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DE10252529B3 - Handstück für ein ärztliches Behandlungsgerät, dessen Verwendung und Verfahren zur Beschichtung von Oberflächen - Google Patents

Handstück für ein ärztliches Behandlungsgerät, dessen Verwendung und Verfahren zur Beschichtung von Oberflächen Download PDF

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DE10252529B3
DE10252529B3 DE10252529A DE10252529A DE10252529B3 DE 10252529 B3 DE10252529 B3 DE 10252529B3 DE 10252529 A DE10252529 A DE 10252529A DE 10252529 A DE10252529 A DE 10252529A DE 10252529 B3 DE10252529 B3 DE 10252529B3
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Germany
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handpiece
laser
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medical treatment
coating material
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Christian Dr. Apel
Jörg Dr. Meister
Norbert Dr. Gutknecht
Friedrich Prof. Dr. Lampert
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Apel Chriatian Dr 54317 Gusterath De
Gutknecht Norbert Dr 52159 Roetgen De
Lampert Friedrich Prof Drmeddent 52076 Aach
Meister Joerg Dr 41238 Moenchengladbach De
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Rheinisch Westlische Technische Hochschuke RWTH
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Handstück für ein ärtzliches Behandlungsgerät, das erfindungsgemäß eine Austrittsöffnung (4) für Beschichtungsmaterial sowie einen Austritt (5) für einen Laserstrahl (6) zur Behandlung von Oberflächen sowie zur Erzeugung von Schutzschichten umfasst, welche mittels des Handstückes hergestellt wurden. Mit dem Handstück können Partikel (oder Suspensionen daraus) einer Größe von 1 nm bis 100 mum in einem Partikelstrom durch Laserauftragsschweißen auf eine Oberfläche, wie beispielsweise einen Zahn, aufgebracht werden, wo sie eine kariesbeständige Schicht bilden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Handstück für ein ärztliches Behandlungsgerät, dessen Verwendung und Verfahren zur Beschichtung von Oberflächen.
  • Zur Behandlung von Oberflächen und Materialien werden nach dem Stand der Technik verschiedene Methoden und Vorrichtungen eingesetzt.
  • So sind Laser in der Materialbearbeitung weit verbreitet und haben ein vielschichtiges Einsatzgebiet.
  • Materialbearbeitungsverfahren, bei denen ein Laser als Wärmequelle dient, wie z. B. Schweißen, Löten, Bohren und Schneiden, werden heute schon routinemäßig eingesetzt. Bei guter Absorption der Laserstrahlung im Material und entsprechender Leistungsdichte kommt es über eine Erwärmung zum Schmelzen und letztendlich zum Verdampfen des Materials. Wie im Dossier 2/98 der Zeitschrift "Spektrum der Wissenschaft" dargelegt wird, werden vor allem CO2 Laser(λ = 10,6 μm) auf dem Gebiet der Materialbearbeitung eingesetzt.
  • Das Thermische Spritzen ist ein Verfahren aus der Oberflächenbeschichtungstechnik. Ziel dieses Verfahrens ist der Schutz hoch beanspruchter und gefährdeter Oberflächen durch das Auftragen einer Schutzschicht. Die Vorteile dieser Technik liegen in einer großen Vielzahl an Kombinationsmöglichkeiten von Grundwerkstoffen mit Schichtwerkstoffen und einer hohen Flexibilität des Verfahrens. Alle thermischen Spritzverfahren benötigen zur Erzeugung von Spritzschichten zwei Energiearten: thermische und kinetische Energie. Die thermischen Energieträger sind die Brenngas-Sauerstoff-Flamme, der elektrische Lichtbogen, der Plasmastrahl und der Laserstrahl. Die kinetische Energie, gekoppelt an die Partikelgeschwindigkeit, beeinflusst die Dichte der Schicht, die Haftzugfestigkeit der Spritzschicht in sich und die Haftzugfestigkeit der Schicht zum Grundwerkstoff. Das Thermische Spritzen in der Biomaterialverarbeitung wird u.a. erfolgreich genutzt, um Biokeramiken auf Implantate aufzubringen [Tagungsband der "United Thermal Spray Conference", Düsseldorf vom 17.–19. März 1999]. Auch der Laser wird für thermische Beschichtungsverfahren eingesetzt. Dabei wird zwischen der ein- und zweistufigen Prozessführung unterschieden. Bei dem einstufigen Laserstrahlbeschichten, in der Literatur auch als Laserstrahl-Auftragschweißen oder „Laserspritzen" bezeichnet, wird der Zusatzwerkstoff direkt in das vom Laserstrahl induzierte Schmelzbad mittels einer Düse zugeführt. Der Zusatzwerkstoff kann hierbei gas-, pulver-, draht-, band- oder pastenförmig vorliegen. Bei der zweistufigen Prozessführung wird in einem ersten Arbeitsgang der Zusatzwerkstoff schichtförmig aufgetragen. Die am meisten eingesetzten Techniken sind das Flamm- und Plasmaspritzen. Im zweiten Arbeitsgang werden die aufgebrachten Schichten mit dem Laserstrahl eingeschmolzen. Beim Beschichten wird ein Schichtaufbau gewünscht und außerdem eine minimale Durchmischung der beiden Werkstoffe angestrebt. Eine besondere Bedeutung hat das Laserstrahl-Auftragschweißen im Bereich der Re paratur von Formen und Werkzeugen. Hier ergeben sich z.B. folgende Vorteile: Große Werkstoffvielfalt, konturnaher Auftrag möglich, geringer Wärmeeintrag und geringster Verzug.
  • Der Laser wird nun seit mehr als 30 Jahren in der Medizin eingesetzt. Ein Spezialgebiet ist die Zahnmedizin. Die ersten Versuche mit dieser Technologie waren mit der Hoffnung verbunden, den Bohrer zur Bearbeitung der Zähne zu ersetzen. Dieses Ziel konnte bis heute nicht vollständig erreicht werden. Dennoch stehen zwei Laserwellenlängenbereiche zur Verfügung, mit denen Zahnhartsubstanz effektiv und sicher abgetragen werden kann. Dazu gehören die Erbium Laser (λ = 2790–2940 nm) und die CO2 Laser (λ = 9,3–10,6 μm). Der Einsatz der CO2 Laser zum Hartgewebeabtrag befindet sich derzeit in der klinischen Erprobungsphase. Aber bereits heute lässt sich eine hohe Effektivität, verbunden mit einer großen Sicherheit, absehen. Es ist möglich, thermische Schädigungen umliegender Strukturen durch die Verwendung sehr kurzer Pulslängen auszuschließen [Gutknecht N: Lasertherapie in der zahnärztlichen Praxis, Quintessenz Berlin 1999; Fried D: IR laser ablation of dental enamel. In Lasers in Dentistry VI, Featherstone JDB, Rechmann P, Fried D (eds), Proceedings of SPIE Vol. 3910 (2000)].
  • Obwohl die Kariesprävalenz durch Präventionsmaßnahmen wie z.B. die Fluoridierung in den letzten 20 Jahren deutlich zurückgegangen ist, stellt die Karies immer noch ein bedeutendes Problem für Kinder und Erwachsene dar und ist die häufigste Infektionskrankheit überhaupt. Neuere Untersuchungen in den USA zeigen, dass 70% der 12–17-Jährigen sehr wohl Karies haben und damit 80% aller kariösen Läsionen bleibender Zähne in dieser Altersgruppe zu finden sind. Weiterhin ist festzustellen, dass sich der Kariesrückgang während der 90'er Jahre nicht weiter fortgesetzt hat und daher möglicherweise abgeschlossen ist [Featherstone JDB: Prevention and reversal of dental caries: role of low level fluoride. Community Dent Oral Epidemiol 1999; 27: 31–40].
  • Für die Prävention und Kariestherapie werden heute hauptsächlich Kunststoffe verwendet. Diese sogenannten Komposite besitzen eine Vielzahl von Nachteilen. Dazu zählen z. B. eine unzureichende Biokompatibilität und ein schlechter Verbund zur Zahnhartsubstanz.
  • Keramische Werkstoffe hingegen werden aufgrund ihrer hervorragenden Biokompatibilität zunehmend als Ersatzmaterial in verschiedenen Bereichen der Medizin verwendet. Als ideal werden die sogenannten Biokeramiken angesehen. Dazu zählen u.a. die im menschlichen Organismus als anorganische Minerale vorkommenden Apatite und Calciumcarbonate. Seit den 70'er Jahren werden diese Biokeramiken erfolgreich auf Implantate und Prothesen als Beschichtung aufgebracht. In der Oberflächentechnik werden dazu Beschichtungsverfahren wie z.B. CVD (Chemical Vapour Deposition), Plasmabeschichtung und PLD (Pulsed Laser Deposition) verwendet.
  • Die Erfindung betrifft ein Handstück für ein ärztliches Behandlungsgerät, mit dem eine medizinische Laserbehandlung durchgeführt werden kann. In der Medizintechnik ist bereits eine Vielzahl von Laserbehandlungsgeräten bekannt.
  • So geht aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 198 24 786 A1 eine medizinischer Laserbehandlungsvorrichtung mit einer Lasersonde hervor. Die Vorrichtung verfügt über eine gekrümmte Fasersonde mit einer Austrittsfläche, durch die Laserlicht zu einem Bestrahlungsbereich gestrahlt wird. Entlang der Fasersonde sind ein Gas und ein Flüssigkeitskanal geführt, aus deren Öffnungen Gas und/oder Flüssigkeit in den Bereich der Bestrahlung gesprüht werden kann.
  • Die deutsche Patentschrift DE 42 27 803 C2 beschreibt ebenfalls ein Laserbehandlungsgerät mit einer Fasersonde. Die Fasersonde tritt aus einem Sondenschutzrohr aus, wobei Waschwasser innerhalb des Schutzrohres entlang der Fasersonde fließt und in Richtung auf den Behandlungsbereich gespritzt wird. Das Wasser dient gleichzeitig zur Kühlung der Fasersonde.
  • Die deutsche Patentschrift DE 195 33 349 C2 offenbart ein Laserbehandlungsgerät mit einem Versorgungsschlauch, durch den eine Laser-Lichtleitung geführt wird, die in einer Griffhülse ausmündet. In dem Versorgungsschlauch befinden sich ebenfalls zwei Medienleitungen mit Austrittsöffnungen an der Griffhülse, die der Zuführung von Luft und Wasser dienen. Die Mittelachsen der Austrittsöffnungen sind dabei in etwa auf den Brennpunkt eines das Laserlicht zum seitlichen Austritt der Griffhülse umlenkenden Hohlspiegels gerichtet.
  • Die deutsche Offenlegungsschrift DE 196 36 265 A1 beschreibt ein Laserinstrument, bei dem Laserlicht durch einen Lichtleitkanal einem Handstück zugeführt wird und über ein kegelförmiges oder zylindrisches Auskoppelelement ausgekoppelt wird. Das Laserinstrument kann mit einer Zuführungsvorrichtung für Wasser versehen sein, das durch eine oder mehrere auf die Behandlungsstelle gerichtete Mündungsöffnungen dieser Stelle zugeführt werden kann.
  • Ferner ist aus der deutschen Patentschrift DE 40 22 817 C1 ein Beschichtungsverfahren bekannt, bei dem mittels eines gepulsten Laserstrahls ein Beschichtungsmaterial von einem Träger ablatiert, in Form eines Partikelstroms zum Substrat transportiert und auf diesem zur Bildung der Schicht abgeschieden wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren zu schaffen, die eine möglichst einfache Beschichtung, insbesondere im medizinischen Bereich, ermöglichen.
  • Das Gerät soll handlich und leicht sein und auch einen guten Zugang zu schwer erreichbaren Stellen ermöglichen.
  • Bezüglich der Vorrichtung wird die Aufgabe durch ein Handstück für ein ärztliches Behandlungsgerät gemäß Anspruch 1 gelöst.
  • Bezüglich des Verfahrens wird die Aufgabe durch ein Verfahren gemäß Anspruch 19 gelöst.
  • Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann insbesondere der Arzt ohne großen Aufwand Oberflächen behandeln, welche mit einer Schutzschicht versehen werden müssen, die beispielsweise säureresistent oder mechanisch belastbar sein muss.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Im Folgenden soll die Erfindung beispielhaft beschrieben werden.
  • Die Figuren zeigen eine mögliche Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • Es zeigt:
  • 1: Ein erfindungsgemäßes Handstück im Querschnitt.
  • In dem in 1 gezeigten Handstück bedeuten 1 einen Laserstrahl, 2 einen Strahl mit dem Beschichtungsmaterial und 3 einen Spiegel.
  • Das erfindungsgemäße Handstück besitzt eine Austrittsstelle für einen Laserstrahl und eine Austrittsstelle für ein Beschichtungsmaterial.
  • Dabei werden der Laserstrahl 1 und der Strahl mit dem Beschichtungsmaterial so geführt, dass sie im Wesentlichen auf einen Punkt fokussiert werden. Die Lichtleitung des Laserlichtes kann dabei entweder ohne besondere Führung, etwa im freien Raum, oder aber beispielsweise über einen Lichtleiter, wie eine Glasfaser, erfolgen. Vorzugsweise wird der Laserstrahl 1 über einen Spiegel 3 umgelenkt, wobei der Umlenkwinkel besonders bevorzugt in einem Bereich von 60° bis 90° liegt. Idealerweise besitzt das Handstück eine Linse, welche die Fokussierung des Laserlichtes auf einen Punkt verbessert. Jedoch ist sie nicht zwingend nötig, da der Laserstrahl 1 naturgemäß wenig divergiert. Weiterhin ist das erfindungsgemäße Handstück mit einer Austrittsstelle für das Beschichtungsmaterial ausgestattet, welche als Düse ausgebildet ist, die den Austritt des Beschichtungsmaterials ermöglicht. Die Düse ist an eine Zuleitung für das Beschichtungsmaterial angeschlossen, welche sich an einem Vorratsbehälter befindet. Das Beschichtungsmaterial wird in einer Suspension oder über einen Gas- oder Flüssigkeitsstrom zugeleitet, der aus einem Vorratsbehälter bezogen wird, der mit der Zuleitung in Verbindung steht. Das Trägergas kann Luft oder, wenn das Beschichtungsmaterial empfindlich ist, ein Inertgas, wie Stickstoff oder Helium sein. Das Beschichtungsmaterial wird in dem Gas-/Flüssigkeitsstrom mit hohem Druck geführt. Somit erhalten die Partikel eine sehr hohe kinetische Energie. Das Beschichtungsma terial kann kontinuierlich oder gepulst aus der Düse austreten. Hierzu kann beispielsweise entweder die Gas-/Flüssigkeitszufuhr oder die Materialzufuhr oder beides stoßweise entweder in regelmäßigen oder unregelmäßigen Takten erfolgen. Eine Möglichkeit der gepulsten Zufuhr des Beschichtungsmaterials bietet ein Ventil, welches den Gas-/Flüssigkeitsstrom oder die Materialzufuhr taktweise unterbricht. Das Beschichtungsmaterial tritt dann aus der Düse aus. Die Düse ist vorteilhafterweise eine Hochgeschwindigkeitsdüse, die einen Austritt des Beschichtungsmaterials mit hoher Geschwindigkeit ermöglicht. Die Düse kann abnehmbar an der Austrittsöffnung angebracht sein, sodass sie variabel austauschbar ist. So können für verschiedene Materialien und Teilchengrößen unterschiedliche Düsen eingesetzt werden. Die Partikelgrößen, die zum Einsatz kommen, haben eine Größe in einem Bereich von 0,1 nm bis 100 μm. Je nach aufzutragender Schicht kann daher eine optimale Anpassung des erfindungsgemäßen Handstückes an die jeweiligen Erfordernisse erfolgen. An Stelle einer Düse können auch zwei oder mehrere Düsen treten, die vorzugsweise alle auf den gewünschten Teil der Oberfläche fokussiert werden. In der in 1 dargestellten Ausführungsform ist die Austrittsdüse ringförmig ausgestaltet und um die Austrittsstelle für den Laserstrahl 1 zentriert.
  • Die Zuleitung für das Beschichtungsmaterial kann auch fakultativ zuschaltbar ausgestaltet sein, sodass der Laserstrahl unabhängig von seinem Beschichtungszweck eingesetzt werden kann, um die Oberflächen zu behandeln.
  • Als Laser kommen grundsätzlich alle Laser in Betracht, die geeignet sind, das Beschichtungsmaterial aufzuschmelzen. Als Beschichtungsmaterial kommen sehr unterschiedliche Materialien, wie Kunststoffe, Metalle, Gläser, aber insbesondere Keramiken und biokompatible Keramiken in Betracht, welche sehr unterschiedliche Schmelzpunkte haben. Die eingesetzten Laser können verschiedene Energien besitzen. Jedoch erfüllen alle Laser, welche Strahlung einer Wellenlänge zwischen dem mittleren Infrarotbereich und der UV-Strahlung haben, die nötigen Voraussetzungen. Die Wellenlängen können in einem Bereich von 190 nm bis 25000 nm liegen. Insbesondere eignen sich CO2-Laser, Erbium-Laser, Excimer-Laser, Nd:YAG-, Nd:YLF-, Ho:YAG-, Dioden-Laser, Ti-Saphir-Laser oder auch eine Kombination dieser Laser, die wahlweise in den Strahlenweg eingekoppelt werden können. Aufgrund ihrer guten Absorption in Hydroxylapatit bieten sich besonders CO2-Laser zur Bearbeitung von biologischen Keramiken an. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Laserstrahlung gepulst. Dies erfolgt beispielsweise dadurch, dass die Laserquelle selbst gepulst betrieben wird, beispielsweise durch Anregung mit einem Hochfrequenzfeld oder mit einem veränderbaren Entladungsstrom – insbesondere bei einem Gaslaser –, oder dass die Laserstrahlung geeignet unterbrochen wird, beispielsweise durch einen Güteschalter (Q-Switch) oder durch das Vorsehen einer internen Blende (Chopper). Dies hat den Vorteil, dass besonders hohe Spitzenleistungen des Laserstrahls erreicht werden, was das Schmelzen der Partikel erleichtert und weiterhin, dass der Zielbereich der zu behandelnden Oberfläche thermisch nicht zu stark belastet wird. Die pulsweise Zufuhr des Beschichtungsma terials sollte dann zu dem Laserpuls synchronisiert sein.
  • Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung können feinste Partikel aus unterschiedlichen Materialien auf eine Oberfläche aufgeschmolzen werden. Dabei ist sowohl eine ein- bzw. mehrstufige Prozessführung möglich. Bei der einstufigen Prozessführung wird das Beschichtungsmaterial im Laserstrahl geschmolzen und trifft danach auf die zu beschichtende Oberfläche. Bei einer zweistufigen Prozessführung wird das Beschichtungsmaterial in einem ersten Schritt auf die Oberfläche appliziert und anschließend mit dem Laserstrahl in die zu beschichtende Oberfläche eingeschmolzen. Die in Frage kommenden Materialien sind beispielsweise Gläser oder Metalle, wie Gold, Silber, Platin und Titan. Keramiken, – insbesondere Oxidkeramiken, Aluminiumtitanat – oder Nichtoxidkeramiken, wie Siliciumcarbit, biokompatible Keramiken, deren chemische Zusammensetzung der natürlichen Zusammensetzung in beispielsweise Zähnen oder Knochen, aber auch den anorganischen Substanzen im menschlichen, tierischen, aber auch pflanzlichen Organismus entspricht, z.B. Hydroxylapatit, Apatite im Allgemeinen, Calziumcarbonate, Calciumphosphate aber auch Kunststoffe, wie beispielsweise Acrylate oder Kombinationen aus mindestens zwei ihrer Komponenten. Diese Materialien können als Pulver oder Pulversuspensionen verarbeitet werden. Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung können beispielsweise bei der zahnärztlichen Behandlung funktionelle Schichten, wie Schutzschichten auf Zähne aufgebracht werden, die kariesbeständig und/oder mechanisch besonders belastbar sind. Es können so Fehlstellen auf Zäh nen, Kavitäten oder Knochenoberflächen korrigiert werden. Die Oberflächen können verschleißfest gehärtet werden. Es ist auch möglich, Keramikinlays oder Zahnfüllungen mit der Zahnhartsubstanz unter Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu verschweißen.
  • Es ist auch möglich, außerhalb des menschlichen oder tierischen Körpers Implantate zu beschichten, die in den Körper eingebracht werden sollen.
  • Die erreichten Schichtdicken sollen Stärken zwischen einigen nm bis zu mehreren Millimetern betragen. Es können auch mehrere Schichten aufgetragen werden, die aus verschiedenen Materialen bestehen können.
  • Das Gerät ist hervorragend für den Freihandeinsatz in der ärztlichen Praxis geeignet, jedoch nicht auf diese Anwendung beschränkt. Das Handstück ist sterilisierbar. Dies ist dadurch möglich, dass das Handstück von den Zuleitungen trennbar und so ausgestaltet ist, dass es eine Sterilisationsbehandlung, beispielsweise durch Behandlung in einem Autoklaven und/oder eine Bestrahlung, beziehungsweise eine Behandlung mit sterilisierend wirkenden Chemikalien übersteht.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Handstück liegt ein miniaturisiertes Gerät zum Laserauftragsschweißen vor, welches erstmals für den Einsatz in der ärztlichen Praxis geeignet ist. Es kann auch bei der Beschichtung von verschlissenen Gelenken oder zum Versiegeln von Knochenbrüchen eingesetzt werden.

Claims (27)

  1. Handstück für ein ärztliches Behandlungsgerät mit einem Austritt für einen Laserstrahl und mindestens einer Austrittsöffnung für eine Zufuhr eines durch Laserstrahlung schmelzbaren oder verdampfbaren Beschichtungsmaterials, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnung (4) für die Zufuhr des durch Laserstrahlung schmelzbaren oder verdampfbaren Beschichtungsmaterials eine ringförmig um den Austritt (5) für den Laserstrahl (6) ausgebildete Düse ist, wobei der Austritt (5) für den Laserstrahl (6) im Zentrum der ringförmigen Düse positioniert ist.
  2. Handstück für ein ärztliches Behandlungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnung (4) für das schmelzbare oder verdampfbare Beschichtungsmaterial und der Austritt (5) für den Laserstrahl (6) so angeordnet sind, dass der Laserstrahl (6) und ein Strahl mit dem schmelzbaren oder verdampfbaren Beschichtungsmaterial auf einen gemeinsamen Punkt fokussiert sind.
  3. Handstück für ein ärztliches Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass es an ein Versorgungsgerät angeschlossen ist, welches die Zufuhr von partikelförmigen Materialien oder Suspensionen daraus und/oder von Laserlicht ermöglicht.
  4. Handstück für ein ärztliches Behandlungsgerät nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es über Mittel zur Zufuhr von Partikeln oder Suspensionen daraus verfügt.
