DE102011016417A1 - Leuchtendes Formteil, insbesondere Dekorteil und/oder Verkleidungsteil für einen Fahrzeuginnenraum - Google Patents
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein leuchtendes Formteil, insbesondere Dekorteil und/oder Verkleidungsteil für einen Fahrzeuginnenraum, vorgesehen, mit einem zumindest teilweise transparenten Träger, mit wenigstens einer auf einer Seite des Trägers angeordneten Lichtquelle, wobei der Träger mit wenigstens einer Riefe als Lichtleiter zum Leiten des von der wenigstens einen Lichtquelle abgestrahlten Lichts ausgebildet ist.
Description
- GEBIET DER ERFINDUNG
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein leuchtendes Formteil, insbesondere Dekorteil und/oder Verkleidungsteil für einen Innenraum eines Fahrzeugs.
- TECHNISCHER HINTERGRUND
- In der Deutschen Patentanmeldung
DE 10 2008 057 332 A1 ist ein beleuchtetes Dekorelement für eine Gassackabdeckung eines Lenkrads beschrieben. Das Dekorelement weist dort einen Grundträger und ein Abdeckelement auf, wobei in einem Raum zwischen dem Grundträger und dem Abdeckelement ein Leuchtmittel vorgesehen ist. Der Grundträger und das Abdeckelement sind durch ein Schweißverfahren stoffschlüssig miteinander verbunden. Das Abdeckelement ist aus einem zumindest teilweise lichtdurchlässigen Kunststoff hergestellt. Allerdings müssen bei dem in der DE 10 2008 057 332 A1 beschriebenen Dekorelement zwei Teile, d. h. der Grundträger und das Abdeckelement, bereitgestellt und miteinander verschweißt werden. Dieser Montageaufwand führt zu zusätzlichen Herstellungskosten. - Weiter ist in der
DE 20 2007 016 053 U1 ein Formteil beschrieben, welches eine Dekorschicht und einen Träger aus Kunststoff oder Hartschaum umfasst, der Befestigungselemente Lumineszenzschicht vorgesehen. An der der Lumineszenzschicht gegenüber liegenden Seite des Trägers ist ein UV-LED-Strip mit mehreren UV-LEDs als Anregungsquelle angeordnet. Auch dieses Formteil ist relativ aufwändig in der Herstellung, da zwischen der Dekorschicht und dem Träger eine spezielle Lumineszenzschicht vorgesehen werden muss, die über eine zusätzliche Anregungsquelle bestrahlt wird. - Des Weiteren offenbart die
DE 10 2004 044 035 A1 ein Verkleidungsteil für den KFZ-Innenraum. Das Bauteil ist zumindest teilweise aus einem lichtdurchlässigen Kunststoff gefertigt, welches mittels eines so genannten Gasinnendruckverfahrens im Spritzgießen hergestellt wurde und welches mit einem entsprechenden Injektionskanal versehen ist. Im Injektionskanal ist ein Lichtleiter untergebracht. Ein in den Lichtleiter aus einer Lichtquelle eingespeistes Licht wird durch an geeigneten Stellen der Oberfläche des Lichtleiters eingebrachte Strukturen aus und in das Bauteil eingeleitet. Bei diesem Bauteil ist ein separater Lichtleiter erforderlich, der zum Einleiten von Licht entsprechende Lichtleitstrukturen aufweisen muss. - ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
- Vor diesem Hintergrund liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes leuchtendes Formteil anzugeben.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Formteil mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
- Demgemäß ist ein leuchtendes Formteil, insbesondere Dekorteil und/oder Verkleidungsteil für einen Fahrzeuginnenraum, vorgesehen, mit einem zumindest teilweise transparenten Träger, mit wenigstens einer auf einer Seite des Trägers angeordneten Lichtquelle, wobei der Träger mit wenigstens einer Riefe als Lichtleiter zum Leiten des von der wenigstens einen Lichtquelle abgestrahlten Lichts ausgebildet ist.
- Die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Erkenntnis besteht darin, dass die Lichttechnik zur Beleuchtung eines Formteils sowie das Formteil selbst nicht getrennt voneinander ausgebildet sein müssen. Die Idee der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, die Lichttechnik zur Beleuchtung eines Formteils in das Formteil selbst zu integrieren. Dazu wird wenigstens eine Riefe als Lichtleiter in einem zumindest teilweise transparenten Träger des Formteils ausgebildet.
