DE19910023C2 - System zur Datenübertragung von einem Anbieter zu einem Benutzer - Google Patents
System zur Datenübertragung von einem Anbieter zu einem BenutzerInfo
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Description
Die Erfindung geht aus und betrifft ein System zur Datenübertragung von einem nach
dem TCP/IP-Protokoll arbeitenden Anbieter zu einem ebenfalls nach dem TCP/IP-
Protokoll arbeitenden Benutzer über eine Übertragungsstrecke laut Oberbegriff des
Hauptanspruches.
Zur schnellen Datenübertragung beispielsweise im Internet wird am häufigsten das
international genormte TCP/IP-Protokoll benutzt, wie es beispielsweise beschrieben ist
in dem Buch "Internetworking With TCP/IP" von Douglas E. Comer, Prentice Hall,
Englewood Cliffs, New Jersey 07632,
oder in dem Buch "Computer-Netzwerke" von Andrew S. Tanenbaum, Wolfram's
Fachverlag, 2. Auflage, 1990, Seite 28, 29, 518-524, ISBN 3-925328-79-3.
Die meisten Endgeräte der Anbieter (Server) und
Benutzer (Client) solcher Datenübertragungsstrecken sind daher mit einer Software zur
Übertragung der Daten nach diesem TCP/IP-Protokoll ausgestattet. Die zu
übertragenden Daten werden beim Benutzer auf das TCP/IP-Protokoll aufgesetzt und
können so gesichert zu den Anbietern übertragen werden.
Die EP 0836 359 A2 offenbart eine Vorrichtung und ein Verfahren, die es ermöglichen
TCP/IP-Verbindungen abschnittsweise über Übertragungsnetzwerke zu führen, die in
der Netzwerkschicht (Schicht 3 des OSI-Referezmodels, auch Vermittlungschicht
genannt) das ATM-Protokoll (Asynchronous Transfer Mode-Protocol) verwenden,
wobei die notwendige Wegelenkung durch eine entsprechende Adressbestimmung mit
Hilfe spezieller Server vorgenommen wird. Auch hier erfolgt die Sicherung der
Datenübertragung
durch Austauschen von Bestätigungsmeldungen (Acknowledge) vom Benutzer zum
Anbieter. Damit kann vom Anbieter erkannt werden, ob die Daten korrekt zum
Benutzer übertragen worden sind. Auch werden auf diese Weise Stauungen und
Stockungen im Datenfluß auf der Übertragungsstrecke erkannt und die Senderate des
Anbieters entsprechend angepaßt. Wegen des Austausches der Bestätigungsmeldungen
sind zur Datenübertragung nur Übertragungsstrecken geeignet, die in beiden Richtungen
eine Datenübertragung ermöglichen. Andererseits gibt es schon Übertragungsstrecken,
die aus anderen Gründen eine gesicherte Datenübertragung ermöglichen und daher nicht
unbedingt eine Datenübertragung nach dem TCP/IP-Protokoll benötigen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Datenübertragungssystem zu schaffen, bei dem
die Anbieter (Server) und Benutzer (Client) die Daten nach dem üblichen TCP/IP-
Protokoll verarbeiten, dabei jedoch Übertragungsstrecken benutzt werden, die eine nach
dem TCP/IP-Protokoll gesicherte Datenübertragung nicht nötig haben oder auf denen
eine solche gesicherte Datenübertragung nicht möglich ist.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einem System laut Oberbegriff des Hauptanspruches
durch dessen kennzeichnende Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben
sich aus den Unteransprüchen.
Gemäß der Erfindung können zur Datenübertragung zwar beim Anbieter und beim
Benutzer handelsübliche Geräte mit einer Datenaufbereitung nach dem TCP/IP-
Protokoll benutzt werden, trotzdem kann als Fernübertragungsstrecke eine solche benutzt
werden, die für eine Übertragung nach dem TCP/IP-Protokoll nicht geeignet ist,
beispielsweise eine unidirektionale Übertragungsstrecke, eine Übertragungsstrecke
geringer Bandbreite, ein verbindungsorientiertes Netz wie Telefon oder eine bezüglich
der Übertragungsrichtung stark asymmetrische Übertragungsstrecke. Außerdem können
Übertragungsstrecken eingesetzt werden, die von sich aus bereits eine gesicherte
Datenübertragung mit geringer Fehlerwahrscheinlichkeit ermöglichen und aus diesem
Grunde keine zusätzliche Datensicherung nach dem TCP/IP-Protokoll benötigen.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand einer schematischen Zeichnung an einem
Ausführungsbeispiel näher erläutert.
