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Die Erfindung betrifft ein medizinisches Gerät, mit einem rohrförmigen Innenraum zur Aufnahme eines Untersuchungsobjekts, einer dem Untersuchungsobjekt zugewandten Verkleidung des rohrförmigen Innenraums und einer Einrichtung zur Beleuchtung des rohrförmigen Innenraums, welche mindestens ein Beleuchtungsmittel umfasst, wobei das Beleuchtungsmittel ein Scheinwerfer ist, der dazu ausgebildet ist, den rohrförmigen Innenraum durch eine lichtdurchlässige Stelle der Verkleidung mit einem Lichtstrahl zu beleuchten.
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In der modernen Medizin wird großer Wert auf den Patientenkomfort gelegt. Bei medizinischen Geräten mit einem rohrförmigen Innenraum in den der Patient eingebracht wird, beispielsweise Computertomographen oder Magnetresonanztomographen, kann die Enge der Röhre Unbehagen beim Patienten auslösen. Viele Patienten haben Angst vor beengten und/oder dunklen Räumen. Der Eindruck einer dunklen Röhre kann bisher nur durch eine passende Wahl der Beleuchtung des Untersuchungsraums vermieden werden. Für Magnetresonanztomographen ist auch eine Beleuchtungseinrichtung bekannt. Hier wird der rohrförmige Innenraum durch LED-Reihen im unteren Tunnelbereich ausgeleuchtet. Ein Anbringen von Beleuchtungselementen im rohrförmigen Innenraum ist jedoch aufwendig.
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Aus der Druckschrift
DE 103 34 326 A1 ist ein medizinisches Diagnosegerät mit Tunnel zum Einführen eines zu untersuchenden Patienten bekannt. Der Tunnel weist einen trichterförmigen Öffnungsbereich auf. Eine im Wesentlichen vertikale Frontverkleidung des Geräts und/oder ein trichterförmig in dem Öffnungsbereich mündender Abschnitt des Tunnels und/oder ein daran anschließender Abschnitt des Tunnels ist als Kunststoffhohlraumsegment ausgebildet, das zwei Kunststoffplatten umfasst, von denen mindestens eine transparent oder translucent ist. In dem Kunststoffhohlraumsegment kann eine Beleuchtungseinrichtung vorgesehen sein.
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Die Druckschrift
US 7 999 546 B2 betrifft einen Magneten des Bildgebungssystems eines Magnetresonanztomographen. Im Magneten ist eine Öffnung vorgesehen, um einen Menschen oder ein Tier aufzunehmen. In die Körperspulenanordnung ist wenigstens eine Lichtquelle derart integriert, dass sie Licht in die Öffnung abstrahlt.
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Die Druckschrift
WO 2009/147 608 A1 lehrt ein Verfahren zur Beleuchtung des Innenraums einer Scanröhre, also einer Röhre zur Patientenaufnahme in einem medizinischen Bildgebungsgerät. Es sind verschiedene Varianten zur Beleuchtung der Scanröhre angegeben. So ist es möglich, eine Lichtquelle im Bereich der Öffnung der Scanröhre anzuordnen und deren Licht in die Verkleidung der Scanröhre einzukoppeln. In alternativen Ausführungsformen wird die Scanröhre von außen angestrahlt, was beispielsweise durch LED-Arrays oder einen Beamer erfolgen kann. Hierdurch können Textzeichen und/oder Bilder auf die Scanröhre projiziert werden, die durch die Scanröhre durchscheinen.
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Die Druckschrift
US 5 355 885 A betrifft ein Beleuchtungsverfahren für eine Magnetresonanzeinrichtung. Zur Beleuchtung werden an der Innenseite der Aufnahmeröhre angeordnete Leuchtpaneele genutzt.
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Die Druckschrift
DE 10 2008 044 643 A1 offenbart einen Patientenlagerungstisch, wobei an dem Patientenlagerungstisch wenigstens eine Lichtquelle angeordnet ist.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein medizinisches Gerät anzugeben, bei dem ein Beleuchtungsmittel einfach integriert werden kann.
