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DE102011106124A1 - Notrufsäule - Google Patents

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DE102011106124A1
DE102011106124A1 DE102011106124A DE102011106124A DE102011106124A1 DE 102011106124 A1 DE102011106124 A1 DE 102011106124A1 DE 102011106124 A DE102011106124 A DE 102011106124A DE 102011106124 A DE102011106124 A DE 102011106124A DE 102011106124 A1 DE102011106124 A1 DE 102011106124A1
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DE
Germany
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emergency call
sim card
emergency
module
connection
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102011106124A
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English (en)
Inventor
Peter Matthes
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
TELEGAERTNER ELEKTRONIK GmbH
Telegartner Elektronik GmbH
Original Assignee
TELEGAERTNER ELEKTRONIK GmbH
Telegartner Elektronik GmbH
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Publication date
Application filed by TELEGAERTNER ELEKTRONIK GmbH, Telegartner Elektronik GmbH filed Critical TELEGAERTNER ELEKTRONIK GmbH
Priority to DE102011106124A priority Critical patent/DE102011106124A1/de
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    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
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    • G08B25/01Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems characterised by the transmission medium
    • G08B25/10Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems characterised by the transmission medium using wireless transmission systems
    • GPHYSICS
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Notrufsäule an einer Fahrstrecke oder an einem Weg, die mit zumindest einem GSM-Modul versehen ist, die mit einer SIM-Karte bestückt ist, bevorzugt eine Notrufsäule, die mit einer netzunabhängigen Stromversorgung versehen ist, wobei die Notrufsäule zumindest ein GSM-Modul aufweist, welches mit einer SIM-Karte bestückt ist, wobei die SIM-Karte eine Notruf-SIM-Karte (2) eines priorisierungsfähigen Mobilfunknetzes ist, das eine Anzahl von Prioritätsstufen für Verbindungen vorsieht, wobei die Notruf-SIM-Karte (2) für eine Verbindung im Mobilfunknetz eine Prioritätsstufe aufweist, die ungleich der geringsten Prioritätsstufe ist, bevorzugt in einem ersten Drittel der Prioritätsstufen angesiedelt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Notrufsäule mit einer Notruf-SIM-Karte eines priorisierungsfähigen Mobilfunknetzes.
  • Aus dem Stand der Technik ist bekannt, dass Notrufeinrichtungen, wie sie beispielsweise aus Fahrstühlen bekannt sind, über eine Analogleitung mit einer Leitzentrale verbunden sind. Eine Analogleitung hat den großen Vorteil, dass diese eine eigene Spannungsversorgung aufweist. Das Absetzen eines Notrufes ist somit bei einer Analogleitung auch bei Ausfall der Netzspannung möglich. Die DE 198 58 664 schlägt eine Notrufvorrichtung vor, welche die Notruffunktion eines kommerziellen Mobilfunknetzes nutzt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung sowie ein Verfahren zu entwickeln, das ein Absetzen eines Notrufes auch bei widrigen Umständen zulässt.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch eine Notrufsäule nach Anspruch 1 sowie ein Verfahren zum Betreiben einer Notrufsäule nach Anspruch 8. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind der nachfolgenden Beschreibung und den Figuren sowie den Unteransprüchen zu entnehmen. Die einzelnen Merkmale der verschiedenen Ausgestaltungen sind jedoch nicht auf diese beschränkt, sondern können mit ein oder mehreren anderen Merkmalen zu weiteren Ausgestaltungen verknüpft werden. Auch können ein oder mehrere Merkmale in den unabhängigen Ansprüchen durch ein oder mehrere andere Merkmale aus der nachfolgenden Beschreibung ergänzt und/oder ersetzt werden. Die unabhängigen Ansprüche dienen als Vorschlag, der aber nicht als Einschränkung zu verstehen ist.
  • Es wird eine Notrufsäule an einer Fahrstrecke oder an einem Weg vorgeschlagen, die mit zumindest einem GSM-Modul versehen ist, die mit einer SIM-Karte bestückt ist. Verschiedene Ausgestaltungen und Funktionen des GSM-Moduls bzw. der SIM-Karte werden nachfolgend näher anhand verschiedener Ausgestaltungen beschrieben. Das GSM-Modul ist bevorzugt ein mit Quad-Band ausgestattetes GSM-Modul. Bevorzugt wird eine Notrufsäule vorgesehen, die mit einer netzunabhängigen Stromversorgung versehen ist, wobei die Notrufsäule zumindest ein GSM-Modul aufweist, welches mit einer SIM-Karte bestückt ist, wobei die SIM-Karte eine Notruf-SIM-Karte eines priorisierungsfähigen Mobilfunknetzes ist, das eine Anzahl von Prioritätsstufen für Funkverbindungen vorsieht, wobei die Notruf-SIM-Karte für eine Verbindung im Mobilfunknetz eine Prioritätsstufe aufweist, die ungleich der geringsten Prioritätsstufe ist, bevorzugt in einem ersten Drittel der Prioritätsstufe angesiedelt ist.
  • Es wird bevorzugt eine Notruf-SIM-Karte eines priorisierungsfähigen Mobilfunknetzes, das eine Anzahl von Prioritätsstufen für Verbindungen vorsieht, vorgeschlagen, wobei die Notruf-SIM-Karte als Universal Integrated Circuit Card (UICC) ausgestaltet ist, und wobei auf der Notruf-SIM-Karte zumindest eine International Mobile Subscriber Identity (IMSI) gespeichert ist, wobei die Notruf-SIM-Karte für eine Verbindung im Mobilfunknetz eine Prioritätsstufe aufweist, die ungleich der geringsten Prioritätsstufe ist.
  • Die Abkürzung SIM steht für Subscriber Identity Module. Unter Notruf-SIM-Karte soll in diesem Zusammenhang auch eine USIM-Karte verstanden werden, wobei die Abkürzung USIM für Universal Subscriber Identity Module steht. Unter einem priorisierungsfähigen Mobilfunknetzwerk versteht sich beispielsweise ein Mobilfunknetzwerk, das einen enhanced Multilevel Precedence and Preemption Service – eMLPP – unterstützt. Die International Mobile Subscriber Identity – IMSI – ist eine Zahlen-Buchstaben-Kombination, die auf der Notruf-SIM-Karte gespeichert ist, um die Notruf-SIM-Karte eindeutig weltweit identifizieren zu können. Diese wird insbesondere verwendet, um einen Nutzer des Mobilfunknetzes eindeutig im Mobilfunknetz zu identifizieren.
