DE102011119041A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Handhaben von in Bündeln zusammengefassten Beuteln - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Handhaben von in Bündeln (13) zusammengefassten Beuteln (10), insbesondere Wicket-Beuteln, und zum Zuführen der Beutel (10) zu einer Verpackungsmaschine (11). Weiterhin betrifft die Erfindung eine entsprechende Vorrichtung. Die Besonderheit besteht in folgenden Merkmalen: – die Beutel (10) werden in mehreren Bündeln (13) in einem der Verpackungsmaschine (11) vorgeordneten Magazin (14) bereitgestellt, – die Bündel (13) sind jeweils derart auf Beutelträgern (15) angeordnet, dass sich die Beutelträger (15) durch Aufhängelöcher (12) der Beutel (10) erstrecken, – die Beutelträger (15) mit den daran befindlichen Beuteln (10) werden aus dem Magazin (14) der Verpackungsmaschine (11) zugeführt, – die Bündel (13) werden von den Beutelträgern (15) unmittelbar an entsprechend angeordnete Aufnahmestifte (28) einer taktweise angetriebenen Fördereinrichtung (29) der Verpackungsmaschine (11) übergeben und nachfolgend in der Verpackungsmaschine (11) befüllt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Handhaben von in Bündeln zusammengefassten Beuteln, insbesondere Wickel-Beuteln, und zum Zuführen der Beutel zu einer Verpackungsmaschine, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Weiterhin betrifft die Erfindung eine entsprechende Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 7.
- Insbesondere bei der Verpackung von Hygieneprodukten, wie Windeln oder Damenbinden, werden die Produkte in sogenannten Wicket-Beuteln verpackt. Derartige Beutel zeichnen sich dadurch aus, dass die Beutel in einem oberen Bereich Löcher zur Handhabung der Beutel aufweisen.
- In der Praxis werden Bündel aus Beuteln nacheinander manuell durch einen Bediener einer Verpackungsmaschine zugeführt. Dabei können die Bündel beispielsweise mit den Löchern der Beutel auf Aufnahmestifte eines Förderers der Verpackungsmaschine aufgesteckt werden.
- Ein Nachteil dieser Vorgehensweise besteht darin, dass bei einer manuellen Zufuhr der Bündel die Geschwindigkeit der Verpackungsmaschine begrenzt ist. Der Bediener kann die Bündel nämlich nur während eines kurzzeitigen Stillstands des entsprechenden Förderers auflegen. Bei entsprechend hohen Produktionsgeschwindigkeiten der Verpackungsmaschine ist die Stillstandszeit des Förderers entsprechend kurz, sodass der Bediener schnell an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit kommt.
- Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde Verfahren und Vorrichtungen der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Zufuhr der Beutel auch bei hohen Produktionsgeschwindigkeiten der Verpackungsmaschine gewährleisten.
- Zur Lösung dieser Aufgabe weist ein erfindungsgemäßes Verfahren die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Es ist demnach vorgesehen, dass
- – die Beutel in mehreren Bündeln in einem der Verpackungsmaschine vorgeordneten Magazin bereitgestellt werden,
- – die Bündel jeweils derart auf Beutelträgern angeordnet sind, dass sich die Beutelträger durch Aufhängelöcher der Beutel erstrecken,
- – die Beutelträger mit den daran befindlichen Beuteln aus dem Magazin der Verpackungsmaschine zugeführt werden,
- – die Bündel von den Beutelträgern unmittelbar an entsprechend angeordnete Aufnahmestifte einer taktweise angetriebenen Fördereinrichtung der Verpackungsmaschine übergeben und nachfolgend in der Verpackungsmaschine befüllt werden.
- Diese Lösung weist den Vorteil auf, dass die Bündel automatisch der Verpackungsmaschine zugeführt werden. Durch die maschinelle Zuführung ist auch die Realisierung sehr kurzer Stillstandszeiten im Bereich der Fördereinrichtung möglich. Insbesondere kann die Bereitstellung der Beutel im Magazin unabhängig von den Stillstandszeiten der Fördereinrichtung erfolgen.
- Weitere Einzelheiten und vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens ergeben sich aus den Unteransprüchen und der Beschreibung im Übrigen.
- Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung des Verfahrens ist vorgesehen, dass die Beutel vor der Übergabe an die Aufnahmestifte der Fördereinrichtung geglättet werden, vorzugsweise derart, dass die Bündel an den Beutelträgern hängend über ein im Förderweg der Beutel befindliches Organ, insbesondere eine Rampe, gezogen und dabei geglättet werden. Auf diese Weise kann einer Faltenbildung der Beutel auf einfache Weise entgegengewirkt werden.
