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Die Erfindung betrifft ein System und ein Verfahren zum Lizenzieren einer Vielzahl von Softwarekomponenten auf einer Datenverarbeitungsanlage.
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Stand der Technik
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Kommerzielle Softwareprodukte müssen meist freigeschaltet bzw. aktiviert werden, bevor sie durch einen Nutzer oder Anwender in Betrieb genommen werden können. Um eine Autorisierung durch den Nutzer oder Anwender zu gewährleisten, ist es häufig notwendig, mit einer Autorisierungs- bzw. Authentifizierungsstelle in Kontakt zu treten, die die Berechtigung des Nutzers an dem Softwareprodukt überprüft und die Freischaltung des Softwareprodukts vornimmt.
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Beispielsweise kann eine Freischaltung eines Softwareprodukts über eine Identifizierung des Rechners, auf dem das Softwareprodukt eingesetzt wird, bei einem Lizenzierungsdienst erfolgen, wobei die entsprechenden Lizenzierungs- und Authentifizierungsinformationen über Datenfernübertragung übermittelt werden.
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Werden mehrere Softwareprodukte auf einer Rechneranlage installiert oder zu einer Gesamtlösung integriert, müssen unter Umständen für alle Softwareprodukte verschiedene Lizenzen oder Freischaltungen bei verschiedenen Lizenzierungsdiensten erfolgen.
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Die Druckschrift
US 2010/043075 A1 offenbart einen Lizenzmanager, welcher die Softwareapplikationen auf einem Rechnersystem überwacht, und eine standardisierte Lizenzierung der Softwareapplikationen bei verschiedenen Lizenzierungsdiensten verwaltet.
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Es besteht daher ein Bedarf an einfachen, sicheren und nutzerfreundlichen Verfahren und Systemen, mit denen eine Vielzahl von Softwarekomponenten auf einer Datenverarbeitungsanlage bei verschiedenen Lizenzierungsdiensten lizensiert bzw. freigeschaltet werden können.
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Offenbarung der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung schafft gemäß einem Aspekt ein System zum Lizenzieren einer Vielzahl von Softwarekomponenten auf einer Datenverarbeitungsanlage, mit einem Lizenzverwaltungsclient, welcher auf einer Datenverarbeitungsanlage installiert ist, und welcher dazu ausgelegt ist, eine Vielzahl von komponentenspezifischen Identifikationskennzeichen von einer Vielzahl von auf der Datenverarbeitungsanlage installierten Softwarekomponenten abzurufen und die komponentenspezifischen Identifikationskennzeichen in einer anlagenspezifischen Lizenzierungsanfrage zu bündeln; und einem dem Lizenzverwaltungsclient zugeordneten Lizenzverwaltungsserver, welcher über eine Datenfernübertragungsverbindung mit dem Lizenzverwaltungsclient verbunden ist, und welcher dazu ausgelegt ist, die anlagenspezifische Lizenzierungsanfrage von dem Lizenzverwaltungsclient über die Datenfernübertragungsverbindung zu empfangen, die komponentenspezifischen Identifikationskennzeichen aus der empfangenen anlagenspezifischen Lizenzierungsanfrage zu extrahieren, aus den extrahierten komponentenspezifischen Identifikationskennzeichen komponentenspezifische Lizenzierungsanfragen zu erzeugen, die komponentenspezifischen Lizenzierungsanfragen an jeweils einen einer Vielzahl von Lizenzierungsdiensten zu senden, und komponentenspezifische Lizenzschlüssel von der Vielzahl von Lizenzierungsdiensten zum Lizenzieren der Vielzahl von Softwarekomponenten als Antwort auf die komponentenspezifischen Lizenzierungsanfragen zu empfangen.
