DE19608846A1 - Dezentrales Funkverbindungsverfahren - Google Patents
Dezentrales FunkverbindungsverfahrenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein bestimmtes Verfahren, das es ermöglicht, in
einem Funknetz, das aus solchen einzelnen Mobilfunkendgeräten bzw.
Mobilfunkrelais, wie sie im Antrag auf Erteilung eines Patentes beim
Deutschen Patentamt mit Aktz 195 35 021.9 vom 21.09.95 beschrieben
sind, Funkverbindungen zwischen den Funknetzteilnehmern zu vermitteln
bzw. aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Dieses Verfahren wird dann den
beschriebenen Geräten durch z. B. elektronische Prozessoren und Speicher
implementiert und steuert dann ausschließlich das weitere
Endteilnehmerschnittstellen- und Relaisverhalten dieser Geräte.
Bisher existiert noch kein solches mobiles Telekommunikationsnetz mit den
genannten Mobilfunkendgeräten bzw. Mobilfunkrelais. Deshalb existiert
meines Wissens zur Zeit auch kein vergleichbares Verfahren zum Aufbau
und zur Aufrechterhaltung der Funkverbindungen in einem solchen mobilen
Telekommunikationsnetzwerk.
Bisher existieren nur Mobilfunknetzwerke wie z. B. in Europa das C-, D1-,
D2-, EPlus-Netz mit festen Funkeinrichtungen und einem externen
Vermittelungsverfahren bzw. einem externen Funknetzmanagement, mit
dem Funkverbindungen in diesen Mobilfunknetzen aufgebaut und aufrecht
erhalten werden. Diese Verfahren unterscheiden sich von dem hier
beschriebenen Verfahren vor allem dadurch, daß es externe Verfahren sind,
die im wesentlichen von einer externen Betreiberstelle (z. B. einem
zentralen Betriebsrechner) außerhalb der einzelnen Mobilfunkgeräte
angewendet werden. Diese Verfahren wirken dann im Unterschied sowohl
auf die Mobilfunkgeräte dieser Funknetzwerke, als auch auf die festen
Funkeinrichtungen, wie z. B. Basisfunkstationen der einzelnen festen
Funknetzzellen dieser Funknetze.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, durch ihre Anwendung in einem
Mobilfunknetz ohne feste Telekommunikationseinrichtungen und ohne eine
übergeordnete Netzverwaltung, das nur aus den im Antrag auf Erteilung
eines Patentes beim Deutschen Patentamt mit Aktz 195 35 021.9 vom
21.09.95 beschrienen Mobilfunkendgeräten bzw. Mobilfunkrelais besteht,
die Netzteilnehmerverbindungen aufzubauen und aufrechtzuerhalten und
damit den Netzbetrieb zu ermöglichen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein spezielles Verfahren zum
Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Funkverbindungen in einem
Mobilfunknetz gelöst, das folgend beschrieben wird.
Diese Prozedur zur Aufnahme von Funkverbindungen zwischen dem
Quellenteilnehmer und dem Zielteilnehmer über die Übermitteler läuft
zuerst ausschließlich beim initialen Aufbau des Funknetzes ab. Nach einer
gewissen Betriebszeit können die Speichermöglichkeiten der einzelnen
Funknetzteilnehmer genutzt werden, um eine gezielte nicht lawinenartige
Vermittelung zwischen Quellenteilnehmern, Zielübertragern und
Zielteilnehmern durchzuführen. Die Übermitteler übernehmen dann gezielte
Vermittelungsdienste.
Die Funkkontaktaufnahme zwischen dem Quellenteilnehmer und dem
Zielteilnehmer kann im Einzelnen in folgender Weise aufgebaut werden.
Zuerst bildet der Quellenteilnehmer durch seinen Funkaufruf des
Zielteilnehmers einen oder mehrere Funkpfade über die Übermitteler. Dabei
gibt der Quellenteilnehmer eine nicht direkt adressierte
Funkrufkodsequenz: Z(A1-A9) ab, die:
- 1) die Zielteilnehmerkennung: A1,
- 2) seine Übermittelerkennung: A2,
- 3) eine Nummer A3 für den wievielten Funkaufruf zwischen den Endteilnehmern
- 4) den Zeitpunkt der Quellenfunkrufkodsendung: A4,
- 5) eine Repititionsnummer: A5 für die wievielte Übertragung eines Übermittlers,
- 6) der Parameter: A6 der angibt,
ob ein direkt adressierter Funkruf (positiver Parameter),
ein nicht direkt adressierter Funkaufruf (negativer Parameter),
oder ein klassifiziert adressierter Funkaufruf (neutraler Parameter) vorliegt. - 7) die Quellenteilnehmerkennung: A7
- 8) die Sendeleistungsprioritätsnummer: A8
- 9) die thematische Prioritätsnummer: A9
beinhaltet.