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Zur Lösung der Aufgabe ist bei einem medizinischen Gerät der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, dass das medizinische Gerät wenigstens eine Vorrichtung, die zur Veränderung der Richtung des Lichtstrahls ausgebildet ist, umfasst, die wenigstens einen Spiegel und wenigstens einen Aktor, durch den eine Verkippung des Spiegels erfolgen kann, umfasst, wobei die Verkleidung ein transparentes Sichtfenster als lichtdurchlässige Stelle aufweist, durch das der Lichtstrahl auf die dem Untersuchungsobjekt zugewandte Verkleidung projizierbar ist.
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Die Erfindung beruht auf der Idee, dass der rohrförmige Innenraum beleuchtet werden soll, wobei ein Anbringen der Beleuchtungsmittel im Inneren des rohrförmigen Innenraums vermieden werden soll. Eine Beleuchtung mit Scheinwerfern ist hier vorteilhaft, da nur kleine Sichtfenster in die Verkleidung des rohrförmigen Innenraums integriert werden müssen. Aus hygienischen Gründen ist es dabei vorteilhaft, keine Löcher in der Verkleidung zu belassen, sondern transparente Sichtfenster, beispielsweise aus transparentem Kunststoff, einzusetzen. Um Stoßkanten zu vermeiden, kann zusätzlich eine Schicht aus transparentem Schutzlack aufgebracht werden.
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Eine Beleuchtung mit Scheinwerfern hat den Vorteil, dass je nach Aufbau des Scheinwerfers schmale, scharf abgegrenzte Lichtkegel, oder sehr breite Lichtkegel, erzeugt werden. So kann beispielsweise mit einem schmalen Lichtkegel ein Bereich der Verkleidung außerhalb des Sichtfelds des Patienten beleuchtet werden. In diesem Fall nimmt der Patient eine Beleuchtung durch rückgestreutes Licht wahr, damit wird eine diffuse Beleuchtung des Tunnels erreicht. Andererseits ist es auch möglich, beispielsweise durch Aufsetzen einer Fischaugenlinse, dass der Lichtkegel einen sehr großen Raumwinkel bedeckt und den Tunnel nahezu vollständig ausleuchtet. Es ist auch möglich, dass zusätzlich die trichterförmige Öffnung des rohrförmigen Innenraumes oder der Untersuchungsraum beleuchtet werden. Es ist eine Vielzahl von möglichen Ausprägungen des Scheinwerfers möglich. Als Lichtquelle können unterschiedliche Leuchtmittel dienen. So ist beispielsweise eine Beleuchtung durch LEDs, Gasentladungslampen, Glühdrähte oder auch eine Zuführung von Licht einer externen Lichtquelle über einen Lichtleiter möglich. Wie bereits erwähnt, kann durch verschiedene Optiken ein unterschiedlich ausgebildeter Lichtkegel erzeugt werden. Es ist auch möglich, dass die Optik steuerbar ist, so dass beispielsweise der ausgeleuchtete Raumwinkel anpassbar ist. Eine Verwendung von mehreren Scheinwerfern ist vorteilhaft, um eine gleichmäßige Ausleuchtung des rohrförmigen Innenraums zu erreichen. Gleichzeitig können damit auch Beleuchtungsmuster erzeugt werden.
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Die Beleuchtung des rohrförmigen Innenraums durch Scheinwerfer benötigt relativ wenige zusätzliche Komponenten gegenüber einem nicht beleuchteten medizinischen Gerät. Im einfachsten Fall kann schon ein einzelnes transparentes Sichtfenster in der Verkleidung des rohrförmigen Innenraums sowie ein einzelner Scheinwerfer ausreichend sein. Es ist möglich, vorhandene medizinische Geräte nachträglich mit einer solchen Beleuchtung auszurüsten. Beispielsweise kann ein Scheinwerfer an einem vorhandenen Element des medizinischen Gerätes befestigt werden. In diesem Fall ist nur der Einbau eines neuen Verkleidungselements mit Sichtfenster sowie das Befestigen des Scheinwerfers notwendig, um das Gerät aufzurüsten.
