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Einleitung
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Die Erfindung betrifft das Gebiet der Vorrichtungen zu Vermeidung des Wackelns von Möbeln. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Vermeidung des Wackelns von Tischen und Stühlen mit mindestens vier Beinen.
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Stand der Technik und Nachteile
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Vierbeinige Möbel wie Tische oder Stühle stehen nur dann fest, wenn alle Beine gleichzeitigen Kontakt zum Untergrund haben. Weisen die Möbel aufgrund von Fertigungstoleranzen, Abnutzung oder zu starker Belastung mindestens ein Bein mit anderer Länge auf, oder ist der Untergrund seinerseits nicht ausreichend eben, so führt dies zu einem Wackeln des Möbels.
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Durch Unterlegen von Gegenständen passender Höhe kann der Längenunterschied ausgeglichen werden, so dass das Möbel wieder fest steht.
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Neben zweckentfremdeten Gegenständen wie Bierdeckeln oder anderen flachen Objekten sind aus dem Stand der Technik verschiedenartige Vorrichtungen zum Längenausgleich der Beine von Möbeln bzw. zum Überbrücken eines Abstands zwischen der Unterseite eines Beins und dem Untergrund bekannt.
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Ein Nachteil solch einfacher, auf einem einzelnen Keil basierender Lösungen liegt in der Kopplung von Keilwinkel und Keillänge zu erzielbarer Höhe. Zwar lässt sich im Prinzip mit einem Keil beliebiger Länge und ausreichend flachem (und somit fein einstellbarem) Keilwinkel jeder Höhenausgleich erreichen; in der Praxis sind der Länge des Keils jedoch Grenzen gesetzt. Zwar lässt sich auch der Keilwinkel immer weiter erhöhen; ein zu steiler Keilwinkel führt jedoch zu einem Wegrutschen des Keils unter dem ihn belastenden Bein; zudem ist die Feineinstellbarkeit bei zu großen Winkeln nicht mehr gegeben.
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Ein Horizontallage-Ausgleicher für elektrische Kochplatten ist aus der Druckschrift
DE 71 21 637 U bekannt. Dieser kann sowohl einen als auch zwei miteinander zusammenwirkende Keile umfassen. Jedoch können beide vorgeschlagenen Lösungen bei gegebener Länge wiederum nur eine begrenzte Höhe ausgleichen.
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Druckschrift
US 421 374 S schlägt vor, mehrere Keile zu stapeln, um einen größeren Keilwinkel zu erhalten. Weitere Druckschriften, welche das Stapeln von Einzelkeilen zur Vergrößerung der Gesamthöhe vorschlagen, sind aus den Druckschriften
GB 2 363 978 B und
US 2015 / 0 289 649 A1 bekannt.
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Derartige Konstrukte sind aufgrund ihrer Mehrteiligkeit etwas komplizierter in der Handhabung; zudem muss auch immer sichergestellt sein, dass die Keile während des Gebrauchs zueinander fixiert bleiben.
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Druckschrift
US 4 776 548 A schließlich schlägt eine Rampe mit einem keilförmigem Objekt vor, auf welchem das Bein aufgestellt werden soll, wobei das Objekt in verschiedenen Höhen der Rampe befestigbar ist. Zwar erlaubt eine solche Konstruktion das Bereitstellen einer zum Boden im Wesentlichen parallelen Aufstandsfläche für das Bein; allerdings muss auch hier sichergestellt sein, dass das Objekt im Betrieb jederzeit fest mit der Rampe verbunden bleibt, was zu einer nicht ganz einfachen Konstruktion führt.
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Zudem besteht immer auch die Gefahr, dass ein seitlich von der Vorrichtung herabgleitendes Bein einen gewissen Schaden nach sich zieht, beispielsweise durch auf einem Tisch abgestellte, aufgrund des plötzlichen Schrägstellens umfallende Gegenstände.
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Aufgabe der Erfindung und Lösung
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Der Erfindung liegt demnach die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung bereitzustellen, welche die Nachteile des Standes der Technik vermeidet.
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Demnach soll die Vorrichtung bei begrenzter Länge einen großen Höhenbereich zum Aufstellen des Beins bieten, und dabei möglichst einfach aufgebaut sein. Insbesondere auch bei großen Ausgleichshöhen soll die Gefahr eines unerwünschten Herabgleitens des auf der Vorrichtung abgestellten Beins eines Möbels verringert werden.
