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Technisches Gebiet
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein System zum Bereitstellen von Daten von mindestens einer maschinenseitigen Datenquelle zu mindestens einem Zugriffspunkt.
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Stand der Technik
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Das Stichwort „Industrie 4.0“ beschreibt den Trend, dass immer mehr industrielle Gegenstände wie insbesondere Maschinen vernetzt werden. Dabei können einerseits Maschinen miteinander vernetzt werden, und andererseits kann auch eine Vernetzung zu externen Zugriffspunkten vorgesehen sein, so dass beispielsweise der Betreiber oder Hersteller der Maschine jederzeit und von einem beliebigen Ort auf Quelldaten der Maschine zugreifen kann.
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Um eine Kommunikation und einen Datenaustausch zwischen verschiedenen Systemen zu ermöglichen, in denen meist unterschiedliche „Sprachen gesprochen“ werden, werden unterschiedliche Konzepte diskutiert. Ein Konzept adressiert die modellbasierte Entwicklung von sogenannten CPPS-Konnektoren, die basierend auf der Technologie der Softwareagenten zwischen den Sprachen verschiedener, in einem CPPS-Netzwerk verbundener Systeme übersetzen und vermitteln (vgl. Schütz D., Vogel-Heuser B. (2017) Modellbasierte Softwareagenten als Konnektoren zur Kopplung von heterogenen Cyber-Physischen Produktionssystemen. In: Vogel-Heuser B., Bauernhansl T., ten Hompel M. (eds) Handbuch Industrie 4.0 Bd.2. Springer Reference Technik. Springer Vieweg, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-53248-5 93).
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Derartige Konzepte basieren auf Codegenerierung und erfordern somit einen Eingriff in die Steuerungssoftware der Maschine, auf deren Daten zugegriffen werden soll. Ferner setzen diese Konzepte voraus, dass alle Daten in einer bestimmten Datenspezifikation vorliegen, wodurch der Anwendungsbereich und die Vernetzbarkeit eingeschränkt werden.
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Darstellung der Erfindung
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und ein System zum Bereitstellen von Daten vorzusehen, bei dem auf einfache und flexible Weise Daten von mindestens einer maschinenseitigen Datenquelle zu mindestens einem Zugriffspunkt bereitgestellt werden können.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren zum Bereitstellen von Daten nach Anspruch 1 sowie ein System zum Bereitstellen von Daten nach Anspruch 13 gelöst. Besonders bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, als Grundlage für unterschiedlichste Datenübertragungen eine Art Knotenpunkt zu schaffen, an den sich vielfältige maschinenseitige Datenquellen einerseits und Zugriffspunkte andererseits derart anbinden lassen, dass eine Datenübertragung ermöglicht wird. Zu diesem Zweck weist ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Bereitstellen von Daten von mindestens einer maschinenseitigen Datenquelle zu mindestens einem Zugriffspunkt folgende Schritte auf:
- Einrichten eines Datenmodells, in welchem für eine Vielzahl maschinenbezogener Parameter jeweils eine vorbestimmte Definition und Bezeichnung hinterlegt ist,
- Speichern des Datenmodells auf einem Datenspeicher,
- Einrichten einer ersten Abbildung zwischen Quellparametern mindestens einer maschinenseitigen Datenquelle und maschinenbezogenen Parametern des Datenmodells, und
- Speichern der ersten Abbildung auf einem Datenspeicher.
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Das Datenmodell fungiert dabei gewissermaßen als Knotenpunkt, der die Grundlage für Verbindung einer oder mehreren Datenquelle(n) zu einem oder mehreren Zugriffspunkt(en) bildet. Die Konfiguration der jeweiligen Datenverbindung kann dann einfach und schnell durch Einrichten einer geeigneten Abbildung erfolgen, wobei zur maschinenseitigen Datenquelle hin zunächst eine erste Abbildung eingerichtet wird.
