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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine pharmazeutische Zubereitung
in Form einer flüssigen
Dosierung, welche sich insbesondere zur Verwendung als reizlinderndes
Hustenmittel eignet, wie Hustensaft, auf Basis einer Kombination
von Schleimdrogen bzw. deren Extrakten sowie die medizinische bzw.
therapeutische Verwendung dieser pharmazeutischen Zubereitung.
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Insbesondere
betrifft die vorliegende Erfindung eine pharmazeutische Zubereitung
in Form einer flüssigen
Dosierung, insbesondere ein Hustenmittel, auf Basis einer Kombination
von mindestens zwei Schleimdrogen, insbesondere auf Basis einer
Kombination von Isländischem
Moos (Lichen islandicus) und mindestens einer weiteren Schleimdroge,
insbesondere in Form von deren Extrakten, gegebenenfalls in Kombination
mit mindestens einer Zinkverbindung, welche sich für die medizinische
bzw. therapeutische Verwendung eignet.
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Weiterhin
betrifft die vorliegende Erfindung eine Kombination mindestens zweier
Schleimdrogen, insbesondere eine Kombination von Isländischem
Moos (Lichen islandicus) und mindestens einer weiteren Schleimdroge,
gegebenenfalls zusammen mit mindestens einer Zinkverbindung, zu
Zwecken der prophylaktischen oder therapeutischen Behandlung verschiedener
Erkrankungen.
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Insbesondere
bei Infekten der Atemwege können äußere Reize,
wie schlechte oder trockene Atemluft, die bereits angegriffene Hals-
und Rachenschleimhaut austrocknen. Hustenreiz und Heiserkeit sind
die Folge.
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Hier
kommen im allgemeinen sogenannte Hustenmittel zum Einsatz, wobei
im allgemeinen zwischen hustenstillenden oder hustenhemmenden Hustenmitteln,
sogenannten Antitussiva, einerseits und hustenbildenden bzw. auswurffördernden
Hustenmitteln, sogenannten Expektorantien, andererseits unterschieden wird.
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Während Antitussiva
(z. B. Morphinderivate, wie z. B. Codein und dessen natürliche und
synthetische Derivate, wie Dihydrocodein, Hydrocodon etc.) über eine
Hemmung der reflektorischen Erregbarkeit des Hustenzentrums in der
Medulla oblongata wirken und somit sozusagen das Hustenzentrum dämpfen bzw.
den Hustenreflex hemmen, verstärken
und/oder beschleunigen die Expektorantien (z. B. Ammoniumchlorid,
Kaliumiodatum, ätherische Öle etc.)
dagegen die physiologische Expektoration, wobei entweder die sekretolytische
oder die sekretomotorische Wirkung überwiegt.
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Die
vorgenannten Substanzen haben zum Teil aber schwerwiegende Nebenwirkungen:
Antitussiva auf Basis von Morphinderivaten können neben ihrer hustenhemmenden
Wirkung auch analgetisch und/oder atemdepressiv wirken und zudem
in unterschiedlichem Maße
suchterzeugend sein. Auch einige der vorgenannten Expektorantien
haben schwerwiegende Nebenwirkungen: So birgt die Anwendung von
Ammoniumchlorid als Expektorans die Gefahr einer metabolischen Azidose,
und die Verwendung des Expektorans Kaliumiodatum kann Iodismus auslösen.
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Folglich
besteht ein Bedarf an Hustenmitteln, welche die zuvor genannten
Nachteile der Hustenmittel des Standes der Technik zumindest weitgehend
vermeiden oder aber zumindest abschwächen.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine pharmazeutische
Zubereitung bereitzustellen, welche sich zur effizienten Behandlung
insbesondere von Husten eignet und die zuvor geschilderten Nachteile
des Standes der Technik zumindest weitgehend vermeidet oder aber
wenigstens abschwächt.
Eine solche pharmazeutische Zubereitung sollte gleichermaßen hustenreizlindernd
wirken und insbesondere bei sogenanntem trockenem Reizhusten anwendbar
sein.
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Die
Anmelderin hat nun überraschenderweise
herausgefunden, daß das
zuvor geschilderte Problem dadurch gelöst werden kann, daß man eine
Kombination von mindestens zwei Schleimdrogen, insbesondere eine
Kombination von Isländischem
Moos (Lichen islandicus) mit mindestens einer weiteren Schleimdroge,
in einer pharmazeutischen Zubereitung in Form einer flüssigen Dosierung
formuliert. Eine solche pharmazeutische Zubereitung bzw. Zusammensetzung
eignet sich insbesondere zur Verwendung als Hustenmittel, aber dar über hinaus
auch für
eine Reihe weiterer Indikationen, wie nachfolgend noch beschrieben.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist somit eine pharmazeutische Zubereitung
in Form einer flüssigen
Dosierung, insbesondere ein reizlinderndes Hustenmittel, welche
in jeweils wirksamen Mengen, insbesondere pharmazeutisch wirksamen
Mengen, eine Kombination von mindestens zwei Schleimdrogen, insbesondere
eine Kombination von Isländischem
Moos (Lichen islandicus) und mindestens einer weiteren Schleimdroge,
vorzugsweise zusammen mit einem unbedenklichen, insbesondere pharmakologisch
unbedenklichen, Träger,
enthält.
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Die
pharmazeutische Zubereitung nach der vorliegenden Erfindung kann
zur Behandlung verschiedener Erkrankungen eingesetzt werden, insbesondere
von Husten und Hustenreiz, insbesondere bei trockenem Reizhusten,
darüber
hinaus aber auch bei Schleimhautreizungen und Schleimhautläsionen im
Mund- und Rachenraum,
Austrocknungen der Schleimhäute
im Bereich des Mund- und
Rachenraums, insbesondere infolge von Infekten, bei Heiserkeit sowie
bei Bronchialkatharren und Bronchialasthma.
