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Stand der Technik
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Die Erfindung betrifft eine Fahrzeugberechtigungsvorrichtung, insbesondere ein Fahrzeugschlüssel, zur Unterstützung der Wartung und/oder der Reparatur eines Fahrzeugs, wobei das Fahrzeug eine Diagnoseschnittstelle aufweist und wobei die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung ein Kommunikationsmodul zur Kommunikation mit der Diagnoseschnittstelle aufweist.
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Die Erfindung betrifft ferner ein System und ein Verfahren zur Unterstützung der Wartung und/oder der Reparatur eines Fahrzeugs, wobei das System das Fahrzeug und eine Fahrzeugberechtigungsvorrichtung aufweist, wobei das Fahrzeug eine Diagnoseschnittstelle aufweist, wobei die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung ein Kommunikationsmodul zur Kommunikation mit der Diagnoseschnittstelle aufweist.
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Aktuell ist es zum Auslesen von Fehlermeldungen bzw. von Fehlercodes aus Steuergeräten von Fahrzeugen vorgesehen, dass – typischerweise in Kraftfahrzeug-Werkstätten – Diagnose-Geräte verwendet werden, die eine Schnittstelle für die Durchführung einer elektronischen Fahrzeugdiagnose aufweisen.
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Hierzu wird beispielsweise für eine solche elektronische Fahrzeugdiagnose auf verschiedene Begriffe bzw. verschiedene Standards Bezug genommen, beispielsweise auf den Begriff bzw. den Standard „On-Board-Diagnose” (OBD), oder auf den Begriff bzw. den Standard „European-On-Board-Diagnose” (EOBD), oder auf den Begriff bzw. den Standard „World Wide Harmonized On-Board-Diagnostic” (WWH-OBD).
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Die Fehlermeldungen bzw. sogenannte Fehlercodes (error codes) sind beispielsweise herstellerspzifisch vorgesehen, d. h. sie unterscheiden sich in Abhängigkeit vom Hersteller des Fahrzeugs. Im Fall eines Fehlers oder im Fall einer notwendigen Wartung des Fahrzeugs oder auch im Fall einer Reparatur des Fahrzeugs zeigen die Fehlermeldungen bzw. die Fehlercodes einer die Wartung bzw. die Reparatur durchführenden Person, etwa einem Mechaniker, mögliche Ursachen von Fehlerzuständen auf. Hierbei ist es zumindest in einem Teil der Fälle auch möglich, dass basierend auf den erhaltenen Fehlermeldungen entweder auf notwendige Ersatzteile geschlossen wird oder aber zumindest angeregt wird, zu überprüfen, ob womöglich bestimmte notwendige Ersatzteile bei der Wartung bzw. der Reparatur des Fahrzeugs benötigt werden könnten.
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Bei vorhandenen Diagnosegeräten – insbesondere solche Diagnosegeräte, die sich in erster Linie an ein Laienpublikum richten und in der Regel nicht zum professionellen Einsatz vorgesehen sind – ist es zum Teil so, dass lediglich numerische Werte oder auch alphanumerische Werte von Fehlercodes oder Informationscodes ausgelesen werden können, ohne dass eine Erklärung der Fehlercodes bzw. der Informationscodes im Sinne. einer Klartextbeschreibung erfolgt bzw. ohne dass ein Hinweis auf eventuell für die Wartung bzw. die Reparatur benötigte Ersatzteile erfolgt.
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Offenbarung der Erfindung
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Fahrzeugberechtigungsvorrichtung, ein System und ein Verfahren zur Unterstützung der Wartung und/oder der Reparatur eines Fahrzeugs anzugeben, das eine möglichst flexible, einfache, kostengünstige und gleichzeitig sichere Auslesung der Fehlercodeinformation bzw. der Informationscodeinformation ermöglicht und dennoch im Sinne einer erweiterten Information bezüglich der durchzuführenden Wartung und/oder der durchzuführenden Reparatur einen großen Nutzen für einen Benutzer dahingehend bereitstellt, dass dem Nutzer des Fahrzeugs und/oder einer Reparaturwerkstatt in einfacher Weise möglichst umfassende Informationen zum einen bezüglich des Zustands des Fahrzeugs und/oder der Identität des Fahrzeugs, aber auch bezüglich der in dieser Situation notwendigen Wartungsmaßnahmen bzw. Reparaturmaßnahmen bereitgestellt werden können.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Fahrzeugberechtigungsvorrichtung, insbesondere in Form eines Fahrzeugschlüssel, zur Unterstützung der Wartung und/oder der Reparatur eines Fahrzeugs, wobei das Fahrzeug eine Diagnoseschnittstelle aufweist, wobei die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung ein Kommunikationsmodul zur Kommunikation mit der Diagnoseschnittstelle aufweist, wobei die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung wenigstens eine Speichereinrichtung aufweist, wobei in der Speichereinrichtung
- – wengistens eine Fahrzeugidentifikationsinformation abgespeichert ist oder abspeicherbar ist und/oder
- – eine den Fahrzeugzustand betreffende Information abgespeichert ist oder abspeicherbar ist,
wobei die Diagnoseschnittstelle und das Kommunikationsmodul derart konfiguriert sind, die Fahrzeugidentifikationsinformation und/oder die wenigstens eine den Fahrzeugzustand betreffende Information zur Fahrzeugberechtigungsvorrichtung zu übertragen.
