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DE102020203960B4 - Haltevorrichtung für ein Identifikationselement, Identifikationseinheit mit einer Haltevorrichtung und mit einem Identifikationselement sowie Identifikationssystem mit einer Identifikationseinheit - Google Patents

Haltevorrichtung für ein Identifikationselement, Identifikationseinheit mit einer Haltevorrichtung und mit einem Identifikationselement sowie Identifikationssystem mit einer Identifikationseinheit Download PDF

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DE102020203960B4
DE102020203960B4 DE102020203960.7A DE102020203960A DE102020203960B4 DE 102020203960 B4 DE102020203960 B4 DE 102020203960B4 DE 102020203960 A DE102020203960 A DE 102020203960A DE 102020203960 B4 DE102020203960 B4 DE 102020203960B4
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Bernd Ette
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Volkswagen AG
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Volkswagen AG
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Publication date
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Priority to PCT/EP2021/056248 priority patent/WO2021190950A1/de
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Abstract

Haltevorrichtung (1) für ein in einem Identifikationssystem (3) einsetzbares Identifikationselement (5), mit einer Halteeinheit (4), mittels derer das Identifikationselement (5) halterbar ist, und mit einem Datentransceiver (6), mittels dessen Daten zwischen der Haltevorrichtung (1) und dem Identifikationssystem (3) und - wenn das Identifikationselement (5) durch die Halteeinheit (4) gehalten ist - zwischen dem Identifikationselement (5) und der Haltevorrichtung (1) übertragbar sind, wobei mittels des Datentransceivers (6) die Daten zwischen dem Identifikationselement (5) und der Haltevorrichtung (1) übertragbar sind, selbst wenn das Identifikationselement (5) außerhalb der Halteeinheit (4) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (1) eine Sensorik (12) aufweist, mittels derer ein Bewegen der Haltevorrichtung (1) in Bezug zur Umgebung erfassbar ist, wobei die Haltevorrichtung (1) dazu ausgebildet ist, falls zusätzliche Identifikationsmerkmale mit Identifikationsdaten einer Person verknüpft sind, festzustellen, ob eine Person, die versucht, sich mittels des Identifikationselements (5) in/an dem Identifikationssystem (3) zu identifizieren, dasselbe Bewegungsmuster und/oder -profil aufweist, wie eine zur Identifikation berechtigte Person, wobei die Sensorik (12) dazu ausgebildet ist, für die berechtigte Person typische und/oder charakteristische Bewegungsarten zu erfasst und in einem weiteren, die nutzerindividuelle Identifikation unterstützenden Datensatz abzuspeichern.

Description

  • Heutzutage sind Identifikationssysteme weit verbreitet, um berechtigten Personen eine Nutzung von Vorrichtungen, die eine Identifikation erfordern, freizugeben und unberechtigten Personen die Nutzung solcher Vorrichtungen zu verwehren. Üblicherweise identifiziert sich die jeweilige Person an dem Identifikationssystem mittels eines mit dem Identifikationssystem korrespondierenden Identifikationselements, etwa einer Zugangskarte etc. Von modernen Kraftfahrzeugen sind zudem sogenannte schlüssellose Zugangssysteme bekannt, mittels derer ein Nutzer des entsprechend ausgestatteten Kraftfahrzeugs, der ein mit dem schlüssellosen Zugangssystem korrespondierendes Schlüsselelement bei sich trägt, das Kraftfahrzeug entsperren und/oder starten kann.
  • Ein herkömmliches Identifikationssystem ist aber für Missbrauch besonders anfällig, insbesondere wenn eine unberechtigte Person in den Besitz eines Identifikationselements gekommen ist. Diesem Problem begegnet beispielsweise die CN 106 963 086 A , die ein Bankkartenhalter mit einem Bluetooth-Modul offenbart, das mit wenigstens einem mobilen Terminal verbunden ist. Mittels eines mit dem Bluetooth-Modul verbundenen Schalters ist eine Anwesenheit einer Karte in dem Bankkartenhalter detektierbar und das Bluetooth-Modul sendet einen Bankkartenstatus (Bankkarte entfernt bzw. Bankkarte eingesetzt) an das mobile Terminal.
  • Weiter offenbart die CN 204 969 914 U eine eine Gesundheitsüberwachungsfunktion aufweisende Schutzhülle für eine Identifizierungskarte mit einem Schutzkörper, der einen Lagerraum für die Identifizierungskarte aufweist und in dem eine Hauptplatine sowie eine Batterie installiert sind, und mit einer rückseitigen Schale, die an einer Seite des Schutzkörpers angeordnet ist, an der die Hauptplatine und die Batterie installiert sind, wobei die Hauptplatine mit einer Hauptprozessoreinheit, einem Temperatur- und Feuchtigkeitssensor, einem Drahtlos-Kommunikations-Modul, einem Herzfrequenzsensor (EKG), einem Formaldehydsensor, einem Beschleunigungssensor und mit externen Schnittstellen ausgestattet ist. Ferner kann diese Schutzhülle mit einem mobilen Terminal zur Datenübertragung gekoppelt werden, wobei eine Anti-Vergessens-Funktion realisierbar ist, die aber nicht näher beschrieben ist.
  • Die JP 2018 051 212 A offenbart einen Kartenhalter für eine Chipkarte, wobei der Kartenhalter mit einer Drahtlos-Kommunikationseinheit ausgerüstet ist, die - während die Chipkarte in dem Kartenhalter gehalten ist - eine Nutzeridentifizierungskommunikation mit der Chipkarte ausführt und das Ergebnis der Nutzeridentifizierungskommunikation nutzt, um eine Nutzerauthentifizierungskommunikation mit einer Multifunktions-Büromaschine auszuführen. Weiter sind in einer Speichereinheit des Kartenhalters mit einer Nutzeridentifizierungsnummer korrespondierende persönliche Daten eines Nutzers speicherbar, welche Attributinformationen des Nutzers (nicht nur arbeitsbezogene Informationen, wie Abteilungszugehörigkeit, sondern auch persönliche Eigenschaften und Vorlieben, wie Hobbies) umfassen.
  • Bei diesen Kartenhaltern sind die dafür vorgesehenen Karten aber nur wenig effizient gegen Verlust gesichert. Denn spätestens, wenn die betreffende Karte - etwa für einen Einsatz der Karte - aus dem herkömmlichen Kartenhalter herausgenommen ist, liegt die Gefahr des Vergessens der Karte vor. Dies gilt vor allem für Karten, die eine Mehrfachfunktionalität innehaben, die beispielsweise mit mehr als einem Identifikationssystem korrespondieren und dementsprechend an mehreren Vorrichtung einsetzbar sind, deren Nutzung eine Nutzeridentifikation erfordert. Hierbei kann - etwa aufgrund von unterschiedlich strengen Sicherheitsvorgaben für die einzelnen Vorgaben - an einer der Vorrichtungen eine Identifikation drahtlos erlaubt sein, wohingegen bei einer anderen der Vorrichtungen ein direktes mechanisches Kontaktieren der Karte mit einer Gegenstelle des Identifikationssystems erforderlich ist, um ein Identifikationsergebnis zu erhalten.
  • Die US 2014/0191031 A1 zeigt ein System und ein Verfahren für ein Dual-Interface-Smartcard-Lesegerät, wobei im Rahmen des Verfahrens bestimmt wird, ob Daten von einer Smartcard unter Verwendung von drahtloser Technologie oder Berührungstechnologie gelesen werden.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Haltevorrichtung für ein Identifikationselement, eine Identifikationseinheit aus der Haltevorrichtung und dem Identifikationselement sowie ein Identifikationssystem bereitzustellen, die jeweils besonders sicher, zuverlässig und effizient betreibbar bzw. nutzbar sind.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Haltevorrichtung für ein in einem Identifikationssystem einsetzbares Identifikationselement, einer Identifikationseinheit mit einer Haltevorrichtung und einem Identifikationselement sowie einem Identifikationssystem mit den in den unabhängigen Patentansprüchen angegebenen Merkmalen gelöst.
  • Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung sind als Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Identifikationseinheit bzw. des erfindungsgemäßen Identifikationssystems anzusehen und umgekehrt. Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Identifikationseinheit sind als Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Identifikationssystems anzusehen und umgekehrt.
  • Erfindungsgemäß ist eine Haltevorrichtung für ein Identifikationselement vorgesehen, wobei das Identifikationselement in einem Identifikationssystem als Identifikationsmittel einsetzbar ist. Die Haltevorrichtung umfasst eine Halteeinheit, mittels derer das Identifikationselement halterbar ist. Die Haltevorrichtung umfasst ferner einen Datentransceiver, mittels dessen Daten zwischen der Haltevorrichtung und dem Identifikationssystem und - wenn das Identifikationselement durch die Halteeinheit gehalten ist - zwischen dem Identifikationselement und der Haltevorrichtung übertragbar sind.
  • Bei einem Identifikationssystem handelt es sich im Sinne dieser Beschreibung um ein System zum Identifizieren zumindest eines Nutzers, insbesondere menschlichen Nutzers, um eine Nutzung von eine Identifikation erfordernden Vorrichtungen (Maschinen, Kraftfahrzeugen, Gebäuden, Gebäudebereichen, Computervorrichtungen etc.) dem identifizierten Nutzer freizugeben oder zu blockieren.
  • Das Identifikationselement dient zur Identifikation / zum Identifizieren des Nutzers durch das Identifikationssystem anhand des Identifikationselements, das mit dem Identifikationssystem korrespondiert. Heutzutage üblich ist etwa ein als eine Scheckkarte ausgebildetes Identifikationselement („ID-Karte“). Das Identifikationselement weist eine Datenspeichereinheit auf, um Daten, insbesondere Identifikationsdaten, beispielsweise eine ID-Nummer etc., zu speichern. Insbesondere weist das Identifikationselement eine Computereinheit auf, die zur Verarbeitung und/oder Weiterverarbeitung der Daten ausgebildet ist. Die Datenspeichereinheit und die Computereinheit des Identifikationselements können auf einem gemeinsamen Chip des Identifikationselements vereint sein.
