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Bei der Erfindung wird ausgegangen von einer Überrollbügelanordnung für ein Kraftfahrzeug, gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Eine solche Überrollbügelanordnung für ein Kraftfahrzeug ist aus der
DE 10 2005 047 274 B3 bekannt. Sie umfasst einen Querträger, an dem zwei Rollbügel jeweils in einer Schwenkachse gelagert sind, wobei die Schwenkachse in Fahrzeuglängsrichtung ausgerichtet ist. Die Überrollbügelanordnung ist also quer im Fahrzeug, d. h. in Richtung der Fahrzeugbreite ausgerichtet, im Fahrzeug angeordnet. Die beiden Rollbügel liegen somit nebeneinander. Die Rollbügel können somit hinter Kraftfahrzeugsitzen angeordnet sein, wobei jeweils einer der Rollbügel einem Kraftfahrzeugsitz zugeordnet ist. Die Rollbügel sind nach dem Stand der Technik jeweils einteilig und in sich steif ausgebildet. Sie können aus einer eingefahrenen Ruhestellung, in der sie im Wesentlichen waagerecht im Kraftfahrzeug und unterhalb ihrer Schwenkachse liegen, in eine aufgestellte Schutzstellung verlagert werden. Dabei werden sie um die Schwenkachsen bewegt. Die Schwenkachsen für die Rollbügel sind – in Richtung der Fahrzeugbreite gesehen – mit Abstand zueinander an dem Querträger angeordnet.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Überrollbügelanordnung der eingangs genannten Art anzugeben, die in der Ruhestellung der Rollbügel einen in Richtung der Fahrzeughöhe gemessenen geringeren Platz beansprucht.
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Gelöst wird diese Aufgabe mit einer Überrollbügelanordnung für ein Kraftfahrzeug, die die in Anspruch 1 genannten Merkmale aufweist. Die Aufgabe wird auch mit einem Kraftfahrzeug gemäß Patentanspruch 9 gelöst, welches Kraftfahrzeug mit einer solchen Überrollbügelanordnung ausgestattet ist. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der jeweiligen Unteransprüche.
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Die mit der erfindungsgemäßen Überrollbügelanordnung erzielten Vorteile sind darin zu sehen, dass sich die Überrollbügelanordnung durch eine geringe Bauhöhe auszeichnet. Die erfindungsgemäße Überrollbügelanordnung kann daher auch in Kraftfahrzeugen verwendet werden, bei denen in Fahrzeughochrichtung ein geringerer Einbauraum zur Verfügung steht. Dennoch kann die erfindungsgemäße Überrollbügelanordnung eine ausreichende Ausfahrhöhe der Rollbügel in der Schutzstellung aufweisen.
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Bei einem Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass jeder Rollbügel eine umlaufende, d. h. in sich geschlossene Kontur aufweist. Ein solcher Rollbügel mit geschlossener Kontur kann beispielsweise aus Rohren zusammengesetzt sein, als Strangpresshohlprofil, Gussteil, durch Span abtragende Bearbeitung oder aus Blechschalen hergestellt sein. Die umlaufende, geschlossene Kontur des Rollbügels kann mittig eine Öffnung aufweisen, wie dies für U-förmige Rollbügel im Stand der Technik bereits bekannt ist. Diese Öffnung des Rollbügels könnte auch verschlossen sein.
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Nach einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel besitzt jeder Rollbügel – bezogen auf seine Ruhestellung – einen unteren Bügelabschnitt, der geradlinig ausgebildet ist, während ein – ebenfalls auf die Ruhestellung bezogen – oberer Bügelabschnitt bogenartig geformt ist. Der Rollbügel kann also halbkreisförmig, als halbes Oval oder halbe Ellipse ausgebildet sein. Dies ermöglicht ein tiefes Ablegen des Rollbügels in der Ruhestellung.
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Weiterhin wird ein Ausführungsbeispiel bevorzugt, bei dem der Querträger im Querschnitt als U-förmiges Profil ausgebildet ist, so dass in der Ruhestellung die Rollbügel zumindest teilweise von dem Querschnitt aufgenommen werden können. Darüber hinaus kann sich jeder Rollbügel in der Schutzstellung mit einem Bügelfuß an dem Boden des U-förmigen Profils abstützen. Dies gewährleistet eine sichere und steife Abstützung des Rollbügels in der Schutzstellung.