  • In priorisierungsfähigen Mobilfunknetzwerken sind verschiedene Prioritätsstufen vorgesehen. So ist die Prioritätsstufe 4 in einem eMLPP-fähigen Mobilfunknetzwerk die Stufe mit der geringsten Priorität und die Stufe 0 die Stufe mit der höchsten Priorität eines Mobilfunkteilnehmers. Weiterhin gibt es zwei Prioritätsstufen, die höher angesiedelt sind als 0, die jedoch nur für Netzwerkdienste vorgesehen sind. Die Notruf-SIM-Karte weist eine Prioritätsstufe kleiner 4, vorzugsweise kleiner 3, weiterhin bevorzugt kleiner 2, besonders bevorzugt kleiner 1 auf. Unter einer Priorität ist zu verstehen, dass der Mobilfunkteilnehmer bevorzugt ein Gespräch aufbauen kann, wenn beispielsweise eine Funkzelle überlastet ist. Vorzugsweise kann ein Mobilfunkteilnehmer mit einer höheren Priorität auch einen Teilnehmer mit einer geringeren Priorität aus der Zelle verdrängen, was bedeutet, dass das Gespräch beziehungsweise die Mobilfunkverbindung bei dem Teilnehmer mit geringerer Priorität abgebrochen wird, falls der Teilnehmer mit einer höheren Priorität einen Rufaufbau wünscht. Eine hohe Priorität der Notruf-SIM-Karte hat den großen Vorteil, dass bei beispielsweise ungewöhnlichen Situationen, die bekanntermaßen an Silvester auftreten oder auch bei Katastrophen schnell vorkommen können, eine ungewöhnlich hohe Zahl an Verbindungsaufbauten in einer oder mehreren Zellen des Mobilfunknetzwerkes stattfinden. In solchen Fällen ist es unbedingt notwendig, dass ein Notruf einem normalen Telefonat vorgezogen wird. Daher weist die Notruf-SIM-Karte eine möglichst hohe Priorität und somit im eMLPP-Mobilfunknetz eine möglichst kleine Prioritätsstufe auf. Es versteht sich, dass bei Mobilfunknetzwerken, die eine von der eMLPP abweichende Prioritätsverteilung oder Stufenzahl aufweisen, die jeweilige Notruf-SIM-Karte eine möglichst hohe Priorität in diesem priorisierungsfähigen Mobilfunknetzwerk aufweist. Vorzugsweise ist die Priorität im oberen Drittel, weiterhin bevorzugt im oberen Viertel, bevorzugt zumindest im oberen Fünftel der Priorisierungsstufen anzusiedeln. Der erwähnte eMLPP – enhanced Multilevel Precedence and Preemption Service – wird definiert vom 3rd Generation Partnership Project: 3GPP TS 23.067, beispielsweise V8.0.1., auf die hiermit vollumfänglich verwiesen wird. Ein weiterer Standard wird durch die IEEE 802, auf die hier ebenfalls vollumfänglich verwiesen wird, insbesondere IEEE 802.1p. Des Weiteren geht aus EP 1 911 294 B1 ein System und ein Verfahren hervor, mittels dem einer Verbindung eine Anrufpriorität zugewiesen wird. Aus EP 1 182 854 B1 geht ein Verfahren zum Herstellen einer gewichteten Kommunikationsverbindung hervor, und EP 1 944 990 A1 beschreibt die Vermittlung von Rufen aus einem prioritäts-basierenden Telekommunikationsnetzwerk. Auf die genannten Druckschriften sei im Rahmen der Offenbarung vollumfänglich verwiesen.
  • Des weiteren wird im Rahmen der Offenbarung auf den Inhalt der US 2005/0227666A1 verwiesen. Dort geht hervor, wie eine Verbindung mit einer Notrufnummer mittels einer mobilen Station ermöglicht werden kann. Auch wird auf den Inhalt der US 2009/0196269 A1 verwiesen, aus der eine Priorisierung hervorgeht. Aus der US 2009/0233634 A1 wiederum geht ein GSM-Modul mit verschiedenen Möglichkeiten hervor, auf das bzw. die im Rahmen der Offenbarung ebenfalls verwiesen wird.
  • In einer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Notruf-SIM-Karte eine Anzahl von Rufnummerspeicherplätzen aufweist und mittels der Notruf-SIM-Karte ausschließlich die auf den Rufnummerspeicherplätzen gespeicherten Rufnummern anwählbar sind. Gemäß einer Ausgestaltung ist nur eine einzige Rufnummer hinterlegt. Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass mehrere Rufnummern hinterlegt sind, wobei eine Abfolge der vorzunhemenden Anrufe vorgebbar sein kann. Ist beispielweise eine Anrufnummer belegt, kann dann die nächste genutzt werden. Kommt es zum Beispiel zu einem lokalen Ereignis, so dass eine Anrufnummer gestört ist, wird auf die nächste Anrufnummer gesprungen. Auch kann eine Wahlwiederholung vorgesehen sein, insbesondere so lange, bis eine Verbindung mit einer der Anrufnummern hergestellt wurde.
  • Gemäß einer Ausgestaltung sind die Rufnummerspeicherplätze limitiert, vorzugsweise auf eine Zahl weniger als 10, vorzugsweise 5 oder weniger, insbesondere auf 3 oder weniger. Auch kann der Rufnummernspeicher in einer Ausgestaltung mit Uniform Resource Locators (URLs) belegt werden. Beispielsweise können so mittels der Notruf-SIM-Karte vorher definierte Internetseiten aufgerufen oder Daten beispielsweise über das Internet auf definierten Resourcen ausgetauscht werden. Beispielsweise ist in einer Ausgestaltung vorgesehen, dass bestimmte Stati der SIM-Karte oder angeschlossener Module auf einem an das Internet angeschlossenen Rechner abgelegt werden. In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass ein Softwareupdate der Notruf-SIM-Karte oder angeschlossener Module über das Internet erfolgt. In einer weiteren Variante ist vorgesehen, dass E-Mail-Adressen im Rufnummernspeicher gespeichert werden können. So kann beispielsweise eine Status-E-Mail an eine vorher festgelegte Adresse erfolgen.
  • Die Notruf-SIM-Karte verbietet in einer Ausgestaltung die Benutzung mit einem Mobiltelefon, mit dem eine frei gewählte Telefonnummer angewählt werden könnte. Somit sind nur die vorher festgelegten Rufnummern anwählbar. Beispielsweise ist auch vorgesehen, dass die Rufnummerspeicherplätze frei programmierbar sind. In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass zumindest eine, bevorzugt mehrere, insbesondere alle Rufnummern auf den Rufnummerspeicherplätzen vorprogrammiert sind. Vorzugsweise ist zumindest die europäische Notrufnummer ”112” vorprogrammiert. Weiterhin können gemäß weiterer Ausgestaltungen auch lokale Notrufnummern für Polizei, Feuerwehr und/oder Rettungsdienst vorgespeichert sein. Beispielweise kann an der Notrufsäule auch vorgesehen sein, dass zwischen verschiedenen Nummer ausgewählt wird. Gemäß einer Weiterbildung sind zumindest eine, bevorzugt mehrere, insbesondere alle im Rufnummernspeicher gespeicherten Daten nicht änderbar oder löschbar. Diese Funktion hat den Vorteil, dass die Notruf-SIM-Karte ausschließlich in einem dafür vorgesehenen Notrufmodul verwendbar ist. Ein Missbrauch beispielsweise in einem Mobiltelefon kann somit weitgehend ausgeschlossen werden oder ist nur in begrenztem Maße, und zwar zum Anwählen auf die gespeicherten Rufnummern möglich. Auch kann in einer Ausgestaltung vorgesehen sein, dass die Verwendung in einem Mobiltelefon durch die Programmierung der Notruf-SIM-Karte gänzlich untersagt wird.
  • Eine Vorprogrammierung der Speicherplätze mit einer oder mehreren Rufnummern ist beispielsweise nur in einem Gerät möglich, das getrennt und unabhängig von einem Notfallsystem ist, bei dem die Notruf-SIM-Karte zum Einsatz gelangt. Ein derartiges Gerät ist bevorzugt ausschließlich als Einspeicherungsgerät nutzbar. Mittels eines limitierten Zugangs zu diesem kann ein Missbrauch einer Notruf-SIM-Karte weiter beschränkt sein.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass mittels der Notruf-SIM-Karte Early-Media-Inhalte eines Rufzielteilnehmers unterdruckbar sind. Unter Early-Media-Inhalten sind Inhalte wie Warteschleifentexte oder Musikstücke vor Annahme eines Anrufes durch den Rufzielteilnehmer sowie auch Anrufbeantworter, die vom Netzanbieter des Rufzeilteilnehmers angeboten werden, zu verstehen. Allgemein sind unter dem Begriff Early-Media alle Datenströme zu verstehen, die vor dem Annehmen eines Anrufes durch den Rufzielteilnehmer dem Anrufer zugeleitet werden. Ausgenommen sind die sogenannten Hörtöne wie beispielsweise der Wählton, der Freiton oder der Besetztton.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Notruf-SIM-Karte Parameter aufweist, mittels derer ein Verhalten im Mobilfunknetz überwachbar und/oder steuerbar ist.