  • Diese Daten bzw. Identifikationsdaten sind dann dem Identifikationssystem bereitstellbar, beispielsweise indem eine Gegenstelle des Identifikationssystems die in dem Identifikationselement abgespeicherten Daten abruft oder indem das Identifikationselement die abgespeicherten Daten an die Gegenstelle des Identifikationssystems sendet. Dies ist ferner möglich wenn das Identifikationselement in der Haltevorrichtung gehalten/gehaltert ist. Bei der Gegenstelle kann es sich insbesondere um ein Lese- und/oder Schreibgerät handeln, das mit dem Identifikationselement korrespondiert, sodass eine Datenübertragung zwischen dem Identifikationselement und dem Lese- und/oder Schreibgerät und insbesondere zwischen der Haltevorrichtung und dem Lese- und/oder Schreibgerät erfolgen kann. Ist das Identifikationselement als die ID-Karte ausgebildet, handelt es sich bei der Gegenstelle beispielsweise um einen Kartenleser, mittels dessen die Daten des Identifikationselements bzw. der ID-Karte auslesbar sind.
  • Der Datentransceiver ist eine kombinierte Sender- und Empfängereinheit. Mit anderen Worten weist der Datentransceiver wenigstens eine Sendereinheit und wenigstens eine Empfängereinheit auf, wodurch der Datentransceiver dazu ausgebildet ist, Daten sowohl zu senden als auch zu empfangen. Insbesondere ist der Datentransceiver mit der Datenspeichereinheit verbunden, um auf die dem Identifikationssystem bereitzustellenden Daten Zugriff zu haben.
  • Um nun die Haltevorrichtung derart auszubilden, dass diese besonders sicher, zuverlässig und effizient betreibbar bzw. nutzbar ist, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass mittels des Datentransceivers die Daten zwischen dem Identifikationselement und der Haltevorrichtung übertragbar sind, selbst wenn das Identifikationselement außerhalb der Halteeinheit angeordnet ist.
  • Dies bietet zum einen den Vorteil eines besonders effizienten Identifizierens des Nutzers der Haltevorrichtung, da der Nutzer nicht gezwungen ist, das Identifikationselement aus der Haltevorrichtung herauszunehmen. Zum anderen ist so ein besonders wirksamer Schutz gegen ein Vergessen/Verlieren des Identifikationselements geschaffen, da ein Herausnehmen des Identifikationselements aus der Haltevorrichtung entfällt, insbesondere, wenn die Haltevorrichtung und das Identifikationssystem miteinander korrespondieren. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Haltevorrichtung und das Identifikationssystem miteinander datentechnisch zum Identifizieren des Nutzers gekoppelt sind. Das Identifikationselement ist insbesondere mit mehr als einer Gegenstelle gekoppelt, das bedeutet, das Identifikationselement ist dazu eingerichtet, an mehr als einer Gegenstelle des Identifikationssystems und/oder an mehr als einem Identifikationssystem eine jeweilige Identifikation des Nutzers zu ermöglichen. Mit anderen Worten weist in diesem Fall das Identifikationselement eine Mehrfachfunktionalität auf.
  • Insbesondere weist die Haltevorrichtung eine weitere Datenspeichereinheit auf, um die Daten, insbesondere die Identifikationsdaten zu speichern, wenn diese von der Datenspeichereinheit des Identifikationselements in die weitere Datenspeichereinheit der Haltevorrichtung kopiert oder verschoben wurden. Die Haltevorrichtung kann ferner eine weitere Computereinheit aufweisen, die zur Verarbeitung und/oder Weiterverarbeitung der Daten ausgebildet ist.
  • Der Datentransceiver ist zum Austausch der Daten zumindest mit den beiden erwähnten Computereinheiten und den beiden erwähnten Speichereinheiten datentechnisch verbunden.
  • Bevorzugt weist der Datentransceiver eine Signalbake zum Aussenden eines Bakensignals auf. Das Bakensignal ist mittels eines entsprechend ausgebildeten Empfängers empfangbar, sodass eine einfache und schnelle Ortung der Haltevorrichtung ermöglicht ist.
  • Zur Energieversorgung der Elemente der Haltevorrichtung und/oder des Identifikationselements kann die Haltevorrichtung eine Energiebereitstellungseinrichtung, etwa einen elektrischen Akkumulator, aufweisen. Die Energiebereitstellungseinrichtung ist mit den Elementen, insbesondere mit dem Identifikationselement, zumindest wenn dieses in die Haltevorrichtung eingesetzt ist, (elektrisch) verbunden oder verbindbar, um den Elementen der Haltevorrichtung und/oder des Identifikationselement elektrische Energie zum Betreiben bereitzustellen. Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, dass die Energiebereitstellungseinrichtung kabellos (wieder) aufladbar ist. Weiter ist denkbar, dass eine elektrische Energieübertragung zwischen den Elementen der Haltevorrichtung bzw. des Identifikationselements und der Energiebereitstellungseinrichtung kabellos, etwa per Induktion, erfolgt. Die Haltevorrichtung ist auf diese Weise unabhängig von dem zugehörigen Identifikationssystem nutzbar.
  • Bei herkömmlichen Identifikationssytemen ist es zum Identifizieren des Nutzers oftmals erforderlich, das Identifikationselement direkt physisch bzw. mechanisch mit der Gegenstelle des Identifikationssystems zu kontaktieren oder zumindest das Identifikationselement in einen Nahbereich der Gegenstelle - etwa bis auf wenige Zentimeter heran - zu bringen. Dies gilt zum Beispiel, wenn das Identifikationselement als die ID-Karte, insbesondere mit NFC (Near Field Communication; zu Deutsch: Nahfeldkommunikation), ausgebildet ist. Es ist jedoch besonders vorteilhaft, auf diese direkte oder im Nahbereich erfolgende Kontaktierung des Identifikationselements mit der Gegenstelle zu verzichten und dennoch ein Höchstmaß an Funktionssicherheit sowie -zuverlässigkeit zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist in weiterer Ausgestaltung vorgesehen, dass der Datentransceiver dazu ausgebildet ist, die Daten zwischen dem Identifikationselement und der Haltevorrichtung und/oder zwischen der Haltevorrichtung und dem Identifikationssystem drahtlos zu übertragen.
  • Das bedeutet, dass vorgesehen sein kann, es zur Datenübertragung zwischen dem Identifikationselement und der Haltevorrichtung erforderlich ist, das Identifikationselement und den Datentransceiver direkt physisch bzw. mechanisch miteinander zu kontaktieren, wobei es dann vorgesehen ist, dass ein direkter physischer bzw. mechanischer Kontakt für die Datenübertragung zwischen der Haltevorrichtung und dem Identifikationssystem nicht erforderlich ist. Alternativ kann vorgesehen sein, dass es zur Datenübertragung zwischen dem Identifikationselement und der Haltevorrichtung nicht erforderlich ist, das Identifikationselement und den Datentransceiver direkt physisch bzw. mechanisch miteinander zu kontaktieren, wobei es dann vorgesehen ist, dass ein direkter physischer bzw. mechanischer Kontakt für die Datenübertragung zwischen der Haltevorrichtung und dem Identifikationssystem erforderlich ist. Wiederum alternativ kann vorgesehen sein, dass die Datenübertragung sowohl zwischen der Haltevorrichtung und dem Identifikationselement als auch zwischen der Haltevorrichtung und dem Identifikationssystem drahtlos erfolgen kann. Das heißt, dass ein direktes physisches bzw. mechanisches Kontaktieren zwischen der Haltevorrichtung und dem Identifikationselement sowie zwischen der Haltevorrichtung und dem Identifikationssystem obsolet ist, um die Daten zu übertragen.
  • Es ist in diesem Fall logischerweise vorgesehen, dass die Gegenstelle, etwa das Lee- und/oder Schreibgerät, ebenfalls zur Drahtlos-Datenkommunikation zwischen dem Identifikationselement und/oder der Haltevorrichtung und dem Identifikationssystem ausgebildet ist.
  • Eine besonders vorteilhafte Drahtlos-Datenfunktechnologie basiert auf UWB (Ultra-Wideband; deutsch: Ultrabreitband). Mittels UWB ist es möglich, Daten mit einer besonders hohen Datenrate über kurze Entfernungen zu übertragen. Dabei sind die in Zusammenhang mit UWB genannten „kurzen Entfernungen“ größer als bei Nahbereichsfunktechnologien (etwa NFC). Aufgrund dessen hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn der Datentransceiver dazu ausgebildet ist, die Daten zumindest zwischen der Haltevorrichtung und dem Identifikationssystem per Ultrabreitbandfunk (UWB aus dem Englischen: Ultra-Wideband) zu übertragen. Mit anderen Worten weist der Datentransceiver eine UWB-Sendereinheit und/oder eine UWB-Empfängereinheit auf. So ist es in vorteilhafter Weise unter anderem möglich, zusätzliche Identifikationsmerkmale den Daten zur eindeutigen Identifikation des Nutzers auf dessen Identifikationselement, insbesondere auf die Datenspeichereinheit, hinzuzufügen und diese Daten mitsamt der zusätzlichen Identifikationsmerkmale zwischen der Haltevorrichtung und der Gegenstelle des Identifikationssystems zu übertragen. Dies gilt selbst dann, wenn diese zusätzlichen Identifikationsmerkmale eine besonders hohe Datenmenge/Speicherkapazität bedingen, etwa ein Video mit besonders hoher Auflösung etc. umfassen. Infolgedessen kann eine zuverlässige Identifikation des Nutzers der Haltevorrichtung durch das Identifikationssystem, etwa an der Gegenstelle, erfolgen, ohne dass der Nutzer die Haltevorrichtung direkt an die bzw. in den Nahbereich der Gegenstelle heranzubringen hat. Es können dann mehr Identifikationsmerkmale in besonders kurzer Zeit an das Identifikationssystem übertragen werden und/oder Identifikationsmerkmale, die einer besonders hohen Datenmenge bedürfen. So ist eine Identifikationsqualität besonders hoch, während darunter die Identifikationsquantität nicht leidet. Anders ausgedrückt können - im Vergleich mit herkömmlichen Haltevorrichtungen bzw. herkömmlichen Identifikationssystemen - mittels des hierin beschriebenen Identifikationssystems, in dem die Haltevorrichtung eingesetzt oder einsetzbar ist, in gegebener Zeitspanne mehr Nutzer/Personen zuverlässiger identifiziert werden.
  • Insbesondere in Zusammenhang mit dem Datentransceiver, der aufgrund der UWB-Technologie fähig ist, besonders große Datenmengen besonders zeiteffizient zu senden bzw. zu empfangen, ergeben sich für die zusätzlichen Identifikationsmerkmale weitere vorteilhafte Möglichkeiten und/oder Varianten, wenn - wie in einer weiteren Ausführungsform vorgeschlagen - die Haltevorrichtung eine Sensorik aufweist, mittels derer ein Bewegen der Haltevorrichtung in Bezug zur Umgebung erfassbar ist.
