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TECHNISCHES GEBIET
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Die vorliegende Erfindung betrifft das allgemeine technische Gebiet der Geräte zum Garen von Nahrungsmitteln und insbesondere die Haushaltsgeräte, die dazu vorgesehen sind, Nahrungsmittel mit Hilfe von Fett zu frittieren, vom Typ Fritteuse.
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fritteuse, umfassend einen Hauptkörper, der dazu bestimmt ist, in seinem Inneren zu frittierende Nahrungsmittel aufzunehmen.
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Die vorliegende Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Frittieren von Nahrungsmitteln.
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STAND DER TECHNIK
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Es ist im Stand der Technik bekannt, Nahrungsmittel, wie beispielsweise Kartoffelstücke, mit Hilfe einer elektrischen Haushaltsfritteuse zu frittieren. Auf herkömmliche Weise umfasst eine solche elektrische Haushaltsfritteuse einerseits eine Wanne, die dazu bestimmt ist, mit Öl oder Fett befüllt zu werden, und andererseits Heizwiderstände, die es ermöglichen, den Inhalt der Wanne zu erhitzen.
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Die bekannten elektrischen Fritteusen ermöglichen es somit, ein Ölbad oder ein Bad aus geschmolzenem Fett mit hoher Temperatur herzustellen, in das die zu frittierenden Nahrungsmittel beispielsweise mit Hilfe eines Frittierkorbes getaucht werden.
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Diese herkömmliche Art des Frittierens durch Eintauchen in ein heißes Ölbad hat allerdings, auch wenn es im Allgemeinen zufrieden stellend ist, zahlreiche Nachteile.
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Erstens verwenden diese herkömmlichen Fritteusen für die Herstellung des Frittierbades eine große Ölmenge. Dies führt für den Benutzer zu Schwierigkeiten in der Handhabung, wenn er seine Fritteuse befüllt, wenn er sie verschiebt und vor allem wenn er sie entleert.
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Dieses Frittierbad mit hoher Temperatur ist auch Quelle für Verbrennungsgefahren, sei es durch Spritzer aus der Wanne des Geräts oder in Folge einer Ungeschicklichkeit des Benutzers (Umkippen des Geräts). Diese Gefahr von Verbrennungen oder Unfällen wird dadurch verstärkt, dass eine derart große Ölmenge vor der Einführung der Nahrungsmittel in die Wanne, um sie zu frittieren, eine relativ lange Aufheizphase benötigt. Dies kann dazu führen, dass der Benutzer sein Ölbad in der Aufheizphase vergisst, mit allen verheerenden Folgen, die diese fehlende Überwachung nach sich ziehen könnte.
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Überdies sind diese bekannten Fritteusen relativ kostspielig in der Nutzung, da sie den regelmäßigen Ankauf einer großen Ölmenge (mindestens 1,5 bis 2 l Öl sind nämlich im Allgemeinen notwendig, um 1 kg frischer Kartoffelstücke zu frittieren) erfordern. Der Benutzer ist somit natürlich dazu angehalten, sparsam mit dem Öl umzugehen, wobei er dasselbe Frittierbad mehrmals verwendet, was aus hygienischer und geschmacklicher Sicht wenig zufrieden stellend ist. Ferner kann der Benutzer ein Frittierbad nochmals benutzen, während dieses bereits verdorben ist, was für die Gesundheit verheerend sein kann. Wenn der Benutzer das gebrauchte Öl entsorgt, kann dies schädliche Folgen für die Umwelt haben.
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Schließlich führt die Erhitzung einer derartigen Ölmenge auf hohe Temperatur einerseits zu Geruchsfreisetzungen, die sich als besonders unangenehm herausstellen können, und andererseits zu einer Polymerisation des Öls, die die Reinigung des Geräts schwierig und aufwändig macht.
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Überdies sind verwendungsfertige Nahrungsmittel, so genannte „Backofenpommes” bekannt, die in vorgekochten und mit Öl vorgetränkten Kartoffelstücken bestehen und dazu bestimmt sind, in einem Ofen ohne Eintauchen in ein Ölbad gegart zu werden.
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Die geschmacklichen Qualitäten dieser „Backofenpommes” werden im Allgemeinen als mittelmäßig und in jedem Fall als sehr weit von jenen der durch Eintauchen in ein Ölbad gegarten Pommes entfernt beurteilt, die insbesondere einen weichen Kern aufweisen, der von einer knusprigen Hülle umgeben ist.
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Überdies ist es für diese Art des Garens „im Ofen” notwendig, bereits vorbereitete Produkte zu verwenden, die ihrem Wesen nach nicht gleich gute organoleptische Qualitäten wie jene eines frischen Nahrungsmittels aufweisen.
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Aus dem Dokument
DE-2102062 ist ein Frittiergerät bekannt, das mit einem Behälter und einem Rührblatt versehen ist, das sich im Inneren des Behälters dreht.
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DARLEGUNG DER ERFINDUNG
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Der in der Erfindung beschriebene Gegenstand soll folglich die verschiedenen vorher aufgezählten Nachteile beseitigen und eine neue Fritteuse und ein neues Frittierverfahren vorschlagen, die besonders hygienisch, sicher und wirtschaftlich in der Nutzung, sowie einfach in Verwendung und Einsatz sind, wobei dem Benutzer bei der Wahl der Nahrungsmittel, die er frittieren möchte, ein großer Spielraum gelassen wird.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung soll eine neue Fritteuse und ein neues Frittierverfahren von besonders einfacher und zuverlässiger Art vorschlagen.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung sollt eine neue Fritteuse und ein neues Frittierverfahren vorschlagen, die es ermöglichen, besonders eine homogene und attraktive Geschmacksnote und Färbung der frittierten Nahrungsmittel zu erhalten.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung soll eine neue Fritteuse und ein neues Frittierverfahren vorschlagen, die in der Lage sind, ein optimales Ergebnis zu liefern, unabhängig von der Größe und der Menge der zu frittierenden Nahrungsmittel.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung soll eine neue Fritteuse und ein neues Frittierverfahren vorschlagen, die im Wesentlichen die Unversehrtheit und die Form der Nahrungsmittel nicht beeinträchtigen.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung soll eine neue Fritteuse und ein neues Frittierverfahren vorschlagen, die im Hinblick auf die Wartung und Reinigung nur besonders einfache und rasche Vorgänge erfordern, die einfach nach jedem Garen durchgeführt werden können.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung soll eine neue Fritteuse und ein neues Frittierverfahren vorschlagen, die es dem Benutzer ermöglichen, genau die Menge und die Qualität des für das Garen verwendeten Fettes zu kontrollieren.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung soll eine neue Fritteuse und ein neues Frittierverfahren vorschlagen, deren Verwendung und Einsatz nur ein minimales Eingreifen seitens des Benutzers erfordern.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung soll eine neue Fritteuse und ein neues Frittierverfahren vorschlagen, die ein rasches Garen der Nahrungsmittel ermöglichen.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung soll eine neue Fritteuse und ein neues Frittierverfahren vorschlagen, die eine ausgezeichnete Qualität des Garens der Nahrungsmittel ermöglichen, auch wenn diese letztgenannten untereinander ganz unterschiedliche Abmessungen aufweisen.
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Ein ergänzender Gegenstand der Erfindung soll eine neue Fritteuse und ein neues Frittierverfahren vorschlagen, die sparsam im Energieverbrauch sind und es dennoch ermöglichen, frittierte Produkte zu erhalten, die ein ausgezeichnetes Aussehen und eine ausgezeichnete Konsistenz aufweisen.
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Die in der Erfindung beschriebenen Gegenstände werden mit Hilfe einer Trockenfritteuse nach dem Gegenstand des Anspruchs 1 erreicht.
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ZUSAMMENFASSENDE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Weitere Besonderheiten und Vorteile der Erfindung gehen im Detail aus der Studie der nachstehenden Beschreibung hervor, die sich auf die beiliegenden Zeichnungen bezieht, die nur darstellenden und nicht einschränkenden Charakter haben, wobei:
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1 in einer allgemeinen perspektivischen Ansicht eine Fritteuse nach einer ersten Ausführungsart der Erfindung darstellt.
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2 in einer seitlichen Mittelschnittansicht die in 1 dargestellte Fritteuse zeigt.