- In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Beutelträger entlang von Führungsmitteln, insbesondere von Laufschienen, verfahrbar angeordnet sind, wobei die Führungsmittel in Richtung der Verpackungsmaschine wenigstens bereichsweise geneigt angeordnet sind, sodass die Beutelträger mit den Beuteln durch Schwerkraft entlang den Führungsmitteln in Richtung der Verpackungsmaschine bewegt werden, und dass die Beutelträger wenigstens im Bereich der Fördereinrichtung durch ein Förderorgan, insbesondere eine Mitnehmerkette, entlang der Führungsmittel in Richtung der Aufnahmestifte bewegt und entsprechend über diesen positioniert werden zur Übergabe der Bündel. Vorzugsweise werden die Beutelträger im Bereich der Beförderung durch Schwerkraft im Wesentlichen in Dichtlage angeordnet bzw. transportiert und danach vereinzelt und durch das Förderorgan, insbesondere durch Mitnehmer der Mitnehmerkette, mit Abstand zueinander transportiert.
- Eine Besonderheit besteht hinsichtlich der Übergabe der Bündel an die Fördereinrichtung. Hier ist vorzugsweise vorgesehen, dass die vorzugsweise hakenförmigen Beutelträger mit einem freien Ende auf oberen freien Enden der aufrechten Aufnahmestifte positioniert werden, wobei die Beutel unterseitig auf wenigstens einem im Förderweg der Beutel angeordneten Stützmittel, insbesondere zwei Schwenkarmen, ruhen, und dass das wenigstens eine Stützmittel aus dem Bereich der Beutel herausbewegt wird zur Übergabe der Beutel an die Aufnahmestifte, vorzugsweise durch seitliches Verschwenken der Schwenkarme.
- Um eine ordnungsgemäße Überführung der Bündel an die Aufnahmestifte zu gewährleisten kann vorgesehen sein, dass vorzugsweise die freien Enden der Beutelträger bei der Zuführung zu den Aufnahmestiften geführt werden, insbesondere in nutenförmigen Ausnehmungen der Schwenkarme und/oder der Rampe, und dass die Beutelträger vorzugsweise dabei durch Anlage an den Führungen allmählich so gedreht werden, dass bei Erreichen der Aufnahmestifte die freien Enden der Beutelträger nach unten weisen und im Wesentlichen fluchtend mit den freien Enden der Aufnahmestifte verlaufen.
- Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Lösung der eingangs genannten Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 7 auf. Es ist demnach vorgesehen, dass
- – der Verpackungsmaschine ein Magazin vorgeordnet ist zur Bereitstellung der Beutel in mehreren Bündeln,
- – die Bündel jeweils derart auf Beutelträgern angeordnet sind, dass sich die Beutelträger durch Aufhängelöcher der Beutel erstrecken,
- – die Beutelträger mit den daran befindlichen Beuteln aus dem Magazin der Verpackungsmaschine zuführbar sind,
- – die Bündel von den Beutelträgern unmittelbar an entsprechend angeordnete Aufnahmestifte einer taktweise angetriebenen Fördereinrichtung der Verpackungsmaschine übergebbar sind zur nachfolgenden Befüllung in der Verpackungsmaschine.
- Diese Lösung weist ebenfalls den Vorteil auf, dass die Bündel automatisch der Verpackungsmaschine zugeführt werden. Durch die maschinelle Zuführung ist auch die Realisierung sehr kurzer Stillstandszeiten im Bereich der Fördereinrichtung möglich. Insbesondere kann die Bereitstellung der Beutel im Magazin unabhängig von den Stillstandszeiten der Fördereinrichtung erfolgen.
- Weitere Einzelheiten und vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der Beschreibung im Übrigen.
- Zum Transport der Beutel kann vorzugsweise vorgesehen sein, dass die Beutelträger verfahrbar auf Führungsmitteln gelagert sind, wobei die Führungsmittel wenigstens bereichsweise in Richtung der Fördereinrichtung geneigt sind, derart, dass die Beutelträger mit den Beuteln durch Schwerkraft in Richtung der Fördereinrichtung bewegbar sind, und dass im Bereich der Führungsmittel eine Vereinzelungseinrichtung für die im Wesentlichen in Dichtlage zugeführten Beutelträger angeordnet ist, und dass die Beutelträger im Anschluss an die Vereinzelungseinrichtung mittels eines Förderorgans einzeln den Aufnahmestiften zuführbar sind.
- Die Zufuhr der Beutelträger zur Verpackungsmaschine kann derart erfolgen, dass die Fördereinrichtung einen Mitnehmerriemen zum vorzugsweise quergerichteten Transport der Bündel insbesondere in horizontaler Ebene aufweist, wobei der Mitnehmerriemen voneinander beabstandete Aufnahmestifte zum Eingriff in die Aufhängelöcher der Beutel aufweist, und wobei oberhalb der Aufnahmestifte wenigstens ein Stützmittel, insbesondere zwei Schwenkarme, im Förderweg der Bündel angeordnet ist, auf dem die Bündel vor der Übergabe an die Aufnahmestifte ruhen und welches nach Zuführung eines Bündels aus dem Bereich der Aufnahmestifte herausbewegbar ist zur Übergabe der Bündel an die Aufnahmestifte.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, dass jedes Bündel vorzugsweise durch zwei Beutelträger gehalten ist, die in entsprechende Aufnahmelöcher der Beutel eingreifen, wobei der oder die Beutelträger an einer gemeinsamen Achse angeordnet ist bzw. sind, die über Laufrollen entlang der Führungsmittel verfahrbar ist, wobei die Beutelträger vorzugsweise eine hakenförmige Gestalt und ein freies Ende aufweisen zur Aufnahme der Beutel.
