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Die
Erfindung betrifft eine Befestigungsklammer zur lösbaren Befestigung
einer Abgabevorrichtung zur Abgabe eines oder mehrerer Wirkstoffe
in die Spülflüssigkeit
in einem Toilettenbecken mit den Merkmalen des Oberbegriffs von
Anspruch 1 sowie eine Abgabevorrichtung mit einer entsprechenden Befestigungsklammer
mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 17.
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Der
Begriff Wirkstoffe meint ganz allgemein fließfähige, also flüssige bis
zähflüssige, gelartige, pastenartige,
schüttfähige und
feste Wirkstoffzubereitungen mit reinigender, desinfizierender,
desodorierender, bleichender u. ä.
Wirkung. Insbesondere kann es sich auch dann, wenn nur von einem
Wirkstoff gesprochen wird, um Wirkstoffkombinationen oder um mehrere,
voneinander unbeeinflußt
in einem Vorratsbehälter
nebeneinander gelagerte Wirkstoffe handeln.
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Abgabevorrichtungen
zur Abgabe von Wirkstoffen in die Spülflüssigkeit in einem Toilettenbecken sind
in verschiedenen Ausführungen
bekannt. Ebenso sind verschiedene Befestigungsklammern für diese
Abgabevorrichtungen bekannt.
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Bei
einer ersten bekannten Abgabevorrichtung (
EP 0 960 984 A2 ) werden
zwei Vorratsbehälter gemeinsam
mit einer Befestigungsklammer an dem Rand eines Toilettenbeckens
befestigt. Die Befestigungsklammer ist so ausgeführt, daß sie sich über den Rand des Toilettenbeckens
hinüber
erstreckt und die Vorratsbehälter
insofern an den Rand des Toilettenbeckens anhängt. Eine klemmende Wirkung
ist bei dieser Art der Befestigung nicht erforderlich. Nachteilig
ist jedoch, daß die
sich über
den Rand des Toilettenbeckens erstreckende Befestigungsklammer sogar
bei geschlossenem Toilettendeckel sichtbar ist. Zudem beeinträchtigt diese
Befestigungsklammer die Reinigung des Toilettenrandes. Die Abgabevorrichtung
muß zur
Reinigung entweder verschoben oder vollständig entnommen werden.
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Eine
weitere Befestigungsklammer (
DE 24 50 197 A1 ), die den Ausgangspunkt der
vorliegenden Erfindung bildet, befestigt eine Abgabevorrichtung zur
Abgabe eines Wirkstoffs unterhalb des Toilettenrandes. Die Befestigungsklammer
weist hierzu zwei Klemmschenkel auf, die miteinander mittels eines Verbindungselements
verbunden sind. Die Klemmschenkel sind in eine Richtung voneinander
weg vorgespannt. Die Befestigungsklammer ist so an der Oberseite
der Abgabevorrichtung angeordnet, daß sich ein Vorratsbehälter für den Wirkstoff
zwischen den Klemmschenkeln erstreckt. So angeordnet ist die Abgabevorrichtung
mit der Befestigungsklammer unter dem Rand des Toilettenbeckens
einklemmbar. In dieser Befestigungsstellung der Befestigungsklammer
drückt
somit ein Klemmschenkel gegen die Außenwand des Toilettenbeckens
und der andere Klemmschenkel gegen den inneren Rand des Toilettenbeckens,
so daß die
Abgabevorrichtung dort sicher positioniert ist. Eine solche Positionierung
ist jedoch hinsichtlich der Montage ungünstig und unhygienisch, da
der Verwender für
Montage und Demontage weit unter den Rand des Toilettenbeckens greifen muß.
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Ferner
ist eine Befestigungsklammer für
eine Abgabevorrichtung bekannt (
DE 202 12 936 U1 ), bei der die Abgabevorrichtung
ebenfalls unter dem Rand des Toilettenbeckens befestigt wird. Bei
dieser Befestigungsklammer ist nur ein Klemmschenkel vorgesehen,
der eine zur Bereitstellung einer Vorspannkraft entsprechend gebogene
Form aufweist und so unter den Rand des Toilettenbeckens klemmbar
ist. Bei dieser Befestigungsklammer besteht die Gefahr, daß die Klemmwirkung
zum Halten der Abgabevorrichtung nicht ausreicht. Ferner ist auch
hier die Montage unter dem Rand des Toilettenbeckens nicht bedienungsfreundlich.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Befestigungsklammer
zur lösbaren
Befestigung einer Abgabevorrichtung zur Abgabe von Wirkstoffen in
die Spülflüssigkeit
in einem Toilettenbecken anzugeben, die hinsichtlich der Montage,
Demontage und Haltekraft optimiert ist.
