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Die Erfindung betrifft einen medizinischen Mundschutz mit einer Maske und mit einem Befestigungsmittel zur Befestigung der Maske am Kopf eines Nutzers, so dass der Mund des Nutzers bedeckt ist.
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Ein medizinischer Mundschutz der gattungsgemäßen Art dient in erster Linie dazu, eine Anzahl von gesundheitsgefährdenden Keimen oder Krankheitserregern, die von einem Anwender in die Umgebung ausgeatmet oder aus der Umgebung aufgenommen werden, zu verringern. In der ärztlichen Praxis werden solche Mundschutze häufig eingesetzt, um eine Ansteckungsgefahr für den Patienten und/oder das medizinische Personal bei medizinischen Eingriffen zu reduzieren. Gattungsgemäße Mundschutze sind unter anderem auch unter den Begriffen Hygienemasken, OP-Masken, chirurgische Masken, Mund-Nasen-Schutz bekannt. Anforderungen, die an medizinische Mundschutze zu stellen sind, sind in der Europäischen Norm 14683 beschrieben.
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Medizinische Mundschutze im Sinne der vorliegenden Erfindung können aus einem Vlies oder einem Filtermaterial bestehen, das so feinporig ausgestaltet ist, dass Krankheitserreger in nennenswertem Umfang an einem Durchtritt durch den Vlies oder das Filtermaterial gehindert sind. In eingeschränktem Umfang schützen Mundschutze auch vor dem Einatmen größerer Tröpfchen oder Spritzer. Alternativ kann ein medizinischer Mundschutz aber auch aus einem luft- und/oder flüssigkeitsundurchlässigen Material ausgeführt sein, das mit einem Filterventil ausgestattet ist, so dass ein gefilterter Luftaustausch zwischen dem durch den Mundschutz und der Haut des Anwenders begrenzten Volumen und der Umgebung durch das Filterventil hindurch ermöglicht ist. Ein gattungsgemäßer medizinischer Mundschutz kann so ausgestaltet sein, dass er bei ordnungsgemäßer Verwendung nur den Mund des Anwenders oder Mund und Nase gemeinsam bedeckt.
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Ein gattungsgemäßer medizinischer Mundschutz wird beispielsweise von der Firma Dr. Junghans Medical GmbH in Bad Lausick, Deutschland, unter der Artikelnummer 115812 vertrieben.
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Während eines medizinischen Eingriffs kann es erforderlich sein, dass eine an dem Eingriff beteiligte Person einen Gegenstand im Operationssaal mit dem Mund hält und/oder steuert. Dies ist mit den bekannten medizinischen Mundschutzen nur unzureichend möglich, da die Gefahr besteht, dass der Mundschutz verrutscht und nur noch einen unzureichenden Schutz beispielsweise gegen eine Übertragung von Krankheitserregern von dem Gegenstand auf die Person bietet. Dies ist um so mehr von Bedeutung, wenn mehrere Personen während einer Operation den Gegenstand nacheinander mit dem Mund halten und/oder steuern.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht demnach darin, einen medizinischen Mundschutz bereitzustellen, der es ermöglicht, einen Gegenstand mit dem Mund zu halten.
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Die Aufgabe wird durch einen Mundschutz mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Erfindungsgemäß weist die Maske einen Teilbereich auf, der derart ausgestaltet ist, dass er sich zu einer beutelförmigen Ausnehmung ausformen lässt, wobei der Teilbereich derart in der Maske angeordnet ist, dass ein Nutzer die ausgeformte beutelförmige Ausnehmung mit dem Mund halten oder greifen kann, wenn der medizinische Mundschutz an dem Kopf des Nutzers befestigt ist.