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Die vorliegende Erfindung schafft gemäß einem weiteren Aspekt ein Verfahren zum Lizenzieren einer Vielzahl von Softwarekomponenten auf einer Datenverarbeitungsanlage, mit den Schritten des Abrufens einer Vielzahl von komponentenspezifischen Identifikationskennzeichen von der Vielzahl von Softwarekomponenten durch einen auf der Datenverarbeitungsanlage installierten Lizenzverwaltungsclient, des Bündelns der komponentenspezifischen Identifikationskennzeichen in einer anlagenspezifischen Lizenzierungsanfrage durch den Lizenzverwaltungsclient, des Sendens der anlagenspezifischen Lizenzierungsanfrage von dem Lizenzverwaltungsclient an einen dem Lizenzverwaltungsclient zugeordneten Lizenzverwaltungsserver, des Extrahierens der komponentenspezifischen Identifikationskennzeichen aus der anlagenspezifischen Lizenzierungsanfrage zum Erzeugen von komponentenspezifischen Lizenzierungsanfragen durch den Lizenzverwaltungsserver, des Sendens der komponentenspezifischen Lizenzierungsanfragen durch den Lizenzverwaltungsserver an jeweils einen einer Vielzahl von Lizenzierungsdiensten, und des Empfangens von komponentenspezifischen Lizenzschlüsseln von der Vielzahl von Lizenzierungsdiensten zum Lizenzieren der Vielzahl von Softwarekomponenten.
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Vorteile der Erfindung
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Es ist eine Idee der vorliegenden Erfindung, eine modulare Softwarelösung, welche aus verschiedenen auf einer Datenverarbeitungsanlage installierten Softwarekomponenten besteht, über ein zentralisiertes Lizenzierungssystem zu lizenzieren. Dazu wird ein Lizenzmanager als Lizenzverwaltungskomponente auf der Datenverarbeitungsanlage installiert, welche die Identifikationskennzeichen aller installierten Softwarekomponenten sammeln und in einer gebündelten Lizenzierungsanfrage an einen zugeordneten Lizenzverwaltungsserver senden kann. Vom Lizenzverwaltungsserver aus können dann wieder einzelne Anfragen an unterschiedliche Lizenzierungsdienste gestellt werden, um Freischaltcodes für die einzelnen installierten Softwarekomponenten zu erhalten.
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Ein erheblicher Vorteil dieses Vorgehens besteht darin, dass Anbieter modularer Softwarelösungen die Informationen über die modulare Struktur der Softwarelösungen von Nutzern nicht vorab an Zulieferer von Softwarekomponenten verteilen müssen. Zudem müssen die einzelnen Softwarekomponenten nicht an das Gesamtsystem angepasst werden, sondern deren Lizenzierungsprozeduren können weitestgehend beibehalten werden.
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Dadurch müssen keine Spezialversionen modularer Softwarelösungen erstellt werden, deren spezialisierte Lizenzierungsmodalitäten aufwändig verwaltet werden müssten. Ebenso wenig müssen Softwarekomponenten mit vorinstallierten Lizenzen ausgeliefert werden, wodurch Anbieter modularer Softwarelösungen weiterhin die Kontrolle über das Gesamtprodukt behalten, und ein unautorisiertes Vervielfältigen des Produkts erschwert wird.
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Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass ein einheitlicher Lizenzierungsvorgang ablaufen kann, ohne dass ein Nutzer sich langwierig mit verschiedenen Lizenzierungsprozeduren beschäftigen muss. Besonders vorteilhaft ist hierbei, dass durch die Bündelung der Lizenzierungsprozeduren zunächst eine gesammelte Lizenzierungsanfrage gestellt werden kann, und erst wenn die Lizenzierung aller Softwarekomponenten erfolgreich abgeschlossen worden ist, die tatsächliche Freischaltung der Softwarekomponenten erfolgt. Dies wird dadurch erreicht, dass der Lizenzverwaltungsclient und der Lizenzverwaltungsserver als Vermittler dienen, die die Korrektheit und Vollständigkeit aller Lizenzierungsschritte überwachen können. Dadurch kann es nicht vorkommen, dass nur ein Teil der Softwarekomponenten eines modularen Softwaresystems lizenziert sind, während andere Teile noch nicht oder nicht korrekt lizenziert sind. Die Fehleranfälligkeit des gesamten Lizenzierungsprozesses wird dadurch erheblich verringert.