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Es ist dadurch gemäß der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise möglich, dass einerseits in einfacher Weise über die Diagnoseschnittstelle des Fahrzeugs wenigstens eine den Fahrzeugzustand betreffende Information – insbesondere ein Fehlercode bzw. eine Fehlerinformation (bzw. eine Zustandsinformation des Fahrzeugs) – und/oder eine Fahrzeugidentifikationsinformation – beispielsweise eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) (engl.: vehicle identification number, VIN) – zur Fahrzeugberechtigungsvorrichtung übertragen werden kann, insbesondere eine Übertragung sowohl einer den Fahrzeugzustand betreffenden Information als auch eine Fahrzeugidentifikationsinformation möglich ist. Hierdurch ist es vorteilhaft möglich, die in der Speichereinrichtung der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung gespeicherte Information zu Zwecken der Unterstützung der Wartung und/oder der Reparatur des Fahrzeugs zu verwenden.
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Erfindungsgemäß kann der Fall vorliegen, dass die Fahrzeugidentifikationsinformation bereits fest in der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung (bzw. in der Speichereinrichtung der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung) hinterlegt ist, etwa innerhalb eines spezifisch gegen Auslesen und/oder Manipulieren gesicherten Bereichs (der Speichereinrichtung oder auch einer weiteren Speichereinrichtung, zu der beispielsweise aus Sicherheitsgründen kein Schreibzugriff existiert). Alternativ dazu kann erfindungsgemäß auch der Fall vorliegen, dass in einem ursprünglichen Zustand der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung die Fahrzeugidentifikationsinformation nicht in der Speichereinrichtung hinterlegt ist (sondern beispielsweise ein spezifischer Teil bzw. ein Bereich der Speichereinrichtung dafür vorgesehen ist, die Fahrzeugidentifikationsinformation zu speichern bzw. zu enthalten, jedoch in diesem spezifischen Teil bzw. Bereich der Speichereinrichtung im Auslieferungszustand (beispielsweise an den Endkunden des Fahrzeugs) der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung die Fahrzeugidentifikationsinformation (des spezifischen Fahrzeugs dessen Nutzung die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung ermöglicht) noch nicht vorliegt bzw. abgespeichert ist; erst nach einer Übertragung der Fahrzeugidentifikationsinformation auf die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung bzw. in den Speicherbereich der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung wird die Fahrzeugidentifikationsinformation in der Speichereinrichtung hinterlegt bzw. gespeichert, sei es dadurch, dass die Fahrzeugidentifikationsinformation über die Diagnoseschnittstelle des Fahrzeugs gesendet und zur Fahrzeugberechtigungsvorrichtung übertragen wird oder dadurch, dass die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung die Fahrzeugidentifikationsinformation über einen anderen Mechanismus (etwa eine drahtlose oder auch drahtgebundene Kommunikationsverbindung, die zwischen der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung und einem Fahrzeugmodul oder Fahrzeugsteuergerät oder auch zwischen der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung und einem Gerät oder einer Einheit einer Reparaturwerkstatt) empfängt und in der Speichereinrichtung abspeichert.
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Erfindungsgemäß ist es bevorzugt vorgesehen, dass mittels einerseits der den Fahrzeugzustand betreffenden Information und andererseits der Fahrzeugidentifikationsinformation wenigstens eine Maßnahme zur Wartung und/oder Reparatur des Fahrzeugs definierbar ist.
