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Technisches Gebiet
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sitzbefestigung mit integrierter Ersatzradbefestigung und einer Funktionsintegration zum Befestigen zumindest eines Kraftfahrzeugsitzes an einer Kraftfahrzeugkarosserie und im Besonderen eine Sitzbefestigung für die dritte Sitzreihe eines Minivans, eines Multi-Purpose-Vehicles (MPV) bzw. eines Kleinbusses oder -Transporters.
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Hintergrund
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Kraftfahrzeugen, welche drei in Fahrtrichtung hintereinander angeordnete Sitzreihen aufweisen, steht im Fahrzeuginnenraum oftmals nur noch ein begrenztes Transportvolumen für weitere im Kraftfahrzeug mitzuführende Gegenstände zur Verfügung. Die dritte Sitzreihe ist typischerweise im Bereich der Hinterräder und somit im Bereich eines heckseitigen Ladebodens angeordnet. Die oberhalb des Ladebodens vorgesehene dritte Sitzreihe oder entsprechende Einzelsitze verhindern dabei ein Anheben des Ladebodens, sodass es unpraktikabel erscheint, ein Ersatzrad in einer von oben zugänglichen, unterhalb eines anhebbaren Ladebodens vorzusehenden Ersatzradmulde mitzuführen.
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Bei derartigen Fahrzeugen, wie zum Beispiel Minivans, Multi-Purpose-Vehicles (MPV) oder bei Kleinbussen ist es daher üblich, ein Ersatzrad Außenbereich des Kraftfahrzeugs unterhalb eines Ladebodens zu verstauen. Das außen am Fahrzeug mitgeführte Ersatzrad kann dabei im Bedarfsfall unterhalb des Ladebodens, etwa heckseitig aus einer Verstauposition herausgezogen werden.
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Das Mitführen eines Ersatzrades im Außenbereich eines Kraftfahrzeugs ist gegenüber einer Anordnung im Kraftfahrzeuginnenraum als nachteilig zu erachten. Im Kraftfahrzeuginnenraum kann das Ersatzrad im Vergleich zu einer Anordnung im Außenbereich besser gegen Feuchtigkeit, Schmutz, Staub und damit auch besser gegen Korrosion und vorzeitige Alterungsprozesse geschützt werden.
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Das Vorsehen einer dritten Sitzreihe erfordert zudem die Ausgestaltung eines für den Insassenschutz ausreichenden Sicherheitssystems. So sind an der dritten Sitzreihe, ähnlich wie auch an der zweiten Sitzreihe oder an den Vordersitzen Gurtsysteme für die Fahrzeuginsassen vorzusehen, welche hinreichend stabil mit tragenden Strukturkomponenten der Kraftfahrzeugkarosserie zu verbinden sind. Ein etwa in der Fahrzeugmitte angeordnetes Gurtschloss ist hierbei in ausreichendem Maße strukturell, das heißt lastübertragend mit Komponenten der Kraftfahrzeugkarosserie zu verbinden.
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Der vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine hinsichtlich der Stauraumaufteilung des Kraftfahrzeugs verbesserte Sitzbefestigung, insbesondere für eine dritte Sitzreihe eines Kraftfahrzeugs bereitzustellen, die insbesondere eine Unterbringung eines Ersatzrades im Kraftfahrzeuginnenraum ermöglicht und die sich zugleich vorteilhaft auf die Unterbringung und Anordnung eines Sicherheitssystems für die Fahrzeuginsassen auswirken kann. Die Sitzbefestigung soll ferner zur Reduzierung des Kraftfahrzeuggewichts und somit zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs beitragen.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen
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Diese Aufgabe wird mit einer Sitzbefestigung gemäß Patentanspruch 1, ferner mit einer Kraftfahrzeugkarosserie nach Anspruch 9 sowie mit einem Kraftfahrzeug gemäß Patentanspruch 15 gelöst, wobei vorteilhafte Ausgestaltungen jeweils Gegenstand abhängiger Patentansprüche sind.
