DE19636497C2 - Einrichtung zur Aufnahme und zum Spenden tablettenförmiger Produkte - Google Patents
Einrichtung zur Aufnahme und zum Spenden tablettenförmiger ProdukteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Aufnahme und
zum Spenden tablettenförmiger Produkte, insbesondere
tablettenförmiger Reinigungsmittel für Geschirr- und
Waschmaschinen, umfassend ein rohrförmiges Gehäuse, in
dem eine Mehrzahl von Produkten kraftbeaufschlagt
aneinanderliegend zu einer im Gehäuse ausgebildeten
Öffnung zur einzelnen Entnahme des Produktes gefördert
werden, wobei die Öffnung durch einen im Gehäuse ausge
bildeten radialen ersten Schlitz mit einer Schlitzbreite
wenigstens entsprechend der Produktdicke gebildet wird.
Eine Einrichtung dieser Art ist bekannt (DE-OS 42 23
319, US-PS 1 617 285). Bei dieser bekannten Einrichtung
bzw. bei diesem bekannten Spender soll zu deren bzw.
dessen Beschickung der dortige innere Hülsenkörper mit
einem Stapel von Gegenständen, beispielsweise runden
Plaketten, gefüllt werden und nachfolgend soll der
innere Hülsenkörper gegen die Kraft der Druckfeder mit
der Öffnung voran in den äußeren Hülsenkörper eingeführt
werden. Bei dieser bekannten Einrichtung handelt es sich
um ein zweiteiliges Gehäuse, das zum Befüllen mit runden
Plaketten getrennt und nach dem Befüllvorgang erneut zu
einem einheitlichen Gehäuse zusammengefügt werden muß.
Tablettenförmige Reinigungsmittel, beispielsweise zur
Verwendung in Geschirrspülmaschinen und Waschmaschinen,
werden vom Hersteller regelmäßig in Verpackungseinheiten
angeboten, in denen diese Tabletten entweder nebeneinan
der und übereinander zu einer quaderförmigen Einheit
gestapelt sind oder sie werden beispielsweise ungeordnet
in Beuteln oder dergleichen angeboten.
Kartons oder Umhüllungen, die auf vorbeschriebene Weise
die Tabletten aufnehmen, werden beispielsweise in der
Nähe der Maschine, für die sie zu Reinigungszwecken
bestimmt sind, gelagert. Die Person muß, wenn die
Tabletten benutzt werden sollen, die Verpackungsein
heiten öffnen, und die Tabletten entnehmen, wobei
nachfolgend die Verpackungseinheit wieder sorgfältig
verschlossen werden muß, was einerseits dadurch bedingt
ist, daß Tabletten dieser Art hygroskopisch sind und bei
unkontrollierter Aufnahme von Umgebungsfeuchtigkeit
teilweise ihre Reinigungswirkung einbüßen und anderer
seits eine Gefahrenquelle für Kleinkinder darstellen, da
Kleinkinder, aber auch Haustiere, diese Tabletten unkon
trolliert aufnehmen können, was zu schweren Verätzungen
im Bereich der Nahrungsaufnahmeorgane führen kann.
Schließlich ist es auch unter dem Gesichtspunkt der
guten Bereitstellbarkeit und der guten Zugänglichkeit im
Benutzungsbereich und im Benutzungsaugenblick nachtei
lig, die Tabletten immer aus den vorbeschriebenen
Verpackungseinheiten herausnehmen zu müssen, da die
Verpackungseinheiten an sich ihre Größe nicht verlieren,
wenn der Tablettenvorrat zu Ende geht, der Platzbedarf
für derartige Verpackungseinheiten aber vielfach die vor
Ort der Benutzung gegebenen Lagerungsmöglichkeiten über
steigt.
Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Einrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit
der auf einfache und gut handhabbare Weise für den
Benutzer Reinigungstabletten zur Entnahme dargereicht
werden können, die einen weitgehenden Schutz vor unkon
trolliertem Zutritt von Umgebungsfeuchtigkeit liefert,
die einfach mit Reinigungstabletten geladen werden kann
und einen weitgehenden Schutz vor unbefugter Benutzung
liefert, wobei die Einrichtung einfach und kostengünstig
bereitgestellt werden kann und vom Benutzer unmittelbar
vor Ort des Einsatzes der Tabletten positioniert werden
kann.