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Hierdurch ist es erfindungsgemäß vorteilhaft möglich, dass beispielsweise die den Fahrzeugzustand betreffende Information bereits bei der Serviceannahme in einer Reparaturwerkstatt (allein durch Auslesen der den Fahrzeugzustand betreffenden Information und/oder der Fahrzeugidentifikationsinformation), d. h. ohne zwingend eine Anbindung bzw. eine Datenverbindung mit der Diagnoseschnittstelle des Fahrzeugs aufgebaut zu haben bzw. in räumlicher Nähe des Fahrzeugs zu sein, ausgewertet werden kann.
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Besonders bevorzugt ist es gemäß der vorliegenden Erfindung ferner, dass die den Fahrzeugzustand betreffende Information den Wartungszustand und/oder den Reparaturzustand des Fahrzeugs betrifft und insbesondere wenigstens einen Fehlercode oder einen Fehlercodedatensatz umfasst. Unter der Voraussetzung, dass zur Fahrzeugberechtigungsvorrichtung sämtliche Fehlermeldungen bzw. Fehlercodes, d. h. die den Fahrzeugzustand betreffende Information im Wesentlichen vollständig übertragen wird (und ebenfalls im Wesentlichen vollständig in der Speichereinrichtung abgelegt wird), ermöglicht es die vorliegende Erfindung gemäß einer solchen vorteilhaften Ausführungsform, dass beliebige, über die Diagnoseschnittstelle abrufbare Informationen bezüglich des Zustands des Fahrzeugs übertragbar und abspeicherbar sind. Erfindungsgemäß ist es darüber hinaus vorteilhaft möglich, dass neben zustandsbezogenen Informationen (wie etwa „fehlerhaftes Signal des Radsensors vorne links” (bzw. der einer solchen Fehlersituation entsprechende numerische oder alphanumerische Code)) auch vergangenheitsbezogene Informationen übertragen werden können, wie beispielsweise Informationen zu einem Speicher für Beschleunigungswerte in einem zurückliegenden Zeitraum und/oder Geschwindigkeitswerte in einem zurückliegenden Zeitraum und/oder Verbrauchsinformationen und/oder Informationen hinsichtlich des Beladungszustandes des Fahrzeugs. Insbesondere ist es erfindungsgemäß vorteilhaft möglich, dass die den Fahrzeugzustand betreffenden Informationen auch Informationen über bestimmte zurückliegende Vorgänge – wie beispielsweise aufgetretene Fehlerzustände und deren nachfolgende Behebung und/oder Löschung der Fehlerzustände – umfassen, etwa in Form einer Chronik zurückliegender Ereignisse.
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Es ist erfindungsgemäß ferner bevorzugt vorgesehen, dass die Fahrzeugidentifikationsinformation fest in der Speichereinrichtung der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung abgespeichert ist.
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Bei einer solchen Ausführungsform ist es erfindungsgemäß vorteilhaft möglich, dass die Abspeicherung der Fahrzeugidentifikationsinformation vor vornherein fest in der Speichereinrichtung der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung abgespeichert ist oder aber dass die die Fahrzeugidentifikationsinformation fest in der Speichereinrichtung der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung abgespeichert ist, nachdem eine Initialisierung der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung dahingehend erfolgt ist, dass die Fahrzeugidentifikationsinformation in der Speichereinrichtung der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung hinterlegt ist.
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Insbesondere ist es erfindungsgemäß bevorzugt vorgesehen, dass das Kommunikationsmodul der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung derart konfiguriert ist, dass die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung über das Kommunikationsmodul mit einer Datenverarbeitungsvorrichtung verbunden wird, so dass die über die Diagnoseschnittstelle abrufbare sowie den Fahrzeugzustand betreffende Information und/oder die Fahrzeugidentifikationsinformation an die Datenverarbeitungsvorrichtung übertragen wird.
