DE102017220142B4 - Prüfeinrichtung für eine Steckverbindung, Steuergerät, Steuersystem - Google Patents
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Abstract
Prüfeinrichtung für eine Steckverbindung, insbesondere eines Steuergeräts (5) eines Lenksystems (1) für ein Kraftfahrzeug, wobei die Steckverbindung ein erstes Steckerteil (8) und ein zweites Steckerteil (9) aufweist, die jeweils mehrere elektrisch leitfähige Kontaktelemente (10,11,12,13) aufweisen und derart zusammensteckbar oder zusammengesteckt sind, dass zumindest einige der Kontaktelemente (10,11,12,13) des ersten Steckerteils (8) mit zumindest einigen Kontaktelementen (10,11,12,13) des zweiten Steckerteils (9) in elektrischem Berührungskontakt gelangen, wobei die Steckerteile (8,9) im zusammengesteckten Zustand wenigstens eine Schutzkammer (14) für die Kontaktelemente (10,11,12,13) bilden, wobei zumindest eines der Steckerteile (8,9) eine Einrichtung zum Erfassen von Feuchtigkeit und/oder Flüssigkeit in der wenigstens einen Schutzkammer (14) aufweist, wobei die Einrichtung ein elektrisch leitfähiges Prüfkontaktelement (15), insbesondere einen Prüfkontaktpin, aufweist, das in die Schutzkammer (14) hineinragt und elektrisch kontaktierbar ist, wobei eine Auswerteschaltung (16) mit dem Prüfkontaktelement (15) verbunden ist, die eine ansteuerbare Signalerzeugungseinrichtung (17) und eine Signalerfassungseinrichtung (18) aufweist und dazu ausgebildet ist, mittels der Signalerfassungseinrichtung (18) einen von der Signalerzeugungseinrichtung (17) erzeugtes Signal zu erfassen, wobei der Prüfkontakt derart mit der Auswerteschaltung (16) verschaltet ist, dass das erzeugte Signal bei Vorhandensein von Feuchtigkeit und/oder Flüssigkeit in der Schutzkammer (14) durch die Signalerfassungseinrichtung (18) erkennbar beeinflusst ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalerzeugungseinrichtung (17) ein pulsweitenmoduliertes Signal erzeugt, das dem Prüfkontakt durch einen Spannungsteiler (23) zugeführt wird.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Prüfeinrichtung für eine Steckverbindung, insbesondere eines Steuergeräts eines Lenksystems für ein Kraftfahrzeug, wobei die Steckverbindung ein erstes Steckerteil und ein zweites Steckerteil aufweist, die jeweils mehrere elektrisch leitfähige Kontaktelemente aufweisen und derart zusammensteckbar oder zusammengesteckt sind, dass zumindest einige der Kontaktelemente des ersten Steckerteils mit zumindest einigen Kontaktelementen des zweiten Steckerteils in elektrischem Berührungskontakt gelangen, und wobei die Steckerteile im zusammengesteckten Zustand wenigstens eine Schutzkammer für die Kontaktelemente bilden.
- Weiterhin betrifft die Erfindung ein Steuergerät, das wenigstens ein Steckerteil für eine derartige Steckverbindung aufweist, sowie ein Steuersystem, das mit einer entsprechenden Steckverbindung versehen ist.
- Stand der Technik
- Steckverbindungen in Steuergeräten sind weit verbreitet, insbesondere um Steuergeräte mit externen elektrischen Einrichtungen zu verbinden. So ist beispielsweise das Steuergerät eines Lenksystems eines Kraftfahrzeugs durch eine Steckverbindung mit einem elektrischen Aktuator und/oder einer Sensoreinrichtung des Lenksystems elektrisch verbunden, um das Lenksystem zu betreiben und/oder zu überwachen. Durch die Steckverbindung wird sichergestellt, dass die elektrischen Kontakte vor äußeren Einflüssen, insbesondere vor Feuchtigkeit oder Flüssigkeit geschützt sind, sodass keine Kurzschlüsse zwischen benachbarten Kontaktelementen entstehen können. Dazu bilden die beiden Steckerteile der Steckverbindung eine Schutzkammer, innerhalb welcher die Kontaktelemente liegen.