Gelöst wird die Aufgabe gemäß der Erfindung dadurch, daß
die Öffnung einen im wesentlichen in axialer Richtung
des Gehäuses verlaufenden zweiten Schlitz aufweist.
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung besteht im
wesentlichen darin, daß die Einrichtung aufgrund der
erfindungsgemäßen Struktur nicht nur eine Ordnungsfunk
tion in bezug auf die Aufbewahrung der tablettenförmigen
Produkte hat, sondern auch, wie erfindungsgemäß ange
strebt, immer nur ein tablettenförmiges Produkt zur
Entnahme bereitstellt, wobei die anderen tablettenförmi
gen Produkte in dem Gehäuse vor Umgebungsfeuchtigkeit
weitgehend geschützt aufgenommen werden können. Zudem
ist eine Entnahme durch unbefugte Personen, beispiels
weise Kleinkinder oder auch Haustiere, nicht möglich und
es erfolgt praktisch keine Verschmutzung der Hände oder
der Kleidung bei der Entnahme des tablettenförmigen
Produkts aus der Öffnung des Gehäuses, da das tabletten
förmige Produkt praktisch mit Daumen und Zeigefinger
ergriffen werden kann und diese Finger lediglich an
ihren Spitzen unmittelbar mit dem tablettenförmigen
Produkt in Kontakt kommen. Zudem gestattet vorteilhaf
terweise das Gehäuse auf einfache Weise eine magazin
artige Beladung und Bevorratung, so daß die bisherigen
Verpackungseinheiten lediglich nur noch für diesen Bela
dungsvorgang geöffnet zu werden brauchen, wobei die
Verpackungseinheiten weiterhin geschützt und frei vom
Zutritt von Umgebungsfeuchtigkeit gehalten werden können
und an Orten gelagert werden können, die nicht in
unmittelbarer Nähe der Maschine vorgesehen zu sein
brauchen. Schließlich ist es von Vorteil, daß das
rohrförmige Gehäuse faktisch aus rohrförmigen Halbzeugen
hergestellt werden kann, so daß auch, wie angestrebt,
eine kostengünstige Bereitstellbarkeit gegeben ist.
Die Öffnung, aus der das tablettenförmige Produkt auf
vorbeschriebene Weise entnommen werden kann, mit einem
im wesentlichen in axialer Richtung des Gehäuses ver
laufenden zweiten Schlitz versehen, vermeidet die
Notwendigkeit des Herausziehens der Feder und des
Öffnens von Abschlußdeckeln im Gehäuse, in den bei
spielsweise ein Finger hineingesteckt werden kann, der
beispielsweise gegen die Kraft der Feder die aneinan
derliegenden tablettenförmigen Produkte verschiebt, so
daß zum Beladen das Produkt in die Öffnung hineinge
steckt wird und erneut mit den schon im Gehäuse befind
lichen Produkten gegen die Kraft der Feder gedrückt
wird. Diese kann auf einfache Weise wiederholt werden,
bis die Aufnahmekapazität des Gehäuses aufgrund seiner
Geometrie erschöpft ist.
Die Kraftbeaufschlagung der im Gehäuse aneinanderlie
genden tablettenförmigen Produkte kann an sich auf
beliebige geeignete Art und Weise geschehen, beispiels
weise durch die Wirkung der Schwerkraft, d. h. durch das
Eigengewicht der Produkte, wenn sie übereinander gesta
pelt aneinanderliegend im Gehäuse angeordnet sind und
sich beispielsweise die Öffnung im Gehäuse in vertikaler
Richtung unten befindet. Vorteilhaft, weil unabhängig
von der Ausrichtung der Einrichtung relativ zur Schwer
kraftrichtung, erfolgt die Kraftbeaufschlagung jedoch
mittels einer Feder, die beispielsweise eine Druck
schraubenfeder sein kann.
Damit auf definierte Weise das tablettenförmige Produkt
im Öffnungsbereich zur problemlosen Entnahme positio
niert werden kann, ist im Gehäuse ein dem im Öffnungs
bereich positionierten Produkt gegenüberliegendes
axiales Widerlager vorgesehen. Das Widerlager selbst
kann dabei an sich auf beliebige geeignete Weise ausge
bildet sein, d. h. beispielsweise durch einen Einsatz
gebildet sein, der auf geeignete Weise im Gehäuse auf
vorbeschriebene Weise positioniert wird, beispielsweise
durch die der Feder entgegengesetzte Rohröffnung hin
durch.
