DE19939320A1 - Autoradio mit einem Speicher für Audiosignale - Google Patents
Autoradio mit einem Speicher für AudiosignaleInfo
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Abstract
Es wird ein Autoradio mit einem Speicher, in dem Audiosignale abspeicherbar sind, vorgeschlagen, wobei der Speicher in Form einer Festplatte ausgeführt ist. DOLLAR A Eine Festplatte als Audiosignalspeicher bietet den Vorteil einer hohen Speicherkapazität, bei heute üblichen Festplatten von ca. 8 Gbyte Größe im Bereich von 15 Stunden Audiosignal in CD-Qualität, bei gleichzeitig geringer Baugröße und geringen Herstellungskosten.
Description
Die Erfindung geht von einem Autoradio mit einem Speicher,
in dem Audiosignale abspeicherbar sind, nach der Gattung des
unabhängigen Patentanspruchs aus.
Autoradios mit einem Speicher, in dem Audiosignale
abspeicherbar sind, sind beispielsweise in Form von
Autoradios mit einem Speicher zur Aufzeichnung von
Verkehrsmeldungen aus einem laufenden Rundfunkprogramm
heraus bekannt. Ein solches Autoradio ist beispielsweise das
Gerät Typ "New York RDM 127" der Firma Blaupunkt-Werke GmbH,
Hildesheim, das in dem Prospekt mit dem Titel "Der Pluspunkt
im Auto. Mobile Kommunikation 1999." beschrieben ist. Der
Speicher des genannten Geräts ist zur Aufzeichnung von bis
zu vier Verkehrsdurchsagen mit einer Gesamtdauer von bis zu
vier Minuten ausgelegt. Der Speicher eignet sich aufgrund
der geringen Abtastrate für das Audiosignal lediglich für
Sprachaufzeichnungen. Das genannte Gerät weist außerdem ein
Compact Disc- (CD-) Abspielgerät auf, mit dem handelsübliche
Audio-CDs abspielbar sind.
Weiter sind, beispielsweise aus der Zeitschrift "Plus", Heft
6/99, sogenannte CD-Brenner zum Anschluß an Personal
Computer bekannt, mittels derer der Benutzer auf sogenannte
CD-Rohlinge (CD-R's oder CD-RW's) beispielsweise Musikstücke
aufspielen kann, wozu spezielle Software auf dem PC
eingesetzt wird. Die durch den Benutzer beschriebenen CDs
sind in an sich bekannter Weise ebenso wie bespielte
käufliche Musik-CDs in einem herkömmlichen CD-Abspielgerät
abspielbar. Zum Kopieren von zumindest einzelnen
Musikstücken einer Audio-CD auf eine CD-R oder CD-RW legt
die Software auf der Festplatte des Personal Computers eine
sogenannte Image-Datei an, in der die zu kopierenden
Musikstücke enthalten sind. Die in der Image-Datei
enthaltenen Musikdaten werden anschließend auf eine CD
überspielt, sind aber auch mittels des PCs wiedergebbar.
Des weiteren ist, beispielsweise aus der Zeitschrift "Plus",
Heft 6/99, die Möglichkeit bekannt, in digitaler Form
vorliegende Audiosignale, insbesondere Musikstücke, mittels
des Standards MPEG1 Layer 3 (MP3) zu komprimieren, also ihr
Datenaufkommen zu reduzieren. Weiter sind aus der genannten
Zeitschrift Abspielgeräte für nach dem MP3-Standard
komprimierte Audiodaten, beispielsweise in Form portabler
Abspielgeräte oder auch eines mit entsprechender
Dekodierungssoftware ausgerüsteten PCs, auf dessen
Festplatte die Audiodaten speicherbar sind, bekannt.
Schließlich ist, beispielsweise aus der Zeitschrift "Plus",
Heft 7/99, in Form des dort beschriebenen Auto-PCs der Firma
Clarion ein Gerät bekannt, das in einem Gehäuse sowohl die
Funktionalität eines Autoradios, als auch die eines
Computers vereint. Das Gerät weist sowohl einen Einschub für
Compact-Flash-Karten als Datenträger, als auch ein CD-ROM-
Laufwerk auf, über das zusätzliche Software ladbar, sowie
Musik-CDs abspielbar sind.