- Die erfindungsgemäße Lösung weist den Vorteil auf, dass kein separater Lichtleiter vorgesehen und an dem Formteil befestigt werden muss. Dadurch wird eine einfache und kostengünstige Herstellung ermöglicht.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen sowie aus der Beschreibung unter Bezugnahme auf die Figuren der Zeichnung.
- In einer erfindungsgemäßen Ausführungsform ist der Träger auf zumindest einer Seite mit einer Folie versehen. Die Folie weist z. B. einen zumindest teilweise transparenten Bereich und/oder einen opaken Bereich auf. Durch den zumindest teilweise transparenten Bereich der Folie kann Licht aus dem Träger nach außen geleitet werden, um das Formteil zu beleuchten. Ebenso kann durch den opaken Bereich der Folie, der Bereich des Formteils, welcher nicht leuchten soll, geeignet abgedeckt oder abgeschattet werden.
- In einer anderen erfindungsgemäßen Ausführungsform ist der zumindest teilweise transparente Bereich der Folie für eine einfarbige oder mehrfarbige Beleuchtung des Formteils einfarbig oder mehrfarbig ausgebildet ist. Im Falle der mehrfarbigen Ausgestaltung der Folie kann, obgleich nur ein Typ von Lichtquelle eingesetzt wird, dadurch sehr kostengünstig eine Mehrfachbeleuchtung des Formteils bereitgestellt werden. Vorzugsweise strahlt die Lichtquelle neutrales weißes Licht aus.
- In einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform weist der zumindest teilweise transparente Bereich der Folie wenigstens eine Öffnung auf, durch welche von der Lichtquelle ausgestrahltes Licht durchtreten oder passieren kann. Statt die Folie in einem Bereich transparent auszubilden kann die Folie auch beispielsweise eine Öffnung aufweisen, um Licht der Lichtquelle des Formteils hindurchstrahlen zu lassen.
- Gemäß einer anderen erfindungsgemäßen Ausführungsform kann, je nachdem welche Leitung des Lichts durch die Riefe als Lichtleiter vorgesehen ist, die Riefe in Längsrichtung des Trägers oder in einem Winkel zur Längsrichtung des Trägers vorgesehen werden.
- In einer weiteren, besonders bevorzugten Ausführungsform weist der Träger einen Vorsprung auf. Dabei kann z. B. die wenigstens eine Lichtquelle auf dem Vorsprung vorgesehen ist. Der Vorsprung kann beispielsweise als einen Stift ausgebildet sein, wobei Riefen auf der Seite, sowie wahlweise zusätzlich vor und hinter dem Vorsprung bzw. dem Stift, verlaufen können. Des Weiteren kann der Vorsprung aber auch als ein Band ausgebildet sein, auf welchem beispielsweise mehrere Lichtquellen in Form eines Lichtbandes angeordnet sind. Dabei können auf einer oder beiden Seiten des Lichtbandes oder des bandförmigen Vorsprungs ein oder mehrere Riefen zum Leiten des Lichts der Lichtquellen vorgesehen werden. Die Höhe des Vorsprungs, unabhängig von der Form des Vorsprungs, also ob z. B. bandförmig oder stiftförmig, kann so gewählt werden, dass eine optimale Beleuchtung erzielt werden kann. Vorzugsweise ist die Lichtquelle als LED oder ein LED-Array ausgebildet. Eine LED hat den Vorteil, dass sie besonders klein und damit platzsparend aufgebaut ist und zudem sehr wenig Energie verbraucht.
- In einer anderen erfindungsgemäßen Ausführungsform weist der Träger für ein Befestigen des Formteils (
1 ) wenigstens ein Befestigungselement (12 ,13 ) auf. Das Befestigungselement ist z. B. als ein Clip ausgebildet. Vorzugsweise ist der Clip fest oder lösbar an dem Träger befestigt. Neben einem Clip kann das Formteil aber auch einfach z. B. durch Verschrauben, Verstiften und/oder Verkleben in einem Fahrzeuginnenraum befestigt werden. - In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Träger für ein Befestigen des Befestigungselements, beispielsweise durch Festklemmen oder Einrasten, einen Vorsprung, eine Vertiefung und/oder eine Aussparung auf.
- Gemäß einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform ist die Folie in dem Träger hinterspritzt und die Folie einseitig oder beidseitig bedruckt. Die Folie kann insbesondere eine Polycarbonat (PC) Folie, eine Acrylnitril-Butadien-Styrol/Polycarbonat-Blend (ABS/PC) Folie und/oder eine Polymethylmethacrylat (PMMA) Folie sein.
