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DE102013015270B4 - Verpackungsbehälter für langgestreckte Gegenstände - Google Patents

Verpackungsbehälter für langgestreckte Gegenstände Download PDF

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DE102013015270B4
DE102013015270B4 DE102013015270.4A DE102013015270A DE102013015270B4 DE 102013015270 B4 DE102013015270 B4 DE 102013015270B4 DE 102013015270 A DE102013015270 A DE 102013015270A DE 102013015270 B4 DE102013015270 B4 DE 102013015270B4
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Abstract

Verpackungsbehälter für langgestreckte Gegenstände, bestehend aus einer Außenhülse (1), die am Innenumfang mindestens einen Gewindeabschnitt (4) aufweist, der in Gewinde-Eingriff mit mindestens einer Zahn- oder Gewindebahn (3) auf dem Außenumfang einer Innenhülse (2) bringbar ist, die in den Innenraum der Außenhülse (1) einschraubbar ist, wobei der mindestens eine Gewindeabschnitt (4) auf dem Innenumfang der Außenhülse (1) durch mindestens eine den Gewindeabschnitt (4) in Längsrichtung durchbrechende Gleitbahn (5) unterbrochen ist, und wobei die Breite der Gleitbahn (5) größer ist als die Breite der Zahn- oder Gewindebahn (3) auf der Innenhülse (2), dadurch gekennzeichnet, dass mindestens am Ein- und/oder Auslauf des Gewindeabschnitts (4) eine in Umfangsrichtung ringsum laufende, horizontale Ringnut angeordnet ist, die jeweils im Bereich der jeweiligen Gleitbahn (5) unterbrochen ist und mindestens am Ein- und/oder Auslauf des Gewindeabschnitts (4) eine Drehbremse (9, 10) bildet, die die Bewegung der Außenhülse (1) in Bezug auf die Innenhülse (2) arretiert.

Description

  • Gegenstand der Erfindung ist ein Verpackungsbehälter für langgestreckte Gegenstände mit Bajonett-Drehverschluss nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • Ein derartiger Verpackungsbehälter ist mit dem Gegenstand der DE 28 51 096 C2 bekannt geworden. Bei diesem bekannten Verpackungsbehälter besteht der Bajonett-Drehverschluss darin, dass auf dem Außenumfang der Innenhülse mindestens eine sich in Längsrichtung an der Wandung entlang erstreckende Zahn- oder Gewindebahn angeordnet ist und dass auf der gegenüberliegend angeordneten Außenhülse, in deren Mündungsbereich ein Gewindeabschnitt angeordnet ist, der mit der Zahn- oder Gewindebahn der Innenhülse korrespondiert und mit dieser verrastbar ist.
  • Vorteil eines solchen Verpackungsbehälters ist, dass die Gesamtlänge des Verpackungsbehälters auf den im Innenraum angeordneten Gegenstand angepasst werden kann. Je nachdem, wieweit die Innenhülse in die Außenhülse hineinverschoben und dort verriegelt wird, kann der Gegenstand beidendig an den beiden Bodenflächen von Innen- und Außenhülse anliegen und somit spielfrei gehalten werden.
  • Bei dem Verpackungsbehälter nach der DE 28 51 096 C2 bestand allerdings der Nachteil, dass ein durchgehendes Gewinde vorgesehen war, was mit dem Nachteil verbunden war, dass die Innenhülse durch vielfache Verdrehung der Innenhülse zur festgehaltenen Außenhülse (oder umgekehrt) solange verdreht werden musste, bis die gewünschte Verpackungslänge herbeigeführt war.
  • Zwar war es auch bei dieser Art von Verpackung bekannt, die Innenhülse in die Außenhülse - in Längsrichtung gesehen- hineinzuschlagen, wodurch die auf dem Außenumfang der Innenhülse angeordnete Zahn- oder Gewindebahn unter elastischer Überwindung des Gewindeabschnittes auf dem Umfang der Außenhülse verschoben wurde. Nachteil dieser Schlagbewegung ist jedoch, dass die ineinander eingreifenden Teile der Zahn- und Gewindebahn mit dem Gewindeabschnitt schnell verschleißen und dann auf längere Sicht gesehen ihre Haltekraft verlieren.