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Die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung nach Anspruch 1, sowie die Verwendung einer solchen Vorrichtung nach Anspruch 10 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung sowie den Figuren zu entnehmen.
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Beschreibung
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Die Vorrichtung dient dem Bereitstellen einer von einem Untergrund beabstandeten Ausgleichshöhe zwecks der Vermeidung des Wackelns eines vier Beine umfassenden Möbelstücks. Der Untergrund kann ein ebener Fußboden sein, aber auch z.B. ein unebener Untergrund wie eine Terrasse. Die Ausgleichshöhe dient dem Überbrücken des Abstands zwischen dem unteren Ende des Beines und dem darunter befindlichen Untergrund. Sie beträgt typischerweise 0,5 bis 5,0 cm, kann aber auch größer oder kleiner sein.
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Die Vorrichtung umfasst eine von einer Vorderkante zu einer Hinterkante ansteigende erste Abstellfläche. Diese ist grundsätzlich mit der (nach oben weisenden) Abstellfläche eines bekannten Keils vergleichbar; auch dessen Oberseite ist von einer Vorder- zu einer Hinterkante hin ansteigend und dient der Aufnahme des unteren Ende des Beins.
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Vorliegend wird mit „Vorne“ diejenige umlaufende Seite der Vorrichtung bezeichnet, auf welcher die Abstellfläche näher am Untergrund angeordnet ist; „Hinten“ bezeichnet die gegenüberliegende Seite. „Unten“ beschreibt die nach unten weisende Seite der Vorrichtung, wenn diese so auf dem Untergrund platziert ist, dass sich die Abstellfläche näher am Untergrund befindet; „Oben“ bezeichnet die gegenüberliegende Seite.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist nun dadurch gekennzeichnet, dass die erste Abstellfläche zwischen zwei vertikalen Wangen angeordnet ist, die mit ihrer in einer Ebene befindlichen Unterseite auf dem Untergrund abstellbar sind. Dabei ist sowohl denkbar, dass die Unterseite vollflächigen Kontakt zum Untergrund hat, oder auch nur an mehreren, ausgewählten Stellen, beispielsweise in den Eckpunkten der Unterseite.
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Die von der Unterseite gemessene Höhe der Vorderkante liegt im Bereich der Höhe der Unterseite; das bedeutet, dass diese Höhe Null oder nahe Null ist, dass also die Vorderkante in etwa an der vorderen Unterkante der Wangen liegt, oder geringfügig darüber (höher).
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Demgegenüber ist die ebenso (also auch von der Unterseite) gemessene Höhe der Hinterkante von der die Wangen nach oben hin begrenzenden Oberseite der Vorrichtung beabstandet. Mit anderen Worten, besagte Hinterkante endet gerade nicht in etwa in Höhe der oberen hinteren Enden der Wangen, sondern ist von der Oberseite, in deren Ebene diese oberen hinteren Enden liegen, deutlich beabstandet.
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Erfindungsgemäß ist die Ebene der Oberseite zur Ebene der Unterseite parallel.
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Ferner ist der ersten Abstellfläche gegenüberliegend eine zweite Abstellfläche angeordnet. Auf dieser ist ein Bein des Möbelstücks abstellbar, wenn die Vorrichtung mit ihrer Oberseite auf dem Untergrund, also kopfüber, abgestellt ist.
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Die beschriebene Konstruktion ist demnach wahlweise mit ihrer Unterseite oder mit ihrer Oberseite auf dem Untergrund abstellbar. Da die beidseitig verwendbare Abstellfläche zur horizontalen Mittelebene der Vorrichtung asymmetrisch in Richtung der Unterseite versetzt ist, führt dies dazu, dass bei einer Verwendung der Vorrichtung in der oben zuerst beschriebenen Lage (Unterseite weist nach unten) die bereitgestellte Ausgleichshöhe einen Bereich von ca. 0 cm bis zur Höhe der Hinterkante der ersten Abstellfläche abdeckt; wenn die Vorrichtung umgedreht verwendet wird, beginnt die Ausgleichshöhe in etwa im Bereich der Höhe der Hinterkante der zweiten Abstellfläche, und verläuft bis zur Gesamthöhe der Vorrichtung. Auf diese Weise ist bei vergleichsweise kurzer Baulänge der Vorrichtung ein großer Höhenunterschied überbrückbar.