Das erfindungsgemäße Autoradio mit den Merkmalen des
unabhängigen Patentanspruchs hat den Vorteil, daß mit einer
Festplatte als Speicher für Audio-, insbesondere
Musiksignale, ein Speicher mit besonders großer
Aufzeichnungskapazität zur Verfügung steht.
So sind schon ohne spezielle Datenkompressionsverfahren auf
einer herkömmlichen Computerfestplatte mit derzeit üblichen
8 Gigabyte Speicherkapazität Musikdaten mit einer
Gesamtdauer von gut 15 Stunden bei einem für CDs üblichen
Datenaufkommen von circa 8,8 Megabyte pro Minute in CD-
Qualität abspeicherbar. Die Verwendung einer Festplatte als
Audiosignalspeicher für ein Autoradio hat somit den Vorteil,
daß bei der überwiegenden Anzahl aller erforderlichen
Autofahrten ein Wechsel des Datenträgers, wie sonst bei CDs
etwa jede Stunde oder bei Kassetten etwa alle anderthalb
Stunden, also nach der vollständigen Wiedergabe des
Datenträgers üblich, entbehrlich ist. Damit entfällt die
Ablenkung des Fahrers und somit eine potentielle Gefährdung
des Fahrers selbst und anderer Verkehrsteilnehmer durch den
Wechsel eines Datenträgers während der Fahrt.
Dies gilt um so mehr bei Verwendung eines
Kompressionsverfahrens, wie MP3, zur Speicherung der
Audiodaten in dem Speicher des Autoradios, wobei sich im
Falle von MP3 die Kapazität der Festplatte um etwa den
Faktor 10 auf 150 Stunden Musikdaten vergrößert, was dem
Fassungsvermögen von ungefähr 128 CDs bei einer angenommenen
mittleren Spielzeit von 70 Minuten pro CD entspricht. Somit
kann auf einer herkömmlichen Festplatte eine gesamte Audio-
CD-Sammlung, oder doch zumindest beträchtliche Teile einer
solchen Sammlung gespeichert werden. Der Wechsel des
Speichers wird damit unter Umständen vollständig
entbehrlich.
Ein weiterer Vorteil ist dabei auch darin zu sehen, daß eine
handelsübliche Festplatte gegenüber einem üblichen CD-
Laufwerk geringere äußere Abmessungen aufweist. Daraus
resultiert ein geringerer Aufwand bei der Integration des
Speichers in ein Autoradio mit seinen heute üblichen
geringen äußeren Abmessungen, die zur Aufnahme des Radios in
einem genormten Einbauschacht vorgegeben sind.
Auch gegenüber einem für Autoradios bekannten extern
anschließbaren sogenannten CD-Wechsler, einem CD-
Abspielgerät für mehrere in ein Magazin eingelegte CDs, hat
die Festplattenlösung den Vorteil erheblich geringerer
Baugröße bei mindestens vergleichbarer oder, gerade im Fall
von MP3-komprimierten Audiodaten, erheblich größerer
Kapazität. Weiter ist eine Festplatte kostengünstiger
herstellbar als ein CD-Wechsler und aufgrund einer
geringeren Zahl mechanischer Bauteile weniger
verschleißanfällig.
Zur Speicherung von Audiodaten im Speicher des Autoradios
ist es von Vorteil, wenn dieser, etwa in der Art einer von
PCs bekannten Wechselfestplatte, aus dem Autoradio
entnehmbar oder von diesem abkoppelbar und mit einer
Datenquelle, etwa einem PC oder einer Heim-Audioanlage
verbindbar ist.
Weiter ist es zur Speicherung von Audiodaten im Speicher des
Autoradios von Vorteil, wenn dieses eine Lesevorrichtung für
weitere Speichermedien umfaßt, die zur Überspielung von auf
einem weiteren Speichermedium abgelegten Audiosignalen in
den Speicher mit dem Speicher verbunden ist. In diesem Fall
kann die Festplatte ständig im Autoradio verbleiben, oder
bei externer Anordnung mit diesem verbunden bleiben. Dies
ist besonders dann von Vorteil, wenn die Festplatte entweder
fest in das Autoradio eingebaut, oder aber an einer anderen
Stelle im Fahrzeug, etwa hinter einer Innenraumverkleidung,
fest installiert ist.