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Gemäß einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems kann der Lizenzverwaltungsserver weiterhin dazu ausgelegt ist, die komponentenspezifischen Lizenzschlüssel in einer anlagenspezifischen Lizenzierungsantwort zu bündeln und an den Lizenzverwaltungsclient zu senden, und der Lizenzverwaltungsclient weiterhin dazu ausgelegt sein, die komponentenspezifischen Lizenzschlüssel aus der empfangenen anlagenspezifischen Lizenzierungsantwort zu extrahieren, und mithilfe der komponentenspezifischen Lizenzschlüssel die Vielzahl von Softwarekomponenten freizuschalten.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems kann der Lizenzverwaltungsclient eine Vielzahl von Komponentenadaptern aufweisen, welche mit jeweils einer der Vielzahl von Softwarekomponenten gekoppelt ist, und welche jeweils dazu ausgelegt sind, das komponentenspezifische Identifikationskennzeichen der zugeordneten Softwarekomponente abzurufen und den komponentenspezifischen Lizenzschlüssel für die zugeordnete Softwarekomponente an die Softwarekomponente zu übertragen.
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Gemäß einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens kann weiterhin ein Bündeln der komponentenspezifischen Lizenzschlüssel in einer anlagenspezifischen Lizenzierungsantwort durch den Lizenzverwaltungsserver, ein Senden der anlagenspezifischen Lizenzierungsantwort von dem Lizenzverwaltungsserver an den Lizenzverwaltungsclient, ein Extrahieren der komponentenspezifischen Lizenzschlüssel aus der anlagenspezifischen Lizenzierungsantwort durch den Lizenzverwaltungsclient, und ein Freischalten der Vielzahl von Softwarekomponenten mithilfe der komponentenspezifischen Lizenzschlüssel durch den Lizenzverwaltungsclient erfolgen.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens kann das Freischalten der Vielzahl von Softwarekomponenten mithilfe der komponentenspezifischen Lizenzschlüssel durch den Lizenzverwaltungsclient erst erfolgen, wenn für jede der Softwarekomponenten ein gültiger komponentenspezifischer Lizenzschlüssel in dem Lizenzverwaltungsclient vorliegt. Damit kann vorteilhafterweise sichergestellt werden, dass ein Teillizenzieren von einzelnen Softwarekomponenten einer modularen Softwarelösung nicht möglich ist. Dadurch verringert sich die Fehleranfälligkeit des Softwaresystems erheblich, da die Funktionsfähigkeit der modularen Softwarelösung als Ganzes unter der Kontrolle des Lizenzverwaltungsclients freigeschaltet werden kann.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens kann das Senden der komponentenspezifischen Lizenzierungsanfragen durch den Lizenzverwaltungsserver an jeweils einen einer Vielzahl von Lizenzierungsdiensten über Datenfernübertragungsverbindungen mit den Lizenzierungsdiensten über ein Netzwerk erfolgen. Dadurch besteht der Vorteil, dass die eigentliche Komponentenauthentifizierung und -autorisierung in den Händen unterschiedlicher Komponentenhersteller verbleiben kann – lediglich die Kombinierung und Überprüfung der Stimmigkeit der Kombination aus Lizenzschlüsseln unterliegt der Kontrolle durch den Lizenzverwaltungsserver und damit der Kontrolle eines Anbieters modularer Softwarelösungen.
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Gemäß einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens kann das Senden der komponentenspezifischen Lizenzierungsanfragen durch den Lizenzverwaltungsserver an jeweils einen einer Vielzahl von Lizenzierungsdiensten über Datenverbindungen mit den Lizenzierungsdiensten innerhalb des Lizenzverwaltungsservers erfolgen.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens kann weiterhin ein Anhängen von anlagenspezifischen Benutzerinformationen an die anlagenspezifische Lizenzierungsanfrage durch den Lizenzverwaltungsclient erfolgen.
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Weitere Merkmale und Vorteile von Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Die beschriebenen Ausgestaltungen und Weiterbildungen lassen sich, sofern sinnvoll, beliebig miteinander kombinieren. Weitere mögliche Ausgestaltungen, Weiterbildungen und Implementierungen der Erfindung umfassen auch nicht explizit genannte Kombinationen von zuvor oder im Folgenden bezüglich der Ausführungsbeispiele beschriebenen Merkmale der Erfindung.
