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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Arbeitsfläche, oder Arbeitstisch oder Theke oder Möbel, die von wenigstens einer Platte mit großen Abmessungen gebildet ist, welche auf einem Tragelement oder -elementen (Gehäuse eines Möbels, Stützfuß (-füßen)) horizontal angeordnet ist oder hierzu bestimmt ist, um eine für unterschiedliche Zwecke bestimmte stabile Fläche zu bieten. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung einen Tisch oder ein Möbel, der/das eine Oberfläche oder Platte aufweist, die geeignet ist, gleichzeitig oder nacheinander unterschiedliche Aktivitäten und/oder das Tragen von Gegenständen zu ermöglichen, wobei sie insbesondere das Kochen oder das Erhitzen von Nahrungsmitteln in geeigneten Behältern ermöglichen und andere Verwendungen bieten kann.
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Die Materialien, die üblicherweise für die Herstellung von Arbeitsflächen verwendet werden, sind beispielsweise Holz, Quarz, Corian® etc. Für das Kochen von Nahrungsmitteln gibt es darüber hinaus Kochflächen mit großen Abmessungen in Küchen, insbesondere für professionelle Zwecke, wobei diese Platten im Allgemeinen metallisch und/oder aus Verbundstoff sind. Insbesondere gibt es Mehrschichtplatten auf der Basis von Keramikschichten oder -materialien wie Steinzeug, von Metallschichten oder -materialien vom Typ Aluminium und von isolierenden Kunststoffschichten oder -materialien vom Typ Bakelit, wobei diese Platten im Allgemeinen eine erhebliche Dicke (in der Größenordnung von beispielsweise 12 mm) aufweisen und kompliziert in der Herstellung sind.
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Parallel hierzu gibt es Kochflächen aus Materialien vom Typ Glaskeramik oder verstärktem Glas, mit begrenzteren Abmessungen (insbesondere mit einer Fläche im Allgemeinen kleiner als 0,4 m2, wobei Platten mit einer größeren Fläche durch die üblicherweise eingesetzten Verfahren schwieriger erhalten werden können und Probleme hinsichtlich Ebenheit, Handhabung etc. aufwerfen können) für Nutzungen insbesondere im Haushalt, wobei die Verwendung von Glaskeramikmaterial sich in den letzten Jahren für Kochplatten aufgrund insbesondere der Leistungsfähigkeit dieses Materials für diese Nutzung und des attraktiven Aussehens der hergestellten Platten allgemein verbreitet hat.
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Es gibt derzeit unterschiedliche Arten von Glaskeramikplatten, wobei jede Variante das Ergebnis umfangreicher Studien und zahlreicher Versuche ist, da es sehr schwierig ist, an diesen Platten und/oder an ihrem Herstellungsverfahren Änderungen vorzunehmen, ohne eine nachteilige Wirkung auf die gewünschten Eigenschaften zu riskieren; um als Kochfeld verwendet werden zu können, muss eine Glaskeramikplatte im Allgemeinen eine Transmission bei Wellenlängen des Bereichs des Sichtbaren aufweisen, die gleichzeitig gering genug ist, um wenigstens einen Teil der darunterliegenden Heizelemente in Ruhe zu verdecken, und hoch genug ist, damit je nach Fall (Strahlungserwärmung, Induktionserwärmung etc.) der Benutzer zum Zwecke der Sicherheit die im Betriebszustand befindlichen Heizelemente visuell erkennen kann; sie muss auch eine hohe Transmission bei Wellenlängen des Infrarotbereiches, insbesondere im Fall von Strahlungsherdplatten aufweisen. Die so gestalteten Platten sind ausschließlich für die Nutzung als Kochplatten bestimmt und sind herkömmlicherweise nicht dazu bestimmt, andere Gegenstände als die hitzebeständigen Utensilien, die für das Kochen von Nahrungsmitteln verwendet werden, aufzunehmen, noch sind sie für die Ausübung anderer Aktivitäten als das Kochen von Nahrungsmitteln bestimmt.
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Die vorliegende Erfindung versuchte, die Palette der bestehenden Haushaltseinrichtungsprodukte für den Hausgebrauch oder die professionelle Nutzung durch Entwicklung eines neuen Typs von interaktiven Produkten, die verschiedenartigere Nutzungen ermöglichen, zu erweitern.
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Erreicht wurde dieses Ziel durch die (den) neue(n) erfindungsgemäße(n), vorteilhafterweise interaktive(n) Einrichtung oder Artikel oder Vorrichtung, wobei diese Möbel-/Haushaltseinrichtung umfasst:
- – wenigstens eine Arbeitsfläche (oder -theke oder -tisch), die von wenigstens einem Substrat (insbesondere Platte oder Fläche oder Scheibe) aus (oder (auf Basis von) einem oder im Wesentlichen bestehend aus einem) monolithischen/m (oder einstückigen/m oder aus einem Stück bestehenden/m), vorteilhafterweise im Wesentlichen ebenen/m Glasmaterial, mit einer Fläche (Länge mal Breite seiner Seite mit den größten Abmessungen) größer als 0,7 m2 gebildet ist, wobei das Substrat eine Helligkeit L* von weniger als 10, eine Unschärfe von weniger als 30% und eine Lichtdurchlässigkeit TL kleiner als 10% aufweist,
- – wenigstens ein Heizelement (insbesondere unter dem Substrat und durch dieses verdeckt, wenn dieses Heizelement nicht in Betrieb ist/in Ruhe ist),
- – wenigstens eine Lichtquelle, die insbesondere dazu bestimmt ist, einen Bereich oder Bereiche (wie die Heizbereiche) oder ein(e) Element oder Anzeige oder Elemente oder Anzeigen (beispielswiese einen Betriebszustandsanzeiger oder einen Leistungsanzeiger) des Substrats zu kennzeichnen (sichtbar zu machen), insbesondere durch Lichtdurchgang durch das Substrat, wobei diese Quelle sich insbesondere unter dem Substrat befindet und durch dieses verdeckt wird, wenn diese Quelle nicht in Betrieb ist/in Ruhe ist,
- – wenigstens eine Schnittstelle zur Kommunikation mit wenigstens einem Element der Fläche (beispielsweise mit der oder den Lichtquellen und/oder dem oder den Heizelementen), und/oder gegebenenfalls mit wenigstens einem außenliegenden Element (außerhalb der Fläche), beispielsweise mit einem außenliegenden Modul (einer Einheit, einer Vorrichtung) für eine drahtlose Kommunikation.
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Das erfindungsgemäß entwickelte Produkt wird dem angestrebten Ziel gerecht, wodurch die vorliegende Erfindung eine neue interaktive Einrichtung (die insbesondere die Aktivierung von Funktionen, wie das Kochen von Nahrungsmitteln, und die Anzeige von Bereichen oder Daten ermöglicht) vorschlägt, die ebenso gut in der Küche als auch in einem anderen Wohnraum verwendet werden kann, wobei die Arbeitsfläche zu einem massiven oder nicht massiven Möbel, einem Tisch, einer Theke etc. gehören kann, wobei diese Arbeitsfläche horizontal auf (insbesondere oben auf) einem Tragelement oder Tragelementen (Gehäuse eines Möbels, Stützfuß/(-füßen)) angebracht ist oder hierzu bestimmt ist, um eine stabile Fläche zu bieten, die für unterschiedliche Zwecke bestimmt ist, wobei die Arbeitsfläche oder die Einrichtung gemäß der Erfindung eine durchgehende obere Fläche aufweist, die geeignet ist, gleichzeitig oder nacheinander Aktivitäten (wie Arbeit, Spiel, Lesen etc.), das Tragen von Gegenständen (wie Papier, Computer, Gefäßen, Geschirr etc.) und die Zubereitung oder das Kochen oder das Erhitzen von Nahrungsmitteln in geeigneten Behältern zu ermöglichen.
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Allgemeiner betrifft die Erfindung auch eine Arbeitsfläche, die von wenigstens einem Substrat aus monolithischem Glasmaterial mit einer Fläche größer als 0,7 m2 gebildet ist, wobei das Substrat eine Helligkeit L* von weniger als 10, eine Unschärfe kleiner als 30% und eine Lichtdurchlässigkeit TL von weniger als 10% aufweist, wobei diese Arbeitsfläche dazu bestimmt ist, ein(e) interaktive(s) Mehrzweckmöbel oder -einrichtung (das/die für mehrere Zwecke, wie sie im vorhergehenden Absatz aufgeführt sind, bestimmt ist), wie es/sie insbesondere vorstehend gemäß der Erfindung definiert ist, auszustatten.
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Die Erfindung betrifft auch die Verwendung eines Substrats, insbesondere einer Platte, aus monolithischem Glasmaterial mit einer Fläche größer als 0,7 m2, wobei das Substrat eine Helligkeit L* von weniger als 10, eine Unschärfe kleiner als 30% und eine Lichtdurchlässigkeit TL von weniger als 10% aufweist, als interaktive Mehrzweckarbeitsfläche, wie sie insbesondere in den obigen Absätzen erwähnt ist.