- Eine weitere Besonderheit kann darin bestehen, dass die freien Enden der Beutelträger und entsprechende freie Enden der Aufnahmestifte zum formschlüssigen Eingriff zueinander eingerichtet sind, insbesondere derart, dass die freien Enden der Beutelträger eine stirnseitige Ausnehmung zum Eingriff der freien Enden der Aufnahmestifte aufweisen, wobei die Aufnahmestifte vorzugsweise einen in Richtung der freien Enden abnehmenden Querschnitt aufweisen zum Eingriff in die stirnseitige Ausnehmung. Auf diese Weise kann eine fehlerfreie Übergabe der Beutel gewährleistet werden. Insbesondere werden die Beutel beim Herabfallen auf die Aufnahmestifte nicht durch eine störende Kante bzw. einen entsprechenden Übergang zwischen den Beutelträgern und den Aufnahmestiften behindert.
- Eine weitere Besonderheit betrifft Mittel zur Ausrichtung der Beutelträger, insbesondere Stifte zum Eingriff in eine (Kulissen-)Führung zum Anheben der Beutelträger.
- Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert. In dieser zeigen:
-
1 eine Draufsicht auf eine Verpackungsmaschine mit einem vorgeordneten Magazin für Beutel, -
2 eine Seitenansicht entsprechend Pfeil II in1 , -
3 einen Vertikalschnitt durch einen Teil der Vorrichtung entsprechend Schnittlinie III–III in2 , -
4 eine räumliche Darstellung des Bereichs des Vertikalschnitts gemäß3 , -
5 und6 eine Einzelheit der Vorrichtung im Bereich V/VI in2 , -
7 bis10 eine Einzelheit der Vorrichtung im Bereich VII in6 während unterschiedlicher Phasen der Zuführung der Beutel, -
11 einen Horizontalschnitt entlang Schnittlinie XI–XI in9 , -
12 einen Horizontalschnitt entlang Schnittlinie XII–XII in10 , und -
13 eine Einzelheit im Bereich13 in9 , - Das in den Figuren gezeigte Ausführungsbeispiel der Erfindung bezieht sich auf die Handhabung von Beuteln
10 im Zusammenhang mit der Zuführung zu einer Verpackungsmaschine11 . - Bei den Beuteln
10 handelt es sich im vorliegenden Fall um sogenannte Wicket-Beutel. Charakteristisches Merkmal dieser Beutel10 sind Aufhängelöcher12 im Bereich eines oberen Randes der Beutel10 . Derartige Beutel10 werden bevorzugt bei der Verpackung von Hygieneprodukten eingesetzt. Die Beutel10 können aber auch in anderen Bereichen zum Einsatz kommen, beispielsweise bei der Verpackung von (Toast-)Brot. - Die Beutel
10 sind aus einem Verpackungsmaterial gebildet. Insbesondere kommen folienartige Verpackungsmaterialien zum Einsatz, wie zum Beispiel Polyethylenfolien oder Polypropylenfolien. - Die Verarbeitung der Beutel
10 erfolgt gruppiert, wobei die Beutel10 zu Bündeln13 zusammengefasst gehandhabt werden. Jedes Bündel13 umfasst eine Mehrzahl von Beuteln10 , beispielsweise fünf Stück, zehn Stück oder dergleichen. Innerhalb des Bündels13 liegen die Beutel10 flach aneinander an als regelmäßiger Stapel. - Die Bündel
13 werden in einem Magazin14 bereitgestellt und der Verpackungsmaschine11 automatisch zugeführt. Hierzu im Einzelnen:
Die Bereitstellung der Bündel13 erfolgt auf sogenannten Beutelträgern15 , die durch die Aufhängelöcher12 der Beutel10 greifen und an denen die Beutel10 hängend transportiert werden. - Im vorliegenden Fall weisen die Beutelträger
15 eine hakenförmige Gestalt auf mit einem freien Ende16 , das durch die Aufhängelöcher12 hindurchgeführt wird zur Aufnahme der Beutel10 . Grundsätzlich kann die Gestalt der Beutelträger15 natürlich abweichend sein. - Im vorlegenden Fall weist jeder Beutel
10 zwei voneinander beabstandete Aufhängelöcher12 auf. Dementsprechend werden die Beutel10 von zwei Beutelträgern15 gehalten, die in einem entsprechenden Abstand zueinander angeordnet sind. Es ist denkbar, dass die Beutel10 auch eine geringere oder größere Anzahl an Aufhängelöchern12 aufweisen können, so dass die Anzahl der Beutelträger15 entsprechend variieren kann. Denkbar sind auch speziell geformte Aufhängelöcher12 mit entsprechend angepassten Querschnitten der Beutelträger15 , so dass bei Einsatz lediglich eines Beutelträgers15 ein seitliches Pendeln der Beutel10 vermieden werden kann. Demnach ist die Anzahl und Gestalt der Beutellöcher10 für die vorliegende Erfindung nicht von entscheidender Bedeutung. - Im vorliegenden Ausführungsbeispiel kommen lediglich beispielhaft zwei Beutelträger