Gerade im Fall einer nicht oder nur mit erheblichem Aufwand
aus dem Autoradio entnehmbaren oder von diesem
entkoppelbaren Festplatte ist es von besonderem Vorteil,
wenn zwischen Lesevorrichtung und Speicher ein Koder zur
Komprimierung von einem Speichermedium gelesener Audiodaten
zu deren Speicherung im Speicher schaltbar ist. In diesem
Fall brauchen im Falle einer Speicherung der Audiodaten in
dem Speicher in komprimierter Form die von der
Lesevorrichtung auszuwertenden Speichermedien nicht
notwendig Daten in bereits komprimierter Form zu enthalten.
Vielmehr kann die Komprimierung im Autoradio stattfinden, so
daß auch herkömmliche Audio-CDs als Datenträger verwendbar
sind. Auch muß die Lesevorrichtung nicht zum Lesen von
Speichermedien mit komprimierten Audiodaten geeignet sein,
es genügt somit beispielsweise ein herkömmliches CD-
Abspielgerät.
Ein dem Speicher nachgeschalteter Dekoder zur Umsetzung der
MP3-codierten Audiodaten ermöglicht deren Umsetzung in
wiedergebbare Audiosignale.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Figuren
dargestellt und werden nachfolgend näher erläutert. Gleiche
Bezugszeichen in den Figuren kennzeichnen dabei gleiche
Elemente.
Es zeigen
Fig. 1 ein Blockschaltbild des erfindungswesentlichen Teils
eines erfindungsgemäßen Autoradios,
Fig. 2 ein Blockschaltbild eines Speichers zur Aufzeichnung
von Audiodaten mit einem vorschaltbaren Koder zur
Datenkompression, und
Fig. 3 ein Blockschaltbild eines Speichers zur Aufzeichnung
von Audiodaten mit einem nachschaltbaren Dekoder zur
Umsetzung in komprimierter Form abgespeicherter Audiodaten
in wiedergebbare Audiosignale.
Ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiels eines
erfindungsgemäßen Autoradios 1 ist in Fig. 1 schematisch in
Form eines Blockschaltbilds dargestellt.
Das erfindungsgemäße Autoradio 1 umfaßt einen an sich
bekannten und daher nicht näher erläuterten
Rundfunkempfänger 20, der die zum Empfang eines
Rundfunksignals und zu dessen Demodulation erforderlichen
Mittel umfaßt. Am Ausgang des Rundfunkempfängers 20 steht
ein aus einer empfangenen Rundfunksendefrequenz durch
Demodulation gewonnenes Rundfunkprogrammsignal in Form eines
Stereomultiplexsignals, das Audiosignale für den linken und
den rechten Audiokanal enhält, zur Verfügung.
Das Rundfunkprogrammsignal, also das wiederzugebende
Audiosignal, ist einem ersten Eingang eines steuerbaren
Schalters 60 zugeführt. Bei geeigneter Ansteuerung des
Schalters 60 durch ein Ansteuersignal ist das
Rundfunkprogrammsignal am Ausgang des steuerbaren. Schalters
60 abnehmbar.
Der Ausgang des steuerbaren Schalters 60 ist mit einer an
sich bekannten Wiedergabevorrichtung 50 für Audiosignale
verbunden. Diese umfaßt in an sich bekannter Weise die zur
Wiedergabe eines Audiosignals erforderlichen Mittel, wie
einen Stereo-Dekoder zur Isolierung des linken und des
rechten Kanals des Audiosignals aus dem
Stereomultiplexsignal, eine Klangbeeinflussungseinrichtung
zur Beeinflussung des Frequenzgangs des Audiosignals,
beispielsweise in Form eines Equalizers, einen
Lautstärkesteller, einen oder mehrere
Niederfrequenzverstärker und Lautsprecher zur Wiedergabe des
zugeführten Audiosignals.
Weiter umfaßt das Autoradio eine Bedieneinheit 40 mit
Bedienelementen 45, beispielsweise in Form von Drucktasten,
Drehknöpfen oder Cursorsteuertasten, zur Bedienung seiner
Funktionen, sowie eine Anzeigeeinheit 70 zur Anzeige seines
Betriebszustandes, beispielsweise des Namens eines aktuell
mittels des Rundfunkempfängers empfangenen
Rundfunkprogramms. Im Falle einer Cursorsteuerung des
Autoradios mittels Cursortasten 45 dient die Anzeigeeinheit
70 darüber hinaus zur Anzeige eines Cursors vor dem
Hintergrund einer ein- oder mehrdimensionalen Auswahlliste,
aus der Funktionen und Parameter des Autoradios durch Anwahl
mit dem Cursor auswählbar oder einstellbar sind.