  • Erfindungsgemäß weißt die Haltevorrichtung eine Sensorik auf, mittels derer ein Bewegen der Haltevorrichtung in Bezug zur Umgebung erfassbar ist. Die Sensorik umfasst insbesondere zumindest einen Beschleunigungssensor (zum Erfassen einer Linearbeschleunigung der Haltevorrichtung entlang der drei Raumachsen) und/oder zumindest einen gyroskopischen Sensor (zum Erfassen der Rotationsbeschleunigung der Haltevorrichtung um die drei Raumachsen). Ein Bewegen bzw. eine Momentanbewegung der Haltevorrichtung korrespondiert direkt mit einem Bewegen bzw. mit einer Momentanbewegung des Nutzers / der Person, die die Haltevorrichtung am Körper trägt. Weiter kann vorgesehen sein, dass eine Information, die ein Überschreiten einer kritischen Entfernung zwischen der Haltevorrichtung und einem nutzerindividuellen Mobilgerät, etwa einem Smartphone des Nutzers, charakterisiert, auf dem nutzerindividuellen Mobilgerät ausgegeben/bereitgestellt wird.
  • Sind die zusätzlichen Identifikationsmerkmale mit den Identifikationsdaten, etwa Name, ID-Nummer etc., des Nutzers verknüpft, lässt sich feststellen, ob die Person, die versucht, sich mittels des Identifikationselements in/an dem Identifikationssystem zu identifizieren, dasselbe Bewegungsmuster und/oder -profil aufweist, wie die zur Identifikation berechtigte Person. So ist ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor bei der Identifikation der jeweiligen Person bzw. des jeweiligen Nutzers geschaffen. Daher trägt die Haltevorrichtung in besonderem Maße zu einer verbesserten Identifikationsqualität bei.
  • Alternativ oder zusätzlich umfasst die Haltevorrichtung eine Detektierungseinheit, mittels derer ein Halterungszustand des Identifikationselements in Bezug zu der Haltevorrichtung detektierbar ist. Unter dem Halterungszustand des Identifikationselements ist eine jeweils momentane oder aktuell vorliegende Anordnung des Identifikationselements zu verstehen. Das bedeutet, dass das Identifikationselement zwischen zumindest zwei Halterungszuständen verstellbar ist. Ein erster Halterungszustand ist dadurch charakterisiert, dass das Identifikationselement in der Halteeinheit der Haltevorrichtung, insbesondere in einer Endposition, gehalten ist. Ein weiterer, zum Beispiel zweiter Halterungszustand ist dadurch charakterisiert, dass das Identifikationselement ganz oder teilweise aus der Halteeinheit entnommen, jedenfalls aus der Endposition ausgerückt ist.
  • Auf diese Weise kann mittels der Haltevorrichtung festgestellt werden, ob das Identifikationselement, etwa die ID-Karte, in der Haltevorrichtung bestimmungsgemäß gehaltert oder aus dieser (zumindest teilweise) entnommen ist. Insbesondere kann mittels der Haltevorrichtung festgestellt werden, ob das Identifikationselement vollständig in die Endposition innerhalb Haltevorrichtung verstellt oder aus der Endposition innerhalb der Haltevorrichtung ausgerückt ist.
  • Weiter kann vorgesehen sein, dass ein den Halterungszustand und/oder eine Änderung des Halterungszustands charakterisierendes Signal, insbesondere wenn das Identifikationselement aus der Endposition ausgerückt wurde, dem Nutzer bereitstellbar ist, etwa indem ein entsprechendes Signal (Textnachricht, Vibrationssignal, Tonsignal) auf dem nutzerindividuellen Mobilgerät ausgegeben wird.
  • So liegt eine verlässliche Information darüber vor, ob das Identifikationselement bestimmungemäß in der Haltevorrichtung gehaltert ist, oder nicht, wobei diese Information dem Nutzer effizient zustellbar ist. Denn es ist ermöglicht, dass die Haltevorrichtung, zum Beispiel mittels der Computereinheit, den Halterungszustand des Identifikationselements auswertet und - insbesondere in Zusammenwirkung mit dem Datentransceiver - der Halterungszustand (in Datenform) an das Identifikationssystem, insbesondere die Gegenstelle des Identifikationssystems und/oder an das nutzerindividuelle Mobilgerät, übertragen wird.
  • Dieser Vorteil gilt analog, wenn die Haltevorrichtung optional mit einer Ausgabeeinheit ausgerüstet ist, mittels derer dem Nutzer bzw. Träger der Haltevorrichtung optisch, haptisch und/oder akustisch mitteilbar ist, in welchem Halterungszustand das Identifikationselement aktuell angeordnet ist.
  • Insbesondere wenn der Datentransceiver zum drahtlosen Übertragen der Daten in der Lage ist, bevorzugt per UWB, kann des Weiteren eine Entfernungsmessung zwischen der Haltevorrichtung und dem Identifikationselement vorgenommen werden, beispielsweise per Laufzeitmessung eines Funk- und/oder Datenübertragungssignals. In weiterer Folge ist dann, beispielsweise mittels der Computereinheit, eine Information darüber auswertbar, wie weit bzw. über welches Abstandsmaß die Haltevorrichtung und das Identifikationselement voneinander beabstandet sind. Ist die Haltevorrichtung - wie weiter oben beschrieben - dann noch mit der Sensorik zur Erfassung der Bewegung der Haltevorrichtung in Bezug zu der Umgebung derselben ausgerüstet, ist erfassbar, in welche Richtung sich der Träger der Haltevorrichtung von dem Identifikationselement entfernt hat oder sich gerade entfernt. So kann beispielsweise unterschieden werden, ob der Träger beabsichtigt, sich - insbesondere unter einem Vergessen des Identifikationselements - von der Gegenstelle des Identifikationssystems wegzubewegen oder ob er lediglich beabsichtigt, sich in einem vorbestimmten zugelassenen Raum (zum Beispiel Arbeitsbereich) um die Gegenstelle herum zu bewegen, ohne letztendlich die Gegenstelle bzw. den zugelassenen Raum zu verlassen. Besonders bevorzugt wird dies dem Nutzer/Träger der Haltevorrichtung mitgeteilt, beispielsweise über die Ausgabeeinheit der Haltevorrichtung.
  • Findet der Nutzer das Identifikationselement und/oder die Gegenstelle nicht (mehr), etwa in dem vorbestimmten Raum, zum Beispiel in einem Fahrzeuginnenraum mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Ablagemöglichkeiten, kann eine Lokalisierung des Identifikationselements erfolgen, deren Ergebnis dem Nutzer mittels der Haltevorrichtung mitteilbar ist, etwa mittels der Ausgabeeinheit.
  • So ist ein besonders effizienter Schutzmechanismus gebildet, der den Nutzer davor schützt, das Identifikationselement in/an der Gegenstelle und/oder in dem vorbestimmten zulässigen Raum zu vergessen, insbesondere wenn der Nutzer im Begriff ist, jenen Raum bzw. die Gegenstelle zu verlassen. Dies ist von besonderem Vorteil, wenn - wie weiter oben erwähnt - das Identifikationselement mit mehr als einer Gegenstelle gekoppelt oder koppelbar ist, weil dann verhindert ist, dass sich der Nutzer vergeblich/umsonst, nämlich ohne erforderliches Identifikationselement, zu einer der anderen Gegenstellen begibt. So lassen sich ineffiziente und unproduktive Bewegungen von Personal, die umsonst zurückgelegt werden würden, vermeiden. Weiter ist der Nutzer in der Lage, das Identifikationselement schnell und einfach (wieder) aufzufinden. Des Weiteren ist ein unbefugtes Entwenden des Identifikationselements wirksam vermieden.
  • Die zuvor beschriebene Signalbake kann mit der Detektierungseinheit verbunden sein, sodass die Signalbake insbesondere dann ein Bakensignal aussendet, wenn das Identifikationselement aus Endposition ausgerückt ist. Auf diese Weise ist ein Energieverbrauch der Signalbake vorteilhafterweise besonders gering.
  • Um weiter unterscheiden zu können, ob das Identifikationselement aktuell in der Haltevorrichtung eingesetzt wird oder ob das Identifikationselement gerade aus der Endposition ausgerückt, das heißt aus der Haltevorrichtung entnommen wird, ist in weiterer Ausgestaltung vorgesehen, dass die Haltevorrichtung eine zumindest einen Beschleunigungssensor, zumindest einen gyroskopischen Sensor und/oder zumindest einen magnetischen Sensor aufweisende, weitere Sensorik aufweist, mittels derer ein Bewegen des Identifikationselements in Bezug zu der Haltevorrichtung erfassbar ist. Ferner ist so erfassbar, wenn das Identifikationselement und die Haltevorrichtung, beispielsweise über eine vorgegebene, maximal zulässige bzw. kritische Entfernung hinaus, voneinander entfernt werden oder sind.
  • Hierbei ist die weitere Sensorik zum Erfassen des Bewegens des Identifikationselements in Bezug zu der Haltevorrichtung eine andere als die (zuvor beschriebene) Sensorik zum Erfassen des Bewegens der Haltevorrichtung in Bezug zu deren Umgebung. Alternativ teilen sich sie Sensorik und die weitere Sensorik zumindest teilweise die jeweiligen Sensoren. In beiden Fällen können die Sensorik und die weitere Sensorik miteinander zu einer gemeinsamen Baueinheit der Haltevorrichtung zusammengefasst sein, etwa in einem gemeinsamen Gehäuse.
  • Entsprechend weisen die Sensoren der Sensorik bzw. der weiteren Sensorik jeweils zumindest eine Doppelfunktionalität auf, wodurch auf in der Haltevorrichtung doppelt vorhandene Sensoren verzichtet werden kann. Dann ist die Haltevorrichtung besonders masseeffizient ausgebildet.
  • Einem Verlust, selbst einem Diebstahl, des Identifikationselements kann so auf vorteilhafte Weise weiter entgegengewirkt werden. Denn es ist beispielsweise auswertbar, ob das Identifikationselement beabsichtigterweise aus der Haltevorrichtung entnommen wird oder ob das Identifikationselement aus der Haltevorrichtung entnommen und insbesondere von dieser entfernt wird, wenn es wenig sinnvoll erscheint.
