DE102018216961B4 - Insassenschutzvorrichtung für ein Kraftfahrzeug sowie Kraftfahrzeug - Google Patents
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Abstract
Insassenschutzvorrichtung (13) für ein Kraftfahrzeug (2), mit einem infolge Treibgasbeaufschlagung entfaltbaren und sich entlang eines Fahrzeugsäulen (3, 4, 5) der Fahrzeugkarosserie (8) verbindenden seitlichen Dachholms (7) erstreckenden Gassack (15), und mit einem an der Fahrzeugkarosserie (8) gehalterten Dachhimmel (9), wobei zwischen dem Dachholm (7) und dem Dachhimmel (9) ein Aufbewahrungsraum (14) für den gefalteten Gassack (15) ausgebildet ist, wobei der Dachhimmel (9) derart an der Fahrzeugkarosserie (8) verstellbar gehaltert ist, dass dieser dem infolge besagter Treibgasbeaufschlagung sich entfaltenden Gassack (15) einen Austrittsbereich (17) für denselben aus dem Aufbewahrungsraum (14) nach Fahrzeug-unten freigibt, und wobei der Gassack (15) und der Dachhimmel (9) sich zumindest bis in den Bereich einer fahrzeugheckseitigen und/oder einer fahrzeugfrontseitigen Fahrzeugsäule (5, 3) erstrecken und der Dachhimmel (9) zumindest im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule (5, 3) derart an der Fahrzeugkarosserie (8) nach Fahrzeug-innen verstellbar gehaltert ist, dass der Dachhimmel (9) im Bereich dieser Fahrzeugsäule (5, 3) dem infolge Treibgasbeaufschlagung sich entfaltenden Gassack (15) einen ersten Austrittsbereich (17) aus dem Aufbewahrungsraum (14) nach Fahrzeug-unten freigibt, dadurch gekennzeichnet, dass der Dachhimmel (9) im Bereich dieser Fahrzeugsäule (5, 3) dem infolge Treibgasbeaufschlagung sich entfaltenden Gassack (15) zusätzlich einen zweiten Austrittsbereich (20) aus dem Aufbewahrungsraum (14) nach Fahrzeug-oben freigibt, und dass der Dachhimmel (9) im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule (5, 3) je zwei Fixierungspunkte (24, 25) zur Anbindung des Dachhimmels (9) an die Fahrzeugkarosserie (8) mittels je eines Fangbandes (22, 23) aufweist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Insassenschutzvorrichtung für ein Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Gemäß Anspruch 8 betrifft dieselbe ferner ein Kraftfahrzeug mit einer derartigen Insassenschutzvorrichtung.
- Für die Zwecke der vorliegenden Beschreibung soll die übliche Fahrtrichtung eines Kraftfahrzeugs mit „-x“ („minus x“), die Richtung entgegen seiner üblichen Fahrtrichtung mit „+x“ („plus x“), ausgehend von der üblichen Fahrtrichtung (-x) die Richtung in der Horizontalen quer zur x-Richtung nach rechts gesehen mit „+y“, ausgehend von der üblichen Fahrtrichtung (-x) die Richtung in der Horizontalen quer zur x-Richtung nach links gesehen mit „-y“, die Richtung in der Vertikalen quer zur x-Richtung nach oben gesehen mit „+z“, und die Richtung in der Vertikalen quer zur x-Richtung nach unten gesehen mit „-z“ bezeichnet werden. Diese Bezeichnungsweise der Raumrichtungen in kartesischen Koordinaten entspricht dem in der Kraftfahrzeugindustrie allgemein verwendeten Koordinatensystem. Überdies werden Begriffe wie „vorne“, „hinten“, „oben“ „unten“ sowie Begriffe mit ähnlichem Bedeutungsinhalt einschließlich der Begriffe „rechts“ und „links“ in der Weise verwendet, wie sie zur Richtungsbezeichnung an einem Kraftfahrzeug üblicherweise gebraucht werden.
