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DE19636497C2 - Einrichtung zur Aufnahme und zum Spenden tablettenförmiger Produkte - Google Patents

Einrichtung zur Aufnahme und zum Spenden tablettenförmiger Produkte

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DE19636497C2
DE19636497C2 DE1996136497 DE19636497A DE19636497C2 DE 19636497 C2 DE19636497 C2 DE 19636497C2 DE 1996136497 DE1996136497 DE 1996136497 DE 19636497 A DE19636497 A DE 19636497A DE 19636497 C2 DE19636497 C2 DE 19636497C2
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D83/00Containers or packages with special means for dispensing contents
    • B65D83/04Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing annular, disc-shaped, spherical or like small articles, e.g. tablets or pills
    • B65D83/0409Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing annular, disc-shaped, spherical or like small articles, e.g. tablets or pills the dispensing means being adapted for delivering one article, or a single dose, upon each actuation
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Description

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Aufnahme und zum Spenden tablettenförmiger Produkte, insbesondere tablettenförmiger Reinigungsmittel für Geschirr- und Waschmaschinen, umfassend ein rohrförmiges Gehäuse, in dem eine Mehrzahl von Produkten kraftbeaufschlagt aneinanderliegend zu einer im Gehäuse ausgebildeten Öffnung zur einzelnen Entnahme des Produktes gefördert werden, wobei die Öffnung durch einen im Gehäuse ausge­ bildeten radialen ersten Schlitz mit einer Schlitzbreite wenigstens entsprechend der Produktdicke gebildet wird.
Eine Einrichtung dieser Art ist bekannt (DE-OS 42 23 319, US-PS 1 617 285). Bei dieser bekannten Einrichtung bzw. bei diesem bekannten Spender soll zu deren bzw. dessen Beschickung der dortige innere Hülsenkörper mit einem Stapel von Gegenständen, beispielsweise runden Plaketten, gefüllt werden und nachfolgend soll der innere Hülsenkörper gegen die Kraft der Druckfeder mit der Öffnung voran in den äußeren Hülsenkörper eingeführt werden. Bei dieser bekannten Einrichtung handelt es sich um ein zweiteiliges Gehäuse, das zum Befüllen mit runden Plaketten getrennt und nach dem Befüllvorgang erneut zu einem einheitlichen Gehäuse zusammengefügt werden muß.
Tablettenförmige Reinigungsmittel, beispielsweise zur Verwendung in Geschirrspülmaschinen und Waschmaschinen, werden vom Hersteller regelmäßig in Verpackungseinheiten angeboten, in denen diese Tabletten entweder nebeneinan­ der und übereinander zu einer quaderförmigen Einheit gestapelt sind oder sie werden beispielsweise ungeordnet in Beuteln oder dergleichen angeboten.
Kartons oder Umhüllungen, die auf vorbeschriebene Weise die Tabletten aufnehmen, werden beispielsweise in der Nähe der Maschine, für die sie zu Reinigungszwecken bestimmt sind, gelagert. Die Person muß, wenn die Tabletten benutzt werden sollen, die Verpackungsein­ heiten öffnen, und die Tabletten entnehmen, wobei nachfolgend die Verpackungseinheit wieder sorgfältig verschlossen werden muß, was einerseits dadurch bedingt ist, daß Tabletten dieser Art hygroskopisch sind und bei unkontrollierter Aufnahme von Umgebungsfeuchtigkeit teilweise ihre Reinigungswirkung einbüßen und anderer­ seits eine Gefahrenquelle für Kleinkinder darstellen, da Kleinkinder, aber auch Haustiere, diese Tabletten unkon­ trolliert aufnehmen können, was zu schweren Verätzungen im Bereich der Nahrungsaufnahmeorgane führen kann. Schließlich ist es auch unter dem Gesichtspunkt der guten Bereitstellbarkeit und der guten Zugänglichkeit im Benutzungsbereich und im Benutzungsaugenblick nachtei­ lig, die Tabletten immer aus den vorbeschriebenen Verpackungseinheiten herausnehmen zu müssen, da die Verpackungseinheiten an sich ihre Größe nicht verlieren, wenn der Tablettenvorrat zu Ende geht, der Platzbedarf für derartige Verpackungseinheiten aber vielfach die vor Ort der Benutzung gegebenen Lagerungsmöglichkeiten über­ steigt.
Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Einrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der auf einfache und gut handhabbare Weise für den Benutzer Reinigungstabletten zur Entnahme dargereicht werden können, die einen weitgehenden Schutz vor unkon­ trolliertem Zutritt von Umgebungsfeuchtigkeit liefert, die einfach mit Reinigungstabletten geladen werden kann und einen weitgehenden Schutz vor unbefugter Benutzung liefert, wobei die Einrichtung einfach und kostengünstig bereitgestellt werden kann und vom Benutzer unmittelbar vor Ort des Einsatzes der Tabletten positioniert werden kann.
Gelöst wird die Aufgabe gemäß der Erfindung dadurch, daß die Öffnung einen im wesentlichen in axialer Richtung des Gehäuses verlaufenden zweiten Schlitz aufweist.
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung besteht im wesentlichen darin, daß die Einrichtung aufgrund der erfindungsgemäßen Struktur nicht nur eine Ordnungsfunk­ tion in bezug auf die Aufbewahrung der tablettenförmigen Produkte hat, sondern auch, wie erfindungsgemäß ange­ strebt, immer nur ein tablettenförmiges Produkt zur Entnahme bereitstellt, wobei die anderen tablettenförmi­ gen Produkte in dem Gehäuse vor Umgebungsfeuchtigkeit weitgehend geschützt aufgenommen werden können. Zudem ist eine Entnahme durch unbefugte Personen, beispiels­ weise Kleinkinder oder auch Haustiere, nicht möglich und es erfolgt praktisch keine Verschmutzung der Hände oder der Kleidung bei der Entnahme des tablettenförmigen Produkts aus der Öffnung des Gehäuses, da das tabletten­ förmige Produkt praktisch mit Daumen und Zeigefinger ergriffen werden kann und diese Finger lediglich an ihren Spitzen unmittelbar mit dem tablettenförmigen Produkt in Kontakt kommen. Zudem gestattet vorteilhaf­ terweise das Gehäuse auf einfache Weise eine magazin­ artige Beladung und Bevorratung, so daß die bisherigen Verpackungseinheiten lediglich nur noch für diesen Bela­ dungsvorgang geöffnet zu werden brauchen, wobei die Verpackungseinheiten weiterhin geschützt und frei vom Zutritt von Umgebungsfeuchtigkeit gehalten werden können und an Orten gelagert werden können, die nicht in unmittelbarer Nähe der Maschine vorgesehen zu sein brauchen. Schließlich ist es von Vorteil, daß das rohrförmige Gehäuse faktisch aus rohrförmigen Halbzeugen hergestellt werden kann, so daß auch, wie angestrebt, eine kostengünstige Bereitstellbarkeit gegeben ist.
Die Öffnung, aus der das tablettenförmige Produkt auf vorbeschriebene Weise entnommen werden kann, mit einem im wesentlichen in axialer Richtung des Gehäuses ver­ laufenden zweiten Schlitz versehen, vermeidet die Notwendigkeit des Herausziehens der Feder und des Öffnens von Abschlußdeckeln im Gehäuse, in den bei­ spielsweise ein Finger hineingesteckt werden kann, der beispielsweise gegen die Kraft der Feder die aneinan­ derliegenden tablettenförmigen Produkte verschiebt, so daß zum Beladen das Produkt in die Öffnung hineinge­ steckt wird und erneut mit den schon im Gehäuse befind­ lichen Produkten gegen die Kraft der Feder gedrückt wird. Diese kann auf einfache Weise wiederholt werden, bis die Aufnahmekapazität des Gehäuses aufgrund seiner Geometrie erschöpft ist.
