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DE112009001618T5 - Vorrichtung und Verfahren für die Rücknahme leerer Getränkebehälter - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren für die Rücknahme leerer Getränkebehälter Download PDF

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DE112009001618T5
DE112009001618T5 DE112009001618T DE112009001618T DE112009001618T5 DE 112009001618 T5 DE112009001618 T5 DE 112009001618T5 DE 112009001618 T DE112009001618 T DE 112009001618T DE 112009001618 T DE112009001618 T DE 112009001618T DE 112009001618 T5 DE112009001618 T5 DE 112009001618T5
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DE
Germany
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deposit
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beverage containers
vending machine
person
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Pending
Application number
DE112009001618T
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English (en)
Inventor
Andreas Nordbryhn
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Tomra Systems ASA
Original Assignee
Tomra Systems ASA
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Publication date
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Abstract

Rücknahmeautomat für leere Getränkebehälter, wobei der Rücknahmeautomat Folgendes aufweist:
– einen Entgegennahmeteil zum Einlegen von Getränkebehältern;
– Ausrüstung zum Detektieren und/oder Erkennen eines oder mehrerer eingelegter Getränkebehälter; und
– eine Vorrichtung für die Ausgabe eines Pfandrückgabebons für die Getränkebehälter,
dadurch gekennzeichnet, dass
– die Vorrichtung für die Ausgabe eines Pfandrückgabebons Folgendes enthält:
– mindestens einen ersten Sensor, der dafür ausgelegt ist, mindestens ein biometrisches Merkmal einer Person, die Getränkebehälter in den Rücknahmeautomaten einlegt, zu detektieren; and
– ein Mittel zum Definieren und Registrieren des detektierten biometrischen Merkmals als den Pfandrückgabebon.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Rücknahmeautomaten für leere Getränkebehälter, wobei der Rücknahmeautomat Folgendes aufweist: einen Entgegennahmeteil zum Einlegen von Getränkebehältern, eine Vorrichtung zum Detektieren und/oder Erkennen eines oder mehrerer eingelegter Getränkebehälter, und eine Vorrichtung für die Ausgabe eines Pfandrückgabebons für die Getränkebehälter.
  • Die Erfindung betrifft des Weiteren ein Verfahren für die Rückgabe leerer Getränkebehälter in einen Rücknahmeautomaten, wobei das Einlegen der Behälter initiierbar ist, wobei die Behälter detektiert und/oder erkannt werden, und wobei ein Pfandrückgabebon für die Getränkebehälter ausgegeben wird.
  • Außerdem betrifft die Erfindung ein Verarbeitungs- und Auszahlungssystem für entgegengenommene leere Getränkebehälter, wobei das System Folgendes umfasst:
    • – einen Rücknahmeautomaten für Getränkebehälter, wobei der Rücknahmeautomat Folgendes aufweist: einen Entgegennahmeteil zum Einlegen von Getränkebehältern, eine Vorrichtung zum Detektieren und/oder Erkennen eines oder mehrerer eingelegter Getränkebehälter, und eine Vorrichtung für die Ausgabe eines Pfandrückgabebons für die Getränkebehälter; und
    • – einen Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt, an dem, bei Vorlage des Bons, der entsprechende Pfandbetrag erstattet wird.
  • Rücknahmeautomaten für leere Getränkebehälter wurden im Jahr 1972 erstmals auf dem Markt angeboten und wurden seither auf der ganzen Welt in vielen verschiedenen Bauformen und von vielen verschiedenen Herstellern aufgestellt. Solche Maschinen sind im Allgemeinen mit einem Drucker ausgestattet, der eine Quittung für entgegengenommene leere Getränkebehälter ausdruckt, so dass der Kunde die Quittung zu einer Kasse, in der Regel einer Registrierkasse, mitnehmen kann, wo der Kunde bei Vorlage der Quittung Geld oder eine andere Gegenleistung erhält. Oft findet dieses Transaktion in dem Moment statt, wo der Kunde Waren bezahlt, die er in dem Geschäft kauft. In einigen Fällen werden solche Quittungen durch Karten ersetzt, die eine Referenz enthalten, so dass der Kunde, wenn er die Karte an der Ladenkasse abgibt, den Betrag erstattet erhält, der von dem Rücknahmeautomaten an die Ladenkasse übermittelt wird, auch wenn die Karte selbst keinerlei detaillierte Angaben zur Anzahl der zurückgegebenen Getränkebehälter und ihrem Rückgabewert enthält. Solche Karten können deshalb wiederverwendet werden, sobald der ihnen zugeordnete Betrag ausgezahlt und die Karte anschließend entwertet wurde.