- Aus der Praxis des Fahrzeugbaus sind seit geraumer Zeit Insassenschutzvorrichtungen bekannt, welche einen oder mehrere Airbags aufweisen, die im Falle eines Crashereignisses sensorgesteuert auslösen und so den Fahrzeuginsassen vor Körperschäden schützen oder diese zumindest vermindern sollen. Unter einem Airbag wird dabei ein Gassack verstanden, der infolge einer Treibgasbeaufschlagung von einer gefalteten Ausgangsstellung in einen entfalteten, aufgeblähten Zustand überführt wird, auf welchem dann im Falle besagten Crashereignisses zumindest ein Körperteil eines betroffenen Fahrzeuginsassen abgestützt wird. Airbags sind in der Praxis an den unterschiedlichsten Orten der Fahrgastzelle angeordnet. Neben Fahrer- und Beifahrerairbags sind beispielsweise auch Seitenairbags in der Türverkleidung und/oder im Fahrzeugsitz, Knieairbags, Gurtairbags und sogenannte Kopfairbags bekannt. Die Erfindung bezieht sich auf letztere.
- Insoweit ist aus der
DE 10 2009 005 900 A1 eine Insassenschutzvorrichtung mit einem sogenannten Kopf-Seitengassack mit mehreren aufblasbaren Kammern bekannt, welcher Gassack in der Dachrahmenverkleidung des Fahrzeugs untergebracht ist und sich im Falle einer seitlichen Kollision des Fahrzeugs entlang der Seitenfenster in die Fahrgaszelle hinein nach Fahrzeug-unten bzw. vertikal entfaltet, um einen Fahrzeuginsassen vor einem Aufprall auf fahrzeugfeste Bauteile zu schützen. Längs des unteren Randabschnitts des Gassacks erstreckt sich ein Fangband, das zwischen einem unverschiebbar an einer A-Säule des Fahrzeugs vorgesehenen Befestigungspunkt und einem ebenfalls unverschiebbar an einer D-Säule des Fahrzeugs angeordneten Befestigungspunkt verläuft. Fahrzeugseitig ist das Fangband ausschließlich an besagten Befestigungspunkten gehalten. Zur zuverlässigen Fixierung des aufgeblasenen Gassacks ist darüber hinaus das Fangband an den aufblasbaren Kammern des Gassacks unverschiebbar befestigt. - Aus der
US 2007/0096440 A1 ist des Weiteren als Insassenschutzvorrichtung eine Dachhimmelanordnung für ein Fahrzeug mit einem Dachhimmel und einem aufblasbaren Airbag bekannt. Der Dachhimmel weist einen Vorderabschnitt sowie ein Hinterabschnitt auf und ist so konfiguriert, dass sich dieser unter dem Airbag erstreckt. Der Airbag ist ferner so konfiguriert, dass sich dieser beim Aufblasen entlang einer Seite des Fahrzeugs nach unten erstreckt. Der Hinterabschnitt des Dachhimmels ist mittels eines Haltebandes mit einem hinteren Teil des Fahrzeugs verbunden und zwar derart, dass das Halteband die Bewegung des Dachhimmels während der Entfaltung des Airbags steuert. Im besonderen ist vorgesehen, dass das Halteband mit dem Dachhimmel zusammenwirkt, um eine Gelenklinie am Dachhimmel in der Nähe einer Seitenkante zu definieren, so dass der Dachhimmel während der Entfaltung des Airbags entlang der Gelenklinie biegbar ist. Hierdurch soll der Dachhimmel die Entfaltung des Airbags nach Fahrzeug-unten und zur Seite des Fahrzeugs lenken. - Aufgrund eines aktuell favorisierten Designs von Kraftfahrzeugen, insbesondere von Personenkraftwagen, läuft das Heck desselben relativ weit nach unten aus und ist so der Kopf eines Fondpassagiers relativ nahe einer hinteren Fahrzeugsäule und dem Fahrzeugdach angeordnet. Im Hinblick darauf besteht der Bedarf, den Personenschutz, insbesondere den Schutz des Kopfes des Fahrzeuginsassen, noch weiter zu verbessern bzw. zu optimieren.