  • Es hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, wenn die Haltevorrichtung eine Federeinrichtung aufweist, die mit der weiteren Sensorik zusammenwirkt, um besonders aufwandsarm und dennoch zuverlässig mittels der weiteren Sensorik eine Richtung erkennen bzw. erfassen zu können, in welche das Identifikationselement momentan/aktuell bewegt wird. Demnach können die Sensoren der weiteren Sensorik besonders einfach ausgebildet sein, was bedeutet, dass sie besonders günstig und materialeffizient herstellbar sind. Infolgedessen ist die Haltevorrichtung besonders günstig und aufwandsarm herstellbar.
  • Es ist weiter vorteilhaft, wenn die Signalbake zusammen mit der Sensorik und/oder der weiteren Sensorik miteinander eine Baueinheit bilden, beispielsweise in einem gemeinsamen Gehäuse angeordnet sind. So ist die Haltevorrichtung besonders bauraumeffizient bzw. kompakt ausgebildet, wodurch die Haltevorrichtung eine besonders handliche Einheit bildet.
  • Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Identifikationseinheit für ein Identifikationssystem. Die Identifikationseinheit weist ein Identifikationselement und eine Haltevorrichtung auf, wobei eine Gestalt einer Halteeinheit der Haltevorrichtung und eine Gestalt des Identifikationselement miteinander korrespondieren, wodurch das Identifikationselement mittels der Halteeinheit in oder an der Haltevorrichtung halterbar ist. Mit anderen Worten bilden die Haltevorrichtung und das Identifikationselement miteinander die Identifikationseinheit.
  • Hierdurch ist eine besonders vorteilhafte Identifikationseinheit geschaffen, die die Vorteile der zuvor beschriebenen Haltevorrichtung und die Vorteile des Identifikationselement miteinander kombiniert. Demnach ist eine besonders effiziente und effektive Identifikation von Personen ermöglicht, die das Identifikationssystem nutzen.
  • Um ein Vergessen Identifikationselement bzw. ID-Karte in/an der Gegenstelle wirksam zu vermeiden, kann die das Identifikationselement der Identifikationseinheit in weiterer Ausgestaltung eine Ausgabeeinheit aufweisen, mittels derer einem Nutzer eine Information über eine Position der Haltevorrichtung in Bezug zu dem Identifikationselement bereitstellbar ist. Ist - wie im Zusammenhang mit der Haltevorrichtung bereits beschrieben - der Datentransceiver zum drahtlosen Übertragen der Daten in der Lage, bevorzugt per UWB, und ist die Haltevorrichtung - wie ebenfalls dort beschrieben - dann noch mit der Sensorik zur Erfassung der Bewegung der Haltevorrichtung in Bezug zu der Umgebung derselben ausgerüstet, ergibt sich ein weiterer Vorteil. Denn es kann, mittels der Laufzeitmessung und/oder mittels der Erfassung der Bewegung des Trägers mitsamt der Haltevorrichtung, unterschieden werden, ob der Träger beabsichtigt, sich - insbesondere unter einem Vergessen des Identifikationselements - von der Gegenstelle des Identifikationssystems wegzubewegen oder ob er lediglich beabsichtigt, sich in einem vorbestimmten zugelassenen Raum um die Gegenstelle herum zu bewegen, ohne letztendlich die Gegenstelle bzw. den zugelassenen Raum zu verlassen. Dies wird dem Nutzer/Träger der Haltevorrichtung mitgeteilt, beispielsweise über die Ausgabeeinheit des Identifikationselements. Mit anderen Worten weist das Identifikationselement die Ausgabeeinheit auf, die nicht mit der Ausgabeeinheit der Haltevorrichtung zu verwechseln ist.
  • Folglich ist dem Nutzer/Träger der Haltevorrichtung mitteilbar, dass er im Begriff ist oder sein könnte, das Identifikationselement in/an der Gegenstelle und/oder in dem vorbestimmten zulässigen Raum zu vergessen, wenn der Nutzer beabsichtigt, jenen Raum bzw. die Gegenstelle zu verlassen. Dies kann alternativ zur Mitteilung mittels der Haltevorrichtung erfolgen oder als eine weitere Schutzebene zusätzlich dazu.
  • Bevorzugt ist das Identifikationselement als eine Identifikationskarte ausgebildet, wobei die Haltevorrichtung als ein Kartenhalter ausgebildet ist, der mit dem Identifikationselement korrespondiert. Dementsprechend umfasst die Gegenstelle eine Kartenleseeinheit oder als diese ausgebildet. Insbesondere hat die ID-Karte eines der in ISO/IEC 7810 genormten Scheckkartenformate, etwa das gleiche Format wie eine Kreditkarte, nämlich ID-1. Das bedeutet, dass das Identifikationselement dann die mit dem Scheckkartenformat einhergehenden Vorteile aufweist. Des Weiteren ist dieses Format bereits weit verbreitet und akzeptiert.
  • Schließlich betrifft die Erfindung ein Identifikationssystem mit einer Identifikationseinheit, wobei mittels des Identifikationssystems insbesondere eine Nutzung eines Kraftfahrzeugs und zumindest einer weiteren eine Identifikation erfordernden Vorrichtung freigebbar oder blockierbar ist. Das Identifikationssystem ist ein System zum Identifizieren eines Nutzers, insbesondere menschlichen Nutzers, um eine Nutzung von eine Identifikation erfordernden Vorrichtungen (Maschinen, Kraftfahrzeugen, Gebäuden, Gebäudebereichen, Computervorrichtungen etc.) einem Nutzer anhand eines Identifikationsergebnisses freizugeben oder zu blockieren.
  • Das Identifikationssystem weist die Haltevorrichtung und das Identifikationselement auf, da die Identifikationseinheit durch die Haltevorrichtung und das Identifikationselement gebildet ist. Weiter ist die Identifikationssystem dazu ausgebildet, mit wenigstens zwei eine jeweilige Identifikation des Nutzers erfordernden Vorrichtungen zusammenzuwirken, um die Nutzung jener Vorrichtungen für unberechtigte Nutzer zu sperren/blockieren und für berechtigte Nutzer freizugeben. Hierbei ist zumindest eine der wenigstens zwei Vorrichtungen als das Kraftfahrzeug ausgebildet. Dem Identifikationssystem ist also das Kraftfahrzeug zugeordnet, beispielsweise sind das Identifikationssystem und das Kraftfahrzeug miteinander zur Datenübertragung gekoppelt. Auf gleiche Weise ist dem Identifikationssystem die zumindest eine weitere Vorrichtung zugeordnet. Entsprechend ist mittels des Identifikationssystems ein Freigeben oder ein Blockieren sowohl des Kraftfahrzeugs als auch der weiteren Vorrichtung regelbar.
  • Auf diese Weise ist das Identifikationssystem besonders effizient nutzbar, da das Identifikationselement mindestens eine Doppelfunktionalität aufweist. Ferner ist ein Aufkommen einer Vielzahl von voneinander unterschiedlichen Identifikationselementen verringert, was zu einer verbesserten Übersicht beim Nutzer über seine Identifikationselemente führt. Schon deshalb ist einem Verlust eines der Identifikationselement entgegengewirkt.
  • Die Erfindung umfasst auch die Kombinationen der Merkmale der beschriebenen Ausführungsformen.
  • Im Folgenden ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben. Hierzu zeigt die einzige Figur eine Haltevorrichtung, eine Identifikationseinheit und ein Identifikationssystem.
  • Bei dem im Folgenden erläuterten Ausführungsbeispiel handelt es sich um eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung. Bei dem Ausführungsbeispiel stellen die beschriebenen Komponenten der Ausführungsform jeweils einzelne, unabhängig voneinander zu betrachtende Merkmale der Erfindung dar, welche die Erfindung jeweils auch unabhängig voneinander weiterbilden und damit auch einzeln oder in einer anderen als der gezeigten Kombination als Bestandteil der Erfindung anzusehen sind. Des Weiteren ist die beschriebene Ausführungsform auch durch weitere der bereits beschriebenen Merkmale der Erfindung ergänzbar.
  • In den Figuren sind funktionsgleiche Elemente jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • Im Folgenden werden eine Haltevorrichtung 1, eine Identifikationseinheit 2 und ein Identifikationssystem 3 gemeinsam beschrieben.
  • In der einzigen Figur ist die Haltevorrichtung 1 dargestellt, die eine Halteeinheit 4 aufweist, mittels welcher bzw. in welcher ein Identifikationselement 5 halterbar ist. Das Identifikationselement 5 ist dem Identifikationssystem 3 zugeordnet, insbesondere kann das Identifikationselement 5 Teil des Identifikationssystems 3 sein. Alternativ oder zusätzlich kann dem Identifikationssystem 3 die Haltevorrichtung 1 zugeordnet sein bzw. kann die Haltevorrichtung 1 Teil des Identifikationssystems 3 sein. Die Haltevorrichtung 1, das Identifikationssystem 3 und das Identifikationselement 5 sind dazu ausgebildet, Daten, insbesondere zur individuellen Identifikation des Nutzers, untereinander zu übertragen.
  • Denn das Identifikationssystem 3 ist dazu eingerichtet, zumindest einen Nutzer, insbesondere menschlichen Nutzer, individuell zu identifizieren und/oder zu authentifizieren, um diesem eine Nutzung von mehr als einer eine Identifikation/Authentifikation erfordernden Vorrichtung 7 freizugeben oder zu verwehren. Zu derartig ausgebildeten Vorrichtungen 7 zählen (nicht abschließend und beispielsweise) Maschinen, die vor einer unbefugten Nutzung gesichert bzw. zu sichern sind oder die für einen besonders effizienten Betrieb eine eindeutige Zuordnung mehrerer berechtigter Nutzer erfordern. Dies trifft etwa auf Maschinen zu, die eine spezielle Bedienerschulung erfordern; auf Lebensmittel-Ausgabe-Maschinen (Kaffeemaschinen, Snack-Automaten etc.), wobei eine Bezahlfunktion in das Identifikationselement 5 integriert sein kann; auf Kraftfahrzeuge 8, insbesondere eines Fuhrparks; auf Zwischenlagerstationen („Packstationen“ oder dergleichen) zur Zwischenaufbewahrung und nutzerindividueller Abholungsfreigabe von an eine vorbestimmte Person gerichteten Objekten (Pakete, Briefe, Gebäudeschlüssel, Fahrzeugschlüssel, etc.). Weiter sind Büromaschinen umfasst - insbesondere solche, die poolartig organisiert sind - auf die eine Gruppe von berechtigten Personen Zugriff hat, zum Beispiel Druck-/Scan-/Kopierzentren zur nutzerindividuellen Abholung bzw. Ausgabe von Ausdrucken etc.; sowie Bürocomputer, an welchen sich ein Nutzer aus einer Gruppe von zur Anmeldung berechtigten Nutzern anmelden kann etc.
