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DE1764592B1 - Elektronenbestrahlungsgeraet - Google Patents

Elektronenbestrahlungsgeraet

Info

Publication number
DE1764592B1
DE1764592B1 DE19681764592 DE1764592A DE1764592B1 DE 1764592 B1 DE1764592 B1 DE 1764592B1 DE 19681764592 DE19681764592 DE 19681764592 DE 1764592 A DE1764592 A DE 1764592A DE 1764592 B1 DE1764592 B1 DE 1764592B1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
electron
electron irradiation
irradiation device
conveyor
shield
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19681764592
Other languages
English (en)
Inventor
Cram Robert D
Emanuelson Roy M
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
High Voltage Engineering Corp
Original Assignee
High Voltage Engineering Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by High Voltage Engineering Corp filed Critical High Voltage Engineering Corp
Priority to DE19681764592 priority Critical patent/DE1764592B1/de
Publication of DE1764592B1 publication Critical patent/DE1764592B1/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G21NUCLEAR PHYSICS; NUCLEAR ENGINEERING
    • G21KTECHNIQUES FOR HANDLING PARTICLES OR IONISING RADIATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; IRRADIATION DEVICES; GAMMA RAY OR X-RAY MICROSCOPES
    • G21K5/00Irradiation devices
    • G21K5/10Irradiation devices with provision for relative movement of beam source and object to be irradiated
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01JELECTRIC DISCHARGE TUBES OR DISCHARGE LAMPS
    • H01J33/00Discharge tubes with provision for emergence of electrons or ions from the vessel; Lenard tubes

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • High Energy & Nuclear Physics (AREA)
  • Apparatus For Disinfection Or Sterilisation (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Elektronenbestrahlungsgerät mit einer Einrichtung zum Erzeugen eines Elektronenstrahls, dessen Energie mindestens im keV-Bereich liegt, einer Ablenkeinrichtung mit einer vom Elektronenstrahl durchlaufenen Ablenkkammer und einer den Elektronenstrahl fächerartig verbreiternden Ablenkanordnung, einer Strahlaustrittseinrichtung mit einem elektronenstrahldurchlässigen Fenster und einer Fördereinrichtung, die ein zu behandelndes Gut durch den aus dem Fenster austretenden Elektronenstrahl transportiert.
  • Elektronenbestrahlungsgeräte dieser Art sind z. B. aus den deutschen Auslegeschriften 1010 201 und 1244 972 sowie der deutschen Patentschrift 1204 342 bekannt.
  • Es ist ferner bekannt, daß Elektronenstrahlen hoher Energie sowie die durch sie erzeugte Röntgenstrahlung sehr gesundheitsschädlich sind. Der Gesetzgeber hat daher die maximal zulässigen Strahlungsdichten und Dosiswerte durch die einschlägigen Strahlenschutzvorschriften festgelegt (s. zum Beispiel Bundesgesetzblatt I S. 430 vom 24. Juni 1960, Erste Strahlenschutzverordnung).
  • Bisher hat man den Strahlenschutzvorschriften dadurch Rechnung getragen, daß man die Elektronenbestrahlungsgeräte in Strahlenschutzräume, z. B. Kammern aus Spezialbeton usw., einbaute. Dies ist jedoch mit erheblichen Kosten verbunden und setzt die Anpassungsfähigkeit der Anlage erheblich herab. Ein Transport der Abschirmung ist in der Praxis nicht möglich.
  • Diese Nachteile haben bisher verhindert, daß Elektronenbestrahlungsgeräte in größerem Umfang eingesetzt wurden. Andererseits lassen sich durch eine Bestrahlung mit Elektronen viele Pro: e@.3 schneller und wirtschaftlicher durchführen als mit konventionellen Methoden. So läßt sich z. B. die Vernetzung oder Polymerisierung von Kunststoffschichten, die Sterilisierung von Materialien und die Konservierung von Nahrungsmitteln durch Elektronenbestrahlung nahezu augenblicklich durchführen, während die konventionellen chemischen und% oder thermischen Verfahren einen verhältnismäßig großen Zeitaufwand erfordern und außerdem häufig auch die Qualität des Produktes beeinträchtigen. , Der vorliegenden Erfindung liegt dementsprechend die Aufgabe zugrunde, ein Elektronenbestrahlungsgerät anzugeben, das allen Sicherheitsanforderungen genügt und trotzdem wesentlich einfacher, billiger und anpassungsfähiger ist als die bekannten Geräte. ; Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe bei einem Elektronenbestrahlungsgerät der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß jede der genannten Einrichtungen eine eigene Abschirmung hat und daß die Abschirmungen durch eine Sicherheitsvorrichtung miteinander verriegelt sind, die beim Entfernen einer Abschirmung das Gerät abschaltet.
  • Durch die Erfindung werden nicht nur die bisher erforderlichen großen strahlungssicheren Ummauerungen u. dgl. sowie die kostspieligen Sicherheitsvorrichtungen vermieden, die ein unbeabsichtigtes Inbetriebsetzen der Anlage während Reparaturen verhindern, sondern es kann auch nicht der Fall eintreten, daß die Anlage aus Versehen eingeschaltet wird, während sich noch eine Person innerhalb der Abschirmung befindet.
  • Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet. Im folgenden werden einige Ausführungsbeispiele der Erfindung an Hand der Zeichnung näher erläutert, es zeigt F i g. 1 eine Gesamtansicht einer Ausführungsform des Elektronenbestrahlungsgerätes, F i g. 2 einen Seitenschnitt des Elektronenbestrahlungsgerätes nach F i g. 1, F i g. 3 einen von vorn gesehenen Teilschnitt des Elektronenbestrahlungsgerätes, F i g. 4 a ein Elektronenenergie l Eindringtiefendiagramm für Stahl, F i g. 4 b ein Elektronenenergie! Eindrinatiefendiagramm für Blei, F i g. 5 in schematischer Darstellung die Wirkung des Auftreffwinkels der Elektronen, F i g. 6 einen schematischen Querschnitt einer Ausführungsform des Fördersystems nach F i g. 1, F i g. 7 die Bahn- und Lageranordnung des Förderers nach F i g. 6, F i g. 8 eine Gesamtansicht einer zweiten Ausführungsform des Elektronenbestrahlungsgerätes, F i g. 9 eine Stirnansicht der Vorrichtung nach Fig.B. F i g. 10 eine Seitenansicht der Vorrichtung nach F i g. 8 mit offener Vorderseite.
  • F i g. 11 einen Seitenschnitt der Vorrichtung nach F i g. 8, F i g. 1.2 eine dritte Ausführungsform des Elektronenbestralilun2se.erätes, F i g. 13 eine andere Ausführungsform des Fördersystems nach F i g. 1 und F i g. 14 Einzelheiten der Rollenverbindung des Förderers nach F i g. 13.
  • Die in F i g. 1 gezeigte Vorrichtung stellt eine Ausführungsform einer für sich abgeschirmten Elektronenstrahl-Behandlungsapparatur für die Aushärtung von Kunststoff oder kunststoffbeschichteten Industrieerzeugnissen dar.
  • Ein Gleichstrom-Hochspannungserzeuger 10 ist über ein Kabel hl an einen für sich abgeschirmten Elektronenstrahlerzeuger 12, der auf einer für sich abgeschirmten Fördereinrichtung 13 angeordnet ist, angeschlossen. Zusammen mit dem Kontrollpult 17 ergibt sich eine Anlage, wie sie in Industriebetrieben verwendet wird.
  • Das Stromversorgupgsgerät 1.0 ist vorzugsweise eine Isolierkerntransformatoranordnung, d. h. in der Hauptsache ein Dreiphasentransformator-Gleichrichter mit Mehrfachsekundärkernen für jede Phase.
  • Der vom Gerät 10 gelieferte Strom wird dem Beschleuniger über ein flexibles Koaxialkabel 11 zugeführt, dessen Länge verstellbar ist, so daß das Stromversorgungsgerät an beliebiger Stelle bezüglich der übrigen Anlage angeordnet werden kann. Das Kontrollpult 17 kann ebenfalls an irgendeinem geeigneten Platz aufgestellt und an die anderen erforderlichen Teile der Anlage durch geeignete Kabelverbindungen (nicht gezeigt) angeschlossen werden.
  • Der in F i g. 2 und 3 im einzelnen gezeigte Elektronenstrahlerzeuger 12 besteht aus einer Beschleunigeruntereinheit 14, einer abgeschirmten Ablenkkammer 15 und einer Basisabschirmung 16.
  • Die Beschleunigeruntereinheit 1.4 besteht aus einem zylindrischen Gefäß 20, in dem sich eine das Stirnende 23 des Gefäßes 20 durchsetzende Durchführungsmuffe 22 befindet, über die das Kabel 11 elektrisch an ein Beschleunigergehäuse 27 angeschlossen ist, das in seinem Inneren einen Transformator und eine Kathode (nicht gezeigt) enthält. Die Kathode emittiert Elektronen, die durch geeignete Einrichtungen (nicht gezeigt) elektrotatisch zu einem Strom oder Strahl fokussiert und durch eine direkt unter dem Gehäuse 24 angeordnete Mehrelektroden-Beschleunigungssäule 25 beschleunigt werden. Die beschleunigten Elektronen treten in Form eines Strahls 21 durch eine Öffnung 26 im unteren Gefäßende 27 in die abgeschirmte Ablenkkammer 15 ein. Unmittelbar nach dem Eintritt in die Kammer 15 gelangt der Strahl in den Bereich einer elektromagnetischen Ablenkeinheit 28, die ihn ständig in seitlicher Richtung ablenkt, so daß sich ein breiter, langgestreckter Strahlfächer 29 ergibt. Dieser ausgefächerte Strahl tritt durch ein Fenster 30 aus dünner Metallfolie innerhalb der Basisabschirmung 16 aus der Kammer 15 aus.
  • Derartige hochbeschleunigte Elektronen stellen eine potentielle Gefahr für menschliches Leben dar, und zwar nicht nur als solche, sondern speziell wegen der schädlichen Röntgenstrahlen, die beim Auftreffen derartiger Elektronen auf feste Materie erzeugt werden. Bei dem vorliegenden Elektronenbestrahlungsgerät wird diese schädliche Strahlung dadurch unschädlich gemacht, daß die gesamte Anlage in sich mit einer Abschirmung ausgebildet ist, die nicht entfernt werden kann, ohne daß die Elektronenquelle und damit jegliche Strahlung abgeschaltet wird.
  • Die Erfindung wird zunächst an Hand der Ausführungsform nach F i g. 1 erläutert. Dabei sei beispielsweise angenommen, daß ein Elektronenstrahl von 20 mA auf maximal 500 kV beschleunigt und um 30° beiderseits der Strahlmittellinie abgelenkt wird.