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3 in einer Seitenansicht eine Untereinheit Rührblatt-Griff darstellt, die Teil der Fritteuse der 1 und 2 ist.
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4 in einer Draufsicht die Untereinheit aus 3 darstellt.
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5 in einer seitlichen Mittelschnittansicht die Untereinheit der 3 und 4 darstellt.
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6 in einer seitlichen Teilschnittansicht eine Fritteuse nach einer zweiten Ausführungsart der Erfindung darstellt.
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OPTIMALE VERWIRKLICHUNG DER ERFINDUNG
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Die in den 1 bis 5 dargestellte Fritteuse ist eine elektrische Fritteuse, die für einen Gebrauch im Haushalt ausgeführt und dimensioniert ist. Die Erfindung ist allerdings nicht auf den familiären Rahmen beschränkt und kann auch halb-professionelle oder professionelle Fritteusen betreffen.
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Die in den Figuren dargestellte Haushaltsfritteuse 1 ist vorzugsweise zum Frittieren von Nahrungsmittelteilen, wie Kartoffelstücken, ausgeführt und dimensioniert, um Pommes frites herzustellen. Diese Kartoffelstücke können manuell vom Benutzer geschnitten worden sein, oder bereits vorbereitet im Handel im frischen oder tiefgefrorenen Zustand gekauft worden sein. Die erfindungsgemäße Fritteuse 1 ist allerdings nicht auf die Herstellung von frittierten Kartoffeln beschränkt, sondern kann für das Frittieren von anderen Arten von Nahrungsmitteln (Fleisch, Fisch, Gemüse, ...) verwendet werden, ohne über den Rahmen der Erfindung hinauszugehen.
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Die erfindungsgemäße Fritteuse ist eine Trockenfritteuse. Unter „Trockengaren” ist hier eine Art des Garens von Nahrungsmitteln ohne Eintauchen dieser letztgenannten in ein Öl- oder Fettbad zu verstehen, egal ob dieses Eintauchen während des Garzyklus teilweise und/oder vorübergehend erfolgt. Der Ausdruck „Trockengaren” bezeichnet hingegen ein Garen, bei dem die Nahrungsmittel zwar mit einem Garmedium (beispielsweise Öl) „befeuchtet”, ohne allerdings in das Medium getaucht zu werden oder darin zu baden. Darin unterscheidet sich das Funktionsprinzip der erfindungsgemäßen Fritteuse von jenem einer herkömmlichen Fritteuse mit Ölbad.
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Die erfindungsgemäße Fritteuse 1 umfasst auf herkömmliche Weise einen Hauptkörper 2, der dazu bestimmt ist, in seinem Inneren zu frittierende Nahrungsmittel (nicht dargestellt) aufzunehmen.
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Wie in den 1 und 2 dargestellt, umfasst der Hauptkörper 2 eine Grundfläche 2A, die dazu bestimmt ist, den Sockel der Fritteuse 1 zu bilden, und derart ausgeführt ist, dass sie stabil auf einer Ebene oder Auflage aufliegt.
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Ausgehend von diesem Sockel 2A und an der Peripherie dieses letztgenannten erhebt sich eine seitliche Schürze 2B, die beispielsweise aus einem metallischen Material oder einem Kunststoff hergestellt ist und die äußere Hülle der Fritteuse 1 bildet. Die seitliche Schürze 2B kann jede geeignete geometrische und optische Form aufweisen. Beispielsweise hat im Falle der in 1 dargestellten Fritteuse die Schürze 2B in Draufsicht die globale Form einer „8”, wobei die Spitze der „8” den hinteren Bereich 10 der Fritteuse 1 definiert, während die Basis der „8” den vorderen Bereich 11 der Fritteuse 1 definiert.
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Vorzugsweise ist der Hauptkörper 2 mit einem Deckel 2C versehen, der beweglich zwischen einerseits einer Verschlussposition (in 1 dargestellt), in der der Deckel 2C mit dem Hauptkörper 2 einen im Wesentlichen um die zu frittierenden Nahrungsmittel geschlossenen Raum bildet, und andererseits einer Öffnungsposition (nicht dargestellt) montiert ist, die die Einführung der zu frittierenden Nahrungsmittel in das Innere des Hauptkörpers 2 ermöglicht. Mit anderen Worten bilde der Deckel 2C im Zusammenwirken mit der Schürze 2B und dem Sockel 2A ein geschlossenes Gehäuse, d. h. vorzugsweise hermetisch dicht, das ein Garen in geschlossener Atmosphäre ermöglicht. Der im Wesentlichen dichte Verschluss des Hauptkörpers 2 durch den Deckel 2C kann beispielsweise mit Hilfe von Dichtungen (in den Figuren nicht dargestellt) erfolgen.
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Wie in den 1 und 2 dargestellt, ist der Deckel 2C vorzugsweise auf dem Hauptkörper 2 durch eine elastische Schwenkverbindung montiert, die durch ein Scharnier 3 verwirklicht ist, das mit einer Torsionsfeder 3A versehen ist, so dass die Öffnungsposition des Deckels 2C auch eine Rückstellposition ist. Das Scharnier 3 ist überdies vorzugsweise an der Peripherie des Geräts in der Nähe des hinteren Bereichs 10 der Fritteuse 1 montiert, wie dies in 2 dargestellt ist.
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Vorzugsweise kann der Deckel 2C, wie dies in 1 dargestellt ist, mit einer transparenten Sichtzone 4 versehen sein, die es ermöglicht, die Entwicklung des Frittierens im Inneren des Geräts während des Garzyklus zu überwachen, wenn der Deckel 2C auf dem Hauptkörper 2 geschlossen ist.
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Nach einem wichtigen Merkmal der Erfindung umfasst die Fritteuse 1, montiert im Inneren des Hauptkörpers 2, ein Mittel, um die zu frittierenden Nahrungsmittel automatisch mit einer Fettschicht durch Umrühren der Nahrungsmittel im Fett zu beschichten.
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Mit anderen Worten beruht die Erfindung im Gegensatz zu den Vorrichtungen des Standes der Technik, bei denen die Nahrungsmittel in ein Ölbad getaucht werden, auf dem Prinzip eines Frittierens, das durchgeführt wird, indem die Oberfläche der Nahrungsmittel einfach mit einer dünnen Ölschicht oder jedem anderen geeigneten Speisefett beschichtet wird. So erfolgt das Garen nicht in einem Ölbad, das das Vorhandensein einer großen Menge Fett, die die Gesamtheit oder einen Teil der Nahrungsmittel umgibt, erfordert, sondern sehr wohl dank einer geringen Ölmenge, die eine dünne im Wesentlichen homogene Schicht auf der Oberfläche jedes der im Inneren des Hauptkörpers 2 angeordneten Nahrungsmittel bildet.
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Wie vorher angeführt, erfolgt das Beschichten mit Fett automatisch, d. h. ohne dass ein wesentlicher und direkter Beitrag des Benutzers für die Herstellung der Fettschicht auf der Oberfläche der Nahrungsmittel notwendig wäre. Mit anderen Worten kann sich der Benutzer dank des Vorhandenseins eines Mittels zum automatischen Beschichten der Nahrungsmittel mit einer Fettschicht im Inneren des Hauptkörpers 2 darauf beschränken, die Nahrungsmittel in die Fritteuse 1 in den Hauptkörper 2 einzuführen, dann den Einsatz des automatischen Beschichtungsmittels zu aktivieren (insofern, als diese Aktivierung nicht von selbst automatisch erfolgt), damit die Fritteuse 1 selbst direkt im Inneren des Hauptkörpers 2 die Aufgabe übernimmt, die Nahrungsmittel einzeln mit einer dünnen Fettschicht zu überziehen, ohne dass der Benutzer dazu gezwungen wäre, selbst diesen Vorgang manuell durchzuführen.
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Der Begriff „Umrühren” bezieht sich hier auf die Tätigkeit des Rührens, d. h. „Umrühren mit Durchmischen”. Im Sinne der Erfindung wird das Beschichten der Nahrungsmittel somit erzielt, indem Nahrungsmittel und Fett zusammengebracht und durchgerührt werden, um die Nahrungsmittel mit einer Fettschicht zu überziehen.