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Die beiliegenden Zeichnungen sollen ein weiteres Verständnis der Ausführungsformen der Erfindung vermitteln. Sie veranschaulichen Ausführungsformen und dienen im Zusammenhang mit der Beschreibung der Erklärung von Prinzipien und Konzepten der Erfindung. Andere Ausführungsformen und viele der genannten Vorteile ergeben sich im Hinblick auf die Zeichnungen. Die Elemente der Zeichnungen sind nicht notwendigerweise maßstabsgetreu zueinander gezeigt.
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Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung eine schematische Darstellung einer Netzwerkumgebung gemäß einer Ausführungsform; und
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2 eine schematische Darstellung eines Sequenzdiagramms zur Durchführung eines Verfahrens zum Lizenzieren einer Vielzahl von Softwarekomponenten auf einer Datenverarbeitungsanlage gemäß einer weiteren Ausführungsform.
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Allgemein gesprochen können Softwarekomponenten sowie ein Lizenzverwaltungsclient im Sinne dieser Anmeldung Logik und/oder Daten aufweisen, die von einer Vorrichtung, einem Medium oder einem Datenträger abrufbar sind oder durch ein Datensignal übertragen werden können. Beispielsweise können die Softwarekomponenten und/oder der Lizenzverwaltungsclient im Sinne dieser Anmeldung Anweisungen oder Instruktionen aufweisen, bei deren Ausführung, Kompilierung und/oder Auslesen Schritte auf einer Datenverarbeitungsanlage durchgeführt werden, die für die Ausführung der für die vorliegende Erfindung relevanten Funktionen, Maßnahmen und Prozeduren vorteilhaft und/oder notwendig sind.
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Ausführungsformen der Erfindung können als Verfahren oder Vorrichtungen vorgesehen sein, welche durch konventionelle Programmiertechniken oder IT-Techniken als Software, Hardware, Firmware oder Kombinationen davon ausgestaltet werden können. Insbesondere können Ausführungsformen der Erfindung auch Computerprogrammprodukte umfassen, die Logik und/oder Daten aufweisen, die durch ein computer-lesbares Medium, einen computer-lesbaren Datenträger oder ein computer-lesbaren Datenspeicher zugänglich gemacht werden können.
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Datenverarbeitungsanlagen im Sinne der vorliegenden Anmeldungen können jede Art von elektronischen Systemen umfassen, die eine Zentraleinheit und periphere Geräte aufweisen, und die Daten in selbsttätiger oder im Wesentlichen selbsttätiger Art und Weise empfangen, speichern, verarbeiten und abgeben kann. Datenverarbeitungsanlagen im Sinne der vorliegenden Anmeldung können dabei PCs, Smartphones, Laptops, Notebooks, Universalrechner, Netzwerkrechner, Arbeitsstationen, PDAs, Systemanlagen, Automatisierungsanlagen oder ähnliche Systeme umfassen.
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Server im Sinne der vorliegenden Anmeldung können alle hardware- oder softwarebasierten, meist über Datenfernübertragung zugängliche Einrichtungen sein, die einer Vielzahl von Clients Zugriff auf eine oder mehrere Dienstleistungen, meist Informationsdienstleistungen oder -services, verschaffen.
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1 zeigt eine schematische Darstellung einer Netzwerkumgebung 100 mit einem Lizenzverwaltungsserver 20 und einer Datenverarbeitungsanlage 1. Auf der Datenverarbeitungsanlage können einerseits eine Vielzahl von Softwarekomponenten 2a, 2b, ..., 2n installiert sein, die beispielsweise Teil einer modularen Softwarelösung bzw. eines Gesamtsoftwareprodukts sein können. Weiterhin kann auf der Datenverarbeitungsanlage 1 ein Lizenzverwaltungsclient 10 installiert sein.