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Das erfindungsgemäße medizinische Gerät hat zahlreiche Vorteile. So sind keine zusätzlichen Elemente im rohrförmigen Innenraum angeordnet. Damit sind in der Nähe des Untersuchungsobjekts keine weiteren Spalten oder Stoßkanten vorhanden, wodurch eine leichte Reinigung und ein hohes Maß an Hygiene sichergestellt ist. Da bei einer Beleuchtung mit Scheinwerfern nur sehr kleine durchsichtige Bereiche in der Verkleidung des rohrförmigen Innenraums notwendig sind, kann das medizinische Gerät auch problemlos ohne Beleuchtung betrieben werden. In diesem Fall sind diese kleinen Bereiche nahezu unsichtbar und stören das Erscheinungsbild des medizinischen Gerätes nicht. Der Effekt des Einschaltens der Beleuchtung kann beispielsweise genutzt werden, um den Patient bei Betreten des Behandlungsraumes von seinen Ängsten abzulenken. Die Beleuchtung des rohrförmigen Innenraums kann dem Patienten die Angst vor einer dunklen Röhre nehmen und auch ein eventuell vorhandenes Gefühl der Beengung reduzieren.
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Das medizinische Gerät umfasst wenigstens eine Vorrichtung, die zur Veränderung der Richtung des Lichtstrahls ausgebildet ist. Somit ist eine Anpassung der Beleuchtung an Patientenwünsche möglich. Es kann auch eine Blendung des Patienten vermieden werden. Zudem ist es möglich, dass mindestens einer der Lichtstrahlen während der Behandlung kontinuierlich seine Richtung ändert. Damit können beispielsweise Lichtspiele realisiert werden, die den Patienten ablenken und die ihm somit die Zeit der Untersuchung oder Behandlung verkürzen.
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In vielen Fällen wird der Patient während der Behandlung oder Untersuchung auch innerhalb des rohrförmigen Innenraums bewegt. In diesen Fällen ist es beispielsweise möglich, die Beleuchtung mit dem Patienten mitzubewegen.
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Erfindungsgemäß umfasst die Vorrichtung zur Veränderung der Richtung des Lichtstrahls wenigstens einen Spiegel. So kann eine fest installierte Lichtquelle einen Spiegel beleuchten, der in zwei Richtungen verkippbar ist. Die Verkippung des Spiegels erfolgt über einen oder mehrere Aktoren. So ist es möglich, das Licht einer entfernten Lichtquelle über einen Lichtleiter einer Optik zuzuführen, die den Spiegel beleuchtet. Eine Verwendung eines bewegten Spiegels ist vorteilhaft, da ein solcher Spiegel relativ leicht ist. Damit können relativ klein dimensionierte Aktoren verwendet werden, um den Spiegel zu bewegen. Aufgrund des leichten Spiegels sind auch schnelle Bewegungen möglich.
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Alternativ kann die Vorrichtung zur Veränderung der Richtung des Lichtstrahls auch zur Veränderung der Ausrichtung des Scheinwerfers ausgebildet sein. Hier ist es vor allem vorteilhaft, dass die Optik mitbewegt wird. Sollen beispielsweise Bilder oder Muster projiziert werden, so treten hiermit weniger Verzerrungen auf. Es ist auch möglich, dass das Licht einer externen Lichtquelle der Optik zugeführt wird.
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Bei dem erfindungsgemäßen medizinischen Gerät kann es auch vorgesehen sein, dass es sich bei dem Lichtstrahl um einen Laserstrahl handelt. Es ist möglich, dass ein Laserstrahl aufgeweitet wird und als Lichtquelle dient. Eine Verwendung eines Lasers hat den Vorteil, dass das Spektrum eines Lasers sehr schmalbandig ist und daher Gitter zur Ablenkung des Laserstrahls verwendet werden können.