  • Insbesondere ist zumindest eine Sichtseite der Haltevorrichtung 1 transparent bzw. durchsichtig ausgebildet, um ein sichtbares Tragen des Identifikationselements 5 zu ermöglichen, selbst wenn es mittels der Halteeinheit 4 in/an der Haltevorrichtung 1 gehaltert bzw. gehalten ist. So kann das Identifikationselement 5 beispielsweise von Wach- und/oder Sicherheitspersonal einfach und aufwandsarm erkannt und einer Sichtprüfung unterzogen werden.
  • Weiter kann das Identifikationssystem 3 als ein Zugangskontrollsystem ausgebildet sein bzw. als ein solches eingesetzt werden. Demnach ist es dann mittels des Identifikationssystems 3 ermöglicht, Zutritt zu Grundstücken (zum Beispiel Firmen- und/oder Behördengeländen), Gebäuden, Gebäudebereichen und/oder -teilen nutzerabhängig zu regeln bzw. zu kontrollieren. So kann Zutritt, der zum Beispiel aufgrund von Sicherheits- und/oder Geheimhaltungsaspekten nur einer Gruppe von berechtigtem Personal zu gewähren ist, unberechtigten Personen verweigert werden bzw. auf die berechtigten Personen der berechtigten Personengruppe beschränkt werden.
  • Auf diese Weise bildet das Identifikationssystem 3 quasi ein Zugangs- und/oder Nutzungskontroll- bzw. -überwachungssystem für die Vorrichtungen 7. Besonderer Fokus wird auf das Kraftfahrzeug 8 gelegt, das beispielsweise als ein Kraftwagen, also Personen- und/oder Lastkraftwagen, oder als ein Kraftrad ausgebildet ist, und das mit einem schlüssellosen Zugangssystem ausgerüstet ist, wobei dieses durch das Identifikationssystem 3 gebildet sein kann oder zumindest mit diesem derart korrespondiert, dass mittels des dem Identifikationssystem 3 zugeordneten Identifikationselement 5 das Kraftfahrzeug 8 entsperrbar/sperrbar und/oder aktivierbar ist. Das bedeutet, dass das Kraftfahrzeug 8 eine der dem Identifikationssystem 3 zugeordneten Vorrichtungen 7 ist, die eine Identifikation/Authentifikation durch das Identifikationssystem 3 erfordern.
  • Entsprechend sind das Kraftfahrzeug 8 und die davon unterschiedlichen Vorrichtungen 7 dem Identifikationssystem 3 zugeordnet, wobei die Nutzung der jeweiligen der Vorrichtungen 7 von einem Identifikationsergebnis abhängt, das mittels des Identifikationssystems 3 ermittelt wird, beispielsweise indem ein Nutzer, der die entsprechende Vorrichtung zu nutzen beabsichtigt, sich mittels des Identifikationselements 5 identifiziert. Dies kann unter anderem dadurch geschehen, dass der Nutzer das Identifikationselement 5 mit einer Gegenstelle 9 des Identifikationssystems 3, insbesondere der zu entsperrenden Vorrichtung 7, in Verbindung bringt, etwa indem das Identifikationselement 5 direkt physisch bzw. mechanisch mit der Gegenstelle 9 kontaktiert wird, um eine Datenverbindung zur Datenübertragung für die Identifizierung des Nutzers zu etablieren.
  • Hierbei kann die Gegenstelle 9 ortsfest (etwa fest an der Vorrichtung 7 bzw. dem Kraftfahrzeug 8 selbst) installiert sein oder als eine mobile bzw. tragbare Gegenstelle 9 ausgebildet sein, die dann ihrerseits mit der Vorrichtung 7 zusammenwirkt, beispielsweise datentechnisch mit dieser gekoppelt ist. Die Gegenstelle 9 kann somit ein integraler Bestandteil eines Mobilgeräts 10, beispielsweise Mobiltelefons, tragbaren Computers (zum Beispiel Laptops, Tablets etc.) oder eine Erweiterungseinheit für das Mobilgerät 10 sein. Ferner kann die Gegenstelle 9 in das Kraftfahrzeug 8 integriert oder eine damit gekoppelte/koppelbare Erweiterungseinheit für das Kraftfahrzeug 8 sein, um bei positiver Identifikation des Nutzers über das Identifikationssystem 3 das Kraftfahrzeug 8 zu entsperren, zu starten etc.
  • Es ist vorgesehen, dass eine Identifikation des Nutzers mittels des Identifikationssystems 3 eine erste Datenkommunikation zwischen dem Identifikationselement 5 und der Haltevorrichtung 1 sowie eine - insbesondere drahtlose - Datenkommunikation zwischen der Haltevorrichtung 1 und dem Identifikationssystem 3, etwa der Gegenstelle 9, umfasst.
  • Hierzu weist die Haltevorrichtung 1 einen Datentransceiver 6 auf, mittels dessen die Daten zur individuellen Identifikation des Nutzers zwischen der Haltevorrichtung 1 und dem Identifikationssystem 3 bzw. zwischen der Haltevorrichtung 1 und dem Identifikationselement 5 übertragbar sind. Der Datentransceiver 6 weist wenigstens eine Sendereinheit und eine wenigstens Empfängereinheit auf, mittels derer die Datenverbindungen zur Datenübertragung zwischen der Haltevorrichtung 1 und dem Identifikationssystem 3 bzw. zwischen der Haltevorrichtung 1 und dem Identifikationselement 5 etablierbar sind. Es kann erlässlich sein, zum Etablieren der Datenverbindung, die direkte physische bzw. mechanische Kontaktierung zwischen dem Identifikationselement 5 und dem Identifikationssystem 3, etwa der Gegenstelle 9, herstellen zu müssen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn eine derartige Kontaktierung stattdessen zwischen der Gegenstelle 9 und der Haltevorrichtung 1 erfolgen kann, um die Datenverbindung zur Identifikation des Nutzers zu etablieren. So kann das Identifikationselement 5 in der Halteeinheit 4 der Haltevorrichtung 1 gehaltert verbleiben, wodurch ein Risiko des Verlierens oder Vergessens des Identifikationselements 5 verringert ist.
  • Die Übertragungsmöglichkeit der Daten zwischen der Haltevorrichtung 1 und dem Identifikationselement 5 ist gegeben, sowohl wenn das Identifikationselement 5 mittels der Halteeinheit 4 in der Haltevorrichtung 1 gehaltert ist als auch wenn das Identifikationselement 5 nicht mittels der Halteeinheit 4 gehalten ist. Anstatt hierzu die Haltevorrichtung 1 und das Identifikationselement 5 per Kabel miteinander zu verbinden, ist es bevorzugt, dass der Datentransceiver 6 dazu ausgebildet ist, die Daten zwischen dem Identifikationselement 5 und der Haltevorrichtung 1 und/oder zwischen der Haltevorrichtung 1 und dem Identifikationssystem 3 drahtlos zu übertragen. Für das Übertragen der Daten durch die Luft, also ohne dass ein physischer Kontakt zwischen dem Identifikationselement 5 und der Gegenstelle 9 des Identifikationssystems 3 zur Datenübertragung herzustellen ist, umfasst der Datentransceiver 6 eine Drahtlos-Sendereinheit und eine Drahtlos-Empfängereinheit, wodurch um die drahtlose Datenübertragung ermöglicht ist. Die zum drahtlosen Übertragen der Daten ausgebildete kombinierte Sender-/Empfängereinheit kann eine oder mehr der folgenden (nicht abschließend aufgezählten) Technologien/Prinzipien aufweisen: Bluetooth (Datenübertragung zwischen Geräten über kurze Distanz per Funktechnik); WLAN (Wireless Local Area Network; zu Deutsch: drahtloses lokales Netzwerk); NFC, UWB (Ultra-Wideband; zu Deutsch: Ultrabreitband) etc.
  • Zudem weist der Datentransceiver 6 eine Signalbake 11 auf, sodass der Datentransceiver 6 - dem Prinzip einer Funkbake gemäß - durchgehend oder in (periodischen) zeitlichen Abständen ein Bakensignal in die Umgebung abgibt, das von einem entsprechenden Empfänger, etwa der als der Bestandteil des Mobilgeräts 10 ausgebildeten Gegenstelle 9, empfangbar ist. Entsprechend umfasst der Datentransceiver 6 ein sogenanntes Bluetooth-Tag (zu Deutsch: Bluetooth-Anhänger oder Bluetooth-Marke), durch welches die Signalbake 11 gebildet ist. Alternativ oder zusätzlich zu Bluetooth kann die Signalbake ein auf UWB, NFC und/oder WLAN basierendes Signal und/oder ein sonstiges Funksignal als Bakensignal aussenden. Vorliegend weist der Datentransceiver 6 zumindest eine UWB-Funktionalität auf. Mittels UWB ist es unter anderem möglich, die Daten für die Identifikation des Nutzers mit einer besonders hohen Datenrate über kurze Entfernungen zu übertragen. So kann, beispielsweise bei der Identifikation des Nutzers, ein Bewegungsprofil des Nutzers bzw. Trägers der Haltevorrichtung 1 zur Identifikation des Nutzers an das Identifikationssystem 3 übertragen werden, wodurch zum Beispiel überprüfbar ist, ob das Bewegungsprofil der Person, die sich mittels des Identifikationselements 5 zu identifizieren versucht, von dem der berechtigten Person zu stark abweicht. Dies würde darauf hindeuten, dass das Identifikationselement 5 und/oder die Haltevorrichtung 1 der berechtigten Person abhandengekommen ist und eine andere Person (eventuell missbräuchlich) versucht, sich vor dem Identifikationssystem 3 als die berechtigte Person auszugeben.
