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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Anzug für einen Patienten, insbesondere für ein Baby, welches sich in einem Inkubator befindet, wobei der Anzug mehrere Durchgangsöffnungen zur Durchführung der medizinischen Versorgung und/oder Überwachung des Patienten dienenden Anschlüsse aufweist.
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Eine Schwangerschaft dauert ungefähr 40 Wochen. Kommt ein Kind vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche auf die Welt, wird es als Frühgeborenes bezeichnet. Etwa ein Prozent aller Babys wird vor der 32. Schwangerschaftswoche geboren, wobei die Überlebenswahrscheinlichkeit eines zum Ende der 23. Schwangerschaftswoche geborenen Babys nach derzeitigem Stand bei etwa 53 Prozent liegt. Derartig früh geborene Kinder benötigen eine intensive medizinische Betreuung, da Lunge, Gehirn, Ausscheidungs- und blutbildende Organe, Immunsystem und Verdauungstrakt noch nicht vollständig entwickelt sind. Auch der Wärmehaushalt kann noch nicht eigenständig reguliert werden.
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Zur Schaffung einer keimfreien Umgebung und Regulierung des Wärmehaushalts werden frühgeborene Babys in einem Inkubator versorgt, bis die Vitalfunktionen unabhängig funktionieren. Die Versorgung betrifft insbesondere die Beatmung, aber auch die Ernährung. Kinder mit einem Gewicht unter 1.000 Gramm und alle Babys, die künstlich beatmet werden müssen, werden zunächst intravenös über einen Venenschlauch ernährt. Sobald der Verdauungstrakt des Kindes funktioniert, erhält es über eine Magensonde Muttermilch oder spezielle Frühgeborenen-Nahrung. Die Sonden-Ernährung wird beibehalten, bis das Kind sicher atmet und das Saugen, Schlucken, seine Atmung sowie seinen Würgereflex koordinieren kann.
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Aufgrund der im Inkubator regulierten klimatischen Bedingungen und der häufig zahlreichen zum Körper des Patienten führenden medizinischen Anschlüsse, sind die Kinder im Inkubator oftmals lediglich mit einer Windel bekleidet und im Übrigen nackt. Da Kleidung den Körper unmittelbar umhüllt und im unmittelbaren Kontakt zur Haut steht, löst sie auch Tast- und Wärmesinnerfahrungen aus und kann für die Entwicklung des Kindes durchaus förderlich sein. Die Verwendung normaler Säuglingsbekleidung erschwert jedoch die Kontrolle und das Wechseln der Anschlüsse, welche zur medizinischen Versorgung und Kontrolle am Körper des Kindes anliegen.
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Die
DE 195 14 387 C2 beschreibt einen Anzug für einen Säugling, der zumindest den Körperrumpf und die Extremitäten des Kindes umschließt und an seiner Innenseite aus hautverträglichem Material besteht. Der Anzug ist zumindest von innen nach außen wasserdampfundurchlässig, um Feuchtigkeitsverluste über die Haut weitgehend zu vermeiden. Im Übrigen ist der Anzug thermisch isolierend ausgebildet und dort, wo eine Körperstelle oder ein Körperteil frei bleibt und der Anzug eine Öffnung zur Außenatmosphäre aufweisen würde, durch einen Dichtungsanschluss gegenüber dem Körper abgedichtet, um die Innen- und Außenatmosphäre des Anzuges verlässlich zu trennen. Der Anzug weist an seiner Vorderseite eine verschließbare flächige Öffnung auf, um einen Zugang zum Körper des Kindes für kurzzeitige Untersuchungen zu ermöglichen. Aufgrund der angestrebten Trennung der Innen- und Außenatmosphäre des Anzugs ist dieser im Inkubator nur eingeschränkt verwendbar, beziehungsweise wiederstrebt als solcher dem Wirkungsprinzip eines Inkubators, bei dem die Körpertemperatur des Kindes durch die im Inkubator vorherrschenden klimatischen Bedingungen reguliert werden soll.
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In der
EP 2 645 893 B1 wird ein „Säuglingsschlafanzug“ vom Typ eines Elektroniktextils für einen Säugling beschrieben, der zum Detektieren von Vitalparametern des Säuglings gestaltet ist. Er umfasst mindestens einen Sensor zum Detektieren eines Vitalparameters des Säuglings und ein Verbindungskabel, das betriebsfähig mit dem mindestens einen Sensor verbunden ist, um ein elektrisches Signal an eine Datenerfassungseinheit zu übertragen. Hinsichtlich des begrenzten Platzes im Inkubator ist auch dieses Kleidungsstück für eine Verwendung im Inkubator ungeeignet, zumal auch die Durchführung medizinischer Anschlüsse aufwendig durch die Armöffnungen beziehungsweise die Halsöffnung erfolgen müsste.