  • Da die Elektronen erst nach ihrer Ablenkung gefährlich werden oder schädliche Strahlung erzeugen, braucht die um das Strahlerzeugergehäuse angeordnete Abschirmung nicht diejenige Dämpfungswirkung zu haben, welche die Abschirmung der Ablenkkammer aufweisen muß. Das Gefäß 20 hat daher die Form eines doppelwandigen Stahlzylinders aus 0,635 cm dicken Stahlblechen 31, die durch eine 2,54 cm dicke Bleifüllung 32 getrennt sind, wobei der obere und der untere Abschluß 23 bzw. 27 durch 5,08 cm dicke Stahlplatten gebildet werden. Die Endplatte 23 hat die Form eines flachen Randringes, der an die Innenwand des Zylinders 20 angeschweißt ist und von der Durchführungsmuffe 22 durchsetzt wird. Die untere Platte 27 ist eine große Ringscheibe, die an beide Wände des Gefäßes 20 angeschweißt ist. Diese Platte hat eine Mittelöffnung 26, die durch die mit ihr fluchtende Säule 25 abgedichtet ist. Es ergibt sich also ein starkes Druckgefäß, das im Betrieb mit Isoliergas mit einem Druck von 7 kg/cm= gefüllt ist. Die an der Kathode erzeugten Elektronen werden durch das in der Säule 25 herrschende Feld beschleunigt und treten durch die Öffnung 26 als Elektronenstrahl 21 in den Ablenkteil 28 ein.
  • Nachdem die beschleunigten Elektronen den Ablenkteil 28 durchlaufen haben und in die Kammer 15 eingetreten sind, treffen sie auf das Fenster 30. Die meisten Elektronen treten durch dieses Fenster hindurch und in das zu bestrahlende Gut ein, das sich auf der Fördereinrichtung 13 unterhalb des Strahls befindet. Einige der Elektronen, die auf das Fenster, das Behandlungsgut oder die darunter befindliche Förderunterlage auftreffen, erzeugen dabei Röntgenstrahlen, die in unterschiedlichen Winkeln von dem getroffenen Material ausgehen. Diese möglicherweise schädliche Strahlung darf nicht in einem das Sicherheitsmaß überschreitenden Umfang aus der Vorrichtung austreten. Zu diesem Zweck sind die Wandungen der Kammer 15 und die Basisabschirmung 16 so ausgebildet, daß sie die schädliche Röntgenstrahlung dämpfen oder abschwächen und auf unschädliche Werte, d. h. unterhalb 2,5 Millirad pro Stunde reduzieren.
  • Um die Wandungen der Kammer 15 richtig berechnen zu können, muß man sich vor Augen halten, daß die Eindringtiefe oder Reichweite derartiger Röntgenstrahlung allgemein mit der Energie der Strahlung zunimmt und mit der Dichte des bestrahlten Materials abnimmt. Diese Beziehung ist graphisch in F i g. 4 A und 4 B veranschaulicht. Drückt man die Reichweite oder Eindringtiefe durch Halbwertschichten und die Energie durch das erzeugende Elektron aus, und verwendet man die allgemeine Absorptionsgleichung I = 1o e-trx so kann jeder Fachmann diejenige Wanddicke ermitteln, die für die Abschwächung der erzeugten Röntgenstrahlung auf Werte unterhalb 2,5 Millirad pro Stunde erforderlich ist. Da jedoch die Röntgenstrahlenenergie und -dichte allgemein mit der Elektronenstrahlenenergie und dem Strom ansteigt, gelten die hier beispielsweise angegebenen Dickewerte lediglich für einen Strahl von 500 KeV und 20 mA, während für stärkere Strahlen entsprechend dickere Wandungen erforderlich sind. Umgekehrt können bei schwächeren Strahlen dünnere Wandungen verwendet werden.
  • Bekanntlich hängt die Eindringtiefe, gemessen in Richtung senkrecht zur Oberfläche, vom Auftreffwinkel der Strahlung bezüglich der Auftrefffläche ab. Das heißt, der Punkt, bei dem die Strahlung auf einen unschädlichen Wert abgeschwächt ist, wird durch den Winkel, in dem die Strahlung auf die Oberfläche auftrifft, bestimmt. Dies läßt sich besser an Hand der F i g. 5 verstehen, wo der Weg oder Strahlengang eines auf einer Oberfläche 33 auftreffenden Strahles durch die gestrichelte Linie 34 angedeutet ist. X ist diejenige Entfernung von der Oberfläche, wo der Strahl auf einen unschädlichen Wert abgeschwächt ist, wenn R die Reichweite der Strahlung bei der Anfangsenergie G und 0 der Auftreffwinkel des einfallenden Strahles in bezug auf die Oberfläche 33 sind. Unter diesen Voraussetzungen gilt die Gleichung: X=REsinö Daraus läßt sich ohne weiteres die erforderliche Dämpfung oder Abschwächung bzw. der erforderliche Widerstand, ausgedrückt durch die für die Kammerwandungen benötigte Dicke, errechnen.
  • Um die Herstellung zu vereinfachen, wurden für die Wandungen der Kammer 15 Platten aus Flußstahl verwendet. Diese Platten wurden so verschweißt, daß in der Kammer ein Vakuum aufrechterhalten werden konnte. Die allgemeine Form der Kammer 15 ähnelt der Mittelzone eines Pyramidenstumpfes, wie in F i g. 2 und 3 gezeigt. Diese Form wurde deshalb gewählt, um genügend Raum für einen 60°-Strahl und für den Ablenkteil 28 bei Anpassung der Oberfläche der Kammer an das Gefäß 20 für Vakuumzwecke zu gewinnen. Und zwar waren die Innenflächen der Seitenwände 40 und 41 der Kammer 15 in einem Winkel von 66° zur Horizontalen geneigt. Da die Strahlungsintensität dem Quadrat der Entfernung von der Strahlungsquelle umgekehrt proportional ist und da mit zunehmendem n die Strecke X kleiner wird, kann man die Kammerwandungen 40 und 41 mit zunehmendem Abstand vom Fenster 30 dünner machen. Dadurch, daß man die Wandungen an ihren oberen Enden dünner macht, spart man beträchtlich an Gewicht und Materialkosten.