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Auf diese Weise ergibt sich eine besonders flexible und gleichzeitig einfach einzurichtende Vernetzbarkeit mindestens einer maschinenseitigen Datenquelle mit mindestens einem Zugriffspunkt. Insbesondere ist im Rahmen der Erfindung kein Eingriff in das Steuerungssystem (z.B. SPS) der Maschine erforderlich, und es müssen keine speziellen Softwarebausteine programmiert und installiert werden, obgleich dies im Rahmen der Erfindung nicht ausgeschlossen ist. Dies hat nicht nur bei der Ersteinrichtung Vorteile, sondern erleichtert auch die Wartung der Maschine, da beispielsweise bei Updates des Steuerungssystems keine erneute Anpassung erforderlich ist.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass eine zweite Abbildung zwischen maschinenbezogenen Parametern des Datenmodells und Zielparametern mindestens eines Zugriffspunkts eingerichtet wird, und dass die zweite Abbildung auf einem Datenspeicher gespeichert wird. Hierdurch wird ein weiterer Beitrag zu einer flexiblen und einfachen Vernetzbarkeit geleistet, da erfindungsgemäß lediglich eine Konfiguration der zweiten Abbildung erforderlich ist. Erneut sind hingegen keine Umprogrammierungen oder ähnliche Schritte erforderlich, mit den oben genannten Vorteilen.
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Die erste und die zweite Abbildung können einen oder mehrere Abbildungsschritte enthalten, um die oben genannten Parameterabbildungen zu bewirken. Dabei ist es besonders bevorzugt, dass die erste und/oder zweite Abbildung mindestens einen Schritt enthält, der ausgewählt ist aus Zuordnung, Verknüpfung, Umrechnung, Umwandlung und logischer Abbildung. Dabei kann eine Zuordnung beispielsweise auch schlicht die Zuordnung eines festen Werts sein. Zu möglichen Umrechnungen zählen vielfältige Formeln und Algorithmen. Durch diese Abbildungsschritte wird ermöglicht, dass praktisch alle gewünschten Parameterabbildungen präzise und zügig vorgenommen werden können, wodurch die erfindungsgemäß angestrebte Flexibilität gewährleistet wird.
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Obgleich erfindungsgemäß eine Abbildung von Parametern hin zu und ausgehend von dem Datenmodell vorgesehen ist, ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ergänzend vorgesehen, dass mindestens ein maschinenbezogener Parameter des Datenmodells aus mindestens einem anderen maschinenbezogenen Parameter des Datenmodells berechnet oder abgeleitet wird. Hierdurch lässt sich das Datenmodell weiter verfeinern, ohne dass zusätzliche Abbildungen erforderlich sind, wodurch das erfindungsgemäße Verfahren weiter vereinfacht wird.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass für das Datenmodell mehrere erste Abbildungen von unterschiedlichen maschinenseitigen Datenquellen und/oder mehrere zweite Abbildungen zu unterschiedlichen Zugriffspunkten eingerichtet und jeweils auf einem Datenspeicher gespeichert werden. Hierdurch wird besonders deutlich, dass das erfindungsgemäße Verfahren vielseitig für unterschiedlichste maschinenseitige Datenquellen und Zugriffspunkte angewendet werden kann und dementsprechend eine hohe Flexibilität aufweist, ohne dass Änderungen an der grundlegenden (Steuerungs-)Software erforderlich sind. Dabei können alle logischen Abbildungen auf einem Datenspeicher gespeichert sein, oder die logischen Abbildungen können beliebig auf Datenspeicher verteilt sein.
