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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Kennzeichnung eines Substrates.
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Produktpiraterie ist ein Problem, das insbesondere bei hochwertigen Produkten (Kosmetika, Medikamente, Uhren, Brillengläser, Autoscheiben etc.) erhebliche wirtschaftliche Schäden für die Hersteller der Originalprodukte verursacht. Insbesondere bei gefälschten Medikamenten ist auch der Verbraucher stark betroffen, da gefälschte Medikamente im besten Fall unwirksam und im schlechtesten Fall gesundheitsgefährlich oder gar lebensgefährlich sein können. Für solche Produktgruppen besteht daher ein Bedarf für einen wirksamen Plagiatschutz.
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Die Kennzeichnung von Produktverpackungen, beispielsweise Behälterglas oder Kunststoffverpackungen, mittels Laserbeschriftung ist seit längerem bekannt. Diese Art von Kennzeichnung ist leicht per Augenschein überprüfbar, jedoch auch relativ leicht zu fälschen.
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Weiter ist das Beimischen von Fluoreszenzfarbstoffen in Polymere zur Herstellung von Gerätegehäusen und Bauteilen bekannt. Mit diesen Farbstoffen ist es möglich, einen definierten Farbpunkt oder Farbwert einzustellen, der mittels eines Detektors ausgelesen werden kann. Mit unterschiedlichen Farben werden dabei unterschiedliche Herstellungszeitpunkte kodiert.
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Aus der nachveröffentlichten
DE 10 2010 022 701 A1 ist ein Verfahren zur Kennzeichnung eines Substrates bekannt, bei dem mindestens ein lumineszenter Farbstoff in mindestens einer transparenten Markerschicht oder in mindestens einer Funktionsschicht auf einer Oberfläche des Substrats oder auf einer auf der Oberfläche befindlichen Schicht als ein erstes Identifizierungsmerkmal abgeschieden wird, wobei die transparente Markerschicht oder die Funktionsschicht in einem weiteren Schritt zur Erzeugung eines zweiten Identifizierungsmerkmals durch lokale Zerstörung, insbesondere thermisch, mit einer Struktur versehen wird.
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Die
DE 10 2009 037 846 A1 offenbart eine partikelgefüllte Beschichtung und/oder Oberfläche sowie eine Weiterentwicklung plasmagetriebener Beschichtungen und deren Verwendungen. Die Beschichtung kann trotz der Füllung mit Partikeln gleichmäßig und homogen auch auf komplexen Oberflächen, auf denen mittels nasschemischer Beschichtung keine gleichmäßige Beschichtung möglich ist, homogen aufgetragen werden.
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Die
DE 100 48 812 A1 offenbart ein Verfahren zur Personalisierung von lumineszierenden Echtheitsmerkmalen auf Datenträgern, insbesondere Kunststoffkarten. Das Verfahren sieht in einem ersten Schritt vor, dass ein lumineszierendes Echtheitsmerkmal in oder auf dem Kartenverbund auf- oder eingebracht wird und dass in einem zweiten Verfahrensschritt das Echtheitsmerkmal mit einem energiereichen Strahl (z. B. einem Laserstrahl) personalisiert wird, und dass hierbei die Intensität und/oder Wellenlänge des Strahls so gewählt ist, dass ein lokales Bleichen der Struktur des Echtheitsmerkmals stattfindet. Hierdurch wird die Struktur des Echtheitsmerkmals lokal so verändert, dass bei lumineszierendem Aufleuchten des Echtheitsmerkmals der durch die Personalisierung eingeschriebene Schriftzug als Negativbild erkennbar ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Kennzeichnung eines Substrates anzugeben, mit dem ein verbesserter Plagiatschutz erzielt wird.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Bei einem erfindungsgemäßen Verfahren zur Kennzeichnung eines Substrates wird mindestens ein lumineszenter Farbstoff in mindestens einer transparenten oxidischen Markerschicht oder in mindestens einer oxidischen Funktionsschicht auf einer Oberfläche des Substrats oder auf einer auf der Oberfläche befindlichen Schicht als ein erstes Identifizierungsmerkmal abgeschieden. Die Abscheidung mindestens einer der Markerschichten oder Funktionsschichten erfolgt mittels chemischer Gasphasenabscheidung unter Verwendung eines Plasmas. Als ein zweites Identifikationsmerkmal wird eine Rauhigkeit der Markerschicht oder Funktionsschicht mittels Variation von Parameter der chemischen Gasphasenabscheidung eingestellt. Die Rauhigkeit wird erfindungsgemäß zwischen 1 nm und etwa 25 nm variiert.
