DE102011052824A1 - Auszugsführung - Google Patents
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Abstract
Eine Auszugsführung insbesondere für Haushaltsgeräte, mit einer Führungsschiene (4) und mindestens einer zusätzlichen Schiene (2, 3), die über von einem Wälzkörperkäfig (5) aufgenommene Wälzkörper (6) relativ zueinander verschiebbar gelagert sind, und mindestens einen Anschlag aufweisen, um den Verschiebeweg der zusätzlichen Schiene(n) (2, 3) zu begrenzen, wobei der mindestens eine Anschlag als an der Führungsschiene (4) oder an mindestens einer der zusätzlichen Schienen (2, 3) heraus geprägter und in den Verschiebeweg des Wälzkörperkäfigs (5) oder eines in Verschieberichtung (x) betrachtet äußeren Wälzkörpers (6) bis nahe der Drehachse oder bis mindestens zur Hälfte des Radius des Wälzkörpers (6) ragender Steg (21, 32, 41) ausgebildet ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Auszugsführung, insbesondere für Haushaltsgeräte gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Solche Auszugsführungen sind in zahlreichen Ausführungsvarianten aus dem Stand der Technik bekannt. Sie bestehen häufig aus einer Führungsschiene und mindestens einer gegenüber der Führungsschiene über Wälzkörper, die in Wälzkörperkäfigen aufgenommen sind, relativ zueinander verschiebbar gelagerten Laufschienen. Auch bekannt sind Auszugsführungen mit einer Führungsschiene, einer Laufschiene und einer dazwischen angeordneten Mittelschiene, wobei die Führungsschiene gegenüber der Mittelschiene über Wälzkörperkäfigen aufgenommenen Wälzkörpern relativ zueinander verschiebbar gelagert ist und die Mittelschiene ebenfalls über in einem Wälzkörperkäfig aufgenommene Wälzkörper relativ zu der Laufschiene verschiebbar gelagert ist.
- Die Verschiebewege der einzelnen Schienen zueinander sind genau definiert. In Abhängigkeit von dem Auszugsweg, der Länge der Kugelkäfige bzw. der Wälzkörperkäfige und der Schienenlänge werden diese Laufwege in den einzelnen Bauteilen in der Regel so ausgelegt, dass an den Schienen vorgesehene Laufwegbegrenzungen gleichzeitig angefahren werden. Durch bestimmte äußere Umstände kann es beispielsweise beim Transport der Auszugsführungen durch Vibrationen oder eine ungünstige Transportlage in der Verpackung oder auch durch das Vorhandensein einer großen Schmierstoffmenge zur Schmierung der Wälzkörper bei gleichzeitiger Schienenbelastung zu einem Versatz der Wälzkörperkäfige bzw. der Kugelkäfige zwischen den jeweiligen beiden Schienen kommen. Dies hat zur Folge, dass der Wälzkörperkäfig bzw. der Kugelkäfig vorzeitig in einen der Anschläge fährt. Dieser Versatz kann so groß werden, dass sich die Auszugsführungen nicht, oder nur mit erhöhtem Kraftaufwand vollständig öffnen bzw. schließen lässt. Um den ursprünglichen vollen Laufbereich der Auszugsführung wieder herzustellen, muss die Auszugsführung gestreckt werden, d. h. sie wird unter Kraftaufwendung in ihre Endposition gezogen bzw. geschoben. Hierbei müssen die Wälzkörper in einem gewissen Bereich gleiten, da sie ihre Endposition nicht durch ein reines Abrollen erreichen können.