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Schließlich offenbart die
EP 2 036 496 B1 einen Body, in welchem quer zur Längsachse des Trägers ein oder zwei Gürtel verlaufen, die in Längsrichtung dehnbar sind. In diesen Gürteln sind Dehnungsmessstreifen untergebracht. An der Außenseite der Gürtel, die mit dem Körper in Kontakt steht, befinden sich Elektroden zum Ableiten von Herzströmen oder zum Messen des Hautwiderstands. Auch dieses Kleidungsstück erlaubt keinerlei direkte Zugänge, insbesondere zur Bauchdecke des Trägers und ist aufgrund der eng anliegenden Gürtel ungeeignet für Säuglinge in Inkubatoren.
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Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Kleidungsstück, insbesondere für Säuglinge zur Verfügung zu stellen, welches in einem Inkubator verwendet werden kann, die Vitalfunktionen des Säuglings nicht beeinträchtigt und den einfachen Zugang zu verschiedensten Stellen des Rumpfes erlaubt. Weiterhin soll ein Kleidungsstück geschaffen werden, welches auch für pflegebedürftige ältere Kinder und Erwachsene verwendet werden kann um deren Vitalfunktionen zu überwachen und/oder Nahrung zuzuführen bzw. Ausscheidungen aufzufangen. Insbesondere soll der Anzug zur Intensiv-Pflege von Patienten eingesetzt werden.
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Die Aufgabe wird durch die Merkmale des unabhängigen Patentanspruchs 1 gelöst. Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche.
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Zur Lösung der Aufgabe wird ein Anzug für einen Patienten vorgeschlagen, wobei der Anzug zumindest den Rumpf des Patienten vollständig umhüllt. Der Anzug eignet sich insbesondere zum Tragen durch einen Patienten, welcher einer Intensiv-Pflege bedarf, wobei es sich hauptsächlich um Säuglinge handelt, die sich in einem Inkubator befinden. Je nach Ausgestaltung der Größe des Anzugs kann dieser auch für größere Kinder und Erwachsene Patienten verwendet werden, welche intensivmedizinisch betreut werden müssen. Dies kann insbesondere angebracht sein, wenn die medizinische Situation des Patienten es erfordert, dass dieser möglichst wenig bewegt und/oder durch mechanische Einwirkungen von außen beeinflusst werden soll, was beispielsweise beim Wechsel von medizinischen Anschlüssen häufig der Fall sein kann, wenn Kleidungsstücke beiseite bewegt werden müssen.
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Als medizinische Anschlüsse im Sinne der Erfindung werden sämtliche von außen am Körper befestigten Vorrichtungen bezeichnet, welche der medizinischen Versorgung und/oder Überwachung des Patienten dienen, insbesondere aber nicht abschließend Katheter, Sonden und/oder Sensoren und daran angebrachte Kabel.
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Ein Inkubator im Sinne der Erfindung ist eine Vorrichtung zur liegenden Aufnahme eines Patienten, insbesondere eines Säuglings, Neugeborenen oder Frühgeborenen mit dessen Hilfe kontrollierte Außenbedingungen für diverse Brut- und Wachstumsbedingungen geschaffen und erhalten werden können, wobei insbesondere ein Mikroklima mit eng geregelter Luftfeuchtigkeit und Temperatur geschaffen werden kann.
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Der erfindungsgemäße Anzug umfasst eine dem Körper des Patienten zugewandte Innenseite und eine der Innenseite gegenüberliegende Außenseite, vier Öffnungen für die Extremitäten des Patienten, eine Halsöffnung für den Hals des Patienten, sowie zumindest im Schrittbereich Mittel zum Öffnen des Anzuges, insbesondere Druckknöpfe. Derartige Kleidungsstücke werden auch als Bodys bezeichnet und werden üblicherweise für die Bekleidung von Säuglingen verwendet, da durch die Öffnung im Schrittbereich das Anlegen und Wechseln einer Windel erleichtert wird. Einige Bodys weisen zusätzliche Mittel zum Öffnen an der Seite des Rumpfes auf, welche ein seitliches Öffnen von der Halsöffnung bis zum Schrittbereich ermöglicht, wodurch der Anzug nicht über den Kopf gezogen werden muss.
