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DE202015105898U1 - Hebevorrichtung zum Be- und Entladen eines Kofferraums eines Fahrzeugs - Google Patents

Hebevorrichtung zum Be- und Entladen eines Kofferraums eines Fahrzeugs Download PDF

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DE202015105898U1
DE202015105898U1 DE202015105898.5U DE202015105898U DE202015105898U1 DE 202015105898 U1 DE202015105898 U1 DE 202015105898U1 DE 202015105898 U DE202015105898 U DE 202015105898U DE 202015105898 U1 DE202015105898 U1 DE 202015105898U1
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Abstract

Hebevorrichtung zum Be- und Entladen eines Kofferraums (40) eines Fahrzeugs (16) mit bzw. von Gegenständen (30), umfassend – eine in oder an einer Klappe, insbesondere in oder an einer Heckklappe (14) des Fahrzeugs (16) drehbar gelagerte Trommel (18), von welcher ein mittels einer Verbindungseinrichtung (28) mit dem Gegenstand (30) verbindbares Zugseil (20) durch Aufbringen einer Abrollkraft auf das Zugseil (20) abrollbar ist, wodurch die Trommel (18) in eine erste Richtung gedreht wird, und das Zugseil (20) durch Drehen in eine zweite Richtung wieder auf die Trommel (18) aufrollbar ist, und – eine Spanneinrichtung (22), die derart mit der Trommel (18) zusammenwirkt, dass sie beim Abrollen des Zugseils (20) von der Trommel (18) gespannt wird und beim Aufrollen des Zugseils (20) eine Aufrollkraft auf die Trommel (18) aufbringt, wodurch die Trommel (18) in die zweite Richtung gedreht und der Gegenstand (30) angehoben wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Hebevorrichtung zum Be- und Entladen eines Kofferraums eines Fahrzeugs mit bzw. von Gegenständen. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Fahrzeugtür oder Klappe, insbesondere Heckklappe für ein Fahrzeug, umfassend eine derartige Hebevorrichtung sowie ein Fahrzeug mit einer derartigen Klappe, insbesondere einer Heckklappe und/oder mit einer derartigen Hebevorrichtung.
  • Die meisten PKW weisen eine Ladekante auf, die je nach Fahrzeugtyp in einer Höhe von ca. 60–70 cm über dem Boden verläuft und in vielen Fällen vom Stoßfänger des Fahrzeugs gebildet wird. Bei SUVs und Geländewagen kann diese Höhe sogar noch höher sein. Je nach Fahrzeugtyp kann der Boden des Kofferraums mit der Ladekante bündig abschließen oder tiefer liegen als die Ladekante. Um einen Gegenstand in den Kofferraum des Fahrzeugs einbringen zu können, muss der Gegenstand über die Ladekante bewegt werden. Liegt der Boden des Kofferraums tiefer als die Ladekante, so muss der Gegenstand vollständig über die Ladekante gehoben werden und sollte nicht auf der Ladekante abgestellt werden, um Kratzer und Beschädigungen des Stoßfängers zu vermeiden. In jedem Fall jedoch stellt das Be- und Entladen des Kofferraums insbesondere dann eine Schwierigkeit dar, wenn der Gegenstand ein hohes Gewicht hat. Beispiele derartiger Gegenstände können Wasser- und Bierkästen sein. Neben der Gefahr, dass beim Be- und Entladen des Kofferraums mit den Gegenständen aufgrund des hohen Gewichts Kratzer und Dellen am Fahrzeug hervorgerufen werden können, kann sich der Benutzer des Fahrzeugs beim Anheben des Gegenstands verletzen, beispielsweise dadurch, dass er sich die Finger klemmt oder ihm den Gegenstand herunterfällt. Weiterhin kann er sich den Rücken schädigen.
  • Um das Be- und Entladen zu vereinfachen, sind Hebevorrichtungen entwickelt worden, mit welchen der Gegenstand angehoben und wieder abgelassen werden kann. Eine derartige Hebevorrichtung ist in der US 2007/0290180 A1 offenbart. Hierbei wird ein Zugseil mit dem zu hebenden Gegenstand verbunden und auf eine mit einem Elektromotor betätigbare Trommel aufgerollt. Aufgrund der Tatsache, dass ein Elektromotor vorgesehen werden muss, ist die dort gezeigte Hebevorrichtung relativ aufwendig im Fahrzeug zu verbauen und damit entsprechend teuer. Weiterhin belastet der Elektromotor den Speicher für elektrische Energie des Fahrzeugs, wodurch indirekt der Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs erhöht wird. Da das Be- und Entladen üblicherweise bei ausgeschaltetem Motor vorgenommen wird, muss die Steuereinheit des Fahrzeugs so eingestellt sein, dass der Elektromotor auch bei nicht betätigter Zündung arbeiten kann. Im ungünstigen Fall kann hierdurch die Situation hervorgerufen werden, dass der Speicher für elektrische Energie so weit geleert wird, dass die zum Betätigen des Anlassers benötigte Spannung nicht mehr zur Verfügung steht und folglich das Fahrzeug nicht mehr gestartet werden kann. Aus diesen Gründen haben sich Hebevorrichtungen wie in der US 2007/0290180 A1 nicht durchgesetzt.
  • Aufgabe einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Hebevorrichtung für ein Fahrzeug anzugeben, mit welcher es möglich ist, auf einfache und kraftstoffsparender Weise Gegenstände vom Boden in den Kofferraum und zurück zu bewegen, ohne dass hierzu eine erhöhte Kraftanstrengung notwendig ist.