Die Kraftbeaufschlagung der im Gehäuse aneinanderlie­ genden tablettenförmigen Produkte kann an sich auf beliebige geeignete Art und Weise geschehen, beispiels­ weise durch die Wirkung der Schwerkraft, d. h. durch das Eigengewicht der Produkte, wenn sie übereinander gesta­ pelt aneinanderliegend im Gehäuse angeordnet sind und sich beispielsweise die Öffnung im Gehäuse in vertikaler Richtung unten befindet. Vorteilhaft, weil unabhängig von der Ausrichtung der Einrichtung relativ zur Schwer­ kraftrichtung, erfolgt die Kraftbeaufschlagung jedoch mittels einer Feder, die beispielsweise eine Druck­ schraubenfeder sein kann.
Damit auf definierte Weise das tablettenförmige Produkt im Öffnungsbereich zur problemlosen Entnahme positio­ niert werden kann, ist im Gehäuse ein dem im Öffnungs­ bereich positionierten Produkt gegenüberliegendes axiales Widerlager vorgesehen. Das Widerlager selbst kann dabei an sich auf beliebige geeignete Weise ausge­ bildet sein, d. h. beispielsweise durch einen Einsatz gebildet sein, der auf geeignete Weise im Gehäuse auf vorbeschriebene Weise positioniert wird, beispielsweise durch die der Feder entgegengesetzte Rohröffnung hin­ durch.
Bei einer anderen Ausgestaltung der Einrichtung ist der Öffnungsbereich des Gehäuses mittels eines Abdeckele­ mentes verschließbar, um dadurch noch einmal eine zusätzliche Sicherheit für die Vermeidung des Zutritts von Umgebungsfeuchte auch zu dem plattenförmigen Produkt zu schaffen, das sich bestimmungsgemäß im Bereich der Öffnung zur Entnahme des Produktes befindet, und um im aktiven Zustand der Einrichtung auch einen zusätzlichen Schutz gegen die unbefugte Entnahme durch Kleinkinder zu erreichen oder den Zugang zum tablettenförmigen Produkt durch Haustiere zu verhindern.
Das Abdeckelement selbst kann wiederum wieder auf beliebige geeignete Weise gestaltet sein, es hat sich jedoch als vorteilhaft erwiesen, das Abdeckelement rohrförmig auszubilden und wenigstens den Öffnungsbe­ reich des rohrförmigen Gehäuses öffnend bzw. verschlie­ ßend axial zum Gehäuse verschiebbar auszubilden. Durch diese Ausgestaltung sind keine aufwendigen Führungen oder Scharniere nötig, da das Gehäuse selbst auf diese Weise eine Führung darstellt, ohne daß dafür gesonderte konstruktive und somit die Einrichtung verteuernden Maßnahmen getroffen werden müssen.
Um auch nochmals eine zusätzliche weitere Sicherungs­ möglichkeit im Sinne der vorangehend beschriebenen Forderungen zu schaffen, nämlich die Verminderung des Zutritts von Umgebungsfeuchte und der unbefugten Ent­ nahme durch Kleinkinder, ist es vorteilhaft, das Abdeck­ element in seiner die Öffnung verschließenden Stellung lösbar arretierbar auszubilden, was vorteilhafterweise dadurch bewirkt werden kann, daß die Lösbarkeit und Arretierbarkeit mittels einer am Abdeckelement und am Gehäuse ausgebildeten Renkverbindung bewirkbar ist. Diese Renkverbindung, die auch Bajonettverbindung genannt wird, gestattet einem erwachsenen Benutzer ein schnelles Lösen und Arretieren, da dafür aber eine Drehbewegung und eine axiale Bewegung durch den Benutzer nötig sind, diese Bewegungsvorgang wird in den aller­ meisten Fällen von Kleinkindern aber nicht ohne weiteres ausgeführt werden können, so daß die erfindungsgemäß angestrebte Erhöhung der Betätigungssicherheit auf einfache Weise erreicht wird.