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Die insoweit vorgesehene Sitzbefestigung ist zur Befestigung zumindest eines Kraftfahrzeugsitzes an einer Kraftfahrzeugkarosserie ausgebildet. Die Sitzbefestigung weist dabei eine Trägerstruktur zur Aufnahme des zumindest einen Sitzes auf. Die Trägerstruktur ist ferner mittels zumindest eines Scharniers schwenkbar an der Kraftfahrzeugkarosserie befestigbar. Sie stellt somit eine schwenkbare Befestigungsstruktur für zumindest einen Kraftfahrzeugsitzes bereit, sodass sämtliche an der Trägerstruktur befestigten Sitze, bevorzugt die Sitze einer dritten Sitzreihe bzw. die dritte Sitzreihe als Gesamtes von einer Grundstellung in eine bevorzugt nach vorn geklappte Ladestellung überführbar sind.
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In der Ladestellung kann dabei ein unterhalb der Trägerstruktur befindlicher Ladeboden zumindest bereichsweise angehoben werden, um eine Zugangsmöglichkeit zu einer darunterliegenden Ersatzradmulde bereitzustellen. Das Ersatzrad kann aufgrund der schwenkbaren Lagerung der Sitzbefestigung und ihrer Trägerstruktur im Kraftfahrzeuginnenraum, bevorzugt unterhalb eines von oben zugänglichen heckseitigen Ladebodens angeordnet werden. Indem die Sitzbefestigung zum Beispiel nach vorn, in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs weisend in eine Ladestellung verschwenkt werden kann, wird der darunter befindliche Ladeboden von oben zugänglich, ohne die Sitze der dritten Sitzreihe in aus dem Fahrzeug ausbauen zu müssen.
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Die insgesamt schwenkbare Anbindung der Sitzbefestigung bzw. ihrer die Sitze aufnehmenden Trägerstruktur erweist sich für die innenraumseitige Zugänglichkeit einer, bezogen auf die Fahrzeughochrichtung (z), darunter angeordneten Ersatzradmulde als vorteilhaft.
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Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung weist die Trägerstruktur zumindest ein vom Scharnier beabstandetes Befestigungselement auf, welches mit einer unterhalb der Trägerstruktur vorgesehenen Ersatzradbefestigung des Kraftfahrzeugs verbindbar ist. Indem die Trägerstruktur der Sitzbefestigung ein Befestigungselement zur unmittelbaren Verbindung mit einer unterhalb der Trägerstruktur im Kraftfahrzeug angeordneten Ersatzradbefestigung aufweist, kann die Trägerstruktur an mehreren voneinander beabstandeten Punkten mit der Kraftfahrzeugkarosserie verbunden werden. Die Anbindung von Trägerstruktur und Kraftfahrzeugkarosserie kann zu einer wechselseitigen Stabilisierung der Trägerstruktur als auch der Kraftfahrzeugkarosserie beitragen, sodass sowohl Trägerstruktur als auch die mit ihr zu verbindenden Tragstrukturkomponenten der Kraftfahrzeugkarosserie dementsprechend geringere mechanische Lastanforderungen erfüllen müssen und dementsprechend gewichtseinsparend ausgebildet werden können.