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Der Teilbereich befindet sich bei ordnungsgemäß am Kopf befestigtem Mundschutz bevorzugt direkt vor dem Mund oder in unmittelbarer Nähe des Mundes des Nutzers. Die beutelförmige Ausnehmung lässt sich mindestens in einer Größe ausformen, dass ein Nutzer sie mit den Lippen und/oder mit den Zähnen halten und/oder greifen kann. Unter einer beutelförmigen Ausnehmung ist dabei insbesondere eine Ausnehmung zu verstehen, die durch elastische und/oder inelastische Formänderung eines Materials der Maske in dem Teilbereich relativ zu einem an den Teilbereich angrenzenden Bereich der Maske gebildet werden kann. Durch die Ausformung einer beutelförmigen Ausgestaltung in dem Teilbereich sind die Kräfte und Spannungen, die beim Halten oder Greifen eines Objekts mit dem Mund in den an den Teilbereich angrenzenden Bereichen der Maske auftreten, verringert, so dass die Maske einen sicheren Sitz aufweist.
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In einer Ausgestaltung der Erfindung ist der Teilbereich als Beutel ausgestaltet. Das bedeutet, dass die Maske im Teilbereich mehr Material aufweist, als zum Bilden einer kontinuierlichen, bündigen Außenkontur erforderlich wäre. Der Teilbereich ist in dieser Ausgestaltungsform der Erfindung demnach aus einer Materiallage gebildet ist, die in unbelastetem Zustand eine Oberfläche aufweist, die größer ist als eine Kontur, die durch Extrapolation der an den Teilbereich angrenzenden Bereiche der Maske über den Teilbereich hinweg gebildet ist. Bevorzugt ist der Teilbereich aus einem inelastischen oder nur geringfügig elastischen Material gefertigt. Ein medizinischer Mundschutz mit als Beutel ausgestaltetem Teilbereich lässt sich einfach und kostengünstig herstellen, insbesondere wenn der Teilbereich aus demselben Material gefertigt ist wie die angrenzenden Bereiche der Maske.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Teilbereich über ein elastisches Element mit einem an den Teilbereich angrenzenden Bereich der Maske verbunden. Durch das elastische Element ist eine Rückstellkraft auf den Teilbereich ausübbar, so dass der Teilbereich der Maske in einer definierten Lage positioniert ist, wenn kein Objekt in dem Beutel angeordnet ist.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das elastische Element als elastisches Band über den Teilbereich hinweg ausgeführt und an beiden Enden mit anderen Bereichen der Maske verbunden. Dadurch lässt sich eine Rückstellkraft besonders effizient erzeugen. Insbesondere lässt sich der Teilbereich in eine Lage bringen, die der Außenkontur der Maske angenähert ist.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Teilbereich der Maske aus einem elastischen Material gebildet, so dass die beutelförmige Ausnehmung durch elastische Verformung des elastischen Materials ausformbar ist. Die beutelförmige Ausnehmung lässt sich somit durch Ausüben einer äußeren Kraft auf den Teilbereich ausbilden. Die äußere Kraft kann beispielsweise dadurch entstehen, dass das zu haltende Objekt von außen gegen den Teilbereich gedrückt wird.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung steht das elastische Material bei Befestigung der Maske am Kopf des Nutzers unter einer Vorspannung. Damit ist gewährleistet, dass das Material in dem Teilbereich sich einer Außenkontur der Maske annähert, wenn kein Objekt in die beutelförmige Ausnehmung aufgenommen ist.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Teilbereich aus einem flüssigkeitsundurchlässigen Material gefertigt. Damit ist die Gefahr einer Flüssigkeitsübertragung aus dem Mund eines Nutzers auf ein mit dem Mund gegriffenes Objekt oder umgekehrt minimiert. Dies ist um so mehr von Bedeutung, wenn während einer Behandlung dasselbe Objekt von mehreren Nutzern mit dem Mund gegriffen werden soll.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert. Dabei zeigen im Einzelnen:
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1: ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen medizinischen Mundschutzes in einer Draufsicht;
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2: einen Schnitt durch den medizinischen Mundschutz aus 1;
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3: den medizinischen Mundschutz aus 2 mit einem aufgenommenen Objekt;
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4: ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen medizinischen Mundschutzes;
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5: den medizinischen Mundschutz aus 4 in einer Schnittansicht;
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6: ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen medizinischen Mundschutzes;
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7: den medizinischen Mundschutz aus 6 in einer Schnittansicht; und
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8: den medizinischen Mundschutz aus 7 mit einem aufgenommenen Objekt.
