DE10350443A1 - Vorrichtung zur Aufnahme des Gewichtes einer ein- oder zweiflügeligen Tür für einen Schaltschrank - Google Patents
Vorrichtung zur Aufnahme des Gewichtes einer ein- oder zweiflügeligen Tür für einen Schaltschrank Download PDFInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme des Gewichtes einer ein- oder zweiflügeligen Tür für einen Schaltschrank, dessen Rahmen aus Profilstäben zusammengesetzt ist, wobei bei einer einflügeligen Tür die freie vertikale Seitenkante der Tür gegen einen vertikal verlaufenden Profilstab anschlägt und bei einer zweiflügeligen Tür sich die vertikalen freien Seitenkanten berühren bzw. in einem geringen Abstand zueinander enden, wenn die zweiflügelige Tür geschlossen ist. Wenigstens ein Führungselement (20) ist mit wenigstens je einer Auflaufschräge (22, 23; 24, 24a, 24b) vorgesehen, das DOLLAR A - bei einer einflügeligen Tür im Bereich an der freien Seitenkante angeordnet ist und mit einer Auflaufkante (19) an dem Profilstab, gegen den die Tür anschlägt, zusammenwirkt, dergestalt, dass beim Schließen das Führungselement (20) mit seiner Auflaufschräge (22) auf die Auflaufkante (19) aufgleitet und damit einen Teil des Gewichtes der Tür aufnimmt, und das DOLLAR A bei einer zweiflügeligen Tür im Bereich der oberen Seitenkante und in der Nähe der freien Seitenkanten jedes Türflügels angeordnet ist und mit seiner Auflaufschräge (24) beim Schließen auf je einer Auflaufkante wenigstens am oberen horizontal verlaufenden Profilstab aufläuft und damit einen Teil des Gewichtes der Türflügel aufnimmt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
- Ein elektrischer Schaltschrank, in den Komponenten, insbesondere für Niederspannung eingebaut sind, besitzt einen elektrischen Rahmen, der aus Profilstäben zusammengesetzt ist, die an ihren Ecken mittels eines Eckverbinders mechanisch miteinander verbunden sind. Darüber hinaus besitzt ein derartiger Schaltschrank eine Tür, die als einflügelige Tür oder zweiflügelige Tür ausgebildet sein kann. Die einflügelige Tür ist mit einer vertikalen Seitenkante an einem vertikalen, vorne liegenden Profilstab angelenkt; mit der anderen Seitenkante schlägt die Tür gegen den anderen vertikalen Profilstab an und kann dort mittels eines Verschlusses verriegelt werden. Ein solcher Verschluss wird bei manchen Schaftschränken durch zwei vertikal verlaufende Stangen gebildet, die mittels eines manuell betätigbaren Drehgriffes nach oben bzw. nach unten bewegt werden; die obere Verschlussstange bewegt sich nach oben und die untere nach unten, um einen Verschluss der Tür zu erzielen. Es besteht auch die Möglichkeit, mit dem Drehgriff ein Schwenkmesser zu betätigen, das hinter einen Anschlag am vertikalen Profilstab greifen kann.
- Bei einer zweiflügeligen Tür sind beide Flügel mit ihren einen, jeweils entgegengesetzt liegenden, vertikal verlaufenden Seitenkanten an je einem Profilstab gelenkig aufgehängt; im geschlossenen Zustand überlappen sich die Türflügel und der Verschluss erfolgt dadurch, dass, wie bei einer einflügeligen Tür, manuell angetriebene Schließstange nach oben und nach unten hinter Anschlägen ausgefahren werden.
- Das Gewicht der Tür bzw. der Türflügel bei den derzeit bekannten Niederspannungsschaltschränken wird im wesentlichen durch die gelenkige Aufhängung der Tür bzw. der Türflügel an dem bzw. den Profilstäben erzielt.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der die Belastung der Türgelenke verringert ist.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Anspruches 1.