  • Insbesondere ermöglicht die Notruf-SIM-Karte in einer Ausgestaltung einen sogenannten Full-Rate- oder einen sogenannten Enhanced-Full-Rate-Modus. Dieser ermöglicht eine besonders hohe Qualität der Sprach- und Datenübertragung. Auch unterstützt die Notruf-SIM-Karte ein Mehrfrequenzwahlverfahren, mit dem Daten insbesondere an Teilnehmer mit Analoganschluss übertragen werden können. Weiterhin ist in einer Ausgestaltung eine Notruf-SIM-Karte vorgesehen, mittels der eine Datenübertragung, vorzugsweise eine bidirektionale Datenübertragung unterstützt wird. Somit können zwischen Anrufer und Rufzielteilnehmer Daten neben den Sprachdaten übertragen werden. Vorzugsweise ist eine digitale Datenübertragung vorgesehen. In einer weiteren Ausgestaltung unterstützt die Notruf-SIM-Karte eine verschlüsselte Datenübertragung.
  • Eine besondere Ausgestaltung sieht vor, dass der Notruf-SIM-Karte eine bevorzugt unveränderliche IP-Adresse zugeordnet ist. Unter einer IP-Adresse ist eine Adresse in einem Netzwerk, vorzugsweise im Internet zu verstehen, wobei das Kürzel IP für ”Internet Protocol” steht. Die IP-Adresse wird in einer Ausgestaltung der Notruf-SIM-Karte bei jeder Verbindung mit dem Internet zugeordnet. In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Notruf-SIM-Karte eine feste, unveränderliche IP-Adresse aufweist, die eine eindeutige Identifizierung der Notruf-SIM-Karte im Internet zulässt. In einigen Netzwerken wird eine dynamische IP-Adresse nach einem gewissen Zeitraum neu vergeben. Hier kann es zu einem Verlust der Verbindung zum Netzwerk kommen. Eine statische IP-Adresse verhindert den Vorgang der Neuvergabe der IP-Adresse und somit den Verlust der Verbindung. Zwar ist einer statischen IP-Adresse kein fester Ort zuzuordnen, jedoch kann beispielsweise in einer Leitstelle oder auf einem Server dokumentiert werden, welche Notruf-SIM-Karte mit welcher festen IP-Adresse wo eingesetzt wird. In einer weiteren Variante ist vorgesehen, dass die Notruf-SIM-Karte eine Multicast-IP-Adresse aufweist. Dies ermöglicht beispielsweise eine Datenübertragung von einem Punkt zu einer Gruppe.
  • Vorteil von Multicast ist, dass eine Datenübertragung an mehrere Teilnehmer beziehungsweise an eine geschlossene Teilnehmergruppe gesendet werden kann, ohne dass sich beim Sender die Bandbreite mit der Zahl der Empfänger multipliziert. So ist in einer Variante vorgesehen, dass die Notruf-SIM-Karte beispielsweise einen Notruf an mehr als eine Leitstelle beziehungsweise Rufteilnehmer via Multicast verschickt. Des Weiteren sei im Rahmen der Offenbarung vollumfänglich auf die US 7,292,858 B2 verwiesen, die ein Verfahren zur Kommunikation mit einem aus einer Anzahl von Geräten mit der gleichen Telefonnummer beschreibt.
  • Vorzugsweise ist die Notruf-SIM-Karte dazu geeignet, eine Verbindung mit dem Internet aufzunehmen. In einer weitergehenden Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Notruf-SIM-Karte General Packet Radio Service – GPRS, Code Division Multiply Access – CDMA, oder Wide Band Code Division Multiply Access – WCDMA fähig ist. Ist die Notruf-SIM-Karte beispielsweise für den Standard Global System for Mobile Communication – GSM – vorgesehen, so sind vorzugsweise die Übertragungsmethoden GPRS oder CDMA vorgesehen. Ist hingegen der Universal Mobile Telecommunication Standard – UMTS – für die Notruf-SIM-Karte vorgesehen, so wird vorzugsweise das WCDMA-Verfahren zur Datenübertragung angewendet.
  • In einer weiteren Variante unterstützt die Notruf-SIM-Karte Roaming. Roaming ist nach GSM Association Permanent Reference Document AA.39 definiert als die Fähigkeit eines Mobilfunkteilnehmers in einem fremden Netzwerk als seinem Heimatnetz automatisch Anrufe empfangen oder tätigen zu können. Dies sichert im Falle eines Verlustes der Verbindung zum Heimatnetz die Aufrechterhaltung der Notruffunktion, wenn ein fremdes Netz kontaktierbar ist. Als Heimatnetz wird das Netz bezeichnet, in dem die Notruf-SIM-Karte ursprünglich angemeldet ist.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass insbesondere für übliche Mobiltelefone vorgesehene Störungs- und/oder Funktionsmerkmale auf der Notruf-SIM-Karte deaktiviert sind.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Notruf-SIM-Karte ausschließlich in einem Notrufmodul, vorzugsweise in einem weiter unten beschriebenen Notrufmodul, der Notrufsäule betreibbar ist. Hierzu ist beispielsweise insbesondere ein Abgleich beispielsweise von auf der Notruf-SIM-Karte gespeicherten Daten mit auf einem Notrufmodul gespeicherten Daten zur Authentifizierung vorgesehen. Auch kann beispielsweise durch das Notrufmodul eine automatische Freischaltung der Notruf-SIM-Karte erfolgen, die beispielsweise jedes Mal, wenn ein Spannungsverlust der Notruf-SIM-Karte erfolgt, neu durchgeführt werden muss. Insbesondere ist hierfür eine Personal Identification Number vorgesehen. Auch kann in einer Ausgestaltung vorgesehen sein, dass die Personal Identification Number – PIN – manuell eingegeben werden muss, beispielsweise durch Eingabe in eine Schnittstelle eines Gerätes, in dem die Notruf-SIM-Karte betrieben wird.
  • Ein weiterer Gedanke der Erfindung sieht eine Notrufsäule mit einem Notrufmodul, insbesondere mit einem austauschbaren Notrufmodul, mit zumindest einer Datenschnittstelle und zumindest einer Telekommunikationsschnittstelle vor, wobei die Telekommunikationsschnittstelle zur Aufnahme einer Notruf-SIM-Karte, insbesondere einer oben beschriebenen Notruf-SIM-Karte, zur Verbindung über ein Mobilfunknetz ausgestaltet ist. Das Notrufmodul weist eine unterbrechungsfreie Stromversorgung auf. Beispielsweise kann unter einer Datenschnittstelle eine Schnittstelle beispielsweise für eine Kamera oder einen Sensor verstanden werden. Auch kann eine Datenschnittstelle eine Schnittstelle für eine Telekommunikationsverbindung wie beispielsweise einen Telefonhörer oder ein Telefon sein. Gemäß einer Ausgestaltung handelt es sich bei der Datenschnittstelle um eine analoge Schnittstelle. Darüber kann zum Beispiel auch eine analoge Telefoneinrichtung an das Notrufmodul angeschlossen werden kann.