- So beschreibt die gattungsbildende
EP 2 957 467 A1 einen Airbag für ein Kraftfahrzeug, welcher im entfalteten Zustand eine Seitenkammer, eine Eckkammer und eine Dachkammer aufweist. Im gefalteten Zustand bzw. im Ruhezustand ist der Airbag innerhalb eines zwischen dem Fahrzeugdach und dem Dachhimmel gebildeten Hohlraum angeordnet. Wird der Airbag entfaltet, verformt die Seitenkammer desselben den Dachhimmel, wodurch ein Austrittsbereich für besagte Seitenkammer freigegeben wird. Die Dachkammer erstreckt sich im entfalteten Zustand innerhalb des besagten Hohlraums zwischen Fahrzeugdach und Dachhimmel. Die Eckkammer separiert die Seitenkammer von der Dachkammer. - Die
EP 0 943 501 A2 beschreibt eine Fahrzeuginsassen-Schutzvorrichtung, welche einen Seitenvorhang-Airbag und einem Dachhimmel-Airbag ausbildet. In einer zur vorbeschriebenen Lösung ähnlichen Ausführungsform entfaltet sich der Seitenvorhang-Airbag zu einer Position innerhalb eines Vorderseitenfensters oder Rückseitenfesters des Kraftfahrzeugs. Der Dachhimmel-Airbag entfaltet sich in Funktion oberhalb des Kopfes eines Fahrzeuginsassen innerhalb eines Hohlraums zwischen dem Fahrzeugdach und dem Dachhimmel. Alternativ wird mit dieser Druckschrift vorgeschlagen, dass der Dachhimmel-Airbag sich durch eine Öffnung im Dachhimmel entfaltet. - Die
US 6 102 436 A offenbart einen unter einer Fahrzeugdachstruktur angeordneten Dachhimmel, welcher Elastomerschaum aufweist. Der Dachimmel ist mittels Haltegurte an Fahrzeugsäulen aufgehängt. Innerhalb der Säulen ist je ein Motor, insbesondere Linearantrieb, angeordnet, welcher mittels eines weiteren Haltegurts mit dem Dachhimmel verbunden ist. Wird mittels eines Aufprallsensors ein Überschlag des Fahrzeugs sensiert, ziehen die Motoren den Dachhimmel von der Fahrzeugdachstruktur nach unten weg und spannen den Dachhimmel. - Aufgabe der Erfindung ist es, eine Insassenschutzvorrichtung zu schaffen, welche bei Beibehaltung der Vorteile des Standes der Technik noch weiter verbessert ist und so einen noch weiter erhöhten Schutz des Kopfes eines Fahrzeuginsassen bewirkt. Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, ein Kraftfahrzeug mit einer derartigen Insassenschutzvorrichtung zur Verfügung zu stellen.
- Ausgehend von einer Insassenschutzvorrichtung für ein Kraftfahrzeug, mit einem infolge Treibgasbeaufschlagung entfaltbaren und sich entlang eines Fahrzeugsäulen der Fahrzeugkarosserie verbindenden seitlichen Dachholms erstreckenden Gassack, und mit einem an der Fahrzeugkarosserie gehalterten Dachhimmel, wobei zwischen dem Dachholm und dem Dachhimmel ein Aufbewahrungsraum für den gefalteten Gassack ausgebildet ist, wobei der Dachhimmel derart an der Fahrzeugkarosserie verstellbar gehaltert ist, dass dieser dem infolge besagter Treibgasbeaufschlagung sich entfaltenden Gassack einen Austrittsbereich für denselben aus dem Aufbewahrungsraum nach Fahrzeug-unten freigibt, und wobei der Gassack und der Dachhimmel sich zumindest bis in den Bereich einer fahrzeugheckseitigen und/oder einer fahrzeugfrontseitigen Fahrzeugsäule erstrecken und der Dachhimmel zumindest im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule derart an der Fahrzeugkarosserie verstellbar gehaltert ist, dass der Dachhimmel im Bereich dieser Fahrzeugsäule dem infolge Treibgasbeaufschlagung sich entfaltenden Gassack einen ersten Austrittsbereich aus dem Aufbewahrungsraum nach Fahrzeug-unten freigibt, wird die gestellte Aufgabe dadurch gelöst, dass der Dachhimmel im Bereich dieser Fahrzeugsäule dem infolge Treibgasbeaufschlagung sich entfaltenden Gassack zusätzlich einen zweiten Austrittsbereich aus dem Aufbewahrungsraum nach Fahrzeug-oben freigibt, und dass der Dachhimmel im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule je zwei Fixierungspunkte zur Anbindung des Dachhimmels an die Fahrzeugkarosserie mittels je eines Fangbandes aufweist.