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Erfindungsgemäß weist der Anzug mehrere Durchgangsöffnungen zur Durchführung mehrerer der medizinischen Versorgung und/oder Überwachung des Patienten dienenden Anschlüsse von der Außenseite des Anzuges zur Innenseite des Anzuges auf.
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Bevorzugt führt durch jeden Durchbruch eine Leitung.
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Vorteilhafterweise kann durch diese Öffnungen/Durchbrüche ein einfaches Anlegen und/oder ein einfacher Wechsel der Anschlüsse erfolgen, ohne den Patienten ganz oder teilweise entkleiden zu müssen. Insbesondere bei der medizinischen Versorgung von Säuglingen in Inkubatoren ist es von Vorteil, wenn möglichst wenig mechanischer Einfluss auf das Baby genommen wird, beispielsweise um dieses nicht zu wecken oder zu beunruhigen.
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Es kann vorgesehen sein, dass wenigstens eine Durchgangsöffnung zur Durchführung wenigstens eines Katheters im Schrittbereich des Anzugs angeordnet ist. Beispielsweise kann durch eine Durchgangsöffnung im Schrittbereich Katheter zur Ableitung von Exkrementen, beispielsweise ein Harnröhrenkatheter, geführt werden.
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Es kann weiterhin vorgesehen sein, dass wenigstens eine Durchgangsöffnung im Bereich der Bauchdecke des Patienten angeordnet ist. Vorteilhafterweise können dadurch verschiedene Zugänge erreicht werden, die im Bereich der Bauchdecke gelegt werden Zu diesen gehören beispielsweise Katheder zur Ableitung von Exkrementen wie ein künstlicher Darmausgang oder ein Nierenkatheder, welche beide durch die Bauchdecke gelegt werden, Katheder für Infusionen und/oder Sonden, wie beispielsweise eine PEG-Magensonde (Perkutane endoskopische Gastrostomie) durch die der Patient mit Nährstoffen versorgt werden kann. Üblich bei der Versorgung von Früh- und Neugeborenen sind auch sogenannte Nabelkatheter. Nabelkatheter können in die Nabelvene oder in die Nabelarterie gelegt werden, wobei über die Nabelvene, welche sauerstoffarmes Blut zum Herzen führt, Medikamente und Nährstoffe gegeben werden können, während über die Nabelarterie, über welche sauerstoffreiches Blut aus dem Herzen transportiert wird, Blutdruck gemessen oder schmerzlos Blutproben entnommen werden können.
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Ferner kann vorgesehen sein, dass wenigstens eine Durchgangsöffnung im Bereich des Brustkorbs des Patienten angeordnet ist. Vorteilhafterweise können durch Durchgangsöffnungen in Bereich des Brustkorbes Kabel geführt werden, welche mit Elektroden verbunden sind, die zur EKG-Messung (Elektrokardiogramm) am Brustkorb des Patienten befestigt werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform sind im Bereich des Brustkorbs wenigstens zwei Durchgangsöffnungen vorhanden, welche sich jeweils in der Nähe zur nächstliegenden Armöffnung des Anzugs und/oder mittig im Bereich des Brustbeins befinden, sodass Elektroden im Bereich der Rippenbögen beidseitig des Brustbeins und/oder im Bereich des Brustbeins angeordnet werden können.
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Es versteht sich von selbst, dass die einzelnen Durchgangsöffnungen nicht auf die Durchführung der beispielhaft erläuterten Anschlüsse beschränkt sind, sondern, dass selbstverständlich auch Kabel im Bereich der Bauchdecke und Katheder im Bereich des Brustkorbs durchgeführt werden können, sofern dies dienlich ist. In der Regel ist es vorgesehen, dass pro Durchgangsöffnung ein Anschluss durchgeführt werden kann, wobei auch die Durchführung mehrerer, vorzugsweise dünner Anschlüsse, beispielsweise zweier Kabel oder eines Kabels und eines Katheters, durch eine Durchgangsöffnung denkbar ist.
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Bevorzugt weist der Anzug Verstärkungsbereiche auf, welche die einzelnen Durchgangsöffnungen enthalten und unter welchen der Stoff des Anzuges ebenfalls durchbrochen ist. Ein Verstärkungsbereich kann dabei bis zu vier Durchgangsöffnungen aufweisen. Es ist insbesondere von Vorteil, die Durchgangsöffnungen in Verstärkungsbereichen anzuordnen, da auf diese Weise das Textil, aus dem der Anzug gefertigt ist, nicht beschädigt beziehungsweise nicht zu stark beansprucht wird und ausreißt. Insbesondere kommt es so nicht zu einem Ausfransen des Textils.