  • In einer weiteren Ausgestaltung weist das Notrufmodul eine vorzugsweise absetzbare Mobilfunkantenne auf. Die Mobilfunkantenne ermöglicht die Verbindung zum Mobilfunknetz. Beispielsweise kann diese Antenne im Gehäuse des Notrufmoduls eingebaut sein. In einer weiteren Ausgestaltung ragt die Mobilfunkantenne aus einem Gehäuse des Notrufmoduls, vorzugsweise der Notrufsäule, heraus. Besonders bevorzugt bei Verwendung des Notrufmoduls in einer Notrufsäule ist eine absetzbare Mobilfunkantenne vorgesehen. Unter absetzbar ist zu verstehen, dass die Mobilfunkantenne nicht unmittelbar mit dem Notrufmodul bzw. der Notrufsäule verbunden ist. Vielmehr kann beispielsweise eine leitungsgebundene Verbindung vorgesehen sein, die eine Installation an einem von dem Notrufmodul bzw. der Notrufsäule beabstandeten Ort ermöglicht. Diese kann insbesondere mittels eines Steckverbinders für Hochfrequenzanwendungen wie beispielsweise eines SMA-Steckverbinders – Sub Miniature A Steckverbinder – mit dem Notrufmodul verbunden sein. Beispielsweise wird die Mobilfunkantenne im Außenbereich, beispielsweise an einer Gebäudeaußenwand, einem Gebäudedach, einem Verkehrsschild, einer Brücke, einer Ampel oder einem sonstigen sich über die Höhe der Notrufsäule erstreckendem Objekt angebracht.
  • Die Notrufsäule und/oder das in der Notrufsäule angeordnete Notrufmodul weist eine bevorzugt unterbrechungsfreie Stromversorgung auf. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Notrufsäule an ein Versorgungsnetz angeschlossen ist, wobei die Spannung gemäß einer Ausgestaltung zum Beispiel über zumindest zwei verschiedene Stromversorgungen mittels eines Akkus gepuffert wird. In einer weiteren Ausgestaltung ist eine Pufferung mittels eines Kondensators vorgesehen. Auch eine Pufferung mittels Brennstoffzelle ist in einer Ausgestaltung vorgesehen. Vorzugsweise ist das Notrufmodul an eine 230-Volt-Spannung beziehungsweise an eine lokale Netzspannung angeschlossen. Sollte die Stromversorgung über das leitungsgebundene Stromnetz unterbrochen werden, so übernimmt umgehend die Akkupufferung die Versorgung des Notrufmoduls, bis die Stromversorgung wiederhergestellt ist.
  • Auch kann die Notrufsäule weit entfernt von jeglichem öffentlichen Stromnetz angeordnet werden. Hierfür kann beispielweise eine Insellösung für die Stromversorgung vorgesehen sein. So kann beispielweise zumindest ein Energiespeicher vorgesehen sein, der aufgeladen wird, zum Beispiel mittels regenerativer Energie. Die Notrufsäule kann beispielweise eine Photovoltaikeinheit zugeordnet aufweisen, eine Windkraftanlage und/oder eine sonstige Energieerzeugungseinheit, zum Beispiel ein kleines Wasserkraftwerk. Die Energieerzeugung kann in oder an die Notrufsäule integriert sein. Es besteht auch die Möglichkeit, diese alternativ oder ergänzend beabstandet von der Notrufsäule anzuordnen. Gleiches gilt auch für den Energiespeicher.
  • In einer weiteren Ausgestaltung weist die Notrufsäule zumindest eine Programmierschnittstelle auf. So kann mittels der Programmierschnittstelle beispielsweise ein Alarmausgang oder die Notruf-SIM-Karte programmiert werden. Insbesondere ist vorgesehen, dass die auf der Notruf-SIM-Karte befindlichen Rufnummernspeicher mittels der Programmierschnittstelle beschrieben werden können. Auch kann ein Verhalten des Alarmausgangs programmiert werden, beispielsweise kann der Alarmausgang belegt werden, wenn beispielsweise ein Notrufknopf betätigt wird. Weiterhin ist vorgesehen, dass der Alarmausgang geschaltet wird, wenn beispielsweise ein Fehlerzustand oder ein besonderer Zustand in der Notrufsäule oder in den an das Notrufmodul angeschlossenen Komponenten vorliegt. Der Alarmausgang kann in einer Ausgestaltung ein binäres Signal ausgeben. In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der Alarmausgang eine vorzugsweise serielle Datenübertragung unterstützt.
  • Beispielsweise ist auch vorgesehen, dass die Notrufsäule, bevorzugt mittels des Notrufmoduls, eine Betriebszustandsanzeige aufweist. Beispielsweise kann mittels der Betriebszustandsanzeige überwacht werden, ob eine Stromversorgung noch gewährleistet ist. Weiterhin kann die Betriebszustandsanzeige einen Akkuladestand oder ein Mobilfunksignal anzeigen. Insbesondere wird die Stärke beziehungsweise Qualität des Mobilfunksignals beispielsweise eines GMS- oder eines UMTS-Signals durch die Betriebszustandsanzeige angezeigt. Auch kann die Betriebszustandsanzeige melden, wenn Fehler vorliegen. Auch ist vorgesehen, dass die Betriebszustandsanzeige verschiedene Stati von Parametern anzeigt.
  • Die Notrufsäule weist in einer weiteren Ausgestaltung zumindest eine Überwachungseinheit auf, die Parameter des Notrufmoduls und/oder angeschlossene Komponenten überwacht. Dieses kann beispielweise mittels eines Notrufmoduls erfolgen. Beispielsweise kann ein Akkuladestand, eine Stromversorgung, ein GMS-Signal, ein UMTS-Signal, ein Fehler, eine Notfalltaste oder Ähnliches überwacht werden. Vorzugsweise werden verschiedene Parameter regelmäßig gepollt, wobei einzelne Parameter wie beispielsweise die Notfalltaste mit Priorität behandelt werden. Die überwachten Parameter können beispielsweise über die Betriebszustandsanzeige angezeigt werden. Weiterhin ist vorgesehen, dass bei bestimmten Zuständen bestimmter Parameter der Alarmausgang geschaltet wird. Die überwachten Zustände werden gemäß einer Ausgestaltung an die Notruf-SIM-Karte übermittelt. Vorzugsweise werden die Stati oder eine Nachricht über die Auslösung des Alarmsignals vorzugsweise mittels der Notruf-SIM-Karte an einen Rufteilnehmer und/oder eine Leitstelle übermittelt.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Notrufsäule beispielweise im Notrufmodul mehr als eine, vorzugsweise zwei Notruf-SIM-Karten aufnehmen kann. Vorzugsweise bei Netzverlust einer ersten Notruf-SIM-Karte beispielsweise eines ersten Netzbetreibers kann die Funktion des Notrufmoduls aufrechterhalten werden, wenn eine zweite Notruf-SIM-Karte vorzugsweise eines zweiten Netzbetreibers verwendet wird, dessen Mobilfunknetz noch erreichbar ist. Auch ist in einer Ausgestaltung vorgesehen, dass die Notruf-SIM-Karte zumindest zwei verschiedene Mobilfunknetze oder Roaming unterstützt.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Notrufsäule ein Digital Enhanced Cordless Communication-Modul aufweist – DECT-Modul. Dies ermöglicht insbesondere ein redundantes System. Falls das Mobilfunknetz ausfallen sollte oder eine Verbindung nicht möglich ist, weil beispielsweise eine Antenne beschädigt ist, kann immer noch über eine leitungsgebundene Verbindung beispielsweise telefoniert werden. Weiterhin ist in einer Ausgestaltung vorgesehen, dass insbesondere zur Bildung einer Redundanz eine drahtlose und lokale Netzwerkverbindung vorgesehen ist. Insbesondere weist das Notrufsystem ein Wireless Local Area-Network-Modul auf.