15 zur Aufnahme eines Bündels13 zum Einsatz. Die beiden Beutelträger15 sind mit Abstand zueinander an einer Achse17 angeordnet, die über seitliche Laufrollen18 an zwei Laufschienen19 als Führungsmittel verfahrbar gelagert ist. Laufrollen18 , Achse17 und die Beutelträger15 sind Teil eines Laufwagens20 , der an dem Führungsmittel verfahrbar angeordnet ist. - Die beiden Laufschienen
19 verlaufen seitlich mit Abstand zur Förderbahn der Bündel13 . Im vorliegenden Fall verfügen die Laufschienen19 über eine gekrümmte Anlagefläche für die Laufrollen18 . Entsprechend sind die Laufrollen18 konvex ausgebildet, so dass die Laufrollen18 entlang der Laufschienen19 geführt werden. Selbstverständlich können auch andere Maßnahmen zur Ausrichtung und Führung der Achse17 quer zur Transportrichtung der Beutel10 getroffen werden. - Die Bereitstellung der Bündel
13 im Magazin14 kann dadurch erfolgen, dass ein Bediener eine Gruppe von Beuteln10 auf die Beutelträger15 hängt und den Laufwagen20 dann auf die Führungsschienen19 setzt. - Alternativ ist es denkbar, dass bereits an den Beutelträgern
15 hängende Beutel10 dem Magazin14 zugeliefert werden beispielsweise von einem (externen) Zulieferer. - In einem ersten Abschnitt der Förderstrecke der Bündel
13 erfolgt die Zuführung in Richtung der Verpackungsmaschine11 (ausschließlich) durch Schwerkraft. Die Laufschienen19 sind hierzu in Richtung der Verpackungsmaschine11 abwärts geneigt angeordnet, so dass die Laufwagen20 in Richtung der Verpackungsmaschine11 rollen. - Dieser erste Abschnitt der Förderstrecke wird begrenzt durch eine Vereinzelungseinrichtung
21 . Vor der Vereinzelungseinrichtung21 werden die Laufwagen20 aufgestaut bzw. in Dichtlage transportiert. Im Anschluss an die Vereinzelungseinrichtung21 werden die Laufwagen20 in einem zweiten Abschnitt der Förderstrecke einzeln durch ein Förderorgan erfasst und in Richtung der Verpackungsmaschine11 transportiert. Hierzu im Einzelnen:
Die Vereinzelungseinrichtung21 ist nach Art einer Schleuse konstruiert, mit zwei Haltemitteln22 ,23 für die Laufwagen20 . Die beiden Haltemittel22 ,23 sind unabhängig voneinander in den Förderweg der Laufwagen20 hinein- und herausbewegbar, im vorliegenden Fall in vertikaler Richtung. Hinter dem ersten Haltemittel22 werden die Laufwagen20 aufgestaut. Durch Anheben und Absenken des ersten Haltemittels22 wird ein einzelner Laufwagen20 durchgelassen und stößt gegen das abgesenkte Haltemittel23 . Dort wird der Laufwagen20 dann positionsgenau von einer Fördereinrichtung29 erfasst, unter gleichzeitigem Anheben des zweiten Haltemittels23 und Transport des Laufwagens20 in Richtung der Verpackungsmaschine. - Das Anheben und Absenken der Haltemittel
22 ,23 erfolgt beispielsweise durch entsprechende Pneumatikzylinder oder andere geeignete Organe. Es versteht sich, dass die Haltemittel22 ,23 nicht zwingend in vertikaler Richtung bewegbar sein müssen und entsprechend geeignete Vereinzelungsvorrichtungen anderer Art bzw. Konstruktion an dieser Stelle ebenfalls denkbar sind. - Das bereits angesprochene Förderorgan zum weiteren Transport der vereinzelten Laufwagen
20 wird im vorliegenden Fall durch zwei taktweise angetriebene Mitnehmerketten26 gebildet. Die Mitnehmerketten26 sind jeweils über Umlenkrollen27 geführt, wobei ein Fördertrum parallel zur Laufschiene19 zur Zuführung der Laufwagen20 in Richtung der Verpackungsmaschine11 verläuft. Das Fördertrum ist mit Abstand oberhalb der Laufschienen19 angeordnet, so dass die gegenüber den Mitnehmerketten26 nach außen abstehenden Mitnehmer25 jeweils einen Laufwagen20 erfassen und entlang des weiteren Verlaufs der Förderstrecke transportieren können. - Die Mitnehmer
25 können entweder eine Ausnehmung zum Eingriff mit einer Achse17 eines Laufwagens20 aufweisen oder als Mitnehmerpaar in entsprechendem Abstand angeordnet sein, so dass zwischen den beiden Mitnehmern des Mitnehmerpaares die Achse17 erfasst bzw. eingeklemmt und transportiert werden kann. Wie3 zeigt, sind die Mitnehmerketten26 jeweils innenseitig der Laufschienen19 angeordnet, wobei die Mitnehmer25 wiederum seitlich innenseitig an den Mitnehmerketten26 angeordnet sind und die Achse17 des Laufwagens20 mit größtmäglichem Abstand zueinander erfassen. - Es versteht sich, dass alternativ zu den Mitnehmerketten
26 auch andere (Endlos-)Förderer zum Einsatz kommen können. - Nachfolgend werden die Laufwagen