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Die Verstärkungsbereiche sind vorzugsweise kreisförmig oder oval ausgebildet und weisen einen Durchmesser von 2 cm bis 4 cm oder beispielsweise bei der ovalen Form eine Länge bis zu 8cm auf (dies insbesondere für den Darmausgang). Alternativ ist selbstverständlich jede andere zweckdienliche Form und Größe der Verstärkungsbereiche denkbar. Insbesondere bei größeren Kindern und Erwachsenen können die Verstärkungsbereiche in ihrer Größe entsprechend angepasst sein. Dabei ist zu beachten, dass eine runde und/oder elliptische und/oder rotationssymmetrische Form das Textil bei Zugbelastung an den Verstärkungsbereichen weniger stark beansprucht. Die Größe der Verstärkungsbereiche hängt dabei auch insbesondere von der Größe und Anzahl der durchzuführenden Anschlüsse ab, wobei eine Abwägung zwischen der Stabilität der Verstärkungsbereiche beziehungsweise der Schonung des Textils und der zumutbaren Fläche über die ein Hautkontakt zur Verstärkungsfläche besteht getroffen werden muss, da das Material des Textils des Anzugs üblicherweise hautverträglicher und atmungsaktiver ist, als das der Verstärkungsbereiche.
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Auch die Anzahl der Verstärkungsbereiche, die der erfindungsgemäße Anzug aufweist kann variieren, je nach der benötigten Anzahl der an dem Patienten anzubringenden medizinischen Anschlüsse.
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In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Verstärkungsbereiche aus einem flexiblen Material, insbesondere aus Silikon gefertigt. Vorteilhafterweise kann durch ein flexibles Material ein bestimmter Anteil an Zugbelastung durch die Verstärkungsbereiche abgefangen und dadurch das Textil des Anzugs geschont werden. Weiterhin vorteilhaft ist, dass sich die Größe der einzelnen Durchgangsöffnungen in einem bestimmten Ausmaß verändern kann und somit unterschiedlich große (im Bezug auf ihren Durchmesser) und/oder unterschiedlich viele Anschlüsse durch die Durchgangsöffnungen geführt werden können.
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Bevorzugt sind die Verstärkungsbereiche mit dem Anzug fest oder lösbar verbunden, insbesondere vernäht.
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Entsprechend einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Anzug aus einem hautverträglichen und atmungsaktiven Material gefertigt. Vorzugsweise ist der Anzug aus Baumwolle oder einem Textil mit einem hohen Baumwoll-Anteil, beispielsweise einem Wolle-Seide-Gemisch gefertigt.
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Es kann vorgesehen sein, dass der Anzug weiterhin wenigstens einen Sensor zur Erfassung der Vitalfunktionen des Körpers des Patienten aufweist. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Temperatursensor und/oder Sensoren zur Erfassung der Herzfrequenz usw. handeln.
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Vorteilhafterweise handelt es sich bei dem erfindungsgemäßen Anzug um ein Kleidungsstück, welches bekleidungsphysiologische Erfordernisse wie beispielsweise ein angenehmes Hautgefühl erfüllt und gleichzeitig den Anforderungen an eine intensive Pflege genügt. Durch die Möglichkeit, Anschlüsse zur medizinischen Versorgung und Überwachung durch den Anzug an relevanten Stellen zum Körper des Patienten zu führen, wird vermieden, dass der Patient beim Wechsel der Anschlüsse entkleidet und/oder viel bewegt werden muss. Die Anschlüsse sind jeweils über den kürzesten Weg an den Körper zu führen und müssen nicht umständlich, beispielsweise durch Armöffnungen oder die Halsöffnung eingefädelt werden.
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Die Bekleidung besteht aus definiertem textilem Material der definierten Form eines Bodys mit definierten haltbaren Öffnungen an definierten Stellen und weist definierte Öffnungen entsprechend der Versorgung an der jeweiligen Körperstelle auf. Die Bekleidung wird in Vektorkonstruktion erzeugt mit Anpassung der Öffnungen entsprechend der Größengradierung, welche jederzeit veränderbar ist.
