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Die
Erfindung betrifft Druckeinheiten mit mehreren Druckwerken gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Aus
der
WO 2004/080716
A1 ist eine Druckeinheit bekannt, die als H-Druckeinheit
ausgebildet ist. Weiterhin ist es aus dieser Druckschrift bekannt, eine
Druckplatte einem Plattenzylinder im Winkelbereich zwischen dem
ihm zugeordneten Feuchtwerk und dem ihm zugeordneten Farbwerk zuzuführen.
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Aus
der
WO 2004/085160
A1 ist eine Plattenwechselvorrichtung für die
Druckplatten des Plattenzylinders einer Druckmaschine bekannt, die
mehrere Plattenzylinder aufweisen kann. Die Plattenwechselvorrichtung
kann eine Kassette mit einem Zuführschacht und einem Abführschacht
umfassen. Die jeweilige Kassette kann oberhalb oder unterhalb einer
durch die Rotationsachse des zugeordneten Plattenzylinders verlaufenden
Horizontalen angeordnet sein. Die Druckschrift zeigt des Weiteren
einen Druckturm mit übereinander angeordneten U-Druckeinheiten.
Sämtlichen Plattenzylindern ist jeweils eine eine Kassette
umfassende Plattenwechselvorrichtung zugeordnet. Die jeweilige Plattenwechselvorrichtung
ist im Falle sämtlicher Plattenzylinder stets oberhalb
einer durch die Rotationsachse des zugeordneten Plattenzylinders
verlaufenden Horizontalen angeordnet. Schließlich ist diese
bekannte Plattenwechselvorrichtung im Falle sämtlicher
Plattenzylinder stets am gleichen Umfangsbereich des jeweils zugeordneten
Plattenzylinders angeordnet.
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Die
EP 0 710 558 A1 und
die
WO 03/031180 A2 offenbaren
eine Neunzylindersatellitendruckeinheit mit paarweisen Antrieb der
Druckwerke.
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Die
DE 43 22 027 A1 offenbart
eine Vorrichtung zum Wechseln von Platten mit einem abgekanteten,
vorlaufenden Ende. Das abgekantete Ende der Platte für
den oberen Plattenzylinder weist nach oben und das abgekantete Ende
der Platte für den unteren Plattenzylinder weist nach unten.
Dabei ist ein Zufuhrschacht für die einzige Platte pro
Formzylinder annähernd waagrecht angeordnet.
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Die
DE 37 21 879 C2 beschreibt
eine Druckmaschine mit zwei nebeneinander angeordneten Plattenzylindern,
wobei die Abfuhr der Druckplatten beim rechten Plattenzylinder von
oben und beim linken Plattenzylinder von unten erfolgt.
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Die
nachveröffentlichte
DE 10 2004 052 020 A1 zeigt eine Neunzylinder-Satelliten-Druckeinheit mit
Plattenwechselvorrichtungen.
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Die
DE 198 04 106 A1 zeigt
bei zwei übereinander angeordneten Plattenzylinder die
Zuführung der Druckplatte beim oberen Plattenzylinder unterhalb
dessen Rotationsachse und beim unteren Plattenzylinder oberhalb
dessen Rotationsachse.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Druckeinheiten mit mehreren
Druckwerken zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale
des Anspruchs 1 gelöst.
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Die
mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass nach der erfindungsgemäßen Lösung
die Plattenzylinder einer Druckeinheit auch dann mit Plattenwechselvorrichtungen
zusammenarbeiten können, wenn unterschiedliche, insbesondere
sich seitlich gegenüberliegende Plattenzylinder der Druckeinheit
gleiche Drehrichtungen aufweisen, aber von gegenüberliegenden Seiten
her bedient werden. Dies ist insbesondere auch bei Satelliten-Druckeinheiten,
beispielsweise Neun-Zylinder-Satelliten-Druckeinheiten der Fall,
bei denen benachbarte, aber von gegenüberliegenden Seiten
bediente Druckzylinder jeweils gleiche Drehrichtungen aufweisen.
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Die
Erfindung ermöglicht es somit, unabhängig von
der jeweiligen Drehrichtung der Plattenzylinder sämtlichen
Plattenzylindern einer Druckeinheit oder eines Druckturms Plattenwechselvorrichtungen zuzuordnen,
wodurch ein Plattenwechsel äußerst rasch durchgeführt
werden kann und dementsprechend die Produktivität der Druckmaschine
gesteigert werden kann.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im
Folgenden näher beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 eine
Seitenansicht eines Achterturms mit zwei übereinander angeordneten
Neun-Zylinder-Satelliten-Druckeinheiten und Plattenwechselvorrichtungen
für alle Plattenzylinder,
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2 eine
Seitenansicht einer alternativen Ausgestaltung eines Achterturms,
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3 eine
Druckplatte mit rechtwinklig abgekantetem vorlaufendem Ende,
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4 eine
Schnittdarstellung einer Haltevorrichtung für eine auf
einen Plattenzylinder aufgespannte Druckplatte,
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5 eine
schematische Darstellung des Aufziehens von Druckplatten auf einen
Plattenzylinder,
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6 eine
weitere schematische Darstellung des Aufziehens einer Druckplatte
auf einen Plattenzylinder,
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7 eine
schematische Seitenansicht eines Druckformmagazins,
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8 eine
schematische Seitenansicht einer alternativen Ausgestaltung eines
Druckformmagazins,
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9 eine
Seitenansicht einer Ausführungsform einer Plattenwechselvorrichtung,
die die Druckplatten an einen Plattenzylinder von oben zu- bzw. abführt,
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10 die
Plattenwechselvorrichten nach 9 mit einer
weiteren zuzuführenden Druckplatte,
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11 die
Plattenwechselvorrichtung nach 9 bzw. 10 in
einem ersten Betriebszustand des Plattenwechsels,
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12 die
Plattenwechselvorrichten nach 9 bzw. 10 in
einem weiteren Betriebszustand,
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13 die
Plattenwechselvorrichten nach 9 bzw. 10 in
einem weiteren Betriebszustand,
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14 die
Plattenwechselvorrichten nach 9 bzw. 10 in
einem weiteren Betriebszustand,
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15 eine
Seitenansicht einer Ausführungsform einer Plattenwechselvorrichtung,
die die Druckplatten an einen Plattenzylinder von unten zu- bzw.
abführt,
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16 eine
Seitenansicht einer alternativen Ausgestaltung eines Achterturms,
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17 die
untere Neun-Zylinder-Satelliten-Druckeinheit des Achterturms nach 16,
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18 eine
alternative Ausgestaltung einer unteren Neun-Zylinder-Satelliten-Druckeinheit
eines Achterturms,
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19 eine
perspektivische Darstellung eines Teils einer Satellitendruckeinheit
nach 16,
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20 eine
Seitenansicht einer alternativen Ausgestaltung eines Achterturms
mit Neun-Zylinder-Satelliten-Druckeinheiten,
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21 eine
Seitenansicht einer weiteren alternativen Ausgestaltung eines Achterturms
mit Neun-Zylinder-Satelliten-Druckeinheiten; und
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22 zwei übereinander
angeordnete Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheiten.
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Es
wird zunächst auf 1 Bezug
genommen, die einen aus zwei übereinander angeordneten, jeweils
sechs Platten breiten Druckeinheiten 16 und 17,
insbesondere aus Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheiten 16 und 17 (6/2-Druckeinheiten)
zusammengesetzten, als Achterturm 14 ausgebildeten Druckturm 14 zeigt.
Die untere, sechs Platten breite Neun-Zylinder-Satelliten-Druckeinheit 16 umfasst
ein Gestell 02, einen am Gestell 02 gelagerten
Zylinder 18, z. B. einen Satelliten- bzw. Gegendruckzylinder 18,
zwei untere, mit dem Satellitenzylinder 18 zusammenwirkende
Druckwerke 03; 04 und zwei obere, mit dem Satellitenzylinder 18 zusammenwirkende Druckwerke 21; 22.
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Jedes
Druckwerk 03; 04; 21; 22 umfasst
jeweils einen Zylinder 06, z. B. einen als Gummizylinder 06 ausgebildeten Übertragungszylinder 06,
einen Zylinder 07, z. B. einen als Plattenzylinder 07 ausgebildeten
Formzylinder 07, ein dem Plattenzylinder 07 zugeordnetes
Feuchtwerk 08 und ein dem Plattenzylinder 07 zugeordnetes
Farbwerk 09. Bei den Feuchtwerken 08 kann es sich
beispielsweise um Bürstenfeuchtwerke, um Filmfeuchtwerke
oder um Sprühfeuchtwerke handeln. Die Feuchtwerke 08 sind
aussenliegend angeordnet, um bei der späteren möglichen
Umrüstung flexibel in der Wahl der Drehrichtung zu sein.
Jeweils zwei Plattenzylinder 07; 07 sind in horizontaler
Richtung nebeneinander liegend angeordnet und liegen somit auf einer
gemeinsamen Horizontalen H.
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Die
Gummizylinder 06 der beiden unteren Druckwerke 03; 04 sind
mit geringem Abstand zueinander angeordnet und an den Gegendruckzylinder 18 angestellt.
Die Gummizylinder 06 der beiden obenliegenden Druckwerke 21; 22 sind
mit großem Abstand zueinander angeordnet und weisen im
Falle des Ausführungsbeispiels einen Winkelabstand α von
etwa 150° auf. Die Gummizylinder 06 der oberen beiden
Druckwerke 21; 22 können einen Winkelabstand α von
mindestens 90° oder mindestens 120° oder mindestens
140° aufweisen.
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Zwischen
den beiden oberen Druckwerken 21; 22 bzw. deren
Gummizylindern 06 ist eine Leitwalze oder ein Leitwalzenpaar 19 derart
angeordnet, dass die Bedruckstoff- bzw. Papierbahn 23 nicht
von den Gummizylindern 06 abgezogen wird, d. h. diese nicht
umschlingt, was für die Möglichkeit des Einsatzes
eines Imprinters wesentlich ist. Weiterhin ist im Raum zwischen
der einlaufenden und der auslaufenden Papierbahn 23 ausreichend
Platz, um eine Gegendruckzylinder-Reinigungseinrichtung 24 unterbringen
zu können, die ggf. durch die Wand des Gestells 02 hindurch
eingebaut werden kann. Das Reinigen des Gegendruckzylinders 18 kann
hierbei ohne das Herausnehmen der Papierbahn 23 erfolgen.
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Den
Gummizylindern 06 der Druckwerke 21; 22 ist
jeweils eine Gummituch-Wascheinrichtung 12 zugeordnet.
Den beiden Gummizylindern 06 der beiden unteren Druckwerke 03; 04 ist
eine gemeinsame Gummituch-Wascheinrichtung 26 zugeordnet, die von
unten senkrecht nach oben an die beiden Gummizylinder 06 anstellbar
ist und mit der sich die beiden zugeordneten Gummizylinder 06,
ggf. nach Ausbau des Gegendruckzylinders 18, reinigen lassen.
Es sind auch andere Anordnungen der Gummituch-Wascheinrichtungen 12 möglich.
