DE19918848C2 - Gebührenanzeigen-Berechnung im Mobilfunkendgerät - Google Patents
Gebührenanzeigen-Berechnung im MobilfunkendgerätInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren gemäß Oberbegriff, bekannt aus der EP 0734144 A##.
Aus "Mobilfunk und intelligente Netze", Jacek Biala, Vieweg-Verlag 1994/1996, Seiten
308 bis 310, ist bekannt, daß in digitalen Mobilfunknetzen nach dem GSM-Standard
Mobilfunkteilnehmergebühren für die Kommunikation von Mobilfunkteilnehmern über
ein Mobilfunknetz (call records) in Vermittlungsstellen (MSC) auf Einzelanrufbasis
erfaßt und an HRLs als Sammelstellen für die Erstellung von Rechnungen übermittelt
werden. Der Mobilfunkteilnehmer erhält beispielsweise monatlich eine Abrechnung
über von ihm geführte Kommunikation, insbesondere Sprachkommunikation und
alphanumerische Datenübertragungen, wie Kurznachrichten etc. Vor einer
Kommunikation ist dem Mobilfunkteilnehmer jedoch nicht immer und im Detail bewußt,
welche Gebühren für die Kommunikation anfallen werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Ermöglichung einer Information eines
Mobilfunkteilnehmers durch sein Mobilfunkendgerät über bei einer Kommunikation
anfallende Gebühren, wobei beim Einschalten des Endgerätes erforderlichenfalls die zur
Gebührenberechnung verwendbaren Parameter aktualisiert werden sollen. Die Aufgabe wird durch die Gegenstände der
Ansprüche gelöst.
Die Erfindung ermöglicht durch eine Gebührenberechnung im Mobilfunkendgerät
autark eine Information des Mobilfunkendgerät-Nutzers über Gebühren einer
geplanten oder ausgeführten Kommunikation. Dabei kann die Gebührenberechnung in
einem Gebührenberechnungsmodul
in einer Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte im
Mobilfunkendgerät ausgeführt werden. Im Falle einer Implementierung des
Gebührenberechnungsmoduls auf der SIM kann SAT (SIM Application Toolkit)
eingesetzt werden.
Die Ausgabe von Gebühreninformationen
kann vor, während oder nach einem Gespräch erfolgen. Bei einer Berechnung der
angefallenen Gebühren während oder nach einem Gespräch wird ein Gebührentakt
verwendet, der vom Mobilfunknetz oder von der Teilnehmer-Identifikationskarte oder
vom Mobilfunkendgerät oder von einem Zusatzgerät kommen kann.
Vorteilhaft ist ferner insbesondere, daß bei einem Wechsel eines
Telekommunikationsteilnehmers von einem Mobilfunknetz zu einem anderen
Mobilfunknetz das Modul den Wechsel der Tarife vom bisherigen
Mobilfunknetzbetreiber zum neuen Mobilfunknetzbetreiber automatisch oder nach
einer Rückfrage beim Mobilfunkendgerät-Nutzer berücksichtigen kann. Dies ist
insbesondere angesichts der in Zukunft vorstellbaren Möglichkeiten der Nutzung
mehrerer Mobilfunknetze von Vorteil.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und
der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung.
Dabei zeigt als einzige Figur
Fig. 1 als Ablaufdiagramm die Kommunikation zwischen einem
Mobilfunkendgerät (MTE = MS), einem Gebührenberechnungsmodul im
MTE oder einer SIM, einem Mobilfunknetz und einer Datenbank.
Fig. 1 zeigt die Kommunikation zwischen mehreren Mobilkommunikationsvorrichtun
gen. MTE ist ein Mobilfunkteilnehmer-Endgerät, z. B. für GSM oder UMTS und wird oft
auch als MS (= Mobile Station) bezeichnet. Mit GBM ist in Fig. 1 ein
Gebührenberechnungsmodul bezeichnet, welches
in einer Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarte (SIM), beispielsweise für GSM und/oder UMTS implementiert sein
kann und zur Gebührenberechnung dient. Ferner ist ein Mobilfunknetz vorgesehen, mit
welchem das Mobilfunkendgerät MTE über eine Funkstrecke (Um), beispielsweise per
T-CDMA, WCDMA, TDMA etc., erfolgt. Ferner zeigt Fig. 1 eine Datenbank, welche
von mobilfunknetzseitigen Einrichtungen (beispielsweise über BSC, MSC, GMSC)
zugreifbar sein kann oder mobilfunknetzseitig (beispielsweise im HLR, VLR etc.)
angeordnet sein kann.