  • Es ist jedoch bekannt, dass es bei einer Reihe von Rücknahmeautomaten zu Funktionsstörungen kommt, weil der Drucker kein Papier mehr hat, weil es zu einem Papierstau kommt oder weil der Ausgabemechanismus des Druckers klemmt. Ein solcher Drucker hat generell eine Anzahl beweglicher Teile sowie oft auch eine Papierschnittvorrichtung in Verbindung mit dem Drucker. Wenn die Karten verwendet werden, so sind eine Reihe beweglicher Teile vorhanden, um jeweils immer nur eine Karte auf einmal auszugeben, sowie Ausrüstung zum Lesen, was auf die Karte aufgedruckt ist, unabhängig davon, ob die Informationen optischer oder magnetischer Art sind oder in einem RF-Chip in der Karte gespeichert sind.
  • Darum besteht sowohl bei den Herstellern als auch bei den Inhabern von Geschäften und anderen Verkaufsstellen, in denen solche Rücknahmeautomaten aufgestellt wurden, der Wunsch nach zuverlässigeren Rücknahmeautomaten im Hinblick auf Vorrichtungen für die Ausgabe von Bons, mit denen der Kunde den Pfand für zurückgegebene Getränkebehälter erstattet bekommen kann.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist darum die Bereitstellung einer Lösung für diesen Bedarf, und die oben erwähnte Vorrichtung ist gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung aus einem Sensor besteht, der dafür ausgelegt ist, mindestens ein ausgewähltes biometrisches Merkmal einer Person, die Getränkebehälter in den Rücknahmeautomaten einlegt, zu detektieren oder zu lesen, und dass das detektierte biometrische Merkmal als der Rückgabebon fungiert.
  • Weitere Ausführungsformen der Vorrichtung sind in den beigefügten Nebenansprüchen 2–5 dargelegt.
  • Das oben angesprochene Verfahren ist gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass die biometrischen Merkmale der Person, die Getränkebehälter in den Rücknahmeautomaten einlegt, als der Rückgabebon verwendet werden, und dass mindestens ein biometrisches Merkmal der Person vor Beginn der Entgegennahme von Getränkebehältern detektiert und registriert wird.
  • Weitere Ausführungsformen des Verfahrens sind in den beigefügten Nebenansprüchen 7–10 dargelegt.
  • Das oben angesprochene System ist gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung aus einem ersten Sensor besteht, der dafür ausgelegt ist, mindestens ein biometrisches Merkmal einer Person, die Getränkebehälter in den Rücknahmeautomaten einlegt, zu detektieren; dass das ausgewählte detektierte biometrische Merkmal als der Rückgabebon fungiert; und dass der Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt mit mindestens einem zweiten Sensor ausgestattet ist, der dafür ausgelegt ist, das biometrische Merkmal der Person erneut zu detektieren.
  • Weitere Ausführungsformen des Systems sind in den beigefügten Nebenansprüchen 12–15 dargelegt.
  • Außerdem ist die Erfindung durch die Verwendung eines biometrischen Merkmals einer Person als Identifizierungsschlüssel für die Pfandrückgabe für leere Getränkebehälter, die durch die Person an den Rücknahmeautomaten zurückgegeben wurden, gekennzeichnet. Ein weiterer Aspekt dieser Verwendung ist in dem beigefügten Nebenanspruch 17 dargelegt.
  • Darüber hinaus ist die Erfindung durch die Verwendung eines Sensors in einem Rücknahmeautomaten für leere Getränkebehälter gekennzeichnet, wobei, wenn der Sensor mindestens ein biometrisches Merkmal einer Person detektiert, ein solches Merkmal als ein Identifizierungsschlüssel für die Pfandrückgabe für leere Getränkebehälter, die durch die Person an den Rücknahmeautomaten zurückgegeben wurden, dienen kann. Weitere Aspekte dieser Verwendung sind in den beigefügten Nebenansprüchen 19 und 20 dargelegt.
  • Obgleich die Verwendung von biometrischen Merkmalen schon seit einigen Jahren für zahlreiche Verwendungszwecke bekannt ist, zum Beispiel in Verbindung mit Zugangssystemen oder in jüngerer Vergangenheit für Sicherheitschecks an Flughäfen oder in Verbindung mit dem Verkauf von Wertgegenständen, die aus einem Verkaufsautomaten ausgegeben werden (wie sie zum Beispiel von Vensafe AS, Norwegen, verkauft werden), befriedigt die vorliegende Erfindung einen Bedarf und löst ein technisches Problem, der bzw. das schon seit einigen Jahren besteht. Außerdem hilft die Erfindung zu verhindern, dass der Kunde die Quittung verliert oder mitzunehmen vergisst oder einfach vergisst, sie an der Kasse abzugeben.