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Durch
die Verwendung natürlich
basierter Wirkstoffe auf Basis der synergistischen Kombination mindestens
zweier Schleimdrogen, insbesondere auf Basis einer synergistischen
Kombination von Isländischem Moos
(Lichen islandicus) einerseits und mindestens einer weiteren Schleimdroge
andererseits, werden die mit synthetischen Wirkstoffen auftretenden
Nebenwirkungen wirksam verhindert.
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Der
Begriff "pharmazeutische
Zubereitung" – synonym
bisweilen auch als "pharmazeutische
Zusammensetzung", "pharmazeutische Kombination" etc. bezeichnet – ist im
Rahmen der vorliegenden Erfindung sehr weit zu verstehen und umfaßt jede
Art von möglicher
pharmazeutischer Zubereitung, Zusammensetzung oder Kombination,
insbesondere Arzneimittel bzw. Pharmaka als solche, aber auch sogenannte
Medizinprodukte, homöopathische
Mittel etc.
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Eine
Besonderheit der vorliegenden Erfindung muß in der synergistischen Kombination
mindestens zweier Schleimdrogen, insbesondere einer Kombination
von Isländischem
Moos (Lichen islandicus) einerseits und mindestens einer weiteren
Schleimdroge andererseits, gesehen werden. Denn – wie die Anmelderin herausgefunden
hat – wirkt
eine derartige Kombination mindestens zweier Schleimdrogen in synergistischer
Weise, d. h. über
die Wirkung der einzelnen Schleimdrogen hinausgehend.
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Schleimdrogen
bzw. deren Extrakte sind dem Fachmann als solche hinlänglich bekannt:
Schleimdrogen
werden wegen ihrer antiphlogistischen Eigenschaften äußerlich
zur Behandlung von Furunkeln, Geschwüren, Drüsenschwellungen und Entzündungen
des Rachenraumes, innerlich auch als Laxans, Antidiarrhoikum und
zur Behandlung von Magen- und Darmentzündungen verwendet.
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Schleime
sind Heteropolysaccharide mit Molekulargewichten von ca. 50.000
bis 2.000.000, die durch Extraktion mit heißem oder kaltem Wasser aus
der Droge gewonnen werden. Die hochviskosen Lösungen sind im Gegensatz zu
den Gummen nicht klebrig. Man unterscheidet saure und neutrale Schleime.
Je nach ihrer Zuckerzusammensetzung lassen sie sich in Glucomannane
oder Mannane, in Galactomannane, Xylane oder Rhamnogalacturonane
einteilen. Nach ihrer Lokalisierung in der Pflanze kann man Vakuolenschleime
und Membranschleime unterscheiden. Als Prototyp für einen
sauren Pflanzenschleim kann der Schleim der Eibischwurzel angesehen
werden. Er enthält
L-Rhamnose, D-Galactose,
D-Galacturonsäure
und D-Glucuronsäure
im molaren Verhältnis
von ungefähr
3 : 2 : 3 : 3. Der am einfachsten gebaute Teil des Polysaccharids
besteht aus sich wiederholenden Undecasaccharid-Untereinheiten.
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Für weitere
Einzelheiten zu Schleimdrogen und deren Zubereitungen, Wirkungen
und Anwendung kann verwiesen werden auf H. Wagner "Pharmazeutische Biologie – Drogen
und ihre Inhaltsstoffe",
Gustav Fischer Verlag Stuttgart/New York, 1985, insbesondere Seiten
280 ff.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung werden die in der erfindungsgemäßen Zubereitung
eingesetzten Schleimdrogen bevorzugt ausgewählt aus der Gruppe von Isländischem
Moos (Lichen islandicus), Eibisch (Althaea officinalis L.), Spitzwegerich
(Plantago lanceolata L.), Malve (Malva sylvestris L. und M. neglecta WALLR.),
Boxhornklee (Trigonella foenum-graecum L.), Salep und Quitte (Cydonia
oblonga MILL.).
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Die
einzelnen Schleimdrogen sind dem Fachmann zwar als solche bekannt,
jedoch ist bislang ihre Kombination im Rahmen einer pharmazeutischen
Zubereitung in Form einer flüssigen
Dosierung, insbesondere zur Verwendung als Hustenmittel, noch nicht
in Betracht gezogen worden.
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Von
der vorliegenden Erfindung ausgenommen ist jedoch eine Kombination
von Isländischem
Moos (Lichen islandicus) und Malve (Malva sylvestris L. und M. neglecta
WALLR.) (sogenannter Disclaimer). Denn eine solche Kombination ist
aus den auf die Anmelderin selbst zurückgehenden, älteren,
zum Zeitpunkt der Durchführung
der vorliegenden Anmeldung noch nicht veröffentlichten deutschen Anmeldungen
10 2005 017 923.1 (Patentanmeldung) und 20 2005 009 181.2 (parallele
bzw. prioritätsgleiche
Gebrauchsmusteranmeldung) bekannt.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung besonders bewährt hat sich eine Kombination
von Isländischem
Moos (Lichen islandicus) mit mindestens einer weiteren Schleimdroge,
insbesondere aus der Gruppe von Eibisch (Althaea officinalis L.),
Spitzwegerich (Plantago lanceolata L.), Boxhornklee (Trigonella
foenum-graecum L.), Salep und Quitte (Cydonia oblonga MILL.).
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Isländisches
Moos ist der deutsche Name für
Lichen islandicus oder Cetraria islandica (Parmeliaceae), einer
Flechte – entgegen
dem deutschen Namen kein Moos -, die aus nördlichen Ländern, wie beispielsweise von
Island, Norwegen und Schweden, exportiert wird. Isländisches
Moos im eigentlichen Sinne besteht aus dem getrockneten Thallus
von Cetraria islandica sowie dessen Zubereitungen. Die Droge enthält unter
anderem Schleimstoffe und Bitterstoffe sowie bitterschmeckende Flechtensäuren. Aus
der gepulverten Flechte lösen
sich etwa 60 Gew.-% beim Kochen mit stark verdünnter Natriumhydrogencarbonatlösung, und beim
Abkühlen
der Lösung
entsteht eine Gallerte.