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Die
zuvor aufgezeigte Problemstellung ist bei einer Befestigungsklammer
mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch die Merkmale des
kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst, sowie bei einer Abgabevorrichtung
mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 17 durch die Merkmale
des kennzeichnenden Teils von Anspruch 17. Vorteilhafte Weiterbildungen
sind Gegenstand der Unteransprüche
2 bis 16 bzw. 18 bis 20.
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Die
grundlegende Idee der Erfindung besteht darin, eine Befestigungsklammer
so auszugestalten, daß sie
nicht unter den Rand des Toilettenbeckens geklemmt, sondern an dem
inneren Rand des Toilettenbeckens befestigt wird. Hierzu sind zwei
Klemmschenkel vorgesehen, die nicht, wie im Stand der Technik bekannt,
in Richtung voneinander weg vorgespannt sind, sondern stattdessen
aufeinander zu. Die Befestigungsklammer ist dadurch so auf das im wesentlichen
nach unten gerichtete Randelement am inneren Rand des Toilettenbeckens
schiebbar, daß die
Klemmschenkel dieses Randelement klemmend umfassen. Die Klemmschenkel
sind hinsichtlich ihrer Form und ihrer Vorspannkraft entsprechend
bemessen. Das bedeutet, daß die
Klemmschenkel in Bezug auf die äußere Form,
ihre Abmessungen, die verwendeten Materialien und die zu erwartende
Dicke der Randelemente üblicher
Toilettenbecken so aufeinander abgestimmt sind, daß eine ausreichende
Haltekraft vorliegt.
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In
bevorzugter Ausführung
weist die Befestigungsklammer eine Befestigungsvorrichtung auf,
an der ein Vorratsbehälter
oder ein Halter für
einen Vorratsbehälter
befestigbar ist. Eine solche Ausgestaltung ermöglicht eine platzsparende Verpackung
von Abgabevorrichtung und Befestigungsklammer, da diese nicht miteinander
verbunden sein müssen. Ebenfalls
ist es möglich
Abgabevorrichtungen als Nachfüllsets
anzubieten, so daß nicht
ständig
ein Austausch der Befestigungsklammer notwendig ist.
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Eine
weitere bevorzugte Ausgestaltung besteht darin, an der Befestigungsklammer
eine Montagehilfe vorzusehen, die sich bei in Befestigungsstellung
befindlicher Befestigungsklammer am inneren Rand des Toilettenbeckens
entlang bis unter die Toilettenbrille erstreckt. Eine solche Montagehilfe
vereinfacht die Montage und Demontage der Befestigungsklammer soweit,
daß ein
Kontakt des Verwenders bei der Montage mit dem Toilettenbecken vermieden
werden kann. Insbesondere muß nicht
mehr unter den Rand des Toilettenbeckens gegriffen werden. Die Montagehilfe
ist so an der Befestigungsklammer angeordnet, daß sie bei heruntergeklappter Toilettenbrille
nicht zu sehen ist und demzufolge nicht als störend empfunden wird.
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Insbesondere
vorteilhaft hinsichtlich der Befestigung an dem Randelement des
Toilettenbeckens ist eine Ausführung
der Befestigungsklammer mit einem zusätzlichen Antirutschelement
an einem der Klemmschenkel. Ein solches Element besteht vorzugsweise
aus einem anderen Material als die Befestigungsklammer selbst, wobei
dieses Material einen möglichst
hohen Haftreibungskoeffizienten aufweist. Das Antirutschelement
ist so angeordnet, daß es
in der Befestigungsstellung der Befestigungsklammer am Randelement
anliegt und dadurch ein Verrutschen der Befestigungsklammer verhindert.
