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Die Erfindung betrifft ein Klebeband nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Der Begriff des Klebebandes bezeichnet ein- oder beidseitig mit Haftklebstoffen beschichtete, streifenförmige Trägermaterialien, z. B. aus Kunststofffolien beziehungsweise -schäumen, Papier, Metallfolien oder Textilfolien; siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Klebeband.
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Aus
DE 20 2005 021 746 U1 ist ein bahnförmiges Material bekannt, dessen Oberfläche zumindest teilweise ein verändertes Haftvermögen aufweist. Das Material besitzt anisotrope Festigkeitseigenschaften, so dass dessen Reißfestigkeit in einer Richtung anders ist als quer dazu.
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Aus
DE 10 2012 215 345 A1 ist ein gerilltes Klebeband bekannt, mit dem Luftblaseneinschlüsse zwischen Klebeband und zu verklebendem Substrat reduziert werden. Das bekannte Klebeband umfasst mindestens eine Klebeschicht, wobei die Klebeschicht mindestens eine Rille aufweist und keine Rille bis zu einem der seitlichen Ränder der Klebeschicht reicht.
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Aus
US 5,296,277 ist ein Klebeband mit Erhebungen in der Klebeschicht bekannt, welche abgeflachte, klebende Spitzen aufweisen. Deren Fläche macht weniger als 25% der Gesamtfläche der Klebeschicht aus.
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Klebkraft (Einheit: N/cm) bezeichnet die Kraft, die notwendig ist, einen Klebestreifen abzuziehen. Klebebänder mit großer Klebkraft lassen sich vergleichsweise schwer von dem zu verklebenden Substrat, zum Beispiel einem Paket oder einer Verpackungsfolie, abziehen. Klebebänder lassen sich beispielsweise manuell ohne Verwendung eines Werkzeugs oder alternativ hierzu zum Beispiel unter Verwendung einer Schere aufschneiden und dann abziehen. Der Abziehvorgang erfordert je nach Beschaffenheit der Klebeverbindung einen unterschiedlichen Zeitraum. Zudem besteht die Gefahr, dass durch das Abziehen des Klebebandes das Substrat beschädigt wird. Besteht das Substrat beispielsweise aus einer vergleichsweise dünnen Verpackungsfolie besteht sogar die Gefahr, dass der durch die Verpackungsfolie geschützte Gegenstand, zum Beispiel ein Buch, beschädigt wird.
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Ausgehend von diesem Gegenstand liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Klebeband der eingangs genannten Art zu schaffen, welches die vorgenannten Nachteile nicht aufweist.
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Diese Aufgabe wird durch ein Klebeband gelöst, das durch die Schutzansprüche definiert ist.
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Die Erfindung zeichnet sich durch eine Mehrzahl von Vorteilen aus.
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Das Klebeband gemäß der Erfindung umfasst ein Trägerband, insbesondere eine Kunststofffolie, wobei auf einer ersten Seite des Trägerbandes und/oder auf einer zweiten Seite des Trägerbandes ein Klebstoff sowie jeweils mindestens ein klebstofffreier Bereich angeordnet ist. Damit werden die Vorteile erzielt, dass der Abziehvorgang im klebstofffreien Bereich begonnen werden kann; er wird damit erleichtert und zugleich zeitlich verkürzt. Darüber hinaus wird die Gefahr reduziert, dass das unterhalb des Klebebandes angeordnete Substrat, zum Beispiel ein Paket oder eine Verpackungsfolie und gegebenenfalls der von der Verpackungsfolie umhüllte Gegenstand beschädigt wird.
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Eine vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Klebebandes ist dadurch gekennzeichnet, dass ein klebstofffreier Bereich in einem vorgebbaren Abstand von einem Ende des Trägerbandes angeordnet ist. Damit wird zum einen sichergestellt, dass das Klebeband auch in seinem Endbereich fest an dem verklebten Gegenstand anliegt, wobei zum anderen die vorgenannten Vorteile uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Klebebandes ist dadurch gekennzeichnet, dass dieses eine Mehrzahl benachbarter klebstofffreier Bereiche aufweist und dass der Abstand der benachbarten klebstofffreien Bereiche im Wesentlichen gleich groß ist. Damit wird der weitere Vorteil erzielt, dass der Abziehvorgang an unterschiedlichen Stellen des Klebebandes begonnen werden kann. Dieser Vorteil ist besonders in den Fällen ausgeprägt, in denen sich das Klebeband über mehr als eine Seite des verklebten Gegenstandes erstreckt. Der Abziehvorgang lässt sich in diesen Fällen zunächst an beliebigen Seiten des verklebten Gegenstandes beginnen.
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Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Klebebandes ist dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich eines klebstofffreien Bereichs eine Wölbung angeordnet ist. Vorzugsweise ist diese Wölbung quer zur Längsrichtung des Trägerbandes angeordnet ist, beispielsweise hat sie einen im Wesentlichen halbkreisförmigen Querschnitt. Die Wölbung erleichtert in vorteilhafter Weise den Abziehvorgang, unabhängig davon, ob dieser manuell ohne ein Werkzeug oder alternativ hierzu mit einem Werkzeug vorgenommen wird.
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Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Klebebandes ist dadurch gekennzeichnet, dass das Klebeband im Bereich des mindestens einen klebestofffreien Bereichs eine grafische Markierung aufweist. Damit wird das Auffinden des klebestofffreien Bereichs erleichtert.
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Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Klebebandes ist dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerband im Bereich des mindestens einen klebestofffreien Bereichs eine Rille aufweist, die eine beliebige Form und Tiefe haben kann. Die Rille erleichtert das Auftrennen des Trägerbandes und damit das Abziehen des Klebebandes.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Klebebandes werden im Folgenden anhand der Zeichnung beschrieben.
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Es zeigt
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1 eine Seitenansicht und eine Draufsicht einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Klebebandes;
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2 eine Seitenansicht und eine Draufsicht einer zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Klebebandes;
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3 eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Klebebandes;
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4 Bespiele graphischer Markierungen klebestofffreier Bereiche des erfindungsgemäßen Klebebandes;
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5 ein Paket mit einem erfindungsgemäßen Klebeband nach 2,
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6 Draufsichten auf drei weitere Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Klebebandes; und
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7 eine Seitenansicht und eine Draufsicht einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Klebebandes.
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Das in den 1a in Seitenansicht und 1b in Draufsicht dargestellte Klebeband 1 weist ein transparentes Trägerband 2 auf, das vorzugsweise aus einer Kunststofffolie besteht. Das Trägerband 2 hat eine Oberseite, ”erste Seite” 21 und eine Unterseite, ”zweite Seite” 22. Bei dem in 1 dargestellten Klebeband 1 ist auf der Unterseite 22 des Trägerbandes 2 ein Klebstoff 3 aufgetragen. 1b zeigt die Draufsicht auf die Oberseite 21 des transparenten Trägerbandes 2, an dessen Unterseite 22 sich der Klebstoff 3 befindet. Der Klebstoff 3 erstreckt sich nicht über die gesamte Länge des Trägerbandes 2, vielmehr ist der Klebstoff 3 in Segmenten aufgetragen, zwischen denen mindestens ein klebstofffreier Bereich 221 gebildet ist. In 1a und 1b ist genau ein klebstofffreier Bereich 221 dargestellt; dieser hat eine Breite B beispielsweise in der Größenordnung von etwa 0,5 cm bis 10,0 cm; er ist in einem vorgebbaren Abstand von einem Ende E des Trägerbandes 2 angeordnet. Dieser Abstand beträgt beispielsweise mindestens etwa 0,5 cm. Das Trägerband 2 hat beispielsweise eine Breite von etwa 1,5 cm bis 5,0 cm; hierauf ist die Erfindung jedoch nicht eingeschränkt. Als Klebstoff 3 kann wie im Stand der Technik ein Haftklebstoff verstanden werden, das heißt ein viskoelastischer Klebstoff, dessen abgebundener Film bei Raumtemperatur in trockenem Zustand permanent klebrig und klebfähig bleibt. Beispielsweise wird wie im Stand der Technik ein Polymer ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Naturkautschuken, Synthesekautschuken, Polyacrylaten, Silikonen und Gemischen aus zwei oder mehreren der vorstehend genannten Polymere.
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Das in den 2a in Seitenansicht und in 2b in Draufsicht auf die Oberseite 21 des transparenten Trägerbandes 2 dargestellte transparente Klebeband 1 weist auf seiner Unterseite 22 seines Trägerbandes 2 drei klebstofffreie Bereiche 221, 222 und 223 auf, die sich zwischen vier Segmenten des Klebstoffs 3 befinden. Die benachbarten klebstofffreien Bereiche haben jeweils einen Abstand A21, A22, A23 in der Größenordnung von beispielsweise etwa 2,0 cm bis 10,0 cm. Die Abstände A21, A22, A23 benachbarter klebstofffreier Bereiche 221–222, 222–223 sind beispielsweise, wie in 2 dargestellt, im Wesentlichen gleich groß.
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Das in 3 dargestellte Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Klebebandes 1 weist im Bereich eines klebestofffreien Bereichs 221 eine Wölbung 4 auf. Diese verläuft beispielsweise quer zur Längsrichtung des Trägerbandes 2, beispielsweise in einem Winkel von etwa 90° zu den parallelen Seitenrändern des Trägerbandes 2 und hat beispielsweise einen im Wesentlichen halbkreisförmigen Querschnitt. Ihre Breite ist vorzugsweise gleich der Breite B des klebestofffreien Bereichs 221 und ermöglicht, dass ein entsprechendes Werkzeug in die Wölbung 4 eingeführt wird, um das Trägerband 2 durchzuschneiden und das Klebeband 1 abzuziehen. Das Trägerband 2 weist im Bereich der Wölbung 4 eine Rille 6 auf, die eine beliebige Form und Tiefe haben kann. Die Rille 6 stellt damit einen Bereich des Trägerbandes 2 dar, der eine um die Rillentiefe, etwa in der Größenordnung von mindestens 10 μm, verringerte Höhe aufweist. Die Rille 6 kann ebenso in klebstofffreien Bereichen ohne Wölbung 4 vorgesehen sein. An der Unterseite 22 des in 3 dargestellten Trägerbandes 2 befinden sich angrenzend an de klebstofffreien Bereich 221 zwei Segmente des Klebstoffs 3.
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Das Klebeband 1 weist im Bereich des mindestens einen klebestofffreien Bereichs und im Sichtbereich eines Benutzers eine grafische Markierung 5 auf. In 4 sind Beispiele graphischer Markierungen 5 dargestellt. So zeigt 4a eine graphische Markierung 5 in Form eines Rechtecks, das den Umriss des klebestofffreien Bereichs 221 wiedergibt; 4b zeigt eine graphische Markierung 5 in Form einer Linie, die in einer Symmetrieachse des klebestofffreien Bereichs 221 angeordnet ist, wobei die Linie zugleich eine Rille 6 markiert; 4c zeigt eine graphische Markierung 5 in Form eines ”X”, deren Linienelemente ”/” und ”\” in den Diagonalen des rechteckförmigen klebestofffreien Bereichs 221 angeordnet sind, und 4d zeigt eine graphische Markierung 5 in Form eines Kreises, der sich ebenfalls innerhalb des rechteckförmigen klebestofffreien Bereichs 221 befindet.
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In 5 ist ein Paket mit einem Klebeband 1 darstellt, das auf zwei Seiten des Pakets aufgeklebt ist und zwei klebestofffreie Bereiche 221 mit jeweils einer Markierung 5 aufweist, die in 4c dargestellt ist.
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Klebstofffreie Bereiche können quer zur Längsrichtung des Trägerbandes verlaufen, wie dies in den 1 bis 5 dargestellt ist.
