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Die Erfindung betrifft eine Bedieneinrichtung eines elektrischen Rollstuhls.
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Um behinderten Menschen zu ermöglichen, dass diese ein Fahrzeug, wie beispielsweise einen elektrischen Rollstuhl, bedienen können, sind Bedieneinrichtungen vorgesehen, mit welchen solche elektrischen Rollstühle einfach und flexibel bedient werden können. Derartige Bedieneinrichtungen sind häufig an einer Armlehne des Rollstuhls befestigt und vor dieser Armlehne angeordnet für eine ergonomisch günstige Handhabung. Solche Bedieneinrichtungen weisen in der Regel einen Joystick und ein Gehäuse auf, welche beide in vertikaler Richtung über eine Oberfläche der Armlehne hinausragen. Dadurch ergeben sich jedoch Einschränkungen bei der Benutzung des elektrischen Rollstuhls. Insbesondere wenn der Anwender mit dem Rollstuhl an oder unter einen Tisch fahren möchte, können nach oben vorstehende Elemente der Bedieneinrichtung ein Hindernis darstellen und die Bewegungsfreiheit einschränken. Ebenso kann die Bewegungsfreiheit des Anwenders eingeschränkt sein. Bei nach oben über die Armlehne vorstehenden Elementen der Bedieneinrichtung kann der Anwender seinen Arm nicht uneingeschränkt seitlich bewegen, ohne dabei die Bedieneinrichtung zu berühren.
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Ausgehend von dieser Problematik ist es daher Aufgabe der Erfindung, eine Bedieneinrichtung für einen elektrischen Rollstuhl bereitzustellen, welche beim Betrieb des Rollstuhls keinerlei Einschränkungen bewirkt, insbesondere hinsichtlich der Bewegungsfreiheit des Anwenders sowie auch wenn der Rollstuhl an oder zum Teil unter einen Tisch gefahren wird.
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Die Aufgabe wird durch eine Bedieneinrichtung eines elektrischen Rollstuhls mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Die erfindungsgemäße Bedieneinrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass eine besonders einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit geschaffen wird, ein Bedienelement der Bedieneinrichtung in einem normalen Betrieb des Rollstuhls ergonomisch optimal in einer Bedienposition zu platzieren und bei Bedarf derart in einer Verstauungsposition anzuordnen, dass sich keinerlei Hindernis beim Betrieb des Rollstuhls ergibt. Die Bedieneinrichtung umfasst dafür ein Bedienelement, mit welchem der Rollstuhl bedient werden kann, und welches mit einer Armlehne des Rollstuhls verbindbar ist. Das Bedienelement ist um eine erste Schwenkachse von einer Bedienposition in eine Verstauungsposition schwenkbar angeordnet. Die erste Schwenkachse ist in einem spitzen Winkel bezüglich einer vertikalen Richtung angeordnet. Beispielsweise kann die erste Schwenkachse schräg, insbesondere in einem stumpfen Winkel, bezüglich der Armlehne angeordnet sein. Insbesondere kann die erste Schwenkachse ausgehend von der Armlehne schräg nach unten in die Fahrtrichtung zeigend angeordnet sein. Durch die Bedieneinrichtung mit dem abschwenkbaren Bedienelement wird ein besonders hoher Komfort bei der Benutzung des elektrischen Rollstuhls ermöglicht. Die bezüglich der vertikalen Richtung im spitzen Winkel angeordnete Schwenkachse bewirkt dabei, dass die Bedieneinrichtung in der Verstauungsposition im Vergleich zur Bedienposition in vertikaler Richtung nach unten versetzt ist. Dadurch ragt die Bedieneinrichtung in vertikaler Richtung kaum oder gar nicht über die Armlehne hinaus, wodurch es ohne Einschränkung möglich ist, den Rollstuhl unter einen Tisch zu fahren. Zudem ist die Bewegungsfreiheit des Anwenders mit dem abschwenkbaren Bedienelement deutlich erhöht.
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Die Unteransprüche zeigen bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung.