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Damit die Rollbügel in der Schutzstellung nicht ungewollt wieder in ihre Ruhestellung bewegt werden, ist nach einem weiteren Ausführungsbeispiel eine Verriegelungseinrichtung für die Rollbügel in Schutzstellung vorgesehen.
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Bevorzugt wird ferner ein Ausführungsbeispiel, bei dem der Schwenkwinkel jedes Überrollbügels zwischen der Ruhestellung und der Schutzstellung > 90° ist. Ausgehend von einer etwa waagerechten Ruhestellung der Rollbügel kann so in einer Weiterbildung der Erfindung eine so genannte überdrehte Winkellage für die Rollbügel in Schutzstellung vorgesehen sein, d. h., dass die Rollbügel bezogen auf eine gedachte Vertikale diese Vertikale bei ihrer Schwenkbewegung überfahren und so eine in Richtung der jeweils benachbarten Fahrzeugwand weisende, überdrehte Winkellage in der Schutzstellung einnehmen. Die überdrehte Winkellage kann die Anforderungen bezüglich Festigkeit für die Verriegelungseinrichtung reduzieren, da die Rollbügel nach einem Überschlag des Kraftfahrzeugs durch die von außen einwirkenden Kräfte nicht in Richtung Ruhestellung gedrückt werden, sondern weiter in die überdrehte Winkellage kräftemäßig beaufschlagt sind.
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Weiterhin wird ein Ausführungsbeispiel bevorzugt, bei dem der Querträger seitliche Befestigungskonsolen aufweist, die jeweils an seitlich außenliegenden Enden am Querträger befestigt sind. Die Konsolen dienen der Verbindung der Überrollbügelanordnung am Kraftfahrzeug. Außerdem können die Befestigungskonsolen den Querträger im Bereich der außenliegenden Schwenkachsen verstärken.
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Wie zuvor bereits erwähnt, wird die Erfindung auch mit einem Kraftfahrzeug gelöst, welches die in Anspruch 9 genannten Merkmale aufweist. Dieses Kraftfahrzeug besitzt einen Fahrzeuginnenraum, der auch als Fahrgastraum bezeichnet werden könnte. Dahinter ist ein Motorraum angeordnet. Bei dem Kraftfahrzeug handelt es sich also in bevorzugter Ausführungsform- um ein Kraftfahrzeug mit einer Antriebsmaschine bzw. einem Antriebsmotor in Mittelmotoranordnung oder Heckmotoranordnung. Der Motorraum besitzt einen Deckel, der den Motorraum nach oben hin zumindest teilweise verschließt. Bei dem erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug mit der erfindungsgemäßen Überrollbügelanordnung erstreckt sich die Überrollbügelanordnung, d. h. also insbesondere der Querträger, über den Motorraum hinweg bzw. es liegt die Überrollbügelanordnung über einer Stirnwand zwischen Motorraum und Fahrzeuginnenraum. Ein derartiges Kraftfahrzeug weist in Richtung der Fahrzeughöhe einen verminderten Einbauraum für eine Überrollbügelanordnung auf. Mit der erfindungsgemäßen Überrollbügelanordnung kann dennoch das Fahrzeug mit Rollbügeln ausgestattet werden, die zwischen einer Ruhestellung und einer Schutzstellung bewegt werden können. Selbstverständlich ist die Erfindung auch bei einem Kraftfahrzeug verwendbar, bei dem ein Aufnahmeraum für Ladegut und/oder für eine ablegbare Dachanordnung hinter bzw. unter der Überrollbügelanordnung vorgesehen ist. Ein solches Kraftfahrzeug könnte dann eine Front oder Heckmotoranordnung aufweisen. Das Volumen für den Aufnahmeraum könnte wegen der Überrollbügelanordnung vergrößert sein. Auch eine Durchladeöffnung zwischen Aufnahmeraum und Fahrzeuginnenraum könnte unter der Überrollbügelanordnung angeordnet sein.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels mit Bezug auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
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1 ausschnittweise ein Kraftfahrzeug mit einer Überrollbügelanordnung und
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2 einen Querschnitt eines Querträgers der Überrollbügelanordnung gemäß Linie II-II in 1.
