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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Konzentrats unter Beibehaltung des natürlichen Aromaprofils sowie ein Konzentrat, das durch dieses Verfahren hergestellt ist.
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Bei der Geruchs- und Geschmacksgebung von Lebensmitteln spielen Aromen bei der sogenannten Aromatisierung eine entscheidende Rolle. Da seitens der Konsumenten vermehrt gewünscht wird, dass Lebensmittel nur natürliche Zusatzstoffe enthalten, fokussieren sich die Lebensmittelhersteller auf die Herstellung von Aromaextrakten aus natürlichen Rohstoffen. Darüber hinaus findet eine Reihe von Extrakten aus ernährungsphysiologischen oder technologischen Gründen Einsatz in Lebensmitteln.
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Allgemein versteht man unter einem Extrakt i.d.R. ein Stoffgemisch, das aus natürlichen Ausgangsmaterialien wie beispielsweise Pflanzenteilen mittels eines physikalischen Prozesses unter Verwendung von Lösungsmitteln gewonnen wird. Die EG-Aromenverordnung definiert den Begriff des Aromaextraktes, welcher im Sinne einer „Aroma-Zubereitung“ weitergefasst ist. Ein Aromaextrakt ist eine in der EG-Aromenverordnung definierte Aromakategorie und wird zur Aromatisierung von Lebensmitteln verwendet, definiert gemäß EG-Aromenverordnung Nr. 1334/2008; Artikel 3; (d) (i-ii). Demnach sind Aromaextrakte in Abgrenzung zum Begriff des Aromastoffes stets komplexe Gemische, die neben den flüchtigen Aromakomponenten auch noch andere Bestandteile aus dem Ausgangsmaterial oder der Herstellung enthalten können, z.B. nicht flüchtige Komponenten, fruchteigenes Wasser, zur Herstellung verwendeten Ethanol oder pflanzliche Öle.
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Bei der Herstellung von Extrakten wird das Extraktionsgut mit einem Extraktionsmittel versetzt und mittels Trennverfahren wird eine oder mehrere Komponenten herausgelöst. Dabei kann der extrahierte Stoff, selbst wenn er noch in Lösung vorliegt, als Extrakt oder auch als Auszug, Infusion oder Tee bezeichnet werden. Bekannte Lösungsmittel sind beispielsweise anorganische Lösungsmittel, wie Wasser, Wasserdampf, Säuren, Basen und verflüssigtes Kohlendioxid oder organische Lösungsmittel, wie beispielsweise Alkohole, Terpene, Diethylether, pflanzliche Öle, chlorierte Kohlenwasserstoffe oder n-Hexan.
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Nachteil dieser Extrakte ist, dass der Anteil an herausgelösten Komponenten meist sehr gering ist. Um diese Extrakte vor einem möglichen mikrobiellen Verderben zu schützen, müssen diese Auszüge mit Konservierungsmitteln versetzt werden, welche allerdings vom Konsumenten nicht gewünscht sind. Allerdings können diese Extrakte auch durch eine Konzentrierung haltbarer gemacht werden, dabei wird der Wassergehalt reduziert und Inhaltsstoffe wie beispielsweise enthaltene Säuren aufkonzentriert. Vorteil dieser konzentrierten Extrakte ist somit der geringe Wasseranteil und die konzentrierten Inhaltsstoffe.
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Stand der Technik
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Extraktionsprozesse zur Herstellung von Pflanzenextrakten mit anschließenden Filtrationsschritten und Umkehrosmose sind bereits sehr verbreitet. Beispielsweise beschreibt die europäische Patentanmeldung
EP 3 076 803 A1 ein Verfahren zur Herstellung von Pflanzenextrakten. Hierbei werden zerkleinerte Pflanzenteile mit Wasser extrahiert, anschließend mittels Filtration und Umkehrosmose prozessiert, um ungewünschte Bestandteile, die die Stabilität beeinflussen, zu entfernen.
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Die
US-Patentanmeldung 5,301,694 A1 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung von isolierten Pflanzenextraktfraktionen. Hierzu werden Rohextrakte mittels Filtrationsverfahren und/oder Umkehrosmose konzentriert und anschließend mit einem Trennverfahren beispielsweise Größenausschlusschromatographie in verschiedene Fraktionen aufgetrennt. Ein Zusammenführen der einzelnen Fraktionen zu einem Endprodukt findet nicht statt.