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Gegenstand
der Erfindung ist auch eine Abgabevorrichtung, die mit einer entsprechenden
Befestigungsklammer am inneren Rand eines Toilettenbeckens befestigbar
ist. Für
die Befestigungsklammer der Abgabevorrichtung gelten insofern die
gleichen konstruktiven Merkmale und Vorteile wie für die Befestigungsklammer
an sich.
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Weitere
Einzelheiten, Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung
werden nachfolgend anhand der Zeichnung bevorzugter Ausführungsbeispiele
näher erläutert. In
der Zeichnung zeigt
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1 eine
Abgabevorrichtung zur Abgabe eines Wirkstoffs in die Spülflüssigkeit
in einem Toilettenbecken mit einer erfindungsgemäßen Befestigungsklammer,
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2 die
Befestigungsklammer aus 1,
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3 eine
alternative Ausführungsform
der Befestigungsklammer aus 2.
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In
den Figuren der Zeichnung werden für gleiche oder ähnliche
Teile dieselben Bezugszeichen verwendet. Damit soll angedeutet werden,
daß entsprechende
oder vergleichbare Eigenschaften und Vorteile erreicht werden, auch
wenn eine wiederholte Beschreibung dieser Teile unterbleibt.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Abgabevorrichtung 1 zur
Abgabe eines oder mehrerer Wirkstoffe in die Spülflüssigkeit in einem Toilettenbecken. Bei
den Wirkstoffen kann es sich, wie schon zuvor erläutert, um
fließfähige, gelartige, schüttfähige und feste
Wirkstoffzubereitungen handeln, die zum Einsatz in Toilettenbecken
geeignet sind.
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Der
Wirkstoff ist in einem Vorratsbehälter 2 angeordnet
und wird aus diesem in die Spülflüssigkeit
abgegeben. Die Abgabe in die Spülflüssigkeit kann
dabei auf verschiedene Weise erfolgen. Es kann vorgesehen sein,
daß der
Wirkstoff selbständig aus
dem Vorratsbehälter 2 austritt.
Der Vorratsbehälter 2 kann
derart geschlossen sein, daß der
Wirkstoff nur unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise bei
Umspülung
durch die Spülflüssigkeit,
aus dem Vorratsbehälter 1 austritt.
Oder der Wirkstoff wird in dem Vorratsbehälter 2 durch eintretende
Spülflüssigkeit
gelöst
und beim Austritt der Spülflüssigkeit von
dieser mitgenommen. Ferner ist es möglich, daß nicht nur ein Vorratsbehälter 2 vorgesehen
ist, sondern daß mehrere
Vorratsbehälter 2 vorgesehen sind.
Dabei können
die Vorratsbehälter 2 einzeln oder
miteinander verbunden mit der Abgabevorrichtung 1 verbunden
sein. Die Abgabevorrichtung 1 unterliegt insofern keinerlei
Beschränkung.
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Die
Abgabevorrichtung 1 weist eine Befestigungsklammer 3 auf,
mit der sie an dem Rand eines Toilettenbeckens befestigt ist. Die
Befestigungsklammer 3 wird nun im folgenden näher erläutert.
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Die
Befestigungsklammer 3 weist einen inneren Klemmschenkel 4 und
einen äußeren Klemmschenkel 5 auf.
Als innerer Klemmschenkel 4 wird der Klemmschenkel bezeichnet,
der bei in Befestigungsstellung befindlicher Befestigungsklammer 3,
d.h. bei an dem Rand des Toilettenbeckens angefügter Befestigungsklammer 3,
der Öffnung
des Toilettenbeckens zugewandt ist. Der äußere Klemmschenkel 5 befindet
sich hingegen unter dem Rand des Toilettenbeckens.
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Die
Klemmschenkel 4, 5 sind einenends durch ein Verbindungselement 6 miteinender
verbunden. Es ist jedoch auch möglich,
die Klemmschenkel 4, 5 direkt miteinander zu verbinden.
Ebenso ist es möglich,
daß sich
an die Klemmschenkel 4, 5 von der Verbindungsstelle
oder dem Verbindungselement 6 ausgehend ein Handhabungselement
anschließt.
Die Verbindung der Klemmschenkel 4, 5 an einem
Ende bezieht sich insofern nur auf die auf Grund ihrer Klemmwirkung
so bezeichneten Klemmschenkel 4, 5. Diese Elemente
können sich
von der Verbindungsstelle oder dem Verbindungselement 6 gesehen durchaus
noch weiter fortsetzen, werden im Bereich ihrer Fortsetzung jedoch
dann nicht mehr als Klemmschenkel 4, 5 bezeichnet.