- Ferner ist aus der
DE 100 26 968 A1 eine gattungsgemäße Prüfeinrichtung gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Prüfeinrichtung für eine derartige Steckverbindung zu schaffen, mittels welcher die Funktionsfähigkeit der Steckverbindung und damit des Steuergeräts oder des Steuersystems bewertbar ist, sodass beispielsweise bei einem Ausfall der Steckverbindung Notmaßnahmen oder Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet werden können, die einen sicheren Weiterbetrieb des Kraftfahrzeugs einerseits erlauben oder andererseits eine Sicherheitsabschaltung bewirken.
- Offenbarung der Erfindung
- Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird durch eine Prüfeinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Diese hat den Vorteil, dass auf einfache Art und Weise erkennbar ist, ob die Gefahr eines Kurzschluss innerhalb der Steckverbindung besteht. Hierzu ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass zumindest eines der Steckerteile eine Einrichtung zum Erfassen von Feuchtigkeit und/oder Flüssigkeit in der wenigstens einen Schutzkammer aufweist. Im einfachsten Fall handelt es sich bei der Einrichtung beispielsweise um einen Fluidsensor, insbesondere einen Feuchtigkeitssensor, der in der Schutzkammer angeordnet und signaltechnisch und/oder energietechnisch mit dem Steuergerät verbunden oder verbindbar ist. Wird Feuchtigkeit und/oder Flüssigkeit innerhalb der Schutzkammer detektiert, so wird darauf geschlossen, dass die Gefahr einer Fehlinformation oder eines Kurzschlusses in der Steckverbindung besteht. So kann auf einfache Art und Weise eine Sicherheitsmaßnahme oder Notmaßnahme eingeleitet werden.
- Vorliegend weist die Einrichtung ein elektrisch leitfähiges Prüfkontaktelement, insbesondere einen Prüfkontaktpin, auf, das in den Schutzkammer hineinragt und elektrisch kontaktierbar ist. Das zusätzliche Prüfkontaktelement stellt somit ein Sensorelement dar, das innerhalb der Schutzkammer den Feuchtigkeitswert oder -zustand überwacht.
- Bevorzugt ist das Prüfkontaktelement zwischen einem zur Spannungsversorgung dienenden Kontaktelement und einem Massekontaktelement des einen Steckerteils in der Schutzkammer angeordnet. Für den Fall, dass Feuchtigkeit und/oder Flüssigkeit in der Schutzkammer vorliegt, bildet diese einen elektrischen Leiter zwischen dem Prüfkontaktelement und dem Massekontaktelement, wodurch eine Signalveränderung erfassbar ist, die in einfacher Art und Weise auf das Vorhandensein der Feuchtigkeit und/oder Flüssigkeit schließen lässt.
- Fener ist eine Auswerteschaltung mit dem Prüfkontaktelement verbunden, die eine ansteuerbare Signalerzeugungseinrichtung und eine Signalerfassungseinrichtung aufweist und dazu ausgebildet ist, mittels der Signalerfassungseinrichtung ein von der Signalerzeugungseinrichtung erzeugtes Signal zu erfassen, wobei der Prüfkontakt derart mit der Auswerteschaltung verschaltet ist, dass das erzeugte Signal bei Vorhandensein von Feuchtigkeit und/oder Flüssigkeit in der Schutzkammer beeinflusst wird. Es ist also vorgesehen, dass ein Signal erzeugt und erfasst wird, wobei das erzeugte Signal bei Vorhandensein von Feuchtigkeit und/oder Flüssigkeit beeinflusst wird, sodass nicht ein erwartetes Signal, sondern ein anderes Signal erfasst wird. Hierdurch ist auf einfache Art und Weise auf das Vorhandensein von Feuchtigkeit und/oder Flüssigkeit in der Schutzkammer schließbar. Durch die Auswerteschaltung wird somit auf besonders kostengünstige Art und Weise eine Art Fluidsensor, insbesondere Feuchtigkeitssensor, in der Schutzkammer realisiert, wobei hier nicht unbedingt ein konkreter Feuchtigkeitswert feststellbar ist, sondern vielmehr erkannt werden kann, ob die in der Schutzkammer vorhandene Feuchtigkeit und/oder Flüssigkeit einen kritischen Wert derart überschritten hat, wobei das erzeugte Signal derart beeinflusst wird, dass das erfasste Signal von dem erwarteten Signal erkennbar abweicht.