- Erfindungsgemäß wird wenigstens ein Führungselement mit wenigstens einer Auflaufschrägfläche oder Auflaufschräge vorgesehen, das bei einer einflügeligen Tür im Bereich and er freien Seitenkante angeordnet ist und mit einer Auflaufkante an dem Profilstab, gegen den die Tür anschlägt, zusammenwirkt, dergestalt, dass beim Schließen das Führungselement mit seiner Auflaufschräge auf die Auflaufkante aufgleitet und damit einen Teil des Gewichts der Tür aufnimmt.
- Bei einer zweiflügeligen Tür befindet sich das wenigstens eine Führungselement im Bereich der oberen Seitenkante jedes Türflügels und in der Nähe der vertikalen freien Seitenkanten und gleitet mit seiner Auflaufschräge beim Schließen auf je eine Auflaufkante wenigstens am oberen horizontalen Profilstab auf, so dass das Führungselement die Gewichte der Türflügel aufnimmt. In zweckmäßiger Weise sind an beiden Türflügeln im Bereich der freien Seitenkanten je ein Führungselement angebracht.
- Mit der Verwendung des Führungselementes bzw. der Führungselemente sind die Türgelenke nicht mehr durch das gesamte Gewicht der Tür bzw. der Türflügel belastet; ein Teil des Gewichtes wird dann auch von den Führungselementen aufgenommen.
- Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann das Führungselement dann, wenn die Verschließstangen aus Flachmaterial gebildet sind, mit einer Nase ausgebildet sein, welche Nase eine Kante der Verschließstange zu deren Führung übergreift.
- Dabei kann das Führungselement eine Gleitfläche für die Verschließstange aufweisen, an der die Nase angeformt ist.
- In zweckmäßiger Weise ist die Verschließstange so angeordnet, dass sie mit ihren Stangenseitenflächen senkrecht zur Befestigungsebene für das Führungselement ausgerichtet ist; die Gleitfläche verläuft somit in zweckmäßiger Weise senkrecht zur Befestigungsebene; die Nase ist L-förmig ausgebildet, wobei der freie Schenkel der L-Form parallel zur Gleitfläche hin zur Befestigungsebene verläuft, so dass dann, wenn die Verschließstange mit ihren Breitseitenflächen senkrecht zur Türfläche eingebaut ist, die Nase die freie Längskante übergreift und die Verschließstange mit ihrer Breitseite auf der Gleitfläche entlang gleitet.
- Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Führungselement trapezoid ausgebildet, wobei außer der Befestigungsfläche und der Gleitfläche, die senkrecht zueinander verlaufen, alle anderen Begrenzungsflächen sich zum – von der Befestigungsfläche aus gesehen – freien Ende hin verjüngen.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung sind den weiteren Unteransprüchen zu entnehmen.
- Anhand der Zeichnung, in der zwei Ausführungsbeispiele dargestellt sind, soll die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen und weitere Vorteile näher erläutert und beschrieben werden.
- Es zeigen
-
1 bis3 drei unterschiedliche perspektivische Ansichten eines Führungselementes -
4 ein Türblatt mit einem erfindungsgemäßen Führungselement gemäß den1 bis3 und einer Auflaufkante und -
5 eine perspektivische Ansicht auf den oberen Teilbereich einer zweiflügeligen Tür. - Es sei zunächst Bezug genommen auf die
4 . - Ein Schaltschrank für eine Niederspannungsschaltanlage umfasst als Basisstruktur einen Rahmen, der aus mehreren Profilstäben, die senkrecht aufeinander stehen und mittels Eckverbindern miteinander verbunden sind, zusammengesetzt ist.