- Solche Anschläge zur Definition der Laufbereiche der Schienen zueinander sind dabei beispielsweise so an einer Schiene angeordnet, dass sie die Wälzkörper gegen die Laufbahn der gegenüberliegenden Schiene drücken und somit eine Keilwirkung erzeugen. Diese Keilwirkung hat eine große Gleitreibung zurfolge, die zu einer entsprechend hohen aufzubringenden Streckkraft führt. Bei einer gleichzeitig auftretenden Mangelschmierung kann diese Keilwirkung sogar zum vollständigen Blockieren der Auszugsführung führen. Eine Solche Mangelschmierung tritt häufig bei Auszugsführungen auf, die extremen Umgebungsbedingungen ausgesetzt sind. Beispiele hierfür sind Backöfen, Pyrolyseöfen oder Geschirrspüler.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es eine Auszugsführung bereitzustellen, die sich nach einem Versatz eines Wälzkörperkäfigs bzw. eines Kugelkäfigs mit geringer Streckkraft und insbesondere ohne zu Blockieren wieder in ihren Ursprungszustand zurückschieben bzw. ziehen lässt.
- Diese Aufgabe wird durch eine Auszugsführung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Erfindungsgemäß ist der mindestens eine Anschlag zur Begrenzung des Verschiebewegs der zusätzlichen Schiene als an der Führungsschiene oder an mindestens einer der zusätzlichen Schienen herausgeprägter oder in den Verschiebeweg des Wälzkörperkäfigs oder eines in Verschieberichtung betrachtet äußeren Wälzkörpers nahe der Drehachse, bevorzugt bis mindestens zur Hälfte des Radius des Wälzkörpers ragender Steg ausgebildet. Durch den Angriff des Steges an dem Wälzkörperkäfig ist die Gefahr einer Blockierung einer der Wälzkörper von vornherein ausgeschlossen. Greift der Steg auf mindestens der Höhe der Hälfte des Radius, insbesondere nahe der Drehachse des Wälzkörpers an den Wälzkörper, so entsteht dadurch keine oder zumindest nur eine sehr geringe Kraftkomponente senkrecht zur Verschieberichtung, so dass der Wälzkörper daher nicht Gefahr läuft, aus der Ebene der Verschieberichtung heraus gegen eine der Laufflächen einer der Schienen gedrückt zu werden.
- Vorteilhafte Ausführungsvarianten der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsvariante der Erfindung ist der Steg als quer zur Verschieberichtung eingeprägte und in Funktion mit dem Wälzkörperkäfig wechselwirkende Brücke ausgebildet. Eine solche Brücke lässt sich herstellungstechnisch einfach von außen in eine Schiene einprägen.
- Gemäß einer weiteren Ausführungsvariante weist die Auszugsführung mindestens einen Steg auf, der als quer zur Verschieberichtung eingeprägter und in Funktion mit dem Wälzkörperkäfig wechselwirkende Brücke ausgebildet ist sowie einen weiteren bis nahe zur Drehachse, bevorzugt bis zur Drehachse der Wälzkörper ragenden Steg, der einen in Verschieberichtung betrachtet äußeren Wälzkörper wechselwirkt. Die Kombination der beiden Stegvarianten ermöglicht eine äußerst zuverlässige Laufwegsbegrenzung.
- Nach einer weiteren Ausführungsvariante der Erfindung weist die Führungsschiene und die mindestens eine zusätzliche Schiene mehrere parallel zueinander verlaufende Laufflächen für mehrere in dem Wälzkörperkäfig in Laufrichtung parallel zueinander angeordneten Reihen von Wälzkörpern auf, wobei die in den Verschiebeweg des Wälzkörperkäfigs ragenden Stege an einer ersten Lauffläche einer der Führungsschiene oder einer der zusätzlichen Schienen herausgeprägt sind und das die in den Verschiebeweg der Wälzkörper ragenden Stege an einer parallel zu der ersten Lauffläche einer anderen der Führungsschiene oder einer zusätzlichen Schiene herausgeprägt sind. Dadurch ist sichergestellt, dass die als Laufwegbegrenzung dienenden Stege während der Verschiebung der Schienen relativ zueinander nicht miteinander kollidieren können.