- In einer anderen Ausführungsform enthält der Träger einen Werkstoff aus Polycarbonat (PC), Acrylnitril-Butadien-Styrol/Polycarbonat-Blend (ABS/PC) und/oder Polymethylmethacrylat (PMMA). Der Träger kann dabei insbesondere im Spritzgussverfahren hergestellt werden. Des Weiteren kann bei den Materialien Acrylnitril-Butadien-Styrol/Polycarbonat-Blend (ABS/PC) und Polycarbonat (PC) dasselbe Werkzeug zum Spritzgießen des Trägers verwendet werden, da beide Materialien im Wesentlichen denselben Schwund aufweisen.
- In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der Träger als ein Spritzgussteil ausgebildet. Dieser lässt sich besonders kostengünstig und einfach herstellen.
- Die obigen Ausgestaltungen und Weiterbildungen lassen sich, sofern sinnvoll, beliebig miteinander kombinieren. Weitere mögliche Ausgestaltungen, Weiterbildungen und Implementierungen der Erfindung umfassen auch nicht explizit genannte Kombinationen von zuvor oder im Folgenden bezüglich der Ausführungsbeispiele beschriebenen Merkmale der Erfindung. Insbesondere wird dabei der Fachmann auch Einzelaspekte als Verbesserungen oder Ergänzungen zu der jeweiligen Grundform der vorliegenden Erfindung hinzufügen.
- INHALTSANGABE DER ZEICHNUNG
- Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand der einzigen Figur der Zeichnung näher erläutert. Die Figur zeigt dabei:
-
1 ein Schnittbild eines leuchtenden Formteils gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. - Die beiliegenden Zeichnungen sollen ein weiteres Verständnis der Ausführungsformen der Erfindung vermitteln. Sie veranschaulichen Ausführungsformen und dienen im Zusammenhang mit der Beschreibung der Erklärung von Prinzipien und Konzepten der Erfindung. Andere Ausführungsformen und viele der genannten Vorteile ergeben sich im Hinblick auf die Zeichnungen. Die Elemente der Zeichnungen sind nicht notwendigerweise maßstabsgetreu zueinander gezeigt.
- BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSBEISPIELEN
- In
1 ein Schnittbild eines leuchtenden Formteils1 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung gezeigt. Das Formteil1 ist dabei insbesondere ein Dekorteil und/oder ein Verkleidungsteil für einen Innenraum eines Fahrzeugs. - Wie in dem Ausführungsbeispiel in
1 gezeigt ist, weist das Formteil1 einen Träger2 auf. Der Träger2 ist dabei zumindest teilweise oder vollständig aus einem transparenten oder transluzenten Material hergestellt. Das Material ist dabei beispielsweise ein transparenter oder transluzenter Kunststoff, beispielsweise Polymethylmethacrylat (PMMA) bzw. Acrylglas, Acrylnitril-Butadien-Styrol/Polycarbonat-Blend (ABS/PC) und/oder Polycarbonat (PC). Die Erfindung ist auf diese Beispiele für Materialien für den Träger2 nicht beschränkt. Grundsätzlich kann der Träger2 zumindest teilweise oder vollständig auch aus jedem anderen Material oder Materialkombination hergestellt werden, welche transparent oder transluzent ist. - Gemäß der Erfindung wird ein Formteil
1 bereitgestellt, bei welchem die Lichttechnik, d. h. wenigstens eine Lichtquelle3 , direkt in das Formteil1 integriert ist. Die dabei verwendete Lichtquelle3 ist insbesondere eine LED4 , die das Licht direkt in den Träger2 oder das Trägermaterial ausstrahlt. In dem in1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist eine LED4 als Lichtquelle3 an der Innenseite oder nicht sichtbaren Seite5 des Trägers2 befestigt, beispielsweise verclipst. Dazu kann der Träger2 auf seiner nicht sichtbaren Innenseite5 zusätzlich einen Vorsprung6 aufweisen, wie in dem Ausführungsbeispiel in1 gezeigt ist, an welchem wenigstens eine Lichtquelle3 , hier z. B. eine LED4 , befestigt ist. Der Vorsprung6 kann dabei bandförmig ausgebildet sein (nicht dargestellt), mit z. B. mehreren darauf angeordneten Lichterquellen, die eine Art Lichterband bilden, oder auch beispielsweise stiftförmig ausgebildet sein mit einem runden und/oder eckigen Querschnitt, wobei an der Spitz des stiftförmigen Vorsprungs6 wenigstens eine Lichtquelle3 angeordnet ist, wie in dem Ausführungsbeispiel in1 gezeigt ist. - Der Träger