Schließlich umfaßt das Autoradio erfindungsgemäß einen
Speicher 10 für Audiodaten in Form einer Festplatte. Die auf
der Festplatte gespeicherten Audiodaten sind auf ein
entsprechendes Steuersignal ausles- und dem zweiten Eingang
des steuerbaren Schalter 60 zuführbar. Bei Anliegen eines
entsprechenden Steuersignals am Schalter 60 stellt dieser
eine Verbindung zwischen seinem zweiten Eingang und seinem
Ausgang und damit mit der Wiedergabeeinheit 50 her, so daß
die aus dem Speicher 10 ausgelesenen Audiosignale
wiedergegeben werden. Die Festplatte kann sowohl in das
Autoradio integriert, als auch als externes Gerät an das
Autoradio angeschlossen sein.
Die genannten Elemente 10, 20, 40, 50, 60, 70 stehen mit
einer Steuerung 30 zur Steuerung der Funktionen des Geräts
in Verbindung. Die Steuerung dient beispielsweise
- - zur Umsetzung von Eingaben des Benutzers an der Bedieneinheit 40 in Steuerungsabläufe zur Steuerung der genannten Elemente des Geräts,
- - zur Erfassung von Betriebszuständen einzelner Komponenten des Geräts und zur Erzeugung von an der Anzeigeeinheit 70 darstellbaren Betriebszustandsinformationen, also für MMI-Funktionen des Geräts, sowie
- - zur Steuerung interner Abläufe und Funktionen des Autoradiogeräts 1.
Von der Steuerung 30 gesteuerte Funktionen sind
beispielsweise
- - nach Auswahl eines gewünschten Rundfunkprogramms durch den Benutzer über die Bedieneinheit 40 die Ermittlung einer dem Programm in einem Programm- und Frequenzspeicher zugeordneten Rundfunksendefrequenz und Einstellung der Sendefrequenz als Empfangsfrequenz am Rundfunkempfänger 20,
- - bei Verschlechterung des Empfangs einer eingestellten Empfangsfrequenz Ermittlung einer alternativen, besser empfangbaren Rundfunksendefrequenz, über die das gleiche Programm ausgestrahlt wird, und Einstellung dieser Sendefrequenz als Empfangsfrequenz am Rundfunkempfänger,
- - Anzeige des empfangenen Rundfunkprogramms in Abhängigkeit von RDS-Daten oder der eingestellten Frequenz,
- - Erzeugung eines Steuersignals für den Schalter 60 in Abhängigkeit einer Eingabe durch den Benutzer über die Bedieneinheit 40, oder während eines Bereitschaftsbetriebs für Verkehrsfunkempfang im Falle einer Wiedergabe eines Audiosignals aus dem Speicher 10, bei Feststellung einer Verkehrsdurchsage im empfangenen Rundfunkprogramm zur vorrangigen Wiedergabe der Verkehrsdurchsage vor der Wiedergabe der Audiosignale aus dem Speicher 10,
- - auf eine entsprechende Eingabe des Benutzers über die Bedieneinheit 40 Erzeugung von Steuersignalen für den Speicher 10 zum Speichern von Audiodaten in den Speicher oder zum Lesen von Audiodaten aus dem Speicher,
- - Erzeugung von Steuersignalen zur Beeinflussung der Wiedergabelautstärke oder des Frequenzgangs für ein wiederzugebendes Audiosignal mittels des Lautstärkestellers oder des Equalizers der Wiedergabeeinheit 50 auf entsprechende Eingaben des Benutzers an der Bedieneinheit 40.
Der Speicher 10 des erfindungsgemäßen Autoradios 1 ist gemäß
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
als aus dem Autoradio entnehmbare Festplatte, etwa in der
Art einer von Personal Computern bekannten
Wechselfestplatte, ausgeführt. Dazu ist er mit lösbaren
Anschlußklemmen 12 und 13 zur Verbindung mit der Steuerung
30 und dem zweiten Eingang des steuerbaren Schalter 60
versehen, die vorteilhafterweise in einer Steckkontaktleiste
derart angeordnet sind, daß bei Einsetzen der Festplatte 10
in das Autoradio 1 die Anschlußklemmen 12 und 13 automatisch
mit entsprechenden Gegenkontakten des Autoradios 1
elektrische Verbindungen herstellen.