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Den
Plattenzylindern 07 der Druckwerke 03; 04; 21; 22 ist
jeweils eine Plattenwechselvorrichtung 11 zugeordnet, um
das Auflegen von Druckplatten auf den jeweiligen Plattenzylinder 07 zu
automatisieren und zu beschleunigen. Bei den Plattenwechselvorrichtungen 11 kann
es sich um solche handeln, wie sie weiter unten näher erläutert
sind. Diese Plattenwechselvorrichtungen 11 sind beispielsweise
derart in der Druckeinheit 16; 17 angeordnet,
so dass mindestens eine Druckplatte 101 zunächst
ohne Krümmung eingeführt werden kann.
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Das
Antriebskonzept für dieses Ausführungsbeispiel
kann beispielsweise von fünf oder sechs Antrieben für
die Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 16 ausgehen. Nicht
zuletzt auch aufgrund der räumlich engen Lage der Gummizylinder 06 (kleine
Formate) sind vorzugsweise die Plattenzylinder 07 angetrieben,
von denen dann bei beispielsweise paarweisem Antrieb auf die Gummizylinder 06 abgetrieben
wird.
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Die
obere Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 17 entspricht
in ihrem Aufbau der unteren Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 16,
weist jedoch einen demgegenüber gespiegelten Aufbau auf. Hinsichtlich
einer detaillierten Beschreibung kann somit auf das Vorstehende
verwiesen werden. Insbesondere ist also die Anordnung der Druckwerke 03; 04; 21; 22 bzw.
Zylinder 06; 07; 18 der einen Druckeinheit 16 spiegelbildlich
zur Anordnung der Druckwerke 28; 29; 31; 32 bzw.
Zylinder 06; 07; 18 der anderen Druckeinheit 17.
Außerdem sind die Plattenwechselvorrichtungen 11 der
einen Druckeinheit 16 spiegelbildlich angeordnet zu den
Plattenwechselvorrichtungen 11 der anderen Druckeinheit 17.
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Die
obere Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 17 weist somit
ein Gestell 27 mit Bohrungen auf, die spiegelbildlich zu
denjenigen des Gestells 02 ausgebildet sind. Gegebenenfalls
kann das Gestell 27 bzw. Teile hiervon identisch ausgebildet
sein wie das Gestell 02, jedoch um 180° gedreht
auf das Gestell 02 aufgesetzt, was sich günstig
bei den Herstellungskosten auswirkt. Selbstverständlich
könnte anstelle der beiden gestapelten Gestelle 02; 27 auch
ein einziges gemeinsames Gestell für die beiden Neun-Zylinder-Satelliten-Druckeinheiten 16; 17 bzw.
den Druckturm 14 vorgesehen sein.
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Die
obere Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 17 umfasst somit
wiederum einen als Satellitenzylinder 18 dienenden Gegendruckzylinder 18 sowie vier
hieran angeordnete Druckwerke 28; 29; 31; 32. Die
Gummizylinder 06 der beiden unteren Druckwerke 28; 29 sind
nunmehr in großem Abstand zueinander angeordnet, während
die Gummizylinder 06 der beiden oberen Druckwerke 31; 32 mit
geringem Abstand zueinander angeordnet sind. Die oberen beiden Druckwerke 31; 32 sind
nach Art einer U-Druckeinheit angeordnet.
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Im
Achterturm 14 wird die zu bedruckende Bedruckstoffbahn 23 von
einem Zylinder 33 annähernd senkrecht nach unten
der unteren Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 16 zugeführt,
hier im Vierfarbendruck einseitig bedruckt, anschließend
annähernd senkrecht nach oben der oberen Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 17 zugeführt,
hier auf der anderen Seite im Vierfarbendruck bedruckt und dann annähernd
senkrecht nach unten einem Zylinder 34 zugeführt.
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Falls
die im vorstehend beschriebenen, nach dem Offsetdruckverfahren arbeitenden
Druckwerke 03; 04; 21; 22; 28; 29; 31; 32 nach
einem anderen Druckverfahren arbeiten, beispielsweise nach einem indirekten
Tiefdruckverfahren oder wasserlosem Flachdruck, so versteht es sich,
dass in diesem Fall die Feuchtwerke 08 entfallen.
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Die
Ausführungsform gemäß 2 entspricht
hinsichtlich des allgemeinen Aufbaus im Wesentlichen demjenigen
gemäß 1, so dass hierauf Bezug genommen
wird und im Folgenden im Wesentlichen nur noch die Unterschiede
Bezug erläutert werden. Gleiche bzw. sich entsprechende
Bauteile sind mit gleichen bzw. sich entsprechenden Bezugszeichen
versehen.
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Im
Falle der Ausführungsform gemäß 2 ist
insbesondere die Lage der Feuchtwerke 08 teilweise unterschiedlich
zu derjenigen gemäß 1. Während
im Falle der Ausführungsform nach 1 alle Feuchtwerke 08 sich
in etwa radial zum Satellitenzylinder 18 erstrecken und
praktisch unmittelbar neben den entsprechenden Farbwerken 09 angeordnet
sind, erstrecken sich im Falle der Ausführungsform nach 2 die
Feuchtwerke 08 der Druckwerke 04; 21; 28; 32 in
etwa senkrecht zu einer solchen radialen Richtung bzw. sind, in
anderen Worten, diese Feuchtwerke 08 gegenüber
der Ausführungsform nach 1 entgegen
der Drehrichtung des jeweiligen Plattenzylinders 07 an
dessen Umfang um größenordnungsmäßig
90° versetzt. Auf diese Weise wird am Umfang des jeweiligen
Plattenzylinders 07 Platz geschaffen, um bei diesen Plattenzylindern 07 eine
Anordnung einer Plattenwechselvorrichtung 11 zwischen Farbwerk 09 und
Feuchtwerk 08 zu ermöglichen.
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Im
Einzelnen sind die Plattenwechselvorrichtungen 11 so an
den Plattenzylindern 07 angeordnet, dass sie mit der ankommenden
Zylinderoberfläche des jeweiligen Plattenzylinders 07 stets
einen spitzen Winkel einschließen, was für eine
ordnungsgemäße Funktion der Plattenwechselvorrichtung 11 wesentlich
ist, wie aus den später folgenden Ausführungen deutlich
werden wird. Konstruktionsbedingt führt dies dann dazu,
dass ein Teil der Plattenwechselvorrichtungen 11 von oben
her mit dem jeweils entsprechenden Plattenzylinder 07 zusammenarbeitet,
während ein anderer Teil der Plattenwechseleinrichtungen 11 von
unten her mit dem jeweils entsprechenden Plattenzylinder zusammenarbeitet.
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Es
kann daher unterschieden werden zwischen von oben zu- bzw. abführenden
Plattenwechselvorrichtungen 11a und von unten zu- bzw.
abführenden Plattenwechseleinrichtungen 11b. Im
Falle des Ausführungsbeispiels nach 2 sind die
den Druckwerken 03; 21; 29; 32 zugeordneten
Plattenwechselvorrichtungen 11 von oben zu- bzw. abführende
Plattenwechselvorrichtungen 11a, während die den
Druckwerken 04; 22; 28; 31 zugeordneten
Plattenwechselvorrichtungen 11 von unten zu- bzw. abführende
Plattenwechselvorrichtungen 11b sind.
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Der
grundsätzliche Aufbau einer bevorzugten Ausführungsform
einer Plattenwechselvorrichtungen
11 wird nun im Zusammenhang
mit dem Aufbau und der Funktionsweise eines Beispiels einer von
oben zu- bzw. abführenden Plattenwechselvorrichtung
11a erläutert.
Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die eingangs
genannte
WO 2004/085160
A1 Bezug genommen und auf deren Inhalt verwiesen, die eine
entsprechende Plattenwechselvorrichtung
11a anhand mehrerer
Ausführungsbeispiele erläutert.
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3 zeigt
ein Ausführungsbeispiel einer plattenförmigen
Druckplatte 101 aus elastisch biegsamem Metall. Sie kann
beispielsweise eine Länge L zwischen 400 mm und 1300 mm
und eine Breite B zwischen 280 mm und 1500 mm aufweisen. Über eine
Auflagefläche 102 liegt die Druckplatte 101 im montierten
Zustand auf der Mantelfläche eines Plattenzylinders 07 auf.
Die Druckplatte 101 besitzt zwei sich gegenüberliegende
Enden 103; 104 mit abgewinkelten Einhängeschenkeln 113; 114,
wobei der vorlaufende Einhängeschenkel 113 beispielsweise spitzwinkelig
abgewinkelt ist und der nachlaufende Einhängeschenkel 114 beispielsweise
rechtwinkelig.
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Die
Druckplatten 101 sind vorzugsweise in der Größe
einer stehenden Zeitungsseite (Broadsheet) und/oder zwei liegenden
Zeitungsseiten (Tabloid) ausgebildet.
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Wie
in der 4 dargestellt, werden die Einhängeschenkel 113; 114 der
Druckplatte 101 mittels einer Haltevorrichtung befestigt,
wobei die Haltevorrichtung in einem Kanal 108 angeordnet
ist, der sich i. d. R. in axialer Richtung zum Plattenzylinder 07 erstreckt.
Das mit der Produktionsrichtung P des Plattenzylinders 07 gleichgerichtete
Ende 103 der Druckplatte 101 wird als dessen vorlaufendes
Ende 103 bezeichnet, wohingegen das gegenüberliegende Ende 104 als
nachlaufendes Ende 104 der Druckplatte 101 bezeichnet
wird.
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Die
Einhängeschenkel 113; 114 sind in eine schmale,
insbesondere schlitzförmig ausgebildete Öffnung 109 des
Kanals 108 des Zylinders 07 einführbar
und dort mittels einer Haltevorrichtung, z. B. einer Klemmvorrichtung
befestigbar sind.
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Der
spitzwinklig abgekantete Einhängeschenkel 113 am
vorlaufenden Ende 103 der Druckplatte 101 ist
an der vorderen Kante 116 der Öffnung 109 formschlüssig
einhängbar und der rechtwinklig abgekantete Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 der Druckplatte 101 ist
an der hinteren Kante 117 der Öffnung 109 formschlüssig
einhängbar.
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Im
Kanal 108 sind z. B. zumindest ein schwenkbar gelagertes
Haltemittel 121 und ein vorgespanntes Federelement 122 angeordnet,
wobei das Federelement 122 das Haltemittel 121 z.
B. gegen den abgekanteten Einhängeschenkel 114 am nachlaufenden
Ende 104 drückt, der an der Öffnung 109 an
ihrer hinteren Kante 117 eingehängt ist, wodurch
der Einhängeschenkel 114 am nachlaufenden Ende 104 an
der sich von der hinteren Kante 117 zum Kanal 108 hin
erstreckenden Wandung 119 gehalten wird. Zum Lösen
der vom Haltemittel 121 ausgeübten Pressung ist
im Kanal 108 ein Stellmittel 123, vorzugsweise
ein pneumatisch betätigbares Stellmittel 123 vorgesehen,
welches bei seiner Betätigung das Haltemittel 121 gegen
die Kraft des Federelements 122 schwenkt. Die beispielsweise
beschriebene Haltevorrichtung besteht demnach im Wesentlichen aus dem
Haltemittel 121, dem Federelement 122 und dem
Stellmittel 123.