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Wie zuvor angegeben, ist die Arbeitsfläche von einem Substrat oder einer Platte aus monolithischem Glasmaterial (wobei das Glasmaterial von einem einzigen Block/aus einem einzigen Stück gebildet worden ist, selbst wenn das Substrat gegebenenfalls im Allgemeinen in dem bereits gebildeten Teil ausgebildete Ausnehmungen zu ästhetischen oder funktionellen Zwecken aufweisen kann) mit großen Abmessungen gebildet, wobei der Vorteil einer solchen monolithischen Platte mit großen Abmessungen insbesondere darin besteht, dass sie eine hauptsächlich durchgehende/gleichmäßige/verbindungsfreie, ästhetische und pflegeleichte Fläche sowie ein größeren Verwendungskomfort und eine größere Sicherheit (hinsichtlich Dichtigkeit im Falle eines Auskippens von Flüssigkeit etc.) etc. bietet. Das Substrat besteht im Wesentlichen, ja sogar einzig und allein, aus dem Glasmaterial, wobei dieses Substrat/Glasmaterial gegebenenfalls mit Zier- oder Funktionsbeschichtungen geringer Dicke (insbesondere in der Größenordnung von einigen Zehn Nanometern bis einigen Hundert Mikrometern, sogar mehr), zum Beispiel aus Email, Farbe, dünnen Schichten etc., wie später genauer erläutert, versehen sein kann.
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Im Gegensatz zu der Nutzung insbesondere bei Glaskeramiken weist dieses (Substrat aus) Glasmaterial große Abmessungen auf, wobei seine Oberfläche (die dem Produkt aus seiner Länge mal seiner Breite für seine Seite mit den größten Abmessungen – im allgemeinen seiner Oberseite, die dazu bestimmt ist, sichtbar zu sein und als Träger von (Haushalts- oder Arbeits- oder Koch-)Artikeln zu dienen -entspricht) Abmessungen größer als 0,7 m2, vorzugsweise größer als 0,9 m2, insbesondere größer als 1 m2, insbesondere größer als oder gleich 2 m2 aufweist. Nun wirft aber die Herstellung von großen Platten, insbesondere im Fall der Glaskeramik, zahlreiche Probleme hinsichtlich Ebenheit und Handhabung auf. Bei der vorliegenden Erfindung kann eine Platte mit großen Abmessungen, die dennoch eine gute Ebenheit aufweist, trotzdem vorteilhafterweise durch Reduzieren der Durchlaufgeschwindigkeit (oder Verlängern des Keramisierungsofens oder Erhöhen der Verweilzeit in dem Ofen) gegenüber der Geschwindigkeit (oder der Länge des Ofens oder den Standardzeiten), die üblicherweise verwendet wird, um Glaskeramikplatten mit üblichen Abmessungen von weniger als 0,4 m2 zu erhalten, erhalten werden, wie später bei dem erfindungsgemäßen Verfahren erläutert.
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Das erfindungsgemäße Substrat/Glasmaterial ist vorteilhafterweise eben (oder hauptsächlich oder quasi eben) und weist insbesondere eine Ebenheit (Höhe zwischen der höchsten Stelle und der niedrigsten Stelle des Substrats bezogen auf die mittlere Ebene des Substrats, mit Ausnahme der auf dem Substrat zu ästhetischen oder funktionellen Zwecken ausgebildeten etwaigen gewollten Verformungen) kleiner als 0,1% der Diagonalen des Substrats und vorzugsweise kleiner als 3 mm, insbesondere kleiner als 2 mm, insbesondere kleiner als 1 mm, sogar in der Größenordnung von null, in Abhängigkeit von der Größe/Fläche/Diagonalen des Substrats, auf, wobei die Ebenheit mit Hilfe eines Welligkeitsmessers mit der Bezeichnung SurFlat, das durch die Gesellschaft Visuol vertrieben wird, gemessen wird. Das Substrat hat allgemein eine geometrische, insbesondere rechteckige, sogar quadratische, sogar kreisförmige oder ovale etc. Form und weist im Allgemeinen eine in Gebrauchsstellung ”obere” Seite (sichtbar Seite), eine weitere, in Gebrauchsstellung ”untere” Seite (die im Allgemeinen in dem Gestell oder Gehäuse des die Arbeitsfläche enthaltenden Möbels verdeckt ist) sowie einen Rand (oder Kante oder Dicke) auf. Die obere Seite ist im Allgemeinen eben und glatt, sie kann aber auch wenigstens einen erhabenen und/oder wenigstens einen vertieften Bereich und/oder wenigstens eine Öffnung und/oder abgeschrägte Ränder (wobei diese Formen während der Herstellung des Substrats, zum Beispiel durch Walzen oder Einsenken oder Pressen etc. oder nachträglich hinzugefügt worden sind) etc. aufweisen, wobei diese Formvariationen vorteilhafterweise durchgehende Änderungen der Platte (ohne Änderung von Materialien oder Verbindungen) bilden. Die Unterseite kann insbesondere glatt sein oder mit Zähnchen versehen sein, die ihre mechanische Festigkeit erhöhen und beispielsweise durch Walzen erhalten werden.
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Die Dicke des Substrats aus monolithischem Glasmaterial beträgt im Allgemeinen wenigstens 2 mm, insbesondere wenigstens 2,5 mm, insbesondere in der Größenordnung von 3 bis 30 mm und vorteilhafterweise weniger als 15 mm, insbesondere in der Größenordnung von 3 bis 15 mm, insbesondere von 3 bis 10 mm.
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Das Glasmaterial des verwendeten Substrats ist vorteilhafterweise hochtemperaturbeständig und/oder weist einen Ausdehnungskoeffizienten null oder quasi null (beispielsweise von weniger als 15·10–7 K–1) auf, ist insbesondere vorteilhafterweise Glaskeramik oder ein verstärktes (insbesondere chemisch oder thermisch vorgespanntes) Glas. Vorzugsweise ist das Substrat ein Glaskeramiksubstrat. Wie erfindungsgemäß definiert ist das Substrat/Glasmaterial vorteilhafterweise schwach transmissiv, gering streuend und von dunkler Farbe (die durch die Helligkeit L* definiert ist), insbesondere von schwarzer oder dunkelbrauner Farbe, wobei dieses Material insbesondere eine Anzeige durch Lichttransmission durch das Substrat hindurch, wie nachstehend präzisiert, ermöglicht.
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Die verwendete Glaskeramik kann insbesondere eine solche Zusammensetzung wie sie in den unter den folgenden Nummern veröffentlichten Patentanmeldungen beschrieben ist, nämlich
WO2012156444 ,
WO2012001300 ,
DE 20 2012 011 811 , aufweisen, wobei diese Glaskeramik insbesondere eine Lithium-Aluminosilikat-Glaskeramik ist.
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Vorteilhafterweise wird beispielsweise eine Glaskeramik verwendet, die die folgenden Bestandteile umfasst und/oder durch Keramisierung aus einem Glas mit folgender Zusammensetzung, innerhalb der nachstehend in Gewichtsprozenten ausgedrückten Grenzen erhalten wird: SiO2: 52–75%; Al2O3: 18–27%; Li2O: 2,5–5,5%; K2O: 0–3%; Na2O: 0–3%; ZnO: 0–3,5%; MgO: 0–3%; CaO: 0–2,5%; BaO: 0–3,5%; SrO: 0–2%; TiO2: 1,2–5,5%; ZrO2: 0–3%; P2O5: 0–8%, und vorzugsweise innerhalb der nachstehend in Gewichtsprozenten ausgedrückten Grenzen: SiO2: 64–70%; Al2O3: 18–21%; Li2O: 2,5–3,9%; K2O: 0–1,0%; Na2O: 0–1,0%; ZnO: 1,2–2,8%; MgO: 0,20–1,5%; CaO: 0–1%; BaO: 0–3%; SrO: 0–1,4%; TiO2: 1,8–3,2%; ZrO2: 1,0–2,5%.
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Die Glaskeramik kann mit Arsen geläutert sein (das heißt (ein Ausgangsglas mit) eine(r) Zusammensetzung mit in der Größenordnung von 0,5 bis 1,5 Gew.-% Arsenoxid (ausgedrückt als As2O3) haben), oder kann nicht mit Arsen geläutert sein (insbesondere mit einem Arsenoxid-Gehalt von weniger als 0,2%, insbesondere weniger als 0,1%, sogar null)/mit Zinn geläutert sein.
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Das Glasmaterial kann auch ein vorgespanntes, nicht keramisiertes Glas sein, beispielsweise ein vorgespanntes Lithium-Aluminosilikat, wie es in den unter den folgenden Nummern veröffentlichten Patentanmeldungen, nämlich
FR1060677 ,
WO2012080672 , oder in der in
Frankreich unter der Nummer 1363157 eingereichten Anmeldung beschrieben ist, oder aber ein vorgespanntes Glas eines anderen Typs (Kalk-Natron, Borosilikat etc.), beispielweise wie es in der unter der Nummer
WO2012146860 veröffentlichten Anmeldung beschrieben ist.