  • Weiterer Nachteil ist, dass bei besonders schweren Verpackungsinhalten (z.B. einem Bohrmeissel) sogar die Gefahr besteht, dass sich die beiden Hülsenteile aufgrund der Gewindesteigung von Zahn- oder Gewindebahn auf dem Außenumfang der Innenhülse im Vergleich zu dem Gewindeabschnitt auf dem Innenumfang der Außenhülse unbeabsichtigt gegeneinander verdrehen, wodurch sich die Verpackung unbeabsichtigt öffnet.
  • Die WO 2013/171749 A1 zeigt einen Verpackungsbehälter für langgestreckte Gegenstände, bestehend aus einer Außenhülse, die am Innenumfang mindestens eine Rippe aufweist, die in Gewinde-Eingriff mit mindestens einer Gewindebahn auf dem Außenumfang einer Innenhülse bringbar ist, die in den Innenraum der Außenhülse abschnittsweise einschraubbar ist, wobei die Gewindebahn auf dem Außenumfang der Innenhülse durch mindestens eine die Gewindebahn in Längsrichtung durchbrechende Gleitbahn unterbrochen ist, und wobei die Breite der Gleitbahn größer ist als die Breite der Rippe der Außenhülse.
  • Damit die Rippe der Außenhülse in den Bereich der Gleitbahn gelangt, muss zunächst eine parallel zur Längsachse verlaufende Arretierwand überwunden werden, welche seitliche die Gleitbahn gegenüber der Gewindebahn abgrenzt. Somit wird ein Schrauben der mindestens einen Rippe darüber in Abschraubrichtung verhindert. Nachteilig daran ist, dass eine schnelle Einstellung der Verpackungslänge nicht möglich ist, da stets mit erhöhtem Kraftaufwand die Arretierwand überwunden werden muss, damit die Rippe in eine bestimmte Gewindebahn der Innenhülse eingreifen kann.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Verpackungsbehälter mit einem Bajonett-Drehverschluss nach dem Gegenstand der DE 28 51 096 C2 so weiterzubilden, dass eine verschleißfreie schnelle Einstellung der Verpackungslänge zwischen Innen- und Außenhülse gegeben ist, und - auch bei schweren Gegenständen - auf jeden Fall ein unbeabsichtigtes Auseinanderdrehen der ineinandergreifenden Gewindeabschnitte der Hülsenteile vermieden werden soll.
  • Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre des Anspruches 1 gekennzeichnet.
  • Wesentliches Merkmal der Erfindung ist, dass im Bereich des umlaufend angeordneten Gewindeabschnittes dem Gewindeabschnitt in Längsrichtung durchbrechende Gleitbahnen vorhanden sind, wobei die Breite der Gleitbahn mindestens größer ist als die Breite der Zahn- oder Gewindebahn.
  • Damit wird gewährleistet, dass wenn die Zahn- oder Gewindebahn auf dem Außenumfang der Innenhülse in fluchtender Übereinstimmung mit der Gleitbahn auf dem Gewindeabschnitt der Außenhülse gelangt, die beiden Teile (Innen- und Außenhülse) frei zueinander in Längsrichtung verschiebbar sind.
  • Mit der gegebenen technischen Lehre ergibt sich der Vorteil, dass auf eine durchgehende Gewindeverbindung zwischen den beiden Teilen (Außen- und Innenhülse) verzichtet wird, wie es die DE 28 51 096 C2 vorschlägt.
  • Stattdessen ist der am Innenumfang der Außenhülse angeordnete Gewindeabschnitt nur stückweise vorhanden, denn er ist nicht um 360 Grad umlaufend, sondern im Bereich von etwa 180 Grad gegenüberliegend sind jeweils in Längsrichtung verlaufende Gleitbahnen vorhanden, die den Gewindeabschnitt unterbrechen, wobei die Breite der Gleitbahnen mindestens etwas größer ist als die Breite der dort frei verschiebbaren Zahn- oder Gewindebahnen der Innenhülse.
  • Wenn in der folgenden Beschreibung angegeben ist, dass am Innenumfang der Außenhülse der Gewindeabschnitt angeordnet ist, der durch mindestens zwei Gleitbahnen durchbrochen ist, und dass ferner am Außenumfang der Innenhülse mindestens zwei um 180 Grad zueinander versetzt angeordnete Zahn- oder Gewindebahnen angeordnet sind, so ist dies für die vorliegende Erfindung nicht einschränkend zu verstehen. Außen- und Innenhülse können gegeneinander vertauscht sein. Demgemäß kann der Gewindeabschnitt am Außenumfang der Innenhülse angeordnet sein, und an dieser Stelle können dann die einander gegenüberliegenden Gleitbahnen vorgesehen sein, und ferner kann die Zahn- oder Gewindebahn am Umfang der Außenhülse angeordnet sein.