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Hierdurch ist es erfindungsgemäß in besonders vorteilhafter Weise möglich, dass über das gleiche Kommunikationsmodul, mittels welchem die Datenübertragung zwischen der Diagnoseschnittstelle des Fahrzeugs und der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung erfolgt bzw. vorgesehen ist, auch für die Anbindung der Datenverarbeitungsvorrichtung nutzbar ist. Hierdurch ist es erfindungsgemäß vorteilhaft möglich, die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung klein, leicht und kostengünstig zu gestalten sowie ferner auch den Energieverbrauch der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung zu minimieren, so dass die Energieversorgung der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung – insbesondere mittels einer oder mehrerer Batterien oder einem oder mehrerer Akkumulatoren – klein und leicht gehalten werden kann bzw. eine lange Betriebsdauer der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung realisierbar ist. Hierbei ist es erfindungsgemäß bevorzugt vorgesehen, dass das Kommunikationsmodul beispielsweise eine Infrarotschnittstelle oder einer Funkschnittstelle oder eine drahtgebundene Schnittstelle aufweist, und entweder in spezifischer Weise mit der Diagnoseschnittstelle verbunden wird – d. h. lediglich dann mit der Diagnoseschnittstelle verbunden wird, wenn die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung explizit genutzt werden soll, um die Fahrzeugidentifikationsinformation und/oder die den Fahrzeugszustand betreffende Information an die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung zu übertragen – oder aber beispielsweise bereits dann mit der Diagnoseschnittstelle verbunden ist (bzw. zumindest an diese angebunden werden kann), wenn die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung beispielsweise in der Art eines Zündschlüssels in eine Art Zündschloss oder in vergleichbarer, operativ zur normalen Benutzung des Fahrzeugs vorgesehenen Art und Weise mit dem Fahrzeug (bzw. dem Fahrzeuginnenraum), insbesondere mechanisch, verbunden wird.
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Alternativ zu einer Verwendung des Kommunikationsmoduls der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung, welches zur Anbindung an die Diagnoseschnittstelle vorgesehen ist, ist es erfindungsgemäß alternativ auch vorgesehen, dass die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung ein weiteres Kommunikationsmodul aufweist, wobei die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung derart konfiguriert ist, über das weitere Kommunikationsmodul mit einer Datenverarbeitungsvorrichtung verbunden zu werden, so dass die über die Diagnoseschnittstelle abrufbare sowie den Fahrzeugzustand betreffende Information und/oder die Fahrzeugidentifikationsinformation anstelle über das Kommunikationsmodul über das weitere Kommunikationsmodul an die Datenverarbeitungsvorrichtung übertragen wird.
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Durch das Vorsehen eines solchen weiteren Kommunikationsmoduls ist es vorteilhaft möglich, dass die über die Diagnoseschnittstelle abrufbare sowie den Fahrzeugzustand betreffende Information und/oder die Fahrzeugidentifikationsinformation über eine andere Schnittstelle in die Speichereinrichtung der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung eingespeichert wird, d. h. zur Fahrzeugberechtigungsvorrichtung übertragen wird, als die über die Diagnoseschnittstelle abrufbare sowie den Fahrzeugzustand betreffende Information und/oder die Fahrzeugidentifikationsinformation aus der Speichereinrichtung der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung ausgelesen wird. Beispielsweise kann es sich erfindungsgemäß bei dem weiteren Kommunikationsmodul um eine drahtgebundene Schnittstelle handeln, beispielsweise in der Art einer drahtgebundenen universellen seriellen Schnittstelle (USB-Schnittstelle, Universal Serial Bus Schnittstelle), über die die in der Speichereinrichtung abgespeicherten Daten, d. h. die den Fahrzeugzustand betreffende Information und/oder die Fahrzeugidentifikationsinformation, an die Datenverarbeitungsvorrichtung übertragen werden. Alternativ zu dem weiteren Kommunikationsmodul in Form einer drahtgebundenen Schnittstelle kann es alternativ oder kumulativ auch vorgesehen sein, dass das weitere Kommunikationsmodul eine drahtlose Schnittstelle, insbesondere ein Funkschnittstelle und/oder eine Infrarotschnittstelle aufweist. Als Funkschnittstellen ist hierbei, insbesondere aus Datensicherheitsgründen und/oder aus Datenschutzgründen, die Verwendung einer kurzreichweitigen Funkverbindung, insbesondere eine Verbindung nach dem Bluetooth-Standard oder auch gemäß einem der WLAN-Standards vorgesehen. Bevorzugt werden die zu übertragenden Daten lediglich in verschlüsselter Form übertragen bzw. es wird vor dem Beginn der Übertragung der Daten ein sicherer Kommunikationskanal zwischen der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung und der Datenverarbeitungsvorrichtung aufgebaut. Im Sinne einer weiteren Erhöhung des Sicherheitniveaus bei der Übertragung der in der Speichereinrichtung gespeicherten Daten zur Datenverarbeitungsvorrichtung ist es erfindungsgemäß alternativ zur Verwendung von technischen Kommunikationsstandards für Funkschnittstellen auch vorgesehen, eine proprietäre Schnittstelle, insbesondere eine proprietäre Funkschnittstelle oder Infrarotschnittstelle, zu verwenden.