  • Diese Aufgabe wird mit den in den Ansprüchen 1, 16 und 17 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Eine Ausführungsform der Erfindung betrifft eine Hebevorrichtung zum Be- und Entladen eines Kofferraums eines Fahrzeugs mit bzw. von Gegenständen, umfassend eine an oder in einer Klappe, insbesondere an oder in einer Heckklappe des Fahrzeugs drehbar gelagerte Trommel, von welcher ein mittels einer Verbindungseinrichtung mit dem Gegenstand verbindbares Zugseil durch Aufbringen einer Abrollkraft auf das Zugseil abrollbar ist, wodurch die Trommel in eine erste Richtung gedreht wird, und das Zugseil durch Drehen in eine zweite Richtung wieder auf die Trommel aufrollbar ist, eine Spanneinrichtung, die derart mit der Trommel zusammenwirkt, dass sie beim Abrollen des Zugseils von der Trommel gespannt wird und beim Aufrollen des Zugseils eine Aufrollkraft auf die Trommel aufbringt, wodurch die Trommel in die zweite Richtung gedreht und der Gegenstand angehoben wird. Der Benutzer der Hebevorrichtung bringt durch Ziehen des Zugseils eine Abrollkraft auf, wodurch die Trommel gedreht und die Spanneinrichtung gespannt wird. Die Spanneinrichtung kann beispielsweise pneumatisch betrieben sein und eine Gasdruckfeder aufweisen. Anschließend verbindet der Benutzer das Zugseil mit der Verbindungseinrichtung mit dem Gegenstand. Die Verbindungseinrichtung kann beispielsweise einen Haken oder einen Schekel umfassen oder im einfachsten Fall eine vom Zugseil gebildete Schlaufe oder ein vom Zugseil gebildeter Knoten sein. Die Spanneinrichtung ist bestrebt, die Trommel wieder in die ursprüngliche Stellung zurück zu drehen, wodurch sie die Aufrollkraft auf die Trommel und folglich auf das Zugseil aufbringt. Der Benutzer muss diese Aufrollkraft nicht mehr selbst aufbringen, wodurch das Heben und Senken des Gegenstands entsprechend vereinfacht wird. Je nachdem, wie groß die bereitgestellte Aufrollkraft und wie schwer der Gegenstand sind, braucht der Benutzer den Gegenstand selbst nicht mehr anzuheben, sondern kann sich darauf beschränken, den Gegenstand in die gewünschte Position innerhalb des Kofferraums zu dirigieren.
  • Die vorschlagsgemäße Hebevorrichtung kommt ohne einen Elektromotor aus, so dass der Speicher für elektrische Energie des Fahrzeugs nicht belastet wird. Entsprechend wird der Kraftstoffverbrauch nicht erhöht. Zudem sind keine entsprechende Verkabelung und keine entsprechende Ansteuerung des Elektromotors notwendig, weshalb sich die vorschlagsgemäße Hebevorrichtung deutlich einfacher in die Heckklappe eines Fahrzeugs einbauen lässt als eine Hebevorrichtung mit Elektromotor. Zudem ist es möglich, Bausätze anzubieten, mit denen bestehende Fahrzeuge ohne großen Aufwand auch nachträglich mit der vorschlagsgemäßen Hebevorrichtung ausgestattet werden können.
  • An dieser Stelle soll angemerkt werden, dass es Fahrzeuge gibt, bei welchen der Antriebsmotor im Heck und der Kofferraum am Bug des Fahrzeugs angeordnet sind. In beiden Fällen kann die Klappe um eine in der Gebrauchsstellung des Fahrzeugs im Wesentlichen horizontal verlaufende Drehachse gedreht werden. Die erfindungsgemäße Idee ist auch auf derartige Fahrzeuge anwendbar. Einige Fahrzeuge, insbesondere Transporter, weisen als Hecktüren ausgebildete Klappen auf, die um eine im Wesentlichen vertikal verlaufende Achse drehbar sind. Auch auf derartige Fahrzeuge können mit der vorschlagsgemäßen Hebevorrichtung ausgestattet werden.
  • In einer alternativen Ausführungsform kann die Spanneinrichtung einen Federspeicher umfassen, der durch Abrollen des Zugseils gespannt wird. Im Vergleich zu einer Gasdruckfeder ist ein Federspeicher einfacher im Aufbau, zudem besteht nicht die Gefahr, dass die Dichtungen der Gasdruckfeder mit der Zeit verschleißen und somit undicht werden. Insofern arbeitet der Federspeicher über die Lebensdauer des Fahrzeugs gesehen zuverlässiger als eine Gasdruckfeder.
  • Bei einer anderen Ausführungsform kann der Federspeicher eine Aufrollfeder umfassen. Aufrollfedern, auch als Drehfedern, Aufziehfedern oder Schneckenfedern bezeichnet, sind üblicherweise spiralförmige Federn, welche beim Abrollen der Trommel entsprechend gespannt werden. Sie lassen sich im Wesentlichen koaxial zur Drehachse der Trommel und damit innerhalb der trommelplatzsparend anordnen. Zudem stellen sie häufig verwendete Bauteile dar, so dass sie günstig und in vielfältigen Varianten verfügbar sind.