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Der Lizenzverwaltungsclient 10 kann dazu ausgelegt sein, eine Vielzahl von komponentenspezifischen Identifikationskennzeichen von den Softwarekomponenten 2a, 2b, ..., 2n abzurufen und die komponentenspezifischen Identifikationskennzeichen in einer anlagenspezifischen Lizenzierungsanfrage zu bündeln. Dazu kann der Lizenzverwaltungsclient 10 eine Vielzahl von Komponentenadaptern 14a, 14b, ..., 14n aufweisen, die mit jeweils einer der Vielzahl von Softwarekomponenten 2a, 2b, ..., 2n gekoppelt sind. Über die Komponentenadapter 14a, 14b, ..., 14n können komponentenspezifischen Identifikationskennzeichen der jeweils zugeordneten Softwarekomponente 2a, 2b, ..., 2n abgerufen werden.
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Komponentenspezifische Identifikationskennzeichen können dabei beispielsweise MAC-Codes, Freischaltcodes, Registrierschlüssel oder sonstige alpha-numerische Kennzeichen sein, welche zur eindeutigen Identifizierung einer Softwarekomponente bzw. zur kryptographischen Kennzeichnung der jeweiligen Installation geeignet sind. Komponentenspezifische Identifikationskennzeichen werden dabei häufig auch als „Seeds“ bezeichnet.
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Der Lizenzverwaltungsclient 10 kann dabei ein Kennzeichenabrufmodul 11 aufweisen, welches die komponentenspezifischen Identifikationskennzeichen der Softwarekomponenten 2a, 2b, ..., 2n über die Komponentenadapter 14a, 14b, ..., 14n abrufen kann. In dem Kennzeichenabrufmodul 11 können die komponentenspezifischen Identifikationskennzeichen zu einer anlagenspezifischen Lizenzierungsanfrage gebündelt werden, das heißt, zu einem Kennzeichencontainer, welcher der jeweiligen Datenverarbeitungsanlage 1 zugeordnet ist, und alle komponentenspezifischen Identifikationskennzeichen umfasst. Der Kennzeichencontainer kann dabei beispielsweise im XML-Format vorliegen.
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Die anlagenspezifische Lizenzierungsanfrage kann durch den Lizenzverwaltungsclient 10 unter Nutzung eines Client-Kommunikationsmoduls 13 über eine Datenfernübertragungsverbindung 5a eines Netzwerks 4a an den dem Lizenzverwaltungsclient 10 zugeordneten Lizenzverwaltungsserver 20 gesendet werden. Die Datenfernübertragungsverbindung 5a kann beispielsweise eine TCP/IP-Verbindung und das Netzwerk 4a das Internet sein.
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Der Lizenzverwaltungsserver 20 kann ein entsprechendes Server-Kommunikationsmodul 23 aufweisen anlagenspezifische Lizenzierungsanfragen von dem Lizenzverwaltungsclient 10 über die Datenfernübertragungsverbindung 5a empfangen. In einem Extraktionsmodul 21 können die komponentenspezifischen Identifikationskennzeichen aus der empfangenen anlagenspezifischen Lizenzierungsanfrage extrahiert werden. Mithilfe der extrahierten komponentenspezifischen Identifikationskennzeichen können dann in dem Extraktionsmodul 21 komponentenspezifische Lizenzierungsanfragen erzeugt werden, welche durch den Lizenzverwaltungsserver 20 an jeweils einen einer Vielzahl von Lizenzierungsdiensten 3a, 3b, ..., 3k oder 24a, 24b gesendet werden.
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Dabei können die Lizenzierungsdienste 3a, 3b, ..., 3k beispielsweise Lizenzierungsserver von Drittanbietern aufweisen, die über weitere Datenfernübertragungsverbindungen 5b über ein Netzwerk 4b mit dem Lizenzverwaltungsserver 20 verbunden sind. Hierzu kann der Lizenzverwaltungsserver 20 eine oder auch mehrere Lizenzierungsdienstschnittstellen 25 aufweisen. Es kann alternativ oder zusätzlich dazu auch möglich sein, dass Lizenzierungsdienste 24a, 24b bereits in dem Lizenzverwaltungsserver 20 vorhanden sind, beispielsweise dem jeweiligen Anbieter proprietäre Lizenzierungsdienste. In diesem Fall kann die Lizenzierungsanfrage direkt in dem Lizenzverwaltungsserver 20 verarbeitet werden.
