DE19752714C2 - Befestigungsanordnung für die Anbringung eines Bauteils an einer C-förmigen Halteschiene - Google Patents
Befestigungsanordnung für die Anbringung eines Bauteils an einer C-förmigen HalteschieneInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Befestigungsanordnung für die Anbringung eines
Bauteils an einer C-förmigen Halteschiene.
Für die Anbringung von Rohren oder Leitungen und auch von anderen Installations
mitteln ist bekannt, C-förmige Halteschienen an einem Untergrund, beispielsweise
einer Wand oder einer Decke, anzubringen. Mit den Halteschienen werden Bauteile
an einem gewünschten Ort der C-förmigen Schiene angebracht, die ihrerseits dann
Installationsbauteile halten.
Aus der EP 0 604 361 ist bekanntgeworden, die C-Schiene mit einer nach einwärts
gebogenen Kante beidseits des offenen Schlitzes zu versehen, die darüber hinaus
verzahnt ist.
Die Befestigungsvorrichtung weist einen unrunden Kopf auf, der durch die Öffnung
der Schiene einführbar ist und durch Drehung die Kanten untergreift. Eine Zahnung
am Kopf wirkt mit der Zahnungsschiene zusammen, um eine Festlegung in Längs
richtung der Schiene zu erhalten.
Der Kopf weist ein Innengewinde auf, das mit einem Gewindebolzen zusammen
wirkt, dessen Kopf an dem an der Schiene zu befestigenden Bauteil anliegt. Zwi
schen dem Kopf des Bolzens und dem in der Schiene einsitzenden Kopf ist eine
Scheibe angeordnet, die die längliche Öffnung im zu befestigenden Bauteil so über
deckt, daß sie nicht durch das längliche Loch hindurchtreten kann. Zwischen dem in
der Schiene einsitzenden Kopf und der Scheibe ist eine Feder angeordnet. Nach dem
Einsetzen des Kopfes in die C-Schiene kann die Scheibe verdreht werden und ver
dreht dadurch den Kopf in der Schiene um 90°, so daß die Befestigungsvorrichtung
klemmend festgehalten ist. Es ist zwar möglich, die Befestigungsvorrichtung in
Längsrichtung der Schiene nach Belieben zu verschieben, die jeweils eingenommene
Position wird jedoch stets eingehalten. Anschließend wird durch Drehung des
Bolzenkopfes eine endgültige Befestigung der zu befestigenden Bauteile an der Hal
teschiene vorgenommen.
Die zuletzt beschriebene Befestigungsvorrichtung hat einen Vorteil gegenüber be
kannten Befestigungsvorrichtungen, indem am unteren Ende eines Gewindebolzens
ein kopfartiges Gegenstück angebracht ist, das zunächst in die Schiene eingeführt
wird, damit der Gewindebolzen durch eine Öffnung des zu befestigenden Bauteils
aus der Schiene herausgeführt werden kann. Anschließend wird eine Mutter auf den
Gewindebolzen aufgeschraubt, um eine endgültige Befestigung vorzunehmen. Eine
vorübergehende Festlegung ist bei dieser Art Befestigungsvorrichtung nicht möglich.
Aus der US 4 666 355 ist auch bekanntgeworden, das Gegenstück in einer Schiene
mit Hilfe einer auf der offenen Seite der Schiene anbringbaren Scheibe vorüberge
hend festzulegen, wobei durch die Scheibe zwei Schenkel eines Halteelements ge
steckt sind, die mit einer Ausnehmung im Gegenstück zusammenwirken und mit de
ren Hilfe das Gegenstück innerhalb der Schiene verdreht werden kann, damit es mit
den Kanten des Schienenschlitzes in Eingriff kommt. Zu diesem Zweck weist die
Scheibe zwei gegenüberliegende sichelartige Ausnehmungen auf. Bei dieser Kon
struktion ist das Gegenstück als Mutter ausgebildet, so daß ein Gewindebolzen von
außen eingeschraubt werden kann. Das Einführen des Gewindebolzens in die
Schiene und das Herausführen aus dem Schienenschlitz in die Öffnung des zu be
festigenden Teils entfällt mithin.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Befestigungsanordnung für die An
bringung eines Bauteils an einer C-förmigen Halteschiene zu schaffen, die aus we
nigen unaufwendigen Bauteilen besteht, einfach gefertigt werden kann, eine einfache
Montage ermöglicht sowie eine vorläufige Festlegung an der Halteschiene.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Wie an sich bekannt, ist am Gewindebolzen an einem Ende drehfest ein längliches,
in vorgegebener Ausrichtung durch den Montageschlitz hindurchführbares Gegen
stück angeordnet, das zum Beispiel Teil einer sogenannten Hammerkopfschraube ist.