20 bzw. die Bündel13 der Verpackungsmaschine11 der weiteren Verarbeitung zugeführt. Im vorliegenden Fall erfolgt dies durch Zuführung der Bündel13 zu einer Fördereinrichtung29 , die die Bündel13 dem Verpackungsvorgang zuführt. Bei der Fördereinrichtung29 kann es sich um einen Teil der Verpackungsmaschine11 handeln oder ein der Verpackungsmaschine vorgeordnetes Organ. - Die Fördereinrichtung
29 weist Aufnahmestifte28 auf, die entsprechend der Anzahl und Anordnung der Aufhängelöcher12 vorgesehen sind. Im vorliegenden Fall sind die Aufnahmestifte28 paarweise angeordnet, wobei der Abstand zwischen den Aufnahmestiften28 dem Abstand der Aufhängelöcher12 der Beutel10 entspricht. Mehrere solcher Aufnahmestiftpaare sind mit Abstand zueinander am Umfang eines Endlosförderers, vorzugsweise eines endlosen Riemenförderers angeordnet, gegenüber dem die Aufnahmestifte28 in Art von Mitnehmern abstehen. Die Zuführung der Bündel13 erfolgt dabei im Bereich eines Obertrums des Riemenförderers. Genauer gesagt erfolgt die Zufuhr der Bündel13 an ein Paar von Aufnahmestiften28 während eines kurzzeitigen Stillstands der taktweise angetriebenen Fördereinrichtung29 . - Mit Hilfe der Fördereinrichtung
29 werden die Bündel13 quer zur Förderrichtung auf den Laufschienen19 transportiert und in den Bereich einer Befüllstation30 der Verpackungsmaschine11 verbracht. Dort werden in aus dem Stand der Technik bekannter Weise Produkte31 , beispielsweise Windeln, in die Beutel10 verpackt und quer zur Förderrichtung der Bündel13 auf der Fördereinrichtung29 abtransportiert. - Im Bereich einer Zuführstation
32 der Fördereinrichtung29 werden die Bündel13 von den Beutelträgern15 unmittelbar an die Aufnahmestifte28 der Fördereinrichtung29 übergeben. Dies erfolgt indem die freien Enden der Beutelträger15 fluchtend mit den freien Enden der Aufnahmestifte28 angeordnet werden, so dass die Beutel10 auf die Aufnahmestifte28 herabfallen können. Um diese Übergabe geordnet durchführen zu können, sind folgende weitere Mittel und Maßnahmen vorgesehen:
Im Bereich der Zuführstation32 sind Schwenkarme33 vorgesehen, die um eine vertikale Achse34 mittels eines pneumatischen Drehzylinders35 verschwenkbar sind. Die Schwenkarme33 sind oberseitig als plattenförmige Organe ausgebildet zur Bildung einer Auflagefläche für ein Bündel13 in der Zuführstation32 . - Bei der Zuführung der Bündel
13 werden die Laufwagen20 durch die Mitnehmer25 gefördert, bis die freien Enden16 der Beutelträger15 auf den Aufnahmestiften28 liegen. Danach werden die Schwenkarme33 seitlich weggeschwenkt, so dass das Bündel13 durch die Aufnahmestifte28 aufgenommen wird. - Als weitere Besonderheit ist vorgesehen, dass die Beutelträger
15 um die Achse17 des Laufwagens20 gedreht werden, um das freie Ende16 der Beutelträger15 oberhalb der bzw. auf den Aufnahmestiften28 zu platzieren. Hierzu sind in den Schwenkarmen33 nutenförmige Vertiefungen36 ausgebildet. Die Vertiefungen36 dienen zum einen der Führung der Beutelträger15 . Zum anderen weisen die Vertiefungen36 einen geneigten Boden37 auf, der in Richtung der Aufnahmestifte28 ansteigt. Wie7 bis9 zeigen, gelangt das freie Ende16 der Beutelträger15 in Kontakt mit dem Boden37 der Vertiefung36 und wird entlang des ansteigenden Bodens37 geführt, wodurch der Beutelträger15 während des Transports in Förderrichtung gedreht wird bis das freie Ende16 derselben nach unten weist und auf einem Aufnahmestift28 ruht. - Durch das Verschwenken der Schwenkarme
33 aus dem Bereich oberhalb der Fördereinrichtung29 können die Beutel10 des Bündels13 auf die Aufnahmestifte28 herabfallen. Die Beutel10 ruhen dann auf einer horizontalen Transportbahn38 , die mit Abstand oberhalb der Fördereinrichtung29 angeordnet ist und entlang derer die Beutel10 in Förderrichtung der Fördereinrichtung29 transportiert werden. Die Transportbahn38 weist einen Längsschnitt39 auf durch den die Aufnahmestifte28 hindurchtreten, um die Beutel10 aufzunehmen. Der Längsschnitt39 verläuft parallel zur Förderrichtung auf der Fördereinrichtung29 . - Der Transport der Beutel