Die Figur zeigt ein erfindungsgemäßes System zur Datenübertragung von einem
Anbieter A zu einem Benutzer B, die beide einen nach dem TCP/IP-Protokoll
arbeitenden Rechner zur Aufbereitung der zu übertragenden Daten aufweisen. Die so
nach dem TCP/IP-Protokoll im Anbieter A aufbereiteten Daten werden nun nicht
unmittelbar wie bisher üblich über eine bidirektionale Verbindungsstrecke zum Benutzer
B übertragen und der Benutzer B sendet auch nicht über die gleiche bidirektionale
Verbindungsstrecke die Bestätigungsmeldungen direkt zurück zum Anbieter A, sondern
die Verbindung zwischen Anbieter und Benutzer wird auf zwei nach unterschiedlichen
Prinzipien arbeitende Verbindungen aufgeteilt. Die Endgeräte (Router) E1 und E2 der
eigentlichen Fernübertragungsstrecke V sind so ausgebildet, daß sich das Endgerät E1
gegenüber dem Anbieter A wie das Ende der TCP/IP-Verbindung des Benutzers B
verhält. Das Endgerät E1 enthält also beispielsweise einen Rechner, in welchem der
Protokollteil der Software des Benutzers B abgespeichert ist. Das Endgerät E1 erzeugt
also für den Anbieter A die Bestätigungsmeldungen (Acknowledge) nach dem TCP/IP-
Protokoll. Zu diesem Zweck ist entweder das Endgerät E1 unmittelbar im Endgerät des
Anbieters A integriert oder Endgerät E1 und Anbieter A sind über ein übliches
Nahverbindungsnetzwerk LAN1 (Lokal area Network) oder ein Weitverkehrsnetzwerk,
beispielsweise das Internet, miteinander verbunden.
In analoger Weise enthält das Endgerät E2 der Verbindungsstrecke V, das entweder
wieder unmittelbar im Endgerät des Benutzers B integriert ist oder über ein
Nahverbindungsnetzwerk LAN2 oder Weitverkehrsnetzwerk mit dem Benutzer B
verbunden ist, die Software nach dem TCP/IP-Protokoll, so daß sich dieses Endgerät
E2 wie der Beginn der TCP/IP-Verbindung des Anbieters A verhält und die
Bestätigungsmeldungen des Benutzers verarbeitet.
Zwischen Anbieter A und Endgerät E1 werden die Daten also nach dem TCP/IP-
Protokoll übertragen und zwischen diesen werden auch die Bestätigungsmeldungen
übertragen, das Gleiche gilt zwischen Endgerät E2 und Benutzer B. Auf der
eigentlichen Verbindungsstrecke V erfolgt die Datenübertragung jedoch nicht mehr nach
dem TCP/IP-Protokoll. Die am Endgerät E1 empfangenen TCP/IP-Pakete, in denen die
Informationen zum Verbindungsaufbau, zur Datenübertragung und dem
Verbindungsabbau enthalten sind, werden ungesichert oder durch ein (der
Übertragungsstrecke V angepaßtes) proprietäres Sicherungsverfahren über die
Übertragungsstrecke V übertragen. Bei Empfang der TCP/IP-Pakete in dem Endgerät
E2 wird die gewünschte Verbindung zum Benutzer aufgebaut, dann der Datentransfer
entsprechend geregelt und die Verbindung schließlich wieder abgebaut. A und B
brauchen hierbei im allgemeinen keine Kenntnis über das Vorhandensein von E1 und
E2 bzw. der Besonderheit der Übertragungsstrecke V zu haben, aus ihrer Sicht sind sie
vielmehr direkt mittels einer durchgängigen, auf dem TCP/IP-Protokoll basierenden
Verbindung miteinander verbunden.
Als Fernverbindungsstrecke V kann beispielsweise eine Übertragungsstrecke benutzt
werden, die von sich aus bereits eine gesicherte Datenübertragung mit geringer
Fehlerwahrscheinlichkeit ermöglicht, für die also eine zusätzliche Datensicherung nach
TCP/IP-Protokoll nicht mehr nötig ist oder eine Übertragungsstrecke, die eine
vorgegebene Mindestbandbreite bietet, für die also eine Flußregelung mit dem TCP/IP-
Protokoll nicht mehr nötig ist.
Die Verbindungsstrecke V kann auch eine solche mit geringer Bandbreite sein, da auf
ihr ja keine Bestätigungsmeldungen übertragen werden müssen. Auch eine Übertragung
auf einem verbindungsorientierten Netz, beispielsweise auf Telefonleitungen, ist
möglich, ebenso eine Übertragung auf einer nur unidirektionalen Übertragungsstrecke,
da hier ja keine Bestätigungsmeldungen zurückübertragen werden müssen. Als
unidirektionale Übertragungsstrecke eignet sich beispielsweise ein nach dem DVB-T-
Prinzip arbeitender Rundfunksender mit zugehörigen Rundfunkempfängern. In gleicher
Weise ist als Übertragungsstrecke V eine solche mit stark asymmetrischen
Eigenschaften geeignet, also eine Übertragungsstrecke, die bezüglich der Bandbreite der
Datenübertragung sich in den Übertragungsrichtungen stark unterscheidet, wie dies
beispielsweise bei ADSL (Asymmetric Digital Subscriber Line) der Fall ist. Auch kann
eine Kombination zweier verschiedener Übertragungsstrecken für Hin- und
Rückrichtung eingesetzt werden, beispielsweise die Kombination von DVB-T in
Hinrichtung mit dem GSM-Mobilfunknetz in Rückrichtung.