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Es ist jedoch auch möglich, dass ein schmaler Laserstrahl, beispielsweise mit einem Spiegel, so schnell abgelenkt wird, dass das Bild auf der Verkleidung vom menschlichen Auge als stehendes Bild wahrgenommen wird, dadurch können Lichtmuster erzeugt werden. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass der Patient nicht geblendet wird. Dies ist beispielsweise durch ein Abschalten des Lasers, wenn keine Spiegelbewegung festgestellt wird, möglich. Wird zusätzlich zu unterschiedlichen Ablenkungen auch noch die Laserintensität moduliert, so ist ein Abbilden von Mustern oder Bildern möglich.
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Es liegt auch im Rahmen der Erfindung, dass die Farbe des Lichtstrahls veränderbar ist. Dadurch ist es möglich, die Beleuchtungsfarbe an Vorlieben eines Patienten anzupassen. Auch bei der Darstellung von Lichtspielen zur Ablenkung des Patienten von seinen Ängsten ist es vorteilhaft, wenn diese farbig sind. Ist eine Darstellung von Mustern möglich, so können in diesen Fällen auch vollfarbige Bilder oder Videos gezeigt werden. Die Beleuchtungsfarbe kann auch genutzt werden, um Informationen an den Patienten zu vermitteln. Beispielsweise kann zuvor vereinbart werden, dass ein Wechsel der Beleuchtungsfarbe zu rot bedeutet, dass der Patient die Luft anhalten soll.
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Es ist vorteilhaft, wenn die Beleuchtungseinrichtung des erfindungsgemäßen medizinischen Geräts dazu ausgebildet ist, ein vorzugsweise farbiges Muster auf der Verkleidung des rohrförmigen Innenraums abzubilden. Dies kann vor allem zur Unterhaltung des Patienten, und damit zur Ablenkung von Ängsten, dienen. So ist beispielsweise eine Projektion von Bildern und Videos möglich. Wird der Patient im Rahmen der Behandlung innerhalb des rohrförmigen Innenraums bewegt, so können Bilder und Videos mitbewegt werden. Auch eine Darstellung von Informationen für den Patienten ist möglich. So können Piktogramme, Texte oder Animationen gezeigt werden. Dadurch ist es möglich, dem Patienten Verhaltenshinweise zu geben oder ihn über den Fortschritt der Behandlung auf dem Laufenden zu halten. Beispielsweise kann der Fortschritt der Behandlung durch sich füllende Balken angezeigt werden, oder Piktogramme können die momentanen Diagnose- oder Behandlungsschritte beschreiben.
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Es ist besonders vorteilhaft, wenn das Beleuchtungsmittel zumindest ein teilweise lichtundurchlässiges Objekt zur Erzeugung des Musters umfasst, vorzugsweise eine Flüssigkristallanzeige, einen Mikrospiegelaktor oder ein optisches Gitter. Eine Verwendung eines optischen Gitters kann vor allen Dingen vorteilhaft sein, wenn als Lichtquelle ein Laser verwendet wird.
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Es ist jedoch auch möglich, lichtundurchlässige Objekte zu nutzen, die zeitlich nicht veränderbar sind. Im einfachsten Fall können dies Farbfolien, oder in dünne Metallfolien gestanzte Muster sein. Damit ist beispielsweise mit einer Weißlichtquelle eine Projektion von farbigen Mustern möglich. Es ist auch möglich, dass mehrere Farbfolien, oder Muster durch mechanische Vorrichtungen gewechselt werden können. Beispielsweise können diese Farbfolien oder Musterfolien auf rotierenden Scheiben angebracht sein, die durch den Lichtstrahl bewegt werden. Auch eine Verwendung von festen oder variablen Blenden ist möglich, um die Größe des beleuchteten Bereiches zu regeln.