  • Ein Alarmausgang, den die Notrufsäule in einer Ausgestaltung aufweist, kann beispielsweise programmiert werden. Insbesondere ist vorgesehen, dass über den Alarmausgang beispielsweise eine Ton- oder Sprachausgabe möglich ist. Hierzu wird beispielsweise ein Lautsprecher oder ein Signalgeber an den Alarmausgang geschaltet. In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der Alarmausgang beispielsweise mit einer Steuerung einer Alarmierungsanlage verbunden wird, sofern das Notrufmodul mit dieser betrieben wird. Somit können bei Schaltung des Alarmausgangs bestimmte Aktionen von beispielsweise einer Alarmierungsanlage durchgeführt werden. Vorzugsweise ist in einer Variante vorgesehen, dass mittels der Notrufsäule mit der integrierten Notruf-SIM-Karte eine bevorzugt bereits bestehende leitungsgebundene Notrufverbindung ersetzbar oder redundant abgesichert ist.
  • Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass die Notrufsäule eine Verbindung mittels Voice-over-IP ermöglicht. Auch kann ein Standort-identifizierendes Signal von der Notrufsäule bei Betätigung des Notrufs abgegeben werden. Gemäß einer Ausgestaltung kann hierfür ein GPS-System genutzt werden, was in die Notrufsäule integriert ist. Auch besteht die Möglichkeit, Standortkoordinaten fest in der Notrufsäule zu hinterlegen. Dieses kann beispielweise mittels eines mobilen GPS-System vorgenommen werden, welches zur Datenübermittlung der Position mit der Notrufsäule verbunden wird. Durch ein Abspeichern kann auf diese Weise ein zügiges Inbetriebnehmen der Notrufsäule gewährleistet werden.
  • Ein weiterer Gedanke der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Notrufsäule, beispielsweise mittels des oben beschriebenen Notrufmoduls. Es wird eine Notrufsäule mit einem GSM-Modul und einer SIM-Karte vorgeschlagen, wobei mittels des GSM-Moduls eine Verbindung aufgenommen wird, insbesondere ein Notruf abgesetzt wird, vorzugsweise eine Anrufmöglichkeit zur Notrufsäule geschaffen wird. Bevorzugt wird ein GSM-Modul bzw. eine SIM-Karte mit zumindest einer Datenschnittstelle und zumindest einer Telekommunikationsschnittstelle eingesetzt, wobei die Telekommunikationsschnittstelle zur Aufnahme einer Notruf-SIM-Karte – vorzugsweise der oben beschriebenen Notruf-SIM-Karte – zur Verbindung über ein Mobilfunknetz ausgestaltet ist. In einem Bedarfsfall nimmt die Notrufsäule eine Verbindung über ein priorisierungsfähiges Mobilfunknetzwerk, das eine Anzahl von Prioritätsstufen für Verbindungen vorsieht, wie beispielsweise ein eMLPP-fähiges Mobilfunknetzwerk mit zumindest einer im Rufnummernspeicher gespeicherten Rufnummer auf, wobei mittels der Notruf-SIM-Karte einer Verbindung im Mobilfunknetzwerk eine Prioritätsstufe zugewiesen wird, die ungleich der geringsten Prioritätsstufe ist. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass ausschließlich zu im Rufnummernspeicher gespeicherten Rufnummern eine Verbindung aufgenommen wird. Weiterhin bevorzugt ist, dass die Telekommunikationsverbindung in einem Full-Rate- oder Enhanced-Full-Rate-Modus durchgeführt wird. Auch sieht eine Variante des Verfahrens vor, dass eine bidirektionale und/oder verschlüsselte Verbindung von der Notrufsäule mit einem Rufzielteilnehmer aufgebaut wird.
  • Ein Bedarfsfall ist insbesondere eine Notsituation, die von der Notrufsäule erkannt wird. Beispielsweise wird der Notrufsäule ein Bedarfsfall durch Betätigen eines Notruftasters signalisiert. Bedarfsfälle können jedoch auch Situationen sein, in denen ein sicherer Zugriff auf eine an der Notrufsäule angeschlossene Komponente gefordert ist. So ist beispielsweise in einer Ausgestaltung vorgesehen, dass die Notrufsäule an eine Überwachung angeschlossen ist. Wird eine ausfallsichere Verbindung beispielsweise zur Übertragung von Daten von dieser Überwachung benötigt, kann diese durch die Notrufsäule hergestellt werden. Hierzu wird beispielsweise die Notrufsäule von einer Leitstelle angerufen und es erfolgt ein Rückruf der Notrufsäule mit einer Mobilfunkverbindung in hoher Priorität. In einer weiteren Variante entspricht zumindest ein definierter Betriebszustand einer Anlage, insbesondere einer Verkehrsüberwachungseinrichtung oder Verkehrsleiteinrichtung einem Bedarfsfall. Beispielsweise wird bei einem bestimmten Betriebszustand eine Verbindung mittels des Notrufsäule aufgebaut. Bei Verwendung des Notrufsäule in einer Alarmierung wird gemäß einer Ausgestaltung bei Auslösung eines Alarms eine Mobilfunkverbindung zu einem Rufteilnehmer aufgebaut. So kann beispielweise eine Fahrbahnzustandsüberwachung, beispielweise eine Vereisungsüberwachung einer Fahrbahn, mit der Notrufsäule gekoppelt sein. Gleiches gilt für Signalanlagen wie Ampeln oder ähnliches. Auch andere Überwachungsanlagen wie zum Beispiel Mautanlagen können mit der Notrufsäule gekoppelt werden. Fällt eine Anlage aus, zum Beispiel eine Signalanlage oder die Mautanlage, kann das beispielsweise automatisiert über die Notrufsäule gemeldet werden.
  • Sollte eine Notrufverbindung aufgebaut werden zu einem Rufzielteilnehmer, der sogenannte Early-Media-Inhalte anbietet, so ist in einer Variante vorgesehen, dass die Early-Media-Inhalte des Rufzielteilnehmers unterdrückt werden. Insbesondere in Panikreaktionen, bei denen ein Notruf abgesetzt wird, ist es wenig hilfreich, wenn der Hilfesuchende an eine Mailbox weitergeleitet wird. Weiterhin sind auch Telefoncomputer, die bestimmte Abfragen erfordern und als Early-Media vor dem eigentlichen Verbindungsaufbau Informationen vom Hilfesuchenden erwarten, in der Regel nicht hilfreich und/oder unter Umständen nicht bedienbar. Oft ist es nämlich so, dass der Hilfesuchende beispielsweise in einer Stresssituation sich befindet und keine Ruhe zur Bedienung eines Telefoncomputers hat. Auch weisen die wenigsten Hilfesuchenden Geduld in ihrer Notsituation auf, so dass sie einen Telefoncomputer sinnvoll bedienen könnten. Somit ist insbesondere vorgesehen, dass eine direkte Durchschaltung zum Rufzielteilnehmer an den Early-Media-Inhalten vorbei durch die Notruf-SIM-Karte erzwungen wird.
  • Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass wenn beispielsweise eine Durchschaltung an early-media-Inhalten vorbei nicht möglich sein sollte oder wenn keine Antwort beziehungsweise Rufannahme durch den angerufenen Rufzielteilnehmer erfolgt, eine Weiterleitung an eine andere Rufnummer erfolgt. Beispielsweise erfolgt nach einer definierten Zeit ohne Antwort des Rufteilnehmers ein neuer Anruf vorzugsweise an eine weitere im Rufnummernspeicher des Notrufmoduls gespeicherte Nummer. Vorzugsweise werden nacheinander alle Nummern des Rufnummernspeichers angerufen, bis eine Antwort eines Rufzielteilnehmers erfolgt. In einer weiteren Variante werden zwei oder mehr als zwei im Rufnummernspeicher gespeicherte Nummern gleichzeitig angerufen, vorzugsweise werden alle gespeicherten gleichzeitig Rufnummern angerufen.