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Die strukturelle Verbindung der Trägerstruktur der Sitzbefestigung mit einer karosserieseitig vorgesehenen Ersatzradbefestigung erlaubt zudem eine Reduzierung von Bauteilen, die typischerweise zur Befestigung der Trägerstruktur am Kraftfahrzeug ansonsten vorzusehen wären.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung weist die Trägerstruktur der Sitzbefestigung zumindest eine sich im Wesentlichen in Fahrzeugquerrichtung (y) erstreckende Quertraverse sowie zumindest einen die Quertraverse mit dem zumindest einen Scharnier verbindenden Schenkel auf. Der Schenkel erstreckt sich hierbei bevorzugt senkrecht zur Quertraversen, folglich in Fahrzeuglängsrichtung (x). Die Quertraverse ist zudem an einem dem Scharnier der Trägerstruktur abgewandten Bereich vorgesehen, um der Trägerstruktur auch in einem dem zumindest einen Scharnier abgewandten Bereich eine ausreichende Stabilität und Verwindungssteifigkeit verleihen zu können. Mittels der Quertraversen kann die Trägerstruktur der Sitzbefestigung zudem gesondert an der Kraftfahrzeugkarosserie, insbesondere an deren tragenden Strukturkomponenten, bevorzugt lösbar, befestigt werden.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist die Trägerstruktur zur Aufnahme von zumindest zwei nebeneinander angeordneten Kraftfahrzeugsitzen vorgesehen. Sie weist ferner einen zwischen den Sitzen verlaufenden Mittelschenkel auf, welcher die Quertraverse mit einem Scharnier der Trägerstruktur verbindet. Der Mittelschenkel kommt bevorzugt in etwa mittig zwischen den zumindest zwei Sitzen, bevorzugt mittig zwischen den in Fahrzeugquerrichtung (y) außenliegenden Randbereichen der Trägerstruktur zu liegen. Mittelschenkel und Quertraverse bilden dabei in der von Fahrzeuglängsrichtung (x) und Fahrzeugquerrichtung (y) gebildeten x-y-Ebene eine T-artige Trägerstruktur.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist am Mittelschenkel zumindest ein Gurtschloss für einen Sicherheitsgurt, insbesondere für einen Zweipunkt- oder Dreipunktgurt vorgesehen. Insbesondere können die im mechanischen Lastfall auf ein Gurtschloss einwirkenden Zugkräfte über den Mittelschenkel der Trägerstruktur der Sitzbefestigung in die Kraftfahrzeugkarosserie abgeleitet werden.
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Es ist dabei nach einer Weiterbildung insbesondere vorgesehen, dass das vom Scharnier beabstandete Befestigungselement der Trägerstruktur ebenfalls am Mittelschenkel angeordnet ist und dabei von einer Unterseite, das heißt von einer dem Gurtschloss abgewandten Seite zugänglich ist. Das Gurtschloss sowie das Befestigungselement des Mittelschenkels können dabei gleichermaßen vom Scharnier beabstandet angeordnet sein. Insbesondere das Befestigungselement kann in unmittelbarer Nähe, aber auch weiter beabstandet vom Gurtschloss am Mittelschenkel vorgesehen werden. Das Befestigungselement kann insoweit an einem dem Scharnier abgewandten Endabschnitt des Mittelschenkels oder im Bereich der mit diesem Ende verbundenen Quertraversen vorgesehen werden.
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Mittels des mit der Ersatzradbefestigung verbindbaren Befestigungselements kann der Mittelschenkel gesondert über die Ersatzradbefestigung mit tragenden Strukturkomponenten der Kraftfahrzeugkarosserie strukturell verbunden werden, sodass etwaige über das Gurtschloss in den Mittelschenkel eingeleitete Zugkräfte über die Anbindung zur Ersatzradbefestigung in besonders vorteilhafter Weise über die Ersatzradbefestigung in die Karosserie abgeleitet werden können. Indem der Mittelschenkel nicht nur über ein Scharnier, sondern zusätzlich auch mittels des Befestigungselements mit der Ersatzradbefestigung bevorzugt lösbar verbindbar ist, kann eine, bezogen auf die Fahrzeugquerrichtung (y) etwa mittig zwischen den Seitenrändern der Trägerstruktur der Sitzbefestigung liegende karosserieseitige Anbindung der Trägerstruktur geschaffen werden.
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Des Befestigungselement kann neben einer Anordnung am Mittelschenkel auch an der Quertraverse der Trägerstruktur, bevorzugt an deren Unterseite vorgesehen werden, sodass die Quertraverse als auch der unmittelbar mit ihr verbundene Mittelschenkel, bevorzugt in etwa mittig, zwischen ihren in Fahrzeugquerrichtung (y) liegenden Endabschnitten gesondert mit der Kraftfahrzeugkarosserie verbunden und somit strukturell stabilisiert werden kann.