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Besonders einfach und zügig gestaltet sich das Verfahren, wenn gemäß einer Weiterbildung der Erfindung für das Einrichten einer ersten und/oder einer zweiten Abbildung jeweils eine Vorlage bereitgestellt wird, die bereits zumindest einige vordefinierte Parameterabbildungen enthält. Hierdurch wird es möglich, beispielsweise bei ähnlichen oder baugleichen Maschinen beispielsweise eine bestehende Abbildung als Vorlage bereitzustellen, sodass in dieser Vorlage nur noch einzelne Parameterabbildungen an die Eigenschaften der nächsten Maschine (wie beispielsweise eine abweichende Seriennummer oder abweichende Werkzeuge oder Aggregate) eingerichtet werden müssen. Hierdurch wird einerseits die Einfachheit des Verfahrens erheblich gesteigert, andererseits werden jedoch auch Fehlerquellen reduziert.
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Dabei ist es besonders bevorzugt, dass weitere Parameterabbildungen mindestens einer Vorlage an einer Benutzerschnittstelle angezeigt und/oder eingegeben werden, wobei die weiteren Parameterabbildungen sich auch auf Parameter beziehen, die individuell für die jeweilige maschinenseitige Datenquelle bzw. den jeweiligen Zugriffspunkt sind. Hierdurch wird es möglich, beispielsweise eine Vorlage auf den Maschinenrechner einer Maschine aufzuspielen und an der dortigen Benutzerschnittstelle (z. B. Bildschirm, Tastatur, Maus, Spracheingabe-Schnittstelle, Datenschnittstelle, etc.) nur noch die für diese spezielle Maschine (oder diesen speziellen Zugriffspunkt) fehlenden Parameterabbildungen einzugeben. Wie bereits vorstehend erwähnt, kann es sich hierbei in manchen Fällen lediglich um eine geänderte Maschinennummer, ein geändertes Auslieferungsdatum etc. handeln, oder es können auch Parameterabbildungen für Parameter eingegeben werden, die sich beispielsweise auf abgewandelte Aggregate oder sonstige kleinere oder größere Abweichungen zwischen der zu konfigurierenden Maschine und der Vorlage ergeben. Ähnliche Überlegungen gelten entsprechend für Vorlagen für unterschiedliche Zugriffspunkte. In jedem Falle ergibt sich eine besonders einfache Vorgehensweise, die auch keine besonderen Fach- oder Programmierkenntnisse erfordert, sodass das Verfahren auch von weniger geschultem oder trainiertem Personal durchgeführt werden kann.
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Die oben genannten Datenspeicher können prinzipiell an einer beliebigen Stelle vorgesehen und beispielsweise auch Teil eines Maschinenrechners sein. Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist jedoch vorgesehen, dass mindestens ein Datenspeicher als Cloud-Dienst ausgebildet ist und/oder über einen Cloud-Dienst auf mindestens einen Datenspeicher zugegriffen wird. Unter einem Cloud-Dienst ist dabei insbesondere ein Dienst zu verstehen, auf den über eine Internetverbindung zugegriffen wird. Auf diese Weise lassen sich nicht nur die Hardware-Anforderungen reduzieren, sondern es ergibt sich auch eine besonders hohe Flexibilität bei der Vernetzbarkeit und den Zugriffsmöglichkeiten. Darüber hinaus lassen sich auch Vorteile bei der Datensicherung erzielen.
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Im Rahmen der Erfindung können unterschiedlichste Datenformate zum Einsatz kommen bzw. miteinander verknüpft werden. Dabei ist es besonders bevorzugt, dass Quellparameter und/oder Zielparameter in einem Format, insbesondere Übertragungsprotokoll, gespeichert werden, das ausgewählt ist aus OPC, OPCUA, MQTT, AMQP, REST, SOAP, MTConnect, OCCI, DAIS, ADS, GraphQL, CoAP, Datenbankanbindung wie insbesondere SQL, Systemaufrufe (SysCalls) und Kombinationen hiervon. Diese Formate haben sich einzeln und in Kombination besonders bewährt, um Daten im industriellen Bereich und insbesondere bei Maschinen zuverlässig und präzise zu übertragen.