- Im Hinblick auf den Stand der Technik ist hierdurch der Schutzbereich für den Kopf des betreffenden Fahrzeuginsassen, insbesondere Fondpassagiers, vorteilhaft erweitert, nämlich nach Fahrzeug-oben erweitert. Neben dem herkömmlichen Schutz des Kopfes in Höhe der Fenster des Kraftfahrzeugs ist somit auch ein Schutz des Kopfes darüber hinaus, nämlich oberhalb besagter Fenster in Höhe des Dachholms und des Fahrzeugdaches des Kraftfahrzeugs sowie im angrenzenden Bereich einer benachbarten Fahrzeugsäule, gegeben. Ferner ist es durch diese Maßnahme vorteilhaft ermöglicht, den infolge des sich entfaltenden Gassacks von der Fahrzeugkarosserie weg nach Fahrzeug-innen bewegenden Dachhimmel so zu steuern, dass dieser gleichzeitig den ersten Austrittsbereich für den Gassack nach Fahrzeug-unten und den zweiten Austrittsbereich nach Fahrzeug-oben aus besagtem Aufbewahrungsraum heraus bereitstellt.
- Die Unteransprüche beschreiben bevorzugte Weiterbildungen oder Ausgestaltungen der Erfindung.
- Um die Bewegung des Dachhimmels und das Austrittsverhalten des sich aufblähenden Gassacks aus dem Aufbewahrungsraum definiert steuern zu können, ist im Besondern vorgesehen, dass in Querrichtung der betreffenden Fahrzeugsäule gesehen die Fixierungspunkte des Dachhimmels beabstandet zueinander angeordnet sind.
- Bevorzugt ist dabei die definierte Bewegung des Dachhimmels im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule nach Fahrzeug-innen und die erforderlich Beabstandung desselben zur Fahrzeugkarosserie zur Entfaltung des Gassacks sowohl nach Fahrzeug-unten als auch nach Fahrzeug-oben durch die Wahl der Länge der Fangbänder und deren Anbindungsanordnung zum Dachhimmel und zur Fahrzeugkarosserie bestimmt.
- Um das Entfaltungsverhalten des Gassacks zu optimieren, ist vorgesehen, dass die Fangbänder derart bemessen und einenends am zugeordneten Fixierungspunkt des Dachhimmels und anderenends an der Fahrzeugkarosserie angebunden sind, dass infolge des sich entfaltenden Gassacks der sich im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule nach Fahrzeug-innen verstellende Dachhimmel in Querrichtung der Fahrzeugsäule gesehen sich beidseitig gleichmäßig von der Fahrzeugsäule abhebt. Unter gleichmäßig sei verstanden, dass der Dachhimmel im erfindungswesentlichen Bereich, nämlich im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule, entgegen dem Stand der Technik weitestgehend keine Bewegung um eine Längsachse vollführt, sondern in Querrichtung der Fahrzeugsäule gesehen sich beidseitig gleichmäßig von der Fahrzeugsäule nach Fahrzeug-innen abhebt und so die beiden Austrittsbereiche für den sich aufblähenden Gassack bereitstellt.
- Eine funktionssichere Ausführungsform der Erfindung kann dadurch erzielt werden, dass der Gassack im gefalteten Zustand desselben zwischen den beiden Fixierungspunkten des Dachhimmels angeordnet ist.
- Um vorteilhaft den Montageaufwand zu minimieren, weisen die Fangbänder bevorzugt einen gemeinsamen Anbindungspunkt an der Fahrzeugkarosserie auf. Die Erfindung beschränkt sich jedoch nicht auf diese Ausführungsform der Erfindung, sondern erfasst auch eine alternative Ausführungsform, bei der die Fangbänder jeweils einen separaten Anbindungspunkt an der Fahrzeugkarosserie aufweisen.
- Um dem betreffenden Fahrzeuginsassen einen definierten Schutzbereich des Kopfes insbesondere auch nach Fahrzeug-oben zu bieten, weist der Gassack im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule zumindest eine im Entfaltungsfall aus dem Aufbewahrungsraum nach Fahrzeug-oben austretende Quererweiterung auf bzw. bildet eine solche Quererweiterung aus.
- Die Erfindung betrifft auch ein Kraftfahrzeug mit einer Insassenschutzvorrichtung der vorbeschriebenen Art.