  • Eine modifizierte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass die Spanneinrichtung über eine Getriebeanordnung mit der Trommel zusammenwirkt. Mittels einer Getriebeanordnung, die jedes geeignete Getriebe umfassen kann, lässt sich die Aufrollkraft, die von der Spanneinrichtung auf die Trommel übertragen wird, steigern. Hierdurch ist es möglich, besonders schwere Gegenstände auf einfache Weise in den Kofferraum und aus ihm heraus zu bewegen. Die Getriebeanordnung kann ein schaltbares Getriebe aufweisen, wodurch die Benutzerfreundlichkeit gesteigert werden kann. Bei hohen Aufrollkräften und entsprechenden Momenten ist die Aufrollgeschwindigkeit, mit welcher das Zugseil auf die Trommel aufgerollt wird, gering, was beim Heben von schweren Gegenständen insofern kein Nachteil ist, als dass der Benutzer den Gegenstand mit genügend Zeit wunschgemäß entlang der horizontalen Richtung dirigieren kann. Bei leichteren Gegenständen kann die geringe Aufrollgeschwindigkeit als nachteilig empfunden werden, insbesondere auch deshalb, da, nachdem der Gegenstand über die Ladekante angehoben wurde, eine der Aufrollkraft entgegengesetzte Kraft auf das Zugseil aufgebracht werden muss, um den Gegenstand wieder abzusenken. Bei leichteren Gegenständen muss der Benutzer einen Großteil diese Kraft aufbringen, was mühsam sein kann. Mittels eines schaltbaren Getriebes, was beispielsweise drei Gänge aufweisen kann, können die Aufrollgeschwindigkeit und folglich die Aufrollkraft so angepasst werden, dass leichtere, mittelschwere und schwere Gegenstände komfortabel angehoben und wieder abgesenkt werden können. Das schaltbare Getriebe kann beispielsweise mittels eines Schalthebels geschaltet werden.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform bietet es sich an, dass die Hebevorrichtung eine mit der Heckklappe zusammenwirkende Stabilisierungseinrichtung zum Halten der Heckklappe in einer Hebeposition aufweist. Die Heckklappe lässt sich zwischen einer Offenstellung und einer Schließstellung bewegen, wobei es sich anbietet, die vorschlagsgemäße Hebevorrichtung in der Offenstellung zu verwenden. Je nachdem, wie weit die Heckklappe öffnet, kann es jedoch günstiger sein, die Hebevorrichtung in einer Zwischenstellung zu verwenden, welche die Hebeposition darstellen soll. In der Hebeposition kann sich beispielsweise die Heckklappe im Wesentlichen in einer horizontalen Stellung befinden. Die Stabilisierungseinrichtung sorgt dafür, dass die Heckklappe in der Hebeposition bleibt, auch wenn die Hebevorrichtung schwere Gegenstände anhebt. Hierzu kann die Stabilisierungseinrichtung Rastmittel aufweisen, welche verhindern, dass sich die Heckklappe unkontrolliert aus der Hebeposition bewegt. Die Betriebssicherheit der Hebevorrichtung wird hierdurch deutlich erhöht.
  • In einer anderen Ausführungsform kann die Stabilisierungseinrichtung eine mit der Heckklappe zusammenwirkende Stabilisierungsstange umfassen. Die Stabilisierungsstange kann so bemessen sein, dass sie die Heckklappe beispielsweise auf der Ladekante oder am Boden oder an anderen Auflagepunkten des Fahrzeugs abstützt. Zur vereinfachten Handhabung kann die Stabilisierungsstange in ihrer Länge verstellbar sein. In dieser Ausführungsform ist die Stabilisierungseinrichtung sehr einfach aufgebaut und damit kostengünstig zu fertigen.
  • Die Ausführungsform wird dadurch fortgebildet, dass die Stabilisierungsstange in der Heckklappe zwischen einer Ruhestellung und einer Stabilisierungsstellung bewegbar gelagert ist. In dieser Ausführungsform ist die Stabilisierungsstange mit der Heckklappe verbunden, so dass sie nicht verloren gehen kann. Zudem ist sie im Griffbereich des Benutzers beim Be- und Entladen des Kofferraums angeordnet, so dass der Benutzer die Stabilisierungsstange schnell griffbereit hat. In der Ruhestellung kann die Stabilisierungsstange so angeordnet werden, dass sie optisch nicht stört und keinen oder nur einen geringen Raum einnimmt und somit das Kofferraumvolumen nicht oder nur unwesentlich mindert.
  • In einer Weiterbildung der Ausführungsform ist die Stabilisierungsstange an einem ersten Ende um eine Drehachse drehbar gelagert und an einem freien zweiten Ende mit einem Auflagepunkt des Fahrzeugs verbindbar. Auch bei dieser Ausführungsform kann der Auflagepunkt des Fahrzeugs die Ladekante sein, allerdings können auch Ösen vorgesehen sein, in welche die Stabilisierungsstange mit dem freien zweiten Ende eingehakt werden kann. Durch die Möglichkeit, die Stabilisierungsstange in die Ösen einzuhaken, wird verhindert, dass sich die Stabilisierungsstange im Betrieb der Hebevorrichtung unkontrolliert lösen kann. Die Betriebssicherheit der Hebevorrichtung wird hierdurch deutlich erhöht.
  • Eine andere Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass die Hebevorrichtung ein Gehäuse aufweist, in oder an welchem zumindest die Trommel gelagert ist und das Gehäuse zwischen einer Ruhestellung und einer Gebrauchsstellung bewegbar in der Heckklappe gelagert ist. In der Ruhestellung können zumindest die Trommel und je nach Ausgestaltung auch die Spanneinrichtung platzsparend in der Innenverkleidung der Heckklappe untergebracht werden, so dass sie optisch nicht stören und das Kofferraumvolumen nicht oder nur minimal mindern. In der Ruhestellung kann die Hebevorrichtung bündig mit der Innenverkleidung der Heckklappe abschließen, so dass keine scharfen Kanten Beschädigungen an den Gegenständen des Kofferraums hervorrufen und eine Gefahr für den Benutzer des Fahrzeugs darstellen können.
  • Eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass zumindest die Trommel in Längsrichtung und/oder in Querrichtung des Fahrzeugs verschiebbar an der Heckklappe gelagert ist. Die Verschiebbarkeit der Trommel in Bezug auf die Heckklappe bezieht sich auf die Hebeposition der Heckklappe. Hiermit ist es möglich, den Gegenstand nicht nur anzuheben, sondern auch in horizontaler Richtung zu bewegen, wenn der Gegenstand vom Zugseil angehoben wird. Hierdurch kann der Gegenstand einfacher in die gewünschte Position im Kofferraum gebracht und aus ihm heraus gehoben werden.