Wenn das Mobilfunkteilnehmer-Endgerät (MTE) eingeschaltet wird, meldet es u. a.
einen Mobilfunknetz-Landescode (Mobile Network Country Code) an das
Gebührenberechnungsmodul GBM. Das Gebührenberechnungsmodul (welches in einer
SIM-Karte im mobilen Endgerät implementiert ist) prüft, ob
zu dem ihm übermittelten Mobile Network Country Code (MNCC) ein Datensatz
betreffend für den Mobilfunkteilnehmer für eine Kommunikation über das
Mobilfunknetz zu berechnende (evtl. tageszeitabhängige und/oder tarifabhängige)
Gebühren vorhanden ist. Falls (Fall A in Fig. 1) im GBM (oder einer vom GBM
zugreifbaren Datenbank im MTE oder der SIM) ein derartiger Datensatz nicht
vorhanden ist, wird eine Verbindung (des MTE) zu einer im Mobilfunknetz befindlichen
Datenbank initiiert, und die benötigten Daten werden beispielsweise aus der
Datenbank in Fig. 1 rechts über das Mobilfunknetz (z. B. als Point-to-Point-
Kurznachricht) in das GBM (des MTE oder der SIM) gesendet, worauf der übersendete
Gebühren-Datensatz zu dem MNCC gesendet wird. Der Tarif des Teilnehmers kann
beispielsweise aus seiner beim Verbindungsaufbau des MTE mit dem Mobilfunknetz
übermittelten Mobilfunkteilnehmer-Identifikation und Informationen zum Tarif des
Mobilfunkteilnehmers in einer HLR des Mobilfunknetzes, bestimmt werden. Nachdem
der Datensatz an das GBM übermittelt wurde, kann das GBM die Gebühren
berechnen. Falls (im Fall B in Fig. 1) das Gebührenberechnungsmodul bereits
geeignete Daten besitzt, ist ein Herunterladen nicht erforderlich. Beim Einwählen eines
MTE in ein Mobilfunknetz kann das MTE wenn das Gebührenberechnungsmodul zu
diesem Mobilfunknetz noch keine Gebührenberechnungdaten hat, vom Heimat-
Mobilfunknetz die Gebührenberechnungsdaten herunterladen; dies kann insbesondere
bei einem Wechsel des Mobilfunkendgerätes (MTE) zu einem anderen Mobilfunknetz
automatisch geprüft werden und ggf. erfolgen, z. B. kann bei einem Wechsel von
einem deutschen Heimat-Mobilfunknetz in ein französisches Roaming-Mobilfunknetz
der Roaming-Tarif dieses Netzes beim deutschen Heimatnetz erfragt werden.
Will der Mobilfunkendgerätnutzer des Mobilfunkendgerätes MTE eine Verbindung (zu
einem Festnetzteilnehmer oder Mobilfunkteilnehmer) aufbauen, so wird die
Zielrufnummer sowie der gewünschte Telekommunikationsdienst (Sprachübertragung,
Kurznachrichtenübertragung, Videoübertragung, Multimedia-Dienst, sonstige Dienste)
dem Gebührenberechnungsmodul GBM vom Mobilfunkteilnehmer-Endgerät MTE
(zweckmäßig vor einem Verbindungsaufbau) mitgeteilt. Das
Gebührenberechnungsmodul GBM ermittelt aus diesen Informationen (und ggf. bei
tageszeitabhängigen und/oder wochentagsabhängigen Gebühren, der momentanen
Uhrzeit/dem momentanen Datum) die anfallenden Gebühren sowie Taktzeiten. Auf
diesen Gebühren und/oder diesem Takt basierende Informationen werden vom
Gebührenberechnungsmodul GBM an das Mobilfunktelefon übermittelt und dem
Teilnehmer automatisch oder auf Wunsch angezeigt. Dabei kann eine genaue Anzeige
(beispielsweise der bisher mit einer Kommunikation vertelefonierten Gebühren)
und/oder ein Richtwert (Preis pro Minute) angezeigt werden.