- Nachstehend wird die Erfindung anhand eines in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Sie ist jedoch nicht auf dieses beschränkt, sondern erfasst alle durch die Patentansprüche definierten Ausgestaltungen. Es zeigen:
-
1 äußerst schematisch eine Innenansicht der Fahrzeugzelle eines mit einer erfindungsgemäßen Insassenschutzvorrichtung ausgestatteten Kraftfahrzeugs, wobei ein Gassack der Insassenvorrichtung sowohl in einem gefalteten als auch in einem entfalteten, aufgeblähten Zustand gezeigt ist, -
2 die Fahrgastzelle nach1 mit Blick von Fahrzeug-innen auf eine hintere Fahrzeugsäule samt einem zugeordneten Dachhimmelabschnitt, -
3 die Fahrzeugsäule nach2 ohne Dachhimmel mit Blick auf einen unterhalb des Dachhimmels angeordneten und an der Fahrzeugkarosserie angebrachten sowie mittels Treibgas entfaltbaren Gassack, -
4 eine Innenansicht des Dachhimmelabschnitts der Fahrzeugsäule nach2 und3 samt des in einem zwischen Dachhimmel und Fahrzeugkarosserie gebildeten Aufbewahrungsraum angeordneten Gassacks im gefalteten Zustand desselben, und -
5 die Fahrgastzelle nach1 mit Blick von Fahrzeug-innen auf besagte hintere Fahrzeugsäule samt dem zugeordneten Dachhimmelabschnitt mit entfaltetem Gassack. -
1 zeigt zunächst eine Innenansicht der Fahrgastzelle 1 eines Kraftfahrzeugs 2, vorliegend eines Personenkraftwagens, mit Blick von Fahrzeug-innen auf die linke Seite des Kraftfahrzeugs 2. Das Kraftfahrzeug 2 weist beidseitig jeweils von Fahrzeug-vorn nach Fahrzeug-hinten gesehen je eine erste, vordere respektive fahrzeugfrontseitige Fahrzeugsäule 3, auch als A-Säule bezeichnet, eine zweite, mittlere Fahrzeugsäule 4, auch als B-Säule bezeichnet, und eine dritte, hintere respektive fahrzeugheckseitige Fahrzeugsäule 5, auch als C-Säule bezeichnet, auf. Von diesen Fahrzeugsäulen 3, 4, 5 sind wie bereits oben dargetan der Einfachheit halber lediglich die Fahrzeugsäulen 3, 4, 5 der linken Fahrzeugseite gezeigt. Ein in3 dargestellter und ein Fahrzeugdach 6 tragender seitlicher Dachholm 7 der Fahrzeugkarosserie 8 verbindet die Fahrzeugsäulen 3, 4, 5 untereinander. Das Fahrzeugdach 6 weist innerhalb der Fahrgastzelle 1 einen sogenannten Dachhimmel 9 auf, welcher in der Fachwelt auch gelegentlich als Formhimmel bezeichnet wird (vgl.1 ,2 ,4 ,5 ). Der Dachhimmel 9 erstreckt sich gemäß diesem Ausführungsbeispiel bis sowohl in die vordere Fahrzeugsäule 3 (A-Säule) als auch in die hintere Fahrzeugsäule 3 (C-Säule). Darüber hinaus zeigt1 noch einen Fahrersitz 10 einer vorderen Sitzreihe sowie eine hintere Sitzbank 11, deren Rückenlehne 12 im Bereich der hinteren Fahrzeugsäule 5 angeordnet ist. - Das Kraftfahrzeug 2 verfügt ferner über eine Insassenschutzvorrichtung 13. Diese weist einen zwischen dem Dachholm 7 und dem Dachhimmel 9 ausgebildeten Aufbewahrungsraum 14 auf, in welchem ein gefalteter Gassack 15 angeordnet ist (vgl.
4 ). Der Gassack 15 ist infolge einer Treibgasbeaufschlagung entfalt- bzw. aufblasbar.1 zeigt insoweit den Gassack 15 äußerst schematisch sowohl in einem gefalteten Zustand (gestrichelte Linienführung) als auch in einem entfalteten, aufgeblähten Zustand (durchgängige Linienführung).3 zeigt besagten Gassack 15 ebenfalls im gefalteten und an der Fahrzeugkarosserie 8 respektive dessen Dachholm 7 fixierten Zustand. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel erstreckt sich der Gassack 15 ausgehend von der vorderen Fahrzeugsäule 3 (A-Säule) entlang des Dachholms 7 bis in die hintere Fahrzeugsäule 5 (C-Säule) und zwar konkret bis zumindest in einen Bereich der hinteren Fahrzeugsäule 5, in welchem üblicherweise der Kopf eines auf der Sitzbank 11 platzierten, nicht zeichnerisch dargestellten Fondpassagiers positioniert ist. - Der gefaltete Gassack 15 ist beidenends im Entfaltungsfall unlösbar an der Fahrzeugkarosserie 8 und dazwischen mittels einer Mehrzahl im Entfaltungsfall lösbarer Befestigungsmittel 16 an der Fahrzeugkarosserie 8 befestigt. Besagte Befestigungsmittel 16 können beispielsweise nicht zeichnerisch dargestellte lösbare Klettverschlüsse aufweisen (vgl.