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Es ist jedoch vorteilhaft, wenn die Lichtdurchlässigkeit der Objekte durch eine Steuereinrichtung verändert werden kann.
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Dies ist beispielsweise bei Flüssigkristallanzeigen, Mikrospiegelaktoren und optischen Gittern möglich. Damit eröffnet sich eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten. Im einfachsten Fall können diese Objekte schlicht als einstellbare Blende für den Lichtstrahl dienen. Es ist jedoch auch möglich, dass gezielt Teile des Strahls entfernt werden, um beispielsweise eine Blendung des Patienten zu vermeiden. Ist die Transparenz des Objekts mit hinreichend hoher Auflösung steuerbar, so ist auch eine Projektion von Bildern oder Videos möglich. Dies ist einfarbig möglich. Daneben ist durch Verwendung mehrerer farbiger Lichtquellen, denen jeweils ein teilweise lichtundurchlässiges Objekt, beispielsweise ein Mikrospiegelaktor, zugeordnet ist, und einer entsprechenden Optik eine vollfarbige Projektion möglich.
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Das erfindungsgemäße medizinische Gerät ermöglicht es, das Muster durch eine schnelle, periodische Bewegung eines Lichtstrahls, der vom menschlichen Auge als stehendes Bild wahrgenommen wird, zu bilden. Dabei ist es vorteilhaft, Spiegel zur Bewegung des Lichtstrahls zu nutzen. Um ein stehendes Bild für das menschliche Auge zu erzeugen, muss eine schnelle Bewegung des Spiegels möglich sein. Dies ist beispielsweise durch Piezoaktoren möglich. Ein großer Vorteil der Projektion von Mustern durch schnelle, periodische Bewegungen eines Lichtstrahles ist, dass bei der Erzeugung kein Licht absorbiert wird, und damit keine zusätzliche Erwärmung des Beleuchtungsmittels stattfindet. Auch ist damit eine Beleuchtung mit weniger Energieaufwand möglich. Diese Art der Beleuchtung ist vor allen Dingen dann vorteilhaft, wenn ein Laser zur Beleuchtung verwendet wird. Die hohe Leuchtdichte von Laserstrahlen ermöglicht das Darstellen von Muster mit sehr hoher Auflösung. Zudem können aufgrund des kleinen Strahldurchmessers auch sehr kleine Spiegel, und damit hohe Modulationsraten genutzt werden.
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Es ist vorteilhaft, wenn das erfindungsgemäße medizinische Gerät eine Steuereinheit aufweist, welche dazu ausgebildet ist, eines oder mehrere der Beleuchtungsmittel zeitabhängig und/oder durch externe Steuerung ein- oder auszuschalten und/oder die Farbe eines oder mehrerer Beleuchtungsmittel festzulegen. Im einfachsten Fall gibt eine solche Steuereinheit Spannungen aus, die die Leuchthelligkeit einzelner Lichtquellen des oder der Beleuchtungsmittel steuern. Es ist beispielsweise möglich, dass ein einzelnes Beleuchtungsmittel vorhanden ist, das drei Lichtquellen in rot, grün und blau umfasst. Durch getrennte Ansteuerung dieser drei Leuchtfarben kann sowohl die Leuchthelligkeit, als auch die Leuchtfarbe festgelegt werden. Es ist jedoch auch möglich, dass die Leuchtmittel Weißlichtquellen umfassen, aber mehrere Leuchtquellen vorhanden sind. Damit können beispielsweise bei Lichtspielen die Lichtstrahlen der Beleuchtungsmittel bewegt und gleichzeitig in der Helligkeit geändert werden.
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Eine solche Steuereinrichtung kann auch genutzt werden, um eine Blendung des Patienten zu vermeiden. Es ist beispielsweise möglich, dass der Patient während der Behandlung innerhalb des rohrförmigen Innenraums bewegt wird. Es kann also beispielsweise möglich sein, dass er aus einem Bereich, in dem er nicht geblendet wurde in einen Bereich bewegt wird, in dem er geblendet wird. Mit einer Steuerung der Lichtquellen ist es möglich, den Lichtstrahl, der den Patienten blenden würde, abzudunkeln, oder zu bewegen.