  • Diese und weitere Merkmale, Aspekte und Vorteile der Erfindung werden nun ausführlicher anhand der beigefügten Zeichnungen erläutert.
  • 1 zeigt einen Rücknahmeautomaten gemäß der Erfindung.
  • 2 zeigt einen Rücknahmeautomaten, der durch eine Person bedient wird, um die Erstellung eines Pfandrückgabebons auszulösen.
  • 3 zeigt in Form eines Blockschaubildes einen Rücknahmeautomaten, der einem Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt oder einer Ladenkasse, optional über eine Zentraleinheit, zugeordnet ist.
  • Wie eingangs angesprochen, gibt es Rücknahmeautomaten 1; 1n für leere Getränkebehälter 2 seit über 35 Jahren. Ein solcher Rücknahmeautomat 1 hat herkömmlicherweise einen Entgegennahmeteil 3 zum Einlegen von Getränkebehältern 2 und eine Vorrichtung 4 zum Detektieren und/oder Erkennen eines oder mehrerer eingelegter Getränkebehälter. Eine solche Vorrichtung 4 führt in der Regel eine Konturenerkennung der Getränkebehälter und/oder eine Detektion von Markierungen oder Identifikatoren an dem Behälter, wie zum Beispiel Strichcodes, Stempel oder andere sichtbare oder nicht-sichtbare Identifikatoren, durch. In anderen Fällen werden lediglich das Material des Getränkebehälters und eventuelle Identifikatoren bezüglich ihres Wertes oder ihrer Herstellungsart detektiert. Außerdem haben solche bekannten Rücknahmeautomaten eine Vorrichtung 5 für die Ausgabe eines Pfandrückgabebons für die Getränkebehälter. Bei den bekannten Lösungen ist diese Vorrichtung gewöhnlich ein Quittungsdrucker.
  • Jedoch ist bei der vorliegenden Erfindung in der Vorrichtung 5 mindestens ein erster Sensor 5' enthalten, der dafür ausgelegt ist, mindestens ein ausgewähltes biometrisches Merkmal zu detektieren, zum Beispiel einen Fingerabdruck 6' einer Person 6, die einlegt Getränkebehälter 2 in den Rücknahmeautomaten. Auf diese Weise kann das ausgewählte biometrische Merkmal als der Rückgabebon fungieren. Die Person 6 wird darum gebeten, das Detektieren des detektierbaren biometrischen Merkmals zu gestatten. Wenn das biometrische Merkmal 6' ein Fingerabdruck ist, so muss die Person 6 gestatten, dass beispielsweise der Fingerabdruck ihres rechten Zeigefingers durch den Sensor 5' detektiert und in einem Prozessor 7 mit zugehörigem temporärem Speicher 8 registriert wird, bevor die Maschine beginnt, Getränkebehälter entgegenzunehmen.
  • Ein Startschaltkreis 9 für den Rücknahmeautomaten 1 ist vorteilhafterweise in der Vorrichtung enthalten. Auf diese Weise beginnt der Rücknahmeautomat 1 erst dann mit der Entgegennahme von Getränkebehältern 2, wenn das biometrische Merkmal 6' zufriedenstellend detektiert und registriert wurde. Diese Lösung wird als vorteilhaft angesehen, da ein automatischer Start des Rücknahmeautomaten 1 beim Einlegen von Getränkebehältern 2 und ein anschließendes erwünschtes Erfassen des biometrischen Merkmals, nachdem alle Getränkebehälter eingelegt wurden und eine „Quittung” in Form eines Rückgabebons 6' angefordert wurde, in einigen Fällen dazu führen kann, dass das biometrische Merkmal nicht detektierbar ist, weil der Kunde 6 nicht die Anweisungen befolgt oder weil das biometrische Merkmal 6' Anomalien enthält, die verhindern, dass es detektiert und vorübergehend registriert werden kann.
  • Der Rücknahmeautomat 1 kann jedoch mit einem Entgegennahme-Abbruchschalter 10 ausgestattet werden. Eine Alternative dazu wäre, dass die Vorrichtung 5 bei Reaktivierung, d. h. wenn der Sensor 5' das biometrische Merkmal wieder detektiert, als eine Entgegennahme-Abbruchvorrichtung fungiert.