10 erfolgt zum einen durch die Aufnahmestifte28 , die über die Färdereinrichtung29 in Förderrichtung bewegbar sind. Zudem ist ein weiteres Fördermittel40 seitlich der Transportbahn38 vorgesehen, bei dem es sich um einen Endlosförderer mit am Umfang des Fördergutes angeordneten Mitnehmern41 handeln kann. Das Fördermittel40 wird synchron mit der Fördereinrichtung29 angetrieben, wobei die Mitnehmer41 so ausgerichtet sind, dass sie jeweils an einer Seitenkante der Beutel10 anliegen, die quergerichtet zur Förderrichtung ist. Auf diese Weise wird das Bündel13 aus Beuteln10 nicht nur im Bereich der Aufhängelöcher12 in Förderrichtung bewegt, sondern auch mit Abstand hierzu in der Nähe der Unterseite der Beutel10 . Auf diese Weise kann verhindert werden, dass sich die Beutel10 während des Transports entlang der Transportbahn38 schräg stellen. - Eine weitere Maßnahme, um eine möglichst faltenfreie Zuführung der Beutel
10 zu gewährleisten, besteht in der Anordnung eines Organs zum Glätten der Beutel10 . Vorgesehen ist in diesem Fall eine Rampe42 mit schräggerichteter bzw. ansteigender Vorderseite. Bei der Zuführung werden die Bündel13 aus Beuteln10 über die Rampe42 gezogen und dabei geglättet (7 bis9 ). - Nach der Übergabe der Bündel
13 an die Aufnahmestifte28 kann die Rampe42 in vertikaler Richtung abgesenkt werden, damit sie den Abtransport der Beutel10 nicht im Wege ist (10 ). Vorzugsweise weist auch die Rampe42 Vertiefungen43 auf, zur Führung der Beutelträger15 . Ein Pneumatikzylinder44 oder ein entsprechend geeignetes Organ kann zum Bewegen der Rampe42 in vertikaler Richtung vorgesehen sein. -
13 zeigt ein weiteres hilfreiches Detail der Vorrichtung. Demnach ist das freie Ende der Aufnahmestifte28 angespitzt und formschlüssig in einer stirnseitigen Ausnehmung45 im Bereich eines freien Endes16 der Beutelträger15 positionierbar. Auf diese Weise ist eine sichere Positionierung der freien Enden16 der Beutelträger15 auf den Aufnahmestiften28 und damit eine problemlose Übergabe der Beutel gegeben. - Nachdem die Beutel
10 an die Mitnehmerstifte28 der Fördereinrichtung29 übergeben sind, werden die Beutelträger15 angehoben, um einen Abtransport der Beutel10 aus der Zuführstation32 zu ermöglichen. Das Anheben wird im vorliegenden Fall dadurch bewirkt, dass an den Beutelträgern15 seitlich abstehende Stifte46 angebracht sind, die bei der Zuführung der Beutelträger15 in die Übergabeposition in eine Kulissenführung47 eingreifen. Durch Anheben der Kulissenführung47 mittels eines Hebezylinders48 10 ) wird das freie Ende16 der Beutelträger15 von den Aufnahmestiften28 abgehoben und dabei die Beutelträger15 um die Achse17 geringfügig verschwenkt. - Im Anschluss an das Anheben der Beutelträger
15 werden diese von den Mitnehmern25 entlang eines aufrechten Fördertrums der Mitnehmerkette26 gefördert und im Bereich einer oberen Umlenkrolle27 an ein weiteres Paar von Laufschienen19 übergeben. Die Laufschienen19 sind in Richtung des Magazins14 geneigt angeordnet, so dass die Laufwagen20 per Schwerkraft zurück zum Magazin14 bewegt werden. Alternativ ist es denkbar, dass die Beutelträger15 bzw. die Laufwagen20 nach der Übergabe der Beutel10 abgefördert werden und an einen Zulieferer übergeben werden, der die Beutelträger15 neu mit einem Bündel13 aus Beuteln10 bestückt. - Im Bereich des Magazins
14 und der Zuführstation32 kann wie im vorliegenden Fall ein Schutzgestell49 vorgesehen sein, um insbesondere einen unbeabsichtigten Eingriff in die Zuführung der Beutel10 zu vermeiden. In2 ist eine Art Fenster50 im Schutzgestell49 angedeutet. Dieses kann dazu dienen, die Laufwagen20 mit Bündeln13 dem Magazin14 zuzuführen und ggf. leere Laufwagen20 aus dem Prozess zur Wiederbefüllung in Empfang zu nehmen. - Bezugszeichenliste
-
- 10
- Beutel
- 11
- Verpackungsmaschine
- 12
- Aufhängeloch
- 13
- Bündel
- 14
- Magazin
- 15
- Beutelträger
- 16
- freies Ende (Beutelträger)
- 17
- Achse
- 18
- Laufrolle
- 19
- Laufschiene
- 20
- Laufwagen
- 21
- Vereinzelungseinrichtung
- 22
- Haltemittel
- 23
- Haltemittel
- 24
- Pneumatikzylinder
- 25
- Mitnehmer
- 26
- Mitnehmerkette
- 27
- Umlenkrolle
- 28
- Aufnahmestift
- 29
- Fördereinrichtung
- 30
- Befüllstation
- 31
- Produkt
- 32
- Zuführstation
- 33
- Schwenkarm
- 34
- Achse
- 35
- Drehzylinder
- 36
- Vertiefung
- 37
- Boden
- 38
- Transportbahn
- 39
- Längsschlitz
- 40
- Fördermittel
- 41
- Mitnehmer
- 42
- Rampe
- 43
- Vertiefung
- 44
- Pneumatikzylinder
- 45
- Ausnehmung
- 46
- Stift
- 47
- Kulissenführung
- 48
- Hebezylinder
- 49
- Schutzgestell