Dieser Funkruf wird von den direkten Nachbarn aufgenommen,
gegebenenfalls fehlerbereinigt und mit ihrer jetzt aktualisierten
Übermittelerkennung A2 und fortgezählter Übertragungsrepititionsnummer
A5 an ihre Nachbarn nicht direkt adressiert weitergegeben. Jeder
involvierte Übermitteler speichert dabei die erhaltene und die
weitergesandte Funkkodsequenz für eine bestimmte Zeitdauer t1. Der
Funkruf verbreitet sich lawinenartig und flächenartig über das gesamte
Funkgebiet. Jeder Übermitteler vergleicht jede ankommende
Funkrufkodsequenz mit den gespeicherten bisher aufgenommenen
Funkrufkodsequenzen und leitet diese nicht direkt adressiert nur weiter,
sofern:
- a) nicht alle Positionen A1, A4, A7 der ankommenden Funkrufkodsequenz mit denen der bereits gespeicherten Sequenzen übereinstimmen,
- b) die Repititionsnummer A5 der Sequenz unter einer bestimmten internen Repititionsnummer liegt,
- c) die Empfangsleistung des Funkrufkodsignals unter einer bestimmten internen Schwelle: P2 liegt,
- d) die Zielteilnehmerkennung A1 nicht mit der eigenen Übermittelerkennung A2 übereinstimmt, bei gleichzeitig negativem Parameter A6,
- e) die Weiterleitung eines nicht direkt adressierten Funkrufes nicht innerhalb der interenen Totzeit t3 des Übermittlers ansteht,
- f) das Funkrufkodsignal fehlerfrei ist bzw. fehlerbefreit werden kann.
Dadurch werden unter Anderem Schleifen im Aufbau der Funkpfade und
Mehrfachlawinen unterdrückt und die lawinenartige Ausbreitung von
Funkrufen aus bereits aufgeschalteten Funkpfaden heraus verhindert. Durch
die Empfangsleistungsbeschränkung werden möglichst weit entfernte
Übermittler angesprochen, um die Zahl der Übermittler im späteren
Funkpfad zu minimieren.
Ein direkt adressierter oder klassifiziert adressierter Funkruf wird
weitergeleitet, wenn die Zielteilnehmerkennung A1 nach einer direkten
Adressierung mit der eigenen Übermittelerkennung A2 übereinstimmt, oder
eine klassifizierte Adressierung vorliegt, bei gleichzeitigem Vorhandensein
einer direkt adressierbaren Übermittelerkennung aus einer bereits
gespeicherten Funkrufkodsequenz mit gleicher Quellenkennung A7.
Ein nicht direkt adressiert angesprochener Übermitteler ist der
Zielteilnehmer, wenn seine eigene Übermittelerkennung mit der
Zielkennung des Funkrufkodes übereinstimmt. Die empfangene
Funkrufkodsequenz ist dann die Zielsequenz Z ( mit A1 = A2, A7). Der
Zielteilnehmer kann nun seine Kontaktbereitschaft anzeigen und den
eigentlichen Funkpfad bzw. den ersten Rücklauf aufschalten bzw. einleiten.
Dazu erzeugt er einen direkt adressierten Funkaufruf mit der neuen
Funkkodsequenz Z′ an seinen vorangegangenen Übermitteler aus dem nicht
direkt adressierten initierenden Funkhinlauf bzw. Vermittelungslauf. Die
aktuelle Zielübermittelerkennung A1′ ist dann die Übermittlerkennung A2
aus den aufgenommenen und gespeicherten Funkkodsequenzen mit dem
aktuellen Verwaltungszeichen A7, mit dem höchstem Parameter A3 (max
A3) und mit negativem Adressierungsparameter A6.
Falls mehrere gespeicherte und in Frage kommenden Übermitteler aus dem
nicht direkt adressierten Initiallauf der Funkkontaktaufnahme gefunden
werden, wird für den ersten Funkrücklauf derjenige aus der einfachsten
Funkverbindungskette genommen. Das ist derjenige dessen gespeicherte
Sequenz Z die kleinste Repititionsnummer A5 bei der aktuellen
Wiederholungsnummer A3 zum bezüglichen Vorgang A7, also Z ( ,A3,
,min A5, ,A7 ) hat. Hier ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, daß dieser
Zielübermitteler zu der schnellsten Funkverbindungskette gehört, da die
Zahl der Übermitteler bzw. die Übermittelungsschrittzahl A5 die kleinste
war.
Für die weiteren Funkrückläufe, wenn also A3 < 1 entsprechend der
Fortzählung der folgenden Funkaufrufe durch die Endteilnehmer ist, dann
wird von mehrere in Frage kommenden gespeicherten Zielübermittlern
derjenige gewählt, dessen gespeicherte Sequenz Z die größte
Repititionsnummer A5 bei der Wiederholungsnummer A3-1 zum
bezüglichen Vorgang A7, also Z( ,A3-1, ,max A5, ,A7) hat, denn ein
Funkteilnehmer nimmt in Vorwärtsrichtung ggf. auch die weitergeleiteten
Funkrufkodsequenzen übernächster Übermitteler nach seinem
Zielübermitteler auf, wenn er in ihrer Funkreichweite liegt. Dann
überspringt er durch die Auswahl von max A5 beim nächsten Funklauf in
die gleiche Richtung seinen ehemaligen Zielübermitteler bis zum letzten
erreichbaren Übermittler, den er jetzt zu seinem Ersatzzielübermitteler
gewählt hat. Dadurch werden Funkverbindungsketten automatisch verkürzt,
sobald mehr als zwei benachbarte Übermitteler sich in ihrem Funkbereich
überlagern.