  • Der Prozessor 7 des Rücknahmeautomaten 1 übermittelt, sobald die Entgegennahme leerer Getränkebehälter beendet ist, die in dem temporären Speicher 8 registrierten biometrischen Daten 6', zusammen mit dem registrierten Pfandrückgabewert für die eingelegten Getränkebehälter 2 von dem Prozessor 7 des Rücknahmeautomaten, über eine Übertragungseinheit 11 und eine Verbindung 11' zu einem Prozessor 12 am Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt 13; 13m, wo die Daten vorübergehend in einem Speicher 14 gespeichert werden.
  • Wenn die Person 6 an die Kasse, d. h. an den Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt 13; 13m, kommt, so muss sie erneut das Detektieren der biometrischen Merkmale 6' durch mindestens einen weiteren Sensor 15 gestatten. Wenn das biometrische Merkmal, das den Rückgabebon 6' bildet, zum Beispiel der Abdruck des rechten Zeigefingers der Person ist, so wird die Person 6 bei Ankunft am Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt 11 aufgefordert, erneut ihren Fingerabdruck lesen zu lassen – dieses Mal durch den Sensor 15.
  • Der Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt 13; 13m kann zum Beispiel die Kasse in einer Einzelhandels- oder sonstigen Verkaufsstelle sein.
  • Der Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt 13; 13m hat einen Korrelator 16 oder ist mit einem Korrelator 20 in einer Zentraleinheit 17 verbunden, und der Korrelator veranlasst im Fall einer Merkmalsübereinstimmung zwischen dem Rückgabebon 6', der von dem Rücknahmeautomaten 1 übermittelt wurde, und dem biometrischen Merkmal 6'', das durch den Sensor 15 detektiert wurde, die Erstattung des Pfandes an die Person 6. Diese Erstattung kann zum Beispiel in Form einer Auszahlung des Pfandes, einer Gutschrift des Pfandes oder der Ausgabe eines Lotteriescheines mit einem Loseinsatz in Höhe des erstatteten Pfandes durch eine Auszahlungseinheit 22 erfolgen.
  • Alternativ ist es möglich, den Speicher 14 durch einen zentralen Speicher 19 in der Zentraleinheit 17 zu ersetzen. Gleichermaßen kann es zweckmäßig sein, den Korrelator in der Zentraleinheit 17 anzuordnen, so dass er mehrere Pfandrückgabe-Auszahlungspunkte 13m bedient. Ein solcher zentraler Korrelator ist, wie oben angesprochen, mit der Bezugszahl 20 bezeichnet. In diesem Fall werden das biometrische Merkmal 6' und der Pfandrückgabewert von dem Rücknahmeautomaten 1 oder dem relevanten Rücknahmeautomaten von mehreren Rücknahmeautomaten in zu einem Prozessor 18 zum Speichern in dem Speicher 19 übermittelt. Der Prozessor 18 steuert den Erhalt und die temporäre Speicherung von biometrischen Daten und Pfandrückgabewerten sowie die Korrelation dieser Informationen und sorgt für die Kommunikation mit dem Rücknahmeautomaten 1; in und dem Prozessor 12 des Pfandrückgabe-Auszahlungspunktes. Die Kommunikation mit dem Rücknahmeautomaten erfolgt über eine Einheit 11 und die Verbindung 11'', während die Verbindung mit dem Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt 13; 13m über eine Verbindung 21 erfolgt.
  • Es wurde oben angesprochen, dass als das biometrische Merkmal, das als der Rückgabebon 6' fungieren soll, der Fingerabdruck 6' der Person oder des Kunden 6 benutzt werden kann. Es ist jedoch möglich, als den Rückgabebon dieses, ein weiteres oder andere biometrische Merkmale entweder in Form lediglich eines solchen Merkmals oder in Form von zwei oder mehr solcher Merkmale zu verwenden.
  • Gemäß der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die biometrischen Merkmale unter mindestens einem aus folgender Gruppe ausgewählt werden: Fingerabdrücke, Gesichtsmerkmale, Augenmerkmale, Irismerkmale, Handabdrücke, Handlinienmuster, Blutgefäßmuster, Körperform, Körpergröße, Gewicht, DNS-Strukturen und Stimmspektrum. Um zum Beispiel als Identifizierungsmerkmal Gesichtsmerkmale und/oder Augenmerkmale (zum Beispiel Irismerkmale) und/oder Körperform und/oder Körpergröße und/oder Stimmspektrum zu verwenden, ist es zum Beispiel möglich, einen Sensor 5'' zu verwenden, der eine Kamera, ein Mikrofon oder dergleichen enthalten kann. Wenn das Gewicht der Person gemessen werden soll, so muss sich ein Gewichtssensor 5''' vor dem Rücknahmeautomaten befinden. Der Sensor 5' braucht zum Beispiel nicht nur zum Detektieren von Fingerabdrücken geeignet zu sein, sondern liest außerdem oder alternativ Handabdrücke oder Handlinienmuster. Es könnten zum Beispiel Blutgefäßmuster auf dem Handrücken detektiert werden, indem die Person ihre Hand unter ein Detektionsfeld 5'''' legt, oder indem die Vorrichtung 4 eine solche Zusatzfunktion aufweist, wobei das Lesen in der Weise erfolgt, dass die Person ihre Hand kurz in den Aufnahmebereich 3 legt. Auch wenn eine schnelle Bestimmung der DNS-Strukturen derzeit nicht möglich ist, jedenfalls nicht auf kostengünstige Weise, wäre es denkbar, dass ein Detektor Proben von Körperflüssigkeiten nimmt, wie zum Beispiel Schweiß von der Hand oder eine schmerzfreie Blutprobe.