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Die Lizenzierungsdienste 3a, 3b, ..., 3k oder 24a, 24b können die komponentenspezifischen Lizenzierungsanfragen empfangen und weiter verarbeiten. Beispielsweise können in den Lizenzierungsdiensten 3a, 3b, ..., 3k oder 24a, 24b Nutzerinformationen, Zugriffsberechtigungen, Autorisierungsinformationen oder dergleichen geprüft werden. Wenn die in der jeweiligen komponentenspezifischen Lizenzierungsanfrage enthaltenen komponentenspezifischen Identifikationskennzeichen als gültig erkannt werden, können die Lizenzierungsdienste 3a, 3b, ..., 3k oder 24a, 24b jeweils komponentenspezifische Lizenzschlüssel erzeugen, die an den Lizenzverwaltungsserver 20 zurückübertragen werden können. Der Lizenzverwaltungsserver 20 kann die komponentenspezifischen Lizenzschlüssel zum Lizenzieren der Vielzahl von Softwarekomponenten 2a, 2b, ..., 2n als Antwort auf die komponentenspezifischen Lizenzierungsanfragen empfangen.
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Der Lizenzverwaltungsserver 20 kann weiterhin ein Schlüsselbündelungsmodul 22 aufweisen, mithilfe dessen die komponentenspezifischen Lizenzschlüssel in einer anlagenspezifischen Lizenzierungsantwort gebündelt werden, die wiederum über die Datenfernübertragungsverbindung 5a an den zugeordneten Lizenzverwaltungsclient 10 zurückgesandt werden kann. Der Lizenzverwaltungsclient 10 kann wiederum ein Schlüsselextraktionsmodul 12 aufweisen, welches die komponentenspezifischen Lizenzschlüssel aus der anlagenspezifischen Lizenzierungsantwort extrahiert. Mithilfe der komponentenspezifischen Lizenzschlüssel kann dann ein Freischalten bzw. Lizenzieren der Vielzahl von Softwarekomponenten 2a, 2b, ...,. 2n durch den Lizenzverwaltungsclient 10 erfolgen. Dazu kann der Lizenzverwaltungsclient 10 die komponentenspezifischen Lizenzschlüssel unter Nutzung der Komponentenadapter 14a, 14b, ..., 14n an die jeweiligen Softwarekomponenten 2a, 2b, ...,. 2n übertragen.
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Dabei kann es vorgesehen sein, dass das Freischalten der Vielzahl von Softwarekomponenten 2a, 2b, ...,. 2n mithilfe der komponentenspezifischen Lizenzschlüssel durch den Lizenzverwaltungsclient 10 erst erfolgt, wenn für jede der Softwarekomponenten 2a, 2b, ...,. 2n ein gültiger komponentenspezifischer Lizenzschlüssel in dem Lizenzverwaltungsclient 10 vorliegt. Insbesondere wenn die Authentifizierung oder Identifizierung einzelner Softwarekomponenten 2a, 2b, ..., 2n durch die jeweiligen Lizenzierungsdienste 3a, 3b, ..., 3k oder 24a, 24b fehlschlägt, kann eine Lizenzierung der anderen Softwarekomponenten so lange verzögert werden, bis die Probleme gelöst sind, und eine vollständige Lizenzierung aller Softwarekomponenten 2a, 2b, ..., 2n des modularen Softwarelösung zur gleichen Zeit möglich ist. So können Teillizenzierungen und eine damit verbundene Funktionsuntüchtigkeit des Gesamtsoftwaresystems vermieden werden.
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2 zeigt eine schematische Darstellung eines Sequenzdiagramms zur Durchführung eines Verfahrens 100 zum Lizenzieren einer Vielzahl von Softwarekomponenten auf einer Datenverarbeitungsanlage, insbesondere unter Nutzung eines Lizenzverwaltungsclients 10 und eines Lizenzverwaltungsservers 20 auf einer Datenverarbeitungsanlage 1, wie in 1 dargestellt.