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Die
Klemmschenkel 4, 5 sind in Richtung aufeinander
zu vorgespannt. Die Form der Klemmschenkel 4, 5 und
die Vorspannkraft sind dabei derart bemessen, daß die Klemmschenkel 4, 5 in
der Befestigungsstellung der Befestigungsklammer 3 ein
Randelement 7 des Toilettenbeckens klemmend umfassen. Das
Randelement 7 ist dabei der innere Rand des Toilettenbeckens,
der im wesentlichen nach unten gerichtet ist. Im wesentlichen meint
hier, daß das Randelement 7 nicht
senkrecht nach unten gerichtet sein muß, sondern vielmehr auch schräg nach unten gerichtet
sein kann. Bei dem Randelement 7 handelt es sich um das
Element des Toilettenbeckens, das üblicherweise als Spritzschutz
und zur Führung
für die
in das Toilettenbecken eintretende Spülflüssigkeit dient.
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Die
Bemessung der Klemmschenkel 4, 5 hinsichtlich
Form und Vorspannkraft bezieht sich insbesondere auf die äußere Formgestaltung,
die Abmessungen der Befestigungsklammer 3, das für die Befestigungsklammer 3 verwendete
Material und die Abmessungen des Randelements 7 des Toilettenbeckens.
Dabei soll die Klemmwirkung ausreichen, um eine Abgabevorrichtung 1 unter
Berücksichtung
des Gewichts und der im Betrieb auftretenden Kräfte sicher am Randelement 7 zu
halten. Im vorliegenden Fall ist für die Anpassung an die Abmessungen
des Randelements 7 das Verbindungselement 6 zwischen
den Klemmschenkeln 4, 5 vorgesehen. Das ist nicht
zwingend erforderlich, jedoch vorteilhaft, weil so die Vorspannkraft
der Klemmschenkel 4, 5 besonders einfach an einen
bestimmten Dickenbereich von Randelementen anpaßbar ist.
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Die
Befestigungsklammer 3 weist ferner eine Befestigungsvorrichtung 8 für den Vorratsbehälter 2 oder
einen Halter 9 des Vorratsbehälters 2 auf. Im vorliegenden
Fall (1) ist der Halter 9 des Vorratsbehälters 2 an
der Befestigungsvorrichtung 8 befestigt.
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Die
Befestigungsvorrichtung 8 ist hier als Rastvorrichtung
ausgeführt,
in die der Halter 9 des Vorratsbehälters 2 einrastbar
ist. Es ist jedoch auch möglich,
daß der
Vorratsbehälter 2 selbst
in die Rastvorrichtung einrastbar ist. Anstelle einer Rastvorrichtung
kann die Befestigungsvorrichtung 8 beispielsweise auch
so ausgeführt
sein, daß der
Vorratsbehälter 2 oder
ein Halter 9 des Vorratsbehälters 2 in die Befestigungsvorrichtung 8 eingehängt wird.
Auch eine Verschraubung als Befestigungsvorrichtung 8 für den Vorratsbehälter 2 oder
den Halter 9 des Vorratsbehälters 2 ist denkbar.
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Die
Befestigungsvorrichtung 8 ist hier so an dem Verbindungselement 6 angeordnet,
daß sie
von diesem absteht. Sie steht hier und vorzugsweise im wesentlichen
in die zu den Klemmschenkeln 4, 5 entgegengesetzte
Richtung von dem Verbindungselement 6 ab. Dies ermöglicht auf
einfache Weise eine Anordnung der Vorratsbehälter 2 in dem Spülflüssigkeitsstrom,
der durch Betätigung
der Spülung
hervorgerufen wird.
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Die
Klemmschenkel 4, 5 sind so ausgeführt und
angeordnet, daß die
für die
Klemmung wirksame Länge
der Klemmschenkel 4, 5 im wesentlichen gleich ist. Dies
ist für
eine effektive Klemmung mit einer großen Haltekraft besonders vorteilhaft.