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Indem ferner das mit der Ersatzradbefestigung zusammenwirkende Befestigungselement der Trägerstruktur in unmittelbarer Nähe zum Gurtschloss angeordnet ist, kann ein durch den Mittelschenkel verlaufender Lastpfad für die Gurtanbindung vergleichsweise kurz ausgebildet werden.
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Schließlich kann nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung die Tragstruktur zwei weitere, seitliche Schenkel aufweisen, die mit einem Ende mittels Scharnieren schwenkbar an der Kraftfahrzeugkarosserie gelagert und die mit einem gegenüberliegenden anderen Ende mittels zumindest einer Arretierung an der Kraftfahrzeugkarosserie arretierbar sind. Indem die Tragstruktur neben dem Mittelschenkel noch zwei weitere, entlang der Seitenränder der Tragstruktur verlaufende seitliche Schenkel aufweist, kann die Tragstruktur insgesamt einen annähernd geschlossenen Rahmen zur Aufnahme zumindest eines Fahrzeugsitzes bereitstellen.
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Mit einem Verschwenken der Tragstruktur zwischen ihrer Grundstellung und einer hochgeklappten Ladestellung können somit mit nur einem oder einigen wenigen Handgriffen sämtliche hieran befestigte Fahrzeugsitze in eine Ladestellung überführt werden. Es ist hierbei von Vorteil vorgesehen, wenn die Sitzlehnen der Fahrzeugsitze zuvor nach vorn auf ein Sitzpolster geklappt sind, um möglichst ohne Kollision mit in Fahrtrichtung davor angeordneten Sitzen, etwa den Sitzen einer zweiten Sitzreihe, in die Ladestellung verschwenkt werden zu können.
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Die seitlichen Schenkel verlaufen bevorzugt parallel zum Mittelschenkel und sind von Vorteil mit ihrem in Fahrtrichtung hintenliegenden Endabschnitt mit der zumindest einen Quertraverse verbunden. Die Arretierung der Trägerstruktur ist bevorzugt an einem den jeweiligen Scharnieren abgewandten freien Ende der seitlichen Schenkel bzw. in Verlängerung der sich zwischen den Schenkeln erstreckenden Quertraversen vorgesehen. Die Arretierung kann hierbei typischerweise einen oder mehrere Bolzen aufweisen, die zum Beispiel in einem karosserieseitigen Schloss lösbar befestigbar sind. Durch eine derartige Arretierung oder Verriegelung der Tragstruktur kann diese gegen unbeabsichtigtes Verschwenken gesichert und im Fahrzeug arretiert werden.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung sind die Arretierung der Tragstruktur und das zumindest eine bevorzugt an der Unterseite der Tragstruktur vorgesehene Befestigungselement miteinander gekoppelt in eine Freigabestellung überführbar. Das zum Beispiel mittig zwischen den seitlichen Arretierungen angeordnete Befestigungselement kann ähnlich wie die Arretierungen selbst zum Beispiel über ein flexibles Betätigungselement, wie etwa einen Betätigungszug oder mittels eines elektromechanischen Verstellmechanismus mit einem zentralen Betätigungselement gekoppelt sein, sodass der Endanwender lediglich durch Betätigung eines Betätigungselements sowohl eine wechselseitige Arretierung von Befestigungselement und Ersatzradbefestigung als auch eine Arretierung der seitlichen Schenkel aufheben kann, um die Trägerstruktur der Sitzbefestigung aus ihrer Grundstellung heraus in die Ladestellung zu verschwenken.
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Nach einem weiteren unabhängigen Aspekt ist ferner eine Kraftfahrzeugkarosserie vorgesehen, welche zumindest eine zuvor beschriebene Sitzbefestigung mit einer schwenkbar an der Karosserie gelagerten Trägerstruktur aufweist.