2 weist des Weiteren wenigstens eine oder mehrere Riefen7 auf der nichtsichtbaren Innenseite5 auf. Die jeweilige Riefe7 ist derart ausgebildet, dass sie als Lichtleiter mit einem Prisma fungiert für eine definierte Lichtabgabe oder einen definierten Lichtaustritt. Im Falle von mehreren Riefen7 , welche auf einer oder beiden Seiten bzw. rechts und links der Lichtquelle3 , hier z. B. der LED4 , angeordnet sind, können so mehrere Lichtleiter mit Prismen bereitgestellt werden für eine definierte Lichtabgabe oder Lichtaustritt. Die Riefen7 können nicht nur rechts und links der Lichtquelle3 angeordnet sein, sondern auch vor und hinter der Lichtquelle3 (nicht dargestellt). - Wie in dem Ausführungsbeispiel in
1 gezeigt, ist die Oberfläche der nicht sichtbaren Seite5 des Trägers2 mit spitzen oder angespitzten Riefen7 zumindest auf beiden Seiten bzw. rechts und links des Vorsprungs6 mit der Lichtquelle3 vorgesehen, wobei die Riefen7 , wie zuvor beschrieben, als Prismen wirken und das von der Lichtquelle3 ausgestrahlte Licht als Lichtleiter leiten. Die Riefen7 können beliebig zu der zugeordneten Lichtquelle3 angeordnet sein. Wie in dem Ausführungsbeispiel in1 gezeigt ist, können die Riefen7 z. B. in Längsrichtung des Trägers2 verlaufen oder z. B. in einem Winkel, beispielsweise von 90°, zur Längsrichtung des Trägers2 und/oder sternförmig von der Lichtquelle3 aus verlaufen, je nachdem, wohin das Licht der Lichtquelle3 geleitet werden soll. Durch das Ausbilden der Riefen7 in dem Träger2 entfällt die Notwendigkeit von Diffusoren und separat befestigten Lichtleitern, wie dies im zuvor beschriebenen Stand der Technik der Fall ist. - Im Fall, dass das Formteil
1 nur in einem ausgewählten Bereich leuchten soll, ist der Träger2 in dem Bereich8 , in welchem er nicht leuchten soll, opak oder lichtundurchlässig ausgebildet. Dazu kann der Träger2 in diesem Bereich8 z. B. schwarz bedruckt sein. - Auf dem Träger
2 wird beispielsweise eine Folie9 aufgebracht oder aufgedruckt, die in dem Bereich8 des Trägers2 , an dem kein Licht hindurch treten soll, opak oder lichtundurchlässig ist. In dem Bereich10 des Trägers2 , wo dagegen Licht hindurchtreten soll, ist die Folie9 zumindest teilweise oder vollständig transparent oder transluzent ausgebildet oder weist eine Öffnung oder Aussparung (nicht dargestellt) auf. - Die Folie
9 kann beispielsweise mit transparenten Farben bedruckt und/oder eine entsprechende Öffnung (nicht dargestellt) aufweisen, in dem Bereich des Trägers2 , wo Licht hindurchtreten oder austreten soll. - Als Folie
9 kann dabei beispielsweise eine zumindest teilweise oder vollständig transluzente oder transparente Polycarbonat (PC), Acrylnitril-Butadien-Styrol/Polycarbonat-Blend (ABS/PC) und/oder Polymethylmethacrylat (PMMA) Folie (Diffusor-Funktion) verwendet werden. - Die Folie
9 kann auf der Oberfläche der sichtbaren Seite11 bzw. Außenseite des Trägers2 und/oder auf der Oberfläche der nicht sichtbaren Seite5 bzw. Innenseite des Trägers2 vorgesehen oder aufgedruckt werden. Indem die Folie9 mit einer oder mehreren transparenten Farben auf den Träger2 aufgedruckt oder aufgebracht wird, können verschiedene Hintergrundbeleuchtungsfarben erzielt werden. Dadurch können statt verschiedenfarbiger Lichtquellen, z. B. verschiedenfarbige LEDs, auch nur ein Typ oder eine Farbe von Lichtquelle oder LED eingesetzt werden, um verschiedene Hintergrundfarben bzw. verschiedenfarbige Hintergrundbeleuchtungen zu erzielen. Beispielsweise kann eine weiß oder im Tageslichtbereich leuchtende Lichtquelle, z. B. eine entsprechende LED, eingesetzt werden, und z. B. eine rote oder grüne Beleuchtung des Formteils1 nach außen erzielt werden, wenn die Folie einen entsprechenden roten oder grünen transparenten Bereich aufweist. - Die Folie