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Es ist zudem vorteilhaft, wenn die Steuereinrichtung zur Anzeige von Farbverläufen und/oder Mustern durch das Beleuchtungsmittel ausgebildet ist, wobei vorzugsweise die Farbverläufe und/oder Muster durch die Steuereinheit veränderbar sind. Dies ist besonders einfach dann möglich, wenn ein veränderbares, teilweise lichtundurchlässiges Objekt in den Strahlengang eingebracht ist. Es kann sich hierbei beispielsweise um eine Flüssigkristallanzeige handeln. Diese kann digital ansteuerbar sein. Dann ist es möglich, dass die Steuereinheit einzelne Segmente der Flüssigkristallanzeige lichtdurchlässig oder lichtundurchlässig schaltet. Damit ist eine Erzeugung von Mustern möglich. Es ist jedoch beispielsweise auch möglich, dass die Steuereinheit einen Spiegel zur Ablenkung eines Lasers des Beleuchtungsmittels periodisch ansteuert, so dass für das menschliche Auge ein Muster entsteht. Es sind jedoch auch andere Steuervorgänge möglich. So können beispielsweise durch das Schalten einer Spannung gezielt einzelne Objekte in den Strahlengang gebracht werden, und dadurch Muster erzeugt werden. Es ist allerdings auch eine Steuerung denkbar, bei der Transparenzen eines teilweisen lichtundurchlässigen Objektes durch analoge Spannungen gesteuert werden. Zur Erzeugung von Farbverläufen kann beispielsweise das Licht einer Weißlichtquelle durch Farbfilter geleitet werden, deren Auswahl durch die Steuereinheit veränderbar ist, oder es können verschiedenfarbige Lichtquellen verwendet werden, deren lokale Intensität jeweils durch ein teilweise lichtundurchlässiges Objekt gesteuert wird, eine durch die Steuereinheit gesteuerte Flüssigkristallanzeige, und deren Abbilder durch eine Optik zu einem gemeinsamen Lichtstrahl kombiniert werden.
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Die erzeugten Muster und Farbverläufe können eine Vielzahl von Funktionen erfüllen. So können sie den Patienten ablenken oder mit Informationen versorgen. So ist es beispielsweise möglich, Bilder oder Videos anzuzeigen, um den Patienten die Behandlungs- oder Diagnosezeit zu verkürzen. Diese können beispielsweise bei einer Bewegung des Patienten innerhalb des Tunnels auch mit dem Patienten mitbewegt werden. Es ist jedoch auch möglich, die Beleuchtung zu nutzen, um den Patienten Signale zu geben. So können beispielsweise Piktogramme oder kurze Animationen angezeigt werden, die die momentane Diagnose- oder Therapieschritte erläutern. Es ist auch möglich, dem Patienten durch die Beleuchtung Anweisungen zu geben. Beispielsweise ist eine Darstellung von Texten oder Symbolen möglich, die den Patienten auffordern die Luft anzuhalten.
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Die Muster oder Farbverläufe können beispielsweise direkt am Gerät eingestellt werden, oder die Beleuchtung des Geräts kann extern steuerbar sein. Es können auch verschieden komplexe Steuereinrichtungen zum Einsatz kommen. Beispielsweise kann mit einer einfachen Steuereinrichtung nur eine Anpassung der Beleuchtungsfarbe möglich sein, mit einer mittel komplexen Steuereinrichtung die Darstellung Farbenspielen oder vorgefertigten Mustern und mit einer komplexen Steuerung beispielsweise die Anzeige von Bildern oder Videos von einem lokalen Speicher, einem Speichermedium oder extern zugeführt. Die Steuerung kann zudem so ausgelegt sein, dass sie leicht auswechselbar ist. Dadurch kann das medizinische Gerät leicht an die Ansprüche des Kunden angepasst werden.