  • In den meisten Fällen könnten sich, wie aus dem oben Dargelegten zu erkennen ist, in der, oder bei der, Verkaufsstelle mehrere Rücknahmeautomaten in und gleichermaßen mehrere Pfandrückgabe-Auszahlungspunkte 13m befinden. In diesem Fall könnte die Zentraleinheit insofern zweckmäßig sein, als sich in lediglich der Sensor 13, der Prozessor 12 und die Einheit 22 an jedem Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt befinden.
  • Es ist wichtig anzumerken, dass, wenn die Pfandrückgabe erfolgt ist, die vorübergehend gespeicherten biometrischen Daten über die biometrischen Merkmale der Person gleichzeitig gelöscht werden, so dass die Pfandrückgabe keine Beziehung zu einem gültigen Rückgabebon mehr hat. Das bedeutet auch, dass, wenn die biometrischen Merkmale und der Pfandrückgabewert von dem Rücknahmeautomaten zum Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt, optional über die Zentraleinheit 17, übermittelt werden, die Daten, die sich in dem Speicher 8 des Rücknahmeautomaten befanden, dort gelöscht werden.
  • Es versteht sich jedoch, dass der Prozessor 12 des Pfandrückgabe-Auszahlungspunktes und/oder der zentrale Prozessor 18, und optional der Prozessor 7 des Rücknahmeautomaten, Daten über die Anzahl der entgegengenommenen Getränkebehälter und der Gesamtauszahlung des Behälterpfandes, optional auf verschiedene Getränkebehälter aufgeschlüsselt, speichern können. Dies sind personenneutrale Informationen für statistische Zwecke und Buchhaltungskontrollen.
  • Da leere Getränkebehälter nicht in den Rücknahmeautomaten gelegt werden können, bevor das oder die biometrischen Merkmale detektiert und registriert wurden, und da der Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt immer daran erinnert wird, den registrierten Rückgabebon auszugeben, weil mindestens ein Sensor 15, der dem mindestens einen Sensor 5' in dem Rücknahmeautomaten entspricht, vorhanden und sichtbar ist, wird das Risiko minimiert, dass der Kunde die Erstattung seines Pfandes vergisst.
  • ZUSAMMENFASSUNG
  • Eine Vorrichtung, ein Verfahren, ein System und die Verwendung mindestens eines Sensors in einem Rücknahmeautomaten für leere Getränkebehälter, wobei, wenn der Sensor mindestens ein biometrisches Merkmal einer Person detektiert, ein solches Merkmal als ein Identifizierungsschlüssel für die Pfandrückgabe für leere Getränkebehälter, die durch die Person an den Rücknahmeautomaten zurückgegeben wurden, dienen kann. Das biometrische Merkmal wird, an einem Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt und unter Verwendung mindestens eines weiteren Sensors, als ein zuvor registriertes Merkmal zum Zweck der Erstattung des Pfandes in Form einer Auszahlung des Pfandes, einer Gutschrift des Pfandes oder der Ausgabe eines Lotteriescheines mit einem Loseinsatz in Höhe des erstatteten Pfandes erneut detektiert und wiedererkannt. Das biometrische Merkmal ist aus folgender Gruppe ausgewählt: Fingerabdrücke, Gesichtsmerkmale, Augenmerkmale, Irismerkmale, Handabdrücke, Handlinienmuster, Blutgefäßmuster, Körperform, Körpergröße, Gewicht, DNS-Strukturen und Stimmspektrum.