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Der Anzug erlaubt die Nutzung vorhandener Technik in den Krankenhäusern, genügt allen Hygiene Standards des Gesundheitswesens, ist waschbar und kann mit einem RFID-Chip ausgestattet werden. Er ist eine leichte Bekleidung, die die Raumbedingungen des Inkubators nicht wesentlich beeinflussen darf, um statistische Werte der Körpervitalfunktionen nicht zu beeinflussen. Der Anzug ist zudem extrem luft- und feuchtigkeitsdurchlässig und uneingeschränkt waschbar.
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Insbesondere ist der Anzug in Form eines Bodys mit oder ohne Arme und/oder Beine für ein Baby bzw. Frühchen vorgesehen, welches sich in einem Inkubator befindet und durchgehend überwacht werden muss.
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Der Body / die Kleidung umhüllt den Körper des Babys, ist immer in unmittelbarem Kontakt zur Haut und löst im Kind die unterschiedlichsten Tast- und Wärmesinnerfahrungen aus, die sehr wichtige Erfahrungen für das Baby darstellen und zu der Geborgenheit des Frühchens, welches sich in einem Inkubator befindet, beitragen. Dabei lassen sich die Versorgungs- und Überwachungsgeräte nahezu uneingeschränkt anschließen. Angeschlossen können auch mit dem Body insbesondere EKG, Temperatursonde, Versorgungsleitungen, Darmausgang, Katheter, Sensoren zur Abnahme weiterer Körperfunktionen.
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Wie bereits vorstehend beschrieben, kann das Kleidungsstück / der Body auch außerhalb eines Inkubators für Babys, PU-Folie oder einem textilen größere Kinder und Erwachsene verwendet werden, die einer Intensivpflege bedürfen.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und zugehörigen Figuren näher erläutert, ohne dabei auf diese beschränkt zu sein.
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Es zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Anzugs/Bodys; und
- 2 eine Schnittdarstellung durch einen Verstärkungsbereich eines erfindungsgemäßen Anzugs/Bodys.
- 3 Varianten a bis d des Verstärkungsbereiches und e Schnitt A-A durch den Verstärkungsbereich d.
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1 zeigt eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Anzugs/Bodys für ein Baby, welches in einem Inkubator aufgenommen werden muss. Der Anzug weist vier Öffnungen 3 für die Extremitäten eines Patienten auf und umhüllt im angezogenen Zustand zumindest den Rumpf des Patienten vollständig, wobei der Hals durch die Halsöffnung 4 gesteckt wird. Die dargestellte Ausführungsform bedeckt durch die kurzen Ärmel auch einen Teil der Arme, während die Beine frei liegen. Es ist ebenfalls denkbar den Anzug derart auszubilden, dass Arme und Beine ganz oder teilweise bedeckt werden. Das Material des Anzugs besteht bevorzugt aus einem weichen anschmiegsamen textilen Material, welches atmungsaktiv ist.
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Im Schrittbereich sind Mittel 5 zum Öffnen des Anzugs/Bodys ausgebildet. Weitere Mittel zum Öffnen des Anzugs, insbesondere an der Seite, derart, dass ein Öffnen von der Halsöffnung 4 zum Schrittbereich erfolgen kann, können vorhanden sein, sind jedoch in 1 zur Vereinfachung nicht dargestellt. Die Mittel 5 zum Öffnen des Anzuges sind insbesondere Druckknöpfe, wobei an der Seite des Anzugs auch Bänder vorhanden sein können.
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Der Anzug weist mehrere Verstärkungsbereiche 7 auf, in welchen jeweils Durchgangsöffnungen 6.1, 6.2, 6.3 angeordnet sind. Die Verstärkungsbereiche 7 sind aus einem flexiblen Material, vorzugsweise aus Polyurethanfolie, Kautschuk, Silikon oder textilem Material gefertigt und unterscheiden sich auch optisch vom Rest des Anzugs, der insbesondere aus einem hautverträglichen und atmungsaktiven textilen Material gefertigt ist.
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Zwei Durchgangsöffnungen 6.1 sind im Schrittbereich des Anzugs angeordnet und dienen hauptsächlich der Durchführung von Kathetern zur Ableitung von Exkrementen, beispielsweise einem Harnröhrenkatheter.
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In der dargestellten Ausführungsform sind zwei Verstärkungsbereiche 7 mit insgesamt vier Durchgangsöffnungen 6.2 im Bereich der Bauchdecke angeordnet. Die Durchgangsöffnungen 6.2 im Bereich der Bauchdecke dienen insbesondere der Durchführung von Kathetern zur Ableitung von Exkrementen oder zur Entnahme von Blutproben, Katheder für Infusionen und/oder Sonden.