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Bevorzugt umfasst die Bedieneinrichtung einen Schwenkarm, welcher eingerichtet ist, das Bedienelement mit der Armlehne zu verbinden. Der Schwenkarm ist somit zwischen Bedienelement und Armlehne angeordnet. Der Schwenkarm ist dabei um die erste Schwenkachse schwenkbar mit der Armlehne verbunden. Mit dem Schwenkarm kann eine besonders günstige Anordnung der Bedieneinrichtung und ein einfach zugänglicher Schwenkmechanismus erzielt werden.
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Besonders bevorzugt umfasst die Bedieneinrichtung ferner einen Gelenk-Stab, ein erstes Gelenk und ein zweites Gelenk. Das erste Gelenk ist dabei eingerichtet, den Gelenk-Stab um eine erste horizontale Achse schwenkbar mit der Armlehne zu verbinden. Das zweite Gelenk ist eingerichtet, den Schwenkarm um eine zweite horizontale Achse schwenkbar mit dem Gelenk-Stab zu verbinden. Somit ist der Schwenkarm mittels erstem Gelenk, Gelenk-Stab und zweitem Gelenk mit der Armlehne verbunden, wobei durch die Gelenke jeweils ein Verschwenken um jeweils eine horizontale Achse ermöglicht wird. Die horizontalen Achsen sind dabei parallel zueinander. Die Gelenke sind derart angeordnet, dass die horizontalen Achsen im Wesentlich quer zur Fahrtrichtung angeordnet sind, wenn sich das Bedienelement in der Bedienposition oder in der Verstauungsposition befindet. Beispielsweise kann dabei das erste Gelenk an der Armlehne angeordnet sein und das zweite Gelenk am Schwenkarm, wobei die Gelenke mit dem Gelenk-Stab miteinander verbunden sind. Mittels der Gelenke sind somit der Stab sowie der Schwenkarm um jeweils eine separate horizontale Achse schwenkbar. Zusätzlich kann beispielsweise ein drittes Gelenk vorgesehen sein, welches zwischen dem ersten Gelenk und dem zweiten Gelenk angeordnet ist. Das dritte Gelenk kann den Gelenk-Stab in zwei um eine weitere horizontale Achse schwenkbar miteinander verbundene Abschnitte teilen. Die Gelenke können beispielsweise mittels Flügelschrauben feststellbar ausgestaltet sein. Mittels der beiden Gelenke und des Gelenk-Stabs kann eine besonders einfache und flexible Verstellung des Bedienelements vorgenommen werden. So kann in jeder beliebigen Schwenkposition des Bedienelements dieses in der Höhe, also in vertikaler Richtung verstellt werden. Dadurch kann das Bedienelement optimal an eine für den Anwender komfortable Position angepasst werden. Zudem kann die Schrägstellung der ersten Schwenkachse, also der spitze Winkel bezüglich der vertikalen Richtung, angepasst werden. Dadurch kann der vertikale Versatz, der sich beim Abschwenken von der Bedienposition in die Verstauungsposition einstellt, angepasst werden. Besonders bevorzugt ist das zweite Gelenk dabei ein Kugelgelenk. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass neben dem Verschwenken um die zweite horizontale Achse auch ein Kippen und/oder Verdrehen von Schwenkarm und Gelenkstab in beliebiger Richtung gegeneinander ermöglicht wird. Somit kann die Position und Ausrichtung des Bedienelements und des Schwenkarms besonders flexibel angepasst werden. Zudem kann bevorzugt auch das erste Gelenk ein Kugelgelenk sein, wobei sich ebenfalls der Vorteil einer sehr flexiblen Verstellung von Schwenkarm und Bedienelement ergibt.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Bedieneinrichtung eine zweite Schwenkachse umfasst. Dabei ist das Bedienelement um die zweite Schwenkachse schwenkbar mit dem Schwenkarm verbunden. Mittels des Schwenkens um die zweite Schwenkachse kann das Bedienelement beispielsweise derart ausgerichtet werden, dass dieses während des Abschwenkens um die erste Schwenkachse und/oder nach dem Abschwenken in die Verstauungsposition in die gleiche Richtung weist, wie in der Bedienposition. Damit ist die Bedienung des Rollstuhls auch in der Verstauungsposition weiterhin komfortabel möglich.
