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DE102020134781B4 - Verbessertes Pflaster - Google Patents

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DE102020134781B4
DE102020134781B4 DE102020134781.2A DE102020134781A DE102020134781B4 DE 102020134781 B4 DE102020134781 B4 DE 102020134781B4 DE 102020134781 A DE102020134781 A DE 102020134781A DE 102020134781 B4 DE102020134781 B4 DE 102020134781B4
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Abstract

Die Erfindung betrifft das Gebiet der Medizintechnik. Genauer betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines verbesserten Pflasters, sowie ein derartiges Pflaster.
Das Verfahren zur Herstellung eines Pflasters umfasst die Schritte (1) Bereitstellen eines mit Kleber beschichtbaren Trägermaterials; (2) Beschichten einer Unterseite des mit einem geeigneten Kleber; (3) Konfektionieren des Pflasters auf ein geeignetes Maß; (4) Herstellen einer Gitterstruktur auf dem Pflaster, wobei der Acrylkleber bei einer Temperatur von 90°C bis 120°C während einer Zeit von 5 s bis 60 s aufgebracht wird, und vor und/oder nach dem Aufbringen des Klebers eine Aktivierung des Pflasters (1) mittels wiederholter Bestrahlung der Unterseite durch ultraviolettes Licht erfolgt, und die Bestrahlung vorzugsweise bei einer Wellenlänge von 100 bis 380 erfolgt, und die kumulierte Bestrahlungszeit bevorzugt 0,01 bis 2 s beträgt und die Bestrahlung mittels mehrerer, insbesondere 3 bis 5, aufeinander folgender kurzer Lichtimpulse erfolgt.
Die Erfindung betrifft auch ein Pflaster welches mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt ist.

Description

  • Einleitung
  • Die Erfindung betrifft das Gebiet der Medizintechnik. Genauer betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines verbesserten Pflasters, sowie ein mit diesem Verfahren hergestelltes Pflaster.
  • Stand der Technik und Nachteile
  • Wundschnellverbände, auch als Heftpflaster, Wundpflaster oder einfach Pflaster bekannt, sind aus dem Stand der Technik wohlbekannt. Sie dienen der Abdeckung kleiner Wunden. Sie schützen diese, um beispielsweise die Gefahr einer Kontamination durch in die Wunde eindringende Verunreinigungen zu verringern, und/oder um das Austreten von Blut oder Wundflüssigkeit zu verhindern.
  • Ein solches Pflaster umfasst ein Trägermaterial, welches typischerweise rechteckig, rund oder oval ist. Dieses ist an der zur Wunde weisenden Unterseite zumindest teilweise mit einer Klebeschicht versehen. Druckschrift DE 100 53 563 A1 zeigt die Herstellung einer Acrylathaftklebemasse. Dieser kommt die Aufgabe zu, das Pflaster lösbar an der die Wunde umgebenden Haut zu befestigen. Im Falle beispielsweise eines Wärmepflasters kann auch die gesamte Unterseite selbstklebend sein. Im zentralen Bereich der Unterseite befindet sich häufig eine Wundauflage, die nicht klebt, da sie mit der eigentlichen Wunde in Kontakt gelangt. Die nachträgliche Reduzierung der Klebrigkeit mittels UV-Strahlung ist z.B. aus Patent US 2014 / 0 178 599 A1 bekannt.
  • Bekannt sind auch solche Pflaster, die die Heilung der abgedeckten Wunde beschleunigen, indem in ihrer Wundauflage Wirkstoffe bereitgehalten werden. Diese werden nach und nach abgegeben und über die Wunde vom Gewebe aufgenommen.
  • Es sind auch Wirkstoffe bekannt, welche zur Verhinderung des bei Insektenstichen auftretenden Juckreizes verwendbar sind. Dementsprechend sind Pflaster bekannt, in deren Wundauflage ein den Juckreiz verhindernder oder verringernder Wirkstoff enthalten ist.
  • Nachteilig an derartigen Pflastern ist, dass ihr Aufbau aufgrund der Mehrschichtigkeit komplexer ist, und dass die Wirkstoffe einem gewissen Alterungsprozess unterliegen, und/oder nur in einem bestimmten, engen Temperaturbereich lagerbar sind. Nachteilig ist ferner die Tatsache, dass solche Pflaster typischerweise steril verpackt werden müssen, um eine Infektion durch ein kontaminiertes Pflaster zu verhindern.