Bei einer anderen Ausgestaltung der Einrichtung ist der
Öffnungsbereich des Gehäuses mittels eines Abdeckele
mentes verschließbar, um dadurch noch einmal eine
zusätzliche Sicherheit für die Vermeidung des Zutritts
von Umgebungsfeuchte auch zu dem plattenförmigen Produkt
zu schaffen, das sich bestimmungsgemäß im Bereich der
Öffnung zur Entnahme des Produktes befindet, und um im
aktiven Zustand der Einrichtung auch einen zusätzlichen
Schutz gegen die unbefugte Entnahme durch Kleinkinder zu
erreichen oder den Zugang zum tablettenförmigen Produkt
durch Haustiere zu verhindern.
Das Abdeckelement selbst kann wiederum wieder auf
beliebige geeignete Weise gestaltet sein, es hat sich
jedoch als vorteilhaft erwiesen, das Abdeckelement
rohrförmig auszubilden und wenigstens den Öffnungsbe
reich des rohrförmigen Gehäuses öffnend bzw. verschlie
ßend axial zum Gehäuse verschiebbar auszubilden. Durch
diese Ausgestaltung sind keine aufwendigen Führungen
oder Scharniere nötig, da das Gehäuse selbst auf diese
Weise eine Führung darstellt, ohne daß dafür gesonderte
konstruktive und somit die Einrichtung verteuernden
Maßnahmen getroffen werden müssen.
Um auch nochmals eine zusätzliche weitere Sicherungs
möglichkeit im Sinne der vorangehend beschriebenen
Forderungen zu schaffen, nämlich die Verminderung des
Zutritts von Umgebungsfeuchte und der unbefugten Ent
nahme durch Kleinkinder, ist es vorteilhaft, das Abdeck
element in seiner die Öffnung verschließenden Stellung
lösbar arretierbar auszubilden, was vorteilhafterweise
dadurch bewirkt werden kann, daß die Lösbarkeit und
Arretierbarkeit mittels einer am Abdeckelement und am
Gehäuse ausgebildeten Renkverbindung bewirkbar ist.
Diese Renkverbindung, die auch Bajonettverbindung
genannt wird, gestattet einem erwachsenen Benutzer ein
schnelles Lösen und Arretieren, da dafür aber eine
Drehbewegung und eine axiale Bewegung durch den Benutzer
nötig sind, diese Bewegungsvorgang wird in den aller
meisten Fällen von Kleinkindern aber nicht ohne weiteres
ausgeführt werden können, so daß die erfindungsgemäß
angestrebte Erhöhung der Betätigungssicherheit auf
einfache Weise erreicht wird.
Dieses Lösen und Arretieren, das vorangehend beschrieben
worden ist, kann vorzugsweise dadurch noch in bezug auf
die Arretiersicherheit und die Lösbarkeit verbessert
werden, indem das Widerlager wenigstens geringfügig
axial verschiebbar ausgebildet ist, wobei dabei eine
Feder im Zusammenspiel mit dem Widerlager, an dem ein
Teil der Ringverbindung ausgebildet sein kann, eine
fortwährende Kraft in Richtung des axialen Arretierungs
schlitzes der Renkverbindung im Abdeckelement ausübt, so
daß ein sicherer Halt des Abdeckelementes im Arretie
rungszustand gewährleistet ist.
Das Gehäuse selbst kann an sich auf beliebige geeignete
Weise ausgebildet sein, d. h. es kann beliebige Quer
schnittsformen aufweisen, und zwar in Anpassung an die
Form der darin aufzunehmenden tablettenförmigen Pro
dukte. Vorzugsweise weist das Gehäuse jedoch einen im
wesentlichen kreisförmigen Querschnitt auf, in dem
tablettenförmige Produkte mit kreisförmigem Querschnitt
auf einfache Weise aufgenommen werden können, zumal die
tablettenförmigen Produkte in den allermeisten Fällen
einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen. Es sei aber
darauf hingewiesen, daß dann, wenn beispielsweise von
den Herstellern tablettenförmige Produkte mit quadra
tischem oder rechteckigem oder auch beliebig n-eckigem
Querschnitt angeboten werden, die Gehäuse selbstver
ständlich entsprechend dieser Querschnittsform der
tablettenförmigen Produkte ausgewählt werden können.