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Der
Extrakt besteht aus einem Polysaccharidgemisch von Lichenin und
Isolichenin, einer Reihe von bitterschmeckenden Flechtensäuren (Fumarprotocetrar-,
Protocetrar- und Cetrarsäure)
sowie Protolichesterinsäure,
die sich bei der Aufarbeitung in Lichesterinsäure umwandelt, und Usninsäure als
antibiotisch wirkendem Flechtenfarbstoff. Als Schleimdroge besitzt
Isländisches
Moos reizlindernde Eigenschaften, es wirkt ebenso antimikrobiell.
Der Bitterstoffgehalt begründet
seine Anwendung bei Appetitlosigkeit. Isländisches Moos wird beispielsweise
bei Katarrhen und Durchfall, als Bittertonikum, äußerlich bei schlecht heilenden Wunden,
bei kosmetischen Präparaten,
in Haarfixiermitteln, als Zusatz zu Biskuitmehl und dergleichen.
Das Kaltmazerat und andere bitterschmeckende Zubereitungen der Droge
werden zur Behebung der Sub- oder Antacidität eingesetzt. Als Darreichungsformen
werden je nach Anwendungsgebiet die zerkleinerte Droge für Aufgüsse sowie
andere galenische Zubereitungen bzw. die zerkleinerte Droge vorzugsweise
für Kaltmazerate
sowie andere bitterschmeckende Zubereitungen zum Einnehmen angewandt.
Für weitergehende
Einzelheiten zu Isländischem
Moos kann beispielsweise auf die folgende Literaturstellen verwiesen
werden: Römpp
Chemie-Lexikon, 9. Auflage, Band 3, Georg Thieme Verlag, Stuttgart/New
York, 1990, Seiten 2055/2056, Stichwort: "Isländisches
Moos"; HagerROM
2001, Springer Verlag, Heidelberg, Stichworte: "Cetraria", "Cetraria
ericetorum OPIZ", "Cetraria islandica
(L.) ACHARIUS" und "Lichen islandicus
(Isländisches
Moos)"; Monographie "Lichen islandicus
(Isländisches
Moos)", Bundesanzeiger
Nr. 43 vom 2. März
1989; H. Wagner, "Pharmazeutische
Biologie – Drogen
und ihre Inhaltsstoffe",
Gustav Fischer Verlag, Stuttgart/New York, 1985, Seite 281, Stichwort: "Cetrariae Lichen
(= Lichen islandicus – Isländisches
Moos)".
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Der
Eibisch (Althaea officinalis L.), eingesetzt in Form der Eibischwurzel,
-blätter
und -blüten,
wächst auf
salzhaltigen und feuchten Böden
Mittel-, Ost- und
Südosteuropas.
Die im Herbst geernteten, von der holzigen Hauptwurzel, von Wurzelfasern
und Rindenschichten befreiten und bei 35 °C getrockneten Wurzelzweige
und Nebenwurzeln kommen geschält
oder ungeschält
in den Handel. Die Braunfärbung
der geschälte
Droge bedeutet eine Qualitätsminderung;
ein nachträgliches "Schönen" mit Sulfitlösung ist
unzulässig.
Weiterhin kommen die vor oder während
der Blüte
gesammelten, etwa 10 cm langen, etwa 8 cm breiten, drei- bis fünflappigen,
graufilzig behaarten getrockneten Blätter und die im Juli/August
gesammelten, fleischfarbenen getrockneten Kronblätter zur Anwendung. Der Eibisch
ist eine mehrjährige,
etwa 1 m hohe Staude, die generativ oder vegetativ vermehrt wird.
Die im Spätherbst
geerntete Wurzel enthält
bis zu 15 % Schleimstoffe. Im Frühjahr
und Sommer liegt der Schleimgehalt bei 5 bis 6 %. Der Schleimgehalt
der Blatt- und Blütendroge
beträgt 6
bis 9 %. Der Schleim ist in der Wurzel in bestimmten Schleimzellen
des Rinden- und Holzparenchyms lokalisiert. Er besteht aus Galacturonorhamnanen,
Glucanen und Arabinogalactanen. Wäßrige Auszüge aus der Wurzel sollen durch
Mazeration bei Zimmertemperatur hergestellt werden, damit die reichlich
vorhandene Stärke
nicht durch Quellung störend
wirkt. Eibischdrogen werden für
Teezubereitungen oder zur Herstellung von Sirupus Althaeae verwendet.
Das Hauptanwendungsgebiet sind entzündliche Reizzustände des
Rachenraums. Äußerlich
kommt der Eibisch zu erweichenden Umschlägen, Bädern und Kataplasmen zur Anwendung.
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Der
Spitzwegerich (Plantago lanceolata L.) ist in ganz Europa sowie
in Nord- und Mittelasien
verbreitet. Die Droge stammt von wild wachsenden Pflanzen und Kulturen
vor allem Südosteuropas.
Die getrockneten, oliv- bis bräunlichgrün gefärbten, lanzettlichen
Blattspreiten mit etwa drei bis sieben parallel verlaufenden Nerven
können
verwendet werden. Die Herba-Droge besteht aus den getrockneten Blättern, Stengeln
und ganzen Blüten.
Neben dem Schleim enthält
der Spitzwegerich als weitere Inhaltsstoffe Tannine, das Iridoidglykosid
Aucubin (1,9 bis 2,4 %), das für
die Dunkelfärbung
einer nicht sorgfältig
getrockneten Droge verantwortlich ist und zur Identitätsprüfung herangezogen
wird, ferner das Senföl
Sulforaphen. Der Spitzwegerich, insbesondere das Spitzwegerichblätter-Kraut,
findet insbesondere Anwendung in Form von Tees und Sirupen bei Entzündungen
des Mund- und Rachenraums.