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Es ist zudem möglich, dass die Farbverläufe und/oder Muster mindestens einer Zustandsvariable des medizinischen Geräts zugeordnet sind, insbesondere dem zeitlichen Verlauf einer Untersuchung oder Behandlung und/oder einer Mess- oder Behandlungsmethode. Beispielsweise kann die Mess- oder Behandlungsmethode durch Piktogramme dargestellt werden. Der zeitliche Verlauf kann entweder durch eine Bewegung der Beleuchtung, Farbwechsel oder die Darstellung von beispielsweise einem Fortschrittsbalken dargestellt werden. Ist die Beleuchtungseinrichtung zur Anzeige von Bildern oder Videos befähigt, sind selbstverständlich eine Vielzahl möglicher Darstellungsformen für Behandlungsfortschritt oder Diagnose- oder Behandlungsmethode möglich.
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Das erfindungsgemäße medizinische Gerät kann beispielsweise als Computertomograph oder Magnetresonanztomograph ausgebildet sein.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen, sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
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1 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen medizinischen Gerätes in einer perspektivischen Ansicht,
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2 eine isometrische Darstellung des rohrförmigen Innenraums eines als Computertomograph ausgebildeten erfindungsgemäßen medizinischen Gerätes, und
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3 eine geschnittene Ansicht des rohrförmigen Innenraums eines weiteren als Computertomograph ausgebildeten erfindungsgemäßen medizinischen Geräts.
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1 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines medizinischen Geräts in einer perspektivischen Ansicht. Das Untersuchungsobjekt 1, ein Patient, wird durch eine Patientenpositionierungsvorrichtung 2 in Form einer Patientenliege in einen rohrförmigen Innenraum 3 eines medizinischen Geräts 4 eingebracht. Die Beleuchtung des rohrförmigen Innenraums 3 erfolgt durch Beleuchtungsmittel, die als Beamer 5, 6 ausgebildet sind. Diese projizieren ein Bild 7 auf die Verkleidung des rohrförmigen Innenraums 3. Die Steuerung der Beleuchtung erfolgt durch eine Steuereinheit 8. Vor den Beamern 5, 6 ist jeweils ein nicht gezeigtes Sichtfenster in der Verkleidung des rohrförmigen Innenraums 3 angeordnet. Der Lichtstrahl passiert dieses Sichtfenster und wird anschließend auf eine Verkleidung des rohrförmigen Innenraums 3 projiziert. Durch die Steuereinheit 8 ist es möglich, das projizierte Bild 7 des Beamers 5 sowie das projizierte Bild des Beamers 6 unabhängig zu ändern. Die Beamer sind als Beamer mit Mikrospiegelaktor zur Bilderzeugung ausgebildet. Jeder der drei Leuchtfarben ist ein eigener Mikrospiegelaktor zugeordnet. Die drei Teilbilder werden dann in einer Optik des Beamers zu einem gemeinsamen Bild kombiniert.
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Die Steuereinheit kann Bilder so an die Beamer weitergeben, dass Verzerrungen durch die Krümmung des rohrförmigen Innenraums 3 kompensiert werden. Mit diesem Aufbau sind verschieden komplexe Beleuchtungen möglich. Im einfachsten Fall kann der rohrförmige Innenraum 3 mit einfarbigen Flächen beleuchtet werden. Damit ist eine gleichmäßige Beleuchtung des Innenraums möglich, wobei die Beleuchtung in der Lieblingsfarbe des Patienten erfolgen kann. Es ist aber beispielsweise auch möglich, Bilder zu projizieren. Dies kann zur Beruhigung dienen. Es ist möglich, Bilder von Urlauben oder Haustieren zu projizieren um den Patienten zu beruhigen. Es ist jedoch auch möglich, medizinische Informationen darzustellen. Auch eine Beleuchtung durch Farbverläufe oder langsame Farbspiele ist möglich. Dies kann neben der Ablenkung des Patienten auch genutzt werden, um den Fortschritt der Behandlung oder Diagnose anzuzeigen.