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Bevorzugt ist die zweite Schwenkachse in einem spitzen Winkel bezüglich der vertikalen Richtung angeordnet. Besonders günstig ist es dabei, wenn die zweite Schwenkachse parallel zur ersten Schwenkachse ist. Dadurch kann beispielsweise ermöglicht werden, dass das Bedienelement in der Verstauungsposition die gleiche Neigung bezüglich der vertikalen Richtung wie in der Bedienposition aufweist. Dadurch ist nach dem Abschwenken weiterhin eine ergonomisch günstige Bedienung möglich. Zudem ist das Bedienelement in der Verstauungsposition besonders platzsparend angeordnet.
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Besonders bevorzugt umfasst die Bedieneinrichtung ferner ein Kippgelenk. Das Kippgelenk ist dabei eingerichtet, das Bedienelement um eine dritte horizontale Achse schwenkbar mit dem Schwenkarm zu verbinden. Mit dem Kippgelenk kann besonders einfach eine Neigung des Bedienelements angepasst werden, um beispielsweise eine Schrägstellung des Bedienelements, insbesondere wenn diese aus einer Anpassung der Position mittels des Gelenk-Stabs resultiert, zu kompensieren.
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Besonders bevorzugt umfasst die Bedieneinrichtung ferner ein erstes Kugelgelenk und/oder ein zweites Kugelgelenk. Das erste Kugelgelenk ist dabei eingerichtet, das Bedienelement um die zweite Schwenkachse schwenkbar mit dem Schwenkarm zu verbinden. Mit dem ersten Kugelgelenk kann das Bedienelement sowohl in der Bedienposition, als auch in der Verstauungsposition durch Kippen und/oder Verdrehen besonders flexibel an die individuellen Bedürfnisse des Anwenders angepasst werden. Alternativ oder zusätzlich dazu ist ein zweites Kugelgelenk vorgesehen, welches den Schwenkarm um die erste Schwenkachse schwenkbar mit der Armlehne verbindet. Dabei kann der Schwenkarm mittels des zweiten Kugelgelenks flexibel verdreht und/oder gekippt werden. Das erste Kugelgelenk und/oder das zweite Kugelgelenk ist bevorzugt derart ausgestaltet, dass das Bedienelement in einer bestimmten Position ausreichend robust feststellbar ist, so dass auch kleinere Kollisionen, beispielsweise Berührungen mit Möbeln oder Personen, keine Verstellung der Position bewirken.
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Weiterhin ist es besonders vorteilhaft, wenn das Bedienelement auf beide Seiten der Armlehne schwenkbar ist. Das Bedienelement kann dazu um die erste Schwenkachse oder um die zweite Schwenkachse, oder um beide Schwenkachsen geschwenkt werden. Das heißt, das Bedienelement ist in zwei Verstauungspositionen schwenkbar, welche sich in einer Fahrtrichtung des Rollstuhls betrachtet links und rechts seitlich neben der Armlehne befinden. Damit ergibt sich eine bezüglich der Fahrtrichtung symmetrische Gestaltung der Bedieneinrichtung. Somit kann die Bedieneinrichtung an beiden Armlehnen des Rollstuhls befestigt werden. Zudem kann durch die Möglichkeit des beidseitigen Schwenkens das Bedienelement von dem Anwender auch nach innen, also in Richtung des Anwenders, geschwenkt werden, wenn beispielsweise außen, also seitlich neben dem Rollstuhl, kein ausreichendes Platzangebot für das Abschwenken vorliegt.