- Zudem erzeugt die Signalerzeugungseinrichtung ein pulsweitenmoduliertes Signal, das den Prüfkontakt durch einen Spannungsteiler zugeführt wird. Hierdurch ist eine einfache Erfassung oder Überwachung des erzeugten Signals durch die Signalerfassungseinrichtung möglich. Insbesondere dann, wenn Signalpulse ausbleiben, ist einfach erkennbar, dass Feuchtigkeit oder Flüssigkeit in der Schutzkammer vorliegt, welche einen Nebenschluss zwischen dem Prüfkontakt und dem Massekontakt herstellt.
- Insbesondere weist dazu der Spannungsteiler zwischen dem Signalerzeuger und einem Halbleiterschalter zwei in Reihe geschaltete Widerstände auf, zwischen denen der Prüfkontakt angeschlossen ist, wobei der Halbleiterschalter mit einer Spannungsversorgung und der Signalerfassungseinrichtung einerseits und mit einem Masseanschluss andererseits verbunden ist. Das von der Signalerzeugereinrichtung erzeugte Signal, insbesondere das pulsweitenmodulierte Signal, wird durch den Prüfkontakt und den zu dem Massekontaktelement gebildeten Nebenschluss bei ausreichend reduziertem elektrischen Widerstand zwischen Prüfkontaktelement und Massekontaktelement durch den Nebenschluss derart beeinflusst, dass das Einschalten des Halbleiterschalters unterbleibt. Damit ist der von der Signalerfassungseinrichtung überwachte Spannungsverlauf der Spannungsversorgung, die durch das Schaltmuster der Signalerzeugungseinrichtung vorgegeben werden soll, nicht erfassbar. Bleibt somit ein Schalten der Versorgungsspannung aus, ist auf einfache Art und Weise auf das Vorhandensein von zu viel Feuchtigkeit und/oder Flüssigkeit in der Schutzkammer schließbar. Das erzeugte Signal ist dabei derart gewählt, dass bei Nicht-Vorhandensein von Feuchtigkeit und/oder Flüssigkeit in der Schutzkammer der Halbleiterschalter entsprechend der Pulsweitenmodulation geschaltet wird, wodurch sich eine erfassbare Versorgungsspannung oder ein erfassbarer Versorgungsspannungsverlauf ergibt.
- Besonders bevorzugt ist der Halbleiterschalter als Transistor ausgebildet. Dieser ist kostengünstig einsetzbar und gewährleistet eine hohe Lebensdauer der Prüfeinrichtung.
- Weiterhin ist bevorzugt vorgesehen, dass die Signalerfassungseinrichtung dazu ausgebildet ist, die durch den Halbleiterschalter geschaltete Versorgungsspannung auf Schaltflanken zu überwachen, wobei die Signalerfassungseinrichtung bei Vorhandensein von Schaltflanken erkennt, dass in der Schutzkammer keine kritische Menge Feuchtigkeit und/oder Flüssigkeit vorhanden ist, und bei Nicht-Vorhandensein von Schaltflanken, eine kritische Menge Feuchtigkeit und/oder Flüssigkeit in der Schutzkammer vorhanden ist. Wie oben bereits erwähnt, erfolgt dadurch eine einfache Beurteilung des Feuchtigkeitszustands in der Schutzkammer.