  • Um bei für den Schutz gegen ausleckende Strahlung ausreichender Dicke einen einwandfreien Obergang zwischen der Kammer und dem Gefäß herzustellen, waren die Außenflächen der Wandungen 40 und 41 im Winkel von 50° zur Horizontalen geneigt. Bei einer praktisch erprobten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Maschine waren die Wandungen 40 und 41 an ihren oberen Enden je 17,8 em und an ihrer breitesten Stelle 43 je 33 cm dick. Um die Kammer einwandfrei in der Basisabschirmung 16 bei gleichwohl ausreichender Abschirmwirkung auszurichten, wurde die Außenfläche der Kammerwandungen 40 und 41 auf einer Vertikallinie vom Punkt 43 zum Boden geschnitten und um die Kammer herum ein 20,3 cm hoher Vierkantring 44 aus 7,6 cm dickem Stahl geschweißt. Dieser Ring 44 ist mit Löchern (nicht gezeigt) versehen, die von auf der Basis 16 angeordneten Führungsbolzen ; durchsetzt sind. Der Ring dichtet den Zwischenraum oder das Spiel 45 zwischen der Kammer 15 und der Basisabschirmung 16 zusätzlich ab.
  • Da der Einfallwinkel etwaiger gegen die Vorder-oder Rückwandungen 47 und 48 gerichteter Strahlung im Bereich oberhalb des Ringes 44 sehr klein ist, brauchen diese Wandungen nicht dicker als 10,2 cm zu sein.
  • Der Ring 44 überträgt nicht das Gewicht der Einheit auf die Basisabschirmung 16. Vielmehr wird das t gesamte Gewicht der Kammer 15 und des Beschleunigers 14 über die Fensteranordnung 49 auf zwei in der Basisabschirmung 16 angeordnete Stützplatten 50 und 51 übertragen. Zwischen dem Boden der Kammer 15 und der Fensteranordnung 49 befindet sich eine Dichtung 46 aus geeignet verformbarem Material wie Indium, so daß diese Verbindung vakuumdicht ist.
  • Die Basisabschirmung 16 hat ebenfalls im wesentlichen Vierkantringform. Und zwar hat bei der hier beschriebenen Ausführungsform die Abschirmung eine Höhe von 40,64 cm und eine Wandstärke von 30,48 cm.
  • Da die Fensteranordnung 49 durch eine Öffnung in der Basisabschirmung durchgeführt werden muß, muß für einen angemessenen Schutz an dieser öffnung gesorgt werden. Zu diesem Zweck ist die Fensteranordnung mit einer Lagerplatte 52 aus 10,2 cm dickem Blei versehen. Zur Luftkühlung des Fensters 30 ist ein Luftkanal 53 (gestrichelt dargestellt) einfach labyrinthisch durch die Lagerplatte 52 und längs einer Seite des Fensters 30 geführt.
  • Bekanntlich muß zwischen der Kathode und dem Fenster des Elektronenstrahlerzeugers ein Vakuum bestehen. Zu diesem Zweck sind an den verschiedenen Verbindungsstellen geeignete vakuumdichte Dichtungen angebracht und in der Rückwand 48 der Kammer 15 Einrichtungen zum Evakuieren dieses Gebietes vorgesehen. Diese Einrichtungen bestehen aus einem Durchlaß 35 in der Rückwandung, einem darum angeordneten Vakuumflansch 36, einer Ionenpumpe 37 und einem an eine Vorpumpe (nicht gezeigt) anschließbaren Vakuumventil 38. Um den Austritt etwaiger Streustrahlung aus dem Durchlaß 35 zu verhindern. ist vor der Ionenpumpe 37 eine Abfangplatte 39 aus 2,54 cm dickem Blei angebracht.
  • Die Vorderwandung 47 ist ebenfalls mit einer öffnung 57 versehen, durch welche die Ablenkeinheit 28 eingebracht werden kann. Diese Öffnung 57 ist mit einem Stöpsel 58 von gleicher Dicke wie die Wandung 47 abgedichtet. Dieser Stöpsel ist von einer Anzahl von elektrischen Durchführungskondensatoren 54 und Schraubenanordnungen 55 zum Einstellen der Ablenkeinheit durchsetzt.
  • Damit sind die Ablenkkammer 15, die Basisabschirmung 16 und die Beschleunigereinheit 14 vollständig beschrieben. Wie in F i g. 1 gezeigt, muß jedoch eine in sich abgeschirmte Gutfördereinrichtung, z. B. der Förderer 13 vorgesehen sein, um das Behandlungsgut unter dem Strahl vorbeizuführen. In F i g. 6 bis 13 sind verschiedene Ausführungsformen dieser Gutfördereinrichtung gezeigt.
  • Die in F i g. 6 und 7 gezeigte Ausführungsforrn einer Fördereinheit eignet sich besonders für die Handhabung großer, starrer Tafeln oder Platten, beispielsweise Sperrholzplatten oder Furnierholzplatten, die mit einem durch Strahlung aushärtbaren Kunststoffbelag beschichtet sind, so daß sie vor dem Aushärten mittels des Elektronenstrahls nicht geneigt oder verkippt werden können.
  • Der kritische Teil der Anordnung ist in einem in sich abgeschirmten Gehäuse 60 in Form eines Hohlkastens eingeschlossen. Das Gehäuse 60 ist unterhalb der Basisabschirmung 16 und der Ablenkeinheit 15 so angeordnet, daß der Strahl in seiner gesamten Ausdehnung durch einen Schlitz 63 in der Gehäuseoberfläche in das Innere des Gehäuses 60 eintritt. Das Gehäuse 60 hat ferner Stirnwandungen 73 und 74 mit Schlitzen 61 bzw. 62 von solcher Höhe und Breite, daß sie eine Förderbühne 67 und das Behandlungsgut aufnehmen können.