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Das erste Identifikationsmerkmal kann eine gewünschte Information über den gewählten lumineszenten Farbstoff kodieren. Lumineszente Farbstoffe emittieren Licht infolge einer externen Anregung, beispielsweise durch Bestrahlung mit Licht des sichtbaren Spektrums oder im Ultraviolettbereich im Falle der Photolumineszenz. Photolumineszente Farbstoffe sind insbesondere phosphoreszierend und/oder fluoreszierend. Sowohl Fluoreszenz als auch Phosphoreszenz sind Formen der Lumineszenz (kaltes Leuchten). Fluoreszenz endet nach dem Ende der Bestrahlung relativ rasch (meist innerhalb einer Millionstel Sekunde). Bei der Phosphoreszenz hingegen kann ein Nachleuchten über Sekundenbruchteile bis hin zu Stunden auftreten.
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Die Abscheidung mindestens einer der Markerschichten oder Funktionsschichten erfolgt erfindungsgemäß mittels chemischer Gasphasenabscheidung unter Verwendung eines Plasmas. Ein solcher Prozess wird gemeinhin als PACVD (plasma activated chemical vapour deposition) bezeichnet. Derartige Prozesse laufen sowohl im Niederdruck als auch unter Normaldruckbedingungen ab.
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Die Abscheidung erfolgt vorzugsweise so, dass aus einem Arbeitsgas ein Plasmastrahl erzeugt wird, wobei mindestens ein Precursormaterial dem Arbeitsgas und/oder dem Plasmastrahl zugeführt und im Plasmastrahl zur Reaktion gebracht wird. Auf dem Substrat wird mindestens ein Reaktionsprodukt mindestens eines der Precursoren als Markerschicht oder Funktionsschicht abgeschieden. Der Farbstoff wird entweder in einem flüssigen Medium gelöst oder dispergiert oder ist in Nanozeolithen enthalten. Der gelöste oder der dispergierte Farbstoff oder die Nanozeolithe mit dem Farbstoff werden dem Arbeitsgas oder dem Plasmastrahl separat oder gemeinsam mit dem Precursor zugeführt.
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Bei Dispergierung werden insbesondere chemisch beständigere organische Farbstoffe verwendet. Der dispergierte Farbstoff wird dabei vorzugsweise mittels einer Schlauchpumpe in das Arbeitsgas oder den Plasmastrahl eindosiert.
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Besonders bevorzugt wird die Abscheidung bei Atmosphärendruck durchgeführt, insbesondere als Normaldruckplasmaverfahren. Durch das Arbeiten bei Atmosphärendruck werden auf besonders vorteilhafte Weise ein zeitaufwändiger Prozessschritt der Evakuierung einer Prozesskammer sowie Apparaturen zur Vakuumerzeugung wie Vakuumpumpen und Prozesskammer eingespart. Dadurch lässt sich das Verfahren ohne großen Aufwand in eine Prozesskette integrieren, die eine Herstellung und Vergütung des Substrats beinhaltet.
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Zusätzlich kann die Abscheidung mindestens einer der Markerschichten oder Funktionsschichten mittels eines Sol-Gel-Verfahrens, mittels einer Flamme oder elektrochemisch erfolgen. Bei der Sol-Gel-Beschichtung wird ein Precursor in einem Lösungsmittel gelöst und mit einem Katalysator, beispielsweise einer Säure, versetzt. Dieses Sol wird auf die zu beschichtende Oberfläche aufgebracht und getrocknet, so dass die Vernetzung beginnt. Das resultierende Netzwerk wird als Gel bezeichnet. Nach der Trocknung kann eine Temperierung der Schicht, beispielsweise bei einer Temperatur von mindestens 300°C, erfolgen, wobei die Schicht vollständig vernetzt. Die so hergestellte Schicht ist mechanisch stabil.
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Die Sol-Gel-Beschichtung kann einer vorherigen chemischen Gasphasenabscheidung aus dem Plasma nachgeschaltet sein.
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Die als zweites Identifikationsmerkmal eingestellte Rauhigkeit der Markerschicht oder Funktionsschicht ist mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar, kann jedoch mittels oberflächensensitiver Verfahren nachgewiesen werden, beispielsweise mittels Interferenzmikroskopie, Rasterkraftmikroskopie (auch AFM – atomic force microscopy) oder Profilometrie.