  • Bei einer anderen Ausführungsform bietet es sich an, dass zumindest die Trommel oder eine Umlenkrolle entlang eines Auslegers oder mit dem Ausleger bewegbar ist, wobei der Ausleger aus der Heckklappe ausziehbar ist. Mit dem Ausleger kann die Hebevorrichtung über die Heckklappe hinaus bewegt werden, so dass die Hebevorrichtung mehr oder weniger senkrecht über größere Gegenstände gebracht werden kann, deren Mittelpunkt sich weiter weg vom Fahrzeug befindet. Insofern können auch größere Gegenstände im Wesentlichen senkrecht nach oben gezogen werden. Zieht das Zugseil den Gegenstand nicht im Wesentlichen senkrecht nach oben, sondern mit einer horizontalen Komponente schräg zum Fahrzeug hin, muss der Benutzer dafür Sorge tragen, dass der Gegenstand nicht gegen den Stoßfänger des Fahrzeugs anschlägt. Darüber hinaus geht ein Teil der Aufrollkraft durch die horizontale Komponente verloren, die der Benutzer zusätzlich aufbringen muss. Zudem kann die horizontale Komponente dafür sorgen, dass der Gegenstand unkontrolliert beginnt zu pendeln, wodurch es zu Beschädigungen am Fahrzeug und zu Verletzungen des Benutzers kommen kann.
  • In dieser Ausführungsform ist es ferner möglich, den Gegenstand vom Boden bis einer Höhe anzuheben, mit welcher die Ladekante überwunden werden kann, anschließend horizontal zum Kofferraum hin zu bewegen und anschließend abzulassen. Hierdurch wird der Gegenstand weitgehend senkrecht sowohl angehoben als auch abgelassen. Der Ausleger ermöglicht es, die vorschlagsgemäße Hebevorrichtung auch bei Fahrzeugen einzusetzen, deren C-Säule mehr oder weniger stark geneigt ist, wie es bei modernen Kombis häufig der Fall ist. Bei diesen Kombis tritt häufig der Fall ein, dass die Heckklappe mit ihrem freien Ende in der Offenstellung nicht oder nur in geringem Umfang über die Ladekante hinaus ragt. Ein im Wesentlichen senkrechtes Anheben der Gegenstände vom Boden ist dann ohne den Ausleger nicht möglich. Mittels des Auslegers ist es sogar möglich, die vorschlagsgemäße Hebevorrichtung bei Stufenheck-Limousinen einzusetzen, bei welchen das freie Ende der Heckklappe in der Offenstellung der Heckklappe Fahrzeug-einwärts angeordnet ist.
  • Mittels der Umlenkrolle kann das Zugseil umgelenkt werden. In diesem Fall wird nur die Umlenkrolle mit dem Ausleger verschoben, so dass die anderen Komponenten der Hebevorrichtung, insbesondere die Trommel und die Spanneinrichtung ortsfest im Fahrzeug und in der Heckklappe verbaut werden können, wodurch die Konstruktion vereinfacht wird. Auch mit der Umlenkrolle ist es möglich, den Gegenstand im Wesentlichen senkrecht zu heben und abzusenken. Zum Bewegen des Gegenstands in horizontaler Richtung muss nur die Umlenkrolle entlang des Auslegers verschoben werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform umfasst die Hebevorrichtung eine Aufnahmeeinheit für den Gegenstand. Die Aufnahmeeinheit kann beispielsweise als ein Korb oder ein Geschirr aus Seilen oder Bändern sein, in welche der Gegenstand eingebracht werden kann. Nicht jeder Gegenstand lässt sich ohne weiteres mit dem Zugseil verbinden. Mithilfe der Aufnahmeeinheit ist es möglich, den Gegenstand so mit dem Zugseil zusammenwirken zu lassen, dass das Zugseil im Wesentlichen im Schwerpunkt des Gegenstands angreift, so dass keine den Gegenstand drehende Momente entstehen können. Die Betriebssicherheit und die Benutzerfreundlichkeit der vorschlagsgemäßen Hebevorrichtung werden hierdurch erhöht.