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In 1 sind von einem Kraftfahrzeug 1 ausschnittweise linke und rechte Seitenwände 2, 3 einer sonst nicht näher dargestellten Karosserie des Kraftfahrzeugs dargestellt. Vorzugsweise handelt es sich bei den hier dargestellten Seitenwänden 2 und 3 um hintere Seitenwände, die also hinter den hier nicht dargestellten Fahrzeugtüren des Kraftfahrzeugs 1 angeordnet sind. Die Seitenwände 2 und 3 besitzen somit so genannte B-Säulen der Karosserie bzw. des Rohbaus des Kraftfahrzeugs 1. Zwischen den Seitenwänden 2 und 3 erstreckt sich ein weiterer Abschnitt der Karosserie bzw. des Rohbaus, wie beispielsweise eine Bodengruppe (nicht dargestellt) und ein Deckel 4 der Karosserie, wobei der Deckel 4 im Ausführungsbeispiel einen darunter liegenden Motorraum 5 des Kraftfahrzeugs 1 nach oben hin verschließt bzw. abdeckt. Seitlich außen können sich an den Deckel 4 flächige Karosserieabschnitte 6, 7 anschließen, die zwischen dem Deckel 4 und der jeweiligen Seitenwand 2 bzw. 3 angeordnet sind.
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Zwischen den Seitenwänden 2 und 3 und über dem Deckel 4 bzw. den Karosserieabschnitten 6 und 7 ist eine Überrollbügelanordnung 8 angeordnet, die nachfolgend näher erläutert wird. Dazu sind in 1 noch durch einen Doppelpfeil FB die Richtung der Fahrzeugbreite und mit einem weiteren Doppelpfeil FH die Richtung der Fahrzeughöhe angegeben. Die Überrollbügelanordnung 8 besitzt eine Quertraganordnung 9, die mit ihren äußeren Enden 10 und 11 jeweils an der Innenwand der entsprechenden Seitenwand 2, 3 bzw. der jeweiligen B-Säule befestigt ist. Die Quertraganordnung 9 stützt sich ferner auf dem Deckel 4 bzw. den Karosserieabschnitten 6 und 7 ab und ist dort mit unteren Enden 12, 13 daran befestigt. Die Quertraganordnung 9 setzt sich zusammen aus einem mittleren Querträger 14 und seitlichen Befestigungskonsolen 15 und 16, die jeweils mit den seitlichen äußeren Enden des Querträgers 14 verbunden sind. Die Befestigungskonsolen 15, 16 weisen jeweils die seitliche Enden 10 und 11 sowie die unteren Enden 12 und 13 auf. Mithin sind die Befestigungskonsolen 15, 16 sowohl mit den Seitenwänden als auch mit dem darunter liegenden Motordeckel 4 bzw. den Karosserieabschnitten 6, 7 verbunden. Insbesondere ist für diese Verbindung eine Verschraubung vorgesehen, wie dies in 1 dargestellt ist. Die Überrollbügelanordnung 8 kann somit als Montageteil in die Karosserie bzw. den Rohbau des Kraftfahrzeugs eingesetzt werden.
