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DE19918848C2 - Gebührenanzeigen-Berechnung im Mobilfunkendgerät - Google Patents

Gebührenanzeigen-Berechnung im Mobilfunkendgerät

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DE19918848C2
DE19918848C2 DE1999118848 DE19918848A DE19918848C2 DE 19918848 C2 DE19918848 C2 DE 19918848C2 DE 1999118848 DE1999118848 DE 1999118848 DE 19918848 A DE19918848 A DE 19918848A DE 19918848 C2 DE19918848 C2 DE 19918848C2
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DE
Germany
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mobile radio
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DE1999118848
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Stephan Kleier
Philipe Walter
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Vodafone Holding GmbH
Original Assignee
Vodafone Holding GmbH
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Publication date
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Application filed by Vodafone Holding GmbH filed Critical Vodafone Holding GmbH
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Revoked legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung geht aus von einem Verfahren gemäß Oberbegriff, bekannt aus der EP 0734144 A##.
Aus "Mobilfunk und intelligente Netze", Jacek Biala, Vieweg-Verlag 1994/1996, Seiten 308 bis 310, ist bekannt, daß in digitalen Mobilfunknetzen nach dem GSM-Standard Mobilfunkteilnehmergebühren für die Kommunikation von Mobilfunkteilnehmern über ein Mobilfunknetz (call records) in Vermittlungsstellen (MSC) auf Einzelanrufbasis erfaßt und an HRLs als Sammelstellen für die Erstellung von Rechnungen übermittelt werden. Der Mobilfunkteilnehmer erhält beispielsweise monatlich eine Abrechnung über von ihm geführte Kommunikation, insbesondere Sprachkommunikation und alphanumerische Datenübertragungen, wie Kurznachrichten etc. Vor einer Kommunikation ist dem Mobilfunkteilnehmer jedoch nicht immer und im Detail bewußt, welche Gebühren für die Kommunikation anfallen werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Ermöglichung einer Information eines Mobilfunkteilnehmers durch sein Mobilfunkendgerät über bei einer Kommunikation anfallende Gebühren, wobei beim Einschalten des Endgerätes erforderlichenfalls die zur Gebührenberechnung verwendbaren Parameter aktualisiert werden sollen. Die Aufgabe wird durch die Gegenstände der Ansprüche gelöst.
Die Erfindung ermöglicht durch eine Gebührenberechnung im Mobilfunkendgerät autark eine Information des Mobilfunkendgerät-Nutzers über Gebühren einer geplanten oder ausgeführten Kommunikation. Dabei kann die Gebührenberechnung in einem Gebührenberechnungsmodul in einer Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte im Mobilfunkendgerät ausgeführt werden. Im Falle einer Implementierung des Gebührenberechnungsmoduls auf der SIM kann SAT (SIM Application Toolkit) eingesetzt werden.
Die Ausgabe von Gebühreninformationen kann vor, während oder nach einem Gespräch erfolgen. Bei einer Berechnung der angefallenen Gebühren während oder nach einem Gespräch wird ein Gebührentakt verwendet, der vom Mobilfunknetz oder von der Teilnehmer-Identifikationskarte oder vom Mobilfunkendgerät oder von einem Zusatzgerät kommen kann.
Vorteilhaft ist ferner insbesondere, daß bei einem Wechsel eines Telekommunikationsteilnehmers von einem Mobilfunknetz zu einem anderen Mobilfunknetz das Modul den Wechsel der Tarife vom bisherigen Mobilfunknetzbetreiber zum neuen Mobilfunknetzbetreiber automatisch oder nach einer Rückfrage beim Mobilfunkendgerät-Nutzer berücksichtigen kann. Dies ist insbesondere angesichts der in Zukunft vorstellbaren Möglichkeiten der Nutzung mehrerer Mobilfunknetze von Vorteil.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung.
Dabei zeigt als einzige Figur
Fig. 1 als Ablaufdiagramm die Kommunikation zwischen einem Mobilfunkendgerät (MTE = MS), einem Gebührenberechnungsmodul im MTE oder einer SIM, einem Mobilfunknetz und einer Datenbank.