Wenn gemäß Fig. 1 ein Mobilfunkteilnehmer von seinem MTE einen Ruf aufbaut zu
einem anderen Mobilfunkteilnehmer mit beispielsweise der Nummer +491725555 (für
eine Sprachverbindung, Kurznachrichtenübermittlung, Videoverbindung,
Multimediaverbindung etc.) startet, werden den angerufenen Teilnehmer
identifizierende Daten (hier die Rufnummer) vom MTE an das GBM übermittelt und
vom GBM Gebühren und/oder Taktzeiten an das MTE zurückübermittelt zur Anzeige
der Gebühren und/oder des Gebührentaktes. Hier wird nun vom MTE-Benutzer
abgefragt, ob er einverstanden ist, den angerufenen Mobilfunkteilnehmer (mit obiger
Telefonnummer) zu diesen Gebühren und/oder diesen Taktzeiten anzurufen. Wenn er
damit einverstanden ist (o. k in Fig. 1), sendet das Mobilfunkgerät MTE eine
Aufforderung zum Aufbau einer Kommunikationsverbindung (hier einer bidirektionalen
Sprachverbindung) in Form eines Connect Request an das Mobilfunknetz, welches
den Aufbau einer Kommunikationsverbindung (bidirektional oder unidirektional; für die
Übertragung von Sprache oder von Kurznachrichten etc.) mit einem Connect
Response bestätigt. Hierauf übermittelt das Mobilfunkendgerät dem
Gebührenberechnungsmodul eine Information (Fig. 1, connected), daß ein
Verbindungsaufbau zum angerufenen Telekommunikationsteilnehmer erfolgte. Hierauf
übermittelt das Gebührenberechnungmodul dem Mobilfunkendgerät MTE
Gebühreninformationen zur Speicherung und/oder Anzeige und/oder akustischen
Ausgabe. Die Übermittlung der Gebühreninformationen kann beispielsweise wie in
Fig. 1 im Gebührentakt (Takt 1, Takt 2, Takt n) der Gebühren erfolgen. Während
und/oder nach dem Gespräch kann auch eine kummulierte Gebühreninformations-
Ausgabe für bisher in diesem Gespräch vertelefonierte Gebühren optisch und/oder
akustisch erfolgen. Nach einem Gespräch übermittelt das Mobilfunkendgerät eine
Aufforderung zum Gesprächsabbruch (disconnect) an das Mobilfunknetz sowie nach
Abbruch der Telekommunikationsverbindung eine Information über den Abbruch der
Telekommunikationsverbindung (disconnected) an das Gebührenberechnungsmodul.
Das Gebührenberechnungsmodul zeigt hierauf die Endsumme an den Nutzer des
Mobilfunkendgerätes MTE an.
Claims (13)
1. Verfahren zur Berechnung der Gebühren für eine Kommunikation,
insbesondere Sprachkommunikation oder Bildübertragung oder
MultiMedia-Dienstinanspruchnahme oder alphanumerische
Datenübertragung, von oder zu einem Mobilfunkendgerät über ein
Mobilfunknetz,
wobei eine Gebührenberechnung in einem Gebührenberechnungsmodul erfolgt und an den Mobilfunkendgerät-Nutzer auf berechneten Gebühren beruhende Informationen ausgegeben werden,
wobei das Gebührenberechnungsmodul in einer im Mobilfunkendgerät anordenbaren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte, insbesondere GSM- oder UMTS-SIM, implementiert ist und mit vom Mobilfunknetz herunterladbaren und zur Gebührenberechnung verwendbaren Parametern aktualisiert wird,
dadurch gekennzeichnet, dass
wenn das Mobilfunkendgerät (MTE) eingeschaltet wird, es einen Mobilfunknetzlandescode (Mobile Network Country Code) an das Gebührenberechnungsmodul (GBM) meldet, wobei das Gebührenberechnungsmodul prüft, ob zu dem ihm übermittelten Mobilfunknetzlandescode (MNCC) ein Datensatz betreffend für den Mobilfunkteilnehmer für eine Kommunikation über das Mobilfunknetz zu berechnende Gebühren vorhanden ist und dass falls im Gebührenberechnungsmodul ein derartiger Datensatz nicht vorhanden ist, eine Verbindung zu einer im Mobilfunknetz befindlichen Datenbank initiiert wird, und die benötigten Daten aus der Datenbank über das Mobilfunknetz in das Gebührenberechnungsmodul gesendet werden.