- 50
- Fenster
Claims (15)
- Verfahren zum Handhaben von in Bündeln (
13 ) zusammengefassten Beuteln (10 ), insbesondere Wicket-Beuteln, und zum Zuführen der Beutel (10 ) zu einer Verpackungsmaschine (11 ), gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Beutel (10 ) werden in mehreren Bündeln (13 ) in einem der Verpackungsmaschine (11 ) vorgeordneten Magazin (14 ) bereitgestellt, b) die Bündel (13 ) sind jeweils derart auf Beutelträgern (15 ) angeordnet, dass sich die Beutelträger (15 ) durch Aufhängelöcher (12 ) der Beutel (10 ) erstrecken, c) die Beutelträger (15 ) mit den daran befindlichen Beuteln (10 ) werden aus dem Magazin (14 ) der Verpackungsmaschine (11 ) zugeführt, d) die Bündel (13 ) werden von den Beutelträgern (15 ) unmittelbar an entsprechend angeordnete Aufnahmestifte (28 ) einer taktweise angetriebenen Fördereinrichtung (29 ) der Verpackungsmaschine (11 ) übergeben und nachfolgend in der Verpackungsmaschine (11 ) befüllt. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Beutel (
10 ) vor der Übergabe an die Aufnahmestifte (28 ) der Fördereinrichtung (29 ) geglättet werden, vorzugsweise derart, dass die Bündel (13 ) an den Beutelträgern (15 ) hängend über ein im Förderweg der Beutel (10 ) befindliches Organ, insbesondere eine Rampe (42 ), gezogen und dabei geglättet werden. - Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der weiteren vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beutelträger (
15 ) entlang von Führungsmitteln, insbesondere von Laufschienen (19 ), verfahrbar angeordnet sind, wobei die Führungsmittel in Richtung der Verpackungsmaschine (11 ) wenigstens bereichsweise geneigt angeordnet sind, sodass die Beutelträger (15 ) mit den Beuteln (10 ) durch Schwerkraft entlang den Führungsmitteln in Richtung der Verpackungsmaschine (11 ) bewegt werden, und dass die Beutelträger (15 ) wenigstens im Bereich der Fördereinrichtung durch ein Förderorgan, insbesondere eine Mitnehmerkette (26 ), entlang der Führungsmittel in Richtung der Aufnahmestifte (28 ) bewegt und entsprechend über diesen positioniert werden zur Übergabe der Bündel (13 ). - Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Beutelträger (
15 ) im Bereich der Beförderung durch Schwerkraft im Wesentlichen in Dichtlage angeordnet bzw. transportiert werden und dass die Bündel (13 ) danach vereinzelt werden und durch das Förderorgan, insbesondere durch Mitnehmer (25 ) der Mitnehmerkette (26 ), mit Abstand zueinander transportiert werden. - Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der weiteren vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die vorzugsweise hakenförmigen Beutelträger (
15 ) mit einem freien Ende (16 ) auf einem oberen freien Ende der aufrechten Aufnahmestifte (28 ) positioniert werden, wobei die Beutel (10 ) unterseitig auf wenigstens einem im Förderweg der Beutel (10 ) angeordneten Stützmittel, insbesondere zwei Schwenkarmen (33 ), ruhen, und dass das wenigstens eine Stützmittel aus dem Bereich der Beutel (10 ) herausbewegt wird zur Übergabe der Beutel (10 ) an die Aufnahmestifte (28 ), vorzugsweise durch seitiliches Verschwenken der Schwenkarme (33 ). - Verfahren nach Anspruch 5 oder einem der weiteren vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vorzugsweise die freien Enden (
16 ) der Beutelträger (15 ) bei der Zuführung zu den Aufnahmestiften (28 ) geführt werden, insbesondere in nutenförmigen Vertiefungen (36 ,43 ) der Schwenkarme (33 ) und/oder der Rampe (42 ), und dass die Beutelträger (15 ) vorzugsweise dabei durch Anlage an den Führungen allmählich so gedreht werden, dass bei Erreichen der Aufnahmestifte (28 ) die freien Enden (16 ) der Beutelträger (15 ) nach unten weisen und im Wesentlichen fluchtend mit den freien Enden der Aufnahmestifte (28 ) verlaufen. - Vorrichtung zum Handhaben von in Bündeln (