Dieses Lösen und Arretieren, das vorangehend beschrieben worden ist, kann vorzugsweise dadurch noch in bezug auf die Arretiersicherheit und die Lösbarkeit verbessert werden, indem das Widerlager wenigstens geringfügig axial verschiebbar ausgebildet ist, wobei dabei eine Feder im Zusammenspiel mit dem Widerlager, an dem ein Teil der Ringverbindung ausgebildet sein kann, eine fortwährende Kraft in Richtung des axialen Arretierungs­ schlitzes der Renkverbindung im Abdeckelement ausübt, so daß ein sicherer Halt des Abdeckelementes im Arretie­ rungszustand gewährleistet ist.
Das Gehäuse selbst kann an sich auf beliebige geeignete Weise ausgebildet sein, d. h. es kann beliebige Quer­ schnittsformen aufweisen, und zwar in Anpassung an die Form der darin aufzunehmenden tablettenförmigen Pro­ dukte. Vorzugsweise weist das Gehäuse jedoch einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt auf, in dem tablettenförmige Produkte mit kreisförmigem Querschnitt auf einfache Weise aufgenommen werden können, zumal die tablettenförmigen Produkte in den allermeisten Fällen einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen. Es sei aber darauf hingewiesen, daß dann, wenn beispielsweise von den Herstellern tablettenförmige Produkte mit quadra­ tischem oder rechteckigem oder auch beliebig n-eckigem Querschnitt angeboten werden, die Gehäuse selbstver­ ständlich entsprechend dieser Querschnittsform der tablettenförmigen Produkte ausgewählt werden können.
Das Gehäuse selbst weist vorteilhafterweise Befesti­ gungselemente auf, über die die Einrichtung an einem geeignet wählbarem Ort befestigbar ist, beispielsweise im privaten Bereich in der Küche an der Innenseite eines Ober- oder Unterschrankes unmittelbar im Bereich der Geschirrspülmaschine oder aber bei Waschmaschinen in der Waschküche, im Bad oder in der Küche ebenfalls im Bereich dort vorgesehener Schränke oder auch in belie­ biger Stellung an der Wand oder dgl.
Die Einrichtung kann im übrigen aus beliebigem geeig­ neten Werkstoff bestehen, wobei es jedoch vorteilhaft ist, daß von den die Einrichtung im wesentlichen bil­ denden Elementen wenigstens das Gehäuse aus Kunststoff ausgebildet ist, da Kunststoff einerseits als rohrför­ miges Halbzeug oder als spritzfähiger Werkstoff sehr kostengünstig und auf einfache Weise ausformbar zur Verfügung steht und andererseits Kunststoff gegenüber metallischen Werkstoffen den Vorteil hat, daß er bezüg­ lich der die tablettenförmigen Produkte bildenden In­ haltsstoffe, selbst wenn diese einmal unbeabsichtigter­ weise mit Feuchtigkeit in Berührung kommen sollten, weitgehend unempfindlich ist, so daß keine schädlichen Korrosionen oder für den Reinigungsvorgang schädliche Korrosionsprodukte entstehen.
Aus der DE-PS 309 625 ist eine Verschlußkapsel für Tablettengeber bekannt, die für den Befüllvorgang vom rohrförmigen Gehäuse entfernt werden muß. Eine Beladung mit tablettenförmigen Produkten ist nur auf aufwendige Weise durchführbar.
Aus der FR-PS 1 486 537 ist ein Tablettenspender be­ kannt, dessen Art der Beladung mit tablettenförmigen Produkten aber nicht zweifelsfrei erkennbar ist.
Aus der CH-PS 290 466 ist eine Einrichtung bekannt, bei der die Befüllung mit Produkten durch Entfernung des Deckels von der Hülse vonstatten gehen soll, wobei nach der Befüllung der Deckel auf dem rohrförmigen Behälter aufgesetzt werden soll und ein Schieber wieder in eine bestimmte Verriegelungslage gebracht werden muß.
Aus der DE-Gbm 296 01 962 ist ein Spendermagazin für Golfbälle bekannt, bei dem die Golfbälle hintereinander angeordnet einen Vorrat bilden. Das Spendermagazin ist mit einer Befestigungseinrichtung versehen, mit dem das Gehäuse des Spendermagazins an einen Träger oder der­ gleichen befestigt werden soll.
Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die nach­ folgenden schematischen Zeichnungen anhand eines Aus­ führungsbeispieles im einzelnen beschrieben. Darin zeigen:
Fig. 1 eine Darstellung des zylinderrohrförmigen Gehäuses in einer Seitenansicht, bei der sowohl die schlitzförmige Öffnung zur Entnahme des tablettenförmigen Produktes als auch die axiale Öffnung sichtbar ist, die zum Eingriff des Fingers zum Herunterdrücken der Feder zum Beladen der Einrichtung mit tablettenförmigen Produkten dient,
Fig. 2 eine komplette Darstellung Einrichtung mit einer Mehrzahl in das Gehäuse eingesetzter tablettenförmiger Produkte, wobei das Gehäuse gegenüber der Darstellung von Fig. 1 um 90° gedreht ist,
Fig. 3a ein Wiederlager, an ein das jeweils in der Öffnung im Gehäuse positionierte tablettenför­ mige Produkt anliegt,
Fig. 3b eine Druckschraubenfeder, mit der das Wi­ derlager fortwährend in seine Normalstellung gedrückt wird,
Fig. 4 in der Seitenansicht ein Abdeckelement mit Teilen der Renkverbindung, mit der das Abdeck­ element im Zusammenwirken mit einem im Wider­ lager ausgebildeten anderen Teil der Renkver­ bindung lösbar und arretierbar ist, und
Fig. 5 in der Seitenansicht einen typischen Aufbau eines tablettenförmigem Produktes mit kreis­ förmigem Querschnitt.
Die Einrichtung 10, vergleiche insbesondere die Fig. 2 und 1, besteht im wesentlichen aus einem langstreckten rohrförmigen Gehäuse 12, das beispielsweise aus Kunst­ stoff oder einem beliebigen anderen geeigneten Werkstoff bestehen kann. Im Gehäuse 12 ist eine Feder 17 angeord­ net, die hier als Druckschraubenfeder ausgebildet ist. Die Feder 17 ist derart bemessen, daß eine Mehrzahl von tablettenförmigen Produkten 11, die beispielsweise Reinigungsmittel für Geschirrspülmaschinen oder Wasch­ maschinen darstellen, aufgenommen werden können, wobei die Länge des Gehäuses 12 bestimmend für die Anzahl der darin aufgenommenen tablettenförmigen Produkte 11, im folgenden kurz Tablette 11 genannt, ist. In der Dar­ stellung von Fig. 2 am vertikal unteren Ende des Gehäu­ ses 12 ist ein mit dem Gehäuse lösbar verbindbares Bodenelement 27 vorgesehen, das als Widerlager für die Feder wirkt. Das andere entgegengesetzte unmittelbare Widerlager der Feder 17 wird durch die Tablette 11 gebildet, die unmittelbar an der Feder 17 im Gehäuse 12 anliegt. Zwischen dieser Tablette 11 und der Feder 17 kann ein hier nicht dargestelltes Zwischenelement ange­ ordnet sein, mit dem ein gleichmäßig sicherer vollflä­ chiger Andruck der Feder 17 an die unmittelbar daran angrenzende Tablette 11 möglich ist, so daß es in Richtung der Gehäuseachse 18 nicht zu Verkantungen der Mehrzahl der darin aufgenommenen Tabletten 11 kommt.
Im vertikal oberen Bereich des Gehäuses 12 gemäß der Darstellung von Fig. 2 und 1 ist ein radialer erster Schlitz 14 vorgesehen, der eine Schlitzbreite 15 auf­ weist, die geringfügig größer als die Dicke 16 der Ta­ blette 11 ist, vergleiche Fig. 5. Die Öffnung 13 bzw. der radiale Schlitz 14 sind so bemessen, daß auch die Tablette 11, die bestimmungsgemäß unmittelbar im Bereich der Öffnung 13 zur Entnahme liegt, dennoch vom Gehäuse 12 weitgehend abgedeckt ist, wobei lediglich gewährlei­ stet zu sein braucht, daß die Tablette 11 vom Benutzer beispielsweise mittels des Zeigefingers und des Daumens ergriffen und entnommen werden kann.