- Die
4 zeigt nun den vertikal verlaufenden Profilstab10 des nicht weiter dargestellten Rahmens, gegen den die Seitenkante11 einer einflügeligen Tür 12 zum Anliegen kommt. - An der Außenfläche des Profilstabes
10 , der eine dreieckförmige Querschnittsform mit einer Hypotenuse14 aufweist, die gesehen vom Schaltschrankinneren nach außen gerichtet ist, ist ein Haltebock13 befestigt, der etwa eine langgestreckte rechteckige Basisplatte15 aufweist, an dem Arme16 und17 angeformt sind, von denen der obere Arm16 , ebenso wie der untere Arm17 , einen parallel zur Frontwand bzw. zur Türfläche verlaufenden Schenkel18 aufweist, dessen in der Zeichnung4 obere Stirnkante19 eine Auflaufkante für ein in Inneren der Tür12 befestigtes Führungselement20 bildet. - Das Führungselement
20 ist in den1 bis3 näher beschrieben. Es besitzt eine Befestigungsseite21 , die auch als Befestigungsfläche bezeichnet wird und mit der das Führungselement20 auf die Innenfläche der Tür12 aufgesetzt und daran befestigt ist. Ausgehend von dieser Befestigungsfläche21 erstrecken sich Auflaufflächen22 ,23 und24 , wobei die beiden Auflaufflächen22 und23 sich – ausgehend von der Befestigungsfläche21 – bis zum freien Ende hin einander annähern, so dass beide miteinander eine V-Form bilden, die hin zur Befestigungsfläche21 offen ist. Die Auflaufflächen24 verlaufen unter einem Winkel < 90° zur Befestigungsfläche, so dass auch diese Flächen24 Auflaufflächen sind. In der1 sind zwei Auflaufflächen24 gezeichnet, die die Be zugsziffern24a und24b aufweisen; beide Auflaufflächen24a und24b liegen in einer Ebene und der zwischen den Führungselementabschnitten20a und20b befindliche Zwischenraum hat lediglich die Aufgabe, das Gewicht des Führungselementes20 zu reduzieren. - Senkrecht zur Befestigungsfläche
21 ist eine Gleitfläche25 angeformt, an deren der Befestigungsfläche21 entgegengesetzt liegenden Kante26 eine hakenförmige oder L-förmige Nase27 angeformt ist, die einen senkrecht zur Gleitfläche25 bzw. parallel zur Befestigungsfläche21 verlaufenden ersten Schenkel28 und einen parallel zur Gleitfläche25 zur Befestigungsfläche21 hin vorspringenden zweiten Schenkel29 aufweist. - Es sei nun Bezug genommen auf die
4 . An der Innenseite des Türblatts11 ist mittels einer Schraubenverbindung30 das in den1 bis3 dargestellte Führungselement20 befestigt, wobei die Befestigungsfläche21 auf der Innenfläche des Türblattes zu liegen kommt. Zum Durchstecken der Schraubenverbindung30 ist in dem Führungselement20 ein Durchgangsloch31 vorgesehen. Dass dabei auch Aussparungen32 und dergleichen vorgesehen sind, ist für die Erfindung nicht von Bedeutung. Von der Befestigungsfläche21 ausgehende Aussparungen33 und34 , die sich bis in die freien Enden der Teile20a ,20b hinein fortsetzen, dienen lediglich zur Gewichtseinsparung. - Auf der Innenseite der Tür ist ein nicht näher dargestelltes Betätigungsschloss
35 angeordnet, welches mittels eines auf der Außenseite des Türblatts angeordneten Handgriffes36 betätigt werden kann. Dieses Schloss35 dient dazu, Verschlussstangen37 und38 zu verschieben, wobei zum Verschließen die Verschlussstange37 in Pfeilrichtung V1 nach oben und die Verschlussstange38 in Pfeilrichtung V2 nach unten bewegt werden bzw. zum Entriegeln des Verschlusses in umgekehrte Richtung. Die Verschließstangen37 besitzen einen langgestreckten rechteckigen Querschnitt, wobei die Breitseitenflächen39 der Verschließstangen37 ,38 senkrecht zum Türblatt verlaufen. Eine der Seitenflächen39 gleitet an der Gleitfläche25 des Führungselementes und die Verschlussstangen sind, da ihre dem Türblatt entgegengesetzt liegende schmale Längskante von dem Schenkel29 umfasst ist, von dem Führungselement geführt. - Wenn nun die Tür geschlossen werden soll, dann bewegt sich die senkrechte freie Seitenkante der Tür
11 in Pfeilrichtung S gegen den Profilstab10 , wobei die Auflauffläche oder Seitenfläche22 gegen die Auflaufkante 19 am Schenkel18 aufgleitet; dadurch wird die Tür angehoben und ein Teil des Gewichtes von der Auflaufkante19 und der Auflauffläche22 am Führungsteil20 getragen. - Es sei nun Bezug genommen auf die