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In 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel eines medizinischen Mundschutzes 1 dargestellt. Der Mundschutz 1 umfasst eine Maske 2 aus einem dünnen, vorzugsweise flexiblen Material, die sich an eine Gesichtskontur eines Nutzers anpassen lässt, so dass zwischen der Maske und Gesichtshaut des Nutzers ein zumindest weitgehend abgeschlossenes Volumen gebildet ist. Die Maske 2 ist aus einem Vlies oder einem Filtermaterial gefertigt, das eine Filterstruktur aufweist, die so feinporig ist, dass ein Durchtritt von Keimen oder Krankheitserregern durch den Vlies oder das Filtermaterial eingeschränkt ist. In einem alternativen, nicht dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Maske aus einem zumindest weitgehend luftundurchlässigen Material, zum Beispiel Gummi oder eine Silikonverbindung, gefertigt und weist ein Filterventil auf, durch das ein gefilterter Luftaustausch zwischen einem durch die Maske abgetrennten Volumen zwischen Maske und Gesichtshaut des Nutzers und Umgebung ermöglicht ist.
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Zur Verbesserung des Sitzes der Maske 2 an dem Kopf des Nutzers kann entlang eines Außenrands 4 der Maske ein elastisches oder plastisch verformbares Element zum Beispiel in Form eines Gummizugs oder eines biegsamen Metallbügels angeordnet sein.
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Die Maske 2 lässt sich mit Hilfe von Bändern 3 an dem Kopf des Nutzers befestigen. In diesem Ausführungsbeispiel ist an jeder Ecke der Maske 2 ein Band 3 fixiert, das mit einem benachbarten Band zum Beispiel am Hinterkopf oder hinter den Ohren des Nutzers verknotet werden kann. In einem alternativen, nicht dargestellten Ausführungsbeispiel sind bevorzugt elastische Bänder an beiden Enden an benachbarten oder gegenüberliegenden Ecken der Maske fixiert, so dass der Mundschutz leicht über den Kopf des Nutzers gezogen werden können.
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Die Maske 2 weist in diesem Ausführungsbeispiel eine Öffnung 5 auf, die derart in der Maske 2 angeordnet ist, dass sie bei ordnungsgemäßer Befestigung des medizinischen Mundschutzes 1 vor dem Mund oder in der Nähe des Munds des Nutzers positioniert ist. Unter einer ordnungsgemäßen Befestigung ist dabei eine Fixierung der Maske dergestalt am Kopf des Nutzers zu verstehen, dass ein zumindest weitgehend abgeschlossenes Volumen zwischen der Maske und der Gesichtskontur des Nutzers gebildet ist, wobei Mund oder Mund und Nase des Nutzers durch die Maske abgedeckt sind.
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Grundsätzlich kann die Öffnung 5 in der Maske 2 in beliebiger, an den jeweiligen Verwendungszweck angepasster Form ausgeführt sein. Insbesondere kann die Öffnung auch in Form eines graden oder gebogenen Schlitzes ausgestaltet sein.
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Die Maske 5 umfasst ferner einen Teilbereich, der sich zu einer beutelförmigen Ausnehmung ausformen lässt. In diesem Ausführungsbeispiel ist der Teilbereich als Beutel 6 ausgebildet, der entlang eines Randes der Öffnung 5 mit einem angrenzenden Bereich der Maske 5 verbunden ist. Der Beutel ist in diesem Ausführungsbeispiel aus einem flexiblen, aber nur wenig dehnbaren Material gefertigt. Eine Oberfläche des Beutels 6 ist dabei größer als eine Querschnittsfläche der Öffnung 5, so dass der Beutel aus einer Oberflächenkontur der Maske ausgestülpt werden kann (2).