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Als Parameter zur Einstellung der Rauhigkeit wird erfindungsgemäß eine Dosis des Precursors zur Herstellung der oxidischen Schicht variiert, der dem Plasma oder einem Arbeitsgas zugeführt wird, aus dem das Plasma gebildet wird.
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Ebenso wird erfindungsgemäß als Parameter eine Tröpfchengröße des Precursors eingestellt, der dem Arbeitsgas oder dem Plasma als Aerosol zugeführt wird oder der durch Einsprühen in einen Arbeitsgasstrom mit dem Arbeitsgas ein Aerosol bildet.
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Die Tröpfchengröße hat neben dem Einfluss auf die Morphologie der abgeschiedenen Schicht auch einen Einfluss auf die Verteilung des Farbstoffs in der Schicht. Dies kann mit Fluoreszenzmikroskopie nachgewiesen werden.
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Die Tröpfchengröße kann beispielsweise durch Auswahl einer Größe einer Düse, mit der der Precursor zugeführt wird oder durch Variation eines Durchsatzes des Arbeitsgasstromes eingestellt werden.
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Ebenso wird erfindungsgemäß als Parameter eine Anzahl von Durchläufen variiert, in denen das Plasma über die Oberfläche geführt wird. Je höher die Anzahl der Durchläufe gewählt wird, desto höher ist die resultierende Oberflächenrauheit.
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Ebenso kann als Parameter die Precursordosierung durch die Auswahl und Parameter einer Dosierpumpe eingestellt werden.
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Die transparente Markerschicht oder die Funktionsschicht kann in einem weiteren Schritt zur Erzeugung eines dritten Identifizierungsmerkmals durch lokale Zerstörung, insbesondere thermisch, mit einer Struktur versehen.
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Dabei können beispielsweise ein oder mehrere alphanumerische Zeichen, Symbole oder Logos oder ein- oder zweidimensionale Barcodes in die den Farbstoff enthaltende Schicht eingebracht werden. Durch die Kombination der Identifikationsmerkmale ergibt sich eine besonders hohe Fälschungssicherheit.
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Spezielle lumineszente Farbstoffe sind unter Abwesenheit von UV-Strahlung bzw. bei geringen Intensitäten nicht sichtbar und beeinträchtigen dementsprechend nicht das Erscheinungsbild des Produkts. Ebenso wenig ist bei solchen Bedingungen das dritte Identifikationsmerkmal in der lumineszenten Schicht erkennbar. Erst bei Anregung der lumineszenten Schicht, beispielsweise durch Bestrahlung mit Ultraviolettlicht, beispielsweise aus einem Scanner, werden beide Identifikationsmerkmale sichtbar. Der Scanner ist dann vorzugsweise so ausgebildet, dass er die Identifikationsmerkmale nicht nur sichtbar machen, sondern auch erkennen kann.
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Die lokale Zerstörung erfolgt durch thermischen Eintrag in die den lumineszenten Farbstoff enthaltende Schicht. Durch den Wärmeeintrag wird die Temperatur in einem lokal begrenzten Gebiet über die Zersetzungstemperatur des lumineszenten Farbstoffs angehoben und die Lumineszenzeigenschaft örtlich begrenzt zerstört.
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Die lokale Zerstörung erfolgt vorzugsweise mittels eines Lasers. Dies vereinfacht die Kennzeichnung, da der Laser meist ohnehin zur Beschriftung oder Gravur verwendet wird. Mit dem Laser ist eine punktgenaue thermische Zerstörung der Farbstoffe möglich. Der Laser kann so fokussiert werden, dass der Farbstoff in der Markerschicht oder Funktionsschicht auch dann zerstört werden kann, wenn sich ein oder mehrere weitere Schichten darüber befinden, die später abgeschieden wurden, ohne dass diese weiteren Schichten beschädigt werden. Falls erforderlich, kann der Laser auf eine Absorptionswellenlänge des jeweiligen Farbstoffs abgestimmt werden.
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Ebenso kann die lokale Zerstörung mittels einer Flamme oder eines Plasmas erfolgen. Besonders geeignet sind dafür Atmosphärendruck-Plasmajets, die örtlich hochaufgelöst positionierbar sind.
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Ebenso kann die lokale Zerstörung mittels eines Plasma-Mikrostempels erfolgen. Dazu werden Plasmaquellen verwendet, bei denen in Hohlräumen, die temporär zwischen einer Druckform (Stempel oder Walze) und der Oberfläche des beschichteten Substrats gebildet werden, so genannte kalte Entladungen zünden. Diese behandeln die Oberfläche lokal. Bei diesen Entladungen handelt es sich um dielektrische Barrieren- und um Hochfrequenz-Entladungen.