wobei eine Gebührenberechnung in einem Gebührenberechnungsmodul erfolgt und an den Mobilfunkendgerät-Nutzer auf berechneten Gebühren beruhende Informationen ausgegeben werden,
wobei das Gebührenberechnungsmodul in einer im Mobilfunkendgerät anordenbaren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte, insbesondere GSM- oder UMTS-SIM, implementiert ist und mit vom Mobilfunknetz herunterladbaren und zur Gebührenberechnung verwendbaren Parametern aktualisiert wird,
dadurch gekennzeichnet, dass
wenn das Mobilfunkendgerät (MTE) eingeschaltet wird, es einen Mobilfunknetzlandescode (Mobile Network Country Code) an das Gebührenberechnungsmodul (GBM) meldet, wobei das Gebührenberechnungsmodul prüft, ob zu dem ihm übermittelten Mobilfunknetzlandescode (MNCC) ein Datensatz betreffend für den Mobilfunkteilnehmer für eine Kommunikation über das Mobilfunknetz zu berechnende Gebühren vorhanden ist und dass falls im Gebührenberechnungsmodul ein derartiger Datensatz nicht vorhanden ist, eine Verbindung zu einer im Mobilfunknetz befindlichen Datenbank initiiert wird, und die benötigten Daten aus der Datenbank über das Mobilfunknetz in das Gebührenberechnungsmodul gesendet werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Berechnung von Gebühren vor und/oder während und/oder nach einem
Gespräch oder einer alphanumerischen Datenübertragung automatisch oder auf
Anforderung durch den Mobilfunkendgerät-Nutzer erfolgt.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gebührenberechnungsmodul aus einer mobilfunknetzseitigen Datenbank zur
Gebührenberechnung im Gebührenberechnungsmodul verwendbare Parameter
wiederholt oder vor einer Gebührenberechnung herunterlädt.
4. Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die heruntergeladenen Parameter Informationen über tarifabhängige und/oder
tageszeitabhängige Gebühren enthalten.
5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die heruntergeladenen Parameter Informationen über Gebührenberechnungs-
Sonderfunktionen, wie Ortsbereiche, insbesondere Angerufenen-Telefonnummer
abhängige Ortsbereiche oder Telekommunikations-Teilnehmer-individuell festlegbare
Ortsbereiche, enthalten.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Berechnung von Gebühren mit einer standardisierten Schnittstelle,
insbesondere SIM Application Toolkit (SAT),
erfolgt.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei einem Netzwechsel des Mobilfunkendgerätes von einem Mobilfunknetz zu
einem anderen Mobilfunknetz die Parameter für eine Gebührenberechnung von
Gebühren für das neue Mobilfunknetz automatisch oder nach Rückfrage beim
Mobilfunkendgerät-Nutzer heruntergeladen werden.
8. Vorrichtung zur Gebührenberechnung gemäß dem Verfahren nach einem der
vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie ein Gebührenberechnungsmodul (GBM) zum Berechnen der Gebühren für
eine Kommunikation eines Mobilfunkendgerätes (MTE) über ein Mobilfunknetz,
insbesondere in Form einer Multimedia-Dienstinanspruchnahme oder Bildübertragung
oder eines Gesprächs oder einer alphanumerischen Datenübertragung, aufweist und
daß die Vorrichtung eine Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte, insbesondere SIM
für GSM und/oder UMTS, ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gebührenberechnungsmodul eine Herunterladevorrichtung zum
Herunterladen von zur Gebührenberechnung verwendbaren Parametern aus einem
Mobilfunknetz über eine Luftschnittstelle enthält.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gebührenberechnungsmodul ein Modul zur tarifabhängigen und/oder
tageszeitabhängigen Berechnung von Gebühren aufgrund von aus dem Mobilfunknetz
herunterladbarer Parameter zur tageszeitabhängigen Gebührenberechnung enthält.
11. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gebührenberechnungsmodul ein Modul zur Berücksichtigung vorgebbarer
Ortsbereiche mit modifizierten Gebühren enthält.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gebührenberechnungsmodul so ausgebildet ist, daß die Berechnung der
Gebühren vor und/oder nach und/oder während eines Gesprächs oder einer
alphanumerischen Datenübertragung erfolgt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte zur Berechnung von Gebühren eine
standardisierte Schnittstelle, insbesondere SAT,
enthält.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999118848 DE19918848C2 (de) | 1999-04-19 | 1999-04-19 | Gebührenanzeigen-Berechnung im Mobilfunkendgerät |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999118848 DE19918848C2 (de) | 1999-04-19 | 1999-04-19 | Gebührenanzeigen-Berechnung im Mobilfunkendgerät |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19918848A1 DE19918848A1 (de) | 2000-11-02 |
| DE19918848C2 true DE19918848C2 (de) | 2003-08-14 |
Family
ID=7905864
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1999118848 Revoked DE19918848C2 (de) | 1999-04-19 | 1999-04-19 | Gebührenanzeigen-Berechnung im Mobilfunkendgerät |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19918848C2 (de) |
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- 1999-04-19 DE DE1999118848 patent/DE19918848C2/de not_active Revoked
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| DE19918848A1 (de) | 2000-11-02 |
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