  • y Das Gehäuse ist mit der Basisabschirmung 16 mechanisch verblockt, so daß sein Inneres erst dann zugänglich ist, wenn die Basisabschirmung 16 zuvor entfernt worden ist. Ebenso ist natürlich die Basisabschirmung 16 mechanisch mit dem Ablenkteil 15 verblockt, so daß sie nur nach vorheriger Entfernung des Ablenkteils 15 entfernt werden kann. Beim Entfernen des Ablenkteils 15 wird natürlich der Strahl automatisch unterbrochen, da in diesem Fall das Vakuum in der Kammer 15 sofort verschwindet, so daß Luft an die Kathode gelangen kann und diese dadurch augenblicklich zerstört wird.
  • Direkt unter dem Schlitz 63 in Ausrichtung mit dem Strahlengang ist ein Sockel 64 mit einer trogförmigen Vertiefung 59 in seiner Oberfläche angebracht. Der Boden dieses Troges 59 ist höher als die Stirnschlitze 61 und 62. Die Stirnwandungen 73 und 74 sind so ausgebildet, daß die Schlitze in der Längsrichtung Y des Förderers verlängert werden. Indem man diese Schlitze so lang wie möglich bei möglichst geringer Höhe macht und unter dem Niveau der Oberfläche 59 anordnet, erreicht man, daß eine etwa in diese Schlitze eintretende Strahlung in einem Winkel eintritt. Die in dieser Weise auf die Schlitzwände auftreffende Strahlung tritt entweder durch die Wandungen hindurch und wird dabei abgeschwächt oder aber wird mehrere Male reflektiert und dabei ebenfalls abgeschwächt; denn die Energie von derartig reflektierten Röntgenstrahlen verringert sich mit jeder Reflexion um einen Faktor von tausend. Die für diese Schlitze und Stirnwandungen erforderlichen Abmessungen hängen von der Strahlenenergie und der Größe des Behandlungsgutes ab und können ohne weiteres errechnet werden.
  • An jeder Seitenwand sind zwei Führungsbahnen oder -nuten 65 und 66, welche die Räder 72 und 71 einer fahrbaren Plattform oder Bühne 67 aufnehmen, angeordnet. Diese Führungen sind so ausgelegt, daß die Bühne 67 stets mit der gleichen Oberfläche nach oben gewandt ist, so daß die Bühne sowohl als Förderer als auch als Heber arbeitet. Durch diese Führungen wird ferner die Bühne über den Sockel 64 angehoben, um sicherzustellen, daß etwaige beim Auftreffen des Strahls auf entweder die Bühne oder das Behandlungsgut erzeugte Strahlung höher liegt als die Stirnschlitze und beim Eintreten in diese Schlitze reflektiert und abgeschwächt wird.
  • Die Bühne 67 wird durch eine im Kanal 66 geführte Kette 68, die drehbar mit dem Vorderrad 71 der Bühne gekuppelt ist, angetrieben.
  • Da diese Führungen einander kreuzen müssen, muß verhindert werden, daß das nachlaufende oder Hinterrad 72 an der Kreuzungsstelle in die falsche Spur läuft. Dies wird dadurch erreicht, daß die Spur 66 eng oder schmal gegenüber dem Nachlaufrad 72 gemacht wird, wie in F i g. 7 gezeigt. Das heißt, das Nachlaufrad 72 sollte so breit sein, daß es nicht in die Spur 66 einlaufen kann. Natürlich muß die Spur 66 tief genug sein, um die Kette 68 aufzunehmen.
  • An der Gehäuseaußenseite sind U-Kanäle 69 und ; 70 vorgesehen, um sicherzustellen, daß die Bühne ihrem vorgeschriebenen Laufweg folgt. Diese Kanäle haben natürlich die gleichen Abmessungen wie die Führungsnuten 65 und 66 und sind so angeordnet, daß die Bühne bei ihrer Bewegung stets mit der gleichen Fläche nach oben gerichtet ist.
  • Wie bereits erwähnt, gewährleistet die erfindungsgemäße Vorrichtung die erforderliche Sicherheit ohne Vorhandensein einer getrennten Schutzummantelung. Eine solche Ummantelung ist entbehrlich, da die Eigenabschirmung des Beschleunigungsgefäßes und der Ablenkkammer zusammen mit der speziellen Handhabung des Behandlungsgutes gewährleistet, daß keine Strahlung aus der Anlage austreten kann.
  • Ferner ist die mechanische Verblockung so, daß bei dem Versuch, das Gefäß von der Kammer oder die Kammer von der Basisabschirmung ohne vorherige Abschaltung des Strahls zu entfernen, sofort das Vakuum aufgehoben wird, so daß Luft mit der Kathode in Berührung kommen kann. Da die Kathode in der Hauptsache ein heißer Draht ist, würde sie in diesem Fall sofort verbrennen. Da ferner das gesamte Gewicht der Kammer und des Gefäßes, ungefähr 5443 kg, von der Fensteranordnung getragen wird, kann das Fenster nicht ohne vorherige Entfernung des Gefäßes und der Kammer entfernt werden. Es kann also keine der verschiedenen Sicherungen entfernt werden, ohne daß der Strahl automatisch unterbrochen wird. Ebenso ist die Förderrinne lang genug, um auf die Schlitze gerichtete Elektronen abzuschwächen, und so klein, daß ein Mensch nicht eindringen kann, ohne zuvor die Ablenkkammer unter automatischer Abschaltung des Strahls zu entfernen. Außerdem entfällt gänzlich die Möglichkeit, daß jemand in einer Ummantelung oder Ummauerung eingesperrt ist, während die Anlage in Betrieb ist.