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Der Beutel 6 kann aus demselben Material wie der angrenzende Bereich der Maske 2 oder in alternativen Ausführungsbeispielen aus anderen flexiblen, dehnbaren oder nicht dehnbaren Materialien hergestellt sein. Wesentlich an dem medizinischen Mundschutz gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel ist, dass der Beutel 6 eine Oberfläche aufweist, die größer ist als eine Querschnittsfläche der Öffnung 5 in der Maske 2, die sich aus einer Extrapolation der Außenkontur der angrenzenden Bereiche der Maske in dem Teilbereich ergibt.
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Wenn der Beutel 6 aus einem nicht dehnbaren Material gefertigt ist, so ist er so groß auszugestalten, dass ein Nutzer den Beutel 6 bei ordnungsgemäßer Befestigung des medizinischen Mundschutzes 1 am Kopf des Nutzers mit den Lippen und/oder mit den Zähnen halten und/oder greifen kann. Ist der Beutel aus einem dehnbaren Material hergestellt, kann seine Oberfläche kleiner ausgestaltet sein, so dass es dem Nutzer möglich ist, ein Objekt, welches von außen gegen den Beutel und in den Mundraum des Nutzers hinein gedrückt wird, mit den Lippen und/oder mit den Zähnen zu fassen.
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In 3 ist eine Anwendungsmöglichkeit des medizinischen Mundschutzes gezeigt. Bei dem Objekt, welches der Nutzer mit dem Mund greift, handelt es sich um ein Steuerelement 7 eines Operationsmikroskops 8, welches in 3 nur schematisch dargestellt ist.
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Bei vielen medizinischen Eingriffen, bei denen Operationsmikroskope zum Einsatz kommen, ist es erforderlich, die Lage des Operationsmikroskops während des Eingriffs zu variieren, um den bestmöglichen Blickwinkel auf das Operationsfeld für verschiedene Behandlungsschritte sicherzustellen. Darüber hinaus ist es während einer Behandlung oftmals notwendig, bestimmte Einstellungen des Operationsmikroskops wie Zoom, Fokus oder Beleuchtung zu variieren. Gleichzeitig ist es vorteilhaft, wenn der Operateur während einer Behandlung seine Hände im Operationsfeld belassen kann. Eine Handsteuerung des Operationsmikroskops während einer Operation oder einer Behandlung wird von manchen Nutzern als unkomfortabel empfunden, da sie sich nach dem Griff zum Operationsmikroskop mit den Händen erst wieder neu im Operationsfeld orientieren müssen.
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Um ein komfortableres Arbeiten zu ermöglichen, sind einige Operationsmikroskope 8 mit einer Mundsteuerung ausgestattet. In diesem Ausführungsbeispiel umfasst die Mundsteuerung ein Steuerelement 7 mit einem Schalter in Form von zwei parallel angeordneten Plättchen 10. Drückt der Nutzer die Plättchen 10 mit den Lippen oder mit den Zähnen zusammen, wird ein Kontakt geschlossen, so dass ein Steuerstrom fließt. Mit Hilfe einer entsprechenden Steuereinheit werden dann bestimmte Funktionen des Operationsmikroskops angesteuert. Beispielsweise können auf diese Weise Bremsen an einer Halterung des Operationsmikroskops gelöst werden, so dass der Chirurg das Operationsmikroskop über die Plättchen 10 und das Steuerelement 7 durch eine entsprechende Kopfbewegung in eine neue Position verfahren kann.