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Die Anmeldung
EP 2 186 424 A1 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung eines natürlichen Extraktes aus Holunderblüten. Zur Extraktion wird ein Fruchtsaft verwendet, um einen möglichst neutral schmeckenden Extrakt zu gewinnen.
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Ein thermisches Verfahren zur Herstellung eines Produktes aus Blüten von frischen Holunderdolden beschreibt
DE 20 31 145 A1 . Hier wird der wässrige Holunderblütenextrakt über eine Aroma-Rückgewinnungsanlage bei 80 - 90°C abdestilliert. Das gewonnene Aroma kann anschließend als Aromastoff zur Herstellung von Getränken oder zur Weiterverarbeitung verwendet werden. Die thermische Behandlung bei der Herstellung von Konzentraten aus wässrigen Extrakten führt immer zu einer Qualitätsbeeinflussung, da bei hohen Temperaturen unerwünschte Reaktionsaromen entstehen können und flüchtige Aromabestandteile im Prozess verdampft werden können. Die Veränderung der ursprünglichen Aromenzusammensetzung im Endprodukt führt zu einer deutlichen Beeinflussung des ursprünglichen Aromaprofils und wird beim Rückverdünnen des Konzentrates auf die ursprüngliche Extraktkonzentration des wässrigen Extraktes festgestellt.
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EP 1 281 326 A1 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung eines Holunderblütengetränks. Hierbei werden Holunderblüten und/oder -dolden zu einer Mischung aus Wasser, Zucker, Zesten und Zitronensaft gegeben. Diese wird anschließend erhitzt, um eine optimale Geschmackbildung und auch eine optimale Suspendierbarkeit der Blütenstaub-Partikel zu erreichen. Eine Abtrennung der Blüten und eine weitere Filtration, bei der die Holunderblütenstaub-Partikel erhalten bleiben, erfolgt. Die Verwendung von Zucker und weiteren Zusatzstoffe ist hier entscheidend für die Haltbarkeit, auch der thermische Schritt ist für die Stabilität ein entscheidender Schritt. Ein Konzentrationsschritt zur Herstellung eines lagerstabilen Konzentrates aus einer wässrigen Lösung fehlt.
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Im aufgeführten Stand der Technik werden thermische Verfahren beschrieben, welche zu einer Beeinflussung bzw. Beeinträchtigung der Aromaqualität im Endprodukt führen. Des Weiteren hat sich gezeigt, dass die Verwendung von Membrantechnologie zur Abtrennung von Extraktbestandteilen einen Einfluss auf die Zusammensetzung der Konzentrate hat. Die Auswahl eines geeigneten Filtrationsmittel mit geeigneter Selektivität ist hierbei von entscheidender Bedeutung.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, diese Unzulänglichkeit des Standes der Technik zu überwinden und ein Verfahren zur Herstellung von wässrigen konzentrieren pflanzlichen Extrakt bereitzustellen, mit dem die geruchsaktive Inhaltsstoffe und übrigen wertgebenden Inhaltstoffe beim Aufkonzentrieren nicht verloren gehen. Insbesondere interessant war, ein Konzentrat mit nahezu unverändertem Aromaprofil im Vergleich zum Rohextrakt herzustellen. Das erfindungsgemäße Konzentrat kann als wertgebender Bestandteil in unterschiedlichen Lebensmitteln verwendet werden.
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Beschreibung der Erfindung
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Überraschenderweise konnte die Aufgabe in einfacher Weise mit einem Verfahren gemäß Anspruch 1 gelöst werden. Die Erfindung stellt ein Verfahren zum Herstellen eines Konzentrates unter Beibehaltung des natürlichen Aromaprofils mit folgenden Schritten bereit:
- a. Bereitstellen eines wässrigen Extrakts, wobei natürliche Rohstoffe, die als Ausgangsmaterialien für den wässrigen Extrakts verwendet werden können, mindestens ein Pflanzenteil enthalten, der aus der Gruppe ausgewählt, die Früchte, Beeren, Kräuter, Blüten, Samen, Blättern, Knospen, Stängeln, Rinden, Wurzeln, Rhizomen und Mischungen davon umfasst, besonders bevorzugt sind Blüten oder Mischungen davon,
- b. Filtration zum Erhalt einer Retentat (A) und eines Permeats (B), wobei die Filtration eine Mikrofiltration darstellt,
- c. Konzentrierung des Permeats (B) mittels Umkehrosmose unter Erhalt einer konzentrierten Phase (C)
- d. Zusammenführen des Retentats (A) aus der Mikrofiltration in Schritt b. und der konzentrierten Phase (C) aus Schritt c.