Das Gehäuse selbst weist vorteilhafterweise Befesti
gungselemente auf, über die die Einrichtung an einem
geeignet wählbarem Ort befestigbar ist, beispielsweise
im privaten Bereich in der Küche an der Innenseite eines
Ober- oder Unterschrankes unmittelbar im Bereich der
Geschirrspülmaschine oder aber bei Waschmaschinen in
der Waschküche, im Bad oder in der Küche ebenfalls im
Bereich dort vorgesehener Schränke oder auch in belie
biger Stellung an der Wand oder dgl.
Die Einrichtung kann im übrigen aus beliebigem geeig
neten Werkstoff bestehen, wobei es jedoch vorteilhaft
ist, daß von den die Einrichtung im wesentlichen bil
denden Elementen wenigstens das Gehäuse aus Kunststoff
ausgebildet ist, da Kunststoff einerseits als rohrför
miges Halbzeug oder als spritzfähiger Werkstoff sehr
kostengünstig und auf einfache Weise ausformbar zur
Verfügung steht und andererseits Kunststoff gegenüber
metallischen Werkstoffen den Vorteil hat, daß er bezüg
lich der die tablettenförmigen Produkte bildenden In
haltsstoffe, selbst wenn diese einmal unbeabsichtigter
weise mit Feuchtigkeit in Berührung kommen sollten,
weitgehend unempfindlich ist, so daß keine schädlichen
Korrosionen oder für den Reinigungsvorgang schädliche
Korrosionsprodukte entstehen.
Aus der DE-PS 309 625 ist eine Verschlußkapsel für
Tablettengeber bekannt, die für den Befüllvorgang vom
rohrförmigen Gehäuse entfernt werden muß. Eine Beladung
mit tablettenförmigen Produkten ist nur auf aufwendige
Weise durchführbar.
Aus der FR-PS 1 486 537 ist ein Tablettenspender be
kannt, dessen Art der Beladung mit tablettenförmigen
Produkten aber nicht zweifelsfrei erkennbar ist.
Aus der CH-PS 290 466 ist eine Einrichtung bekannt, bei
der die Befüllung mit Produkten durch Entfernung des
Deckels von der Hülse vonstatten gehen soll, wobei nach
der Befüllung der Deckel auf dem rohrförmigen Behälter
aufgesetzt werden soll und ein Schieber wieder in eine
bestimmte Verriegelungslage gebracht werden muß.
Aus der DE-Gbm 296 01 962 ist ein Spendermagazin für
Golfbälle bekannt, bei dem die Golfbälle hintereinander
angeordnet einen Vorrat bilden. Das Spendermagazin ist
mit einer Befestigungseinrichtung versehen, mit dem das
Gehäuse des Spendermagazins an einen Träger oder der
gleichen befestigt werden soll.
Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die nach
folgenden schematischen Zeichnungen anhand eines Aus
führungsbeispieles im einzelnen beschrieben. Darin
zeigen:
Fig. 1 eine Darstellung des zylinderrohrförmigen
Gehäuses in einer Seitenansicht, bei der
sowohl die schlitzförmige Öffnung zur Entnahme
des tablettenförmigen Produktes als auch die
axiale Öffnung sichtbar ist, die zum Eingriff
des Fingers zum Herunterdrücken der Feder zum
Beladen der Einrichtung mit tablettenförmigen
Produkten dient,
Fig. 2 eine komplette Darstellung Einrichtung mit
einer Mehrzahl in das Gehäuse eingesetzter
tablettenförmiger Produkte, wobei das Gehäuse
gegenüber der Darstellung von Fig. 1 um 90°
gedreht ist,
Fig. 3a ein Wiederlager, an ein das jeweils in der
Öffnung im Gehäuse positionierte tablettenför
mige Produkt anliegt,
Fig. 3b eine Druckschraubenfeder, mit der das Wi
derlager fortwährend in seine Normalstellung
gedrückt wird,
Fig. 4 in der Seitenansicht ein Abdeckelement mit
Teilen der Renkverbindung, mit der das Abdeck
element im Zusammenwirken mit einem im Wider
lager ausgebildeten anderen Teil der Renkver
bindung lösbar und arretierbar ist, und
Fig. 5 in der Seitenansicht einen typischen Aufbau
eines tablettenförmigem Produktes mit kreis
förmigem Querschnitt.