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Bevorzugt umfasst die Bedieneinrichtung ferner eine Antriebseinrichtung, welche eingerichtet ist, das Bedienelement automatisch zu schwenken. Das Bedienelement kann dabei mittels der Antriebseinrichtung automatisch um die erste Schwenkachse und/oder die zweite Schwenkachse geschwenkt werden. Beispielsweise ist es auch möglich, eine Betätigungseinrichtung vorzusehen, welche eingerichtet ist, die Antriebseinrichtung zu betätigen. Eine solche Betätigungseinrichtung könnte beispielsweise in das Bedienelement integriert sein. Die Antriebseinrichtung kann beispielsweise von einem Akku des elektrischen Rollstuhls mit elektrischer Energie versorgt werden. Ein automatischer Abschwenkmechanismus ist besonders günstig, um ein komfortables Abschwenken des Bedienelements zu ermöglichen. Insbesondere kann ein Anwender des elektrischen Rollstuhls unter Umständen in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt sein, wodurch ein manuelles Abschwenken des Bedienelements ohne eine Hilfsperson nur schwer oder gar nicht möglich ist. Mittels der Antriebseinrichtung, welche ein automatisches Abschwenken des Bedienelements erlaubt, kann der Anwender dieses selbstständig und komfortabel von der Bedienposition in die Verstauungsposition abschwenken.
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Ferner betrifft die Erfindung einen elektrischen Rollstuhl mit einer erfindungsgemäßen Bedieneinrichtung.
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Bevorzugt ist das Bedienelement von der Bedienposition im Wesentlichen vor der Armlehne des Rollstuhls bezüglich einer Fahrtrichtung des Rollstuhls in die Verstauungsposition im Wesentlichen seitlich neben der Armlehne schwenkbar. Somit wird bei dem Schwenken des Bedienelements eine vorwiegend teilkreisförmige Bewegung ausgeführt.
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Besonders bevorzugt ist die Bedieneinrichtung eingerichtet, in wenigstens einer Rastposition einzurasten. Die Rastposition kann dabei der Bedienposition und/oder der Verstauungsposition entsprechen. Weiterhin kann die Rastposition auch eine Position zwischen der Bedienposition und der Verstauungsposition sein. Möglich ist auch, eine Vielzahl an Rastpositionen zwischen der Bedienposition und der Verstauungsposition vorzusehen. Mit einer oder mehreren Rastpositionen ist es insbesondere im Falle einer manuellen Betätigung des Schwenkmechanismus besonders einfach möglich, das Bedienelement in einer Position zwischen der Bedienposition und der Verstauungsposition anzuordnen und zu festzustellen.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn das Bedienelement stufenlos von der Bedienposition in die Verstauungsposition schwenkbar ist. Dadurch ist ein besonders einfaches und leichtgängiges Abschwenken des Bedienelements möglich.
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Figurenliste
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im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den Figuren beschrieben. In den Figuren sind funktional gleiche Bauteile jeweils mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet. Dabei zeigt:
- 1 eine schematische Seitenansicht eines Rollstuhls mit einer Bedieneinrichtung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
- 2 ein Detail des Rollstuhls der 1,
- 3 eine schematische Draufsicht des Details der 2,
- 4 das Detail der 2 mit der Bedieneinrichtung in abgeschwenktem Zustand,
- 5 ein Detail eines Rollstuhls mit einer Bedieneinrichtung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung, und
- 6 ein Detail eines Rollstuhls mit einer Bedieneinrichtung gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung.
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1 zeigt in Seitenansicht einen elektrischen Rollstuhl 10 mit einer Bedieneinrichtung 1 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Der elektrische Rollstuhl 10 wird mittels einer Antriebseinheit 11, welche einen Motor und einen Akku umfasst, angetrieben.
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Ein Anwender 100 des elektrischen Rollstuhls 10 kann die Antriebseinrichtung 11 mittels der Bedieneinrichtung 1 betätigen. Durch die Bedieneinrichtung 1 kann der Anwender 100 insbesondere eine Fortbewegung des Rollstuhls 10 sowie Lenkbewegungen initiieren. Eine Fortbewegungsrichtung des Rollstuhls 10 ist dabei durch die Fahrtrichtung A gekennzeichnet.
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Zur Bedienung des Rollstuhls 10 umfasst die Bedieneinrichtung 1 ein Bedienelement 2 mit einem Joystick 21. Der Anwender 100 kann den Joystick einfach und komfortabel mit einer Hand 101 bedienen und damit einen Antrieb und eine Lenkung des Rollstuhls 10 bewirken. Für eine komfortable und ergonomische Bedienung ist das Bedienelement 2 an einer Armlehne 3 des Rollstuhls 10 und in Fahrtrichtung A betrachtet horizontal vor der Armlehne 3 angeordnet.