Im wesentlichen 90° um die Gehäuseachse 18 gedreht ist ein in im wesentlichen axialer Richtung des Gehäuses 12 verlaufender zweiter Schlitz 19 vorgesehen, vergleiche Fig. 1. Die axiale Breite des zweiten Schlitzes 19 ist der derart bemessen, daß beispielsweise ein Finger eines Benutzers darin eingreifen kann und den Stapel der Tabletten 11, wie er in Fig. 2 dargestellt ist, in Richtung der Gehäuseachse 18 nach unten drücken kann, und zwar entgegen der Druckkraft der Feder 17, so daß im Zuge dessen auch die in der Öffnung 13 liegende Tablette 11 in das Innere des Gehäuses 12 hineinverschoben wird. Diese vorbeschriebene Bewegung in axialer Richtung des Stapels von Tabletten 11 ist eine mögliche Art der Befüllung der Einrichtung 10 mit Tabletten 11 nach Art eines Magazines. Darauf wird im einzelnen noch weiter unten eingegangen werden.
In vertikal oberer Richtung gemäß der Darstellung von Fig. 2 oberhalb der Öffnung 13 bzw. des ersten Schlitzes 14 ist ein Widerlager 21 innerhalb des Gehäuses 12 angeordnet, das für die ordnungsgemäße Ausrichtung der sich im Bereich der Öffnung 13 bzw. des ersten Schlitzes 14 befindlichen Tablette 11 dient, so daß diese ohne Verkanten und ohne hinderliches Gegenstoßen an innere Gehäuseecken und Kanten entnommen werden kann. Das Widerlager 21, vergleiche Fig. 3a, kann im oberen Teil des rohrförmigen Gehäuses 12 eingesetzt werden und mit­ tels einer Feder 28, die ebenfalls als Druckschrauben­ feder ausgebildet ist, in seinen vorbestimmten und vorbeschriebenen Sitz gebracht und dort gehalten werden. Das entsprechende obere Widerlager gemäß der Darstellung von Fig. 2 der Feder 28 wird durch ein mit dem Gehäuse lösbar verbindbares Deckelelement 26 gebildet. Die Feder 28 ist beispielsweise gemäß der Darstellung 3b ausge­ bildet. Im Bereich des Widerlagers 21 ist im Gehäuse 12 eine axial verlaufende Öffnung in Form eines Schlitzes 29 vorgesehen, durch den ein Stift 23, vergleiche Fig. 3 a, hindurchragt. Bei der in den Figuren dargestellten Ausgestaltung der Einrichtung 10 sind um 180° versetzt zwei Stifte 23 angeordnet. Den axialen Hub des Widerla­ gers 21 begrenzen die beiden axialen Endflächen des Schlitzes 29, d. h. das Widerlager 21 ist innerhalb dieser Grenzen axial verschiebbar ausgebildet. Der Öffnungsbereich 20 des Gehäuses 12 ist mittels eines Abdeckelementes 22 verschließbar. Ein Abdeckelement 22 ist beispielhaft und schematisch in Fig. 4 dargestellt. Aus Übersichtlichkeitsgründen ist dieses relativ zur Gehäuseachse 18 axial verschiebbare Abdeckelement 22 in Fig. 2 lediglich gestrichelt dargestellt. Das Abdeck­ element 22 ist ebenfalls rohrförmig ausgebildet und kann vor den Öffnungsbereich 20 verschoben werden, so daß sowohl der zweite Schlitz 19 als auch der erste Schlitz 14 bzw. die Öffnung 13 vollständig abgedeckt werden können. Im Abdeckelement sind jeweils um 180° versetzt um eine gedachte Längsachse des rohrförmigen Abdeckele­ mentes 22 herum zwei axial und radial geformte Schlitze 23 ausgebildet, die zusammen mit den Stiften 23 des Wi­ derlagers 21, vergleiche Fig. 3a, eine Renkverbindung bilden. Somit kann mittels der Renkverbindung 23 eine Lösung und eine Arretierung des Abdeckelementes vom Gehäuse 12 bzw. am Gehäuse 12 bewirkt werden.