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Darüber hinaus ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass eine Datenverbindung zwischen dem Datenspeicher, auf welchem die erste Abbildung gespeichert ist und eine Datenquelle mindestens einer Maschine hergestellt wird, anschließend Quelldaten von Quellparametern der Maschine zu dem Datenspeicher übertragen werden und schließlich aus den Quelldaten anhand der ersten Abbildung mittels einer Recheneinheit Modelldaten generiert werden. Durch diese Schritte wird sichergestellt, dass ausgehend von Quelldaten Modelldaten bereitgestellt werden, auf die dann problemlos und in standardisierter Weise zugegriffen werden kann, ohne dass komplizierte Softwareanpassungen oder dergleichen erforderlich sind.
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Dabei ist es besonders bevorzugt, dass aus den Modelldaten anhand der zweiten Abbildung mittels einer Recheneinheit Zieldaten generiert werden. Somit kann erneut auf besonders einfache und flexible Weise ein Datensatz erzeugt werden, auf den dann mit einem gewünschten Zugriffspunkt ohne weitere Maßnahmen zugegriffen werden kann.
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Als besonders vorteilhaft hat sich das erfindungsgemäße Verfahren erwiesen, wenn mindestens eine Maschine eine Einheit zum Bearbeiten, Verarbeiten und/oder Handhaben von Werkstücken aufweist, die bevorzugt zumindest abschnittsweise aus Holz, Holzwerkstoffen, Kunststoff oder dergleichen bestehen. Derartige Maschinen weisen regelmäßig eine hohe Vielzahl unterschiedlichster Parameter auf, die auch allgemein wenig standardisiert sind und auf die häufig mittels unterschiedlichster Zugriffssysteme zugegriffen werden soll. Für diese sehr heterogene Maschinenlandschaft bietet die vorliegende Erfindung den Vorteil, dass ein einfacher und flexibler Zugriff auf die maschinenseitigen Daten ermöglicht wird.
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Ein System zum Bereitstellen von Daten, das sich zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens als besonders vorteilhaft erwiesen hat und das die Erzielung der oben genannten Vorteile effektiv ermöglicht, ist Gegenstand des nebengeordneten Patentanspruchs 12.
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Figurenliste
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- 1 zeigt schematisch eine Ausführungsform eines Systems zum Bereitstellen von Daten;
- 2 zeigt schematisch eine weitere Ausführungsform eines Systems zum Bereitstellen von Daten;
- 3 zeigt schematisch verschiedene Beispiele für Quelldaten, Modelldaten und Zieldaten.
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Ausführliche Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
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Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend ausführlich unter Bezugnahme auf die begleitenden Figuren beschrieben. Dabei beziehen sich gleiche Bezugszeichen, die in verschiedenen Figuren ausgeführt sind, auf identische, einander entsprechende oder funktionell ähnliche Elemente.
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Ein System 4 zum Bereitstellen von Daten von einer maschinenseitigen Datenquelle 10 zu einem Zugriffspunkt 20 ist in 1 schematisch dargestellt. Die maschinenseitige Datenquelle 10 bezieht sich dabei auf eine Maschine 1, bei der es sich in der vorliegenden Ausführungsform um eine Maschine zum Bearbeiten, Verarbeiten und Handhaben von Werkstücken handelt, die zumindest abschnittsweise aus Holz, Holzwerkstoffen, Kunststoff oder dergleichen bestehen. Zu diesem Zweck weist die Maschine 1 in der vorliegenden Ausführungsform eine Einheit 2 zum Durchführen der Bearbeitung, Verarbeitung und/oder Handhabung der Werkstücke auf. So kann es sich beispielsweise um eine Maschine zum Formatieren oder Beschichten von Werkstücken oder aber auch zum Fördern und Lagern von Werkstücken handeln. Dabei ist zu beachten, dass die Art der Bearbeitung, Verarbeitung und/oder Handhabung im Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht beschränkt ist und vielfältigste Ausgestaltung der Maschine infrage kommen.