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Im
Folgenden wird unter Bezugnahme auf 5 und 6 ein
Verfahren zum Montieren einer Druckplatte 101 auf einen
Plattenzylinder 07 der Druckmaschine beschrieben, wobei
auf dem Plattenzylinder 07 entlang dessen Umfang hintereinander zwei
Druckplatten 101 anordenbar sind. Das vorlaufende Ende 103 der
Druckplatte 101 wird z. B. mittels einer am nachlaufenden
Ende 104 angreifenden Schubkraft dem Zylinder 07 vorzugsweise
tangential in dessen Produktionsrichtung P zugeführt, bis
der Einhängeschenkel 113 am vorlaufenden Ende 103 hinter
der zweiten Kante 117 der Öffnung 109 am Plattenzylinder 07 ansteht,
so dass der am vorlaufenden Ende 103 ausgebildete Einhängeschenkel 113 bei
einer Drehung des Plattenzylinders 07 in dessen Produktionsrichtung
P infolge einer zumindest auf das vorlaufende Ende 103 wirkenden,
zum Plattenzylinder 07 gerichteten Radialkraft FR in die Öffnung 109 greift
und sich an der ersten Kante 116 verhakt. In dem Fall,
dass die Druckplatte 101 mit ihrem am vorlaufenden Ende 103 ausgebildeten
Einhängeschenkel 113 auf der Mantelfläche 107 des
Plattenzylinders 07 sich darauf abstützend aufsteht,
kann die Radialkraft FR z. B. die auf die Mantelfläche 107 des Plattenzylinders 07 wirkende
Schwerkraft FG der Druckplatte 101 sein.
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Zusätzlich
zur Nutzung der Schwerkraft FG der Druckplatte 101 oder
alternativ dazu kann das vorlaufende Ende 103 elastisch
vorgespannt werden (6), so dass der am vorlaufenden
Ende 103 ausgebildete Einhängeschenkel 113 infolge
eines auf den Plattenzylinder 07 gerichteten Rückstellmoments
MR in die Öffnung 109 federt, sobald sich die Öffnung 109 des
Plattenzylinders 07 und die Berührungslinie 127 des
Einhängeschenkels 113 mit der Mantelfläche 107 des
Plattenzylinders 07 infolge einer Relativbewegung zwischen
der Druckplatte 101 und dem Plattenzylinder 07 unmittelbar
gegenüberstehen, wobei die Relativbewegung insbesondere durch
die Drehung des Plattenzylinders 07 in Produktionsrichtung
P erfolgt. Diese Alternative ist insbesondere bei von unten her
zugeführten Druckplatten 101 relevant.
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Das
Rückstellmoment MR resultiert daher, dass die Druckplatte 101 aus
einem elastisch verformbaren Werkstoff besteht und damit immanent eine
elastisch federnde Eigenschaft besitzt, die insofern genutzt wird,
als das vorlaufende Ende 103 beim Heranführen
an den Plattenzylinder 07 z. B. über eine vorzugsweise
axial zum Plattenzylinder 07 verlaufende, vom Plattenzylinder 07 beabstandet
angeordnete Kante 126 eines Abstützelements 124 geführt
und dort derart gebogen wird, dass sich am vorlaufenden Ende 103 eine
Biegespannung mit einer zum Plattenzylinder 07 gerichteten
Federkraft aufbaut (gestrichelte Darstellung der Druckplatte 101 in 6).
Das Abstützelement 124 kann z. B. als ein Wälzelement 124,
insbesondere als eine Walze 124 oder als eine oder mehrere
axial zum Plattenzylinder 07 nebeneinander angeordnete
Rollen 124 ausgebildet sein, das oder die z. B. in der
Funktion eines Andruckelements 124 an den Plattenzylinder 07 anstellbar
ist bzw. sind.
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Im
weiteren Verlauf des Aufziehens des Aufzugs 101 bzw. der
Druckplatte 101 auf den Plattenzylinder 07 hakt
der Einhängeschenkel 113 am vorlaufenden Ende 103 des
Aufzugs 101 an der ersten Kante 116 der Öffnung 109 ein.
Ein an den Druckzylinder 07 angestelltes Wälzelement 124 kann
dabei das Montieren des Aufzugs 101 auf den Druckzylinder 07 unterstützen,
indem das Wälzelement 124 den Aufzug 101 auf
den Druckzylinder 07 aufrollt. Am nachlaufenden Ende 104 des
Aufzugs 101 ist der Einhängeschenkel 114 ausgebildet,
wobei dieser Einhängeschenkel 14 vom Wälzelement 124 im
Zuge des Aufrollens des Aufzugs 101 auf den Druckzylinder 07 in
die Öffnung 109 des Zylinders 06 gedrückt wird.
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Für
einen Wechsel einer oder mehrerer auf den jeweiligen Plattenzylindern 07 angeordneter Druckplatten 101 sind
Druckformmagazine 138 bzw. 139 vorgesehen, wie
sie in den 7 und 8 schematisch
skizziert sind. Das Druckformmagazin 138 ist für
eine von oben zu- und abführende Plattenwechselvorrichtung 11a vorgesehen
und das Druckformmagazin 139 für eine von unten
zuführende Plattenwechselvorrichtung 11b. Jedes
Druckformmagazin 138; 139 weist jeweils eine Aufnahmeeinrichtung 141; 142,
z. B. einen Schacht 141; 142, zur Aufnahme mindestens
einer von dem jeweiligen Plattenzylinder 07 abzunehmenden,
gebrauchten Druckplatte 101 und eine Aufnahmeeinrichtung 143; 144,
z. B. einen Schacht 143; 144, zur Aufnahme einer
auf dem jeweiligen Plattenzylinder 07 zu montierenden,
neuen Druckplatte 101 auf, wobei vorzugsweise jede Aufnahmeeinrichtung 141; 142; 143; 144 vorzugsweise
mehrere Speicherpositionen jeweils für abzunehmende, gebrauchte
Druckplatten 101 und für zu montierende, neue
Druckplatten 101 aufweist.
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In
den Druckformmagazinen 138; 139 sind die Schächte 141; 143 bzw. 142; 144 jeweils
zumindest im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet, d. h.
sie befinden sich vorzugsweise in einer Schichtbauweise übereinander
angeordnet. Dabei kann z. B. eine Trennwand 147 im jeweiligen
Druckformmagazin 138; 139 die Schächte 141; 143 bzw. 142; 144 voneinander
trennen. Jeder Schacht 141; 143 bzw. 142; 144 weist
für die in ihnen zu speichernden Druckplatten 101 vorzugsweise
mindestens zwei Speicherpositionen auf.
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Die
Druckformmagazine 138; 139 erstrecken sich jeweils
vorzugsweise über die Länge des Ballens der Plattenzylinder 07,
zumindest aber über die Breite B der Druckplatte 101 und
vermögen in ihren jeweiligen Schächten 141; 143 bzw. 142; 144 eine Druckplatte 101 vorzugsweise
vollständig, d. h. ihrer Länge L nach aufzunehmen.
Durch eine Öffnung 038; 039 ist jeweils
eine Druckplatte 101 dem Plattenzylinder 07 zuführbar
oder von diesem in den Schacht 141; 143 einführbar.
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Beim
Druckformmagazin 138 für eine Plattenwechselvorrichtung 11a zum
Zu- und Abführen von oben ist der Schacht 143 für
die neuen zu montierenden Druckplatten 101 oben liegend
und der Schacht 141 für die gebrauchten Druckplatten 101 ist darunter
liegend angeordnet, während beim Druckformmagazin 139 für
eine Plattenwechselvorrichtung 11b zum Zu- und Abführen
von unten der Schacht 144 für die gebrauchten
Druckplatten 101 oben liegend angeordnet ist und der Schacht 142 für
die neuen zu montierenden Druckplatten 101 darunter liegend
angeordnet ist.
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Die
Druckformmagazine 138; 139 können beweglich
gelagert sein. Durch die bewegliche Anordnung der Druckformmagazine 138; 139 ergibt
sich eine bessere Zugänglichkeit zum Druckwerk z. B. zur Durchführung
von dort erforderlichen Arbeiten, z. B.
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Wartungsarbeiten.
In der Arbeitsposition sind die Schächte 141; 143 bzw. 142; 144 der
Druckformmagazine 138; 139, zumindest aber die
Speicherpositionen der Druckplatten 101, horizontal oder
mit geringfügiger Neigung, möglichst mit weniger
als 25°, vorzugsweise mit weniger als 15° gegenüber
der Horizontalen H ausgerichtet, wobei die Öffnungen o38; o39 der
Druckformmagazine 138; 139 vorteilhafterweise
zu einer der Öffnungen 109 in demjenigen Plattenzylinder 07 weist,
mit dem das jeweilige Druckformmagazin 138; 139 zusammenwirkt.
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Mit
der Bezugsziffer 148 ist eine Arretierung, beispielsweise
ein Kegelbolzen 148 bezeichnet, um ein beweglich angeordnetes
Druckformmagazin 138; 139 in seiner Arbeitsposition
vor dem jeweiligen Plattenzylinder 07 zu halten. In der
Arbeitsposition des Druckformmagazins 138; 139 ist
mindestens eine Druckplatte 101 zwischen den Schächten 141; 142; 143; 144 und
dem Plattenzylinder 07 austauschbar, indem entweder eine
zur Ausführung eines Druckauftrags nicht mehr benötigte
Druckplatte 101 vom Plattenzylinder 07 abgenommen
und in den Schacht 141; 142 eingeführt
oder eine zur Ausführung des Druckauftrags neue Druckplatte 101 aus
dem Schacht1 143; 144 herausgeführt und
auf dem Plattenzylinder 07 montiert wird.
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Weitere
Einzelheiten der Plattenwechselvorrichtung 11 bzw. 11a werden
nun anhand der 9 bis 14 erläutert.
Dabei zeigt 9 einen Plattenzylinder 07 mit
zwei am Umfang um 180° versetzten Kanälen 108 und
zwei entlang des Umfangs hintereinander angeordneten Druckplatten 101.
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9 zeigt
weiterhin ein durch pneumatische Betätigung an den Plattenzylinder 07 anstellbares
Andruckelement 124 in Form einer Andruckwalze 124 oder
Andruckrolle 124. Nahe am Plattenzylinder 07 ist
weiterhin eine parallel zu dessen Axialrichtung schwenkbar gelagerte
Ausrichtvorrichtung 151 mit zwei diametral angeordneten,
seitlich auf eine Druckplatte 101 wirkenden, flügelförmigen
Anschlägen 152; 153 vorgesehen, wobei
die Ausrichtvorrichtung 151 jeweils mit einem ihrer Anschläge 152; 153 eine zu montierende
Druckplatte 101 während ihres Heranführens
an den Plattenzylinder 07 seitenregistermäßig
temporär fixiert.