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Die Glaskeramik oder das vorgespannte Glas werden durch die in den vorgenannten Dokumenten beschriebenen jeweiligen Verfahren unter Verwendung der Behandlungszyklen und -temperaturen erhalten, die ermöglichen, das Glasmaterial mit den ausgewählten, in der Definition der Erfindung angegebenen Eigenschaften zu erhalten. Im Fall der Glaskeramiken werden diese Verfahren vorzugsweise dadurch verändert, dass die Durchlaufgeschwindigkeit um wenigstens 25%, vorzugsweise um wenigstens 50% verringert wird oder dass die Länge des Keramisierungsofens oder die Verweilzeit in dem Ofen um wenigstens 25%, vorzugsweise um wenigstens 50%, gegenüber den Geschwindigkeiten, Längen und Zeiten, welche normalerweise verwendet werden, erhöht wird, um ein ebenes Substrat mit großen Abmessungen, wie erfindungsgemäß erforderlich, wie dies später erläutert wird, zu erhalten.
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Wie erfindungsgemäß definiert, ist das die Arbeitsfläche bildende Substrat derart gewählt, dass es eine Helligkeit L* von weniger als 10, vorzugsweise von weniger als 5, insbesondere von weniger als 4, sogar weniger als 2, eine Unschärfe von weniger als 30%, insbesondere von weniger als 28%, und eine Lichtdurchlässigkeit TL kleiner als 10%, insbesondere kleiner als oder gleich 5%, insbesondere von 0,8% bis 5% aufweist, wobei diese Lichtdurchlässigkeit bei der Ausführungsform der Erfindung, die insbesondere eine Leuchtanzeige an der Oberfläche des Substrats durch darunter angeordnete Lichtquellen ermöglicht, vorzugsweise ungleich null ist (größer als 0%). Das Substrat weist diese Eigenschaften auf dem wesentlichen Teil (insbesondere auf wenigstens 80%, sogar auf 100%) seiner Oberfläche auf, mit Ausnahme von eventuellen stellenweisen Verzierungen (zum Beispiel aus Email) oder stellenweisen Komponenten, die auf seine Oberfläche aufgebracht sind. Diese Eigenschaften sind im Allgemeinen diejenigen des das Substrat an sich bildenden Glasmaterials, ohne das Vorliegen irgendeiner Beschichtung, sie können jedoch gegebenenfalls aus der Kombination aus dem Glasmaterial und einer Beschichtung, die auf dem wesentlichen Teil von der einen und/oder der anderen seiner Hauptseiten aufgebracht ist, resultieren. Vorteilhafterweise handelt es sich um die intrinsischen Eigenschaften des Substrats aus Glasmaterial, das heißt, dass das Substrat aus Glasmaterial diese Eigenschaften an sich, ohne das Vorliegen irgendeiner Beschichtung aufweist.
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Die Helligkeit L* ist eine in dem CIE-Farbvalenz-System definierte Komponente und wird auf bekannte Weise mit Hilfe insbesondere eines Farbmessers Byk-Gardner Color Guide 45/0 (Reflexionsfarbmessung) auf der Oberseite des auf opaken, weißen Grund gelegten Substrats bewertet.
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Die Unschärfe misst den Pegel der Lichtstreuung und ist im Rahmen der Erfindung als das Verhältnis der diffusen Transmission zu der Gesamttransmission bei einer Wellenlänge gleich 550 nm definiert, wobei diese Unschärfe beispielsweise mit Hilfe des mit einer integrierenden Sphäre ausgestatteten Spektralphotometers, das für die Lichtdurchlässigkeitsmessungen verwendet wird, bewertet wird.
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Die Lichtdurchlässigkeit TL wird nach der ISO-Norm 9050:2003 unter Verwendung der Lichtart D65 gemessen und ist die Gesamtdurchlässigkeit (in den Bereich des Sichtbaren integriert), wobei sowohl die direkte Transmission als auch die mögliche diffuse Transmission berücksichtigt werden, wobei die Messung beispielsweise mit Hilfe eines Spektralphotometers, das mit einer integrierenden Sphäre ausgestattet ist, vollzogen wird, wobei die Messung in einer gegebenen Dicke anschließend gegebenenfalls auf die Referenzdicke von 4 mm nach der ISO-Norm 9050:2003 umgerechnet wird.
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Das erfindungsgemäße Substrat, wie es vorstehend definiert ist, weist insbesondere ein dunkles Aussehen auf und ist von einem schwach transmissiven und gering streuenden Material gebildet, insbesondere weist es ein schwarzes oder braunes Aussehen auf, das in Kombination mit darunter angeordneten Lichtquellen insbesondere ermöglicht, Leuchtbereiche anzuzeigen, die ermöglichen, die Kochbereiche kenntlich zu machen, wenn sie im Betriebszustand sind, und gleichzeitig die darunterliegenden Elemente, insbesondere in Ruhe, verdeckt. Das verwendete Glasmaterial weist auch vorzugsweise einen Opazitäts-Indikator Ω (oder -Faktor oder -Koeffizienten) kleiner als 100 und vorteilhafterweise größer als 93 auf, um insbesondere die Anzeige durch darunterliegende Quellen bei einer Ausführungsform der Erfindung oder eine Anzeige durch Projektion, wie später angegeben, zu ermöglichen, wobei dieser Opazitäts-Indikator bei der vorliegenden Erfindung durch die Formel Ω = 100 – ΔE* bestimmt ist und dadurch bewertet wird, dass die Farbänderung ΔE* gemessen wird (Reflexionsfarbmessung, durchgeführt mit Hilfe eines Farbmessers Byk-Gardner Color Guide 45/0), welche der Differenz zwischen der unter Reflexion auf der Oberseite des Substrats gemessenen Farbe für das auf opaken schwarzen Grund gelegte Substrat und derjenigen für das auf opaken weißen Grund gelegte Substrat entspricht (ΔE* = ((LN* – LB*)2 + (aN* – aB*)2 + (bN* – bB*)2)1/2, wobei LB*, aB*, bB* die Farbkoordinaten der ersten Messung auf weißem Grund sind und wobei LN*, aN*, bN* diejenigen der zweiten Messung auf schwarzem Grund bei dem 1976 durch CIE aufgestellten Farbvalenz-System sind.
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Das Substrat ist vorzugsweise auf der Basis einer schwarzen Glaskeramik, die im Allgemeinen Kristalle mit β-Quarz-Struktur innerhalb einer restlichen Glasphase umfasst, wobei der Absolutwert ihres Ausdehnungskoeffizienten vorteilhafterweise weniger als oder gleich 15·10
–7/°C, sogar 5·10
–7/°C beträgt, und die vorstehend erwähnten Eigenschaften aufweist, so wie die Glaskeramik der unter dem Namen Kerablack+ durch die Gesellschaft Eurokera in den Handel gebrachten Platten. Insbesondere kann es sich um eine mit Arsen geläuterte Glaskeramik mit einer Zusammensetzung, wie sie in der Patentanmeldung
EP0437228 oder US5070045 oder
FR2657079 beschrieben ist, oder um eine mit Zinn geläuterte Glaskeramik handeln, die einen Gehalt an Arsenoxid von weniger als 0,2% (sogar weniger als 0,1%, sogar weniger als oder gleich 500 ppm, sogar null) aufweist, beispielsweise mit einer Zusammensetzung wie sie in der Patentanmeldung
WO 2012/156444 beschrieben ist.
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Gegebenenfalls kann das Substrat auch Farbstoffe, die beispielsweise gewisse Farbnuancen oder -töne verleihen, in Anteilen vorzugsweise von weniger als 10 Gew.-% enthalten, beispielsweise Vanadiumoxid, Eisenoxid, Kobaltoxid, Ceroxid, Selenoxid, Chromoxid, sogar Nickeloxid, Kupferoxid und/oder Manganoxid etc.
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Wie vorstehend definiert, umfasst der erfindungsgemäße Artikel auch wenigstens ein Heizelement (oder heizendes Element), beispielsweise ein oder mehrere Strahlungs- oder Halogenkochfelder oder einen oder mehrere Gasbrenner und/oder ein oder mehrere Induktionsheizmittel, wobei diese Heizmittel im Allgemeinen unter der Arbeitsfläche gelegen und durch diese in Ruhe verdeckt sind. Die Arbeitsfläche des erfindungsgemäßen Artikels kann ein oder mehrere Heizelemente wie auch eine oder mehrere Kochzonen umfassen. Unter dem Begriff ”Kochzone” wird eine Kochstelle verstanden. Der erfindungsgemäße Artikel kann mehrere Typen von Heizelementen oder Kochzonen (Gaskochzonen, Strahlungs-, Halogen- oder Induktionskochzonen) umfassen. Vorzugsweise umfasst der erfindungsgemäße Artikel als Heizelement(e) ein oder mehrere Induktionsheizmittel.
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Das oder die Heizmittel können in einem definierten Bereich (beispielsweise an einem Ende des Substrats) oder mehreren Bereichen des Substrats angeordnet sein oder können unter dem Substrat gleichmäßig verteilt sein, wobei sie beispielsweise wenigstens 25% der Oberfläche des Substrats einnehmen, sie können sogar eine Fläche einnehmen, die quasi derjenigen des Substrats entspricht (beispielsweise mehr als 50%, insbesondere mehr als 75%, sogar mehr als 85%, sogar 100% der Hauptfläche des Substrats), wobei eine Vielzahl von Induktoren mit kleinen Abmessungen beispielsweise das Substrat unter seiner Unterseite bedeckt, um ein Erhitzen notfalls in jedem beliebigen Bereich zu ermöglichen.
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Die Kochstellen auf der Arbeitsfläche genau über den Heizmitteln können bei Aktivierung und/oder dauerhaft, insbesondere mittels jeweils einer oder mehreren Lichtquellen und/oder mittels einer festen Verzierung, beispielsweise aus Email, kenntlich gemacht werden (oder nicht, im Fall beispielsweise einer Fläche, die mit Heizmitteln ausgestattet ist, welche deren gesamte Oberfläche bedecken). Die Abmessungen der Muster, die ermöglichen, die Kochbereiche kenntlich zu machen (ebenso wie diejenigen von Mustern, die andere Bereiche oder Funktionen kenntlich machen können), können mehr oder weniger groß sein, beispielsweise kann es sich um Kreise handeln, die jeweils Heizelemente begrenzen, oder um kleine Muster (Dreiecke, Kreuze etc.) in deren Mitte oder an deren Basis, etc.
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Vorzugsweise sind die Kochstellen (und/oder gegebenenfalls weitere Bereiche und/oder Elemente und/oder Funktionen und/oder Verzierungen) durch wenigstens eine Lichtquelle, wie sie in der Definition der Erfindung erwähnt ist, kenntlich gemacht, wobei diese Quelle, sobald sie aktiviert ist, zum Beispiel die Stelle mit Hilfe eines Leuchtmusters (insbesondere von der Art Scheibe, Kreis, Kreuz, Dreieck etc.) mit einer Farbe und/oder Abmessungen, die fest oder veränderlich sind, anzeigt. Alternativ hierzu können sie durch ein festes Muster (insbesondere von der Art Ring, Kreis, Kreuz, Dreieck etc.), das insbesondere durch Abscheiden einer/von Schicht(en) (insbesondere derjenigen, welche für die Verzierung von Glaskeramiken verwendet wird (werden)), beispielsweise aus Email, auf der Oberfläche der Platte (insbesondere auf der Oberseite) erhalten wird, dauerhaft angezeigt werden.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind die Kochstellen (und/oder gegebenenfalls weitere Bereiche und/oder Elemente und/oder Funktionen und/oder Verzierungen) durch wenigstens eine Lichtquelle, wie sie in der Definition der Erfindung erwähnt ist, bei Aktivierung der Quelle, kenntlich gemacht und/oder mit Hilfe oder mittels dieser hervorgehoben, wobei die Quelle unter dem Substrat (in Gebrauchsstellung) angeordnet ist und in Ruhe durch dieses verdeckt ist, wobei die Quelle eine Leuchtanzeige durch Transmission durch das Substrat/die Arbeitsfläche hindurch ermöglicht.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Seite, insbesondere die (in Gebrauchsstellung) obere oder sichtbare, der Platte mit einer opazifizierenden Beschichtung, insbesondere mit einem Email oder mit dünnen Schichten überzogen, wobei der Deckungsgrad der opazifizierenden Beschichtung in dem beschichteten Bereich wenigstens 5%, vorzugsweise wenigstens 20%, insbesondere wenigstens 45%, sogar 100% beträgt, wobei das Email gegebenenfalls (insbesondere wenn der Deckungsgrad weniger als 100% beträgt) einen Pigmentanteil von mehr als 2% (bezogen auf den Anteil von Fritte + Pigment(e) im Email), insbesondere mehr als 5%, vorzugsweise mehr als 10%, insbesondere zwischen 5 und 30% aufweist und/oder einen Brechungsindex, der von demjenigen des Substrats verschieden ist, aufweist, und sind die Kochstelle oder -stellen (und/oder gegebenenfalls weitere Bereiche und/oder Elemente und/oder Funktionen und/oder Verzierungen) durch wenigstens eine Lichtquelle, wie sie in der Definition der Erfindung erwähnt ist, bei Aktivierung der Quelle, kenntlich gemacht und/oder mit Hilfe oder mittels dieser hervorgehoben, wobei sich die Quelle (in Gebrauchsstellung) oberhalb oder auf der Seite der sichtbaren Seite der Platte (oder aber auf der Seite, auf der die Anzeige gewünscht ist oder gesehen werden soll) befindet und eine Leuchtanzeige durch (direkte) Projektion auf diese ein Display bildende Fläche ermöglicht.
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Eine Lichtquelle oder Lichtquellen können auch die Anzeige weiterer Elemente oder Funktionen ermöglichen, zum Beispiel die Anzeige von Steuermitteln oder – bereichen (in Form von Tasten, Logos, sogar Tastaturen etc.) oder von Anzeigevorrichtungen (für Stärken/Leistung, Zeiten etc.), die beispielsweise durch Kontakt auf der Oberfläche der Fläche (beispielsweise mit Hilfe von unter der Oberfläche befindlichen Sensoren) oder aus der Ferne (insbesondere durch drahtlose Kommunikation), sogar durch einfaches Bewegen der Hand (durch Sensoren, die sich gegebenenfalls außerhalb befinden und die Bewegung aufnehmen, beispielsweise durch Triangulation, um sie mit Hilfe insbesondere eines geeigneten Algorithmus und einer geeigneten Schnittstelle in die Aktivierung einer Funktion beispielsweise umzuwandeln) oder gegebenenfalls durch das Aufsetzen eines bestimmten Gegenstandes (Topf etc.) an einer bestimmten Stelle (wie einem Kochbereich) der Platte aktivierbar sind. Die Lichtquelle oder -quellen können auch die Anzeige von Verzierungen oder von verschiedenen Angaben oder Daten (Anzeige beispielsweise von Computerseiten, von Kochrezepten etc.) ermöglichen, die zum Beispiel durch drahtlose Kommunikation unter Verwendung einer geeigneten Schnittstelle heruntergeladen werden und mittels der Lichtquellen auf die Oberfläche der Platte projiziert oder übertragen werden.
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Gegebenenfalls kann der erfindungsgemäße Artikel mehrere Lichtquellen für die Beleuchtung mehrerer Bereiche oder für die Anzeige von komplexen Texten oder Verzierungen oder zum Vereinheitlichen der Beleuchtung umfassen, wobei diese Quellen entlang von bzw. unter unterschiedlichen Achsen und Beleuchtungswinkeln angeordnet werden können, um den gewünschten Effekt ohne unerwünschte Reflexe oder Schatten zu erzielen. Insbesondere bei einer Beleuchtung durch Projektion auf die ein Display bildende Fläche sind mehrere Quellen beispielsweise derart angeordnet, dass der Winkel zwischen jeder Quelle (oder zwischen jedem Element, beispielsweise Spiegel, das das Licht in Richtung der Arbeitsfläche sendet) und der Normalen zu der Arbeitsfläche zwischen 5 und 60°, vorzugsweise zwischen 30 und 45° beträgt, um die Effekte von durch eine an der Arbeitsfläche tätige Person geworfenen Schatten zu minimieren.
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Die Lichtquelle oder -quellen können vorteilhafterweise durch Leuchtdioden gebildet sein, insbesondere wenn sie sich unter der Arbeitsfläche befinden, vor allem aus Gründen von Platzbedarf, Leistungsfähigkeit, Lebensdauer und Widerstandsfähigkeit gegenüber Umgebungsbedingungen (Hitze etc.).
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Diese Dioden sind vorteilhafterweise vom Typ Halbleiterchip(s) aus mineralischen Materialien (LED im Englischen), die insbesondere in einer Richtung emittieren, und können eingekapselt sein, das heißt ein Halbleiterbauelement und eine Hülle (beispielsweise aus Harz vom Typ Epoxid oder Nylon) umfassen, die das Halbleiterbauelement einkapselt. Diese Dioden können auch Halbleiterchips ohne Kollimationslinsen beispielsweise mit einer Größe in der Größenordnung von etwa hundert μm oder Millimeter-Größenordnung, eventuell mit einer minimalen Einkapselung (zum Beispiel zum Schutz) sein.
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Die Dioden können gegebenenfalls durch einen Halter oder eine Leiste oder einen Sockel getragen sein, wobei dieser Sockel eine (ebene oder geneigte) Oberfläche aufweisen kann, die für eine bessere Lichtausbeute behandelt und/oder reflektierend gemacht ist, beispielsweise mit einem Lack oder Anstrich und/oder einer Spiegelschicht überzogen ist und/oder mit einem weißen oder metallischen Reflektor gekoppelt ist, um die emittierte Strahlung besser zu lenken.
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Gegebenenfalls können auch organische Leuchtdioden (OLED) verwendet werden, die insbesondere aus einer Übereinanderanordnung von organischen Halbleiterschichten zwischen Elektroden bestehen und entsprechend dem Pfad des Stromes durch die organischen Schichten unterschiedliche pixelgenaue Farben erzeugen. Es können auch andere Arten von Lichtquellen gemeinsam mit oder als Alternative zu den vorgenannten Dioden verwendet werden, zum Beispiel Halogen- oder Glühlampen, Laser oder Flüssigkristalldisplays, wobei die Quellen gegebenenfalls in Kombination mit Linsen oder Spiegeln etc. verwendet werden können.