  • Aufgabe der Erfindung und Lösung
  • Der Erfindung liegt demnach die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung eines Pflasters und ein mit diesem Verfahren hergestelltes Pflaster bereitzustellen, welches die Nachteile des Standes der Technik vermeidet.
  • Demnach soll das Pflaster einen einfachen Aufbau aufweisen, und die Wirksamkeit gegen den von Insektenstichen hervorgerufenen Juckreiz soll weitestgehend unabhängig von den Lagerbedingungen und der Lagerzeit sein.
  • Die Aufgabe wird durch ein Verfahren zur Herstellung eines Pflasters nach Anspruch 1 sowie ein Pflaster nach nebengeordnetem Anspruch 13 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind den jeweils abhängigen Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung sowie den Figuren zu entnehmen.
  • Beschreibung
  • Zunächst erfolgt eine Beschreibung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung des verbesserten Pflasters. Anschließend erfolgt eine Beschreibung des mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Pflasters.
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Pflasters zur Verringerung von Juckreiz und/oder Schwellung, ausgelöst durch Insektenstiche. Derartige Symptome sind besonders häufige Begleiterscheinungen solcher Stiche; sie sind zwar im Normalfall nicht gefährlich, aber unangenehm und benötigen häufige eine verhältnismäßig lange Zeit zum Abklingen. Während ihres Bestehens führt der Juckreiz zu entsprechenden Kratzreaktionen der betroffenen Person, was das Abheilen der Schwellung weiter verzögert.
  • Das Verfahren umfasst die folgenden Schritte:
    1. 1) Bereitstellen eines mit Kleber beschichtbaren Trägermaterials. Das Trägermaterial stellt die physikalische Integrität des Pflasters sicher. Es weist bevorzugt eine Dicke im Bereich von 0,1 bis 1,0 mm auf, vorzugsweise hat es eine Dicke von 0,25 mm. Besonders bevorzugt ist es elastisch, mit einem Elastizitätsmodul (E-Modul), der bei einer Temperatur von etwa 20°C bis 40°C bevorzugt zwischen 0,05 und 5 Gigapascal, und vorzugsweise zwischen 0,5 und 2,0 Gigapascal liegt, und besonders bevorzugt bei einer Temperatur von 22°C ca. 1,6 Gigapascal beträgt.
    2. 2) Beschichten einer Unterseite des Trägermaterials mit einem zur Verbindung derselben mit menschlicher Haut geeigneten Kleber. Die Unterseite ist die bei der Verwendung mit der Haut in Kontakt gelangende Seite. Der Kleber hat die Aufgabe, das Pflaster dauerhaft, aber lösbar, mit der Haut zu verbinden. „Dauerhaft“ meint in diesem Zusammenhang einen Zeitraum von mindestens mehreren Stunden bis hin zu mehreren Tagen. Der Kleber kann bevorzugt unbedenklich hinsichtlich des auch längeren Kontakts mit der Haut sein. Vorteilhafterweise sollte er sich zusammen mit dem Trägermaterial rückstandsfrei und ohne allzu große Zugkräfte wieder von der Haut abziehen lassen. Vorzugsweise wird die Unterseite des Trägermaterials vollständig mit dem Kleber beschichtet.
    3. 3) Konfektionieren des Pflasters auf ein zur Abdeckung eines Areals, von welchem der Juckreiz ausgeht, geeignetes Maß. „Geeignet“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Größe des Pflasters die typische Größe einer durch einen Insektenstich hervorgerufenen Schwellung um mindestens 0,5 cm, besser um 1-2 cm, übersteigt. Demnach beträgt die Größe des Pflasters mindestens 2x2 bis 10x10 cm. Die Geometrie kann beispielsweise rechteckig, rund oder oval sein. „Konfektionieren“ bedeutet, dem Pflaster, das typischerweise aus einem größeren Bogen oder einer breiteren oder zumindest längeren Rolle stammt, auf die gewünschten äußeren Maße zu verkleinern bzw. zu vereinzeln.
    4. 4) Herstellen einer Gitterstruktur auf dem Pflaster, so dass dieses eine Mehrzahl sich kreuzender Streifen umfasst („Strukturieren“). Eine „Gitterstruktur“ umfasst Aussparungen, die sich vorliegend dadurch ergeben, dass Material zwischen besagten Streifen fehlt. Die Aussparungen werden demnach in die Oberfläche des Trägermaterials eingebracht, so dass besagte Gitterstruktur gebildet wird. Diese ist durch sich regelmäßig wiederholende Aussparungen gekennzeichnet.