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Im
Schacht 143 befindet sich eine Auflage 154, auf
der eine auf dem Plattenzylinder 07 zu montierende erste
Druckplatte 101 mit ihren abgekanteten Einhängeschenkeln 113; 114 aufgestellt
oder abgelegt werden kann. Eine auf der Auflage 154 abgelegte
Druckplatte 101 liegt dort z. B. mit ihrer gesamten gestreckten
Länge L auf. Der Einhängeschenkel 114 am nachlaufenden
Ende 104 der ersten Druckplatte 101 liegt im Schacht 143 auf
der vom Druckzylinder 07 abgewandten Seite an einem vorzugsweise vertikal
stehenden Anschlag 156 an, wobei der Anschlag 156 von
einer Fördereinrichtung 157 linear und parallel
zur Auflage 154 in Richtung der Öffnung o38 des
Druckformmagazins 138 bewegbar ist, um diese erste Druckplatte 101 durch
eine translatorische Bewegung und vorzugsweise verformungsfrei zumindest
solange aus dem Schacht 143 zu fördern, bis der
Einhängeschenkel 113 am vorlaufenden Ende 103 dieser
ersten Druckplatte 101 in die schlitzförmige Öffnung 109 des
Druckzylinders 07 greifen kann. Der Anschlag 156 dient
damit im Schacht 143 für die erste Druckplatte 101 als
Anlageposition und hat auch gleichzeitig die Funktion eines Schiebers 156.
Sofern diese erste Druckplatte 101 am Einhängeschenkel 114 an
ihrem nachlaufenden Ende 104 mindestens eine Registerstanzung
aufweist, kann der Anschlag 156 z. B. vorteilhafterweise
auch als ein lotrecht zur Auflage 154 stehender, mit der
Fördereinrichtung 157 verbundener Registerstift 156 ausgebildet
sein, so dass mit dem Anlegen der ersten Druckplatte 101 an
dem Anschlag 156 für sie eine Vorregisterung bezüglich
ihres Seitenregisters erfolgt. Die Fördereinrichtung 157 ist
z. B. als ein Riemenantrieb 157 oder als ein Linearantrieb 157,
vorzugsweise als ein pneumatischer Linearantrieb 157, insbesondere als
ein kolbenstangenloser, doppelseitig wirkender Linearantrieb 157 ausgebildet.
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Im
Schacht 143 befindet sich ein Halter 158, insbesondere
Druckformhalter 158 zum Halten mindestens einer zweiten
auf dem Druckzylinder 07 zu montierenden Druckplatte 101.
Wie in 10 dargestellt, wird die zweite
Druckplatte 101 vom Druckformhalter 158 oberhalb
der Auflage 154, z. B. dadurch gehalten, dass der Druckformhalter 158 beispielsweise
auf der vom Druckzylinder 07 abgewandten Seite einen parallel
zur Auflage 154 verfahrbaren Kolben 159 oder Schieber 159 aufweist,
an dessen Ende ein Halteelement 161, z. B. L-förmig
ausgebildeter Winkel 161, angeordnet ist, wobei die zweite Druckplatte 101 oberhalb
der Auflage 154 zwischen dem Winkel 161 des ausgefahrenen
Schiebers 159 und einem im Bereich der Öffnung
o38 des Druckformmagazins 138 angeordneten weiteren Halteelement 162,
z. B. einem starr angeordneten Anschlag 162, eingespannt
ist. Der Abstand a54 weist dabei einen Wert auf, der vorzugsweise
zwischen der doppelten und vierfachen Länge des Einhängeschenkels 114 am
nachlaufenden Ende 104 der zweiten Druckplatte 101 liegt.
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Die
Einspannung der zweiten Druckplatte 101 erfolgt dadurch,
dass ein lichter Abstand a58 zwischen dem Winkel 161 des
ausgefahrenen Schiebers 159 und dem Anschlag 162 kürzer
eingestellt ist als die gestreckte Länge L der zweiten
Druckplatte 101.
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Der
Anschlag 162 im Bereich der Öffnung o38 des Druckformmagazins 138 weist
vorzugsweise eine Abschrägung 163 auf, an der
sich der Einhängeschenkel 113 am vorlaufenden
Ende 103 der zweiten Druckplatte 101 abstützen
kann, wobei die Abschrägung 163 des Anschlags 162 und
der L-förmig ausgebildete Winkel 161, an dem sich
der Einhängeschenkel 114 am nachlaufenden Ende 104 der
zweiten Druckplatte 101 abstützt, einander zugewandt sind.
Da die zweite Druckplatte 101 insbesondere entlang ihrer
Länge L biegsam ist, wölbt sie sich in ihrem zwischen
dem Winkel 161 und dem Anschlag 162 eingespannten
Zustand. Der Schieber 159 des Druckformhalters 158 ist
vorzugsweise linear parallel zur Auflage 154 bewegbar und
weist vorzugsweise zwei stabile Betriebsstellungen auf, nämlich
eine stabile Betriebsstellung im eingefahrenen, die zweite Druckplatte 101 freigebenden
Zustand und im ausgefahrenen, d. h. die zweite Druckplatte 101 einspannenden
Zustand.
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In
der 9 ist ein weiterer Schacht 141 dargestellt,
der der Aufnahme von vom Druckzylinder 07 entfernten Druckplatten 101 dient.
Dieser Schacht 141 weist eine z. B. geneigte Auflage 172 auf,
welche ebenso wie die Auflage 154 im Schacht 143 zur
Bereitstellung von auf dem Druckzylinder 07 zu montierenden
Druckplatten 101 vorzugsweise nicht vollflächig,
sondern in Form paralleler Leisten 172 oder Gleitschienen 172 ausgebildet
ist. In dem in der 9 gezeigten Beispiel befindet
sich der Schacht 141 zur Aufnahme vom Druckzylinder 07 entfernter Druckplatten 101 unterhalb
des Schachtes 143 zur Bereitstellung von auf dem Druckzylinder 07 zu
montierenden Druckplatten 101, was zwar eine bevorzugte,
jedoch keine zwingende Anordnung ist.
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Eine
bevorzugte Ausgestaltung des Schachts 141 sieht vor, dass
im Schacht 141 in Axialrichtung des Druckzylinders 07 nebeneinander mindestens
zwei Druckplatten 101 speicherbar sind. Diese Ausgestaltung
ermöglicht ein besonders schnelles Abnehmen von Druckplatten 101,
insbesondere wenn auf dem Druckzylinder 07 in seiner Axialrichtung
mindestens zwei Druckplatten 101 anordenbar sind, weil
mehrere Druckplatten 101 gleichzeitig vom Druckzylinder 07 abgenommen
werden können.
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An
der dem Druckzylinder 07 zugewandten Seite weist der Schacht 141 zur
Aufnahme vom Druckzylinder 07 entfernter Druckplatten 101 zumindest
im am Druckzylinder 07 angestellten Betriebszustand ein
nahe der Mantelfläche 107 des Druckzylinders 07 angeordnetes
Führungselement 173 auf, welches z. B. in Form
eines Leitblechs 173, eines Keils 173 oder eines
Wälzelements 173, z. B. einer Rolle 173 ausgebildet
ist und die Aufgabe hat, das nachlaufende Ende 104 einer
vom Druckzylinder 07 zu entfernenden Druckplatte 101 in
den Schacht 141 zu führen. Ein Abstand a73 des
Führungselements 173 von der Mantelfläche 107 des
Druckzylinders 07 ist vorzugsweise nicht viel größer
als die Länge des abgekanteten Einhängeschenkels 114 am
nachlaufenden Ende 104 der Druckplatte 101. Am
Führungselement 173 kann ein Sensor 191 angebracht
sein, der entweder im Kontakt mit der vom Druckzylinder 07 zu
entfernenden Druckplatte 101 oder vorteilhafterweise berührungslos,
z. B. induktiv, prüft, ob sich der Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 der vom Druckzylinder 07 zu
entfernenden Druckplatte 101 nach einer Betätigung
des im Kanal 108 des Druckzylinders 07 angeordneten
Haltemittels 121 tatsächlich gelöst hat.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel setzt der Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 der vom Druckzylinder 07 zu
entfernenden Druckplatte 101 nach einem Passieren des Führungselements 173 vorzugsweise
auf einer vom Führungselement 173 beabstandet
angeordneten ersten Rampe 174 auf, bevor er die Auflage 172 im
Schacht 141 erreicht, wobei die erste Rampe 174 in
Richtung der Auflage 172 zunächst ansteigt und
nach einem Gipfelpunkt 176 zur Auflage 172 hin
wieder abfällt. Die erste Rampe 174 ist vorzugsweise
starr mit der Auflage 172 verbunden. Im Fortgang der Einführung der
vom Druckzylinder 07 zu entfernenden Druckplatte 101 in
den Schacht 141 trifft ihr Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 auf eine zweite Rampe 177,
deren Flanke nach ihrem Gipfelpunkt 178, d. h. also auf
der vom Druckzylinder 07 abgewandten Seite, vorzugsweise
abrupt steil zur Auflage 172 hin abfällt. In der
Richtung, in der die Druckplatte 101 in den Schacht 141 eingeführt
wird, ist in geringem Abstand hinter dem Gipfelpunkt 178 ein
mit der zweiten Rampe 177 starr verbundener Anschlag 179 angeordnet,
an den der Einhängeschenkel 114 am nachlaufenden
Ende 104 der Druckplatte 101 anschlägt.
Wenn der Einhängeschenkel 114 am nachlaufenden
Ende 104 der Druckplatte 101 an den Anschlag 179 anschlägt,
hintergreift er vorzugsweise die zweite Rampe 177, indem
der Einhängeschenkel 114 in den durch den genannten
Abstand gebildeten Zwischenraum eingreift.
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Die
zweite Rampe 177 und der mit ihr verbundene Anschlag 179 sind
durch eine Fördereinrichtung 181 linear und parallel
zur Auflage 172 bewegbar, um die vom Druckzylinder 07 zu
entfernende Druckplatte 101 vollständig in den
Schacht 141 hinein zu befördern. Die Fördereinrichtung 181,
die insbesondere zusammen mit der steilen Flanke an der zweiten
Rampe 177 für den abgekanteten Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 der Druckplatte 101 eine
die Druckplatte 101 in den Schacht 141 fördernde
Mitnehmereinrichtung bildet, ist z. B. als ein Riemenantrieb 181 oder
als ein Linearantrieb 181, vorzugsweise als ein pneumatischer Linearantrieb 181,
insbesondere als ein kolbenstangenloser, doppelseitig wirkender
Linearantrieb 181 ausgebildet.
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Auf
der vom Druckzylinder 07 abgewandten Seite ist im Schacht 141 ein
Heber 182, insbesondere ein Druckformheber 182 angeordnet,
wobei der Druckformheber 182 beispielsweise einen vorzugsweise
lotrecht zur Auflage 172 verfahrbaren Kolben 183 aufweist,
an dessen Ende ein z. B. L-förmig, insbesondere U-förmig
ausgebildeter Rebarm 184 angeordnet ist, wobei der abgekantete
Einhängeschenkel 114 am nachlaufenden Ende 104 der
Druckplatte 101 auf den Rebarm 184 aufgestellt
oder umgreifend eingestellt wird. Der Druckformheber 182 weist
vorzugsweise zwei stabile Betriebsstellungen auf, nämlich
eine stabile Betriebsstellung mit eingefahrenem Kolben 183,
in der sich der Rebarm 184 unterhalb des durch die Auflage 172 definierten
Niveaus befindet, und eine weitere stabile Betriebsstellung mit
ausgefahrenem Kolben 183, in der der Rebarm 184 die vom
Druckzylinder 07 entfernte Druckplatte 101 von der
Auflage 172 anhebt. Der Druckformheber 182 führt
dabei einen Hub s82 aus, der größer ist als die Länge
des abgekanteten Einhängeschenkels 114 am nachlaufenden
Ende 104 der Druckplatte 101. Vorzugsweise weist
der Hub s82 einen Wert zwischen der einfachen und der doppelten
Länge des Einhängeschenkels 114 auf.
Der Druckformheber 182 hebt somit eine vom Druckzylinder 07 entfernte
Druckplatte 101 von einer vorläufigen ersten Speicherposition in
eine endgültige zweite Speicherposition.
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Oberhalb
des Druckformhebers 182, insbesondere oberhalb seines Hebarms 184 ist
ein vorzugsweise um eine im Wesentlichen parallel zur Breite B der
Druckplatte 101 verlaufende Schwenkachse schwenkbares Sicherungselement 186 angeordnet, z.
B. in Form einer leistenförmigen Klappe 186, dessen
bzw. deren Unterkante sich in einem Abstand a86 vom Rebarm 184 befindet,
wobei der Abstand a86 vorzugsweise geringer bemessen ist als die
Länge des abgekanteten Einhängeschenkels 114 am nachlaufenden
Ende 104 der Druckplatte 101. In der 9 deutet
ein Richtungspfeil die Schwenkbarkeit des Sicherungselementes 186 an.
Das Sicherungselement 186 sichert eine vom Druckformheber 182 angehobene
Druckplatte 101 gegen ein unbeabsichtigtes Verrutschen
im Schacht 141 oder ein Entfernen aus dem Schacht 141.
So hat eine Bedienperson das Sicherungselement 186 zunächst
zu verschwenken, bevor die angehobene Druckplatte 101 aus
dem Schacht 141 entnommen werden kann.
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Die 11 bis 14 zeigen
beispielhaft mehrere Stadien des Verfahrensablaufs zum Wechseln
von Druckplatten 101 an einem Plattenzylinder 07.
Es wird zunächst davon ausgegangen, dass im oberen Schacht 143 zur
Bereitstellung neuer auf dem Druckzylinder 07 zu montierender
Druckplatten 101 zwei Druckplatten 101 angeordnet
sind, dass auf dem Druckzylinder 07 entlang von dessen
Umfang zwei Druckplatten 101 aufgelegt sind und dass der untere
Schacht 141 zur Aufnahme vom Druckzylinder 07 entfernter
Druckplatten 101 leer, d. h. frei von Druckplatten 101 ist,
vgl. 11. Der Druckzylinder 07 dreht die Öffnung 109 eines
Kanals 108, in welchem der Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 der vom Druckzylinder 07 zu
entfernenden Druckplatte 101 von einem Haltemittel 121 gehalten wird,
in eine erste Position, die sich unterhalb des zum unteren Schacht 141 gehörenden
Führungselementes 173 befindet. Das Andrückelement 124 wird an
den Druckzylinder 07 angestellt (11).
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Sodann
wird das Haltemittel 121 gegen die Kraft eines Federelements 122 verschwenkt,
wodurch der Einhängeschenkel 114 am nachlaufenden Ende 104 der
Druckplatte 101 aufgrund seiner elastischen Eigenspannung
aus der Öffnung 109 schnalzt und am Führungselement 173 anschlägt.
Das angestellte Andrückelement 124 sichert die
Druckplatte 101 gegen ein weiter gehendes Lösen
von der Mantelfläche 107 des Formzylinders.
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Der
Druckzylinder 07 dreht dann entgegen seiner Produktionsrichtung
P und schiebt dabei das nachlaufende Ende 104 der Druckplatte 101 in
den Schacht 141. Bei der Einführung der Druckplatte 101 in
den Schacht 141 gleitet der Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 dieser Druckplatte 101 zunächst
am Führungselement 173 entlang und stellt sich
dann auf der zum Schacht 141 gehörenden ersten
Rampe 174 auf. Der Einhängeschenkel 114 gleitet
die Rampe 174 aufwärts bis über deren
Gipfelpunkt 176 und erreicht danach die Auflage 172.
Während das Andruckelement 124 weiterhin am Druckzylinder 07 angestellt
ist, wird die Druckplatte 101 durch die Drehung des Druckzylinder 07 entgegen
seiner Produktionsrichtung P weiter in den Schacht 142 eingeschoben.
Dabei überwindet ihr Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 auch die mit der Fördervorrichtung 181 verbundene
zweite Rampe 177 und stößt gegen den
mit der zweiten Rampe 177 verbundenen Anschlag 179.
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Nun
wird das Andruckelement 124 vom Druckzylinder 07 abgestellt.
Durch den Stoß des Einhängeschenkels 114 des
nachlaufenden Endes 104 am Anschlag 179 löst
sich der formschlüssig an der vorderen Kante 116 der Öffnung 109 eingehängte
abgekantete Einhängeschenkel 113 am vorlaufenden Ende 103 der
Druckplatte 101 aus der Öffnung 109. Die
Druckplatte 101 liegt nun mit ihrem vorlaufenden Ende 103 frei
auf der Mantelfläche 107 des Druckzylinders 07 auf.
Der Druckzylinder 07 hat vom Lösen des Einhängeschenkels 114 am
nachlaufenden Ende 104 bis jetzt weniger als eine halbe
Drehung ausgeführt. Der abgekantete Einhängeschenkel 114 am nachlaufenden
Ende 104 hat zwischen der zweiten Rampe 177 und
dem Anschlag 179 eingehakt. Die mit der zweiten Rampe 177 und
dem Anschlag 179 verbundene Fördervorrichtung 181 kann
die Druckplatte 101 nun vollständig in den Schacht 141 einziehen,
vgl. 11.
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Die
Druckplatte 101 ist nun vom Druckzylinder 07 entfernt
und befindet sich ihrer Länge L nach im Schacht 141.
Ihr Einhängeschenkel 114 am nachlaufenden Ende 104 liegt
auf dem Gipfelpunkt 178 der zweiten Rampe 177 auf,
während ihr vorlaufendes Ende 103 auf dem Gipfelpunkt 176 der
ersten Rampe 174 aufliegt, wodurch zumindest der Einhängeschenkel 113 am
vorlaufenden Ende 103 vorzugsweise frei hängt.
Die Lagerung der Druckform 137 im Schacht 141 erfolgt
demnach vorzugsweise durch eine Abstützung an zwei Punkten,
nämlich auf den Gipfelpunkten 176; 178 der
beiden Rampen 174; 177.
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Der
z. B. pneumatisch betätigbare Druckformheber 182 hebt
nun die in den Schacht 141 eingezogene Druckplatte 101 an
ihrem nachlaufenden Ende 104 bis kurz unter das Sicherungselement 186 an,
wobei der Einhängeschenkel 114 auf dem mit dem
Druckformheber 182 verbundenen Rebarm 184 aufsteht,
vgl. 12.
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Zur
Montage einer zu montierenden Druckplatte 101 auf dem Druckzylinder 07 dreht
dieser zunächst weiter entgegen seiner Produktionsrichtung
P in eine Aufnahmeposition. Die auf dem Druckzylinder 07 zu
montierende erste Druckplatte 101 steht mit ihrem Einhängeschenkel 114 an
ihrem nachlaufenden Ende 104 am mit einer Fördereinrichtung 157 verbundenen
Anschlag 156 an. Die Fördereinrichtung 157 wird
in Betrieb gesetzt, sodass der Anschlag 156 in einer vorzugsweise
tangential auf den Druckzylinder 07 gerichteten Bewegung
die erste Druckplatte 101 soweit aus dem Schacht 143 befördert,
bis ihr vorlaufendes Ende 103 das an den Druckzylinder 07 angestellte
Andruckelement 124 berührt und der an diesem vorlaufenden
Ende 103 abgekantete Einhängeschenkel 113 zwischen
der in Produktionsrichtung P des Druckzylinders 07 hinteren
Kante 117 der Öffnung 109 und dem Aufstandspunkt 188 des
Andrückelementes 124 auf dem Druckzylinder 07 aufsteht, vgl. 13.
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Der
Druckzylinder 07 ändert nun seine Drehrichtung
und beginnt sich in seiner Produktionsrichtung P zu drehen, wodurch
der auf dem Druckzylinder 07 aufgestellte Einhängeschenkel 113 am
vorlaufenden Ende 103 der Druckplatte 101 in die Öffnung 109 rutscht
und sich formschlüssig an der vorderen Kante 116 der Öffnung 109 eingehängt.
Durch die weitere Drehung des Druckzylinders 07 in seiner
Produktionsrichtung P wird die Druckplatte 101 vollständig
aus den Schacht 143 hinaus befördert und auf den
Druckzylinder 07 aufgezogen. Während des Aufziehens
wird die Druckplatte 101 durch das an den Druckzylinder 07 angestellte
Andruckelement 124 auf dem Druckzylinder 07 aufgewalzt.
Nach einer halben Umdrehung des Druckzylinders 07 in seiner Produktionsrichtung
P drückt das Andrückelement 124 den abgekanteten
Einhängeschenkel 114 am nachlaufenden Ende 104 der
Druckplatte 101 in die Öffnung 109. Das
Haltemittel 121 in dem zu dieser Öffnung 109 gehörenden
Kanal 108 war gelöst und wird sodann in diejenige
Betriebsstellung gebracht, in der es den in die Öffnung 109 eingeführten
Einhängeschenkel 114 am nachlaufenden Ende 104 der Druckplatte 101 z.
B. durch eine Klemmung fixiert. Die Fördereinrichtung 157 fährt
den mit ihr verbundenen Anschlag 156 wieder in seine Endstellung
auf der vom Druckzylinder 07 abgewandten Seite im Schacht 143,
vgl. 14. Das Andrückelement 124 wird
vom Druckzylinder 07 abgestellt und die Ausrichtvorrichtung 151 schwenkt
mit ihren diametralen Anschlägen 152; 153 wieder
vorzugsweise in eine horizontale Lage.
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Mit
den bisher beschriebenen Verfahrensschritten ist ein Wechsel einer
ersten Druckplatte 101 auf dem Druckzylinder 07 abgeschlossen,
indem eine gebrauchte Druckplatte 101 entfernt und eine neue
Druckplatte 101 aufgezogen wurde.
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Das
Wechseln einer zweiten Druckplatte
101 erfolgt im Wesentlichen
entsprechend dem vorstehend erläuterten Verfahren und auf
weitere Einzelheiten wird auf die bereits genannte
WO 2004/085160 ausdrücklich
verwiesen.
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Während
in den 9 bis 14 eine Plattenwechselvorrichtung 11a erläutert
wurde, bei der die Zu- und Abfuhr von Druckplatten 101 von
oben her erfolgt, zeigt 15 eine
Plattenwechselvorrichtung 11b, bei der die Zu- und Abfuhr
von Druckplatten 101 an einen Plattenzylinder 07 von
unten her erfolgt. Die Plattenwechselvorrichtung 11a ist
z. B. einem Druckformmagazin 138 zugeordnet, während
die Plattenwechselvorrichtung 11b einem Druckformmagazin 139 zugeordnet
ist, vgl. 7 bzw. 8.
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Der
Aufbau und die Funktionsweise der Plattenwechselvorrichtung 11b gemäß 15 entsprechen
im Wesentlichen dem Aufbau und der Funktionsweise der Plattenwechselvorrichtung 11a gemäß 9 bis 14 und
es kann insoweit auf die diesbezügliche Beschreibung Bezug
genommen werden. Allerdings ist die gesamte Plattenwechselvorrichtung 11b gegenüber
der Plattenwechselvorrichtung 11a um eine horizontale Ebene
gespiegelt angeordnet und demnach ist im Falle der Plattenwechselvorrichtung 11b im
Gegensatz zur Plattenwechselvorrichtung 11a der die neu
zuzuführenden Druckplatten 101 aufnehmende Schacht 142 unten
liegend und der die verbrauchten Druckplatten 101 aufnehmende Schacht 144 darüber
liegend angeordnet, was zusätzlich gegenüber der
Plattenwechselvorrichtung 11a einige konstruktive Änderungen
mit sich bringt.
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Es
wird nun wieder auf 2 Bezug genommen. Wie bereits
erwähnt sind die den Druckwerken 03; 21; 29; 32 zugeordneten
Plattenwechselvorrichtungen 11 von oben zu- bzw. abführende
Plattenwechselvorrichtungen 11a, wie sie anhand der 9 bis 14 näher
erläutert wurden, während die den Druckwerken 04; 22; 28; 31 zugeordneten
Plattenwechselvorrichtungen 11 von unten zu- bzw. abführende
Plattenwechselvorrichtungen 11b sind, wie sie anhand von 15 erläutert
wurden.
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Bei
einer Gruppe von Plattenwechselvorrichtungen 11, nämlich
den von oben zu- und abführenden Plattenwechselvorrichtungen 11a,
weisen die abgekanteten vorderen Enden 113 der Druckplatten 101,
also die Einhängeschenkel 113, somit nach unten,
während bei einer anderen Gruppe von Plattenwechselvorrichtungen 11,
nämlich den von unten zu- und abführenden Plattenwechselvorrichtungen 11b, die
abgekanteten vorderen Enden 113 der Druckplatten 101 nach
oben weisen; dies gilt vorzugsweise sowohl für den jeweiligen
Zuführschacht 142; 143 als auch für
den jeweiligen Abführschacht 141; 144.
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Entsprechendes
gilt auch im Falle der Ausführungsbeispiele gemäß 16 und 17 sowie 18.
Die Ausführungsformen gemäß 16 und 17 sowie 18 entsprechen
hinsichtlich des allgemeinen Aufbaus im Wesentlichen demjenigen gemäß 1 bzw. 2,
so dass hierauf Bezug genommen wird. Gleiche bzw. sich entsprechende
Bauteile sind mit gleichen bzw. sich entsprechenden Bezugszeichen
versehen. Das Ausführungsbeispiel gemäß 18 entspricht
im Wesentlichen demjenigen gemäß 17,
wobei im Falle der 18 zusätzlich die Ausrichtvorrichtungen 151 dargestellt
sind.
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Beim
Ausführungsbeispiel gemäß 16 und 17 sowie
gemäß 18 liegen
die Achsen des Satellitenzylinders 18, eines hieran anliegenden Übertragungszylinders 06 und
des hiermit zusammenwirkenden Plattenzylinders 07 jeweils
zumindest in etwa auf einer Geraden G, wobei Übertragungszylinder 06 und
Plattenzylinder 07 von sich an einem Satellitenzylinder 18 diametral
gegenüberliegenden Druckwerken, z. B. 03; 04 oder 21; 22 zumindest
in etwa auf einer gemeinsamen Geraden liegen. Die Plattenzylinder 07 einerseits
und die Übertragungszylinder 06 andererseits liegen
paarweise übereinander, insbesondere paarweise zumindest
im Wesentlichen senkrecht übereinander.
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Während
im Falle des Ausführungsbeispiels nach 1 und 2 der Öffnungswinkel
zwischen den beiden in der unteren Druckeinheit 16 unten
liegenden Übertragungszylindern 06 und zwischen
den beiden in der oberen Druckeinheit 17 oben liegenden Übertragungszylindern 06 vergleichsweise
klein ist und diese Übertragungszylinder 06 somit
nahe beieinander liegend angeordnet sind, und der Öffnungswinkel
zwischen den beiden in der unteren Druckeinheit 16 oben
liegenden Übertragungszylindern 06 und zwischen
den beiden in der oberen Druckeinheit 17 unten liegenden Übertragungszylindern 06 vergleichsweise
groß ist und diese Übertragungszylinder 06 somit
weit auseinander liegend angeordnet sind, ist die Anordnung im Falle
des Ausführungsbeispiels nach 16 und 17 sowie
nach 18 so, dass bei beiden Druckeinheiten 16 und 17 sowohl die
beiden jeweils oben liegenden Übertragungszylinder 06 als
auch die beiden jeweils unten liegenden Übertragungszylinder 06 weit
auseinander liegend angeordnet sind. Dementsprechend sind bei beiden Druckeinheiten 16, 17 jeweils
die an jeweils einem Satellitenzylinder 18 übereinander
liegend angeordneten Übertragungszylinder 06 mit
geringem Abstand, also nahe aneinander liegend angeordnet, der diesbezügliche Öffnungswinkel
somit klein. Hierdurch wird es u. a. möglich, für
jeweils zwei benachbarte, übereinander angeordnete Übertragungszylinder 06 eine
gemeinsame Gummituch-Wascheinrichtung 12 vorzusehen, so
dass jede Neun-Zylinder-Satelliten-Druckeinheit 16; 17 jeweils
nur zwei Gummituch-Wascheinrichtungen 12 aufweist.
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Insbesondere
kann die Anordnung so sein, dass der Öffnungswinkel β1
zwischen einer Verbindungsgeraden der Rotationsachse des Satellitenzylinders 18 und
der Rotationsachse eines Übertragungszylinders 06 und
einer Verbindungsgeraden der Rotationsachse des Satellitenzylinders 18 und der
Rotationsachse eines überhalb des Übertragungszylinders 06 angeordneten
weiteren Übertragungszylinders 06 zwischen 90° und
40° beträgt. Vorzugsweise ist diese Öffnungswinkel β1
spitz und kann vorzugsweise zwischen 75° und 55° liegen,
insbesondere etwa 65° betragen.
-
Des
Weiteren kann die Anordnung so sein, dass der Öffnungswinkel β2
zwischen einer Verbindungsgeraden der Rotationsachse des Satellitenzylinders 12 und
der Rotationsachse eines Übertragungszylinders 06 und
einer Verbindungsgeraden der Rotationsachse des Satellitenzylinders 18 und der
Rotationsachse eines neben dem Übertragungszylinder 06 angeordneten
weiteren Übertragungszylinders 06 stumpf ist.
Vorzugsweise kann dieser Öffnungswinkel β2 zwischen
140° und 110° liegen, weiter vorzugsweise zwischen
135° und 115° liegen, insbesondere etwa 125° betragen.
-
Im
Einzelnen kann die Anordnung der vier Übertragungszylinder 06 einer
Neun-Zylinder-Satelliten-Druckeinheit 16 bzw. 17 gemäß 16 bis 18 so
sein, dass sie die Ecken eines Rechtecks definieren, dessen vertikale
Höhe größer ist als dessen horizontale
Breite.
-
Im
Falle der erfindungsgemäßen Druckeinheiten, wie
sie im Vorstehenden erörtert wurden, gelten insbesondere
folgende drei Beziehungen bzw. zumindest eine oder zwei der folgenden
drei Beziehungen: Gemäß einer ersten Beziehung
sind die beiden Plattenzylinder 07 der Druckwerke 03; 04 in
zumindest im Wesentlichen horizontaler Richtung nebeneinander liegend
angeordnet; die eine Plattenwechselvorrichtung 11 bzw. 11a des
dem Druckwerk 03 zugeordneten Plattenzylinders 07 ist
oberhalb einer durch die Rotationsachse dieses Plattenzylinders 07 verlaufenden
Horizontalen H angeordnet; die andere Plattenwechselvorrichtung 11 bzw. 11b des
dem Druckwerk 04 zugeordneten Plattenzylinders 07 ist unterhalb
einer durch die Rotationsachse dieses Plattenzylinders 07 verlaufenden
Horizontalen H angeordnet. Genau genommen gilt die vorstehende Beziehung
im Falle des Ausführungsbeispiels nach 2 für
die jeweiligen vorderen, dem jeweiligen Plattenzylinder 07 zugewandten
Abschnitte der Plattenwechselvorrichtungen 11a; 11b.
-
Die
vorstehende Beziehung gilt ebenfalls für die Plattenwechselvorrichtungen 11a, 11b der
Plattenzylinder 07 der Druckwerke 21; 22,
der Druckwerke 29; 28 sowie der Druckwerke 32; 31.
-
Es
gilt des Weiteren eine zweite Beziehung, wonach die beiden Plattenzylinder 07 der
Druckwerke 03; 04 in zumindest im Wesentlichen
horizontaler Richtung nebeneinander liegend angeordnet sind; den
beiden Plattenzylindern 07 ist jeweils eine Plattenwechselvorrichtung 11a bzw. 11b zugeordnet; jede
Plattenwechselvorrichtung 11a; 11b weist eine Zuführebene
und eine Abführebene auf, die insbesondere durch den jeweiligen
Schacht 143; 142 bzw. 141; 144 des
entsprechenden Druckformmagazins 138; 139 definiert
sein kann (vgl. 7 und 8); bei
einer Plattenwechselvorrichtung 11a ist die Zuführebene 143 oberhalb
der Abführebene 141 angeordnet, und bei der anderen
Plattenwechselvorrichtung 11b ist die Zuführebene 142 unterhalb
der Abführebene 144 angeordnet.
-
Die
vorstehende zweite Beziehung gilt ebenfalls für die Plattenwechselvorrichtungen 11a, 11b der
Plattenzylinder 07 der Druckwerke 21; 22,
der Druckwerke 29; 28 sowie der Druckwerke 32; 31.
-
Schließlich
gilt eine dritte Beziehung, wonach mit den beiden Plattenzylindern 07 der
Druckwerke 03; 04 jeweils mindestens eine Farbauftragswalze
eines Farbwerks 09 und mindestens eine Feuchtmittelauftragwalze
eines Feuchtwerks 08 direkt zusammenwirkend angeordnet
ist, wobei mit dem Plattenzylinder 07 jeweils ein weiterer
Zylinder 06, insbesondere ein Übertragungszylinder 06 bzw. ein
Gummizylinder 06 direkt zusammenwirkend angeordnet ist;
den zwei Plattenzylindern 07 ist jeweils eine Plattenwechselvorrichtung 11a bzw. 11b zugeordnet;
ein erster Umfangsbereich U1 des Plattenzylinders 07 ist
von einer Verbindungsgeraden der Rotationsachse des Plattenzylinders 07 und
der Rotationsachse des weiteren Zylinders 06 und einer
Verbindungsgeraden der Rotationsachse des Plattenzylinders 07 und
der Rotationsachse der Feuchtmittelauftragwalze des Feuchtwerks 08 festgelegt;
ein zweiter Umfangsbereich U2 des Plattenzylinders 07 ist
von einer Verbindungsgeraden der Rotationsachse des Plattenzylinders 07 und
der Rotationsachse der Farbauftragwalze des Farbwerks 09 und
einer Verbindungsgeraden der Rotationsachse des Plattenzylinders 07 und
der Rotationsachse der Feuchtmittelauftragwalze des Feuchtwerks 08 festgelegt; eine
Plattenwechselvorrichtung 11a des einen Plattenzylinders 07 ist
in dem ersten Umfangsbereich U1 angeordnet, und eine Plattenwechselvorrichtung 11b des
anderen Plattenzylinders 07 ist in dem zweiten Umfangsbereich
U2 angeordnet.
-
Die
vorstehende dritte Beziehung gilt ebenfalls für die Plattenwechselvorrichtungen 11a, 11b der
Plattenzylinder 07 der Druckwerke 21; 22,
der Druckwerke 29; 28 sowie der Druckwerke 32; 31.
-
Neben
dem ersten Umfangsbereich U1 und dem zweiten Umfangsbereich U2 ist
auch ein dritter Umfangsbereich U3 des Plattenzylinders 07 definiert, der
von einer Verbindungsgeraden der Rotationsachse des Plattenzylinders 07 und
der Rotationsachse des weiteren Zylinders 06 also des Übertragungszylinders 06,
und einer Verbindungsgeraden der Rotationsachse des Plattenzylinders 07 und
der Rotationsachse der Farbauftragwalze des zugeordneten Farbwerks 09 festgelegt
ist, vgl. z. B. 17.
-
Insbesondere
ist in diesem Zusammenhang auch vorgesehen, dass sich der erste
Umfangsbereich U1 und der zweite Umfangsbereich U2 nicht überschneiden,
und vorzugsweise, dass sich der erste Umfangsbereich U1, der zweite
Umfangsbereich U2 und der dritte Umfangsbereich U3 nicht überschneiden.
-
Weiterhin
kann vorzugsweise vorgesehen sein, dass erster Umfangsbereich U1
und zweiter Umfangsbereich U2 direkt aneinander angrenzend angeordnet
sind, insbesondere, dass erster Umfangsbereich U1, zweiter Umfangsbereich
U2 und dritter Umfangsbereich U3 direkt aneinander angrenzend angeordnet
sind. Vorzugsweise ist die Anordnung hierbei derart, dass erster
Umfangsbereich U1, zweiter Umfangsbereich U2 und dritter Umfangsbereich
U3 den Gesamtumfang des Plattenzylinders 07 bilden.
-
Weiterhin
kann vorzugsweise vorgesehen sein, dass der Öffnungswinkel
des ersten Umfangsbereichs U1 stumpf ist bzw. zwischen 70° und
150°, insbesondere zwischen 90° und 130°,
vorzugsweise zwischen 100° und 120° liegt und
insbesondere etwa 110° betragen kann.
-
Außerdem
kann vorzugsweise vorgesehen sein, dass der Öffnungswinkel
des zweiten Umfangsbereichs U2 stumpf ist, vorzugsweise zwischen
110° und 190°, insbesondere zwischen 130° und
170°, vorzugsweise zwischen 140° und 160° liegt
und insbesondere etwa 150° betragen kann.
-
Schließlich
kann vorzugsweise vorgesehen sein, dass der Öffnungswinkel
des dritten Umfangsbereichs U1 stumpf ist bzw. zwischen 60° und
140°, insbesondere zwischen 80° und 120°,
vorzugsweise zwischen 90° und 110° liegt und insbesondere
etwa 100° betragen kann.
-
Das
weiter oben beschriebene Andruckelement 124, welches eine
Andruckrolle 124 sein kann, ist, entsprechend der Anordnung
der Plattenwechselvorrichtung 11a bzw. 11b, bei benachbarten
Plattenzylindern 07 abwechselnd im ersten Umfangsbereich U1
und im zweiten Umfangsbereich U2 angeordnet. Weiterhin ist dieses
Andruckelement 124, entsprechend der Anordnung der Plattenwechselvorrichtung 11a bzw. 11b,
bei benachbarten Plattenzylindern 07 abwechselnd oberhalb
und unterhalb der Horizontalen H angeordnet.
-
Wie
bereits weiter oben erwähnt weist die Plattenwechselvorrichtung 11a bzw. 11b eine
Zuführebene 143 bzw. 142 auf, die entweder
horizontal angeordnet sein kann oder mit der Horizontalen H einen Winkel
zwischen 0° und 40° einschließen kann,
insbesondere einen Winkel kleiner als 30°. Ebenso weist
die Plattenwechselvorrichtung 11a bzw. 11b eine
Abführebene 141 bzw. 144 auf, die ebenfalls entweder
horizontal angeordnet sein kann oder mit der Horizontalen H einen
Winkel zwischen 0° und 40° einschließen
kann, insbesondere einen Winkel kleiner als 30°. Die Zuführebene 143; 142 kann
mit der Abführebene 141; 144 einen spitzen
Winkel einschließen oder auch parallel hierzu sein.
-
Im
Falle des Ausführungsbeispiels nach 1 wird von
6/2-Druckeinheiten ausgegangen, also Plattenzylindern mit in axialer
Richtung sechs nebeneinander liegenden Druckplatten 101 und
in Umfangsrichtung zwei hintereinander liegenden Druckplatten 101.
Allgemein ist jedoch davon auszugehen, dass der bzw. jeder Plattenzylinder 07 in
axialer Richtung mindestens eine Druckplatte 101 aufweist,
vorzugsweise zwei oder drei oder vier oder fünf oder sechs
oder acht in axialer Richtung nebeneinander liegende Druckplatten 101.
Des Weiteren ist allgemein davon auszugehen, dass der bzw. jeder
Plattenzylinder 07 in Umfangsrichtung mindestens eine Druckplatte 101 aufweist,
vorzugsweise zwei oder vier in Umfangsrichtung hintereinander liegende Druckplatten 101.
-
19 zeigt
in diesem Zusammenhang eine 6/2 Doppeldruckeinheit, nämlich
eine perspektivische Darstellung eines Teils einer Satellitendruckeinheit 16 oder 17,
beispielsweise nach 16, bestehend aus dem Satellitenzylinder 18 mit
den beiden Druckwerken 21; 22 bzw. 31; 32.
Die Übertragungszylinder 06 bzw. Gummituchzylinder 06 sind
mit jeweils mit drei in Axialrichtung nebeneinander angeordneten
Aufzügen 13, insbesondere Gummitüchern 13 belegt,
die jeweils um 180° verdreht sind. Die Plattenzylinder 07 sind
jeweils mit sechs in Axialrichtung nebeneinander angeordneten Aufzügen 101,
insbesondere Druckplatten 101 belegt, wobei in Umfangsrichtung
jeweils zwei Druckplatten 101 hintereinander angeordnet
sind.
-
Entsprechend
der Mehrzahl der auf dem jeweiligen Plattenzylinder 07 in
axialer Richtung aufgenommenen Druckplatten 101 kann in
nicht näher dargestellter Weise vorzugsweise vorgesehen
sein, dass in der Plattenwechselvorrichtung 11 in axialer Richtung
des Plattenzylinders 07 gesehen mehrere Druckplatten 101 nebeneinander
angeordnet sind. In diesem Zusammenhang ist es dann zweckmäßig, wenn
in ebenfalls nicht näher dargestellter Weise jeder der
nebeneinander angeordneten Druckplatten 101 jeweils mindestens
ein Andrückelement 124 zugeordnet ist, wobei besonders
bevorzugt ist, wenn jedes mindestens eine einer Druckplatte 07 zugeordnete
Andrückelement 124 unabhängig betätigbar
ist von den den anderen Druckplatten 101 zugeordneten Andruckelementen 124,
so dass das Zu- bzw. Abführen für jede Druckplatte 101 unabhängig
von einer anderen Druckplatte 101 durchgeführt
werden kann.
-
Zur
Aufnahme mehrerer nebeneinander angeordneter Druckplatten 101 in
der Plattenwechselvorrichtung 11 kann diese eine Mehrzahl
von schachtartigen Bereichen 141; 142; 143; 144 bzw. Schächten 141; 142; 143; 144 aufweisen,
wobei mindestens zwei schachtartig ausgebildete Bereiche 141; 142; 143; 144 nebeneinander
liegend angeordnet sein können, vorzugsweise jedoch die
Anzahl der nebeneinander liegenden schachtartigen Bereiche 141; 142; 143; 144 der
Anzahl der auf dem zugeordneten Plattenzylinder 07 in axialer
Richtung nebeneinander anordenbaren Druckplatten 101 entspricht.
-
Des
Weiteren kann insbesondere im Falle von zwei auf einem Plattenzylinder 07 in
Umfangsrichtung hintereinander angeordneten Druckplatten 101 vorgesehen
sein, dass in einer Plattenwechselvorrichtung 11 jeweils
zwei schachtartig ausgebildete Bereiche 142; 144 bzw. 143; 141 übereinander
liegend angeordnet sind. Hierbei ist einer der beiden übereinander
liegenden Bereiche 142; 144 bzw. 143; 141 ein
Zuführschacht 142; 143 und der andere
der übereinander liegenden Bereiche 142; 144 bzw. 143; 141 ein
Abführschacht 141; 144. Im Einzelnen
ist die Anordnung zweckmäßigerweise so, dass die
Plattenwechselvorrichtung 11 eine der Anzahl der Druckplatten 101 auf
dem zugeordneten Plattenzylinder 07 entsprechende Anzahl
von nebeneinander liegenden Zuführschächten 142; 143 und
eine entsprechende Anzahl von oberhalb oder unterhalb der Zuführschächte 142; 143 angeordneter
Abführschächten 141; 145 umfasst.
Die Anzahl der nebeneinander angeordneten Zuführschächte 142; 142 der
Plattenwechselvorrichtung 11 kann insbesondere vier oder sechs
sein.
-
Im
Falle von mehreren auf einem Plattenzylinder 07 nebeneinander
angeordneten Druckplatten 101 (vgl. 19) ist
jeder Druckplatte 101 jeweils ein Kanal 108 (vgl.
z. B. 4) bzw. ein Abschnitt eines Kanals 108 zur
Aufnahme des abgewinkelten vorderen Endes 113 einer jeden
Druckplatte 101 zuzuordnen. Vorzugsweise ist vorgesehen,
dass für nebeneinander angeordnete Druckplatten 101 jeweils
ein entsprechend langer Kanal 108 ausgebildet ist, der insbesondere
in axialer Richtung des Plattenzylinders 07 durchgehend
ausgebildet sein kann.