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Die Karosserie weist in einer bevorzugten Ausgestaltung ferner eine Ersatzradbefestigung auf, mit welcher die Trägerstruktur der Sitzbefestigung über ein Befestigungselement lösbar verbindbar ist. Die Ersatzradbefestigung erstreckt sich hierbei, bezogen auf die Fahrzeughochrichtung (z) unterhalb der Trägerstruktur der Sitzbefestigung, bevorzugt in einem Bereich, welcher beabstandet von einem Scharnier für die schwenkbare Anbindung der Trägerstruktur der Sitzbefestigung an der Karosserie vorgesehen ist.
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Nach einer Weiterbildung ist die Ersatzradbefestigung als ein sich von einem Boden einer Ersatzradmulde erstreckender Zapfen ausgebildet. Der sich bevorzugt in Fahrzeughochrichtung (z) erstreckende Zapfen kann ferner für die Befestigung eines Ersatzrades im Bereich der Ersatzradmulde vorgesehen sein. So kann das Ersatzrad mit seiner Felge in etwa zentriert zum Zapfen in der Ersatzradmulde angeordnet werden und mittels einer auf den Zapfen aufschraubbaren und mit der Felge in Wirkverbindung tretenden Schraube über den Zapfen an der Ersatzradmulde lösbar befestigt werden. Der Zapfen ist hierbei insbesondere fest mit dem Boden der Ersatzradmulde befestigt, etwa mit diesem verschweißt, verschraubt oder genietet.
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Die Ersatzradmulde ist bevorzugt als einteiliges Blechformteil ausgebildet, welches mit seinen Seitenrändern an in Fahrzeuglängsrichtung verlaufenden, gegenüberliegenden Längsträgern sowie mit zumindest einem die Längsträger in Fahrzeugquerrichtung (y) miteinander verbindenden Querträger befestigt ist. Die Befestigung der Ersatzradmulde bzw. der Blechformteils mit angrenzenden tragenden Strukturkomponenten der Kraftfahrzeugkarosserie erfolgt bevorzugt mittels Schweißen, Kleben und/oder oder mittels punktuellem Durchsetzfügen.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung weist das bevorzugt an der Unterseite des Mittelschenkels der Trägerstruktur der Sitzbefestigung vorgesehenes Befestigungselement eine Buchse zur Aufnahme eines freien Endabschnitts des an der Ersatzradmulde vorgesehenen Zapfens auf.
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In vorteilhafter Ausgestaltung kann der Zapfen mit dem korrespondierenden Befestigungselement der Trägerstruktur der Sitzbefestigung lösbar verrasten. So kann der Zapfen zum Beispiel an seinem freien Ende eine spitz zulaufende Einführ- oder Anlaufschräge für die Buchse sowie angrenzend hieran zumindest eine Hinterschneidung oder einen Rastvorsprung aufweisen, während die Buchse hierzu korrespondierende Formschluss-, insbesondere Rastmittel aufweisen kann, die mit Vorsprüngen oder Hinterschneidungen des Zapfens eine in Längsrichtung des Zapfens bzw. eine in Fahrzeughochrichtung (z) wirkende formschlüssige Verbindung bilden können.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist ferner vorgesehen, dass die Sitzbefestigung, insbesondere ihre Trägerstruktur zur schwenkbaren Aufnahme zumindest eines Sitzes einer dritten Sitzreihe eines Kraftfahrzeuges ausgebildet ist. Bevorzugt dient die Trägerstruktur der Aufnahme sämtlicher Sitze einer dritten Sitzreihe eines etwa als Minivan oder Multi-Purpose-Vehicles ausgebildeten Kraftfahrzeugs.
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Schließlich ist nach einem weiteren unabhängigen Aspekt ein Kraftfahrzeug vorgesehen, welches eine zuvor beschriebene Kraftfahrzeugkarosserie, respektive zumindest eine zuvor beschriebene Sitzbefestigung aufweist.