  • Alternativ kann die Gitterstruktur auch dadurch gebildet werden, dass die Streifen in geeigneter Weise neben- und übereinander gelegt werden, wobei sie entsprechend voneinander beabstandet sind.
  • Die Gitterstruktur kann auch dadurch gebildet sein, dass eine Vielzahl von sich zufällig kreuzender Streifen, die linear oder gewunden sein können, ausgebracht und an den Kreuzungspunkten miteinander verbunden wird; auch bei einer solche Struktur werden Aussparungen gebildet.
  • Die Gitterstruktur führt zu einer Verringerung des (globalen) E-Moduls des Pflasters, da die in entsprechender Richtung verfügbare Materialmenge geringer ist, reduziert um die Breite der Aussparungen in Zugrichtung.
  • Es sei angemerkt, dass der Schritt des Konfektionierens vor, nach, und während dem Schritt des Herstellens der Gitterstruktur durchgeführt werden kann. Eine Konfektionierung mit vorhergehender oder nachfolgender Herstellung der Gitterstruktur (Strukturierung) bewirkt eine Verschiebung der durch die Bearbeitung induzierten Spannungen in die Pflastermitte, bzw. zum Pflasterrand hin. Bei einer zeitgleichen Konfektionierung und Strukturierung sind die Spannungen über das gesamte Pflaster eher ausgeglichen. Der Spannungszustand des Pflasters kann auch Auswirkungen bei einer Befestigung desselben auf der Haut haben.
  • Auf eine Hinzugabe eines bekannten Mittels zur Verringerung von Juckreiz und/oder Schwellung kann dabei verzichtet werden. Es hat sich gezeigt, dass ein mit einem solchen Verfahren hergestelltes Pflaster auch ohne ein solches Mittel zur Verringerung von Juckreiz und/oder Schwellung, ausgelöst durch Insektenstiche, geeignet ist.
  • Nach einer erfindungsgemäßen Ausführungsform der Erfindung wird der Kleber bei einer Temperatur von 45°C bis 155°C während einer Zeit von 5 s bis 60 s auf das Trägermaterial aufgebracht. Bevorzugt beträgt die Temperatur 90°C bis 120°C, und besonders bevorzugt 105°C. Die Auftragszeit beträgt bevorzugt 10 s bis 30 s, und besonders bevorzugt 20 s. Versuche haben überraschenderweise ergeben, dass ein Pflaster, bei welchem der Kleber mit den vorstehenden Parametern aufgetragen wurde, besonders gute Eigenschaften hinsichtlich der Wirksamkeit gegen Juckreiz und/oder Schwellung aufweist, da so die mechanischen Eigenschaften des Pflasters in besonders vorteilhafter Weise beeinflusst werden.
  • Nach einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform der Erfindung erfolgt eine Aktivierung des Pflasters mittels wiederholter Bestrahlung der Unterseite durch ultraviolettes Licht.
  • Die Bestrahlung erfolgt dabei vorzugsweise bei einer Wellenlänge von 100 bis 380 nm. Die kumulierte Bestrahlungszeit beträgt bevorzugt 0,01 bis 2 s, und erfolgt besonders bevorzugt mittels mehrerer, insbesondere 3 bis 5, aufeinander folgender kurzer Lichtimpulse. Die Zeit zwischen den Impulsen ist vorzugsweise so zu bemessen, dass die Temperatur der bestrahlten Oberfläche wieder auf den Bereich der Raumtemperatur (21°C + 5°C) abfällt.
  • Vorzugsweise erfolgt zunächst eine Bestrahlung mit UV-A-Licht (Wellenlänge 380 nm bis 315 nm), und nachfolgend mit UV-B-Licht (Wellenlänge 315 nm bis 280 nm) und/oder UV-C-Licht (Wellenlänge 280 nm bis 100 nm).
  • Die Bestrahlung erfolgt dabei vor oder nach dem Schritt des Aufbringens des Klebers. Bei einer Bestrahlung vor dem Beschichten wird die Unterseite des Trägermaterials in vorteilhafter Weise für den Kleberauftrag vorbereitet, was sich wiederum positiv auf die mechanischen Eigenschaften des Pflasters auswirkt.