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Das erhaltene Produkt nach Schritt d. stellt ein Konzentrat dar, das weiterverarbeitet werden oder einem weiteren Produkt zugeführt werden kann.
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Das erfindungsgemäße Verfahren ist zur Veranschaulichung in 1 dargestellt.
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In Rahmen der vorliegenden Erfindung wird unter „wässriger Extrakt“ ein Extrakt verstanden, der als Lösungsmittel Wasser oder eine Kombination von Lösungsmitteln, die Wasser enthält, umfasst. Diese Lösungsmittelkombination enthält mindestens 1 Vol.-%, bevorzugt mindestens 4 Vol.-%, Wasser bezogen auf das Gesamtvolumen der Lösungsmittelkombination. Die Lösungsmittelkombination kann neben Wasser mindestens ein weiteres für die Herstellung von Lebensmitteln zugelassenes Lösungsmittel enthalten, das bevorzugt aus der Gruppe ausgewählt ist, die Alkohole, Ether, Ester, aliphatische oder aromatische Kohlenwasserstoffe, halogenhaltige Kohlenwasserstoffe, Ketone oder Mischungen davon umfasst. Besonders bevorzugt sind die für die Extraktion geeigneten Lösungsmittel, wie zum Bespiel Alkohole, insbesondere Methanol, Ethanol, Propanol, Butan-1-ol, Butan-2-ol; Ether, insbesondere Diethylether, Dimethylether; Ester, insbesondere Methylacetat; aliphatische oder aromatische Kohlenwasserstoffe, insbesondere n-Hexan, Cyclohexan, Terpene; halogenhaltige Kohlenwasserstoffe, insbesondere Dichlormethan, 1,1,1,2-Tetrafluorethan, Ketone, insbesondere Ethylmethylketon oder Mischungen davon.
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Das Bereitstellen eines wässrigen Extraktes in Schritt a. umfasst zumindest ein Extraktionsgut, welches zumindest mit einem für die Extraktion geeigneten Lösungsmittel als Extraktionsmittel behandelt wurde. Weitere Zusätze wie Salze, Basen, Säuren, Öle oder andere technische Hilfsmittel sind nicht ausgeschlossen. Die Hilfsmittel können zum Beispiel zur Kontrolle des pH-Werts, des Zuckergehalts oder des Alkoholgehalts während des Extraktionsprozesses verwendet werden. Durch gezielte Kontrolle dieser Parameter wird die mikrobiologische Sicherheit des Extrakts gewährleistet.
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Das Extraktionsgut umfasst Stoffe, die pflanzlicher, tierischer oder mikrobieller Natur umfasst. Bevorzugterweise werden als Extraktionsgut natürliche Rohstoffe als Ausgangsmaterialien verwendet, die mindestens eine Pflanze, bevorzugt aus mindestens einem Pflanzenteil umfassen. Die Pflanzenteile, die als Ausgangsmaterial für den wässrigen Extrakt verwendet werden können, sind aus der Gruppe ausgewählt, die Früchte, Beeren, Kräuter, Blüten, Samen, Blättern, Knospen, Stängeln, Rinden, Wurzeln, Rhizomen und Mischungen davon umfasst, bevorzugt sind Blüten oder Mischungen davon.
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Als Blüten können grundsätzlich alle Arten verwendet werden, deren Extrakte in der Lebensmittelindustrie Anwendung finden. Zu den geeigneten Blüten zählen beispielsweise Holunderblüten (Sambucus), Rosenblüten (Rosa), Lavendel (Lavandula), Kamille (Matricaria chamomilla), Lindenblüten (Tilia), Veilchen (Viola) und Kornblumen (Centaurea cyanus). Diese Gruppen umfassen sowohl Einzelblüten als auch Mischungen, die aufgrund ihrer aromatischen Eigenschaften und gesundheitlichen Vorteile geschätzt werden. Die Auswahl der Blüten kann je nach gewünschtem Geschmack, Aroma und Anwendung variieren.