  • Die Begriffe Außen-, Innenhülse sind also gegeneinander austauschbar mitsamt allen Funktionsteilen, die nachfolgend jeweils der Außen- oder Innenhülse zugeordnet werden.
  • Ein erfindungsgemäßes Merkmal der vorliegenden Erfindung ist, dass es zusätzlich vorgesehen ist, dass am Gewindeeinlauf und am Gewindeauslauf des Gewindeabschnittes jeweils eine Drehbremse angeordnet ist.
  • Eine solche Drehbremse besteht aus einer in Umfangsrichtung ringsumlaufenden Nut, die jeweils nur im Bereich der jeweiligen Gleitbahn unterbrochen ist, die jedoch keine Gewindesteigung aufweist, sondern im Vergleich zu den schräg hierzu verlaufenden Gewindesteigungen des Gewindeabschnittes horizontal gerichtet ist.
  • Durch die Anordnung einer solchen Drehbremse wird dafür gesorgt, dass im verrasteten Zustand der beiden Hülsenteile mindestens ein Zahn der Zahn- oder Gewindebahn am Außenumfang der Innenhülse in den Bereich der horizontal umlaufenden, ringnutartigen Drehbremse eingreift und sich dort festlegt.
  • Damit wird dieser Zahn durch die horizontal umlaufende nutartige Drehbremse arretiert, und die beiden Teile können sich nicht mehr unbeabsichtigt auseinanderdrehen.
  • Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander.
  • Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung, werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
  • Es zeigen:
    • 1: Schnitt durch den Gewindeverbindungsteil zwischen Innen- und Außenhülse im verrasteten Zustand nach 3
    • 2: der gleiche Schnitt wie nach 1, jedoch im entrasteten Zustand bei Funktion der Gleitbahn gemäß 4
    • 3: die Seitenansicht der Anordnung nach 1
    • 4: die Seitenansicht der Anordnung nach 2
    • 5: die Seitenansicht und die Stirnansicht der Außenhülse
    • 6: die Seitenansicht und Stirnansicht der Innenhülse
  • Gemäß 1 bis 4 ist jeweils eine Außenhülse 1, die als zylindrischer Hohlkörper bevorzugt aus einem Kunststoffmaterial ausgebildet ist, mit einer Innenhülse 2 verrastbar.
  • Die Raststellung ist in 1 und 3 dargestellt. Hierbei ist erkennbar, dass am Außenumfang der Außenhülse 1 ein Gewindeabschnitt 4 vorhanden ist, der aus schräg verlaufenden nutartigen Gewindegängen besteht, wobei am Ein- und Auslauf des Gewindeabschnittes jeweils eine horizontal umlaufende, Ringnut vorhanden ist, die nachfolgend als Drehbremse 9 und 10 bezeichnet werden.
  • Es reicht für die Ausbildung der Drehbremse grundsätzlich aus, wenn nur entweder am Ein- oder am Auslauf des Gewindeabschnitts 4 eine Ringnut in Form der Drehbremse 9, 10 angeordnet ist.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung ist die Drehbremse 9, 10 jedoch sowohl am Einlauf als am Auslauf der Gewindeabschnitts 4 angeordnet. Damit wird eine besonders belastbare Drehbremse geschaffen.
  • Die Innenhülse 2 weist bevorzugt um 180 Grad am Umfang zueinander versetzte Zahn- oder Gewindebahnen 3 auf, die jeweils auch von schräg verlaufenden Zähnen oder Gewindeabschnitten ausgebildet sind, wobei deren Steigung etwa mit der Steigung des Gewindeabschnittes 4 auf dem Umfang der Außenhülse 1 übereinstimmt.
  • Im verrasteten Zustand nach 1 und 3 greifen somit die Zahn- oder Gewindebahnen 3 der Innenhülse 2 in der Art eines Gewindeeingriffs in den zugeordneten Gewindeabschnitt 4 an der Außenhülse 1 ein, und die beiden Teile sind dadurch gegeneinander festgelegt.