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Die Tätigkeit des Umrührens, die im Rahmen der Erfindung eingesetzt wird, setzt vorzugsweise ein Wenden der Nahrungsmittel und des Fetts voraus, wobei dieses Wenden beispielsweise durch Anheben der Nahrungsmittel und Drehen dieser letztgenannten um sich selbst durchgeführt werden kann.
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Das Mittel zum automatischen Beschichten der Nahrungsmittel mit einer Fettschicht umfasst einerseits ein Aufnahmemittel 5, das dazu ausgeführt ist, vorzugsweise direkt sowohl die zu frittierenden Nahrungsmittel als auch das Fett zu enthalten, insbesondere wenn dieses letztgenannte in flüssiger Form vorhanden ist (Öl oder geschmolzenes Fett), und andererseits ein Rührmittel 6 für die in dem Aufnahmemittel 5 enthaltenen Nahrungsmittel.
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Die Funktion des Umrührens wird somit vorzugsweise durch das Zusammenwirken einerseits des Rührmittels 6, das insbesondere dazu beiträgt, den Nahrungsmitteln und dem Fett eine dreidimensionale Bewegung, von der Art Mischbewegung, aufzuerlegen, und andererseits des Aufnahmemittels 5 gewährleistet, das insbesondere eine Funktion des Haltens der Nahrungsmittel in einer vorbestimmten Zone des Geräts sicherstellt.
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Vorzugsweise ist das Aufnahmemittel 5 einstückig, d. h. es hat einen einheitlichen Charakter und ist vorzugsweise aus einem Stück hergestellt. Auf bevorzugte Weise ist das Aufnahmemittel 5, um seine Funktion des Aufbewahrens der Nahrungsmittel und des Fetts zu gewährleisten, auch im Unterschied zu einem Korb nicht gelocht, um jedes Austreten von Fett zu vermeiden.
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Mit anderen Worten ist das Aufnahmemittel 5 im Wesentlichen dicht für flüssige oder halb flüssige Materialien.
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Das Aufnahmemittel 5 und das Rührmittel 6 sind getrennt.
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Gemäß der Erfindung sind das Aufnahmemittel 5 und das Rührmittel 6 derart ausgeführt, dass sie in Bezug zueinander in Bewegung versetzt werden können, um die Nahrungsmittel und das Fett innerhalb des Aufnahmemittels 5 durchzurühren und zu wenden, um im Wesentlichen jedes Nahrungsmittel mit einer im Wesentlichen einheitlichen, homogenen und durchgehenden Fettschicht zu überziehen.
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Vorzugsweise ist das Rührmittel 6 unbeweglich in einer Position in Bezug zum Hauptkörper 2 montiert, während das Aufnahmemittel 5 einerseits in Drehung in Bezug zum Hauptkörper 2 und zum Rührmittel 6 angeordnet und andererseits funktionell mit einem Antriebsmittel 7 verbunden ist, um von diesem letztgenannten in Drehung angetrieben zu werden.
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Ein solches Montageprinzip entspricht dem bei der Fritteuse 1 nach der ersten in den 1 bis 5 dargestellten Ausführungsvariante eingesetzten, wie nachfolgend beschrieben.
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Es ist dennoch absolut möglich, ohne über den Rahmen der Erfindung hinauszugehen, dass die Fritteuse 1 ein Rührmittel 6 einsetzt, das in Bezug zum Hauptkörper und zum Aufnahmemittel 5 beweglich montiert ist, wobei das Aufnahmemittel 5 nun unbeweglich in einer Position im Inneren des Hauptkörpers montiert sein kann (Fall der zweiten in 6 dargestellten Variante) oder beweglich im Inneren des Hauptkörpers montiert sein kann.
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So ist gemäß der zweiten in 6 dargestellten Ausführungsvariante das Aufnahmemittel 5 vorzugsweise unbeweglich in einer Position in Bezug zum Hauptkörper 2 montiert, während das Rührmittel 6 einerseits in Drehung in Bezug zum Aufnahmemittel 5 montiert ist und andererseits funktionell mit einem Antriebsmittel 7 verbunden ist, um von diesem letztgenannten in Drehung angetrieben zu werden.
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Vorzugsweise umfasst das Aufnahmemittel 5 einen Behälter 8, der ein Innenvolumen 9 begrenzt, das dazu bestimmt ist, sowohl die Nahrungsmittel als auch das Fett aufzunehmen und zu enthalten, auch wenn dieses letztgenannte flüssig (Fall von Öl beispielsweise) oder halb flüssig (Fall eines geschmolzenen Fetts mit hoher Viskosität beispielsweise) ist.
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Der Behälter 8 ist abnehmbar auf dem Hauptkörper 2 montiert.
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Auf bevorzugte Weise umfasst der Behälter 8 einen Behälterboden 8A, der vorzugsweise eben und glatt ist, von dessen innerer und äußerer Peripherie aus sich jeweils gegenüber liegend eine äußere Seitenwand 8B und eine innere Seitenwand 8C erheben, so dass der Behälter 8 im Wesentlichen eine allgemeine Form eines ringförmigen Kanals aufweist, der im Wesentlichen eine Umdrehungssymmetrie mit einer Vertikalachse X-X' hat. Mit anderen Worten weist der Behälter 8 global eine Toroidform auf, die durch die Drehung um die Symmetrieachse X-X' erzeugt wird, mit einem offenen Profil im Wesentlichen in Form eines „U”.
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Weitere Behälterformen sind natürlich möglich. Beispielsweise kann der Boden 8A, wie dies in 6 dargestellt ist, eine Scheibenform aufweisen, von deren Peripherie aus sich eine ringförmige Seitenwand 8B erhebt.
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Auf bevorzugte Weise sind der Boden 8A und/oder die inneren und äußeren Seitenwände 8B, 8C im Wesentlichen voll, d. h. nicht gelocht, zumindest in der Schnittstellenzone mit den Nahrungsmitteln und dem Fett, um jedes Austreten dieses letztgenannten aus dem Behälter 8 zu vermeiden. Auf bevorzugte Weise ist der Boden gänzlich voll, während die Seitewände 8B, 8C zumindest in ihrem unteren Teil, d. h. in der Nähe ihres Anschlusses an den Boden 8A, voll sind.
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Vorzugsweise begrenzt der Behälter 8 ein offenes Volumen 9, d. h. das nur durch den Boden 8A und die inneren und äußeren Seitenwände 8B, 8C begrenzt ist, ohne Deckelelement, das gegenüber dem Boden 8A angeordnet ist.
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Nach der Ausführungsart der 1 bis 5 erfolgt der Drehantrieb des Behälters 8 mit Hilfe eines ersten Elektromotors 7A, der ein Antriebsmittel 7 bildet, wobei der erste Elektromotor 7A mit einer Ausgangswelle 7B versehen ist, die sich im Wesentlichen koaxial zur Achse X-X' erstreckt und mit der inneren Seitenwand 8C verbunden ist. Genauer ist die Ausgangswelle 7B vorzugsweise abnehmbar in eine Hülse eingepasst, die von der inneren Seitenwand 8C gebildet ist.
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Bei der Ausführungsart der 6 ist der Behälter 8 von der Welle 7B unabhängig, wobei diese letztgenannte mit dem Rührmittel 6 verbunden ist, um das Rührmittel 6 in Drehung um die Achse X-X' anzutreiben. Bei dieser Variante ist eine Durchgangsöffnung im Boden 8A vorgesehen, um den Durchgang und die Drehung der Welle 7B zu gestatten.
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In den in den 2 und 6 dargestellten Ausführungsbeispielen ist der erste Elektromotor 7A in einer Lagerung angeordnet, die in Richtung der Achse X-X' einerseits von dem Sockel 2A und andererseits von einem Rahmen 12 begrenzt ist. Der Rahmen 12 weist eine Innenseite 12A, die sich gegenüber dem ersten Elektromotor 7A befindet, und eine gegenüber liegende Außenseite 12B auf. Die Innenseite 12A des Rahmens 12 wird von dem Sockel 2A durch Querstreben entfernt gehalten, die vorzugsweise von aneinander abgestützten Füßen 13, 14 gebildet sind, die aus dem Sockel 2A bzw. der Innenseite 12A des Rahmens 12 kommen.