5 . Dargestellt ist ein Teilbereich eines Schaltschrankrahmens, gesehen von oben, zur Innenfläche der Tür hin im Inneren des Schaltschrankes. Der Schaltschrankrahmen besitzt einen horizontal verlaufenden Profilstab50 , der dem Profilstab10 entspricht. Der Schaltschrank besitzt eine sogenannte zweiflügelige Tür mit einem ersten Türflügel51 und einem zweiten Türflügel52 , die mit ihren freien Seitenkanten im geschlossenen Zustand nebeneinander liegen. An dem Türflügel52 ist eine Fahne53 angeformt, die hinter dem Türflügel51 liegt, so dass mittels des Türflügels51 über die Fahne53 der Türflügel52 zugehalten wird. Sowohl an der Innenfläche des Türflügels51 als auch des Türflügels52 ist je ein Führungselement54 und55 befestigt, welches dem Führungselement gemäß den1 bis3 identisch entspricht. Die Gleitfläche25 verläuft senkrecht zu den jeweiligen Innenflächen der Türflügel51 und52 und befindet sich jeweils auf der zum oberen Ende der Türflügel hin gerichteten Seite. Dadurch liegen die Auflaufflächen24 ,24a ,24b , hier nicht sichtbar, unter und können auf eine an dem oberen horizontal verlaufenden Profilstab angebrachte Auflaufkante bzw. an zwei Auflaufkanten auflaufen; dabei besteht die Möglichkeit, dass die Auflaufkante durch den Profilstab50 selbst oder durch einen am Profilstab50 befestigten Auflaufschenkel gebildet ist.
Claims (6)
- Vorrichtung zur Aufnahme des Gewichtes einer ein- oder zweiflügeligen Tür für einen Schaltschrank, dessen Rahmen aus Profilstäben zusammengesetzt ist, wobei bei einer einflügeligen Tür die freie vertikale Seitenkante der Tür gegen einen vertikal verlaufenden Profilstab anschlägt und bei einer zweiflügeligen Tür sich die vertikalen freien Seitenkanten berühren bzw. in einem geringen Abstand zueinander Enden, wenn die zweiflügelige Tür geschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Führungselement (
20 ) mit wenigstens je einer Auflaufschräge (22 ,23 ;24 ,24a ,24b ) vorgesehen ist, das – bei einer einflügeligen Tür im Bereich an der freien Seitenkante angeordnet ist und mit einer Auflaufkante (19 ) an dem Profilstab, gegen den die Tür anschlägt zusammenwirkt, dergestalt, dass beim Schließen das Führungselement (20 ) mit seiner Auflaufschräge (22 ) auf die Auflaufkante (19 ) aufgleitet und damit einen Teil des Gewichtes der Tür aufnimmt, und das bei einer zweiflügeligen Tür im Bereich der oberen Seitenkante und in der Nähe der freien Seitenkanten jedes Türflügels angeordnet ist und mit seiner Auflaufschräge (24 ) beim Schließen auf je einer Auflaufkante wenigstens am oberen horizontal verlaufenden Profilstab aufläuft und damit einen Teil des Gewichtes der Türflügel aufnimmt. - Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei zum Verschließen der Tür vertikal verlaufende, nach oben bzw. nach unten und umgekehrt verschiebbare Verschließstangen aus Flachmaterial vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer einflügeligen Tür das Führungselement mit einer Nase über eine Kante der Verschlussstange zu deren Führung greift.
- Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement eine Gleitfläche für die Verschließstange aufweist, und dass an der Gleitfläche die Nase angeformt ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschließstange mit ihren Stangenbreitseitenflächen senkrecht zur Befestigungsebene für das Führungselement ausgerichtet ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitfläche senkrecht zur Befestigungsebene für das Führungselement verläuft und die Nase L-förmig ausgebildet ist, wobei der freie Schenkel der L-Form parallel zur Gleitfläche hin zur Befestigungsebene verläuft.
- Vorrichtung nach eine der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement trapezoid ausgebildet ist, wobei außer der Befestigungsfläche und der Gleitfläche die senkrecht zueinander verlaufen, alle anderen Begrenzungsflächen zum – von der Befestigungsfläche aus gesehen freien Ende hin sich verjüngen.
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