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Besonders bevorzugt sind Holunderblüten oder Mischungen davon, die als Ausgangsmaterial für einen wässrigen Extrakt verwendet werden können.
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In Schritt b. wird eine Filtration durchgeführt, um ein Retentat (A) und ein Permeat (B), oder auch Filtrat genannt, zu erhalten. Dabei wird durch einen geeigneten Filter das Retentat zurückgehalten und nach diesem das Permeat bzw. Filtrat erhalten.
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Als Filtration kann an dieser Stelle jede dem Fachmann bekanntes physikalische Trennverfahren angewandt werden. Filtration umfasst dabei beispielsweise Membrantrennverfahren. Der Filtrationsprozess ist dabei angepasst an die Partikelgröße des eingesetzten Rohmaterials zu wählen. Der Filter bzw. das Filtrationsmedium mit der entsprechenden Porengröße sollte dabei sorgfältig ausgewählt werden, um ein zu schnelles Verblocken des Filtermediums zu minimiert. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass das durch diese Filtration gewonnene Permeat (B) frei von Partikeln ist, die die im Schritt c. verwendete Membran verblocken könnten, entweder am Eingang der Membran, im Abstand zwischen zwei Membranschichten und/oder an der Oberfläche der Membran. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird als Filtration ein Membrantrennverfahren, bevorzugt eine Mikrofiltration, besonders bevorzugt eine Crossflow-Filtration durchgeführt.
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Durch die Auftrennung mittels Filtration in Schritt b. erhalt man 5 - 20 Gew.-% des wässrigen Extraktes als Retentat (A). Die übrigen 80 - 95 Gew.-% des wässrigen Extraktes werden als Permeat (B) erhalten und werden der Konzentrierung zugeführt. In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird in Schritt b. eine Mikrofiltration durchgeführt, wobei die Poren einen Durchmesser von etwa 0,1 bis etwa 0,45 µm (Mikrometer) aufweisen. Bevorzugt beträgt die Porengröße kleiner als 0,2 µm (Mikrometer). In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird nach Schritt b. ein Permeat (B) in Form einer Flüssigkeit gewonnen, die frei von Partikeln größer als 0,2 µm ist. Dadurch wird sichergestellt, dass die im nachfolgenden Schritt c. verwendete Membran nicht verblockt wird.
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Das erhaltene Permeat (B) aus Schritt b. wird anschließend in Schritt c. konzentriert und eine konzentrierte Phase (C) wird erhalten. Eine Konzentrierung in den aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren findet üblicherweise durch Verdampfen von Lösemitteln statt. Da erhöhte Temperaturbedingungen und lange Verweilzeiten meist zu sehr starken chemischen und sensorischen Veränderungen führen, wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren die Konzentrierung bei Temperaturen von maximal 40 °C, bevorzugt zwischen 15 und 35 °C durchgeführt. In einer besonders bevorzugten Ausführung der Erfindung wird die Konzentrierung mittels Umkehrosmose (UO) auch Reverse Osmose (RO) genannt durchgeführt, da dies eine schonende Konzentrierungsmethode darstellt. Dabei werden die gelösten Stoffe (Solute) vom Trägermedium, dem sogenannten Solvent, mittels semipermeabler Membran unter Druck durch Umkehr der natürlichen Osmose getrennt. Die Permeat-Phase (D), die bei der Umkehrosmose anfällt, wird an dieser Stelle nicht weiterbehandelt. Sie kann allerdings zu weiteren Zwecken beispielsweise als Extraktions- und/ oder Lösemittel verwendet werden. Die Retentat-Phase der Umkehrosmose enthält die essenziellen Bestandteile und wird nachfolgend als konzentrierte Phase (C) bezeichnet.
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Um ein Aufheizen während der Konzentrierung zu verhindern, kann gegebenenfalls eine Kühlung verwendet werden. Die Konzentrierung wird beendet, wenn der Gesamtanteil der konzentrierten Phase (C) nur noch 10 - 25 Gew.-% des ursprünglichen Permeats (B) beträgt.
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Im anschließenden Schritt d. wird das Retentat (A) aus Schritt b. mit der konzentrierten Phase (C) aus Schritt c. zusammengeführt. Dieses Zusammenführen kann mittels Vermischens oder durch Zusammenbringen der beiden Fraktionen beispielsweise unter Rühren stattfinden.