  • In einer weiteren Variante ist vorgesehen, dass insbesondere mittels Mehrfrequenzwahlverfahren eine Authentifizierung beim Rufzielteilnehmer erfolgt. Dies ermöglicht beispielsweise einer Leitstelle eine sofortige Zuordnung und Lokalisierung des Hilfesuchenden beziehungsweise der verwendeten Notrufsäule. In einer weiteren Ausgestaltung ist beispielsweise auch eine Authentifizierung mittels eines Datenstroms vorgesehen, wobei die Daten vorzugsweise parallel zu den gegebenenfalls übermittelten Sprachdaten übersendet werden.
  • In einer weiteren Variante des Verfahrens wird aus einer Anzahl von Übertragungsprotokollen ein Übertragungsprotokoll ausgewählt, über welches die Notrufsäule mittels der Notruf-SIM-Karte mit dem Rufzielteilnehmer kommuniziert. Insbesondere ist vorgesehen, dass der Rufzielteilnehmer der Notrufsäule beziehungsweise der Notruf-SIM-Karte das zu verwendende Übertragungsprotokoll zuweist. In Abhängigkeit von dem durch die Notrufsäule, der Notruf-SIM-Karte und/oder dem Rufzielteilnehmer unterstützten Übertragungsprotokoll für Daten oder für Sprache wird der Notrufsäule ein passendes Übertragungsprotokoll zugewiesen. Insbesondere ermöglicht die Authentifizierung der Notrufsäule beim Rufzielteilnehmer eine passende Auswahl aus einer Anzahl von Protokollen. Das Verfahren erlaubt einen variablen Einsatz der Notrufsäule mit verschiedenen Leitstellen, die unterschiedliche Protokolle unterstützen, sowie mit verschiedenen Alarmierungen oder Notrufanlagen, die unterschiedliche, insbesondere verschieden schnelle Protokolle unterstützen. Auch ist in einer Ausgestaltung vorgesehen, dass die Notrufsäule oder die Notruf-SIM-Karte das verwendete Übertragungsprotokoll automatisch selbst frei wählt. Dies geschieht insbesondere in Abhängigkeit der erkannten Protokolle des Rufzielteilnehmers beziehungsweise der Notrufanlage, mit dem das Notrufmodul in Verbindung steht.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Notrufsäule eine regelmäßige Prüfung von Parametern der Notrufsäule und/oder von Parametern der an der Notrufsäule angeschlossenen Komponenten durchführt. Beispielsweise wird ein Akkustand einer Spannungsversorung, ein Mobilfunknetzsignal oder ein Notrufknopf überwacht. In einer weiteren Ausgestaltung wird eine Prüfung der Prioritätsstufe der Notruf-SIM-Karte im Mobilfunknetz vorgenommen. Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass die Notrufsäule eine Prüfung des Zustandes der unterbrechungsfreien Stromversorgung vornimmt. Dies beinhaltet insbesondere eine Netzverbindung sowie einen Akkuladestand. Weiterhin ist vorgesehen, dass die Notrufsäule eine Prüfung der Verbindungsqualität mit dem Mobilfunknetzwerk vornimmt. Hier wird insbesondere eine Prüfung der Signalstärke der Mobilfunkverbindung vorgenommen. Insbesondere wird eine Prüfung der notwendigen Sendeleistung vorgenommen, die notwendig ist, um eine Verbindung mit einer Mobilfunkbasis-Sende- und -Empfangsstation zu gewährleisten. Je höher die Sendeleistung, die notwendig ist, um eine Verbindung zu einer Mobilfunkbasis-Sende- und -Empfangsstation zu erreichen, desto geringer ist die Verbindungsqualität. Bei einem negativen Ergebnis der Prüfung zumindest eines definierten Parameters wird eine Statusmeldung in einer Version an zumindest eine im Rufnummernspeicher gespeicherte Adresse versandt. Unter einem negativen Ergebnis sei hier ein Über- oder Unterschreiten eines vorher definierten Wertes eines Parameters zu verstehen, beispielsweise wenn hierdurch die Funktion der Notrufsäule beeinträchtigt oder gestört wird oder wenn eine Störung droht. Vorzugsweise ist das Ergebnis definiert.
  • In einer Ausgestaltung wird eine Statusmeldung versandt, wenn beispielsweise eine Stromversorgung nicht mehr gewährleistet ist, ein Akkuladezustand einen gewissen Wert unterschritten hat, vorzugsweise den halben Ladestand oder ein Drittel Ladestand erreicht hat, oder ein Akku defekt oder leer ist. Weiterhin kann eine Statusmeldung an zumindest eine im Rufnummernspeicher gespeicherte Adresse versandt werden, wenn beispielsweise die Verbindungsqualität zum Mobilfunknetzwerk schwächer wird oder auch abbricht, insbesondere ist bei abgebrochener Verbindung zum Mobilfunknetzwerk eine redundante Telekommunikationsanbindung notwendig, um die Statusmeldung zu versenden. Beispielsweise wird eine zusätzliche Anbindung an ein leitungsgebundenes Netz verwendet.
  • Beispielsweise wird diese Anbindung über eine DECT-Verbindung realisiert. In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass in regelmäßigen Abständen eine Statusmeldung an zumindest eine im Rufnummernspeicher gespeicherte Adresse versandt wird. Die Statusmeldung kann alle oder einige oder einen der geprüften Parameter enthalten, insbesondere kann mit den regelmäßigen Statusmeldungen überprüft werden, ob noch eine Mobilfunkverbindung existiert. Wenn keine Statusmeldung über einen gewissen Zeitraum bei beispielsweise einer Leitstelle eingeht, so kann die Leitstelle eine Prüfung vornehmen, ob das Notrufmodul noch betriebsbereit ist. Hierzu kann die Leitstelle beispielsweise das Notrufmodul anrufen. Bei einem Anruf wird beispielsweise ein Ansagetext, der vorher auf dem Notrufmodul gespeichert worden ist, dem Anrufenden übermittelt. Weiterhin ist es möglich, dass beispielsweise über eine Datenverbindung oder über eine automatisierte Ansage die Parameter dem Anrufenden übermittelt werden. Statusmeldungen können beispielsweise über eine automatisierte Ansage an eine Leitstelle oder an einen beliebigen Empfänger versandt werden. Auch ist eine Kurznachricht über den sogenannten Short Message Service – SMS – in einer Ausgestaltung vorgesehen. Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass eine Statusmeldung via E-Mail versandt wird.