Wird der Gewindebolzen mit dem Gegenstück nach dem Einsetzen in die Halte
schiene gedreht, dreht sich das Gegenstück so lange mit, bis es gegen die Wandung
der Halteschiene anschlägt. Üblicherweise ist das Gegenstück so bemessen, daß eine
Verschwenkung um 90° stattfindet, bis das Gegenstück vollständig mit der Wandung
in Eingriff tritt. Damit nun nach der Vormontage die Lage der Befestigungsanord
nung an der Halteschiene gesichert ist, wird, wie grundsätzlich bekannt, eine Feder
vorgesehen, durch welche das Gegenstück gegen die Unterseite der einwärts geboge
nen Randabschnitte der Halteschiene gedrückt wird. Bei der Erfindung ist die Feder
in einem topfförmigen Bauteil angeordnet, dessen Außendurchmesser etwas geringer
ist als die Breite des Montageschlitzes, so daß das topfförmige Bauteil in den Monta
geschlitz eingeführt werden kann, wobei ein radialer nach außen weisender Flansch
sich von oben gegen die Halteschiene anlegt. Die Höhe des topfförmigen Bauteils ist
dabei so bemessen, daß es nicht über die Randabschnitte hinaus nach unten in die
Halteschiene ragt, wenn der radiale Flansch außen aufliegt. Auf dem Gewindebolzen
sitzt eine Scheibe oder ein ähnliches Bauelement axial verschiebbar. Zwischen der
Scheibe und dem topfförmigen Bauteil, das ebenfalls auf dem Gewindebolzen sitzt,
ist die Feder angeordnet, vorzugsweise eine Schraubenfeder. Eine auf den Ge
windebolzen aufgeschraubte Mutter verhindert, daß die Feder die Scheibe von dem
Gewindebolzen drückt. Die Mutter ist vorzugsweise selbsthemmend auf dem Ge
windebolzen angebracht. Hierzu sind verschiedene Möglichkeiten bekannt, beispiels
weise durch ein Verstauchen des Muttergewindes, Einbringen eines Kunststoffein
satzes oder Aufsprühen eines Reibbelages auf dem Gewinde. Dadurch kann durch
Drehung an der Mutter der Gewindebolzen mit dem Gegenstück verdreht werden,
damit das Gegenstück die beschriebene Montageposition erreicht. Das zu befesti
gende Bauteil kann nun entweder zwischen Scheibe und topfförmigem Bauteil oder
Halteschiene angeordnet werden, beispielsweise ein Montagewinkel, oder zwischen
Scheibe und Mutter. Für die Ausbildung der erfindungsgemäßen Befestigungsanord
nung ist dies ohne Bedeutung.
Erfindungswesentlich ist, daß die Feder bei der beschriebenen Befestigung weitge
hend oder vollständig in dem topfförmigen Bauteil aufgenommen ist, mithin kein
Hindernis darstellt. Es ist bekannt, eine Feder in einem käfigartigen Bauteil anzuord
nen, das unterhalb des Gegenstücks in die Halteschiene hineinsteht und das Gegen
stück in Richtung Randabschnitte beaufschlagt (EP 0 076 765). Diese Konstruktion
hat jedoch den Nachteil, daß Befestigungen der Halteschiene an einem Untergrund,
die zumeist über Schrauben erfolgen, einer Verschiebung der Befestigungsanordnung
im vormontierten Zustand an der Halteschiene als Hindernis entgegenstehen. Die er
findungsgemäße Befestigungsanordnung ist nach endgültiger Montage in einem Be
reich angeordnet, der sich hierfür anbietet, nämlich über die Höhe der nach einwärts
gebogenen Randabschnitte. Diese Höhe reicht normalerweise aus, eine Schraubenfe
der im zusammengebauten Zustand vollständig aufzunehmen. Wesentlich ist ferner,
daß das Gegenstück bei seiner Anlage gegen die Unterseite der Randabschnitte nicht
gegen die Unterseite des topfförmigen Bauteils anliegt.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung kann die Scheibe eine Ausnehmung aufwei
sen, welche ihrerseits einen Teil der Feder aufnimmt. Vorzugsweise ist die Ausneh
mung so bemessen, daß sie den Flansch des topfartigen Bauteils so aufnimmt, daß
die Scheibe gegen die Außenseite der Halteschiene bzw. des zu befestigenden Bau
teils anlegbar ist.