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Jede Befestigungskonsole 15, 16 besitzt eine Aufnahme 17 für das jeweilige äußere, seitliche Ende des Querträgers 14. An die Aufnahme 17 schließt sich jeweils ein Befestigungsarm 18 an, der beispielsweise schräg nach unten und in Richtung des hier nicht dargestellten Fahrzeughecks verlaufend ausgebildet ist. Das äußere bzw. seitliche Ende des Befestigungsarms 18 bildet das jeweilige Ende 10 bzw. 11 der Quertraganordnung 9 und ist mit der entsprechenden Seitenwand 2, 3 verbunden, wie dies vorstehend erläutert ist. Ausgehend von der Aufnahme 17 bzw. von dem Befestigungsarm 18 ist noch ein Abstützfuß 19 für jede Befestigungskonsole 15, 16 vorgesehen, der die Quertraganordnung bzw. die Überrollbügelanordnung 8 nach unten, also auf dem Deckel 4 bzw. den Karosserieabschnitten 6, 7 abstützt und dort über sein jeweiliges Ende 12, 13 befestigt ist. In 2 ist der Querträger 14 im Querschnitt dargestellt. Er ist als U-förmiges Profil 20 ausgeführt, welches somit einen Boden 21 und in Fahrzeuglängsrichtung (Doppelpfeil FL) mit Abstand zueinander angeordnete, aufrechte Profilwände 22 und 23 aufweist. Entsprechend ist jede Aufnahme 17 der Befestigungskonsolen 15 und 16 ausgebildet, damit das U-Profil 20 des Querträgers 14 darin aufgenommen werden kann. Entsprechend weist jede Aufnahme 17 einen Aufnahmeboden (nicht dargestellt), sowie aufrechte Aufnahmewände 24 (1) auf. Der Boden 21 könnte zumindest abschnittweise als Doppelboden 21' ausgebildet sein, so dass ein Hohlprofil 21'' gebildet ist. Insbesondere könnte der Querträger 14 mittig mit einem solchen Doppelboden ausgestattet sein, während seitlich außen im Bereich der Aufnahmen 17 lediglich ein Boden 21 vorhanden ist. Die Steifigkeit des Querträgers 14 ist dabei erhöht und er kann eine Aussteifung bei einem Seitencrash sein.
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An der Quertraganordnung 9 bzw. an dem Querträger 14 sind benachbart zu den Seitenwänden 2, 3 beweglich gelagerte Rollbügel 25, 26 (teilweise gestrichelt dargestellt) angeordnet, die in zu den seitlichen Enden des Querträgers 14, also benachbart zu den Befestigungskonsolen 15 und 16, in jeweils einer Schwenkachse 27, 28 gelagert sind, wobei die Schwenkachsen 27 und 28 in Richtung der Fahrzeuglängsrichtung FL ausgerichtet sind. Der rechte Rollbügel 26 ist in einer eingefahrenen Ruhestellung RS eingezeichnet, wohingegen der linke Rollbügel 25 in durchgezogener Linie in einer Schutzstellung ST eingezeichnet ist. In der Ruhestellung RS liegen die Rollbügel 25 und 26 innerhalb des U-Profils 20, also zwischen den Profilwänden 22 und 23. Die Rollbügel 25 und 26 sind dabei entweder vollständig von dem U-Profil 20 aufgenommen oder überragen dieses nur geringfügig, was in 1 dargestellt ist. Die Abschnitte der Rollbügel 25, 26 die innerhalb des Profils des Querträgers 14 aufgenommen sind, sind gestrichelt dargestellt, während die Abschnitte, die das Profil überragen, mit durchgezogener Linie zu sehen sind. Deutlich wird aus 1 bei dem Rollbügel 26, dass dieser in seiner eingeklappten bzw. eingefahrenen Ruhestellung RS einen oberen Abschluss 29 der Seitenwand kaum überragt. In der Schutzstellung ST, die für den Rollbügel 25 eingezeichnet ist, überragt der aufgestellte Rollbügel 25 diesen oberen Abschluss 29 der Seitenwand 2 deutlich.
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In der Ruhestellung RS ist es außerdem deutlich zu sehen, dass der Rollbügel 26 oberhalb seiner Schwenkachse 28 zu liegen kommt. Denkbar wäre es jedoch auch, dass der Rollbügel auf Höhe der Schwenkachse 28 in der Ruhestellung liegt. Die Ruhestellung RS der Rollbügel 25 und 26 ist im Übrigen etwa waagerecht ausgerichtet, was am Überrollbügel 26 zu sehen ist.
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Jeder Rollbügel besitzt eine umlaufende, in sich geschlossene Kontur 30, vorzugsweise mit einer mittigen Öffnung 31. Ferner besitzt jeder Rollbügel 25, 26 einen Bügelfuß 32, der einen nach unten gerichteten Fortsatz 33 (bezogen auf die Ruhestellung RS des Rollbügels 26) aufweist, der von der Schwenkachse 28 bzw. 37 durchsetzt wird. Die Kontur 30 des Rollbügels 25, 26 zeichnet sich außerdem durch einen – bezogen auf die Ruhestellung RS – unteren Bügelabschnitt 34 aus, der gerade ausgebildet ist und in der Ruhestellung RS benachbart zum Boden 21 des U-Profils 20 liegt. Überspannt wird der gerade Abschnitt 34 von einem weiteren Bügelabschnitt 35, der bogenartig ausgeführt ist. Die Rollbügel 25, 26 könnten in der Ruhestellung RS mit ihrem unteren Bügelabschnitt 34 auch auf der Höhe der Schwenkachse 27, 28 liegen.
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Befinden sich die Rollbügel 25 bzw. 26 in der Schutzstellung ST, stützt sich jeder Bügelfuß 32 mit einer im Wesentlichen ebenen Anschlagfläche 36 an dem Boden 21 des U-Profils 20 bzw. an dem Boden der Aufnahme 17 ab. Entsprechend ist der Schwenkwinkel in der Schutzstellung ST durch den Verlauf der Anschlagfläche 36 fest eingestellt. Zusätzlich kann sich der äußere Bügelabschnitt 35 (für den Rollbügel 25 gezeigt) an einer Seitenfläche 37 der Aufnahme 17 abstützen. Damit ist die Schutzstellung ST der Rollbügel 25, 26 fest eingestellt. Damit die Rollbügel 25, 26 zumindest in der vollständig ausgefahrenen Schutzstellung ST gesichert sind, ist eine Verriegelungseinrichtung 38 für jeden Rollbügel 25, 26 vorgesehen, die ein verlagerbares Sperrelement 39 aufweist, welches einerseits ein Aufstellen der Rollbügel in Schutzstellung ST zulässt und andererseits ein Zurückschwenken in Richtung Ruhestellung RS verhindert. Das Sperrelement 39 kann beispielsweise als Sperrbolzen ausgebildet sein. Mithin ist die Schutzstellung ST für die Rollbügel 25, 26 dadurch gesichert, dass sich einerseits der Bügelfuß 32 an dem Boden 21 des U-Profils 20 abstützt und gegebenenfalls der Bügelabschnitt 35 an der Seitenfläche 37 anliegt und das Sperrelement 39 ein Zurückschwenken in Richtung Ruhestellung RS verhindert.
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In einem weiteren Ausführungsbeispiel ist ein strichpunktiert eingezeichneter Rollbügel 25 in Schutzstellung ST dargestellt. Der Rollbügel 25 mit durchgezogener Linie steht etwa aufrecht und hat zwischen der Ruhestellung RS und der Schutzstellung ST etwa einen Schwenkwinkel bis 90° durchlaufen, während der strichpunktiert dargestellte Rollbügel 25 in eine andere, eine überdrehte Winkellage UT einnehmende Schutzstellung ST verlagert ist. Ausgehend von der etwa waagerechten Ruhestellung RS beträgt hier der Schwenkwinkel des Rollbügels bis zur überdrehten Winkellage UT mehr als 90°. In der überdrehten Winkellage UT ist der Rollbügel 25 bzw. 26 – bezogen auf eine gedachte Vertikale – in Richtung seiner benachbarten Fahrzeugwand 2, 3 weiter nach außen geschwenkt, also bezogen auf die gedachte Vertikale überdreht. Damit diese überdrehte Winkellage UT als Schutzstellung ST eingenommen werden kann, kann die Anschlagfläche 36 am Bügelfuß entsprechend ausgebildet sein und gegebenenfalls die Seitenfläche 37 der Aufnahme 17 weiter in Richtung der jeweiligen Seitenwand 2, 3 nach außen verlagert oder gegebenenfalls auch entfallen sein.
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Das Kraftfahrzeug 1 mit der Überrollbügelanordnung 8 ist insbesondere als Mittelmotorfahrzeug oder Heckmotorfahrzeug ausgebildet, d. h., dass – bezogen auf die Fahrzeuglängsrichtung FL – hinter dem hier nicht dargestellten Fahrzeuginnenraum der Motorraum 5 angeordnet ist, so dass die Überrollbügelanordnung 8 oberhalb des Motorraums 5 oder etwa zwischen dem Motorraum 5 und dem hier nicht dargestellten Fahrzeuginnenraum angeordnet sein kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102005047274 B3 [0002]