Die neue zurückzusendende Funkkodsequenz Z′ wird aus der empfangenen
Z des vorhergehenden Übermittelers gewonnen, indem als Zielkennung
A1′ die letzte Übermittlerkennung A2 verwendet wird, der Parameter A2
aktualisiert d.H. durch die eigene Kennung A2 ersetzt wird, der
Parameter A5 aktualisiert d. h. fortgezählt wird und der Parameter A6 auf
direkte Adressierung gesetzt wird. Der Parameter A3 kann nur von den
Endteilnehmern aktualisiert d. h. fortgezählt werden, die sich in
Gesprächsbereitschaft befinden bzw. ihr Mobilendgerät für eine
Gesprächsbereitschaft aktiviert haben. Das können nur die Teilnehmer sein,
die eine abgespeicherte nicht direkt adressierte Funkrufkodsequenz
aufweisen können, in der die eigene Übermittelerkennung A2 mit der
Zielkennung A1 = A2 ( Zielteilnehmer ) oder mit der Quellenkennung A7 =
A2 ( Quellenteilnehmer ) übereinstimmt. Die neue zurückzusendende
Funkkodsequenz lautet also Z′(A1′-A8′) = Z′ (A1′ = A2, A2′, A3′=
A3+1, A4 ,A5′= A5+1, A6′<0, A7′= A7, A8′).
Da für den nächsten direkt adressierten angesprochenen Übermitteler die
Zielkennung wieder mit seiner Übermittelerkennung übereinstimmt,
überträgt er weiter, wie eben beschrieben. Ist diese Funkkodsequenz beim
eigentlichen Zielteilnehmer angekommen, so wird sie automatisch als
erneute Trägersequenz wieder in Rückwärtsrichtung in den Funkpfad
geschickt, da der Parameter A3 = A3+1 wie beschrieben vom
Zielteilnehmer um 1 erhöht wurde und dadurch die Zielübermitteler
automatisch wieder in Rückwärtsrichtung ausgewählt werden. So entsteht
der aufgeschaltete Funkpfad zum ursprünglichen Quellenteilnehmer.
Da jeder abgegebene Funkaufruf vom Zielübermitteler weitergegeben wird,
kann jeder vorhergehende Übermitteler das Bestehen eines Funkkontaktes
mit einem Zielübermitteler am folgenden Erhalt der von seinem
Zielübermitteler weitergegebenen Funkrufkodsequenz feststellen. Diese
muß die Sequenz: Z′ zur aktuellen Wiederholungsnummer A3 mit um eins
fortgezählter Repititionsnummer A5 mit bezüglichen Verwaltungszeichen
A7 sein, also Z′ ( ,A3, , A5′= A5 +1, ,A7 ). Erhält er diese Sequenz
nicht innerhalb einer bestimmten Zeitdauer t2, so besteht definitionsgemäß
kein Funkkontakt mehr.
Der aufgeschaltete Funkpfad wird solange aufrecht erhalten, solange
innerhalb der Zeitdauer t1 ein direkt adressierter Funkaufruf beim
Übermitteler die Zielübermittelerkennung bzw. Zielübermittleradresse für
den Gegenlauf auf dem Funkpfad aktualisiert. Tritt diese Aktualisierung
nicht innerhalb der Zeitdauer t1 ein, so wird die gespeicherte
Zielübermittelerkennung vergessen und der Funkpfad zerfällt.
Die notwendige Aktualisierung kann entweder durch zeitlich regelmäßig
erzeugte Funkaufrufe geschehen, indem jeder Endteilnehmer den
erhaltenen Funkaufruf genauso wie die Übermitteler automatisch in den
Funkpfad zurückgeben, oder indem sie den Funkaufruf erst weitergeben,
wenn bei ihnen ein weiterzugebendes Informationspaket (z. B.
Gesprächsinformation, Dateninformation) aufgelaufen bzw. abgeschlossen
wurde. Die erste Möglichkeit erhält einen aufgeschalteten Funkpfad
permanent aufrecht, erhöht aber das Funkaufkommen.
Jeder Zielübermitteler vergleicht bei jedem Funkkontakt mit seinem
vorangehenden Übermitteler dessen empfangene Sendestärke P3 mit einer
internen Sendestärkenvorgabe P3int. Vergleich in Rückwärtsrichtung. Jeder
Übermitteler vergleicht die Zeitdauer t2 für den Rückerhalt der
weitergesandten Funkkodsequenz vom Zielübermitteler in Vorwärtsrichtung
mit einer internen Zeitdauervorgabe t2int.