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Als lumineszenter Farbstoff wird vorzugsweise ein fluoreszierender Farbstoff, insbesondereerfindungsgemäß ein organischer fluoreszierender Farbstoff, verwendet, da dieser besonders leicht durch Erwärmung zerstört werden kann. Vorzugsweise wird ein solcher fluoreszenter Farbstoff verwendet, der nur dann Licht emittiert, wenn er mit einem Hilfsmittel wie UV-Licht angeregt wird und ansonsten unsichtbar ist.
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Alternativ zu einem lumineszenten Farbstoff kann ein thermochrom und/oder elektrochrom und/oder photochrom und/oder gasochrom schaltender Farbstoff abgeschieden werden. Schaltende Farbstoffe ändern ihre Farbe in Abhängigkeit von einer Temperatur (thermochrom), einem elektrischen Feld oder einem Stromfluss (elektrochrom), einer Anregung mit Licht, insbesondere Licht bestimmter Wellenlängen (photochrom) oder in Anwesenheit eines bestimmten Gases (gasochrom).
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Ebenso können mit dem Farbstoff beladene Nanozeolithe abgeschieden werden. Nanozeolithe sind nanoskalige Partikel einer artenreichen Familie chemisch komplexer Silikat-Minerale, der Zeolithe. Diese Minerale können bis etwa 40 Prozent ihres Trockengewichtes an Wasser speichern, das beim Erhitzen wieder abgegeben wird. An feuchter Luft kann das Wasser aufgenommen werden, ohne die Struktur des Minerals zu beeinträchtigen. Zeolithe sind aus einer mikroporösen Gerüststruktur aus AlO4- und SiO4-Tetraedern gebildet. Die Aluminium- und Silizium-Atome sind untereinander durch Sauerstoffatome verbunden. Dies führt zu einer Struktur aus gleichförmigen Poren und/oder Kanälen, in denen Stoffe adsorbiert werden können. Zeolithe können daher als Siebe verwendet werden, da nur solche Moleküle in den Poren adsorbieren, die einen kleineren kinetischen Durchmesser besitzen als die Porenöffnungen der Zeolithstruktur. Im vorliegenden Fall werden die Farbstoffe in den Poren der Nanozeolithe eingebettet.
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Insbesondere sind organische fluoreszierende Farbstoffe geeignet, da diese temperaturempfindlich sind und sich leicht thermisch zerstören lassen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform wird ein transparentes oder transluzentes Substrat, insbesondere ein optisches Glas, beispielsweise eine Linse, insbesondere ein Brillenglas, an einer lokal begrenzten Stelle des Substrates mit dem ersten, zweiten und gegebenenfalls dritten Identifikationsmerkmal gekennzeichnet.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird ein transparentes oder transluzentes Substrat, beispielsweise ein Uhrglas oder eine Autoscheibe, an einer lokal begrenzten Stelle des Substrates mit dem ersten, zweiten und gegebenenfalls dritten Identifikationsmerkmal gekennzeichnet.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird ein transparentes oder transluzentes Substrat, insbesondere ein Behälter mit dem ersten, zweiten und gegebenenfalls dritten Identifikationsmerkmal gekennzeichnet. Das Substrat kann beispielsweise aus Glas oder einem transparenten Kunststoff bestehen.
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Dabei kann die Abscheidung der Markerschicht oder der Funktionsschicht am Ende eines Prozesses zur Herstellung des Behälters erfolgen, beispielsweise bei einem Hersteller des Behälters. Die lokale Zerstörung kann dann in einem Prozess zur Befüllung des Behälters erfolgen, also nicht notwendigerweise beim Hersteller des Behälters, sondern beim Hersteller eines Produktes, das in den Behälter abgefüllt wird.
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Das erste Identifizierungsmerkmal wird beispielsweise mittels Auswahl des lumineszenten Farbstoffs zur Kodierung einer Produktionscharge oder eines Produktionsdatums des Behälters verwendet. Unterschiedliche Farben des lumineszenten Farbstoffs können beispielsweise unterschiedliche Produktionschargen kodieren. Auch das zweite Identifikationsmerkmal, die Rauhigkeit der Schicht, kann der Kodierung von Informationen bei der Produktion des Behälters dienen. Mittels des dritten Identifikationsmerkmals kann dann eine Produktcharge oder ein Abfülldatum eines in den Behälter gefüllten Produkts kodiert werden. Dies erlaubt eine Nachverfolgung der Produktionskette.