9 zum Aufbringen oder Aufdrucken auf den Träger2 kann beispielsweise eine beidseitig bedruckte Folie9 , z. B. eine beidseitig bedruckte Polycarbonat (PC) Folie9 sein, welche hinterspritzt an dem Träger2 vorgesehen ist. Dabei kann die Folie9 eine Dicke von z. B. 0,75 mm aufweisen. Diese Dicke ist jedoch rein beispielhaft und die Folie9 kann eine größere oder kleinere Dicke als 0,75 mm aufweisen. - Das Formteil
1 , welches eine integrierte Beleuchtung oder Hintergrundbeleuchtung, wie z. B. eine integrierte LED-Hintergrundbeleuchtung, und eine Folie9 aufweist, zum Erzeugen von einem Bereich, wo Licht durch das Formteil1 austreten und/oder nicht austreten kann, hat den Vorteil, dass es einen sehr einfachen und kostengünstigen Aufbau aufweist. - Des Weiteren ist bei dem erfindungsgemäßen Formteil
1 kein zusätzliches Streuelement oder Diffusor notwendig, sowie keine zusätzlichen Lichtleiter mit Prismen, da diese Funktionen der Lichttechnik direkt in eine Komponente, d. h. das Formteil1 , integriert werden. - Die Lichtstärke oder Helligkeit nimmt im Quadrat ab mit einem Spalt oder Freiraum zwischen dem Lichtleiter und der Oberfläche auf der sichtbaren Seite oder Außenseite des Trägers
2 oder des Formteils1 . Da normalerweise ein Reflektorgehäuse mit einem Lichtleiter und einer Diffusorplatte beispielsweise auf einer Instrumenten Tafel befestigt wird, kann der Spalt oder Freiraum zwischen dem Dekorteil variieren aufgrund von Montagetoleranzen. Über die Integration der Lichttechnik in das Formteil1 kann ein konstanter minimaler Spalt oder Freiraum sichergestellt werden. Daher erzielt man durch eine direkte Integration bei dem erfindungsgemäßen Formteil1 eine bessere und stabilere Optik für eine Hintergrundbeleuchtung. Weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Formteils1 sind geringere Kosten und eine bessere Sichtqualität. - Es kann somit eine optionale Hintergrundbeleuchtung von Innenraumdekorverkleidungsteilen
1 zu niedrigen Kosten erzielt werden. Da das normale Trägermaterial für einen Träger2 eines Formteils1 für diese Anwendungen beispielsweise Acrylnitril-Butadien-Styrol/Polycarbonat-Blend (ABS/PC) ist, kann das benötigte transparente Polycarbonat (PC) Material mit dem selben Werkzeug spritzgegossen werden, da es dieselbe oder im Wesentlichen dieselbe Schrumpfung oder Schwund aufweist, so dass keine zusätzlichen Herstellungskosten anfallen. - Das erfindungsgemäße Formteil
1 kann spritzgegossen werden, wobei die Erfindung darauf jedoch nicht beschränkt ist. Es kann auch jedes andere Verfahren oder Kombination von Verfahren eingesetzt werden, die geeignet sind, das Formteil1 mit der intergierten Lichttechnik, herzustellen. - Wie in dem Ausführungsbeispiel für ein erfindungsgemäßes Formteil
1 in1 gezeigt ist, kann das Formteil1 zusätzlich mit wenigstens einem oder mehreren Befestigungselementen12 versehen oder ausgebildet sein. Das Formteil1 in1 weist beispielsweise zwei Befestigungselemente12 auf, z. B. in Form von Clipsen13 . Die Clipse13 sind dabei fest oder lösbar an dem Formteil1 vorgesehen. Dazu kann das Formteil1 an seiner nicht sichtbaren Seite oder Innenseite5 jeweils einen Vorsprung14 , wie in dem Ausführungsbeispiel in1 gezeigt ist, und/oder eine Vertiefung oder Aussparung (nicht dargestellt) aufweisen, zum Befestigen eines zugeordneten Clips13 , mit welchem das Formteil1 z. B. in einem Fahrzeuginnenraum eingeclipst werden kann. Der Clips13 , beispielsweise ein Metall- und/oder Kunststoffclips, kann dabei fest mit dem Vorsprung14 verbunden sein, z. B. durch Verkleben oder Ummolden, oder lösbar an diesem verrastet sein. - Die Erfindung ist aber auf diese Befestigung des Formteils
1 und dessen Befestigungselemente12 nicht beschränkt. Es kann jede Art der Befestigung vorgesehen werden die geeignet ist, das Formteil an einem vorgesehenen Platz, insbesondere in einem Fahrzeuginnenraum, zu befestigen. - Obwohl die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele vorstehend vollständig beschrieben wurde, ist sie darauf nicht beschränkt, sondern auf vielfältige Art und Weise modifizierbar.