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Klebstofffreie Bereiche können aber alternativ hierzu oder auch kumulativ in der Längsrichtung des Trägerbandes 2 verlaufen, wie dies in den 6a, 6b und 6c dargestellt ist. So zeigt 6a eine Draufsicht auf die Oberseite 21 eines transparenten Trägerbandes 2, an dessen Unterseite eine in Längsrichtung ununterbrochene Klebstoffschicht aufgetragen ist. An diese Klebstoffschicht grenzt ein klebstofffreier Bereich 221, der ebenfalls ununterbrochen in Längsrichtung verläuft. So zeigt 6b ebenfalls eine Draufsicht auf die Oberseite 21 eines transparenten Trägerbandes 2, an dessen Unterseite zum Einen eine in Längsrichtung ununterbrochene Klebstoffschicht aufgetragen ist. Zum Anderen grenzen an diese ununterbrochene Klebstoffschicht zwei klebstofffreie, in Längsrichtung verlaufende Bereiche 221 und 222 an, die durch ein Klebstoffsegment 3 unterbrochen sind. 6c zeigt wiederum eine Draufsicht auf die Oberseite 21 eines transparenten Trägerbandes 2, an dessen Unterseite zum Einen ebenfalls eine in Längsrichtung ununterbrochene Klebstoffschicht aufgetragen ist. Zum Anderen grenzen an diese ununterbrochene Klebstoffschicht drei klebstofffreie, in Längsrichtung verlaufende Bereiche 221, 222 und 223, die jeweils durch ein Klebstoffsegment 3 unterbrochen sind.
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Das erfindungsgemäße Klebeband 1 kann in der Weise ausgestaltet sein, dass anstelle mindestens eines klebstofffreien Bereichs oder zusätzlich zu einem klebstofffreien Bereich mindestens ein Abdeckelement AL vorgesehen ist. Ein solches Abdeckelement AL ist beispielhaft in den 7a und 7b dargestellt. Bei dem in 7a in Seitenansicht dargestellten Klebeband 1 ist auf der gesamten Unterseite 22 des Trägerbandes 2 eine durchgehende Klebstoffschicht 3 aufgetragen. In einem Bereich 221, in dem ebenfalls die Klebstoffschicht 3 aufgetragen ist, befindet sich ein Abdeckelement AL, das an der Klebstoffschicht 3 anhaftet.
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Eine mögliche Ausgestaltung des Abdeckelements AL ist in 7b darstellt, die eine Draufsicht auf das Klebeband zeigt. Bei dieser Ausgestaltung erstreckt sich das Abdeckelement AL über einen Seitenrand des Trägerbandes 2 hinaus; es kann sich auch über beide Seitenbänder des Trägerbandes 2 hinaus erstrecken. Ebenso kann sich ein Abdeckelement AL über einen längsseitigen Rand E des Trägerbandes 2 hinaus erstrecken, um ein Ablösen des Klebebandes 1 von seinem Ende E her zu erleichtern.
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Das Abdeckelement AL besteht beispielsweise aus Papier oder Kunststoff.
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Das vorstehend beschriebene Klebeband gemäß der Erfindung kann in an sich bekannter Weise in Abroll-Einrichtungen für weitere Verwendungen bereit gehalten werden.
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Die vorstehende Beschreibung bezieht sich auch auf doppelseitige Klebebänder 1, die auf beiden Seiten 221 und 221 mit Klebstoff 3 beschichtet sind.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Klebeband
- 2
- Trägerband
- 21
- Erste Seite von 2
- 22
- Zweite Seite von 2
- 211, 212, 213
- Klebstofffreie Bereiche auf 21
- 221, 222, 223
- Klebstofffreie Bereiche auf 22
- B
- Breite eines klebstofffreien Bereichs
- A
- Abstand benachbarter klebstofffreier Bereiche auf 21 und/oder 22
- A11, A12, ...
- Abstand benachbarter klebstofffreier Bereiche auf 21
- A21, A22, ...
- Abstand benachbarter klebstofffreier Bereiche auf 22
- AL
- Abdeckelement
- 3
- Haftklebstoff, Klebstoff
- 4
- Wölbung von 2
- 5
- Grafische Markierung auf 2
- 6
- Rille in 2
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- US 1760820 [0003]
- DE 202005021746 U1 [0004]
- DE 102012215345 A1 [0005]
- US 5296277 [0006]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- https://de.wikipedia.org/wiki/Klebeband [0002]