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Je nach Ausgestaltung der Wangen bieten diese beidseitig der Abstellflächen eine Sicherung gegen unerwünschtes, seitliches Herabgleiten des abgestellten Beins, vergleichbar mit einer kleinen Wand. Es ist klar, dass die Breite der Abstellflächen, d.h. der Abstand zwischen den typischerweise parallel zueinander verlaufenden Wangen, mindestens geringfügig größer als die Breite des Beins des Möbelstücks sein muss, damit sie das Bein auch aufnehmen kann.
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Die Erfindung vermeidet somit die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile.
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Die Erfindung bietet bei begrenzter Länge einen großen Höhenbereich zum Aufstellen des Beins. Sie ist dabei sehr einfach aufgebaut, da sie lediglich aus einem einzelnen Teil besteht, und keine bewegten oder bewegbaren Teile umfasst. Insbesondere auch bei großen Ausgleichshöhen verringert die Vorrichtung die Gefahr eines unerwünschten seitlichen Herabgleitens des auf der Vorrichtung aufgestellten Beins eines Möbels.
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Nachfolgend werden verschiedene Ausführungsformen der Erfindung näher beschrieben.
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Vorzugsweise sind die erste Abstellfläche und die zweite Abstellfläche zueinander parallel. Das bedeutet, dass die Abstellflächen durch die beiden Seiten einer im Wesentlichen gleichdicken Platte bereitgestellt sind, deren Dicke beispielsweise 1 mm bis 5 mm beträgt. Sofern die Vorrichtung, und insbesondere die Platte, aus Kunststoff oder Metall besteht, ist eine solche Dicke hinsichtlich der erzielbaren Stabilität in aller Regel ausreichend.
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Die Platte kann auch im Bereich der Vorderkante und/oder der Hinterkante eine andere Dicke aufweisen als im mittleren Bereich. Auf diese Weise lässt sich insbesondere die minimale Ausgleichshöhe auf nahe Null reduzieren, wobei weiterhin für eine gute Stabilität durch den dickeren mittleren Bereich gesorgt wird.
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Die Platte kann auch stufenförmig ausgestaltet sein, und auf diese Weise eine Mehrzahl aneinander angrenzender, zum Untergrund im Wesentlichen paralleler „Podeste“ unterschiedlichen Abstands zur Unter- und Oberseite aufweisen. Dies kann ein Herabrutschen des Beines verhindern helfen. Es ist sogar denkbar, dass die Stufen ein Sägezahn-Profil aufweisen, bei welchem die Vorderkante einer Stufe etwas höher als ihre Hinterkante liegt, an welcher sich dann die nächsthöhere Stufe anschließt.
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Erfindungsgemäß liegt die von der Unterseite gemessene Höhe der Vorderkante zwischen 0 cm und 0,5 cm. Das bedeutet, dass auch sehr geringe Höhenunterschiede zwischen Bein und Untergrund ausgleichbar sind. Besonders bevorzugt ist diese Höhe möglichst nahe Null, sofern dies konstruktiv möglich ist. Hierzu kann die Vorderkante auch angeschrägt sein.
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Bevorzugt ist die Höhe der Hinterkante zwischen 40% und 60% von der Gesamthöhe der Vorrichtung beabstandet; besonders bevorzugt beträgt sie 50%. Das bedeutet, dass die Hinterkante in etwa in der horizontalen Mittelebene der Vorrichtung angeordnet ist. Liegt sie darunter, kommt es zu einer „Lücke“ der abdeckbaren Ausgleichshöhen, was unerwünscht ist. Liegt sie darüber, so kommt es zu einer „Überdeckung“ der Ausgleichshöhe, was vorteilhafter ist.
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Durch Umdrehen der Vorrichtung wird von einem ersten Bereich der Ausgleichshöhe zu einem zweiten Bereich gewechselt. Die beiden Bereiche sollten möglichst nahtlos ineinander übergehen, wobei sie eine geringe Überdeckung aufweisen dürfen.
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Vorzugsweise beträgt die Gesamthöhe der Vorrichtung 7 cm ± 1,5 cm. Mit dieser Gesamthöhe sind die allermeisten Ausgleichshöhen bereitstellbar, welche in der Praxis benötigt werden. Es ist klar, dass auch andere Gesamthöhen sinnvoll sein können, je nachdem, wie das Möbel und der Untergrund beschaffen sind.