Zur Anbringung von Montagewinkeln oder ähnlichen Bauteilen kann es vorteilhaft
sein, diese mit einem schlüssellochförmigen Loch zu versehen, wie an sich bekannt.
Ein derartiges Loch besteht aus zwei rechteckigen Abschnitten, zwischen denen ein
Abschnitt mit bogenförmigem Rand angeordnet ist. Der mittlere Lochabschnitt kann
mithin das topfförmige Bauteil annähernd passend aufnehmen, wo durch die Be
festigungsanordnung in dem Loch des Bauteils gegenseitliche Verschiebung festge
legt ist. Darüber hinaus kann nach einer Ausgestaltung der Erfindung die Scheibe an
der Unterseite radial nach außen stehende Ansätze aufweisen, welche in die recht
eckigen Abschnitte des Loches eintauchen, wenn die Scheibe gegen die Außenseite
des Montagewinkels angepreßt wird. Die Ansätze ermöglichen eine Orientierung
bezüglich der Ausrichtung des Gegenstücks in der Montageschiene, wenn nach einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung der Schaft des Gewindebolzens mindestens
eine Abflachung aufweist und das Loch in der Scheibe komplementär geformt ist.
Die Erstreckung der radialen Ansätze quer zur Längsachse des Loches in der Mon
tageschiene bedeutet gleichzeitig eine Ausrichtung des Gegenstücks quer dazu, so
daß das Gegenstück in einfacher Weise eingeführt werden kann. Nach verzogener
Drehung um annähernd 90° sind die radialen Ansätze zu den rechteckigen Ab
schnitten des Loches weitgehend ausgerichtet. Sie tauchen dann beim Festziehen der
Mutter in die rechteckigen Lochabschnitte ein und decken diese ab.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand von Zeichnungen
näher erläutert.
Fig. 1 zeigt einen Schnitt durch eine C-förmige Halteschiene mit einer Befestigungs
anordnung nach der Erfindung.
Fig. 2 zeigt im Schnitt das topfförmige Bauteil nach Fig. 1.
Fig. 3 zeigt im Schnitt die Scheibe der Befestigungsanordnung nach Fig. 1.
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf die Scheibe nach Fig. 3.
Fig. 5 zeigt die Draufsicht auf das Gegenstück der Befestigungsanordnung nach Fig.
1.
Fig. 6 zeigt eine Draufsicht auf einen Montagewinkel zur Befestigung mit einer Be
festigungsanordnung nach Fig. 1.
Es sei erwähnt, daß die Abmessungsverhältnisse in Fig. 1 nicht maßstäblich sind.
Dies betrifft auch die Darstellung nach den Fig. 2 bis 6 im Verhältnis zu Fig. 1.
In Fig. 1 ist eine Halteschiene 10 gezeigt von im wesentlichen quadratischem Quer
schnitt mit einwärts gebogenen Randabschnitten 12, 14, die einen Montageschlitz 16
begrenzen. Derartige Halteschienen sind an sich bekannt. Der untere Rand der
Randabschnitte 12, 14 kann eine Zahnung (nicht gezeigt) aufweisen.