- Nachfolgend wird die Erfindung anhand mehrerer Ausführungsbeispiele mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher erläuter. Es zeigen:
-
1 eine Explosionsansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Auszugsführung in einer Seitenansicht, -
2 eine Seitenansicht der Auszugsführung aus1 im zusammengesetzten Zustand, -
3 eine Draufsicht von vorne auf die Auszugsführung der1 und2 , -
4 eine Seitenansicht auf die Auszugsführung aus den vorherigen Figuren ohne Darstellung der Führungs- und der Laufschiene, -
5 eine Ansicht von vorn auf die Mittelschiene und die um die Mittelschiene herum angeordneten Wälzkörper ohne Darstellung des Wälzkörperkäfigs, -
6 eine perspektivische Explosionsansicht einer weiteren Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Auszugsführung, -
7 eine perspektivische Ansicht der Mittelschiene der Auszugsführung aus6 und der um die Mittelschiene angeordneten Wälzkörper und Wälzkörperkäfige, -
8 bis10 unterschiedliche Ansichten eines Wälzkörperkäfigs der erfindungsgemäßen Auszugsführung, -
11 bis14 Ansichten von vorn auf unterschiedliche Ausführungsvarianten von Führungs- und Laufschienen mit darin angeordneten Wälzkörpern und unterschiedlich angeordneten Stegen, -
15 eine Draufsicht von vorne auf eine alternative Ausgestaltung der Auszugsführung der1 und2 und -
16 eine Ansicht von vorn auf die Mittelschiene der Auszugsführung aus15 und die um die Mittelschiene herum angeordneten Wälzkörper ohne Darstellung des Wälzkörperkäfigs. - In der nachfolgenden Figurenbeschreibung beziehen sich Begriffe wie oben, unten, links, rechts, vorne, hinten usw. ausschließlich auf die in den jeweiligen Figuren gewählte beispielhafte Darstellung und Position der Auszugsführung und anderer Teile. Diese Begriffe sind nicht einschränkend zu verstehen, das heißt, durch verschiedene Arbeitsstellungen oder die spiegelsymmetrische Auslegung oder dergleichen können sich diese Bezüge ändern.
- In den
1 und6 ist mit dem Bezugszeichen1 insgesamt eine Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Auszugsführung bezeichnet. Die Auszugsführung1 umfasst eine Führungsschiene4 , die an einer Seitenwand eines Haushaltsgerätes, beispielsweise eines Backofens, eines Pyrolyseofens, eines Geschirrspülers, eines Möbels oder anderen Bauteils, beispielsweise einem Seitengitter in einem Gargerät, festlegbar ist. An dieser Führungsschiene4 ist über Wälzkörper6 eine Mittelschiene3 verschiebbar gelagert. An der Mittelschiene3 ist in gleicher Weise über weitere Wälzkörper6 eine Laufschiene2 verschiebbar gelagert. Die Wälzkörper6 sind dabei in Paketen zusammengefasst an Wälzkörperkäfigen5 gehalten. - Wie in den
1 und6 zu erkennen ist, sind an der Führungsschiene4 , der Mittelschiene3 und der Laufschiene2 (nur in6 zu sehen) jeweils Stege21 ,32 ,41 in die jeweilige Schiene eingeprägt. Diese Stege21 ,32 ,41 dienen als Anschläge zur Festlegung der Laufbereiche bzw. Verschiebewege der einzelnen Schienen relativ zueinander. Die Stege21 ,41 sind dabei von außen in die Führungsschiene4 bzw. in die Laufschiene2 nach innen geprägt und bevorzugt als Brücke ausgebildet, die sich in den Verschiebeweg des Wälzkörperkäfigs5 erstreckt. Bei der in3 dargestellten Ausführungsvariante sind die als Brücke ausgebildeten Stege21 ,41 jeweils in einen Eckbereich der Führungsschiene4 bzw. der Laufschiene2 hineingeprägt, so dass ein entlang der Innenseite der Führungsschiene4 bzw. der Laufschiene2 in Verschieberichtung x verfahrbarer Wälzkörperkäfig5 sich nur innerhalb des Bereichs zwischen den beiden Stegen21 ,41 hin und her bewegen Isst. - Der als Brücke ausgebildete Steg