Die Festplatte 10 ist in aus dem Autoradio entnommenen
Zustand über eine weitere Anschlußklemme 11, im folgenden
auch als Eingangsanschlußklemme bezeichnet, mit einer
Audiosignalanlage, wie beispielsweise einer Heimstereoanlage
zur Überspielung von Audiodaten auf die Festplatte
verbindbar. Ebenso kann es jedoch auch vorgesehen sein, daß
die Festplatte 10 in einen PC eingesetzt und dort mit
Audiodaten beschrieben wird. So können beispielsweise in ein
CD-ROM-Laufwerk eines PCs eingelegte Musik-CDs ausgelesen
und die auf ihnen gespeicherten Audiodaten auf die
Festplatte geschrieben werden. Auf diese Weise kann der
Benutzer des Autoradios vor Fahrtantritt beispielsweise
einen gewünschten Teil seiner Musik-CD-Sammlung auf die
Festplatte überspielen und dann während der Fahrt abhören.
Dabei nimmt das Überspielen selbst größerer Datenmengen auf
die Festplatte aufgrund der hohen Lesegeschwindigkeiten von
heutigen CD-ROM-Laufwerken und der hohen
Schreibgeschwindigkeiten von heutigen Festplatten
verhältnismäßig wenig Zeit in Anspruch.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform des Autoradios verfügt
dieses über eine Lesevorrichtung für weitere Speichermedien,
beispielsweise in Form eines CD-Abspielgeräts. Dessen
Ausgang ist mit dem Eingang des Speichers 10, also der
Festplatte verbunden oder über eine Anschlußklemme 11
verbindbar, so daß von einer in das CD-Abspielgerät 80
eingelegten Audio-CD ausgelesene Audiodaten auf die
Festplatte 10 überspielbar sind. Damit wird dem Benutzer des
Autoradios ermöglicht, beispielsweise vor Antritt einer
Fahrt einen Teil seiner CD-Sammlung auf die Festplatte zu
überspielen, die dann anschließend während der Fahrt
abgehört werden kann. Das Überspielen der Audiodaten auf die
Festplatte wird dabei mittels eines schnellen CD-
Abspielgeräts beschleunigt. Schnelle CD-Abspielgeräte sind
in Form von PC-CD-ROM-Laufwerken mit derzeit bis zu 40fachen
Lesegeschwindigkeiten verfügbar.
Bei einem weiteren, nachfolgend anhand der Fig. 2
erläuterten, vorteilhaften Ausführungsbeispiel des
erfindungsgemäßen Autoradios ist dem Speicher 10 eine
Komprimierungsstufe 17 vorgeschaltet oder vorschaltbar.
Diese kann in den Signalpfad zwischen weiterer
Anschlußklemme 11 des Speichers 10 und der Festplatte 15
fest eingeschleift, oder aber, wie im vorliegenden Fall, in
den Signalpfad bedarfsabhängig einschleifbar sein. Die
Komprimierungsstufe 17 dient der Komprimierung über die
weitere Anschlußklemme 11 des Speichers 10 zugeführter
Audiosignaldaten, beispielsweise nach dem MP3-Standard.
Somit werden auf der Festplatte 15 als dem eigentlichen
Datenspeicher Audiodaten in komprimierter Form gespeichert.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die weitere
Anschlußklemme 11 des Speichers 10 mit einer
Codedetektorstufe 16 verbunden, die das an der weiteren
Anschlußklemme 11 anstehende Datensignal daraufhin
überprüft, ob es bereits in komprimierter Form vorliegt. So
können beispielsweise im Falle eines PCs als
Audiodatenquelle die beispielsweise aus dem Internet
gewonnene Audiodaten bereits im MP3-Format vorliegen.
Andererseits können bei Überspielung von Audiodaten von
einer gewöhnlichen Audio-CD in den Speicher 10 diese in
unkomprimierter Form vorliegen. Liegen die Audiodaten in
komprimierter Form vor, führt die Codedetektorstufe 16 das
an der weiteren Anschlußklemme 11 anstehende Signal
unmittelbar zu dessen Speicherung der Festplatte 15 zu.
Andernfalls, wenn also das an der weiteren Anschlußklemme 11
anstehende Audiodatensignal in nicht komprimierter Form
vorliegt, führt die Codedetektorstufe 16 dieses der
Komprimierungsstufe 17 zu dessen Komprimierung und
anschließender Speicherung auf der Festplatte 15 in
komprimierter Form zu.