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Die Maschine 1 ist in der vorliegenden Ausführungsform mit einem Maschinenrechner M verbunden, der u. A. die in 1 veranschaulichten Komponenten aufweist und insbesondere eine maschinenseitige Datenquelle 10 beinhaltet. Diese Datenquelle stellt unterschiedlichste maschinenseitige Parameter bereit. Ferner umfasst der Maschinenrechner M in der vorliegenden Ausführungsform einen Datenspeicher 50, der beispielsweise durch eine Festplatte (gegebenenfalls SSD oder dergleichen), einen RAM oder unterschiedlichste andere flüchtige und nichtflüchtige Speichermedien sowie Kombinationen hiervon gebildet sein kann.
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Darüber hinaus umfasst der Maschinenrechner M eine graphische Benutzerschnittstelle 60, die verschiedene Ein- und Ausgabegeräte wie beispielsweise Bildschirm, Tastatur, Zeigegerät, Mikrophon, Kamera, Lautsprecher etc. aufweisen kann. Darüber hinaus existiert eine Datenschnittstelle 80, bei der es sich beispielsweise um eine LAN- oder WLAN-Schnittstelle oder gegebenenfalls auch eine USB-Schnittstelle etc. handeln kann, sodass auf unterschiedlichsten Wegen Daten mit dem Maschinenrechner M ausgetauscht werden können.
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Ferner besitzt der Maschinenrechner M eine Recheneinheit (CPU) 70, um verschiedene Operationen innerhalb des Maschinenrechners M auszuführen, auf die untenstehend noch näher eingegangen wird.
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Mit der Datenschnittstelle 80 ist in der vorliegenden Ausführungsform ein externer Rechner 20 verbunden, mittels dessen auf die maschinenseitige Datenquelle 10 zugegriffen werden soll. Bei dem externen Rechner 20 handelt es sich somit um einen sogenannten Zugriffspunkt, der häufig auch als sogenannter Endpoint bezeichnet wird. Die maschinenseitige Datenquelle 10 wird häufig auch als Provider bezeichnet.
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Der Rechner 20 kann innerhalb eines lokalen Netzwerks (LAN/WLAN) mit der Schnittstelle 80 des Maschinenrechners M verbunden sein, und/oder kann auch über eine Internetverbindung oder sonstige geeignete Datenfernverbindung angebunden sein. Der Zugriffspunkt 20 basiert dabei in der vorliegenden Ausführungsform auf einem Datenformat vom Typ OPCUA, wobei auch vielfältige andere Formate zum Einsatz kommen können, die ausgewählt sind aus OPC, MQTT, AMQP, REST, SOAP, MTConnect, OCCI, DAIS, ADS, GraphQL, CoAP, Datenbankanbindung wie insbesondere SQL, Systemaufrufe (SysCalls) und Kombinationen hiervon.
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Auf der Grundlage des in 1 gezeigten Systems vollzieht sich die Bereitstellung von Daten von der maschinenseitigen Datenquelle 10 zu dem Zugriffspunkt 20 beispielsweise wie folgt. Zunächst wird ein Datenmodell 30 eingerichtet und auf dem Datenspeicher 50 gespeichert, wobei in dem Datenmodell 30 für eine Vielzahl maschinenbezogener Parameter jeweils eine vorbestimmte Definition und Bezeichnung hinterlegt ist. Ein beispielhafter Ausschnitt eines solchen Datenmodells ist in 3 in der Mitte veranschaulicht. Das Datenmodell 30 kann prinzipiell mittels der Benutzerschnittstelle 60 eingegeben werden, wird jedoch in der Praxis häufiger über die Datenschnittstelle 80 auf den Maschinenrechner übertragen.
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Anschließend wird eine erste eingerichtet und auf dem Datenspeicher 50 gespeichert. Die erste definiert eine Abbildung zwischen den Quellparametern der maschinenseitigen Datenquelle 10 und den maschinenbezogenen Parametern des Datenmodells 30.