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Der
Bockshornklee (Trigonella foenum-graecum L.), insbesondere eingesetzt
in Form des Bockshornkleesamens, ist im gesamten Mittelmeergebiet,
sowie in Osteuropa, Indien und China beheimatet. Der Hauptdrogenimport
stammt aus den Kulturen Indiens und Marokkos. Zur Anwendung kommen
die braun-rötlich gefärbten, vierseitigen
und rautenförmigen,
etwa 5 mm langen und etwa 3 mm breiten, flachgedrückten, sehr
harten Samen, die durch eine Furche charakterisiert sind. Die Droge
enthält
außer
fettem Öl
20 bis 30 % Schleim, Trigonellin, Nicotinsäureamid, Cholin, Bitterstoffe
und Saponine. Die Her stellung des Schleims erfolgt aus dem gepulvertem
Samen. Das Pulver wird angewendet äußerlich zu Umschlägen bei
Furunkeln, Geschwüren
und Drüsenschwellungen,
innerlich als Expektorans und Roborans.
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Salep
bzw. Salep Tuber, insbesondere eingesetzt in Form der Salepknolle,
ist von verschiedenen Orchideen-Arten abgeleitet, besonders Orchis
mascula L., Orchis morio L., Orchis militaris L., Anacamptis pyramidalis
L. RICH. und Platanthera bifolia L. RICH. Zur Anwendung kommen die
etwa 4 cm langen bis etwa 3 cm dicken, runzeligen, harten, bräunlichen
Knollen, die nach der Ernte von der Korbschicht befreit, mit siedendem
Wasser abgebrüht
und bei künstlicher
Wärme getrocknet
werden. Salepschleim, der bis zu 50 % vorwiegend aus Glucomannan
bzw. Glucan besteht, wird hauptsächlich
in der Kinderheilpraxis als Antidiarrhoikum verwendet.
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Die
Quitte (Cydonia oblonga MILL.) ist im südöstlichen Arabien heimisch.
Hautdrogenimporte kommen aus Spanien, Portugal und Persien. Zur
Anwendung kommen die reifen, getrockneten, rot-braun bis braun-violett
gefärbten,
etwas abgeplatteten Samen der Quittenscheinfrucht. Die Samen sind
außen
zum Teil mit einer eingetrockneten Schleimkruste versehen und oft
miteinander verklebt. Sie besitzen einen schwachen Bittermandelgeschmack.
In der Epidermis findet sich ca. 22 % Schleim, der zum größten Teil
wasserlöslich
ist. Die Zuckerkomponenten sind Arabinose, Xylose und Uronsäure, die
zum Teil methyliert ist. Die Droge kommt nur unzerkleinert zur Anwendung.
Der Quittenschleim wird äußerlich
bei Lippen- und Brustwarzenrhagaden, bei Verbrennungen und Dekubitus
in Salben- oder Cremeform verwendet.
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Im
Rahmen der pharmazeutischen Zubereitung nach der vorliegenden Erfindung
kann mindestens eine der Schleimdrogen, insbesondere beide oder
im Fall von mehr als zwei eingesetzten Schleimdrogen alle Schleimdrogen,
vorzugsweise das Isländische
Moos (Lichen islandicus) und/oder die mindestens eine weitere Schleimdroge,
in Form der Droge vorliegen, insbesondere in Form von zerkleinerten
oder pulverisierten Pflanzenteilen oder Pflanzenbestandteilen zugesetzt
sein.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
ist es jedoch, wenn mindestens eine der Schleimdrogen, insbesondere beide
oder im Fall von mehr als zwei eingesetzten Schleimdrogen alle Schleimdrogen,
vorzugsweise das Isländische
Moos (Lichen islandicus) und/oder die mindestens eine weitere Schleimdroge,
in Form eines Extraktes, insbesondere eines Flüssig- oder Trockenextraktes,
vorzugsweise eines Flüssigextraktes,
zugesetzt wird; im Fall von Flüssigextrakten
kann ein wäßriger,
alkoholischer oder wäßrig-alkoholischer
Extrakt zugesetzt sein. Auf diese Weise lassen sich besonders hohe
Wirkstoffkonzentrationen erreichen.
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Wenn
die Schleimdroge(n), insbesondere das Isländische Moos (Lichen islandicus)
und/oder die mindestens eine weitere Schleimdroge, in Form eines
Extraktes zugesetzt ist bzw. sind, wird vorteilhafterweise jeweils
ein Droge/Extrakt-Verhältnis
im Bereich von 0,4 : 1 bis 15 : 1, insbesondere 0,5 : 1 bis 10 :
1, bevorzugt 0,5 : 1 bis 5 : 1, besonders bevorzugt etwa 1 : 1,
verwendet.
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Die
Menge an Schleimdrogen bzw. vorzugsweise an deren Extrakten in der
erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zubereitung kann in weiten Bereichen variieren. Im allgemeinen enthält die erfindungsgemäße Zubereitung
die Schleimdrogen, vorzugsweise in Form von deren Extrakten, jeweils
in Mengen von 0,5 bis 20 Gew.-%, insbesondere 1 bis 10 Gew.-%, bevorzugt
2 bis 7,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 3 bis 5 Gew.-%, bezogen auf
die pharmazeutische Zubereitung. Dennoch kann es anwendungsbedingt
gegebenenfalls vorteilhaft oder erforderlich sein, von den vorgenannten
Mengen abzuweichen.
