DE102011089467A1 - Hybridantrieb eines Kraftfahrzeugs und Verfahren zum Betreiben desselben - Google Patents
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Abstract
Hybridantrieb (1) eines Kraftfahrzeugs, mit einem Verbrennungsmotor (2), mit einer elektrischen Maschine (3) und mit einem Getriebe (4), wobei das Getriebe (4) als mehrstufiges Schaltgetriebe mit zwei Teilgetrieben (5, 6), die jeweils eine separate Eingangswelle (7, 8) und eine gemeinsame Ausgangswelle (9) aufweisen, ausgebildet ist, wobei an eine erste Eingangswelle (7) eines ersten Teilgetriebes (5) die elektrische Maschine (3) und an eine zweite Eingangswelle (8) eines zweiten Teilgetriebes (6) der Verbrennungsmotor (2) koppelbar ist, wobei beide Eingangswellen (7, 8) über formschlüssige Schaltelemente der Teilgetriebe (5, 6) selektiv mit der gemeinsamen Ausgangswelle (9) koppelbar sind, wobei die erste Eingangswelle (7) über eine erste, reibschlüssige Kupplung (11) derart an die elektrische Maschine (3) koppelbar ist, dass bei geschlossener erster Kupplung die elektrische Maschine (3) an das erste Teilgetriebe (5) gekoppelt und bei geöffneter erster Kupplung dieselbe von dem ersten Teilgetriebe (5) abgekoppelt ist, wobei die zweite Eingangswelle (8) über eine zweite, reibschlüssige oder formschlüssige Kupplung (10) derart an den Verbrennungsmotor (2) koppelbar ist, dass bei geschlossener zweiter Kupplung der Verbrennungsmotor (2) an das zweite Teilgetriebe (6) gekoppelt und bei geöffneter zweiter Kupplung derselbe von dem zweiten Teilgetriebe (6) abgekoppelt ist, und wobei eine Antriebswelle (15) der elektrischen Maschine (3) mit der zweiten Eingangswelle (8) über ein formschlüssiges Schaltelement (13) verbindbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Hybridantrieb eines Kraftfahrzeugs nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Des Weiteren betrifft die Erfindung Verfahren zum Betreiben eines solchen Hybridantriebs.
- Aus der
DE 198 50 549 A1 ist ein Kraftfahrzeug mit einem Hybridantrieb bekannt, wobei der Hybridantrieb einen Verbrennungsmotor, eine elektrische Maschine und ein als Doppelkupplungsgetriebe ausgebildetes Getriebe umfasst. Das Doppelkupplungsgetriebe des Hybridantriebs der DE 198 50 549 A1 verfügt über zwei Teilgetriebe, die jeweils eine separate Eingangswelle und eine gemeinsame Ausgangswelle aufweisen, wobei nach diesem Stand der Technik jeder Eingangswelle eine reibschlüssige Kupplung zugeordnet ist, um den Verbrennungsmotor an die jeweilige Eingangswelle des jeweiligen Teilgetriebes anzukoppeln. Die Teilgetriebe des Doppelkupplungsgetriebes gemäß DE 198 50 549 A1 verfügen über formschlüssige Schaltelemente, über die beide Eingangswellen selektiv mit der gemeinsamen Ausgangswelle gekoppelt werden können. An wenigstens eine Eingangswelle wenigstens eines Teilgetriebes ist eine elektrische Maschine angekoppelt. - Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu Grunde, einen neuartigen Hybridantrieb eines Kraftfahrzeugs und Verfahren zum Betreiben eines solchen Hybridantriebs zu schaffen.
- Diese Aufgabe wird durch einen Hybridantrieb gemäß Patentanspruch 1 gelöst. Erfindungsgemäß ist die erste Eingangswelle des ersten Teilgetriebes über eine erste, reibschlüssige Kupplung derart an die elektrische Maschine koppelbar, dass bei geschlossener erster Kupplung die elektrische Maschine an die erste Eingangswelle und damit an das erste Teilgetriebe gekoppelt und bei geöffneter erster Kupplung dieselbe von der ersten Eingangswelle und damit von dem ersten Teilgetriebe abgekoppelt ist, wobei die zweite Eingangswelle des zweiten Teilgetriebes über eine zweite, reibschlüssige oder formschlüssige Kupplung derart an den Verbrennungsmotor koppelbar ist, dass bei geschlossener zweiter Kupplung der Verbrennungsmotor an die zweite Eingangswelle und damit an das zweite Teilgetriebe gekoppelt und bei geöffneter zweiter Kupplung derselbe von der zweiten Eingangswelle und damit von dem zweiten Teilgetriebe abgekoppelt ist. Ferner greift an beiden Eingangswellen ein formschlüssiges Schaltelement an, wobei eine Antriebswelle der elektrischen Maschine mit der zweiten Eingangswelle über das formschlüssige Schaltelement verbindbar ist.
- Mit dem erfindungsgemäßen Hybridantrieb ist es möglich, unter Nutzung einer einzigen elektrischen Maschine und demnach unter Verzicht auf eine zweite elektrische Maschine eine Vielzahl von Hybridfunktionen zu nutzen, so zum Beispiel rein elektrisches Fahren ohne Schleppverluste an offenen Kupplungen, rein elektrisches Anfahren mit Schlupf über eine reibschlüssige Kupplung, aktives Synchronisieren zumindest einiger Schaltelemente über die elektrische Maschine, Zustarten des Verbrennungsmotors über die elektrische Maschine im Stillstand des Kraftfahrzeugs, Zustarten des Verbrennungsmotors über die elektrische Maschine aus rein elektrischer Fahrt heraus ohne Zugkraftunterbrechung, verzögerungsfreies Anfahren bzw. Ankriechen aus einem generatorischen Betrieb der elektrischen Maschine und demnach einem Ladebetrieb derselben heraus, Ausführung von Lastschaltungen unter Nutzung der elektrischen Maschine als Lastschaltelement sowie Ausführung von Lastschaltungen bei rein elektrischer Fahrt, gegebenenfalls unter gleichzeitigem Zustarten des Verbrennungsmotors. Weiterhin können Boosten und Rekuperieren als Hybridfunktionen bereitgestellt werden. Die meisten dieser Funktionen sind auch dann ausführbar, wenn die zweite Kupplung als formschlüssige Kupplung ausgebildet ist. Einige Funktionen erfordern jedoch, dass die zweite Kupplung als reibschlüssige Kupplung ausgebildet ist.
- Erfindungsgemäße Verfahren zum Betreiben eines solchen Hybridantriebs sind in Patentansprüchen 7 bis 15 definiert.
- Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung. Ausführungsbeispiele der Erfindung werden, ohne hierauf beschränkt zu sein, an Hand der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigt:
-
1 ein Schema eines erfindungsgemäßen Hybridantriebs eines Kraftfahrzeugs; -
2 ein weiteres Schema eines erfindungsgemäßen Hybridantriebs eines Kraftfahrzeugs; und -
3 ein weiteres Schema eines erfindungsgemäßen Hybridantriebs eines Kraftfahrzeugs. -
1 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Hybridantriebs1 eines Kraftfahrzeugs, wobei der Hybridantrieb1 einen Verbrennungsmotor2 , eine elektrische Maschine3 und ein Getriebe4 umfasst. Das Getriebe4 ist als mehrstufiges Schaltgetriebe mit zwei Teilgetrieben5 und6 ausgebildet, wobei die beiden Teilgetriebe5 und6 jeweils eine separate Eingangswelle7 bzw.8 und eine gemeinsame Ausgangswelle9 aufweisen. - Das erste Teilgetriebe
5 des Getriebes4 stellt im Ausführungsbeispiel der1 die Vorwärtsgänge "1", "3", "5" und "7" bereit. Das zweite Teilgetriebe6 des Getriebes4 stellt im gezeigten Ausführungsbeispiel die Vorwärtsgänge "2", "4" und "6" sowie den Rückwärtsgang "R" bereit. - Das Getriebe
4 mit den beiden Teilgetrieben5 und6 verfügt gemäß1 über mehrere zu Schaltpaketen12 zusammengefasste, formschlüssige Schaltelemente, über die jede der beiden Eingangswellen7 und8 der beiden Teilgetriebe5 und6 selektiv an die Ausgangswelle9 des Getriebes4 angekoppelt werden kann, wobei die Ausgangswelle9 des Getriebes4 auf einen Abtrieb wirkt. - An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass im gezeigten, bevorzugten Ausführungsbeispiel die beiden Eingangswellen
7 und8 der beiden Teilgetriebe5 und6 koaxial zueinander angeordnet sind. - An die erste Eingangswelle
7 des ersten Teilgetriebes5 des Getriebes4 ist die elektrische Maschine3 koppelbar, nämlich über eine erste, reibschlüssige Kupplung11 , und zwar derart, dass bei geschlossener erster, reibschlüssiger Kupplung11 die elektrische Maschine2 an die erste Eingangswelle7 und damit an das erste Teilgetriebe5 gekoppelt und bei geöffneter erster, reibschlüssiger Kupplung11 die elektrische Maschine3 von der ersten Eingangswelle7 und damit von dem ersten Teilgetriebe5 abgekoppelt ist. - An die zweite Eingangswelle
8 des zweiten Teilgetriebes6 ist der Verbrennungsmotor2 koppelbar, nämlich über eine zweite Kupplung10 , die in1 und2 reibschlüssig und in3 formschlüssig ausgebildet ist, nämlich derart, dass bei geschlossener zweiter Kupplung10 der Verbrennungsmotor2 an die zweite Eingangswelle8 und damit das zweite Teilgetriebe6 gekoppelt und bei geöffneter zweiter Kupplung10 der Verbrennungsmotor2 von der zweiten Eingangswelle8 und damit von dem zweiten Teilgetriebe6 abgekoppelt ist. - Beim erfindungsgemäßen Hybridantrieb ist weiterhin ein formschlüssiges Schaltelement
13 vorhanden, welches eine Antriebswelle15 der elektrischen Maschine3 mit der zweiten Eingangswelle8 verbindbar macht. Das formschlüssige Schaltelement13 greift derart an beiden Eingangswellen7 und8 an, dass das formschlüssige Schaltelement13 an der ersten Eingangswelle7 zwischen der elektrischen Maschine3 und der ersten Kupplung11 und an der zweiten Eingangswelle8 zwischen der zweiten Kupplung10 und dem zweiten Teilgetriebe6 angreift. - Dann, wenn das formschlüssige Schaltelement
13 geschlossen und beide Kupplungen10 und11 geöffnet sind, ist ausschließlich die elektrische Maschine3 des Hybridantriebs ausschließlich an die zweite Eingangswelle8 und damit an das zweite Teilgetriebe6 gekoppelt. Der Verbrennungsmotor2 des Hybridantriebs ist dann vollständig vom Getriebe4 abgekoppelt und die elektrische Maschine3 des Hybridantriebs ist vom ersten Teilgetriebe5 des Getriebes4 abgekoppelt. - Dann, wenn die erste Kupplung
11 geöffnet und das formschlüssige Schaltelement13 sowie die zweite Kupplung10 geschlossen sind, sind die elektrische Maschine3 des Hybridantriebs und der Verbrennungsmotor2 des Hybridantriebs miteinander gekoppelt und gemeinsam an die zweite Eingangswelle8 und damit das zweite Teilgetriebe6 gekoppelt. - Dann, wenn die zweite Kupplung
10 geöffnet und das formschlüssige Schaltelement13 sowie die erste Kupplung11 geschlossen sind, sind die beiden Teilgetriebe5 und6 des Getriebes4 miteinander gekoppelt und die elektrische Maschine3 des Hybridantriebs ist an beide Eingangswellen7 ,8 und damit an beide Teilgetriebe5 ,6 des Getriebes4 gekoppelt. - Mit dem erfindungsgemäßen Hybridantrieb, der mit ausschließlich einer einzigen elektrischen Maschine
3 auskommt und der neben den beiden Teilgetrieben5 und6 des Getriebes4 zwei Kupplungen10 und11 und ein formschlüssiges Schaltelement umfasst, können eine Vielzahl von Hybridfunktionen bereitgestellt werden, auf die unten im Detail eingegangen wird. - So ist ein rein elektrisches Fahren mit dem Hybridantrieb
1 ohne Schleppverluste an einer offenen Kupplung möglich, wozu der Hybridantrieb1 derart betrieben wird, dass im zweiten Teilgetriebe6 eine Neutralposition eingelegt wird, das formschlüssige Schaltelement13 geöffnet wird, die erste, reibschlüssige Kupplung11 geschlossen und im ersten Teilgetriebe5 ein Gang eingelegt wird. Die zweite, reibschlüssige oder formschlüssige Kupplung10 kann eine beliebige Position einnehmen. In diesem Fall treibt die elektrische Maschine3 über das erste Teilgetriebe5 an und stellt an der Ausgangswelle9 ein Antriebsmoment bereit, wobei die zweite Kupplung10 nicht dreht, sodass an derselben keine Schleppverluste auftreten. Diese Funktion ist nutzbar, wenn die zweite Kupplung10 reibschlüssig oder formschlüssig ist. - Weiterhin ist ein rein elektrischen Anfahren mit dem Hybridantrieb