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Es ist für einen Fachmann allgemein bekannt, dass die durch die Mikrofiltration im Schritt b. abgetrennten größeren Partikel (im Retentat), wie beispielsweise Mikroorganismen, Sedimente und einige Kolloide, vollständig aus dem Herstellungsverfahren entfernt werden müssen. Diese Partikel werden normalerweise nicht, wie im Schritt d. des erfindungsgemäßen Verfahrens, mit der konzentrierten Phase (C) aus Schritt c. zusammengeführt werden, da ein Fachmann eindeutig erwarten würde, dass diese abgetrennten Partikel das Endprodukt instabil machen und verhindern, dass es in den folgenden Verarbeitungsschritten homogen bleibt, was für die Herstellung von Aromen entscheidend ist.
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Überraschend wurde im Rahmen der vorliegenden Erfindung festgestellt, dass das durch die Mikrofiltration im Schritt b. abgetrennte Retentat (A) wieder zum Konzentrat zur Aromatisierung ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität zugeführt werden kann (siehe Schritt d). Mit anderen Worten, es wurde gefunden, dass die Zugabe der abgetrennten großen Partikel als Retentat (A) zu der mittels Umkehrosmose konzentrierten Phase (C) es ermöglicht, ein Endprodukt in Form eines Konzentrates zu erhalten, das sowohl Stabilität als auch ein natürliches Aromaprofil aufweist.
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Unter „natürliches Aromaprofil“ wird hier verstanden, dass das erfindungsgemäße Endprodukt ein Aromaprofil besitzt, das qualitativ und quantitativ (bzw. Mengenverhältnis) im Wesentlichen mit dem Aromaprofil des wässrigen Ausgangsextrakts übereinstimmt.
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„Aromaprofil“ bezieht sich hier speziell auf die Duft- und Geschmacksstoffe, die in einem Produkt vorhanden sind. Es umfasst die Aromen, die über die Nase wahrgenommen werden, sowie die Geschmäcker, die über die Zunge erkannt werden. Obwohl man erwarten würde, dass große Partikel lediglich die Geschmäcker beeinflussen, die über die Zunge wahrgenommen werden, wurde im Rahmen der vorliegenden Erfindung festgestellt, dass auch die Aromen, die über die Nase wahrgenommen werden, verbessert werden.
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Zusätzlich zeichnet sich das erfindungsgemäße Produkt dadurch aus, dass der Wassergehalt um bis zu 80 Gew.-% im Vergleich zum wässrigen Extrakt verringert ist. Mit anderen Worten: die Aromastoffe liegen im erfindungsgemäßen Produkt in konzentrierter Form vor, d.h. weist das erfindungsgemäße Produkt im Vergleich zum im Schritt a. bereitgestellten Extrakt eine verbesserte quantitative Zusammensetzung der Aromastoffe auf.
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Die Aufkonzentrierung des wässrigen Extrakts kann durch den Aufkonzentrierungsfaktor X definiert werden: X = M0/MK, wobei M0 die Anfangsmasse des wässrigen Extraktes und MK die Masse des erhaltenen Konzentrates darstellt. Das erfindungsgemäße Produkt besitzt einen Faktor X von 2 bis 10, bevorzugt um den Faktor X von 3 bis 6, besonders bevorzugt um den Faktor X = 5.
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Bei Beendung der Konzentrierung hat eine Aufkonzentrierung des wässrigen Extrakts zu konzentrierter Phase (C) um den Faktor X von 2 bis 10, bevorzugt um den Faktor X von 3 bis 6, besonders bevorzugt um den Faktor X = 5 stattgefunden.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Konzentrat hergestellt gemäß dem beschriebenen Verfahren.
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Auch die Verwendung eines nach oben beschriebenen Verfahren hergestellten Konzentrats zur Aromatisierung eines Produktes, welches ausgewählt ist aus der Gruppe, die Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Genussmittel, Kosmetik- oder Pharmaprodukt umfasst, stellt einen weiteren Gegenstand dieser Erfindung dar.
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Zur Aromatisierung eines Produktes wird das erfindungsgemäße Konzentrat mit dem zu aromatisierenden Produkt in Kontakt gebracht. Dies kann durch Einrühren, Vermischen oder andere dem Fachmann bekannten technischen Prozesse stattfinden.