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Für den speziellen
Fall einer Kombination von Isländischem
Moos (Lichen islandicus) mit mindestens einer weiteren Schleimdroge,
insbesondere ausgewählt
aus der Gruppe von Eibisch (Althaea officinalis L.), Spitzwegerich
(Plantago lanceolata L.), Boxhornklee (Trigonella foenum-graecum
L.), Salep und Quitte (Cydonia oblonga MILL.), enthält die erfindungsgemäße pharmazeutische
Zubereitung Isländisches
Moos (Lichen islandicus), vorzugsweise in Form von dessen Extrakt,
in Mengen von 0,5 bis 20 Gew.-%, insbesondere 1 bis 10 Gew.-%, bevorzugt
2 bis 7,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 3 bis 5 Gew.-%, bezogen auf
die pharmazeutische Zubereitung, und/oder die mindestens eine weitere
Schleimdroge, insbesondere ausgewählt aus der Gruppe von Eibisch
(Althaea officinalis L.), Spitzwegerich (Plantago lanceolata L.),
Box hornklee (Trigonella foenum-graecum L.); Salep und Quitte (Cydonia
oblonga MILL.), vorzugsweise in Form von deren Extrakt, jeweils
in Mengen von 0,5 bis 20 Gew.-%, insbesondere 1 bis 10 Gew.-%, bevorzugt
2 bis 7,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 3 bis 5 Gew.-%, bezogen auf
die pharmazeutische Zubereitung.
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Im
Rahmen der erfindungsgemäßen Kombination
bzw. pharmazeutischen Zubereitung wirkt die erfindungsgemäße Schleimdrogenkombination,
insbesondere die Kombination von Isländischem Moos einerseits und
mindestens einer weiteren Schleimdroge andererseits, besonders reizlindernd,
insbesondere in Zusammenwirkung mit den übrigen Bestandteilen, da die
Schleimdrogenkombination, insbesondere die Kombination von Isländischem
Moos einerseits und mindestens einer weiteren Schleimdroge andererseits,
benetzende Stoffe enthält,
welche die angegriffenen Schleimhäute des Mund-/Rachenraums benetzen
und sozusagen einhüllen,
die Schleimhäute
auf diese Weise vor störenden äußeren Reizen
abschirmen und dazu beitragen, daß die natürliche Schutzfunktion der Schleimhäute im Mund-
und Rachenraum unterstützt
wird. Die pharmazeutische Zubereitung nach der vorliegenden Erfindung
in Form einer flüssigen
Dosierung ist bei ihrer Applikation sozusagen wie ein "innerer Handschuh" in der Mundhöhle bzw.
im Mund-/Rachenraum anzusehen.
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Aufgrund
ihrer relativ langen Verweildauer im Mund- und Rachenraum sorgt
die erfindungsgemäße Zubereitung
außerdem
für die
natürliche
Anregung des Speichelflusses, welcher dadurch wiederum zu einer Befeuchtung
der ausgetrockneten Schleimhäute
führt.
Dadurch werden vielfältige
Störfaktoren,
die zu Schleimhautreizungen führen,
beseitigt, und es kommt zu einer wohltuenden Befeuchtung der Mund-
und Rachenschleimhaut.
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Die
erfindungsgemäße pharmazeutische
Zubereitung wirkt aber nicht nur reizlindernd und befeuchtend, sondern
darüber
hinaus auch bakterizid und antimikrobiell. Deshalb ist sie für die zuvor
genannten Indikationen besonders geeignet.
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Wie
zuvor beschrieben, enthält
die erfindungsgemäße pharmazeutische
Zubereitung aufgrund des Vorhandenseins der Kombination mindestens
zweier Schleimdrogen bzw. von deren Extrakten, insbesondere aufgrund
des Vorhandenseins der Kombination von Isländischem Moos einerseits und
mindestens einer weiteren Schleimdroge andererseits, Schleimstoffe,
welche eine physikalische Abdeckung der Schleimhaut ergeben und über diese
Barriere den darunterliegenden Zellen die Möglichkeit geben, sich zu regenerieren.
Diese Schleimhautbarriere hat keine Verbindung chemischer Art mit
den Zellen, sondern beruht nur auf einer physikalischen Wirkung.
Deshalb ist die erfindungsgemäße pharmazeutische
Zubereitung besonders gut verträglich,
insbesondere auch für
Kinder oder aber für
Schwangere und stillende Personen. Aufgrund der Tatsache, daß die Anwendung
der erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zubereitung mit keinerlei Nebenwirkungen verbunden ist, ist die
erfindungsgemäße pharmazeutische
Zubereitung insbesondere zur Behandlung der vorgenannten Patienten-
bzw. Personengruppen geeignet.
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Wie
vorstehend geschildert, wird durch die Inhaltsstoffe der erfindungsgemäß eingesetzten
Schleimdrogenkombination, insbesondere der Kombination von Isländischem
Moos einerseits und mindestens einer weiteren Schleimdroge andererseits,
eine Schutzschicht auf der Schleimhaut des Mund-/Rachenraums ausgebildet,
wodurch Reizeinwirkungen von den Schleimhäuten ferngehalten werden und
die Entstehung von Husten gehemmt wird. Auf diese Weise eignet sich
die erfindungsgemäße pharmazeutische
Zubereitung nicht nur zur prophylaktischen und/oder therapeutischen
Behandlung von Schleimhautreizungen und Schleimhautläsionen im
Mund- und Rachenraum sowie von Austrocknungen der Schleimhäute im Bereich
des Mund- und Rachenraums, sondern insbesondere auch von Husten
und Hustenreiz, insbesondere von trockenem Reizhusten.
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Die
erfindungsgemäße pharmazeutische
Zubereitung kann insbesondere in Form eines sogenannten Hustensaftes
zur Linderung von Hustenreiz bei Erkältungskrankheiten der Atemwege
zur Bekämpfung
dieses lästigen
Hustenreizes eingesetzt werden, ohne daß der natürliche und sinnvolle Hustenreflex
unterdrückt
wird.