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Der Keilwinkel der Abstellfläche beträgt vorzugsweise 10° ± 3°. Versuche haben ergeben, dass ein solcher Winkel sowohl zu einer guten Selbsthemmung zwischen Bein und Abstellfläche führt (insbesondere, wenn dieselbe angeraut ist), als auch bei vertretbarer Länge der Abstellfläche (z.B. 4 cm bis 8 cm) zu einer ausreichenden (Teil)-Ausgleichshöhe von mehreren Zentimetern führt, welche durch Umdrehen der Vorrichtung nochmals verdoppelbar ist.
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Für den Fall einer abgestuften Abstellfläche kann die Stufenhöhe bevorzugt jeweils in 1,0 bis 3,0 mm Schritten erfolgen. Die Länge einer Stufe sollte an die Breite des Beins angepasst sein, und mindestens 50% seiner Breite betragen, damit dieses noch sicher auf dem „Podest“ steht. Im Falle eines Sägezahn-Profils kann die Vorderkante einer Stufe z.B. 0,1 bis 1,0 mm höher als ihre Hinterkante liegen.
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Die Gesamtbreite der Vorrichtung beträgt vorzugsweise 5 cm ± 2 cm. Mit dieser Breite lassen sich die meisten der in der Praxis vorhandenen Beine auf den Abstellflächen abstellen.
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Die Breite der Wangen hingegen beträgt bevorzugt jeweils 1,0 cm ± 0,5 cm. Noch dünnere Wangen können den Untergrund (z.B. Holz) beschädigen oder darin einsinken (Erde), sowie zu hohen Knicklasten in den Wangen führen. Dickere Wangen erhöhen die Gesamtbreite der Vorrichtung möglicherweise in unvorteilhafter Weise.
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Vorzugsweise sind die Abstellflächen und/oder die Unter- und Oberseite angeraut. Dies verringert die Gefahr des Abrutschens des Beins von der Vorrichtung, bzw. ein Verrutschen der Vorrichtung auf glatten Untergründen.
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Nach einer Ausführungsform sind die Komponenten „Wangen“ und „Abstellflächen“ integriert gefertigt oder zumindest dauerhaft fest miteinander verbunden.
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Nach einer anderen Ausführungsform sind die Komponenten voneinander lösbar. Dies ist auf einfache Weise dadurch zu erreichen, dass die Platte, welche die Abstellflächen bereitstellt, in einen passenden Schlitz der jeweiligen Wange einsteckbar ist. Bei ausreichender Breite der Wangen (z.B. 1 cm) und genügend engen Toleranzen lässt sich die Vorrichtung so zunächst in Form von plattenförmigen Körpern leicht transportieren und verstauen, um dann bei Bedarf mit wenigen Handgriffen und ggf. auch ohne Werkzeug mittels Ineinandersteckens aufgebaut zu werden. Da die Länge der Abstellflächen in etwa der Länge der Wangen entspricht, ist der Überhang gering. Zudem kann die Breite der Abstellflächen in etwa der Höhe der Vorrichtung entsprechen, und die Dicken von Wangen und Abstellflächen-Platte können ähnlich oder gar identisch sein, so dass die Vorrichtung aus drei im Wesentlichen identischen Halbzeugen herstellbar ist.
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Die Erfindung betrifft auch die Verwendung einer Vorrichtung nach der vorhergehenden Beschreibung zum Ausgleich eines zum Wackeln eines Möbelstücks führenden Abstandes zwischen der Unterseite eines Beins des Möbels und dem Untergrund.
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Hierfür wird die Vorrichtung als erstes in einer mit ihrer Unterseite zum Untergrund weisenden Lage zunächst mit der Vorderkante ihrer ersten Abstellfläche zwischen Bein und Untergrund positioniert und solange in Richtung des Beins verschoben, bis sich Bein und erste Abstellfläche berühren. Da die erste Abstellfläche ansteigend ist, wird die Vorschubbewegung, die wahlweise mit der Hand oder, aufgrund der Einfachheit und Robustheit der Vorrichtung auch dem Fuß eines Benutzers erzeugt werden kann, dann zum Erliegen kommen, wenn besagte Berührung erfolgt ist. In diesem Fall ist der Abstand zwischen Bein und Untergrund überbrückt und das Wackeln wird verhindert.