  • Das in F i g. 8 gezeigte Elektronenbestrahlungsgerät, bei dem eine zweite Ausführungsform der Eigenabschirmung realisiert ist, ist für die Behandlung von flexiblem Gut wie Polyäthylenblättern oder -folien gedacht. Dabei sind die Energieversorgung 10, das Kabel 11, die Beschleunigereinheit 14, die in sich abgeschirmte Kammer 15 und die Kathode 17 mit den entsprechenden Einheiten der Anlage nach F i g. 1 identisch. Zum Unterschied von der Anlage nach F i g. 1 ist jedoch eine andersartige Basisabschirmung 90 vorgesehen, die speziell für die Behandlung von flexiblem Gut wie Blattgut oder Filmgut geeignet ist. Eine Quelle von Blattgut, beispielsweise ein Herstellungsturm 91 ist der Bestrahlungsanlage so vorgeschaltet, daß das Blattgut beim Ablaufen vom Turm in die Basisabschirmung 90 einläuft. Dort ist eine Aushängvorrichtung (nicht gezeigt) angeordnet, über die das Blattgut zur Bestrahlung läuft, wonach es aus der Basisabschirmung 90 austritt und durch eine Aufwickelvorrichtung 92 aufgewickelt wird.
  • Die Aufwickelvorrichtung 92, der Filmerzeugungsturm 91 und die Aushängvorrichtung stellen bekannte Einrichtungen dar, so daß sie hier nicht im einzelnen beschrieben werden. Da jedoch die Basisabschirmung 90 einen wichtigen Bestandteil dieser Ausführungsform der Erfindung bildet, sollen ihre besonderen Merkmale an Hand der F i g. 9, 10 und 11 erläutert werden.
  • Die Basisabschirmung 90 hat die Form eines großen Stahlgehäuses, in dem ein schubladenartiger Kasten 94 auf Gleitern verschiebbar gelagert und zwei schraubenbetätigte Antriebsstangen 95 unterhalb des Kastens 94 in Kanälen 93 angeordnet sind. Der Kasten 94 ist offen und seine Vorder- und Rückwandungen sind als Stahl-Blei-Stahl-Schichtplatten ausgebildet.
  • In der Mitte der Basisabschirmung 90 befindet sich auf zwei Stützplatten 96 und 97 eine Fensteranordnung 98, die durch das Gewicht der Ablenkkammer und des Beschleunigergefäßes gegen die Stützplatten gedrückt ist. Die Basisabschirmung hat ferner einen Labyrinth-Luftkanal 99. Die untere Platte 100 der Basis 90 ist mit einer Ausnehmung versehen, so daß die Vorderwand 101 des Kastens 94 im geschlossenen Zustand bündig mit der Vorderseite der Basisabschirmung abschließt und dennoch im Boden des Kastens 94 Schlitze 102, durch die das Gut treten kann, vorhanden sind. Direkt unter der Vorderwand des Kastens 94 befindet sich ein Halter 92, der Rollen 103 trägt.
  • Direkt oberhalb der Schlitze 102 und der Rollen 103 an der Vorderwand 101 des Kastens befindet sich ein Sims 104, der die Schlitze 102 gegen Röntgenstrahlen abschirmt. Zwischen den Schlitzen 102 befindet sich eine den Durchtritt von Elektronen durch die Schlitze verhindernde magnetische Elektronenfalle 120. Jede Seitenwand hat eine Kerbe 105, in welche die Deckplatte 106 bei herangezogenem Kasten 94 paßt. Gewünschtenfalls kann am Boden des Kastens eine wassergekühlte Targetplatte 107 so angeordnet sein, daß sie sich bei geschlossenem Kasten direkt unter der Fensteranordnung befindet.
  • Um bei geöffnetem Kasten 94 das Bedienungspersonal angemessen zu schützen, besteht die Rückwandung 108 ebenfalls aus einer Stahl-Blei-Stahl-Schichtplatte, welche die Öffnung vollständig abdichtet und als Abschirmung zwischen der Strahlenquelle und dem Bedienungspersonal dient, wenn der Kasten 94 bei in Betrieb befindlicher Maschine herausgezogen wird. Um unter diesen Umständen das Bedienungspersonal zusätzlich zu schützen, ist die Vorderseite der Basisabschirmung 90 mit zusätzlichen Mantelteilen 110 und 111 beiderseits der öffnung des Kastens sowie mit der Deckplatte 106 versehen, die nur dann geöffnet werden kann, wenn sie sich in Ausrichtung mit den Kerben 105 in den Seitenwänden des Kastens befindet.
  • Sowohl die Mantelteile 110 und 111 als auch der Deckel 106 haben eine solche Länge und Materialstärke, daß sie das Bedienungspersonal so lange gegen Röntgenstrahlen schützen, bis die Rückwand des Kastens das Fenster abdeckt oder sich zwischen dem Fenster und der Bedienungsperson befindet.
  • Am Halter 96 ist eine Stahlplatte 112 befestigt, so daß der Kasten nicht gänzlich aus der Öffnung entfernt werden kann. Diese Platte 112 dient außerdem als Abschirmung gegen Strahlung, die in einer direkten Linie über die Oberseite der Vorder- oder Rückwand des Kastens gerichtet ist.
  • F i g. 12 veranschaulicht eine dritte Ausführungsform des Elektronenbestrahlungsgerätes, bei der der schubladenartige Kasten durch einen Rundkopf 120 ersetzt ist, der drehbar zwischen der Basisabschirmung 121 gelagert ist, die in ihrem unteren Teil eine halbkreisförmige Ausnehmung 122 hat, die den Kopf 120 aufnehmen kann. Der Kopf selbst hat eine Anzahl von Schaufelarmen 123, die beim Drehen des Kopfes Bestrahlungsgutpakete 124 von einer Fördereinrichtung aufnehmen und nach oben stoßen. Durch die Umdrehung des Kopfes werden die Pakete unter das Fenster befördert, wo sie bestrahlt werden, um anschließend auf eine zweite Einrichtung wie den Förderer 126 ausgetragen zu werden, der die bestrahlten Pakete wegtransportiert.