Die Einrichtung 10, vergleiche insbesondere die Fig. 2
und 1, besteht im wesentlichen aus einem langstreckten
rohrförmigen Gehäuse 12, das beispielsweise aus Kunst
stoff oder einem beliebigen anderen geeigneten Werkstoff
bestehen kann. Im Gehäuse 12 ist eine Feder 17 angeord
net, die hier als Druckschraubenfeder ausgebildet ist.
Die Feder 17 ist derart bemessen, daß eine Mehrzahl von
tablettenförmigen Produkten 11, die beispielsweise
Reinigungsmittel für Geschirrspülmaschinen oder Wasch
maschinen darstellen, aufgenommen werden können, wobei
die Länge des Gehäuses 12 bestimmend für die Anzahl der
darin aufgenommenen tablettenförmigen Produkte 11, im
folgenden kurz Tablette 11 genannt, ist. In der Dar
stellung von Fig. 2 am vertikal unteren Ende des Gehäu
ses 12 ist ein mit dem Gehäuse lösbar verbindbares
Bodenelement 27 vorgesehen, das als Widerlager für die
Feder wirkt. Das andere entgegengesetzte unmittelbare
Widerlager der Feder 17 wird durch die Tablette 11
gebildet, die unmittelbar an der Feder 17 im Gehäuse 12
anliegt. Zwischen dieser Tablette 11 und der Feder 17
kann ein hier nicht dargestelltes Zwischenelement ange
ordnet sein, mit dem ein gleichmäßig sicherer vollflä
chiger Andruck der Feder 17 an die unmittelbar daran
angrenzende Tablette 11 möglich ist, so daß es in
Richtung der Gehäuseachse 18 nicht zu Verkantungen der
Mehrzahl der darin aufgenommenen Tabletten 11 kommt.
Im vertikal oberen Bereich des Gehäuses 12 gemäß der
Darstellung von Fig. 2 und 1 ist ein radialer erster
Schlitz 14 vorgesehen, der eine Schlitzbreite 15 auf
weist, die geringfügig größer als die Dicke 16 der Ta
blette 11 ist, vergleiche Fig. 5. Die Öffnung 13 bzw.
der radiale Schlitz 14 sind so bemessen, daß auch die
Tablette 11, die bestimmungsgemäß unmittelbar im Bereich
der Öffnung 13 zur Entnahme liegt, dennoch vom Gehäuse
12 weitgehend abgedeckt ist, wobei lediglich gewährlei
stet zu sein braucht, daß die Tablette 11 vom Benutzer
beispielsweise mittels des Zeigefingers und des Daumens
ergriffen und entnommen werden kann.
Im wesentlichen 90° um die Gehäuseachse 18 gedreht ist
ein in im wesentlichen axialer Richtung des Gehäuses 12
verlaufender zweiter Schlitz 19 vorgesehen, vergleiche Fig.
1. Die axiale Breite des zweiten Schlitzes 19 ist der
derart bemessen, daß beispielsweise ein Finger eines
Benutzers darin eingreifen kann und den Stapel der
Tabletten 11, wie er in Fig. 2 dargestellt ist, in
Richtung der Gehäuseachse 18 nach unten drücken kann,
und zwar entgegen der Druckkraft der Feder 17, so daß im
Zuge dessen auch die in der Öffnung 13 liegende Tablette
11 in das Innere des Gehäuses 12 hineinverschoben wird.
Diese vorbeschriebene Bewegung in axialer Richtung des
Stapels von Tabletten 11 ist eine mögliche Art der
Befüllung der Einrichtung 10 mit Tabletten 11 nach Art
eines Magazines. Darauf wird im einzelnen noch weiter
unten eingegangen werden.