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Zur besseren Übersichtlichkeit ist in 2 ein Detail des Rollstuhls 10 dargestellt.
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Der Joystick 21 ist an einem hinteren Teilbereich 24 des Bedienelements 2 angeordnet. Eine Oberfläche 25 des hinteren Teilbereichs 24 ist horizontal ausgerichtet und auf gleicher Höhe mit der ebenfalls horizontal ausgerichtete Armlehne 3. Das Bedienelement 2 weist zudem einen vorstehenden Bereich 22 auf, welcher in Fahrtrichtung A nach vorne und nach oben vorsteht. An dem vorstehenden Bereich 22 sind Bedienknöpfe 23 angeordnet, mittels welchen weitere Elemente des Rollstuhls 10, wie beispielsweise eine Sitzverstellung, bedient werden können.
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Das Bedienelement 2 ist mittels eines Schwenkarms 6 schwenkbar mit der Armlehne 3 verbunden. Dazu umfasst die Bedieneinrichtung 1 eine erste Schwenkachse 4 um welche der Schwenkarm 6 schwenkbar mit der Armlehne 3 verbunden ist. Zur schwenkbaren Verbindung von Schwenkarm 6 und Armlehne 3, sind diese mit einem ersten Schwenkelement 41 verbunden, welches eine Rotation des Schwenkarms 6 um die erste Schwenkachse 4 ermöglicht. Die erste Schwenkachse 5 ist in einem spitzen Winkel α bezüglich einer vertikalen Richtung 5 angeordnet.
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Ferner umfasst die Bedieneinrichtung 1 eine zweite Schwenkachse 7 zur schwenkbaren Verbindung von Bedienelement 2 und Schwenkarm 6. Dabei ist ein zweites Schwenkelement 71 vorgesehen, welches das Bedienelement 2 und den Schwenkarm 6 verbindet und eine Rotation um die zweite Schwenkachse 7 ermöglicht. Die zweite Schwenkachse ist ebenfalls in einem spitzen Winkel α' bezüglich der vertikalen Richtung 5 angeordnet. Die beiden spitzen Winkel α, α' sind dabei identisch, das heißt, die erste Schwenkachse 4 und die zweite Schwenkachse 7 sind parallel.
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In dem Schwenkarm 6 ist eine Antriebseinrichtung 8 angeordnet, mittels welcher das Bedienelement 2 automatisch um die erste Schwenkachse 4 und um die zweite Schwenkachse 7 schwenken kann. Die Antriebseinrichtung 8 kann dazu beispielsweise einen Riemenantrieb aufweisen, welcher jedoch aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt ist. Alternativ ist es auch möglich, einen manuell bedienbaren Schwenkmechanismus vorzusehen.
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Das Bedienelement 2 kann von einer Bedienposition in eine Verstauungsposition abgeschwenkt werden. Dabei sei insbesondere auf die 3 und 4 verwiesen.
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3 zeigt eine Draufsicht des Details der 2. Das Bedienelement 2 befindet sich in der Bedienposition, welche bezüglich der Fahrtrichtung vor der Armlehne 3 liegt. Von der Bedienposition ausgehend kann das Bedienelement 2 in die durch die Pfeile B und C dargestellten Richtungen abgeschwenkt werden in eine Verstauungsposition, welche sich jeweils rechts bzw. links seitlich neben der Armlehne 3 befinden.
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In 4 ist das Bedienelement in der bezüglich der Fahrtrichtung A betrachteten Verstauungsposition dargestellt, welche durch das linksseitige Abschwenken C von der in 3 gezeigten Bedienposition erzielbar ist. In der Verstauungsposition ist das Bedienelement 2 ebenfalls derart ausgerichtet, dass der vorstehende Bereich 22 in Fahrtrichtung A vorsteht.