Fig. 1 zeigt die Kommunikation zwischen mehreren Mobilkommunikationsvorrichtun­ gen. MTE ist ein Mobilfunkteilnehmer-Endgerät, z. B. für GSM oder UMTS und wird oft auch als MS (= Mobile Station) bezeichnet. Mit GBM ist in Fig. 1 ein Gebührenberechnungsmodul bezeichnet, welches in einer Mobilfunkteilnehmer- Identifikationskarte (SIM), beispielsweise für GSM und/oder UMTS implementiert sein kann und zur Gebührenberechnung dient. Ferner ist ein Mobilfunknetz vorgesehen, mit welchem das Mobilfunkendgerät MTE über eine Funkstrecke (Um), beispielsweise per T-CDMA, WCDMA, TDMA etc., erfolgt. Ferner zeigt Fig. 1 eine Datenbank, welche von mobilfunknetzseitigen Einrichtungen (beispielsweise über BSC, MSC, GMSC) zugreifbar sein kann oder mobilfunknetzseitig (beispielsweise im HLR, VLR etc.) angeordnet sein kann.
Wenn das Mobilfunkteilnehmer-Endgerät (MTE) eingeschaltet wird, meldet es u. a. einen Mobilfunknetz-Landescode (Mobile Network Country Code) an das Gebührenberechnungsmodul GBM. Das Gebührenberechnungsmodul (welches in einer SIM-Karte im mobilen Endgerät implementiert ist) prüft, ob zu dem ihm übermittelten Mobile Network Country Code (MNCC) ein Datensatz betreffend für den Mobilfunkteilnehmer für eine Kommunikation über das Mobilfunknetz zu berechnende (evtl. tageszeitabhängige und/oder tarifabhängige) Gebühren vorhanden ist. Falls (Fall A in Fig. 1) im GBM (oder einer vom GBM zugreifbaren Datenbank im MTE oder der SIM) ein derartiger Datensatz nicht vorhanden ist, wird eine Verbindung (des MTE) zu einer im Mobilfunknetz befindlichen Datenbank initiiert, und die benötigten Daten werden beispielsweise aus der Datenbank in Fig. 1 rechts über das Mobilfunknetz (z. B. als Point-to-Point- Kurznachricht) in das GBM (des MTE oder der SIM) gesendet, worauf der übersendete Gebühren-Datensatz zu dem MNCC gesendet wird. Der Tarif des Teilnehmers kann beispielsweise aus seiner beim Verbindungsaufbau des MTE mit dem Mobilfunknetz übermittelten Mobilfunkteilnehmer-Identifikation und Informationen zum Tarif des Mobilfunkteilnehmers in einer HLR des Mobilfunknetzes, bestimmt werden. Nachdem der Datensatz an das GBM übermittelt wurde, kann das GBM die Gebühren berechnen. Falls (im Fall B in Fig. 1) das Gebührenberechnungsmodul bereits geeignete Daten besitzt, ist ein Herunterladen nicht erforderlich. Beim Einwählen eines MTE in ein Mobilfunknetz kann das MTE wenn das Gebührenberechnungsmodul zu diesem Mobilfunknetz noch keine Gebührenberechnungdaten hat, vom Heimat- Mobilfunknetz die Gebührenberechnungsdaten herunterladen; dies kann insbesondere bei einem Wechsel des Mobilfunkendgerätes (MTE) zu einem anderen Mobilfunknetz automatisch geprüft werden und ggf. erfolgen, z. B. kann bei einem Wechsel von einem deutschen Heimat-Mobilfunknetz in ein französisches Roaming-Mobilfunknetz der Roaming-Tarif dieses Netzes beim deutschen Heimatnetz erfragt werden.