13 ) zusammengefassten Beuteln (10 ), insbesondere Wicket-Beuteln, und zum Zuführen der Beutel (10 ) zu einer Verpackungsmaschine (11 ), gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) der Verpackungsmaschine (11 ) ist ein Magazin (14 ) vorgeordnet zur Bereitstellung der Beutel (10 ) in mehreren Bündeln (13 ), b) die Bündel (13 ) sind jeweils derart auf Beutelträgern (15 ) angeordnet, dass sich die Beutelträger (15 ) durch Aufhängelöcher (12 ) der Beutel (10 ) erstrecken, c) die Beutelträger (15 ) mit den daran befindlichen Beuteln (10 ) sind aus dem Magazin (14 ) der Verpackungsmaschine (11 ) zuführbar, d) die Bündel (13 ) sind von den Beutelträgern (15 ) unmittelbar an entsprechend angeordnete Aufnahmestifte (28 ) einer taktweise angetriebenen Fördereinrichtung (29 ) der Verpackungsmaschine (11 ) übergebbar zur nachfolgenden Befüllung in der Verpackungsmaschine (11 ). - Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Beutelträger (
15 ) verfahrbar auf Führungsmitteln gelagert sind, wobei die Führungsmittel wenigstens bereichsweise in Richtung der Fördereinrichtung (29 ) geneigt sind, derart, dass die Beutelträger (15 ) mit den Beuteln (10 ) durch Schwerkraft in Richtung der Fördereinrichtung (29 ) bewegbar sind, und dass im Bereich der Führungsmittel eine Vereinzelungseinrichtung (21 ) für die im Wesentlichen in Dichtlage zugeführten Beutelträger (15 ) angeordnet ist, und dass die Beutelträger (15 ) im Anschluss an die Vereinzelungseinrichtung (21 ) mittels eines Förderorgans einzeln den Aufnahmestiften (28 ) zuführbar sind. - Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem der weiteren vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (
29 ) einen Mitnehmerriemen zum vorzugsweise quergerichteten Transport der Bündel (13 ) insbesondere in horizontaler Ebene aufweist, wobei der Mitnehmerriemen voneinander beabstandete Aufnahmestifte (28 ) zum Eingriff in die Aufhängelöcher (12 ) der Beutel (10 ) aufweist, und wobei oberhalb der Aufnahmestifte (28 ) wenigstens ein Stützmittel, insbesondere zwei Schwenkarme (33 ), im Förderweg der Bündel (13 ) angeordnet ist, auf dem die Bündel (13 ) vor der Übergabe an die Aufnahmestifte (28 ) ruhen und welches nach Zuführung eines Bündels (13 ) aus dem Bereich der Aufnahmestifte (28 ) herausbewegbar ist zur Übergabe der Bündel (13 ) an die Aufnahmestifte (28 ). - Vorrichtung nach Anspruch 9 oder einem der weiteren vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Stützmittel (
33 ) ein in Förderweg der Bündel (13 ) angeordnetes Organ, insbesondere eine Rampe (42 ), vorgeordnet ist, wobei die Bündel (13 ) an den Beutelträgern (15 ) hängend zeitweilig am Organ anliegend in Richtung der Aufnahmestifte (28 ) förderbar sind unter Glättung der Beutel (10 ). - Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem der weiteren vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Bündel (
13 ) vorzugsweise durch zwei Beutelträger (15 ) gehalten ist, die in entsprechende Aufhängelöcher (12 ) der Beutel (10 ) eingreifen, wobei der oder die Beutelträger (15 ) an einer gemeinsamen Achse (17 ) angeordnet ist bzw. sind, die über Laufrollen (18 ) entlang der Führungsmittel verfahrbar ist, wobei die Beutelträger (15 ) vorzugsweise eine hakenförmige Gestalt und ein freies Ende (16 ) aufweisen zur Aufnahme der Beutel (10 ). - Vorrichtung nach Anspruch 11 oder einem der weiteren vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die freien Enden (
16 ) der Beutelträger (15 ) und entsprechende freie Enden der Aufnahmestifte (28 ) zum formschlüssigen Eingriff zueinander eingerichtet sind, insbesondere derart, dass die freien Enden (16 ) der Beutelträger (15 ) eine stirnseitige Ausnehmung (45 ) zum Eingriff der freien Enden der Aufnahmestifte (28 ) aufweisen, wobei die Aufnahmestifte (28 ) vorzugsweise einen in Richtung der freien Enden abnehmenden Querschnitt aufweisen zum Eingriff in die stirnseitige Ausnehmung (45 ). - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beutelträger (
15 ) im Bereich des Förderorgans durch Mitnehmer (25 ) der Mitnehmerkette (26 ) in Förderrichtung bewegbar sind, wobei die Mitnehmer (25 ) an der Achse (17 ) angreifen, vorzugsweise jeweils innenseitig neben den Führungsmitteln. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützmittel und/oder das Organ, insbesondere die Rampe (
42 ), Führungsmittel für die Beutelträger aufweist, insbesondere nutenförmige Vertiefungen (36 ,43 ). - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beutelträger (
15 ) Mittel zur Ausrichtung der Beutelträger (15 ) aufweisen, insbesondere Stifte (46 ) zum Eingriff in eine (Kulissen-)Führung (47 ) zum Anheben und/oder Drehen der Beutelträger (15 ).
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