Claims (26)

  1. Rücknahmeautomat für leere Getränkebehälter, wobei der Rücknahmeautomat Folgendes aufweist: – einen Entgegennahmeteil zum Einlegen von Getränkebehältern; – Ausrüstung zum Detektieren und/oder Erkennen eines oder mehrerer eingelegter Getränkebehälter; und – eine Vorrichtung für die Ausgabe eines Pfandrückgabebons für die Getränkebehälter, dadurch gekennzeichnet, dass – die Vorrichtung für die Ausgabe eines Pfandrückgabebons Folgendes enthält: – mindestens einen ersten Sensor, der dafür ausgelegt ist, mindestens ein biometrisches Merkmal einer Person, die Getränkebehälter in den Rücknahmeautomaten einlegt, zu detektieren; and – ein Mittel zum Definieren und Registrieren des detektierten biometrischen Merkmals als den Pfandrückgabebon.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, – dass der Rücknahmeautomat dafür ausgelegt ist, mit mindestens einem Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt zu kommunizieren, um an diesem Punkt, bei Vorlage des Rückgabebons, das dem Rückgabebon zugeordnete Pfand auszuzahlen, wobei der Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt mit mindestens einem zweiten Sensor ausgestattet ist, der dafür ausgelegt ist, den Rückgabebon in Form des biometrischen Merkmals der Person erneut zu detektieren.
  3. Rücknahmeautomat für leere Getränkebehälter, wobei der Rücknahmeautomat Folgendes aufweist: – einen Entgegennahmeteil zum Einlegen von Getränkebehältern; – Ausrüstung zum Detektieren und/oder Erkennen eines oder mehrerer eingelegter Getränkebehälter; und – eine Vorrichtung für die Ausgabe eines Pfandrückgabebons für die Getränkebehälter; gekennzeichnet durch – mindestens einen ersten Sensor, der in die Vorrichtung für die Ausgabe eines Pfandrückgabebons integriert ist, wobei der Sensor dafür ausgelegt ist, mindestens ein biometrisches Merkmal einer Person, die Getränkebehälter in den Rücknahmeautomaten einlegt, zu detektieren, und ein Mittel in der Vorrichtung zum Definieren des durch den Sensor detektierten biometrischen Merkmal als den Rückgabebon; und – mindestens einen Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt, der dafür ausgelegt ist, bei Vorlage des Rückgabebons das dem Rückgabebon zugeordnete Pfand auszuzahlen, wobei der Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt mit mindestens einem zweiten Sensor ausgestattet ist, der dafür ausgelegt ist, das biometrische Merkmal der Person erneut zu detektieren.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Rücknahmeautomat, mit registrierten biometrischen Daten, dafür ausgelegt ist, die Daten zusammen mit einem registrierten Pfandrückgabewert zu dem mindestens einen Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt oder zu einer Zentraleinheit zu übertragen und dort vorübergehend zu speichern, wobei der Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt mit mindestens einem zweiten Sensor ausgestattet ist, der dafür ausgelegt ist, das biometrische Merkmal der Person erneut zu detektieren, und wobei ein Korrelator an dem Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt oder in der Zentraleinheit im Fall einer Merkmalsübereinstimmung dafür ausgelegt ist, über eine Auszahlungseinheit die Pfandrückgabe an die Person in Form einer Auszahlung des Pfandes, einer Gutschrift des Pfandes oder durch Ausgabe eines Lotteriescheines mit einem Loseinsatz in Höhe des erstatteten Pfandes zu veranlassen.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung Teil eines Startschaltkreises für den Rücknahmeautomaten ist, wobei die Maschine dafür ausgelegt ist, das Entgegennehmen des Getränkebehälters erst dann zu beginnen, wenn das biometrische Merkmal zufriedenstellend detektiert und registriert wurde.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, dass der Rücknahmeautomat mit einem Entgegennahme-Abbruchschalter ausgestattet ist oder dass die Vorrichtung beim Reaktivieren als eine Entgegennahme-Abbruchvorrichtung fungiert.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor von einem Typ ist, der dafür ausgelegt ist, mindestens eines der folgenden biometrischen Merkmale zu lesen: Fingerabdrücke, Gesichtsmerkmale, Augenmerkmale, Irismerkmale, Handabdrücke, Handlinienmuster, Blutgefäßmuster, Körperform, Körpergröße, Gewicht, DNS-Strukturen und Stimmspektrum.
  8. Verfahren für die Rückgabe leerer Getränkebehälter in einen Rücknahmeautomaten, wobei die Behälter detektiert und/oder erkannt werden und ein Pfandrückgabebon für solche Getränkebehälter ausgegeben wird, dadurch gekennzeichnet, – dass mindestens ein biometrisches Merkmal der Person, die Getränkebehälter in den Rücknahmeautomaten einlegt, vor dem Beginn der Entgegennahme von Getränkebehältern detektiert und registriert wird; und – dass das detektierte biometrische Merkmal als ein Pfandrückgabebon für den Getränkebehälter definiert ist.