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Wie in 4 zu erkennen, ist die Oberfläche 25 des Bedienelements 2 in der Verstauungsposition um einen vertikalen Versatz V gegenüber der Oberfläche 35 der Armlehne 3 nach unten versetzt. Dies wird durch die Schrägstellungen der ersten Schwenkachse 4 und der zweiten Schwenkachse 7 erreicht. Der Schwenkarm 6 schwenkt um 180° um die erste Schwenkachse 4 und das Bedienelement 2 schwenkt um 180° um die zweite Schwenkachse 7 in umgekehrter Schwenkrichtung. Der vorstehende Bereich 22 ragt in der Verstauungsposition weder nach vorne in Fahrtrichtung A, noch nach oben in vertikaler Richtung 5 über die Armlehne 3 hinaus. Lediglich ein oberes Ende des Joysticks ragt über die Oberfläche 35 der Armlehne 3 hinaus. Dadurch ist das Bedienelement 2 in der Verstauungsposition besonders platzsparend an der Armlehne 3 des Rollstuhls 10 angeordnet. Das Bedienelement 2 bewirkt somit keine Einschränkungen, wenn der Anwender 100 mit dem Rollstuhl 10 beispielsweise an einen Tisch fahren möchte. Da der Joystick 21, wenn das Bedienelement 2 in der Verstauungsposition ist, in einem Bereich angeordnet ist, welcher gut von dem Anwender 100 mit der Hand 101 erreicht werden kann, ist der Rollstuhl 10 weiterhin bedienbar.
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5 zeigt einen Rollstuhl mit einer Bedieneinrichtung 1 gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Dargestellt ist dabei wie in der 2 ein Detail einer schematischen Seitenansicht des Rollstuhls 10.
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Das zweite Ausführungsbeispiel der 5 entspricht im Wesentlichen dem ersten Ausführungsbeispiel in den 1 bis 4 mit einer alternativen Verbindung des Bedienelements 2 mit dem Schwenkarm 6. Die Bedieneinrichtung 1 umfasst dabei ein Kugelgelenk 75. Das Kugelgelenk 75 verbindet das Bedienelement 2 schwenkbar mit dem Schwenkarm 6. Das Bedienelement 2 kann dabei um die zweite Schwenkachse 7 rotiert werden. Zudem ist ein Kippen oder Verdrehen des Bedienelements 2 in eine beliebige Richtung möglich. Das Kugelgelenk 75 ist feststellbar ausgestaltet, sodass es in einer gewünschten Ausrichtung festgestellt werden kann. Das Kugelgelenk 75 kann dabei derart festgestellt werden, dass auch leichte Kollisionen des Rollstuhls 10, beispielsweise Berührungen mit Menschen oder mit Möbeln keine unbeabsichtigte Verstellung des Bedienelements 2 verursachen.
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6 zeigt einen Rollstuhl mit einer Bedieneinrichtung 1 gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Dargestellt ist dabei wie in den 2 und 5 ein Detail einer schematischen Seitenansicht des Rollstuhls 10.
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Das dritte Ausführungsbeispiel der 6 entspricht im Wesentlichen dem ersten Ausführungsbeispiel in den 1 bis 4 mit alternativen Verbindungsmöglichkeiten des Schwenkarms 6 mit dem Bedienelement 2 sowie mit der Armlehne 3. Dabei umfasst die Bedieneinrichtung 1 einen Gelenk-Stab 80, ein erstes Gelenk 81 und ein zweites Gelenk 82. Das erste Gelenk 81 verbindet den Gelenk-Stab 80 um eine erste horizontale Achse schwenkbar mit einem ersten Verbindungselement 42 der Armlehne 3. An dem anderen Ende des Gelenk-Stabs 80 befindet sich das zweite Gelenk 82, mittels welchem der Gelenk-Stab 80 mit dem ersten Schwenkelement 41 um eine zweite horizontale Achse schwenkbar verbunden ist. Wie im ersten und zweiten Ausführungsbeispiel in den 1 bis 5 ermöglicht das erste Schwenkelement 41 eine Rotation um die erste Schwenkachse 4.