  • Eine weitere Variante sieht vor, dass ein Alarmausgang der Notrufsäule geschaltet beziehungsweise mit einem Signal belegt wird, wenn eine Prüfung zumindest eines definierten Parameters negativ ausfällt. So ist beispielsweise bei Einsatz eines Notrufmoduls in einer Notrufsäule vorgesehen, dass bei der regelmäßigen Prüfung der Parameter auch die Verbindung zum Mobilfunknetz überprüft wird. Sollte dabei vorzugsweise über einen gewissen Zeitraum eine Unterbrechung der Verbindung zum Mobilfunknetz festgestellt werden, so wird der Alarmausgang des Notrufmoduls geschaltet. Das Notrufmodul kann in dieser Ausgestaltung dann beispielsweise mit einer Überwachung der Notrufsäule verbunden sein. Die Überwachung ist in einer beispielhaften Ausführung derart programmiert, dass bei einer Belegung des Alarmausgangs des Notrufmoduls mit einem Signal eine Stilllegung der Notrufsäule zumindest partiell oder vollkommen erfolgt. So kann beispielweise die Notrufsäule durch ein Signal anzeigen, dass sie partiell oder vollkommen außer Betrieb ist. In einer Ausgestaltung ist dann vorgesehen, dass, sobald eine Mobilfunkverbindung wieder erkannt wird, der Alarmausgang wieder abgeschaltet wird, so dass die Notrufsäule wieder in den Normalbetrieb gehen kann. Insbesondere wird der Betrieb der Notrufsäule nicht nur bei fehlender Netzverbindung geändert, sondern auch wenn andere Parameter dies vorschreiben, beispielsweise wenn eine Stromversorgung der Notrufsäule nicht gewährleistet ist oder wenn ein Akkustand unter einen gewissen Wert fällt. Dann kann beispielweise die Notrufsäule Teile so abschalten, Funktionen unterdrücken und/oder ändern, um zumindest einen Notbetrieb noch für eine gewisse Zeit sicherzustellen. Auch ist beispielweise vorgesehen, dass der Alarmausgang ständig mit einem Signal belegt ist und eine Notfallfunktion einer daran angeschlossenen Komponente nur dann in Kraft tritt, wenn das Signal am Alarmausgang abgeschaltet wird. Auch bei Alarmanlagen kann die Verwendung des Alarmausgangs des Notrufmoduls hilfreich sein. So können mittels des Alarmausgangs bestimmte Prozesse durchgeführt werden. Beispielsweise ist in einer Ausgestaltung vorgesehen, dass mittels dem Alarmausgang eine Sirene betätigt wird. In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass mittels dem Alarmausgang eine Spannungsversorgung beispielsweise für eine Kamera oder ein anderes Überwachungsgerät geschaltet wird. In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der Alarmausgang beispielsweise ein DECT-Modul schaltet, das beispielsweise bei Verlust der Mobilfunkverbindung als redundantes System einspringt. Insbesondere sei in diesem Zusammenhang erwähnt, dass bei Verwendung des DECT-Moduls vorzugsweise sowohl das Notrufmodul als auch der DECT-Empfänger, der an das leitungsgebundene Telefonnetz angeschlossen ist, mit einer unterbrechungsfreien Stromversorgung verbunden ist. Gemäß einem weiteren Gedanken wird eine Zusatz-Notrufmodul zum nachträglichen Einbau in eine schon installierte Notrufsäule vorgeschlagen. Dieses kann beispielweise ein GSM-Modul mit einer SIM-Karte enthalten. Vorzugsweise ist auch eine Energieversorgung in dem Zusatz-Notrufmodul enthalten. Beispielweise kann ein Notrufmodul, vorzugsweise das Zusatz-Notrufmodul, als vormontierte Einheit in die Notrufsäule eingesetzt werden. Dadurch kann beispielsweise eine zusätzliche Verbindung zu einer Leitzentrale geschaffen werden oder aber eine bestehende Festleitung dahin opsolet werden.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen gehen aus den nachfolgenden Zeichnungen hervor. Die dort dargestellten Weiterbildungen sind jedoch nicht beschränkend auszulegen. Vielmehr können die dort beschriebenen Merkmale untereinander und mit den oben beschriebenen Merkmalen zu weiteren Ausgestaltungen kombiniert werden. Des Weiteren sei darauf verwiesen, dass die in der Figurenbeschreibung angegebenen Bezugszeichen den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung nicht beschränken, sondern lediglich auf die in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispiele verweisen. Gleiche Teile oder Teile mit gleicher Funktion weisen im Folgenden die gleichen Bezugszeichen auf. Es zeigen:
  • 1 ein Notrufmodul einer Notrufsäule sowie eine Verbindung zu einer Leitstelle in schematischer Ansicht;
  • 2 eine Notrufsäule; und
  • 3 eine Einheit für eine Notrufsäule, die insbesondere als Nachrüstsatz nutzbar ist.
  • 1 zeigt ein Notrufmodul 1 einer Notrufsäule mit einer Notruf-SIM-Karte 2, einer unterbrechungsfreien Stromversorgung 3, wobei die unterbrechungsfreie Stromversorgung 3 eine insbesondere kabelgebundene Netzverbindung 4 und einen Akkumulator 5 aufweist. Das Notrufmodul 1 ist verbunden mit einer Mobilfunkantenne 6, die in der in 1 gezeigten Ausgestaltung über eine Telekommunikationsschnittstelle 7 mit dem Notrufmodul 1 verbunden ist. Weiterhin weist das Notrufmodul 1 eine erste Datenschnittstelle 8 auf. An der Datenschnittstelle 8 ist ein Kommunikationsmittel 9 angeschlossen. Das Kommunikationsmittel 9 ist insbesondere ein Telefon. Weiterhin bevorzugt ermöglicht die erste Datenschnittstelle 8 einen Anschluss eines Analoggerätes, vorzugsweise eines analogen Telefons. Das Notrufmodul 1 weist weiterhin eine Eingangsschnittstelle 10 auf, wobei an der Eingangsschnittstelle 10 ein Notruftaster 11 angeschlossen ist. Bei Betätigung des Notruftasters baut das Notrufmodul 1 eine Verbindung zum Mobilfunknetz auf.
  • Mittels der Notruf-SIM-Karte 2 wird einer Mobilfunkverbindung eine hohe Priorität zugewiesen. Vorzugsweise erhält die Mobilfunkverbindung im Mobilfunknetz eine überdurchschnittlich hohe Priorität, beispielsweise eine Prioritätsstufe kleiner 4 in einer eMLPP-fähigen Mobilfunknetzwerk. Die Rufnummer wird dabei automatisch gewählt. Hierbei wird auf eine im Rufnummernspeicher der Notruf-SIM-Karte gespeicherte Rufnummer zurückgegriffen.
  • Des Weiteren weist das Notrufmodul 1 eine zweite Datenschnittstelle 13 auf, an der hier beispielhaft eine Kamera 14 angeschlossen ist. Diese kann im ständig laufenden Betrieb sein oder beispielsweise bei bestehender Verbindung zu einem Rufnummerrufteilnehmer eingeschaltet werden. Vorzugsweise kann die Kamera 14 beispielsweise mittels des Notrufmoduls 1 von einem Rufteilnehmer 27 eingeschaltet, gesteuert und auf deren Daten zugegriffen werden.
  • Das Notrufmodul weist des Weiteren einen Alarmausgang 15 auf, der in dieser Ausgestaltung mit einem Signalgeber 16 gekoppelt ist. Weiterhin weist das Notrufmodul eine Überwachungseinheit 17 auf. Der Betriebszustand kann durch Signalleuchten 18 und/oder über einen Monitor 19 abgerufen werden. Zur Programmierung des Notrufmoduls 1 und der in das Notrufmodul eingelegten Notruf-SIM-Karte 2 weist das Notrufmodul 1 eine Programmierschnittstelle 20 auf. Diese kann beispielsweise an einen Rechner 21 angeschlossen werden, mittels dem die Programmierung vollzogen werden kann. Weiterhin ist vorgesehen, dass die Programmierung auch mittels einer Mobilfunkverbindung erfolgen kann. So ist in einer Ausgestaltung vorgesehen, dass eine Programmierung beispielsweise mittels zumindest einer SMS-Nachricht vollzogen wird.
  • Des Weiteren weist das in 1 gezeigte Notrufmodul 1 ein DECT-Modul 22 auf. Dieses wird insbesondere dann verwendet, wenn eine Mobilfunkverbindung zusammengebrochen oder zu schwach ist. Das DECT-Modul wird auch über die unterbrechungsfreie Stromversorgung 3 gespeist. Des Weiteren ist ein in 1 nicht gezeigter DECT-Empfänger, der an ein leitungsgebundenes Netz angeschlossen ist, ebenfalls durch eine unterbrechungsfreie Stromversorgung gespeist. Dies ermöglicht insbesondere auch eine Verbindung mit einem ISDN- oder Voice-Over-IP-Netz.