  • Erfolgt eine Bestrahlung nach dem Beschichten mit Kleber, wird der Kleber selber, und insbesondere seine zum Kontakt mit der Haut vorgesehene Seite ebenfalls in vorteilhafter Weise verändert, was sich ebenfalls positiv auf die mechanischen Eigenschaften des Pflasters, und insbesondere des „Verbundsystems“ aus Pflaster und Haut, auswirkt.
  • Auch eine Bestrahlung vor sowie nach dem Aufbringen des Klebers ist möglich, um die genannten Vorteile miteinander zu kombinieren.
  • Die Bestrahlung wirkt sich zudem auf das Spannungsbild im bestrahlten Material aus. Die Bestrahlung mit unterschiedlichen Wellenlängen resultiert in einer unterschiedlichen Eindringtiefe, was zu unterschiedlichen mechanische Spannungsbildern in diesen Tiefen führt.
  • Es ist ferner möglich, zwei oder alle der vorstehend beschriebenen Merkmale „Temperatur“, „Druck“ und „Bestrahlung“ miteinander zu kombinieren. Auf diese Weise werden die mechanischen Eigenschaften des Pflasters, sowie des „Verbundsystems“ aus Pflaster und Haut, in optimaler Weise verbessert. Das Ergebnis ist eine erhöhte Wirksamkeit des Pflasters gegen Juckreiz und/oder Schwellung, wenn es auf der betreffenden Stelle aufgeklebt worden ist.
  • Die Erfindung vermeidet somit die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile. Der Aufbau des erfindungsgemäßen Pflasters ist aufgrund seiner Einschichtigkeit sehr einfach, was die Fertigung vereinfacht und Kosten reduziert. Auf medizinische Wirkstoffe wird vollständig verzichtet. Somit kann das Pflaster vor dem Gebrauch bis zu 5 Jahre gelagert werden. Gleichzeitig ist es deutlich unempfindlicher gegen besonders hohe oder niedriger Lagertemperaturen. Zugleich verbessert das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren die mechanischen Eigenschaften des Pflasters, und somit auch die Wirksamkeit desselben gegen Juckreiz und/oder Schwellung.
  • Nachfolgend werden verschiedene Ausführungsformen der Erfindung näher beschrieben.
  • Nach einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform der Erfindung wird der Kleber unter einem Druck von 1 bar bis 10 bar, bevorzugt von 2 bar bis 6 bar, besonders bevorzugt von 3,057 bar bis 5,095 bar, und am meisten bevorzugt von 4,076 bar ± 0,05 bar ausgebracht. Das bedeutet, dass der aus einer Ausgabevorrichtung wie beispielsweise einer Düse austretende flüssige oder pastöse Kleber dies mit dem vorgenannten Druck tut. Alternativ kann der Druck auch durch ein Aufbringen in einer unter besagtem Druck stehenden Atmosphäre bereitgestellt werden. Das Ausbringen des Klebers unter besagtem Druck führt zu einer verbesserten Haftung zwischen diesem und dem Trägermaterial, was sich wiederum vorteilhaft auf die mechanischen Eigenschaften des Pflasters auswirkt.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform wird der Kleber mit einer Flächenpressung von 200 Kilopascal bis 600 Kilopascal, und bevorzugt von 300 Kilopascal bis 500 Kilopascal, und besonders bevorzugt von 400 Kilopascal, jeweils ± 1%, aufgebracht. Dies entspricht einem Wert von 2,03 kg/cm^2 bis 6,1 kg/cm^2, bevorzugt von 3,1 kg/cm^2 bis 5,1 kg/cm^2, und besonders bevorzugt 4,1 kg/cm^2. Diese Flächenpressung kann beispielsweise mittels einer Transferplatte nach dem Benetzen des Trägermaterials erzeugt und für mindestens 0,5 Sekunden, bevorzugt mindestens 2 Sekunden, und besonders bevorzugt 3-5 Sekunden gehalten werden. Auf diese Weise wird eine gute Verbindung von Kleber und Trägermaterial erreicht.