  • Durch genaues Einpassen des Kopfes 120 in die Ausnehmung 122 wird verhindert, daß Elektronen austreten, und wird die Strahlung durch die Dicke des dazwischen befindlichen Materials und die Labyrinthwirkung des gekrümmten Raumes zwischen den Wänden der Ausnehmung und den Schaufelarmen abgeschwächt.
  • F i g. 13 und 14 veranschaulichen eine weitere Ausführungsform der Fördereinrichtung 13. Dabei handelt es sich hauptsächlich um eine Niveaurinne, die aus einem Bett 161 besteht, auf dem Wandungen 162a und 162b angeordnet sind. Die Rinne ist über eine Strecke von ungefähr 3,3 Metern von der Basisplatte 16 durch eine Anzahl von Platten 163, 164, 165 und 166 abgedeckt. Längs jeder Seite des Bettes 161 sind durchlaufende Rollenketten 167 und 168 angeordnet, die durch eine Anzahl von Latten gekoppelt sind. Die Anzahl der erforderlichen Latten oder Stangen hängt von der Länge und Steifigkeit des Behandlungsgutes ab. Ist das Behandlungsgut beispielsweise eine Sperrholzplatte von ungefähr 1,3 X 2,6 m, so kommt man mit Latten im Abstand von jeweils ungefähr 0,6 m aus. Bei derartigem Behandlungsgut haben die Endlatten vorzugsweise Anschläge 170, um zu verhindern, daß sich die Sperrholzplatte verschiebt. Die Ketten 167 und 168 sind jeweils durch synchronisierte, motorisch angetriebene Kettenräder 171, von denen nur eines gezeigt ist, angetrieben. Jeweils im Abstand von ungefähr 2,6 m ist ein Paar von bleigefüllten Stahlrollen 172 und 173 von 5,08 cm angeordnet.
  • An Hand der F i g. 14 sollen Einzelheiten dieser Rollen und ihrer Verkopplung mit den Ketten beschrieben werden. Der Einfachheit halber ist nur ein Ende des Rollenpaares und eine Kette gezeigt. Die Kette 168 besteht aus einer Anzahl von Seitenplatten 174, die durch Stifte 175 verbunden und durch Hülsen 176 getrennt sind, so daß die Kette einer gewöhnlichen Fahrradkette ähnelt.
  • Die Rolle 172 hat eine längs ihrer Achse und über der Kette 168 a verlaufende Welle 177, mit der auf der Außenseite der Kette ein Verbindungshebel 178 drehbar verbunden ist. Auf der Außenseite des Hebels 178 ist drehbar auf der Welle 177 eine Kugellagerlaufbahn 179 in Form eines Rades angeordnet. Die Rolle 173 ist etwas kürzer als die Rolle 172, um Platz für eine kurze Welle 180 und einen drehbar mit dieser und mit der Kette 168 verbundenen Verbindungshebel 181 zu schaffen.
  • Die Funktion dieser Rollen soll an Hand der F i g. 13 erläutert werden. Wenn die Rollen durch Bewegen der Ketten längs des Bettes der Förderrinne gezogen werden, unterlaufen sie mit minimalem Spiel z. B. in der Größenordnung von 1,6 mm die Platte 163, die erheblich dicker ist als die folgende Platte 164. Sobald die Rollen diese überhängende oder ausladende Lippe freigeben, läuft die vordere Rolle 173 über eine Rampe 183 von ungefähr 12,7 mm Höhe auf ein niedrigeres Niveau 161 a des Rinnenbettes hinunter. Diese Bewegungsfreiheit hat die Rolle 173 auf Grund des Hebelgliedes 183. Zugleich erfassen die Rollenlagerräder 179 an den Enden der hinteren Rolle 172 die Spur oder Führung 184 an den Rinnenseitenwänden 162a und 162b. Diese Führungen haben jeweils eine nach oben stehende Förderkante, die bewirkt, daß die hintere Rolle 172 in der Luft über das Rinnenbett angehoben wird. Bei angehobener Rolle 172 besteht zwischen ihr und den Deckplatten 164, 165 und 166 der Rinne ein nur minimaler Spielraum, wobei eine etwa durch diesen Spielraum hindurchtretende Strahlung durch die überhängende Lippe oder Leiste, die durch die Deckplatte 163 gebildet wird, abgeschwächt wird. In der Mitte der Rinne überlappen sich die beiden Rollen, so daß die Strahlung in diesem Bereich blockiert wird. Eine etwaige äußere Strahlung, die längs der Oberseite der Ketten sich ausbreitet, wird durch die L-förmigen Abschirmungen 185, welche die Ketten und Kettenräder überdecken, blockiert bzw. abgeschirmt.
  • Der Abstand zwischen den Rollenpaaren ist durch die Länge des Behandlungsgutes und durch das Erfordernis bestimmt, daß sich stets mindestens ein Rollenpaar zwischen dem Fenster 130 und der überhängenden Lippe der Deckplatte 163 befinden sollte.
  • Gewünschtenfalls kann die Deckplatte 165 abnehmbar ausgebildet sein, so daß dadurch das Innere der Rinne zugänglich wird. Diese Platte kann, wenn sie abnehmbar ist, mechanisch so verblockt sein, daß zuerst die Ablenkkammer 15 zusammen mit der Basisabschirmung 16 entfernt werden muß, ehe diese Platte abgenommen werden kann. Ferner können auch elektrische Sperren hiermit so gekoppelt sein, daß der Strahl bei Entfernung der Deckplatte augenblicklich abgeschaltet wird.