Wenn die empfangene Sendestärke unter den kritischen Wert P3int fällt, so
daß eine weitere Übertragung gefährdet ist, oder wenn die Wartezeit t2 auf
das weiter übertragene Funksignal den kritischen Wert t2int übersteigt, also
definitionsgemäß bereits kein Funkkontakt mehr besteht, wird dieser
sendeschwache Übermitteler oder der zu langsam oder überhaupt nicht
empfangene Übermitteler nicht mehr als Zielübermitteler vom
vorhergehenden Übermitteler direkt adressiert angesprochen. Anstelle
dessen wird vom vorhergehenden Übermitteler der anstehende Funkruf als
klassifiziert adressiert abgegeben. Hierbei wird die vorher erhaltene
Funkrufkodsequenz Z zur Weiterleitung gegenüber einer direkt adressierten
Funkrufkodsequenz modifiziert. Es wird vom Übertrager der entsprechende
Parameter A6 für die klassifizierte Adressierung in der Funkkodsequenz
Z′ gesetzt.
Klassifiziert adressierte Sequenzen werden von den Nachbarteilnehmern,
die auch die bisherigen Übermitteler des Funkpfades sein können, direkt
adressiert weitergeleitet. Die Nachbarteilnehmer die klassifiziert adressiert
wurden und Funkverbindungsbrücken in dem zu erwartenden, oder
aufgetretenen lokalen Funkverbindungsbruch sein können, haben den
Funkverkehr der beiden Funkbrückenköpfe des Funkverbindungsbruches als
Nachbarteilnehmer verfolgt und deren Funkkodsequenzen gespeichert.
Sie leiten die klassifiziert adressiert erhaltene Funkkodsequenz aktualisiert
und direkt adressiert an den ehemals funkschwachen Übermitteler oder
übernächste Übermitteler weiter. Seine Zielkennung A1′ finden sie als
Übermittelerkennung A2 mit maximaler Repititionsnummer max A5 in den
mitgehörten und gespeicherten Sequenzen Z zum aktuellen Vorgang A7 ,
mit Wiederholungsnummer A3-1 aus der klassifizierten Übermittelung.
Der klassifiziert adressiert angesprochene Übermitteler, der einen direkt
adressiert angesprochenen, weiterführenden Übermitteler der
Funkverbindungskette als zeitlich ersten erreicht, ist nun als
Ersatzverbindungsübermitteler in den Funkpfad fest eingebaut und wird in
der Funkverbindungskette desweiteren direkt adressiert angesprochen. Auf
diese Weise werden Funkverbindungsschwächen oder
Funkverbindungsbrüche automatisch repariert.
Direkt adressierte Übermitteler werden für eine bestimmte Zeitdauer t1 als
Übermitteler für nicht direkt adressierte Funkrufe desaktiviert. Für direkt
adressierte und klassifiziert adressierte Funkrufe bleiben sie aktiv, so daß
sie als Übermitteler in einem bereits aufgeschaltetet Funkpfad auch weiter
mehrfach als Übermitteler oder Endteilnehmer in anderen Funkpfaden
wirken können. Somit können sich die Funkpfade in diesem System
berühren oder kreuzen.
Jeder Funknetzteilnehmer nimmt die Funkrufkodsequenzen seiner
Umgebung bzw. seines Kontraktionsbereiches auf und speichert diese. Die
gespeicherten, nicht direkt adressierten Funkrufkodsequenzen enthalten die
Adressen der Zielendteilnehmer. Die gespeicherten, direkt adressierten
Funkrufkodsequenzen enthalten die Adressen der Übermitteler in den
Funkpfaden zu den Zielübermittelern. Beide Funkrufkodsequenzarten bzw.
die beiden hierin enthaltenen Adressengruppen können über die
gemeinsamen Zielteilnehmerkennungen und Quellenteilnehmerkennungen
bzw. Verwaltungskennzeichen einander wieder zugeordnet werden.
Falls die benutzten Übermittler mehrheitlich ortsfeste Übermitteler waren,
dann lassen sich die Funkpfade aus den gespeicherten Datensätzen für einen
erneuten Funkkontakt zwischen den Endteilnehmern wieder rekonstruieren
und der ursprüngliche Funkpfad läßt sich wieder ohne eine
Vermittelungslawine aufschalten. Hierbei lassen sich ehemalige mobile und
nicht mehr vorhandene Übermitteler in der Funkverbindungskette wegen
des beschriebenen, automatischen Reparaturmechanismusses der
klassifizierten Adressierung durch ehemals benachbarte, ortsfeste
Ersatzübermittler ersetzen. Die notwendige Anzahl und Dichte von
Stützpunkten im Funkpfad kann durch Computersimulationen ermittelt
werden.