  • Besonders bevorzugt erfolgt die vorstehend genannte Aktivierung mittels ultraviolettem Licht, indem ein erster Puls mit einer Länge von 5 s ± 1 s, gefolgt von einer ersten Pause von 10 s ± 2 s, sowie ein zweiter Puls mit einer Länge von 5 s ± 1 s, gefolgt von einer zweiten Pause von 10 s ± 2 s, sowie ein dritter Puls mit einer Länge von 2,5 s ± 0,5 s, auf die bereits aufgetragene Kleberschicht abgegeben wird. Die auf den Kleber eingestrahlte Dosis liegt bevorzugt zwischen 0,1 mJ/cm^2 und 1000 mJ/cm^2. Besonders bevorzugt liegt sie zwischen 20 mJ/cm^2 und 200 mJ/cm^2. Sie beträgt vorzugsweise 85 mJ/cm^2 ± 15 %. Durch das mit dieser Folge einhergehende, wiederholte Aufwärmen und Abkühlen des Klebers wird eine besonders vorteilhafte Verbindung zwischen diesem und dem Trägermaterial, sowie (später) zwischen Kleber und Haut erreicht. Zudem wird ein besonders vorteilhaftes Ergebnis der oben genannten Aktivierung erreicht.
  • Die insgesamt eingestrahlte Dosis sollte zwischen 0,1 mJ/cm^2 und 1000 mJ/cm^2 liegen. Vorzugsweise liegt sie zwischen 5 und 500 mJ/cm^2. Besonders bevorzugt liegt sie zwischen 20 mJ/cm^2 und 200 mJ/cm^2. Sie beträgt vorzugsweise 85 mJ/cm^2 ± 15 %.
  • Nach einer Ausführungsform besteht die Gitterstruktur aus vorzugsweise drei vertikalen Streifen und vorzugsweise vier horizontalen Streifen. Jeder Streifen ist dabei ca. 3 mm breit. Die zwischen den Streifen befindlichen Aussparungen weisen eine Breite von 3 mm x 3 mm auf. Somit ergibt sich eine Gesamtbreite von 21 mm, und eine Länge von 27 mm.
  • Andere bevorzugte Ausführungsformen weisen Abmaße von 36 mm x 28 mm bei einer Streifenbreite von 4 mm, und ebenfalls 4 x 3 Streifen, oder von 52 mm x 44 mm bei 6 x 5 Streifen auf.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform stehen die vertikalen Streifen und die horizontalen Streifen in einem Winkel von 90° zueinander. Das bedeutet, dass sich ein rechtwinkliges Muster ergibt. Das die Aussparungen herstellende Werkzeug wird dementsprechend so platziert (z.B. Stanzwerkzeug) oder eingestellt (z.B. Schneidlaser), dass sich die gewünschten Winkel ergeben. Die Aussparungen sind dann rechteckig wie insbesondere quadratisch. Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt in einem E-Modul, der in die beiden Haupt-Zugrichtungen identisch ist. (Die Haupt-Zugrichtungen sind zwei in der Ebene des Pflasters liegende, zueinander senkrecht stehende Zugrichtungen) . Dies ist in Fällen, in welchen das Pflaster auf einer sich in alle Richtungen in etwa gleich dehnenden Hautpartie aufgebracht werden soll, vorteilhaft, da die Lage des Pflasters dann keine wesentliche Rolle spielt.
  • Nach einer alternativen Ausführungsform stehen die vertikalen Streifen und die horizontalen Streifen in einem Winkel von 7°, 30°, 42°, 45°, 60°, oder 75° zueinander. Somit ergeben sich Aussparungen, welche eine Rautenform aufweisen. Je nach Winkel sind diese Rauten mehr oder weniger flach. Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt in einem E-Modul, der in die beiden Haupt-Zugrichtungen unterschiedlich ist. In Fällen, in denen das Pflaster auf Hautpartien mit unterschiedlicher Dehnung aufgebracht werden soll, kann mittels dieser Ausführungsform eine unterschiedlich starke mechanische Reaktion je nach Lage auf der Haut erzielt werden.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform besteht die Gitterstruktur aus drei oder mehr Gruppen von jeweils zueinander parallel verlaufenden Streifen. Dabei schließt jede Gruppe einen Winkel zu den verbleibenden Gruppen ein, es verläuft also keine Gruppe parallel zu einer anderen Gruppe. Die Aussparungen haben dann - bei 3 Gruppen - eine dreieckige Form, bei 5 Gruppen eine fünfeckige Form, usw. Besonders bevorzugt sind vorliegend 3 Gruppen. Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt in der Bereitstellung von 3 Richtungen mit größerem, und 3 weiteren Richtungen mit geringerem E-Modul, was in bestimmten Anwendungsfällen wünschenswert sein kann.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform endet jeder Streifen beiderseits in einem freien Abschnitt. „Beiderseits“ bedeutet, dass der Beginn und das Ende des Streifens einen freien Abschnitt aufweist. Die freien Abschnitte führen zu einem nicht-linearen Rand des Pflasters. Während die Umhüllende des Pflasters beispielsweise rechteckig ist, ist die eigentliche Kontur durch die freien Abschnitte definiert. Alternativ kann diese Struktur erzeugt werden, indem die zuäußerst liegenden Aussparungen so platziert werden, dass ihre Außenkante mit der Außenkante der Umhüllenden des Pflasters zusammenfällt, oder indem diese Aussparungen sogar die Außenkante überdeckend eingebracht werden. Der Vorteil einer derartigen Ausgestaltung liegt in der weiter verbesserten Interaktion des Pflasters im Verbund mit der Haut.