  • Zur Einstellung der wirksamen Länge der aus Außen- und Innenhülse 1, 2 ausgebildeten Verpackung wird beispielsweise die Außenhülse 1 in Pfeilrichtung 7 gegenüber der festgehaltenen Innenhülse 2 verdreht, sodass die Gewindeabschnitte 3, 4 miteinander in Eingriff bleiben und die beiden Verpackungsteile stufenlos in ihrer Länge verstellt werden können.
  • Um nun erfindungsgemäß eine schnellere Einstellung der Verpackungslänge zu erreichen oder auch eine schnellere Öffnung der gesamten Verpackung, ohne dass Gewalt angewendet werden muss, sieht die Erfindung gemäß 2 und 4 nun vor, dass der Gewindeabschnitt 4 am Umfang der Außenhülse 1 unterbrochen ist, und zwar durch in Längsrichtung verlaufende Gleitbahnen 5.
  • Die Breite der Gleitbahn 5 ist mindestens so groß wie die Breite der Zahn- oder Gewindebahn 3 am Außenumfang der Innenhülse 2. Damit ist es nun erstmals möglich, dass die beiden Teile 1, 2 durch gegenseitige Verdrehung so verdreht werden, dass die Gleitbahn 5 in fluchtender Übereinstimmung mit der Zahn- oder Gewindebahn 3 auf dem Außenumfang der Innenhülse 2 gebracht wird. Wenn dies der Fall ist, können die beiden Teile 1, 2 einfach in Pfeilrichtung 8 und in Gegenrichtung ohne großen Schiebewiderstand gegeneinander verschoben werden, was durch den Stand der Technik bisher nicht bekannt war.
  • Um nun eine bestimmte Raststellung wiederherzustellen, wird nach der freien Verschiebung der beiden Teile nach 4 eines der beiden Teile gegenüber den anderen in Pfeilrichtung 7 verdreht, wodurch nun wiederum die Zahn- oder Gewindebahn 3 auf der Innenhülse in Gewindeeingriff mit dem Gewindeabschnitt 4 auf der Außenhülse gelangt. Dies ist in 1 dargestellt.
  • Damit ist es erstmals möglich, anstatt einer Drehbewegung in Pfeilrichtung 7, um die wirksame Verpackungslänge zwischen den beiden Teilen 1, 2 einzustellen, nun eine axiale Schiebebewegung in Pfeilrichtung 8 und in Gegenrichtung hierzu zu bewirken.
  • 5 zeigt, dass es bevorzugt wird, wenn der Gewindeabschnitt 4 durch einander gegenüberliegende Gleitbahnen 5 durchbrochen ist.
  • Die Erfindung ist nicht auf die Anordnung von zwei einander gegenüberliegenden Gleitbahnen 5 beschränkt. Es kann auch nur eine Gleitbahn vorhanden sein, die mit einer zugeordneten einzigen Zahn- oder Gewindebahn 3 korrespondiert.
  • Ebenso können jedoch auch mehr als zwei Gleitbahnen vorhanden sein (zum Beispiel drei oder vier), und dieser Anzahl von Gleitbahnen 5 liegt dann eine gleiche Anzahl von Zahn- oder Gewindebahnen 3 am gegenüberliegenden Teil gegenüber.
  • Die 6 zeigt hierbei, dass es - wie bei der Ausführung nach 5 - bevorzugt wird, wenn die Zahn- oder Gewindebahn 3 am Umfang um 180 Grad zueinander versetzt angeordnet ist.
