usw. sein.
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Das Fahrzeug kann ein Kraftfahrzeug (z.B. ein Kraftwagen wie ein Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Bus usw. oder ein Motorrad), eine Eisenbahn, ein Wasserfahrzeug (z.B. ein Boot oder ein Schiff) oder ein Luftfahrzeug (z.B. ein Flugzeug oder ein Hubschrauber) sein.
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Die oben beschriebenen Eigenschaften, Merkmale und Vorteile dieser Erfindung sowie die Art und Weise, wie diese erreicht werden, werden klarer und deutlicher verständlich im Zusammenhang mit der folgenden schematischen Beschreibung eines Ausführungsbeispiels, das im Zusammenhang mit den Zeichnungen näher erläutert wird.
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1 zeigt als Schnittdarstellung in Draufsicht ein Fahrzeug mit einer Fahrzeug-Beleuchtungsvorrichtung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel;
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2 zeigt als Schnittdarstellung in Draufsicht ein Fahrzeug mit einer Fahrzeug-Beleuchtungsvorrichtung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel; und
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3 zeigt das Fahrzeug mit der Fahrzeug-Beleuchtungsvorrichtung gemäß dem ersten oder dem zweiten Ausführungsbeispiel in Vorderansicht.
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1 zeigt als Schnittdarstellung in Draufsicht ein Fahrzeug F mit einer Fahrzeug-Beleuchtungsvorrichtung 1 in Form einer Rückleuchte.
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Die Rückleuchte 1 weist eine OLED 2 mit einer gerichteten Emitterfläche 3 zur Abstrahlung von Licht LO auf. Dessen Hauptabstrahlrichtung RO steht senkrecht zu der Emitterfläche 3. Die Emitterfläche 3 wird von einem lichtdurchlässigen, insbesondere transparenten, Glaskörper 5 als Lichtdurchtrittskörper überdeckt. Der Glaskörper 5 ist hier als eine ebene Platte mit einer rückwärtigen Flachseite 6 und einer vorderseitigen Flachseite 7 ausgebildet.
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Die Emitterfläche 3 kann – wie gezeigt – an der fahrzeugseitigen Rückseite 6 des Glaskörpers 5 aufliegen oder alternativ davon beabstandet sein. Die Emitterfläche 3 der OLED 2 kann sich praktisch über die ganze Rückseite 6 des Glaskörpers 5 erstrecken. Hier kann der Glaskörper 5 insbesondere einem Träger der OLED 2 entsprechen, ist also ein integraler Bestandteil der OLED 2. Die OLED 2 kann ein oder mehrere von dem Glaskörper gehaltene lichtemittierende Segmente aufweisen, die gemeinsam und/oder individuell ansteuerbar sind.
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An der Vorderseite 7 des Glaskörpers 5 sind mehrere anorganische Halbleiterlichtquellen in Form von LEDs 8 angeordnet, die vorderseitig ausgerichtet sind. Ihre Hauptabstrahlrichtung RL liegt also parallel zu der Hauptabstrahlrichtung RO der OLED 2 und weist somit in die gleiche Richtung. Dadurch wird das von ihnen emittierte Licht LL nicht in den Glaskörper 5 eingekoppelt, sondern praktisch vollständig vorderseitig abgestrahlt. Folglich sieht ein senkrecht auf die Vorderseite 7 des Glaskörpers 5 blickender Betrachter B die flächig leuchtende Emitterfläche 3 sowie die lokal heller strahlenden LEDs 8.
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Die LEDs 8 können insbesondere als LED-Chips vorliegen, beispielsweise als oberflächenemittierende LED-Chips. Die Verwendung von LED-Chips als den LEDs 8 weist den Vorteil auf, dass diese eine nur geringe Fläche einnehmen und somit die OLED 2 nur geringfügig abschatten.
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Die LEDs 8 sind hier in jeweiligen Rücksprüngen 9 der vorderseitigen Flachseite 7 des Glaskörpers 5 eingebracht und mit z.B. lichtdurchlässigem Kunststoff 10 darin vergossen. Die LEDs 8 können folglich als in den Glaskörper 5 eingebettet angesehen werden. Zu ihrer elektrischen Versorgung sind an der vorderseitigen Flachseite 7 elektrische Leiterbahnen (o. Abb.) verlegt, die z.B. lichtdurchlässig sind oder aus besonders dünnen Metallbahnen bestehen. Die LEDs 8 sind über die elektrischen Leiterbahnen an mindestens einen Treiber (o. Abb.) angeschlossen.