Auf einen Steuerbefehl an der Steueranschlußklemme 12 des
Speichers 10 wird das auf der Festplatte 15 in komprimierter
Form gespeicherte Audiodatensignal von dieser gelesen und
einer Dekomprimierungsstufe 18 zugeführt. Diese wandelt das
komprimierte Audiodatensignal in ein dekomprimiertes
Audiodatensignal, das an der Ausgangsklemme 13 des Speichers
abnehmbar und der Wiedergabevorrichtung zuführbar ist.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel des
Speichers 10 ist es vorgesehen, daß diesem sowohl nicht
komprimierte, beispielsweise von einem CD-Abspielgerät 80
stammende, als auch beispielsweise nach dem MP3-Standard
komprimierte Audiodatensignale über die
Eingangsanschlußklemme 11 zuführbar sind. Diese werden
unverändert auf der Festplatte 15 gespeichert.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Festplatte 15
ausgangsseitig mit einer der Codedetektorstufe 16
vergleichbaren weiteren Codedetektorstufe 19 verbunden, die
ein von der Festplatte 15 gelesenes Audiodatensignal
daraufhin überprüft, ob es in kompimierter oder nicht
komprimierter Form vorliegt. Liegt das Audiodatensignal in
komprimierter Form vor, so wird es einer
Dekomprimierungsstufe 18 zu seiner Dekomprimierung
zugeführt. Das dekomprimierte Audiodatensignal ist dann an
der Ausgangsklemme 13 des Speichers 10 abnehmbar.
Andernfalls, wenn also die Audiodaten in nicht komprimierter
Form auf der Festplatte 15 vorliegen, werden diese bei ihrem
Auslesen von der weiteren Codedetektorstufe 19 unmittelbar
der Ausgangsklemme 13 des Speichers 10 zugeführt.
Sowohl die Codedetektorstufen 16 und 19, als auch der Koder
und der Dekoder 17, 18 können, insbesondere im Falle eines
aus dem Autoradio 1 entnehmbaren oder von diesem
abkoppelbaren Speichers 10, wie in den Fig. 2 und 3
dargestellt, als Teil des Speichers 10 ausgeführt und damit
zusammen mit dem Speicher 10 aus dem Autoradio entnehmbar
sein. In diesem Fall sind die Anschlußklemmen 11 und 13 im
Falle des Ausführungsbeispiels der Fig. 2 im Signalpfad vor
dem Codedetektor 16 bzw. nach dem Dekoder 18, im Falle des
Ausführungsbeispiels der Fig. 3 vor der Festplatte 15 bzw.
nach dem Codedetektor 19 und dem Dekoder 18 angeordnet.
Ebenso kann es auch vorgesehen sein, daß die genannten
Elemente 16 bis 19 als Teil des eigentlichen Autoradios
realisiert sind und somit auch bei Abkopplung des Speichers
10 vom Autoradio in diesem verbleiben. Dann sind die
Anschlußklemmen 11 und 13 zwischen Codedetektor 16 und dem
Speicher 10, der dann mit der Festplatte 15 identisch ist,
bzw. zwischen Festplatte 15 und Dekoder 18 bzw. weiterem
Codedetektor 19 angeordnet.
Claims (6)
1. Autoradio mit einem Speicher, in dem Audiosignale
abspeicherbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher
(10) in Form einer Festplatte ausgeführt ist.
2. Autoradio nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Speicher (10) aus dem Autoradio (1) entnehmbar ist.
3. Autoradio nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß dieses eine Lesevorrichtung (80) für
weitere Speichermedien umfaßt, die zur Überspielung von auf
einem oder mehreren weiteren Speichermedien abgelegten
Audiosignalen in den Speicher (10) mit dem Speicher
verbunden oder verbindbar ist.
4. Autoradio nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch einen
zwischen Lesevorrichtung (80) und Speicher (10) schaltbaren
Koder (17) zur Komprimierung von einem Speichermedium
gelesener Audiodaten zu deren Speicherung im Speicher (10).
5. Autoradio nach einem der vorstehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch einen Dekoder (18) zur Dekomprimierung
in komprimierter Form in dem Speicher (10) abgelegter
Audiosignale.
6. Autoradio nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet daß der Speicher (10) in das Autoradio
integriert ist.
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| DE1999139320 DE19939320A1 (de) | 1999-08-19 | 1999-08-19 | Autoradio mit einem Speicher für Audiosignale |
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