- Das erfindungsgemäße Steuergerät mit den Merkmalen des Anspruchs 6 zeichnet sich durch die erfindungsgemäße Prüfeinrichtung aus, die dem ersten Steckerteil, also dem Steckerteil des Steuergeräts, zugeordnet ist. Dadurch ist die Auswerteschaltung besonders einfach in dem Steuergerät selbst realisierbar und bevorzugt dort ausgebildet. Besonders bevorzugt weist das Steuergerät mehrere erste Steckerteile auf, die jeweils ein Prüfkontaktelement aufweisen. Bevorzugt ist dem jeweiligen Prüfkontaktelement eine eigene Auswerteschaltung, wie sie obenstehend beschrieben wurde, zugeordnet. Alternativ sind die Prüfkontaktelemente elektrisch zusammengeführt und einer gemeinsamen Auswerteschaltung zugeordnet. Dann ist zumindest noch feststellbar, ob in einer der Steckverbindung des Steuergeräts ein kritischer Flüssigkeitswert vorliegt, wobei nicht feststellbar ist, in welcher der Steckverbindungen.
- Das erfindungsgemäße Steuersystem mit den Merkmalen des Anspruchs 8 zeichnet sich dadurch aus, dass die Prüfeinrichtung oder das Steuergerät erfindungsgemäß ausgebildet sind. Es ergeben sich hierdurch die bereits genannten Vorteile.
- Weitere Vorteile und bevorzugte Merkmale und Merkmalskombinationen ergeben sich insbesondere aus dem zuvor Beschriebenen sowie aus den Ansprüchen. Im Folgenden soll die Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert werden. Dazu zeigen
-
1 ein Lenksystem in einer vereinfachten Darstellung, -
2 eine Steckverbindung des Lenksystems in einer vereinfachten Schnittdarstellung und -
3 eine Prüfeinrichtung des Lenksystems in einem vereinfachten Schaltbild. -
1 zeigt in einer vereinfachten Darstellung ein Lenksystem 1 eines Kraftfahrzeugs, das eine Lenkhandhabe 2, insbesondere Lenkrad, aufweist, die mit zwei lenkbaren Rädern 3 eines Kraftfahrzeugs mithilfe einer Servolenkeinrichtung 4 verbunden ist. Die Servolenkeinrichtung 4 ist mit einem Steuergerät 5 verbunden, das wiederum mit einem Sensor 6 verbunden ist, der zum Erfassen einer Lenkbewegung der Lenkhandhabe 2 dient. - Das Steuergerät 5, das in
1 ohne räumliche Zuordnung dargestellt ist, ist beispielsweise direkt in der Servolenkeinrichtung 4 angeordnet, in1 aus Übersichtlichkeitsgründen jedoch daneben dargestellt. - Das Steuergerät 5 ist dabei mit dem Sensor 6 und der Servolenkeinrichtung 4 durch Steckverbindungen 7 verbunden.
-
2 zeigt eine derartige Steckverbindung 7 in einer vereinfachten Schnittdarstellung. Die jeweilige Steckverbindung 7 weist ein erstes, dem Steuergerät 5 zugeordnetes Steckerteil 8 auf sowie ein zweites Steckerteil 9, das dem Sensor 6 oder der Servolenkeinrichtung 4 zugeordnet oder mit diesem oder dieser direkt verbunden ist. Die Steckerteile 8, 9 sind dazu ausgebildet, zusammengesteckt zu werden und dadurch elektrische Berührungskontakte zwischen elektrischen Leitern des Steuergeräts 5 und des Sensors 6 oder der Servolenkeinrichtung 4 herzustellen. Dazu weist das erste Steckerteil 8 mehrere Kontaktelemente 10 und 11 auf, wobei vorliegend das Kontaktelement 10 ein Masseanschlusssteckerelement ist und das Kontaktelement 11 ein Versorgungsspannungskontaktelement. Das Steckerteil 9 weist ebenfalls mehrere Kontaktelemente 12, 13 auf, die im zusammengesteckten Zustand jeweils eines der Kontaktelemente 10, 11 berührungskontaktieren. Dazu ist vorliegend vorgesehen, dass die Kontaktelemente 10 und 11 als Kontaktpins ausgebildet sind und die Kontaktelemente 12, 13 als Kontaktbuchsen, in welche die Kontaktpins einschiebbar sind, wie in2 gezeigt. - Die Steckerteile 8, 9 bilden außerdem in seinem letzten Zustand eine Schutzkammer 14, in welcher die Kontaktelemente 10 bis 13 vor äußeren Einflüssen, insbesondere vor Flüssigkeiten geschützt angeordnet sind.