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In einem ersten Schritt S1 können eine Vielzahl von komponentenspezifischen Identifikationskennzeichen von der Vielzahl von Softwarekomponenten 2a, 2b, ..., 2n durch einen auf der Datenverarbeitungsanlage 1 installierten Lizenzverwaltungsclient 10 abgerufen werden. Diese komponentenspezifischen Identifikationskennzeichen können in einem Schritt S2 durch den Lizenzverwaltungsclient 10 in einer anlagenspezifischen Lizenzierungsanfrage gebündelt werden.
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Im Schritt S3 kann ein Senden der anlagenspezifischen Lizenzierungsanfrage von dem Lizenzverwaltungsclient 10 an einen dem Lizenzverwaltungsclient 10 zugeordneten Lizenzverwaltungsserver 20 erfolgen, welcher in einem Schritt S4 die komponentenspezifischen Identifikationskennzeichen aus der anlagenspezifischen Lizenzierungsanfrage zum Erzeugen von komponentenspezifischen Lizenzierungsanfragen extrahieren kann. Die extrahierten komponentenspezifischen Lizenzierungsanfragen können in Teilschritten S5a, S5b, ..., S5k an verschiedene Lizenzierungsdienste übertragen werden. Beispielhaft sind hier nur die dem Lizenzverwaltungsserver 20 externen Lizenzierungsdienste dargestellt, wobei ähnliche Teilschritte auch für dem Lizenzverwaltungsserver 20 interne Lizenzierungsdienste, beispielsweise den Lizenzierungsdiensten 24a, 24b in 1 entsprechende Lizenzierungsdienste durchgeführt werden können.
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Nach der Verarbeitung der komponentenspezifischen Lizenzierungsanfragen in den Lizenzierungsdiensten können diese jeweils komponentenspezifische Lizenzschlüssel als Antwort auf die Anfragen an den Lizenzverwaltungsserver 20 zurücksenden. Die komponentenspezifischen Lizenzschlüssel können dabei zum Lizenzieren jeweils einer der Vielzahl von Softwarekomponenten 2a, 2b, ..., 2n dienen.
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In einem Schritt S6 können die komponentenspezifischen Lizenzschlüssel durch den Lizenzverwaltungsserver 20 dann in einer anlagenspezifischen Lizenzierungsantwort gebündelt werden, die in einem Schritt S7 von dem Lizenzverwaltungsserver 20 an den Lizenzverwaltungsclient 10 übertragen werden können. Jener kann aus der anlagenspezifischen Lizenzierungsantwort die komponentenspezifischen Lizenzschlüssel in einem Schritt S8 extrahieren, die Vielzahl von Softwarekomponenten 2a, 2b, ..., 2n mithilfe der komponentenspezifischen Lizenzschlüssel in einem Schritt S9 freischalten bzw. aktivieren bzw. lizenzieren. Der Schritt S9 kann dabei insbesondere erst dann ausgeführt werden, wenn für jede der Softwarekomponenten 2a, 2b, ..., 2n ein gültiger komponentenspezifischer Lizenzschlüssel in dem Lizenzverwaltungsclient 10 vorliegt.
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Durch diese Prozedur kann die Lizenzierung des gesamten modularen Softwaresystems in einem Ablauf erfolgen, ohne dass ein Nutzer in langwieriger und fehleranfälliger Arbeit alle einzelnen Softwarekomponenten freischalten muss. Zugleich bleiben die Softwarekomponenten flexibel, da die Lizenzierungsmodalitäten jeder einzelnen Softwarekomponente nicht im Hinblick auf die Integration im Gesamtsoftwaresystem besonders modifiziert werden müssen. Dies hat direkten Einfluss auf die Effizienz bei der Entwicklung der einzelnen Softwarekomponenten, denn die verschiedenen Komponenten müssen nicht auf einen vereinheitlichten Aktivierungs- bzw. Lizenzierungsmechanismus umgestellt werden. Damit entfällt auch die Notwendigkeit, verschiedene Versionen von modularen Softwarelösungen verwalten zu müssen, die jeweils unterschiedliche Aktivierungs- bzw. Lizenzierungsmechanismen aufweisen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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