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Kurzbeschreibung der Figuren
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Weitere Ziele, Merkmale sowie Vorteile sowie Anwendungsmöglichkeiten werden in der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Figuren erläutert. Hierbei zeigen:
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1 eine perspektivische Darstellung einer Kraftfahrzeug-Rohkarosserie mit einer daran schwenkbar gelagerten Trägerstruktur einer Sitzbefestigung für eine dritte Sitzreihe,
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2 eine weitere perspektivische Darstellung der Karosserie, wobei die Trägerstruktur der Sitzbefestigung mit Gurtschlössern und Verkleidungselementen versehen ist,
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3 eine vergrößerte Seitenansicht der Darstellung gemäß 2 und
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4 eine der 3 entsprechende, teilweise geschnittene Seitenansicht einer in verschiedenen Schwenkpositionen befindlichen Sitzbefestigung.
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Detaillierte Beschreibung
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In 1 ist eine Kraftfahrzeugkarosserie 1 eines drei Sitzreihen aufweisenden Kraftfahrzeugs im Rohbau bereichsweise dargestellt. Im Heckbereich weist die Karosserie 1 zwei im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung (x) verlaufende Längsträger 24 auf, an deren Außenseiten zwei Radhäuser 32 für die Hinterräder des Kraftfahrzeugs ausgebildet sind. Zwischen den Längsträgern 24 erstreckt sich ein als Ersatzradmulde 26 ausgebildetes Blechformteil. Der Ersatzradmulde 26 in Fahrtrichtung (x) des Kraftfahrzeugs vorgelagert, ist eine insgesamt drei Fahrzeugsitze aufweisende zweite Sitzreihe 34 vorgesehen.
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Dieser in Fahrtrichtung vorgelagert befinden sich zwei hier nicht explizit gezeigte Frontsitze, ein Fahrersitz und ein Beifahrersitz. Im Bereich hinter der zweiten Sitzreihe 34 ist eine Sitzbefestigung 10 zur Anbindung einer dritten Sitzreihe 39 vorgesehen, welche zumindest zwei Fahrzeugsitze 40 aufweist, wie sie in einer zusammengeklappten Stellung in 4 in einer Seitenansicht gezeigt sind. Die Sitzbefestigung 10 weist eine Trägerstruktur 11 mit insgesamt drei Schenkeln, nämlich zwei seitlichen Schenkeln 14 und einem Mittelschenkel 16 auf, die sich in der in 1 und 2 gezeigten Grundstellung im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung (x) erstrecken.
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Die Seitenschenkel 14 als auch der Mittelschenkel 16 erstrecken sich im Wesentlichen parallel zueinander, wobei die seitlichen Schenkel 14 in etwa oberhalb der Längsträger 24 zu liegen kommen und der Mittelschenkel 16 in etwa mittig zwischen den seitlichen Schenkeln 14 angeordnet ist. Sämtliche Schenkel 14, 16 sind mit ihrem der zweiten Sitzreihe 34 zugewandeten Endabschnitt über einzelne Scharniere 18 schwenkbar an den tragenden Strukturkomponenten der Kraftfahrzeugkarosserie 1 gelagert.
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Der Fahrtrichtung entgegengesetzt, also der zweiten Sitzreihe 34 abgewandt, sind die seitlichen Schenkel 14 als auch der Mittelschenkel 16 über eine sich im Wesentlichen in Fahrzeugquerrichtung (y) erstreckende Quertraverse 12 miteinander verbunden. Die seitlichen Schenkel 14, der Mittelschenkel 16 und die Quertraverse 12 bilden eine Trägerstruktur 11 zur Aufnahme von zumindest zwei in Fahrzeugquerrichtung (y) nebeneinander anzuordnenden Fahrzeugsitzen 40 einer dritten Sitzreihe 39.