- Dem Steckerteil 8 ist außerdem ein Prüfkontaktelement 15 zugeordnet, das zwischen den Kontaktelementen 11 und 10 in der Schutzkammer 14 liegt. Das Prüfkontaktelement 15 ist ebenfalls als Kontaktpin ausgebildet, der somit in die Schutzkammer 14 hineinragt. Das Prüfkontaktelement 15 ist mit einer Auswerteschaltung verbunden, mittels welcher in einfacher Art und Weise detektierbar ist, ob in der Schutzkammer 14 eine Flüssigkeit oder alternativ Feuchtigkeit vorhanden ist, die zu einer Fehlfunktion der Steckverbindung 7 führen könnte.
-
3 zeigt hierzu die vorteilhafte Auswerteschaltung 16, die vorteilhafterweise an dem Steuergerät 5 realisiert ist. Die Auswerteschaltung 16 weist eine Signalerzeugungseinrichtung 17 sowie eine Signalerfassungseinrichtung 18 auf. Die Signalerzeugungseinrichtung 17 ist dazu ausgebildet, ein pulsweitenmoduliertes Signal zu erzeugen, wozu sie einen Pulsweitensignalgenerator 19 aufweist. - Die Signalerzeugungseinrichtung 17 ist mit einem Halbleiterschalter 20 verbunden, der in Folge des pulsweitenmodulierten Signals betätigt wird. Im betätigten Zustand verbindet der Halbleiterschalter 20 eine Versorgungsspannungsquelle 21 mit einem Masseanschluss 22. Dabei ist zwischen der Versorgungsspannungsquelle 21 und dem Halbleiterschalter 20 ein Widerstand R1 geschaltet. Zwischen dem Widerstand R1 und dem Halbleiterschalter 20 ist außerdem die Signalerfassungseinrichtung 18 angeschlossen.
- Im Normalbetrieb ist damit durch die Signalerfassungseinrichtung 18 die durch den Halbleiterschalter 20 geschaltete Versorgungsspannung entsprechend des Schaltvorlaufs erfassbar. Im Normalfall würde somit das erfasste Signal zumindest im Wesentlichen dem erzeugten Signal entsprechen.
- Der Halbleiterschalter 20 ist dabei als Transistor ausgebildet, dem außerdem eine Freilaufdiode D1 sowie eine zu der Freilaufdiode D1 parallel geschaltete Kapazität C1 zugeordnet sind.
- Zwischen dem Halbleiterschalter 20 und der Signalerzeugungseinrichtung 17 sind zwei in Reihe geschaltete Widerstände R2 und R3 angeordnet, zwischen denen das Prüfkontaktelement 15 angeschlossen ist. Das Prüfkontaktelement 15 ist somit durch einen Spannungsteiler 23 mit der Signalerzeugungseinrichtung 17 verbunden.
- Optional ist dem Widerstand R2 außerdem noch eine Kapazität C2 vorgeschaltet, wobei zwischen der Kapazität C2 und dem Widerstand R2 optional ein Masseanschluss 24 durch einen Widerstand R4 angeschlossen ist.
- Das Prüfkontaktelement 15 ist bevorzugt durch eine Kapazität C3 mit einem Masseanschluss 25 verbunden.