In vertikal oberer Richtung gemäß der Darstellung von
Fig. 2 oberhalb der Öffnung 13 bzw. des ersten Schlitzes
14 ist ein Widerlager 21 innerhalb des Gehäuses 12
angeordnet, das für die ordnungsgemäße Ausrichtung der
sich im Bereich der Öffnung 13 bzw. des ersten Schlitzes
14 befindlichen Tablette 11 dient, so daß diese ohne
Verkanten und ohne hinderliches Gegenstoßen an innere
Gehäuseecken und Kanten entnommen werden kann. Das
Widerlager 21, vergleiche Fig. 3a, kann im oberen Teil
des rohrförmigen Gehäuses 12 eingesetzt werden und mit
tels einer Feder 28, die ebenfalls als Druckschrauben
feder ausgebildet ist, in seinen vorbestimmten und
vorbeschriebenen Sitz gebracht und dort gehalten werden.
Das entsprechende obere Widerlager gemäß der Darstellung
von Fig. 2 der Feder 28 wird durch ein mit dem Gehäuse
lösbar verbindbares Deckelelement 26 gebildet. Die Feder
28 ist beispielsweise gemäß der Darstellung 3b ausge
bildet. Im Bereich des Widerlagers 21 ist im Gehäuse 12
eine axial verlaufende Öffnung in Form eines Schlitzes
29 vorgesehen, durch den ein Stift 23, vergleiche Fig. 3
a, hindurchragt. Bei der in den Figuren dargestellten
Ausgestaltung der Einrichtung 10 sind um 180° versetzt
zwei Stifte 23 angeordnet. Den axialen Hub des Widerla
gers 21 begrenzen die beiden axialen Endflächen des
Schlitzes 29, d. h. das Widerlager 21 ist innerhalb
dieser Grenzen axial verschiebbar ausgebildet. Der
Öffnungsbereich 20 des Gehäuses 12 ist mittels eines
Abdeckelementes 22 verschließbar. Ein Abdeckelement 22
ist beispielhaft und schematisch in Fig. 4 dargestellt.
Aus Übersichtlichkeitsgründen ist dieses relativ zur
Gehäuseachse 18 axial verschiebbare Abdeckelement 22 in
Fig. 2 lediglich gestrichelt dargestellt. Das Abdeck
element 22 ist ebenfalls rohrförmig ausgebildet und kann
vor den Öffnungsbereich 20 verschoben werden, so daß
sowohl der zweite Schlitz 19 als auch der erste Schlitz
14 bzw. die Öffnung 13 vollständig abgedeckt werden
können. Im Abdeckelement sind jeweils um 180° versetzt
um eine gedachte Längsachse des rohrförmigen Abdeckele
mentes 22 herum zwei axial und radial geformte Schlitze
23 ausgebildet, die zusammen mit den Stiften 23 des Wi
derlagers 21, vergleiche Fig. 3a, eine Renkverbindung
bilden. Somit kann mittels der Renkverbindung 23 eine
Lösung und eine Arretierung des Abdeckelementes vom
Gehäuse 12 bzw. am Gehäuse 12 bewirkt werden.
Der sackartig geformte Teil des Schlitzes 23 der Renk
verbindung am Abdeckelement 22 gemäß Fig. 4 dient zur
Einrastung des Stiftes 23 der Renkverbindung, die am
Widerlager 21 gemäß Fig. 3a ausgebildet ist. Bedingt
durch die geringfügige axiale Verschiebbarkeit des
Widerlagers 21, vergleiche oben, kann mittels des
Ergreifens des Stiftes 23 der Renkverbindung am Wider
lager 21 eine axiale Verschiebung der Widerlagers 21 auf
den Stapel der Tabletten 11 zu bewirkt werden, so daß
der untere radiale Teil des Schlitzes 23, der Teil der
Renkverbindung ist, des Abdeckelementes 22 erreicht
werden kann, so daß eine Drehung des Abdeckelementes 22
um die Gehäuseachse 18 möglich ist, wobei dann der Stift
23 losgelassen wird und infolgedessen der Stift 23 in
den besagten sackartigen Endbereich des Schlitzes 23 der
Renkverbindung im Abdeckelement 22 gelangt und nur durch
umgekehrte Betätigungsfolge, wie vorangehend beschrie
ben, eine Entfernung des Abdeckelementes 22 vom Öff
nungsbereich 20 möglich ist.