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Über die Anbindung der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung an die Datenverarbeitungsvorrichtung (und insbesondere deren Anbindung an ein Telekommunikationsnetz, inbesondere ein Internet Protokoll Netzwerk und besonders bevorzugt ein öffentliches oder privates Netzwerk) ist es erfindungsgemäß vorteilhaft möglich, dass auf eine bezüglich der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung externe Datenbank Zugriff genommen werden, in der in aktualisierter Form eine Vielzahl von Informationen vorgehalten werden, wie beispielsweise die Zuordnung eines von der Diagnoseschnittstelle übermittelten Fehlercodes (bzw. die den Fahrzeugzustand betreffende Information) zu einer konkreten Fehlersituation bzw. Wartungssituation bzw. Reparatursituation des Fahrzeugs und damit einhergehend die Zuordnung zu einer konkreten Liste von einerseits durchzuführenden Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten und der damit in Verbindung stehenden Ersatzteile. Erfindungsgemäß ist als Datenverarbeitungsvorrichtung insbesondere eine stationäre oder tragbare Rechnereinrichtung, etwa ein üblicher persönlicher Computer (PC, personal computer), vorgesehen oder auch eine mobile bzw. tragbare Rechnereinrichtung in Form eines tragbaren Rechners, insbesondere in Form eines intelligenten Telefons (Smart Phone), oder eines digitalen persönlichen Assistenten (PDA, personal digital assistant).
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Weiterhin ist es erfindungsgemäß bevorzugt vorgesehen, dass die Ergänzung der in der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung vorliegenden und zur Datenverarbeitungsvorrichtung übertragenen Fahrzeugidentifikationsinformation und/oder der den Fahrzeugzustand betreffenden Information durch Abruf wenigstens einer Preisinformation von einer Servereinrichtung vorgenommen wird.
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Hierdurch ist es erfindungsgemäß in vorteilhafter Weise möglich, dass ein Preisvergleich verschiedener Anbieter von Wartungsarbeiten bzw. von Reparaturarbeiten möglich ist.
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Erfindungsgemäß ist es besonders bevorzugt, dass die Fahrzeugidentifikationsinformation und/oder die den Fahrzeugzustand betreffende Information in der Speichereinrichtung verschlüsselt abgelegt ist/sind.
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Hierdurch ist es vorteilhaft möglich, dass in effektiver Weise einer Manipulation und/oder einer Veränderung der gespeicherten Daten und/oder der Gefahr des Missbrauchs der Daten entgegengewirkt werden kann.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein System zur Unterstützung der Wartung und/oder der Reparatur eines Fahrzeugs, wobei das System das Fahrzeug und eine Fahrzeugberechtigungsvorrichtung aufweist, wobei das Fahrzeug eine Diagnoseschnittstelle aufweist, wobei die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung ein Kommunikationsmodul zur Kommunikation mit der Diagnoseschnittstelle aufweist, wobei die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung wenigstens eine Speichereinrichtung aufweist, wobei in der Speichereinrichtung
- – wengistens eine Fahrzeugidentifikationsinformation abgespeichert ist oder abspeicherbar ist und/oder
- – eine den Fahrzeugzustand betreffende Information abgespeichert ist oder abspeicherbar ist,
wobei die Diagnoseschnittstelle und das Kommunikationsmodul derart konfiguriert sind, die Fahrzeugidentifikationsinformation und/oder die wenigstens eine den Fahrzeugzustand betreffende Information zur Fahrzeugberechtigungsvorrichtung zu übertragen.
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Es ist hierdurch erfindungsgemäß – auch mit Bezug auf das System – vorteilhaft möglich, dass die in der Speichereinrichtung der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung gespeicherte den Fahrzeugzustand betreffende Information und/oder die Fahrzeugidentifikationsinformation zu Zwecken der Unterstützung der Wartung und/oder der Reparatur des Fahrzeugs in besonders einfacher Weise zugänglich ist und verwendet werden kann.
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Bevorzugt ist es erfindungsgemäß – auch mit Bezug auf das System – vorgesehen, dass die den Fahrzeugzustand betreffende Information den Wartungszustand und/oder den Reparaturzustand des Fahrzeugs betrifft und insbesondere wenigstens einen Fehlercode oder einen Fehlercodedatensatz umfasst.
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Weiterhin ist es erfindungsgemäß – auch mit Bezug auf das System – bevorzugt vorgesehen, dass mittels einerseits der den Fahrzeugzustand betreffenden Information und andererseits der Fahrzeugidentifikationsinformation wenigstens eine Maßnahme zur Wartung und/oder Reparatur des Fahrzeugs definierbar ist.