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Kommt es jedoch zu keiner Berührung, weil nämlich der Abstand zwischen Bein und Untergrund noch zu groß ist, was sich dadurch äußert, dass das Bein die Hinterkante passiert, dann wird die Vorrichtung umgedreht, also nunmehr mit ihrer Oberseite auf dem Untergrund platziert. Dann wird sie wiederum, jedoch nun mit der Hinterkante der zweiten Abstellfläche, in Richtung des Beins geschoben, bis sich Bein und zweite Abstellfläche berühren, was wiederum zu einem Verhindern weiteren Wackelns führt, sofern der Abstand nicht noch größer als die maximal erzielbare Ausgleichshöhe der Vorrichtung ist.
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Reicht die maximal erzielte Ausgleichshöhe nicht aus, kann ein flacher Gegenstand auf den Boden gelegt und die Vorrichtung darauf gesetzt werden.
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Figurenliste
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Figuren beispielhaft erläutert. Dabei zeigt
- 1 eine perspektivische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit nach unten orientierter Unterseite;
- 2 die Vorrichtung mit nach oben orientierter Unterseite;
- 3 eine Schnittansicht der Vorrichtung nach 1;
- 4 eine Schnittansicht der Vorrichtung nach 2.
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In der 1 ist eine perspektivische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit nach unten orientierter Unterseite dargestellt.
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Demnach umfasst die Vorrichtung eine von einer Vorderkante 1 zu einer Hinterkante 2 ansteigende erste Abstellfläche 3A. Diese ist zwischen zwei vertikalen Wangen 4A, 4B der Höhe H0 angeordnet, die auch die Höhe der Vorrichtung ist. Die Wangen 4, 4B sind mit ihrer in einer Ebene befindlichen Unterseite 5 auf dem Untergrund (nicht dargestellt) abstellbar. Auf der Abstellfläche 3A ist das Bein eines Möbels abstellbar (nicht dargestellt).
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Die von der Unterseite 5 gemessene Höhe H1 der Vorderkante 1 liegt im Bereich der Höhe (Lage) der Unterseite 5, vorliegend sind diese in derselben Ebene angeordnet, H1 ist in etwa Null. Somit können auch sehr geringe Abstände zwischen Bein und Untergrund ausgeglichen werden.
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Demgegenüber ist die Höhe H2 der Hinterkante 2 von einer die Wangen 4A, 4B nach oben hin begrenzenden Oberseite 6 beabstandet, also nicht Null. Die maximale Ausgleichshöhe, die bei einer in 1 gezeigten Ausrichtung der Vorrichtung erreichbar ist, ist die Differenz aus H0 und H2 (Resthöhe H3).
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Wie aus 2 ersichtlich, die die Vorrichtung aus 1 in umgedrehter Lage zeigt, ist der ersten Abstellfläche 3A gegenüberliegend eine zweite Abstellfläche 3B angeordnet. Die Oberseite 6 weist hier nach unten, die Unterseite 5 nach oben. Auch auf der Abstellfläche 3B ist ein Bein (nicht gezeigt) abstellbar. Die minimale Höhe, welche in der gezeigten Lage erreichbar ist, ist H2. Die maximal erreichbare Ausgleichshöhe ist die Gesamthöhe H0 der Vorrichtung.
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Die Vorderkante 1 ist abgeschrägt, was auch aus der 3 und 4 ersichtlich ist, die Schnittansichten der 1 bzw. 2 zeigen. Hier ist auch erkennbar, dass beide Abstellflächen 3A, 3B im Wesentlichen zueinander parallel sind. Höhe H2 entspricht ca. 50% der Gesamthöhe H0. Tatsächlich ist sie geringfügig kleiner als die Resthöhe H3. Dies ist im Vergleich der nebeneinander liegenden 3 und 4 erkennbar. Dadurch gibt es einen kleinen Überlappungsbereich der erzielbaren Ausgleichshöhen beider Lagen, eine „Lücke“ wird auf diese Weise vermieden. In 3 ist der Keilwinkel W eingezeichnet, der ca. 10° beträgt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Vorderkante
- 2
- Hinterkante
- 3A
- erste Abstellfläche
- 3B
- zweite Abstellfläche
- 4A,4B
- Wange
- 5
- Unterseite
- 6
- Oberseite
- H0
- Gesamthöhe
- H1
- Höhe der Vorderkante
- H2
- Höhe der Hinterkante
- H3
- Resthöhe
- B0
- Gesamtbreite der Vorrichtung
- B1
- Breite der Wange
- W
- Keilwinkel