3 und4 ). - Was das vorliegende Ausführungsbeispiel anbelangt, ist der Dachhimmel 9 zum einen im gesamten Erstreckungsbereich des Gassacks 15 derart an der Fahrzeugkarosserie 8 verstellbar gehaltert, dass dieser dem infolge besagter Treibgasbeaufschlagung sich entfaltenden Gassack 15 einen ersten Austrittsbereich 17 für denselben aus dem Aufbewahrungsraum 14 nach Fahrzeug-unten in die Fahrgaszelle 1 hinein freigibt. D.h., der erste Austrittsbereich 17 bildet sich an einer den Aufbewahrungsraum 14 begrenzenden, unteren Kante 18 des Dachhimmels 9 aus. Im entfalteten, aufgeblähten Zustand erstreckt sich der Gassack 15 über besagte Kante 18 hinaus vorhangartig nach Fahrzeug-unten (vgl.
1 und5 ). - Im Bereich der hinteren Fahrzeugsäule 5 bildet der Dachhimmel 9 eine den Aufbewahrungsraum 14 nach Fahrzeug-oben begrenzende, obere Kante 19 aus. Zumindest im Bereich der hinteren Fahrzeugsäule 5 ist der Dachhimmel 9 derart an der Fahrzeugkarosserie 8 verstellbar gehaltert, dass dieser dem infolge besagter Treibgasbeaufschlagung sich entfaltenden Gassack 15 zusätzlich einen zweiten Austrittsbereich 20 für denselben aus dem Aufbewahrungsraum 14 nach Fahrzeug-oben in die Fahrgaszelle 1 hinein freigibt. Im Hinblick darauf weist der Gassack 15 im Bereich der hinteren Fahrzeugsäule 5 eine im Entfaltungsfall aus dem Aufbewahrungsraum 14 nach Fahrzeug-oben austretende bzw. gerichtete Quererweiterung 21 auf bzw. bildet eine solche Quererweiterung 21 aus (vgl.
1 und5 ). - Wie bereits oben dargetan, werden besagte Austrittsbereiche 17, 20 durch eine definierte Verstellung des Dachhimmels 9 nach Fahrzeug-innen infolge der Treibgasbeaufschlagung des Gassacks 15 und Entfalten bzw. Aufblähen desselben bewirkt. Um die Bewegung des Dachhimmels 9 und ferner die Austrittsbereiche 17, 20 definiert zu begrenzen, ist der Dachhimmel 9 im Bereich der hinteren Fahrzeugsäule 5 mittels Fangbänder 22, 23 an die Fahrzeugkarosserie 8 angebunden. Gemäß
4 sind zwei Fangbänder 22, 23 vorgesehen, die einenends in je einem Fixierungspunkt 24, 25 des Dachhimmels 9 an demselben und anderenends in einem gemeinsamen Anbindungspunkt 26 an der Fahrzeugkarosserie 8 festgelegt sind. Auf die Darstellung der Fahrzeugkarosserie 8 wurde der besseren Übersichtlichkeit halber verzichtet. - Wie der
4 weiter zu entnehmen ist, sind die Fixierungspunkte 24, 25 in Fahrzeughochrichtung (z-Richtung) gesehen beabstandet zueinander angeordnet. Zwischen den beiden Fixierungspunkten 24, 25 ist der gefaltete Gassack 15 angeordnet. Die Vorteile einer derartigen Anordnung sind bereits oben beschrieben. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel verlaufen die Fangbänder 22, 23 ausgehend vom Dachhimmel 9 sozusagen V-förmig zum besagten Anbindungspunkt 26 an der Fahrzeugkarosserie 8. Der Anbindungspunkt 26 ist wie vorliegend gezeigt bevorzugt außerhalb des Dachhimmels 9 an der hinteren Fahrzeugsäule 5 der Fahrzeugkarosserie 8 angeordnet. - Die Erfindung beschränkt sich jedoch nicht auf diese Ausführungsform der Erfindung, sondern erfasst auch Fangbänder 22, 23, die beabstandet voneinander in nicht zeichnerisch dargestellten separaten Anbindungspunkten 26 an der Fahrzeugkarosserie 8 festgelegt sind und nebeneinander, beispielsweise parallel nebeneinender verlaufen (nicht zeichnerisch dargestellt).