Eine Befestigungsanordnung 18 weist einen Gewindebolzen 20 auf, an dessen unte
rem Ende drehfest ein Gegenstück 22 angebracht ist. Das Gegenstück ist an der Un
terseite zu den Enden hin angeschrägt, wie bei 24 angedeutet. Seine Länge ist derart,
daß sie annähernd der Breite der Schiene 10 im Inneren ist. Die Kontur des Gegen
stücks 22 geht deutlicher aus Fig. 5 hervor. Man erkennt, daß das im wesentlichen
rechteckige Gegenstück 20 an diametral gegenüberliegenden Ecken abgerundet ist,
wie bei 26 angedeutet. Die etwas zurückgezogenen gerundeten Ecken 26 ermögli
chen das Einschwenken des Gegenstücks 20 in eine annähernd quer zur Längsachse
der Schiene 10 verlaufende Position, in der die gegenüberliegenden Enden dann mit
der inneren Wandung der Schiene 10 in Eingriff gelangen. Im mittigen Loch 28 des
Gegenstücks 22 wird der Gewindebolzen 20 drehfest festgelegt.
Auf den Gewindebolzen ist ein topfförmiges Bauteil 30 aufgeschoben, dessen Gestalt
näher aus Fig. 2 erkennbar ist. Das topfförmige Bauteil weist einen ringzylindrischen
Abschnitt 32 auf sowie einen Boden 34 am unteren Ende, der mittig ein Loch 36
aufweist. Am oberen Ende ist ein radial nach außen weisender Flansch 38 vorgese
hen, der zugleich die Stirn- oder Oberseite des Bauteils 30 bildet. Wie aus Fig. 1 zu
erkennen, ist der Außendurchmesser des zylindrischen Abschnitts 32 geringfügig
kleiner als der Abstand der Randabschnitte 12, 14 der Schiene 10 und der Abstand
des Flansches 38 zum Boden 34 ist etwas kleiner als die Höhe der Randabschnitte
12, 14, so daß beim Aufliegen des radialen Flansches 38 auf der Oberseite der
Schiene 10 der Boden 34 etwas oberhalb der Unterseite der Randabschnitte 12, 14
endet. Das Loch 36 dient für die Hindurchführung des Schaftes des Gewindebolzens
20.
Auf dem Schaft des Gewindebolzens 20 sitzt außerdem eine Scheibe 40, deren Auf
bau aus den Fig. 3 und 4 deutlicher erkennbar wird. Die Scheibe 40 hat ebenso
wie das topfförmige Bauteil 30 kreisförmige Kontur, ist jedoch hutförmig, wie Fig. 3
zeigt mit einem Deckenabschnitt 42 und einem ringzylindrischen Randabschnitt 44
an dessen Unterseite diametral gegenüberliegend Ansätze 46, 48 angeformt sind. Der
Außendurchmesser der Scheibe 40 ist deutlich größer als der des Flansches 38 des
Bauteils 30, jedoch kleiner als die Breite der Halteschiene 10. Ein Loch 50 im
Deckenabschnitt 42 dient für die Hindurchführung des Gewindebolzens 20. Die
durch die Form der Scheibe 40 gebildete Ausnehmung 52a ist so bemessen, daß sie
den Flansch 38 des Bauteils 30 aufnehmen kann.
Am anderen Ende des Gewindebolzens 20 ist eine Mutter 52 selbsthemmend ange
ordnet. Um die Mutter 52 auf dem Gewindebolzen 20 zu verdrehen, muß ein gewis
ses Drehmoment aufgebracht werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine der
artige Selbsthemmung herzustellen. Die Mutter begrenzt die Bewegung der Scheibe
40 zum Ende des Gewindebolzens 20.