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2 zeigt eine isometrische Darstellung des rohrförmigen Innenraums eines als Computertomograph ausgebildeten medizinischen Geräts. Hier erfolgt die Beleuchtung eines rohrförmigen Innenraums 3 wie zuvor durch zwei Beamer 5, wobei der zweite Beamer im Bild nicht zu sehen ist. Der Lichtstrahl der Beamer wird durch Projektionsfenster 9, wobei das zweite Projektionsfenster nicht zu sehen ist in den rohrförmigen Innenraum 3 eingestrahlt. Dort beleuchtet er eine Verkleidung 10. Damit befindet sich ein Bild des Beamers jeweils an der gegenüberliegenden Wand. Beispielsweise befindet sich das projizierte bild 7 des ersten Beamers an der gegenüberliegenden Wand von Beamer 1. Die Beamer werden durch die Steuereinheit 8 gesteuert.
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3 zeigt eine geschnittene Ansicht des rohrförmigen Innenraums eines weiteren als Computertomograph ausgebildeten medizinischen Geräts. Das Licht zur Beleuchtung des rohrförmigen Innenraums wird hier durch eine Lichtquelle 11 erzeugt, die zwei unabhängige Lichtmischungen erzeugen kann, die in Lichtleiter 12 eingekoppelt werden. Am Ende des Lichtleiters 12 wird das Licht in einer Optik 13 ausgekoppelt und in einem schmalen Strahl auf einen Spiegel 14 eingestrahlt. Dieser Spiegel ist durch einen Aktor 15 in zwei Richtungen verkippbar. Das vom Spiegel 14 reflektierte Licht wird durch ein Fenster 9 in den rohrförmigen Innenraum 3 gestrahlt. Ein Lichtkegel 16 beleuchtet hier einen beleuchteten Bereich 17 einer Verkleidung 10. Eine Steuereinheit 8 steuert hier sowohl die Lichtquelle 11, d. h., die Farben, die in die Lichtleiter 12 eingekoppelt werden, als auch die Aktoren 15, die die Spiegel 14 bewegen.
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Mit dieser Beleuchtungseinrichtung werden zwei unabhängige, farbige Lichtkegel 16 erzeugt. Es ist also eine Beleuchtung der Verkleidung 10 des rohrförmigen Innenraums 3 mit zwei Lichtkegeln gleicher oder unterschiedlicher Farbe möglich. Mit einer solchen Beleuchtungseinrichtung ist es beispielsweise möglich, den rohrförmigen Innenraum 3 in der Lieblingsfarbe des Patienten zu beleuchten, oder zwei Lichtstrahlen unterschiedlicher Farbe zu nutzen um Farbspiele darzustellen, die dem Patienten die Diagnose- oder Behandlungszeit verkürzen. Wird der Patient im Laufe der Behandlung innerhalb des rohrförmigen Innenraums 3 bewegt, so ist eine Mitbewegung der Lichtkegel 16 möglich.
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Die Beleuchtungseinrichtung kann auch genutzt werden, um den Patienten zu informieren. So kann beispielsweise die Position des Lichtkegels 16 oder dessen Farbe den Behandlungs- oder Diagnosefortschritt anzeigen. Ein Wechsel der Farbe eines oder beider Lichtkegel kann den Patienten auch Anweisungen geben. Es kann beispielsweise so vorvereinbart sein, dass ein Wechsel der Beleuchtungsfarbe auf rot bedeutet, dass der Patient die Luft anhalten soll.
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Obwohl die Erfindung im Detail durch das bevorzugte Ausführungsbeispiel näher illustriert und beschrieben wurde, so ist die Erfindung nicht durch die offenbarten Beispiele eingeschränkt und andere Variationen können vom Fachmann hieraus abgeleitet werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen.