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Die
Erfindung betrifft bewegliche, verschiebbare Fenster- und Fassadenelemente
mit horizontal und vertikal beweglich gelagerten Dichtungen.
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Mobile
Trennwände
oder die erfindungsgemäß beweglichen,
verschiebbaren Fenster- und Fassadenelemente können zur schnellen Veränderung einer
Raumaufteilung und/oder der sicheren Absperrung von breiten Eingängen dienen.
Letzteres beispielsweise oft anzutreffen bei Warenhäusern, Banken
oder anderen öffentlichen
Gebäuden,
wobei die mit großen
Glasflächen
versehenen Fensterelemente auch als stabil und vor Ort fest installierbare
Bauteile für
Wintergärten
geeignet sind. In diese letztgenannten Elementen ist es außerdem möglich, weitere gewünschte Elemente,
wie Türen
oder Dreh-/Kippfenster einzusetzen.
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Die
zu beschreibenden beweglichen, verschiebbaren Fenster- und Fassadenelemente
erfüllen
dabei die Funktionen des Schallschutzes, der Wärmedämmung und der Tageslichtaufnahme
in angrenzenden Räumen,
wobei sie – bestehend
aus manuell verfahrbaren Einzelelementen – leicht handhabbar sind und
eine unabhängig
vom Gewicht eines Einzelelementes arbeitende Dichtmechanik, mindestens
bodenseitig an jedem Element, und dort an den horizontalen und vertikalen
Kantenabschlüssen
ohne Versatz derselben eine Dichtwirkung erbringt. Die Stabilität der Einzelelemente
innerhalb einer Anordnung von mehreren beweglichen, verschiebbaren Fenster-
und Fassadenelemente ist durch eine besondere formschlüssige Gestaltung
der Vertikalseiten an den Einzelelementen gegeben, wobei zusätzlich jedes
Element gegen den Fußboden
und die deckenseitige Laufschiene anpressbar ist.
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Dem
Stand der Technik gemäß sind eine Vielzahl
von Lösungen
bekannt, bei denen Wandelemente in Laufschienen eingehängt sind,
wobei auch bei einigen zusätzlich
noch eine Führung
durch in den Fußboden
eingelassene Schienen erforderlich ist.
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So
ist aus
EP 725 192 A1 eine
Trennwand mit Abschlussschieber bekannt. Hier hängen die einzelnen Wandelemente
in einer Laufschiene. Die Wandelemente müssen über an ihren Horizontalseiten
angeordnete Boden- und Deckenleisten, die mittels eines Bewegungsmechanismus
ein- und ausgefahren werden können,
abgedichtet und stabilisiert werden. Hier ist eine exakte Führung einzuhalten,
die bei unebenen Böden/Decken
schwer reali sierbar ist. Die Bodenschienen stellen zudem Stolperfallen, nach
Einfahren der Wandelemente in eine Parksituation, dar.
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Nach
dem gleichen Prinzip arbeiten die Lösungen, wie sie in
EP 629 752 BI oder
in dem US-Patent 4,841.689 dargeboten sind.
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Über einen
Scherenmechanismus wird in der US-Patentschrift 3.253.552 eine mobile
Trennwand in seiner Schließstellung
mit einem bodenseitigen Dichtungselement abgedichtet.
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Nach
einem Vorschlag aus der österreichischen
Patentschrift 325 262 muss eine im Boden befindliche Dichtungsleiste
von unten gegen das Wandelement mittels einer Hebeeinrichtung gedrückt werden.
Hier besteht besonders die Gefahr darin, dass das Wandelement die
Laufrollen in der Führungsschiene
an der Decke aushebt, das Wandelement seitlich verkantet und eine
vertikale Abdichtung nicht mehr gegeben ist.
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In
EP 586 854 A2 wird
dargelegt, wie die einzelnen Elemente in geschlossenem Zustand fixiert werden.
Dazu wird ein sogenannter Dichtungsschieber verwendet.
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Gemäß der Patentschrift
DE 199 32 897 C2 wird
eine mobile Trennwand vorgeschlagen, wobei hier die Laufschiene,
in der ein auf Rollen gelagertes Wandelement geführt ist, in einem Führungsprofil vertikal
absenkbar ist. In der abgesenkten Position lastet das gesamte Elementgewicht
auf der unteren Dichtleiste und die obere Abdichtung kann dabei
wirkungslos werden. Das betrifft beide Varianten des Absenkens (Exzenter,
luftgefüllter
Schlauch). Hinzu kommt, dass die Laufwagen nebst Rollen beim Absenken
in der Laufschiene ungewollt angehoben werden.
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Das
Absenken einer kompletten Mobilwand in dieser Art bzw. das Anheben
bedarf eines großen Energie-
und Konstruktionsaufwandes, was technisch nur schwer umsetzbar ist.
Bei der Teilung der Laufschiene – entsprechend der Breite eines
jeden Elementes – besteht
die Gefahr des Verkantens der Elemente und der Laufschiene, was
zwangsläufig
die Funktion erheblich beeinträchtigt.
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Wie
dem Stand der Technik zu entnehmen ist, gibt es eine Vielzahl von
Einzellösungen, die
für sich
gesehen ihre Berechtigung haben, aber dabei immer wieder die Forderungen
einer einfachen, unkomplizierten und störungsfreien Funktion und Bauweise
nicht vollständig
erfüllen
und damit vor allem auch nicht sicher und fest vor Ort aufsetzbare
Fenster- und Fassadenelemente, die nur in einer deckenseitigen Laufschiene
geführt
sind, konzipiert werden können.
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Es
muss daher nach einer grundsätzlich
einfacheren Lösung
gesucht werden, mit der die dargelegten Nachteile überwunden
werden.
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Damit
ist es Aufgabe der Erfindung, bewegliche verschiebbare Fenster-
und Fassadenelemente mit horizontal und vertikal beweglich gelagerten Dichtungen,
bestehend aus in feststehenden Laufschienen verschieblichen Einzelelementen
vorzuschlagen, wobei horizontale Dichtelemente, die insbesondere
bodenseitig ausgefahren werden können, manuell
oder motorisch eine Verpressung an der Laufschiene und am Boden
erfolgen kann, die durch Schraubenfedern in der Dichtmechanik gedämpft ist und
ein Endschalter bei motorischem Betrieb das Ausfahren der Dichtmechanik
begrenzt sowie alle beweglichen Teile zum Ausfahren der Dichtmechanik sich
dabei in den Rahmenlängsseiten
und einer bodenseitigen Rahmenquerseite befinden. Die Stabilität und Abdichtung
an der Vertikalseite der Wandelemente soll durch eine besondere
Profilgestaltung, die auch Mittel einer Teleskopierbarkeit – mindestens
im Bereich eines Wandanschlusses vorhanden – aufweist, gesichert sein.
Die erfindungsgemäße Lösung soll
dazu beitragen, dass die beweglichen, verschiebbaren Fenster- und
Fassadenelemente in keiner Phase während ihrer Handhabung die
Rollenwagen in der Laufschiene ausheben.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe wie folgt gelöst,
wobei hinsichtlich des grundlegenden erfinderischen Gedankens auf
den Schutzanspruch 1 verwiesen wird.
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Die
weitere Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich aus den Schutzansprüchen 2 bis
6.
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Folgende
ergänzende
Hinweise zur erfinderischen Lehre sind erforderlich.
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Die
beweglichen, verschiebbaren Fenster- und Fassadenelemente der erfindungsgemäßen Art besitzen
möglichst
große
Glasflächen,
die in möglichst
schmalen Rahmenbauteile eingebunden sind. Dabei gelingt es auch
z. B. Sicherheitsglas bis zu einer Glasstärke von 60 mm zu fassen und
Fenster- und Fassadenelemente maximal in den Abmessungen 1.200 mm
Breite und 5.000 mm Höhe
konstruktiv auszulegen. Die damit zwangsläufig steigende Gewichtszunahme
der Einzelelemente ist jedoch bei der Verschiebung und Verpressung
beherrschbar, wenn die vorgesehenen Antriebsmechanismen für die horizontale
Abdichtung an Decken- und Fußbodenbereichen
in den Rahmenbauteilen dem angepasst, jeweils nach der einen oder
einer zweiten Variante eingebaut sind, was noch näher erläutert wird.
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Glasfronten
an Gebäudeaußenwänden oder zur
Konzipierung des Aufbaus von Wintergärten besitzen oft auch kleinere
Abmessungen als oben angegeben und sind daher von geringerem Gewicht, sodass
eine manuelle Handhabung der Fenster- und Fassadenelemente leicht
zu bewerkstelligen ist.
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Ein
derartiges Fassadenelement mit großer Glasfläche ist wie folgt aufgebaut:
Alle
Rahmenelemente bestehen insbesondere aus leichtmetallischen Werkstoffen,
wobei diese, zusammengesetzt aus vorgefertigten Profilen und metallischem
Flachmaterial, neue Profilformen ergeben, die z. B. an den Rahmenlängsseiten
aneinandergeschobene Fenster- oder Fassadenelemente formschlüssig nach
dem Nut-Federprinzip ineinander greifen lassen. Zur Schall- und/oder
Wärmedämmung besitzt
jede Rahmenlängsseite
außen
und innen eingeschobene Gummilängsprofile.
In mindestens einer dieser Rahmenlängsseiten befindet sich in
einer Höhe
von ca. 1.200 mm der Zugang zu einem Eckwinkelgetriebe, welches
abtriebsseitig über
ein aufsteckbares Vierkantrohr mit einem weiteren Eckwinkelgetriebe
in Wirkverbindung steht, wobei letzteres unten in einer Rahmenlängsseite
und am Anfang der dort ansetzenden Rahmenquerseite positioniert
ist. Dieses unten eingesetzte Eckwinkelgetriebe treibt abtriebsseitig
eine Gewindespindel an, die mindestens einen in der unteren Rahmenseite
integrierten Spindel-Exzenter in Form eines Scherenmechanismus zu
einer vertikalen Hub-/Senkbewegung veranlasst. Im Schnittpunkt der
Schenkel des Scherenmechanismus befindet sich eine Aufhängung für eine definiert
seitlich, d. h. horizontal Bodenunebenheiten ausgleichende Dichtleiste,
die z. B. mittels Handkurbelbetätigung
am oberen Eckwinkelgetriebe vom Boden gelöst oder dort unverrückbar fest
aufgesetzt wird. Eine erfolgende Anpressung am Boden, verstärkt durch
das Elementengewicht, führt
auch dazu, dass der konstruktiv vorgesehene Luftspalt zwischen oberer
Rahmenquerseite und Laufschiene überbrückt wird
und auch hier eine ortsfeste Verbindung besteht.
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An
der Aufhängung
des einen oder von mehreren vorgesehenen Spindel-Exzenters/-n ist
jeweils in Richtung der dort befestigten Dichtleiste ein Druckausgleich
mittels Federkraft vorgesehen. Außerdem verhindert ein Endanschlag
eine Überbelastung
der Dichtleiste und der Dichtung an der oberen Rahmenquerseite.
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Die
Verpressung seitlich ineinandergefahrener Fenster- und Fassadenelemente
bzgl. ihrer Rahmenlängsseiten
kann mittels einer teleskopierbaren und vertikalen entsprechend
profilierten Endleiste, die gebäudeseitig
einmal vorhanden sein soll, verstärkt werden.
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Handelt
es sich um recht große
und schwere Fenster- und Fassadenelemente, dann wird der Antriebsmechanismus
in die obere Rahmenquerleiste verlegt und die Abdichtung des Elementes
erfolgt durch gleichseitig ausfahrbare Dichtleisten aus der oberen
und unteren Rahmenquerleiste gleichmäßig, wie bereits in DE mit
dem Az. 10 2006 013/120.7 beschrieben.
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Es
ist denkbar, dass zusätzlich
in die erfindungsgemäß ausgebildeten
Fenster- und Fassadenelemente, Türen
und/oder Dreh-/Kippfenster eingebunden sind.
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Die
Erfindung soll nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels näher beschrieben
werden.
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Dabei
zeigen die Figuren:
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1:
Fenster- und/oder Fassadenelemente in Seitenansicht und Schnittdarstellung
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2:
Fenster- und/oder Fassadenelemente mit einer an einer Rahmenlängsseite
integrierten Teleskopiereinrichtung zur vertikalen Verpressung der
Elemente
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3:
prinzipielle Detaildarstellung
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- 1
- obere
Dichtleiste
- 2
- abgeschrägter Fensterrahmen
- 3
- Glasscheibe
- 4
- Scherenhubmechanismus
- 5
- Blende
- 6
- heb-
und senkbares Dichtprofil
- 7
- Wanddichtleiste
- 8
- Teleskopelement
- 9
- vertikales
Rahmenprofil
- 10
- horizontales
Rahmenprofil
- 11
- oberes
Eckwinkelgetriebe
- 12
- unteres
Eckwinkelgetriebe
- 13
- Vierkantrohr
- 14
- Antriebswelle
- 15
- Gleitsteine
- 16
- Scherenschenkel
- 17
- Schraubenfeder
- 18
- Befestigung
- 19
- untere
Dichtleiste
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Die
aus mehreren Einzelprofilen zusammengesetzten vertikalen und horizontalen
Rahmenprofile 9, 10 bestehen vorzugsweise aus
Aluminium und sie enthalten alle bedienrelevanten Einzelteile zum
Ein- und Ausfahren der unteren Dichtleiste 19 und zum Anheben
des Fenster- und/oder Fassadenelementes, damit es mit der oberen
Dichtleiste 1 fest an der Laufschiene (nicht näher dargestellt)
anpressbar ist.
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Etwa
in der Höhe
von 1.200 mm befindet sich in der Außenprofilierung (Feder) des
einen vertikalen Rahmenprofils 9 der Ansatz zu einem Eckwinkelgetriebe 11,
in welchem eine Handkurbel zur Betätigung der vorgenannten Dichtfunktion
einführbar
ist. So kann jedes Fenster- und/oder Fassadenelemente separat positioniert
und vor Ort fixiert werden.
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Die Übertragung
des Antriebs vom oberen Eckwinkelgetriebe 11 in ein unteres
Eckwinkelgetriebe 12 erfolgt mittels eines Vierkantrohres 13.
An die Abtriebsseite des unteren Eckwinkelgetriebes 12 ist eine
Antriebswelle 14 fest angebracht, die mit den Scherenschenkeln 16 in
Wirkverbindung steht. Durch Öffnen
und schließen
der Scherenwinkel 16, bei gleichzeitiger horizontaler Bewegung
der Gleitsteine 15 in einer Führungsbahn des unteren, horizontalen Rahmenprofils 10 ist
ein Heben und Senken der unteren Dichtleiste 19 möglich, die über die
Befestigung 18 im Schnittpunkt der Scherenschenkel 16 mit
weiteren Befestigungsmitteln dort angebracht ist.
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Die
untere Dichtleiste 19 ist in Tandemausführung (abschließend innen
und außen
am unteren horizontalen Rahmenprofil 10) ausgebildet und
gleitet in Führungsbahnen
(nicht näher
dargestellt) ohne seitlichen Versatz zur Gesamtfläche des
Fenster- und/oder Fassadenelementes. Zum Ausgleich der Kurbelkraft
oder eines ggf. elektromotorischen Antriebes befindet sich zwischen
dem Drehpunkt der Scherenschenkel 16 und der Befestigung 18 eine metallische
Schraubenfeder 17.
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Der
Scherenhubmechanismus 4, der sich an das untere, horizontale
Rahmenprofil 10 konstruktiv anschließt, wird innen und außen am Fenster- und/oder
Fassadenelement von einer Blende 5 abgedeckt.
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Die
vertikale Verpressung der einzelnen, eingefahrenen Fenster- und/oder
Fassadenelemente in eine Wanddichtleiste 7 erfolgt mittels
eines vorzugsweise elektromotorisch betriebenen Teleskopelementes 8.
Es ist denkbar, dass über
ein drittes, unteres Eckwinkelgetriebe und ein oder mehrere Scherenhubmechanismen 4 auch
eine vertikale Dichtleiste, integriert in einem vertikalen Rahmenprofil 9,
bedienbar ist.
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Die
Vorteile der Erfindung bestehen insbesondere darin:
- – es
handelt sich um Einzelelemente (die erfindungsgemäßen Fenster-
und/oder Fassadenelemente), wodurch viele Parkmöglichkeiten entstehen
- – es
erfolgt eine Abdichtung (schalltechnisch und thermisch) über miteinander
gekoppelten Spezialgetriebe zwischen Fußboden und Laufschiene, wobei
eine absolut, ortsfeste Lage jedes Elementes erreicht wird
- – es
sind keine Bodenschwellen und -schienen vorhanden und es existieren
somit auch keine Stolperfallen
- – Dichtheit
gegen Witterungseinflüsse
(Regen, Schnee, Wind)
- – Elementeabmessungen
von 1.200 mm Breite und 5.000 mm Höhe denkbar
- – Sicherheitsglas
bis 60 mm Stärke
einbaubar
- – die
Ausfahrbarkeit der Dichtleiste kann auch nach oben verlegt werden
oder zusätzlich
vorhanden sein
- – zusätzlich können Fenster-
und/oder Türen
in die Elemente eingebaut werden
- – in
die Dichtleiste/-n können
Sicherungsbolzen zur Erhöhung
der Einbruchsicherheit integriert werden.