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Drei Verstärkungsbereiche 7 mit Durchgangsöffnungen 6.3 sind im Bereich des Brustkorbs des Patienten angeordnet und dienen hauptsächlich der Durchführung von Kabeln zur EKG-Messung. Dabei weist ein zentral über dem Brustbein angeordneter Verstärkungsbereich vier Durchgangsöffnungen 6.3 auf.
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2 zeigt eine Schnittdarstellung durch eine Variante eines Verstärkungsbereichs 7 eines erfindungsgemäßen Anzugs. Der Anzug ist im Wesentlichen aus einem textilen Material 8 gefertigt und weist eine dem Körper des Patienten zugewandte Innenseite 1 und eine der Innenseite 1 gegenüberliegende Außenseite 2 auf. Mit dem textilen Material 8 verbunden sind Verstärkungsbereiche 7, in welchen Durchgangsöffnungen 6 angeordnet sind. Die Durchgangsöffnungen verbinden in diesem Fall die Innenseite 1 des Anzugs mit der Außenseite 2 des Anzugs und dienen der Durchführung von Anschlüssen, die der medizinischen Versorgung und/oder Überwachung des Patienten dienen.
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In 3 a, b, c, d werden weitere Varianten eines Verstärkungsbereiches 7 und in Darstellung e der Schnitt A-A gemäß 3, Darstellung d gezeigt.
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Die Verstärkungsbereiche 7 werden hier durch flache Pads, insbesondere aus Silikon, Polyurethanfolie, Gummi, textilem Material oder dergleichen, gebildet, die mit dem Anzug lösbar oder unlösbar verbunden sind, in diesem Fall unlösbar durch aufkleben, bevorzugt unter Temperatureinwirkung.
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Die Verstärkungsbereiche 7 führen somit bei den Varianten nach den Darstellungen a bis d der 3 nicht durch den Anzug hindurch, sondern werden einfach auf diesen an den erforderlichen Positionen aufgeklebt. In den dargestellten Varianten weisen die unterschiedlichen Formen a bis d jeweils zwei Durchbrüche 6 auf, zwischen welchen ein Einschnitt 9 vorhanden ist. Dadurch ist es möglich, durch die Durchbrüche 6 Leitungen zu führen, die auch etwas größer als die Durchbrüche 6 sind, da die Einschnitte 9 nachgeben.
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Aus dem Schnitt A-A in Darstellung e ist die hier flache Ausführung der Verstärkungsbereiche ersichtlich. Die Verstärkungsbereiche 7 weisen eine Oberseite 10 und eine Unterseite 11 auf, die mit dem Kleidungsstück / Body verklebt wird. Dies kann beispielsweise durch Heißpressen oder Bügeln erfolgen, wenn auf der Rückseite 11 eine entsprechende Beschichtung vorhanden ist, oder auch durch eine selbstklebende Beschichtung auf der Rückseite 11.
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Sind die Pads in Form der Verstärkungsbereiche 7 auf das Kleidungsstück an den erforderlichen Positionen aufgebracht, wird das Kleidungsstück in den Bereichen der Durchbrüche 6 ebenfalls mit einem Durchbruch versehen. Nun kann die entsprechende Leitung hindurchgeführt werden.
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Selbstverständlich kann ein Verstärkungsbereich 7 auch nur einen Durchbruch 6 oder auch drei, vier oder noch mehr Durchbrüche aufweisen. Es kann sich auch an einen oder mehrere Durchbrüche mindestens ein Einschnitt anschließen, der nicht mit einem weiteren Durchbruch verbunden ist.
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Bezugszeichen
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- 1
- Innenseite des Anzugs
- 2
- Außenseite des Anzugs
- 3
- Öffnungen für Extremitäten
- 4
- Halsöffnung
- 5
- Mittel zum Öffnen des Anzugs
- 6
- Durchgangsöffnungen
- 6.1
- Durchgangsöffnung im Schrittbereich
- 6.2
- Durchgangsöffnung im Bereich der Bauchdecke
- 6.3
- Durchgangsöffnung im Bereich des Brustkorbs
- 7
- Verstärkungsbereiche
- 8
- Textiles Material
- 9
- Einschnitt
- 10
- Oberseite des Verstärkungsbereichs
- 11
- Rückseite / Klebeseite des Verstärkungsbereiches
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19514387 C2 [0005]
- EP 2645893 B1 [0006]
- EP 2036496 B1 [0007]