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Zumindest eine der LEDs 8 kann eine NIR-LED sein, die an eine Kommunikationseinrichtung (o. Abb.) angeschlossen ist und von dieser mit elektrischer Energie versorgt wird. Dadurch kann diese LED 8 zur optischen Kommunikation als ein optischer Sender verwendet werden, z.B. mit anderen Fahrzeugen. Diese LED 8 kann dazu gepulst betrieben werden.
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2 zeigt als Schnittdarstellung in Draufsicht ein Fahrzeug F mit einer Fahrzeug-Beleuchtungsvorrichtung 11 in Form einer Rückleuchte. Die Fahrzeug-Beleuchtungsvorrichtung 11 ist ähnlich zu der Fahrzeug-Beleuchtungsvorrichtung 1 aufgebaut, wobei die LEDs 8 jedoch nun auf eine ebene vorderseitige Flachseite 12 eines Glaskörpers 13 aufgeklebt sind, die keine Rücksprünge aufweist. Dies weist den Vorteil auf, dass der Glaskörper 13, der ein integraler Bestandteil der zugehörigen OLED 14 sein kann, nicht zur Aufbringung der LEDs 8 bearbeitet zu werden braucht. Auch wird so eine Verlegung von Leiterbahnen (o. Abb.) vereinfacht.
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Die LEDs 8 sind zu ihrem Schutz nun von einer lichtdurchlässigen Schicht 15, z.B. aus hartem Kunststoff, bedeckt. Die Schicht 15 bedeckt dabei die gesamte vorderseitige Flachseite 12 des Glaskörpers 13.
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3 zeigt das Fahrzeug F mit der Fahrzeug-Beleuchtungsvorrichtung 1 oder 11 in Vorderansicht senkrecht auf die vorderseitige Flachseite 7 bzw. 12 des Glaskörpers 5 bzw. 13.
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Die LEDs 8 sind hier als eine lineare Reihe von rechteckigen Bereichen B1, B2 und B3 angeordnet. Die OLED 2 und die LEDs 8 können unabhängig voneinander ansteuerbar sein. Dadurch wird es ermöglicht, nur die OLED 2, nur die LEDs 8 oder beide zusammen zu betreiben bzw. zu aktivieren.
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Auch können die zu den Bereichen B1, B2 und B3 zugehörigen LEDs 8 gruppenweise unabhängig voneinander ansteuerbar sein. Dadurch wird es ermöglicht, die Bereiche B1, B2 und/oder B3 alleine oder zusammen zu betreiben bzw. zu aktivieren. Dies ermöglicht beispielsweise für den Fall, dass die Fahrzeug-Beleuchtungsvorrichtung 1 oder 11 Bremslichter sind, die Möglichkeit, die Bereichen B1, B2 und B3 abhängig davon zu aktivieren, wie stark eine Bremse betätigt wird. Zum Beispiel kann bei einer schwachen Betätigung nur der Bereich B1 aktiviert werden, können bei einer mittelstarken Betätigung die Bereiche B1 und B2 aktiviert werden und können bei einer mittelstarken Betätigung die Bereiche B1, B2 und B3 aktiviert werden.
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Selbstverständlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf das gezeigte Ausführungsbeispiel beschränkt.
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Allgemein kann unter "ein", "eine" usw. eine Einzahl oder eine Mehrzahl verstanden werden, insbesondere im Sinne von "mindestens ein" oder "ein oder mehrere" usw., solange dies nicht explizit ausgeschlossen ist, z.B. durch den Ausdruck "genau ein" usw.
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Auch kann eine Zahlenangabe genau die angegebene Zahl als auch einen üblichen Toleranzbereich umfassen, solange dies nicht explizit ausgeschlossen ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeug-Beleuchtungsvorrichtung
- 2
- OLED
- 3
- Emitterfläche
- 5
- Glaskörper
- 6
- Rückwärtige Flachseite des Glaskörpers
- 7
- Vorderseitige Flachseite des Glaskörpers
- 8
- LED
- 9
- Rücksprung
- 10
- Lichtdurchlässiger Kunststoff
- 11
- Fahrzeug-Beleuchtungsvorrichtung
- 12
- Vorderseitige Flachseite des Glaskörpers
- 13
- Glaskörper
- 14
- OLED
- 15
- Lichtdurchlässige Schicht
- B
- Betrachter
- B1
- LED-Bereich
- B2
- LED-Bereich
- B3
- LED-Bereich
- F
- Fahrzeug
- LL
- Licht der LED
- LO
- Licht der OLED
- RL
- Hauptabstrahlrichtung der LED
- RO
- Hauptabstrahlrichtung der OLED
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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