  • Bevorzugt stehen die Kanten jedes freien Abschnitts in einem Winkel von 90° zueinander. Versuche haben ergeben, dass derartig geformte Kanten ein besonders gutes Arbeitsergebnis erzielen. Die Ecken der Abschnitte führen zu einer Konzentration von Spannungen, wenn das Pflaster auf der Haut aufgeklebt ist, was die Wirksamkeit weiter verbessert.
  • Nach einer alternativen Ausführungsform laufen die Enden jedes freien Abschnitts in einem Winkel 10° bis 170° spitz zu. Das bedeutet, dass die Abschnitte „Pfeile“ bilden, die vom Zentrum des Pflasters weg weisen. Die Spitzen dieser Pfeile führen ebenfalls zu einer Konzentration von Spannungen, wenn das Pflaster auf der Haut aufgeklebt ist, was die Wirksamkeit weiter verbessert.
  • Nach einer anderen Ausführungsform sind die Enden jedes freien Abschnitts abgerundet. In manchen Fällen kann die vorstehend beschriebene Konzentration der Spannungen nachteilig sein, was durch abgerundete Enden vermieden werden kann.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Pflaster zur Verringerung von Juckreiz und/oder Schwellung, ausgelöst durch Insektenstiche, wobei das Pflaster mit einem Verfahren nach vorstehender Beschreibung hergestellt ist. Auf eine Wiederholung der sich durch die Formgebung und Behandlung bei der Herstellung ergebenden Vorteile wird verzichtet, stattdessen wird auf die vorstehenden Abschnitte verwiesen.
  • Besonders bevorzugt umfasst das Trägermaterial Kunstseide, Zelluloseacetat oder Polyester. Diese Materialien sind besonders hautfreundlich, lassen sich gut mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens strukturieren und behandeln, und weisen in Stärken von 0,1 und 1,0 den o.g. geeigneten E-Modul auf. Ein weiterer Vorteil von Zelluloseacetat ist seine geringe Feuchtigkeitsaufnahmefähigkeit; somit tendiert dieses Material in Gewebeform zu elektrostatischer Aufladung. Während dieser Effekt im Allgemeinen eher unerwünscht ist, ist er beim vorliegenden Pflaster bevorzugt, da es sich so nahezu selbsttätig an die Haut anlegt. Der Effekt ist bei dünneren und somit biegeschlafferen Materialstärken ausgeprägter.
  • Der Gewichtsanteil des Trägermaterials am Pflaster (ohne Schutzauflage) beträgt bevorzugt 50% bis 70%, und des Klebers 30% bis 50%.
  • Ferner ist es bevorzugt, dass der Kleber ein Acrylkleber (auch: Acrylatkleber) ist. Ein derartiger Kleber hat sich ebenfalls als besonders hautfreundlich erwiesen; zudem lässt er sich bei den erfindungsgemäß vorgesehenen Temperaturen und Drücken gut applizieren. Überraschenderweise hat sich gezeigt, dass ein solcher Kleber, obwohl gerade nicht UV-aushärtend, durch die Bestrahlung mit UV-Licht und in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Verfahren die weiter oben genannten Vorteile mit sich bringt.
  • Bevorzugt umfasst der Acrylkleber die Stoffe Isopropanol, Heptan und Ethylacetat.
  • Ein Kleber mit diesen Stoffen ist besonders gut geeignet, um mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens mit dem Trägermaterial verbunden zu werden. Zudem hat sich ein diese Bestandteile umfassender Kleber als besonders hautfreundlich und angenehm beim Wiederablösen nach erfolgter Verwendung des Pflasters herausgestellt.
  • Figurenliste
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Figuren beispielhaft erläutert. Dabei zeigt
    • 1 eine schematisches Flussdiagramm betreffend das Verfahren zur Herstellung eines verbesserten Pflasters;
    • 2 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Pflasters;
    • 3 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Pflasters.