Falls ein Zielteilnehmer über eine Mobilfunkeinheit angesprochen wird,
dann wird zuerst der Speicherinhalt des Quellenteilnehmers nach dem
Zielteilnehmer durchsucht. Beim Auffinden eines noch gespeicherten
Vorganges werden die damaligen direkten Zielübermitteler des
Quellenteilnehmers zu diesem Vorgang unter der Benutzung der damaligen
Funkrufkodsequenz angesprochen. Wenn dieser Vorgang bei den folgenden
Zielübermittelern noch vorhanden d.H. gespeichert ist, dann lebt der
ehemalige Funkpfad zum Zielendteilnehmer wieder auf. Im erfolglosen Falle
wird die Funkaufnahmeprozedur ohne Speichervermittelung wie
beschrieben durchgeführt.
Falls der Zielendteilnehmer seine Ortslage zwischenzeitlich zu einer
anderen permanenten Ortslage verändert hat, dann wird nach einer
erfolgreichen Funkkontaktaufnahme ohne Speichervermittelung wieder die
Funkkontaktaufnahme mit Speichervermittelung möglich. Das beschriebene
Mobilfunksystem ist also selbsttätig lernfähig. Diese Intelligenz des Systems
wird durch die verwendete Speichertiefe mitbestimmt. Um die Lerninhalte
des Netzes ständig zu aktualisieren werden Eimerkettenspeicher verwendet
werden, bei denen der älteste Speicherinhalt fließend ausgemustert wird.
Die Funkaufnahmeprozedur unter Speichervermittelung wird nach einer
gewissen Betriebszeit des Mobilfunknetzes ein partielles Quasifestnetz mit
Funknetzteilnehmern herauskristallisieren, die vornehmlich ein konstantes
Teilnehmerverhalten bezüglich ihrer Zielteilnehmer verfolgen. Dieses
kristallisierte Festnetz des Mobilfunksystems wird die Kapazität des
Mobilfunknetzes entlasten, da hier keine Funklawinen zu
Funkkontaktaufnahme notwendig sind.
Gleichartige zu übertragende Informationsflüsse können thematisch über
weitere A -Variablen z. B. A9 bei der Funkaufnahmeprozedur
gekennzeichnet werden. Die Übertragung solcher Informationsflüsse kann
in der Funkaufnahmeprozedur präferentiell über Übermitteler festgelegt
werden, die dieses Thema innerhalb einer bestimmten Zeitdauer bereits
übermittelt haben. Liegt in einem Funkaufruf die thematische
Prioritätsnummer A9 =/= 0 vor, d. h. es liegt eine thematische
Kennzeichnung vor, so wird A9 bei der Funkaufnahmeprozedur, bei der
automatischen Funkpfadoptimierung oder bei der automatischen
Funkpfadkorrektur als weiterer untergeordneter Bestandteil der
Zielteilnehmerkennung bzw. Zielübermittelerkennung berücksichtigt.
Ist ein Zielübermittler für eine direkte oder klassifizierte Adressierung in
einem Vorgang auszuwählen, so wird derjenige vorrangig vor anderen
ausgewählt, der bereits einen gespeicherten Vorgang mit dieser
Prioritätsnummer und gleicher Quellenteilnehmerkennung beider Vorgänge
aufweisen kann. Ein Zeitargument oder eine
Übertragungsrepititionsnummer wird dann ggf. als sekundäres
Auswahlkriterium zurückgesetzt.
Der Zielübermitteler mit thematischer Priorität gibt thematische
Funkaufrufe, die für irgend einen bestimmten Zielteilnehmer bestimmt sind,
automatisch an alle anderen ihm bekannten Zielteilnehmer mit gleicher
Quellenteilnehmerkennung A7 und gleicher thematischer Prioritätsnummer
A9 weiter. Dadurch erreichen gleichartige Informationsflüsse, die für
mehrere Zielteilnehmer von dem gleichen Quellenteilnehmer ausgehen, die
Zielteilnehmer nicht mehr über viele individuell aufzuschaltende bzw.
aufrechtzuerhaltende Funkpfade, sondern über gemeinsame Funkpfade bzw.
Funkverbindungsketten mit den gleichen Übermittelern, die an den
Verzeigungspunkten gleichzeitig als Verteiler arbeiten.
Durch eine thematische Übermittelerselektion können thematisch
selektierte Übermitteler Funkpfade untereinander aufbauen. Es entstehen
dann neben den adressenbestimmten Funkpfaden auch thematisch bestimmte
Funkpfade bzw. thematische Unternetze. Durch die Reduktion einer
thematischen Übertragung auf thematisch gewählte Übermitteler entsteht
nach der Prozedur automatisch ein thematisches Unternetz mit einer
minimalen Anzahl von Übermittelern in Funkpfaden bzw. Teilfunkpfadcn
bzw. Teilfunkverbindungsketten, die sich bevorzugt kongruent überlagern.
Diese thematischen Funkpfade stimmen bis zu den Verzweigungen zu den
unterschiedlichen Empfängern überein. An den Verzweigungsstellen werden
vom diesbezüglichen Übermitteler ggf. mehrere weitere Zielübermitteler
direkt adressiert angesprochen. Durch eine thematische Selektion
entstehen aus bisherigen einfachen Übermittelern automatisch Verteiler
bzw. Verteilerknotenpunkte. Thematische Funkübertragungen minimieren
die Funkaktivitäten des Funknetzes automatisch.