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Darüber hinaus
eignet sich die erfindungsgemäße pharmazeutische
Zusammensetzung auch zur prophylaktischen und/oder therapeutischen
Behandlung von Heiserkeit sowie von Bronchialkatharren und Bronchialasthma,
in den beiden letztgenannten Fällen
insbesondere zur unterstützenden
Anwendung bzw. Therapie.
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Die
Anmelderin hat überraschend
herausgefunden, daß sich
die Wirksamkeit der erfindungsgemäßen pharmazeutischen Zubereitung
noch dadurch steigern läßt, daß man außerdem mindestens
eine Zinkverbindung, insbesondere mindestens ein Zinksalz, vorzugsweise
Zinkgluconat oder Zinksulfat, besonders bevorzugt Zinkgluconat,
vorsieht, welches in die pharmazeutische Zubereitung nach der vorliegenden
Erfindung inkorporiert bzw. eingearbeitet wird.
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Die
Zinkverbindung hilft den betroffenen Zellen, freie Radikale zu neutralisieren,
und unterstützt
damit sinnvoll die zuvor geschilderten physikalischen Effekte von
Isländischem
Moos und Malve. Auf diese Weise wird die irritierte Schleimhaut
im Mund- und Rachenbereich mehrfach gegen Erreger und damit einhergehende freie
Radikale geschützt.
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Die
Menge an Zinkverbindung(en) kann in weiten Bereichen variieren.
Im allgemeinen liegt sie im Bereich von 0,001 bis 1 Gew.-%, insbesondere
0,05 bis 0,1 Gew.-%, bezogen auf die pharmazeutische Zubereitung
nach der vorliegenden Erfindung. Dennoch kann es anwendungsbedingt
gegebenenfalls vorteilhaft oder erforderlich sein, von den vorgenannten
Mengen abzuweichen.
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Neben
den vorgenannten Wirk- und/oder Inhaltsstoffen kann die erfindungsgemäße pharmazeutische Zubereitung
außerdem
noch weitere Wirk- und/oder Inhaltsstoffe enthalten, insbesondere
Verarbeitungshilfsmittel, Aromastoffe, Geschmacksstoffe, Süßstoffe
und Süßungsmittel,
Säuerungsmittel,
Stabilisatoren und/oder Antiseptika.
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Im
allgemeinen enthält
die erfindungsgemäße pharmazeutische
Zubereitung insbesondere Zucker und/oder Zuckeraustauschstoffe.
Die Menge an Zucker und/oder Zuckeraustauschstoffen kann in weiten
Bereichen variieren; insbesondere beträgt die Menge an Zucker und/oder
Zuckeraustauschstoffen, bezogen auf die pharmazeutische Zubereitung,
20 bis 80 Gew.-%, insbesondere 20 bis 60 Gew.-%, vorzugsweise 20
bis 50 Gew.-%, wobei es jedoch anwen dungsbedingt gegebenenfalls
vorteilhaft oder erforderlich sein kann, von den vorgenannten Mengen
abzuweichen.
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Im
Rahmen der erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zubereitungen können
Zucker und/oder Zuckeraustauschstoffe aller Art eingesetzt werden.
Beispiele für
erfindungsgemäß geeignete
Zucker sind beispielsweise Saccharose, Glucose, insbesondere Dextrose,
und Fructose. Die erfindungsgemäß geeigneten Zuckeraustauschstoffe
sind insbesondere ausgewählt
aus Zuckeralkoholen. Erfindungsgemäß bevorzugte Zuckeraustauschstoffe
sind ausgewählt
aus der Gruppe von Mannit, Xylit, Sorbit, Isomalt, Maltitsirup,
Lactit, Leucrose, Fructoligosacchariden, Glucanen und Polyglucose.
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Während Zucker
und Süßstoffe
gemeinsam als Süßungsmittel
bezeichnet werden, werden – im
Gegensatz zu den intensiv schmeckenden Süßstoffen – Zuckeraustauschstoffe technologisch
wie Saccharose eingesetzt, d. h. sie besitzen einen "Körper" und einen physiologischen Brennwert
("nutritive Zuckeraustauschstoffe"). Die Süßkraft entspricht
in weiten Grenzen etwa der von Saccharose. Der physiologische Vorteil
der Zuckeraustauschstoffe im Vergleich zu Saccharose liegt in der
insulinunhabhängigen
Metabolisierung (vorteilhaft z. B. für Diabetiker) und in der zum
Teil verminderten kariogenen Wirkung. Für einige Zuckeraustauschstoffe
(z. B. Xylit) ist eine antikariogene Wirkung beschrieben.
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Der
Begriff "Zuckeralkohol" ist die Gruppenbezeichnung
für die
aus Monosacchariden durch Reduktion der Carbonylgruppe entstehenden
Polyhydroxyverbindungen, die keine Zucker sind, gleichwohl aber
süß schmecken
und deshalb gegebenenfalls Verwendung als Zuckeraustauschstoffe
finden können.
Man unterscheidet bei diesen im allgemeinen kristallinen, wasserlöslichen
Polyolen nach der Anzahl der im Molekül enthaltenen Hydroxygruppen
sogenannte Tetrite, Pentite, Hexite usw. Natürlich vorkommende Zuckeralkohole sind
z. B. Glycerin, Threit und Erythrit, Adonit (Ribit), Arabit (früher: Lyxit)
und Xylit, Dulcit (Galactit), Mannit und Sorbit (Glucit).
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Für weitergehende
Einzelheiten zu den Begriffen "Zucker", "Zuckeraustauschstoffe" und "Zuckeralkohole" kann beispielsweise
verwiesen werden auf Römpp
Chemie-Lexikon, 10. Auflage, Band 6, Georg Thieme Verlag, Stuttgart/New
York, 1999, Seiten 5096 bis 5100, Stichworte: "Zucker", "Zuckeralkohole" und "Zuckeraustauschstoffe".