  • In einer alternativen Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Hebevorrichtung eine Schutzeinrichtung zum Schützen des Fahrzeugs vor Beschädigungen umfasst. Um den Gegenstand vom Boden in den Kofferraum und zurück bewegen zu können, muss der Gegenstand nicht nur angehoben, sondern auch horizontal bewegt werden. Hierbei kann es vorkommen, dass der Gegenstand gegen Teile des Fahrzeugs, insbesondere den Stoßfänger stößt und dort Beschädigungen hervorruft. Die Beschädigungen können durch die Schutzeinrichtung verringert werden. Beispielsweise kann die Aufnahmeeinheit Polster aufweisen, mit welchen der Aufprall des Gegenstands am Stoßfänger gedämpft wird. Alternativ ist es möglich, den Teppichboden des Kofferraums mit Abschnitten zu versehen, die bei geöffneter Heckklappe über den Stoßfänger gelegt werden können. Auch hierdurch werden die Beschädigungen im Falle eines Aufpralls des Gegenstands auf den Stoßfänger verringert.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist die Hebevorrichtung eine Betätigungseinrichtung zum Betätigen der Spanneinrichtung auf. Die Betätigungseinrichtung kann beispielsweise einen Hebel aufweisen, der vom Benutzer angezogen werden kann, wenn er den Gegenstand anheben will. Hierdurch wird die Benutzerfreundlichkeit aus folgendem Grunde erhöht: Wie eingangs geschildert, wird die Spanneinrichtung durch Abrollen des Zugseils gespannt. Lässt der Benutzer das Zugseil ohne Befestigen des Gegenstands los, so rollt sich das Zugseil wieder auf die Trommel auf. Will der Benutzer das Zugseil mit dem Gegenstand verbinden, muss er eine gegen die Aufrollkraft wirkende Kraft aufbringen, was je nach Größe der Aufrollkraft mühsam sein kann. Mithilfe der Betätigungseinrichtung kann die Hebevorrichtung so bedient werden, dass die Spanneinrichtung die Aufrollkraft nur dann aufbringt, wenn der Benutzer die Betätigungseinrichtung betätigt. Folglich kann der Benutzer das Zugseil so weit wie nötig ausrollen, den Gegenstand ohne Aufbringen einer der Aufrollkraft entgegen wirkenden Kraft mit dem Zugseil verbinden und dann die Betätigungseinrichtung betätigen. Darüber hinaus ist es möglich, die Betätigungseinrichtung so auszubilden, dass die Spanneinrichtung die Aufrollkraft dann nicht mehr aufbringt, wenn der Benutzer die Betätigungseinrichtung nicht mehr oder erneut betätigt. Hierdurch kann der Gegenstand in einer bestimmten Höhe gehalten werden, ohne dass der Benutzer eine entsprechende Kraft auf den Gegenstand und/oder auf das Zugseil aufbringen muss. Sofern die Hebevorrichtung entlang des Auslegers horizontal bewegbar ist, kann der Benutzer nun die Hebevorrichtung und folglich den Gegenstand horizontal verschieben und den Gegenstand wunschgemäß im Kofferraum positionieren.
  • In einer anderen Konfiguration umfasst die Hebevorrichtung eine drehbar gelagerte Trommel, von welcher ein mittels einer Verbindungseinrichtung mit dem Gegenstand verbindbares Zugseil durch Aufbringen einer Abrollkraft auf das Zugseil abrollbar ist, wodurch die Trommel in eine erste Richtung gedreht wird, und das Zugseil durch Drehen in eine zweite Richtung wieder auf die Trommel aufrollbar ist, eine Spanneinrichtung, die derart mit der Trommel zusammenwirkt, dass sie beim Abrollen des Zugseils von der Trommel gespannt wird und beim Aufrollen des Zugseils eine Aufrollkraft auf die Trommel aufbringt, wodurch die Trommel in die zweite Richtung gedreht und der Gegenstand angehoben wird, und einen Ausleger, entlang welchem zumindest die Trommel oder eine Umlenkrolle bewegbar ist, wobei der Ausleger aus der Fahrzeugkarosserie ausziehbar ist. In dieser Konfiguration ist die Hebevorrichtung nicht an einer Fahrzeugtür oder einer Klappe angeordnet, sondern ganz oder teilweise am Ausleger, wobei der Ausleger insbesondere am oder im Dach des Fahrzeugs angeordnet sein kann. Diese Konfiguration bietet sich insbesondere für Transporter an, die keine Klappen aufweisen, die um eine horizontale Achse, sondern Fahrzeugtüren, die um eine vertikal verlaufende Achse drehbar sind, und/oder Schiebetüren aufweisen. Um die Hebevorrichtung wie zuvor erwähnt verwenden zu können, wird der Ausleger über die geöffnete Tür hinaus aus dem Dach herausgezogen. Im Übrigen gelten die zuvor beschriebenen technischen Effekte und Vorteile auch für diese Konfiguration der Hebevorrichtung.
  • Eine Ausgestaltung der Erfindung betrifft eine Fahrzeugtür oder Klappe, insbesondere Heckklappe für ein Fahrzeug, umfassend eine Hebevorrichtung nach einer der zuvor vorgestellten Ausführungsformen. Die technischen Effekte und Vorteile, die sich mit der vorschlagsgemäßen Fahrzeugtür oder Klappe, insbesondere der Heckklappe erreichen lassen, entsprechen denjenigen, die für die vorschlagsgemäße Hebevorrichtung erörtert worden sind. Zusammenfassend sei darauf hingewiesen, dass sich die vorschlagsgemäße Hebevorrichtung ohne einen Elektromotor und damit ohne steigernde Wirkung auf den Kraftstoffverbrauch betreiben lässt. Ferner lässt sich die Hebevorrichtung dadurch, dass kein Elektromotor benötigt wird, einfacher insbesondere in die Heckklappe einbauen, da keine entsprechende Verkabelungen zum Versorgen des Elektromotors mit elektrischer Energie und zum Ansteuern notwendig sind.
  • Eine Ausgestaltung der Erfindung betrifft ein Fahrzeug, umfassend eine Hebevorrichtung nach einer der zuvor beschriebenen Ausführungsformen und/oder eine Fahrzeugtür oder Klappe nach der oben beschriebenen Ausgestaltung. Die technischen Effekte und Vorteile, die sich mit dem vorschlagsgemäßen Fahrzeug erreichen lassen, entsprechen denjenigen, die für die vorschlagsgemäße Hebevorrichtung erörtert worden sind. Zusammenfassend sei darauf hingewiesen, dass sich die vorschlagsgemäße Hebevorrichtung ohne einen Elektromotor und damit ohne steigernde Wirkung auf den Kraftstoffverbrauch betreiben lässt. Ferner lässt sich die Hebevorrichtung dadurch, dass kein Elektromotor benötigt wird, einfacher insbesondere in die Heckklappe einbauen, da keine entsprechende Verkabelungen zum Versorgen des Elektromotors mit elektrischer Energie und zum Ansteuern notwendig sind.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die anhängenden Zeichnungen im Detail beschrieben. Es zeigen
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Hebevorrichtung,
  • 2 ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Hebevorrichtung,
  • 3 ein drittes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Hebevorrichtung, und
  • 4a–c) ein viertes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Hebevorrichtung in verschiedenen Betriebsstellungen.
  • In 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Hebevorrichtung 10 1 anhand einer Prinzipskizze dargestellt. Die Hebevorrichtung 10 1 weist ein Gehäuse 12 auf, welches an einer Innenseite einer als eine sich in einer Offenstellung befindenden Heckklappe 14 ausgebildeten Klappe eines in 1 nicht dargestellten Fahrzeugs 16 befestigt ist. Im Gehäuse 12 ist eine Trommel 18 drehbar gelagert, auf welche ein Zugseil 20 aufrollbar ist. Die Trommel 18 wirkt mit einer Spanneinrichtung 22 zusammen, welche im dargestellten Beispiel als ein Federspeicher 24 ausgeführt ist, der eine Aufrollfeder 26 umfasst. Über eine Verbindungseinrichtung 28, beispielsweise einen Haken, kann das Zugseil 20 mit einem Gegenstand 30 verbunden werden, der sich in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs 16 befindet. Hierzu ergreift der Benutzer das Zugseil 20 und rollt es von der Trommel 18 ab, wozu er eine Abrollkraft auf das Zugseil 20 aufbringen muss. Hierdurch werden die Trommel 18 in eine erste Richtung gedreht und die Spanneinrichtung 22 vorgespannt. Nachdem der Benutzer das Zugseil 20 mit dem Gegenstand 30 verbunden hat, lässt er das Zugseil 20 los, wodurch die Trommel 18 von der Spanneinrichtung 22 in eine zweite Richtung gedreht wird, so dass sich das Zugseil 20 wieder auf die Trommel 18 aufgerollt. Hierdurch wird eine zur Trommel 18 hin gerichtete Aufrollkraft auf den Gegenstand 30 aufgebracht, mit welcher der Gegenstand 30 angehoben wird. Je nachdem, wie schwer der Gegenstand 30 und wie groß die Aufrollkraft ist, wird der Benutzer entweder dabei unterstützt, den Gegenstand 30 anzuheben oder der Gegenstand 30 wird ohne Unterstützung des Benutzers angehoben. Nachdem der Gegenstand 30 in eine Höhe angehoben wurde, in welcher er in einen Kofferraum 40 des Fahrzeugs 16 eingebracht werden kann (siehe 3), muss der Benutzer den Gegenstand 30 entsprechend horizontal bewegen und anschließend in die gewünschte Position im Kofferraum 40 absenken. Hierzu muss der Benutzer je nach Gewicht des Gegenstands 30 und Größe der Aufrollkraft den Gegenstand 30 nur loslassen oder etwas am Zugseil 20 ziehen.
  • In 2 ist ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Hebevorrichtung 10 2 ebenfalls anhand einer Prinzipskizze dargestellt. Sie unterscheidet sich vom ersten Ausführungsbeispiel dadurch, dass die Hebevorrichtung 10 2 eine Getriebeanordnung 32 aufweist, welche mit der Trommel 18 und der Spanneinrichtung 22 zusammenwirkt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst die Getriebeanordnung 32 ein Planetengetriebe 34, mit welcher die von der Spanneinrichtung 22 bereitgestellte Aufrollkraft und das damit verbundene Moment auf mit einem bestimmten Übersetzungsverhältnis die Trommel 18 und auf das Zugseil 20 übertragen wird. Hierdurch kann eine entsprechende Verstärkung der Aufrollkraft bewirkt werden. Zudem ist das Planetengetriebe 34 mittels eines Schalthebels 36 schaltbar, so dass das wirkende Übersetzungsverhältnis auf das Gewicht des zu hebenden Gegenstands 30 angepasst werden kann.
  • In 3 ist ein drittes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Hebevorrichtung 10 3 anhand einer prinzipiellen Darstellung gezeigt. In diesem Ausführungsbeispiel ist das Gehäuse 12 an einem Ausleger 38 befestigt, der aus der Heckklappe 14 des Fahrzeugs 16 herausgezogen werden kann. Der Ausleger 38 kann beispielsweise teleskopartig aufgebaut sein. Das Fahrzeug 16 weist einen mit der Heckklappe 14 verschließbaren Kofferraum 40 auf, der von einer von einem Stoßfänger 42 gebildeten Ladekante 44 begrenzt wird. Die Hebevorrichtung 10 3 kann mit dem Ausleger 38 selbst horizontal bewegt werden. Alternativ oder kumulativ kann das Gehäuse 12 in horizontaler Richtung entlang des Auslegers 38 bewegt werden.