Am Gehäuse 12 sind Befestigungselemente 24, 25 angeord
net mit denen die gesamte Einrichtung 10 an einem
geeignet wählbaren Ort befestigt werden kann.
Zum Befüllen wird bei der in den Figuren dargestellten
Ausgestaltung der Einrichtung 10 zunächst ein Finger des
Benutzers in den oberen Teil des axialen zweiten
Schlitzes 19 eingeführt. Damit diese Einführung problem
los möglich ist, weist das in diesen Bereich normaler
weise hineinragende Widerlager 21 eine nutenförmige
Aussparung 190 auf, vergleiche Fig. 3a. Der Finger des
Benutzers wird dann in axialer Richtung gemäß der
Darstellungen der Fig. 1 und 2 nach unten bewegt, so daß
weder die Feder 17 noch ein eventuell am Ende der Feder
17 angeordnetes, hier nicht dargestelltes Zwischenelement
im Bereich der Öffnung 13 bzw. des radialen ersten
Schlitzes 14 liegt. Es wird dann eine Tablette 11 in die
Öffnung 13 bzw. den ersten Schlitz 14 eingeführt, wobei
die Tablette 11 dann eine Position einnimmt, wie sie
beispielsweise in Fig. 2 dargestellt ist. Nachfolgend
wird dieser Vorgang des Herunterdrückens der Feder 17
und nun auch der eingeführten Tabletten 11 solange
wiederholt, bis die Speicherkapazität aufgrund der
konstruktiven Ausgestaltung des Gehäuses 12 erreicht
ist. Dabei liegen die einzelnen Tabletten 11 mittels der
Feder 17 kraftbeaufschlagt aneinander und werden, wie
oben schon dargestellt, mittels der Feder 17 gegen das
Widerlager 21 gedrückt.
Eine Entnahme der Tablette 11 erfolgt auf umgekehrte
Weise, bis der magazinartig gespeicherte Vorrat an
Tabletten 11 aufgebraucht ist.
Die hier beschriebene Beladung der Einrichtung 10 mit
den Tabletten 11 ist allerdings nur eine von vielen
Möglichkeiten. Es ist auch denkbar und im Rahmen der
Erfindung liegend, die Befüllung beispielsweise dadurch
zu bewirken, daß das Bodenelement 27 entfernt, die Feder
17 herausgezogen und dann das Gehäuse 12 mit Tabletten
11 befüllt wird, wobei anschließend dann die Feder 17
wieder in das Gehäuse 12 eingeführt und das Bodenelement
27 mit dem Gehäuse 12 verbunden wird. Dazu kann es
sinnvoll sein, beispielsweise die Einrichtung drehbar am
Befestigungsort zu montieren bzw. Befestigungselemente
24, 25 vorzusehen, die eine Drehbarkeit der Einrichtung
12 gestatten. Für den Befüllungsvorgang im vorbeschrie
benen Sinne würde dann kurzzeitig die Einrichtung 10
gedreht, so daß das Bodenelement 27 gemäß der Darstel
lung von Fig. 2 oben und das Deckelelement 26 unten
angeordnet sein würde. Nach dem Befüllen kann die
gesamte Einrichtung 10 zum bestimmungsgemäßen Gebrauch
wieder in die in Fig. 2 dargestellte Stellung zurückge
schwenkt werden.
Schließlich ist es denkbar, nicht einzelne Tabletten 11
nacheinander in das Gehäuse 12 einzubringen, sondern in
das Gehäuse 12 schon vorbereitete, gegebenenfalls auch
vom Hersteller vorkonfektionierte Kartuschen einzubrin
gen, in denen die Tabletten 11 schon aneinanderliegend
angeordnet sind. Die leere Kartusche könnte dann einfach
aus dem Gehäuse 12 entfernt werden und durch eine neue,
gefüllte Kartusche ersetzt werden.