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Ferner ist es – auch mit Bezug auf das System – ebenfalls bevorzugt vorgesehen, dass das System eine Datenverarbeitungsvorrichtung aufweist, wobei
- – entweder das Kommunikationsmodul der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung derart konfiguriert ist, dass die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung über das Kommunikationsmodul mit der Datenverarbeitungsvorrichtung verbunden wird, so dass die über die Diagnoseschnittstelle abrufbare sowie den Fahrzeugzustand betreffende Information und/oder die Fahrzeugidentifikationsinformation an die Datenverarbeitungsvorrichtung übertragen wird,
- – oder die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung ein weiteres Kommunikationsmodul aufweist, wobei die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung derart konfiguriert ist, über das weitere Kommunikationsmodul mit der Datenverarbeitungsvorrichtung verbunden zu werden, so dass die über die Diagnoseschnittstelle abrufbare sowie den Fahrzeugzustand betreffende Information und/oder die Fahrzeugidentifikationsinformation an die Datenverarbeitungsvorrichtung übertragen wird.
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Weiterhin ist es – auch mit Bezug auf das System – erfindungsgemäß bevorzugt vorgesehen, dass das weitere Kommunikationsmodul eine Drahtlosschnittstelle zur Kommunikation mit der Datenverarbeitungsvorrichtung aufweist.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Unterstützung der Wartung und/oder der Reparatur eines Fahrzeugs, wobei das Fahrzeug eine Diagnoseschnittstelle aufweist, wobei die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung ein Kommunikationsmodul zur Kommunikation mit der Diagnoseschnittstelle aufweist, wobei die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung wenigstens eine Speichereinrichtung aufweist, wobei in der Speichereinrichtung
- – wengistens eine Fahrzeugidentifikationsinformation abgespeichert ist oder abspeicherbar ist und/oder
- – eine den Fahrzeugzustand betreffende Information abgespeichert ist oder abspeicherbar ist,
wobei in einem ersten Verfahrensschritt die Fahrzeugidentifikationsinformation und/oder die wenigstens eine den Fahrzeugzustand betreffende Information zur Fahrzeugberechtigungsvorrichtung übertragen und in der Speichereinrichtung gespeichert werden.
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Es ist hierdurch – auch mit Bezug auf das Verfahren – erfindungsgemäß vorteilhaft möglich, dass die in der Speichereinrichtung der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung gespeicherte den Fahrzeugzustand betreffende Information und/oder die Fahrzeugidentifikationsinformation zu Zwecken der Unterstützung der Wartung und/oder der Reparatur des Fahrzeugs in besonders einfacher Weise zugänglich ist und verwendet werden kann.
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Bevorzugt ist es – auch mit Bezug auf das Verfahren – erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung in einem zweiten Verfahrensschritt
- – entweder über das Kommunikationsmodul
- – oder über ein weiteres Kommunikationsmodul der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung mit einer Datenverarbeitungsvorrichtung verbunden wird, und dass die über die Diagnoseschnittstelle abrufbare sowie den Fahrzeugzustand betreffende Information und/oder die Fahrzeugidentifikationsinformation an die Datenverarbeitungsvorrichtung übertragen wird.
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Weiterhin ist es – auch mit Bezug auf das Verfahren – erfindungsgemäß bevorzugt vorgesehen, dass die Ergänzung der in der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung vorliegenden und zur Datenverarbeitungsvorrichtung übertragenen Fahrzeugidentifikationsinformation und/oder der den Fahrzeugzustand betreffenden Information durch Abruf wenigstens einer Preisinformation von der Servereinrichtung vorgenommen wird.
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Ferner bezieht sich die vorliegende Erfindung auch auf ein Computerprogramm mit Programmcodemitteln, mit deren Hilfe alle Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens durchführbar sind, wenn das Computerprogramm auf einer Fahrzeugberechtigungsvorrichtung oder einer Datenverarbeitungsvorrichtung ausgeführt wird.