1 mit Schlupf über eine reibschlüssige Kupplung möglich, wobei anschließend rein elektrisches Fahren ohne Schleppverluste an der reibschlüssigen Kupplung erfolgen kann. Hierzu wird im zweiten Teilgetriebe6 wiederum eine Neutralposition eingelegt, das formschlüssige Schaltelement13 ist wiederum geöffnet, die erste, reibschlüssige Kupplung11 dient als Anfahrelement, im ersten Teilgetriebe5 ist ein Gang eingelegt und der Zustand der zweiten Kupplung10 ist beliebig. In diesem Fall treibt die elektrische Maschine3 über die schlupfende erste Kupplung11 und dem im ersten Teilgetriebe5 eingelegten Gang an, wobei die zweite Kupplung10 wiederum nicht mitdreht. Dann, wenn die erste, reibschlüssige Kupplung11 geschlossen ist, also dieselbe haftet, ist der rein elektrische Anfahrvorgang beendet und es erfolgt ein rein elektrisches Fahren ohne etwaige Schleppverluste der zweiten Kupplung10 . Dieses rein elektrische Anfahren verfügt über den Vorteil, dass Schwingungen zwischen der Masse der elektrischen Maschine3 und der Masse des Kraftfahrzeugs vermieden werden können, da die schlupfende erste Kupplung11 die Trägheitsmasse der elektrischen Maschine3 entkoppelt. Diese Funktion ist nutzbar, wenn die zweite Kupplung10 reibschlüssig oder formschlüssig ist. - Für den Fall, dass, wie in
2 gezeigt, der ersten Eingangswelle7 des ersten Teilgetriebes5 als Nebenaggregat eine Ölpumpe14 zugeordnet ist, kann dieses Nebenaggregat aus dem Stillstand des Kraftfahrzeugs heraus mit definierter Drehzahl betrieben werden. Weiterhin kann ein sogenanntes Stillstandsderating, also eine Abregelung der elektrischen Maschine3 wegen einseitiger Belastung eines mit der elektrischen Maschine3 zusammenwirkenden Wechselrichters, vermieden werden. - Der erfindungsgemäße Hybridantrieb
1 erlaubt weiterhin ein aktives Synchronisieren mindestens einiger Schaltelemente mithilfe der elektrischen Maschine3 . So können die zu den Schaltpakten12 zusammengefassten Schaltelemente des ersten Teilgetriebes5 und des zweiten Teilgetriebes6 aktiv über eine Drehzahlregelung der elektrischen Maschine3 synchronisiert werden, sofern die elektrische Maschine3 mit dem jeweiligen Teilgetriebe verbunden ist. So kann die elektrische Maschine3 mit dem ersten Teilgetriebe5 über die erste Kupplung11 verbunden werden. Die elektrische Maschine3 kann mit dem zweiten Teilgetriebe6 über das formschlüssige Schaltelement13 verbunden werden. Da die elektrische Maschine3 jeweils von den Eingangswellen7 und8 der beiden Teilgetriebe5 und6 entkoppelt werden kann, sind alle Schaltelemente der Teilgetriebe5 und6 auch anderweitig synchronisierbar, so zum Beispiel durch einen drehzahlgeregelten Betrieb des Verbrennungsmotors2 bei zumindest teilweise geschlossener zweiter Kupplung10 . Diese Funktion ist nutzbar, wenn die zweite Kupplung10 reibschlüssig oder formschlüssig ist. - Im Stillstand des Kraftfahrzeugs kann der Verbrennungsmotors
2 des Hybridantriebs1 zugestartet werden, und zwar sowohl über einen Direktstart als auch über einen Schwungstart. Dann, wenn im Stillstand des Kraftfahrzeugs der Verbrennungsmotor2 des Hybridantriebs1 über einen Direktstart mithilfe der elektrischen Maschine3 zugestartet werden soll, ist im Ausgangszustand des Hybridantriebs1 das Schaltelement13 geschlossen, im zweiten Teilgetriebe6 ist eine Neutralposition eingelegt, im ersten Teilgetriebe5 ist eine Neutralposition eingelegt und/oder die erste, reibschlüssige Kupplung11 ist geöffnet und die zweite Kupplung10 ist geschlossen. In diesem Fall kann dann die elektrische Maschine3 im Stillstand des Kraftfahrzeugs den stillstehenden Verbrennungsmotor2 anschleppen. Dieser Direktstart ist nutzbar, wenn die zweite Kupplung10 reibschlüssig oder formschlüssig ist. - Um einen Schwungstart des Verbrennungsmotors
2 bei stillstehendem Kraftfahrzeugs zu realisieren, ist im Ausgangszustand, also bei stillstehendem Kraftfahrzeug, das formschlüssige Schaltelement13 geschlossen, im zweiten Teilgetriebe6 ist eine Neutralposition eingelegt, im ersten Teilgetriebe5 ist eine Neutralposition einleget und/oder die erste, reibschlüssige Kupplung11 ist geöffnet und die zweite, hier ebenfalls reibschlüssige Kupplung10 ist im Ausgangszustand ebenfalls geöffnet. Nachfolgend wird die elektrische Maschine3 auf eine definierte Impulsstartdrehzahl beschleunigt, wobei dann, wenn die elektrische Maschine3 diese Impulsstartdrehzahl erreicht hat, die zweite Kupplung10 geschlossen wird, um den Verbrennungsmotor2 über einen Impulsstart zu starten. - Weiterhin kann ein komfortables Zustarten des Verbrennungsmotors
2 ohne Zugkraftunterbrechung aus einer elektrischen Fahrt heraus realisiert werden, und zwar auch bei geringen Fahrgeschwindigkeiten. Im Ausgangszustand, also bei rein elektrischer Fahrt, ist die erste, reibschlüssige Kupplung11 geschlossen, im ersten Teilgetriebe5 ist ein Gang eingelegt, die zweite, für diese Funktion notwendigerweise reibschlüssige Kupplung10 und das formschlüssige Schaltelement13 sind beide geöffnet und im zweiten Teilgetriebe6 ist eine Neutralposition eingelegt. In diesem Fall treibt dann die elektrische Maschine3 über das erste Teilgetriebe5 an. Die zweite reibschlüssige Kupplung10 dreht nicht mit, sodass Schleppverluste an derselben vermieden werden. Zum Zustarten des Verbrennungsmotors2 wird zunächst das formschlüssige Schaltelement13 synchronisiert und geschlossen, wobei nachfolgend die anfänglich geschlossene erste, reibschlüssige Kupplung11 in Schlupf gebracht wird, nämlich durch Absenken der Übertragungsfähigkeit derselben. Darauffolgend wird die Drehzahl der elektrischen Maschine3 insbesondere dann erhöht, wenn zuvor elektrisch bei geringer Fahrgeschwindigkeit gefahren wurde. Sodann wird der Verbrennungsmotor2 über die zweite reibschlüssige Kupplung10 gestartet, indem dieselbe zumindest teilweise geschlossen wird, wobei die erste, reibschlüssige Kupplung11 eine Schlupfentkopplung bereitstellt. Dadurch wird ein hoher Komfort beim Zustarten des Verbrennungsmotors gewährleistet. Nach dem Anschleppen des Verbrennungsmotors2 über die zweite, reibschlüssige Kupplung10 wird die erste, reibschlüssige Kupplung11 unter Last synchronisiert und geschlossen. - Ferner ist ein verzögerungsfreies Anfahren mit dem erfindungsgemäßen Hybridantrieb
1 aus einem generatorischen Betrieb der elektrischen Maschine3 und demnach einem Ladebetrieb derselben heraus möglich, wobei hierbei im Ausgangszustand beim generatorischen Betrieb der elektrischen Maschine3 im Stillstand des Kraftfahrzeugs das formschlüssige Schaltelement13 geschlossen ist, wobei im ersten Teilgetriebe5 ein Anfahrgang eingelegt ist, wobei im zweiten Teilgetriebe6 eine Neutralposition eingelegt ist, wobei die zweite Kupplung10 geschlossen ist und die erste, reibschlüssige Kupplung11 geöffnet oder maximal bis zum Anlegepunkt derselben geschlossen ist. Soll aus diesem Ladebetrieb der elektrischen Maschine3 heraus angefahren werden, so wird die erste, reibschlüssige Kupplung11 über den Anlegepunkt hinaus geschlossen, wobei dies jeder Zeit verzögerungsfrei erfolgen kann. Dann, wenn die reibschlüssige Kupplung11 vollständig geschlossen ist, ist der Anfahrvorgang beendet. Diese Funktion ist nutzbar, wenn die zweite Kupplung10 reibschlüssig oder formschlüssig ist. - Dann, wenn rein elektrisch über das erste Teilgetriebe
5 gefahren wird, kann beim erfindungsgemäßen Hybridantrieb1 ein Gangwechsel von einem Ist-Gang des ersten Teilgetriebes5 auf einen Ziel-Gang des zweiten Teilgetriebes6 ausgeführt werden, und zwar vorzugsweise eine Zug-Rück-Lastschaltung im rein elektrischen Betrieb. Im Ausgangszustand ist hierzu das formschlüssige Schaltelement13 geöffnet, im ersten Teilgetriebe5 ist ein Gang eingelegt, sodass über das erste Teilgetriebe5 rein elektrisch gefahren wird, das zweite Teilgetriebe6 befindet sich in einer Neutralposition, die erste, reibschlüssige Kupplung11 ist geschlossen und die zweite Kupplung10 ist geöffnet. Der Gangwechsel vom Ist-Gang des ersten Teilgetriebes5 auf den Ziel-Gang des zweiten Teilgetriebes6 wird derart ausgeführt, dass zunächst entweder nach einer ersten Variante das formschlüssige Schaltelement13 synchronisiert und geschlossen oder nach einer zweiten Variante im zweiten Teilgetriebe6 der Ziel-Gang synchronisiert und eingelegt wird. Im Anschluss erfolgt ein Absenken der Übertragungsfähigkeit der ersten, reibschlüssigen Kupplung11 , um dieselbe in Schlupf zu bringen, wobei darauffolgend nach der ersten Variante im zweiten Teilgetriebe6 der Ziel-Gang synchronisiert und eingelegt wird oder nach der zweiten Variante das formschlüssige Schaltelement13 synchronisiert und geschlossen wird. Anschließend wird durch weiteres Absenken der Übertragungsfähigkeit der ersten, reibschlüssigen Kupplung11 dieselbe vollständig geöffnet, sodass die Last über das zweite Teilgetriebe6 geleitet wird. Anschließend kann bei Bedarf im ersten Teilgetriebe5 der Ist-Gang ausgelegt werden, um Schleppverluste der ersten, reibschlüssigen Kupplung11 zu vermeiden. Die erste, reibschlüssige Kupplung11 kann anschließend geöffnet bleiben oder auch geschlossen werden. Auf analoge Weise kann auch eine Schub-Hoch-Lastschaltung von einem Ist-Gang des ersten Teilgetriebes5 auf einen Ziel-Gang des zweiten Teilgetriebes6 ausgeführt werden. Diese Funktion ist nutzbar, wenn die zweite Kupplung10 reibschlüssig oder formschlüssig ist. - Ferner kann bei einem rein elektrischen Betrieb des Hybridantriebs der Wechsel von einem Ist-Gang des zweiten Teilgetriebes
6 des Getriebes4 auf einen Ziel-Gang des ersten Teilgetriebes5 des Getriebes4 erfolgen, vorzugsweise eine Zug-Hoch-Lastschaltung, wobei hierbei im Ausgangszustand das formschlüssige Schaltelement13 geschlossen ist, im zweiten Teilgetriebe6 ein Gang eingelegt ist, um über das zweite Teilgetriebe6 zu fahren, wobei im ersten Teilgetriebe5 eine Neutralposition eingelegt ist, wobei die zweite Kupplung10 geöffnet ist und die erste, reibschlüssige Kupplung11 entweder geöffnet oder geschlossen ist. Um nun eine Lastschaltung, insbesondere die Zug-Hoch-Lastschaltung, im rein elektrischen Betrieb vom zweiten Teilgetriebe6 auf das erste Teilgetriebe5 aufzuführen, wird, wenn die erste, reibschlüssige Kupplung11 nicht bereits geöffnet war, dieselbe geöffnet und nachfolgend im ersten Teilgetriebe5 der Ziel-Gang synchronisiert und eingelegt. Anschließend erfolgt durch zumindest teilweises Schließen der ersten Kupplung11 durch Anheben der Übertragungsfähigkeit derselben eine Lastübernahme mithilfe der ersten, reibschlüssigen Kupplung11 , und zwar bis das zweite Teilgetriebe6 lastfrei wird. Anschließend wird dann im zweiten Teilgetriebe6 der Ist-Gang lastfrei ausgelegt. Anschließend wird die erste, reibschlüssige Kupplung11 unter Last synchronisiert, sodass dieselbe nachfolgend geschlossen wird. Mit diesem Verfahren ist als Lastschaltung eine Zug-Hochschaltung im elektrischen Betrieb vom zweiten Teilgetriebe6 auf das erste Teilgetriebe5 des Getriebes4 möglich. Auf analoge Weise kann auch eine Schub-Rück-Lastschaltung von einem Ist-Gang des zweiten Teilgetriebes6 auf einen Ziel-Gang des ersten Teilgetriebes5 ausgeführt werden. Diese Funktion ist nutzbar, wenn die zweite Kupplung10 reibschlüssig oder formschlüssig ist. - Eine Zug-Hoch-Lastschaltung und eine Schub-Rück-Lastschaltung sind vom Verfahrensablauf her identisch, es sind lediglich die Vorzeichen der Momente vertauscht. Ebenso sind eine Zug-Rück-Lastschaltung und eine Schub-Hoch-Lastschaltung vom Verfahrensablauf her identisch, es sind wiederum lediglich die Vorzeichen der Momente vertauscht.
- Ferner kann ein Gangwechsel von einem Ist-Gang des zweiten Teilgetriebes
6 auf einen Ziel-Gang des ersten Teilgetriebes5 im Sinne einer Zug-Hoch-Lastschaltung mit gleichzeitigem Zustarten des Verbrennungsmotors2 erfolgen, wobei hierbei im Ausgangszustand das formschlüssige Schaltelement13 geschlossen ist, im zweiten Teilgetriebe6 ein Gang eingelegt ist, um so über das zweite Teilgetriebe6 rein elektrisch fahren zu können, wobei im ersten Teilgetriebe5 eine Neutralposition eingelegt ist, wobei die zweite, für diese Funktion notwendigerweise reibschlüssige Kupplung10 geöffnet ist und wobei die erste, reibschlüssige Kupplung11 entweder geöffnet oder geschlossen ist. Zur Ausführung der Lastschaltung wird zunächst im ersten Teilgetriebe5 der Ziel-Gang synchronisiert und eingelegt, wobei nachfolgend über die erste, reibschlüssige Kupplung11 durch kontinuierliches Anheben der Übertragungsfähigkeit derselben dieselbe zumindest teilweise geschlossen wird, um eine Lastübernahme über die erste, reibschlüssige Kupplung11 zu realisieren und das zweite Teilgetriebe6 lastfrei zu machen. Sobald das zweite Teilgetriebe6 lastfrei ist, kann der Ist-Gang im zweiten Teilgetriebe6 ausgelegt werden. Nachfolgend wird die erste reibschlüssige Kupplung11 unter Last synchronisiert, wobei gleichzeitig der Verbrennungsmotor2 über die zweite, reibschlüssige Kupplung10 angeschleppt wird, indem die zweite, hier notwendigerweise reibschlüssige Kupplung10 zumindest teilweise geschlossen wird. Hierbei wird die Trägheitsmasse der elektrischen Maschine3 zum Zustarten des Verbrennungsmotors2 genutzt, wobei durch die erste, reibschlüssige Kupplung11 zur Komfortsteigerung eine Schlupfentkopplung zum Abtrieb bzw. zur Ausgangswelle9 gewährleistet wird. Nachdem der Verbrennungsmotor2 auf eine ausreichende Startdrehzahl angeschleppt wurde, wird nachfolgend die zweite, hier notwendigerweise reibschlüssige Kupplung10 wieder geöffnet, sodass dann der Verbrennungsmotor2 aus eigener Kraft den Startvorgang fortsetzen kann. Nachfolgend wird die erste, reibschlüssige Kupplung11 weiterhin synchronisiert und geschlossen. - Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die in
1 gezeigte Gangzuordnung der Gänge zu den Teilgetrieben5 und6 des Getriebes4 verschieden sein kann. Es ist also nicht zwingend erforderlich, dass das erste Teilgetriebe5 ungerade Gänge und das zweite Teilgetriebe6 gerade Gänge bereitstellt. Um eine Lastschaltbarkeit über die elektrische Maschine3 zu gewährleisten, sollen jedoch die Gänge desjenigen Teilgetriebes, also im gezeigten Ausführungsbeispiel des ersten Teilgetriebes5 , nicht direkt benachbart sein. - Wie oben bereits dargelegt, ist der Verbrennungsmotor
2 über die zweite Kupplung10 vom Getriebe4 vollständig abkoppelbar. Die zweite Kupplung10 ermöglicht einen Schleppstart des Verbrennungsmotors2 aus elektrischer Fahrt heraus, wenn dieselbe als reibschlüssige Kupplung ausgebildet ist. Ferner kann der Verbrennungsmotor2 unter Last vollständig abgekoppelt werden, sodass zum Beispiel bei einer Vollbremsung ein Abwürgen des Verbrennungsmotors2 vermieden werden kann. - Der Verbrennungsmotor ist ferner, wie ebenfalls bereits ausgeführt, über die zweite Kupplung
10 und das formschlüssige Schaltelement13 an die elektrische Maschine3 ankoppelbar. Das formschlüssige Schaltelement13 ermöglicht dabei, dass der Verbrennungsmotor2 die Gänge des ersten Teilgetriebes5 über das geschlossene formschlüssige Schaltelement13 nutzen kann. Die elektrische Maschine3 kann über das formschlüssige Schaltelement13 an das zweite Teilgetriebe6 angekoppelt werden. Es ist ein rein elektrisches Fahren ohne Schleppverluste an einer offenen, reibschlüssigen Kupplung bei geöffnetem, formschlüssigem Schaltelement13 möglich. Diese Funktion ist nutzbar, wenn die zweite Kupplung10 reibschlüssig oder formschlüssig ist. - Das Zusammenwirken von erster, reibschlüssiger Kupplung
11 und formschlüssigem Schaltelement13 ermöglicht ein Anfahren aus dem Ladebetrieb der elektrischen Maschine3 heraus und zwar verzögerungsfrei. Ebenfalls ist hierdurch ein Zustarten des Verbrennungsmotors während einer elektrischen Lastschaltung möglich. Ferner kann hierdurch eine Schlupfentkopplung beim Schleppstart des Verbrennungsmotors2 zum Abtrieb hin realisiert werden. Ferner ermöglicht das Zusammenspiel von erster, reibschlüssiger Kupplung11 und formschlüssigem Schaltelement13 rein elektrische Lastschaltungen, wobei die reibschlüssige Kupplung11 als Lastschaltelement fungiert. - Ferner können beim erfindungsgemäßen Hybridantrieb bzw. bei einem Kraftfahrzeug mit einem solchen Hybridantrieb Lastschaltungen unter Verwendung der elektrischen Maschine
3 als Lastschaltelement ausgeführt werden. So kann während eines lastfreien Gangwechsels im zweiten Teilgetriebe6 des Getriebes4 bei geöffnetem formschlüssigem Schaltelement13 mit der elektrischen Maschine3 über einen Gang des ersten Teilgetriebes6 ein Moment am Abtrieb des Kraftfahrzeugs bereitgestellt werden. - Eine Lastschaltung im ersten Teilgetriebe
5 unter Beteiligung der elektrischen Maschine3 als Lastschaltelement erfolgt nur dann, wenn der Verbrennungsmotor2 über das zweite Teilgetriebe6 ein Abtriebsmoment bereitstellt. - Zur Ausführung eines Gangswechsels von einem Ist-Gang des ersten Teilgetriebes
5 in einen Ziel-Gang des ersten Teilgetriebes5 unter Verwendung der elektrischen Maschine3 als Lastschaltelement ausgehend von einer verbrennungsmotorischen Fahrt des Kraftfahrzeugs bei geschlossenen Kupplungen10 ,11 und bei geschlossenem formschlüssigem Schaltelement13 wird zunächst an der elektrischen Maschine3 Last aufgebaut und an dem Verbrennungsmotor2 Last abgebaut, das formschlüssige Schaltelement13 wird geöffnet sowie bedarfsweise wird die zweite Kupplung10 geöffnet. Anschließend wird ein Zwischengang des zweiten Teilgetriebes6 synchronisiert und eingelegt. Darauffolgend wird an der elektrischen Maschine3 Last abgebaut und an dem Verbrennungsmotor2 Last aufgebaut sowie die zweite Kupplung10 geschlossen, wenn dieselbe zuvor geöffnet war. Darauffolgend wird der Ist-Gang des ersten Teilgetriebes5 ausgelegt sowie der Ziel-Gang desselben synchronisiert und eingelegt, wobei anschließend an der elektrischen Maschine3 Last aufgebaut und an dem Verbrennungsmotor2 Last abgebaut sowie bedarfsweise die zweite Kupplung10 geöffnet wird. Anschließend wird der Zwischengang des zweiten Teilgetriebes6 ausgelegt und das formschlüssige Schaltelement13 wird synchronisiert und eingelegt. Darauffolgend wird an der elektrischen Maschine3 Last abgebaut und an dem Verbrennungsmotor2 Last aufgebaut sowie bedarfsweise die zweite Kupplung10 geschlossen. Diese Funktion ist nutzbar, wenn die zweite Kupplung10 reibschlüssig oder wenn die zweite Kupplung10 formschlüssig ist. - Zur Ausführung eines Gangswechsels von einem Ist-Gang des ersten Teilgetriebes
5 in einen Ziel-Gang des zweiten Teilgetriebe6 unter Verwendung der elektrischen Maschine3 als Lastschaltelement wird ausgehend von einer verbrennungsmotorischen Fahrt des Kraftfahrzeugs bei geschlossenen Kupplungen10 ,11 und bei geschlossenem formschlüssigem Schaltelement13 zunächst im Sinne einer Lastverlagerung vom Verbrennungsmotor2 auf die elektrische Maschine3 an der elektrischen Maschine3 Last aufgebaut und an dem Verbrennungsmotor2 Last abgebaut, das formschlüssige Schaltelement13 geöffnet sowie bedarfsweise die zweite Kupplungen10 geöffnet, wobei darauffolgend der Ziel-Gang des zweiten Teilgetriebes6 synchronisiert und sodann eingelegt wird. Darauffolgend wird im Sinne einer Lastverlagerung von der elektrischen Maschine3 zurück auf den Verbrennungsmotor2 an der elektrischen Maschine3 Last abgebaut und an dem Verbrennungsmotor2 Last aufgebaut sowie bedarfsweise die zweite Kupplung10 geschlossen, wobei anschließend der Ist-Gang des ersten Teilgetriebes5 ausgelegt wird. Diese Funktion ist nutzbar, wenn die zweite Kupplung10 reibschlüssig oder wenn die zweite Kupplung10 formschlüssig ist. - Zur Ausführung eines Gangswechsels von einem Ist-Gang des zweiten Teilgetriebes
6 in einen Ziel-Gang des ersten Teilgetriebes5 unter Verwendung der elektrischen Maschine3 als Lastschaltelement wird ausgehend von einer verbrennungsmotorischen Fahrt des Kraftfahrzeugs bei geschlossenen Kupplungen10 ,11 und bei geöffnetem formschlüssigem Schaltelement13 zunächst der Ziel-Gang des ersten Teilgetriebes5 synchronisiert und sodann eingelegt, anschließend wird im Sinne einer Lastverlagerung vom Verbrennungsmotor2 auf die elektrische Maschine3 an der elektrischen Maschine3 Last aufgebaut und an dem Verbrennungsmotor2 Last abgebaut sowie bedarfsweise die zweite Kupplung10 geöffnet. Darauffolgend wird der Ist-Gang des zweiten Teilgetriebes6 ausgelegt und das Schaltelement13 wird synchronisiert und geschlossen, wobei anschließend im Sinne einer Lastverlagerung von der elektrischen Maschine3 zurück auf den Verbrennungsmotor2 an der elektrischen Maschine3 Last abgebaut und an dem Verbrennungsmotor2 Last aufgebaut sowie bedarfsweise die zweite Kupplung10 geschlossen wird. Diese Funktion ist nutzbar, wenn die zweite Kupplung10 reibschlüssig oder wenn die zweite Kupplung10 formschlüssig ist. - Zur Ausführung eines Gangswechsels von einem Ist-Gang des zweiten Teilgetriebes
6 in einen Ziel-Gang des zweiten Teilgetriebes6 unter Verwendung der elektrischen Maschine3 als Lastschaltelement wird ausgehend von einer verbrennungsmotorischen Fahrt des Kraftfahrzeugs bei geschlossenen Kupplungen10 ,11 und bei geöffnetem formschlüssigem Schaltelement13 zunächst im ersten Teilgetriebe5 ein Zwischengang synchronisiert und eingelegt, anschließend wird an der elektrischen Maschine3 Last aufgebaut und an dem Verbrennungsmotor2 Last abgebaut sowie bedarfsweise die zweite Kupplung10 geöffnet. Darauffolgend wird der Ist-Gang ausgelegt sowie der Ziel-Gang synchronisiert und eingelegt, wobei anschließend an der elektrischen Maschine3 Last abgebaut und an dem Verbrennungsmotor2 Last aufgebaut sowie bedarfsweise die zweite Kupplung10 geschlossen wird. Darauffolgend wird im ersten Teilgetriebe5 der Zwischengang ausgelegt. Diese Funktion ist nutzbar, wenn die zweite Kupplung10 reibschlüssig oder wenn die zweite Kupplung10 formschlüssig ist. - Wie bereits im Zusammenhang mit
2 ausgeführt, kann an die erste Getriebeeingangswelle7 des ersten Teilgetriebes5 , zwischen die elektrische Maschine3 und die erste, reibschlüssige Kupplung11 , ein Nebenaggregat, zum Beispiel die in2 gezeigte Ölpumpe14 , geschaltet sein. Wenn über diese Ölpumpe14 die Kupplungen10 und11 gekühlt und gegebenenfalls betätigt werden, kann auf eine separate elektrisch angetriebene Ölpumpe verzichtet werden. Dies ist dann möglich, wenn über die schlupfende erste, reibschlüssige Kupplung11 angefahren wird. Ferner ist dies im rein elektrischen Betrieb möglich, da die Ölpumpe14 auch im Stillstand des Kraftfahrzeugs von der elektrischen Maschine3 angetrieben werden kann. - Die elektrische Maschine
3 kann auch über eine Konstantübersetzungsstufe an die Antriebswelle15 derselben angebunden sein. Dann, wenn das formschlüssige Schaltelement13 und die erste, reibschlüssige Kupplung11 beide geöffnet sind, kann die Antriebswelle15 der elektrischen Maschine3 frei drehen. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Hybridantrieb
- 2
- Verbrennungsmotor
- 3
- elektrische Maschine
- 4
- Getriebe
- 5
- erstes Teilgetriebe
- 6
- zweites Teilgetriebe
- 7
- erste Eingangswelle
- 8
- zweite Eingangswelle
- 9
- Ausgangswelle
- 10
- formschlüssige oder reibschlüssige Kupplung
- 11
- reibschlüssige Kupplung
- 12
- Schaltpaket
- 13
- Schaltelement
- 14
- Ölpumpe
- 15
- Antriebswelle
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 19850549 A1 [0002]
Claims (15)
- Hybridantrieb eines Kraftfahrzeugs, mit einem Verbrennungsmotor (
2 ), mit einer elektrischen Maschine (3 ) und mit einem Getriebe (4 ), wobei das Getriebe (4 ) als mehrstufiges Schaltgetriebe mit zwei Teilgetrieben (5 ,6 ), die jeweils eine separate Eingangswelle (7 ,8 ) und eine gemeinsame Ausgangswelle (9 ) aufweisen, ausgebildet ist, wobei an eine erste Eingangswelle (7 ) eines ersten Teilgetriebes (5 ) die elektrische Maschine (3 ) und an eine zweite Eingangswelle (8 ) eines zweiten Teilgetriebes (6 ) der Verbrennungsmotor (2 ) koppelbar ist, und wobei beide Eingangswellen (7 ,8 ) über formschlüssige Schaltelemente der Teilgetriebe (5 ,6 ) selektiv mit der gemeinsamen Ausgangswelle (9 ) koppelbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Eingangswelle (7 ) des ersten Teilgetriebes (5 ) über eine erste, reibschlüssige Kupplung (11 ) derart an die elektrische Maschine (3 ) koppelbar ist, dass bei geschlossener erster Kupplung (11 ) die elektrische Maschine (3 ) an die erste Eingangswelle (7 ) und damit an das erste Teilgetriebe (5 ) gekoppelt und bei geöffneter erster Kupplung (11 ) dieselbe von der ersten Eingangswelle (7 ) und damit von dem ersten Teilgetriebe (5 ) abgekoppelt ist, dass die zweite Eingangswelle (8 ) des zweiten Teilgetriebes (6 ) über eine zweite, reibschlüssige oder formschlüssige Kupplung (10 ) derart an den Verbrennungsmotor (2 ) koppelbar ist, dass bei geschlossener zweiter Kupplung (10 ) der Verbrennungsmotor (2 ) an die zweite Eingangswelle (8 ) und damit an das zweite Teilgetriebe (6 ) gekoppelt und bei geöffneter zweiter Kupplung (10 ) derselbe von der zweiten Eingangswelle (8 ) und damit von dem zweiten Teilgetriebe (6 ) abgekoppelt ist, und dass eine Antriebswelle (15 ) der elektrischen Maschine (3 ) mit der zweiten Eingangswelle (8 ) über ein formschlüssiges Schaltelement (13 ) verbindbar ist. - Hybridantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schaltelement (
13 ) an der ersten Eingangswelle (7 ) zwischen der elektrischen Maschine (3 ) und der ersten Kupplung (11 ) und an der zweiten Eingangswelle (8 ) zwischen der zweiten Kupplung (10 ) und dem zweiten Teilgetriebe (6 ) angreift. - Hybridantrieb nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass dann, wenn das Schaltelement (
13 ) geschlossen und beide Kupplungen (10 ,11 ) geöffnet sind, ausschließlich die elektrische Maschine (3 ) ausschließlich an die zweite Eingangswelle (8 ) und damit an das zweite Teilgetriebe (6 ) gekoppelt ist. - Hybridantrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass dann, wenn die erste Kupplung (
11 ) geöffnet und das Schaltelement (13 ) sowie die zweite Kupplung (10 ) geschlossen sind, die elektrische Maschine (3 ) und der Verbrennungsmotor (2 ) miteinander gekoppelt sind und gemeinsam an die zweite Eingangswelle (8 ) und damit an das zweite Teilgetriebe (6 ) gekoppelt sind. - Hybridantrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass dann, wenn die zweite Kupplung (
10 ) geöffnet und das Schaltelement (13 ) sowie die erste Kupplung (11 ) geschlossen sind, die beiden Teilgetriebe (7 ,8 ) miteinander gekoppelt sind und die elektrische Maschine (3 ) an beide Eingangswellen (7 ,8 ) gekoppelt ist und damit an beide Teilgetriebe (5 ,6 ) gekoppelt ist. - Hybridantrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingangswellen (
7 ,8 ) der beiden Teilgetriebe (5 ,6 ) koaxial zueinander angeordnet sind. - Verfahren zum Betreiben eines Hybridantriebs nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass bei rein elektrischer Fahrt über das erste Teilgetriebe (
5 ), bei geschlossener erster Kupplung (11 ), bei geöffneter zweiter Kupplung (10 ) und geöffnetem Schaltelement (13 ) ein Gangwechsel vom einem Ist-Gang des ersten Teilgetriebes (5 ) auf einen Ziel-Gang des zweiten Teilgetriebes (6 ) derart ausgeführt wird, dass zunächst entweder nach einer ersten Variante das Schaltelement (13 ) synchronisiert und geschlossen oder nach einer zweiten Variante im zweiten Teilgetriebe (6 ) der Ziel-Gang synchronisiert und eingelegt wird, anschließend die erste Kupplung (11 ) in Schlupf gebracht wird, darauffolgend in der ersten Variante im zweiten Teilgetriebe (6 ) der Ziel-Gang synchronisiert und eingelegt wird oder in der zweiten Variante das Schaltelement (13 ) synchronisiert und geschlossen wird, nachfolgend die erste Kupplung (11 ) vollständig geöffnet und vorzugsweise im ersten Teilgetriebe (5 ) der Ist-Gang ausgelegt wird. - Verfahren zum Betreiben eines Hybridantriebs nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass bei rein elektrischer Fahrt über das zweite Teilgetriebe (
6 ), bei geöffneten Kupplungen (10 ,11 ) und geschlossenem Schaltelement (13 ) ein Gangwechsel vom einem Ist-Gang des zweiten Teilgetriebes (6 ) auf einen Ziel-Gang des ersten Teilgetriebes (5 ) derart ausgeführt wird, dass zunächst in dem ersten Teilgetriebe (5 ) der Ziel-Gang synchronisiert und eingelegt wird, anschließend durch zumindest teilweises Schließen der ersten Kupplung (11 ) das zweite Teilgetriebe (6 ) lastfrei gemacht und der Ist-Gang des zweiten Teilgetriebes (6 ) ausgelegt wird, und darauffolgend die erste Kupplung (11 ) geschlossen wird. - Verfahren zum Betreiben eines Hybridantriebs nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass bei rein elektrischer Fahrt über das zweite Teilgetriebe (
6 ), bei geöffneten reibschlüssigen Kupplungen (10 ,11 ) und geschlossenem Schaltelement (13 ) ein Gangwechsel vom einem Ist-Gang des zweiten Teilgetriebes (6 ) auf einen Ziel-Gang des ersten Teilgetriebes (5 ) unter Zustarten des Verbrennungsmotors (2 ) derart ausgeführt wird, dass zunächst in dem ersten Teilgetriebe (5 ) der Ziel-Gang synchronisiert und eingelegt wird, anschließend durch zumindest teilweises Schließen der ersten, reibschlüssigen Kupplung (11 ) das zweite Teilgetriebe (6 ) lastfrei gemacht und der Ist-Gang des zweiten Teilgetriebes (6 ) ausgelegt wird, darauffolgend die erste Kupplung (11 ) synchronisiert und zeitlich überschnitten die zweite, ebenfalls reibschlüssige Kupplung (10 ) zum Anschleppen des Verbrennungsmotors (2 ) zumindest teilweise geschlossen wird, anschließend nach dem Anschleppen des Verbrennungsmotors (2 ) die zweite Kupplung (10 ) bedarfsweise wieder geöffnet wird, und nachfolgend die erste Kupplung (11 ) geschlossen wird. - Verfahren zum Betreiben eines Hybridantriebs nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass dann, wenn das Kraftfahrzeug steht, zum generatorischen Betrieb der elektrischen Maschine (
3 ) das Schaltelement (13 ) geschlossen, im ersten Teilgetriebe (5 ) ein Anfahrgang eingelegt, im zweiten Teilgetriebe (6 ) eine Neutralposition eingelegt, die zweite Kupplung (10 ) geschlossen und die erste Kupplung (11 ) maximal bis zum Anlegepunkt derselben geschlossen wird, wobei zum nachfolgenden Anfahren oder Ankriechen die erste Kupplung (11 ) über den Anlegepunkt hinaus geschlossen wird. - Verfahren zum Betreiben eines Hybridantriebs nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass bei rein elektrischer Fahrt über das erste Teilgetriebe (
5 ) des Getriebes (4 ) bei geöffneter zweiter, reibschlüssiger Kupplung (10 ), bei geschlossener erster, reibschlüssiger Kupplung (11 ) und bei geöffnetem Schaltelement (13 ) zum Zustarten des Verbrennungsmotors (2 ) des Hybridantriebs zunächst das Schaltelement (13 ) synchronisiert und geschlossen wird, nachfolgend die erste Kupplung (11 ) in Schlupf gebracht, die Drehzahl der elektrischen Maschine (3 ) des Hybridantriebs bedarfsweise erhöht und durch Schließen der zweiten Kupplung (10 ) der Verbrennungsmotor (2 ) des Hybridantriebs angeschleppt wird, und anschließend die erste Kupplung (11 ) wieder geschlossen wird. - Verfahren zum Betreiben eines Hybridantriebs nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ausführung eines Gangswechsels von einem Ist-Gang des ersten Teilgetriebes (
5 ) in einen Ziel-Gang des ersten Teilgetriebes (5 ) ausgehend von einer verbrennungsmotorischen Fahrt des Kraftfahrzeugs bei geschlossenen Kupplung (10 ,11 ) und bei geschlossenem Schaltelement (13 ) zunächst an der elektrischen Maschine (3 ) des Hybridantriebs Last aufgebaut und an dem Verbrennungsmotor (2 ) des Hybridantriebs Last abgebaut, das Schaltelement (13 ) geöffnet sowie bedarfsweise die zweite Kupplung (10 ) geöffnet wird, anschließend ein Zwischengang des zweiten Teilgetriebes (6 ) synchronisiert und eingelegt wird, anschließend an der elektrischen Maschine (3 ) des Hybridantriebs Last abgebaut und an dem Verbrennungsmotor (2 ) des Hybridantriebs Last aufgebaut sowie bedarfsweise die zweite Kupplung (10 ) geschlossen wird, darauffolgend der Ist-Gang des ersten Teilgetriebes (5 ) ausgelegt sowie der Ziel-Gang desselben synchronisiert und eingelegt wird, anschließend an der elektrischen Maschine (3 ) Last aufgebaut und an dem Verbrennungsmotor (2 ) Last abgebaut sowie bedarfsweise die zweite Kupplung (10 ) geöffnet wird, anschließend der Zwischengang des zweiten Teilgetriebes (6 ) ausgelegt wird und das Schaltelement (13 ) synchronisiert und eingelegt wird, und darauffolgend an der elektrischen Maschine (3 ) des Hybridantriebs Last abgebaut und an dem Verbrennungsmotor (2 ) des Hybridantriebs Last aufgebaut sowie bedarfsweise die zweite Kupplung (10 ) geschlossen wird. - Verfahren zum Betreiben eines Hybridantriebs nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ausführung eines Gangswechsels von einem Ist-Gang des ersten Teilgetriebes (
5 ) des Getriebes (4 ) in einen Ziel-Gang des zweiten Teilgetriebes (6 ) des Getriebes (4 ) ausgehend von einer verbrennungsmotorischen Fahrt des Kraftfahrzeugs bei geschlossenen Kupplungen (10 ,11 ) und bei geschlossenem Schaltelement (13 ) zunächst im Sinne einer Lastverlagerung vom Verbrennungsmotor (2 ) des Hybridantriebs auf die elektrische Maschine (3 ) des Hybridantriebs an der elektrischen Maschine (3 ) Last aufgebaut und an dem Verbrennungsmotor (2 ) Last abgebaut, das Schaltelement (13 ) geöffnet sowie bedarfsweise die zweite Kupplung (10 ) geöffnet wird, darauffolgend der Ziel-Gang des zweiten Teilgetriebes (6 ) synchronisiert und sodann eingelegt wird, darauffolgend im Sinne einer Lastverlagerung von der elektrischen Maschine (3 ) zurück auf den Verbrennungsmotor (2 ) des Hybridantriebs an der elektrischen Maschine (3 ) des Hybridantriebs Last abgebaut und an dem Verbrennungsmotor (2 ) Last aufgebaut sowie bedarfsweise die zweite Kupplung (10 ) geschlossen wird. - Verfahren zum Betreiben eines Hybridantriebs nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ausführung eines Gangswechsels von einem Ist-Gang des zweiten Teilgetriebes (
6 ) des Getriebes (4 ) in einen Ziel-Gang des ersten Teilgetriebes (5 ) des Getriebes (4 ) ausgehend von einer verbrennungsmotorischen Fahrt des Kraftfahrzeugs bei geschlossenen Kupplungen (10 ,11 ) und bei geöffnetem Schaltelement (13 ) zunächst der Ziel-Gang des ersten Teilgetriebes (5 ) synchronisiert und sodann eingelegt wird, anschließend im Sinne einer Lastverlagerung vom Verbrennungsmotor (2 ) des Hybridantriebs auf die elektrische Maschine (3 ) des Hybridantriebs an der elektrischen Maschine (3 ) Last aufgebaut und an dem Verbrennungsmotor (2 ) Last abgebaut sowie bedarfsweise die zweite Kupplung (10 ) geöffnet wird, darauffolgend der Ist-Gang des zweiten Teilgetriebes (6 ) ausgelegt und das Schaltelement (13 ) synchronisiert und geschlossen wird, und anschließend im Sinne einer Lastverlagerung von der elektrischen Maschine (3 ) zurück auf den Verbrennungsmotor (2 ) an der elektrischen Maschine (3 ) Last abgebaut und an dem Verbrennungsmotor (2 ) Last aufgebaut sowie bedarfsweise die zweite Kupplung (10 ) geschlossen wird. - Verfahren zum Betreiben eines Hybridantriebs nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ausführung eines Gangswechsels von einem Ist-Gang des zweiten Teilgetriebes (
6 ) in einen Ziel-Gang des zweiten Teilgetriebes (6 ) ausgehend von einer verbrennungsmotorischen Fahrt des Kraftfahrzeugs bei geschlossenen Kupplungen (10 ,11 ) und bei geöffnetem Schaltelement (13 ) zunächst im ersten Teilgetriebe (5 ) ein Zwischengang synchronisiert und eingelegt wird, anschließend an der elektrischen Maschine (3 ) Last aufgebaut und an dem Verbrennungsmotor (2 ) Last abgebaut sowie bedarfsweise die zweite Kupplung (10 ) geöffnet wird, darauffolgend der Ist-Gang ausgelegt sowie der Ziel-Gang synchronisiert und eingelegt wird, anschließend an der elektrischen Maschine (3 ) Last abgebaut und an dem Verbrennungsmotor (2 ) Last aufgebaut sowie bedarfsweise die zweite Kupplung (10 ) geschlossen wird.
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