Claims (12)

  1. Patentansprüche: 1. Elektronenbestrahlungsgerät mit einer Einrichtung zum Erzeugen eines Elektronenstrahls, dessen Energie mindestens im keV-Bereich liegt, einer Ablenkeinrichtung mit einer vom Elektronenstrahl durchlaufenen Ablenkkammer und einer den Elektronenstrahl fächerartig verbreiternden Ablenkanordnung, einer Strahlaustrittseinrichtung mit einem elektronenstrahldurchlässigen Fenster, und einer Fördereinrichtung, die ein zu behandelndes Gut durch den aus dem Fenster ausgetretenen Elektronenstrahl transportiert, da -durch gekennzeichnet, daß jede der genannten Einrichtungen (14; 15, 28; 30; 13) eine eigene Abschirmung (20; 40, 41; 16) hat und daß die Abschirmungen durch eine Sicherheitsvorrichtung miteinander verriegelt sind, die beim Entfernen einer Abschirmung das Gerät abschaltet.
  2. 2. Elektronenbestrahlungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die in Laufrichtung des zu behandelnden Gutes gerechnete Länge der Abschirmung (60) der Fördereinrichtung (13) beidseits des Fensters (30) so groß bemessen ist, daß parallel zur Laufrichtung des zu behandelnden Gutes wandernde Elektronen noch innerhalb der Abschirmung durch die in ihr enthaltene Luft absorbiert werden.
  3. 3. Elektronenbestrahlungsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Transporteinrichtung (13) eine Fördereinrichtung (120, 161) mit beweglichen mechanischen Hindernissen (123; 172, 173) enthält, die ein Hindurchlaufen des zu behandelnden Gutes durch den Elektronenstrahl ermöglichen, das Eindringen eines Menschen oder seiner Extremitäten dagegen verhindert.
  4. 4. Elektronenbestrahlungsgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beweglichen Hindernisse jeweils aus einem Paar hintereinander angeordneter, bleigefüllter Stahlrollen (172, 173) bestehen, die mit der Fördereinrichtung durch eine Förderkette (167) und in der Transporteinrichtung vorgesehene Führungen gekoppelt ist, welche die beiden Rollen gegensinnig derart nach oben bzw. unten bewegen, daß parallel zur Transportrichtung laufende Elektronen gesperrt und Röntgenstrahlen abgeschwächt werden.
  5. 5. Elektronenbestrahlungsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Transporteinrichtung (13) eine Fördereinrichtung mit mindestens einer von ihr erfaßbaren und beweglichen Bühne (67) sowie ein von der Fördereinrichtung durchlaufenes langgestrecktes Abschirmgehäuse (60) umfaßt, das oben einen Eintrittsschlitz (63) für den Elektronenstrahl und an seinen Enden jeweils langgestreckte lippenartige Teile (63, 64) aufweist, durch die die Bühne in das bzw. aus dem Abschirmgehäuse (60) ein-bzw. austritt (F i g. 6).
  6. 6. Elektronenbestrahlungsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite und Länge der lippenartigen Teile (73, 74) so bemessen sind, daß austretende Röntgenstrahlen durch Mehrfachreflexionen auf einen zulässigen Wert abgeschwächt sind.
  7. 7. Elektronenbestrahlungsgerät nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung zwei Sätze von schleifenartig geschlossenen Führungen (65, 66) aufweist, welche unterschiedliche Form und Größe haben sowie die Bühne (67), die mit zwei jeweils nur in eine der beiden Führungen passenden Rollenpaaren (71, 72) versehen ist, über einen im Abschirmgehäuse (60) unterhalb des Elektronenstrahl-Eintrittsschlitzes (63) angeordneten Sockel (64) leiten, und daß im einen (66) der Führungssätze eine am einen Rollenpaar (71) angreifende und die Bühne antreibende Kette (68) angeordnet ist. B. Elektronenbestrahlungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Transporteinrichtung (F i g.
  8. 8 bis 11) ein Abschirmgehäuse (90) mit einem herausziehbaren schubladenartigen Kasten (94) hat, welcher eine unter das Fenster bewegliche Aufhängevorrichtung für Folienmaterial enthält und eine Vorderwand (101), eine Rückwand (108) sowie eine bewegliche Deckplatte (106) aufweist, die als Abschirmung für die unterhalb des Fensters entstehende Röntgenstrahlung ausgebildet sind.
  9. 9. Elektronenbestrahlungsgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Abschirmgehäuse (90) und der Kasten (94) so bemessen sind, daß bei herausgezogenem Kasten dessen Rückwand (108) die zum Einschieben des Kastens vorgesehene Öffnung des Abschirmgehäuses (90) verschließt.
  10. 10. Elektronenbestrahlungsgerät nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Kasten am Boden zwei Rollen (103) und enge Schlitze (102) für das Folienmaterial aufweist.
  11. 11. Elektronenbestrahlungsgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitze (102) mit einer das Austreten von Elektronen verhindernden magnetischen Elektronenfalle (120) versehen sind.
  12. 12. Elektronenbestrahlungsgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Transporteinrichtung einen umlaufenden Förderkopf (120) enthält, der Ausnehmungen zur Aufnahme des zu bestrahlenden Gutes (124) aufweist und in einer die Strahlaustrittseinrichtung (30) umgebenden Abschirmung (121) läuft, und daß zwei Förderer (125, 126) vorgesehen sind, die das zu bestrahlende Gut dem umlaufenden Kopf zuführen bzw. von diesem wegführen.
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