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Im
allgemeinen enthält
die pharmazeutische Zubereitung nach der vorliegenden Erfindung
die Wirk- und/oder Inhaltsstoffe in einer flüssigen Matrix bzw. Masse als
pharmakologisch unbedenklichem Träger, vorzugsweise auf Basis
von Wasser und/oder Alkoholen (z. B. Ethanol).
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Im
allgemeinen enthält
die pharmazeutische Zubereitung nach der vorliegenden Erfindung
Wasser und/oder Alkohol (z. B. Ethanol), vorzugsweise Wasser, in
Mengen von 30 bis 90 Gew.-%, insbesondere 35 bis 70 Gew.-%, bezogen
auf die pharmazeutische Zubereitung. Insbesondere zur besseren bzw.
nebenwirkungsfreien Anwendbarkeit im Fall der Behandlung von Kindern,
Stillenden und Schwangeren empfehlt es sich, die pharmazeutische
Zubereitung ohne Alkohol, d. h. nur auf der Basis von Wasser, zu
formulieren.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
enthält
die pharmazeutische Zubereitung nach der vorliegenden Erfindung
in Form einer flüssigen
Dosierung, insbesondere zur Anwendung als reizlinderndes Hustenmittel,
jeweils bezogen auf die pharmazeutische Zubereitung,
- – 0,5
bis 20 Gew.-%, insbesondere 1 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 2 bis
7,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 3 bis 5 Gew.-%, Isländisches
Moos, bevorzugt in Form von dessen Extrakt, insbesondere mit einem
Droge/Extrakt-Verhältnis
im Bereich von 0,5 : 1 bis 5 : 1,
- – 0,5
bis 20 Gew.-% mindestens einer weiteren Schleimdroge, insbesondere
ausgewählt
aus der Gruppe von Eibisch (Althaea officinalis L.), Spitzwegerich
(Plantago lanceolata L.), Boxhornklee (Trigonella foenum-graecum
L.), Salep und Quitte (Cydonia oblonga MILL.), bevorzugt in Form
von deren Extrakt, insbesondere mit einem Droge/Extrakt-Verhältnis im
Bereich von 0,5 : 1 bis 5 : 1,
- – gegebenenfalls
0,001 bis 1 Gew.-%, insbesondere 0,05 bis 0,1 Gew.-%, mindestens einer
Zinkverbindung, insbesondere mindestens eines Zinksalzes, vorzugsweise
Zinkgluconat oder Zinksulfat, besonders bevorzugt Zinkgluconat,
- – gegebenenfalls
20 bis 80 Gew.-%, insbesondere 20 bis 60 Gew.-%, vorzugsweise 20
bis 50 Gew.-%, Zucker und/oder Zuckeraustauschstoffe,
- – 30
bis 90 Gew.-%, insbesondere 35 bis 70 Gew.-%, Wasser und/oder Alkohol,
vorzugsweise Wasser.
-
Die
pharmazeutische Zubereitung nach der vorliegenden Erfindung eignet
sich, wie vorstehend beschrieben, zur topischen und/oder peroralen
Anwendung, vorzugsweise im Mund- und Rachenraum.
-
Wie
zuvor beschrieben, eignet sich die pharmazeutische Zubereitung nach
der vorliegenden Erfindung insbesondere zur prophylaktischen und/oder
therapeutischen Behandlung von Husten und Hustenreiz, insbesondere
trockenem Reizhusten; Schleimhautreizungen und Schleimhautläsionen im
Mund- und Rachenraum; Austrocknungen der Schleimhäute im Bereich
des Mund- und Rachenraums; Heiserkeit; Bronchialkatharren und Bronchialasthma.
-
Wie
zuvor beschrieben, wird die erfindungsgemäße pharmazeutische Zubereitung
im allgemeinen in Form einer flüssigen
Dosierung, insbesondere in Form eines Sirups, appliziert. Eine hochviskose
Darreichungsform in Form eines Sirups hat insbesondere den Vorteil,
daß die
Wirk- und/oder Inhaltsstoffe möglichst lange
in Kontakt mit den Schleimhäuten
stehen können.
-
Die
Herstellung der erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zubereitung kann in an sich bekannter Art und Weise erfolgen. Für weitergehende
Einzelheiten kann auf die nachfolgenden Ausführungsbeispiele verwiesen werden.
Insbesondere werden zu Zwecken der Herstellung der erfindungsgemäßen pharmazeutischen Zubereitung
die einzelnen Wirk- und/oder Inhaltsstoffe in geeigneten Vorrichtungen
homogen miteinander zu der anwendungsfertigen Applikationsform vermischt.
-
Wie
zuvor beschrieben, eignet sich die erfindungsgemäße pharmazeutische Zubereitung,
wie zuvor beschrieben, insbesondere zur Verwendung zur prophylaktischen
und/oder therapeutischen Behandlung von bzw. zur Herstellung eines
Arzneimittels zur prophylaktischen und/oder therapeutischen Behand lung
von Husten und Hustenreiz, insbesondere trockenem Reizhusten; Schleimhautreizungen
und Schleimhautläsionen
im Mund- und Rachenraum; Austrocknungen der Schleimhäute im Bereich
des Mund- und Rachenraums; Heiserkeit; Bronchialkatharren und Bronchialasthma.
-
Für die bestimmungsgemäße Verwendung
wird die pharmazeutische Zubereitung im allgemeinen in einer Tagesdosis
von 30 bis 80 ml, vorzugsweise 40 bis 50 ml, bzw. von 35 bis 96
g, vorzugsweise 45 bis 60 g, verabreicht.