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Ferner wird eine zweite eingerichtet und auf dem Datenspeicher 50 gespeichert, wobei die zweite Abbildung eine Abbildung zwischen den maschinenbezogenen Parametern des Datenmodells 30 und den Zielparametern des Zugriffspunktes 20 enthält. Im Hinblick auf diese Parametersätze wird auf 3 Bezug genommen, die neben einem Ausschnitt beispielhafter Modelldaten auch entsprechende Ausschnitte beispielhafter Quelldaten und Zieldaten veranschaulicht. Dabei entsprechen die jeweiligen Zeilen der dargestellten Kästen jeweils einander. Die erste Abbildung sorgt somit dafür, dass die erste Zeile der Quelldaten (SteuerspannungEin: Ja/nein) auf die erste Zeile des Kastens Modelldaten (Control power: true/false) abgebildet wird, während die zweite Abbildung dafür sorgt, dass die erste Zeile des Kastens Modelldaten (control power: true/false) auf die erste Zeile des Kastens Zieldaten (State.Machine.Flags.PowerPresent: true/false) abgebildet wird.
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Anhand der in 3 gezeigten Beispiele wird deutlich, dass die erste und die zweite Abbildung jeweils unterschiedlichste Abbildungsschritte enthalten können, wie etwa Zuordnung, Verknüpfung, Umrechnung, Umwandlung und logische Abbildung. Eine Umrechnung kann dabei unterschiedlichste Formeln und Algorithmen enthalten.
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Für das Einrichten der ersten und der zweiten werden in der vorliegenden Ausführungsform eine erste Vorlage 100' und eine zweite Vorlage 200' bereitgestellt, die bereits einige vordefinierte Parameterabbildungen enthalten. Wie in 1 zu erkennen ist, können diese Vorlagen 100' und 200' auf den Speicher 50 des Maschinenrechners M übertragen werden, beispielsweise unter Nutzung der Schnittstelle 80. Anschließend können, beispielsweise unter Nutzung der Benutzerschnittstelle 60, weitere maschinenindividuelle Parameterabbildungen und/oder spezielle Parameterabbildungen für den Rechner 20 eingegeben werden, um auf dieser Grundlage die erste und die zweite zu definieren. Es ist jedoch zu beachten, dass die Vorlagen auch an anderer Stelle fertiggestellt und vollständige erste und zweite , auf den Maschinenrechner aufgespielt werden können. Darüber hinaus können die Vorlagen auch zusätzliche Parameter enthalten, die für eine bestimmte Maschine möglicherwiese nicht benötigt werden oder nicht definiert sind.
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Nachdem die erste und die zweite , eingerichtet wurden, kann die eigentliche Übertragung von Daten beginnen. Hierfür wird eine Datenverbindung zwischen dem Datenspeicher 50, auf welchem die erste gespeichert ist, und der maschinenseitigen Datenquelle 10 hergestellt, und es werden Quelldaten von Quellparametern der Maschine zu dem Datenspeicher 50 übertragen. Anschließend werden unter Nutzung der CPU 70 aus den Quelldaten anhand der ersten Modelldaten generiert. Diese können beispielsweise in einem RAM, der Teil des Speichers 50 sein kann, oder an anderer geeigneter Stelle zwischengespeichert oder direkt weiterverarbeitet werden.
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Anschließend werden aus den generierten Modelldaten mittels der CPU 70 anhand der zweiten Zieldaten generiert und über die Schnittstelle 80 an den Rechner 20 übertragen und zwar entweder direkt oder über die Internetverbindung bzw. Cloud C. Auf dem Rechner 20 liegen die Daten direkt in dem gewünschten Format vor und können ohne weitere Zwischenschritte oder gar Programmierungen unmittelbar verwendet werden.