Die Erfindung ermöglicht überhaupt den Betrieb eines
Telekommunikationsnetzwerkes ohne notwendige feste Funkinstallationen
und ohne ein notwendiges externes Funknetzmanagement. Durch den
selbstorgansierenden Charakter der Erfindung bzw. durch ein folglich
überflüssiges Netzmanagement und durch das Fehlen von
investitionskostenverursachenden und betriebskostenverursachenden
Festinstallationen, kann das Netz vom Kunden selbst kostenfrei bzw.
gesprächsgebührenfrei betrieben werden.
Da das angedachte System vollkommen selbstorganisierend und
festinstallationenfrei ist, kann das System widerstandslos in alle bisher
national unterschiedlich organisierten Netzbetreibergebiete expandieren.
Als weitere partielle Vorteile der Erfindung werden vorhandene
Funkstörungen wie z. B. lokal behaftete geografische, topologische oder
atmosphärische Funkstörungen (Interferenzfelder, Signalreflexionen,
Funkschatten) beim Aufschalten mittels der Erfindung immer umgangen,
da der Aufbau des Funkpfades an demjenigen Übermitteler abstirbt, der die
abgegebene Funkrufkodsequenz (Verbindungsinformation) störungsbedingt
nicht aufnehmen kann. Es werden aber wegen der kollektiven
Signalverbreitung immer mehrere gegebenenfalls viele Übermitteler
gefunden, die den Funkpfad weiterführen können.
Wenn sich auf Grund der Bewegung der einzelnen Netzteilnehmer
(Übermitteler und Endteilnehmer) die Funkbedingungen in einem bereits
aufgeschalteten Funkpfad so verändern, daß ein Übermitteler seinen
Zielübermitteler nicht mehr erreichen kann, jedoch einen anderen
Übermitteler aus der weiterführenden Funkverbindungskette des
Funkpfades oder aus seiner Nachbarschaft erreicht werden kann, der
seinerseits einen Funkkontakt zu einem Übermitteler des abbrechenden
Teiles des Funkpfades hat, so wird die Funkverbindungskette durch die
Erfindung mit einer hohen Wahrscheinlichkeit automatisch repariert und
erhalten.
Die Erfindung verhindert unter anderem Schleifen im Aufbau der Funkpfade
und Mehrfachlawinen werden unterdrückt und die lawinenartige
Ausbreitung von Funkrufen aus bereits aufgeschalteten Funkpfaden heraus
wird verhindert. Durch die Empfangsleistungsbeschränkung werden
möglichst weit entfernte Übermittler angesprochen, um die Zahl der
Übermittler im späteren Funkpfad zu minimieren.
Die Erfindung verkürzt zum einen automatisch eine Funkverbindungskette,
sobald mehr als zwei Übermitteler der Kette sich in ihren Funkbereichen
überlagern bzw. gemeinsamen Funkkontakt haben. Zum anderen ändert sie
automatisch den Funkpfad, sobald die Teilübermittelungsschritte langsamer
als eine Zeitdauer t2 werden. Die Verlangsamung des
Teilübermittelungsschrittes kann an einer Überlastung des Übermittler
liegen, der die Funkaufrufe erst nach der Bearbeitung anderweitiger
Funkverbindungen weitergeben kann. Somit optimiert die Erfindung
automatisch die Funkübertragungsdauer im respektiven Funkpfad.
Die Erfindung realisiert ein lernfähiges Telekommunikationsnetz, in dem
Funkverbindungswege zwischen festen Funknetzteilnehmern erlernt werden
und dann immer wieder aufgerufen werden können. Die Lernfähigkeit
reduziert die Kapazitätsauslastung des Funknetzes mit steigender
Lerndauer durch eine zunehmend anwendbare Speichervermittelung
zwischen den Endteilnehmer.
Momentan werden die strahlungsphysiologischen Wirkungen der
Basissendeanlagen in dem bisherigen Mobilfunksystemen immer stärker
kritisiert. Letztlich liegen die ersten offiziellen medizinischen Studien z. B.
von der Amerikanischen Umweltbehörde vor, die eine nachweisbare
Gefährdung und Schädigung für Mensch und Tier durch die
Strahlungswirkung der Mobilfernmeldesendeanlagen belegen. Das hier
beschriebene Mobilfunknetz übt auf Grund des Kontraktionsmechanismus
wegen der minimalen aktiven Zahl von Funkrelais mit ihren nur geringen
Sendeleistungen eine wesentlich geringere gesamte
Funkstrahlungsbelastung auf die Umwelt aus.
Die Erfindung erzeugt geographisch topologisch nur punktuelle bzw. linear
pfadförmige und zeitdauerförmig beschränkte Belegung der Umgebung mit
einer Strahlungsbelastung. In Zellularsystemen wird hingegen die gesamte
Funknetzzelle von der Basissendestation flächendeckend und zeitlich
dauernd mit den hohen Strahlungsstärken in der Nähe der Sendeanlage
belegt. Die beschriebene Erfindung kann die immer wichtiger werdende
Strahlungsproblematik bisheriger Mobilfunksysteme gegebenenfalls weiter
reduzieren.