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In Abwandlung hiervon ist zudem denkbar, dass sämtliche Schenkel 14, 16 auch an mit ihrem den Scharnieren 18 zugewandten vorderen Ende mittels einer weiteren, etwa vorderen, hier nicht explizit gezeigten Quertraverse strukturell verbunden sind, sodass von der vorderen und der hinteren Quertraverse mit den sich dazwischen erstreckenden Schenkeln 14, 16 eine insgesamt geschlossene rahmenartige Trägerstruktur gebildet werden kann. Eine Scharnieranbindung an die Kraftfahrzeugkarosserie könnte hierbei über die vordere Quertraverse erfolgen, sodass etwaige Scharniere auch unabhängig und bezogen auf die Fahrzeugquerrichtung (y) beabstandet von den Schenkeln 14, 16 zu liegen kommen können.
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Wie ferner in 2 gezeigt, dient der Mittelschenkel 16 der Anbindung zweier Gurtschlösser 20, die zur Befestigung entsprechender Gurtschnallen eines Zweipunkt- oder Dreipunktgurtes der hinteren Fahrzeugsitze 40 vorgesehen sind. Die Gurtschlösser 20 sind hierbei beabstandet vom in Fahrzeugfahrtrichtung vorn liegenden Scharnier 18 angeordnet. Ferner ist an einer Unterseite des Mittelschenkels 16 ein Befestigungselement 30 vorgesehen, welches mit einer unterhalb der Trägerstruktur 11 zu liegen kommenden Ersatzradbefestigung 28 zusammenwirken kann.
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Die Ersatzradbefestigung 28 weist einen in etwa in Fahrzeughochrichtung (z) nach oben ragenden Zapfen 29 auf, der mit dem trägerstrukturseitigen Befestigungselement 30 lösbar verrosten kann. Das trägerstrukturseitige Befestigungselement 30 kann insoweit eine in etwa zylindrische Buchse aufweisen, die mit einer Hinterschneidung des Zapfens 29 zusammenwirken kann.
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Wie im Querschnitt der 3 gezeigt, kann somit eine strukturelle Verbindung bzw. ein mittiger Lastpfad ausgehend vom Gurtschloss 20 über den Mittelschenkel 16 in die Ersatzradbefestigung 28 bereitgestellt werden. Etwaige am Gurtschloss 20 auftretende Zugkräfte können somit besonders effektiv und wirkungsvoll in die Ersatzradbefestigung 28, mithin in die unterhalb der Sitzbefestigung 10 angeordnete Ersatzradmulde 26 abgeleitet werden. Der Zapfen 29 ist hierbei fest am Boden 25 der Ersatzradmulde 26 befestigt.
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Eine lastpfadübertragende Strecke zwischen Gurtschloss 20 und einer vergleichsweise stabilen Komponente der Kraftfahrzeugkarosserie, etwa einer Ersatzradbefestigung 28 kann auf diese Art und Weise vergleichsweise kurz und unter geringem Material- sowie Gewichtsaufwand realisiert werden. Zudem kann durch die unmittelbare wechselseitige Befestigung der Trägerstruktur 11 mit einer Ersatzradbefestigung 28 eine Systemintegration erreicht werden, sodass gesonderte oder strukturverstärkende Bauteile, etwa zum Bereitstellen einer ausreichenden Stabilität für die Gurtschlossanbindung in vorteilhafter Weise entfallen können.
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Zudem kann die gesamte Trägerstruktur 11 mit daran angeordneten Sitzen 40, wie in 4 gezeigt, aus einer im Wesentlichen horizontalen Grundstellung heraus in eine annähernd aufrechte Ladestellung überführt werden, in welcher ein die Ersatzradmulde 26 abdeckender, vorliegend nicht explizit gezeigter Ladeboden zumindest bereichsweise angehoben werden kann, um eine Zugangsmöglichkeit zum darunterliegenden und im Bereich der Ersatzradmulde 26 befestigten Ersatzrades 36 bereitzustellen.