- Im Normalbetrieb wird das erzeugte Signal durch das angeschlossene Prüfkontaktelement 15 nicht beeinflusst, sodass das Schalten des Halbleiterschalters 20 wie zuvor erläutert erfolgt und von der Signalerfassungseinrichtung 18 überwacht werden kann. Liegt jedoch Wasser oder andere Flüssigkeit in der Schutzkammer 14 vor, so wird durch diese ein Nebenschluss zu dem benachbarten Kontaktelement 10, das den Masseanschluss darstellt, hergestellt, wobei diese Verbindung in
3 durch einen variablen Widerstand RN des Nebenschluss eingezeichnet ist. Wird der Widerstand zu klein, nähert sich der Nebenschluss also an einen Kurzschluss an, so bewirkt dies, dass das erzeugte Signal derart beeinflusst, dass das Schaltelement 20 nicht mehr schaltet, sodass in Folge die Signalerfassungseinrichtung 18 auch keinen Schaltverlauf mehr in der Versorgungsspannung erkennen kann. Stattdessen wird eine konstante Spannung ermittelt. - Die Auswerteschaltung 16 arbeitet bevorzugt mit Wechselspannung und niedrigen Spannungen am Prüfkontaktelement 15, um elektrische Korrosion durch Stromfluss am Prüfkontaktelement 15 weitgehend auszuschließen. Wird durch die Signalerfassungseinrichtung 18 das invertierte Signal der Signalerzeugungseinrichtung 17 zurückgelesen, wird darauf erkannt, dass keine Flüssigkeit in der Schutzkammer 14 vorhanden ist. Wird hingegen eine konstante Spannung erfasst, wird darauf erkannt, dass Wasser in der Schutzkammer 14 oder eine andere leitfähige Flüssigkeit in der Schutzkammer 14 vorliegen muss. Dadurch, dass das Schalten des Schaltelements 20 ausfällt, sind keine Schaltflanken mehr durch die Signalerfassungseinrichtung 18 erfassbar. Gemäß einem konkreten Ausführungsbeispiel können folgende Werte für die Widerstände und Kapazitäten gewählt werden: R1 = 10kΩ, R2 = 22,1kΩ, R3 = 22,1kΩ, R4 = 22,1kΩ, C1 = 100 pF, C2 = 1 nF, C3 = 4,7 nF. Als Versorgungsspannung kann beispielsweise eine (DVDD-)Spannung von Uv = 3,3V gewählt werden.
Claims (8)
- Prüfeinrichtung für eine Steckverbindung, insbesondere eines Steuergeräts (5) eines Lenksystems (1) für ein Kraftfahrzeug, wobei die Steckverbindung ein erstes Steckerteil (8) und ein zweites Steckerteil (9) aufweist, die jeweils mehrere elektrisch leitfähige Kontaktelemente (10,11,12,13) aufweisen und derart zusammensteckbar oder zusammengesteckt sind, dass zumindest einige der Kontaktelemente (10,11,12,13) des ersten Steckerteils (8) mit zumindest einigen Kontaktelementen (10,11,12,13) des zweiten Steckerteils (9) in elektrischem Berührungskontakt gelangen, wobei die Steckerteile (8,9) im zusammengesteckten Zustand wenigstens eine Schutzkammer (14) für die Kontaktelemente (10,11,12,13) bilden, wobei zumindest eines der Steckerteile (8,9) eine Einrichtung zum Erfassen von Feuchtigkeit und/oder Flüssigkeit in der wenigstens einen Schutzkammer (14) aufweist, wobei die Einrichtung ein elektrisch leitfähiges Prüfkontaktelement (15), insbesondere einen Prüfkontaktpin, aufweist, das in die Schutzkammer (14) hineinragt und elektrisch kontaktierbar ist, wobei eine Auswerteschaltung (16) mit dem Prüfkontaktelement (15) verbunden ist, die eine ansteuerbare Signalerzeugungseinrichtung (17) und eine Signalerfassungseinrichtung (18) aufweist und dazu ausgebildet ist, mittels der Signalerfassungseinrichtung (18) einen von der Signalerzeugungseinrichtung (17) erzeugtes Signal zu erfassen, wobei der Prüfkontakt derart mit der Auswerteschaltung (16) verschaltet ist, dass das erzeugte Signal bei Vorhandensein von Feuchtigkeit und/oder Flüssigkeit in der Schutzkammer (14) durch die Signalerfassungseinrichtung (18) erkennbar beeinflusst ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalerzeugungseinrichtung (17) ein pulsweitenmoduliertes Signal erzeugt, das dem Prüfkontakt durch einen Spannungsteiler (23) zugeführt wird.