-
Wie
weiter oben beschrieben sind in den Kanälen Halteeinrichtungen 119 zum
Halten der Enden 113 der Druckplatten 101 vorgesehen
(vgl. 4), die insbesondere die Haltemittel 121,
die Federelemente 122 und die Stellmittel 123 umfassen
können. Um für jede Druckplatte 101 einen
Plattenwechsel unabhängig von einem Plattenwechsel einer
anderen Druckplatte 101 gestalten zu können, ist
im Falle mehrerer in axialer Richtung nebeneinander auf einem Plattenzylinder 07 angeordneten
Druckplatten 101 für jede Druckplatte 101 eine
eigene Halteeinrichtung 119 vorgesehen und jede Halteeinrichtung 119 ist
unabhängig von den anderen Halteeinrichtungen betätigbar,
insbesondere pneumatisch betätigbar.
-
Das
Antriebskonzept der jeweiligen Neun-Zylinder-Satelliten-Druckeinheit 16 bzw. 17 bzw.
des Druckturms 14 kann so ausgestaltet sein, dass jeder
Plattenzylinder 07 jeweils mittels eines (nicht dargestellten)
lagegeregelten Antriebsmotors formschlüssig unabhängig
von den anderen Plattenzylindern 07 antreibbar ist. Auf
diese Weise kann ein Plattenwechsel an einem Plattenzylinder 07 unabhängig
durchgeführt werden von einem Plattenwechsel an ein anderen
Plattenzylinder 07. Auch kann zweckmäßigerweise
vorgesehen sein, dass jeder Plattenzylinder 07 jeweils
mittels eines lagegeregelten Antriebsmotors formschlüssig
unabhängig vom Satellitenzylinder 18 antreibbar
ist. Bei dieser Ausgestaltung kann der Satellitenzylinder 18 vorteilhafterweise
einen eigenen lagegeregelten Antriebsmotor aufweisen.
-
Im
Falle der vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele
entspricht der Umfang des Satellitenzylinders 18 dem Umfang
des Plattenzylinders 07 bzw. Formzylinders 07;
im Falle eines Umfangs der Plattenzylinder 07 von einer
Seite, insbesondere Zeitungsseite entspricht der Umfang des Satellitenzylinders 18 ebenfalls
einer Seite, insbesondere Zeitungsseite, im Falle eines Umfangs
der Plattenzylinder 07 von zwei Seiten, insbesondere Zeitungsseiten entspricht
der Umfang des Satellitenzylinders 18 ebenfalls zwei Seiten,
insbesondere Zeitungsseiten. Der Umfang des Satellitenzylinders 18 ist
somit im Falle der ersten vorstehend genannten Alternative gleich
der Abschnittslänge der Plattenzylinder 07 und im
Falle der zweiten vorstehend genannten Alternative gleich der zweifachen
Abschnittslänge der Plattenzylinder 07.
-
Allgemein
kann das Umfangsverhältnis von Satellitenzylinder 18 und
Plattenzylinder 07 insbesondere so ausgestaltet sein, dass
der Umfang des Satellitenzylinders 18 einem ganzzahligen
Vielfachen der Abschnittslänge des Plattenzylinders 07 entspricht.
-
Wie
sich beispielsweise bereits aus 19 ergibt,
kann der Umfang der Plattenzylinder 07 insbesondere und
vorzugsweise zwei Seiten, insbesondere Zeitungsseiten entsprechen.
Insbesondere in diesem Fall kann der Durchmesser bzw. Umfang des Satellitenzylinders 18 das
1,5-fache, 2-fache, 2,5-fache oder 3-fache, ggf. sogar auch noch
ein entsprechendes höheres Vielfaches des Durchmessers
bzw. Umfangs der Plattenzylinder 07 betragen. Allgemein gesprochen
kann der Durchmesser des Satellitenzylinders 18 dem n-fachen
des jeweiligen Durchmessers der zugeordneten Plattenzylinder 07 entsprechen,
wobei n = 0.5 × a und a eine natürliche Zahl größer
oder gleich 3 ist. Allgemein gesprochen kann der Durchmesser des
Satellitenzylinders 18 dem m-fachen des jeweiligen Durchmessers
der zugeordneten Gummizylinders 06 entsprechen, wobei m
= 0.5 × a und a eine natürliche Zahl größer
oder gleich 3 ist.
-
In 20 ist
eine Ausführungsform eines Druckturms mit zwei übereinander
angeordneten Neun-Zylinder-Satelliten-Druckeinheiten 16; 17 gezeigt,
wobei die beiden Satellitenzylinder 18 den 2-fachen Durchmesser
der zugeordneten Formzylinder 07 aufweisen. In 21 ist
eine weitere Ausführungsform eines Druckturms mit zwei übereinander angeordneten
Neun-Zylinder-Satelliten-Druckeinheiten 16; 17 gezeigt,
wobei hier die beiden Satellitenzylinder 18 den 1,5-fachen
Durchmesser der zugeordneten Formzylinder 07 aufweisen.
-
In 22 ist
eine weitere Ausführungsform eines Druckturms mit zwei übereinander
angeordneten Neun-Zylinder-Druckeinheiten 16; 17 gezeigt, wobei
hier die beiden Satellitenzylinder 18 den 3-fachen Durchmesser
der zugeordneten Formzylinder 07 aufweisen. Die Formzylinder 07 weisen,
insbesondere wie in dem vorangegangenen Ausführungsbeispiel,
den Umfang von zwei Zeitungsseiten, d. h. insbesondere den doppelten
Umfang des Plattenzylinders 07 auf und/oder der Satellitenzylinder 18 weist den
1,5-fachen Umfang des Übertragungszylinders 06 auf.
-
Vorzugsweise
ist die Neun-Zylinder-Satelliten-Druckeinheit 16; 17; 18 in
einer Zeitungsdruckmaschine angeordnet, d. h. die Druckplatten 101 haben
vorzugsweise die Größe einer stehenden Zeitungsseite
(Broadsheet) und/oder zwei liegenden Zeitungsseiten (Tabloid).
-
Die
Plattenwechselvorrichtung 11; 11a; 11b können
ortsfest oder z. B. zur Wartung, z. B. des Feuchtwerks 08,
ortsveränderbar im Gestell 02 angeordnet sein.
-
- 01
-
- 02
- Gestell
- 03
- Druckwerk
- 04
- Druckwerk
- 05
-
- 06
- Zylinder,
Gummizylinder, Übertragungszylinder
- 07
- Zylinder,
Plattenzylinder, Formzylinder, Druckzylinder
- 08
- Feuchtwerk
- 09
- Farbwerk
- 10
-
- 11
- Plattenwechselvorrichtung
- 11a
- Plattenwechselvorrichtung,
von oben zu- und abführend,
- 11b
- Plattenwechselvorrichtung,
von unten zu- und abführend
- 12
- Gummituch-Wascheinrichtung
- 13
- Aufzug;
Gummituch
- 14
- Druckturm,
Achterturm
- 15
-
- 16
- Druckeinheit,
Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit
- 17
- Druckeinheit,
Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit
- 18
- Zylinder,
Satellitenzylinder, Gegendruckzylinder
- 19
- Leitwalzenpaar
- 20
-
- 21
- Druckwerk
- 22
- Druckwerk
- 23
- Bedruckstoffbahn,
Papierbahn
- 24
- Gegendruckzylinder-Reinigungseinrichtung
- 25
-
- 26
- Gummituch-Wascheinrichtung
- 27
- Gestell
- 28
- Druckwerk
- 29
- Druckwerk
- 30
-
- 31
- Druckwerk
- 32
- Druckwerk
- 33
- Zylinder
- 34
- Zylinder
- 35
100
-
- 101
- Druckplatte,
Aufzug
- 102
- Auflagefläche
(101)
- 103
- Ende,
vorlaufendes (101)
- 104
- Ende,
nachlaufendes (101)
- 105
-
- 106
-
- 107
- Mantelfläche
(07)
- 108
- Kanal
- 109
- Öffnung
(108)
- 110
-
- 111
-
- 112
-
- 113
- Einhängeschenkel
(101), Ende
- 114
- Einhängeschenkel
(101)
- 115
-
- 116
- Kante,
vordere, erste (109)
- 117
- Kante,
hintere, zweite (109)
- 118
-
- 119
- Halteeinrichtung
- 120
-
- 121
- Haltemittel
- 122
- Federelement
- 123
- Stellmittel
- 124
- Abstützelement,
Andruckelement, Andruckrolle, Wälzelement, Walze, Rolle
- 125
-
- 126
- Kante
- 127
- Berührungslinie
- 128
-
- 129–137
-
- 138
- Druckformmagazin
- 139
- Druckformmagazin
- 140
-
- 141
- Schacht,
Abführschacht, schachtartiger Bereich, Abführebene
(138)
- 142
- Schacht,
Zuführschacht, schachtartiger Bereich, Zuführebene
(139)
- 143
- Schacht,
Zuführschacht, schachtartiger Bereich, Zuführebene
(138)
- 144
- Schacht,
Abführschacht, schachtartiger Bereich, Abführebene
(139)
- 145
-
- 146
-
- 147
- Trennwand
- 148
- Arretierung,
Kugelbolzen
- 149
-
- 150
-
- 151
- Ausrichtvorrichtung
- 152
- Anschlag
(151)
- 153
- Anschlag
(151)
- 154
- Auflage
(144)
- 155
-
- 156
- Anschlag,
Schieber, Registerstift
- 157
- Fördereinrichtung,
Fördervorrichtung, Riemenantrieb, Linearantrieb
- 158
- Halter,
Druckformhalter
- 159
- Kolben,
Schieber
- 160
-
- 161
- Winkel,
Anschlag, Halteelement
- 162
- Anschlag,
Halteelement
- 163–171
-
- 172
- Auflage,
Leisten, Gleitschienen
- 173
- Führungselement,
Leitblech, Keil, Wälzelement, Rolle
- 174
- Rampe,
erste
- 175
-
- 176
- Gipfelpunkt
(174)
- 177
- Rampe,
zweite
- 178
- Gipfelpunkt
(176)
- 179
- Anschlag
- 180
-
- 181
- Fördereinrichtung,
Fördervorrichtung, Riemenantrieb, Linearantrieb
- 182
- Heber,
Druckformheber
- 183
- Kolben
- 184
- Hebarm
(182)
- 185
-
- 186
- Sicherungselement,
Klappe
- 187
-
- 188
-
- 189
-
- 190
-
- 191
- Sensor
- FR
- Radialkraft
- FG
- Schwerkraft
- MR
- Rückstellmoment
- U1
- Umfangsbereich,
erster
- U2
- Umfangsbereich,
zweiter
- U3
- Umfangsbereich,
dritter
- B
- Breite,
Abmessung
- G
- Gerade
- H
- Horizontale
- L
- Länge,
Abmessung
- P
- Produktionsrichtung
- a54
- Abstand
- a58
- Abstand
- a73
- Abstand
- a86
- Abstand
- h89
- Höhe
- o38
- Öffnung
- o39
- Öffnung
- s82
- Hub
- α
- Winkelabstand
- β1
- Öffnungswinkel
- β2
- Öffnungswinkel
- γ
- Winkel
- δ
- Neigungswinkel
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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