-
Weiterer
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Kombination mindestens
zweier Schleimdrogen, insbesondere eine Kombination von Isländischem
Moos (Lichen islandicus) und mindestens einer weiteren Schleimdroge,
insbesondere ausgewählt
aus der Gruppe von Eibisch (Althaea officinalis L.), Spitzwegerich (Plantago
lanceolata L.), Boxhornklee (Trigonella foenumgraecum L.), Salep
und Quitte (Cydonia oblonga MILL.), vorzugsweise in Form von deren
jeweiligen Extrakten, gegebenenfalls zusammen mit mindestens einer Zinkverbindung,
wie zuvor definiert, insbesondere zur Verwendung zur prophylaktischen
und/oder therapeutischen Behandlung von bzw. zur Herstellung eines
Arzneimittels zur prophylaktischen und/oder therapeutischen Behandlung
von Husten und Hustenreiz, insbesondere trockenem Reizhusten; Schleimhautreizungen und
Schleimhautläsionen
im Mund- und Rachenraum; Austrocknungen der Schleimhäute im Bereich
des Mund- und Rachenraums; Heiserkeit; Bronchialkatharren und Bronchialasthma.
In bezug auf die erfindungsgemäße Kombination
gelten die vorstehenden Ausführungen
zu der erfindungsgemäßen Zubereitung
entsprechend, so daß zur
Vermeidung von Wiederholungen hierauf verwiesen kann.
-
Weitere
Ausgestaltungen, Abwandlungen und Variationen sowie Vorteile der
vorliegenden Erfindung sind für
den Fachmann beim Lesen der Beschreibung ohne weiteres erkennbar
und realisierbar, ohne daß er dabei
den Rahmen der vorliegenden Erfindung verläßt.
-
Die
folgenden Ausführungsbeispiele
dienen lediglich der Veranschaulichung der vorliegenden Erfindung,
ohne sie jedoch hierauf zu beschränken.
-
Ausführungsbeispiele:
-
Herstellungsbeispiel:
-
Eine
pharmazeutische Zubereitung nach der vorliegenden Erfindung in Form
einer flüssigen
Dosierung wird ausgehend von den folgenden Bestandteilen bzw. Wirk-
und/oder Inhaltsstoffen hergestellt:
100 ml eines erfindungsgemäßen Sirups
enthalten:
| Isländisches
Moos (Extrakt 1 : 1) | 5,56
g |
| Eibischextrakt
(1 : 1) | 5,56
g |
| Zinkgluconat
(entspr. 5 mg Zn/45 ml) | 0,0774
g |
| Kaliumsorbat | 0,241
g |
| Maltitol-Lösung (50
% D-Maltitol) | 58,0
bis 73,0 g |
| Hustenkräuteraroma | 0,60
g |
| gereinigtes
Wasser | 50,0
bis 35,0 g |
| gesamt
ca. | 120,000 g |
-
Die
Dichte des erfindungsgemäßen Sirups
bei 20 °C
beträgt
ca. 1,2 g/ml. Die empfohlene Tagesdosis liegt beispielsweise bei
etwa 45 ml bzw. 54 g.
-
In
gleicher Weise werden zwei Vergleichszubereitungen formuliert, wobei
die erste Vergleichszubereitung (Vergleichszubereitung I) nur den
Extrakt von Isländischem
Moos in den vorgenannten Mengen enthält (d. h. die Anteile an Eibischextrakt
und Zinkgluconat sind durch einen entsprechenden Anteil an gereinigtem Wasser
ersetzt) und die zweite Vergleichszubereitung (Vergleichszubereitung
II) nur Eibischextrakt in den vorgenannten Mengen enthält (d. h.
die Anteile an Extrakt von Isländischem
Moos und Zinkgluconat sind durch einen entsprechenden Anteil an
gereinigtem Wasser ersetzt).
-
Anwendungsbeispiel:
-
Fünfzehn Patienten
mit trockenem Reizhusten und Heiserkeit infolge von Erkältungserkrankungen, einhergehend
mit einer Irritation der Schleimhäute im Mund- und Rachenbereich,
wurden mit den im vorangehenden Herstellungsbeispiel beschriebenen
pharmazeutischen Zubereitungen in Form der zuvor beschriebenen Sirupe
therapiert, wobei jeweils eine Gesamttagesdosis von 45 ml bzw. 54
g durch dreifache Gabe jeweils gleicher Mengen verabreicht wurde.
-
Bei
fünf Patienten
wurde die erfindungsgemäße pharmazeutische
Zubereitung, wie im vorhergehenden Herstellungsbeispiel beschrieben,
eingesetzt, während
bei fünf
der übrigen
zehn Patienten die Vergleichszubereitung I und bei den verbleibenden
fünf der übrigen zehn
Patienten die Vergleichszubereitung II zur Anwendung kam. Bei einer
siebentätigen
Anwendung der jeweiligen pharmazeutischen Zubereitungen konnte mit der
erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zubereitung der Reizhusten und die Heiserkeit sowie die Schleimhautirritationen
im Mund-/Rachenraum vollständig
austherapiert werden, während
bei den übrigen
Patienten, die mit den beiden Vergleichszubereitungen therapiert
wurden, zwar eine gewisse Linderung der Symptome beobachtet werden
konnte, jedoch nicht deren vollständiges Verschwinden; vielmehr
trat eine Austherapierung erst nach mehr als zehn Tagen ein.
-
Die
Untersuchungen zeigen, daß die
Anwendung der erfindungsgemäßen Zubereitung
in Form einer Kombination von Extrakten von Isländischem Moos und Eibisch zusammen
mit Zinkgluconat einen deutlich gesteigerten Therapieerfolg bewirkt,
da durch die erfindungsgemäße Zubereitung
ein verbesserter Therapieerfolg – Verschwinden der Symptome – erreicht
wird.
-
Die
erfindungsgemäße pharmazeutische
Zubereitung führt
bei der Behandlung von trockenem Reizhusten und Heiserkeit, einhergehend
mit einer Irritation der Schleimhäute des Mund-/Rachenraums,
zu einer eindrucksvollen Besserung der hiermit einhergehenden Symptome.
Hierin liegt ein entscheidender Vorteil der erfindungsgemäßen Kombination.