  9. Verfahren für die Rückgabe leerer Getränkebehälter in einen Rücknahmeautomaten, wobei das Einlegen von Behältern initiierbar ist, wobei die Behälter detektiert und/oder erkannt werden, und wobei ein Pfandrückgabebon für solche Getränkebehälter ausgegeben wird, dadurch gekennzeichnet, – dass biometrische Merkmale der Person, die die Getränkebehälter in den Rücknahmeautomaten einlegt, als der Rückgabebon verwendet werden; – dass mindestens ein biometrisches Merkmal der Person vor dem Beginn der Entgegennahme von Getränkebehältern detektiert und registriert wird; und – dass vor der Auszahlung des Pfandes an die Person an dem Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt das zuvor detektierte Merkmal der Person erneut detektiert und mit den übertragenen und vorübergehend gespeicherten Daten verglichen wird, und dass, wenn es zwischen dem zuvor detektierten und dem neu detektierten Merkmal eine Übereinstimmung gibt, die Pfandrückgabe in Form einer Auszahlung des Pfandes, einer Gutschrift des Pfandes oder der Ausgabe eines Lotteriescheines mit einem Loseinsatz in Höhe des erstatteten Pfandes veranlasst wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass nach Beendigung der Entgegennahme von Getränkebehältern, die durch die Person eingelegt wurden, Daten über die registrierten biometrischen Merkmale, zusammen mit dem registrierten Pfandrückgabewert der entgegengenommenen Getränkebehälter, der an die Person auszuzahlen oder ihr gutzuschreiben ist, zu mindestens einem Datenspeicher übertragen und dort vorübergehend gespeichert werden, der sich in einem Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt befindet oder in Kommunikation mit einem Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt steht.
  11. Verfahren nach Anspruch 8 oder Anspruch 10, wenn von Anspruch 8 abhängig, dadurch gekennzeichnet, dass – vor der Auszahlung des Pfandes an die Person an dem Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt das zuvor detektierte Merkmal der Person an dem Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt erneut detektiert und mit den übertragenen und vorübergehend gespeicherten Daten verglichen wird, und – dass, wenn es zwischen dem zuvor detektierten und dem neu detektierten Merkmal eine Übereinstimmung gibt, die Pfandrückgabe in Form einer Auszahlung des Pfandes, einer Gutschrift des Pfandes oder der Ausgabe eines Lotteriescheines mit einem Loseinsatz in Höhe des erstatteten Pfandes veranlasst wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die gespeicherten Daten über die biometrischen Merkmale der Person in dem Moment gelöscht werden, da das Pfand erstattet wird.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 8–12, dadurch gekennzeichnet, dass die biometrischen Merkmale unter mindestens einem aus folgender Gruppe ausgewählt sind: Fingerabdrücke, Gesichtsmerkmale, Augenmerkmale, Irismerkmale, Handabdrücke, Handlinienmuster, Blutgefäßmuster, Körperform, Körpergröße, Gewicht, DNS-Strukturen und Stimmspektrum.
  14. Verarbeitungs- und Auszahlungssystem für entgegengenommene leere Getränkebehälter, wobei das System Folgendes umfasst: – einen Rücknahmeautomaten für Getränkebehälter, wobei der Rücknahmeautomat Folgendes aufweist: – einen Entgegennahmeteil für das Einlegen von Getränkebehältern; – eine Vorrichtung zum Detektieren und/oder Erkennen eines oder mehrerer eingelegter Getränkebehälter; – eine Vorrichtung für die Ausgabe eines Pfandrückgabebons für die Getränkebehälter; und – einen Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt, der dafür ausgelegt ist, bei Vorlage des Rückgabebons das dem Rückgabebon entsprechende Pfand zu erstatten, dadurch gekennzeichnet, – dass die Vorrichtung für die Ausgabe eines Pfandrückgabebons Folgendes enthält: – mindestens einen ersten Sensor, der dafür ausgelegt ist, mindestens ein biometrischen Merkmal einer Person, die Getränkebehälter in den Rücknahmeautomaten einlegt, zu detektieren; und – ein Mittel zum Definieren des detektierten biometrischen Merkmals als den Rückgabebon; und – dass der Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt mit mindestens einem zweiten Sensor ausgestattet ist, der dafür ausgelegt ist, das biometrische Merkmal der Person erneut zu detektieren.
  15. System nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung Teil eines Startschaltkreises für den Rücknahmeautomat ist, wobei die Maschine dafür ausgelegt ist, das Entgegennehmen von Getränkebehältern erst zu beginnen, wenn das biometrische Merkmal korrekt detektiert und registriert wurde.