Der sackartig geformte Teil des Schlitzes 23 der Renk­ verbindung am Abdeckelement 22 gemäß Fig. 4 dient zur Einrastung des Stiftes 23 der Renkverbindung, die am Widerlager 21 gemäß Fig. 3a ausgebildet ist. Bedingt durch die geringfügige axiale Verschiebbarkeit des Widerlagers 21, vergleiche oben, kann mittels des Ergreifens des Stiftes 23 der Renkverbindung am Wider­ lager 21 eine axiale Verschiebung der Widerlagers 21 auf den Stapel der Tabletten 11 zu bewirkt werden, so daß der untere radiale Teil des Schlitzes 23, der Teil der Renkverbindung ist, des Abdeckelementes 22 erreicht werden kann, so daß eine Drehung des Abdeckelementes 22 um die Gehäuseachse 18 möglich ist, wobei dann der Stift 23 losgelassen wird und infolgedessen der Stift 23 in den besagten sackartigen Endbereich des Schlitzes 23 der Renkverbindung im Abdeckelement 22 gelangt und nur durch umgekehrte Betätigungsfolge, wie vorangehend beschrie­ ben, eine Entfernung des Abdeckelementes 22 vom Öff­ nungsbereich 20 möglich ist.
Am Gehäuse 12 sind Befestigungselemente 24, 25 angeord­ net mit denen die gesamte Einrichtung 10 an einem geeignet wählbaren Ort befestigt werden kann.
Zum Befüllen wird bei der in den Figuren dargestellten Ausgestaltung der Einrichtung 10 zunächst ein Finger des Benutzers in den oberen Teil des axialen zweiten Schlitzes 19 eingeführt. Damit diese Einführung problem­ los möglich ist, weist das in diesen Bereich normaler­ weise hineinragende Widerlager 21 eine nutenförmige Aussparung 190 auf, vergleiche Fig. 3a. Der Finger des Benutzers wird dann in axialer Richtung gemäß der Darstellungen der Fig. 1 und 2 nach unten bewegt, so daß weder die Feder 17 noch ein eventuell am Ende der Feder 17 angeordnetes, hier nicht dargestelltes Zwischenelement im Bereich der Öffnung 13 bzw. des radialen ersten Schlitzes 14 liegt. Es wird dann eine Tablette 11 in die Öffnung 13 bzw. den ersten Schlitz 14 eingeführt, wobei die Tablette 11 dann eine Position einnimmt, wie sie beispielsweise in Fig. 2 dargestellt ist. Nachfolgend wird dieser Vorgang des Herunterdrückens der Feder 17 und nun auch der eingeführten Tabletten 11 solange wiederholt, bis die Speicherkapazität aufgrund der konstruktiven Ausgestaltung des Gehäuses 12 erreicht ist. Dabei liegen die einzelnen Tabletten 11 mittels der Feder 17 kraftbeaufschlagt aneinander und werden, wie oben schon dargestellt, mittels der Feder 17 gegen das Widerlager 21 gedrückt.
Eine Entnahme der Tablette 11 erfolgt auf umgekehrte Weise, bis der magazinartig gespeicherte Vorrat an Tabletten 11 aufgebraucht ist.
Die hier beschriebene Beladung der Einrichtung 10 mit den Tabletten 11 ist allerdings nur eine von vielen Möglichkeiten. Es ist auch denkbar und im Rahmen der Erfindung liegend, die Befüllung beispielsweise dadurch zu bewirken, daß das Bodenelement 27 entfernt, die Feder 17 herausgezogen und dann das Gehäuse 12 mit Tabletten 11 befüllt wird, wobei anschließend dann die Feder 17 wieder in das Gehäuse 12 eingeführt und das Bodenelement 27 mit dem Gehäuse 12 verbunden wird. Dazu kann es sinnvoll sein, beispielsweise die Einrichtung drehbar am Befestigungsort zu montieren bzw. Befestigungselemente 24, 25 vorzusehen, die eine Drehbarkeit der Einrichtung 12 gestatten. Für den Befüllungsvorgang im vorbeschrie­ benen Sinne würde dann kurzzeitig die Einrichtung 10 gedreht, so daß das Bodenelement 27 gemäß der Darstel­ lung von Fig. 2 oben und das Deckelelement 26 unten angeordnet sein würde. Nach dem Befüllen kann die gesamte Einrichtung 10 zum bestimmungsgemäßen Gebrauch wieder in die in Fig. 2 dargestellte Stellung zurückge­ schwenkt werden.