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Die Sitze 40 der dritten Sitzreihe 39 sind, wie in 4 gezeigt, nach vom umklappbar ausgestaltet. So sind die Sitzlehnen 44 der Sitze zusammen mit daran befestigten Kopfstützen 46 nach vorn auf ein Sitzpolster 42 umklappbar. Sitzlehne 44 und Sitzpolster 42 sind dabei über zwei Gelenke 48, 50 oder Schwingen schwenkbar miteinander verbunden. In der nach vorn umgeklappten Konfiguration gemäß 4 kann die Trägerstruktur 11, mithin die gesamte Sitzbefestigung 10 mit den an der Trägerstruktur 11 befestigten Sitzen 40 nach vorn in die Ladestellung verschwenkt werden, um somit den unterhalb der Sitzbefestigung liegenden Bereich einer von oben und vom Innenraum des Kraftfahrzeugs her zugänglichen Ersatzradmulde 26 freizugeben.
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In den 1 und 2 ist ferner eine karosserieseitige Arretierung 22 der Trägerstruktur 11 angedeutet. Die nach hinten, der zweiten Sitzreihe 34 abgewandten Endabschnitte der seitlichen Schenkel 14 können zusammen mit der Quertraverse 12 an einer karosserieseitig an den Längsträgern 24 vorgesehenen Arretierung 22 in ihrer Grundstellung lösbar befestigt werden. Die Arretierung 22, kann zum Beispiel ein Schloss aufweisen, welches zur Aufnahme eines an der Trägerstruktur vorgesehenen Schließbolzen ausgebildet ist. Die Arretierung 22 und das Befestigungselement 30, insbesondere deren Verschluss- oder Rastmechanismen können z. B. elektromechanisch oder rein mechanisch, etwa mittels eines Betätigungszugs miteinander gekoppelt sein.
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So können die seitlichen Arretierungen 22 sowie das in etwa mittig an der Trägerstruktur vorgesehene Befestigungselement 30 kombiniert, bevorzugt mittels eines einzigen, vom Endanwender zu betätigenden Betätigungselements, welches hier nicht explizit gezeigt ist, in eine Freigabestellung überführt werden, sodass mit nur einem einzigen oder mit wenigen Handgriffen die Arretierung der Sitzbefestigung 10 an der Kraftfahrzeugkarosserie 1 gelöst und die Sitzbefestigung 10 mit ihrer Trägerstruktur 11 und den daran angeordneten Fahrzeugsitzen 40 in die in 4 gezeigte Ladestellung überführt werden können.
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Die dargestellten Ausführungsformen zeigen lediglich mögliche Ausgestaltung der Erfindung zu welcher weitere zahlreiche Varianten denkbar und Im Rahmen der Erfindung sind. Die exemplarisch gezeigten Ausführungsbeispiele sind in keiner Weise hinsichtlich des Umfangs, der Anwendbarkeit oder der Konfigurationsmöglichkeiten der Erfindung als einschränkend auszulegen. Die vorliegende Beschreibung zeigt dem Fachmann lediglich eine mögliche Implementierung eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels auf. So können an der Funktion und Anordnung von beschriebenen Elementen vielfältigste Modifikationen vorgenommen werden, ohne hierbei den durch die nachfolgenden Patentansprüche definierten Schutzbereich oder dessen Äquivalente zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kraftfahrzeugkarosserie
- 10
- Sitzbefestigung
- 11
- Tragstruktur
- 12
- Quertraverse
- 14
- Seitlicher Schenkel
- 16
- Mittelschenkel
- 18
- Scharnier
- 20
- Gurtschloss
- 22
- Arretierung
- 24
- Längsträger
- 25
- Boden
- 26
- Ersatzradmulde
- 28
- Ersatzradbefestigung
- 29
- Zapfen
- 30
- Befestigungselement
- 31
- Buchse
- 32
- Radhaus
- 34
- Zweite Sitzreihe
- 36
- Ersatzrad
- 39
- Dritte Sitzreihe
- 40
- Fahrzeugsitz
- 42
- Sitzpolster
- 44
- Sitzlehne
- 46
- Kopfstütze
- 48
- Gelenk
- 50
- Gelenk
- 52
- Verkleidung