  • Das dargestellte Fahrzeug 16 weist eine relativ stark geneigte C-Säule 46 auf, was dazu führt, dass die Heckklappe 14 im geöffneten Zustand in horizontaler Richtung nicht oder nur in geringem Maße über den Stoßfänger 42 herausragt. Dies hat zur Folge, dass für den Fall, dass die Hebevorrichtung 10 1 an oder in der Heckklappe 14 befestigt ist, der anzuhebende Gegenstand 30 nicht senkrecht nach oben, sondern mehr oder weniger schräg nach vorne angezogen werden würde. Der Gegenstand 30 könnte dann am Stoßfänger 42 oder an anderen Teilen des Fahrzeugs 16 anschlagen und Beschädigungen hervorrufen. Der Benutzer muss demnach den horizontalen Anteil der Aufrollkraft durch ein entsprechendes Aufbringen einer Gegenkraft auf das Zugseil 20 und/oder auf den Gegenstand 30 kompensieren, wodurch das Be- und Entladen mühsamer wird. Mithilfe des Auslegers 38 ist es möglich, den Gegenstand 30 im Wesentlichen senkrecht anzuheben und dadurch zu vermeiden, dass er beim Anheben mit Teilen des Fahrzeugs 16 und insbesondere mit dem Stoßfänger 42 in Berührung kommt. Ist der Gegenstand 30 auf eine Höhe gebracht, auf welcher er die Ladekante 44 horizontal passieren kann, kann der Gegenstand 30 durch Aufbringen einer entsprechend gerichteten Kraft am Gehäuse 12 oder am Ausleger 38 horizontal zum Fahrzeug 16 hin bewegt und dann abgesenkt werden, wenn er die gewünschte Position im Kofferraum 40 erreicht hat. Diese Weise des Be- und Entladens kann durch eine Betätigungseinrichtung 48 weiter vereinfacht werden. Mit der Betätigungseinrichtung 48 kann die Spanneinrichtung 22 so betätigt werden, dass das Zugseil 20 nur dann angezogen wird, wenn der Benutzer die Betätigungseinrichtung 48 betätigt hat oder betätigt hält. Somit kann der Gegenstand 30 mit dem Zugseil 20 verbunden werden, ohne dass der Benutzer die am Zugseil 20 wirkende Aufrollkraft kompensieren muss. Zudem kann der Benutzer durch ein entsprechendes Betätigen der Betätigungseinrichtung 48 den Gegenstand 30 auf einer bestimmten Höhe anhalten, um das Gehäuse 12 und/oder den Ausleger 38 horizontal zu bewegen.
  • Im dritten Ausführungsbeispiel umfasst die Hebevorrichtung 10 3 weiterhin eine Aufnahmeeinheit 50, die hier als ein Korb 52 ausgestaltet ist, in welchen der Gegenstand 30 eingebracht werden kann. Der Korb 52 weist einen Befestigungsabschnitt 54 auf, beispielsweise eine Stange, an welche die Verbindungseinrichtung 28 des Zugseils 20 problemlos befestigt werden kann. Die Aufnahmeeinheit 50 ermöglicht es, auch Gegenstände 30 anzuheben, die nicht oder nur sehr schwer mit dem Zugseil 20 verbunden werden können. Zudem ist es auf einfache Weise möglich, den Gegenstand 30 so im Korb 52 zu positionieren, dass die vom Zugseil 20 aufgebrachte Aufrollkraft im Schwerpunkt oder zumindest in der Nähe des Schwerpunkts des Gegenstands 30 angreift, wodurch ein Verkippen des Gegenstands 30 beim Anziehen des Zugseils 20 vermieden wird.
  • Weiterhin umfasst die Hebevorrichtung 10 3 eine Schutzeinrichtung 56, die im dritten Ausführungsbeispiel als ein an der Aufnahmeeinheit 50 befestigtes Polster 58 ausgeführt ist, so dass Berührungen der Aufnahmeeinheit 50 mit Teilen des Fahrzeugs 16 und insbesondere mit dem Stoßfänger 42 gedämpft und somit Beschädigungen vermieden oder zumindest minimiert werden.
  • In den 4a–c) ist ein viertes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Hebevorrichtung 10 4 ebenfalls anhand von Prinzipskizzen dargestellt. In 4a) befinden sich die Heckklappe 14 in der Offenstellung, die gleichzeitig die Hebeposition ist, und die Hebevorrichtung 10 4 in einer Ruhestellung, in welcher sie weitgehend bündig in der Innenverkleidung der Heckklappe 14 angeordnet ist. Hierzu umfasst das Gehäuse 12 der Hebevorrichtung 10 4 eine Abdeckplatte 70, die drehbar in der Heckklappe 14 gelagert ist.
  • Im vierten Ausführungsbeispiel umfasst die Hebevorrichtung 10 4 eine Stabilisierungseinrichtung 60, die dort eine Stabilisierungsstange 62 umfasst. Die Stabilisierungsstange 62 weist ein erstes Ende 64 auf, an welchem die Stabilisierungsstange 62 drehbar in der Heckklappe 14 gelagert ist. In der Ruhestellung ist die Stabilisierungsstange 62 mehr oder weniger bündig in der Innenverkleidung der Heckklappe 14 angeordnet ist.
  • Will der Benutzer einen Gegenstand 30 in den Kofferraum 40 unter Verwendung der erfindungsgemäßen Hebevorrichtung 10 4 befördern, so dreht er zunächst die Stabilisierungsstange 62 aus der Innenverkleidung der Heckklappe 14 heraus und positioniert ein freies zweites Ende 66 der Stabilisierungsstange 62 an einem Auflagepunkt 68 des Fahrzeugs 16. Der Auflagepunkt 68 kann einen Haken oder eine Öse aufweisen, um das freie zweite Ende 66 formschlüssig am Auflagepunkt 68 zu befestigen. Die Stabilisierungsstange 62 sorgt dafür, dass die Heckklappe 14 in ihrer Hebeposition verbleibt, auch wenn ein schwerer Gegenstand 30 angehoben wird.