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Vorzugsweise ragen Wülste 15, wie in den 2 und 6 dargestellt, aus der Außenfläche 12B des Rahmens 12 heraus, wobei diese Wülste 15 bei der Variante der 2 als Gleitabstützung für den Behälter 8 und als einfache Abstützung für den Behälter 8 im Falle der Variante der 6 dienen.
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Auf bevorzugte Weise umfasst das Rührmittel 6 auch ein Rührblatt 16, das im Inneren des Innenvolumens 9 angeordnet ist, das von dem Behälter 8 begrenzt ist, um bei der Variante der 2 ein im Wesentlichen unbewegliches Hindernis für die Nahrungsmittel zu bilden, die durch die Drehung des Behälters 8 in Bewegung versetzt wurden. So wird, wenn die Nahrungsmittel und das Fett (manuell und/oder automatisch) in dem Behälter 8 angeordnet wurden, dieser letztgenannte mit Hilfe des ersten Elektromotors 7A in Bewegung versetzt, was zu einer global kreisförmigen Verschiebung der Nahrungsmittel und des Fetts um die Achse X-X' führt, bis die Nahrungsmittel auf das im vorliegenden Fall vom Rührblatt 16 gebildete Hindernis stoßen, wobei das Hindernis dazu beiträgt, die Nahrungsmittel und das Fett zu wenden und durchzurühren, wodurch die rasche und im Wesentlichen einheitliche Beschichtung der Nahrungsmittel erfolgt.
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Bei der Variante der 6 ist es hingegen das Rührblatt 16, das, wenn es in dem Behälter 8 im Innenvolumen 9 in Drehung versetzt wird, eine aktive Verschiebung der Nahrungsmittel und des Fetts gewährleistet, um die Nahrungsmittel zu beschichten.
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Um im Hinblick auf Homogenität und Schnelligkeit die Beschichtung der Nahrungsmittel mit einer Fettschicht zu optimieren, ist das Rührblatt 16, das bei der Variante der 2 eingesetzt wird, vorzugsweise dazu vorgesehen:
- – sich einerseits vom unteren Rand 16A, der sich im Wesentlichen auf Höhe des Bodens 8A des Behälters 8 befindet, bis zu einem oberen Rand 16B zu erheben, wobei das Rührblatt 16 ein Ausschnitt 16C in Form eines „V” aufweist, der im Wesentlichen im Bereich des oberen Randes 16B mündet,
- – und sich andererseits seitliche im Wesentlichen von der äußeren Seitenwand 8B bis zur Seitenwand 8C zu erstrecken.
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Mit anderen Worten bildet das Rührblatt 16 der Variante der 2 ein Hindernis mit variabler Höhe D in Radialrichtung, die in Bezug zur Symmetrieachse X-X' definiert ist. So ist diese Höhe D im Bereich der seitlichen Enden, die von der äußeren Seitenwand 8B bzw. der inneren Seitenwand 8C begrenzt werden, maximal, wobei die Höhe D regelmäßig von der äußeren Seitenwand 8B und der inneren Seitenwand 8C bis zu einem Minimum Dmin (Spitze des „V”) abnimmt, das beispielsweise im Wesentlichen der Mitte des Abstandes zwischen der äußeren 8B und der inneren Seitenwand 8C entspricht.
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Diese technische Anordnung verleiht dem Rührblatt 16 einen universellen Charakter, das somit in der Lage ist, das Wenden und Durchrühren der Nahrungsmittel, unabhängig von ihrer Menge und Größe, innerhalb der Grenzen der Dimensionierung der Fritteuse 1 zu gewährleisten.
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Insbesondere im Falle einer geringen Nahrungsmittelmenge ist die geringe Höhe in der Mitte (Spitze des „V”) des Rührblattes 16 derart dimensioniert, dass sie es ermöglicht, dennoch ein ausreichendes Durchrühren zu gewährleisten, um die Nahrungsmittel ordentlich mit Fett zu beschichten.
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Auf bevorzugte Weise ist der untere Rand 16A des Rührblatts 16, um die Arbeit dieses letztgenannten zu erleichtern, gekrümmt, um die Nahrungsmittel zum oberen Rand 16B zu leiten, wenn der Behälter 8 in Drehung versetzt wird.
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Vorzugsweise ist der untere Rand 16A des Rührblatts auch abgeschrägt und trifft schräg auf die Bahn der Nahrungsmittel in Horizontalebene (siehe 4), um das Anlegen dieser letztgenannten an das Rührblatt 16 zu erleichtern.
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Auf bevorzugte Weise ist das Rührblatt auch global in der Art einer Schanze in Bezug zur Achse X-X' geneigt, um das Eingreifen der Nahrungsmittel zu erleichtern, ohne sie zu beschädigen.
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Das Rührblatt 16 ist vorzugsweise aus einem Material hergestellt, das gute Gleiteigenschaften aufweist. Das Rührblatt kann vorzugsweise mit einem Antihaftmaterial, beispielsweise Polytetrafluorethylen (PTFE), überzogen oder auch aus rostfreiem Stahl (Inox) oder Polyamid 4-6 hergestellt sein.
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Der Boden des Behälters 8 weist vorzugsweise Ausformungen von der Art Ausstülpungen auf, die als Anschlag für die zu frittierenden Nahrungsmittel dienen können, um es dem Rührblatt 16, das mit den Ausformungen zusammenwirkt, zu ermöglichen, die Nahrungsmittel anzuheben, anstatt sie einfach in den Behälter 8 zurückzuschieben.
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Vorzugsweise ist das Rührblatt 16 auch abnehmbar auf dem Hauptkörper 2 montiert.
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Zu diesem Zweck ist das Rührblatt 16 in dem nicht einschränkenden Rahmen der in 2 dargestellten Ausführungsvariante (abnehmbar oder nicht) mit einem Griff 17 verbunden. so dass das Rührblatt 16 und der Griff 17 eine einheitliche und unabhängige Untereinheit bilden, die abnehmbar auf dem Hauptkörper 2 montiert sein kann.
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Dazu umfasst der Griff 17 vorzugsweise ein Anlegestück 17A, das mit einer Kerbe 17B versehen ist, die sich zwischen einer vorderen Fassade 20 und einer hinteren Fassade 21 erstreckt, um einen Bügel im Wesentlichen in Form eines umgekehrten „U” zu bilden.
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Dieser Bügel ist derart ausgeführt, dass er auf einem komplementären Aufnahmeteil liegt, der mit dem Hauptkörper 2 der Fritteuse 1 verbunden ist. Wenn der Griff 17 somit auf dem Hauptkörper 2 liegt, schiebt sich die vordere Fassade 20 zwischen die äußere Seitenwand 8B des Behälters 8 und die Schürze 2B, oder genauer, wie in 2 dargestellt, zwischen die äußere Seitenwand 8B und den Rahmen 12.
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Der Griff 17 umfasst auch einen Feststellhaken 22, der in Form eines „L” ausgeführt ist, wobei ein erster Arm 22A des „L” radial gleitend (d. h. senkrecht auf die Achse X-X') auf dem Teil 17A montiert ist, während der zweite Arm 22B auf den ersten senkrecht ist und sich im Wesentlichen nach unten parallel zur vorderen Fassade 20 erstreckt.
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Auf vorteilhafte Weise ist das Rührblatt 16 mit dem Feststellhaken 22 verbunden montiert.
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Wenn der Griff 17 auf dem Hauptkörper 2 positioniert ist, wird die äußere Seitenfläche 8B des Behälters 8 somit zwischen der vorderen Fassade 20 und dem Feststellhaken 22, der das Rührblatt 16 trägt, angeordnet.
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Der Griff 17 umfasst auch ein Element zum manuellen Ergreifen 18, das schwenkbar auf dem Teil 17A zwischen einer Garposition, in der sich das manuelle Greifelement 18 im Wesentlichen parallel zur Schürze 2B und zur Achse X-X' erstreckt, und einer Entnahmeposition aus dem Behälter 8 montiert ist, in der sich das manuelle Greifelement 18 im Wesentlichen horizontal erstreckt, d. h. im Wesentlichen senkrecht auf die Achse X-X'.