21 ,41 der Führungsschiene2 bzw. der Laufschiene2 erstreckt sich diagonal zwischen zwei benachbarten Seitenwänden der Führungsschiene4 bzw. der Laufschiene2 und trifft in Funktion auf eine Stirnseite des innerhalb der Führungsschiene4 bzw. der Laufschiene2 verfahrbaren Wälzkörperkäfigs5 . - Die an der Mittelschiene
3 angeordneten Stege32 sind bevorzugt zylinderartig geformt. Die Zylinderform des Steges32 ist dabei dergestalt, dass eine Stirnseite des Zylinders als Anschlagfläche für einen in Verschieberichtung x betrachtet äußeren Wälzkörper6 , der außen an der Mittelschiene3 in einer Laufbahn der Mittelschiene3 verfahrbar angeordnet ist, dient. Die Stege32 erstrecken sich dabei bis mindestens zur Hälfte des Radius des Wälzkörpers6 in den Verschiebeweg der Wälzkörper6 hinein, um zu verhindern, dass der Wälzkörper6 aus der Ebene der Verschieberichtung heraus gegen eine der Laufflächen einer der Schienen gedrückt wird. Die maximale Länge der Stege32 ist begrenzt durch die Laufbahn der gegenüber liegenden Laufschiene2 bzw. Mittelschiene4 , an der der Steg32 nicht anstoßen darf. - Wie insbesondere in
3 erkennbar ist, weist die hier gezeigte Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Auszugsführung1 sowohl mindestens einen Steg21 ,41 auf, der als quer zur Verschieberichtung x eingeprägte und in die Funktion mit dem Wälzkörperkäfig5 wechselwirkende Brücke ausgebildet ist, als auch einen weiteren mit dem Wälzkörper6 wechselwirkenden, bis mindestens zur Hälfte des Radius des Wälzkörpers6 ragenden Steg32 auf. - Um bei dieser Kombination der Stege
21 ,32 ,41 eine Kollision der Stege21 ,32 ,41 zu verhindern, sind die Stege21 ,32 ,41 so an der Führungsschiene4 , der Mittelschiene3 und der Laufschiene2 angeordnet, dass sie in jeweils voneinander verschiedene Laufbahnen, in denen die Wälzkörper in Verschieberichtung x hintereinander angeordnet sind, sich erstrecken. - Neben der in
3 gezeigten Anordnung der als Brücken ausgebildeten Stege21 ,41 , die in Funktion mit den Stirnseiten der Wälzkörperkäfige5 korrespondieren, sind auch weitere oder alternative Anordnungsmöglichkeiten der Stege21 ,41 , gezeigt in den12 bis14 , denkbar. Bei der in12 gezeigten Ausführungsvariante ist an der Führungsschiene4 und an der Laufschiene2 jeweils ein weiterer Steg21 ,41 vorgesehen, der sich nicht diagonal zwischen zwei benachbarten Seitenwänden der Führungsschiene4 bzw. der Laufschiene2 als Brücke erstreckt, sondern als sich in die Führungsschiene4 bzw. der Laufschiene4 hinein erstreckender Steg, der aus einer der Seitenwänden der Führungsschiene4 bzw. der Laufschiene2 nach innen hervorsteht. - Wie in den
8 bis10 gezeigt ist, sind die Wälzkörperkäfige5 , in denen die Wälzkörper6 gehalten sind, so geformt, dass mehrere parallel zueinander angeordnete Reihen von Wälzkörpern6 in Wälzkörperaufnahmeöffnungen52 gehalten werden können. An den Wälzkörperaufnahmeöffnungen52 erstrecken sich an den quer zur Verschieberichtung x verlaufenden Rändern zur Innenseite des Wälzkörperkäfigs5 hin, je bevorzugt dreieckig geformte Kalotten53 zur Führung der Wälzkörper6 . Um einen direkten Kontakt der aus der Mittelschiene3 herausgeprägten Stege32 mit einem äußeren Wälzkörper6 , betrachtet in Verschieberichtung des Wälzkörperkäfigs5 , zu ermöglichen, sind die endseitig angeordneten Wälzkörperaufnahmeöffnungen52 einer der Laufreihen der Wälzkörper6 nur an dem zur Mitte, betrachtet in Längsrichtung des Wälzkörperkäfigs5 , zugewandten Rand mit einer solchen Kalotte53 ausgebildet. Demgemäß ist der der Mitte des Wälzkörperkäfigs5 abgewandte Rand der äußersten Wälzkörperaufnahmeöffnung52 frei von einer solchen Kalotte53 , so dass der darin geführte Wälzkörper6 beim Annähern an einen Steg32 direkt mit diesem in Kontakt kommen kann. - Die Wälzkörper
6 sind vorzugsweise als Wälzkörperkugeln ausgebildet. Denkbar ist aber auch eine Ausbildung der Wälzkörper in zylinderartiger Form. - In
4 ist eine Mittelschiene mit daran angeordneten Wälzkörperkäfigen5 mit darin geführten Wälzkörpern6 gezeigt, wobei die Wälzkörperkäfige sich in einer Position unmittelbar vor der Anschlagssituation mit den Stegen32 , die sich auf gleicher Höhe wie die hier dargestellten Ausprägungen31 befinden, gezeigt. - In
5 ist die in4 gezeigte Mittelschiene3 in einer Frontansicht und ohne Darstellung der Wälzkörperkäfige5 gezeigt. Besonders gut zu erkennen sind hier die aus der Mittelschiene3 nach außen geprägten Stege32 , die in jeweils eine Laufbahn der Wälzkörper6 ragen. Die Ausprägungen31 sind bevorzugt integral mit den Stegen32 ausgebildet. - In den
15 und16 ist eine weitere Variante der Formgestaltung der Ausprägungen31 gezeigt. Die Ausprägungen31 verlaufen in dieser Variante nicht diagonal zum Querschnitt der Mittelschiene, sondern abgewinkelt. Diese Formgestaltung der Ausprägungen31 kann in besonders schonender Weise, ein Verformen, insbesondere Eindrücken der Laufbahn minimierend, in die Laufbahnen der Wälzkörper6 eingebracht werden. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Auszugsführung
- 2
- Laufschiene
- 3
- Mittelschiene
- 4
- Führungsschiene
- 5
- Wälzkörperkäfig
- 6
- Wälzkörper
- 21
- Steg
- 31
- Ausprägung
- 32
- Steg
- 41
- Steg
- 51
- Wälzkörperrahmen
- 52
- Wälzkörperaufnahme
- 53
- Kalotte
- x
- Verschieberichtung
Claims (10)
- Auszugsführung (
1 ), insbesondere für Haushaltsgeräte, mit einer Führungsschiene (4 ) und mindestens einer zusätzlichen Schiene (2 ,3 ), die über von einem Wälzkörperkäfig (5 ) aufgenommene Wälzkörper (6 ) relativ zueinander verschiebbar gelagert sind, und mindestens einen Anschlag aufweisen, um den Verschiebeweg der zusätzlichen Schiene(n) (2 ,3 ) zu begrenzen, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Anschlag als an der Führungsschiene (4 ) oder an mindestens einer der zusätzlichen Schienen (2 ,3 ) herausgeprägter und in den Verschiebeweg des Wälzkörperkäfigs (5 ) oder eines in Verschieberichtung (x) betrachtet äußeren Wälzkörpers (6 ) bis mindestens zur Hälfte des Radius des Wälzkörpers (6 ) ragender Steg (21 ,32 ,41 ) ausgebildet ist. - Auszugsführung (
1 ), insbesondere für Haushaltsgeräte, mit einer Führungsschiene (4 ) und mindestens einer zusätzlichen Schiene (2 ,3 ), die über von einem Wälzkörperkäfig (5 ) aufgenommene Wälzkörper (6 ) relativ zueinander verschiebbar gelagert sind, und mindestens einen Anschlag aufweisen, um den Verschiebeweg der zusätzlichen Schiene(n) (2 ,3 ) zu begrenzen, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Anschlag als an der Führungsschiene (4 ) oder an mindestens einer der zusätzlichen Schienen (2 ,3 ) herausgeprägter und in den Verschiebeweg des Wälzkörperkäfigs (5 ) oder eines in Verschieberichtung (x) betrachtet äußeren Wälzkörpers (6 ) bis nahe der Drehachse des Wälzkörpers (6 ) ragender Steg (21 ,32 ,41 ) ausgebildet ist. - Auszugsführung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg (
21 ,41 ) als quer zur Verschieberichtung (x) eingeprägte und in Funktion mit dem Wälzkörperkäfig (5 ) wechselwirkende Brücke ausgebildet ist. - Auszugsführung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auszugsführung (
1 ) mindestens einen Steg (21 ,41 ) aufweist, der als quer zur Verschieberichtung (x) eingeprägte und in Funktion mit dem Wälzkörperkäfig (5 ) wechselwirkende Brücke ausgebildet ist und einen weiteren mit einem in Verschieberichtung (x) betrachtet äußeren Wälzkörper (6 ) wechselwirkenden, bis mindestens zur Hälfte des Radius des Wälzkörpers (6 ) ragenden, Steg (32 ). - Auszugsführung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auszugsführung (
1 ) mindestens einen Steg (21 ,41 ) aufweist, der als quer zur Verschieberichtung (x) eingeprägte und in Funktion mit dem Wälzkörperkäfig (5 ) wechselwirkende Brücke ausgebildet ist und einen weiteren mit einem in Verschieberichtung (x) betrachtet äußeren Wälzkörper (6 ) wechselwirkenden, bis nahe der Drehachse des Wälzkörpers (6 ) ragenden, Steg (32 ). - Auszugsführung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der als Brücke ausgebildete Steg (
21 ,41 ) sich diagonal zwischen zwei benachbarten Seitenwänden der Führungsschiene oder einer der zusätzlichen Schiene(n) (2 ,3 ) erstreckt und in Funktion auf eine Stirnseite des Wälzkörperkäfigs (5 ) trifft. - Auszugsführung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der in den Verschiebeweg des Wälzkörpers (
6 ) ragende Steg (32 ) zylinderartig geformt ist, mit einer als Anschlagfläche dienenden Stirnseite. - Auszugsführung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine als Brücke ausgebildete Steg (
21 ,41 ) aus der Führungsschiene (4 ) und einer als Laufschiene (2 ) ausgebildeten zusätzlichen Schiene (2 ) und der mindestens eine in den Verschiebeweg des Wälzkörpers (6 ) ragende Steg (32 ) aus einer als Mittelschiene (3 ) ausgebildeten zusätzlichen Schiene (3 ) herausgeprägt ist. - Auszugsführung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wälzkörperkäfig (
5 ) nach innen gerichtete Kalotten (53 ) aufweist, die an den Rändern von Wälzkörperaufnahmeöffnungen (52 ) in Verschieberichtung (x) hintereinander angeordnet sind, wobei die in Verschieberichtung (x) äußersten Kalotten ausgespart sind. - Auszugsführung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (
4 ) und die mindestens eine zusätzliche Schiene (2 ,3 ) mehrere parallel zueinander verlaufende Laufflächen für mehrere in dem Wälzkörperkäfig (5 ) in Laufrichtung (x) parallel zueinander angeordnete Reihen von Wälzkörper (6 ) aufweist und dass die in den Verschiebeweg des Wälzkörperkäfigs (5 ) ragenden Stege (21 ,41 ) an einer ersten Lauffläche einer der Führungsschiene (4 ) oder einer der zusätzlichen Schienen (2 ,3 ) herausgeprägt sind und dass die in den Verschiebeweg der Wälzkörper (6 ) ragenden Stege (21 ,41 ) an einer parallel zur der ersten Lauffläche einer anderen der Führungsschiene (4 ) oder einer der zusätzlichen Schienen (2 ,3 ) herausgeprägt sind.
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