  16. System nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Rücknahmeautomat mit einem Entgegennahme-Abbruchschalter ausgestattet ist oder dass die Vorrichtung beim Reaktivieren als eine Entgegennahme-Abbruchvorrichtung fungiert.
  17. System nach Anspruch 14, 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Rücknahmeautomat, mit registrierten biometrischen Daten, dafür ausgelegt ist, die Daten zusammen mit einem registrierten Pfandrückgabewert zu mindestens einem Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt oder einer Zentraleinheit zu übertragen und dort vorübergehend zu speichern, dass ein Korrelator in dem Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt enthalten ist oder damit kommuniziert, und dass der Korrelator im Fall einer Übereinstimmung zwischen Merkmalen, die durch den ersten Sensor bzw. den zweiten Sensor detektiert wurden, dafür ausgelegt ist, die Pfandrückgabe an die Person in Form einer Auszahlung des Pfandes, einer Gutschrift des Pfandes oder der Ausgabe von Lotteriescheinen mit einem Loseinsatz in Höhe des erstatteten Pfandes zu veranlassen.
  18. System nach einem der Ansprüche 14–17, dadurch gekennzeichnet, dass die biometrischen Merkmale unter mindestens einem aus folgender Gruppe ausgewählt sind: Fingerabdrücke, Gesichtsmerkmale, Augenmerkmale, Irismerkmale, Handabdrücke, Handlinienmuster, Blutgefäßmuster, Körperform, Körpergröße, Gewicht, DNS-Strukturen und Stimmspektrum.
  19. Verwendung eines biometrischen Merkmals einer Person als Identifizierungsschlüssel für die Pfandrückgabe für leere Getränkebehälter, die durch die Person in einen Rücknahmeautomaten gelegt werden.
  20. Verwendung nach Anspruch 19 zum Veranlassen, bei erneutem Detektieren und Wiedererkennen des biometrischen Merkmals an einem Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt, der Pfandrückgabe in Form einer Auszahlung des Pfandes, einer Gutschrift des Pfandes oder der Ausgabe eines Lotteriescheines mit einem Loseinsatz in Höhe des erstatteten Pfandes.
  21. Verwendung von mindestens einem Sensor in einem Rücknahmeautomaten für leere Getränkebehälter, wobei, wenn der Sensor mindestens ein biometrisches Merkmal einer Person detektiert, ein solches Merkmal als ein Pfandrückgabebon für leere Getränkebehälter, die durch die Person an den Rücknahmeautomaten zurückgegeben wurden, dienen kann.
  22. Verwendung nach Anspruch 21, wobei das biometrische Merkmal, unter Verwendung mindestens eines zweiten Sensors, als ein zuvor registriertes Merkmal zum Zweck der Erstattung des Pfandes in Form einer Auszahlung des Pfandes, Gutschrift des Pfandes oder Ausgabe eines Lotteriescheines mit einem Loseinsatz in Höhe des erstatteten Pfandes an einem Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt erneut detektiert und wiedererkannt wird.
  23. Verwendung von mindestens einem biometrischen Merkmal einer Person als Identifizierungsschlüssel für die Pfandrückgabe für leere Getränkebehälter, die durch die Person in einen Rücknahmeautomaten eingelegt werden, und bei erneuter Detektion und Wiedererkennung des biometrischen Merkmals an einem Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt, zum Veranlassen der Pfandrückgabe in Form einer Auszahlung des Pfandes, einer Gutschrift des Pfandes oder der Ausgabe eines Lotteriescheines mit einem Loseinsatz in Höhe des erstatteten Pfandes.
  24. Verwendung nach Anspruch 23, wobei mindestens ein Sensor in dem Rücknahmeautomaten für die Detektion des mindestens einen biometrischen Merkmals verwendet wird.
  25. Verwendung nach Anspruch 24, wobei das biometrische Merkmal unter Verwendung mindestens eines zweiten Sensors als ein zuvor registriertes Merkmal an dem Pfandrückgabe-Auszahlungspunkt für die Pfandrückgabe erneut detektiert und wiedererkannt wird.
  26. Verwendung nach einem der Ansprüche 19–25, wobei das biometrische Merkmal unter mindestens einem aus folgender Gruppe ausgewählt ist: Fingerabdrücke, Gesichtsmerkmale, Augenmerkmale, Irismerkmale, Handabdrücke, Handlinienmuster, Blutgefäßmuster, Körperform, Körpergröße, Gewicht, DNS-Strukturen und Stimmspektrum.
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