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Die Verbindung einer jeden Quelle oder der Quellen (mit der Platte oder mit einem anderen Teil der Einrichtung oder mit einem außenliegenden Teil (das der Einrichtung zugeordnet ist), wie einer Schiene oder einer oberhalb der Arbeitsfläche aufgehängten Vorrichtung (wobei diese Vorrichtung auch weitere Komponenten, wie einen Abzug, einschließen kann, wobei die Quelle oder Quellen insbesondere in diesen Abzug integriert sein können) kann durch Schweißen, Festclipsen, Kleben etc., gegebenenfalls mit Hilfe eines weiteren Elements erfolgen; beispielsweise können Dioden, die auf einen Halter geschweißt sind, der selbst am Boden eines Metallprofils aufgenommen ist, durch Festclipsen oder Kleben des Profils angebracht werden.
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Die Positionierung der Quelle oder Quellen (insbesondere gegenüber der Platte) ist ausgelegt, um bei der bevorzugten Ausführungsform, bei der sich Quellen unter der Platte befinden, ein Anzeigen durch das Substrat hindurch zu ermöglichen oder um eine Projektion (insbesondere von oben) auf die als Display dienende Platte in dem Fall zu ermöglichen, in dem diese mit einer opazifizierenden Beschichtung überzogen ist und in dem Quellen sich auf der Seite befinden, auf der die Anzeige gesehen werden soll.
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Die Quellen sowie ihre Versorgung und Betätigung können getrennt sein, oder auch nicht, um nach Bedarf ein gleichzeitiges oder einzelnes Beleuchten der gewünschten Beleuchtungsbereiche zu ermöglichen. Jede Quelle kann monochromatisch (reine Farbe) oder polychromatisch (synthetische Farbe) sein.
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Unter ”monochromatische Lichtquelle” wird eine Lichtquelle verstanden, die einen einzigen Emissionspeak im Bereich der sichtbaren Wellenlängen aufweist, der derart ist, dass die Breite des Peaks von 1 bis 100 nm, vorzugsweise von 5 bis 50 nm variiert.
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Unter ”polychromatische Lichtquelle” wird eine Lichtquelle verstanden, die wenigstens zwei Emissionspeaks mit unterschiedlichen Wellenlängen im Bereich der sichtbaren Wellenlängen aufweist. Die (durch die Netzhaut) wahrgenommene Farbe ist dann aus einer Mischung aus den unterschiedlichen Wellenlängen hervorgegangen. Es kann sich um eine LED und/oder um eine Anzeigeeinrichtung mit LED(s), mit einem Emissionsspektrum, das einen Hauptemissionspeak und einen weiteren Emissionspeak, beispielsweise Fluoreszenz-Peak aufweist, welcher breiter als der Hauptpeak und im Allgemeinen von geringerer Stärke ist, handeln. Die polychromatische LED emittiert insbesondere entsprechend einer ersten Emission (mit hoher oder geringer Intensität) im Bereich zwischen 400 und 500 nm sowie entsprechend einer zweiten Emission (mit hoher oder geringer Intensität) im Sichtbaren jenseits von 500 nm (Fall beispielsweise von LEDs, die von wenigstens einem elektrolumineszierenden Kristall und von photolumineszierendem/n Phosphor(s) gebildet sind). Als Quellen können insbesondere weiße LEDs verwendet werden, die beispielsweise aus einem Chip aus Halbleiterkristall, wie im Blauen emittierendes Indiumgaliumnitrid (InGaN) hergestellt sind, der überzogen ist mit einem mineralische Leuchtstoffe (beispielsweise YAG:Ce) enthaltenden transparenten Harz (wie Silikon oder Epoxid), das Blau absorbiert und im Gelben emittiert. Es können auch LEDs mit polychromatischen Emissionen verwendet werden, die beispielsweise von drei monochromatischen Quellen mit unabhängig eingestellten Stärken vom Typ ”RGB” (mit drei Quellen: Rot, Grün und Blau) etc. gebildet sind.
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Eine Quelle oder Quellen können auch in eine Struktur oder Strukturen vom Typ Anzeigevorrichtung(en) (zum Beispiel mit Leuchtdioden, sogenannte ”7-Segment-” oder Flüssigkristall-Anzeigen), elektronische(s) Bedienblende oder -display mit sensitiven Tasten und Digitalanzeige (gegebenenfalls durch drahtlose Kommunikation mit Hilfe einer Schnittstelle) etc. integriert sein oder damit gekoppelt oder kombiniert sein.
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Neben der Quelle oder den Quellen kann der erfindungsgemäße Artikel auch wenigstens einen Wellenleiter umfassen, der dazu bestimmt ist, das Licht von einem Teil des Artikels zum anderen fortzupflanzen (insbesondere durch interne Totalreflexion oder durch metallische Reflexion), insbesondere wenn die Quellen unter der Arbeitsfläche angeordnet sind, wobei jede Lichtquelle dann mit dem betroffenen Leiter verbunden ist und mit diesem dadurch zusammenwirkt, dass sie ihre Lichtstrahlung in diesen hinein emittiert, damit der Leiter sie überträgt, wobei die Lichtquelle oder -quellen beispielsweise über den Rand oder die Kante des Leiters emittieren/gekoppelt sind. Dieser Leiter ist vorteilhafterweise klar oder transparent und kann insbesondere unter der Unterseite der Platte angefügt sein (nachdem er separat ausgebildet worden ist). Er kann organisch sein und/oder aus Kunststoff (beispielsweise aus Polycarbonat oder Polymethylmethacrylat PMMA) bestehen oder mineralisch sein und ist vorzugsweise mineralisch; insbesondere handelt es sich um ein Glas. Der erfindungsgemäße Artikel kann mehrere Leiter, die jeweils speziell für einen oder mehrere Beleuchtungsbereiche bestimmt sind, oder einen Einzelleiter, der gegebenenfalls mit Öffnungen versehen ist, umfassen. Der Leiter kann durch Kleben und/oder Festclipsen oder durch Einkapselung etc. fest mit dem Substrat verbunden werden. Das Montieren des Leiters kann direkt an dem Substrat oder an einem anderen Teil der Einrichtung oder eines Trägers erfolgen, an dem die Arbeitsfläche angebracht ist, kann beispielsweise fest mit dem Gehäuse, auf dem die Arbeitsfläche aufliegt, verbunden werden. Der Leiter ermöglicht unter anderem ein besseres Leiten des Lichts bis zu den gewünschten Beleuchtungsbereichen und eignet sich insbesondere mit dem gemäß der vorliegenden Erfindung verwendeten Substrat.
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Insbesondere in dem Fall, in dem eine Quelle oder Quellen unter der Arbeitsfläche angeordnet sind, gegebenenfalls wenigstens einem Wellenleiter zugeordnet sind, kann die Einrichtung auch im Beleuchtungsbereich wenigstens ein Mittel zur Extraktion der durch die Quelle oder Quellen ausgesandten Strahlung umfassen, zum Beispiel ein(e) oder mehrere streuende(s) Element(e) oder Behandlung(en), insbesondere eine auf die Oberfläche aufgebrachte Schicht, und/oder jedwede(s) Behandlung oder differentielles Strukturieren der Oberfläche (lokal oder auf der gesamten Oberfläche) des Wellenleiters oder der Extraktionsfläche, wie Lasergravur, Emaildruck, chemisches Ätzen (Säure etc.) oder mechanisches Ätzen (Sandstrahlen etc.) etc. Eine Extraktionsfläche kann gegebenenfalls in der Dicke des Leiters vorgesehen sein, beispielsweise nach einer Innengravur-Technologie mittels Laser. Die Geometrie und die Rauheit des Randes eines Wellenleiters können ebenfalls bearbeitet werden, um eine lokale und kontrollierte Extraktion des Lichts zu ermöglichen. Das oder die Extraktionsmittel ermöglichen, die Strahlungen des Leiters in Richtung des gewünschten Beleuchtungsbereichs auszukoppeln. Sie können gegebenenfalls mit einer weiteren Behandlung oder Bearbeitung kombiniert werden, die ermöglicht, die Beleuchtungsbereiche festzulegen, beispielsweise mit einem kaschierenden Siebdruck (der bestimmte Bereiche abdeckt und den Durchgang des Lichts verhindert), der auf einem Teil einer Seite des Substrats aufgebracht ist.
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Gegebenenfalls kann insbesondere in dem Fall, in dem eine Quelle oder Quellen unter der Arbeitsfläche angeordnet sind, die Einrichtung auch wenigstens ein Filter umfassen, (das (im Betrieb) mit wenigstens einer Quelle gekoppelt ist (ebenso wie mit der Platte, wobei der erhaltene farbige Bereich insbesondere aus (der Wirkung/dem Effekt dieser) diesen drei Bestandteile(n) resultiert)), um einen farbigen Leuchtbereich mit gewählter Farbe zu bilden (wobei die Farbe einer Quelle, die durch ein dunkelfarbenes Glaskeramiksubstrat hindurch wahrgenommen wird, gegenüber der Ursprungsfarbe der Quelle durch den Durchgang durch die Platte verändert wird), das im Allgemeinen zwischen der Quelle und der Platte angeordnet ist, wobei dieses Filter insbesondere mit der Quelle und/oder der Platte und/oder eventuell mit einem weiteren Zwischenelement kombiniert (oder fest damit verbunden) werden kann.
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Unter „Filter” wird ein optisches Filter (mit Wirkung auf die Lichtdurchlässigkeit), insbesondere Farbfilter verstanden (wobei die Wirkung auf die Transmission der Wellenlänge in Abhängigkeit der Wellenlängen erfolgt), wobei dieses Filter insbesondere ein im Allgemeinen ebenes Element oder Material ist, insbesondere in Form eines Films oder einer Schicht oder eines Verbunds, auf der Basis wenigstens eines organischen oder mineralischen, (halb)transparenten Materials (insbesondere in dem Sinne, dass es für (eine) bestimmte Wellenlänge(n) des Sichtbaren transparent und für (eine) andere, durch deren Blockieren/Beeinträchtigen, nicht transparent ist, wobei dieses Filter ferner im Allgemeinen eine Lichtdurchlässigkeit von wenigstens 5% und insbesondere von wenigstens 30% aufweist), insbesondere ermöglicht, bestimmte Wellenlängen des sichtbaren Spektrums zu absorbieren und/oder zu reflektieren und/oder zurückzusenden. In vorteilhafter Weise kann dieses Filter ein Absorptionsfilter sein (wobei die Wirkung auf die Lichtdurchlässigkeit mittels Absorption bei bestimmten Wellenlängen erfolgt, wobei das absorbierte Licht insbesondere in Wärme umgewandelt und/oder mit anderen Wellenlängen emittiert werden kann) oder es kann auch ein Reflexionsfilter sein (wobei die Wirkung auf die Lichtdurchlässigkeit mittels Reflexion bei bestimmten Wellenlängen erfolgt). Das Filter kann angesetzt (separat gefertigt) und mit wenigstens einer Lichtquelle und/oder mit der Arbeitsfläche kombiniert werden oder es kann integriert oder direkt auf der Fläche und/oder der Quelle, beispielsweise in Form einer beispielsweise mittels Tintenstrahl gedruckten Schicht ausgebildet sein. Die durch die Quelle ausgesandte Strahlung passiert das Korrekturfilter, um die gewünschte Anzeige durch das Substrat hindurch, mit dem diese Anordnung kombiniert ist, zu erzeugen. Das Filter kann die Ausbildung unterschiedlicher Farben ermöglichen, zum Beispiel wenigstens eines farbigen Bereichs von weißer Farbe oder einer synthetischen Farbe, die durch eine Mischung mit mehreren Wellenlängen erhalten wird.
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Die Filter können gefärbte transparente Polymere, gefärbte Gläser sein, wobei die Färbung durch Auftrag oder in der Masse erfolgt, oder sie können auf den Quellen oder dem Substrat oder einem anderen Träger abgeschiedene Schichten etc. sein. Vorzugsweise wird/werden ein oder mehrere Absorptionsfilter verwendet, das vorteilhafterweise ermöglicht, unabhängig von dem Einfallwinkel der Betrachtung den gewünschten Effekt zu erzielen oder die gewünschte Farbe zu erhalten, das beispielsweise durch Abscheiden (mittels Siebdruck, durch Tintenstrahl- oder Laserdruck, durch Sprühen, durch Eintauchen, durch Auftragen mittels Rolle etc.) eines oder mehrerer mineralischer oder organischer Farbstoffe oder Pigmente (die eventuell in einem Medium, insbesondere einem Harz vom Typ Silikon, Epoxid oder Acryl, oder Polyurethan, einer Tinte mit UV-Trocknung oder einer mineralischen Matrix vom Typ Sol-Gel gelöst oder dispergiert sind) auf der Oberfläche des gewählten Substrats (Glas oder Kunststoff/Polymer vom Typ Polyethylenterephthalat, Polycarbonat, Acrylat, Polyetheretherketon (PEEK) etc.) gebildet ist, wobei die ausgewählten Farbstoffe oder Pigmente vorteilhafterweise hitzebeständig sind.
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Es kann auch ein Filter oder können Filter verwendet werden, die durch Lichtreflexion wirken (wobei diese Reflexion insbesondere durch Interferenzen gesteuert wird, die innerhalb eines Stapels von aus unterschiedlichen Materialien bestehenden dünnen Schichten auftreten, wobei eine dünne Schicht eine Schicht ist, deren Dicke geringer als die Wellenlänge des Lichts ist), insbesondere Filter vom dichroitischen Typ, auf der Basis von halbreflektierenden Interferenz-(Schichten)Stapeln etc., die beispielsweise durch physikalische Gasphasenabscheidung (PVD) (unter Vakuum) oder chemische Gasphasenabscheidung (CVD) von Schichten mit abwechselnd hohen und niedrigen Brechungsindizes hergestellt sind, wobei das Substrat, auf dem das Abscheiden vollzogen wird, ein Glasmaterial oder ein Polymer sein kann.
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Gewählt werden das oder die Filter in Abhängigkeit gegebenenfalls von der verwendeten Platte, von der gewünschten Farbe, von der Quelle und von dem gewünschten Effekt (beispielsweise Bewahren der Farbe der Quelle für eine gegebene Quelle oder unabhängig von dieser Quelle oder Erhalten einer von der Ausgangsfarbe der Quelle abweichenden Zielfarbe nach Transmission durch die Platte/Filter-Anordnung), durch Kombination gegebenenfalls von bestehenden Filtern oder durch Ausbilden eines geeigneten Filters, um durch Einwirken auf unterschiedliche Variablen (Pigmentkonzentration, Pigmenttyp, Dicke des Filters etc. im Fall eines Absorptionsfilters, oder Schichtenanzahl, Index eines jeden Materials, Dicke des Filters, im Fall eines dichroitischen Filters, etc.) zu dem gewünschten Transmissionsspektrum zu gelangen.
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Das Filter kann gegebenenfalls auf die/der Platte (auf deren Unterseite) aufgebracht/abgeschieden sein, insbesondere durch Kleben, Auftrag (einer als Filter dienenden Schicht) durch Laser- oder Tintenstrahldruck, mittels Siebdruck, durch Sprühen etc. oder kann zwischen der Quelle und der Platte befestigt sein oder an der Quelle (durch Auftrag, Kleben, Einkapseln, Verkleiden etc.) angebracht sein. Gegebenenfalls kann das Filter zwischen der Lichtquelle und der Lichteinkopplungsfläche eines Wellenleiters eingefügt sein.
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Die Kombination aus Quelle/Platte und gegebenenfalls Filter ermöglicht den Erhalt einer farbigen oder weißen Anzeige durch das dunkle Substrat hindurch und/oder auf dem Substrat, mit hinsichtlich Design besonders gewünschten Lichteffekten. Der Artikel kann einen oder mehrere Leucht-/Anzeigebereiche für funktionelle und/oder dekorative Zwecke aufweisen, wobei der oder die Bereiche sich in jedem Bereich der Platte (einschließlich Heizbereiche) befinden können, und man kann mehrere unterschiedliche (Farbe, Helligkeitsstufe) Leucht-/Anzeigebereiche haben, und/oder jeder Bereich kann selbst unterschiedliche Farben aufweisen.
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Wie zuvor angegeben, umfasst die erfindungsgemäße Einrichtung auch wenigstens eine Kommunikationsschnittstelle mit wenigstens einem Element der Fläche (wie der oder den Lichtquelle(n) und/oder dem oder den Heizelement(en)) und/oder mit einem außenliegenden Element der Fläche, beispielsweise für eine drahtlose Kommunikation.
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Diese Kommunikationsschnittstelle (insbesondere Mensch-Maschine oder Maschine-Maschine) kann eine Vorrichtung sein, die insbesondere ermöglicht, die Befehle mit Hilfe von oder mittels Bedienungsknöpfen oder -tasten, die in die Arbeitsfläche integriert oder auf ein vorteilhafterweise lösbares oder bewegliches äußeres Element verlagert sind, insbesondere im Fall einer Steuerung durch drahtlose Kommunikation, an die Heizelemente und/oder an die Lichtquellen zu übertragen.
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Vorzugsweise ermöglicht die Schnittstelle die drahtlose Kommunikation mit einer außerhalb der Arbeitsfläche befindlichen Einheit (wobei diese Einheit zu der erfindungsgemäßen Einrichtung gehören kann und selbst eine Schnittstelle bilden kann), die beispielweise die Fernaktivierung der Heizbereiche und/oder der Lichtquellen und/oder die Steuerung unterschiedlicher Funktionen (Erhöhen oder Verringern der Heizleistung oder -zeit, Anzeige von Daten auf der Arbeitsfläche etc.) ermöglicht, wobei die durch die außenliegende Einheit gegebenen Befehle über die Schnittstelle an die betroffenen Komponenten der Einrichtung übertragen werden. Die Schnittstelle kann auch eine im Bereich der Fläche (Bedienblende) befindliche Steuerschnittstelle sein, die die Befehle drahtgebunden oder eventuell drahtlos an andere Komponenten der Fläche oder außerhalb der Fläche (beispielsweise an die aus der Fläche ausgelagerten Quellen im Fall einer Beleuchtung durch Projektion) überträgt.
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Die außenliegende Einheit im Fall einer Fernsteuerung kann beispielsweise in Form einer Tastatur, eines Tablet-PCs oder eines Touchscreens, eines Mobiltelefons vorliegen, wobei diese Einheit fest (zum Beispiel an einer Wand befestigt) oder beweglich sein kann. Diese Ausführungsform weist insbesondere den Vorteil auf, dass (unästhetische und auf den Glasmaterialien sichtbare) Fingerspuren auf der Arbeitsfläche oder den Kochbereichen vermieden werden. Die Fernaktivierung der Betätigungsknöpfe ermöglicht auch die Reduzierung der Risiken von Verbrennungen dadurch, dass die Bedienung der Betätigungsknöpfe in der Nähe der Kochbereiche vermieden wird. Insbesondere der Sicherheit halber kann die drahtlose Kommunikation vorteilhafterweise mit einer begrenzten Reichweite (die beispielsweise auf das Volumen des Raums, in dem sich die Einrichtung befindet, begrenzt ist) vorgesehen sein und/oder kann mit Sicherheiten ausgestattet sein, um die versehentliche Aktivierung durch eine nicht anwesende Person zu vermeiden. Die drahtlose Kommunikation erfolgt insbesondere durch elektromagnetische oder Funk-Wellen, gegebenenfalls mit Hilfe von Bluetooth-, WLAN-, WiFi-Systemen etc.
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Die Schnittstelle kann ermöglichen, unterschiedliche, durch Kontakt oder sogar durch Bewegung initiierte Signale zu übertragen, um – wie bereits erwähnt – verschiedene Komponenten zu aktivieren (beispielsweise kann sie eine durch Sensoren durch Triangulation erfasste Bewegung, wobei diese Sensoren mit dieser Schnittstelle verbunden sind (und gegebenenfalls hierzu gehören), in die Aktivierung einer Funktion (zum Beispiel die Erhöhung der Heizleistung, Beleuchtung der Heizbereiche etc.) umwandeln). Sie kann auch das Herunterladen und/oder die Übertragung verschiedener Daten (wie Internetseiten, Bildschirmhintergründe, Kochrezepte etc.) ermöglichen, wobei diese Daten beispielsweise an Lichtquellen übertragen werden, die insbesondere deren Anzeigen auf der Oberfläche der Arbeitsfläche ermöglichen.
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Wenigstens eine Schnittstelle ist im Allgemeinen auf oder unter der Arbeitsfläche oder in der Nähe gelegen. Die erfindungsgemäße Einrichtung kann auch mehrere Schnittstellen, gleichen Typs oder unterschiedliche, umfassen, die beispielsweise die Aktivierung verschiedener Elemente ermöglichen, oder die Einrichtung kann mehrere Schnittstellen, die gegebenenfalls unterschiedlich arbeiten (mit unterschiedlicher Gestaltung, mit unterschiedlichen Frequenzen arbeitend etc.) umfassen, um ein gleiches Element (zum Beispiel einen Heizbereich) mit einer höheren Sicherheitsstufe zu steuern. Gegebenenfalls kann insbesondere eine Schnittstelle vorgesehen sein, die ermöglicht, die Aktivierung der Heizbereiche mit der Aktivierung der Lichtquellen zu koordinieren. Die Schnittstelle kann von (einem) Sensor(en), Verbinder(n), Bedienelement(en), jedwedem anderen elektrischen oder elektronischen oder elektromagnetischen Bauelement etc. gebildet sein.
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Neben der Schnittstelle können die Einrichtung oder die Arbeitsfläche mit unterschiedlichen Kabeln, Verbindern oder anderen Elementen, insbesondere elektrischen, versehen sein, die zur Übertragung von Befehlen von einem Teil der Einrichtung zum anderen beitragen.
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Die Einrichtung, insbesondere die Arbeitsfläche, gemäß der Erfindung kann auch verschiedene Funktions- und/oder Zierbeschichtungen umfassen, insbesondere aus denjenigen, die im Allgemeinen mit den betroffenen Glasmaterialien, beispielsweise auf der Basis von Email, Farbe, (einer) dünnen Schicht(en) (beispielsweise metallischen, dielektrischen etc.) etc. verwendet werden. Beispielsweise kann eine der Seiten des Substrats eine Schicht oder Schichten oder ein oder mehrere Muster aus Email zu Zierzwecken und/oder zum Kenntlichmachen eines Elements oder von Elementen (Anzeigeeinrichtungen, Kochbereiche etc.), und/oder die als Abdeckung dienen (um beispielsweise das direkte Sehen der Quellen zu vermeiden, wobei dieses Abdecken mit den erfindungsgemäß ausgewählten Substraten jedoch nicht erforderlich ist) und/oder für andere Funktionen (als Lichtauskoppler oder zum Vereinheitlichen der Beleuchtung etc.) umfassen. Insbesondere kann die Arbeitsfläche mit einer Funktionsschicht versehen sein, die ihr eine oder mehrere zusätzliche Eigenschaften, wie Kratzschutz, mechanische Festigkeit etc., verleiht. Das Beschichten kann beispielsweise durch Verfahren wie Siebdruck, Kathodenzerstäubungsbeschichtung, Tinten- oder Emailstrahl etc. vollzogen werden, wobei die Beschichtung entsprechend der Beschichtungsart und der gewünschten Funktion insbesondere auf der sichtbaren oder auf der abgewandten Seite aufgebracht werden kann. Im Fall eines Emaildekors ist dieses zum Beispiel vorzugsweise, insbesondere aus Gründen der Sichtbarkeit, auf der Oberseite abgeschieden, während eine opazifizierende Farbschicht vorzugsweise, insbesondere für einen besseren Schutz vor Abrieb etc., auf der abgewandten, nicht sichtbaren Seite aufgebracht ist.
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Wie zuvor angegeben, können die Verzierungen (oder wenigstens ein Teil von ihnen) oder Anzeigen der Arbeitsfläche auch vorteilhafterweise durch Leuchtanzeige (eher als durch Aufbringen einer Beschichtung), sogar durch Lichtprojektion auf die ein Display bildende Fläche, wenn diese mit wenigstens einer opazifizierenden Schicht (insbesondere aus Email), wie bereits vorstehend erwähnt, überzogen ist, erhalten werden.
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Die vorliegende Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Einrichtung, insbesondere der Arbeitsfläche der Einrichtung, wenn diese Arbeitsfläche von wenigstens einem Glaskeramiksubstrat mit einer Fläche von mehr als 0,7 m2 gebildet ist, bei dem wenigstens ein Keramisierungszyklus einer Glasplatte mit einer Fläche von mehr als 0,7 m2 durchgeführt wird, um das Substrat zu erhalten, und wonach die Durchgangsgeschwindigkeit um wenigstens 25%, vorzugsweise um wenigstens 50% verringert wird oder die Länge des Keramisierungsofens oder die Verweilzeit in dem Ofen um wenigstens 25%, vorzugsweise um wenigstens 50%, gegenüber der optimalen oder für den Erhalt eines Glaskeramiksubstrats mit einer Fläche von weniger als 0,4 m2 üblichen Geschwindigkeit, Länge bzw. Verweilzeit vergrößert bzw. erhöht wird.
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Zur Erinnerung sei gesagt, dass die Herstellung der Glaskeramikplatten im Allgemeinen wie folgt von statten geht: In einem Schmelzofen wird das Glas mit der gewählten Zusammensetzung für die Bildung der Glaskeramik geschmolzen, anschließend wird das geschmolzene Glas zu einem/einer Standardband oder -folie gewalzt, indem man das geschmolzene Glas zwischen Walzzylindern durchlaufen lässt, und wird das Glasband auf die gewünschten Abmessungen zugeschnitten. Die so zugeschnittenen Platten werden anschließend auf an sich bekannte Weise keramisiert, wobei die Keramisierung darin besteht, die Platten entsprechend dem gewählten Wärmeprofil zu brennen, um das Glas in das als „Glaskeramik” bezeichnete polykristalline Material umzuwandeln, dessen Ausdehnungskoeffizient null oder beinahe null ist und das einem Wärmeschock, der bis zu 700°C reichen kann, standhält. Die Keramisierung umfasst im Allgemeinen einen Schritt progressiven Erhöhens der Temperatur bis zum Bereich der Keimbildung, der im Allgemeinen in der Nähe des Glasumwandlungsbereiches liegt, einen Schritt eines mehrminütigen Durchlaufens des Keimbildungsintervalls, ein erneutes progressives Erhöhen der Temperatur bis zur Temperatur der Keramisierungsstufe, das Halten der Temperatur der Keramisierungsstufe über mehrere Minuten, anschließend ein schnelles Abkühlen bis auf Umgebungstemperatur. Gegebenenfalls umfasst das Verfahren auch einen Schneidevorgang (im Allgemeinen vor der Keramisierung), beispielsweise mittels Wasserstrahl, mechanischem Anreißen mit dem Rändelrad etc., an den sich ein Formgebungsvorgang (Schleifen, Facettieren etc.) anschließt. Das Verfahren kann auch einen Walz- oder Absenkschritt umfassen, um besondere Reliefs auszubilden.
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Bei der vorliegenden Erfindung durchläuft die Glaskeramik einen Keramisierungszyklus, der ihr die gewünschten Eigenschaften, insbesondere ein dunkles/schwarzes/braunes Aussehen, schwach transmissiv und gering streuend, verleiht.