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Weiterhin ist Gegenstand der vorliegenden Erfindung ein Computerprogrammprodukt mit einem computerlesbaren Medium und einem auf dem computerlesbaren Medium gespeicherten Computerprogramm mit Programmcodemitteln, die dazu geeignet sind, dass alle Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens durchführbar sind, wenn das Computerprogramm auf einer Fahrzeugberechtigungsvorrichtung oder einer Datenverarbeitungsvorrichtung ausgeführt wird.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Zeichnungen, sowie aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen anhand der Zeichnungen. Die Zeichnungen illustrieren dabei lediglich beispielhafte Ausführungsformen der Erfindung, welche den wesentlichen Erfindungsgedanken nicht einschränken.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 zeigt eine schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Systems mit einem Fahrzeug, einer Fahrzeugberechtigungsvorrichtung und einer Datenverarbeitungsvorrichtung.
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Ausführungsformen der Erfindung
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In 1 ist schematisch eine Ansicht eines erfindungsgemäßen Systems 10 mit einem Fahrzeug 1, welches eine Diagnoseschnittstelle 11 aufweist, einer Fahrzeugberechtigungsvorrichtung 4 und einer Datenverarbeitungsvorrichtung 5 dargestellt. Das Fahrzeug 1 umfasst die Diagnoseschnittstelle 11, die typischerweise als eine drahtgebundene Schnittstelle ausgeführt ist und mit der die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung 4 – welche eine der drahtgebundenen Schnittstelle der Diagnoseschnittstelle 20 entsprechende bzw. komplementäre drahtgebundene Schnittstelle aufweist – verbunden ist. Die Verbindung zwischen der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung 4 und der Diagnoseschnittstelle 11 muss nicht unmittelbar vorgesehen sein. Es ist ebenfalls erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung 4 (im betriebsfähigen Zustand des Fahrzeugs 1) mechanisch über eine Art Zündschloss mit dem Fahrzeug 1 derart verbunden ist, dass ein Datenaustausch mit der Diagnoseschnittstelle 11 bzw. eine Datenübertragung von der Diagnoseschnittstelle zur Fahrzeugberechtigungsvorrichtung 4 möglich ist. Alternativ hierzu ist es erfindungsgemäß auch vorgesehen, dass die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung 4 zur Anbindung zwecks Datenübertragung mit der Diagnoseschnittstelle 11 in einer Weise mechanisch mit dem Fahrzeug 1 verbunden wird, die nicht der Verbindung im betriebsfähigen Zustand entspricht.
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Alternativ zu einer drahtgebundenen Auslegung der Diagnoseschnittstelle 11 ist es erfindungsgemäß bevorzugt vorgesehen, dass die Diagnoseschnittstelle 11 als eine Funkschnittstelle oder aber als eine Infrarotschnittstelle ausgelegt ist oder dass eine Infrarotverbindung und/oder eine Funkverbindung zusätzlich zur drahtgebundenen Anbindung an die Diagnoseschnittstelle 11 vorgesehen ist, insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit bei der Übertragung von Daten von der Diagnoseschnittstelle 11 zur Fahrzeugberechtigungsvorrichtung 4. Zum Zwecke des Datenaustauschs mit der Diagnoseschnittstelle 11 bzw. zur Datenübertagung von der Diagnoseschnittstelle 11 zur Fahrzeugberechtigungsvorrichtung 4 weist die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung 4 ein Kommunikationsmodul 41 auf. Über das Kommunikationsmodul wird eine den Fahrzeugzustand betreffende Information 13 – insbesondere in Form von Fehlercodes – und/oder eine Fahrzeugidentifikationsinformation 12 übertragen. Die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung 4 weist ferner auch eine Speichereinrichtung 42 auf, in welcher die den Fahrzeugzustand betreffende Information 13 und/oder die Fahrzeugidentifikationsinformation 12 entweder abspeicherbar sind oder abgespeichert sind.
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Gemäß einer in 1 dargestellten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist es vorgesehen, dass die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung 4 ein weiteres Kommunikationsmodul 43 zur Kommunikation mit einer Datenverarbeitungsvorrichtung 5 aufweist. Alternativ hierzu ist es jedoch gemäß der vorliegenden Erfindung auch möglich – jedoch in 1 nicht dargestellt – dass die Anbindung der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung 4 an die Datenverarbeitungsvorrichtung 5 über das Kommunikationsmodul 41 erfolgt. Erfindungsgemäß kann es gemäß einer alternativen bevorzugten Ausführungsform vorgesehen sein, dass als Schnittstelle der Datenverarbeitungsvorrichtung 5 und der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung 4 ein Lesegerät 6 dient, welches die spezifische Schnittstelle zur Kommunikation – insbesondere zum Auslesen der in der Speichereinrichtung 42 der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung abgespeicherten den Fahrzeugzustand betreffenden Information 13 bzw. der Fahrzeugidentifikationsinformation 12 – bereitstellt, insbesondere für den Fall, dass es sich bei dieser Schnittstelle um eine proprietäre Schnittstelle handelt. Als Lesegerät 6 kommt hierbei beispielsweise ein eine Nahfeldkommunikation-Schnittstelle (NFC, near field communication) und/oder ein eine Funkidentifizierungs-Schnittstelle (RFID, radio frequency identification) und/oder ein eine Bluetooth-Schnittstelle und/oder ein eine WLAN-Schnittstelle bereitstellendes Lesegerät 6 in Frage.