  • Hierzu ist die Haltevorrichtung 1 mit einer Sensorik 12 ausgerüstet, mittels derer ein Bewegen der Haltevorrichtung 1 in Bezug zur Umgebung/Umwelt erfassbar ist, da ein Bewegen der Haltevorrichtung 1 mit einem Bewegen des Nutzers/Trägers der Haltevorrichtung 1 korrespondiert, jedenfalls dann, wenn dieser die Haltevorrichtung 1 am Körper trägt, etwa in der Hosentasche, Handtasche oder mittels eines Befestigungselements an der Kleidung befestigt. Vorliegend werden mittels der Sensorik 12 für den berechtigten Nutzer typische und/oder charakteristische Bewegungsarten erfasst und in einem weiteren, die nutzerindividuelle Identifikation unterstützenden Datensatz abgespeichert, zum Beispiel Schrittfrequenz, Treppenschrittweise, besondere Vibrationen, Drehbewegungen während des Gehens/Stehens, Neigungshaltung beim Kurvengehen, Wegstrecken zwischen Fahrstuhlfahrten etc. Zu den für den individuellen Nutzer charakteristischen Bewegungsarten kann auch zumindest ein charakteristisches Auslösesignal gehören, dass zum Auslösen eines vorbestimmten Vorgangs des Identifikationssystems 3 oder einer Vorrichtung 7 bestimmt ist, etwa ein Doppeltippen mit einem der Füße, ein Klopfen auf die Brust, ein Antippen der Haltevorrichtung 1 bzw. des Identifikationselements 5 etc.
  • Die Sensorik 12 umfasst hierzu einen Sensor oder Sensoren, zumindest einen Beschleunigungssensor (zum Erfassen einer Linearbeschleunigung der Haltevorrichtung 1 entlang der drei Raumachsen) und/oder zumindest einen gyroskopischen Sensor (zum Erfassen der Rotationsbeschleunigung der Haltevorrichtung 1 um die drei Raumachsen), um die charakteristischen Bewegungen bzw. Bewegungsarten des Nutzers/Trägers zu erfassen. Die Sensorik 12 kann mit einer Zeitmesseinrichtung zusammenwirken, derart, dass eine zurückgelegte Wegstrecke erfasst werden kann. Die Haltevorrichtung 1 ist ferner mit einer eine Speichereinheit 13 aufweisenden Computereinheit 14 ausgestattet, um die der nutzerindividuellen Identifikation dienenden Daten, insbesondere Identifikationsdaten (beispielsweise eine ID-Nummer etc.) sowie den die nutzerindividuelle Identifikation unterstützenden Datensatz zu speichern und/oder zu verarbeiten bzw. weiterzuverarbeiten. Die Speichereinheit 13 und die Computereinheit 14 sind insbesondere zu einer gemeinsamen Datenverarbeitungseinheit zusammengefasst.
  • Das Identifikationselement 5 weist eine weitere Datenspeichereinheit auf, um die Daten, zu speichern. Ferner weist das Identifikationselement 5 eine Computereinheit auf, die zur Verarbeitung und/oder Weiterverarbeitung der Daten ausgebildet ist. Die Datenspeichereinheit und die Computereinheit des Identifikationselements 5 können auf einem gemeinsamen Chip 15 des Identifikationselements 5 vereint sein. Die Computereinheit 14 der Haltevorrichtung 1 und die Computereinheit des Identifikationselements 5 sowie die Speichereinheit 13 der Haltevorrichtung 1 und die Speichereinheit des Identifikationselements 5 sind jeweils voneinander separat ausgebildet.
  • Durch die Sensorik 12, die mit der Datenverarbeitungseinheit zur Datenübertragung kabellos und/oder kabelgebunden verbunden ist, ist eine Entfernungsmessung zwischen der Haltevorrichtung 1 und dem Identifikationselement 5 bzw. der Gegenstelle 9 ermöglicht, indem mittels der Sensoren der Sensorik 12 und der die Zeitmesseinrichtung bildenden Computereinheit 14 ein Maß eines zurückgelegten Wegs erfassbar, auswertbar und/oder in der Speichereinheit 13 speicherbar ist. Es ist, insbesondere wenn das Identifikationselement 5 nicht mittels der Halteeinheit 4 in der Haltevorrichtung 1 gehalten ist, vorgesehen, eine Information bereitzustellen, die ein Überschreiten einer kritischen Entfernung zwischen der Haltevorrichtung 1 und der Gegenstelle 9 bzw. dem Identifikationselement 5 charakterisiert. Diese Information ist über die Gegenstelle 9, insbesondere das Mobilgerät 10, dem Nutzer (bevorzugt in von Menschen einfach zu interpretierender Form) zustellbar, etwa indem ein entsprechendes Signal auf einer Ausgabeeinheit der Gegenstelle 9 bzw. des Mobilgeräts 10 ausgegeben wird, zum Beispiel eine Textnachricht, ein Vibrationssignal und/oder ein Audiosignal (Sprachnachricht, Warnton, Warnklang) etc.
  • Im Zusammenspiel mit dem Datentransceiver 6, der zumindest mit der Datenverarbeitungseinheit, also mit der Speichereinheit 13 und der Computereinheit 14 sowie mit der Computereinheit und der Speichereinheit des Identifikationselements 5 zum Datenaustausch kabellos oder kabelgebunden in datentechnischer Verbindung steht, ist des Weiteren eine jeweilige Laufzeitmessung von Signalen zwischen der Gegenstelle 9 des Identifikationssystems 3 und der Haltevorrichtung 1 bzw. dem Identifikationselement 5 sowie zwischen der Haltevorrichtung 1 und dem Identifikationselement 5 realisierbar. Hierdurch ist die zuvor beschriebene Entfernungsmessung zwischen der Haltevorrichtung 1 und der Gegenstelle 9 bzw. dem Identifikationselement 5 ermöglicht, die analog dem Nutzer bereitstellbar oder zustellbar ist.
  • Um die Haltevorrichtung 1 besonders kompakt auszubilden, kann vorgesehen sein, dass die Sensorik 12 und der Datentransceiver 6 in einem gemeinsamen Gehäuse, etwa dem Gehäuse des Datentransceivers 6, zusammengefasst sind.
  • Die Haltevorrichtung 1 ist weiter mit einer Detektierungseinheit 16 ausgestattet, mittels derer ein Halterungszustand des Identifikationselements 5 in Bezug zu der Haltevorrichtung 1 detektierbar ist. Denn das Identifikationselement 5 ist in Bezug zu der Haltevorrichtung 1 zwischen einem ersten Halterungszustand und zumindest einem weiteren Halterungszustand anordenbar. Der erste Halterungszustand ist dadurch charakterisiert, dass das Identifikationselement 5 vollständig bestimmungsgemäß in die Halteeinheit 4 eingesetzt und entsprechend durch dieses in/an der Haltevorrichtung 1 gehalten ist. Der zweite Halterungszustand ist dadurch charakterisiert, dass das Identifikationselement 5 zumindest aus dem ersten Halterungszustand ausgerückt ist, insbesondere aus der Halteeinheit 4 bzw. der Haltevorrichtung 1 entnommen ist. In der einzigen Figur ist eine Einsetzrichtung in Form eines mit dem Bezugszeichen 17 bezeichneten Pfeils dargestellt, entlang derer das Identifikationselement 5 zwischen dem ersten und dem zweiten Halterungszustand bewegbar bzw. verstellbar ist.
  • Um den jeweiligen Halterungszustand des Identifikationselements 5 zu detektieren, weist die Haltevorrichtung 1 eine etwa einen Mikrotaster aufweisende Schalteinheit 18 auf, die dem Identifikationselement 5 zugeordnet ist und die zwischen einer ersten Schaltstellung und einer zweiten Schaltstellung verstellbar ist. In der ersten Schaltstellung ist das Identifikationselement 5 vollständig, das heißt eine Endposition einnehmend, in die Halteeinheit 4 der Haltevorrichtung 1 eingesetzt. In der zweiten Schaltstellung ist das Identifikationselement 5 aus dieser Endposition zumindest ausgerückt, das heißt im zweiten Halterungszustand angeordnet. Abhängig von der jeweiligen Schaltstellung der Schalteinheit 18 bzw. des Mikrotasters ist ein mit der Computereinheit 14 elektrisch verbundener Stromkreis öffenbar oder schließbar. Das Identifikationselement 5 hält in der Endposition des ersten Halterungszustands den Mikrotaster der Schalteinheit 18 in einer der beiden Schaltstellungen, wohingegen der Mikrotaster der Schalteinheit 18, wenn das Identifikationselement 5 aus der Endposition ausgerückt ist, entspannt ist, sodass mittels der Schalteinheit 18 erfassbar ist, ob das Identifikationselement 5 in der Endposition in/an der Haltevorrichtung 1 gehaltert ist, oder nicht. Die Schalteinheit ist beispielhaft dazu ausgebildet, den elektrischen Stromkreis zu schließen, wenn sie in die erste Schaltstellung verstellt ist, und den elektrischen Stromkreis zu unterbrechen, wenn sie in die zweite Schaltstellung verstellt ist.
  • Zur Auswertung kann die Computereinheit 14 der Haltevorrichtung 1 eingesetzt sein, die hierzu mit der Schalteinheit 18 verbunden ist und ein den Halterungszustand charakterisierendes Signal der Schalteinheit 18 abfragt und/oder ein solches mittels der Schalteinheit 18 bereitgestellt bekommt. Beispielsweise kann die Computereinheit 14 dazu eingerichtet sein, eine Information darüber auszuwerten, ob der Stromkreis aktuell geschlossen oder aktuell unterbrochen ist. Hierzu kann die die Computereinheit 14 beispielsweise eine Prüfspannung an den Stromkreis anlegen. Das Ergebnis, ob der Stromkreis aktuell geschlossen/unterbrochen ist, interpretiert die Computereinheit 14 dann und stellt ein entsprechendes Detektionsergebnis bereit, das dadurch charakterisiert ist, ob das Identifikationselement 5 in der Endposition des ersten Halterungszustands angeordnet ist oder aus dieser Endposition ausgerückt, also im zweiten Halterungszustand angeordnet ist.
  • Die Computereinheit 14 kann mit einer Ausgabeeinheit, etwa der Ausgabeeinheit der Gegenstelle 9 bzw. des Mobilgeräts 10, verbunden sein, wobei die Computereinheit 14 dazu ausgebildet ist, die Ausgabeeinheit basierend auf dem durch den momentanen Halterungszustand des Identifikationselements 5 in Bezug zu der Haltevorrichtung 1 charakterisierte Detektionsergebnis, anzusteuern. Beispielsweise ist eine Information darüber, dass das Identifikationselement 5 aus dem ersten Halterungszustand ausgerückt wurde, über die Gegenstelle 9, insbesondere das Mobilgerät 10, dem Nutzer (bevorzugt in von Menschen einfach zu interpretierender Form) zustellbar, etwa indem ein entsprechendes Signal auf der Ausgabeeinheit der Gegenstelle 9 bzw. des Mobilgeräts 10 ausgegeben wird, zum Beispiel eine Textnachricht, ein Vibrationssignal, ein Leucht-/Blinksignal und/oder ein Audiosignal (Sprachnachricht, Warnton, Warnklang) etc. Ferner kann für die Zustellung/Bereitstellung dieser Information die Haltevorrichtung 1 mit einer von der Ausgabeeinheit der Gegenstelle 9 separat ausgebildeten, weiteren Ausgabeeinheit ausstattet sein, zum Beispiel mit einem Display, einer Signalleuchte, einem Vibrationselement, einem Lautsprecher etc. Geschah das Ausrücken unbeabsichtigt, kann der Nutzer - falls erforderlich - schnell und zweckmäßig auf das erfolgte Ausrücken reagieren.