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Eine zweite bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist in 2 schematisch dargestellt. Diese unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform zunächst dadurch, dass eine Vielzahl von Maschinen 1 vorgesehen ist, die jeweils eine maschinenseitige Datenquelle 10-1, 10-2, ... 10-n aufweisen. Diese maschinenseitigen Datenquellen befinden sich in der vorliegenden Ausführungsform wiederum auf einem jeweiligen Maschinenrechner M1, M2, ..., Mn. Die Maschinenrechner stehen in der vorliegenden Ausführungsform mit einem Zentralrechner Z in Verbindung, der insbesondere die übrigen Komponenten enthält, die in dem Maschinenrechner gemäß 1 enthalten sind und mit den Maschinenrechnern M1, M2, ..., Mn in Datenverbindung steht. Diese Datenverbindung kann wiederum lokal oder gegebenenfalls auch über das Internet oder eine geeignete andere Verbindung hergestellt sein.
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Ferner ist der Zentralrechner über eine entsprechende Datenverbindung, wie sie bereits unter Bezugnahme auf 1 beschrieben wurde, mit einem Rechner 20-1 verbunden, der einen Zugriffspunkt darstellt, zu welchem Daten von den maschinenseitigen Datenquellen 10-1, 10-2, ..., 10-n bereitgestellt werden sollen. Ferner zeigt 2 einen weiteren Zugriffspunkt 20-2, der über eine Internet- bzw. Cloudverbindung mit dem Zentralrechner Z und gegebenenfalls auch dem Zugriffspunkt 20-1 verbunden ist.
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Im Übrigen entsprechen Struktur und Betrieb der vorliegenden Ausführungsform prinzipiell der vorstehend in Bezug auf 1 beschriebenen Struktur und Verfahrensweise. Dabei ist zu beachten, dass mittels jedes Zugriffspunktes 20-1, 20-2 und gegebenenfalls weiterer, nicht gezeigter Zugriffspunkte prinzipiell auf beliebige maschinenseitige Datenquellen 10-1, 10-2, ..., 10-n zugegriffen werden kann. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass für jede maschinenseitige Datenquelle eine passende erste Abbildung an einer geeigneten Stelle im Gesamtsystem hinterlegt wurde, und dass für jeden Zugriffspunkt eine geeignete zweite Abbildung an einer geeigneten Stelle im Gesamtsystem definiert und hinterlegt wurde.
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Ferner ist zu beachten, dass die verschiedenen Komponenten des Gesamtsystems, wie beispielsweise Recheneinheit, Speicher, etc. sowie die verschiedenen Verfahrensschritte prinzipiell an einer beliebigen Stelle im Gesamtsystem durchgeführt werden können, und dass sich auch unterschiedlichste Komponenten an verschiedenen Stellen des Gesamtsystems bestimmte Aufgaben teilen können.
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Dabei müssen jedoch nicht alle Parameter der Datenquelle in das Datenmodell abgebildet werden (wie beispielsweise die letzte Zeile des Kastens Quelldaten). Ferner können sich Parameter des Datenmodells auch aus anderen Parametern des Datenmodells ergeben, wie beispielsweise die letzte Zeile im Kasten Modelldaten. Dies gilt beispielsweise auch für die Zieldaten, wie etwa die letzte Zeile im Kasten Zieldaten.
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Darüber hinaus ermöglicht die vorliegende Erfindung auch, dass Daten oder Befehle von einem Zugriffspunkt zu einer Maschine übergeben werden, und zwar ebenfalls unter Nutzung des Datenmodells und der ersten und zweiten Abbildung(en). Die oben beschriebenen Datenübertragungsschritte vollziehen sich dann im Prinzip in umgekehrter Reihenfolge.
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Es ist für den Fachmann ersichtlich, dass einzelne, jeweils in verschiedenen Ausführungsformen beschriebene Merkmale auch in einer einzigen Ausführungsform umgesetzt werden können, sofern sie nicht strukturell inkompatibel sind. Gleichermaßen können verschiedene Merkmale, die im Rahmen einer einzelnen Ausführungsform beschrieben sind, auch in mehreren Ausführungsformen einzeln oder in jeder geeigneten Unterkombination vorgesehen sein.