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In 3 ist das Zusammenspiel zwischen einem mit einem Steuerelement 7 ausgestatteten Operationsmikroskop 8 und einem erfindungsgemäßen medizinischen Mundschutz dargestellt. Die Plättchen 10 des Steuerelements 7 werden in den Beutel 6 aufgenommen und ragen so weit in einen Mundraum des Nutzers (nicht dargestellt) hinein, dass der Nutzer den Beutel 6 mit den darin angeordneten Plättchen 10 mit den Lippen oder den Zähnen greifen kann. Durch Druck auf die Plättchen wird ein Kontakt geschlossen, so dass beispielsweise das Operationsmikroskop durch eine entsprechende Kopfbewegung des Nutzers in eine neue Lage verbracht werden kann.
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Ein zweites Ausführungsbeispiel eines medizinischen Mundschutzes ist in 4 wiedergegeben. Das zweite Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem ersten dadurch, dass elastische Elemente in Form von Gummibändern 9 über den Beutel 6 hinweg an der Maske 2 befestigt sind. Die Gummibänder 9 stehen dabei bevorzugt unter einer geringen Vorspannung, so dass der Beutel 6 ohne ein Objekt im Inneren des Beutels in einer definierten Position, nämlich im Wesentlichen bündig mit einer Außenkontur der Maske 2 gehalten ist (5). Dadurch ist ein Tragekomfort des medizinischen Mundschutzes verbessert, da vermieden wird, dass ein leerer Beutel 6 in das durch die Maske abgetrennte Volumen hineinragt und den Nutzer durch ungewollten Kontakt mit der Gesichtshaut oder den Lippen irritiert.
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In den 6 bis 8 ist ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen medizinischen Mundschutzes dargestellt, welches sich von den vorangegangenen Ausführungsbeispielen dadurch unterscheidet, dass der Teilbereich der Maske aus einem elastischen Material 11 gefertigt ist, so dass in dem Teilbereich der Maske eine beutelförmige Ausnehmung 6' ausformbar ist. Die elastische Materiallage ist entlang des Rands der Öffnung 5 mit dem angrenzenden Teil der Maske verklebt, verpresst oder in anderweitiger Form verbunden. Die Öffnung 5 in der Maske 2 kann grundsätzlich in beliebiger, an den jeweiligen Verwendungszweck des medizinischen Mundschutzes angepasster Form ausgeführt sein. In diesem Ausführungsbeispiel sollte die Öffnung bevorzugt größer als in den vorangegangenen Ausführungsbeispielen ausgestaltet sein, damit in dem Teilbereich genügend elastisches Material zur Verfügung steht, um eine ausreichende Dehnbarkeit des Teilbereichs zu gewährleisten.
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Wenn kein Objekt gegen das elastische Material 11 gedrückt wird, schließt der Teilbereich bevorzugt bündig mit einer Außenkontur der Maske 2 ab (7). Um dies zu gewährleisten, ist das elastische Material bevorzugt so mit dem angrenzenden Bereich verbunden, dass es ohne äußere Krafteinwirkung unter Vorspannung steht.
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In 8 ist das Zusammenspiel zwischen einem mit einem Steuerelement 7 ausgestatteten Operationsmikroskop 8 und einem medizinischen Mundschutz gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel dargestellt. Dabei werden die Plättchen 10 des Steuerelements 7 gegen das elastische Material 11 in dem Teilbereich der Maske gedrückt, so dass eine beutelförmige Ausnehmung 6' mit den Plättchen 10 gebildet ist. Die beutelförmige Ausnehmung 6' ragt so weit in einen Mundraum des Nutzers (nicht dargestellt) hinein, dass der Nutzer die beutelförmige Ausnehmung 6' mit den darin angeordneten Plättchen 10 mit den Lippen oder den Zähnen greifen kann. Durch Druck auf die Plättchen mit den Zähnen oder mit den Lippen kann der Nutzer nun eine Kontrollfunktion über das Operationsmikroskop 8 ausüben.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- Europäischen Norm 14683 [0002]