  • Die Haltevorrichtung 1 ist überdies mit einer weiteren Sensorik 19 ausgerüstet, mittels derer ein Bewegen des Identifikationselements 5 in Bezug zu der Haltevorrichtung 1 erfassbar ist. Die weitere Sensorik 19 und der Datentransceiver 6 sind in einem gemeinsamen Gehäuse, etwa in dem Gehäuse des Datentransceivers 6 angeordnet. Die weitere Sensorik 19 umfasst einen Sensor oder Sensoren, zumindest einen Beschleunigungssensor 20 (zum Erfassen einer Linearbeschleunigung des Identifikationselements 5 entlang dreier senkrecht aufeinander stehender Haltevorrichtungsachsen), zumindest einen gyroskopischen Sensor 21 (zum Erfassen der Rotationsbeschleunigung des Identifikationselements 5 um die drei Haltevorrichtungsachsen) und/oder zumindest einen magnetischen Sensor 22 (zum Erfassen einer Magnetfeldänderung in/an der Haltevorrichtung 1), um ein Bewegen bzw. eine Bewegungen bzw. Bewegungsarten des Identifikationselements 5, insbesondere innerhalb der Halteeinheit 4, zu erfassen.
  • Für den Fall, das die Sensorik 12 und die weitere Sensorik 19 gemeinsame Sensoren aufweisen bedeutet das, dass es sich bei dem Beschleunigungssensor 20 der weiteren Sensorik 19 um den Beschleunigungssensor der Sensorik 12 handelt. Weiter bedeutet das, dass es sich bei dem gyroskopischen Sensor 21 der weiteren Sensorik 19 um den gyroskopischen Sensor der Sensorik 12 handelt.
  • Das Identifikationselement 5 wirkt mit der weiteren Sensorik 19 mechanisch zusammen, etwa indem mittels des Identifikationselements 5 die weitere Sensorik 19 bzw. deren jeweilige Sensoren mechanisch auslösbar bzw. antreibbar sind. Alternativ oder zusätzlich wirkt das Identifikationselement 5 magnetisch mit der weiteren Sensorik 19 zusammen, etwa indem der magnetische Sensor 22 eine Magnetfeldänderung aufgrund eines Bewegens eines magnetischen Elements (zum Beispiel Magnetstreifens) des Identifikationselements 5 erfasst.
  • Wenn das Identifikationselement 5 aufgrund des Einsetzens in die Halteeinheit 4 den Beschleunigungssensor 20 berührt und in weiterer Folge bewegt, erfährt dieser eine Beschleunigung, sodass ein Bewegen des Identifikationselements 5 mittels des Beschleunigungssensors 20 erfasst wird. Um unterscheiden zu können, ob das Identifikationselement 5 unter dem Bewegen desselben momentan in oder entgegen der Einsetzrichtung bewegt wird, das heißt ob das Identifikationselement 5 in Richtung hin zu der oder in Richtung weg von der Endposition des ersten Halterungszustands bewegt wird, ist eine Federeinrichtung 23 der Haltevorrichtung 1 von Vorteil, da mittels besonders einfach ausgebildeten Beschleunigungssensoren zwar ein Maß einer Beschleunigung entlang einer jeweiligen der Raumachsen bzw. Haltevorrichtungsachsen erfassbar ist, nicht aber eine Richtungskomponente dieser Beschleunigung.
  • Die Federeinrichtung 23 weist im vorliegenden Beispiel wenigstens drei Federelemente 24, 25, 26, bevorzugt fünf Federelemente 24, 25, 26, 27, 28, sowie ein Spannelement 29 auf, wobei der Beschleunigungssensor 20 an oder in dem Spannelement 29 angeordnet ist. Das Spannelement 29 ist vorliegend durch den Datentransceiver 6, insbesondere dessen Gehäuse gebildet. Dabei ist der Datentransceiver 6 bzw. das Spannelement 29 entlang der Einsetzrichtung 17 bewegbar, insbesondere rollbar, in der Halteeinheit 4 der Haltevorrichtung 1 angeordnet.
  • Da das Spannelement 29 durch den Datentransceiver 6 gebildet ist, in dessen Gehäuse die weitere Sensorik 19 und/oder die Sensorik 12 angeordnet sind/ist, weist das Spannelement 29 den Beschleunigungssensor 20 auf. Das bedeutet, dass ein Gehäuse der weiteren Sensorik 19 durch das Spannelement 29 gebildet ist. Das Spannelement 29 ist über das Identifikationselement 5 antreibbar bzw. bewegbar. Anders ausgedrückt wird das Spannelement 29 unter einem Bewegen bzw. aufgrund des Bewegens des Identifikationselements 5 innerhalb der Haltevorrichtung 1 entlang der Einsetzrichtung 17 linear gleichsinnig mitbewegt.
  • Die Federelemente 24-28 sind an jeweils unterschiedlichen Stellen der Haltevorrichtung 1 angeordnet. Das jeweilige Federelement 24-28 ist spannbar, indem das Spannelement 29 in Spannrichtung auf das Federelement 24-28 aufläuft. Mit anderen Worten wird das jeweilige Federelement 24-28 unter einem Auflaufen bzw. aufgrund des Auflaufens des Spannelements 29 auf das Federelement 24-28 in Spannrichtung gespannt, wobei das Spannelement 29 aufgrund des Spannens des Federelements 24-28 in Bezug zur Einsetzrichtung 17 negativ beschleunigt (gebremst) wird.
  • Das jeweilige Federelement 24-28 ist entspannbar, indem das Spannelement 29 das Federelement 24-28 überwindet oder indem sich das Spannelement 29 entgegen der Spannrichtung von dem Federelement 24-28 entfernt. Anders ausgedrückt wird das Spannelement 29 unter dem Entspannen bzw. aufgrund des Entspannens des Federelements 24-28 nach dem Überwinden desselben weiter in Spannrichtung von dem entsprechenden Federelement 24-28 wegbewegt oder - falls das Spannelement 29 das Federelement 24-28 noch nicht überwunden hatte - entgegen der Spannrichtung von dem Federelement 24-28 wegbewegt, wobei das Spannelement 29 in Bezug zur Einsetzrichtung 17 positiv beschleunigt wird.
  • Die Federelemente 24-28 sind relativ zueinander spezifisch angeordnet und bilden so eine spezifische Kulissenanordnung 30 innerhalb der Halteeinheit 4 bzw. der Haltevorrichtung 1. Das bedeutet, dass das Spannelement 29 unter dem Bewegen desselben diese Kulissenanordnung 30 durchläuft. Aus den einzelnen, aufgrund des Durchlaufens der Kulissenanordnung 30 mittels des Beschleunigungssensors 20 erfassten (positiven und negativen) Beschleunigungsimpulsen ergeben sich zumindest eine erste Beschleunigungsabfolge, die eindeutig einem Bewegen des Spannelements 29 bzw. des Identifikationselements 5 in Einsetzrichtung 17 zugeordnet ist, und eine zweite Beschleunigungsabfolge, die eindeutig einem Bewegen des Spannelements 29 bzw. des Identifikationselements 5 entgegen Einsetzrichtung 17 zugeordnet ist. Denn - wie in der einzigen Figur dargestellt - sind die Federelemente 24, 25 näher beieinander angeordnet als die Federelemente 25, 26. Überwindet nun das Spannelement 29 beim Einsetzen des Identifikationselements 5 in die Halteeinheit 4 in Einsetzrichtung 17 zunächst das Federelement 26, dann nach einer vergleichsweise langen Zeitdauer das Federelement 25 und dann nach einer vergleichsweise kurzen Zeitdauer das Federelement 24, erfasst der Beschleunigungssensor 20, während das Spannelement 29 die Kulissenanordnung 30 durchläuft, eine erste Beschleunigung, eine zweite Beschleunigung und eine dritte Beschleunigung, wobei der zeitliche Abstand zwischen der ersten und der zweiten Beschleunigung größer ist als zwischen der zweiten und der dritten Beschleunigung. Dies ist die erste Beschleunigungsabfolge, deren Zeitdauern zwischen den einzelnen Beschleunigungen beispielsweise mittels der Computereinheit 14 erfasst und ausgewertet werden können. Demnach wirken die weitere Sensorik 19 und die Computereinheit 14 derart zusammen, dass die Computereinheit 14 die Zeitmesseinrichtung zum Bestimmen der Beschleunigungsabfolge bildet.
  • Beim Bewegen des Identifikationselements 5 entgegen der Einsetzrichtung 17, also beim Entnehmen des Identifikationselements 5 aus der Halteeinheit 4, ergibt sich ein umgekehrter Ablauf: die erste Beschleunigung wird vom Beschleunigungssensor 20 erfasst, wenn das Spannelement 29 das Federelement 24 überwindet, die zweite Beschleunigung nach einer vergleichsweise kurzen Zeitdauer, wenn das Spannelement 29 das Federelement 25 überwindet, und die dritte Beschleunigung nach einer vergleichsweise langen Zeitdauer, wenn das Spannelement 29 das Federelement 26 überwindet. Dies ist die zweite Beschleunigungsabfolge, wobei die Zeitdauern zwischen den einzelnen Beschleunigungen beispielsweise mittels der Computereinheit 14 erfasst und ausgewertet werden können.
  • Wie in der einzigen Fig. dargestellt kann die Federeinrichtung 23 die zwei weiteren Federelemente 27, 28 aufweisen. Diese können zur weiteren Differenzierung zwischen den beiden Beschleunigungsabfolgen herangezogen werden, Die Federelemente 27, 28 bilden zusammen mit den Federelementen 24, 25, 26 die Kulissenanordnung 30, wobei insbesondere vorgesehen ist, dass das Bewegen des Spannelements 29 durch die Kulissenanordnung 30 zumindest eine Bewegungskomponente aufweist, die senkrecht zur Einsetzrichtung 17 verläuft. Demnach ist ein erster, zum Beispiel oberer Kulissenabschnitt der Kulissenanordnung 30 durch einige der Federelemente 24-28, vorliegend durch die Federelemente 24, 25, 26, gebildet, wobei ein zweiter, zum Beispiel unterer Kulissenabschnitt der Kulissenanordnung 30 durch andere der Federelemente 24-28, vorliegend durch die Federelemente 27, 28 gebildet ist.