Zwischen der Scheibe 40 und dem topfförmigen Bauteil 30 ist eine Feder 54 ange
ordnet. Die Feder wird zum einen von der Ausnehmung 52a aufgenommen, wobei
der Deckenabschnitt 42 ein Widerlager bildet und zum anderen vom topfförmigen
Bauteil 30. In der vormontierten Befestigungsanordnung 18 drückt die Feder 54 die
Scheibe 40 gegen die vormontierte selbsthemmend angebrachte Mutter 52 und das
topfförmige Bauteil 30 gegen das Gegenstück 22. Bei der Montage wird die Befesti
gungsanordnung 28 so auf die Halteschiene 10 aufgesetzt, daß sich das Gegenstück
22 in Längsrichtung zum Montageschlitz 16 ausrichtet. Das Gegenstück 22 wird
bei in den Montageschlitz 16 eingeführt, kann jedoch nicht ohne weiteres verdreht
werden, weil es sich nicht unterhalb der Randabschnitte 12, 14 befindet. Zu diesem
Zweck ist erforderlich, auf den Gewindebolzen 20 über die Mutter 52 eine axiale
Kraft aufzubringen, bis sich das Gegenstück 22 unterhalb der Randabschnitte 12, 14
befindet. Nunmehr kann das Gegenstück über das Aufbringen eines Momentes auf
die Mutter 52 gedreht werden, bis es die in Fig. 1 dargestellte Stellung erlangt. Bei
diesem Vorgang liegt der Flansch 38 auf der Außenseite der Schiene 10, und das
topfförmige Bauteil 32 befindet sich innerhalb des Montageschlitzes 16, so daß nach
der beschriebenen Drehung und dem Loslassen des Gewindebolzens 20 das Gegen
stück 22 aufgrund des Federdrucks sich nach oben bewegen kann in Anlage an die
Unterseite der Randabschnitte 12, 14. Dadurch ist die Befestigungsanordnung 18 si
cher in der Halteschiene 10 festgelegt, kann jedoch die Position noch ändern, falls
dies gewünscht ist.
Ein zu befestigendes Bauteil, beispielsweise eine Schelle oder dergleichen kann zwi
schen Mutter 52 und Scheibe 40 angeordnet sein. Zu diesem Zweck ist es jedoch
nicht zweckmäßig, die Mutter 52 selbsthemmend am Gewindebolzen festzulegen.
Ein zu befestigendes Bauteil kann jedoch auch zwischen Scheibe 40 und topfförmi
gem Bauteil 30 angeordnet werden, beispielsweise ein Montagewinkel 56, wie er in
Fig. 6 dargestellt ist. Er besteht aus einem ersten Schenkel 58 und einem zweiten
Schenkel 60 im rechten Winkel dazu. Der Schenkel 58 weist ein Loch 62 auf in
Form eines Schlüsselloches mit zwei rechteckigen Lochabschnitten 64, 68 und einem
mittleren Abschnitt 70 mit kreisbogenförmigen Begrenzungen. Der Durchmesser im
Bereich des mittleren Abschnitts 70 ist derart, daß der zylindrische Abschnitt 32 des
Bauteils 30 annähernd passend aufgenommen werden kann, wobei die Länge des
Loches 62 derart ist, daß das Gegenstück 22 annähernd passend hindurchgesteckt
werden kann. Wird mithin der Schenkel 58 auf der Schiene 10 aufgelegt bei entspre
chender Ausrichtung des Loches 62 zur Erstreckung des Montageschlitzes 16, kann
das Gegenstück durch das Loch 62 in den Montageschlitz 16 eingeführt und in der
bereits beschriebenen Art und Weise innerhalb der Montageschiene 10 vorläufig
festgelegt werden. Bei einer Verdrehung der Montageschiene 22 bis zum Anschlag
im Inneren der Halteschiene 10 sind die Ansätze 46, 48 zu den Lochabschnitten 64,
68 ausgerichtet. Die Ansätze 46, 48 sind so bemessen, daß bei einem Anlegen der
Scheiben 40 an die Außenseite des Schenkels 58 diese in die Lochabschnitte 64, 68
eintauchen und diese annähernd abdecken. Nach der beschriebenen Montage und
Festlegung der Halteschiene 58 befindet sich die Feder 56 vollständig vom topfför
migen Bauteil 30 und der Scheibe 40 aufgenommen.
Um die gewünschte Ausrichtung der Ansätze 46, 48 im Hinblick auf die Ausrichtung
des Gegenstücks 22 sicherzustellen, ist der Gewindebolzen 20 mit zwei gegenüber
liegenden Abflachungen (nicht gezeigt) versehen. Sie sind so bemessen, daß der Bol
zen 20 nur in einer Orientierung in das Loch 50 der Scheibe 40 eingeführt werden
kann. Zu diesem Zweck weist das Loch 50 ebenfalls diametral gegenüberliegend ge
rade Abschnitte 72 auf. Bei einer Verdrehung des Gewindebolzens 20 und damit des
Gegenstücks 22 wird die Scheibe 40 entsprechend mit verdreht. Es ist auch eine an
dere Querschnittsform von Bolzen 20 und Loch 50 denkbar, die ein Mitdrehen er
laubt bei gleichzeitiger axialer Verschiebbarkeit.