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Die Markierung des Behälters mit den Identifikationsmerkmalen kann beispielsweise am Boden oder an den Gefäßwänden erfolgen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden näher erläutert.
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Unter Verwendung eines Atmosphärendruckplasmas wurde eine Siliziumdioxid-Schicht als Markerschicht auf ein Substrat aus Glas aufgebracht. Hierzu wurde dem Plasma oder dem Arbeitsgas, aus dem das Plasma gebildet wurde, ein siliziumhaltiger Precursor, beispielsweise Hexamethyldisiloxan (HMDSO), zugeführt. Durch Zugabe von Nanopartikeln mit fluoreszierenden Farbstoffen zum Precursor wurden Partikel dieses Farbstoffs in die Matrix der Markerschicht eingebunden. Es wurden neun Durchlaufe durchgeführt, in denen das Plasma über die Oberfläche des Substrats geführt wurde. Im Ergebnis dieses PACVD-Prozesses (plasma activated chemical vapour deposition) wurde eine Schicht mit einer Dicke von etwa 100 nm erzielt. Eine Rauhigkeit der Schicht beträgt etwa 10 nm.
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Werden stattdessen 15 Durchläufe durchgeführt ergibt sich eine Schichtdicke von etwa 170 nm bei einer Rauhigkeit von etwa 20 nm.
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Der abgeschiedene Farbstoff kann als ein erstes Identifikationsmerkmal verwendet werden. Die Rauhigkeit der Schicht kann als ein zweites Identifikationsmerkmal verwendet werden.
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Die als zweites Identifikationsmerkmal eingestellte Rauhigkeit der Markerschicht oder Funktionsschicht kann mittels oberflächensensitiver Verfahren nachgewiesen werden, beispielsweise mittels Interferenzmikroskopie, Rasterkraftmikroskopie (auch AFM – atomic force microscopy) oder Profilometrie.
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Als weiterer Parameter zur Einstellung der Rauhigkeit wird eine Dosis des Precursors zur Herstellung der oxidischen Schicht variiert, der dem Plasma oder einem Arbeitsgas zugeführt wird, aus dem das Plasma gebildet wird.
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Ebenso wird als Parameter eine Tröpfchengröße des Precursors eingestellt, der dem Arbeitsgas oder dem Plasma als Aerosol zugeführt wird oder der durch Einsprühen in einen Arbeitsgasstrom mit dem Arbeitsgas ein Aerosol bildet.
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Die Tröpfchengröße kann beispielsweise durch Auswahl einer Größe einer Düse, mit der der Precursor zugeführt wird oder durch Variation eines Durchsatzes des Arbeitsgasstromes eingestellt werden.
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Der Plasmabrenner wurde mit einer Leistung von 400 W betrieben. Das Substrat wurde mit einem Abstand von 10 mm vom Brenner mit einer Verfahrgeschwindigkeit von 100 mm/s bewegt. Der Plasmabrenner wurde mäanderförmig über das Substrat geführt, der Rasterabstand betrug 3 mm.
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Das so beschichtete Substrat wurde mit einem Laser bestrahlt, wobei der Laser über die Oberfläche des Substrats gerastert wurde. In der Folge wurde die Fluoreszenzwirkung der Schicht lokal im vom Laser abgerasterten Bereich zerstört und so ein drittes Identifikationsmerkmal geschaffen. Dabei wurde ein Laser der Wellenlänge 355 nm mit einem Fokus-Durchmesser von 20 μm bis 100 μm verwendet.
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Es kann ein anderer Farbstoff, insbesondere ein lumineszenter Farbstoff und/oder ein thermochrom und/oder elektrochrom und/oder photochrom und/oder gasochrom schaltender Farbstoff, als erstes Identifikationsmerkmal in der Markerschicht oder in einer Funktionsschicht abgeschieden werden.
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Das erste Identifikationsmerkmal kann mit anderen Mitteln, insbesondere thermisch, zerstört werden. Beispielsweise kann dazu eine Flamme oder ein Plasma, insbesondere ein Plasma-Mikrostempel, verwendet werden.
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Ebenso können mit dem Farbstoff beladene Nanozeolithe in der Markerschicht oder Funktionsschicht abgeschieden werden.
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Das zweite Identifikationsmerkmal kann sowohl durch Variation der Anzahl der Durchläufe und damit der Schichtdicke als auch durch Variation der Precursordosierung oder durch Variation der Tröpfchengröße des Precursors oder durch Variation mehrerer dieser Parameter gleichzeitig eingestellt werden.