  • 1 zeigt ein schematisches Flussdiagramm betreffend das Verfahren zur Herstellung eines verbesserten Pflasters. In einem ersten Schritt erfolgt die Bereitstellung des Trägermaterials. Nachfolgend wird der Kleber auf der Unterseite des Trägermaterials aufgetragen, wobei vorzugsweise die in der Figur genannten Parameter hinsichtlich Temperatur, Zeit, Druck und Flächenpressung einzuhalten sind. Alsdann erfolgt die Strukturierung (Herstellung der Gitterstruktur), sowie eine Konfektionierung (Vereinzeln der Pflaster aus dem Nutzen). Die beiden zuletzt genannten Schritte können, wie gezeigt, nacheinander, aber auch zeitgleich durchgeführt werden.
  • Erfindungsgemäß erfolgt vor und/oder nach dem Beschichten der Unterseite eine Aktivierung derselben mittels UV-Bestrahlung.
  • Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die obenstehenden Ausführungen verwiesen.
  • In der 2 ist eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Pflasters 1 gezeigt. Demnach weist dieses Pflaster 1 eine Gitterstruktur auf, welche aus vier vertikalen Streifen 2 und drei horizontalen Streifen 3 besteht. Zwischen den Streifen 2, 3 befinden sich Aussparungen 4 (nur zwei mit einem Bezugszeichen versehen). Die Aussparungen 4 führen dazu, dass sich der der E-Modul des Pflasters (im Vergleich zu einem gewöhnlichen Pflaster ohne Aussparungen, nicht dargestellt) reduziert.
  • Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel stehen die vertikalen Streifen 2 und die horizontalen Streifen 3 in einem Winkel 5 von 90° zueinander. Die Aussparungen 4 sind daher rechteckig, vorliegend quadratisch.
  • Die in dieser Fig. gezeigte Ausführungsform weist Streifen 2, 3 auf, welche beidseitig in freien Abschnitten 6 enden (nur zwei mit Bezugszeichen versehen). Die Kanten jedes freien Abschnitts 6 stehen in einem Winkel von 90° zueinander (ohne Bezugszeichen).
  • In der 3 ist eine schematische Darstellung einer anderen Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Pflasters 1 gezeigt. Dieses unterscheidet sich von dem zuvor beschriebenen dadurch, dass die vertikalen Streifen 2 und die horizontalen Streifen 3 in einem Winkel zueinander stehen, der von 90° verschieden ist. Vorliegend beträgt der Winkel 5 in etwa 68°. Dies resultiert in unterschiedlichen globalen E-Moduln für die beiden Haupt-Zugrichtungen X, Y. In Haupt-Zugrichtung Y ist dieser kleiner als in Haupt-Zugrichtung X. Eine Belastung in X-Richtung wird vornehmlich von den in X-Richtung verlaufenden Streifen aufgenommen, welche weiterhin entlang ihrer Längsachse belastet werden. Bei einer Belastung in Y-Richtung werden die (gekippten) vertikalen Streifen hingegen nicht mehr in Richtung ihrer Längsachse belastet.
  • Es unterscheidet sich ferner dadurch, dass die Aussparungen nicht beispielsweise durch Stanzen oder Laserschneiden in das Trägermaterial eingebracht wurden, sondern sich durch übereinanderlegen jeweils voneinander beabstandeter Einzelstreifen bilden.
  • Auch diese Ausführungsform weist Streifen 2, 3 auf, welche beidseitig in freien Abschnitten 6 enden. Die Kanten jedes freien Abschnitts 6 laufen hier jedoch in einem Winkel von vorliegend ca. 45° spitz zu, was zu einer Spannungskonzentration an den Spitzen nach Aufbringen des Pflasters 1 auf die Haut (nicht gezeigt) führen kann.