  5. Handstück für ein ärztliches Behandlungsgerät nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zur Zufuhr von Partikeln eine Leitung ist, welche einen Gasstrom führt.
  6. Handstück für ein ärztliches Behandlungsgerät nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es über Mittel verfügt, welche eine gepulste Zufuhr des Beschichtungsmaterials ermöglichen.
  7. Handstück für ein ärztliches Behandlungsgerät nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es an einer Laserquelle angeschlossen ist, die Laserlicht einer Wellenlänge emittiert, die zwischen UV-Licht und Licht im mittleren Infrarotbereich liegt.
  8. Handstück für ein ärztliches Behandlungsgerät nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es an eine Laserquelle angeschlossen ist, die Laserlicht einer. Wellenlänge emittiert, die in einem Bereich zwischen 190 nm und 25 μm liegt.
  9. Handstück für ein ärztliches Behandlungsgerät nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Laserquelle ein CO2-Laser, ein Erbium-Laser, ein Excimer-Laser, ein Nd:YAG-, Nd:YLF-, Ho:YAG-, Dioden-Laser, Ti-Saphir-Laser oder mindestens ein Laser aus dieser Gruppe ist.
  10. Handstück für ein ärztliches Behandlungsgerät nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es über Mittel verfügt, welche den Laserstrahl (6) pulsen.
  11. Handstück für ein ärztliches Behandlungsgerät nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zum Pulsen des Laserstrahls (6) ein Chopper ist.
  12. Handstück für. ein ärztliches Behandlungsgerät nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die pulsweise Zufuhr des Beschichtungsmaterials und die Laserpulse synchronisiert sind.
  13. Handstück für ein ärztliches Behandlungsgerät nach einem vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnung (4) für das schmelzbare oder verdampfbare Beschichtungsmaterial eine Hochgeschwindigkeitsdüse ist.
  14. Handstück für ein ärztliches Behandlungsgerät nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ringförmige Düse austauschbar ist und die Dimensionierung der austauschbaren Düse der Partikelgröße angepasst werden kann.
  15. Handstück für ein ärztliches Behandlungsgerät nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnung (4) für das schmelzbare oder verdampfbare Beschichtungsmaterial den Durchtritt von Partikeln einer Größe von 0,1 nm bis 100 μm ermöglicht.
  16. Handstück für ein ärztliches Behandlungsgerät nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnung für das schmelzbare oder verdampfbare Beschichtungsmaterial und der Austritt für den Laserstrahl (6) gegenüber der Längsachse des Handstücks in einem Winkel abgewinkelt sind.
  17. Handstück für ein ärztliches Behandlungsgerät nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel zwischen 60° und 90° beträgt.
  18. Verwendung eines Handstückes für ein ärztliches Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 17 in einem zahnärztlichen Behandlungsgerät.
  19. Verfahren zur Beschichtung von Oberflächen, bei dem Laserlicht und ein durch Laserlicht schmelzbares oder verdampfbares Beschichtungsmaterial einer Behandlungsstelle zugeführt wird, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gas- oder Flüssigkeitsstrom auf die Behandlungsstelle fokussiert wird, der Partikel des schmelzbaren oder verdampfbaren Beschichtungsmaterials enthält.
  20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Partikel eine Größe in einem Bereich von 0,1 nm bis 100 μm besitzen.
  21. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 und 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Partikel durch den Laserstrahl aufgeheizt werden.
  22. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Partikel mindestens aus einer Komponente aus der Gruppe der Stoffe Metall, Keramik, Biokeramik, Glas und Kunststoff bestehen.
  23. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Partikel aus biokompatiblem Material bestehen.
  24. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Partikel aus Apatit, CaCO2, Hydroxylapatit und Phosphatglas bestehen.
  25. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass Laserlicht einer Wellenlänge in einem Bereich von 190 nm bis 25 μm eingesetzt wird.
  26. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schicht einer Dicke in einem Bereich von 1 nm bis 10 μm aufgebracht wird.
  27. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass ein Implantat behandelt wird.
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