  • Nachdem der Benutzer die Stabilisierungsstange 62 mit dem Auflagepunkt 68 verbunden hat, dreht der Benutzer die Abdeckplatte 70 um ca. 90°, so dass er das Zugseil 20 nun ergreifen und mit dem anzuhebenden Gegenstand 30 verbinden kann, wie es in 4c) dargestellt ist. Anschließend kann der Gegenstand 30 auf die oben beschriebene Weise in den Kofferraum 40 des Fahrzeugs 16 eingebracht werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 10, 101–104
    Hebevorrichtung
    12
    Gehäuse
    14
    Heckklappe
    16
    Fahrzeug
    18
    Trommel
    20
    Zugseil
    22
    Spanneinrichtung
    24
    Federspeicher
    26
    Aufrollfeder
    28
    Verbindungseinrichtung
    30
    Gegenstand
    32
    Getriebeanordnung
    34
    Planetengetriebe
    36
    Schalthebel
    38
    Ausleger
    40
    Kofferraum
    42
    Stoßfänger
    44
    Ladekante
    46
    C-Säule
    48
    Betätigungseinrichtung
    50
    Aufnahmeeinheit
    52
    Korb
    54
    Befestigungsabschnitt
    56
    Schutzeinrichtung
    58
    Polster
    60
    Stabilisierungseinrichtung
    62
    Stabilisierungsstange
    64
    erstes Ende
    66
    zweites Ende
    68
    Auflagepunkt
    70
    Abdeckplatte
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • US 2007/0290180 A1 [0003, 0003]

Claims (17)

  1. Hebevorrichtung zum Be- und Entladen eines Kofferraums (40) eines Fahrzeugs (16) mit bzw. von Gegenständen (30), umfassend – eine in oder an einer Klappe, insbesondere in oder an einer Heckklappe (14) des Fahrzeugs (16) drehbar gelagerte Trommel (18), von welcher ein mittels einer Verbindungseinrichtung (28) mit dem Gegenstand (30) verbindbares Zugseil (20) durch Aufbringen einer Abrollkraft auf das Zugseil (20) abrollbar ist, wodurch die Trommel (18) in eine erste Richtung gedreht wird, und das Zugseil (20) durch Drehen in eine zweite Richtung wieder auf die Trommel (18) aufrollbar ist, und – eine Spanneinrichtung (22), die derart mit der Trommel (18) zusammenwirkt, dass sie beim Abrollen des Zugseils (20) von der Trommel (18) gespannt wird und beim Aufrollen des Zugseils (20) eine Aufrollkraft auf die Trommel (18) aufbringt, wodurch die Trommel (18) in die zweite Richtung gedreht und der Gegenstand (30) angehoben wird.
  2. Hebevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spanneinrichtung (22) einen Federspeicher (24) umfasst, der durch Abrollen des Zugseils (20) gespannt wird.
  3. Hebevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Federspeicher (24) eine Aufrollfeder (26) umfasst.
  4. Hebevorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spanneinrichtung (22) über eine Getriebeanordnung (32) mit der Trommel (18) zusammenwirkt.
  5. Hebevorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebevorrichtung eine mit der Heckklappe (14) zusammenwirkende Stabilisierungseinrichtung (60) zum Halten der Heckklappe (14) in einer Hebeposition aufweist.
  6. Hebevorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Stabilisierungseinrichtung (60) eine mit der Heckklappe (14) zusammenwirkende Stabilisierungsstange (62) umfasst.
  7. Hebevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Stabilisierungsstange (62) in der Heckklappe (14) zwischen einer Ruhestellung und einer Stabilisierungsstellung bewegbar gelagert ist.
  8. Hebevorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Stabilisierungsstange (62) an einem ersten Ende (64) um eine Drehachse drehbar gelagert ist und an einem freien zweiten Ende (66) mit einem Auflagepunkt (68) des Fahrzeugs (16) verbindbar ist.
  9. Hebevorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebevorrichtung (10) ein Gehäuse (12) aufweist, in oder an welchem zumindest die Trommel (18) gelagert ist und das Gehäuse (12) zwischen einer Ruhestellung und einer Gebrauchsstellung bewegbar in der Heckklappe (14) gelagert ist.
  10. Hebevorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Trommel (18) in Längsrichtung und/oder in Querrichtung des Fahrzeugs (16) verschiebbar an der Heckklappe (14) gelagert ist.
  11. Hebevorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Trommel (18) oder eine Umlenkrolle entlang eines Auslegers (38) oder mit dem Ausleger (38) bewegbar ist, wobei der Ausleger (38) aus der Heckklappe (14) ausziehbar ist.
  12. Hebevorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebevorrichtung (10) eine Aufnahmeeinheit (50) für den Gegenstand (30) umfasst.
  13. Hebevorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebevorrichtung (10) eine Schutzeinrichtung (56) zum Schützen des Fahrzeugs (16) vor Beschädigungen umfasst.
  14. Hebevorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebevorrichtung eine Betätigungseinrichtung (48) zum Betätigen der Spanneinrichtung (22) aufweist.
  15. Hebevorrichtung zum Be- und Entladen eines Kofferraums (40) eines Fahrzeugs (16) mit bzw. von Gegenständen (30), umfassend – eine drehbar gelagerte Trommel (18), von welcher ein mittels einer Verbindungseinrichtung (28) mit dem Gegenstand (30) verbindbares Zugseil (20) durch Aufbringen einer Abrollkraft auf das Zugseil (20) abrollbar ist, wodurch die Trommel (18) in eine erste Richtung gedreht wird, und das Zugseil (20) durch Drehen in eine zweite Richtung wieder auf die Trommel (18) aufrollbar ist, – eine Spanneinrichtung (22), die derart mit der Trommel (18) zusammenwirkt, dass sie beim Abrollen des Zugseils (20) von der Trommel (18) gespannt wird und beim Aufrollen des Zugseils (20) eine Aufrollkraft auf die Trommel (18) aufbringt, wodurch die Trommel (18) in die zweite Richtung gedreht und der Gegenstand (30) angehoben wird, und – einen Ausleger (38), entlang welchem zumindest die Trommel (18) oder eine Umlenkrolle bewegbar ist, wobei der Ausleger (38) aus der Fahrzeugkarosserie ausziehbar ist.
  16. Fahrzeugtür oder Klappe, insbesondere Heckklappe (14) für ein Fahrzeug (16), umfassend eine Hebevorrichtung (10) nach einem der vorherigen Ansprüche.
  17. Fahrzeug, umfassend eine Hebevorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 15 und/oder eine Fahrzeugtür oder Klappe, insbesondere Heckklappe (14) nach Anspruch 16.
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