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Wenn das manuelle Greifelement 18 in horizontaler Entnahmeposition ist, kann der Benutzer durch Betätigen eines Feststellhebels 19, der schwenkbar koaxial zum Greifelement 18 montiert ist, auf den Feststellhaken 22 einwirken, um die äußere Seitenwand 8B des Behälters 8 durch Annähern des Feststellhakens 22 an die vordere Fassade 20 einzuklemmen. So ist der Benutzer in der Lage, gleichzeitig den Behälter 8 (wenn dieser gemäß den Ansprüchen abnehmbar ist) und das Rührblatt 16 mit Hilfe des Griffes 17, der aus dem Behälter 8 ausgekuppelt werden kann, zu entnehmen.
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Auf bevorzugte Weise ist der Griff 17 mit einem Verriegelungs-/Entriegelungssystem 23 versehen, das auf dem manuellen Greifelement 18 montiert und derart angeordnet ist, dass das manuelle Greifelement 18 in Entnahmeposition automatisch verriegelt wird. Der Benutzer kann dann durch Betätigen dieses Verriegelungs-/Entriegelungsmittels 23 das Greifelement 18 entriegeln, um den Behälter 8 freizugeben und das Greifelement 18 in Garposition zurückzuführen.
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Die Erhitzung der mit Fett beschichteten Nahrungsmittel kann innerhalb der Fritteuse 1 durch alle bekannten inneren (z. B. in die Fritteuse 1 integrierten) oder äußeren (z. B. von der Fritteuse 1 unabhängigen) Heizmittel erfolgen, sofern diese Heizmittel derart ausgeführt und dimensioniert sind, dass ein ausgezeichneter Wärmeaustausch mit den Nahrungsmitteln erfolgt, was umso wichtiger ist, als das Garen nicht in einem Ölbad sondern einfach mit einer Ölbeschichtung erfolgt.
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Vorzugsweise umfasst die Fritteuse 1, montiert auf dem Hauptkörper 2, ein Hauptheizmittel 24, das dazu vorgesehen ist, einen Heizstrom 25 zu erzeugen, der derart ausgerichtet ist, dass er im Wesentlichen direkt auf mindestens einen Teil der Nahrungsmittel im Hauptkörper 2 trifft.
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Unter „Hauptheizmittel” ist ein Heizmittel zu verstehen, das alleine zumindest das Wesentliche der Wärmezufuhr, die das Garen ermöglicht, sicherstellt. Vorzugsweise ist das Hauptheizmittel 24 derart ausgeführt und angeordnet, dass es die Gesamtheit der Wärmezufuhr sicherstellt.
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Mit Heizstrom ist hier ein Wärmerichtstrahl bezeichnet, der einen positiv kontrollierten dynamischen Charakter aufweist, beispielsweise im Gegensatz zu einem einfachen natürlichen Konvektionseffekt, der durch eine rein statische Erhitzung erhalten werden kann.
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Dadurch, dass der Heizstrom 25 gerichtet ist, um direkt ohne Zwischenmedium (wie ein Behälterboden beispielsweise) auf die in dem Behälter 8 vorhandenen Nahrungsmittel einzuwirken, ergibt sich ein ausgezeichneter Wärmeaustausch, der in Zusammenwirken mit der auf den Nahrungsmitteln vorhandenen Ölschicht zu einem Frittieren führt, das im Wesentlichen gleichwertig mit jenem ist, das in einem Ölbad erzielt wird, allerdings ohne die Nachteile dieses letztgenannten.
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Vorzugsweise ist der Heizstrom 25 ein Heißluftstrom. Die Erfindung ist allerdings nicht auf einen Heißluftstrom beschränkt, und es könnte vorgesehen werden, dass der Heizstrom von einer Infrarotheizung beispielsweise kommt. Eine Heißlufterhitzung wird allerdings bevorzugt, zumindest bei der spezifischen Ausführungsart, die in den Figuren dargestellt ist, da sie zu besseren Ergebnissen als eine Infrarotheizung führt, insbesondere im Falle von Nahrungsmitteln, die manuell geschnitten wurden und Stücke unterschiedlicher Größe und Dicke aufweisen.
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Vorzugsweise ist der Heizluftstrom 25 im Wesentlichen zum Rührmittel gerichtet, im vorliegenden Fall zum Rührblatt 16. Durch seine Funktion als Hindernis trägt das Rührblatt 16 nämlich dazu bei, in seiner Nähe den größten Teil, wenn nicht die Gesamtheit der im Behälter 8 vorhandenen Nahrungsmittel gesammelt zu halten. Nun reicht es aus, den Heizluftstrom 25 zum Rührblatt 16 zu richten, um die Nahrungsmittel optimal zu erhitzen, ohne dass es notwendig wäre, eine einheitliche Erhitzung über die Gesamtheit des Behälters 8 durchzuführen. Die Kombination eines Rührblattes 16 und eines lokalisierten Heißluftstroms 25 stellt sich somit als besonders vorteilhaft im Hinblick auf die Gareffizienz, den Energieverbrauch und die Einfachheit der Ausführung heraus.
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Vorzugswiese ist der Heißluftstrom 25 ein rezyklierter Strom, d. h. dass die Fritteuse 1 in einem im Wesentlichen geschlossenen Kreislauf arbeitet, wobei Luft, die im Inneren des Hauptkörpers 2 vorhanden ist, entnommen wird, um erhitzt und dann auf die Nahrungsmittel geblasen zu werden. Diese geblasene Heißluft kühlt sich im Kontakt mit den Nahrungsmitteln ab und wird dann wieder entnommen, um wieder erhitzt zu werden, und so weiter.
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Auf vorteilhafte Weise umfasst das Hauptheizmittel 24 ein Zentrifugalgebläse 26, das einen Luftstrom erzeugt, wobei es Luft im Hauptkörper 2 durch mindestens eine Eintrittsöffnung 27, die vorzugsweise seitlich zum Behälter 8 angeordnet ist, ansaugt und diese Luft durch mindestens eine Austrittsöffnung 28 in eine Kanalisiervorrichtung 29 pumpt, die in Richtung und über den im Hauptkörper 2 vorhandenen Nahrungsmitteln mündet.
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Ein Filter kann am Eingang des Zentrifugalgebläses 26 beispielsweise im Bereich der Eintrittsöffnung 27 vorgesehen sein. Die Eintrittsöffnung 27 ist vorzugsweise hinter der Seitenwand des Behälters 8 angeordnet und ermöglicht es, die in der Nähe der Peripherie des Behälters 8 vorhandene Luft durch Ansaugen um den Behälter 8 einzufangen.
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Vorzugsweise umfasst das Hauptheizmittel 24 auch ein Wärmeelement 30, das in dem Luftstrom, vorzugsweise stromabwärts zur Austrittsöffnung 28 in Richtung des Stroms, angeordnet ist, um den Luftstrom in einen Heizstrom 25 umzuwandeln.
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Vorzugsweise umfasst das Wärmeelement 30 ein elektrisches Widerstandssystem mit Widerstandsbändern und/oder Widerstandsdrähten, die auf einem Isolierträger gehalten werden, was eine wirtschaftliche Lösung im Hinblick auf den Platzbedarf und eine leistungsstarke Lösung im Hinblick auf den Ertrag darstellt. Auf bevorzugte Weise sind die Widerstandsbänder und/oder Widerstandsdrähte in dem Luftstrom in Abhängigkeit von der Verteilung der Luftgeschwindigkeit in dem Strom angeordnet, um jeden Hitzepunkt zu vermeiden. Die Leistung dieses elektrischen Widerstandsystems wird ferner derart bestimmt, dass eine rasche Erhitzung der Nahrungsmittel gewährleistet wird, ohne sie auszutrocknen. Auf bevorzugte Weise beträgt die Leistung im Wesentlichen zwischen 1000 und 2000 W und vorzugsweise zwischen 1200 und 1400 W.
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Auf bevorzugte Weise umfasst das Zentrifugalgebläse 26 eine Turbine 26A, die entlang einer Achse Y-Y' im Wesentlichen senkrecht auf die Achse X-X' in Drehung von einem zweiten Elektromotor 26B angetrieben wird. Die Turbine 26A ist vorzugsweise in ein Spiralgehäuse eingesetzt, das von einem hinteren Flansch 27A, der auf einen vorderen Flansch 27B aufgesetzt ist, gebildet ist, wobei der vordere Flansch 27B vorzugsweise mit dem Rahmen 12 aus einem Stück ist. Der hintere Flansch 27A bildet im Zusammenwirken mit der Schürze 2B somit eine im Wesentlichen geschlossene Lagerung für den zweiten Elektromotor 26B, der auf bevorzugte Weise ein Gebläserad 31 antreibt, das im Inneren der Lagerung des Motors 26B angeordnet ist und zum Kühlen des Motors 26B dient.