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Die Erfindung bezieht sich auch auf sämtliche Kombinationen von bevorzugten Ausgestaltungen, soweit diese sich nicht gegenseitig ausschließen. Die Angaben „etwa“ oder „ca.“ in Verbindung mit einer Zahlenangabe bedeuten, dass zumindest um 10 % höhere oder niedrigere Werte oder um 5 % höhere oder niedrigere Werte und in jedem Fall um 1 % höhere oder niedrigere Werte eingeschlossen sind.
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Es ist dem Fachmann ersichtlich, dass die Erfindung nicht auf die vorstehend beschriebenen Beispiele beschränkt ist, sondern vielmehr in vielfältiger Weise variiert werden kann. Insbesondere können die Merkmale der einzeln dargestellten Beispiele auch miteinander kombiniert oder gegeneinander ausgetauscht werden.
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Beispiele
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Beispiel 1 - Trial 1
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10.000 kg eines wässrigen Extrakts (hier: wässrigen Holdunderblüten-Infusion mit einem Brixwert von 2,53° und einem Säuregehalt von 2,64 Gew. %) werden mittels Mikrofiltration, Oenoflow YL 3-E / HP verwendete Porengröße 0,2 µm, in 500 kg Retentat und 9500 kg Permeat aufgetrennt. Das gewonnene Permeat (9500 kg) wird über einen Umkehrosmoseprozess (mit einer Umkehrosmose-Membrane mit hoher Salzrückhalterate von ≥ 99,5%) in 8000 kg Permeat und 1500 kg Retentat/ konzentriertes Permeat aufgetrennt. Anschließend wird das Retentat (500 kg) der Mikrofiltration und das Retentat der Umkehrosmose (1500 kg) miteinander vermischt. Das erhaltene Produkt hat eine Masse von 2000 kg, der Brix-Gehalt beträgt 12,43° und der Säuregehalt 10,2 Gew.-%. Somit sind im Vergleich zur Ausgangslösung die Inhaltstoffe im Konzentrat um circa den Faktor X = 5 erhöht.
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Beispiel 2 - Trial 3
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5.000 kg eines Extrakts (hier: wässrigen Holdunderblüten-Infusion mit einem Brixwert von 2,87° und einem Säuregehalt von 2,32 Gew.-%) werden gemäß Beispiel 1 prozessiert. Das erhaltene Produkt hat eine Masse von 1016 kg, der Brix-Gehalt beträgt 10,73° und der Säuregehalt 8,44 Gew.-%. Somit sind im Vergleich zur Ausgangslösung die Inhaltstoffe im Konzentrat um circa den Faktor X = 3,6 - 3,7 erhöht. Das Produkt ist rückverdünnt mit vollentsalztem Wasser sensorisch bei gleicher „Stärke“ mit dem Aromaprofil des wässrigen Ausgangsextrakts identisch.
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Sensorischer Vergleich
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Durch Rückverdünnen des erhaltenen Konzentrates aus Beispiel 1 mit vollentsalztem Wasser im Verhältnis 1 : 5, wird die ursprüngliche Konzentration des Ausgansextraktes wiederhergestellt. Bei Verkostung wurde jeweils von 5 Teilnehmern das rückverdünnte Konzentrate im Vergleich zur Ausganglösung bewertet.
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| | Tester 1 | Tester 2 | Tester 3 | Tester 4 | Tester 5 |
| allgemeiner Geschmackseindruck | gleich | gleich | leicht verschieden | gleich | gleich |
| Säure | leicht stärker | gleich | leicht stärker | gleich | gleich |
| Fruchtigkeit | gleich | gleich | gleich | gleich | gleich |
| Frische | gleich | gleich | gleich | gleich | leicht weniger |
| typ. Geschmack nach Holunderblüten | gleich | gleich | gleich | gleich | gleich |
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Die Teilnehmer konnten zwischen dem rückverdünnten erfindungsgemäßen Konzentrat im Vergleich zum Ausgangseetrakt sensorisch kein bis nur leichte Abweichungen zwischen den beiden Produkten festgestellt werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 3 076 803 A1 [0006]
- US 5,301,694 A1 [0007]
- EP 2 186 424 A1 [0008]
- DE 20 31 145 A1 [0009]
- EP 1 281 326 A1 [0010]