Will der Mobilfunkendgerätnutzer des Mobilfunkendgerätes MTE eine Verbindung (zu einem Festnetzteilnehmer oder Mobilfunkteilnehmer) aufbauen, so wird die Zielrufnummer sowie der gewünschte Telekommunikationsdienst (Sprachübertragung, Kurznachrichtenübertragung, Videoübertragung, Multimedia-Dienst, sonstige Dienste) dem Gebührenberechnungsmodul GBM vom Mobilfunkteilnehmer-Endgerät MTE (zweckmäßig vor einem Verbindungsaufbau) mitgeteilt. Das Gebührenberechnungsmodul GBM ermittelt aus diesen Informationen (und ggf. bei tageszeitabhängigen und/oder wochentagsabhängigen Gebühren, der momentanen Uhrzeit/dem momentanen Datum) die anfallenden Gebühren sowie Taktzeiten. Auf diesen Gebühren und/oder diesem Takt basierende Informationen werden vom Gebührenberechnungsmodul GBM an das Mobilfunktelefon übermittelt und dem Teilnehmer automatisch oder auf Wunsch angezeigt. Dabei kann eine genaue Anzeige (beispielsweise der bisher mit einer Kommunikation vertelefonierten Gebühren) und/oder ein Richtwert (Preis pro Minute) angezeigt werden.
Wenn gemäß Fig. 1 ein Mobilfunkteilnehmer von seinem MTE einen Ruf aufbaut zu einem anderen Mobilfunkteilnehmer mit beispielsweise der Nummer +491725555 (für eine Sprachverbindung, Kurznachrichtenübermittlung, Videoverbindung, Multimediaverbindung etc.) startet, werden den angerufenen Teilnehmer identifizierende Daten (hier die Rufnummer) vom MTE an das GBM übermittelt und vom GBM Gebühren und/oder Taktzeiten an das MTE zurückübermittelt zur Anzeige der Gebühren und/oder des Gebührentaktes. Hier wird nun vom MTE-Benutzer abgefragt, ob er einverstanden ist, den angerufenen Mobilfunkteilnehmer (mit obiger Telefonnummer) zu diesen Gebühren und/oder diesen Taktzeiten anzurufen. Wenn er damit einverstanden ist (o. k in Fig. 1), sendet das Mobilfunkgerät MTE eine Aufforderung zum Aufbau einer Kommunikationsverbindung (hier einer bidirektionalen Sprachverbindung) in Form eines Connect Request an das Mobilfunknetz, welches den Aufbau einer Kommunikationsverbindung (bidirektional oder unidirektional; für die Übertragung von Sprache oder von Kurznachrichten etc.) mit einem Connect Response bestätigt. Hierauf übermittelt das Mobilfunkendgerät dem Gebührenberechnungsmodul eine Information (Fig. 1, connected), daß ein Verbindungsaufbau zum angerufenen Telekommunikationsteilnehmer erfolgte. Hierauf übermittelt das Gebührenberechnungmodul dem Mobilfunkendgerät MTE Gebühreninformationen zur Speicherung und/oder Anzeige und/oder akustischen Ausgabe. Die Übermittlung der Gebühreninformationen kann beispielsweise wie in Fig. 1 im Gebührentakt (Takt 1, Takt 2, Takt n) der Gebühren erfolgen. Während und/oder nach dem Gespräch kann auch eine kummulierte Gebühreninformations- Ausgabe für bisher in diesem Gespräch vertelefonierte Gebühren optisch und/oder akustisch erfolgen. Nach einem Gespräch übermittelt das Mobilfunkendgerät eine Aufforderung zum Gesprächsabbruch (disconnect) an das Mobilfunknetz sowie nach Abbruch der Telekommunikationsverbindung eine Information über den Abbruch der Telekommunikationsverbindung (disconnected) an das Gebührenberechnungsmodul. Das Gebührenberechnungsmodul zeigt hierauf die Endsumme an den Nutzer des Mobilfunkendgerätes MTE an.