  • 1 zeigt des Weiteren eine Basissende- und -empfangsstation für Mobilfunknetzwerke 23. Diese versorgt unmittelbar zumindest eine Funkzelle. Ein eingehender Anruf von dem Notrufmodul 1 wird von der Mobilfunkbasissende- und -empfangsstation 23 weitergeleitet beispielsweise an einen Rufzielteilnehmer 27. Weiterhin kann das Signal beispielsweise auch an eine Leitstelle 24 weitergeleitet werden. Die Leitstelle überwacht vorzugsweise mehrere Objekte, die jeweils ein Notrufmodul oder leitungsgebundene Notrufvorrichtungen aufweisen. Die Leitstelle 24 weist insbesondere einen Rechner 25 und zumindest ein Telefon 26 auf. Das Notrufmodul kann beispielsweise Nachrichten versenden, die auch über den Rechner 25 abrufbar sind. Beispielsweise versendet das Notrufmodul 1 eine E-Mail über das Internet. Hierzu ist in dem Notrufmodul 1 und insbesondere in der Notruf-SIM-Karte 2 vorgesehen, dass eine Datenpaketverbindung über das Mobilfunknetzwerk möglich ist. In der Regel wird bei Auftreten eines Notfalls der Alarmtaster 11 gedrückt und über die Kommunikationseinrichtung 9 eine Sprachkommunikationsverbindung zum Telefon 26 eines Rufzielteilnehmers 27 beziehungsweise einer Leitstelle 24 aufgebaut.
  • 2 zeigt in beispielhafter Ausgestaltung eine Notrufsäule 30, die mit einem GSM-Modul bestückt ist. Die Notrufsäule 30 kann mit einer Leitung 31 verbunden sein, die insbesondere im Erdreich eingegraben ist und eine Verbindung zu einer fernab gelegenen Telekommunikationseinheit ermöglicht. Dieses kann ein Metallkabel oder auch Glasfaser sein. Darüber hinaus weist die Notrufsäule eine Antenne 32 auf, über die das GSM-Modul der Notrufsäule 30 mit einer weit entfernt liegenden Notrufzentrale verbunden werden kann. Die Antenne 32 ist hier abgesetzt von der Notrufsäule 30 auf einem Straßenschild angeordnet. Es kann aber auch alternativ wie auch ergänzend die Notrufsäule selbst eine Antenne aufweisen. Die Notrufsäule weist bei dieser Ausgestaltung eine Energieversorgung mittels Solarzellen 33 und mittels einer Windkraftanlage 34 auf. Wie dargestellt, kann die Windkraftanlage 34 beispielweise in einem Fuß der Notrufsäule 30 angeordnet sein. Die Windkraftanlage 34 kann beispielsweise einen Vertikal-Rotor aufweisen, zum Beispiel einen Savonius-Rotor. Die Notrufsäule kann aber auch zusätzlich oder alternativ Strom über die Leitung 31 erhalten. Des Weiteren ist beispielhaft dargestellt, das die Notrufsäule zum Beispiel mit anderen Komponenten verbunden sein kann. Diese Komponenten können beispielweise eine Nebelüberwachung 35 oder auch ein elektrisch betriebenes Straßenschild 36 sein. So kann eine Stromversorgung für diese gleichzeitig auch eine Stromversorgung für die Notrufsäule 31 sein und umgekehrt.
  • 3 zeigt das Notrufmodul 1 in einer weiteren Ausgestaltung. Hierbei ist das Notrufmodul 1 als eine vorgefertigte, insbesondere auswechselbare Einheit 37 gestaltet. Diese Einheit 37 kann insbesondere eine abgeschlossene Einheit sein, so dass ein Zugriff von Außen durch Unberechtigte verhindert ist. Dieses ist durch die gestrichelte Umrandung angedeutet. In dem Notrufmodul 1 sind beispielweise ein austauschbarer Akkumulator 38, ein GSM-Modul 39 mit einer eingesetzten SIM-Karte 40, insbesondere eine Notruf-SIM-Karte und eine Antenne 32 angeordnet. Die Einheit 37 kann auch als Nachrüsteinheit in einer Notrufsäule untergebracht werden. Dazu kann sie beispielweise einen Spannungswandler 41 aufweisen, der in der Lage ist, die bisherige elektrische Versorgung der Notrufsäule nun auch zur Energieversorgung der Einheit 37 auszunutzen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Claims (13)

  1. Notrufsäule an einer Fahrstrecke oder an einem Weg, die mit zumindest einem GSM-Modul versehen ist, die mit einer SIM-Karte bestückt ist
  2. Notrufsäule nach Anspruch 1, die mit einer netzunabhängigen Stromversorgung versehen ist, wobei die Notrufsäule zumindest ein GSM-Modul aufweist, welches mit einer SIM-Karte bestückt ist, wobei die SIM-Karte eine Notruf-SIM-Karte (2) eines priorisierungsfähigen Mobilfunknetzes ist, das eine Anzahl von Prioritätsstufen für Verbindungen vorsieht, wobei die Notruf-SIM-Karte (2) für eine Verbindung im Mobilfunknetz eine Prioritätsstufe aufweist, die ungleich der geringsten Prioritätsstufe ist, bevorzugt in einem ersten Drittel der Prioritätsstufen angesiedelt ist.
  3. Notrufsäule nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das GSM-Modul zumindest ein Quad-Band umfasst.
  4. Notrufsäule nach Anspruch 1, 2 oder 3, das eine Anzahl von Prioritätsstufen für Verbindungen vorsieht, wobei die Notruf-SIM-Karte (2) als Universal Integrated Circuit Card (UICC) ausgestaltet ist und wobei auf der Notruf-SIM-Karte (2) zumindest eine International Mobile Subscriber Identity – IMSI – gespeichert ist, wobei die Notruf-SIM-Karte (2) für eine Verbindung im Mobilfunknetz eine Prioritätsstufe aufweist, die ungleich der geringsten Prioritätsstufe ist.
  5. Notrufsäule nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Notruf-SIM-Karte (2) eine Anzahl von Rufnummerspeicherplätzen aufweist und mittels der Notruf-SIM-Karte (2) ausschließlich die auf den Rufnummerspeicherplatzen gespeicherten Rufnummern anwählbar sind.
  6. Notrufsäule nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Notruf-SIM-Karte (2) eine insbesondere unveränderliche IP-Adresse (Internet Protokoll Adresse) zugeordnet ist.
  7. Notrufsäule nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diese eine unterbrechungsfreie Stromversorgung aufweist.
  8. Verfahren zum Betreiben einer Notrufsäule nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei mittels eines GSM-Moduls eine Verbindung aufgenommen wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8 mit zumindest einer Datenschnittstelle (8, 13) und zumindest einer Telekommunikationsschnittstelle (7), wobei die Telekommunikationsschnittstelle (7) zur Aufnahme einer Notruf-SIM-Karte (2) zur Verbindung über ein Mobilfunknetz ausgestaltet ist, wobei in einem Bedarfsfall das Notrufmodul (1) eine Verbindung über ein priorisierungsfähiges Mobilfunknetzwerk, das eine Anzahl von Prioritätsstufen für Verbindungen vorsieht, mit zumindest einer im Rufnummerspeicher gespeicherten Rufnummer aufbaut und wobei mittels der Notruf-SIM-Karte (2) der Verbindung im Mobilfunknetzwerk eine Prioritätsstufe zugewiesen wird, die ungleich der geringsten Prioritätsstufe ist.
  10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass ausschließlich zu im Rufnummernspeicher gespeicherten Rufnummern eine Verbindung aufgenommen wird.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Notrufsäule eine regelmäßige Prüfung von Parametern der Notrufsäule, vorzugsweise mittels eines Notrufmoduls (1) und/oder von Parametern der am Notrufmodul (1) angeschlossenen Komponenten, durchführt.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem negativen Ergebnis der Prüfung zumindest eines definierten Parameters eine Statusmeldung an zumindest eine im Rufnummernspeicher gespeicherte Adresse versandt wird.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass in regelmäßigen Abständen eine Statusmeldung an zumindest eine im Rufnummernspeicher gespeicherte Adresse versandt wird.
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