- Die besagte definierte Bewegung des Dachhimmels 9 im Bereich der hinteren Fahrzeugsäule 5 nach Fahrzeug-innen und die erforderliche Beabstandung desselben zur Fahrzeugkarosserie 8 zur Entfaltung des Gassacks 15 sowohl nach Fahrzeug-unten als auch nach Fahrzeug-oben wird im Wesentlichen durch die Wahl der Länge der Fangbänder 22, 23 und deren Anbindungsanordnung zum Dachhimmel 9 und zur Fahrzeugkarosserie 8 bestimmt.
- Bevorzugt sind dabei die Fangbänder 22, 23 derart bemessen und einenends am zugeordneten Fixierungspunkt 24, 25 des Dachhimmels 9 und anderenends am gemeinsamen Anbindungspunkt 26 oder separaten Anbindungspunkt 26 (nicht zeichnerisch dargestellt) der Fahrzeugkarosserie 8 angebunden, dass sich der durch den infolge besagter Treibgasbeaufschlagung sich entfaltenden Gassack 15 im Bereich der hinteren Fahrzeugsäule 5 nach Fahrzeug-innen verstellende Dachhimmel 9 gleichmäßig verstellt. Unter einer gleichmäßigen Verstellung des Dachhimmels 9 soll verstanden sein, dass dieser im erfindungswesentlichen Bereich, nämlich im Bereich der fahrzeugheckseitigen bzw. hinteren Fahrzeugsäule 5 entgegen dem Stand der Technik weitestgehend keine Bewegung um eine Längsachse vollführt, sondern in Querrichtung der hinteren Fahrzeugsäule 5 gesehen sich beidseitig gleichmäßig von der hinteren Fahrzeugsäule 5 nach Fahrzeug-innen abhebt und so die beiden Austrittsbereiche 17, 20 für den sich aufblähenden Gassack 15 bereitstellt.
- Das vorstehende Ausführungsbeispiel stellt auf den Bereich der fahrzeugheckseitigen respektive hinteren Fahrzeugsäule 5 (C-Säule) ab, welcher mit der erfindungsgemäßen Insassenschutzvorrichtung 13 ausgestattet ist. Als vorteilhaft wird es jedoch erachtet, zusätzlich oder alternativ auch im Bereich der fahrzeugfrontseitigen respektive vorderen Fahrzeugsäule 3 (A-Säule) die Insassenschutzvorrichtung 13 erfindungsgemäß auszubilden.
1 zeigt insoweit eine nach Fahrzeug-oben gerichtete Quererweiterung 27 (strich-punktierte Linienführung) des entfalteten und aufgeblähten Gassacks 15 im Bereich der vorderen Fahrzeugsäule 3 (A-Säule). Durch diese Maßnahme wird demnach vorteilhaft auch ein oberhalb der vorderen Fahrzeugsäule 3 (A-Säule) angeordneter Bereich des Kraftfahrzeugs 1 mittels des aufgeblähten Gassacks 15 abgedeckt. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Fahrgastzelle
- 2
- Kraftfahrzeug
- 3
- Fahrzeugsäule
- 4
- Fahrzeugsäule
- 5
- Fahrzeugsäule
- 6
- Fahrzeugdach
- 7
- Dachholm
- 8
- Fahrzeugkarosserie
- 9
- Dachhimmel
- 10
- Fahrersitz
- 11
- Sitzbank
- 12
- Rückenlehne
- 13
- Insassenschutzvorrichtung
- 14
- Aufbewahrungsraum
- 15
- Gassack
- 16
- Befestigungsmittel
- 17
- erster Austrittsbereich
- 18
- untere Kante (Dachhimmel 9)
- 19
- obere Kante (Dachhimmel 9)
- 20
- zweiter Austrittsbereich
- 21
- Quererweiterung
- 22
- Fangband
- 23
- Fangband
- 24
- Fixierpunkt
- 25
- Fixierpunkt
- 26
- Anbindungspunkt
- 27
- Quererweiterung
Claims (8)
- Insassenschutzvorrichtung (13) für ein Kraftfahrzeug (2), mit einem infolge Treibgasbeaufschlagung entfaltbaren und sich entlang eines Fahrzeugsäulen (3, 4, 5) der Fahrzeugkarosserie (8) verbindenden seitlichen Dachholms (7) erstreckenden Gassack (15), und mit einem an der Fahrzeugkarosserie (8) gehalterten Dachhimmel (9), wobei zwischen dem Dachholm (7) und dem Dachhimmel (9) ein Aufbewahrungsraum (14) für den gefalteten Gassack (15) ausgebildet ist, wobei der Dachhimmel (9) derart an der Fahrzeugkarosserie (8) verstellbar