  • Ferner wird es bevorzugt, wenn im Bereich der Gleitbahn 5 ein sogenannter Funktionsindikator 6, bestehend aus einem Doppelpfeil, angeordnet ist, um auch optisch zu kennzeichnen, dass wenn die Zahn- oder Gewindebahn 3 am Außenumfang der Innenhülse 2 in fluchtender Übereinstimmung mit der Gleitbahn 5 gelangt, dass dann die beiden Teile frei in Pfeilrichtung 8 gemäß 4 gegeneinander verschiebbar sind.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Außenhülse
    2
    Innenhülse
    3
    Zahn- oder Gewindebahn (von 2)
    4
    Gewindeabschnitt (von 1)
    5
    Gleitbahn
    6
    Funktionsindikator
    7
    Pfeilrichtung bzw. Drehrichtung
    8
    Pfeilrichtung bzw. Drehrichtung
    9
    Drehbremse
    10
    Drehbremse

Claims (6)

  1. Verpackungsbehälter für langgestreckte Gegenstände, bestehend aus einer Außenhülse (1), die am Innenumfang mindestens einen Gewindeabschnitt (4) aufweist, der in Gewinde-Eingriff mit mindestens einer Zahn- oder Gewindebahn (3) auf dem Außenumfang einer Innenhülse (2) bringbar ist, die in den Innenraum der Außenhülse (1) einschraubbar ist, wobei der mindestens eine Gewindeabschnitt (4) auf dem Innenumfang der Außenhülse (1) durch mindestens eine den Gewindeabschnitt (4) in Längsrichtung durchbrechende Gleitbahn (5) unterbrochen ist, und wobei die Breite der Gleitbahn (5) größer ist als die Breite der Zahn- oder Gewindebahn (3) auf der Innenhülse (2), dadurch gekennzeichnet, dass mindestens am Ein- und/oder Auslauf des Gewindeabschnitts (4) eine in Umfangsrichtung ringsum laufende, horizontale Ringnut angeordnet ist, die jeweils im Bereich der jeweiligen Gleitbahn (5) unterbrochen ist und mindestens am Ein- und/oder Auslauf des Gewindeabschnitts (4) eine Drehbremse (9, 10) bildet, die die Bewegung der Außenhülse (1) in Bezug auf die Innenhülse (2) arretiert.
  2. Verpackungsbehälter für langgestreckte Gegenstände, bestehend aus einer Innenhülse (2), die am Außenumfang mindestens einen Gewindeabschnitt (4) aufweist, der in Gewinde-Eingriff mit mindestens einer Zahn- oder Gewindebahn (3) auf dem Innenumfang einer Außenhülse (1) bringbar ist, wobei die Innenhülse (2) in den Innenraum der Außenhülse (1) einschraubbar ist, wobei der mindestens eine Gewindeabschnitt (4) auf dem Außenumfang der Innenhülse (2) durch mindestens eine den Gewindeabschnitt (4) in Längsrichtung durchbrechende Gleitbahn (5) unterbrochen ist, und wobei die Breite der Gleitbahn (5) größer ist als die Breite der Zahn- oder Gewindebahn (3) auf der Außenhülse (1), dadurch gekennzeichnet, dass mindestens am Ein- und/oder Auslauf des Gewindeabschnitts (4) eine in Umfangsrichtung ringsum laufende, horizontale Ringnut angeordnet ist, die jeweils im Bereich der jeweiligen Gleitbahn (5) unterbrochen ist und mindestens am Ein- und/oder Auslauf des Gewindeabschnitts (4) eine Drehbremse (9, 10) bildet, die die Bewegung der Außenhülse (1) in Bezug auf die Innenhülse (2) arretiert.
  3. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der am Innenumfang der einen Hülse (1, 2) angeordnete Gewindeabschnitt (4) nur stückweise umlaufend vorhanden ist und dass im Bereich von etwa 180 Grad gegenüberliegend jeweils in Längsrichtung verlaufende Gleitbahnen (5) auf der anderen Hülse (2, 1) vorhanden sind, die den Gewindeabschnitt (4) unterbrechen.
  4. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass im verrasteten Zustand der beiden Hülsenteile (1, 2) mindestens ein Zahn der Zahn- oder Gewindebahn (3) der einen Hülse (1, 2) in den Bereich der horizontal umlaufenden Ringnut (9, 10) der anderen Hülse (2, 1) eingreift und dort festgelegt ist.
  5. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass am Gewindeeinlauf- und/oder am Gewindeauslauf des Gewindeabschnitts (4) auf dem einen Hülsenteil (1, 2) mindestens eine ringsum laufende Ringnut (9, 10) angeordnet ist, die in Eingriff mit mindestens einem Zahn der Zahn- oder Gewindebahn (3) des anderen Hülsenteils (2, 1) steht.
  6. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Gleitbahn (5) ein aus einem Doppelpfeil bestehender Funktionsindikator (6) angeordnet ist, um optisch zu kennzeichnen, dass bei fluchtender Übereinstimmung der Zahn- oder Gewindebahn (3) am Außenumfang der Innenhülse (2) mit der Gleitbahn (5), beiden Hülsenteile (1, 2) frei gegeneinander in Längsrichtung verschiebbar sind.
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