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Die
Erfindung betrifft ein Paneel, insbesondere Fußbodenpaneel, mit den Merkmalen
des Oberbegriffes des Anspruches 1, das mechanisch mit weiteren
Paneelen mechanisch verbunden werden kann. Derartige Paneele werden
in typischer Weise für
einen Bodenbelag, beispielsweise Parkett oder Laminatfußboden,
oder für
Decken- und Wandverkleidungen verwendet.
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In
allen Fällen
lassen sich die einzelnen Paneele durch eine mechanische Verbindung
zu einer flächigen
Gesamtheit vereinen, so dass ein Verlegen der Paneele ohne Klebstoffe
oder zusätzliche
mechanische Befestigungselemente, z.B. Schrauben oder Nägel, möglich ist.
Insbesondere ergibt sich daraus der Vorteil, dass die Paneele sich
ohne ein Verleimen verlegen und somit wieder entfernen lassen können.
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Das
Paneel wird in bevorzugter Weise als Fußbodenpaneel eingesetzt und
vorzugsweise aus Laminatfußbodenpaneelen
aus einem Holzwerkstoff hergestellt. Als Holzwerkstoff kommen unter
anderen mitteldichte Faserplatte (MDF), hochdichte Faserplatte (HDF),
Spanplatte oder Oriented Strand Boards (OSB) in Frage. Die Paneele
können
auch aus Holz in Form von Parkettstäben oder -paneelen oder aus
einem Kunststoff bestehen. Die Paneele können auch für andere Verwendungen, beispielsweise
als Wand- oder Deckenpaneele eingesetzt werden.
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Aus
dem Stand der Technik der WO 94/26999 und WO 97/47834 sind Profilgeometrien bekannt,
die jeweils eine Nut-Feder-Verbindung
zum vertikalen Verriegeln aufweisen. Daneben weisen die Profile
eine horizontale Verriegelung auf, bei der ein Paar von in der Regel
schräg
zur Oberseite der Paneele ausgerichtete Verriegelungsflächen vorgesehen
ist. Die Verriegelungsflächen
für die
horizontale Verriegelung kommen während des Verbindens durch
einen Rastvorgang in Eingriff miteinander.
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Rastvorgang
bedeutet dabei, dass die Verriegelungselemente für die horizontale Verriegelung der
ersten Seitenkante eines ersten Paneels mit den Verriegelungsflächen der
horizontalen Verriegelung der zweiten Seitenkante eines zweiten
Paneels in Berührung
kommen. Durch die Berührung
wird während
des Vorgangs des Verbindens mindestens ein Element der Verbindung
verbogen, so dass es zum Einrasten, also zum Zurückbiegen des Elementes kommt.
Daher ist bei den Verbindungen jeweils ein mechanischer Widerstand
zu überwinden,
unabhängig
davon, ob die Paneele horizontal aufeinander zu geschoben werden
oder ob sie durch eine Schwenkbewegung miteinander in Eingriff gebracht
werden. Die Verbindungen werden daher auch Rast- oder Schnappverbindungen
genannt.
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Insbesondere
aus der WO 97/47834 ist darüber
hinaus bekannt, eine derartige Verbindung von Paneelen kraftschlüssig auszubilden.
Das bedeutet, dass die Verriegelungselemente im verbundenen Zustand
zumindest teilweise durchgebogen sind und eine zusammenziehende
Kraft ausüben.
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Aus
der
US 4,426,820 ist
des weiteren eine Verbindung bekannt, die eine rein formschlüssige Profilgeometrie
aufweist. Hier kommt es während des
Zusammenfügens
der Bauteile nicht zu einem Verbiegen der Verbindungselemente, jedoch
kann auch hier nicht verhindert werden, dass die Elemente der horizontalen
Verbindung während
des Zusammensetzens der Paneele aneinander anliegen.
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Letztlich
kommt es auf eine sehr genauen Passung zwischen den Elementen an,
sowohl für
die vertikale Verriegelung durch Nut und Feder als auch für die horizontale
Verbindung. Diese Passung wird allerdings dadurch beeinträchtigt,
dass während
des Zusammenfügens
der Paneele Kräfte
aufgebaut werden, die insbesondere die Verbindungselemente der horizontalen
Verbindung verformen können.
Eine schlechte Passung ist dann die Folge.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher das technische Problem zugrunde,
ein Paneel anzugeben, bei dem die Passgenauigkeit sowohl der vertikalen
Verriegelung als auch der horizontalen Verbindung verbessert wird.
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Das
zuvor aufgezeigte technische Problem wird bei dem gattungsgemäßen Paneel
erfindungsgemäß durch
die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruches 1 gelöst. Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben
und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
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Das
erfindungsgemäße Paneel
weist gemäß Anspruch
1 die folgenden Merkmale auf.
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Eine
erste Seitenkante und eine gegenüberliegende
zweite Seitenkante sind wie bei allen rechteckigen Paneelen vorgesehen.
Die Erfindung betrifft zwar hauptsächlich ein Paar von Seitenkanten,
die nachfolgend beschriebenen Profilgeometrien können jedoch an beiden Paaren
von Seitenkanten angeordnet sein. Die Profile der ersten und zweiten
Seitenkante sind dabei komplementär ausgebildet und können miteinander
zum Erzeugen der vertikalen Verriegelung und horizontalen Verbindung
miteinander in Verbindung gebracht werden.
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Im
folgenden wird zunächst
die erste Seitenkante und im Anschluss daran die zweite Seitenkante beschrieben.
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Die
erste Seitenkante weist die folgenden Merkmale auf:
- – eine
erste Anlagefläche,
die am oberen Ende der ersten Seitenkante angeordnet ist,
- – eine
Nut, die an der ersten Seitenkante ausgebildet ist,
- – eine
obere Lippe, die die Nut nach oben begrenzt,
- – eine
untere Lippe, die die Nut nach unten begrenzt, wobei das distale
Ende der unteren Lippe über
das distale Ende der oberen Lippe hinausragt,
- – eine
erste Passfläche,
die an der oberen Lippe angeordnet ist,
- – eine
zweite Passfläche,
die an der unteren Lippe im Bereich des Nutgrundes angeordnet ist
und
- – eine
zweite Anlagefläche,
die an der unteren Lippe im Bereich des distalen Endes angeordnet ist.
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Die
erste Passfläche
und die zweite Passfläche
bilden an der ersten Seitenkante die Passflächen für die vertikale Verriegelung.
Die erste Anlagefläche und
die zweite Anlagefläche
bilden an der ersten Seitenkante die Flächen zur Bildung der horizontalen Verbindung.
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Die
zweite Seitenkante weist die folgenden Merkmale auf:
- – eine
dritte Anlagefläche,
die am oberen Ende der zweiten Seitenkante angeordnet ist,
- – eine
Feder, die an der zweiten Seitenkante ausgebildet ist,
- – eine
dritte Passfläche,
die an der Oberseite der Feder angeordnet ist,
- – eine
vierte Passfläche,
die an der Unterseite der Feder im Bereich des distalen Endes angeordnet ist,
und
- – eine
vierte Anlagefläche,
die beabstandet vom distalen Ende an der Unterseite der Feder angeordnet
ist.
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Die
dritte Passfläche
und die vierte Passfläche
bilden an der zweiten Seitenkante die Passflächen für die vertikale Verriegelung.
Die dritte Anlagefläche
und die vierte Anlagefläche
bilden an der zweiten Seitenkante die Flächen zur Bildung der horizontalen
Verbindung.
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Im
verbundenen Zustand zweier Paneele entlang zweier komplementärer Seitenkanten
liegen die erste und dritte Anlagefläche, die zweite und vierte
Anlagefläche,
die erste und dritte Passfläche
und die zweite und vierte Passfläche
paarweise aneinander an.
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Erfindungsgemäß ist erkannt
worden,
- – dass
die zweite und vierte Passfläche
im Querschnitt eine kreissgmentförmige
Kontur aufweisen, wobei der Mittelpunkt des Kreises im Bereich der
oberen Abschnitte der Seitenkanten liegt und der Kreis einen vorgegebenen
Radius zum Mittelpunkt aufweist,
- – dass
die zweite Anlagefläche
und die vierte Anlagefläche
einen Abstand zum Mittelpunkt aufweisen, der größer als der Radius ist und
- – dass
der Abstand der zweiten Anlagefläche
und der vierten Anlagefläche
zum Mittelpunkt in Richtung des distalen Endes der unteren Lippe
größer wird.
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Das
bedeutet, dass während
des Verbindens zweier Paneele entlang einer ersten Seitenkante und einer
zweiten Seitenkante ein neues Paneel mit einer zweiten Seitenkante
zunächst
in einem Winkel an die erste Seitenkante eines bereits am Boden
liegenden Paneels herangeführt
wird. Dann liegen das erste Paneel und das zweite Paneel im Bereich
der oberen Ecke der Seitenkanten und gleichzeitig das vordere Ende
der vierte Passfläche
der Feder an der unteren Lippe an. Während des nachfolgenden Herabschwenkens
des zweiten Paneels relativ zum ersten Paneel gleitet die vierte
Passfläche
entlang der zweiten Passfläche,
da diese ein Kreissegment bilden und die Paneele im Bereich des
Mittelpunktes aneinander anliegen und um diesen Mittelpunkt verschwenkt
werden. Das bedeutet, dass während
der Bewegung keine besondere Kraftanstrengung notwendig ist und
die zweite und vierte Passfläche
nicht übermäßig aneinandergedrückt werden.
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Während der
zuvor beschriebenen Schwenkbewegung sind die zweite Anlagefläche und vierte
Anlagefläche
beabstandet voneinander angeordnet, was durch die erfindungsgemäße Geometrie sichergestellt
wird. Denn dadurch, dass die zweite Anlagefläche und die vierte Anlagefläche eine
Kontur aufweisen, deren Abstand zum Mittelpunkt der Drehbewegung
in Richtung des distalen Endes der unteren Lippe immer größer wird,
gibt es keine Flächen, die
vor dem Ende der Schwenkbewegung aneinander anliegen können. Die
Geometrie ist so gewählt, dass
erst nach Abschluss bzw. aufgrund von Herstellungstoleranzen erst
kurz vor dem Abschluss der Schwenkbewegung die zweite Anlagefläche und
die vierte Anlagefläche
miteinander in Berührung
kommen.
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Bei
der Beschreibung der Profilgeometrie wird zwischen vertikaler Verriegelung
und horizontaler Verbindung unterschieden. Dieses geschieht zur Verdeutlichung,
dass es sich bei der Nut-Feder-Verbindung neben einem Formschluss
auch um eine Presspassung handeln kann, dass also ein sehr fester
vertikaler Sitz, also eine Verriegelung, erzeugt werden kann. Dagegen
stellen die horizontalen Verbindungsmittel bewusst nur Mittel für eine formschlüssige Verbindung
dar, die innerhalb der Herstellungstoleranzen also nicht zu einer
Presspassung führen.
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Die
vorliegende Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert, wozu
auf die beigefügte
Zeichnung Bezug genommen wird. In der Zeichnung zeigen
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1–4 ein
erstes Ausführungsbeispiel
im Querschnitt,
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5–8 ein
zweites Ausführungsbeispiel
im Querschnitt,
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9–11 ein
drittes Ausführungsbeispiel
im Querschnitt,
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12 ein viertes Ausführungsbeispiel
im Querschnitt,
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13 ein fünftes Ausführungsbeispiel im Querschnitt
und
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14 ein sechstes Ausführungsbeispiel
im Querschnitt,
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Die 1 bis 4 zeigen eine erstes Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. 1 zeigt
die genaue Profilgeometrie der miteinander verbundenen Paneele, 2 und 3 zeigen separat die erste und die zweite
Seitenkante und 4a bis 4c zeigen die Schwenkbewegung
während
des Ineinanderfügens
der beiden Seitenkanten.
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In 1 sind zwei Paneele dargestellt,
die mit zueinander korrespondierenden Seitenkanten versehen sind,
die miteinander mechanisch verbunden werden können. Die Erfindung betrifft
allerdings hauptsächlich
ein einzelnes Paneel an sich, so dass im folgenden die Beschreibung
des einen Paneels mit zwei verschiedenen Seitenkanten anhand von zwei
in 1 nebeneinander abgebildeten
Paneelen beschrieben wird, deren Seitenkanten separat in den 2 und 3 dargestellt sind.
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Das
Paneel 2 weist gemäß 2 eine erste Seitenkante 4 und
gemäß 3 eine gegenüberliegende
zweite Seitenkante 6 auf.
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Die
erste Seitenkante 4 weist eine erste Anlagefläche 8 auf,
die am oberen Ende der ersten Seitenkante 4 angeordnet
ist.
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Weiterhin
ist eine Nut 10 vorgesehen, die eine obere Lippe 12,
die die Nut 10 nach oben begrenzt, und eine untere Lippe 14 aufweist,
die die Nut 10 nach unten begrenzt. Das distale Ende der
unteren Lippe 14 ragt über
das distale Ende der oberen Lippe 12 hinaus.
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Eine
erste Passfläche 16 ist
an der oberen Lippe 12 angeordnet und eine zweite Passfläche 18 ist
an der unteren Lippe 14 im Bereich des Nutgrundes 20 angeordnet.
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Eine
zweite Anlagefläche 22 ist
an der unteren Lippe 14 im Bereich deren distalen Endes
angeordnet.
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Die
zweite Seitenkante 6 weist am oberen Ende eine dritte Anlagefläche 24 auf.
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Des
weiteren ist an der zweiten Seitenkante 6 eine Feder 26 vorgesehen,
die eine dritte Passfläche 28 an
der Oberseite und an der Unterseite eine vierte Passfläche 30 aufweist.
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Eine
vierte Anlagefläche 32 ist
beabstandet vom distalen Ende an der Unterseite der Feder 26 angeordnet.
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Im
in 1 dargestellten verbundenen
Zustand zweier komplementärer
Seitenkanten 4 und 6 liegen die erste Anlagefläche 8 und
die dritte Anlagefläche 24,
die zweite Anlagefläche 22 und
die vierte Anlagefläche 32,
die erste Passfläche 16 und
die dritte Passfläche 28 sowie
die zweite Passfläche 18 und die
vierte Passfläche 30 paarweise
aneinander an.
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Erfindungsgemäß weisen
die zweite Passfläche 18 und
vierte Passfläche 30 im
Querschnitt eine kreissgmentförmige
Kontur auf. Der Mittelpunkt M1 des Kreises
liegt im Bereich der oberen Abschnitte der Seitenkanten 4 und 6 und
der Kreis weist einen Radius r1 zum Mittelpunkt
M1 auf. In dreidimensionaler Betrachtung
weisen die zweite Passfläche 18 und die
vierte Passfläche 30 also
eine teilzylindrische Form auf.
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Weiterhin
weisen die zweite Anlagefläche 22 und
die vierte Anlagefläche 32 einen
Abstand a zum Mittelpunkt M1 auf, der größer als
der Radius r1 ist. Des weiteren wird der
Abstand a zum Mittelpunkt M1 in Richtung
des distalen Endes der unteren Lippe 14 größer. Dieses
wird durch die Abstandspfeile a1, a und
a2 verdeutlicht. Der zum Nutgrund nächste Abstand
a1 ist kürzer
als jeder weitere Abstand a, die jeweils wiederum alle kleiner als
der am weitesten außen
liegende Abstand a2 sind. Mit anderen Worten nimmt
der Abstand a von innen in Richtung zum distalen Ende der unteren
Lippe nach außen
hin stetig zu.
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Zur
Verdeutlichung ist in 1 eine
gestrichelte Hilfslinie H eingezeichnet, die ein Kreissegment kennzeichnet,
das am am weitesten innen liegenden Punkt der Anlageflächen 22 und 32 beginnt und
einen Radius der Länge
b1 aufweist. Aus dem zunehmenden Abstand
zwischen der Hilfslinie H und den Anlageflächen 22 und 32 wird
die zuvor beschriebene Geometrie deutlich.
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Die
Schwenkbewegung beim Verbinden von zwei Seitenkanten wird anhand
der 4a bis 4c näher erläutert.
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Ausgehend
von 4a liegt ein erstes
Paneel 2 am Boden in einer horizontalen Position und von
rechts kommend wird ein weiteres Paneel 2 in Anlage mit
dem ersten Paneel 2 gebracht. Die beiden oberen Ecken der
Seitenkanten 4 und 6 berühren sich und der vordere Bereich
der Passfläche 30 liegt an
der Passfläche 18 an.
In dieser Position sind die Anlageflächen 22 und 32 beabstandet
voneinander angeordnet, wie in 4a am
entsprechenden Spalt zu erkennen ist. Dasselbe gilt für die Passflächen 16 und 28 sowie
für die
Anlageflächen 8 und 24.
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In 4b sind die Paneelen 2 bereits
ein Stück
zueinander verschwenkt worden, jedoch ist die Schwenkbewegung noch
nicht beendet. Die Passflächen 18 und 22 liegen
entlang eines längeren
Abschnittes verglichen mit 4a aneinander
an, während
die Anlageflächen 22 und 32 weiterhin
beabstandet voneinander angeordnet sind, auch wenn der Abstand sich
gegenüber
der in 4a gezeigten
Position verringert hat. Dasselbe gilt wiederum für die Passflächen 16 und 28 sowie
für die
Anlageflächen 8 und 24.
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Bei
der in 4c gezeigten
Position ist die Schwenkbewegung beendet und die beschriebenen Passflächenpaare
und Anlageflächenpaare
liegen aneinander an.
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Somit
kommt es einerseits zwischen der Nut 10 und der Feder 26 zu
einem Formschluss oder ggf. bei entsprechenden Abmessungen der Elemente
zu einer Presspassung. Andererseits wird im Bereich der Anlageflächenpaare 8, 24 sowie 22, 32 innerhalb der
Herstellungstoleranzen ein reiner Formschluss erreicht.
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Die
für die
Verbindung wesentlichen Passflächen
und Anlageflächen
werden also während
des Verbindens nicht zu starken Belastungen ausgesetzt und zwei
Paneele können
entlang der Seitenkanten ohne Beschädigung der Verriegelungs- und
Verbindungselemente miteinander in Eingriff gebracht werden.
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Wie
sich weiterhin aus 1 ergibt,
stimmt der Mittelpunkt M1 mit der oberen
Ecke der Seitenkanten 4 und 6 überein. Dadurch wird sicher
gestellt, dass während
der Schwenkbewegung die Passflächen 18 und 30 aufeinander
gleiten können
und sich nicht gegeneinander verkeilen. Die Schwenkbewegung wird
also nicht durch die Passflächen 18 und 30 behindert.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung, die
in den 1 bis 4 dargestellt ist, weisen
die zweite Anlagefläche 22 und
vierte Anlagefläche 32 im
Querschnitt eine gekrümmte Kontur
auf. Dadurch wird erreicht, dass im Bereich des distalen Endes der
unteren Lippe 14 die Kontur der Anlageflächen 22 und 32 möglichst
steil verläuft und
eine gute Verbindung in horizontaler Richtung ermöglicht.
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Insbesondere
weisen die zweite Anlagefläche 22 und
die vierte Anlagefläche 32 im
Querschnitt zumindest abschnittsweise eine kreisegmentförmige Kontur
auf. Der Mittelpunkt M2 des Kreises ist
dabei in Richtung des distalen Endes der unteren Lippe 14, also
in den Figuren nach rechts, um einen Abstand b (siehe 1) beabstandet vom ersten
Mittelpunkt M1 angeordnet. Der Radius r2 der Kontur der Anlageflächen 22 und 32 ist
dabei größer als
der Radius r1 oder gleich dem Radius r1. Dadurch wird in jedem Fall sichergestellt,
dass sich der Abstand a der Anlageflächen 22 und 32 in
den Figuren nach rechts hin stetig vergrößert.
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Unter
bestimmten Voraussetzungen ist es sogar möglich, dass der Radius r2 der Kontur der Anlageflächen 22 und 32 kleiner
als der Radius r1 gewählt werden kann. Dadurch wird
ein steilerer Verlauf der Anlageflächen 22 und 32 im
Bereich des distalen Endes der unteren Lippe 14 erreicht.
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Im
folgenden werden weitere Ausgestaltungen ausgehend vom ersten Ausführungsbeispiel
erläutert.
Dabei bezeichnen in den jeweiligen Figuren gleiche Bezugszeichen
gleiche Merkmale, wie sie zuvor anhand des ersten Ausführungsbeispiels
erläutert
worden sind. Die Merkmale mit Abweichungen gegenüber dem ersten Ausführungsbeispiel
sind mit Strichen gekennzeichnet. Im folgenden werden jeweils nur
die Unterschiede zum ersten Ausführungsbeispiel
erläutert.
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In
den 5 bis 8 ist ein zweites Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Paneels 2 dargestellt.
Im Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel
weisen die zweite Anlagefläche 22'' und die vierte Anlagefläche 32'' im Querschnitt eine geradlinige
und in Richtung des distalen Endes der unteren Lippe 14 schräg nach oben
ansteigende Kontur auf. Dieses ist in den 5 bis 7 zu
erkennen.
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Trotz
dieses Unterschiedes zum ersten Ausführungsbeispiel ist sichergestellt,
dass der Abstand der Anlageflächen 22'' und 32'' zum
Mittelpunkt M1 nach außen hin größer wird. Dieses wird in 5 anhand der eingezeichneten
Abstandspfeile b1, b und b2 sowie
der Hilfslinie H deutlich.
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Die
in den 8a bis 8c dargestellt Schwenkbewegung
ist im Wesentlichen ebenfalls die gleiche wie beim ersten Ausführungsbeispiel.
Auch hier kommen vor allem die Anlageflächen 22'' und 32'' erst zum Ende der Schwenkbewegung
in Anlage aneinander.
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Ansonsten
gelten für
die 5 bis 8 die gleichen Ausführungen,
wie sie für
das erste Ausführungsbeispiel
anhand der 1 bis 4 angegeben worden sind.
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Die 9 bis 11 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel,
das im Wesentlichen eine Kombination der Merkmale der ersten beiden
Ausführungsbeispiele
darstellt. Denn die Anlagenflächen 22''' und 32''' sind
aus einem gekrümmten,
insbesondere kreissegmentförmigen
Abschnitt 22'''a bzw. 32'''a und einem
geradlinigen Abschnitt 22'''b bzw. 32'''b zusammengesetzt.
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Das
in den 12a bis 12c gezeigte Ausführungsbeispiel
weist identische Passflächen
und Anlageflächen
wie das erste Ausführungsbeispiel
gemäß der 1 bis 4 auf.
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Zusätzlich ist
im Bereich der ersten Anlagefläche 8 ein
Keder 34 befestigt. Dieser Keder besteht aus einem elastischen
Werkstoff, insbesondere Kunststoff, beispielsweise aus einem PVC-Kunststoff,
und weist die folgende Geometrie auf.
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Der
Keder 34 schließt
mit der Oberseite 36 des Paneels 2 bündig ab
und weist einen geringen Überstand über die
erste Anlagefläche 8 hinaus
auf. Während
der in den 12a bis 12c dargestellten Schwenkbewegung
wird der Keder 34 durch die zunehmende Anlagekraft, die
durch die Anlagefläche 24 ausgeübt wird,
in Richtung der Oberseite 36 zusammengedrückt. Dadurch
entsteht eine abgedichtete Verbindung der Seitenkanten 4 und 6,
wobei zudem aufgrund der Elastizität des Keders 34 eine
gegen die Anlageflächen 22 und 32 drückende Kraft
erzeugt wird. Der Keder 34 ist nach außen hin sichtbar und kann für optische
Effekte eingesetzt werden.
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Der
Keder 34 kann auch im Bereich der zweiten Anlagefläche 24 befestigt
sein, um während
der Schwenkbewegung durch die Anlagefläche 8 zusammengedrückt zu werden.
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Das
in den 13a bis 13c gezeigte Ausführungsbeispiel
weist identische Passflächen
und Anlageflächen
wie das erste Ausführungsbeispiel
gemäß der 1 bis 4 auf.
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Zusätzlich ist
im Bereich der zweiten Anlagefläche 22 ein
elastisches Element 38 angeordnet, das einen geringfügigen Überstand über die
zweite Anlagefläche 22 hinaus
aufweist. Das elastische Element 38 besteht aus einem elastischen
Werkstoff, insbesondere Kunststoff, beispielsweise aus einem PVC-Kunststoff,
und weist die folgende Geometrie auf.
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Das
elastische Element 38 ist in der Anlagefläche 22 eingelassen
und weist einen geringen Überstand über die
Anlagefläche 22 hinaus
auf. Während
der in den 13a bis 13c dargestellten Schwenkbewegung
wird das elastische Element 38 durch die zunehmende Anlagekraft,
die durch die Anlagefläche 32 ausgeübt wird,
in Richtung der Anlagefläche 22 zusammengedrückt. Dadurch
entsteht aufgrund der Elastizität
des Elements 38 eine gegen die Anlageflächen 8 und 24 drückende Kraft.
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Das
elastische Element 38 kann auch im Bereich der vierten
Anlagefläche 32 angeordnet
sein, so dass es während
der Schwenkbewegung durch die zunehmende Anlagekraft von der Anlagefläche 22 zusammengedrückt wird.
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Wie
sich aus 1, 4c, 5, 8c, 11c, 12c, 13c und 14c ergibt, ist im verbundenen
Zustand zwischen den aneinander anliegenden zweiten und vierten Passfläche 18 und 30 und
den aneinander anliegenden zweiten und vierten Anlagefläche 22 und 32 ein Hohlraum 40 ausgebildet.
Dieses stellt lediglich eine Option dar, denn es ist auch möglich, die
Profilgeometrie so zu wählen,
dass die Passfläche 18 und
die Anlagefläche 22 sowie
die Passfläche 30 und
die Anlagefläche 32 nahtlos
ineinander übergehen.
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In
bevorzugter Weise ist eine Leimschicht 42 im Hohlraum 40 werkseitig
aufgebracht, so dass beim Zusammenfügen der Seitenkanten 4 und 6 eine klebende
Verbindung entsteht, die zusätzlich
zu den Verriegelungs- und Verbindungselementen einem Auseinandergehen
der Seitenkanten entgegenwirkt.
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Als
Leim kommen dabei alle gängigen
Klebstoffe in Frage, die sich für
eine Vorverleimung eignen.