gehaltert ist, dass dieser dem infolge besagter Treibgasbeaufschlagung sich entfaltenden Gassack (15) einen Austrittsbereich (17) für denselben aus dem Aufbewahrungsraum (14) nach Fahrzeug-unten freigibt, und wobei der Gassack (15) und der Dachhimmel (9) sich zumindest bis in den Bereich einer fahrzeugheckseitigen und/oder einer fahrzeugfrontseitigen Fahrzeugsäule (5, 3) erstrecken und der Dachhimmel (9) zumindest im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule (5, 3) derart an der Fahrzeugkarosserie (8) nach Fahrzeug-innen verstellbar gehaltert ist, dass der Dachhimmel (9) im Bereich dieser Fahrzeugsäule (5, 3) dem infolge Treibgasbeaufschlagung sich entfaltenden Gassack (15) einen ersten Austrittsbereich (17) aus dem Aufbewahrungsraum (14) nach Fahrzeug-unten freigibt, dadurch gekennzeichnet, dass der Dachhimmel (9) im Bereich dieser Fahrzeugsäule (5, 3) dem infolge Treibgasbeaufschlagung sich entfaltenden Gassack (15) zusätzlich einen zweiten Austrittsbereich (20) aus dem Aufbewahrungsraum (14) nach Fahrzeug-oben freigibt, und dass der Dachhimmel (9) im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule (5, 3) je zwei Fixierungspunkte (24, 25) zur Anbindung des Dachhimmels (9) an die Fahrzeugkarosserie (8) mittels je eines Fangbandes (22, 23) aufweist.
- Insassenschutzvorrichtung (13) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass in Querrichtung der betreffenden Fahrzeugsäule (5, 3) gesehen die Fixierungspunkte (24, 25) des Dachhimmels (8) beabstandet zueinander angeordnet sind.
- Insassenschutzvorrichtung (13) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung des Dachhimmels (9) im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule (5, 3) nach Fahrzeug-innen und die erforderliche Beabstandung desselben zur Fahrzeugkarosserie (8) zur Entfaltung des Gassacks (15) sowohl nach Fahrzeug-unten als auch nach Fahrzeug-oben durch die Wahl der Länge der Fangbänder (22, 23) und deren Anbindungsanordnung zum Dachhimmel (9) und zur Fahrzeugkarosserie (8) bestimmt ist.
- Insassenschutzvorrichtung (13) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fangbänder (22, 23) derart bemessen und einenends am zugeordneten Fixierungspunkt (24, 25) des Dachhimmels (9) und anderenends an der Fahrzeugkarosserie (8) angebunden sind, dass infolge des sich entfaltenden Gassacks (15) der sich im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule (5, 3) nach Fahrzeug-innen verstellende Dachhimmel (9) in Querrichtung der Fahrzeugsäule (5, 3) gesehen sich beidseitig gleichmäßig von der Fahrzeugsäule (5, 3) abhebt.
- Insassenschutzvorrichtung (13) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (15) im gefalteten Zustand desselben zwischen den beiden Fixierungspunkten (24, 25) des Dachhimmels (9) angeordnet ist.
- Insassenschutzvorrichtung (13) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fangbänder (22, 23) einen gemeinsamen oder jeweils einen separaten Anbindungspunkt (26) an der Fahrzeugkarosserie (8) aufweisen.
- Insassenschutzvorrichtung (13) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (15) im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule (5, 3) zumindest eine im Entfaltungsfall aus dem Aufbewahrungsraum (14) nach Fahrzeug-oben austretende Quererweiterung (21, 27) aufweist oder ausbildet.
- Kraftfahrzeug (2), mit einer Insassenschutzvorrichtung (13) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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