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Weitere vorteilhafte Einzelheiten und Merkmale werden nachstehend aus der Beschreibung einer nicht einschränkenden Ausführungsform der Erfindung unter Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen hervorgehen, in denen:
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1 eine schematische Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Einrichtung zeigt;
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2 eine schematische Draufsicht einer ähnlichen Einrichtung zeigt (wobei die Utensilien auf der Oberfläche oder die darunter liegenden Möbelelemente nicht dargestellt sind);
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3 eine schematische Seitenansicht zeigt, in der eine Seitenfläche des Möbels (23) entfernt wurde, um einige Komponenten der Einrichtung zum Vorschein kommen zu lassen.
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Bei diesem Beispiel umfasst die erfindungsgemäße Einrichtung (
1) ein Möbel (
2), das von einem Gehäuse (
4) gebildet ist, auf dem eine von wenigstens einem monolithischen Glaskeramiksubstrat (
6) mit einer Fläche von 2,2 m
2 gebildete Arbeitsfläche (
5) angeordnet ist. Dieses Substrat ist beispielsweise eine Platte vom Typ derjenigen, welche unter der Bezeichnung KeraBlack+ durch die Gesellschaft Eurokera in den Handel gebracht wird, wobei diese Platte eine glatte Oberseite und eine mit Zähnchen versehene Unterseite und eine Dicke von 4 mm sowie eine Helligkeit L* von 0,23, eine Unschärfe von 0,75%, eine Lichtdurchlässigkeit T
L von 1,34% und einen Opazitäts-Indikator von 99,27 aufweist. Dieses Substrat wird beispielsweise dadurch erhalten, dass wie bei der Patentanmeldung
WO2012156444 vorgegangen wird, jedoch unter Reduzieren der Durchgangsgeschwindigkeit in dem Keramisierungsofen um 50%.
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Alternativ hierzu kann dieses Substrat auch beispielsweise eine Glaskeramikplatte von 1,1 m
2 vom Typ derjenigen sein, welche unter der Bezeichnung Kera Vision durch die Gesellschaft Eurokera in den Handel gebracht wird, wobei diese Platte eine glatte Oberseite und eine glatte Unterseite und eine Dicke von 6 mm sowie eine Helligkeit L* von 1,08, eine Unschärfe von 2,17%, eine Lichtdurchlässigkeit T
L von 3,69% und einen Opazitäts-Indikator von 95,69 aufweist. Dieses Substrat wird beispielsweise dadurch erhalten, dass wie bei der Patentanmeldung
WO2012001300 vorgegangen wird, jedoch unter Reduzieren der Durchgangsgeschwindigkeit in dem Keramisierungsofen um 50%.
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Das verwendete Substrat weist (in den beiden vorgenannten Fällen) eine schwarze Farbe auf. In beiden Fällen weist das erhaltene Glaskeramiksubstrat eine Ebenheit von weniger als 2 mm auf (wobei die erzielte Ebenheit bei einer um nur 25% reduzierten Geschwindigkeit zwischen 2 und 3 mm beträgt und bei einer Geschwindigkeit, die gegenüber derjenigen, welche bei der vorgenannten Anmeldung verwendet wird, um eine Platte mit Standardabmessungen von weniger als 0,4 m2 zu erhalten, unverändert ist, mehr als 15 mm beträgt), wobei die Ebenheit, die insbesondere wegen guten optischen Eigenschaften sowie guten Eigenschaften einer thermischen Kopplung und eines thermischen Wirkungsgrades gewünscht ist, weniger als 3 mm, vorzugsweise weniger als 2 mm beträgt.
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Die Einrichtung umfasst ferner bei dem vorliegenden Beispiel drei Heizelemente (7), beispielsweise Induktoren, die unter der Platte (6) angeordnet sind. Diese Induktoren sind im vorliegenden Fall in der Mitte der Arbeitsfläche verteilt, sie könnten aber genauso gut auch an einem Ende der Fläche angeordnet sein.
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Die Einrichtung umfasst auch drei Lichtquellen (8), die dazu bestimmt sind, die Kochstellen kenntlich zu machen, und die unter dem Substrat angeordnet sind, wobei diese Quellen durch das Substrat verdeckt sind, wenn sie sich in Ruhe befinden. Diese Quellen ermöglichen, die Kochstellen beispielsweise mit Hilfe eines farbigen Leuchtkreises (9), der jede Stelle begrenzt (wobei die Farben entsprechend den Stellen gegebenenfalls identisch oder unterschiedlich sein können) und der die Induktoren umgibt, kenntlich zu machen, wenn diese Quellen aktiviert sind, sogar wenn die Heizelemente aktiviert sind, falls die Quellen mit den Elementen durch eine geeignete Schnittstelle verbunden sind. Im vorliegenden Fall sind die Quellen gegenüber den Kochbereichen seitlich versetzt (wie in 2 angezeigt), und wird das Licht bis zu den Heizbereichen mittels eines Wellenleiters (10) übertragen. Dieser Lichtleiter (10) liegt beispielsweise in Form einer Platte aus klarem Borosilikatglas mit einer Dicke von 3 mm vor, und die Quellen (8) sind beispielsweise durch eine Vielzahl von LEDs gebildet, die von einem in einem Profil aufgenommenen Sockel getragen sind, wobei sich die Quellen an einem Teil des Randes des Leiters außerhalb der Beleuchtungsbereiche und der Heizbereiche befinden, wobei der Artikel ferner Mittel zur Extraktion der durch die Quellen ausgesandten Strahlung umfasst, wobei diese Mittel in Form von emaillierten oder sandgestrahlten Bereichen 11, die jeweils unter jedem der gewünschten Beleuchtungsbereiche gelegen sind, vorliegen.
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Die Einrichtung umfasst ferner wenigstens eine (durch das Substrat verdeckte) Schnittstelle zur Kommunikation (12) mit den Heizelementen und gegebenenfalls mit den Lichtquellen, wobei diese Schnittstelle auch drahtlos mit einer außenliegenden Einheit beispielsweise in Form eines Tablet-PCs (13) für die Aktivierung verschiedener Bereiche und Funktionen der Platte oder der Einrichtung kommuniziert. Die außenliegende Einheit kann vorteilhafterweise beweglich sein und auf der Arbeitsfläche (1) aufliegen oder zur Fernaktivierung (3) unterschiedlicher Bereiche oder Funktionen dienen. Alternativ hierzu oder noch dazu könnte die Schnittstelle auch eine feste, an der Oberfläche des Substrats (2) befindliche Bedienblende für die Aktivierung unterschiedlicher Bereiche und Funktionen, insbesondere des Substrats, umfassen oder mit ihr verbunden sein.
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Gegebenenfalls kann die Einrichtung auch einer oberhalb der Arbeitsfläche angeordneten Abzugshaube (14) zugeordnet sein oder diese umfassen, wobei dieser Abzug auch (oder alternativ zu dem durch die Lichtquellen unter dem Substrat gebildeten Beleuchtungssystem) wenigstens eine Lichtquelle (8') für die Beleuchtung der Arbeitsfläche oder das Kenntlichmachen der Kochbereiche (insbesondere in letzterem Fall, wenn die Oberseite des Substrats (6) mit einem opaken Email überzogen ist) enthalten kann.
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Die Einrichtung umfasst auch weitere Elemente, insbesondere elektrische Kabel (15) für die Aktivierung der Heizelemente und für die Aktivierung der Quellen und umfasst Schubladen (16) oder Schränke (17), die in dem die Arbeitsfläche tragenden Gehäuse angeordnet sind, zum Verstauen verschiedener Artikel, etc. Die Einrichtung kann auch weitere Elemente umfassen, beispielsweise kann die Arbeitsfläche einen Rahmen umfassen, kann das Substrat mit einem begrenzten oder nicht begrenzten Permanentdekor, zum Beispiel aus Email, versehen sein, kann das Gehäuse massiv sein oder unterschiedliche Aussparungen (wie die Aussparung (18)) umfassen oder weitere Elemente (zum Beispiel einen Einbaubackofen etc.) enthalten. Die Arbeitsfläche (5) kann für unterschiedliche Zwecke dienen, wie das Schreiben (wie durch das Papier und den Stift (19) symbolisch dargestellt), das Tragen von Gegenständen (wie durch das Geschirr (20) symbolisch dargestellt), und kann gleichzeitig das Kochen von Nahrungsmitteln (wie durch die Kochgefäße (21)) symbolisch dargestellt) etc. ermöglichen. Gegebenenfalls kann das Gehäuse auch durch Tragfüße (beispielsweise lediglich die Wände 22 und 23 oder vier Füße an den vier Ecken, wobei die Einrichtung unter der Arbeitsfläche in diesem Fall vorzugsweise durch eine stellenweise Schalung mit einer Dicke von einigen Zentimetern unter dem Substrat verdeckt ist) nach Art eines Tisches ersetzt sein.
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Die erfindungsgemäße Einrichtung kann insbesondere vorteilhaft verwendet werden, um eine neue Palette von Mehrzweck- und interaktiven Möbeln, die insbesondere Kochbereiche oder eine Kochfunktion enthalten, auszubilden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2012156444 [0015, 0070]
- WO 2012001300 [0015, 0071]
- DE 202012011811 [0015]
- FR 1060677 [0018]
- WO 2012080672 [0018]
- FR 1363157 [0018]
- WO 2012146860 [0018]
- EP 0437228 [0025]
- FR 2657079 [0025]
- WO 2012/156444 [0025]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- ISO-Norm 9050:2003 [0023]
- ISO-Norm 9050:2003 [0023]