Claims (28)
1. Ein Verfahren zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung einer
Funkverbindung zwischen zwei oder mehreren Funkteilnehmern
(Quellenteilnehmern und Zielteilnehmern) in einem Funknetz,
gekennzeichnet dadurch, daß andere weitere Funknetzteilnehmer als
Übermitteler bzw. als Relais im Funknetz die Information zwischen den
Endteilnehmern weitertragen.
2. Ein Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, daß jeder
Funknetzteilnehmer, der als Übermitteler tätig wird, anfänglich den
Funkaufruf an alle von ihm auf dem Funkwege erreichbaren Netzteilnehmer
weitergibt.
3. Ein Verfahren nach Anspruch 1 und 2, gekennzeichnet dadurch, daß
der Funkaufruf des Quellenteilnehmers an einem Zielteilnehmer anfänglich
lawinenartig über Netzteilnehmer verbreitet wird.
4. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, gekennzeichnet dadurch, daß
jeder Funknetzteilnehmer, der als Übermitteler tätig wird, seinen nächsten
erreichbaren Nachbarn im Rahmen der Weitergabe der Funkaufrufe immer
bestimmte standardisierte Informationen (hier Funkkodsequenzen genannt)
weitergibt.
5. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 4, gekennzeichnet dadurch, daß
Übermitteler und Endteilnehmer bestimmte Informationspunkte der
Funkkodsequenzen, die bei ihnen ankommen mit internen Vorgaben für
diese Informationspunkte vergleichen und die Weiterleitung der
Funkkodsequenzen vom Ergebnis des internen Vergleiches abhängt.
6. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 5, gekennzeichnet dadurch, daß bei
einer übermäßigen Häufung von ankommenden Funkaufrufen bei den
Übermittelern in einem Gebiet des Funknetzes, die an nicht bestimmte
Übermittler weiterzugeben sind, bestimmte interne Vergleichsvorgaben bei
dem einzelnen Übermittler derart geändert werden, daß die übermäßige
Häufung der Funkaufrufe insgesamt vermieden wird.
7. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 6, gekennzeichnet dadurch, daß der
Endteilnehmer den für ihn bestimmten Funkaufruf annimmt und weitergibt,
indem er dann gleich oder später an einen bestimmten Übermitteler in
seiner Umgebung, den er auf dem Funkwege erreichen kann und von dem er
den Funkaufruf zugesendet bekommen hat, wieder eine Funkkodsequenz als
Antwort zurücksendet.
8. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 7, gekennzeichnet dadurch, daß die
Funkkodsequenzen von den Endteilnehmern entweder nach einer
bestimmten Zeitdauer wieder zurückgegeben wird, oder erst dann, wenn ein
zu übertragendes Datenpaket (Dateninformation oder
Gesprächsinformation) beim Endteilnehmer aufgelaufen bzw. abgeschlossen
ist und zusammen mit der Funkkodsequenz übermittelt werden soll.
9. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 8, gekennzeichnet dadurch, daß alle
Übermittler, die nach dem anfänglichen erfolgreichen Funkaufruf an den
Endteilnehmer in die Übermittelung zwischen den Endteilnehmern
(Quellenteilnehmern bzw. Endteilnehmern) eingeschaltet werden,
bestimmte Übermitteler sind.
10. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 9, gekennzeichnet dadurch, daß
die Übermitteler aus einer schon aufgeschalteten Funkverbindung zwischen
Zielteilnehmern andere bestimmte Netzteilnehmer, die sie auf dem
Funkwege erreichen können, als weitere Übermitteler oder als
Ersatzübermitteler für ausgefallene Übermitteler der Funkverbindung, in die
Funkverbindung einschleusen können.
11. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 10, gekennzeichnet dadurch, daß
die Übermitteler aus einer schon aufgeschalteten Funkverbindung zwischen
Zielteilnehmern andere Übermitteler aus dieser Funkverbindung, die
unnötig sind, aus der Funkverbindung ausschließen können.
12. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 11, gekennzeichnet dadurch, daß
die Informationen in den Funkkodsequenzen eine Weitergabe ausschließen
(restriktive Informationen) oder eine Weitergabe auf eine bestimmte Art
und Weise anweisen.
13. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 12, gekennzeichnet dadurch, daß
Funkkodsequenzen Adresseninformationen, Informationen über die
Übergabe- bzw. Weitergabemodalitäten und Informationen über den
bisherigen Übergabe- bzw. Weitergabeverlauf der Funkkodsequenzen
enthalten können.
14. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 13, gekennzeichnet dadurch, daß
die Adresseninformationen in den Funkkodsequenzen die Adressen der
Quellenteilnehmer, der Zielteilnehmer, der Endteilnehmer, der Übermittler
oder Ersatzübermittler enthalten können.
15. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 14, gekennzeichnet dadurch, daß
die Informationen für die Übergabe- bzw. Weitergabemodalitäten in den
Funkkodsequenzen eine Auswahlinformation oder Steuerungsinformation
für bestimmte oder unbestimmte Übermitteler, die Sendeleistung, die
Sendefrequenzen bzw. die Sendekanäle, die Empfangsleistung, die
Empfangsfrequenzen bzw. die Empfangskanäle der Endteilnehmer oder
Übermitteler und die Prioritätseinstufung des Funkrufes enthalten kann.
16. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 15, gekennzeichnet dadurch, daß
die Informationen über den Übergabe- bzw. Weitergabeverlauf in den
Funkkodsequenzen die Richtung, die Häufigkeit, die Zeitdauern und die
Zeitpunkte der Über- bzw. Weitergaben der Funkkodsequenzen enthalten
können.
17. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 16, gekennzeichnet dadurch, daß
die Funkkodsequenz von jedem Übermitteler und den Zielteilnehmern bei
der Weitergabe in einer bestimmten Weise abgeändert wird.
18. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 17, gekennzeichnet dadurch, daß
alle Funkkodsequenzen, die von den Funknetzteilnehmern funkmäßig
aufgenommen werden können, von diesen gespeichert werden.
19. Ein Verfahren, nach Anspruch 1 bis 18, gekennzeichnet dadurch, daß
die Funknetzteilnehmer bei einem Funkaufruf der sie erreicht, zunächst
einen eigenen Speicher nach bestimmten gespeicherten Funkkodsequenzen
durchsuchen, die zu dem Funkaufruf passen und in denen sie bestimmte
Adressen von Zielteilnehmern und weitere Informationen über Übergabe-
und Weitergabemodalitäten finden und auswählen, die sie zur
Übermittelung für den bestimmten Funkaufruf bestimmen können.
20. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 19, gekennzeichnet dadurch, daß
der Quellenteilnehmer entscheiden kann, ob er einen Funkaufruf mit einer
lawinenartigen Übermittelung beginnt, oder ob er bestimmte gespeicherte
Übermitteler im Rahmen einer nicht lawinenartigen Übermittelung bestimmt
und zur Übermittelung aufruft.
21. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 20, gekennzeichnet dadurch, daß
die Übermitteler die zu übermittelnden Informationen sofort oder nach
einer bestimmten Zeitdauer an ihre Zielteilnehmer übermitteln. Speziell,
daß mehrere bei ihnen gleichzeitig oder nacheinander eintreffende
Funkaufrufe entweder zeitlich chronologisch oder nach einer bestimmten
Prioritätseinstufung mit einer gewissen Wartezeit weiter übermittelt
werden.
22. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 21, gekennzeichnet dadurch, daß
die selben Funkaufrufe eines Quellenteilnehmers, die von einem
Übermitteler bereits erhalten wurden von diesem nicht noch einmal
angenommen bzw. weiter übermittelt werden.
23. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 22, gekennzeichnet dadurch, daß
die Übermitteler keine Funkaufrufe weiter übermitteln, die wesentliche
Fehler aufweisen und die nicht fehlerbefreit werden können.
24. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 23, gekennzeichnet dadurch, daß
die Übermitteler bestimmte Funkaufrufe nur innerhalb bestimmter
wiederkehrender Zeitdauern übermitteln.
25. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 24, gekennzeichnet dadurch, daß
für die Übermittelung gleichartige Informationen zwischen verschiedenen
Endteilnehmern und dem gleichen Quellenteilnehmer zumindest stückweise
vom Quellenteilnehmer ausgehend, die gleichen bestimmten Übermitteler
Verwendung finden können.
26. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 25, gekennzeichnet dadurch, daß
die einzelnen bestimmten Übermittler nach einem Funkaufruf des
Quellenteilnehmers an einen Endteilnehmer eine gleichartige Information
selbsttätig an verschiedene Endteilnehmer übermitteln und verteilen können.
27. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 26, gekennzeichnet dadurch, daß
es technisch in die Funknetzteilnehmerendgeräte eines Funknetzes
implementiert wird und dort die wesentlichen Aufgaben zum Betrieb des
Funknetzes wie z. B. den Verbindungsaufbau zwischen Netzteilnehmern und
die Aufrechterhaltung von Netzteilnehmerverbindungen bewirkt.
28. Ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 27, gekennzeichnet dadurch, daß
es ein neuronales, interaktives Verhalten des Funknetzes bewirkt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996108846 DE19608846A1 (de) | 1996-03-07 | 1996-03-07 | Dezentrales Funkverbindungsverfahren |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996108846 DE19608846A1 (de) | 1996-03-07 | 1996-03-07 | Dezentrales Funkverbindungsverfahren |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19608846A1 true DE19608846A1 (de) | 1997-11-13 |
Family
ID=7787517
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996108846 Withdrawn DE19608846A1 (de) | 1996-03-07 | 1996-03-07 | Dezentrales Funkverbindungsverfahren |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19608846A1 (de) |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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