- Bezugszeichenliste
-
- 1
- Formteil
- 2
- Träger
- 3
- Lichtquelle
- 4
- LED
- 5
- Innenseite oder nicht sichtbare Seite
- 6
- Vorsprung (für LED)
- 7
- Riefe
- 8
- opaker oder lichtundurchlässiger Bereich
- 9
- Folie
- 10
- transparenter oder transluzenter Bereich
- 11
- Außenseite oder sichtbare Seite
- 12
- Befestigungselement
- 13
- Clip
- 14
- Vorsprung (für Clip)
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 102008057332 A1 [0002]
- DE 202007016053 U1 [0003]
- DE 102004044035 A1 [0004]
Claims (11)
- Leuchtendes Formteil (
1 ), insbesondere Dekorteil und/oder Verkleidungsteil für einen Fahrzeuginnenraum, mit einem zumindest teilweise transparenten Träger (2 ); mit wenigstens einer auf einer Seite des Trägers (2 ) angeordneten Lichtquelle (3 ,4 ), wobei der Träger (2 ) mit wenigstens einer Riefe (7 ) als Lichtleiter zum Leiten des von der wenigstens einen Lichtquelle (3 ,4 ) abgestrahlten Lichts ausgebildet ist. - Formteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (
2 ) auf zumindest einer Seite (5 ,11 ) mit einer Folie (9 ) versehen ist, wobei die Folie (9 ) einen zumindest teilweise transparenten Bereich (10 ) und/oder einen opaken Bereich (8 ) aufweist. - Formteil nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest teilweise transparente Bereich (
10 ) der Folie (9 ) für eine einfarbige oder mehrfarbige Beleuchtung des Formteils (1 ) einfarbig oder mehrfarbig ausgebildet ist. - Formteil nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest teilweise transparente Bereich (
10 ) der Folie (9 ) wenigstens eine Öffnung aufweist, durch welche von der Lichtquelle (3 ,4 ) ausgestrahltes Licht durchtreten kann. - Formteil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Riefe (
7 ) in Längsrichtung des Trägers (2 ) oder in einem Winkel zur Längsrichtung des Trägers (2 ) vorgesehen ist. - Formteil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (
2 ) einen Vorsprung (6 ) aufweist, wobei die wenigstens eine Lichtquelle (3 ,4 ) auf dem Vorsprung (6 ) vorgesehen ist, und/oder wobei die Lichtquelle (3 ) als LED (4 ) ausgebildet ist. - Formteil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (
2 ) für ein Befestigen des Formteils (1 ) wenigstens ein Befestigungselement (12 ,13 ) aufweist, wobei das Befestigungselement (12 ) als ein Clip (13 ) ausgebildet ist und wobei der Clip (13 ) fest oder lösbar an dem Träger (2 ) befestigt ist. - Formteil nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (
2 ) für ein Befestigen des Befestigungselements (12 ,13 ) einen Vorsprung (14 ), eine Vertiefung und/oder eine Aussparung aufweist. - Formteil nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (
9 ) in dem Träger (2 ) hinterspritzt ist und dass die Folie (9 ) zumindest einseitig bedruckt ist, wobei die Folie (9 ) insbesondere als eine Polycarbonat-Folie, Acrylnitril-Butadien-Styrol/Polycarbonat-Blend-Folie und/oder Polymethylmethacrylat-Folie ausgebildet ist. - Formteil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (
2 ) einen Werkstoff aus Polycarbonat, Acrylnitril-Butadien-Styrol/Polycarbonat-Blend und/oder Polymethylmethacrylat enthält. - Formteil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (
2 ) als ein Spritzgussteil ausgebildet ist.
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