  • Es sei angemerkt, dass die in den 2 und 3 beschriebenen Varianten auch in anderen Kombinationen als durch die beispielhaft beschriebenen Ausführungsformen dargelegt möglich sind, da sie sich nicht gegenseitig bedingen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Pflaster
    2
    vertikaler Streifen
    3
    horizontaler Streifen
    4
    Aussparung
    5
    Winkel
    6
    freier Abschnitt
    X
    Haupt-Zugrichtung
    Y
    Haupt-Zugrichtung

Claims (14)

  1. Verfahren zur Herstellung eines keine medizinischen Wirkstoffe enthaltenden Pflasters (1) zur Verringerung von Juckreiz und/oder Schwellung, ausgelöst durch Insektenstiche, umfassend die folgenden Schritte: - Bereitstellen eines mit Kleber beschichtbaren, Kunstseide oder Polyester umfassenden Trägermaterials; - Beschichten einer Unterseite des Trägermaterials mit einem zur Verbindung derselben mit menschlicher Haut geeigneten, nicht UV-aushärtenden Acrylkleber, der Isopropanol, Heptan und Ethylacetat umfasst; - Konfektionieren des Pflasters (1) auf ein zur Abdeckung eines Areals, von welchem der Juckreiz und die Schwellung ausgeht, geeignetes Maß; - Herstellen einer Gitterstruktur mittels Einbringens von Aussparungen in die Oberfläche des Pflasters (1), so dass dieses eine Mehrzahl sich kreuzender Streifen (2, 3) umfasst; wobei - der Acrylkleber bei einer Temperatur von 90°C bis 120°C während einer Zeit von 5 s bis 60 s aufgebracht wird, und - vor und/oder nach dem Aufbringen des Klebers eine Aktivierung des Pflasters (1) mittels wiederholter Bestrahlung der Unterseite durch ultraviolettes Licht erfolgt, und - die Bestrahlung vorzugsweise bei einer Wellenlänge von 100 bis 380 erfolgt, und - die kumulierte Bestrahlungszeit bevorzugt 0,01 bis 2 s beträgt und - die Bestrahlung mittels mehrerer, insbesondere 3 bis 5, aufeinander folgender kurzer Lichtimpulse erfolgt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Kleber unter einem Druck von 3,057 bar bis 5,095 bar ausgebracht, oder unter einer Flächenpressung von 3,1 kg/cm^2 bis 5,1 kg/cm^2 aufgebracht wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Aktivierung mittels ultraviolettem Licht einen ersten Puls mit einer Länge von 5 s ± 1 s, gefolgt von einer ersten Pause von 10 s ± 2 s, sowie einen zweiten Puls mit einer Länge von 5 s ± 1 s, gefolgt von einer zweiten Pause von 10 s ± 2 s, sowie einen dritten Puls mit einer Länge von 2,5 s ± 0,5 s, umfasst.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die auf den Kleber eingestrahlte Energie 85 mJ/cm^2 ± 15 % beträgt.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Aussparungen in der Oberfläche derart eingebracht werden, dass die Gitterstruktur aus vertikalen Streifen (2) und horizontalen Streifen (3) besteht.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, wobei die Aussparungen in der Oberfläche derart eingebracht werden, dass die vertikalen Streifen (2) und die horizontalen Streifen (3) in einem Winkel (5) von 90° zueinander stehen.
  7. Verfahren nach Anspruch 5, wobei die Aussparungen in der Oberfläche derart eingebracht werden, dass die vertikalen Streifen (2) und die horizontalen Streifen (3) in einem Winkel (5) von 7°, 30°, 42°, 45°, 60°, oder 75° zueinander stehen.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Aussparungen in der Oberfläche derart eingebracht werden, dass die Gitterstruktur aus drei oder mehr Gruppen von jeweils zueinander parallel verlaufenden Streifen (2; 3) besteht, und wobei jede Gruppe einen Winkel (5) zu den verbleibenden Gruppen einschließt.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Aussparungen in der Oberfläche derart eingebracht werden, dass jeder Streifen (2, 3) beiderseits in einem freien Abschnitt (6) endet.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, wobei die Aussparungen in der Oberfläche derart eingebracht werden, dass die Kanten jedes freien Abschnitts (6) in einem Winkel (5) von 90° zueinander stehen.
  11. Verfahren nach Anspruch 9, wobei die Aussparungen in der Oberfläche derart eingebracht werden, dass die Enden jedes freien Abschnitts (6) in einem Winkel 10° bis 170° spitz zulaufen.
  12. Verfahren nach Anspruch 9, wobei die Aussparungen in der Oberfläche derart eingebracht werden, dass die Enden jedes freien Abschnitts (6) abgerundet sind.
  13. Pflaster (1) zur Verringerung von Juckreiz und/oder Schwellung, ausgelöst durch Insektenstiche und keinen medizinischen Wirkstoff enthaltend, wobei das Pflaster (1) mit einem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12 hergestellt ist.
  14. Pflaster (1) nach Anspruch 13, wobei das Trägermaterial Kunstseide oder Polyester umfasst, und der Kleber ein nicht UVaushärtender Acrylkleber ist.
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