- Prüfeinrichtung nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass das Prüfkontaktelement (15) zwischen einem Spannungsversorgungskontaktelement und einem Massekontaktelement des einen Steckerteils (8,9) in der Schutzkammer (14) angeordnet ist. - Prüfeinrichtung nach
Anspruch 1 oder2 , dadurch gekennzeichnet, dass der Spannungsteiler (23) zwischen der Signalerzeugereinrichtung (17) und einem Halbleiterschalter (20) zwei in Reihe geschaltete Widerstände aufweist, zwischen denen der Prüfkontakt angeschlossen ist, und wobei der Halbleiterschalter (20) mit einer Spannungsversorgung (21) und der Signalerfassungseinrichtung (18) einerseits und mit einem Masseanschluss (22) andererseits verbunden ist. - Prüfeinrichtung nach
Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet, dass der Halbleiterschalter (20) ein Transistor ist. - Prüfeinrichtung nach einem der
Ansprüche 3 oder4 , dadurch gekennzeichnet, dass die Signalerfassungseinrichtung (17) dazu ausgebildet ist, die durch den Halbleiterschalter (20) geschaltete Versorgungsspannung auf Schaltflanken zu überwachen, wobei die Signalerfassungseinrichtung (18) bei Vorhandensein von Schaltflanken erkennt, dass keine kritische Flüssigkeitsmenge in der Schutzkammer (14) vorhanden ist, und bei Nicht-Vorhandensein von Schaltflanken, dass eine kritische Flüssigkeitsmenge in der Schutzkammer (14) vorhanden ist. - Steuergerät (5), insbesondere für ein Lenksystem (1) eines Kraftfahrzeugs, mit wenigstens einem ersten Steckerteil (8) für eine Steckverbindung, die das erste Steckerteil (8) und ein zweites Steckerteil (9) aufweist, wobei die Steckerteile (8,9) jeweils mehrere elektrisch leitfähige Kontaktelemente (10,11,12,13) aufweisen und derart zusammensteckbar oder zusammengesteckt sind, dass zumindest einige der Kontaktelemente (10,11,12,13) des ersten Steckerteils (8) mit zumindest einigen Kontaktelementen (10,11,12,13) des zweiten Steckerteils (9) in elektrischen Berührungskontakt gelangen, und wobei die Steckerteile (8,9) im zusammengesteckten Zustand wenigstens eine Schutzkammer (14) für die Kontaktelemente (10,11,12,13) bilden, gekennzeichnet durch eine dem ersten Steckerteil (8) zugeordnete Prüfeinrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis5 . - Steuergerät nach
Anspruch 6 , dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteschaltung (16) in dem Steuergerät (5) ausgebildet ist. - Steuersystem, insbesondere Lenksystem (1) eines Kraftfahrzeugs, mit zumindest einem Steuergerät (5) und mit zumindest einer elektrisch betreibbaren Einrichtung, die durch eine Steckverbindung mit dem Steuergerät (5) verbunden ist, wobei die Steckverbindung ein erstes Steckerteil (8) und ein zweites Steckerteil (9) aufweist, die jeweils mehrere elektrisch leitfähige Kontaktelemente (10,11,12,13) aufweisen und derart zusammensteckbar oder zusammengesteckt sind, dass zumindest einige der Kontaktelemente (10,11,12,13) des ersten Steckerteils (8) mit zumindest einigen Kontaktelementen (10,11,12,13) des zweiten Steckerteils (9) in elektrischem Berührungskontakt gelangen, und wobei die Steckerteile (8,9) im zusammengesteckten Zustand wenigstens eine Schutzkammer (14) für die Kontaktelemente (10,11,12,13) bilden, gekennzeichnet durch eine Prüfeinrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis5 oder durch ein Steuergerät nachAnspruch 6 oder7 .
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