  • Das Bewegen des Identifikationselements 5 kann ferner mittels des gyroskopischen Sensors 21 erfolgen, der dazu ausgebildet ist, unter einem Einsetzen des Identifikationselements 5 in die Halteeinheit 4 durch das Identifikationselement 5 gedreht zu werden, zum Beispiel wenn das Identifikationselement 5 in die Haltevorrichtung 1 eingeschoben wird. Aufgrund der Drehrichtungserkennung, die der gyroskopische Sensor 21 bereitstellt, kann so direkt unterschieden werden, ob das Identifikationselement 5 unter dem Bewegen momentan in oder entgegen der durch die Halteeinheit 4 bzw. die Haltevorrichtung 1 definierten Einsetzrichtung 17 bewegt wird.
  • So ist auswertbar, ob das Identifikationselement 5 momentan in die Halteeinheit 4 eingesetzt wird oder ob das Identifikationselement 5 momentan aus der Halteeinheit 4 entnommen wird. Insbesondere zusammen mit der Bewegungsauswertung kann dann geprüft werden, ob das Identifikationselement 5 beabsichtigterweise aus der Haltevorrichtung 1 entnommen bzw. aus der Endposition des ersten Halterungszustands ausgerückt wird oder ob das Identifikationselement 5 aus Haltevorrichtung 1 entnommen bzw. aus der Endposition des ersten Halterungszustands ausgerückt wird, wenn es nur wenig sinnvoll erscheint, etwa wenn der Nutzer/Träger der Haltevorrichtung 1 bzw. des Identifikationselements 5 beispielsweise gerade nicht in der näheren Umgebung einer der entsprechenden Gegenstellen 9 oder der Vorrichtungen 7 ist.
  • Die Identifikationseinheit 2 weist die Haltevorrichtung 1 und das Identifikationselement 5 auf, wobei die Halteeinheit 4 und das Identifikationselement 5 miteinander zumindest mechanisch und/oder hinsichtlich jeweiliger Außenabmessungen miteinander korrespondieren, wodurch das Identifikationselement 5 in die Halteeinheit 4 passt, derart, dass das Identifikationselement 5 mittels der Halteeinheit 4 sicher und zuverlässig in oder an der Haltevorrichtung gehalten ist, wenn das Identifikationselement 5 in die Halteeinheit 4 bestimmungsgemäß eingesetzt ist.
  • Beispielsweise ist das Identifikationselement 5 als eine Karte 31 im Scheckkartenformat („Scheckkarte“), etwa als eine ID-Karte, ausgebildet, wobei dementsprechend die Haltevorrichtung 1 als ein Kartenhalter 32 - eine Kartenhülle, ein Kartenetui oder dergleichen - ausgebildet ist.
  • Das Identifikationselement 5 umfasst eine Ausgabeeinheit 33, die insbesondere einen Lautsprecher 34 und/oder eine Warnleuchte 35 aufweist und die von der Ausgabeeinheit der Gegenstelle und von der Ausgabeeinheit der Haltevorrichtung 1 separat ausgebildet ist.
  • Mittels der Ausgabeeinheit 33 ist dem Nutzer die Information über eine Änderung des Halterungszustands zustellbar, etwa indem ein entsprechendes Signal auf der Ausgabeeinheit 33 des Identifikationselements 5 bzw. der Karte 31 ausgegeben wird. Ferner ist über die Ausgabeeinheit 33 dem Nutzer die Information über das Überschreiten der kritischen Entfernung zwischen der Haltevorrichtung 1 und der Gegenstelle 9 bzw. dem Identifikationselement 5 bereitstellbar. Die Ausgabeeinheit 33 ist dazu ausgebildet, die entsprechenden Informationen (bevorzugt in von Menschen einfach zu interpretierender Form) auszugeben bzw. bereitzustellen, zum Beispiel in Form einer Textnachricht, eines Vibrationssignals, eines Leucht-/Blinksignals und/oder eines Audiosignals (Sprachnachricht, Warnton, Warnklang) etc.
  • Dem Identifikationssystem 3 sind die Haltevorrichtung 1 und das Identifikationselement 5 zugeordnet. Anders ausgedrückt ist dem Identifikationssystem 3 die Identifikationseinheit 2 zugeordnet. Das bedeutet, dass das Identifikationssystem 3 die Identifikationseinheit 2 aufweist. Das Identifikationssystem weist wenigstens eine der Gegenstellen 9 auf, die - wie weiter oben bereits beschrieben - in das nutzerindividuelle Mobilgerät 10 integriert sein kann. Mittels des Identifikationssystems 3 ist eine jeweilige Nutzung des Kraftfahrzeugs 8 sowie wenigstens einer weiteren Vorrichtung 7, die von dem Kraftfahrzeug 8 unterschiedlich ist, freigebbar bzw. blockierbar. Da demnach sowohl das Kraftfahrzeug 8 als auch zumindest eine der davon unterschiedlichen Vorrichtungen 7 dem Identifikationssystem 3 zugeordnet sind, weist zumindest das Identifikationssystem 3, bevorzugt das Identifikationssystem 3 und das Identifikationselement 5, noch bevorzugter das das Identifikationssystem 3, das Identifikationselement 5 und die Haltevorrichtung 1, eine Mehrfachfunktionalität auf. Daher sind das Identifikationssystem 3, das Identifikationselement 5 und die Haltevorrichtung 1 besonders effizient einsetzbar.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Haltevorrichtung
    2
    Identifikationseinheit
    3
    Identifikationssystem
    4
    Halteeinheit
    5
    Identifikationselement
    6
    Datentransceiver
    7
    Eine Identifikation erfordernde Vorrichtung
    8
    Kraftfahrzeug
    9
    Gegenstelle
    10
    Mobilgerät
    11
    Signalbake
    12
    Sensorik
    13
    Speichereinheit
    14
    Computereinheit
    15
    Chip
    16
    Detektierungseinheit
    17
    Einsetzrichtung
    18
    Schalteinheit
    19
    Sensorik
    20
    Beschleunigungssensor
    21
    Gyroskopischer Sensor
    22
    Magnetischer Sensor
    23
    Federeinrichtung
    24
    Federelement
    25
    Federelement
    26
    Federelement
    27
    Federelement
    28
    Federelement
    29
    Spannelement
    30
    Kulissenanordnung
    31
    Karte
    32
    Kartenhalter
    33
    Ausgabeeinheit
    34
    Lautsprecher
    35
    Warnleuchte

Claims (9)

  1. Haltevorrichtung (1) für ein in einem Identifikationssystem (3) einsetzbares Identifikationselement (5), mit einer Halteeinheit (4), mittels derer das Identifikationselement (5) halterbar ist, und mit einem Datentransceiver (6), mittels dessen Daten zwischen der Haltevorrichtung (1) und dem Identifikationssystem (3) und - wenn das Identifikationselement (5) durch die Halteeinheit (4) gehalten ist - zwischen dem Identifikationselement (5) und der Haltevorrichtung (1) übertragbar sind, wobei mittels des Datentransceivers (6) die Daten zwischen dem Identifikationselement (5) und der Haltevorrichtung (1) übertragbar sind, selbst wenn das Identifikationselement (5) außerhalb der Halteeinheit (4) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (1) eine Sensorik (12) aufweist, mittels derer ein Bewegen der Haltevorrichtung (1) in Bezug zur Umgebung erfassbar ist, wobei die Haltevorrichtung (1) dazu ausgebildet ist, falls zusätzliche Identifikationsmerkmale mit Identifikationsdaten einer Person verknüpft sind, festzustellen, ob eine Person, die versucht, sich mittels des Identifikationselements (5) in/an dem Identifikationssystem (3) zu identifizieren, dasselbe Bewegungsmuster und/oder -profil aufweist, wie eine zur Identifikation berechtigte Person, wobei die Sensorik (12) dazu ausgebildet ist, für die berechtigte Person typische und/oder charakteristische Bewegungsarten zu erfasst und in einem weiteren, die nutzerindividuelle Identifikation unterstützenden Datensatz abzuspeichern.
  2. Haltevorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Datentransceiver (6) dazu ausgebildet ist, die Daten zwischen dem Identifikationselement (5) und der Haltevorrichtung (1) und/oder zwischen der Haltevorrichtung (1) und dem Identifikationssystem (3) drahtlos zu übertragen.
  3. Haltevorrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Datentransceiver (6) dazu ausgebildet ist, die Daten zumindest zwischen der Haltevorrichtung (1) und dem Identifikationssystem (3) per Ultrabreitbandfunk zu übertragen.
  4. Haltevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Detektierungseinheit (16), mittels derer ein Halterungszustand des Identifikationselements (5) in Bezug zu der Haltevorrichtung (1) detektierbar ist.
  5. Haltevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine weitere Sensorik (19), mittels derer ein Bewegen des Identifikationselements (5) in Bezug zu der Haltevorrichtung (1) erfassbar ist.
  6. Identifikationseinheit (2) für ein Identifikationssystem (3), mit einem Identifikationselement (5) und mit einer nach einem der Ansprüche 1 bis 5 ausgebildeten Haltevorrichtung (1), dadurch gekennzeichnet, dass eine Gestalt einer Halteeinheit (4) der Haltevorrichtung (1) und eine Gestalt des Identifikationselements (5) miteinander korrespondieren, wodurch das Identifikationselement (5) mittels Halteeinheit (4) in oder an der Haltevorrichtung (1) halterbar ist.
  7. Identifikationseinheit (2) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Identifikationselement (5) eine Ausgabeeinheit (33) aufweist, mittels derer einem Nutzer eine Information über eine Position der Haltevorrichtung (1) in Bezug zu dem Identifikationselement (5) bereitstellbar ist.
  8. Identifikationseinheit (2) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Identifikationselement (5) als eine Identifikationskarte (31) und die Haltevorrichtung (1) als ein Kartenhalter (32) ausgebildet ist.
  9. Identifikationssystem (3) mit einer nach einem der Ansprüche 6 bis 7 ausgebildeten Identifikationseinheit (2), wobei mittels des Identifikationssystems (3) insbesondere eine Nutzung eines Kraftfahrzeugs (8) und zumindest einer weiteren eine Identifikation erfordernden Vorrichtung (7) freigebbar oder blockierbar ist.
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