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Vorzugsweise kommt der Heizstrom mit einem streifenden Einfallswinkel (unter 45°) auf den Nahrungsmitteln an. Diese technische Anordnung ermöglicht es, die Kanalisiervorrichtung seitlich im Gerät anzuordnen. Diese seitliche Führung der heißen Luft ermöglicht es, den Deckel leichter zu machen und die Handhabung des Geräts unter Beibehaltung eines entsprechenden Garens zu vereinfachen. Die Reinigung wird ebenfalls vereinfacht, wie auch die Abnahme oder Anbringung des Garbehälters 8.
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Vorzugsweise umfasst die Kanalisiervorrichtung 29 zwei Leitungen 29A, 29B, die sich Y-förmig an der Peripherie der Fritteuse 1 erstrecken und gemeinsam im Wesentlichen im Bereich des Wärmeelements 30 oder stromabwärts zu diesem in Flussrichtung entspringen.
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Auf bevorzugte Weise sind die Leitungen 29A, 29B im Deckel 2C montiert und enden jeweils in Flussrichtung 25 mit einem Rohr 32, das schräg zur Achse X-X' zum vorderen 11 und unteren Bereich der Fritteuse 1 ausgerichtet ist. Die höchste Lufttemperatur befindet sich vorzugsweise in der Nähe der Rohre 32, vor diesen letztgenannten.
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Bei dieser Ausführung umfasst der Heizluftstrom 25 somit zwei getrennte Adern, die im Wesentlichen symmetrisch zum Rührblatt 16 hin zusammenlaufen. Diese beiden gegenüber liegend zusammenlaufenden Adern tragen zu einem ausgezeichneten Wärmeaustausch mit den Nahrungsmitteln bei, da sie am Punkt ihres Aufeinandertreffens das Auftreten von Wirbeln begünstigen, die für die Wärmeübertragung förderlich sind.
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Das Aufeinandertreffen von zwei Heißluftströmen auf den Nahrungsmitteln ist für das Garen interessant, da es die Verringerung des Temperatur-, Feuchtigkeits- und Konzentrationsgradienten an Ölaerosol im Vergleich mit dem Einsatz eines einzigen Stroms ermöglicht. Dieses Aufeinandertreffen der Ströme ermöglicht somit eine bessere Wärmeverteilung, die das Garen verbessert.
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Es versteht sich natürlich, dass die Erfindung nicht auf eine besondere Anzahl von Fluidadern beschränkt ist, und dass es absolut möglich ist, dass der Heizluftstrom 25 eine einzige Ader oder mehr als zwei Adern umfasst.
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Die Erfindung betrifft insbesondere unabhängig davon eine Fritteuse, umfassend mindestens zwei Heißluftadern, die zueinander zusammenlaufend und in einer schrägen Einfallsrichtung zu den zu garenden Nahrungsmitteln ausgerichtet sind.
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Vorzugsweise ist die Gesamtheit des Luftkreislaufs (der insbesondere das Gebläse 26, das Wärmeelement 30 und die Kanalisiervorrichtung 29 umfasst) derart ausgeführt und dimensioniert, dass der Heißluftstrom 25 auf den in dem Behälter 8 enthaltenen Nahrungsmitteln mit einer Geschwindigkeit im Wesentlichen über 2 m/s und vorzugsweise im Wesentlichen über oder gleich 3 m/s ankommt. Die Wahl einer solchen Mindestgeschwindigkeit ermöglicht es, das Garen auf optimale Weise zu gewährleisten, wobei einerseits auf der Oberfläche der Nahrungsmittel die Bildung einer knusprigen Hülle ohne Austrocknen der Oberfläche und andererseits ein langsames Durchgaren der Nahrungsmittel begünstigt werden, um ihnen eine weiche Konsistenz zu bewahren.
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Vorzugsweise ist die Gesamtheit des Luftkreislaufs derart ausgeführt, dass die Temperatur des Heißluftstroms 25 im Wesentlichen unter 200°C im Bereich der Nahrungsmittel und vorzugsweise unter 180°C im Bereich der Nahrungsmittel beträgt. Eine wesentlich höhere Temperatur als die vorgenannten Grenzwerte führt zu schlechten Gerüchen und ermöglicht keinen signifikanten Gewinn an Garzeit.
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Auf bevorzugte Weise sind das Zentrifugalgebläse 26 und das Rührblatt 16 im Wesentlichen einander gegenüber liegend in Bezug zur Mitte der Fritteuse 1, die von der Achse X-X' gebildet ist, positioniert. Insbesondere ist das Gebläse 26 vorzugsweise im hinteren Bereich 10 des Geräts angeordnet, während das Rührblatt 16 im vorderen Bereich 1 des Geräts positioniert ist. Diese technische Anordnung ermöglicht es, die Länge des vom Gebläse 26 erzeugten Luftstroms zu maximieren, was zur Gewährleistung einer guten Garleistung beiträgt. Dieses Merkmal kann überdies noch verbessert werden, wenn die Eintrittsöffnung 27 in einer Höhe unter jener des oberen Randes 33 des Behälters 8 angeordnet wird. Um die Garqualitäten der erfindungsgemäßen Fritteuse 1 weiter zu verbessern, ist es interessant, die Innenseite des Behälters 8, die dazu bestimmt ist, sich gegenüber den Nahrungsmitteln zu befinden, mit einer Beschichtung auf Basis eines Materials, das mehrheitlich von Silikon gebildet ist, zu versehen. Insbesondere ist es interessant, den Boden 8A des Behälters 8 mit einer Silikonbeschichtung zu versehen, da das Silikon dank seiner mikroporösen Eigenschaften spezifische Reaktionsqualitäten mit dem Fett (Emulsion) aufweist, die es ermöglichen, eine bessere Verteilung des Öls auf den Nahrungsmitteln unter Beibehaltung eines ausgezeichneten Reibbeiwerts zu erzielen, was sich für die Bewahrung der Unversehrtheit der Nahrungsmittel bei der Beschichtung durch Umrühren als nützlich herausstellt.
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Ferner ist ein solcher Silikonboden geeignet, die Pommes, die mit ihm in Kontakt sind, zu erhitzen, ohne sie zu verbrennen oder zu stark zu färben, wie dies ein metallischer Boden beispielsweise tun würde. Der Anmelder stellte somit fest, dass die Transfereigenschaften durch Übertragung zwischen Pommes und einem Silikonboden im Wesentlichen vergleichbar sind mit den Transfereigenschaften durch gesteuerte Konvektion der Heißluft auf die Pommes. Dank einer solchen Silikonbeschichtung ist ein einheitliches Garen gewährleistet, wobei insbesondere jegliches Verbrennen der Pommes frites vermieden wird.
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Es ist auch möglich, dass die Gesamtheit oder ein Teil der Innenseite des Behälters 8 mit einem Material beschichtet wird, das mehrheitlich aus Polytetrafluorethylen (PTFE) besteht, wobei dieses Material ausgezeichnete thermische und tribologische Eigenschaften aufweist.
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Der Behälter 8 kann allerdings ganz einfach aus rostfreiem Stahl ohne besondere Oberflächenbehandlung hergestellt sein.
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Vorzugsweise bildet die erfindungsgemäße Fritteuse 1 während des Betriebs (d. h. wenn der Deckel 2C geschlossen ist) einen im Wesentlichen um das Aufnahmemittel 5 geschlossenen, d. h. im Wesentlichen dicht verschlossenen, Frittierraum, wobei dieser Raum vorzugsweise mit einem geeichten Dampfableitungsmittel nach außen (nicht dargestellt) versehen ist.
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Diese technische Maßnahme ermöglicht es, die im Inneren des Raums herrschende Hygrometrie zu kontrollieren.