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Erfindungsgemäß ist es typischerweise vorgesehen, dass eine Informationsübertragung von den Fahrzeugzustand betreffenden Informationen 13 und/oder der Fahrzeugidentifikationsinformation 12 in die Richtung von der Diagnoseschnittstelle 11 zum Fahrzeugberechtigungsvorrichtung 4 bzw. zur Datenverarbeitungsvorrichtung 5 erfolgt. Darüber hinaus kann es erfindungsgemäß jedoch auch vorgesehen sein, dass eine Informationsübertragung von den Fahrzeugzustand betreffenden Informationen 13 und/oder der Fahrzeugidentifikationsinformation 12 in die Richtung zur Diagnoseschnittstelle 11 hin – insbesondere von der Datenverarbeitungsvorrichtung 5 über die Fahrzeugberechtigungsvorrichtung 4 zur Diagnoseschnittstelle 11 oder von der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung 4 zur Diagnoseschnittstell – realisiert wird. Dies ist beispielsweise für den Fall denkbar und vorteilhaft, dass ein Fehlercode bezüglich einer behobenen Störung gelöscht wird (beispielsweise nach dem Auswechseln eines Leuchtmittels wird der damit in Zusammenhang stehende Fehlercode gelöscht).
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Die Datenverarbeitungsvorrichtung 5 weist typischerweise eine Schnittstelle zu einem Telekommunikationsnetz 7, insbesondere als Schnittstelle zu einem Datennetz, beispielsweise als Mobilfunkschnittstelle oder als drahtgebundene Schnittstelle, auf. Über das Telekommunikationsnetz 7 ist die Datenverarbeitungsvorrichtung 5 mit einer Servereinrichtung 8 verbunden bzw. verbindbar. Hierdurch ist es erfindungsgemäß in vorteilhafter Weise möglich, dass eine Softwareanwendung, welche auf der Datenverarbeitungsvorrichtung 5 ausgeführt wird, über das Telekommunikationsnetz 7 und die Servereinrichtung 8 an der Servereinrichtung 8, welche insbesondere eine Datenbankfunktionalität und/oder eine Verarbeitungsfunktionalität aufweist, Daten abruft oder an die Servereinrichtung 8 Anfragen schickt.
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Erfindungsgemäß ist es vorteilhaft möglich, dass die den Fahrzeugzustand betreffende Information 13, d. h. insbesondere Fehlercodes oder Informationen, die einen bezüglich des Abfragezeitpunkts zurückliegenden Zeitraum betreffen, und/oder die Fahrzeugidentifikationsinformation 12 über die Diagnoseschnittstelle 11 zur Fahrzeugberechtigungsvorrichtung 4 und über das Kommunikationsmodul 41 (in der nicht dargestellten Ausführungsform) bzw. über das weitere Kommunikationsmodul 43 – insbesondere zeitversetzt, nämlich nach Verbindungsaufbau des Übertragungskanals zwischen der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung 4 und der Datenverarbeitungsvorrichtung 5 – an die Datenverarbeitungsvorrichtung 5 übertragen werden.
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Die Fahrzeugidentifikationsinformation 12 bzw. die Fahrzeugidentifikationsnummer ist typischerweise eine international genormte, 17-stellige Nummer, mit der ein Kraftfahrzeug eindeutig identifizierbar ist, und die in der Speichereinrichtung 42 der Fahrzeugberechtigungsvorrichtung 4 bevorzugt in verschlüsselter Form abgespeichert ist. Die Fahrzeugidentifikationsnummer bzw. Fahrzeugidentifikationsinformation 12 besteht aus einer Herstellerkennung (World Manufacturer Identifier), zum Beispiel WOL für Opel und Vauxhall, WDB für die Daimler AG, WVW für Volkswagen, WFO für Ford (Deutschland) oder VF7 für Citroën, einem herstellerspezifischen Schlüssel und einer oftmals vom Baujahr abhängigen, fortlaufenden Nummer.