Es ist aber auch möglich,
daß die
wirksame Länge
der Klemmschenkel 4, 5 nicht gleich ist. In diesem
Fall ist es bevorzugt, daß die
wirksame Länge
des inneren Klemmschenkels 4 größer ist als die wirksame Länge des äußeren Klemmschenkels 5 (vgl. 1),
da die Hauptlast der Abgabevorrichtung 1 an dem inneren Klemmschenkel 4 angreift
und die Klemmschenkel 4, 5 insofern nicht gleichmäßig belastet
werden. Bei einer solchen Anordnung ist eine schräg durch
das Randelement 7 verlaufende Kraftwirkungslinie der Klemmschenkel 4, 5 von
Vorteil, die entsprechend der jeweils angreifenden Kräfte orientiert
ist. Die Orientierung der Kraftwirkungslinie ist durch die Abstimmung
der wirksamen Länge
der Klemmschenkel 4, 5 möglich und richtet sich nach
dem Gewicht, Anordnung und Gestalt der Abgabevorrichtung 1 sowie
den im Betrieb auftretenden Kräften.
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Die
Befestigungsklammer 3 weist hier und vorzugsweise eine
Montagehilfe 10 auf. Die Montagehilfe 10 ist an
dem inneren Klemmschenkel 4 angeordnet, kann aber auch
an dem äußeren Klemmschenkel 5,
dem Verbindungselement 6 oder anderen zusätzlichen
Elementen angeordnet sein. Die Montagehilfe 10 setzt hier
den inneren Klemmschenkel 4 in eine Richtung weg von dem
Verbindungselement 6 fort. Zweckmäßig wäre es auch, wenn die Montagehilfe 10 im
Bereich des freien Endes des inneren Klemmschenkels 4 angeordnet
ist und diesen nicht unbedingt fortsetzt. Die Fortsetzung des inneren
Klemmschenkels 4 durch die Montagehilfe 10 ist jedoch
vorteilhaft, da so eine diskrete Positionierung unterhalb der Toilettenbrille
einfach realisierbar ist. Alternativ dazu kann die Montagehilfe 10 im
Bereich der Verbindungsstelle bzw. des Verbindungselements 6 angeordnet
sein und sich von dort in eine den Klemmschenkeln 4, 5 im
wesentlichen entgegengesetzte Richtung, hier also nach unten erstrecken.
Die Befestigungsklammer 3 muß bei einer solchen Montagehilfe 10 folglich
in die Befestigungsstellung gedrückt
werden, während
sie bei der vorliegend gezeigten Montagehilfe 10 (1 bis 3)
einfach in die Befestigungsstellung gezogen wird.
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Die
Montagehilfe 10 weist hier eine Öse 11 zum Greifen
auf (2, 3). Die Öse 11 ist so angeordnet,
daß die
Befestigungsklammer 3 durch Ziehen an der Öse 11 aus
einer Ansetzstellung am Randelement 7 in die Befestigungsstellung
am Randelement 7 bewegbar ist. Die Ansetzstellung bezeichnet die
Stellung, in der die Befestigungsklammer 3 bereits an das
Randelement 7 angesetzt ist, das Randelement 7 aber
noch nicht klemmend umfaßt.
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3 zeigt
eine Ausführungsform
der Befestigungsklammer 3, bei der der innere Klemmschenkel 4 Flügel 12 aufweist.
Je nach Ausführungsform
kann auch der äußere Klemmschenkel 5 die
Flügel 12 aufweisen
oder beide Klemmschenkel 4, 5 weisen die Flügel 12 auf.
Die Flügel 12 sind
in Befestigungsstellung der Befestigungsklammer 3 gegen
eine Vorspannkraft derart gebogen, daß sie die Klemmwirkung der
Klemmschenkel 4, 5 verstärken. Bei nicht in Befestigungsstellung
befindlicher Befestigungsklammer 3 bilden der innere Klemmschenkel 4 mit
seiner klemmenden Fläche,
also der in der Befestigungsstellung an das Randelement 7 anliegenden
Fläche, und
die Flügel 12 eine
im wesentlichen ebene Fläche.
Wenn die Klemmwirkung noch weiter verstärkt werden soll, können die
Flügel 12 bei
nicht in Befestigungsstellung befindlicher Befestigungsklammer 3 zusätzlich vorgespannt
sein. Diese bilden dann mit der klemmenden Fläche des Klemmschenkels 4, 5 keine
ebene Fläche.