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Zu diesem Zweck ist das geeichte Dampfableitungsmittel derart dimensioniert, dass:
- – ein Dämpfen verhindert wird, das stattfinden würde, wenn der Raum völlig dicht wäre, und das zu einem Abbrechen der Pommes führen würde,
- – ein wirtschaftlicher Energieverbrauch begünstigt wird, da es bei einem zu starken Dampfaustritt auch zu einer starken Energieableitung kommen würde, die eine Überdimensionierung des Wärmeelements 30 erfordert.
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Auf bevorzugte Weise umfasst das geeichte Ableitungsmittel eine Ableitungsöffnung (nicht dargestellt), die vorzugsweise in der Nähe der Eintrittsöffnung 27 des Gebläses 26 angeordnet ist, wodurch eine kontinuierliche kontrollierte Ableitung des Dampfes während des gesamten Garzyklus sowie eine kontrollierte Erneuerung der Luft im Inneren des Raums möglich sind.
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Vorzugsweise umfasst die Fritteuse 1 ein Speichermittel 34 für Fett 35; das von dem Aufnahmemittel 5 (d. h. im vorliegenden Fall dem Behälter 8) getrennt und funktionell mit dem Aufnahmemittel 5 verbunden ist, um das Aufnahmemittel 5 mit Fett 35 zu versorgen, das vorzugsweise in flüssiger (oder geschmolzener) Form vorhanden ist.
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Vorzugsweise umfasst das getrennte Speichermittel 34 eine Entleerungsöffnung 36, die mit einem Verschlussmittel 37 versehen ist, wobei das Speichermittel 34 einerseits in einer Rücksteil- und Verschlussausführung (in 2 dargestellt) vorhanden sein kann, in der das Fett 35 vom Verschlussmittel 37 im Inneren des Speichermittels 34 gehalten wird, und andererseits in einer Öffnungsausführung (nicht dargestellt), in der das Verschlussmittel das Entleeren des Fetts 35 durch die Öffnung 36 aus dem Speichermittel 34 zum Aufnahmemittel 5, im vorliegenden Fall dem Behälter 8, gestattet.
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Vorzugsweise umfasst das Speichermittel 34 einen Becher 34A, der an seiner Basis mit einer Mündung versehen ist, die als Entleerungsöffnung 36 dient, wobei das Verschlussmittel 37 eine Nadel mit auseinander gehendem Kopf umfasst, die mit dem Aufnahmemittel 5 verbunden und in die Mündung eingesetzt ist. Der Becher 34A ist elastisch gleitend in Bezug zur Nadel zwischen einer ersten Position, die der Öffnungskonfiguration des Speichermittels entspricht, und einer zweiten Position, die der Rückstell- und Verschlusskonfiguration des Speichermittels 34 entspricht, montiert. Die Nadel ist ihrerseits fest in ihrer Position im Hauptkörper 2 montiert.
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Ein solcher Becher, der eventuell eine Dosierskala aufweist, ermöglicht es dem Benutzer, genau die Ölmenge zu kontrollieren, die er in die Fritteuse einführt, wodurch eine Einsparung an Fett und ein gesünderes Garen möglich sind.
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Vorzugsweise ist das Speichermittel 34, im vorliegenden Fall der Becher 34A, auf dem Aufnahmemittel 5 montiert, damit sich das Fett 35, wenn sich das Speichermittel 34 in Öffnungskonfiguration befindet, direkt in das Aufnahmemittel 5 entleert. Zu diesem Zweck ist der Becher 34A vorzugsweise koaxial zur Achse X-X' montiert, so dass die Entleerungsöffnung 36 im Zusammenwirken mit der Nadel eine kranzförmige Öffnung um die Nadel bildet, um ein Abfließen des Fetts 35 in mehrere Richtungen auf die innere Seitenwand 8C des Behälters 8 zu begünstigen.
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Vorzugsweise ist der Deckel 2C funktionell mit dem Speichermittel 34 verbunden, damit die Verschlussposition des Deckels 2C im Wesentlichen der Öffnungskonfiguration des Speichermittels 34 entspricht.
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So drückt in dem in 2 dargestellten Fall der Deckel 2C, wenn er in geschlossener Position ist, den Becher 34A nach unten, was zu einer relativen Bewegung der Nadel mit auseinander gehendem Kopf 37 und des Bechers 34A führt, wodurch das Abfließen des Fetts 35 hervorgerufen wird.
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Vorzugsweise ist das Speichermittel 34 abnehmbar in Bezug zum Hauptkörper 2 montiert. Vorzugsweise ist das Speichermittel 34 zur einmaligen Nutzung bestimmt.
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Vorzugsweise kann das erfindungsgemäße Gerät eine Öffnung umfassen, die die Befüllung des Speichermittels 34 ermöglicht, wenn der Deckel 2C den Hauptkörper 2 verschließt. Diese Zusatzöffnung, die durch eine Leitung verlängert sein kann, ist beispielsweise im Deckel 2C oder allgemeiner im Hauptkörper 2 vorgesehen. Diese technische Anordnung ermöglicht es, Fett nachzufüllen, wenn das Garen bereits begonnen hat, beispielsweise wenn es vergessen wurde oder wenn etwas stärker gebräunte Pommes frites hergestellt werden sollen.
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Als Alternative kann die Fritteuse 1 auch kein getrenntes Speichermittel 34 umfassen. In diesem Fall kann das Fett direkt vom Benutzer auf die zu garenden Nahrungsmittel in den Behälter 8 geleert werden.
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Es ist nun ein Verwendungsbeispiel der erfindungsgemäßen Fritteuse 1 beschrieben. In diesem Beispiel möchte der Benutzer 1 kg frische Kartoffelstücke frittieren, die manuell geschnitten wurden.
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Dazu führt der Benutzer die Kartoffelstücke in den Behälter 8 ein. Der Benutzer führt auch eine geringe Ölmenge (beispielsweise 30 Gramm oder weniger) in den Becher 34A ein. Auf Grund der geringen verwendeten Ölmenge kann der Benutzer ein Öl von ausgezeichneter Qualität verwenden, das sich für die Gesundheit und/oder den Geschmack als besser herausstellt.
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Der Benutzer schließt dann den Deckel 2C wieder, was bewirkt, dass der Becher 34A nach unten parallel zur Achse X-X' gedrückt wird, wodurch die Entleerung des Öls 35, das in dem Becher enthalten ist, in den Behälter 8 erfolgt. Diese Entleerung erfolgt idealerweise in alle Richtungen, was dazu beiträgt, eine rasche Beschichtung der Nahrungsmittel zu begünstigen.
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Der Garzyklus startet nun, was zur Drehung des Behälters 8 um die Achse X-X' und somit zum Durchrühren der in dem Behälter verteilten Kartoffelstücke und des Öls mit Hilfe des festen Rührblattes 16 führt. Dieses Durchrühren führt zur Bildung einer Ölschicht an der Oberfläche jedes Kartoffelstückes. Gleichzeitig oder eventuell nach einer Latenzzeit werden das Gebläse 26 und das Wärmeelement 30 in Gang gesetzt, was zur Herstellung eines Heißluftstroms 25 führt, der die mit Öl beschichteten Kartoffelstücke direkt erhitzt. Der Behälter 8 dient somit auch als Garbehälter. Das Garen erfolgt somit durch direkte Erhitzung der Nahrungsmittel und nicht, wie im Stand der Technik, durch Eintauchen der Nahrungsmittel in ein Bad aus heißem Fett.
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In einer ersten Phase des Garzyklus erhitzt die eingeblasene Luft die Kartoffelstücke der oberen Schicht, die rasch Wasserdampf erzeugen. Dieser Wasserdampf, der auf den kühleren Stücken der unteren Schichten kondensiert, dient somit als Wärmetauscher mit den Stücken der unteren Schichten. Dieser Garmechanismus in einem mit Dampf gesättigten Raum ermöglicht somit eine rasche und homogene Erhitzung der Gesamtheit der in dem Behälter 8 vorhandenen Kartoffelstücke. Diese homogene Erhitzung wird durch das ständige Umrühren der Stücke erleichtert, das durch den sich drehenden Behälter 8 und das Rührblatt 16 (Fall der Variante der 2) oder durch den unbeweglichen Behälter 8 und das sich drehende Rührblatt 16 (Fall der Variante der 6) durchgeführt wird. Mit anderen Worten ermöglichen es die zum Rührblatt gerichteten Heißluftströme in Kombination mit dem sich drehenden Behälter und dem festen Rührblatt, die Nahrungsmittel in einer Zone zu erreichen, in der sie zueinander in Bewegung sind, wodurch die Homogenität des Garens weiter verbessert wird.