Claims (13)

1. Verfahren zur Berechnung der Gebühren für eine Kommunikation, insbesondere Sprachkommunikation oder Bildübertragung oder MultiMedia-Dienstinanspruchnahme oder alphanumerische Datenübertragung, von oder zu einem Mobilfunkendgerät über ein Mobilfunknetz,
wobei eine Gebührenberechnung in einem Gebührenberechnungsmodul erfolgt und an den Mobilfunkendgerät-Nutzer auf berechneten Gebühren beruhende Informationen ausgegeben werden,
wobei das Gebührenberechnungsmodul in einer im Mobilfunkendgerät anordenbaren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte, insbesondere GSM- oder UMTS-SIM, implementiert ist und mit vom Mobilfunknetz herunterladbaren und zur Gebührenberechnung verwendbaren Parametern aktualisiert wird,
dadurch gekennzeichnet, dass
wenn das Mobilfunkendgerät (MTE) eingeschaltet wird, es einen Mobilfunknetzlandescode (Mobile Network Country Code) an das Gebührenberechnungsmodul (GBM) meldet, wobei das Gebührenberechnungsmodul prüft, ob zu dem ihm übermittelten Mobilfunknetzlandescode (MNCC) ein Datensatz betreffend für den Mobilfunkteilnehmer für eine Kommunikation über das Mobilfunknetz zu berechnende Gebühren vorhanden ist und dass falls im Gebührenberechnungsmodul ein derartiger Datensatz nicht vorhanden ist, eine Verbindung zu einer im Mobilfunknetz befindlichen Datenbank initiiert wird, und die benötigten Daten aus der Datenbank über das Mobilfunknetz in das Gebührenberechnungsmodul gesendet werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Berechnung von Gebühren vor und/oder während und/oder nach einem Gespräch oder einer alphanumerischen Datenübertragung automatisch oder auf Anforderung durch den Mobilfunkendgerät-Nutzer erfolgt.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gebührenberechnungsmodul aus einer mobilfunknetzseitigen Datenbank zur Gebührenberechnung im Gebührenberechnungsmodul verwendbare Parameter wiederholt oder vor einer Gebührenberechnung herunterlädt.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die heruntergeladenen Parameter Informationen über tarifabhängige und/oder tageszeitabhängige Gebühren enthalten.
5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die heruntergeladenen Parameter Informationen über Gebührenberechnungs- Sonderfunktionen, wie Ortsbereiche, insbesondere Angerufenen-Telefonnummer­ abhängige Ortsbereiche oder Telekommunikations-Teilnehmer-individuell festlegbare Ortsbereiche, enthalten.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Berechnung von Gebühren mit einer standardisierten Schnittstelle, insbesondere SIM Application Toolkit (SAT), erfolgt.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem Netzwechsel des Mobilfunkendgerätes von einem Mobilfunknetz zu einem anderen Mobilfunknetz die Parameter für eine Gebührenberechnung von Gebühren für das neue Mobilfunknetz automatisch oder nach Rückfrage beim Mobilfunkendgerät-Nutzer heruntergeladen werden.
8. Vorrichtung zur Gebührenberechnung gemäß dem Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Gebührenberechnungsmodul (GBM) zum Berechnen der Gebühren für eine Kommunikation eines Mobilfunkendgerätes (MTE) über ein Mobilfunknetz, insbesondere in Form einer Multimedia-Dienstinanspruchnahme oder Bildübertragung oder eines Gesprächs oder einer alphanumerischen Datenübertragung, aufweist und daß die Vorrichtung eine Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte, insbesondere SIM für GSM und/oder UMTS, ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Gebührenberechnungsmodul eine Herunterladevorrichtung zum Herunterladen von zur Gebührenberechnung verwendbaren Parametern aus einem Mobilfunknetz über eine Luftschnittstelle enthält.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gebührenberechnungsmodul ein Modul zur tarifabhängigen und/oder tageszeitabhängigen Berechnung von Gebühren aufgrund von aus dem Mobilfunknetz herunterladbarer Parameter zur tageszeitabhängigen Gebührenberechnung enthält.
11. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Gebührenberechnungsmodul ein Modul zur Berücksichtigung vorgebbarer Ortsbereiche mit modifizierten Gebühren enthält.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Gebührenberechnungsmodul so ausgebildet ist, daß die Berechnung der Gebühren vor und/oder nach und/oder während eines Gesprächs oder einer alphanumerischen Datenübertragung erfolgt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte zur Berechnung von Gebühren eine standardisierte Schnittstelle, insbesondere SAT, enthält.
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