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Die
Befestigungsklammer 3 ist hier und vorzugsweise aus Kunststoff
hergestellt. Als Kunststoff wird insbesondere Polyoxymethylen verwendet.
Insbesondere empfiehlt es sich, den Kunststoff so zu wählen, daß eine gute
Haltewirkung am Randelement des Toilettenbeckens erzielt wird, das
ja normalerweise aus Sanitärkeramik
mit glatter Oberfläche besteht.
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Bei
der in l und 2 gezeigten
Befestigungsklammer 3 weist der innere Klemmschenkel 4 ein
Antirutschelement 13 auf. Das Antirutschelement 13 ist
so an dem inneren Klemmschenkel 4 oder bei einer anderen
Ausführungsform
dem äußeren Klemmschenkel 5 angeordnet,
daß es
in Befestigungsstellung der Befestigungsklammer 3 an dem Randelement 7 des
Toilettenbeckens in Anlage kommt. Das Antirutschelement 13 dient
insofern dazu, ein Verrutschen der Befestigungsklammer 3 noch besser
zu verhindern. Man ist dann mit der Wahl des Materials der Befestigungsklammer 3 freier.
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Das
Antirutschelement 13 ist hier und vorzugsweise aus einem
anderen Material als die Befestigungsklammer 3 hergestellt.
Das Material weist einen möglichst
hohen Haftreibungskoeffizenienten auf. Hierbei handelt es sich um
einen anderen Kunststoff als bei der Befestigungsklammer 3,
hier um ein thermoplastisches Elastomer (TPE).
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Das
Antirutschelement kann auf den Klemmschenkel 4, 5 aufgeklebt
sein oder in eine entsprechende Aufnahme des Klemmschenkels 4, 5 eingeklemmt
sein. Im vorliegenden Fall ist das Antirutschelement 13 jedoch
in die Befestigungsklammer 3 eingespritzt. Hierfür ist die
Befestigungsklammer 3 insgesamt mittels eines Spritzgussverfahrens
hergestellt, nämlich
mittels eines Mehrkomponenten-Spritzgussverfahrens.
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Das
Antirutschelement 13 kann auch in Form einer großflächigen,
ggf. vollflächigen
Antirutschbeschichtung ausgeführt
sein.
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Die
Erfindung betrifft auch eine Abgabevorrichtung 1 zur Abgabe
eines oder mehrerer Wirkstoffe in die Spülflüssigkeit in einem Toilettenbecken,
wie sie in 1 gezeigt ist. Wie zuvor erläutert weist
diese Abgabevorrichtung 1 einen oder mehrere Vorratsbehälter 2 für einen
Wirkstoff auf. Die Abgabevorrichtung 1 ist mit einer Befestigungsklammer 3,
wie sie zuvor beschrieben wurde, an dem inneren Rand 7 des
Toilettenbeckens befestigbar.
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Die
Abgabevorrichtung 1 weist den Halter 9 für den Vorratsbehälter 2 oder
für mehrere
Vorratsbehälter 2 auf.
Der Halter 9 ist dauerhaft oder lösbar mit dem Vorratsbehälter 2 verbunden.
Ferner ist vorgesehen, daß zumindest
der Halter 9 dauerhaft mit der Befestigungsklammer 3 verbunden
ist oder daß der Halter 9 und
die Befestigungsklammer 3 zusammen einteilig ausgeführt sind.
Eine solche Ausführung
erspart dem Verwender ein anschließendes Zusammensetzen der Abgabevorrichtung 1.
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Alternativ
dazu kann die Befestigungsklammer 3 die Befestigungsvorrichtung 8 aufweisen
und der Halter 9 somit lösbar mit der Befestigungsklammer 3 koppelbar
sein. Dies ist besonders hinsichtlich einer platzsparenden Verpackung
vorteilhaft. Die Abgabevorrichtung 1 kann somit als Set
angeboten werden, bei der die Abgabevorrichtung 1 und die
Befestigungsklammer 3 voneinander separiert sind und erst
durch den Verwender zusammengefügt
werden. Auch ist es möglich,
Ersatz-Sets anzubieten, die eine bereits vorhandene Befestigungsklammer 3 nutzen.