Bei Benutzung einer für sich bereits gesicherten Datenübertragungsstrecke mit geringer
Bandbreite besitzt das erfindungsgemäße System den Vorteil des geringen
Verwaltungsaufwandes (Overhead) auf dem eigentlichen Übertragungsabschnitt, da
keine Rückbestätigungsmeldungen übertragen werden, wie dies beispielsweise für ein
nach dem ISDN-Prinzip arbeitendes verbindungsorientiertes Netz gilt. Die eigentliche
Übertragungsstrecke wird nicht mehrfach mit Paketen belastet, die in nachfolgenden
Abschnitten verlorengehen und vom Benutzer neu angefordert werden müssen. Pakete,
die in vorhergehenden Abschnitten verlorengegangen sind, können bereits vom
Endgerät E1 neu beim Anbieter angefordert werden. Die eigentliche
Übertragungsstrecke V wird nicht mit den Neuanforderungen belastet. Bei
Unterbrechung im Datenfluß kann die Verbindung zwischenzeitlich abgebaut werden,
ohne daß die nach dem TCP/IP-Protokoll arbeitenden Verbindungen beeinträchtigt
werden. Mittels entsprechend großer Puffer in den Endgeräten E1 und E2 können die
zu übertragenden Daten schnell vom Anbieter zum Endgerät E1 übertragen werden und
dort zwischengespeichert werden. Dadurch können Datenflußstockungen und
Unterbrechungen durch verlorengegangene Datenpakete gepuffert und für die
schmalbandige Übertragungsstrecke ausgeglichen werden.
Claims (10)
1. System zur Datenübertragung von einem nach dem TCP/IP-Protokoll
arbeitenden Anbieter (A) zu einem nach dem TCP/IP-Protokoll arbeitenden Benutzer
(B) über eine Übertragungsstrecke (V),
dadurch gekennzeichnet,
daß die Endgeräte (E1, E2) der Übertragungsstrecke (V) jeweils so ausgebildet sind,
daß das mit dem Anbieter (A) verbundene Endgerät (E1) für den Anbieter (A) das
TCP/IP-Protokoll des Benutzers (B) erzeugt und das mit dem Benutzer (B) verbundene
Endgerät (E2) der Übertragungsstrecke (V) für den Benutzer (B) das TCP/IP-Protokoll
des Anbieters (A) erzeugt.
2. System nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der TCP/IP-Protokollteil jeweils als Software in den Endgeräten (E1, E2) der
Übertragungsstrecke (V) eingegeben ist.
3. System nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß Anbieter und zugehöriges Endgerät (E1) der Verbindungsstrecke (V) sowie
Benutzer und zugehöriges Endgerät (E2) jeweils eine Geräteeinheit bilden.
4. System nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß Anbieter (A) mit dem zugehörigen Endgerät (E1) und Benutzer (B) mit dem
zugehörigen Endgerät (E2) der Verbindungsstrecke über eine TCP/IP-taugliche Nah-
oder Fernverbindung, insbesondere das Internet, miteinander verbunden sind.
5. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch
die Verwendung einer Übertragungsstrecke (V) zur gesicherten Datenübertragung mit
geringer Fehlerwahrscheinlichkeit.
6. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch
die Verwendung einer Übertragungsstrecke (V) von geringer Bandbreite.
7. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch
die Verwendung eines verbindungsorientierten Netzes, insbesondere eines
Telefonnetzes, als Verbindungsstrecke (V).
8. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch
die Verwendung einer unidirektionalen Datenübertragungsstrecke (V).
9. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch
die Verwendung einer bezüglich der Datenübertragungsrichtung stark asymmetrischen
Übertragungsstrecke, insbesondere eine ADSL-Verbindung.
10. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch
die Verwendung zweier verschiedener Übertragungsstrecken für die Hin- und
Rückrichtung.
Priority Applications (1)
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| DE1999110023 DE19910023C2 (de) | 1999-03-08 | 1999-03-08 | System zur Datenübertragung von einem Anbieter zu einem Benutzer |
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (2)
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| DE19910023A1 DE19910023A1 (de) | 2000-09-14 |
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Family
ID=7900028
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE1999110023 Expired - Lifetime DE19910023C2 (de) | 1999-03-08 | 1999-03-08 | System zur Datenübertragung von einem Anbieter zu einem Benutzer |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19910023C2 (de) |
Cited By (2)
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| US6934255B1 (en) | 1999-02-02 | 2005-08-23 | Packeteer, Inc. | Internet over satellite apparatus |
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1999
- 1999-03-08 DE DE1999110023 patent/DE19910023C2/de not_active Expired - Lifetime
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Also Published As
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| DE19910023A1 (de) | 2000-09-14 |
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