Claims (13)
1. Befestigungsanordnung für die Anbringung eines Bauteils an einer C-förmigen
Halteschiene, die nach innen gebogene, den Montageschlitz (16) begrenzende
Randabschnitte (12, 14) aufweist, mit folgenden Merkmalen:
- - ein topfartiges Bauteil (30) mit einem Außendurchmesser geringfügig kleiner als die Breite des Montageschlitzes (16), dessen Boden (34) ein Loch (36) und dessen oberer Rand einen radial nach außen weisenden Flansch (38) aufweist, wobei der Abstand des Flansches (38) von der Unterseite des topfartigen Bauteils kleiner ist als die Höhe der Randabschnitte (12, 14) und der Durch messer des Flansches (38) größer ist als die Breite des Montageschlitzes (16),
- - ein Gewindebolzen (20), an dessen einem Ende drehfest ein längliches, durch den Montageschlitz (16) in vorgegebener Ausrichtung hindurchführbares Ge genstück (22) angeordnet ist und auf dessen anderes Ende eine Mutter (52) auf schraubbar ist,
- - eine auf den Gewindebolzen (20) aufsteckbare Scheibe (40) zwischen Mutter (52) und dem topfartigen Bauteil (30), dessen Außendurchmesser gleich oder größer ist als der Außendurchmesser des radialen Flansches (38),
- - eine Feder (54) zwischen dem Boden (34) des topfartigen Bauteils (30) und der Scheibe (40).
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bauteil ein Mon
tagewinkel ist.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewinde
bolzen und das Gegenstück eine Hammerkopfschraube bilden.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Mutter (52) so auf dem Gewindebolzen (20) sitzt, daß sie erst bei einem merkli
chen Drehmoment gegenüber dem Gewindebolzen (20) verdreht werden kann.
5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Muttergewinde
durch Verstauchung, mittels eines Kunststoffeinsatzes oder durch Aufsprühen ei
nes Reibbelages auf dem Gewinde schwergängig bzw. lösbar auf dem Gewinde
bolzen (20) fixiert ist.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Feder (54) eine Schraubenfeder ist.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
nach einwärts gebogenen Randabschnitte (12, 14) an der unteren Kante eine Zah
nung aufweisen und die zugekehrte Seite des Gegenstücks mindestens einen Ge
genzahn aufweist, der mit der Zahnung zusammenwirkt.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Scheibe (40) eine untere Ausnehmung (52a) aufweist, in die die Feder (54) ein
greift.
9. Anordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (52)
so bemessen ist, daß sie den Flansch (38) des topfartigen Bauteils (30) so auf
nimmt, daß die Scheibe (40) gegen die Außenseite der Halteschiene (10) oder ei
nes zu befestigenden Bauteils (58) anlegbar ist.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das
topfartige Bauteil (30) und die Feder (54) so bemessen sind, daß die Feder (54)
vollständig vom Bauteil (30) aufgenommen ist, wenn die Scheibe (40) an der
Außenseite des topfförmigen Bauteils (30), der Halteschiene (10) oder des zu
befestigenden Bauteils (58) anliegt.
11. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das
zu befestigende Bauteil (56) ein schlüssellochförmiges Loch (62) aufweist und
die Scheibe (40) diametral gegenüberliegende radiale Ansätze (46, 48), die in
das Loch (62) eintauchen, wenn die Scheibe (40) durch die Mutter (52) gegen
das Bauteil gepreßt wird und das Loch (62) im wesentlichen abdecken.
12. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schaft des Gewindebolzens (22) mindestens eine Abflachung und das Loch (50)
in der Scheibe (40) komplementär geformt ist.
13. Anordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das topfförmige
Bauteil (30) annähernd passend vom runden Abschnitt (70) des Loches (62) auf
genommen wird.
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