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Die Nahrungsmittel werden somit einem direkten Heizzyklus durch den Heißluftstrom, dann einer Diffusion/Absorption der Kalorien im Inneren der Nahrungsmittel, dann wieder einer direkten Erhitzung durch den Heißluftstrom und so weiter unterzogen.
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Vorzugsweise ist die Drehgeschwindigkeit des Behälters 8 geringer als 10 Umdrehungen pro Minute oder liegt auf noch bevorzugtere Weise zwischen 2 und 3 Umdrehungen pro Minute.
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Die Stücke werden überhitzt, wenn sie unter dem direkten Luftstrom sind, und absorbieren die Hitze, wenn sie diese Zone verlassen, bevor sie einer neuen Überhitzung unterzogen werden. Dieses Wechselspiel ermöglicht eine bessere Diffusion der Hitze in die Nahrungsmittel und trägt dazu bei, ein übermäßiges Austrocknen zu vermeiden.
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So wird in dieser ersten Phase des Zyklus ein Gleichgewicht zwischen Verdampfung und Neukondensation hergestellt, bis der Wasserdampf nach und nach aus der Fritteuse durch das geeichte Ableitungsmittel abgeleitet wurde.
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Nun beginnt eine zweite Garphase, wenn sich die Dampfrate wesentlich verringert hat. Während dieser zweiten Phase erreicht die durchschnittliche Temperatur in dem Raum im Wesentlichen 160°C (während sie in der ersten Phase ungefähr 100–120°C betrug), und die Maillard-Reaktion (Färbung der Pommes) findet statt. Während dieser zweiten Phase wird das Durchrühren der Stücke kontinuierlich mit Hilfe des Rührblattes 16 und der Drehung des Behälters 8 weitergeführt, um das Garen homogen zu gestalten.
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Der Garzyklus, der insgesamt 30 Minuten gedauert hat, ist nun beendet. Der Benutzer kann nun den Deckel 2C öffnen und gleichzeitig den Behälter 8 und das Rührblatt 16 mit Hilfe des abnehmbaren Griffes 17 entnehmen.
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Der Behälter 8 dient nun als Servierteller und enthält nun servierfertige Pommes frites, deren Geschmack und Aussehen ähnlich den in einem Ölbad frisch gegarten Pommes sind.
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Die Tatsache, dass der Griff 17, der die Entnahme des Behälters 8 und eventuell des Rührblattes 16 aus dem Hauptkörper 2 ermöglicht, gegenüber dem Heißluftkreis in Bezug zur Mitte des Geräts angeordnet ist, ermöglicht eine gute Ergonomie des Geräts.
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Die Erfindung betrifft auch unabhängig nach einem nicht beanspruchten Aspekt eine Fritteuse, umfassend einerseits einen Behälter 8 und andererseits ein Rührmittel 6, das vorzugsweise mit einem Griff 17 verbunden ist, der die Entnahme des Behälters 8 aus dem Garraum ermöglicht.
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Die Erfindung betrifft nach einem nicht beanspruchten Aspekt auch ein Verfahren zum Frittieren von Nahrungsmitteln, umfassend einen Schritt der Beschichtung, in dem die Nahrungsmittel mit einer Fettschicht durch Durchrühren der Nahrungsmittel mit Fett beschichtet werden.
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Dieses Frittierverfahren ist ein Verfahren mit Trockengaren, d. h. dass der eigentliche Garvorgang nicht durch ein teilweises oder momentanes Eintauchen in ein erhitztes Fettbad erfolgt. Das betreffende Frittierverfahren ist somit ein Verfahren ohne Eintauchen in ein heißes Fettbad.
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Auf bevorzugte Weise ist dieses Verfahren ein Verfahren zum Frittieren von Nahrungsmitteln in Form von Teilen, wie Kartoffelstücken. Auf bevorzugte Weise ist dieses Verfahren auch ein Verfahren für den Haushalt, d. h. das zur Gänze in einem nicht professionellen Rahmen mit familiärem Charakter eingesetzt werden kann.
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Der Schritt der Beschichtung erfolgt automatisch, d. h. ohne Eingreifen des Benutzers, wie vorher angeführt.
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Vorzugsweise umfasst das Verfahren einen Schritt der Erhitzung der Nahrungsmittel, wobei die Schritte der Beschichtung und der Erhitzung vorzugsweise im Wesentlichen gleichzeitig oder zumindest mit Hilfe eines einzigen Geräts und insbesondere eines einzigen Behälters 8, wie nachstehend beschrieben, durchgeführt werden.
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Vorzugsweise werden in dem Beschichtungsschritt die Nahrungsmittel und das Fett in Bewegung versetzt und wird auf ihrem Weg mindestens ein Hindernis angeordnet, um die Nahrungsmittel und das Fett durchzurühren und so die Nahrungsmittel mit Fett zu beschichten.
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Auf bevorzugte Weise werden in dem Beschichtungsschritt die Nahrungsmittel und Fett in einem Behälter 8 angeordnet, der in Drehung versetzt werden kann, um die Nahrungsmittel und das Fett in Bewegung zu versetzen, wobei ein festes Rührblatt 16, das ein Rührmittel 6 bildet, in dem Behälter 8 angeordnet ist, um ein Hindernis für die Nahrungsmittel zu bilden, die durch die Drehung des Behälters 8 in Bewegung versetzt wurden. Dies ermöglicht es, auf einfache und rasche Weise eine im Wesentlichen homogene und individuelle Beschichtung der Nahrungsmittel durch eine Fettschicht durchzuführen.
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Alternativ ist es auch möglich, wie in 6 dargestellt, die Nahrungsmittel und das Fett in einem unbeweglichen Behälter 8 anzuordnen, wobei ein drehbares Rührblatt 16, das ein Rührmittel 6 bildet, in dem Behälter 8 angeordnet ist, um die Nahrungsmittel in dem Behälter 8 unter der Wirkung der Drehung des Rührblattes 16 in Bewegung zu versetzen.
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Auf bevorzugte Weise wird in dem Erhitzungsschritt ein Heißluftstrom erzeugt, der derart ausgerichtet ist, dass er im Wesentlichen direkt zumindest auf einen Teil der Nahrungsmittel trifft, wobei der Heißluftstrom auf bevorzugte Weise in Richtung des Rührblattes 16 gerichtet ist.
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Auf bevorzugte Weise wird das Verfahren in seiner Gesamtheit innerhalb eines im Wesentlichen geschlossenen Raums durchgeführt, wobei das Verfahren allerdings auf bevorzugte Weise einen Schritt der kontrollierten Ableitung des in dem Raum enthaltenen Dampfes nach außen mit Hilfe eines geeichten Dampfableitungsmittels umfasst. Das geeichte Dampfableitungsmittel ist vorzugsweise derart ausgeführt, dass es eine Vorgarphase in mit Dampf gesättigtem Ambiente ermöglicht, gefolgt von einer späteren Phase des Bräunens in weniger feuchtem Ambiente, wobei die Mehrheit des durch die Erhitzung der Nahrungsmittel am Anfang des Garens erzeugten Dampfes nach und nach und automatisch abgeleitet wurde.
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Im Vorhergehenden war die Rede von einem Gargerät, das von einer Fritteuse gebildet ist.
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Es ist allerdings möglich, dass das erfindungsgemäße Gerät dazu verwendet wird, Nahrungsmittel zu garen und/oder wieder zu erhitzen, ohne sie deshalb zu frittieren, insbesondere wenn ein nicht fettes Garfluid eingesetzt wird.
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Es ist auch möglich, das Gerät ohne Beigabe von Fett in den Behälter zu verwenden, wenn dieses letztgenannte bereits in den Nahrungsmitteln enthalten ist (Fall von tiefgefrorenen und/oder vorfrittierten Nahrungsmitteln beispielsweise).
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MÖGLICHKEIT DER INDUSTRIELLEN ANWENDUNG
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Die Erfindung findet ihre industrielle Anwendung in der Planung, Herstellung und Verwendung eines Geräts zum Garen von Nahrungsmitteln.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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