10
Einrichtung
11
Tablette (Produkt)
12
Gehäuse
13
Öffnung
14
radialer Schlitz (erster)
15
Schlitzbreite
16
Dicke der Tablette (des Produktes)
17
Feder
18
Gehäuseachse
19
axialer Schlitz (zweiter)
190
Aussparung
20
Öffnungsbereich
21
Widerlager
22
Abdeckelement
23
Renkverbindung
24
Befestigungselement
25
Befestigungselement
26
Deckelelement
27
Bodenelement
28
Feder
29
Schlitz
Claims (11)
1. Einrichtung zur Aufnahme und zum Spenden tabletten
förmiger Produkte, insbesondere tablettenförmiger Rei
nigungsmittel für Geschirrspül- und Waschmaschinen, um
fassend ein rohrförmiges Gehäuse, in dem eine Mehrzahl
von Produkten kraftbeaufschlagt aneinanderliegend zu
einer im Gehäuse ausgebildeten Öffnung zur einzelnen
Entnahme des Produktes gefördert werden, wobei die Öff
nung durch einen im Gehäuse ausgebildeten radialen er
sten Schlitz mit einer Schlitzbreite wenigstens entspre
chend der Produktdicke gebildet wird, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Öffnung (13) einen im wesentlichen in
axialer (18) Richtung des Gehäuses (12) verlaufenden
zweiten Schlitz (19) aufweist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kraftbeaufschlagung mittels einer Feder (17)
erfolgt.
3. Einrichtung nach einem oder beiden der Ansprüche 1
oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Gehäuse (12) ein
dem im Öffnungsbereich (20) positionierten Produkt (11)
gegenüberliegendes axiales Widerlager (21) vorgesehen
ist.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Widerlager (21) geringfügig axial verschiebbar
ausgebildet ist.
5. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Öffnungsbereich
(20) des Gehäuses (12) mittels eines Abdeckelementes
(22) verschließbar ist.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Abdeckelement (22) rohrförmig ausgebildet ist
und wenigstens den Öffnungsbereich (20) des rohrförmigen
Gehäuses (12) öffnend bzw. verschließend axial zum Ge
häuse (12) verschiebbar ausgebildet ist.
7. Einrichtung nach einem oder beiden der Ansprüche 5
oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckelement
(22) in seiner die Öffnung (13) verschließenden Stellung
lösbar arretierbar ist.
8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lösbarkeit und Arretierbarkeit mittels einer am
Abdeckelement (22) und am Gehäuse (12) ausgebildeten
Renkverbindung (23) bewirkbar ist.
9. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (12) ei
nen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt aufweist.
10. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (12) Be
festigungselemente (24, 25) aufweist, über die die Ein
richtung (10) an einem geeignet wählbaren Ort befestig
bar ist.
11. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß von den die Einrich
tung (10) im wesentlichen bildenden Elementen wenigstens
das Gehäuse (12) aus Kunststoff ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996136497 DE19636497C2 (de) | 1996-09-09 | 1996-09-09 | Einrichtung zur Aufnahme und zum Spenden tablettenförmiger Produkte |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996136497 DE19636497C2 (de) | 1996-09-09 | 1996-09-09 | Einrichtung zur Aufnahme und zum Spenden tablettenförmiger Produkte |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19636497A1 DE19636497A1 (de) | 1998-03-12 |
| DE19636497C2 true DE19636497C2 (de) | 1999-05-20 |
Family
ID=7805002
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE1996136497 Expired - Fee Related DE19636497C2 (de) | 1996-09-09 | 1996-09-09 | Einrichtung zur Aufnahme und zum Spenden tablettenförmiger Produkte |
Country Status (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE19636497C2 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102015224626A1 (de) | 2015-12-08 | 2017-06-08 | Henkel Ag & Co. Kgaa | Spender |
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-
1996
- 1996-09-09 DE DE1996136497 patent/DE19636497C2/de not_active Expired - Fee Related
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| DE102015224626A1 (de) | 2015-12-08 | 2017-06-08 | Henkel Ag & Co. Kgaa | Spender |
| DE102015224627A1 (de) | 2015-12-08 | 2017-06-08 | Henkel Ag & Co. Kgaa | Spender zur Aufnahme und zum Spenden tablettenförmiger Produkte |
| WO2017097600A1 (de) | 2015-12-08 | 2017-06-15 | Henkel Ag & Co. Kgaa | Spender zur aufnahme und zum spenden tablettenförmiger produkte |
| WO2017097599A1 (de) | 2015-12-08 | 2017-06-15 | Henkel Ag & Co. Kgaa | Spender |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
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