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Das erste Gelenk 81 und das zweite Gelenk 82 ermöglichen jeweils ein Schwenken um parallele, horizontale Achsen. Die jeweilige horizontale Achse ist in der in 6 gezeigten Position senkrecht zur Zeichenebene und aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Ein gleichzeitiges Verschwenken mittels des ersten Gelenks 81 und des zweiten Gelenks 82 in entgegengesetzte Richtungen bewirkt eine Höhenverstellung des Bedienelements 2 parallel zur vertikalen Richtung 5. Wird nur mittels einem der Gelenke 81, 82 geschwenkt, so ändert sich die Neigung des Schwenkarms 6 und damit auch die Winkel α, α' der beiden Schwenkachsen 4, 7. Somit kann der vertikale Anteil, also der in 4 gezeigte Versatz V, beim Abschwenken des Bedienelements 2 von der Bedienposition in die Verstauungsposition verändert werden.
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Außerdem könnte als erstes Gelenk 81 oder als zweites Gelenk 82 ein Kugelgelenk eingesetzt werden, welches in der Funktionsweise dem Kugelgelenk 75 des zweiten Ausführungsbeispiels der 5 entspricht. Das heißt, der Schwenkarm 6 wäre in diesem Fall mittels eines Kugelgelenks um die erste Schwenkachse 4 schwenkbar mit dem Gelenk-Stab 80 und/oder mit der Armlehne 3 verbunden. Dadurch kann die gesamte Anordnung aus Bedienelement 2 und Schwenkarm 6 relativ zur Armlehne 3 verdreht und/oder gekippt werden. Zudem könnten Armlehne 3 und Schwenkarm 6 auch direkt mittels eines einzigen Kugelgelenks schwenkbar miteinander verbunden sein.
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Das Bedienelement 2 ist im dritten Ausführungsbeispiel in 6 mittels eines Kippgelenks 76 um eine dritte horizontale Achse schwenkbar mit dem Schwenkarm 6 verbunden. Dabei ist das Kippgelenk 76 an einem zweiten Verbindungselement 72 des Bedienelements 2 angeordnet. Das zweite Schwenkelement 71 ist mit dem Kippgelenk 76 verbunden und ermöglicht, wie im ersten und zweiten Ausführungsbeispiel in den 1 bis 5, eine Rotation um die zweite Schwenkachse 7. Durch das Kippgelenk 76 kann eine mit dem Abschwenken einhergehende Neigung des Bedienelements 2 kompensiert werden, beispielsweise wenn mittels des ersten Gelenks 81 oder des zweiten Gelenks 82 die Winkel α, α' der beiden Schwenkachsen 4, 7 verstellt werden. Zudem kann auch unabhängig von einem Schwenken mittels des Schwenkarms 80 die Neigung des Bedienelements 2 angepasst werden, um eine für den Anwender 100 komfortable Ausrichtung einzustellen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Bedieneinrichtung
- 2
- Bedienelement
- 3
- Armlehne
- 4
- erste Schwenkachse
- 5
- Vertikalrichtung
- 6
- Schwenkarm
- 7
- zweite Schwenkachse
- 8
- Antriebseinrichtung
- 10
- Rollstuhl
- 11
- Antriebseinheit
- 21
- Joystick
- 22
- vorstehender Bereich des Bedienelements
- 23
- Bedienknöpfe
- 24
- horizontaler Bereich des Bedienelements
- 25
- horizontale Oberfläche des Bedienelements
- 35
- horizontale Oberfläche der Armlehne
- 41
- erstes Schwenkelement
- 42
- erstes Verbindungselement
- 71
- zweites Schwenkelement
- 72
- zweites Verbindungselement
- 75
- Kugelgelenk
- 76
- Kippgelenk
- 80
- Gelenk-Stab
- 81
- erstes Gelenk
- 82
- zweites Gelenk
- 100
- Anwender
- 101
- Hand
- A
- Fahrtrichtung
- B
- rechtsseitiges Abschwenken
- C
- linksseitiges Abschwenken
- V
- vertikaler Versatz
- α
- erster spitzer Winkel
- α'
- zweiter spitzer Winkel