Schließlich ist es denkbar, nicht einzelne Tabletten 11 nacheinander in das Gehäuse 12 einzubringen, sondern in das Gehäuse 12 schon vorbereitete, gegebenenfalls auch vom Hersteller vorkonfektionierte Kartuschen einzubrin­ gen, in denen die Tabletten 11 schon aneinanderliegend angeordnet sind. Die leere Kartusche könnte dann einfach aus dem Gehäuse 12 entfernt werden und durch eine neue, gefüllte Kartusche ersetzt werden.
Bezugszeichenliste
10
Einrichtung
11
Tablette (Produkt)
12
Gehäuse
13
Öffnung
14
radialer Schlitz (erster)
15
Schlitzbreite
16
Dicke der Tablette (des Produktes)
17
Feder
18
Gehäuseachse
19
axialer Schlitz (zweiter)
190
Aussparung
20
Öffnungsbereich
21
Widerlager
22
Abdeckelement
23
Renkverbindung
24
Befestigungselement
25
Befestigungselement
26
Deckelelement
27
Bodenelement
28
Feder
29
Schlitz

Claims (11)

1. Einrichtung zur Aufnahme und zum Spenden tabletten­ förmiger Produkte, insbesondere tablettenförmiger Rei­ nigungsmittel für Geschirrspül- und Waschmaschinen, um­ fassend ein rohrförmiges Gehäuse, in dem eine Mehrzahl von Produkten kraftbeaufschlagt aneinanderliegend zu einer im Gehäuse ausgebildeten Öffnung zur einzelnen Entnahme des Produktes gefördert werden, wobei die Öff­ nung durch einen im Gehäuse ausgebildeten radialen er­ sten Schlitz mit einer Schlitzbreite wenigstens entspre­ chend der Produktdicke gebildet wird, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Öffnung (13) einen im wesentlichen in axialer (18) Richtung des Gehäuses (12) verlaufenden zweiten Schlitz (19) aufweist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kraftbeaufschlagung mittels einer Feder (17) erfolgt.
3. Einrichtung nach einem oder beiden der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Gehäuse (12) ein dem im Öffnungsbereich (20) positionierten Produkt (11) gegenüberliegendes axiales Widerlager (21) vorgesehen ist.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Widerlager (21) geringfügig axial verschiebbar ausgebildet ist.
5. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Öffnungsbereich (20) des Gehäuses (12) mittels eines Abdeckelementes (22) verschließbar ist.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckelement (22) rohrförmig ausgebildet ist und wenigstens den Öffnungsbereich (20) des rohrförmigen Gehäuses (12) öffnend bzw. verschließend axial zum Ge­ häuse (12) verschiebbar ausgebildet ist.
7. Einrichtung nach einem oder beiden der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckelement (22) in seiner die Öffnung (13) verschließenden Stellung lösbar arretierbar ist.
8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Lösbarkeit und Arretierbarkeit mittels einer am Abdeckelement (22) und am Gehäuse (12) ausgebildeten Renkverbindung (23) bewirkbar ist.
9. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (12) ei­ nen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt aufweist.
10. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (12) Be­ festigungselemente (24, 25) aufweist, über die die Ein­ richtung (10) an einem geeignet wählbaren Ort befestig­ bar ist.
11. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß von den die Einrich­ tung (10) im wesentlichen bildenden Elementen wenigstens das Gehäuse (12) aus Kunststoff ausgebildet ist.
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